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    Plenarprotokoll 10/73 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 73. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Vizepräsidenten Westphal 5187 A Verzicht des Abg. Hartmann auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 5187 A Eintritt des Abg. Götzer in den Deutschen Bundestag 5187 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5187B, 5251 B Begrüßung des Präsidenten des Finnischen Reichtstages und einer Delegation 5208 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zum bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel vom 7. bis 9. Juni 1984 in London in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Gegen Aussperrung im Tarifkonflikt und Aushöhlung des Streikrechts — Drucksache 10/1523 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 5187 C Dr. Vogel SPD 5197 B Wissmann CDU/CSU 5203 D Stratmann GRÜNE 5208 B Dr. Haussmann FDP 5211 C Kiechle, Bundesminister BML 5213 D Dr. Mitzscherling SPD 5216 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5218 C Roth SPD 5223 B Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 5225 D Kittelmann CDU/CSU 5227 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 5228 C Dr. Hauchler SPD 5229 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 5231 B Lutz SPD 5232 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD zu Südafrika — Drucksache 10/1508 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Besuch des südafrikanischen Ministerpräsidenten Botha in Bonn — Drucksache 10/1544 — in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Lage im Südlichen Afrika — Drucksache 10/1549 — Verheugen SPD 5251 B Dr. Hornhues CDU/CSU 5253 A Schwenninger GRÜNE 5255C, 5264A Schäfer (Mainz) FDP 5256 C Genscher, Bundesminister AA 5257 D Toetemeyer SPD 5261A Klein (München) CDU/CSU 5262 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 10/1441 — Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5265 B Rapp (Göppingen) SPD 5267 C Dr. Kreile CDU/CSU 5270 B Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 5272 A Dr. Solms FDP 5273 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Wissmann, Hauser (Krefeld), Kraus, Doss, Dr. Lippold, Dr. Lammert, Lattmann, Dr. Schwörer, Müller (Wadern), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Unland, Niegel, Gerstein, Pfeffermann, Lenzer, Seesing, Günther, Krey, Dr. Bugl, Dr. Hoffacker, Eigen, Dr. Möller, Dr. Müller, Kroll-Schlüter, Tillmann, Weiß, Haungs, Hinsken, Frau Krone-Appuhn, Frau Geiger; Frau Will-Feld, Frau Verhülsdonk, Wilz, Bohl, Dr. Olderog, Sauter (Ichenhausen), Berger, Dr. Götz, Dr. Hornhues, Pohlmann, Magin, Dr. Schroeder (Freiburg), Hedrich, Uldall, Jung (Lörrach), Dr. Stavenhagen, Dr. Friedmann, Dr. Laufs, Schwarz, Sauter (Stuttgart), Dr. Kunz (Weiden), Linsmeier und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Solms, Dr. Haussmann, Gattermann, Grünbeck, Hoffie, Wurbs, Dr. Weng, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP Förderung der Bildung von Risikokapital — Drucksachen 10/918, 10/1315 — Lattmann CDU/CSU 5275 A Dr. Jens SPD 5277 C Dr. Solms FDP 5280 B Burgmann GRÜNE 5282 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Roth, Reuschenbach, Dr. Jens, Junghans, Hoffmann (Saarbrücken), Urbaniak, Stiegler, Schlukkebier, Wieczorek (Duisburg), Dr. von Bülow, Dr. Ehrenberg, Jung (Düsseldorf), Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Mitzscherling, Rohde (Hannover), Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Meininghaus, Sieler, Stockleben, Grobekker, Waltemathe, Brück, Frau Steinhauer, Liedtke, von der Wiesche, Menzel, Purps, Reschke, Toetemeyer, Lohmann (Witten), Grunenberg, Dr. Klejdzinski und der Fraktion der SPD Sicherung der Arbeitsplätze in den Stahlstandorten — Drucksachen 10/578, 10/1157 — Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD 5285A Dr. Lammert CDU/CSU 5289 B Burgmann GRÜNE 5292 C Beckmann FDP 5293 B Dr. Sprung, Parl. Staatssekretär BMWi 5294 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) — Drucksache 10/911 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/1249 — Niegel CDU/CSU 5296 B Rapp (Göppingen) SPD 5297 D Beckmann FDP 5298 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 5299 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts — Drucksache 10/1368 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 5301 D Schlatter SPD 5302 D Dr. Solms FDP 5303 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 5304 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1982 — Einzelplan 20 — Drucksachen 10/93, 10/1392 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1983 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1981) — Drucksachen 10/574, 10/1500 — Frau Seiler-Albring FDP 5305 D Glos CDU/CSU 5307 A Kühbacher SPD 5307 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 III Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1394 — Niegel CDU/CSU 5307 C Pfuhl SPD 5309 A Dr. Rumpf FDP 5310 A Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 5311 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 10/1489 — 5313 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) — Drucksache 10/1493 — 5313 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Republik Tansania über den Fluglinienverkehr — Drucksache 10/1492 — 5313 D Beratung der Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1465 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1491 — 5314A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Kommission an den Rat für den Bereich Zierpflanzenbau (Rosen und Nelken) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 234/68 für bestimmte Erzeugnisse des Blumenhandels — Drucksachen 10/1145 Nr. 6, 10/1403 — . 5314 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1820/80 zur Förderung der landwirtschaftlichen Entwicklung in den benachteiligten Gebieten von Westirland — Drucksachen 10/546 Nr. 15, 10/1395 — . 5314 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Geräuschemissionen von Schienenfahrzeugen — Drucksachen 10/873 Nr. 33, 10/1300 — . 5314 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung — Drucksachen 10/1051 Nr. 12, 10/1145, 10/1411— 5314C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über die Strukturen und Verfahren der gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie — Drucksachen 10/221, 10/1455 — . . . 5314 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (1985 bis 1989) — Drucksachen 10/414, 19/1456 — . . . 5314 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Mehrjahres-Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der technologischen Grundlagenforschung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines mehrjährigen Forschungs- und Entwicklungsprogramms für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Anwendung neuer Technologien — Drucksachen 10/415, 10/1457 — . . . 5314 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines Hilfsprogramms für den Aufbau einer eigenen wissenschaftlichen und technologischen Forschung in den Entwicklungsländern (1984 bis 1987) — Drucksachen 10/425, 10/1458 — . . . 5314 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms über nichtnukleare Energie (1983 bis 1987) — Drucksachen 10/427, 10/1459 — . . . 5314 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Annahme eines Forschungsprogramms über die Reaktorsicherheit — Drucksachen 10/434, 10/1460 — . . . 5316A Fragestunde — Drucksache 10/1538 vom 1. Juni 1984 — Auswirkung der Erhöhung der Vorsteuerpauschale und der EG-Agrarbeschlüsse auf die landwirtschaftlichen Einkommen; Höhe der nationalen Beihilfen und Subventionen für die Landwirtschaft im Jahre 1983 MdlAnfr 1, 2 01.06.84 Drs 10/1538 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 5232 D, 5233A, B, C, D, 5234A, B ZusFr Kirschner SPD . . . . 5233 A, B, D, 5234A ZusFr Eigen CDU/CSU 5233C, 5234A Übernahme der 1984 bei der Bundesbahn ausgebildeten Fernmeldetechniker MdlAnfr 3 01.06.84 Drs 10/1538 Fischer (Osthofen) SPD Antw PStSekr Rawe BMP . 