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ID1006929300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Rede von Alfons Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, ich habe nur zehn Minuten Zeit; ich bitte um Nachsicht.

    (Zuruf von der SPD: Das war zu erwarten!)

    Meine Damen und Herren, wir sind doch, wenn wir ehrlich sind, in der öffentlichen Diskussion so weit gekommen,

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    daß man sich in unserem Lande über das Schicksal der Jungrobben und der Schildkröten mehr erregt als über die Tatsache, daß Jahr für Jahr über 200 000 Abtreibungen von den Krankenkassen finanziert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Blunck [SPD]: Wie viele Abtreibungen verhindern Sie denn dadurch?)

    Eben hat Frau Adam-Schwaetzer gesagt, es habe bisher niemand von der Betroffenheit der Frauen gesprochen, die in dieser Situation stehen.

    (Weiterer Zuruf der Abg. Frau Blunck [SPD])

    Ich möchte bei allem Verständnis für die soziale Konfliktsituation der betroffenen Frauen doch sagen, Frau Adam-Schwaetzer: Schwangerschaft ist keine Krankheit, und der Schwangerschaftsabbruch ist auch keine Maßnahme, die von der Krankenversicherung finanziert werden darf.
    Es geht mir auch nicht nur um die Kosten, sondern ich meine, wir sollten auch einmal an die Frauen denken, die unter den Dauerfolgen leiden müssen, die eine Abtreibung bei ihnen hinterläßt. Ich kann Ihnen aus meinen Sprechstunden als Bürgermeister sagen, wie das so in der Praxis läuft. Ich kenne Frauen, die nach einer Abtreibung in schwierige Situationen gekommen und damit nicht fertig geworden sind,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Helfen Sie ihnen doch!)

    die Alkoholikerinnen geworden sind. Ich meine, auch das sollten wir bei diesen Überlegungen mit berücksichtigen.

    (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN — Glocke des Präsidenten)

    Meine Damen und Herren, ich halte die Mitfinanzierung von wirtschaftlich begründeten Abtreibungen für einen schweren Verstoß gegen die in Art. 4 des Grundgesetzes garantierte Gewissensfreiheit, weil hier auch die Kassenmitglieder beteiligt werden, die in einer sozialen Abtreibung die Tötung menschlichen Lebens sehen, weil auch sie kraft Gesetzes zur Mitfinanzierung gezwungen werden.

    (Zurufe von der SPD)

    Lesen Sie einmal in der Begründung zum Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Dortmund nach, was
    dazu gesagt wird. Da heißt es wörtlich: Auch die



    Müller (Wesseling)

    Finanzierung einer Abtreibung ist nämlich eine Mitwirkung an der Tötung des ungeborenen Lebens.
    Meine Damen und Herren, wir können daher nicht länger warten, bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Nicht in Ihrem Sinne!)

    ein Urteil darüber, ob die §§ 200f und 200g der RVO mit dem Grundgesetz vereinbar sind,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: So weit wird es gar nicht kommen!)

    soweit den Krankenkassen auferlegt ist, Kosten auch für Abtreibungen aus nichtmedizinischen Gründen zu tragen.

    (Weiterer Zuruf der Abg. Frau Dr. DäublerGmelin [SPD])

    Meine Damen und Herren, für viele Arbeitnehmer ist dieser Zustand ein großes Ärgernis. Im Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Dortmund heißt es dazu:
    Es ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar — ich zitiere wörtlich —,
    die öffentlich-rechtlichen Personalkörperschaften der Krankenversicherungsträger, deren Mitgliedschaft im wesentlichen aus kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besteht, die den Aufwand der Personalkörperschaften entweder durch unmittelbare Beitragsabführung oder durch Duldung - von Abzügen von ihrem Arbeitseinkommen finanzieren müssen, mit der Leistungspflicht für medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Umfange der §§ 200f, 200g RVO zu belasten, sofern diese Leistungen aus beitragsfinanzierten Betriebsmitteln, Rücklagen oder Verwaltungsvermögen der Krankenversicherungsträger erbracht werden müssen.
    Die Bürger draußen erwarten von uns, vom Gesetzgeber

    (Immer [Altenkirchen] [SPD]: Welche Bürger? Wie viele?)

