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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Huber und des Abg. Buckpesch 4995 A Wahl des Abg. Baum als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 4995 A Erweiterung der Tagesordnung 4995 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben — Drucksache 10/1449 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben — Drucksache 10/1494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Steuerstrafrechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Parteispenden — Drucksache 10/1496 — Dr. Vogel SPD 4996 A Dr. Dregger CDU/CSU 4999 C Schily GRÜNE 5005 C Genscher FDP 5007 D Dr. Emmerlich SPD 5012 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5015A Dr. Apel SPD 5019 D Baum FDP 5022 C Hoss GRÜNE 5024 D Dr. Waigel CDU/CSU 5026 B Dr. Glotz SPD 5030 D Dr. Kohl, Bundeskanzler 5033 C Dr. Schmude SPD 5038 A Mischnick FDP 5042 D Handlos fraktionslos 5044 C Voigt (Sonthofen) fraktionslos 5045 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 5046 B Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . . 5047C, 5048 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 31 GO) 5047 D Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5051 D Präsident Dr. Barzel 5014 D Namentliche Abstimmungen . 5048 B, 5050A, 5057 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" — Drucksache 10/1369 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 5054 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 5059A Eimer (Fürth) FDP 5061 D Frau Schoppe GRÜNE 5062D, 5072 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . . 5066 A Jaunich SPD 5071 B Vizepräsident Westphal . . 5063 B, 5063 C, 5065 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 Fortsetzung der ersten Beratung (Ausschußüberweisung) des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), KrollSchlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — 5072 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/311 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1230 — 5073 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 10/489 —Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 10/1358 — Berger CDU/CSU 5073 C Heistermann SPD 5074 A Dr. Feldmann FDP 5074 C Frau Schoppe GRÜNE 5075 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Bau und die Unterhaltung einer Grenzbrücke über die Sauer zwischen den Gemeinden Langsur und Mertert — Drucksache 10/1081 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/1302 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1490 — 5076 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/1163 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1343 — 5076 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutschösterreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben — Drucksache 10/1067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1363 — 5076 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts — Drucksache 10/1232 — 5077A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 10/1362 — 5077 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingbrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes — Drucksache 10/1361 — 5077 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1375 — 5077 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksachen 10/1314, 10/1370 — . . . 5077 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1483 — 5077 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 17. Oktober 1980 über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt — Drucksache 10/1484 — 5077 C Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1397 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1418 — 5077 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1983 — Einzelplan 20 —— Drucksache 10/1355 — 5077 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 5. April 1983 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über typenmäßig durch die Verwendung von hinten angebrachten Überrollbügeln, Überrollrahmen oder Schutzkabinen gekennzeichnete Umsturzschutzvorrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Schmalspurzugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 10/92 Nr. 75, 10/1301 — . 5078A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für diesen Beruf — Drucksachen 10/873 Nr. 34, 10/1325 — . 5078 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Regeln für die Bezeichnung der Spezialweine — Drucksachen 10/546 Nr. 9, 10/1258 — . 5078 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über eine gemeinschaftliche Aktion zum verstärkten Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände und saure Niederschläge — Drucksachen 10/376 Nr. 66, 10/1260 — . 5078 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/84 — Zollpräferenzen 1984 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/1156, 10/1303 — . . 5078 D Nächste Sitzung 5078 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5081*A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lammert, Clemens, Eylmann, Dr. Göhner, Dr. Olderog, Dr. Blank, Dr. Blens, Borchert, Lattmann, Rode (Wietzen), Schreiber, Seesing, Carstensen (Nordstrand) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben (Drucksache 10/1449) . . 5081* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5081* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 4995 71. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1984 Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 5079 Berichtigungen 69. Sitzung, Seite 4949 B, 13. Zeile von unten: Statt „Siegmund" ist „Professor Simon" zu lesen. Auf der Seite 4953 B ist in der dritten Zeile statt „Erfolgsberichten" zu lesen: „Erfolgsaussichten". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 25. 5. Frau Dr. Bard 25. 5. Bastian 25. 5. Collet 25. 5. Engelsberger 25. 5. Hartmann 25. 5. Hauck 25. 5. Kalisch 25. 5. Frau Kelly 25. 5. Kiehm 25. 5. Kittelmann* 25. 5. Frau Dr. Krone-Appuhn 25. 5. Dr. Graf Lambsdorff 25. 5. Lenzer 25. 5. Dr. Müller* 25. 5. Offergeld 25. 5. Polkehn 25. 5. Porzner 25. 5. Schmidt (Hamburg) 25. 5. Schmidt (Wattenscheid) 25. 5. Vogt (Kaiserslautern) * 25. 5. Weiskirch (Olpe) 25. 5. Frau Dr. Wilms 25. 5. Wurbs 25. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lammert, Clemens, Eylmann, Dr. Göhner, Dr. Olderog, Dr. Blank, Dr. Blens, Borchert, Lattmann, Rode (Wietzen), Schreiber, Seesing, Carstensen (Nordstrand) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben (Drucksache 10/ 1449) Wir teilen das Anliegen, das den Bemühungen um eine Regelung steuerstrafrechtlicher Zweifelsfragen bei der Parteienfinanzierung in der Vergangenheit zugrunde liegt. Der vorgeschlagenen Lösung in Form eines Straffreiheitsgesetzes für mögliche Verstöße gegen Steuergesetze im Zusammenhang mit Zuwendungen an die politischen Parteien können wir jedoch aufgrund gewichtiger rechtspolitischer Bedenken nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Selbstgerechtigkeit und Scheinheiligkeit, mit der die SPD ihre Ablehnung einer solchen Regelung in dem zur Abstimmung anstehenden Entschließungsantrag formuliert, schließt in der Form und in der Sache unsere Zustimmung aus. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 18. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Mai 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt hat: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (8. BAföGÄndG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkünfte aus dem Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 27. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Somalia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben mit Schreiben vom 15. Mai 1984 den von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Einstellung bestimmter Steuerstrafverfahren - Drucksache 10/1421 - zurückgezogen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 16. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung betreffend Internationale Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs (INFCE) - Drucksache 10/358 Nr. 97 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 18. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein - Drucksache 10/873 Nr. 31 -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich bitte doch, die Mahnung, die ich Ihnen allen hier soeben zu sagen versucht habe, zu beherzigen.
    Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.





Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte in dieser wichtigen Debatte darlegen, weshalb ich in meiner Fraktion für den vorgesehenen Antrag, für ein Straffreiheitsgesetz eingetreten bin und diese Sachargumente auch heute vertrete. Damit will ich als Bundesminister der Finanzen einige Anmerkungn zu einigen öffentlichen Äußerungen außerhalb dieses Hauses über die Finanzverwaltung verbinden. Es geht also um eine Stellungnahme zur rechtlichen Würdigung, zur Verwaltungspraxis, aber auch zum Verhalten angesehener Persönlichkeiten der demokratischen Parteien.
Ich halte dies für um so wichtiger, nachdem ich feststellen mußte, daß der Herr Kollege Emmerlich den Versuch gemacht hat, Herrn Schily an Erbärmlichkeit der Argumente noch zu übertreffen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Überzeugung, die ich im einzelnen begründen werde, im Hinblick auf die erkennbare Praxis
— auch von Verwaltungen — von mehr als 20 Jahren ist: die Situation der hier von Verfahren betroffenen Bürger, also Spender an demokratische Parteien, ist exzeptionell so, daß ein Vertrauensschutz grundsätzlich bejaht werden muß.

(Schily [GRÜNE]: Herr Richter Stoltenberg, nicht wahr?)

— Also, Herr Schily, nach dem, was Sie hier geboten haben, sollten Sie einmal ernsthafte Argumente anhören. Vielleicht hilft das bei der nächsten Rede.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

Ich werde nun ein paar Sätze zur Rechtslage sagen und mich von Ihnen überhaupt nicht provozieren lassen.

(Zurufe von der CDU/CSU — Schily [GRÜNE]: Sie sind schon für die Unschuldsvermutung eingetreten, als ich das Wort noch gar nicht kannte!)

