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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Staatsminister im Auswärtigen Amt.


Rede von Jürgen W. Möllemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der sozialdemokratischen Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema „Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord". Die weltweite Verwirklichung und Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 sowie in den beiden internationalen Menschenrechtspakten von 1966 niedergelegt sind, gehören zu dem auf unserer Verfassungsordnung beruhenden Auftrag jeder Bundesregierung.
Zum Kernbestand dieser Rechte zählt das Recht auf Leben, das in Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Art. 6 des Internationa-



Staatsminister Möllemann
len Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist. Für dieses Recht wie für andere Menschenrechte gilt leider, daß zwischen den bemerkenswerten Fortschritten bei der Kodifizierung der Menschenrechte und ihrer praktischen Verwirklichung eine große Lücke klafft. Selbst das elementare Recht auf Leben wird in vielen Ländern mißachtet. Ich kann nicht beobachten, daß die Zahl dieser Länder abnähme.
Es erfüllt uns alle mit tiefer Sorge, daß die Verletzungen des Rechts auf Leben eher zunehmen als abnehmen und daß sich selbst staatliche Organe dieses schwersten Verstoßes gegen die Menschenrechte schuldig machen. So hat der von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen eingesetzte Sonderberichterstatter 1983 in seinem Bericht an die Kommission festgestellt, daß in mehr als 40 Ländern willkürliche Hinrichtungen und Hinrichtungen im Schnellverfahren stattfinden.
Andere Beispiele, auf die in dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion mit Recht hingewiesen wird, sind die zahlreichen Fälle des Verschwindens von Personen, Todesfälle als Folge von Folter, das Vorgehen militärischer und paramilitärischer Einheiten gegen die Zivilbevölkerung in manchen Ländern und die Morde der sogenannten Todesschwadronen. Daß hier teilweise Terror mit Gegenterror beantwortet wird, kann diese Gewaltakte in keiner Weise rechtfertigen.
Es ist jedoch ein ermutigendes Zeichen, daß sich die Weltöffentlichkeit und jedenfalls Teile der Staatengemeinschaft in zunehmendem Maße mit diesen Gewalttaten beschäftigen und daß das Gefühl weltweiter Verantwortung und Solidarität gegenüber solchen Verbrechen wächst.
Die Bundesregierung teilt die im vorliegenden Antrag vertretene Auffassung, daß diese Entwicklung zu einem großen Teil der Informationstätigkeit der Medien sowie der Arbeit all derjenigen zu verdanken ist, die sich allein oder in den zahlreichen Menschenrechtsorganisationen für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Ich möchte mich dem Dank meiner Kollegen, insbesondere auch an „amnesty international" und seinen Generalsekretär, für die geleistete Arbeit anschließen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Aber auch die Tätigkeit der internationalen und regionalen Menschenrechtsgremien, die sich der Durchsetzung der auf beiden Ebenen geschaffenen Menschenrechtsinstrumente widmen, hat zu dieser Entwicklung in beachtlichem Maße beigetragen. In diesem Zusammenhang sollte nicht übersehen werden, daß auch Bundestag und Bundesregierung ebenso wie das Europäische Parlament und die Parlamentarische Versammlung des Europarates seit langem bemüht sind, die weltweite Achtung des Rechts auf Leben zu fördern.
So unterstützt die Bundesregierung alle Initiativen, die geeignet erscheinen, den weltweiten Schutz des Rechts auf Leben zu verbessern. Dazu gehört die Initiative der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zur Eindämmung der willkürlichen Hinrichtungen und der Hinrichtungen im Schnellverfahren. Sie wurde bereits erwähnt.
Die Bundesregierung wendet sich in den internationalen Menschenrechtsgremien gegen die Mißachtung des Rechts auf Leben in zahlreichen Ländern. Ihre Initiative zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe hat zum Ziel, den Schutz des menschlichen Lebens in der Staatengemeinschaft zu verstärken. Es hat keinen Zweck, darüber hinwegzureden: Diese Initiative ist schwer zur Geltung zu bringen. Staaten verschiedenster Gesellschaftsordnung, auch demokratisch orientierte Staaten, reklamieren positive Begründungen für die Todesstrafe. Ich meine, ein Staat, der anderen — seinen Bürgern — das Töten verbietet, macht sich selbst unglaubwürdig, wenn er für sich selbst das Recht zur Tötung von menschlichem Leben reklamiert.

