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    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ignaz Kiechle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen heute verschiedene Punkte aus dem Agrarbereich: das internationale Übereinkommen über Pflanzenzüchtungen, das Pflanzenschutzgesetz, das Seefischereigesetz und der Bericht über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Von besonderer Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und das die Brüsseler Agrarbeschlüsse flankierende nationale Programm der Bundesregierung. Beides wurde und ist notwendig, um negative Einkommensentwicklungen für die deutschen Bauern auf Grund der letzten Brüsseler Beschlüsse erheblich abzumildern und erträglich zu machen.
    Krisenhafte Zustände der gemeinsamen Agrarpolitik werden leicht zu Krisen der Gemeinschaft. Wir haben dies im zurückliegenden Jahr schmerzhaft erlebt. Bei wichtigen Agrarprodukten verstärkt sich in der EG seit Jahren das Ungleichgewicht zwischen ständig wachsender Produktion und stagnierendem Verbrauch. Die Marktordnungsausgaben der Gemeinschaft schnellten von 28 Milliarden DM im Jahre 1982 auf 36 Milliarden DM im Jahre 1983 hoch. Angesichts der Überschußsituation auf den Agrarmärkten und der drohenden Erschöpfung der Finanzmittel der Gemeinschaft wurde der Zwang zum Handeln unausweichlich. Ein Zusammenbruch des Marktordnungssystems, der bei weiterem Hinausschieben der Entscheidungen unausweichlich geworden wäre, hätte für die Landwirte massive Preiszusammenbrüche zur Folge gehabt, und viele bäuerliche Betriebe hätten das nicht überlebt.
    Die Bundesregierung nahm die Herausforderung zum Handeln an: im Bewußtsein ihrer Verantwortung für das europäische Einigungswerk, aber auch in der Verantwortung für die deutsche Landwirtschaft. Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen bei den Verhandlungen in der EG von Anfang an unter das Ziel gestellt, die Funktionsfähigkeit und die Finanzierbarkeit der EG-Agrarmarktordnungen wiederherzustellen.
    Leider war es unter den gegebenen Umständen — daran sollten Sie, Herr Müller, der Sie lange genug im Ernährungsausschuß sind und Zahlen und Fakten kennen, denken, bevor Sie hier polemische Reden halten — nicht möglich, eine an sich erforderlich gewesene Erhöhung der Erzeugerpreise durchzuführen. Im Gegenteil, bei einer Reihe von Erzeugnissen mußten Preisermäßigungen hingenommen, im übrigen alles in allem eine Null-preisrunde in Kauf genommen werden. Der Einschnitt, den wir haben machen müssen, ist deshalb so hart ausgefallen, weil er so spät vorgenommen worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vor einigen Jahren wäre ein Stopp beim Produktionszuwachs noch ausreichend gewesen; jetzt ging es nicht mehr ohne eine Rücknahme der vorhandenen Produktionsmenge.
    Für die Bundesrepublik Deutschland wurde außerdem — ich sage das ausdrücklich — aus übergeordneten europapolitischen Gesichtspunkten die Neuregelung des umstrittenen Währungsausgleichs unabweisbar.
    Die Bundesregierung hat Teile der Brüsseler Agrarbeschlüsse nur unter erheblichen Bedenken — ich sage es noch einmal — aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten mitgetragen. Opfer für Europa können aber nicht einseitig unseren Bauern zugemutet werden.
    Um Einkommenseinbrüche für die deutsche Landwirtschaft zu verhindern, hat die Bundesregierung auf nationaler Ebene ein flankierendes Programm zur Verbesserung der Einkommenssituation der Landwirtschaft und zur Durchführung der EG-Marktpolitik beschlossen. Wir haben also gehandelt. Die Gemeinschaft wird sich an dem von der Bundesrepublik national zu finanzierenden Ausgleich 1985 mit rund 270 Millionen und 1986 mit rund 220 Millionen DM beteiligen. Auch dies haben wir verhandelt, Herr Müller.
    Ein wesentlicher Bestandteil dieses nationalen Programms ist, daß der Einkommensausgleich für den zum 1. Januar 1985 vorgesehenen Abbau des deutschen Währungsausgleichs durch die Anhebung der Umsatzsteuervergütung um drei Prozentpunkte auf alle landwirtschaftlichen Umsätze bereits zum 1. September 1984 in Kraft gesetzt wird. Hierzu haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP heute einen Gesetzentwurf eingebracht. Ich möchte das Hohe Haus bitten, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten und zu verabschieden.
    Diese Maßnahme stellt eine schnelle Hilfe für die bäuerlichen Familienbetriebe dar. Die gesetzliche Regelung wird so gestaltet werden, daß gewerbliche Viehhalter, die ohne ausreichende Verbindung mit selbstbewirtschaftetem Grund und Boden produzieren, nicht begünstigt werden.
    Wegen der Marktabläufe ist leider davon auszugehen, daß der Abbau des deutschen Währungsausgleichs bereits 1984 erhebliche Vorwirkungen auf die Erzeugerpreise auslösen wird. Es ist daher wichtig, daß die neue Ernte auch bei frühzeitigerem Verkauf bereits in den Genuß dieser neuen Regelung kommt. Es bedarf dazu einer entsprechenden Kaufvertragsgestaltung.
    Der Gesetzentwurf sieht vor, daß diese Maßnahme bis Ende 1991 laufen wird. Es handelt sich also um eine langfristige Maßnahme. Rechtzeitig vor Auslaufen der Frist wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Anschlußregelung erforderlich ist.
    Im Milchsektor kam es vor allem darauf an, ein möglichst kurzfristig wirksames und für die übrigen Mitgliedstaaten konsensfähiges Vorgehen zur Begrenzung der Belastungen des EG-Haushalts aus Überschüssen zu finden. Deshalb haben wir die von der Kommission vorgeschlagene Begrenzung der Milchmenge, für die der garantierte Preis bezahlt wird, unterstützt. Ich habe immer Preissenkungen, die eine andere Konzeption gewesen wären und von der SPD hier im Hause durchaus präferiert wurden,



