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    Plenarprotokoll 10/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Inhalt: Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Ernst Schellenberg 5319 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5425 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Steger, Roth, Catenhusen, Fischer (Homburg), Grunenberg, Nagel, Stahl (Kempen), Stockleben, Vahlberg, Vosen und der Fraktion der SPD Unterstützung des französischen EG-Memorandums „Eine neue Stufe Europas: ein gemeinsamer Raum für Industrie und Forschung" durch die Bundesregierung — Drucksache 10/1305 — in Verbindung mit Beratung des Ersten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Personenkontrolle im innergemeinschaftlichen Grenzverkehr und zur Einführung des Europa-Passes — Drucksache 10/1126 — in Verbindung mit Beratung des Zweiten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes — Drucksache 10/1221 — in Verbindung mit Beratung des Dritten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der parlamentarischen Behandlung des Entwurfs eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union — Drucksache 10/1261 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Entwurf eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Union — Drucksache 10/1423 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates über die Entsprechung der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft — Drucksachen 10/546 Nr. 23, 10/1422 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Notwendigkeit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes — Drucksache 10/1357 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Dr. Dregger CDU/CSU 5350 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5353 C Dr. Rumpf FDP 5355 D Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 5359 C Dr. Mertes, Staatsminister AA 5361 D Dr. Steger SPD 5365 C Dr. Stercken CDU/CSU 5367 A Antretter SPD 5368 D Dr. Schwörer CDU/CSU 5371 B Brück SPD 5373 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes — Drucksache 10/1255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1546 — Dr. Olderog CDU/CSU 5376 A Wartenberg (Berlin) SPD 5377 B Dr. Hirsch FDP 5379A Schneider (Berlin) GRÜNE 5380 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5382 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes — Drucksache 10/319 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1447 — Klein (Dieburg) SPD 5383 C Beckmann FDP 5384 D Frau Nickels GRÜNE 5386 A Erhard, Parl. Staatssekretär BMJ . . . 5387 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1108 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Osthofen), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover) Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/213 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Dr. Jannsen, Frau Reetz, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/1184 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/1541 — Bohl CDU/CSU 5388 A Fischer (Osthofen) SPD 5390 A Kleinert (Hannover) FDP 5392 B Dr. Jannsen GRÜNE 5394 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 5396 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Frau Fischer, Dr. Hüsch, Lamers, Austermann, Repnik, Schreiber, Feilcke, Hedrich, Höffkes, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pohlmeier, Dr. Kunz (Weiden), Ruf, Biehle, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), Dr. Hoffacker, Dr. Lammert, Schulze (Berlin), Link (Frankfurt), Dr. Stavenhagen, Schemken, Dr. Götz, Dr. Rose, Sauter (Ichenhausen), Clemens, Schwarz, Graf Huyn, Jagoda, Pfeffermann, Lenzer, Seehofer, Spilker, Frau Dr. Hellwig, Dr. Möller, Maaß, Dr. Lippold, Dr. Stercken, Roth (Gießen), Dr. Becker (Frankfurt), Magin, Tillmann, Sauer (Stuttgart), Haungs, Dr. Bugl, Dr.