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ID1007101200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Huber und des Abg. Buckpesch 4995 A Wahl des Abg. Baum als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 4995 A Erweiterung der Tagesordnung 4995 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben — Drucksache 10/1449 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben — Drucksache 10/1494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Steuerstrafrechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Parteispenden — Drucksache 10/1496 — Dr. Vogel SPD 4996 A Dr. Dregger CDU/CSU 4999 C Schily GRÜNE 5005 C Genscher FDP 5007 D Dr. Emmerlich SPD 5012 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 5015A Dr. Apel SPD 5019 D Baum FDP 5022 C Hoss GRÜNE 5024 D Dr. Waigel CDU/CSU 5026 B Dr. Glotz SPD 5030 D Dr. Kohl, Bundeskanzler 5033 C Dr. Schmude SPD 5038 A Mischnick FDP 5042 D Handlos fraktionslos 5044 C Voigt (Sonthofen) fraktionslos 5045 B Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 5046 B Jahn (Marburg) SPD (zur GO) . . 5047C, 5048 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP (Erklärung nach § 31 GO) 5047 D Jahn (Marburg) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 5051 D Präsident Dr. Barzel 5014 D Namentliche Abstimmungen . 5048 B, 5050A, 5057 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" — Drucksache 10/1369 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 5054 C Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 5059A Eimer (Fürth) FDP 5061 D Frau Schoppe GRÜNE 5062D, 5072 A Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG . . 5066 A Jaunich SPD 5071 B Vizepräsident Westphal . . 5063 B, 5063 C, 5065 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 Fortsetzung der ersten Beratung (Ausschußüberweisung) des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), KrollSchlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — 5072 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/311 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/1230 — 5073 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 10/489 —Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 10/1358 — Berger CDU/CSU 5073 C Heistermann SPD 5074 A Dr. Feldmann FDP 5074 C Frau Schoppe GRÜNE 5075 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Bau und die Unterhaltung einer Grenzbrücke über die Sauer zwischen den Gemeinden Langsur und Mertert — Drucksache 10/1081 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/1302 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1490 — 5076 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/1163 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1343 — 5076 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutschösterreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben — Drucksache 10/1067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1363 — 5076 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts — Drucksache 10/1232 — 5077A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 10/1362 — 5077 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingbrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes — Drucksache 10/1361 — 5077 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1375 — 5077 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes — Drucksachen 10/1314, 10/1370 — . . . 5077 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1483 — 5077 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 17. Oktober 1980 über die Gewährung ärztlicher Betreuung an Personen bei vorübergehendem Aufenthalt — Drucksache 10/1484 — 5077 C Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1397 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1418 — 5077 D Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1983 — Einzelplan 20 —— Drucksache 10/1355 — 5077 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates vom 5. April 1983 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über typenmäßig durch die Verwendung von hinten angebrachten Überrollbügeln, Überrollrahmen oder Schutzkabinen gekennzeichnete Umsturzschutzvorrichtungen für land- oder forstwirtschaftliche Schmalspurzugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 10/92 Nr. 75, 10/1301 — . 5078A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für diesen Beruf — Drucksachen 10/873 Nr. 34, 10/1325 — . 5078 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Regeln für die Bezeichnung der Spezialweine — Drucksachen 10/546 Nr. 9, 10/1258 — . 5078 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über eine gemeinschaftliche Aktion zum verstärkten Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Brände und saure Niederschläge — Drucksachen 10/376 Nr. 66, 10/1260 — . 5078 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/84 — Zollpräferenzen 1984 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 10/1156, 10/1303 — . . 5078 D Nächste Sitzung 5078 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5081*A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lammert, Clemens, Eylmann, Dr. Göhner, Dr. Olderog, Dr. Blank, Dr. Blens, Borchert, Lattmann, Rode (Wietzen), Schreiber, Seesing, Carstensen (Nordstrand) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben (Drucksache 10/1449) . . 5081* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5081* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 4995 71. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1984 Beginn: 14.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 5079 Berichtigungen 69. Sitzung, Seite 4949 B, 13. Zeile von unten: Statt „Siegmund" ist „Professor Simon" zu lesen. Auf der Seite 4953 B ist in der dritten Zeile statt „Erfolgsberichten" zu lesen: „Erfolgsaussichten". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 25. 5. Frau Dr. Bard 25. 5. Bastian 25. 5. Collet 25. 5. Engelsberger 25. 5. Hartmann 25. 5. Hauck 25. 5. Kalisch 25. 5. Frau Kelly 25. 5. Kiehm 25. 5. Kittelmann* 25. 5. Frau Dr. Krone-Appuhn 25. 5. Dr. Graf Lambsdorff 25. 5. Lenzer 25. 5. Dr. Müller* 25. 5. Offergeld 25. 5. Polkehn 25. 5. Porzner 25. 5. Schmidt (Hamburg) 25. 5. Schmidt (Wattenscheid) 25. 5. Vogt (Kaiserslautern) * 25. 5. Weiskirch (Olpe) 25. 5. Frau Dr. Wilms 25. 5. Wurbs 25. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Lammert, Clemens, Eylmann, Dr. Göhner, Dr. Olderog, Dr. Blank, Dr. Blens, Borchert, Lattmann, Rode (Wietzen), Schreiber, Seesing, Carstensen (Nordstrand) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zum gescheiterten Strafbefreiungsvorhaben (Drucksache 10/ 1449) Wir teilen das Anliegen, das den Bemühungen um eine Regelung steuerstrafrechtlicher Zweifelsfragen bei der Parteienfinanzierung in der Vergangenheit zugrunde liegt. Der vorgeschlagenen Lösung in Form eines Straffreiheitsgesetzes für mögliche Verstöße gegen Steuergesetze im Zusammenhang mit Zuwendungen an die politischen Parteien können wir jedoch aufgrund gewichtiger rechtspolitischer Bedenken nicht zustimmen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Selbstgerechtigkeit und Scheinheiligkeit, mit der die SPD ihre Ablehnung einer solchen Regelung in dem zur Abstimmung anstehenden Entschließungsantrag formuliert, schließt in der Form und in der Sache unsere Zustimmung aus. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 18. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Mai 1984 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt hat: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (8. BAföGÄndG) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln Gesetz zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume Gesetz zu dem Abkommen vom 27. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkünfte aus dem Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste Gesetz zu dem Abkommen vom 6. Mai 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bangladesch über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 27. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Somalia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben mit Schreiben vom 15. Mai 1984 den von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Einstellung bestimmter Steuerstrafverfahren - Drucksache 10/1421 - zurückgezogen. Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 16. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung betreffend Internationale Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs (INFCE) - Drucksache 10/358 Nr. 97 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 18. Mai 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein - Drucksache 10/873 Nr. 31 -
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    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, es fällt mir schwer, nach der dröhnenden Selbstgefälligkeit des Herrn Dr. Dregger hier das Wort zu ergreifen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Dann laß es doch bleiben!)