(Beifall bei der SPD)

Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die vorhandenen Menschenrechtskodifikationen ohne praktische Maßnahmen und Sanktionen der Staatengemeinschaft ihre Wirkung weitgehend verfehlen.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ist dann Herr Jaeger der richtige Beauftragte für Menschenrechte?)

— Er vertritt die Position der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe.
Die Bundesregierung setzt sich deshalb für den Ausbau der Institutionen und Verfahren zum Schutz der Menschenrechte ein. Einige Fortschritte sind dabei erzielt worden. Der Europarat hat ein vorbildliches Verfahren zum Schutz der Menschenrechte entwickelt. Für den Bereich der Vereinten Nationen verweise ich auf die Menschenrechtskommission und den Menschenrechtsausschuß nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Beide Gremien, in denen die Bundesrepublik Deutschland vertreten bzw. ein deutscher Experte Mitglied ist, sind für Verfahren zum Schutz individueller Menschenrechte einschließlich des Rechts auf Leben zuständig.
In der Menschenrechtskommission, meine Kolleginnen und Kollegen, die aus Regierungsvertretern besteht, gibt es das sogenannte vertrauliche Verfahren. Wenn Eingaben an das Menschenrechtszentrum in Genf ein Gesamtbild von fortgesetzten schweren und zuverlässig bezeugten Menschenrechtsverletzungen erkennen lassen, kann die Menschenrechtskommission mit der Lage in dem betreffenden Land befaßt werden. Der aus unabhängigen Experten zusammengesetzte Ausschuß für Menschenrechte wirkt durch die Prüfung von Staatenberichten und von Individualbeschwerden nach dem Fakultativprotokoll zum vorgenannten Pakt an der Verwirklichung der Menschenrechte mit. Leider steht am Ende beider Verfahren keine rechtsverbindliche Entscheidung wie nach der europäischen Menschenrechtskonvention. Dennoch hat der moralisch-politische Druck, der von den Entschließungen und Entscheidungen dieser Gremien ausgeht, doch manche positiven Wirkungen erzielt.



Staatsminister Möllemann
Die im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion enthaltene Feststellung, daß insbesondere den Staaten, die den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen beigetreten sind, eine besondere Verpflichtung zukommt, stößt auf Bedenken, jedenfalls dann, wenn man aus ihr ableiten sollte, daß die übrigen Staaten das Recht hätten, sich gegenüber den Menschenrechten und deren Anwendung gleichgültig zu verhalten. Ich glaube, auch darüber gibt es hier ja keinen Dissens.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat sich seit 1976 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die im Antrag der SPD-Fraktion geforderte Gründung eines Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte als Kontrollinstanz mit weltweiter Zuständigkeit ausgesprochen. Freilich hat sich gezeigt, daß es sich bei der Verwirklichung dieses Ziels nur um eine langfristige Aufgabe handeln kann. Frau Kollegin Hamm-Brücher hat das bereits angesprochen. Nicht nur im öffentlichen Lager — das wäre ein Trugschluß —, sondern auch bei ungebundenen Staaten der Dritten Welt stoßen menschenrechtliche Initiativen zur Schaffung von Überwachungsmechanismen auf starken Widerstand, der häufig auf deren extensivem Souveränitätsverständis beruht.
Kurzfristig angelegte Aktionen der Bundesregierung versprechen daher bedauerlicherweise bei dieser Sachlage keinen Erfolg. Statt dessen muß zunächst eine Basis geschaffen werden, auf der bei der Weiterverfolgung dieses Ziels aufgebaut werden könnte. Eine solche Basis könnte unseres Erachtens die Schaffung des Amts eines UN-Hochkommissars für die Menschenrechte sein, um die wir uns bemühen. Wenn man sich anschaut, wie etwa der UN-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen wirkungsvoll tätig sein kann, könnte — —

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Wenn man ihn läßt!)