-Ing. Kansy, Jung (Lörrach), Dr. Faltlhauser, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Dr. Feldmann, Bredehorn, Frau Seiler-Albring, Schäfer (Mainz), Ronneburger, Dr. Haussmann, Grünbeck, Beckmann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP Intensivierung der Handwerksförderung in der Dritten Welt — Drucksache 10/1214 — Schreiber CDU/CSU 5398 D Bindig SPD 5400 B Dr. Rumpf FDP 5402 A Schwenninger GRÜNE 5403 B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 5405A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Lage in Afghanistan — Drucksachen 10/1277, 10/1499 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 5406 D Neumann (Bramsche) SPD 5409 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 5411 A Reents GRÜNE 5412 B Dr. Mertes, Staatsminister AA 5415A Beratung des Antrags der Abgeordneten Reschke, Daubertshäuser, Dreßler, Dr. Holtz, Frau Huber, Menzel, Dr. Mertens (Bottrop), Reuschenbach, Dr. Steger, Urbaniak, Kretkowski, Meininghaus, Toetemeyer, Schröer (Mülheim), von der Wiesche, Wieczorek (Duisburg), Westphal, Dr. Klejdzinski und der Fraktion der SPD S-Bahn-Verbindungen im mittleren Ruhrgebiet — Drucksache 10/1352 — Reschke SPD 5418 D Milz CDU/CSU 5420 B Kohn FDP 5421 D Drabiniok GRÜNE 5423 B Fragestunde — Drucksachen 10/1538 vom 1. Juni 1984 und 10/1553 vom 6. Juni 1984 — Aufenthaltsort und Befinden Andrej Sacharows und seiner Ehefrau sowie Bemühungen der Bundesregierung, Leben und Gesundheit beider zu retten und für sie die Ausreiseerlaubnis zu erwirken DringlAnfr 06.06.84 Drs 10/1553 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 5319 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5320 A ZusFr Würtz SPD 5320 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 5320 B ZusFr Repnik CDU/CSU 5320 C ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 5320 D ZusFr Dolata CDU/CSU 5321A ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 5321A ZusFr Horacek GRÜNE 5321 B ZusFr Schulze (Berlin) CDU/CSU . . . 5321 B Kriegsdienstverweigerung nach Ablehnung von Tauglichkeitseinsprüchen MdlAnfr 34 01.06.84 Drs 10/1538 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5321 C ZusFr von Schmude CDU/CSU 5321 C ZusFr Waltemathe SPD 5322 A Transport der Drucksachen des Stuttgarter CDU-Parteitages in bundeseigenen Fahrzeugen, insbesondere in Flugzeugen MdlAnfr 37, 38 01.06.84 Drs 10/1538 Dreßler SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5322 B ZusFr Dreßler SPD 5322 B Bereitstellung von Ausbildungsplätzen beim Bundesministerium der Verteidigung; Gefährdung dieser Ausbildungsplätze durch Sparmaßnahmen MdlAnfr 39, 40 01.06.84 Drs 10/1538 Hedrich CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5322 D ZusFr Hedrich CDU/CSU 5323A ZusFr Frau Steinhauer SPD 5323 B Zahl der stationierten sowjetischen Mittelstreckenraketen vom Typ SS-20 MdlAnfr 45 01.06.84 Drs 10/1538 Reents GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5323 D ZusFr Reents GRÜNE 5323 D Geheimhaltung weiterer Stationierungen von Pershing-Il-Raketen und Cruise Missiles in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 46 01.06.84 Drs 10/1538 Reents GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5324 B ZusFr Reents GRÜNE 5324 B Weiterbau der A4 vom Autobahnkreuz Olpe-Süd nach Hattenbach MdlAnfr 49, 50 01.06.84 Drs 10/1538 Breuer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 5324 D ZusFr Breuer CDU/CSU 5325 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 5325 B Reaktion der Bundesregierung auf die restriktive Haltung Südafrikas bei Einreisevisen für deutsche Bundesbürger MdlAnfr 52, 53 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP Antw BMin Genscher AA 5326A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 5326 A ZusFr Bindig SPD 5326 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 Aufnahme von Gesprächen über die Gestaltung langfristiger Ost-West-Beziehungen MdlAnfr 56, 57 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Czaja CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 5327 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5327 B Unterzeichnung, Entgegennahme und Verbreitung einer Petition der „Schlesischen Jugend" durch Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere Staatsminister Friedrich Vogel MdlAnfr 58, 59 01.06.84 Drs 10/1538 Voigt (Frankfurt) SPD Vereinbarkeit von Formulierungen in der vom Bundeskanzleramt verbreiteten Petition der „Schlesischen Jugend" mit Buchstaben und Geist des Warschauer Vertrages MdlAnfr 60, 61 01.06.84 Drs 10/1538 Dr. Ehmke (Bonn) SPD Weiterführung der Politik des Ausgleichs und der Fortentwicklung der Beziehungen zur Volksrepublik Polen entsprechend dem deutsch-polnischen Vertrag vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 62 01.06.84 Drs 10/1538 Becker (Nienberge) SPD Bekräftigung des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 63 01.06.84 Drs 10/1538 Schmitt (Wiesbaden) SPD Gültigkeit der Bestimmungen des Artikels I des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 64 01.06.84 Drs 10/1538 Sielaff SPD Uneingeschränkte Gültigkeit des Artikels I Abs. 2 des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 MdlAnfr 65 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Weyel SPD Heraushebung des Art. I Abs. 3 des deutsch-polnischen Vertrages vom 7. Dezember 1970 in der deutschen Politik MdlAnfr 66 01.06.84 Drs 10/1538 Waltemathe SPD Antw BMin Genscher AA 5328 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 5329 C ZusFr Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5331A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5331A ZusFr Lowack CDU/CSU 5331 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 5331 D ZusFr Waltemathe SPD 5332 C ZusFr Frau Huber SPD 5333 C ZusFr Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 5333C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 5334 B ZusFr Frau Weyel SPD 5334 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5334 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 5335A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 5335C ZusFr Sielaff SPD 5335 D ZusFr Horacek GRÜNE 5336 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 5336 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 5337 A Zur Geschäftsordnung Becker (Nienberge) SPD 5337 B Aktuelle Stunde betr. deutsch-polnische Beziehungen Dr. Ehmke (Bonn) SPD 5337 D Rühe CDU/CSU 5338 C Horacek GRÜNE 5340 A Ronneburger FDP 5340 D Frau Huber SPD 5341 C Dr. Czaja CDU/CSU 5343 A Genscher, Bundesminister AA 5344 B Schmitt (Wiesbaden) SPD 5345 C Freiherr Heeremann von Zuydtwyck CDU/ CSU 5346 C Frau Weyel SPD 5347 B Mischnick FDP 5348 A Klein (München) CDU/CSU 5348 C Voigt (Frankfurt) SPD 5349 C Nächste Sitzung 5425 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5426*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1984 5319 74. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung Auf Seite 5360 C ist in der Rede des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) nach der 11. Zeile hinter dem Wort werden —, einzufügen: „zu einer Abrüstungsagentur ausgebaut wird. Das sind konkrete". Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 6. Frau Dr. Bard 8. 6. Brandt 8. 6. Broll 8. 6. Collet 8. 6. Dr. Glotz 8. 6. Dr. Haack 8. 6. Dr. Hauff 7. 6. Kalisch 8. 6. Keller 8. 6. Frau Kelly 8. 6. Klose 7. 6. Frau Krone-Appuhn 8. 6. Dr. Kunz (Weiden) 8. 6. Lemmrich* 8. 6. Marschewski 8. 6. Dr. Müller* 8. 6. Müntefering 7. 6. Polkehn 8. 6. Porzner 8. 6. Poß 7. 6. Schmidt (Hamburg) 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 7. 6. Dr. Schöfberger 8. 6. Schröer (Mülheim) 7. 6. Graf Stauffenberg 8. 6. Vogt (Düren) 7. 6. Voigt (Sonthofen) 8. 6. Weiskirch (Olpe) 8. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Enthaltung ist ja auch nicht gerade eine mutige Entscheidung.
    Ich habe mich immer gewundert, warum wir über das Asylrecht in unserer Verfassung so zurückhaltend sprechen. In Wirklichkeit ist doch der Art. 16 die Freiheitsstatue im sicheren Hafen unserer Verfassung. Das kann man sagen. Und ich wundere mich immer darüber, daß wir nicht stolz darauf sind, ein verfassungsmäßiges Asylrecht zu gewähren. Es ist ja keine Selbstverständlichkeit, daß Menschen nach Deutschland kommen, weil sie hier Freiheit und Rechtsstaatlichkeit finden wollen und finden.
    Ich wundere mich, daß es häufig geradezu als eine Ketzerei gilt, wenn man ein Wort der Bischofskonferenz aufgreift und den Prototyp derer, die das Asylrecht mißbrauchen, wie es immer heißt, die Wirtschaftsflüchtlinge, als Armutsflüchtlinge bezeichnet, weil sie nämlich deswegen hierher kommen, weil der Lebensstandard auf unserer Erde katastrophal unterschiedlich verteilt ist. Wir bemäkeln das so etwas und sehen diese Wirtschaftsflüchtlinge als Leute an, die unser Recht mißbrauchen.
    Ich finde, daß das Verwaltungsverfahren der Würde eines Grundrechtes entsprechen muß. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo das nicht der Fall ist.