    Ende März dieses Jahres befand sich der Jugendliche Hans-Dieter M. in Untersuchungshaft. Weil er es dort nicht mehr aushielt, zündete er kurz vor seiner Gerichtsverhandlung das Mobiliar seiner Einzelzelle an. Er starb wenige Tage später im Alter von 16 Jahren an den Folgen seiner schweren Brandverletzungen. Über seinen kurzen Lebensweg berichtete das „Deutsche Allgemeine Sonntagsblatt" am 29. April 1984:
    Hans-Dieter M. war vor seinem 16. Lebensjahr nie straffällig gewesen. Er ist nicht Täter, sondern Opfer. Kurz nach seiner Geburt starb sein Vater, seiner mit sieben anderen Kindern überlasteten Mutter wurde das Sorgerecht entzogen. Seit seinem vierten Lebensjahr war Hans-Dieter M. in sieben verschiedenen Heimen untergebracht, schließlich in dem Hannoverschen Erziehungsheim Stephansstift. In der Zeit passierte es: Hans-Dieter M. entriß in einem Kaufhaus zwei Handtaschen, nach dem Gesetz kein Diebstahl, sondern Raub. Seine Beute: 400 DM. Die Aufenthalte in den verschiedenen Heimen reichten dem Haftrichter aus, wegen angeblicher Fluchtgefahr Untersuchungshaft zu verhängen.
    Soweit der Bericht im „Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt".



    Schily
    Schicksale wie das dieses armen Jugendlichen, den sein ohnmächtiger Protest sein Leben kostete, sind in unserer Gesellschaft keine Seltenheit. Ihnen begegnet der Staat in unerbittlicher Härte und gnadenloser Strenge.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Genau!)

    Wenn sich ein Jugendlicher in seinem verlassenen Leben 400 DM unrechtmäßig aneignet, kennt die Justiz, die Gesellschaft kein Erbarmen.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Da ist auch Herr Dregger für Ordnung und Sicherheit!)