5234 B, C, D, 5235A,B ZusFr Fischer (Osthofen) SPD . . . . 5234C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 5235A ZusFr Reschke SPD 5235 B Reise von Bundespostminister Schwarz-Schilling mit Ehefrau nach China MdlAnfr 4 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP . . . 5235C, D, 5236A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 5235 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 5236 A ZusFr Lutz SPD 5236 A BAföG-Anträge von Studienanfängern in Aachen und Freiburg MdlAnfr 7 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . . . 5236C, D ZusFr Frau Odendahl SPD 5236 D Kosten für das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit herausgegebene Poster „Von Kindern in fernen Ländern"; Beteiligung der Arbeitsgruppe „Dritte Welt in der Grundschule" MdlAnfr 8, 9 01.06.84 Drs 10/1538 Schwenninger GRÜNE Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ . . 5237 A, B, C, D, 5238 A, B, C, D, 5239 A ZusFr Schwenninger GRÜNE . 5237 A, D, 5238A ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . . 5237B, 5238 C ZusFr Frau Reetz GRÜNE . . . . 5237B, 5239A ZusFr Toetemeyer SPD 5238 B ZusFr Krizsan GRÜNE 5238 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 5238 C ZusFr Lutz SPD 5238 D Abbau der Mischfinanzierung im Krankenhausbereich; Neuordnung der Krankenhausfinanzierung MdlAnfr 12, 13 01.06.84 Drs 10/1538 Jaunich SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5239 B, C, D, 5240 A, B, C, D, 5241A, B ZusFr Jaunich SPD 5239D, 5240A, B ZusFr Egert SPD 5240 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 5240 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 5241A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD . . . . 5241A, B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 V Neuordnung der Krankenhausfinanzierung; Verlagerung eines Teils der Investitionskosten auf die Krankenkassen MdlAnfr 14, 15 01.06.84 Drs 10/1538 Hauck SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5241 B, C, D, 5242 A, B, C ZusFr Hauck SPD 5241C, 5242A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 5241 D ZusFr Egert SPD 5242 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 5242 C Empfehlungen der Beratergruppe zur Neuordnung der Krankenhausfinanzierung; Einbeziehung der Krankenhäuser in die angestrebte Kostendämpfung bei der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr 16, 17 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Fuchs (Köln) SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . . . . 5242C, D, 5243 C, D, 5244 A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 5243 C ZusFr Lutz SPD 5243 D ZusFr Jaunich SPD 5243 D Verwendung der zur Verfügung gestellten Bundesmittel für die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser; Benachteiligung der freien und gemeinnützigen Krankenhausträger MdlAnfr 18, 19 01.06.84 Drs 10/1538 Lutz SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . 5244 A, B, C, D ZusFr Lutz SPD 5244 A, B, C, D Fortentwicklung länderübergreifender Aufgaben sowie Bedarfsumstellungen im Krankenhausbereich; Maßnahmen gegen die im Sozialbericht 1983 genannten Fehlbelegungen MdlAnfr 20, 21 01.06.84 Drs 10/1538 Egert SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5245A,B,C, 5246A, B ZusFr Egert SPD 5245 A, B, D, 5246 A ZusFr Jaunich SPD 5245 C ZusFr Lutz SPD 5246 A Investitionsstau im Krankenhausbereich auf Grund erheblicher Finanzierungslükken MdlAnfr 22, 23 01.06.84 Drs 10/1538 Gilges SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5246 B, C, D, 5247A, B, C, D, 5248 A ZusFr Gilges SPD 5246D, 5247 A ZusFr Lutz SPD 5247 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 5247 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . 5247A, 5248A ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 5248 A Aufteilung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf die Landesarbeitsämter MdlAnfr 27 01.06.84 Drs 10/1538 Stiegler SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 5248 B,D, 5249A ZusFr Stiegler SPD 5248C, D ZusFr Frau Steinhauer SPD 5249 A Klagen von Berufssoldaten über ungenügendes Informationsmaterial des Dienstherrn bei Ausscheiden aus dem Dienst MdlAnfr 28 01.06.84 Drs 10/1538 Würtz SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5249A, B ZusFr Würtz SPD 5249 B Zahl der von der Versetzung von Soldaten betroffenen Familien im Jahre 1983 und im 1. Halbjahr 1984 MdlAnfr 29 01.06.84 Drs 10/1538 Würtz SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 5249 C ZusFr Würtz SPD 5249 C Gefährdung von Zivilisten durch Panzerschüsse während eines Manövers des Panzerbataillons Landsberg/Lech MdlAnfr 31, 32 01.06.84 Drs 10/1538 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 5249D, 5250 A, B, C ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . . 5250 A ZusFr Krizsan GRÜNE 5250 B,C Anteil der Wehrpflichtigen, die auf Grund mangelnder Tauglichkeit weder Wehr-noch Ersatzdienst leisten, an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen MdlAnfr 33 01.06.84 Drs 10/1538 von Schmude CDU/CSU Antw PStSekr Würzbach BMVg . 5250D, 5251A ZusFr von Schmude CDU/CSU 5251 A Nächste Sitzung 5316 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5317*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 5317* B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 Anlage 3 Begrenzung der Freifahrtberechtigung für Rollstuhlfahrer im Eisenbahnpersonenverkehr und im ÖPNV MdlAnfr 10, 11 01.06.84 Drs 10/1538 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5318*A Anlage 4 Verhältnis der freiwilligen sozialen Leistungen von Unternehmen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen an Betriebsangehörige MdlAnfr 26 01.06.84 Drs 10/1538 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . . 5318* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 5187 73. Sitzung Bonn, den 6. Juni 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 72. Sitzung: Seite IV bei Anlage 5 und Seite V bei Anlage 6 ist statt „PStSekr Würzbach BMVg" zu lesen „PStSekr Dr. Sprung BMWi". Auf Seite 5170* bei Anlage 5 und auf Seite 5171* bei Anlage 6 ist statt „Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach" zu lesen „Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 8. 6. Frau Dr. Bard 8. 6. Bastian 6. 6. Brandt 8. 6. Collet 8. 6. Dr. Glotz 8. 6. Dr. Haack 8. 6. Dr. Hauff 7. 6. Kalisch 8. 6. Keller 8. 6. Frau Kelly 8. 6. Frau Krone-Appuhn 8. 6. Dr. Kunz (Weiden) 8. 6. Lemmrich* 8. 6. Marschewski 8. 6. Dr. Müller* 8. 6. Müntefering 7. 6. Polkehn 8. 6. Porzner 8. 6. Poß 6. 6. Schmidt (Hamburg) 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 7. 6. Dr. Schöfberger 8. 6. Dr. Sperling 6. 6. Spilker 6. 6. Graf Stauffenberg 8. 6. Voigt (Sonthofen) 8. 6. Vosen 6. 6. Weiskirch (Olpe) 8. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte - Drucksache 10/1371 - zuständig: Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Horn von Afrika - Drucksache 10/1372 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den gemeinsamen europäischen Interessen, Risiken und Bedürfnissen im Bereich der Sicherheit - Drucksache 10/1373 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur politischen und wirtschaftlichen Lage in Simbabwe - Drucksache 10/1378 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle - Drucksache 10/1405 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit - Drucksache 10/1406 - zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Überführung von rechtskräftig verurteilten Häftlingen - Drucksache 10/1424 - zuständig: Rechtsausschuß Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Schutz der Rechte des einzelnen angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung - Drucksachen 9/1516, 10/358 Nr. 10 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1983 der Bundesregierung - Drucksache 9/2400 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1984 der Bundesregierung - Drucksache 10/952 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1982/83 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Drucksache 9/2118 