    (Zustimmung bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es muß möglich sein, Asylbewerber in der Zeit, in der sie hier keine Rechtsicherheit haben, in der sie nicht wissen, ob sie hier bleiben können oder nicht, nicht in den Status entmündigter Pfleglinge herabzudrücken.

    (Beifall bei der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

    Die meisten wissen gar nicht, wie es diesen Menschen geht, daß sie nicht arbeiten dürfen, daß sie ihren Aufenthaltsort nicht wählen können, daß sie kein Geld bekommen, sondern Naturalien. Es ist unglaublich, daß ein Antrag des Landes Hamburg, daß Asylbewerber wenigstens für drei Tage den Kreis oder die Gemeinde, in die sie eingewiesen worden sind, ohne behördliche Erlaubnis verlassen
    können sollten, im Bundesrat keine Zustimmung fand.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Wenn man an das Asylrecht herangehen will, wenn man weitere Veränderungen auch im Interesse der Verwaltung durchführen will, dann muß das Hand in Hand gehen — wir haben das wiederholt auch von hier aus gesagt — mit einer kritischen Überprüfung der sozialen Wirklichkeit, in der Asylbewerber hier leben, und mit einer Verbesserung ihrer Situation. Wir haben in diesem Zusammenhang insbesondere vorgeschlagen, daß es nicht mehr möglich sein sollte, das Asylbewerber in Sammelunterkünfte eingewiesen werden ohne vorherige Anhörung, ohne daß sie die Möglichkeit haben, irgendwelche Wünsche dazu zu äußern. Ganz unabhängig davon, ob sie befolgt werden, sie haben nicht einmal die Möglichkeit der Anhörung. Wir sind auch der Meinung, daß man natürlich einem Asylbewerber vorschreiben kann, wo er seinen Wohnsitz zu nehmen hat, wo er seinen regelmäßigen Aufenthalt zu nehmen hat, aber das kann doch nicht bedeuten, daß er sich strafbar macht oder irgendwelche Folgen zu gewärtigen hat, wenn er zufällig die Grenzen seiner Gemeinde überschreitet.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Steht aber so im Gesetz!)

    — Ja, richtig, deswegen wollen wir das ändern.
    Nun muß ich Herrn Wartenberg sagen: Verehrter Herr Kollege, ich meine, das hätte sich bis zu Ihnen herumgesprochen: Das Arbeitsverbot für Asylbewerber, die ohnehin unabhängig vom Ausgang ihres Verfahrens nicht zurückgeschoben werden — Arbeitsverbot im wesentlichen für Ostblockflüchtlinge —, ist beschlossen worden von der sozialliberalen Koalition auf das Drängen Ihrer Kabinettskollegen gegen den Widerstand des damaligen Innenministers Baum. Ich bin sehr froh, daß der Arbeitsminister Blüm nun eine Änderung der Arbeitserlaubnisverordnung vorgelegt hat, in der dieses Arbeitsverbot aufgehoben wird: ein Schritt voran zu etwas mehr sozialer Gerechtigkeit oder Würde, Anerkennung der Menschenwürde derjenigen, die bei uns Zuflucht suchen.
    Nun zu § 11. Ein forensisches Detail, nämlich die in der Tat etwas rüde Vorschrift, daß jemand in das Land, aus dem er geflohen ist und von dem er behauptet, dort politisch verfolgt zu werden, zurückgeschoben werden kann, ohne ein Gericht gesehen zu haben, ohne eine Hauptverhandlung, ohne eine rechtskräftige Entscheidung. In der Tat haben wir diese Bestimmung nur für einen begrenzten Zeitraum akzeptiert unter dem Eindruck außerordentlich hoher Zahlen und deswegen, weil der Asylbewerber gegen eine Versagung des Aufenthaltes noch das Oberverwaltungsgericht anrufen kann. Wir haben immer an der forensischen, also an der gerichtlichen Weisheit dieser Vorschrift gezweifelt, und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 2. Mai dieses Jahres diesen Bedenken weitgehend Rechnung getragen, indem es nämlich gesagt hat, das Verfahren muß dem Rang des Grundrechtes entsprechen, und das Gericht muß