    Wenn aber Millionenbeträge an• Steuern hinterzogen,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt der Vorverurteiler? Verteidiger als Vorverurteiler!)

    kriminelle Organisationen zur fortgesetzten Steuerhinterziehung gegründet, wenn mit großer Raffinesse und erheblicher krimineller Intensität über Jahrzehnte die Staatskasse ausgeplündert wird,

    (Austermann [CDU/CSU]: Ist das rechtskräftig?)

    dann sollen offenbar andere Gesetze gelten, die Gesetze der ehrenwerten Gesellschaft mit ihren Paten in Politik und Großindustrie.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Es hat in der Vergangenheit nicht an Versuchen gefehlt, die Ermittlungen der Steuerfahnder und Staatsanwaltschaften in den Spendenverfahren zu behindern oder zu unterlaufen. Spuren wurden verwischt, es wurde versucht, Zeugen zu beeinflussen oder unter Druck zu setzen, Urkunden wurden vernichtet und vieles andere mehr.

    (Dr. Althammer [CDU/CSU]: Rechtsanwälte wurden beschäftigt!)

    Die geltende Strafprozeßordnung nennt das Verdunkelungsmaßnahmen, die bei einem gewöhnlich Sterblichen dazu führen, daß er in Untersuchungshaft genommen wird.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen!)

    Nichts anderes als ein groß angelegtes, nun aber kläglich gescheitertes Manöver zur Verdunkelung und Strafvereitelung in den Spendenverfahren war das Vorhaben der Regierungskoalition, das ursprünglich den harmlosen Titel trug: „Regelung steuerlicher Zweifelsfragen bei der Parteienfinanzierung".

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Was Sie hier wollen — das wollen Sie nicht erst seit vorgestern; es gab schon 1978 einen Versuch, auch unter Beteiligung des amtierenden Bundeskanzlers, zur Amnestierung, es gab den Versuch einer großen Koalition, einer Allparteienkoalition 1981 —, ist immer der hartnäckige, beharrliche und fortgesetzte Versuch, das Unrecht zu vertuschen. In einer Demokratie ist das Gegenteil notwendig, nämlich Aufklärung, und deshalb fordern wir die Bundesregierung mit der von uns vorgelegten Entschließung auf, statt Vertuschung in der Öffentlichkeit Aufklärung zu schaffen.
    Ich hoffe, daß wir von Ihnen, Herr Bundeskanzler, wenn Sie heute in der Debatte das Wort ergreifen sollten, präzise Antworten auf präzise Fragen erhalten:
    Erstens. Sind Sie bereit, Herr Bundeskanzler, einzugestehen, daß Sie als Bundesvorsitzender der CDU in den vergangenen Jahren in massiver Weise vorsätzlich gegen die Verpflichtung Ihrer Partei zur öffentlichen Rechenschaftslegung der ihr zugewandten Spenden, wie sie in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 des Grundgesetzes und in den Vorschriften der §§ 23 und 25 des Parteiengesetzes vorgeschrieben ist, verstoßen haben, oder wollen Sie sich insoweit auch auf Rechtsunsicherheit berufen?
    Was sollen wir denn von einer Bundesregierung halten, deren Bundeskanzler womöglich über diese elementaren Vorschriften im Grundgesetz und im Parteiengesetz nicht Bescheid weiß, zumal Sie immerhin — das habe ich Ihrer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung entnommen — eine Vorschrift des Parteiengesetzes sehr gut im Kopf haben,

    (Austermann [CDU/CSU]: Daraus darf man zitieren, j a?)

    nämlich die, nach Ablauf welcher Frist Unterlagen über Parteispenden vernichtet werden dürfen?

    (Austermann [CDU/CSU]: Und daraus darf man zitieren?)

    Zweitens. Herr Bundeskanzler, sind Sie bereit, der Öffentlichkeit endlich rückhaltlos und umfassend Aufklärung über die lukrativen Verbindungen Ihrer Partei zu finanzkräftigen Gönnern zu geben? Die Verpflichtung zur Rechenschaftslegung nach Art. 21 verjährt nicht. Wenigstens nachträglich, sozusagen in einem Akt tätiger Reue, sollten Sie sich — wie alle anderen betroffenen Parteien; das ist auch an die SPD und die FDP gerichtet — dazu bequemen, Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das kann er nicht! Sowas bringt er nicht!)

    Drittens. In welcher Form und in welcher Weise waren Sie, Herr Bundeskanzler, persönlich an Spendenakquisitionen beteiligt? Bisher haben Sie nur auf Befragen der Staatsanwaltschaft im Fall Flick eingeräumt, von dort Kuverts mit mehreren zehntausend DM in Bargeld erhalten zu haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Er zitiert wieder aus den Akten!)

    Nach anderen Mäzenen hat die Staatsanwaltschaft Sie nicht gefragt. Wie wäre es, wenn Sie von sich aus einmal der Öffentlichkeit Mitteilung darüber machten, was sonst an Bargeld in Ihre Taschen gewandert ist?

