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ID1006903000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Rede von Friedrich Neuhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Bedeutung des Petitionsrechtes, das hier schon mehrfach hervorgehoben worden ist, begrüßen wir die heutige Gelegenheit, in einigen Anmerkungen den Bericht, der diesem Hohen Hause vorliegt, zu ergänzen. Diese Anmerkungen entstehen natürlich vor dem Hintergrund auch der persönlichen Mitarbeit im Petitionsausschuß, sie berücksichtigen die Möglichkeiten und Erfolge, aber auch die bereits besprochenen Grenzen, die mit der Bearbeitung der Petitionen verbunden sind, und man muß in die Betrachtung auch einige Probleme einbeziehen — das ist ebenfalls geschehen —, die zunehmend dann entstehen, wenn sich die Bitten und Beschwerden auf ganz aktuelle politische Tages- oder Grundsatzfragen beziehen.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, es sprengt den Rahmen einer möglichst bescheidenen Darstel-



    Neuhausen
    lung der eigenen Arbeit nicht, wenn man sie als sehr intensiv bezeichnet. Das gilt besonders dann — bei allem Respekt vor den Kollegen aus den großen Fraktionen, ich drücke mich jetzt einmal vorsichtig aus, das trifft auf quantitativ nicht so stark besetzte Fraktionen besonders zu —, wenn man sich nicht nur mit den der eigenen Berichterstattung anvertrauten Petitionen beschäftigen kann und will, sondern das ganze Umfeld etwas im Auge behalten muß. Aber, meine Damen und Herren, diese Arbeitsintensität ist ja nur die eine Seite einer Münze, deren andere Seite von dem wirklich sehr großen Interesse geprägt wird, das durch die Fülle sehr verschiedener Einzelfälle immer wieder geweckt wird, wobei mich der Ausdruck „geweckt" an die frühe Tageszeit erinnert, zu der der Petitionsausschuß seinen Beratungen nachzugehen pflegt. Heute morgen begannen wir schon wieder um 8.30 Uhr.

    (Zurufe von der CDU/CSU: 7.30 Uhr!)

    — 7.30 Uhr, um Gottes Willen, eine Stunde zu spät.
    — Ich glaube allerdings, das ist trotz aller Mißhelligkeiten eine pädagogische und im Interesse einer wachen Aufmerksamkeit durchaus sinnvolle Maßnahme. Aber darüber kann man noch einmal sprechen.
    Wenn dynamischer veranlagte Kollegen hinsichtlich der Arbeit im Petitionsausschuß manchmal darauf hinweisen, es seien doch wenig Möglichkeiten zur konkreten politischen Gestaltung gegeben, dann spricht das meines Erachtens nur für eine sehr vordergründige Betrachtungsweise, denn — es wurde schon gesagt — der Einblick in die unbeabsichtigten, aber auch manchmal beabsichtigten Folgen bestimmter gesetzlicher Maßnahmen, in die Konsequenzen politischen Tuns — von der Handhabung durch die Verwaltung ganz zu schweigen —, den die Beschäftigung mit den Einzelfällen vermittelt, schärft ja den Blick für den Zusammenhang zwischen politischer Entscheidung und alltäglicher Wirklichkeit des Bürgers und hat so Bedeutung über den Rahmen der Arbeit im Petitionsausschuß hinaus.
    Meine Damen und Herren, das kommt nicht von ungefähr. An dieser Stelle möchte ich der Frau Vorsitzenden danken, deren Verhandlungsführung ja wesentlich zur Schärfung dieses Blickes beiträgt. Als Berichterstatter stellt man immer wieder fest, wie vertraut die Frau Vorsitzende mit manchen Einzelfällen ist. Das schärft dann außer dem Blick auch noch das eigene Gewissen. Aber zu danken ist natürlich auch den Mitarbeitern des Petitionsbüros, deren Sachkunde und Engagement ja ganz unentbehrlich sind. Deswegen kann gesagt werden, daß jeder Petent die Sicherheit haben kann, daß seine Beschwerde oder Bitte auch dann, wenn ihr kein Erfolg beschieden sein sollte, sehr gründlich geprüft worden ist.
    Natürlich bezieht sich die überwiegende Menge der Petitionen auf solche Fälle, in denen der Petent in seinem eigenen persönlichen Interesse betroffen ist. Beispiele sind genannt worden: Es handelt sich um Fragen der Besoldung, des Steuerrechts, der Sozialordnung oder der Arbeitsverwaltung, oder es
    geht um Probleme der Familienzusammenführung, sei es im innerdeutschen Bereich oder im Bereich des Auswärtigen Amtes.
    Jetzt knüpfe ich an das an, was soeben gesagt worden ist: Mehr und mehr greift natürlich die Betroffenheit einzelner Bürger oder Bürgergruppen über dieses persönliche Interesse hinaus und bezieht sich etwa auf Fragen des Umweltschutzes, des Tierschutzes, aber vielleicht auch des Schutzes von Menschen vor aktuellen Erscheinungen, auf die ich noch zu sprechen kommen will. Ich glaube, daß in der von Ihnen ja schon genannten Sensibilität für die Verknüpfung von individuellem und allgemeinem Interesse, die, wie ich finde, auch dann zu begrüßen ist, wenn das aus ihr entstehende Begehren über die Möglichkeiten des Petitionsausschusses hinausgeht, etwas Positives zu sehen ist. Ich meine, daß das auch dann gilt, wenn diese Begehren an eine Grenze stoßen, denn unterhalb dieser Schwelle der begrenzten Möglichkeiten des Petitionsausschusses ist ja immerhin im Zusammenhang mit den Beratungen innerhalb der Fraktionen oder der Fachausschüsse für solche Probleme etwas zu tun. Ich knüpfe an das Beispiel des Tierschutzes an.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einen kurzen Abstecher in ein schon genanntes Spezialproblem. Bei der Debatte über den Vorjahresbericht habe ich in der Aussprache das Thema der psychischen oder physischen Mißhandlung von Kindern angesprochen. Im vorliegenden Bericht werden die Petitionen erwähnt, die sich mit der Jugendgefährdung durch Auswüchse im VideofilmBereich beschäftigen. Im Grunde geht es dabei um ein- und dasselbe Thema, denn es ist eine brutale und durch nichts zu rechtfertigende Mißhandlung, was von manchen solcher Filme auf kindliche und jugendliche Zuschauer ausgeht. Solche Filme können auch die Erinnerung von Erwachsenen mit Alpträumen belasten. Deswegen ist es schwer, auch nur mit Andeutungen das Unmaß extremer Gewaltdarstellungen zu charakterisieren, die den Inhalt solcher Darstellungen ausmachen. Besonders erschreckend ist es, wenn sich diese Darbietungen wie Wölfe im Schafspelz pseudoaufklärerisch geben, z. B. in einer Reihe von Sterbe-, Todes- und Hinrichtungsszenen, deren Begleittext dokumentarische Objektivität vortäuscht, oder wenn psychologische Grundmuster wie der Kampf des Guten gegen das Böse mißbraucht werden, um die Hemmschwelle gegenüber den Orgien der Gewalt, in denen sich solche Machwerke erschöpfen, zu beseitigen,