— Also, erst schlägt er unter die Gürtellinie, und jetzt stört er systematisch einen Redner. Das ist für einen Parlamentarier ein schlimmes Verhalten, Herr Schily.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Grundsätze des Gutachtens des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1952,

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Ganz erbärmlich, Herr Minister!)

das natürlich eine entscheidende Rolle in der Bewertung dieser Zeit spielt,

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Weil es keiner aufheben kann!)

über steuerbegünstigte Spenden an Parteien durch Berufsverbände galten auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1959 in der Verwaltungspraxis unverändert weiter. Sie sind ja auch in einem bruchstückhaft bekannten Schreiben von Herrn Kollegen Matthöfer an einen Kölner Rechtsanwalt aus dem Jahre 1980 ausdrücklich bekräftigt worden.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Berufsverbände, insbesondere Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben also in dieser Zeit auf der Grundlage jenes Gutachtens ständig sehr hohe Beträge an die demokratischen Parteien weitergeleitet,

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ehmke [Bonn] [SPDJ)

und zwar aus Beiträgen von Mitgliedern, die diese steuermindernd geltend machen konnten. — Es ist doch gut, Herr Professor Ehmke, daß dieser Sachverhalt einmal vor der deutschen Öffentlichkeit dargestellt wird. Das ist doch vollkommen in Ordnung.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Aber das spielt doch in der Amnestiefrage gar keine Rolle! Gegen die läuft doch kein Verfahren!)

— Darf ich fortfahren: Daneben haben sich seit den 50er Jahren in verschiedenen Formen als gemeinnützige Vereine anerkannte Vereinigungen gebildet, die ebenfalls steuermindernde Spendenbescheinigungen ausgestellt haben und über Jahrzehnte hinweg unbeanstandet die ihnen zugeführten Mittel weitgehend oder ganz überwiegend den Parteien zukommen ließen.

(Schily [GRÜNE]: Was hat denn da das Bundesverfassungsgericht gesagt?)

— Genau auf den Punkt komme ich. Ich bin zur Zeit dabei, einen Sachverhalt darzustellen, der mir bisher in der öffentlichen Debatte zu kurz gekommen ist.
Im Gutachten des Bundesfinanzhofes ist keine exakte Obergrenze für die Weiterleitung von Beitragsanteilen an Parteien festgelegt worden. Es sind jedoch Kriterien entwickelt worden, die im Laufe der Zeit von der Steuerverwaltung des Bundes und der Länder sachgerecht — ich unterstreiche das — mit Grenzziehungen von 20 bis 25 % umgesetzt wurden.
Meine Damen und Herren, ich habe auf Grund mehrerer parlamentarischer und journalistischer Anfragen der letzten Tage jetzt — ich füge hinzu: zum erstenmal — einige der Akten aus den 60er und 70er Jahren durchgesehen. Sie vermitteln — ich sage das mit der Einschränkung, daß ich nicht alles gesehen habe; das, was ich gesehen habe, ist aber, wie ich glaube, repräsentativ — die Überzeugung, daß die beteiligten Beamten der Bundes- und Landesministerien nach bestem Wissen und Gewissen Recht und Gesetz in Richtlinien und Erlassen konkretisiert und in diesen internen Erlassen dabei auch den Unterschied zwischen den steuerbegünstigten Spenden über Berufsverbände und jenen, die über andere Finanzierungsträger und in anderen Formen erfolgten, herausgearbeitet haben. Dies gilt übrigens, wenn man das im Gesamtzusammenhang liest, auch für das schon als bruchstückhaft bekannt erwähnte Schreiben des Kollegen Matthöfer aus dem Jahre 1980.



