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ID1006920600

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    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Rede von Michaela Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt es, daß wir hier im Bundestag gemeinsam nach Wegen suchen, dem Morden überall auf der Welt Einhalt zu gebieten. Dabei möchte ich die Einschränkung im Titel des SPD-Antrags „Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord" im Grunde nicht gelten lassen. Mord ist das verabscheuungswürdigste Verbrechen, das Menschen begehen können, ganz gleich, ob aus persönlichen Motiven oder staatlich sanktioniert. Wir sollten jedem Mord den Kampf ansagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es gibt internationale Absprachen und ermutigende Vorstöße, z. B. die Initiative der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zur Eindämmung der willkürlichen Hinrichtungen und der Hinrichtungen im Schnellverfahren. Trotzdem wird in vielen Ländern der Welt nach wie vor gefoltert, hingerichtet, liquidiert und verschleppt. Es hat sich gezeigt, daß die zur Zeit zur Verfügung stehenden Instrumente offensichtlich nicht ausreichen, die Verachtung, die den Menschenrechten in vielen Ländern entgegengebracht wird, wirksam zu bekämpfen.
    Hier nur einige wenige krasse Beispiele: Der libysche Staatschef Gaddafi läßt Regimegegner im In-und Ausland bis heute schonungslos liquidieren. Jeder, der nicht seine volle Übereinstimmung mit den Zielen des Führers glaubhaft machen kann, riskiert sein Leben — und die Welt sieht zu.
    Im Iran werden mißliebige Minderheiten, etwa die Anhänger der Bahai-Sekte, gnadenlos verfolgt und umgebracht. Kinder wurden allein deshalb hingerichtet, weil sie sich an unerwünschten Demonstrationen beteiligten. Wie der „Spiegel" in seiner letzten Ausgabe schreibt, „mußte Behescht-e-Sahra bei Teheran, der größte Friedhof des Iran, in den letzten Jahren des öfteren ausgebaut werden. Denn nicht nur die Zahl der Kriegsopfer, sondern auch die der Hingerichteten nimmt ständig zu.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Und wieso schickt die KWU wieder Techniker runter, um Atomkraftwerke hochzuziehen?)

    Wer nicht gehorcht, wer den politischen, kulturellen und vor allem moralischen Anweisungen des Staates nicht Folge leistet, muß mit dem Schlimmsten rechnen".
    Nachdem sich die Weltöffentlichkeit zu Beginn des Khomeiny-Regimes lautstark empört hatte, scheint man sich nun damit abgefunden zu haben. Nichts passiert, um den unschuldigen Opfern wirksam zu helfen.
    Eine weitere, fast vergessene Tragödie spielt sich tagtäglich in Afghanistan ab: Dörfer werden systematisch bombardiert. Frauen, Kinder und Greise sterben unter den völkerrechtswidrigen Angriffen auf die afghanische Zivilbevölkerung. Seit dem Einmarsch der sowjetischen Armee Ende 1979 in Afghanistan sind vermutlich Hunderttausende Afghanen getötet worden. Jede Woche sterben ungezählte Afghanen durch Bombenangriffe, und noch immer fliehen wöchentlich mehrere 1000 Frauen, Kinder und Greise vor den Bombenangriffen über die Grenze. Die medizinische Versorgung in Afghanistan ist katastrophal. Trotz der Genfer Konvention läßt die Sowjetunion die Tätigkeit des Internationalen Roten Kreuzes in Afghanistan immer noch nicht zu.
    Die Weltöffentlichkeit schweigt zu diesem systematischen Völkermord weitgehend. Man scheint sich an die schrecklichen Bilder gewöhnt zu haben sei es in Afghanistan, sei es in Mittelamerika, sei es in afrikanischen Ländern oder in Kambodscha.
    Die Liste der Menschenrechtsverletzungen ließe sich — leider, so muß man sagen — beliebig fortsetzen. Es ist das unbestreitbare Verdienst von amnesty international, anderer Menschenrechtsorganisationen und auch vieler Journalisten, daß sie die Gewaltakte immer wieder anprangern, daß sie die Öffentlichkeit über die Menschenrechtsverletzungen aufklären und die Menschen für diese Probleme sensibilisieren.
    Wir als Abgeordnete fragen uns immer wieder und mit zunehmender Resignation, inwieweit die Instrumente des internationalen Rechts überhaupt dazu taugen, die Menschenrechte in den einzelnen Staaten auch faktisch durchzusetzen.
    Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 verbietet die Folter, gewährt Schutz vor willkürlicher Festnahme, garantiert die Unschuldsvermutung bis zum gerichtlichen Nachweis der Schuld, garantiert das Recht auf gerichtliches Gehör, auf eine angemes-



