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    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Rede von Günther Bredehorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kißlinger, Sie haben gesagt, ein Hauptzweck dieses Gesetzes müsse der Schutz von Mensch, Tier, Pflanze und Boden sein. Ich stimme Ihnen zu; wir sehen das auch so. In den kommenden Beratungen im Fachausschuß haben



    Bredehorn
    wir sicherlich Gelegenheit, miteinander um den besten Weg zu ringen,

    (Zustimmung bei der SPD)

    und ich bin davon überzeugt, auch wenn Ihnen augenblicklich noch der Glaube an uns fehlt, werden Sie ihn im Anschluß an diese Beratungen haben.
    Bevor ich nun auf das Pflanzenschutzgesetz näher eingehe, einige Sätze zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen: Da das Internationale Übereinkommen in seiner neuen Form noch mehr als bisher dazu beiträgt, daß die Züchter zusammenrücken, daß Sie sich jeweils gegenseitig besser über die Züchtungsentwicklungen in Ihren Ländern informieren und daß damit eventuell doppelte Forschungsarbeit verhindert wird, werden wir diesem Gesetz zustimmen. Die rasanten Fortschritte in der Züchtung und in der Gentechnologie, die wir bereits in den vergangenen Jahren verzeichnen konnten, werden sich in der Zukunft fortsetzen.
    Verfolgt man in den Medien die Darstellung von Erfolgen von Züchtungsexperimenten, an die bisher keiner gewagt hat zu glauben, wird einem — zumindest mir — fast unheimlich zumute. Hier muß die Politik davon ausgehen können, daß sich unsere Forscher immer verantwortungsbewußt verhalten und sich ihrer ethischen Verantwortung bewußt sind.
    Die Ertragssteigerung galt lange Zeit als ein Meilenstein des züchterischen Erfolges. Angesichts der derzeitigen Getreideüberschüsse müssen wir in Westeuropa diese Richtung der Züchtung sicher neu überdenken. Bei der Produktion sollte auf letzte Intensitäten verzichtet werden. Heute müssen wir in der Forschung mehr auf die Produktqualität ein besonderes Schwergewicht legen.
    Ein weiterer Meilenstein und für die agrarische Fortentwicklung in der Dritten Welt von besonderer Bedeutung sind die Resistenzzüchtungen. Hier, so meine ich, gewinnen die alten Landsorten eine neue Wertschätzung. Bei dem Aufbau und weiteren Ausbau von internationalen Genbanken sollte ihnen besondere Aufmerksamkeit gelten.
    Wenn ich jetzt zur Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes komme, so sage ich Ihnen anfangs mit Paracelsus nichts Neues: Allein die Dosis macht, daß ein Ding kein Gift ist. Trotz häufigen Zitierens verliert dieser Ausspruch nichts an seiner Aktualität. Chemischer Pflanzenschutz ist dann sinnvoll, wenn keine Schädigungen auftreten. Das reicht von der Rückstandsproblematik in der Nahrungsmittelkette bis hin zu Belastungen der Umwelt.
    Ich möchte mich zuerst den einzelbetrieblichen und Detailaspekten zuwenden, um hinterher auch noch auf die internationalen Verflechtungen im Handel mit Pflanzenschutzmitteln einzugehen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der der Kontrolle.
    Sie können sich vorstellen, daß es gerade für mich als Liberalen von besonderer Bedeutung ist, zu entscheiden, inwieweit Kontrollen notwendig oder gar unerläßlich sind, aber auch zu entscheiden,
    wo sie überflüssig sind. Die Frage der Kontrollen ist, wie mir scheint, ein ganz heißes Eisen bei der jetzigen Gesetzesnovelle. Das betrifft sowohl die Herstellung als auch Anwendung und Vertrieb.
    Eine Vielzahl von Gesetzen haben wir und unsere Vorgänger an dieser Stelle verabschiedet, um eine Schädigung von Pflanzen, Tieren, von Menschen und der Umwelt zu verhindern. Da ist das Chemikaliengesetz. Es gibt die Höchstmengenverordnung, das DDT-Gesetz, Anwendungsverbote und -beschränkungen, eine Bienenschutzverordnung, einige Landesverordnungen über Gifte und schließlich auch das Lebensmittelgesetz. Als Liberaler sage ich aber ganz deutlich: Wir sollten bei gesetzlichen Regelungen, die dann mangels finanzieller oder sachspezifischer Möglichkeiten nicht richtig vollzogen werden können, sehr skeptisch sein. Wir sollten uns allerdings intensiv mit der Frage befassen, wie es zu dem Umfang des heutigen Einsatzes von Agrarchemikalien kam und wie man wirtschaftliche Bedingungen, verfestigte Auffassungen so ändern kann, daß das Unerwünschte unterbleibt. Dazu gehört z. B. auch die dringende Forderung, wieder mehr Pflanzenarten für die Landwirtschaft rentabel zu machen, um gesündere Fruchtfolgen zu bekommen.
    Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, daß schon heute manches besser sein könnte, wenn die personellen und finanziellen Voraussetzungen im öffentlichen Bereich pflanzenschutzoptimal wären. Es werden immer wieder neue Forderungen bezüglich Überprüfungen gestellt, die die vorhandenen Kapazitäten binden und kaum noch Möglichkeiten lassen, sich intensiver mit zukunftsträchtigen, praxisorientierten Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Agrarchemikalien zu befassen.
    Für meine Fraktion fordere ich eine Intensivierung der Forschungsarbeiten vor der Zulassung eines Pflanzenschutzpräparates sowie eine Intensivierung der Beratertätigkeit bei dem Anwender, nämlich dem Landwirt. Gerade in der Forschung vor der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sehe ich ein großes Aufgabenfeld für behördliche Tätigkeit, um Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen. Je nach Pflanzenschutzmittel wird derzeit eine Entwicklungsphase von zirka acht bis zehn Jahren angegeben. Man kann in dieser Zeit sicher Schadensursachen minimieren, aber beseitigen wird man sie nie; denn der Stand der Forschung, die Erkenntnisse der Forschung sind ständig im Fluß. Beispiele aus jüngster Vergangenheit zeigen uns, daß neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu neuen gesetzlichen Entscheidungen führen können.
    Nach wie vor ist ein Zulassungszeitraum von zehn Jahren im Gespräch. Dieser Zeitraum ist nach Ansicht der Liberalen aus folgendem Grund zu verkürzen: Wenn ein Präparat unbedenklich ist, wird es nach den Routinekontrollen — sagen wir, z. B. nach acht Jahren — eine weitere Zulassungsfrist bekommen. Wenn es allerdings Gefahrenursachen in sich birgt, ist es sinnvoll, dieses Produkt vor Ablauf einer zehnjährigen Frist aus dem Markt zu nehmen.