    Dr. Hirsch
    ernsthaft prüfen, ob ein Asylantrag wirklich offensichtlich unbegründet ist. Es muß dazu unter Umständen eine mündliche Verhandlung und eine Beweisaufnahme vornehmen. Das führt dazu, was wir heute schon beobachten — Herr Olderog, es ist nicht so, daß sich § 11 himmelschreiender Beliebtheit bei den Verwaltungsgerichten erfreut —, daß in der Vielzahl der Fälle — in den meisten Ländern in mehr als der Hälfte der Fälle, wie die uns vorgelegten Zahlen zeigen — die Verwaltungsgerichte die Anrufung nach § 80 Abs. 5 mit der Entscheidung in der Hauptsache verbinden, was vernünftig ist. Das heißt, sie beraumen eine mündliche Verhandlung an und entscheiden dann in der Hauptsache. Der Asylbewerber wird nicht in einen summarischen Verfahren behandelt, sondern bekommt seine Hauptverhandlung, in der die Kammer entscheidet, ob das Gesuch wirklich offensichtlich unbegründet ist oder nicht.
    Das ist ein faires Verfahren, und ich bin der Überzeugung, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtes dazu beitragen wird, die summarische Entscheidung, also unter Umständen nach Lage der Akten darüber, ob eine Klage aufschiebende Wirkung hat oder nicht, verdientermaßen weiter zurückgedrängt wird.
    Nun hat uns der Flüchtlingskommissar während der Beratungen zu diesem Gesetz gesagt, daß er in der Praxis keine Mißbrauchsfälle habe feststellen können. Darum halten wir es zwar nicht für gerechtfertigt — wie der Bundesrat es wollte —, § 11 ohne zeitliche Befristung zu verlängern, wir halten es aber für vertretbar, dem Vorschlag der Bundesregierung zu folgen, die Verlängerung bis zum Jahr 1988, also für vier Jahre, auszusprechen mit der Folge des automatischen Auslaufens am Ende dieser Frist. Wir sind sicher, daß die Verwaltungsgerichte in zunehmendem Maße das tun, was vernünftig ist, nämlich nicht im Eilverfahren zu entscheiden, sondern eine Hauptverhandlung anzuberaumen und in der Hauptsache selber zu entscheiden.

    (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Der Bund der Verwaltungsrichter hat das geltende Recht nicht beanstandet, sondern für in Ordnung befunden!)