    Frau Geiger
    sene Verteidigung und auf Anwendung des Grundsatzes „Keine Strafe ohne Gesetz". Er sagt in seinem Art. 6 Abs. 1:
    Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
    Sehen wir uns die Liste derer an, die den Pakt unterzeichnet haben! Wir finden Chile, die DDR, den Irak, den Libanon, Libyen, die Mongolei, Nicaragua, die Sowjetunion, Syrien und sogar den Iran.

    (Jungmann [SPD]: Salvador auch!)

    Muß man da nicht zu zweifeln beginnen angesichts so vieler Heuchelei, ob solche Verträge eigentlich irgendeinen praktischen Nutzen haben? Ich gebe Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, recht: Solange es keine wirklichen Sanktionen gibt, durch die die Menschenrechtsverletzungen geahndet werden, so lange werden die internationalen Übereinkommen weitgehend wirkungslos bleiben.
    Die Formulierung, daß den Staaten, die den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen beigetreten sind, hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte besondere Verpflichtung zukommt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist sie das in der Wirklichkeit nicht. Das darf aber nicht bedeuten, daß diejenigen Staaten, die diesem Pakt nicht beitreten, aus ihrer Verantwortung für die Menschenrechte entlassen werden.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Wir sorgen uns über die zunehmenden Gewaltakte und Greueltaten, die von den verschiedensten Staaten dieser Erde verübt werden, und sind bereit, über eine erneute Intitative bei den Vereinten Nationen auf Gründung eines Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verhandeln. Es muß jedoch sichergestellt sein, daß nicht eine neue internationale Behörde mit viel Aufwand und wenig Effektivität entsteht.

    (Jungmann [SPD]: Je nach Opportunität!)

    Die langjährige Erfahrung mit der Europäischen Kommission für Menschenrechte zeigt, daß ein echtes Gericht nur dann funktioniert, wenn die beteiligten Staaten eine homogene Rechtsauffassung und vergleichbare Rechtsordnungen haben. Ich sehe noch nicht, wie dies weltweit erreichbar sein könnte.

    (Horacek [GRÜNE]: Wenn auch Amerika den Internationalen Gerichtshof anerkennt! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    Unverständlich finde ich noch etwas. Unverständlich finde ich, daß die SPD das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom Dezember 1966 gerade jetzt ratifizieren möchte. Seit im Jahr 1968 der damalige Außenminister Willy Brandt beide Menschenrechtspakte unterzeichnet hat, sind 13 Jahre SPD-Regierung ins Land gegangen, in denen sich die rechtliche Lage und die Situation der Menschenrechte nicht wesentlich geändert haben. Wäre der
    SPD wirklich so viel daran gelegen, dann hätte sie längst ratifizieren können. Derselbe Dr. Vogel, der als Fraktionsvorsitzender den heutigen SPD-Antrag unterschrieben hat, lehnte als Justizminister genau wie sein Nachfolger im Amt, Dr. Schmude, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls regelmäßig ab.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bezeichnend!)

    Allerdings muß ich zugeben, daß sie triftige Gründe dafür hatten.

    (Bindig [SPD]: Es mußten einige Rechtsfragen geklärt werden!)