    Bredehorn
    Nun zu den Benutzern von Pflanzenschutzmitteln, hier zuallererst zu den Landwirten. Ich warne davor, den Landwirten durch eine restriktive Gesetzesregelung neue Kosten aufzubürden. Daß der inländische Absatz an Wirkstoffmengen im Pflanzenschutzbereich in den letzten fünf Jahren gesunken ist, zeigt doch zweierlei. Zum einen sind die Landwirte noch umweltbewußter geworden, zum anderen aber kalkulieren sie mit einem noch spitzeren Bleistift als früher. Schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird der Landwirt beim Einkauf seiner Pflanzenschutzmittel nach der Devise „soviel wie nötig, aber so wenig wie möglich" verfahren.
    Nach Pflanzenschutzpräparaten fragen aber nicht nur die Landwirte, sondern auch — und das in zunehmendem Maße — die Hobbygärtner. Herr Weiger vom Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland behauptet, daß in Kleingärten dreimal soviel Pestizide pro Quadratmeter gespritzt werden wie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Ich kann das nicht nachvollziehen, aber wenn das Spritzen im nicht gewerbsmäßigen Gartenbau derart zunimmt, muß der Gesetzgeber darauf reagieren.
    Wie es in der Gesetzesvorlage steht, sollte die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Ich habe Zweifel, ob dies bei Klein- und Hobbygärtnern immer der Fall ist.
    Ich habe bei meinen Besuchen in landwirtschaftlichen Absatzgenossenschaften in Stadtrandgebieten immer wieder gehört, daß Käufer aus diesem Bereich teilweise nur sehr geringe Kenntnisse über die Möglichkeiten und über die Gefahren der Pflanzenschutzmittel haben. In vielen dieser Unternehmen werden die Käufer allerdings sehr sachkundig beraten. Dies ist aber leider nicht überall der Fall.
    Nun will ich keinen Landwirt davon ausnehmen, daß auch er Anwendungsfehler bei der Verwendung von Pflanzenschutzpräparaten macht.

