Rede:
ID1006919600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Doss.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf meiner Fraktion geht zurück auf den Gesetzentwurf der Regierung in der 9. Wahlperiode, auf einen Gesetzentwurf, der damals bei den Berichterstattern bereits weitgehende Übereinstimmung gefunden hatte. Ziel damals wie heute ist es, das Nebentätigkeitsrecht zu verschärfen und die Entscheidungsspielräume für die Verantwortungsträger, insbesondere also für die Dienstvorgesetzten, zu erweitern.
    Abweichungen gegenüber dem damaligen Entwurf zeigen sich im wesentlichen in drei Punkten. Einmal wird die zeitliche Inanspruchnahme durch Nebentätigkeiten pauschal begrenzt auf ein Fünftel der Wochenarbeitszeit. Da stimmen wir auch überein. Dazugekommen ist eine Konkurrenzklausel für Ruhestandsbeamte mit allerdings abweichenden Verbotszeiträumen; wir gehen von fünf Jahren, Sie von drei Jahren aus. Drittens — und das ist insbesondere in unserem Entwurf enthalten — meinen wir, daß ein Entscheidungsmaßstab mit dem Stichwort „Belange des Arbeitsmarktes und des allgemeinen Wirtschaftslebens" eingeführt werden sollte.
    Ich will mich auf dieses Kernstück, nämlich die erstmalige Einführung dieses zwischen uns umstrittenen Passus, wonach eine Nebentätigkeit auch wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt versagt werden kann, konzentrieren. Bei den übrigen Regelungen beziehen auch Sie sich auf den Berichterstatterentwurf aus der 9. Wahlperiode. Abweichungen sind ganz gering. Der Inhalt der Entwürfe ist im übrigen in der Öffentlichkeit wie auch hier ausreichend bekannt.
    In unserem Entwurf heißt es:
    Die Genehmigung soll versagt werden, wenn zu besorgen ist, daß durch die Nebentätigkeit erhebliche Belange des Arbeitsmarktes oder des Wirtschaftlebens beeinträchtigt werden.
    Dagegen werden verfassungsrechtliche und auch praktische Bedenken geltend gemacht.
    Aber — und darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen — wenn wir mit der Novellierung etwas bewirken wollen, endlich Ernst machen wollen, wie ein Kollege gesagt hat, müssen wir bemüht sein, diese Bedenken auszuräumen. Denn es kann doch wohl nicht sein, daß unser gemeinsames Anliegen, nicht nur die Entscheidungspraxis zu verbessern, sondern auch die Schwächen auf dem Arbeitsmarkt nicht noch über beamtenrechtliche Regelungen zu verschärfen, an formalen Bestimmungen scheitert, die, wie ich meine, auch in den Rechtsgrundlagen, etwa in der Verfassung, keine Begründung finden.
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Grundrechtseinschränkungen auch innerhalb des Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zulässig, wenn sie, wie es dort heißt, durch den Sinn und den Zweck des konkreten Dienst- und Treueverhältnisses der Beamten gefordert werden. Hier liegt unseres Erachtens der Ansatzpunkt, die Gemeinwohlbindung des Beamten zur Beschränkung der Nebentätigkeit auch aus diesen Anlässen — also Anlaß Arbeitsmarktschwäche — nutzbar zu machen. Insofern erscheint uns auch das Kernstück unseres Entwurfs notwendig; denn dem Wohl der Allgemeinheit kommt in Zeiten wirtschaftlicher