    Bundesminister Kiechle
    abgelehnt; ich lehne sie auch weiterhin ab. Die nunmehr festgesetzten Garantiemengen sind im Rahmen des Gemeinschaftshaushalts gerade noch finanzierbar.
    Ausgangsbasis für die Garantiemenge des einzelnen Erzeugers in der Bundesrepublik ist seine Milchanlieferung im Jahre 1983. Bei allen Erzeugern muß von dieser Menge — ich sage: leider —ein Basisabzug von 4 % als Solidaritätskomponente vorgenommen werden. Der Abzug erhöht sich unter Berücksichtigung der Steigerung der Milchanlieferung von 1981 bis 1983 im Sinne einer Verursacherkomponente und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße im Sinne einer sozialen Komponente. Der Höchstabzug bei einer Steigerung der Milchanlieferung um mehr als 15 % beträgt z. B. in Betrieben mit 180 000 kg jährlicher Milchanlieferung 11 % und in Betrieben mit 300 000 kg und mehr 12,5 %.
    Ich wäre Frau Kollegin Vollmer dankbar, wenn sie mir zuhören könnte, da ich zu ihrer „grünen Berechnung", die sie aufgemacht hat, nachher noch ein paar Worte sagen möchte.
    Besondere Härtefälle können bei der Festlegung der einzelbetrieblichen Referenzmengen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei bestimmten Fällen höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, Brand, Seuchen, und bei in der Durchführung befindlichen Betriebsentwicklungsplänen mit baulichen Investitionen im Bereich der Milcherzeugung.
    Mit der Garantiemengenregelung wurde ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auf dem EG-Milchmarkt getan. Die Garantiemengenregelung verhindert einen weiteren Verdrängungswettbewerb in der Milcherzeugung und sichert somit auch weiterhin die Existenz kleinerer bäuerlicher Betriebe.
    Um im Bereich der Milchproduktion die zur Regelung der Härtefälle erforderlichen Referenzmengen bereitstellen zu können, wird Landwirten, die die Milcherzeugung endgültig aufgeben wollen, eine Prämie von 1000 DM je 1000 kg Milchanlieferung in 10 Jahresraten aus Bundesmitteln gewährt, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze je Betrieb von 15 000 DM jährlich. Die Bundesregierung wird für diese Prämien zehn Jahre lang 100 Millionen DM jährlich bereitstellen. Diese Prämie stellt in Höhe und Ausgestaltung für eine Vielzahl von Betrieben eine geeignete, sozial vertretbare Entscheidungshilfe dar.
    Durch diese sogenannte Milchrente wird die Lösung der Härtefälle nicht zusätzlich den Bauern aufgebürdet, die in der Milchproduktion bleiben wollen. Sie ist vielmehr ein Solidaritätsbeitrag der Allgemeinheit zur Erleichterung der den Bauern aus übergeordneten politischen Gründen abverlangten Einschränkungen.
    Betriebsleiter, die teilweise oder völlig in einen außerlandwirtschaftlichen Beruf überwechseln wollen, erhalten in diesen ersten zehn Jahren eine nicht unerhebliche Starthilfe. Schließlich erhalten Milcherzeuger, die aus dem Erwerbsleben ausscheiden, eine fühlbare zusätzliche Altersversorgung.
    In den Wirtschaftsjahren 1984/85 und 1985/86 werden im Gegensatz zur bisherigen Praxis nur noch Milcherzeuger, die weniger als 100 000 kg Milch jährlich anliefern, für die ersten 60 000 kg Anlieferung eine Entlastung von der Mitverantwortungsabgabe in Höhe von 0,7 Pfennig je Kilogramm aus EG-Mitteln erhalten. Damit wird die Erhöhung der Mitverantwortungsabgabe um einen Prozentpunkt im Wirtschaftsjahr 1984/85 für diese Betriebe aufgefangen und für 1985/86 eine entsprechende Erlösverbesserung erzielt. In den Genuß dieser Milderung der Mitverantwortungsabgabe kommen übrigens 80 % aller milcherzeugenden Betriebe der Bundesrepublik Deutschland. Sie alle liegen unter 100 000 kg Milchanlieferung.
    Das dritte Element des nationalen Programms der Bundesregierung stellt neben dem Vorziehen der Mehrwertsteuerregelung und der Prämie für aussteigende Milcherzeuger die Erhöhung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung dar. Im Jahre 1985 wird — ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung — der Bundeszuschuß um 280 Millionen DM auf 400 Millionen DM erhöht. Dieser Zuschußbetrag von 400 Millionen DM, der übrigens in der Vergangenheit gekürzt worden war, wird bis zum Ende der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben. Für die landwirtschaftlichen Betriebe kann damit 1985 der Beitrag zur Unfallversicherung erheblich gesenkt werden. Dies wird sich ganz besonders für die kleineren Betriebskategorien positiv auswirken. Mit der Wiederaufstockung der Bundesmittel wird die besondere strukturbedingte Belastung aus der großen Zahl der Leistungsempfänger im Vergleich zur rückläufigen Zahl der aktiven Landwirte aufgefangen. Damit wird eine langfristige Zusage des Bundeskanzlers bereits ab 1985 erfüllt.
    Im Rahmen ihres nationalen Programms wird die Bundesregierung schließlich gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten eröffnen, innerhalb des für 1985 und die Finanzplanung bis 1988 geltenden Betrages für die Gemeinschaftsaufgabe die Förderung der Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten zu verbessern. Damit wird ein Beitrag zur Sicherung der Einkommen der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in diesen schwierigen Gebieten geleistet.
    Zusammenfassend kann ich feststellen: Wir standen in der Europapolitik, insbesondere in der gemeinsamen Agrarpolitik, vor außerordentlich schwierigen Entscheidungen. Es ging darum, einen Zusammenbruch des bisher in der EG Erreichten zu vermeiden. Mit den Beschlüssen von Brüssel und den flankierenden Maßnahmen der Bundesregierung sind Unsicherheiten in der EG-Agrarpolitik beseitigt worden. Ein drohender Zusammenbruch des gesamten Marktordnungssystems und ein Chaos bei den Erzeugerpreisen konnten damit verhindert werden.
    Mit der Gesundung der Agrarmärkte werden neue Zukunftsperspektiven eröffnet und die Grundlagen für eine aktive, an den Kosten und Einkommenserfordernissen orientierte Preispolitik gelegt. Trotz einschneidender EG-Reformmaßnahmen ist