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Das wäre sehr interessant! — Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU: Unglaublich! — Weitere Zurufe und Unruhe bei der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — l0. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1984 5007
    Schily
    — Der Herr Bundeskanzler kann j a sagen, daß es sonst kein Bargeld gab. Auch diese Erklärung werde ich gern zur Kenntnis nehmen, aber er soll uns darüber informieren!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Demagoge!)

    Viertens. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Steuermanipulationen und Steuerhinterziehungen, mit denen die Kassen der Parteien in den vergangenen Jahren reichlich gefüllt wurden?

    (Dr. Friedmann [CDU/CSU]: Was haben Sie von Ghaddafi bekommen?)

    Haben Sie die Staatsanwaltschaft darüber informiert, haben Sie die Staatsanwaltschaft bei ihrer Ermittlungstätigkeit eigentlich unterstützt oder eher behindert?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Chaotenanwalt! — Weitere Zurufe!)

    Fünftens. Wir fragen Sie: Ist seitens der Großindustrie auf die Bundesregierung eigentlich Druck ausgeübt worden? Wie sieht es mit Ihren Parteikassen aus? Stimmt es, daß Sie, wie Herr Möllemann gesagt hat, pleite gehen, wenn aus dem Spendenhahn nichts mehr fließt, und daß aus diesem Grunde eine solche Amnestie notwendig sei'? In welchen Verlegenheiten befinden Sie sich,

    (Zuruf von der SPD: In vielen!) Herr Bundeskanzler?


    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Er ist immer verlegen!)

    Ich finde, bei Ihren Erklärungen haben Sie ein Maß an Willfährigkeit, Liebedienerei, Beflissenheit und Dienstfertigkeit, gegenüber bestimmten Kreisen der Großindustrie erkennen lassen, daß diese Frage mehr als berechtigt ist.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Eine Frage möchte ich hinzufügen. Sie haben bei Ihren Ausführungen vor dem Bundesverband der Deutschen Industrie erklärt: Vertrauen gegen Vertrauen in Fragen der Spendenzuwendungen. Aber, nun möchte ich eine Äußerung an den einfachen Bürger Kohl, der j a auch vor kurzem auf dem Bundesparteitag der CDU gesprochen hat, richten. Ist denn eigentlich der einfache Bürger Kohl berechtigt, weil er das Amt des Bundeskanzlers innehat, seinen Spezis in der Großindustrie im Do-it-yourself-Verfahren Strafbefreiung zu verschaffen? Das kann doch wohl nicht das Rechtsbewußtsein sein, was hier in unserer Bundesrepublik Geltung gewinnen soll!

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Sie mögen den hochmögenden Gönnern der Industrie und Bankenwelt einiges zu verdanken haben, Herr Bundeskanzler. Das verleiht ihnen aber nicht das Recht, diese Herrschaften zu begnadigen.
    Eine weitere Frage, Herr Bundeskanzler. Wir haben in beredter Form seitens des Herrn Bundeswirtschaftsministers gehört, daß er mit Entschiedenheit die gegen ihn gerichteten Vorwürfe wegen des Verdachts der Bestechlichkeit zurückweist.
    Aber ich habe noch von keinem der Minister Graf Lambsdorff, Zimmermann und Schneider eine Äußerung zu den gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gehört. Haben Sie denn eine Erklärung dieser Herren zu diesen Vorwürfen herbeigeführt, und welchen Inhalt haben diese Erklärungen?

    (Austermann [CDU/CSU]: Sie müssen mal die Strafprozeßordnung lesen!)

    Haben die Herren die Vorwürfe eingestanden oder bestritten? Haben sie sich eventuell auf ein fehlendes Unrechtsbewußtsein, Rechtsunsicherheit oder womöglich zeitweise psychische Ausfallerscheinungen berufen?

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich glaube, die Öffentlichkeit hat Anspruch darauf, zu erfahren, wie sich die Herren in ihrer Eigenschaft als Minister — wie sie sich im Strafverfahren einlassen müssen und mögen, Herr Kollege, das mag dann immer noch auf einem anderen Blatt stehen — einlassen. In der Frage ihrer Ministereigenschaft, meine ich, sollten wir wissen, wie Sie sich zu diesen Vorwürfen gestellt haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die kennen sie doch gar nicht im einzelnen!)

    Die Regierungskoalition, aber auch Vertreter der Regierung haben mit dem Amnestievorhaben ein erbärmliches, ein klägliches Rechtsverständnis, ein bis ins innerste Mark verfaultes Rechtsbewußtsein erkennen lassen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Austermann [CDU/CSU]: Das müssen Sie gerade sagen!)