    Bernrath
    Schwierigkeiten sicherlich besondere Bedeutung zu.
    Ein anderer Beschluß des Bundesverfassungsgerichts räumt ausdrücklich und auch unter Hinweis auf die im deutschen Beamtenrecht seit langem enthaltenen Beschränkungen in der Ausübung von Nebentätigkeiten dafür Regelungsraum ein; denn der Gesetzgeber ist nicht allein dann gehalten, den Umfang von Nebentätigkeiten zu steuern, wenn dienstliche Interessen berührt sind. Er kann ganz allgemein den Anreiz zur Übernahme von Nebentätigkeiten verringern, begrenzen oder auch konkret einschränken, wenn die Wahrung öffentlicher Belange ihn dazu veranlaßt. Das heißt, der Gesetzgeber ist — auch im Rahmen der herkömmlichen Grundsätze des Beamtenrechts — verpflichtet, dem Spannungsverhältnis zwischen den vorgegebenen öffentlichen Belangen und den natürlich verfassungsmäßigen Rechten der einzelnen Bediensteten durch „flexibles Reagieren" — wörtlich zitiert! — Rechnung zu tragen und dann entsprechende beamtenrechtliche Regelungen der Interessenlage des Staates anzupassen.
    Am Rande will ich nur vermerken: Die Verkürzung der Arbeitszeit der Beamten hatte sicherlich nicht das Ziel, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für weitere Erwerbstätigkeiten freizustellen. Auch dazu gibt es Rechtsprechung, die für die Begründung einer weiteren Einschränkung des Nebentätigkeitsrechts, wie wir es hier vorschlagen, herangezogen werden kann. Das heißt, alle, auch einschränkende Maßnahmen, müssen und können an den bestehenden und in ihrer Entwicklung absehbaren Verhältnissen im Bereich des Staates und des öffentlichen Dienstes und unter Berücksichtigung der erwähnten Verfassungsprinzipien orientiert werden.
    Was berührt jetzt und wohl auch noch einige Zeit das Gemeinwohl, die Interessen des Staates, den Bereich des Staates mehr als etwa die besonders in den letzten 18 Monaten stark gestiegene und langfristig auch weiter steigende Arbeitslosigkeit? Wenn Sie diese Frage heute oder in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich beantworten wollen, darf ich Sie, und zwar alle, an Ihre eigenen Aussagen erinnern: Wohl keiner von Ihnen unterläßt es dann, wenn er in der Öffentlichkeit begründet, warum jetzt das Nebentätigkeitsrecht nun endlich verschärft werden muß, darauf hinzuweisen, daß das insbesondere aus arbeitsmarktpolitischen Gründen notwendig sei.
    Ich meine also, daß Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes und die dazugehörende Rechtsprechung keine Hindernisse sind, auch Nebentätigkeiten aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zu begrenzen. Praktische Schwierigkeiten können bewältigt werden; alle Beteiligten müssen das allerdings wollen. Ich will das hier nicht vertiefen. Es gibt sicherlich Anhaltspunkte dazu, auch in den Statistiken der Arbeitsämter; aber das sollten wir dann im Ausschuß im einzelnen in Ruhe beraten.
    Bei dem Begriff „Belange des Wirtschaftslebens" — sicherlich sehr unbestimmt — spielt aber zweifellos auch die Wettbewerbslage zu freien Berufen
    oder zu kleineren mittelständischen Unternehmen eine Rolle. Ich bin überzeugt, daß die Sicherung gleicher Wettbewerbschancen, also auch das Erhalten gleicher Risiken, ebenfalls eine Voraussetzung für das Gemeinwohl ist. Hier zeigen sich jedenfalls gleichgerichtete Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes.
    Im übrigen sind arbeitsvertragliche Begrenzungen und Verzichte auf die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten im privaten, im gewerblichen Bereich häufig, wenn nicht sogar üblich. Wir schließen natürlich mit den Beamten keine Verträge, aber ich bin überzeugt, daß die Beamten Verständnis für die Notwendigkeit der Beschränkung von Nebentätigkeiten auch aus den hier von mir in den Mittelpunkt gestellten Überlegungen, nämlich Überlegungen des Arbeitsmarktes, haben. Insofern appellieren wir auch an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, von sich aus auf die Übernahme von Nebentätigkeiten zu verzichten. Das würde nicht nur das Ansehen des öffentlichen Dienstes steigern helfen, sondern würde die besonderen Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes bzw. seiner Beschäftigten deutlich machen und auch die Besonderheiten im Dienstrecht für Beamte nachhaltig rechtfertigen.
    Es geht also darum, wirksam zu verhindern, daß Angehörige des öffentlichen Dienstes unangemessen Nebentätigkeiten wahrnehmen. Die dafür jetzt notwendigen Regelungen enthält, so meine ich, unser Entwurf. Diese Neuregelungen sollen natürlich auch für das Tarifpersonal wirksam werden. Soweit ihre Anwendung nicht durch Verweisungen in bestehenden Tarifverträgen ohnehin gesichert ist, müßten dann Verhandlungen mit dem Ziel der Anpassung geführt werden.
    In diesem Sinne bitte ich Sie, unseren Entwurf zu überweisen, aber zur Mitberatung nicht nur an die aufgeführten Ausschüsse, sondern auch an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Doss.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hansjürgen Doss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist in besonderem Maße dem Allgemeinwohl verpflichtet. Es widerspricht dieser Verpflichtung, wenn er sich in seiner Freizeit zum Teil in wettbewerbsverzerrender Art am Erwerbsleben beteiligt und damit die Erwerbsgrundlage und die Arbeitsplätze anderer gefährdet. Vor allem im Interesse der über 2 Millionen Arbeitslosen und Kurzarbeiter war daher eine Novellierung der derzeit geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen überfällig.
    Einige Beispiele sollen deutlich machen, daß das zur Zeit geltende Recht nicht ausreicht: Am 22. September mußte ein nordrhein-westfälischer Regierungspräsident einem technischen Angestellten rund 18 Stunden wöchentlich für Bauplanung genehmigen. Während einige engagiert für die 35Stunden-Woche kämpfen, kämpft dieser Angestellte um die 58-Stunden-Woche.