Bundesminister Dr. Stoltenberg
Ich will an dieser Stelle, was die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Finanz- und Steuerverwaltung berührt, im Hinblick auf einzelne Äußerungen von außerhalb des Hauses, nicht von Mitgliedern des Hauses sagen: Es gibt bei dieser Sachlage keinen Grund zur Polemik gegen die Finanz- und Steuerverwaltung des Bundes und der Länder.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, der für unsere Diskussion und die Bewertung des zunächst beschlossenen und jetzt nicht eingebrachten Straffreiheitsgesetzes zentrale Punkt ist ein ganz anderer. Ich zitiere hier zunächst einen Satz des höchsten Richters der Finanzgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland bis 1983, einen Satz des im vergangenen Jahr in den Ruhestand getretenen Präsidenten des Bundesfinanzhofs Professor Heinrich List. Er sagte am 20. Mai im Zweiten Deutschen Fernsehen: „Veröffentlicht wurden diese Prozentsätze nie." Das heißt, öffentlich bekanntgemacht worden sind jene Grenzziehungen — zunächst unter dem Vorzeichen der Berufsverbände — nie. Man muß ohne Polemik die politisch Verantwortlichen, nicht die Beamten, fragen, weshalb das eigentlich nicht erfolgt ist. Die sogenannten Fördervereine — staatsbürgerliche Vereinigungen und andere — sind über Jahrzehnte hinweg als gemeinnützig anerkannt worden und in den Verwaltungsrichtlinien — ich bin darauf hingewiesen worden: bei den jetzt im Mittelpunkt von Verfahren stehenden staatsbürgerlichen Vereinigungen sogar noch in den Verwaltungsrichtlinien für 1984 — ausdrücklich als gemeinnützig beschrieben worden. Wie ich Berichten und Veröffentlichungen entnehme, sind auch bei ihnen in der Regel mehrfach Prüfungen durchgeführt worden, die über lange Zeit keine Beanstandungen auslösten. Deshalb muß man unabhängig von einer konkreten Aktenlage in den Ministerien, internen Erlassen und Vermerken den Spendern grundsätzlich Vertrauensschutz zubilligen. Das ist die Folgerung, die ich hier unterstreichen möchte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Auch sie haben ja bei wiederholten Betriebsprüfungen durch Beamte, denen wir Handeln nach bestem Wissen und Gewissen im Einzelfall — jedenfalls bis zum Beweis des konkreten Gegenteils — unterstellen sollten, die Anerkennung ihrer Spenden an die genannten Vereinigungen als steuermindernd erhalten und mußten vor allem dann, wenn dies über 10, 15, 20 Jahre geschehen ist, darauf bauen können.
Professor List als der höchste — ich sage es noch einmal — zuständige Richter in der Bundesrepublik Deutschland für diesen Bereich hat hierzu im Zweiten Deutschen Fernsehen ausgeführt — ich zitiere es wörtlich —:
Es ist in der Tat so, die Formulierung des Bundesfinanzhofs ist sehr offen gehalten. Im übrigen stellt das Gutachten des Bundesfinanzhofs keine Rechtsgrundlage dar, es stellt nur eine Antwort auf eine ihm gestellte Frage dar.
Der Interviewpartner hat dann gefragt: Es heißt, es gab eine Verwaltungspraxis ohne Rechtsgrundlage.
Hierauf sagt Professor List: Das ist richtig.
Diese seine Einschätzung — er wird wohl nicht zu den Dunkelmännern und Vorkämpfern einer Bananenrepublik oder der Mafia gerechnet, Herr Schily, wie andere Ehrenmänner — ist um so wichtiger — —

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Bleiben Sie ganz sachlich!)