    Der Justizminister war bisher immer der Meinung, die Europäische Menschenrechtskonvention sei ausreichend und benötige keine Erweiterung. Außerdem könnten bei Individualbeschwerden vor dem Menschenrechtsausschuß Ausschußmitglieder aus Staaten mitwirken, die diese Verfahren bei sich selbst als Einmischung in ihre inneren staatlichen Verhältnisse prinzipiell ablehnten und die selbst keine rechtsstaatliche Verfassung hätten. Möglicherweise kämen in ihren eigenen Ländern schwere Menschenrechtsverletzungen vor oder sei die Mißachtung bestimmter Menschenrechte ständige Praxis. Diese Ausschußmitglieder würden dann unter Umständen auch über uns, die Bundesrepublik, richten, und das ist keine angenehme Vorstellung.
    Ein weiterer Schwachpunkt liegt darin, daß das Ziel des Verfahrens ein „gütlicher Ausgleich" sein soll. Demgegenüber kann die Individualbeschwerde nach Art. 25 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der sich die Bundesrepublik Deutschland schon 1955 unterworfen hat, in eine den Vertragsstaat bindende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs münden und scheint mir deshalb wesentlich wirkungsvoller zu sein. Es ist auch nicht auszuschließen, daß es zu Überschneidungen der Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll mit der Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention kommen könnte. Auch das war ein Bedenken der Justizminister.
    Andererseits aber hat sich der Bundesminister des Auswärtigen vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits wiederholt für die Schaffung eines internationalen Menschenrechtsgerichtshofs ausgesprochen. Wenn sich die Bundesrepublik Deutschland auf Dauer sogar einem schwächer ausgeprägten Instrument des Menschenrechtsschutzes, der Individualbeschwerde vor dem Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen, entzöge, würde dies die Glaubwürdigkeit ihrer Menschenrechtspolitik ganz gewiß nicht erhöhen.
    Diese Argumente für und wider die Ratifizierung sollten im Auswärtigen Ausschuß und im Rechtsausschuß noch sehr genau von allen Seiten beleuchtet und ausdiskutiert werden, bevor man zu einer endgültigen Beschlußfassung kommt.
    Voll zustimmen kann meine Fraktion der dritten Forderung des SPD-Antrages, zur Aufklärung des staatlich sanktionierten Mordes nach Kräften beizutragen. Wir können es nicht billigen, daß weiter-



    Frau Geiger
    hin in vielen Staaten der Welt Menschen einfach verschwinden. Wir können es nicht hinnehmen, daß in mehr als 40 Ländern willkürliche Hinrichtungen und Hinrichtungen nach Schnellverfahren stattfinden. Wir dürfen die Augen auch nicht vor den Greueln an der Zivilbevölkerung vieler Länder, vor dem Morden von Todesschwadronen oder Guerillaorganisationen verschließen. Wir dürfen nicht darüber hinwegsehen, daß in vielen Gefängnissen aller Erdteile psychisch und physisch gefoltert wird, daß viele Menschen unter grausamen Qualen sterben müssen oder für ihr Leben gezeichnet werden. Wir dürfen auch nicht dazu schweigen, daß in vielen Ländern Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken vorgenommen werden, um damit Andersdenkende auszuschalten.

    (Beifall des Abg. Weisskirchen [Wiesloch] [SPD] — Klein [München] [CDU/CSU]: Für die SPD uninteressant!)

    Wir dürfen nicht gleichgültig bleiben, wenn die Medien tagtäglich über schlimme Grausamkeiten, Folterungen und Massenmorde in fernen Ländern berichten. Darüber können wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen auf Abhilfe sinnen. Deshalb stimme ich dem Kollegen Duve darin zu, daß diese Fragen nicht, je nach dem politischen Standpunkt, beschönigt oder selektiv herausgegriffen werden dürfen.
    Danke schön.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Horacek.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Milan Horacek


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Amnesty international und verschiedene andere Menschensrechtsorganisationen haben in den letzten Jahren ihre Arbeit auf einem Gebiet der Menschenrechtsverletzungen intensiviert, das zu den brutalsten, unmenschlichsten und häufig am schwierigsten nachweisbaren gehört, dem des sogenannten staatlich sanktionierten Mordes, der in den Dokumenten von amnesty international auch als extralegale Hinrichtung bezeichnet wird. Daß diese Arbeit — neben der Betreuung politischer Gefangener — von amnesty international, besonders auch der deutschen Sektion, geleistet wird, verdient unseren Dank und unsere Unterstützung.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Denn wie leider alle bisher zugänglichen Berichte und Dokumente sowie die Ergebnisse der Internationalen Konferenz über extralegale Hinrichtungen in Amsterdam zeigen, gibt es fast keinen Teil der Welt, kein bestimmtes politisches System oder irgendeine Ideologie, die frei davon wären, staatlichen Terror auszuüben, Menschen durch Folter zu ermorden — durch verschiedene Praktiken des Verschwindenlassens und des Massenmordes an Oppositionsbewegungen bis hin zum Völkermord an ganzen ethnischen Gruppen. Es ist unmöglich, alle Länder, in denen diese Grausamkeiten geschehen, zu
    nennen, aber zu einigen möchte ich ein paar Worte sagen.
    In den verschiedenen Materialien, die dazu herausgegeben wurden, finden sich nebeneinander, alphabetisch geordnet, viele Länder. Es fängt an mit Äthiopien, geht über Afghanistan, Argentinien, Chile, El Salvador — aber auch Indien finden wir —, Iran, Kamputschea, Libyen, Südafrika, Südkorea bis Uganda usw. usw., um nur einige herauszugreifen.
    Es fällt sofort auf, daß es sich vielfach um Länder Zentral- und Südamerikas handelt, um sehr viele Länder in Afrika und Asien, die nicht nur eine große Anzahl von politischen Gefangenen haben, sondern auch die verschiedensten Formen des staatlich-politischen Mordes durchführen. Ich glaube, es ist auch wichtig, daran zu erinnern, daß alle diese Länder zu denjenigen 145 Ländern dieser Erde gehören, die die Todesstrafe im Gesetz verankert haben und anwenden. Daher möchte ich betonen, daß wir die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Art. 5 — ich zitiere: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden" — als Verpflichtung begreifen. Die GRÜNEN sind grundsätzlich gegen die Todesstrafe.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch!)