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1983/84 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - Drucksache 10/669 - Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamts über seine Tätigkeit in den Jahren 1981/82 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) - Drucksache 10/243 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1983 bis 1986 - Drucksache 10/26 - Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet des Einsatzes lignozellulosehaltiger und anderer pflanzlicher Reststoffe als Tierfutter und Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, ein Übereinkommen über die Durchführung einer konzertierten Aktion über den Einsatz lignozellulosehaltiger und anderer pflanzlicher Reststoffe als Tierfutter zwischen der Gemeinschaft und den Drittländern, die an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) mitwirken, auszuhandeln - Drucksache 10/873 Nr. 27 - 5318* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juni 1984 Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — — Drucksache 10/1446 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 13. September 1984 vorzulegen Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 10/1538 Fragen 10 und 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß, nachdem zum Jahresbeginn die bisher unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im Eisenbahnpersonenverkehr eingestellt wurde und ab 1. April 1984 der Kreis der freifahrtberechtigten Behinderten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ebenfalls in mehrfacher Hinsicht begrenzt wurde, an den Rollstuhl gebundene, z. B. Multiple-Sklerose-Behinderte, die sogar die Wertmarke für den ÖPNV ohne Eigenbeteiligung erhalten haben, keine Verkehrsmittel im ÖPNV mehr benutzen können? War es Absicht der Bundesregierung, bei der Änderung des Schwerbehindertenrechts die an den Rollstuhl gebundenen Schwerbehinderten, die ohnehin nur unter sehr widrigen Umständen eine Fahrt mit der Deutschen Bundesbahn machen können — in der Regel im Gepäckabteil — und mit ihrem Rollstuhl kein anderes öffentliches Verkehrsmittel benutzen können, auch noch die Fahrt im einzigen öffentlichen Verkehrsmittel (Gepäckabteil) bezahlen zu lassen? Durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 wurde das Recht der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter wieder stärker nach dem ursprünglichen Grundgedanken der Freifahrtsregelung ausgerichtet, nämlich die Nachteile auszugleichen, die Schwerbehinderten durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungfähigkeit im Straßenverkehr entstehen. Dabei ist folgerichtig die unentgeltliche Beförderung im Eisenbahnverkehr generell für alle Behindertengruppen aufgehoben worden. Denn diese bis dahin (seit dem 1. Oktober 1979) bestehende Möglichkeit, bis zu 50 km im Umkreis um den Wohnort und in Verkehrsverbünden noch erheblich darüber hinaus die Eisenbahn unentgeltlich benutzen zu können, ging über den Gedanken eines behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs, der für jede Vergünstigung für Behinderte maßgebend sein sollte, weit hinaus. Sie brachte die dem Schutz und der Hilfe Schwerbehinderter dienenden gesetzlichen Regelungen insgesamt in ein falsches Licht. Zur Überwindung solcher Entfernungen muß auch ein Nichtbehinderter öffentliche Verkehrsmittel gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Von einem Nachteilsausgleich kann insoweit nicht die Rede sein. Das gilt auch für Schwerbehinderte, die auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Von der Frage der entgeltlichen oder unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter im Eisenbahnverkehr ist die Frage der behindertengerechten Ausgestaltung öffentlicher Verkehrsmittel, auch des Eisenbahnverkehrs zu unterscheiden. Hierzu verweise ich auf die vielfältigen Bemühungen der Deutschen Bundesbahn, die im Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation ausführlich dargestellt sind. Wie schon seit jeher im Fernverkehr müssen Rollstuhlfahrer zwar für ihre Person den tariflichen Fahrpreis entrichten, in jedem Fall werden aber die ständig notwendige Begleitperson des Rollstuhlfahrers sowie der Rollstuhl selbst und das Handgepäck unentgeltlich befördert. Schließlich weise ich darauf hin, daß die Rollstuhlfahrer unabhängig von ihrem Lebensalter die Möglichkeit haben, einen sogenannten „Seniorenpaß" zu erwerben und die damit verbundene Fahrpreisermäßigung der Deutschen Bundesbahn in Anspruch zu nehmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/ 1538 Frage 26): Steht der Bundesregierung Zahlenmaterial über den finanziellen Umfang freiwilliger sozialer Leistungen von Unternehmen an Betriebsangehörige zur Verfügung, und in welchem Verhältnis stehen diese freiwilligen sozialen Leistungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen? Das Statistische Bundesamt ermittelt — zuletzt für das Jahr 1981 — im Rahmen der Personal- und Personalnebenkostenerhebung die gesetzlichen und nicht gesetzlich vorgeschriebenen Personalnebenkosten der Unternehmen. Danach betrugen 1981 die Personalnebenkosten je Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe (in Unternehmen mit 10 und mehr Arbeitnehmern) durchschnittlich 20 099 DM. Von dieser Summe entfielen knapp die Hälfte, nämlich 9 195 DM oder 45,8 Prozent auf gesetzliche Personalnebenkosten (insbesondere Sozialbeiträge) und gut die Hälfte, nämlich 10 902 DM oder 54,2 Prozent auf nicht gesetzlich vorgeschriebene Personalkosten der Arbeitgeber. Den größten Anteil bei den nicht gesetzlich vorgeschriebenen Personalnebenkosten haben Urlaubsvergütungen, Gratifikationen, 13. Monatsgehalt, Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sowie zusätzliches Urlaubsgeld.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Rapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über das Kreditwesen — KWG —, aus dem Jahre 1934 stammend, 1961 neu gefaßt, 1976 aus Anlaß mehrerer Bankinsolvenzen novelliert, steht erneut zur Änderung an. Die Intervalle, in denen neue Herausforderungen neue gesetzliche Antworten erheischen, werden kürzer, wobei gilt, daß das hochsensible Kreditwesen in seiner wirtschaftlichen Schlüsselfunktion schon deshalb der Beständigkeit des Ordnungsrahmens bedarf, weil zu den Gestaltungsparametern des Kredits ja auch die Zeit, die Diskontierung von Zukunft gehört.
    Die große neue Herausforderung, der wir uns mit dem dritten Änderungsgesetz zu stellen haben, ist mit der Weltwirtschaftskrise in der Folge der 01preisexplosionen weltweit über das Bankgewerbe gekommen. Hier müssen Stichwörter genügen: Recycling der Petrodollars, dazu Aufbau exterritorialer, nicht durch Bankaufsicht begrenzter Geldmärkte unter Gründung von Tochterbanken im Ausland, die durch Mehrfachbelegung ein und desselben Haftkapitals zusätzliche Kreditpyramiden aufbauten, dementsprechend riesige Volumina an vagabundierender, destabilisierender internationaler Liquidität und endlich und in letzter Konsequenz die Verschuldenskrise, die immer mehr Staaten der Dritten Welt und nicht nur der Dritten Welt erfaßt.
    Das Kreditwesen hat sich internationalisiert. Die Risikosituation hat sich demgemäß verändert. Die Bankenaufsicht aber operiert nach dem geltenden KWG noch immer national. Jetzt gilt es, über die nationale Sicht hinaus der Bankenaufsicht die internationale Reichweite zu erschließen.
    Nun aber hat j a, mag man sagen, die deutsche Kreditwirtschaft die internationale Krise fast geräuschlos gemeistert. Selbst der neuerlich zu bereinigende SMH-Fall hat das Vertrauen in unsere Banken und Sparkassen in keiner Weise erschüttert. Dafür darf und soll dem deutschen Kreditgewerbe auch einmal von der Tribüne der Nation herab Lob und Anerkennung gezollt sein!
    Unsere Banken haben im internationalen Geschäft vorsichtiger operiert als z. B. die der USA. Daß die Geräuschlosigkeit der Schadensminderung auch mit den hohen Zinsspannen und Gewinnen der letzten Jahre zu tun hatte, ist freilich auch richtig. Mit so hohen Zinsspannen sollte man auf lange Sicht nicht rechnen müssen. Es ist also angezeigt,