    Bundesminister Kiechle
    die deutsche Landwirtschaft damit nicht im Stich gelassen worden.
    Der Bundeskanzler und die Bundesregierung haben Wort gehalten.
    Die deutsche Landwirtschaft erhält die entsprechenden Hilfen, die in diesem Falle wirklich und wahrhaftig überhaupt nichts mit Subventionen zu tun haben, so daß sie keine einseitigen, unzumutbaren Opfer für Europa zu tragen hat. Die Bundesregierung legt damit im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Grundlagen dafür, daß unsere Landwirte wieder mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.
    Ich darf mir erlauben, noch ein paar persönliche Anmerkungen zu machen: Herr Kollege Müller, vermutlich wider besseres Wissen, so befürchte ich, werfen Sie mir hier vor dem Deutschen Bundestag vor, in Brüssel konzeptionslos und miserabel verhandelt zu haben. Ich bedaure diese Ausdrucksweise gerade von Ihnen. Denn Sie mögen zwar mit unserer Konzeption nicht einverstanden sein, aber daß es in unserer Verhandlungsstrategie keine gebe, können Sie hier ernsthaft nicht sagen.
    Sie hätten auf längere Sicht Preise senken wollen, um damit Mengen zu regulieren. Ich zitiere damit nur, Sie haben für die SPD-Fraktion an diesem Pult vor einem Dreivierteljahr so gesprochen.