    Die subtilere Form, das langsamere Sterben, beginnt oft schon durch Anwendung verschiedener Foltermethoden. Die Gefolterten sterben häufig noch in den Händen der Folterer, viele aber erst später im Krankenhaus oder Gefängnis, aber immer als Folge von schweren Mißhandlungen.
    Obwohl alle Regierungen weltweit die Folter verurteilen, zeigen die Berichte aus über 90 Ländern, daß sie dennoch in erschreckend hohem Maße angewandt wird. Dies geht vom offenen, nachweisbaren Zusammenschlagen bis hin zum Zutodeprügeln, wie es besonders in Südamerika geschieht; daneben gibt es die weniger nachweisbaren Methoden wie Benutzung von Elektroschocks oder Verabreichung von Psychopharmaka, wie sie in der UdSSR in psychiatrischen Kliniken an politischen Häftlingen und Oppositionellen angewendet werden.
    Wir wollen die Verhältnisse hier nicht mit denen in der Dritten Welt auf eine Stufe stellen, doch ist es notwendig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß es auch in einigen unserer Gefängnisse unmenschliche Haftbedingungen gibt, die auch, zum Teil erst nach vielen Jahren, ihre Auswirkungen zeigen.
    In verschiedenen Ländern hingegen wird offener staatlicher Terror gegenüber der politischen Opposition ausgeübt.
    So wurden z. B. in Südkorea am 18. Mai 1980 mindestens 40 Menschen von Fallschirmjägern der Armee bei einer friedlichen Studentendemonstration in Kwangju umgebracht — erschlagen, erstochen und erschossen. In den darauf folgenden Tagen starben über 1200 Menschen bei als Folge dieses Gemetzels entstandenen Unruhen.