    Rapp (Göppingen)

    das Problem auch bankenaufsichtsrechtlich anzugehen, indem man für die Zukunft ausschließt, daß mit ein und demselben Haftkapital mehr als eine Kreditpyramide unterlegt wird; bisher nämlich konnten Kreditinstitute den an das haftende Eigenkapital anknüpfenden bankenaufsichtsrechtlichen Geschäftsbeschränkungen in der Weise ausweichen, daß sie, wie gesagt, Tochterinstitute gründeten, die auf dem ihnen zugewiesenen Geschäftskapital ein eigenes Kreditvolumen aufbauen konnten, ohne daß der Institutsgruppe im ganzen neues Risikokapital zugeführt worden wäre.
    Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist folglich das Konsolidierungsverfahren, durch das die für die Normierungsgrundsätze der Liquiditätshaltung maßgeblichen Bilanzposten — Kreditgeschäft und Beteiligungen einerseits, Eigenkapital auf der anderen Seite — in Höhe derjenigen Anteilsquote beim Mutterinstitut zusammengefaßt werden, die der Kapitalbeteiligung am nachgeordneten Kreditinstitut entspricht. Vom so quotal zusammengefaßten Eigenkapital ist der beim Mutterinstitut ausgewiesene Buchwert der Kapitalbeteiligungen abzuziehen. Soweit die dazu nötigen Informationen dem Mutterinstitut nicht zugänglich sind, wird subsidiär ein einfaches Abzugsverfahren angewandt, das freilich etwaigen Anpassungsbedarf allein dem Mutterinstitut auferlegt.
    Die Bundesregierung setzt mit ihrem Gesetzentwurf eine einschlägige EG-Richtlinie in nationales Recht um. Der Entwurf folgt in den Grundzügen der Konsolidierung einem noch in der Zeit sozialdemokratischer Regierungsführung erstellten Referentenentwurf. Eine bedeutsame Abweichung gegenüber diesen früheren Überlegungen ist die, daß die Beteiligungsschwelle, oberhalb derer Kreditinstitute als zusammengehörig und demgemäß als konsolidierungspflichtig gelten, auf 40 vom Hundert festgesetzt werden soll; daneben gilt selbstverständlich das Kriterium der Beherrschung. Bei früheren Überlegungen ist man von 25 von Hundert ausgegangen. Es ist klar, daß die Bankenaufsicht eine noch niedrigere Schwelle wünschte; die von ihr vorgeschlagenen 10 von Hundert sind freilich unrealistisch.
    Die Bundesregierung wird in den Ausschußberatungen überzeugender, als in der Begründung geschehen, noch darzutun haben, warum die von ihr gewählte Schwelle von 40 von Hundert so sehr nahe an der Wunschgrenze der Betroffenen liegt.
    Die Konsolidierungsregeln sind kompliziert; das kann auch nicht anders sein. Es erträgt sich das, weil derzeit nur 50 Institutsgruppen betroffen sind. Der weitaus größte Teil der knapp 5 000 Kreditinstitute ist nicht betroffen. Gleichwohl wird der Bereinigungsbedarf durch Kapitalaufstockung und/oder Umschichtung von 70 Milliarden DM Kreditvolumen auch in fünfjähriger Übergangszeit ein harter Brocken sein.
    Nun hat, meine Damen und Herren, der Bundesrat eine andere Konsolidierungsregelung vorgeschlagen, der zufolge das vom Tochterinstitut selbst gebildete Eigenkapital, das ja gar nicht doppelt mit Risiken belegt werden kann, beim Abzug unberücksichtigt bleiben soll. Die Bundesregierung macht zutreffend die Nachteile dieses Verfahrens geltend. Zu den Vorteilen aber schweigt sie. Es gibt ordnungspolitische Vorteile mindestens dahin gehend, daß z. B. den im Verbund stehenden Hypothekenbanken die Eigenständigkeit der Geschäftspolitik erhalten bliebe, die eben zum Aufbau selbstgebildeten Eigenkapitals geführt hat. Wir Sozialdemokraten werden dazu — wie zu anderen streitigen Fragen — im Laufe der Beratung eine Anhörung beantragen.
    Damit das Konsolidierungsverfahren Biß bekommt, sind Regelungen zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Bankenaufsicht zu treffen.
    Das bankenaufsichtliche Zusammenfassungsverfahren hat den erwünschten Nebeneffekt, Wettbewerbsunterschiede zwischen Einzelinstituten und Institutsgruppen abzubauen. Hauptzweck aber ist die größere Stringenz der Rahmenvorschriften zur Risikobegrenzung. Kernstück wiederum dieser Vorschriften sind die Grundsätze nach § 11 KWG, nach denen aus der Gegenüberstellung bestimmter Aktivkomponenten mit dem haftenden Eigenkapital Kennziffern zur Liquidität zu bilden sind. So darf z. B. das Kredit- und Beteiligungsvolumen das Achtzehnfache des Haftkapitals nicht übersteigen. Dem haftenden Eigenkapital und folglich der Definition dessen, was als solches gilt, kommt somit für die Geschäftspolitik einer Bank überragende Bedeutung zu. Über die wirtschaftliche Funktion der Risikopufferung hinaus begrenzt es den Umfang der Geschäftstätigkeit.
    Wenn zum erstenmal an einer Novelle des KWG breites öffentliches Interesse besteht, so wegen der neu zu beantwortenden Frage, was als haftendes Eigenkapital zu gelten hat. Hier ist der Wettbewerb zwischen den Institutsgruppen berührt. Unser Kreditwesen spiegelt in seiner pluralistischen Gruppenstruktur unterschiedliche gesellschaftspolitische Präferenzen wider, was ganz vorzüglich so eingerichtet ist. Jeder kann wählen. Es stehen ihm genossenschaftliche, gemeinwirtschaftliche, kommunalwirtschaftliche, sonstige öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Institute zur Verfügung.
    Die Bundesregierung will an der geltenden Definition des haftenden Eigenkapitals im wesentlichen nichts ändern. Es soll dabei bleiben, daß zugunsten der Kreditgenossenschaften ein der Nachschußpflicht der Genossen Rechnung tragender Haftsummenzuschlag bis zu 50 % des eingezahlten Eigenkapitals eingeräumt wird, wohingegen z. B. den Sparkassen eine äquivalente Berücksichtigung der Gewährträgerhaftung der öffentlichen Hand versagt bleibt.
    Der Bundesrat hat sich demgegenüber die im Referentenentwurf 1982 vorgesehene Regelung zu eigen gemacht, wonach generell, für alle Institutsgruppen, sogenannte Eigenkapitalsurrogate — also Haftsummenzuschlag der Genossenschaften, Haftungszuschlag der Sparkassen, aber auch nachrangiges Haftungskapital in verschiedener Form — von 20 % zugelassen werden.