    Sie haben mit dem Amnestievorhaben der Unverbrüchlichkeit des Rechts und damit dem Ansehen der Bundesrepublik schweren Schaden zugefügt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wer hier tief verfault ist, muß man noch feststellen!)

    Es ist ein dermaßen verludertes Rechtsbewußtsein, daß die Konsequenz nur heißen kann,

    (Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])

    daß sich die Regierung nicht nur von diesem üblen Amnestieplan, sondern sich eiligst selbst von der politischen Bühne verabschiedet.

    (Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Genscher.

(Oh-Rufe von der SPD — Reents [GRÜNE]: Abschiedsrede?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundestagsfraktion der FDP begrüßt, daß eine Debatte, die seit einigen Wochen in unserem Lande leidenschaftlich geführt wird, hier im Deutschen Bundestag fortgesetzt werden kann. Hier ist der Ort der politischen Auseinandersetzung. Die Art, wie alle Seiten des Hauses



    Genscher
    diese Auseinandersetzung führen, wird auch darüber entscheiden, wer glaubwürdig Liberalität und Rechtsstaatlichkeit in Anspruch nehmen kann.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

    Was wir eben an Vorverurteilungen und Angriff auf die Würde von Personen gehört haben, die eine andere Auffassung haben, hat eine schlimme Gesinnung und eine starke Verleugnung der für eine Demokratie unentbehrlichen Toleranz gezeigt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Mit einem gemeinsamen Schreiben vom 22. Januar 1982 haben die Vorsitzenden der SPD, der CDU, der CSU und der FDP den Bundespräsidenten gebeten, eine unabhängige Kommission zum Thema Parteienfinanzierung einzuberufen.

    (Zuruf von der SPD: Das ist überhaupt nicht das Thema!)

    Diese Kommission sollte Vorschläge unterbreiten
    — ich zitiere jetzt wörtlich —, „wie die Parteien finanziell in die Lage versetzt werden können, ihren grundgesetzlichen Auftrag zu erfüllen, um zukünftige Unklarheiten und die sich daraus ergebenden Probleme zu vermeiden".

    (Zuruf von der SPD: Zukünftige!)

    — Ich wiederhole: „um zukünftige Unklarheiten und sich daraus ergebende Probleme zu vermeiden".
    Damals sind vier Parteien davon ausgegangen, daß Unklarheiten bestehen

    (Zuruf von der SPD: Zukünftig!)

    und sich daraus Probleme ergeben. Was mit diesen Problemen gemeint war, ist klar: der Verdacht strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung. In der Aussprache des heutigen Tages kann niemand an dieser Tatsache vorbeigehen.
    Genauso unverzichtbar ist es, daß die Führungen der Parteien die politische Verantwortung dafür übernehmen, daß es so spät zu einer Korrektur des Parteienrechts gekommen ist und daß es Fehlentwicklungen in diesem Bereich bei allen Parteien gegeben hat.

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Fehlentwicklungen?)

    Der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, hat es daher für notwendig gehalten, mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres neue Bestimmungen über die Finanzierung der Parteien in Kraft zu setzen.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ja, ja, ja!)

    Er hat das unter Berücksichtigung dieses Gutachtens getan.
    Die Kommission hat sich mit den Rechtsunklarheiten eingehend befaßt. Sie hat dabei festgestellt, daß der Gesetzgebungsauftrag des Art. 21 des Grundgesetzes zu lange unerfüllt geblieben sei, so daß es fast zu einer Umkehr des normalen Ablaufs von Normsetzung und Normenkontrolle gekommen sei.
    Der Bericht der Kommission führt weiter aus, daß auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung geschwankt habe. Es war in der Tat ein weiter Weg vom 19. Juli 1966, dem Datum des ersten grundlegenden Urteils des Verfassungsgerichts, bis zu diesem Gesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. In dieser Zeit sind mehrere Versuche unternommen worden, das Recht der Parteien zu regeln, um in Übereinstimmung mit der Verfassung die Grundlage für eine klare, die Unabhängigkeit der Parteien sichernde Finanzierung zu schaffen.
    Ermittlungsverfahren, die vor allem seit dem Jahre 1980 eingeleitet worden sind, haben bei aller Unterschiedlichkeit der Einzelfälle gemeinsam, daß sie aus der Unsicherheit und Unklarheit des damaligen Rechts entstanden sind. Die FDP hat sich in den 70er Jahren und danach wiederholt bemüht, eine klare gesetzliche Regelung für die Parteienfinanzierung zu schaffen. Das Gesetz, das jetzt Gültigkeit hat, wäre viel früher erforderlich gewesen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Daß es so spät gekommen ist, lag in erster Linie an der fehlenden Bereitschaft der SPD, an einer solchen Gesetzgebung schon zu einem früheren Zeitpunkt mitzuwirken.