    — viele Bürger,

    (Immer [Altenkirchen] [SPD]: Männer, meinen Sie?)

    auch viele Frauen; ich erlebe das in Veranstaltungen —,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sie haben doch keine Ahnung!)

    daß wir endlich tätig werden und eine Änderung der derzeitigen Regelung herbeiführen. Sie erwarten, daß der Staat sozialpolitische und fürsorgerische Mittel zur Sicherung des ungeborenen Lebens einsetzt.
    Der Kollege Werner hat eben die Zahl von 212 000 Abtreibungen genannt, die im Jahre 1981 auf Krankenschein abgerechnet wurden.

    (Zuruf der Abg. Frau Gottwald [GRÜNE])

    Das heißt doch über zweihunderttausendmal Tötung ungeborenen Lebens, und davon der überwiegende Teil, nämlich über 75 %, aus Gründen der sozialen Indikation. Da ist für mich die Bankrotterklärung des sozialen Rechtsstaats.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    Wenn über 200 000 Abtreibungen in einem Wohlfahrts- und Sozialstaat,

    (Sielaff [SPD]: Verhindern Sie das durch eine andere Gesetzgebung?)

    der jährlich ein Bruttosozialprodukt von 1,5 Billionen DM erarbeitet, möglich sind, dann, meine ich, sollten wir uns darüber einigen können, daß die Tötung menschlichen Lebens kein Gestaltungsmittel des sozialen Rechtsstaats sein kann.
    Wir können uns über diese Tatsache nicht leichtsinnig hinwegsetzen. Der Schutz des ungeborenen Lebens muß, meine ich, der Mittelpunkt unserer Überlegungen sein.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Die Verhütung ist der Mittelpunkt! Wie verhüten Sie denn?)

    Der vorliegende und heute zur ersten Beratung anstehende Gesetzentwurf kann und darf nicht losgelöst gesehen werden von dem Antrag von 150 Mitgliedern meiner Fraktion, in dem sowohl Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der Familien, aber auch ideelle Hilfen gefordert werden. Nicht Abtreibung darf die Antwort auf sozial schwierige Situationen sein, sondern konkrete Hilfe für die betroffene Frau und Familie. Soziale Problemlagen müssen auch sozial ausgeglichen werden.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Deswegen streichen Sie den Frauen auch das Mutterschaftsgeld, nicht wahr? Das ist eine christliche Haltung! So eine Heuchelei!)

    Ich begrüße mit Nachdruck, daß wir die Bundesstiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" bekommen. Diese Stiftung hat 1984 25 Millionen DM und ab 1985 jährlich 50 Millionen DM zur Verfügung. Wir werden sehen, ob dieser Betrag ausreicht.

    (Sielaff [SPD]: Das sind Brosamen!)

    Die Errichtung dieser Stiftung ist ein erster Schritt. Wir brauchen darüber hinaus eine neue Familienpolitik, damit Kinderlasten tragbar werden.

    (Jungmann [SPD]: Was macht ihr denn?)

    Wir brauchen ein Erziehungsgeld vor allem für Einkommensschwächere, und wir brauchen die Anerkennung von Erziehungszeiten im Rentenrecht.

    (Zuruf der Abg. Frau Blunck [SPD])

    Darüber hinaus brauchen wir eine Verbesserung des Adoptionsrechts; denn Adoption ist immer besser als Abtreibung.
    Die Hilfe kann sich aber nicht in der Addition von Geldbeträgen erschöpfen. Ich meine, daß wir auch eine großangelegte Kampagne der Bewußtseinsbildung, der Aufklärung und der positiven Hilfen benötigen. Hier brauchen wir die Wende. Wir brauchen eine Neuorientierung der staatlichen Fami-



    Müller (Wesseling)

    lienpolitik, damit wir eine andere Einstellung beim Bürger auch zum Schutz des ungeborenen Lebens bekommen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Frau Gottwald [GRÜNE]: Und wir brauchen Neuwahlen!)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Czempiel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Christa Czempiel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Lektüre des vorliegenden Antrags, unterzeichnet von so sehr vielen CDU/CSU-Abgeordneten,

    (Sielaff [SPD]: So sehr viele waren das nicht!)

    war mir sehr beklommen zumute, steckt doch zwischen den Zeilen soviel Selbstgerechtigkeit, soviel von diesem uralten „Wie gut, daß wir nicht sind wie jene dort".