    Rapp (Göppingen)

    Selbst Sie, Herr Stoltenberg, die Ministerpräsidenten Späth und Strauß, Abgeordnete aus der damaligen CDU/CSU-Opposition in großer Zahl haben 1982 in starken Worten und kräftigen Bekenntnissen zum chancengleichen Wettbewerb einen Haftungszuschlag für die Sparkassen gefordert. Sollte da sogar die eigene Vernunft der Wende zum Opfer gefallen sein? Das ist damals auch nicht nur, Herr Bundesfinanzminister, im Hinblick auf gewisse Einzelfallschwierigkeiten im Sparkassensektor, sondern ganz prinzipiell so gefordert worden, weshalb man die Sache jetzt auch nicht mit dem Argument abtun kann, die Sparkassen hätten in den letzten Jahren gut verdient und kräftig Eigenkapital gebildet.
    Selbst wenn man sich auf die Frage nach den rechtlichen und tatsächlichen Unterschieden zwischen der Nachschußpflicht von Genossenschaftsmitgliedern einerseits und der Gewährträgerhaftung der öffentlichen Hand andererseits einläßt — dabei kann man j a zu unterschiedlichen Wertungen kommen —, selbst wenn man also zu Differenzierungen bereit ist, kann doch niemand ernstlich behaupten wollen, die Qualitätsunterschiede zwischen Nachschußpflicht und Gewährträgerhaftung spreizten sich im Verhältnis von 50 bei den Kreditgenossenschaften zu null bei den Sparkassen auseinander. Das geht doch nicht an.