    (Zuruf des Abg. Müller [Schweinfurt] [SPD])

    Dagegen bin ich allerdings.
    Sie haben gefragt: Was machen Sie hinsichtlich der Durchsetzbarkeit gegenüber Brüssel? Ich versichere Ihnen: Da Brüssel durch seine flankierenden Beschlüsse in eigener Zuständigkeit dafür gesorgt hat — nicht wir mit den Beschlüssen im Ministerrat —, daß Preise bei einigen Produkten vorzeitig und sogar überproportional gesenkt wurden und gesenkt werden mußten — ich nenne nur Zahlungsziele, ich nenne Zuschlagsverhinderungen bei Getreide und anderes mehr —, werden die Herren in Brüssel für unser Anliegen Verständnis haben. Sollten sie das nicht haben, werden wir das auf dem Gipfel regeln. Denn diese Möglichkeit haben wir uns vorbehalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie haben hier gesagt, der Kreisverband Unterallgäu, aus dem ich käme, habe Ihnen geschrieben. — Ich komme zwar nicht daher, aber ich kenne ihn sehr gut; das stimmt. — In diesem Schreiben komme zum Ausdruck, daß die Bauern eine gewisse Sorge — um nicht zu sagen: Angst — vor dem Subventionsvorwurf hätten. Nun, Sie können einen guten Schritt tun, sie vor diesem Vorwurf zu bewahren, indem Sie hier, statt über Subventionsangst zu reden, deutlich erklären, daß dies aus der Sicht der SPD keinerlei Subventionen sind. Dann haben wir wenigstens einmal eine einstimmige Feststellung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Sie haben außerdem gefragt: Wo bleibt die Obergrenze? Da wir dies vorher mit den Ländern absprechen müssen und in der Schnelligkeit keine ressortübergreifenden, abschließenden Gespräche führen
    konnten, werden wir dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens als Entwurf nachreichen.
    Da Sie über diesen Gesetzentwurf im Grunde genommen nur Kritik ausgegossen haben, habe ich nur die Frage, ob Sie denn nun zustimmen oder nicht. Wenn Sie zustimmen, dann sollten Sie die positiven Elemente betonen.
    Ich darf noch einmal hinzufügen: Nicht Konzeptionslosigkeit, sondern hohe Berge auf der einen und finanzielle Ebbe der anderen Seite waren die Ursachen für das Verhandlungsergebnis.
    Nun noch ein paar Sätze zu Ihnen, Frau Vollmer. Molkereien, die den Bauern auf Grund der Brüsseler Beschlüsse zehn Pfennig Preissenkung ankündigen — ich sage dies hier ganz deutlich —, handeln total verantwortungslos.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dies ist in keiner Form gerechtfertigt. Ich hoffe nur, daß sich die Lieferanten und Bauern gegen solche Molkereien zur Wehr setzen. Es gibt Gott sei Dank auch andere. Total verantwortungslos! Dafür gibt es nicht die geringste Ursache.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Es gibt doch nur ganz wenige Molkereien!)

    — Es gibt eine ganze Menge!)