    — Verehrter Herr Kollege, das Bundesverfassungsgericht hat natürlich auch gesagt, daß § 11 nicht der Verfassung widerspreche. Sonst brauchten wir uns darüber heute gar nicht zu unterhalten. Es hat vielmehr gesagt, die Verwaltungsrichter müßten unter Umständen in eine mündliche Verhandlung eintreten, Beweise erheben. Sie müssen also in der Art einer Hauptverhandlung entscheiden. Da stellt sich doch für den Richter die berechtigte Frage, ob er dann nicht gleich in die Hauptverhandlung eintreten soll, also das tun soll, was wir von Anfang an vorgeschlagen haben: sich nicht auf ein summarisches Verfahren einzulassen, sondern den Mann selber anzuhören, ihm rechtliches Gehör zu gewähren, ihm eine Hauptverhandlung einzuräumen und dann zu entscheiden.
    Was wir in § 11 regeln, ist ja eine Novität, eine Einzigartigkeit im Verwaltungsrecht, und zwar in Sachen — das muß man ja sagen —, in denen eine
    Fehlentscheidung eine Entscheidung auf Leben und Tod für einen Asylbewerber sein kann. Das ist also ein Bereich, in dem man sich schon äußerster Zurückhaltung befleißigen muß.
    Ich denke, daß wir auf dem Weg fortfahren werden: Veränderungen des Asylrechtes dann, wenn sie Hand in Hand gehen mit einer Verbesserung der sozialen Lage dieser Asylbewerber, die der Menschenwürde und dem Rang eines Grundrechtes entspricht.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Schneider (Berlin).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dirk Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja immer sehr beliebt — besonders im Wahlkampf —, von der „Durchforstung des Gesetzesdschungels" zu sprechen. Hier und heute wäre z. B. eine solche Gelegenheit dazu, einen ganz besonders krummen Strauch aus diesem Gesetzesdickicht herauszuschneiden. Und wieder Fehlanzeige!
    Die umstrittenen Paragraphen dieses Asylverfahrensgesetzes sollen weitergelten, sie sollen weitere vier Jahre ausprobiert werden; denn so sicher ist es durchaus nicht, daß sich dieses Gesetz bisher bewährt hat. Nur eines ist ganz deutlich, daß nämlich hinter diesem Asylverfahrensgesetz und seiner Verlängerung die Absicht steht, ein gesetzliches Instrumentarium zu besitzen und auch zu handhaben, mit dem das Grundrecht auf Asyl in so weitgehendem Maße umgangen und ausgehöhlt wird, daß nicht nur DIE GRÜNEN, sondern auch verschiedene andere gesellschaftliche Institutionen davon sprechen, daß das Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik eigentlich nur noch Makulatur sei.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die CDU/CSU hat im Innenausschuß mit wünschenswerter Deutlichkeit klargemacht, daß es ihr mit der Verlängerung des Asylverfahrensgesetzes um eine abschreckende Wirkung — so steht es in dem Bericht — gegenüber denjenigen geht, die offensichtlich keine politischen Motive hätten, ihren Asylantrag zu stellen, und aus rein wirtschaftlichen oder anderen, nicht relevanten Gründen in die Bundesrepublik kämen. Hier genau liegt der Knackpunkt. Der CDU/CSU geht es nämlich um eine ganz banale, aber folgenschwere Theorie bzw. Philosophie der Abschreckung, die diese Regierung der Wende und die sie tragenden Parteien nicht nur im Umgang mit anderen Völkern, d. h. in ihren Außenbeziehungen praktizieren, sondern auch im Umgang mit den Menschen innerhalb der Bundesrepublik.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In der Hauptsache soll § 11 im Asylverfahrensgesetz diesen Effekt bewirken, und zwar durch die außerordentlich schnelle Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, d. h. der betreffende Ausländer ist bei Ablehnung seines Antrags als of-



    Schneider (Berlin)

    fensichtlich unbegründet zur unverzüglichen Ausreise verpflichtet und wird abgeschoben. Der Ausländer muß das Land verlassen und kann die rechtskräftige Entscheidung über seinen Asylantrag nicht in der Bundesrepublik abwarten.
    Wir halten diese Vorgehensweise nach wie vor für verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich, obwohl es Urteile des Verfassungsgerichts gibt, die diese Praxis als richtig anerkennen. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes bestimmt nämlich, daß demjenigen der Rechtsweg offensteht, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird. Der Rechtsweg aber wird im Ergebnis demjenigen genommen, der vorher ausgerechnet in das Land ausreisen muß, dem er durch die Stellung seines Asylantrags vorwirft, ihn politisch zu verfolgen. Hätte der Asylantrag später in der Bundesrepublik Erfolg, würde dies dem Antragsteller überhaupt nichts mehr nützen.
    Die rechtlichen Möglichkeiten, die einem Ausländer bleiben, wenn sein Antrag als offensichtlich unbegründet verworfen wurde, muß er in einer lächerlichen Woche geltend machen. Ohne Anwalt, ohne Sprachkenntnisse, ohne Durchblick, auch noch angewiesen auf eine schnelle Post ist das zumeist ein Ding der Unmöglichkeit.