    (Schlatter [SPD]: Unerhört!)

    Es ist klar, daß wir Sozialdemokraten dazu Korrekturen beantragen werden,

    (Zuruf von der SPD: Richtig!)

    wobei wir uns des Problems bewußt sind, das sich ergeben würde, wenn man die Kreditgenossenschaften dem doppelten Zugriff von herabgesetzter Großkreditgrenze und der Reduzierung des Haftsummenzuschlags aussetzte. Aber sicher ist: Die Relation von 50 : 0 ist nicht sachgerecht, nicht wettbewerbsgerecht, und sie ist eine Quelle ständigen Streits.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Bundesregierung sieht das ja auch nicht anders, wenn sie in ihrer Gegenäußerung den Haftsummenzuschlag sozusagen hinter vorgehaltener Hand in Frage stellt — es ist das hier wieder geschehen, Herr Bundesfinanzminister —,

    (Schlatter [SPD]: Wortbruch!) was nicht unsere Lösung wäre.

    Wir hoffen sehr, daß wir gerade in dieser Frage in der CDU/CSU-Fraktion noch Bundesgenossen finden. Es muß eine friedenstiftende Lösung gefunden werden. Es bekäme dem deutschen Kreditgewerbe nicht gut, wenn nach der Verabschiedung des Gesetzes die Institutsgruppen vor dem Bundesverfassungsgericht übereinander herfielen.

    (Beifall bei der SPD)

    Unter den sehr zahlreichen weiteren Änderungen ist im Rahmen der ersten Lesung nur noch auf wenige Themen einzugehen:
    Wir tragen mit, daß in direkter Konsequenz der SMH-Pleite die Höchstgrenze für den einzelnen
    Großkredit von 75 auf 50 v. H. des Haftkapitals herabgesetzt wird.
    Wir begrüßen alle Regelungen zur Verfahrensvereinfachung. Sie werden ohnehin in ihrer Summe die Summe der Erschwerungen und Komplizierungen nicht aufwiegen.
    Unter diesem Gesichtspunkt muß auch die Unterschiedlichkeit der Beteiligungsgrenze für die Konsolidierung nach § 10 a (40 %) und für das Meldewesen nach § 13 a (50 %) nochmals überprüft werden.
    Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß wenigstens über § 12, der die Deckung der schwer veräußerbaren Anlagen durch Haftkapial fordert, das Halten bankfremder Beteiligungen begrenzt wird.
    Wir finden die Begriffsvereinheitlichungen zum Realkredit und bei den Ausnahmeregelungen für die Meldepflicht richtig.
    Es wird zu prüfen sein, Herr Minister, ob wir uns beim Factoring und beim Leasing nicht den Mut zur Lücke leisten sollten.
    Wir werden zu den Vorschriften über Spareinlagen zusätzliche Fragen und Themen zur Sprache bringen und gegebenenfalls Anträge stellen. Im Referentenentwurf 1982 war dazu noch die Anhebung des ohne Kündigung rückforderbaren Betrags von 2 000 DM auf 3 000 DM vorgesehen.
    Insgesamt, meine Damen und Herren, ist die Absicht zu begrüßen, durch die Weiterentwicklung des KWG das Vertrauen der Bankgläubiger in unsere Kreditwirtschaft weiter zu stärken. In diesem Zusammenhang ist die im Entwurf enthaltene Klarstellung richtig, daß die Bankenaufsicht wie auch die Versicherungsaufsicht nur im öffentlichen Interesse ausgeübt wird. Zum Schutz des einzelnen Bankgläubigers, des Einlegers, wurden auf Grund der Novelle 1976 die Sicherungseinrichtungen geschaffen.
    Frage: Ist die Novelle sachgerecht? Hinter verschiedene Positionen des Entwurfs habe ich Fragezeichen gesetzt, hinsichtlich des Haftkapitals eine Gegenposition bezogen.
    Ist die Novelle umfassend genug? Wir vermissen, von der erwähnten Verbesserung in § 12 abgesehen, Regelungen zu den Themen, die im Bericht der Bankenstrukturkommission unter der Kapitelüberschrift „Machtanhäufungen und Machtmißbrauch" angesprochen wurden.

    (Schlatter [SPD]: Sehr wahr!)

    Niemand will Strukturen zerstören, die sich bewährt haben und gerade jetzt bewähren müssen. Die weitergehende Begrenzung der Aufsichtsratsmandate in Bankenhand und die wirksamere Transparenz bei der Wahrnehmung des Depotstimmrechts — beides im Entwurf 1982 enthalten — fallen nicht unter dieses Verdikt.
    Man könnte sich auch denken, daß eine Begrenzung der Länderrisiken zunächst dergestalt angegangen werden sollte, daß die Banken angehalten sein sollen, im Geschäftsbericht ihre im Ausland