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])

    Und dann sollten Sie so freundlich sein und dies auch noch nennen, statt hier nur über „Molkereien" zu reden. Sie sollten sagen, wo das ist und wer das macht. Dann können sogar wir der Sache nachgehen.
    Zweitens. Sie haben hier eine Rechnung zu Getreide aufgemacht. Ich widerspreche Ihnen völlig. Entweder ist es richtig, daß bei Getreide der Preis durch Brüsseler Beschlüsse und flankierende Beschlüsse der Kommission erheblich gesenkt wird. Hier sind die Rechnungen sehr verschieden. Sie gehen von ungefähr 5°A) bis zu 7 %, 8 %. Wir leisten eine Hilfe über die Mehrwertsteuer in der Größenordnung von 3%. Dann liegt darin kein Gewinn, sondern es verbleibt den Getreideerzeugern eine ganze Menge an Opfern, soweit sie dieses Getreide verkaufen. Oder sie haben keine Verluste. Dann wär's ein Gewinn. Aber wie Sie die Rechnung aufmachen, kann sie wirklich nicht stimmen. Das erzeugt in der Öffentlichkeit wieder den Eindruck: Große oder solche, die direkt verkaufen, haben unangemessene Gewinnmöglichkeiten aus einer staatlichen Unterstützungssache. Aber dies stimmt nicht.

    (Zuruf der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE] — Eigen [CDU/CSU]: Das ist der Klassenkampf der GRÜNEN!)

    Und: Wenn Sie hier über 3 000 DM reden, dann zitieren Sie bitte sehr, gnädige Frau, den Satz ganz. Wir haben gesagt: Bei 120 000 DM Umsatz entsteht eine Hilfe von 3 600 DM zu den Opfern, die — selbstverständlich — gebracht werden müssen. So,



    Bundesminister Kiechle
    wie Sie es dargestellt haben, waren es „grüne" Grimms Märchen, sonst gar nichts.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch der Abg. Frau Dr. Vollmer [GRÜNE])



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Drucksache 10/1389 federführend an den Finanzausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung und zur Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf:
9. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
— Drucksache 10/817 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

— Drucksache 10/1252 —
Berichterstatter: Abgeordneter Rode (Wietzen)


(Erste Beratung 47. Sitzung)

10. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz — PflSchG)

— Drucksache 10/1262 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Im Ältestenrat sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 und ein Beitrag bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wünscht ein Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Rode (Wietzen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rode


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ist ein wertvolles Instrument für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
    Schutzes von Züchterrechten. In den Jahren 1957 bis 1961 wurde die erste Fassung dieses Gesetzes ausgearbeitet und beschlossen. Diese „Pariser Fassung" hat als Hauptziel, den Schutz von Züchterrechten nach gleichartigen Grundsätzen in allen Ländern zu fördern.
    In seiner Konzeption folgte das Übereinkommen bis dahin fast ausschließlich Vorstellungen der europäischen Unterzeichnerstaaten. So ist Deutsch eine der Amtssprachen des Verbands.
    Viele Staaten traten dem Abkommen nicht bei, weil nationale Gesetze und nationale Rechte in diesen Staaten nicht mit dem Inhalt des Übereinkommens in Einklang zu bringen waren. Um diesen Staaten nun den Eintritt zu erleichtern, wurde 1978 eine neue — die jetzt vorliegende — Fassung des Gesetzes erarbeitet. Sie liegt uns heute als „Genfer Fassung" zur Beschlußfassung vor.
    Zu den wichtigsten Änderungen gehört der Verzicht auf das Pflichtartenverzeichnis. Nun können die Staaten den Schutz auf Sorten von Gattungen und Arten ihrer Wahl anwenden. Allerdings müssen die Verbandsdaten in festgelegten Zeiträumen bestimmte Mindestzahlen an Arten in die Schutzregelungen einbeziehen. Sehr wichtig ist, daß nunmehr der Verband nicht mehr der Aufsicht der Schweizer Regierung unterstellt ist, sondern mit der WIPO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum, zusammenarbeitet. Schließlich betrifft eine weitere wesentliche Änderung die Verlängerung der Neuheitsschonfrist für Sorten, die neu in das Artenverzeichnis aufgenommen werden.
    Im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden keine Bedenken gegen das Übereinkommen erhoben. Kosten entstehen dem Bund nicht.
    Nach dem bisherigen Übereinkommen und dem Sortenschutz nach deutschem Recht bedeutet das Übereinkommen keinen Schritt zurück, sondern eröffnet im Gegenteil der Vielzahl mittlerer Unternehmungen deutscher Pflanzenzüchter den Zugang zu vielen anderen Ländern, die sich nun eher der Fassung dieses Übereinkommens anschließen werden.
    Meine Damen und Herren, die Züchtung von neuen Pflanzensorten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Menschheit ist weithin von Hunger bedroht. Der enorme Zuwachs der Weltbevölkerung kann nicht durch eine ausreichende Vermehrung der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeglichen werden. Unsere Nahrung kann knapper werden. Viele Länder erwarten in der Tat Engpässe für die kommenden Jahrzehnte.
    Die Züchtung neuer Pflanzensorten, die höhere Ernte, eine verbesserte Qualität und größere Sicherheit vor Witterungseinflüssen und Krankheiten gewährleisten, spielt bei der Bewältigung dieser Herausforderung eine bedeutsame Rolle. Der Schutz neuer Pflanzensorten und der Schutz der Pflanzenzüchtung insgesamt tragen dazu bei, den erwarteten weltweiten Nahrungsmittelmangel zu überwinden.