    (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Vorher beginnt die Frist gar nicht zu laufen!)

    Vielleicht ist dieser für eine rechtsstaatliche Demokratie wenig schmückende Tatbestand auch Verantwortlichen im Bundesamt aufgefallen, also verantwortlichen Richtern; denn gerade 13,5 % der Anträge erhalten das Prädikat „offensichtlich unbegründet".
    Im übrigen steigt der Anteil der Fälle, bei denen § 11 überhaupt nicht mehr angewendet wird; Herr Hirsch hat j a darauf hingewiesen.
    Man kann es wenden und drehen, wie man will: Dieser § 11 taugt nichts, seine Anwendung entlastet auch die Gerichte keineswegs und hilft keine Zeit sparen. Er schmälert nur die Rechte der Menschen, die in die Bundesrepublik kamen, um Hilfe und Schutz zu suchen.
    Eines bewirkt das Asylverfahrensgesetz in Gänze auch: Es wirkt als ein Transportmittel für die Abschreckungsideologie derjenigen, die mit einer Ausländer-raus-Politik an schlimme Instinkte und noch schlimmere Zeiten in der deutschen Geschichte erinnern.
    Man müßte jetzt zahllose Beispiele aufreihen, um zu zeigen, wie umfassend in der Bundesrepublik durch dieses Gesetz, durch weitere Gesetze und durch die Verwaltungspraxis in das Leben von Asylbewerbern eingegriffen wird — Herr Wartenberg hat einiges dazu gesagt —, so daß eine schnelle Abweisung, wie sie im Asylverfahrensgesetz vorgesehen wird, vielleicht sogar noch human erscheinen mag gegenüber dem, was in der Bundesrepublik sonst gegenüber Ausländern so üblich ist.
    Eine Beschreibung dafür hat z. B. eine Gruppe von Mitarbeitern des Hohen Flüchtlingskommissars geliefert. Sie hat besonders die Sammelunterkünfte beschrieben und aufs Korn genommen, die ja nach § 23 des Asylverfahrensgesetzes den Asylbewerbern zwangsweise zugewiesen werden. Dieser damalige Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars offenbarte, wie umfassend die inhumane Ghettoisierung von Asylbewerbern hier in der Bundesrepublik gehandhabt wird. Es war bezeichnend, wie der Innenminister damals reagierte. Er lud den Hohen Flüchtlingskommissar Poul Hartling kurzfristig aus. Aber die Fakten bleiben.

    (Abg. Dr. Olderog [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich habe nicht soviel Zeit, eine Zwischenfrage zu beantworten.
    Die Fakten bleiben, nämlich aufgezwungene Ortswahl für Asylbewerber, räumliche Beschränkung des Aufenthalts in völlig unsinniger Weise, Kürzung von Kindergeld, die ganze Rechtspraxis bei den Asylverfahren, demütigende Verfahren im Sozialbereich, Einschränkung medizinischer Versorgung, Visazwang und vieles andere mehr. Dies alles sind Stichworte, die andeuten, in wie vielfältiger Weise den Ausländern das Leben bei uns unerträglich gemacht werden soll.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Uns wurde doch eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht versprochen! — Dr. Olderog [CDU/ CSU]: Herr Schneider, Sie dürfen nicht verschweigen, daß sich der Hohe Flüchtlingskommissar dafür entschuldigt hat, daß dieser Bericht, der völlig verzerrt und unwahr ist, an die Öffentlichkeit gekommen ist!)