— Ich bleibe ganz sachlich. Aber ich werde gelegentlich auch mal temperamentvoll, Herr Fischer. Machen Sie sich da keine Sorge! Das kommt noch.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Diese Einschätzung ist um so wichtiger, weil zahlreiche angesehene Persönlichkeiten aller Parteien zu solchen Spenden ermutigt haben. Es ist ja bereits hier aus dem Brief des langjährigen Präsidenten der Bundesbank Karl Klasen an den SPD-Kollegen, den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Vogel, zitiert worden. Weil Sie das gar nicht aufnehmen — Herr Emmerlich hat uns ja klargemacht, daß man bei solchen Punkten nach dem Motto verfährt: Augen zu, nichts hören, nichts sehen, sondern nur die vorbereiteten Polemiken vortragen —, will ich aus diesem Brief noch einige weitere Kernsätze zitieren, weil mir dies unter der rechtlich wichtigen Frage des Vertrauensschutzes notwendig erscheint. Karl Klasen schreibt an Herrn Vogel — ich zitiere —:
Bei sehr vielen aufgeschlossenen Unternehmern habe ich damit
— das heißt, mit dem Sammeln von Spenden —
Erfolg gehabt. Gerade diese Kreise, die uns sehr fernstehen, werden jetzt maßlos enttäuscht sein, wenn die SPD zwar diese Spenden entgegengenommen hat, nun aber scheinheilig tut, als wenn sie immer alle gewußt hätten, daß hierfür ein Steuerabzug nicht zulässig wäre.
Mir ist
— so schreibt Karl Klasen —
kein Erlaß eines sozialdemokratischen Justizministers, sei es im Bund, sei es in den Ländern, bekannt,

(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Auch Herr Vogel hat sich nicht geäußert!)

der hier eine Klarstellung in dem Sinn gebracht hätte.
Da sind Sie gemeint, Herr Vogel, und Sie hätten nach dem Empfang dieses Briefes etwas anders reden müssen, als Sie es bis heute getan haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Karl Klasen fährt fort:

Der eine oder andere von Ihnen mag sich für
finanzielle Dinge nicht interessiert haben,

(Klein [München] [CDU/CSU]: Herr Vogel hat Wichtigeres zu tun!)




Bundesminister Dr. Stoltenberg
aber dazu waren die Beiträge, die der SPD zugeflossen sind, auch von ihr nahestehenden Unternehmen, wie Bank für Gemeinwirtschaft, Neue Heimat, Volksfürsorge und den Gewerkschaften, zu groß, als daß keiner davon Kenntnis gehabt hätte.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Es ist richtig — ich habe den Unterschied deutlich gemacht —, daß die Gewerkschaften im Rahmen der Grenzen für Berufsverbände spenden konnten. Aber nach der Rechtsauffassung, die Sie, Herr Vogel, vertreten haben und die Herr Emmerlich als der letzte bei diesen rüden Attacken vertreten hat, ist das natürlich für die Bank für Gemeinwirtschaft, für die Neue Heimat und die Volksfürsorge mit den Beträgen, deren Größenordnung hier angedeutet wurde, nicht möglich gewesen.

(Zurufe des Abg. Dr. Ehmke [Bonn] [SPD] und der Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD])

— Nein, er redet hier von steuerbegünstigten Spenden. Ich gehe vom Text aus.
Ich muß nun schon einmal darum bitten, daß sich diejenigen Mitglieder Ihrer Fraktion,

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie haben doch gar nichts! Gehen Sie doch zur Staatsanwaltschaft!)

die in den Organen dieser sozialdemokratisch geleiteten gemeinwirtschaftlichen Gewerkschaftsunternehmen sitzen, einmal öffentlich zu diesem Brief von Karl Klasen und zu ihrer Verantwortung äußern!

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

Es war nicht eine glückliche Fügung, daß dieser Brief gerade in jenen Tagen bekannt wurde, als die Aktionen des Herrn Ferlemann einen großen Teil der deutschen Presse so beeinträchtigt haben, daß er wenig abgedruckt wird. Wir tragen das hier vor und fordern Sie in aller Öffentlichkeit auf, zu diesen Sachverhalten Stellung zu nehmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

Karl Klasen — ich sage das aus persönlicher Wertschätzung auf Grund j ahrzehntelanger guter Bekanntschaft, und da sind wir uns sicher einig —

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist doch Heuchelei, was Sie machen, Herr Stoltenberg!)

war nur einer von vielen, die ohne Zweifel aus ehrenwerten Motiven in dieser erwähnten Form Mitbürger ermutigten, steuerbegünstigte Spenden — hier für die Sozialdemokratie, andere auch für die Sozialdemokratie, in anderen Fällen für CDU, CSU und FDP — zu sammeln.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Ja, warum auch nicht!)