    (Demonstrative Zustimmung bei der SPD)

    — Daß Sie jetzt klatschen, erstaunt mich; denn im letzten Jahr haben Sie ja daran mitgewirkt und das Gesetz mit beschlossen.
    Das jetzt geschaffene neue Recht stellt für die politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland einen deutlichen Einschnitt in die Gesetzgebung dar. Es schafft eine qualitative Veränderung der Finanzierungsregelung für die politischen Parteien. Diese Veränderung besteht vor allem in den Regeln für die Chancengleichheit, für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden sowie in einer strikten Regelung für die Rechenschaftslegung.
    Das neue Parteiengesetz bedeutet damit nicht nur eine Rechtskorrektur, sondern auch eine Rechtsbereinigung. Schon jetzt zeigen maßgebliche Stimmen — ich erinnere nur an die Erklärungen des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs —, daß es mehr ist als nur das Vorbringen von Schutzbehauptungen, wenn viele von den durch Ermittlungsverfahren Betroffenen erklären, sie hätten ohne Unrechtsbewußtsein im Vertrauen auf eine gefestigte Verwaltungspraxis gehandelt.
    Es gibt bisher zu diesen Fragen weder in der Finanzgerichtsbarkeit noch in der Strafgerichtsbarkeit höchstrichterliche Urteile. Ich fürchte, dieser Zustand wird für die Betroffenen noch mehrere Jahre fortbestehen.
    Meine Damen und Herren, erst rechtskräftige Urteile werden über Schuld und Unschuld zu entscheiden haben.

    (Zurufe von der SPD)

    Ich habe mich wirklich gefragt, wie Sie, Herr Kollege Schily, als Rechtsanwalt hier mit solcher
    Leichtigkeit das Wort „kriminell" gebrauchen kön-



    Genscher
    nen, obwohl Sie wissen, daß rechtskräftige Urteile nicht vorhanden sind.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Bei dem Amnestievorschlag, meine Damen und Herren, ging es ausschließlich um mögliche strafrechtliche Folgen aus einem abgeschlossenen Rechtszustand, so daß die Wiederholung gleichartiger Straftaten ausgeschlossen erscheint. An den Erlaß möglicher Steuerschulden war zu keiner Zeit gedacht. Ich sage mit Betonung: mögliche strafrechtliche Folgen; denn auch für diese Verfahren gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Was es in diesem Bereich an Vorverurteilungen gegeben hat, noch gibt und, wie ich fürchte, noch weiter geben wird, ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, zu der Sie, Herr Kollege Vogel, auch ein Wort von diesem Pult aus hätten sagen sollen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Strafrechtliche Konsequenzen aus der Rechtskorrektur zu ziehen und Befriedung für einen abgeschlossenen Tatbestand zu schaffen waren für mich das Motiv für die Unterstützung des Amnestiegesetzentwurfs.

    (Zuruf von der SPD: Möllemann!)

    Seine Zulässigkeit und seine Notwendigkeit stehen auch für mich heute noch außer Frage. Niemand, der sich wie ich zu dieser Entscheidung durchgerungen hat, hat sich die Sache leichtgemacht. Es wird kaum jemanden gegeben haben, der frei von Bedenken war. Trotzdem nehme ich für mich in Anspruch, daß ich von Anfang an eine eingehende und sorgfältige Güterabwägung vorgenommen habe.
    Ausschlaggebend war schließlich die Absicht, eine jahrelange Unklarheit nicht auf dem Rücken von Staatsbürgern auszutragen, die sich selbst nicht bereichern wollten, sondern ihren Beitrag für die Arbeitsfähigkeit demokratischer Parteien leisten wollten, wobei es mich gar nicht interessiert hat, für welche der demokratischen Parteien sie diese Beiträge geleistet haben.

    (Lachen bei der SPD — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Liechtenstein!)