    Horacek
    In der Nacht vom 9. Dezember 1982 haben südafrikanische Streitkräfte in Lesotho einen Überfall auf Häuser verübt, in denen die Mitglieder des Afrikanischen Nationalkongresses vermuteten. Es wurden 42 Menschen getötet, darunter mindestens zehn Bürger Lesothos, darunter eine Frau und fünf Kinder.
    Im Iran gab es Folter, Verfolgung, Ermordung und Hinrichtungen unter der Herrschaft von Schah Reza Pahlewi; unter der Herrschaft von Ajatollah Khomeini geht das Morden weiter. Offiziell liegt die Zahl der Hinrichtungen bei 4 500. Die Anzahl der Ermordeten ist jedoch weit höher. Neben politisch motivierten Morden sind auch Liquidierungen aus politisch-religiösen Gründen von Anhängern der Bahai-Glaubensgemeinschaft bekanntgeworden.
    Nach einem Militärputsch und der Regierungsübernahme durch die Demokratische Volkspartei in Afghanistan 1978 „verschwanden" Tausende von Menschen. Inzwischen wurde amnesty international von Regierungsbeamten in Kabul mitgeteilt, daß es eine Liste von 4 500 Umgebrachten gibt; aber das ist schon lange her. Dies passierte infolge einer Entwicklung, in der im Oktober 1979 Präsident Taraki vom späteren Präsidenten Amin gestürzt wurde, der wiederum am 27. Dezember 1979 vom jetzigen Präsidenten Babrak Karmal gestürzt wurde. Dieser letzte Wechsel fand mit kräftiger Hilfe der Sowjetunion statt, die Weihnachten 1979 in Afghanistan einmarschierte und seitdem an der Seite der Regierungstruppen einen Krieg gegen die afghanischen Widerstandskämpfer und Oppositionellen führt, der unzählige Tote, Verwundete und Flüchtlinge fordert. Auch dies ist eine Variante politischen Mordes durch eine Regierung.
    In Indonesien wurden unter General Suharto im Laufe eines einzigen Jahres 1965/66 an die 500 000 Menschen umgebracht.
    In Kamputschea wurden unter der Herrschaft der Roten Khmer von 1975 bis 1979 über 300 000 Menschen umgebracht.
    In Uganda wurden während der Regierungszeit von Idi Amin von 1971 bis 1979 nach offiziellen Angaben mindestens 100 000 Menschen umgebracht. Nach inoffiziellen Berichten verschiedener Organisationen ist die Zahl viel höher.
    Viele dieser Massenmorde wurden jeweils erst später nach dem Sturz der jeweiligen Regierung bekannt.
    In Chile nach Pinochets Putsch 1973 wurden Tausende von Chilenen umgebracht, nach Schnellgerichtsverfahren hingerichtet, alles unter Mithilfe des US-amerikanischen Regierungsapparates bzw. der CIA. Dies wurde sofort weltweit bekannt.
    Dagegen leugnete die argentinische Militärregierung jahrelang, daß in Argentinien Menschen „verschwinden", d. h. umgebracht werden. Am Tag unseres Einzugs in den Deutschen Bundestag am 29. März 1983 begleiteten uns Menschen aus den verschiedensten Bürgerinitiativen hier, aber auch Menschenrechtler aus Ost und West. Darunter war auch die Vizepräsidentin der Mütter von der Plaza del Mayo, Frau Maria Adela Gard. Uns war dadurch
    schon lange vorher bekannt, daß es in Argentinien sogenanntes „Verschwinden" gibt, das Umbringen von Menschen. Das ganze Ausmaß dieser Morde kommt allerdings erst jetzt voll ans Tageslicht. Wir haben die Menschenrechtsbewegungen in Südamerika unterstützt und werden es weiterhin tun. Wir unterstützen deshalb auch die Anträge politisch Verfolgter auf Asyl in der Bundesrepublik und müssen unsere Regierung kritisieren, die dieses Asyl verweigert oder nur unter menschenunwürdigen Bedingungen gewährt. Ich schließe mich natürlich dem Appell von Freimut Duve an unsere ausländischen Vertretungen an: Dies muß besser gemacht werden.
    In El Salvador morden die Todesschwadronen, ebenso in Guatemala. Sie werden von Sicherheitskräften der Regierungen unterstützt. Es gibt Zehntausende von Toten. So ist es in vielen südamerikanischen Ländern. Die konkrete materielle und politische Unterstützung bekommen die Todesschwadronen aber nicht nur von den eigenen Herrschenden, die ihre Macht, ihr Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnis gegenüber der Bevölkerung erhalten wollen. Sie werden vielmehr durch die offizielle amerikanische Außenpolitik eines Präsidenten Reagan gestützt.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Das ist so ziemlich genau das Gegenteil von der Wahrheit!)

    — Ja, wissen Sie, darauf kommen wir noch!
    Bezeichnend, entlarvend und deutlich wird diese Tatsache durch die Position von Elliot Abrams, dem Unterstaatssekretär gerade für Menschenrechte und humanitäre Angelegenheiten, durch die Position, die dieser vor dem Rat für Auslandsbeziehungen in New York 1982 vertreten hat. Für ihn ist es selbstverständlich — und nicht nur für ihn —, daß die USA menschenrechtsverletzende Regierungen unterstützen, wenn diese nur antikommunistisch und somit antisowjetisch genug sind. Er spricht vom „Bösen", „noch Böseren" und „permanent Bösen", und in diesem Stil finden sich in dem Bericht über Menschenrechte, der 1982 vom State Department herausgegeben wurde, viele Erklärungen und Rechtfertigungen für die unvorstellbaren Menschenrechtsverletzungen in El Salvador und anderswo in Zentral- und Südamerika.