Die GRÜNEN sind sicher nicht betroffen, aber ich will Ihnen einmal sagen, Herr Schily: Ob es auf die Dauer überzeugend ist, sich praktisch nur aus Steuermitteln der Bürger über die Haushalte zu finanzieren, ist auch noch eine interessante Frage.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Schily [GRÜNE]: Lesen Sie doch unsere Rechenschaftsberichte! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nach dieser kurzen Zwischenbemerkung, die eine Anregung zum Nachdenken ist,

(Zuruf von den GRÜNEN: Eine Unverschämtheit!)

fahre ich fort.

(Schily [GRÜNE]: Lesen Sie unsere Rechenschaftsberichte!)

— Also, ich würde dann sagen: ganz überwiegend!

(Schily [GRÜNE]: 50 %!)

Ich möchte mich jetzt an die Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei wenden.

(Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der SPD, sogar Inhaber hoher Regierungsämter haben sich an dieser Form der Sammlung beteiligt. Wir werden Ihre Befürchtungen — Sie haben das im Pressedienst ja sozusagen vorher angekündigt —, daß wir Dutzende von Vermerken, die es natürlich mittlerweile mit vielen Namen aus Ihren Reihen gibt — präsentieren würden, nicht erfüllen,

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Das können Sie gern! — Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie haben doch gar nichts!)

aber nachdem der Herr Kollege Emmerlich uns eben noch einmal ausdrücklich dazu aufgefordert hat, Dokumente zur Klärung dieses Sachverhalts vorzulegen,

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Der Staatsanwaltschaft!)

— nein, ich halte es nach dieser Aufforderung für richtiger, daß diese Diskussion im Deutschen Bundestag geführt wird, als daß ich Briefe an den Staatsanwalt schicke, Herr Ehmke; das sage ich Ihnen in aller Offenheit —

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Schily [GRÜNE]: Legen Sie einmal alle Dokumente vor!)

nachdem wir also dazu aufgefordert sind, möchte ich, um das zugrundeliegende Problem des Vertrauensschutzes — darum geht es ja bei der rechtlichen Bewertung auch des Amnestievorschlages — ganz deutlich zu machen, hier ein Schreiben wörtlich zu Protokoll geben, das mir durch einen Fraktionskollegen vom Empfänger — ich unterstreiche das — in Fotokopie zugeleitet wurde:
Briefkopf: Rainer Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen. Deswegen berührt mich das j a auch in anderer Eigenschaft. Dann oben rechts die Amtsanschrift:



Bundesminister Dr. Stoltenberg
Bonn 1, Rheindorfer Straße 108. Das ist die Dienststätte des Bundesministers der Finanzen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So, so!)

Hinzugefügt in Maschinenschrift: Waldshut-Tiengen 2, Neumarktstraße 7. Das ist die Privatanschrift. Empfänger: Firma Dynamit-Nobel, Werk Rheinfelden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Flick!) Eingangsdatum: Rheinfelden: 17. Februar 1976.


(Schily [GRÜNE]: Warum ist das nicht mit den Flick-Akten vorgelegt worden? — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Er wird uns gleich erklären, was das mit der Amnestie zu tun hat!)

— Ich habe Ihnen doch gesagt, daß ich es vom Empfänger habe. Es ist doch nicht aus den Akten des Ministeriums, sondern ist uns vom Empfänger nach der ganzen maßlosen Kampagne der Kollegen der SPD zur Verfügung gestellt worden.
Und jetzt bitte ich zuzuhören, jetzt beginnt der Text, den ich an Hand der Fotokopie vortrage:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mit diesem Brief möchte ich Sie unabhängig von Ihrer eigenen parteipolitischen Meinung um einen Beitrag zur Landtagswahl in BadenWürttemberg bitten. Ich äußere diese Bitte, weil ein gut und fair geführter Wahlkampf im Interesse aller liegt. Die Vertreter der demokratischen Parteien müssen der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen über ihre Arbeit. Sie müssen um Vertrauen werben für ihre politischen Zukunftspläne. Demokratie kann anders nicht existieren.
Die SPD hat zum Erstkandidaten im Wahlkreis Waldshut erneut Landtagsabgeordneten Kurt Bantle aus Säckingen nominiert. Kurt Bantle hat sich in den vergangenen Jahren mit großem Engagement für die Belange des Wahlkreises und seiner Bürger eingesetzt. Die sachliche Art, in der er seine politische Arbeit betreibt, hat ihm auch in Stuttgart Ansehen bei allen politischen Gruppen verschafft. Ich erlaube mir daher, Sie um einen Beitrag zu den Kosten seines Wahlkampfes zu bitten, wie immer Sie zu den Zielen sozialdemokratischer Politik im einzelnen stehen mögen.
Ich bitte Sie, Überweisungen
— „Überweisungen", da ist von mehreren die Rede —(Heiterkeit)