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU: Polemik! Das ist doch kein Stil!)

    Außerdem läßt sich auch nicht der Eindruck vermeiden, daß jetzt durch eine Hintertür — mein Kollege hat das vorhin schon gesagt — die Diskussion um die Reform des § 218 erneut entfacht werden soll. Ich muß sagen, ich bin dankbar, daß wenigstens einer der Abgeordneten, nämlich eben Herr Müller, das auch offen zugegeben hat.

    (Zuruf von der SPD: Er ist eben ehrlich!)

    Es wäre ehrlicher, das direkt zu machen und nicht den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung als Vehikel zu benutzen. Ich jedenfalls kämpfe lieber mit offenem Visier.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Schoppe [GRÜNE])

    Auf der anderen Seite ist es bemerkenswert, daß nicht eine einzige weibliche Abgeordnete der CDU/ CSU für einen solchen Antrag ihren Namen hergegeben hat.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Ich möchte es als ein Zeichen dafür verstehen, daß wir in dieser so wichtigen Frage vielleicht noch eine menschliche Antwort finden könnten,

    (Beifall bei der SPD)

    eine Antwort, die die betroffenen Frauen nicht ins Abseits stellt, sie nicht wieder sich selbst überläßt, denn damit würden Sie unserem gemeinsamen Anliegen, dem Leben einen verbesserten Schutz zu geben, einen schlechten Dienst erweisen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Was eigentlich bezweckt der Antrag? Zum einen sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Indikation der sonstigen schweren Notlage nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden. Der Antrag spricht von Einsparungen in Höhe von 250 Millionen DM. Wenn man der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Wolfgang Vogt, folgt, so hat die Bundesregierung allerdings nur Zahlen vorliegen, die den Gesamtbereich der durch die Änderung des § 218 eingeführten Leistungen erfassen.
    Die 250 Millionen DM — übrigens gerade 0,27 % der Gesamtleistungen — schlüsseln sich also auf in Kosten für ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung einschließlich der ärztlichen Untersuchung und der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln, Kosten für die ärztliche Beratung über Erhaltung oder Abbruch der Schwangerschaft, für die Versorgung mit Arzneimitteln, für Krankenhauspflege usw.
    Die Kosten für den eigentlichen Abbruch machen in dieser Liste nur einen Bruchteil aus. Wenn man hier streicht, werden pflichtversicherte Frauen also wieder in Versuchung geraten, Kurpfuscher aufzusuchen und sich in lebensbedrohliche Situationen zu begeben.

    (Zuruf von der SPD: So ist es! — Werner CDU/CSU: Das Argument stimmt doch nicht!)

    Hier möchte ich Frau Adam-Schwaetzer recht geben, wenn sie sagt: Die soziale Gerechtigkeit ist hier gefragt. Aber ich möchte ihr auch sagen: Wenn Sie diese Erkenntnis stringent durchziehen würden, wäre viel in diesem Staate gewonnen.

    (Beifall bei der SPD)

    Frauen aber, die beträchtliche Arzthonorare und Krankenhauskosten aus eigener Tasche zahlen können, werden legale Schwangerschaftsabbrüche auch weiterhin durch Fachärzte in Krankenhäusern durchführen lassen.
    Da die antragstellenden Abgeordneten ausnahmslos privatversichert sein dürften,

    (Hornung [CDU/CSU]: Irrtum! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Da irren Sie sich!)

    wird ihnen diese Problematik überhaupt noch nicht aufgegangen sein.
    Ebenfalls nicht einkalkuliert wurden die Folgekosten illegaler Schwangerschaftsabbrüche, mit denen wir dann in Zukunft, sollte dieser Antrag Realität werden, wohl wieder in hohem Maße zu rechnen haben; denn wer sagt Ihnen, daß durch Ihren Antrag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zurückgeht?
    Außerdem wird folgerichtig gefordert, daß dann auch die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall entfallen müßten.
    In der Begründung werden ethische Gesichtspunkte angeführt, vermischt mit der in Aussicht gestellten enormen finanziellen Einsparung. Ich meine, so geht das nicht:

    (Beifall bei der SPD)

    keine Alternative, keine Lösungsmöglichkeit für die in Not geratenen Frauen.
    Und was wird der Antrag draußen bewirken? Eine große Unsicherheit wird wieder erzeugt werden. Die Frauen werden sich wieder überlegen, ob



    Frau Dr. Czempiel
    sie noch zum Arzt gehen, ob sie Krankenhäuser aufsuchen sollen oder ob sie lieber andere, illegale Wege beschreiten. Damit wird eine wichtige Station — ich meine: die wichtigste Station — umgangen, nämlich die der Beratungsstelle.

    (Beifall bei der SPD)

    Sie zählt zu den flankierenden Maßnahmen. Man weiß, bestätigt durch die wissenschaftliche Begleitung der Modellberatungsstellen in den ersten Jahren nach der Reform des § 218, daß etwa 10 bis 20 % der Ratsuchenden — so viel waren es jedenfalls 1980 — nach der Beratung die Schwangerschaft fortsetzten und die angebotene Hilfe in Anspruch nahmen.

    (Hornung [CDU/CSU]: Warum sollten sie die Beratungsstelle nicht mehr in Anspruch nehmen?)

    Ich weiß nicht, ob einer der Herren Antragsteller je eine solche Beratungsstelle besucht hat — Herr Jäger (Wangen) jedenfalls, der vorhin hier sprach, bestimmt nicht — und sich von der außerordentlich verantwortungsbewußten Arbeit überzeugen konnte.

    (Werner [CDU/CSU]: Und ob! Wo leben Sie eigentlich?)

    Um den vielen Vorurteilen — ich werde Ihnen das gleich sagen — begegnen zu können, war ich im Laufe des letzten halben Jahres bei der Arbeiterwohlfahrt in Kassel, bei Pro Familia in Fulda, beim Sozialdienst katholischer Frauen sowohl in Fulda als auch in Marburg. Ich hatte nirgendwo den Eindruck, daß man mir etwas vormachen wollte.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Alle Beratungsstellen — ohne Unterschied — sahen ihre Aufgabe in erster Linie darin, den ratsuchenden Frauen in einer vertrauensvollen Atmosphäre Gelegenheit zur Aussprache zu geben.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Das Eingehen auf die ganz unterschiedlichen Nöte jeder einzelnen Frau ist Voraussetzung für das Erarbeiten von konkreten Hilfen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das muß wieder einmal gesagt werden!)

    Ziel der Beratungsgespräche sei es, so versicherte man mir, Entscheidungshilfen zu erarbeiten, um eine eigenverantwortliche, tragfähige Entscheidung überhaupt erst möglich zu machen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Recht hat sie! — Frau Gottwald [GRÜNE]: Beratung kostet Geld!)

    Finanzielle Nöte, Arbeitslosigkeit, beengte Wohnverhältnisse haben in den letzten Jahren zwar enorm zugenommen und werden auch als Gründe für eine Notlagenindikation angegeben; aber man möge doch bitte nicht die seelische Not derjenigen
    unterschätzen, die vom Ehemann, vom Freund oder von ihren Eltern bedrängt werden!

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Überall wurde mir bestätigt, daß Unsicherheit und Angst vor der Zukunft vor allem diejenigen Frauen äußerten, die in ihrer näheren Umgebung keine Unterstützung fanden.
    So warnt beispielsweise die Generalsekretärin des Sozialdienstes katholischer Frauen, Frau Monika Pankoke-Schenk, davor, Frauen durch die Androhung, sie zu verlassen, in eine schuldhafte Ecke zu drängen. Wenn man von dieser Verantwortung der Väter nur einmal etwas aus dem Mund jener Politiker hören würde, die die Reform des Paragraphen so gern wieder rückgängig machen wollen!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU)

    Vergeblich mußte man bisher auf einen solchen Appell an die Väter und an die Männer der alleingelassenen Frauen warten.

    (Frau Gottwald [GRÜNE]: Die reden nur über Geld!)