    — Ich finde, daß sich die Regierung der Bundesrepublik damals für ihr Verhalten hätte entschuldigen müssen, nicht der Hohe Flüchtlingskommissar. Wenn es anders war, hat er das vielleicht um des lieben Friedens willen getan.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])

    Ich möchte sagen, daß für die von mir hier angesprochene abschreckende Rechtspraxis in der Bundesrepublik das Beispiel von Kemal Altun sehr kennzeichnend war, und kennzeichnend war auch der Spruch eines Gerichts, daß die Parole „Ausländer raus" in der Bundesrepublik straffrei geäußert werden kann und keinesfalls als Volksverhetzung gilt.
    Im Sozialbereich — das hat Herr Wartenberg auch gesagt — hat gerade Berlin durch seinen Sozialsenator Ulf Fink wieder einmal einen solchen unerträglichen Vorschlag eingebracht, womit er den anderen Ländern vorangeht, den Vorschlag nämlich, Asylbewerber seien mit extra Lichtbildausweisen auszustatten, damit die diskriminierende Praxis, Sozialhilfe über Wertgutscheine abzuwickeln, nicht unterlaufen werden kann. Asylbewerber sollen also, als wären sie unmündige Kinder, nicht einmal das bißchen Geld, das ihnen per Gesetz zusteht, bekommen, sondern sollen auch noch stigmatisiert werden. Eine Zeitung schrieb dazu: Vielleicht wäre



    Schneider (Berlin)

    es besser, ihnen gleich einen Stern an die Jacke zu heften.

    (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Weil sie das Geld wegschicken! Das ist doch das Problem! Die Innenminister und -senatoren der SPD haben es doch selber gesagt!)

    Wir halten das deutsche Ausländerrecht im allgemeinen und besonders die restriktiven Gesetze zum Asylverfahren für keine Grundlage des Umgangs zwischen Deutschen und Ausländern. Sie zeigen einen „Herr-im-Hause"-Standpunkt,

    (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Machen Sie doch nicht so diffamierende Äußerungen!)

    der nur zu leicht zu Diskriminierung und Vertreibung führen wird. Aus solchem Geist ist auch die Visapflicht entstanden, die vielleicht die schwerwiegendste Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl darstellt.
    Ich finde, angesichts dieser Tatsachen sollte sich auch die SPD hier nicht an vermeintlich pragmatische Vorschläge halten; sie sollte sich nicht mit einer Entscheidung zum Unentschieden, also zur Enthaltung, aus der Verantwortung stehlen, sondern auch ganz klar gegen die Weiterführung dieses Gesetzes stimmen.
    Einen Vorschlag möchten wir hier noch ganz kurz anbringen: Ziel sollte sein, das Bundesamt in die Lage zu versetzen, im Regelfall spätestens innerhalb von drei Monaten über einen Asylantrag zu entscheiden. Gleiches sollte für die erste Justizinstanz gelten. Neben einer besseren personellen Ausstattung des Amtes sollen bestimmte Flüchtlingsgruppen en bloc mit einem Amnestieverfahren rechnen dürfen; sie sollten en bloc durch ein Verfahren nicht abgeschoben werden.

    (Glocke des Präsidenten)

    — Ich komme zum Schluß. — Ich denke dabei an Ostblockflüchtlinge, an afghanische Flüchtlinge, an christliche Türken und Palästinenser.
    Schnellere, faire Verfahren hätten auch für alle Folgebereiche — wie Unterbringung, Sozialhilfe und Arbeit — eine positive Auswirkung, wobei die korrekte Handhabung des Grundrechts auf Asyl unabdingbar bleibt, damit sich diese Republik nicht weiter in Gefahr begibt, sich des vorsätzlichen Vergehens gegen die Verfassung schuldig zu machen.
    Wir lehnen dieses Gesetz ab.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)