    — Meine verehrten Kollegen, Ihre Reaktion zeigt mir nur, wie wenig bei Ihnen Toleranz und Respekt vor einer anderen Meinung eine Heimstatt haben können. Ich bemühe mich, über eine wichtige rechtspolitische Frage eine sachliche Auseinandersetzung zu führen. Ich denke, Sie werden das Zuhören ertragen können. Sie haben j a noch Redner, die dazu Stellung nehmen können.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wer sich im Besitz der besseren Argumente weiß, sollte doch in dieser empfindlichen Frage dem anderen nicht bestreiten, daß auch er gute Gründe für seine Auffassung haben kann.
    Ich bin in meiner Fraktion von Anfang an dafür eingetreten, daß jeder seine Entscheidung für sich trifft und zu verantworten hat. Amnesten, auch wenn sie sich in verfassungsrechtlichen Grenzen halten, gehören zu den rechtspolitisch empfindlichsten Entscheidungen des Gesetzgebers. Sie stellen immer einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechtspflege dar. Der Gesetzgeber muß deshalb darauf bedacht sein, Gefahren für das Rechtsbewußtsein zu vermeiden. Wer selbst eine Güterabwägung vorgenommen hat, wird das Gewicht der Argumente richtig bewerten, die rechtspolitisch aus Gründen des Demokratieverständnisses oder aus Sorge um die Erfüllung des Befriedungszwecks zu einer Ablehnung der Amnestie führen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Eigene Sache!)

    Das Gewicht dieser Einwände rechtfertigt auch diejenigen meiner Kollegen, die in einem intensiven Prozeß der Diskussion und der Güterabwägung ihre Auffassung geändert haben. Wir müssen heute erkennen, meine Damen und Herren, daß der Vorwurf, die Parteien handelten in eigener Sache, sie wollten sich selbst oder ihre Spender begünstigen, in einer breiten Öffentlichkeit nicht ausgeräumt werden konnte.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sehr gut!)

    Die in der FDP erhobenen Einwände richten sich gegen die rechtspolitische Vertretbarkeit der Amnestie. Dabei spielt eine wichtige Rolle die Sorge um Stellung und Ansehen der Parteien in der Gesellschaft. Sie berühren damit auch Fragen des Demokratieverständnisses.

    (Reents [GRÜNE]: Wie steht es um die FDP?)

    Von erheblichem Gewicht ist auch die breite öffentliche Ablehnung; denn hier liegt eine Gefährdung des Befriedungszwecks, ja, es bestand die Gefahr, daß die Beseitigung von Unklarheit und Unsicherheit auf der einen Seite zu Rechtsunfrieden auf der anderen geführt hätte.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sehr richtig!)

    Deshalb widerspricht es dem Grundgedanken der repräsentativen Demokratie nicht, wenn gerade bei diesem Vorhaben der öffentlichen Meinung in besonderer Weise Rechnung getragen wird. Wir lehnen das imperative Mandat ab. Weder Parteien noch die öffentliche Meinung können es ausüben. Aber eine Amnestie, deren Zweck es doch ist, Rechtsfrieden zu schaffen, ist in besonderem Maße auf die Zustimmung der Bürger angewiesen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Sehr wahr!)

    Nur diese Zustimmung kann zur Befriedung führen und Beeinträchtigungen des Rechtsbewußtseins vermeiden. Es erscheint uns deshalb auch ausgeschlossen, daß erneut eine Initiative für eine Amnestie im Zusammenhang mit Parteispenden ergriffen werden wird.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)




    Genscher
    Meine Damen und Herren, die leidenschaftliche Auseinandersetzung die Frage des Ja oder Nein zur Amnestie — —

    (Unruhe bei der SPD)

    — Herr Kollege Vogel, Ihre Fragen können Sie bitte auch laut erheben. Wir sind eine Partei, die in der Lage ist, die Argumente gegenseitig abzuwägen. Bei uns gibt es niemanden, der glaubt, er besitze die alleinige Wahrheit und könne nur diese Auffassung vertreten.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Sagen Sie das mal auf dem Parteitag!)

    Und diese Abwägung haben wir in unserer Partei in großer Ehrlichkeit, mit großem Respekt vorgenommen.

    (Dr. Vogel [SPD]: Wir auch!)

    Diese Abwägung trage ich hier dem Deutschen Bundestag vor.

    (Beifall bei der FDP)