    Zielrichtung der Reform des § 218 war es in all den Jahren — darin sind sich hoffentlich noch alle ein diesem Hause einig —, einen verbesserten Schutz des Lebens zu erreichen. Man kann aber nicht einerseits über den Schutz des Lebens reden und andererseits die Basis für diesen Schutz zerstören.

    (Werner [CDU/CSU]: Der ist doch nicht erhöht worden!)

    Bisher hielten wir zwei Dinge für nötig: Abbau der Illegalität und Ausbau der flankierenden Maßnahmen. Was die Illegalität betrifft, so wird es immer schwierig sein, in einem solchen Bereich einen Erfolg oder einen Mißerfolg mit Zahlen zu belegen. Wir wissen beispielsweise, daß die Zahl der Fälle, die durch unsachgemäße Eingriffe zu schweren gesundheitlichen Schäden geführt haben, heute praktisch Null beträgt. Es gibt kaum noch Schwangerschaftsabbrüche, die nicht von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Reform ging man im Schnitt — meine Damen und Herren, hören Sie — von 100 Todesfällen nach Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr aus. Ein Jahr nach der Reform berichtete die Bundesstatistik noch von acht Todesfällen, und im Jahre 1978 war es nur noch ein einziger Todesfall. Hieraus darf j a wohl der Schluß erlaubt sein, daß die Zahl der illegalen Schwangerschaftsabbrüche nach der Reform stark zurückgegangen ist.

    (Werner [CDU/CSU]: Das ist doch nicht richtig!)

    In gleichem Maße ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche deutscher Frauen im Ausland zurückgegangen. Auch hier läßt sich nur eine ungefähre Entwicklung aus den Statistiken der Niederlande und Englands ablesen: Waren es 1975 noch 61 000 deutsche Frauen, die in die Niederlande fuhren, um hier einen Eingriff vornehmen zu lassen, so waren es 1982 nur noch 18 000. Eine ähnliche Ten-



    Frau Dr. Czempiel
    denn meldet England. Anfang der 70er Jahre fuhren mehr als 10 000 Frauen und Mädchen aus der Bundesrepublik dorthin, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. 1981 waren es 514, und für 1982 — nur diese Zahl habe ich — rechnete man mit rund 250.

    (Hornung [CDU/CSU]: Was hat das denn mit der Krankenkasse zu tun?)

    — Die Frauen werden wieder gezwungen, dies zu tun, wenn Sie Ihren Antrag durchbringen.

    (Beifall bei der SPD — Hornung [CDU/ CSU]: Ins Ausland zu gehen? Wie können Sie das beweisen?)

    — Regen Sie sich doch nicht auf! Das ist die Realität, der Sie sich nicht stellen wollen.

    (Hornung [CDU/CSU]: Das stimmt doch einfach nicht!)

    Dies ist keineswegs zufriedenstellend — das möchte ich nicht behaupten —, aber es zeigt doch an, daß die Reform des § 218 nicht abwegig war. Die große Sorge, daß durch restriktive Maßnahmen, so wie im Antrag beschrieben, dies alles wieder in Frage gestellt wird, ist sehr groß.
    Noch wichtiger für den Schutz des ungeborenen Lebens allerdings sind die flankierenden Maßnahmen. Dies hat meine Partei auch bei allen Diskussionen immer wieder in den Mittelpunkt gerückt. Ausbau der Beratungsstellen und finanzielle Hilfen sind hier zu nennen.
    Grundvoraussetzung für eine wirksame Hilfe in Konfliktsituationen ist nämlich eine umfassende Beratung der Schwangeren. Diese scheitert oft daran, daß nicht genügend Beratungsstellen vorhanden sind. Besonders CDU-geführte Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg haben hier noch Nachholbedarf.

    (Zustimmung bei der SPD — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Rheinland-Pfalz finanziert nicht mehr!)

    Erfahrungen in allen Beratungsstellen zeigen, daß Frauen auch nach erfolgtem Abbruch der Schwangerschaft, aber auch dann, wenn das Kind ausgetragen wurde, über längere Zeit hinweg Beratung in Anspruch nehmen, so daß hier auch einmal die Arbeit und die besondere Bedeutung der Berater erwähnt werden sollte.