    Rapp (Göppingen)

    eingegangenen Engagements nach Ländern gegliedert summarisch darzustellen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Erfahrung hat auch gezeigt, daß es nicht gut ist, wenn die Prüfung der Jahresabschlüsse immer von denselben Wirtschaftsprüfern vorgenommen wird.
    Ist die Novelle angemessen, oder führt sie zur Überreglementierung? Das KWG hat sich auf Rahmenvorschriften für die Risikobegrenzung zu beschränken. Die Verantwortung für die Geschäftspolitik und die Entscheidungen über einzelne Geschäfte liegt und bleibt bei der Bankleitung. Banking hat nun einmal mit Risiko zu tun; wollte man aus dem Kredit das Element des „credere", des Risikos, durch reglementierende Aufsicht austreiben, müßte eine allgemeine Sklerose unserer Wirtschaft die Folge sein.
    Diese Einsicht gilt es freilich mit der anderen zu verbinden, daß die Sicherheit der Bankeinlagen für den einzelnen, für die Gesellschaft, für den Staat von überragender Bedeutung ist. Der Staat muß hierfür durch Aufsicht in wirksamer Weise sorgen. Also müssen Kreditinstitute und Aufsicht vertrauensvoll und produktiv zusammenarbeiten. Wir Sozialdemokraten wollen bei der Beratung der KWG-Novelle mit dafür sorgen, daß dies auch durch die im einzelnen vorgesehenen neuen Maßnahmen und Vorschriften gewährleistet bleibt.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreile.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Kreile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß die Bundesregierung nach langer — manche meinen: zu langer — Vorbereitungszeit den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreditwesensgesetzes nunmehr vorgelegt hat. Sie begrüßt es besonders, daß dieses Grundgesetz der Banken zu einem Zeitpunkt beraten werden kann, wo die Notwendigkeit seiner Zielsetzung immer deutlicher zutage tritt. Die internationale Schuldenkrise, die auch ein beherrschendes Thema des Londoner Weltwirtschaftsgipfels sein wird, wird nur bewältigt werden können, wenn die Öffentlichkeit berechtigtes Vertrauen in die Sicherheit und die Solidität der Banken hat und wenn der Ordnungsrahmen, den der Gesetzgeber den Banken gibt, hierfür ausreichend ist.
    Das am 1. Januar 1962 in Kraft getretene Kreditwesengesetz hat in den 22 Jahren wenig Änderungen erfahren müssen. Das ist erstaunlich, wenn man sich vor Augen führt, welchen Wandlungen das Bankgewerbe und das Bankgeschäft in diesem Zeitraum unterworfen waren, und noch erstaunlicher, wenn man die geradezu inflationäre Flut von Gesetzesänderungen in anderen Bereichen in den letzten Jahren betrachtet. Der Gesetzgeber hat hier zu Recht zwei volle Jahrzehnte weitgehende Zurückhaltung üben können, weil er die Bankenaufsichtsbehörde mit genügend Flexibilität ausgestattet hat, damit sie auf vorübergehende Tagesereignisse an-
    gemessen reagieren konnte. In den Problemfällen des Kreditbereichs wurde dies im Zusammenwirken zwischen Bankenaufsicht, der Bundesbank und der Bankwirtschaft erfolgreich getan.
    So ist die hier anstehende Novellierung nicht eine Reaktion auf etwaige interne Fehlentwicklungen im deutschen Kreditgewerbe. Vielmehr geht es um eine angemessene Fortentwicklung der Bankenaufsicht in Anpassung an grundlegend veränderte Verhältnisse.
    Tiefgreifende Änderungen im Kreditgeschäft der deutschen Banken haben sich vollzogen. Die Risiken sind in einem früher nicht gekannten Umfang gestiegen. Neue Risiken sind entstanden. An erster Stelle sind hier die Internationalisierung des Bankgeschäfts und die stetige Expansion der internationalen Finanzmärkte zu nennen. Mit dieser Internationalisierung des Bankgeschäfts wuchsen natürlich die Risiken. Zumindest rein tatsächlich haften die deutschen Mutterbanken für ihre ausländischen Töchter, die ihrerseits nicht an ähnlich strenge Obergrenzen für die Kreditvergabe gebunden sind, wie es bei uns durch den Grundsatz 1 des KWG sichergestellt ist. Hierdurch sind für die Kreditinstitutskonzerne Kreditrisiken entstanden, die zum Teil weit über das 18fache des haftenden Eigenkapitals hinausgehen.
    Daß in dieser Situation Parlamente und Regierungen der westlichen Welt ihr geltendes Bankenaufsichtsrecht mit dem Ziel überprüfen, festzustellen, ob für diese neuen, auf Dauer angelegten Risiken die vorhandenen Erkenntnisquellen und Regulierungen ausreichen, ist verständlich und auch notwendig. Die Bundesrepublik Deutschland kann hierbei in der wichtigen Frage der Konsolidierung, dem Schwerpunkt der jetzigen Novelle, auf die für alle EG-Länder geltenden Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Juni 1983 aufbauen. Zu Recht wird deswegen der vorliegende Änderungsentwurf zum Kreditwesengesetz Konsolidierungsnovelle genannt. Sein Hauptziel ist die Konsolidierung der Auslandstöchter der deutschen Banken bzw. der Bankenkonzerne.
    Die KWG-Novelle wird jedoch nicht nur die Risiken aus dem Kreditgeschäft begrenzen. Der Konsolidierungseffekt führt auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsneutralität. Institutsgruppen, Bankkonzerne konnten bisher vorhandenes Eigenkapital durch den Aufbau von Kreditpyramiden mehrfach belegen. Einzelinstitute hatten diese Möglichkeit nicht. Ich betone dies deshalb, weil die Frage der Wettbewerbsneutralität des Kreditwesengesetzes im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung eine sehr wichtige Rolle spielen wird.
    Es ist zu begrüßen, daß die Bundesregierung keine Änderung des bewährten Konzepts unserer Bankenaufsicht vorgeschlagen hat, etwa in Richtung auf eine von anderen Ländern praktizierte staatliche Bewertung von Einzelkreditrisiken oder von Länderrisiken. Diese Bewertung vorzunehmen ist und bleibt nach meiner Überzeugung Sache der Bankenvorstände. Herr Rapp, Ihr Vorschlag, daß



    Dr. Kreile
    etwa die Länderrisiken in einer Einzelaufstellung im Geschäftsbericht dargestellt werden sollten,

    (Zurufe von der SPD: Ein sehr guter Vorschlag!)