    Doss
    In einem anderen Bundesland gründeten Mitarbeiter einer Fachhochschule eine Firma, deren Zweck es ist, Sammelbestellungen für Bücher für Hoch-, Fach- und allgemeinbildende Schulen zu erledigen. Der erboste Buchhandel wollte wissen, ob dies legal ist. Antwort vom Dienstherrn: Die in Frage stehenden Personen haben die beabsichtigte Nebentätigkeit angezeigt; sie teilen mit, daß diese Nebenbeschäftigung nur geringen Umfang habe; in Anbetracht dieses Sachverhaltes sehen wir keine rechtliche Möglichkeit, eine Genehmigung zu versagen.

    (Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

    In Nordrhein-Westfalen beziehen zur Zeit rund 100 hauptberufliche Fahrlehrer Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosenunterstützung. Zur gleichen Zeit sind rund 3 000 beamtete Fahrlehrer nach Feierabend und samstags kräftig am Aushelfen.
    Auch Beschäftigte der Bundespost mischen kräftig mit. Ein Prüfer von Antennenanlagen, beim Funkstördienst in Eschborn eingesetzt, ist gleichzeitig Inhaber einer Firma, die Planung, Bau und Kundendienst für Antennenanlagen durchführt. Sein Kollege im nahen Alzey führt in einem Jahr Elektroinstallationen an rund 60 Einfamilienhäusern durch und meldet dieselben beim zuständigen Elektrizitätswerk an.
    Obwohl die Grauzone dieser Nebentätigkeiten groß ist, ließen sich weitere Beispiele in dieser Form anfügen. Was soll ein Arbeitsloser, der nicht einmal die Chance hat, einen Teilarbeitsplatz zu bekommen, angesichts solcher Nebentätigkeiten denken? Die Neuregelung durch dieses Gesetz ist dringend geboten.
    Der Ihnen von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf führt zu einer stärkeren Einschränkung der Nebentätigkeit. Die wesentlichsten Änderungen sind: Jede Nebentätigkeit bedarf in Zukunft der vorhergehenden Genehmigung. Einige wenige abschließend aufgeführte Nebentätigkeiten sollen genehmigungsfrei bleiben.

    (Bindig [SPD]: Parteigeneralsekretär!)