    (Eigen [CDU/CSU]: Aber ganz selten!)

    Aber neben seiner Ausbildung und seiner ökonomischen Vorsicht wird er auch noch angehalten, seine Ausbringungsgeräte regelmäßig zu überprüfen. All dies ist bei Kleingärtnern nicht der Fall.
    Ich meine, man sollte dieser Zielgruppe in Gartencentern und ähnlichen Verkaufsstätten Kleinpackungen mit biologischen Wirkstoffkombinationen, die natürlich auch einen höheren Aufwand bedingen, anbieten. Meines Erachtens läßt sich aber per Gesetz nicht anordnen, daß in Kleingärten keine chemischen Pflanzenschutzmittel benutzt werden dürfen. Wie wollen Sie, meine Damen und Herren, ein solches Verbot kontrollieren?
    Der Einsatz von Herbiziden in Privatgärten ginge allerdings meiner Meinung nach deutlich zurück, wenn diese nicht mehr mit Düngemitteln gemischt angeboten würden.
    In der Gesetzesnovelle wird auch die Kontrolle von Ausbringungsgeräten angesprochen. Es heißt dort, daß jede Landesregierung entscheiden kann, ob sie eine Gerätekontrolle obligatorisch einführt oder nicht. Dies halte ich allerdings für die schlechteste aller Lösungen. Eine solche Regelung muß
    bundesweit gelten. Die Überprüfung sollte allerdings nicht dem TÜV, sondern den einzelnen Landmaschinenwerkstätten überlassen bleiben, die hier bisher immer gute Arbeit geleistet haben.
    Über 70% der Pflanzenschutzmittel werden ins Ausland exportiert. Das ist ein so hoher Prozentsatz, daß wir nicht achtlos und verantwortungslos eine gesetzliche Grauzone entstehen lassen dürfen. Ich meine, als hockentwickelte Industrienation haben wir eine große — wenn Sie so wollen: sogar ethische — Mitverantwortung für den Verbleib dieser Pflanzenschutzmittel. Es darf nicht sein, daß wir die Dritte Welt sozusagen als Ausweichbahnhöfe für Mittel nutzen, die bei uns verboten sind.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Auf der anderen Seite werden wir den klimatischen Voraussetzungen der Agrarproduktion in den Entwicklungsländern nicht gerecht, wenn wir dort dieselben Verbote auferlegen wie hier. Es ist ein Dilemma, daß nur wenige Länder der Dritten Welt überhaupt über Pflanzenschutzregelungen verfügen. Hier gilt es, den Sachverstand unserer Pflanzenschutzexperten anzubieten, damit ein korrekter Umgang mit diesen Mitteln erfolgt. Der Vorwurf, man erhalte nicht abgebaute Rückstände per Futtermittel oder Lebensmittel wieder wie einen Bumerang zurück, ist berechtigt. Diese Gefahr sehe ich jetzt deutlicher denn je; denn wir haben gerade in Niedersachsen den Fall von verseuchter Milch gehabt.
    Deshalb fordere ich hier noch einmal ganz eindringlich, zukünftig die Einfuhr von Futtermittelrohstoffen nur dann zu gestatten, wenn in eingehenden Untersuchungen die Unbedenklichkeit für die Verwendung des Rohstoffes als Futtermittel feststeht. Denn was nützen uns ein strenges deutsches Lebensmittelgesetz oder ein perfektes Pflanzenschutzgesetz, wenn sie von außen unterlaufen werden können?
    Am Schluß meiner Ausführungen möchte ich noch einmal kurz die Forderungen der FDP darstellen. Uns scheinen die seit 1978 begonnenen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes langfristig ein gangbarer Weg zu sein, mögliche Auswüchse eines Zuviel an Chemie im Pflanzenschutz zu unterbinden. Dieser integrierte Pflanzenschutz muß nach Kräften weiterentwickelt werden. Seine Einführung in die Praxis muß auf breiter Basis gefördert werden. Wir meinen aus Gründen des Verbraucherschutzes, daß die Kontrollen bei Reimporten in unser Land verstärkt werden müssen.
    Wir wollen bei der Kostenausdehnung, die dieses Gesetz mit sich bringt, keine Ausweitung der Bürokratie. Wenn finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, dann müssen diese in die Beratung und in die Forschung einfließen. Wir fordern eine Verringerung der chemischen Pflanzenschutzmittel im nicht gewerbsmäßigen Gartenbau genauso wie in öffentlichen Grünanlagen und im Straßenbaubereich. Diese Hauptforderungen werden wir in die Beratung in den zuständigen Ausschüssen einbringen und hoffen auf Ihre Unterstützung.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)






Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jannsen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gert Jannsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal kommen uns die Zeitereignisse zur Hilfe, auch wenn sie besonders negative Lehrmeister bilden. Zwei große Skandale, die in den letzten Wochen Schlagzeilen machten, haben unmittelbar mit dem Thema Pflanzenschutzgesetzgebung zu tun. Der eine ereignete sich auf dem Bahnhof von Fulda. Hier wurden Waggons der Firma Bayer sichergestellt, die von den DDR-Behörden auf dem Transport nach Polen zurückgewiesen wurden. Aus diesen Waggons tropfte ein offensichtlich hochgiftiges Pflanzenschutzmittel, dessen Name bis heute der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Bis heute wissen wir nicht, wer der Auftraggeber dieses Transportes war, wer die skandalöse, ja kriminelle Verpackung zu verantworten hat, um welches Mittel es sich handelt. Wir haben sogleich die Frage gestellt, ob es sich dabei um ein Mittel handelt, das bei uns vielleicht verboten ist, das aber der polnischen Landwirtschaft noch als Segnung der Firma Bayer und des goldenen Westens angedient werden soll.

    (Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Unglaublich!)

    Bis heute wissen wir nicht, welche Schäden dieses Pflanzenschutzmittel bei seinem unverantwortlichen Transport hervorgerufen hat.
    Zweites Beispiel: In den schwergeschädigten bayerischen Wäldern trat in diesem Jahr verstärkt ein Borkenkäferbefall auf. Darauf hat das bayerische Wirtschaftsministerium kostenlos Lindan — ausgerechnet Lindan — an die Waldbauern ausgegeben. Als Nexit und Ernzin nicht nur in Bayern an Waldbesitzer verschenkt, sondern z. B. auch von Hubschraubern im Harz und in Baden-Württemberg ausgestreut, wird es auf die billigste Art dazu beitragen, das hochgefährdete Ökosystem Wald vollends zu zerstören. Lindan ist das kostengünstigste, am schlechtesten abbaubare und bienengefährlichste Insektizid, das bei uns zugelassen ist. Lindan ist eine der Hauptursachen der Verseuchung von Frauenmilch, Lindan ist einer der Hauptbestandteile, der zur Belastung der reimportierten Futtermittel geführt hat.
    Die lawinenartige Vermehrung der Borkenkäfer in unseren Wäldern ist eindeutig eine Folge des Waldsterbens. Jeder nachdenkliche Mensch weiß das. Die massenhafte Ausbringung von Lindan wird ein lawinenartiges Sterben von Kleinlebewesen und Vögeln im Wald bewirken. Die ersten Vergiftungsfälle an Waldbauern in Bayern sind bekanntgeworden.

    (Eigen [CDU/CSU]: Das haben wir heute schon einmal gehört! — Sauermilch [GRÜNE]: Das können wir gar nicht genug hören!)