    (Beifall bei der SPD)

    Erst der gegenseitige Austausch mit dem Berater
    — in die Gespräche werden ja auf Wunsch verstärkt Partner oder Familienangehörige mit einbezogen — bietet der werdenden Mutter die Chance, zu einer eigenen und verantwortbaren Entscheidung zu kommen. Druck — von welcher Seite auch immer — und Beratung schließen sich aus. Ich möchte hier den Beratungsstellen wirklich einmal Dank sagen, und ich möchte sie hier aus der unberechtigten Kritik, die geübt worden ist, herausnehmen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    In jedem Fall wird der Berater der betroffenen Frau vermitteln, daß niemand ihr die Entscheidung abnehmen kann, und er wird sie, wenn sie sich zum Abbruch der Schwangerschaft entschließen sollte, auch achten und ihren Entschluß respektieren müssen. Die Aufgabe der Berater im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Frau und denen der Kinder sind nicht hoch genug einzuschätzen.
    Ein zweiter Aspekt der flankierenden Maßnahmen, auf den wir großen Wert legten, war die finanzielle Hilfe.
    Wenn heute die Bundesregierung die Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" anbietet, so wäre dies als zusätzliche Leistung durchaus zu begrüßen. Leider aber handelt es sich nicht um eine zusätzliche Leistung. Die Kürzungen der jetzigen Regierung im Familiensektor erreichen nämlich Milliardenhöhe.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!)

    Sie mit 25 Millionen DM im Jahre 1984 respektive 50 Millionen DM im Jahre 1985 der Stiftung auffangen zu wollen, müßte eigentlich jeden aufschreien lassen, der sich wirklich Sorge um den Schutz des ungeborenen Lebens macht.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Hornung [CDU/CSU]: Da stehen 29 Milliarden DM Zinsen gegenüber!)

    Diese 50 Millionen DM sind noch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein,

    (Hornung [CDU/CSU]: 29 Milliarden DM Zinsen!)

    ja sie unterscheiden sich kaum noch von den freiwilligen Leistungen der bisher schon engagierten Wohlfahrtsverbände und Kirchen,

    (Werner [CDU/CSU]: Hier vergleichen Sie wirklich Äpfel und Birnen unter dem Motto: Beides ist Obst!)

    die ihren Fähigkeiten entsprechend wirkliche Hilfen anbieten. Bei einer Leistung von etwa 4 000 DM bis 5000 DM pro Fall — das, glaube ich, ist die Vorstellung des Bundesfamilienministers — könnte allenfalls jeder siebenten schwangeren Frau, die eine Notlagenindikation in Anspruch nehmen will, vorübergehend geholfen werden. Als wirksame Hilfe für Schwangere dagegen und als echte flankierende Maßnahme zum Schutz des ungeborenen Lebens würde meine Fraktion die Rücknahme der unsozialen Kürzungen betrachten.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir fordern die Wiedereinführung des Mutterschaftsurlaubsgeldes in alter Höhe.

    (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

    Wir fordern die längst überfällige Aufstockung des Kindergeldes.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)




    Frau Dr. Czempiel
    Wir fordern den vollen Ausbildungsfreibetrag.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das können Sie leicht fordern!)

    Wir fordern aber vor allem ein familien- und damit kinderfreundliches Klima. das weder durch freundliche Sonntagsreden des Kanzlers noch durch starre Anträge der CDU/CSU-Abgeordneten erreicht wird.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Man kann nicht alles durch Geld erreichen. Weder helfen die Almosenbeträge der neuen Stiftung noch werden die Strafstreichungen im Bereich der Pflichtversicherung eine positive Änderung bringen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr! — Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich, was diese Frau sich erlaubt!)

    Diese rein materialistische Politik der Regierung — man kann sie ja auch in anderen Bereichen beobachten — lehnen wir ab.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Besonders aber auf dem Gebiet, wo es um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, ist mehr vonnöten. Man darf den Frauen nicht Steine statt Brot anbieten.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Das ist doch billige Polemik! — Hornung [CDU/CSU]: Halten wir es mit dem SPD-Antrag!)

    Sie warten auf unsere Hilfe, und sie nehmen unsere Hilfe auch an, wenn wir sie ihnen nur geben.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)