    ist wohl ein sehr schwierig zu praktizierender Vorschlag. Es wird uns dann das gleiche passieren, was den Banken des Auslands passiert, wenn sie Kredite in einzelnen Bankbereichen und einzelnen Auslandsbereichen reduzieren oder Rückstellungen machen, nämlich, daß sich gewisse, sagen wir einmal, außenpolitische Schwierigkeiten ergeben.
    Deswegen meine ich, wir sollten die bewährten Bilanzierungsvorschriften, die bewährten Vorschriften zur allgemeinen Berichterstattung im Geschäftsbericht beibehalten. Wir sollten dies den Bankenvorständen überlassen. Die Bankenaufsicht nämlich darf grundsätzlich nicht in die geschäftspolitische Verantwortung der Banken mit einbezogen werden. Im übrigen haben die deutschen Kreditinstitute bei der Bemessung ihrer Länderrisiken im großen und ganzen ein Augenmaß bewiesen, wie Statistiken über ihr Engagement im Vergleich zur internationalen Konkurrenz zeigen, das nur zu loben ist.
    Ich stimme dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Modell der Konsolidierung grundsätzlich zu, also der Zusammenfassung der maßgeblichen Kennzahlen für Eigenkapital und Kreditvolumen im Institutskonzern. Innerhalb dieses Modells gibt es jedoch verschiedene Berechnungsmethoden, deren Vor- und Nachteile noch sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen.
    Insbesondere wird zu prüfen sein, ob der Vorschlag des Bundesrates, bei der Konsolidierung den Buchwert nur in Höhe desjenigen anteiligen Eigenkapitals abzuziehen, der von der Tochterbank nicht aus einbehaltenen Gewinnen selbst gebildet wurde, nicht ebenfalls zu dem gewünschten Ergebnis einer Risikobegrenzung führt und darüber hinaus nicht gewollte Veränderungen in der gewachsenen gesunden Bankenstruktur verhindert. Die Konsolidierungsmethode sollte in die bewährte Aufgabenverteilung zwischen Universalbanken und Spezialkreditinstituten, wie z. B. Hypothekenbanken, nicht unnötig eingreifen.
    Von der Konsolidierung werden starke Impulse ausgehen, die das Eigenkapital verstärken. Eine solide Eigenkapitalausstattung ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Kreditgewerbes. Dabei darf die Eigenkapitaldiskussion allerdings nicht auf die Frage verengt werden, ob Einleger im Konkursfall zu Schaden kommen. Die richtige Antwort lautet vielmehr, daß wir uns Konkurse oder handfeste Krisen im Kreditgewerbe nicht leisten können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die lange nachwirkenden internationalen Auswirkungen der Herstatt-Pleite — alle Beteiligten haben aus ihr wohl sehr viel gelernt — seien hier in Erinnerung gerufen.
    Ich stimme daher dem Regierungsentwurf grundsätzlich in der Verschärfung der Anforderungen an
    die Einlagen stiller Gesellschafter und bei der ablehnenden Haltung gegenüber der Neuzulassung von Eigenkapitalsurrogaten zu, soweit darunter prozentuale Zuschläge auf vorhandenes Eigenkapital verstanden werden. Bei der Bedeutung, die ich dem haftenden Eigenkapital in seiner Pufferfunktion, also seiner Fähigkeit, Verluste aufzufangen, zumesse, wird jedoch der Vorschlag des Bundesrates, nachrangige Verbindlichkeiten bankenaufsichtlich anzuerkennen, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sicher noch eingehend geprüft werden müssen. Bei dieser Prüfung kommt besondere, aber wohl nicht nur ausschließliche Bedeutung auch dem sogenannten Genußscheinkapital zu, das Gestaltungsmöglichkeiten bietet, die den Anforderungen, die an bankenaufsichtlich akzeptiertes Eigenkapital zu stellen sind, sehr nahekommen oder sie vollständig erfüllen. Wir dürfen bei der Eigenkapitalfrage nicht außer acht lassen, daß unsere Kreditinstitute sich dem internationalen Wettbewerb stellen müssen und im Bankenaufsichtsrecht vieler ausländischer Staaten Eigenkapitalergänzungen in der einen oder anderen Form Anerkennung finden. Eine Prüfung dieses Fragenkomplexes wird also offen und ohne vorzeitige Festlegungen erfolgen müssen.
    Bei der Diskussion über Eigenkapital wird man sich darüber klar sein müssen, daß es nicht um ein theoretisches Problem geht, sondern darum, der Bankenaufsicht brauchbare und handhabbare Maßstäbe zur Bemessung von Risiken zur Hand zu geben. Hieran werden sich alle Vorschläge zur Eigenkapitalausstattung messen lassen müssen. Wir haben ein Interesse daran, daß es bei der Vielfalt des deutschen Bankenwesens bleibt, daß Privatbanken, öffentlich-rechtliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken gleichgeordnet und gleichberechtigt, weder bevorteilt noch nachbeteiligt sich gegenüberstehen. Deswegen liegt uns viel daran, daß das Ergebnis jeder Neufassung des Kreditwesengesetzes die Wettbewerbsneutralität des Aufsichtsrechts ist.
    Neben diesen Hauptproblemen der Novelle des Kreditwesengesetzes, also der Konsolidierung, der Eigenkapitaldiskussion und der Diskussion über den Konsolidierungskreis und die Konsolidierungsmethode, neben diesen Hauptproblemen also werden wir uns in den Ausschußberatungen noch mit einer Fülle von Änderungen des geltenden Rechts zu befassen haben. Hierbei wird die Chance genutzt werden müssen, die Kreditinstitute von einigem Verwaltungsaufwand zu entlasten. Ich hoffe und bin auch ganz sicher, daß die Bundesregierung ihren Spielraum voll ausgeschöpft hat, damit auch in diesem Bereich unserem erklärten Ziel, der Bürokratisierung des Wirtschaftslebens entgegenzuwirken, gedient wurde.
    Es ist das Bestreben der CDU/CSU-Fraktion, das Kreditwesengesetz gründlich aber zügig zu beraten. Und selbstverständlich begrüßen wir es, daß es zu einer Anhörung der Beteiligten kommt.
    Die Kreditwirtschaft, aber auch die Kreditnehmer erwarten zu Recht, daß alsbald Klarheit über das künftige Recht herrscht. Unser Ziel ist es, die



    Dr. Kreile
    Novelle am 1. Januar 1985 in Kraft treten zu lassen. Für die anstehende Beratung bietet der konzentrierte, einleuchtend begründete Entwurf, bieten aber auch die ergänzenden Stellungnahmen des Bundesrates — und insoweit gilt unser Dank dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesrat — eine hervorragende Grundlage.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)