    Rode (Wietzen)

    Zum zweiten. Die Öffentlichkeit wird sich immer mehr bewußt, welche Gefahr die zunehmende Umweltverschmutzung für die Menschheit darstellt. Ein übertriebener und rücksichtsloser Gebrauch von Chemie würde diese Gefährdung vermehren. Dieses Dilemma muß überwunden werden; denn ganz kann eine Welt, die Nahrungsmittel benötigt, bei der Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall nicht auf die Hilfe der Chemie verzichten.

    (Sauermilch [GRÜNE]: Doch, doch!)

    Hier liegt eine weitere Aufgabenstellung für den Züchter. Die Erzeugung neuer, gegen Insektenbefall und andere schädliche Einflüsse resistenter Pflanzensorten könnte die übermäßige Verwendung chemischer Stoffe auf ein Maß zurückführen, das der Umwelt nicht schädlich wäre.
    Bei der Vielzahl von Merkmalen wie Ertrag, Qualität, Resistenz, Anbauverbesserung und Klimaverträglichkeit kann natürlich das Endprodukt einer Züchtung nicht allen Wünschen entsprechen. Jede Sorte enthält daher immer nur ein optimales Bündel vom Markt gewünschter Eigenschaften.
    In der Bundesrepublik Deutschland wird Pflanzenzüchtung zumeist privatwirtschaftlich betrieben und ist durch eine gesunde mittelständische Struktur geprägt. Bei uns befassen sich mehrere tausend private Betriebe mit der Pflanzenzüchtung. Viele sind Familienbetriebe mit Ursprung im Ackerbau, im Gartenbau oder im Saatenhandel. Einige wenige gehören zu Spezialabteilungen größerer Unternehmungen, nur wenige zu großen nationalen oder internationalen Konzernen. Die Neufassung dieses Übereinkommens sichert unseren vielen kleinen Züchtern ein gleichartiges, patentähnliches und zeitlich begrenztes Schutzrecht und gewährt unseren Firmen in all den anderen Staaten sozusagen Inländerbehandlung.

    (Beifall des Abg. Eigen [CDU/CSU])

    Das, meine Damen und Herren, ist geradezu eine Chance für einen erfolgreichen und weltweiten Austausch zwischen den Züchtern.
    Pflanzenzüchter, meine Damen und Herren, können nicht nur kaltherzig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten, sondern die wichtigsten Eigenschaften des Züchters sind Können, Spürsinn und immer und immer wieder Geduld.

    (Beifall des Abg. Eigen [CDU/CSU])