    Der kriminelle Leichtsinn dieser ganzen Maßnahme wird auch dadurch unterstrichen, daß weder Behandlungsmöglichkeiten noch Behandlungsinstitute bekannt sind. Dafür beschimpft die herstellende Firma die geschädigten Bauern, sie hätten
    selbst leichtsinnig gehandelt, was erwiesenermaßen nicht stimmt.
    Die Borkenkäfer sind keine Erfindung des Jahres 1984. Immer wieder hat es periodisch auftretenden Borkenkäferbefall gegeben, und seit Jahrzehnten und Jahrhunderten sind die Menschen damit fertiggeworden.

    (Eigen [CDU/CSU]: Sie hätten dem Minister mal zuhören sollen!)

    Die einzige wirklich wirkungsvolle Maßnahme dagegen ist es, kranke, befallene Bäume zu fällen, zu entrinden und auszubrennen. Es wäre ja möglich, war offensichtlich auch angeboten, etwa die Bundeswehr zu solchen Einsätzen heranzuziehen, wenn man es anders nicht schafft. Dies wäre mal eine sinnvolle Beschäftigung für die Bundeswehr, die wir GRÜNEN ausdrücklich begrüßen würden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Aber auch sonstige Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung, z. B. biologische Behandlungsmethoden oder Lockstoffallen, wurden nicht einmal erwogen,

    (Eigen [CDU/CSU]: Das ist doch gemacht worden! Ihre Darstellung ist nicht auszuhalten!)

    selbst wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt bereits erprobt wurden.
    Diese beiden Fälle, der Bayer-Skandal an der deutschen Grenze und der Lindan-Skandal in den bayerischen und niedersächsischen Wäldern, zeigen eindeutig, womit wir es bei dieser Novelle des Gesetzes zu tun haben, die sich schönrednerisch Pflanzenschutzgesetzgebung nennt. Wir GRÜNEN können es nicht akzeptieren, die chemischen Mittel, um deren Einsatz es hier geht, als Pflanzenschutzmittel zu titulieren.

    (Eigen [CDU/CSU]: Sondern?)

    Der einzig zutreffende Namen für diese chemischen Produkte ist von unseren Freunden in Brasilien geprägt worden. Es sind weder Pflanzenschutzmittel noch Pflanzenbehandlungsmittel, es sind Agrargifte. Das klingt nicht schön, entspricht aber sehr viel mehr der Wahrheit.
    Wir haben heute die erste Beratung dieses Gesetzes. Darauf haben wir uns vorbereitet, und wir nennen hier die Forderungen, die wir zu stellen haben:
    Erstens. Es muß ein Produktions- und Exportverbot für solche Agrargifte geben, die in unserem Land und in anderen Ländern bereits verboten sind.

    (Eigen [CDU/CSU]: Hier heißt das Pflanzenschutzmittel und nicht Agrargifte! Merken Sie sich das! Sie verhetzen die Bevölkerung!)

    Zweitens. Diese Agrargifte müssen umfassend auf ihre ökotoxische Wirkung überprüft werden.
    Drittens. Diese Agrargifte

    (Eigen [CDU/CSU]: Schon wieder!)




    Dr. Jannsen
    gehören keinesfalls in die Hand von Laien und haben in Privat- und Kleingärten überhaupt nichts zu suchen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Eigen [CDU/ CSU]: Das ist richtig!)

    — Herr Eigen, Sie sind nicht mein Zensor.

    (Eigen [CDU/CSU]: Doch, bin ich!)

    Viertens. Als Alternative zum Einsatz dieser Agrargifte ist biologischen und mechanischen Unkrautbekämpfungsmitteln der absolute Vorrang in der Forschung und in der Lehre und in der Ausbildung einzuräumen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Eigen [CDU/ CSU]: Sie haben doch keine Ahnung!)