    Das Genehmigungsermessen des Dienstvorgesetzten wird stärker als bisher an bestimmte konkrete Voraussetzungen gebunden. Überschreitet z. B. die Nebentätigkeit ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, wird grundsätzlich vermutet, daß die dienstlichen Interessen beeinträchtigt sind. Das entspricht dem Vorschlag im SPD-Entwurf. Nebentätigkeiten dürfen künftig grundsätzlich nur außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden. Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn können nur noch mit Genehmigung und gegen Entrichtung eines angemessenen Entgelts in Anspruch genommen werden. Das Entgelt soll den besonderen Vorteil berücksichtigen, der dem Beamten durch die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen entsteht. Durch die Genehmigungs- und Anzeigepflicht wird Nebentätigkeit aktenkundig.
    Nach unserer Überzeugung wird die Gesetzesneuordnung positive Auswirkungen auf den Beschäftigungsmarkt haben. Sie wird die Chancen und die Möglichkeit des selbständigen Mittelstandes stärken und Chancen für Newcomer — ich denke hier insbesondere an junge Hochschulabsolventen — vor allem im Bereich der freien Berufe verstärken.

    (Bravo! bei den GRÜNEN)

    Eine Grauzone unserer Volkswirtschaft wird transparenter. Durch die Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht werden in Zukunft verläßliche Daten über Art und Ausmaß der Nebentätigkeit zur Verfügung stehen. Das Ansehen des öffentlichen Dienstes wird durch diese Gesetzesnovellierung verbessert.

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das ist ja fantastisch!)

    — Ja, sicher!

    (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ja, freilich!)

    Es ist ein kleiner Prozentsatz, der zur Diskriminierung des gesamten öffentlichen Dienstes führt. Deswegen ist es im Interesse des öffentlichen Dienstes, daß dies in Ordnung gebracht wird. Das ist überhaupt keine Frage.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von den GRÜNEN)

    Die Kritik derjenigen wird verstummen, die zu Recht nicht einsehen können, daß auf der einen Seite wegen Überlastung des öffentlichen Dienstes immer neue Stellen geschaffen wurden — die Zahl der Staatsdiener nahm in den letzten 20 Jahren um rund eine Million zu —, während auf der anderen Seite die Nebentätigkeit eben jener angeblich überlasteten Mitbürger zum Teil nicht vertretbare Ausmaße angenommen hat.
    Auch die sozialdemokratische Opposition hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Nebentätigkeit vorgelegt; wir freuen uns darüber. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Genehmigung der Nebentätigkeit zu versagen — —

    (Roth [SPD]: Erst haben wir einen eingebracht, dann habt ihr etwas gemacht! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Wir haben ihn gründlich beraten, wie Sie verfolgen konnten. Da unser Gesetzentwurf wegen seiner Qualität — die Mehrheiten im Hause spielen dabei sicher auch eine Rolle — Gesetzeskraft bekommen wird, haben wir ausreichend sorgfältig beraten und ihn dann eingebracht, als er verwirklichungsreif war.
    Dieser Gesetzentwurf der Sozialdemokraten wird also die erheblichen Belange des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftslebens berücksichtigen wollen. Diese Überlegungen sind nicht neu. Das Land Rheinland-Pfalz, mein Bundesland, hat im Jahre 1981 einen ähnlichen Versuch im Bundesrat unternommen. Er ist damals — wie ich finde, leider — abgelehnt worden, weil verfassungsrechtliche Bedenken, die nach wie vor bestehen, dieser Regelung keine Chance geben. Deswegen werden wir Ihrem Antrag in diesem Teil nicht zustimmen können.
    Ungeachtet dessen ist es außerordentlich zu begrüßen, daß Opposition und Regierungskoalition



    Doss
    sich im Ziel einig sind, die Nebentätigkeit stärker zu begrenzen. Es besteht deshalb die berechtigte Hoffnung, daß die Beratungen zügig durchgeführt werden und das Gesetz in Kürze beschlossen werden kann.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 25. November 1980 noch einmal festgestellt, daß das Privileg der lebenslänglichen Alimentation einerseits auf der anderen Seite die Verpflichtung des Beamten beinhaltet, seine volle Arbeitskraft seinem Amt zu widmen.
    In einer Situation, in der über zwei Millionen Bundesbürger ohne Beschäftigung sind, ist deren Anspruch auf einen Arbeitsplatz höher zu bewerten als der Anspruch eines öffentlich Bediensteten mit lebenslänglich gesichertem Arbeitsplatz auf eine weitere Tätigkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)