    Aus einer Vielzahl von Versuchen und Nachkommenschaften wird man immer nur wenige Einzelpflanzen selektieren, die erfolgversprechend sind. Es können trotz guter handwerkschaftlicher Eigenschaften, trotz eines natürlichen Spürsinns, trotz Blicks und Sinns für Züchtungsmethoden weit über zehn Jahre ins Land ziehen, bis es zu einer Sortenfindung kommt. Das erfordert hochqualifizierte Mitarbeiter und beträchtlichen Kapitaleinsatz. Auch deshalb haben die Züchter Anspruch auf Schutz durch dieses neue Übereinkommen.
    Meine Damen und Herren, sowohl der Bericht „Global 2000" an den US-Präsidenten als auch die Denkschrift der Evangelischen Kirche Deutschlands von vor wenigen Wochen weisen auf die Bedeutung der Pflanzenzucht hin. Auf der Grünen Woche in Berlin fand die Diskussion des Arbeitskreises 1 — Pflanzenzüchtung — große Beachtung. Die beiden letzten Sitzungen der FAO im April dieses Jahres standen teilweise noch unter kontroversen Diskussionen zu diesem Thema. Ich bin froh, daß hier gerade der Vorstoß der großen Weltfirmen durch die deutschen Vertreter zurückgewiesen wurde und eher der Vielfalt der Genbanken der mittleren Züchterfirmen in Deutschland Bedeutung und Schutz gewährt wird.
    Die FAO setzte vor wenigen Tagen noch Zeichen, wenn sie sich unter vielen anderen Anliegen besonders für die Saatgutverbesserung und der Kleinbauern in Afrika eingesetzt hat. Hier bedeutet Pflanzenzucht eben auch in hohem Maße Entwicklungshilfe und Welternährungshilfe.

    (Beifall des Abg. Eigen [CDU/CSU])

    Es ist auf das Problem der Anfälligkeit von Kulturpflanzen, auf die Abhängigkeit von durch Inzucht gezogenen Arten und die Gefahr von Monokulturen hinzuweisen. Die Forderung nach großer genetischer Vielfalt ist wichtig zu nehmen. Der Trend zu einer genetischen Uniformität führt zu einer gefährlich schmalen genetischen Basis. Hier kann das Übereinkommen ebenfalls Abhilfe schaffen, weil gleichartige Vorschriften und somit Austausch und Zusammenarbeit zwischen den vielen Genbanken — auch kleiner Pflanzenzüchter — möglich werden.
    Es ist auch bei uns dafür Sorge zu tragen, daß der Schutz unberührter Standorte und der Schutz von Biotopen mehr Möglichkeiten zur Erhöhung der Zahl verfügbarer genetischer Ressourcen erbringt, damit solche Kreuzungen höhergradige, krankheitsresistente Arten und Sorten ergeben.
    Die Bevölkerungsexplosion ist unumstößlich Realität. Aber durch bessere Züchtungen konnte — ich will das mit zwei Beispielen sagen — die Weltreisernte von 153 Millionen t im Jahre 1950 auf heute 375 Millionen t erhöht werden. Maniok ist das Hauptnahrungsmittel für mehrere hundert Millionen Menschen. Bei alten Sorten hatte man einen Hektarertrag von 2 bis 10 t, heute hat man schon Züchtungsergebnisse von 60 t pro Hektar: ein Erfolg von Züchtungen.
    Wenn wir schon viele ähnliche Erfolge der Pflanzenzüchtungen aus der Vergangenheit loben können, so ist es mir ein persönliches Anliegen, zu hoffen, daß wir unseren Züchterfirmen für die Zukunft den Auftrag geben, für Pflanzen zu sorgen, die günstig Agraralkohol erzeugen können, damit der Kreislauf Agraralkohol zur Minderung von Waldkrankheiten auch den besten Naturschützern zugute kommt, die ich kenne, nämlich unseren Bauern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Hunger der Welt ist eine Herausforderung auch für die Pflanzenzucht. Dieses Übereinkommen ist ein gutes Instrument gegen den Welthunger, für eine gesunde Ernährung und für eine Verbesserung



    Rode (Wietzen)

    der Umwelt durch Vielfalt und durch Resistenz einer erfolgreichen Züchtung. Dieses Übereinkommen schützt die mittelständische und vielfältige Struktur unserer Züchterbetriebe und gibt ihnen eine Chance, auch in vielen anderen Ländern wirksam zu werden.
    Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bitte um Verzeihung, daß ich den zweiten Teil wegen der abgelaufenen Zeit nicht mehr einbringen kann. Es war mir aber wichtig, den ersten Teil besonders hervorzuheben, weil er nun zur Beschlußfassung ansteht. Ich hätte sonst gerne auch noch die wichtigen Punkte des Pflanzenschutzgesetzes vorgetragen.
    Ich bitte Sie, so abzustimmen, wie es Ihnen der Landwirtschaftsausschuß einstimmig empfiehlt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)