    Meine Damen und Herren, die leidenschaftliche Auseinandersetzung, die Frage des Ja oder Nein zur Amnestie, bewegt die Öffentlichkeit. Niemand kann dabei übersehen, daß das Ja oder Nein nicht den herkömmlichen Kategorien von links oder rechts oder Regierung oder Opposition zugeordnet werden kann.
    Die FDP hat diese Auseinandersetzung in sich ausgetragen und letztlich entschieden. Wir haben das mit Anstand untereinander, gegenüber unseren Wählern und auch gegenüber unserem Koalitionspartner getan. Daß diese Auseinandersetzung die FDP am meisten ergriff, bei ihr am leidenschaftlichsten geführt wurde, sollte für niemanden Anlaß für herablassende Kritik oder Schadenfreude sein.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich halte das gerade in einer solchen Frage für einen Vorzug der liberalen Partei, ja, ich halte das für eines ihrer Wesensmerkmale. Das sage ich gerade als einer derjenigen in meiner Partei, die ihre Meinung nicht durchgesetzt haben, zu der sie heute noch stehen.
    Meine Damen und Herren, die mehrheitliche Ablehnung in der FDP galt diesem Entwurf. Sie gilt in keiner Weise der Zusammenarbeit mit der CDU/ CSU. Sie gilt natürlich auch nicht der gemeinsamen Politik, für die die Regierungsparteien gewählt wurden und zu deren Verwirklichung sie sich verpflichtet haben.

    (Beifall bei der FDP)

    Daß die Regierungsparteien auf den Entwurf in ihrer Mehrheit unterschiedlich reagiert haben, bestätigt nur, daß es sich um selbständige Parteien handelt, die auch in einer engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit ihre eigene Identität bewahren.
    Dennoch ist der Abstand in der Haltung zur Amnestie gar nicht so groß, auch wenn andere diesen Eindruck erwecken möchten. Es ist eben nicht zutreffend, daß die eine Regierungspartei das Vorhaben ohne Ausnahme ablehnt und die andere ihm ohne Ausnahme zustimmt.
    Ich habe mit großem Respekt gesehen, mit welcher Sachlichkeit und welchem Ernst der Bundesparteitag der CDU in dieser Frage debattiert und mehrheitlich entschieden hat. Es nimmt dieser Diskussion auf dem CDU-Parteitag und der Entscheidung nichts von ihrer Bedeutung, daß auch innerhalb der Union die Diskussion weiterging.
    Ich frage mich noch einmal, Herr Kollege Vogel, ob sich die SPD eigentlich wohlfühlen kann bei dem öffentlich erweckten Eindruck, als stünde sie wie ein Mann, mit Empörung und Abscheu gegen dieses Vorhaben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, es ist doch ganz unbestritten, daß sich 1981 in der SPD-Bundestagsfraktion keine Mehrheit für eine Amnestie finden ließ.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Aber ebenso richtig ist doch auch, daß damals diese Amnestie von der Führung der SPD für notwendig gehalten wurde. Sie wollten sie auch. Ich will Ihnen sagen, warum Sie sie wollten: weil der frühere Schatzmeister der SPD aus genauer Kenntnis der Umstände Ihnen dazu geraten hatte.
    Die Versuche, sich von der damaligen von Kollegen der SPD erarbeiteten Initiative loszusagen oder gar von einem Druck der FDP zu sprechen, zeigen nur zu deutlich Ihre Absicht: dieses Thema eben nicht als ein rechtspolitisches, sondern als ein wahlpolitisches Thema zu behandeln.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Bei dem werden sie scheitern! — Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Lieber Herr Genscher!)

    Man will vergessen machen, daß die eigene Führung früher wollte, was heute zum Anschlag auf den Rechtsstaat erklärt wird. Wo sind denn heute die Stimmen, die damals in der SPD den Gesetzentwurf befürwortet haben?
    Meine Damen und Herren, ich respektiere Ihre Ablehnung dieses Gesetzentwurfes. Aber die Art, wie auch heute wieder mit der Herabsetzung der Motive der Gegenseite operiert wurde, weise ich mit Entschiedenheit zurück.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Zurückweisung verdienen auch Versuche, Spenden für Parteien als solche ins Zwielicht zu ziehen. Der Bericht der vom Bundespräsidenten berufenen Sachverständigenkommission hat sich dazu geäußert.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Wofür der alles herhalten muß!)

    Ich bitte das zitieren zu dürfen. Es heißt dort:
    Angesichts gewisser Kontroversen in der Öffentlichkeit besteht Anlaß, darauf hinzuweisen, daß Spenden an politische Parteien weder verboten noch moralisch bedenklich, sondern verfassungspolitisch erwünscht und geradezu unentbehrlich sind,

    (Zurufe von der SPD)




    Genscher
    wenn man an der Staatsunabhängigkeit der Parteien festhalten will. Dadurch, daß Bürger einen Teil ihres Einkommens als private Spende freiwillig den Parteien zuwenden, machen sie von ihrem Recht auf politische Teilhabe Gebrauch und erfüllen eine legitime staatspolitische Aufgabe. Im Prinzip sind Spenden an Parteien deshalb nichts Ehrenrühriges, sondern Ausdruck einer anerkennenswerten politischen Betätigung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Das war die Meinung dieser Sachverständigenkommission.