auf folgendes Konto vorzunehmen: Postscheckkonto Karlsruhe 91455-753, Spendenkonto Kurt Bantle, Säckingen.
Die Spende ist steuerlich abzugsfähig. Eine entsprechende Quittung wird Ihnen selbstverständlich zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen Rainer Offergeld

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, wohlgemerkt, hier ist nicht die Rede von einer Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit im Sinne des Gesetzes auf 600 oder 1 200 DM.

(Abg. Jansen [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu, Herr Jansen.
Der Spendenfreudigkeit sollten eindeutig keine Grenzen gesetzt werden.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Armer Stoltenberg, der ruiniert seinen Ruf nur wegen Lambsdorff!)

Es ist nicht meine Aufgabe, Herr Kollege Ehmke, heute zu bewerten, von welcher rechtlichen Beurteilung der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Rainer Offergeld, ausging. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß er selbst mit allen amtlichen Kenntnissen und Verantwortlichkeiten ausgestattet, guten Glaubens von der Rechtmäßigkeit des steuerbegünstigten Spendens in nicht begrenzter Höhe bei der sogenannten Umwegfinanzierung ausgeht. Was immer hierzu abschließend erklärt wird — und es bedarf sicher einer Klärung —: Niemand kann über diesen Einzelfall hinaus den Spendern den guten Glauben absprechen, den Vertrauensschutz verweigern, wenn sogar der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums nachdrücklich einen solchen Weg empfohlen hat. Das ist meine Folgerung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Jansen [SPD]: Solche Briefe máchen Sie mit Unterschriftenmaschinen! — Schily [GRÜNE]: Wie ist das mit den Briefen von Herrn Kiep?)

Ich will wegen der maßlosen Polemik gegen uns nur die Tatsache erwähnen, daß die Firma Dynamit Nobel zum Flick-Konzern gehört,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

dessen bekannte Anträge auf Steuerbefreiung damals und in den Folgejahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen geprüft und entschieden wurden. Meine Damen und Herren, was würden wir für ein publizistisches und politisches Erdbeben erleben, wenn ein vergleichbares Schreiben an Firmen der Flick-Gruppe aus jener Zeit von den am Genehmigungsverfahren beteiligten FDP-Kollegen heute publiziert würde! Was würden wir hier für ein Erdbeben erleben! Ich muß das einmal sagen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich möchte die Kollegen der SPD-Fraktion und vor allem auch die Fraktionsführung auffordern: Nehmen Sie Ihre maßlosen und kränkenden Attakken der letzten Wochen und auch noch dieser De-



Bundesminister Dr. Stoltenberg
batte gegen andere Parteien, Politiker und Spender im Lichte solcher Vorgänge zurück! Ich appelliere nachdrücklich an Sie.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe der Abg. Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD] und Schily [GRÜNE])

Kritisieren Sie unsere Argumente in der Sache, meine Damen und Herren.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie spielen eine ganz miese Rolle, Herr Minister!)

— Nein. Wir sind hier in einer schlimmen Weise verunglimpft worden.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Sie reden doch bewußt am Thema vorbei!)

— Nein. Hören Sie auf, uns die Integrität abzusprechen, wie das heute geschehen ist!

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie sind nicht integer!)