— Selbstverständlich. Sie wissen, daß die Bundesregierung mit ihm intensiv zusammenarbeitet, damit er seine Aufgabe erfüllen kann.
Die Schaffung eines UN-Hochkommissars für Menschenrechte, um die wir uns bemühen, könnte einen Beitrag dazu leisten.
Auch dieses Vorhaben kollidiert allerdings mit dem extensiven Souveränitätsverständnis vieler Länder, erneut nicht nur aus einer bestimmten politischen oder geographischen Region. Daher konnte es bei der diesjährigen 40. Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen trotz beträchtlicher Anstrengungen nicht wesentlich vorangebracht werden. Die westlichen Länder werden in den kommenden Monaten über das weitere Vorgehen zu beraten haben.
Hinsichtlich der Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte besteht das Problem — das hat die frühere Regierung davon abgehalten, das Ratifizierungsverfahren einzuleiten; das soll aber kein Argument sein; nicht alles, was die frühere Regierung gemacht hat, ist schon deswegen vernünftig; aber es ist auch nicht deswegen falsch,
weil sie es gemacht hat —, daß sich dieses Beschwerdeverfahren mit der Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention überschneiden kann. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich der europäischen Individualbeschwerde schon 1955 unterworfen. Eine Reihe westeuropäischer Länder, nämlich die nordischen Staaten, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal, sind dem Fakultativprotokoll inzwischen beigetreten. Alle diese Länder, mit Ausnahme der Niederlande und Portugals, haben Vorbehalte zur Vermeidung solcher Überlagerungen beider Verfahren erklärt. Die frühere Regierung hat das Ratifizierungsverfahren nicht eingeleitet, weil sie die Erfahrungen dieser Länder abwarten wollte und den vorhandenen Menschenrechtsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht nur als ausreichend, sondern als stärker ausgestaltet angesehen hat als den Schutz nach dem Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
So kann die europäische Individualbeschwerde in eine den Vertragsstaat bindende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs münden. Im anderen Fall geht das eben nicht. Ich denke, wir müssen uns vor einem hüten. Ich habe aus all den Reden gemerkt — wahrscheinlich ist dieser Eindruck draußen morgen bei der Berichterstattung noch viel stärker —: Alle sind sich einig, aber irgendwie ratlos, wie man das, was man gemeinsam will, hinbekommen kann. Ich glaube, eine solche Ratlosigkeit oder Frustration ist noch schlimmer, wenn man mit bestimmten Institutionen Erwartungen verbindet, sie schafft, und hinterher passiert nichts, jedenfalls nichts grundsätzlich Neues. Dieses Bedenken ist bisher vorgebracht worden.
Es wird jetzt zu prüfen sein — da der Antrag hier im Hause von allen Fraktionen offenkundig positiv aufgenommen worden ist —, ob die Bundesregierung ihre abwartende Haltung ändern sollte, wenngleich infolge der geringen Zahl von Beschwerden gegen westeuropäische Länder das vorliegende Erfahrungsmaterial noch spärlich ist. Aber ich glaube, ein wirklich gravierender Punkt der Auseinandersetzung kann das nicht werden.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufforderung an die Bundesregierung, zur Aufklärung von Fällen des staatlich sanktionierten Mordes nach Kräften beizutragen, kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, versichern, daß die Bundesregierung auf Grund ihres Menschenrechtsverständnisses und ihrer von allen Parteien dieses Hauses geteilten Auffassung von der Notwendigkeit einer aktiven Menschenrechtspolitik die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt und weiterhin nutzen wird, um bei der Aufklärung solcher Verbrechen zu helfen.
Abschließend lassen Sie mich darauf hinweisen, daß ein wirksamer Menschenrechtsschutz in jedem Land einer rechtsstaatlichen Infrastruktur, insbesondere einer handlungsfähigen Justiz auf demokratischer Grundlage bedarf. Es ist deshalb wichtig,



Staatsminister Möllemann
Länder zu beraten, die der Hilfe beim Aufbau einer solchen Infrastruktur bedürfen.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Und eines Minimums an sozialer Gerechtigkeit, Herr Staatsminister! Das brauchen die auch!)

— Herr Kollege Fischer, ich würde dieses Anliegen nicht an Begriffe wie soziale Gerechtigkeit binden. Wenn wir anfangen, rechtsstaatliche und erst Menschenrechtsprinzipien, die kodifiziert sind, an vergleichsweise interpretationsfähige Begriffe wie soziale Gerechtigkeit zu binden, öffnen wir dem Mißbrauch dieser Rechte Tür und Tor.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ich sagte „Minimum", Herr Staatsminister!)

Ein Ausbau dieser sogenannten beratenden Dienste war Gegenstand einer Initiative der Bundesregierung bei der letzten Tagung der Menschenrechtskommission.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn der vorliegende Antrag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen würde und wir dort die noch offenen Fragen gemeinschaftlich klären könnten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/978 zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß zu überweisen. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
    — Drucksache 10/1389 —
    Überweisungsvorschlag:
    Finanzausschuß (federführend)

    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache eine Runde vereinbart worden. Sie sind damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stockhausen.