    Fünftens. Der Anwenderschutz muß umfassend ausgebaut werden — sowohl bei uns

    (Eigen [CDU/CSU]: Sie wollen die Wälder vernichten!)

    als insbesondere auch für den Gebrauch der Mittel in der Dritten Welt. Dabei gebührt der Aufklärung der Bevölkerung darüber, daß es sich um gefährliche und problematische Gifte handelt, zu denen es viele gute Alternativen gibt, absoluter Vorrang.
    Für die Umweltschutzbewegung und die GRÜNEN ist dieses Gesetz von ganz besonderer Bedeutung. Wir werden im Ausschuß und in der Öffentlichkeit alles tun, um Sie zu überzeugen, daß auf kaum einem Gebiet die Notwendigkeit einer Alternative so dringend ist wie auf dem Gebiet des Umgangs mit chemischen Agrargiften. Soweit zu der Novelle zur Pflanzenschutzgesetzgebung.
    Noch einige Bemerkungen zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Die Hauptbegründung, warum wir diesen Gesetzentwurf zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ablehnen, liegt darin, daß die Entwicklungsländer gegenüber den entwickelten Ländern durch dieses Übereinkommen in einen nicht aufholbaren Rückstand und dadurch längerfristig in eine nahezu totale Abhängigkeit beim Saatgut geraten.
    Durch die im Übereinkommen vorgesehene Möglichkeit, Wildsorten quasi patentieren zu lassen, stehen für Länder mit entwickelter Saatgutindustrie alle Türen offen, in anderen Ländern Pflanzen zu sammeln und unter Schutz stellen zu lassen. Da gerade in den Entwicklungsländern noch die größte Artenvielfalt besteht, sind diese Länder von diesem Raub ihrer Ressourcen in ganz besonderer Weise betroffen.
    Ein Beispiel dafür: Die überwältigende Mehrheit der in den USA auf Zierpflanzen gewährten Patente bezieht sich auf in Entwicklungsländern entdeckte Wildpflanzen. Der genetische Reichtum der Ursprungsländer, den diese gerade erhalten haben, weil sie keine agrarindustrielle Landwirtschaft haben, wird hierdurch enteignet.
    Doch diese Enteignung geht noch weiter: Nicht nur die im Handel befindlichen Sorten stehen unter Schutz, sondern auch deren Vorstufen: die Kreuzungssorten. Zuchtmöglichkeiten, falls daran Interesse besteht, hat also nur noch der Inhaber der Schutzrechte. Hier geht also das Patentrecht für Pflanzen weit über das industrielle Patentrecht hinaus, in dem nur fertige Produkte, nicht aber deren Grundstoffe geschützt sind.
    Die Gefährlichkeit dieses Gesetzes ist die fehlende Garantie des freien Zugangs zu den genetischen Reserven, eine Garantie, die nur durch eine internationale Genbank unter supranationaler Aufsicht — z. B. durch die FAO — zu erreichen wäre. Im Augenblick besteht aber die Gefahr, daß solche Genbanken, beispielsweise in den USA, in der Privatverfügung von Konzernen angelegt werden und von diesen auch als Eigentum behalten und nicht für alle zugänglich werden.
    Auf der FAO-Konferenz 1983 in Rom versuchten die Industrienationen — allen voran die USA, die Schweiz und Japan, alles Länder mit starken Saatgutkonzernen — die grundsätzliche Forderung der Entwicklungsländer nach einer internationalen Genbank unter Aufsicht der FAO zu blockieren. Doch diese Forderung der Entwicklungsländer konnte durchgesetzt werden — ein außerordentlich wichtiger Erfolg zur Wahrung ihrer natürlichen Reichtümer.
    Solange aber noch keine gleichberechtigten Möglichkeiten für Entwicklungsländer und Industrienationen bestehen, sind wir strikt gegen ein solches Internationales Übereinkommen, durch das bestehende Ungerechtigkeiten fixiert und zukünftige vorprogrammiert werden.
    Meine Damen und Herren, früher war der Saatgutpreis etwa gleich dem Getreidepreis. Vielleicht ist er es auch heute noch. Stellen Sie sich aber einmal die Frage, zu welchen Preisen Saatgut verkauft werden würde, wenn hier eines Tages vollständige Abhängigkeit von den großen Saatgutkonzernen erreicht wäre. Wenn Sie diese Frage beantworten, werden Sie begreifen, warum wir dieses Gesetz ablehnen müssen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)