Wenn wir begründen, weshalb wir ein Straffreiheitsgesetz auf diesem Hintergrund als legale Möglichkeit ansehen, dann kritisieren Sie unsere Argumente in der Sache. Mich erinnert das, was wir in den letzten Wochen und auch eben in dem Beitrag von Herrn Emmerlich erlebten, an die bekannte Formel von Professor Arnold Gehlen von der Moral, die zur Hypermoral umschlägt und bei der Doppelmoral endet.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bin bei der Verabschiedung des neuen Parteienfinanzierungsgesetzes von folgender Beurteilung ausgegangen: Nach einem alten, in § 2 Abs. 3 des Strafgesetzbuches enthaltenen Grundsatz ist bei einer strafrechtlichen Beurteilung das mildere Recht anzuwenden, wenn das bei Beendigung der Tat geltende Recht zwischenzeitlich geändert wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um sogenannte Zeitgesetze handelt. Diese sind nach Abs. 4 dieser Vorschrift auf die während ihrer Geltung begangenen Handlungen auch dann noch anzuwenden, wenn sie inzwischen außer Kraft getreten sind.
Ministerialdirigent Professor Karl-Heinz Kunert, als Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Autorität — und auch in einer unmittelbaren dienstlichen Mitverantwortung, sage ich vorsichtshalber zu den Ermittlungsbehörden —, hat jetzt in einem Aufsatz der „Neuen Zeitschrift für Strafrecht" überzeugend dargelegt, daß die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Zeitgesetze aufgestellten Voraussetzungen im Falle der steuerlichen Regelung für die Abzugsfähigkeit der Spenden an politische Parteien nicht vorliegen. Nach einer gründlichen Rechtsanalyse kommt Professor Kunert zu dem Schluß, daß durch das Parteiengesetz von 1967 die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1958 gezogen und — ich zitiere wörtlich — „eine verfassungsfeste Dauerregelung dieser Frage für die politischen Parteien geschaffen werden sollte".
Die Spendenregelung der §§ 34 und 35 dieses Gesetzes ist später inhaltsgleich in die Steuergesetze übernommen worden.
Diese Regelung blieb bis einschließlich 1979 unverändert. Erst ab 1980 gab es höhere Grenzen. Bei einer so langen Geltungsdauer kann man nicht von einem ständigen Wandel dieser steuerlichen Abzugsregelung reden, gleich, ob man sie nun im nachhinein betrachtet oder aus damaliger Sicht. Da die steuerliche Abzugsregelung für Parteispenden somit kein Zeitgesetz darstellt, muß nach meiner Einschätzung der alte Strafrechtsgrundsatz des milderen Rechtes zum Zuge kommen.

(Schily [GRÜNE]: Sie haben die Amnestie schon im Kasten, Herr Stoltenberg?!)

— Ich entwickle hier eine Rechtsauffassung, gestützt auf den Leiter der Strafrechtsabteilung im Ministerium für Justiz in Nordrhein-Westfalen.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Weil der Justizminister ausgefallen ist! Das verstehen wir!)

Ich erlaube mir, diese Rechtsauffassung, Herr Kollege Schily, zu zitieren. Es ist doch besser, rechtliche Argumente vorzutragen, als andere Leute unter die Gürtellinie zu schlagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Meine Damen und Herren, ich will als letztes sagen: Es ist ja auch nicht so, daß wir vor dem ersten oder zweiten Straffreiheitsgesetz stehen. Seit 1949 haben wir in Bund und Ländern Amnestien gehabt, u. a. Straffreiheitsgesetze 1949, 1954, 1968 und 1970 sowie im Rahmen der Strafrechtsreform. Wer noch einmal — ich habe es getan — die wesentlichen Gründe von damals nachliest — aus unterschiedlichen Anlässen —, kann zu der begründeten Überzeugung kommen, daß das aus den genannten Erwägungen und Tatbeständen, vor allem dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, eine legitime Initiative war, auch wenn sie — ich teile da die Meinung des Herrn Kollegen Genscher — nicht Gesetz wird.
Schönen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Apel.