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP)

    wenn Hintergrundmusik und eine natürliche Geräuschkulisse, wie etwa das Zwitschern von Vögeln in den scheußlichsten Szenen, zu einer perversen Verfremdung führen, die schon für Erwachsene schwer erträglich ist, der aber die jugendlichen Betrachter noch viel eindringlicher ausgesetzt sind.
    Meine Damen und Herren, es ist deswegen nur zu begrüßen, daß sich eine Neuordnung des Jugendschutzes, die diesen Komplex einbezieht, in der parlamentarischen Vorbereitung befindet. Aber es han-



    Neuhausen
    delt sich hier um einen der Bereiche, in denen es mit gesetzgeberischen Maßnahmen und deren strikter Durchführung nicht getan ist. Hier kommt es ebensosehr, wenn nicht vor allem, auf die Schärfung des Bewußtseins in der Öffentlichkeit an, auf das Engagement von Eltern, Pädagogen und allen in der Jugendarbeit Tätigen. Es kommt auch auf das Verantwortungsgefühl der Videowirtschaft an, die in ihrem eigenen Interesse aufgerufen ist, solche Auswüchse zu brandmarken.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch kurz auf ein bereits erwähntes Problem zu sprechen kommen, das eben auch mit den zunehmenden Massen- oder Sammelpetitionen zusammenhängt, deren positive Seite ich erwähnt habe. Manche Petentengruppen betrachten das Instrument der Petition als eine Möglichkeit der Fortsetzung politischer Auseinandersetzungen mit anderen Mitteln. Ich will niemandem bestreiten, diese Mittel in Anspruch zu nehmen. Aber es ist auch ganz klar, daß, ob es sich um Fragen der Finanz-, Sozial- oder überhaupt der Haushaltspolitik mit ihren Auswirkungen auf die anderen Politikbereiche oder um Entscheidungen in der Friedens-, Sicherheits- und Bündnispolitik handelt, schon durch die zeitliche Nähe zu diesen mehrheitlich getroffenen Entscheidungen solche Petitionen mit ihrem Begehren auch formal an die Grenzen des Selbstverständnisses eines Petitionsausschusses stoßen müssen. Denn der Petitionsausschuß ist kein Überausschuß. Wie verlockend es sein mag, in ihm ein Forum der Diskussion über allgemeine kontroverse Themen zu haben — es besteht die Gefahr, daß darunter der eigentliche Auftrag leidet und die Provokation zur politischen Profilierung — was ich ganz wertfrei meine — zu Lasten des Individualrechts auf Petition geht, das nämlich, bürgernah und bürgerbezogen gehandhabt, der Mittelpunkt der Ausschußarbeit sein sollte.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Darüber gibt es verschiedene Ansichten, meine Damen und Herren. Sie werden uns in der Diskussion begleiten. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, trotz dieser manchmal sehr unterschiedlichen Meinungen allen Kollegen für die im Grunde sehr faire Zusammenarbeit im Petitionsausschuß zu danken.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Nickels.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Petitionsausschuß! Es ist mal wieder soweit! Nachdem wir ein Jahr lang ein Schattendasein in diesem Hohen Haus geführt haben, ziehen wir heute wieder unsere verkannten Schätze ans Licht und polieren sie kräftig auf. Jedes Jahr aufs neue versuchen wir unseren Kollegen näherzubringen, wieviel wir schuften und wie wichtig unsere Arbeit ist, einmal für den Bürger, aber mindestens ebenso
    für das Ansehen des Parlaments. Wir erläutern, daß unser Arbeitsfeld die ganze Palette der Politik einschließt und hochinteressant ist. Jedes Jahr üben in der Regel die jungen Spunde des Ausschusses — wozu auch ich gehöre — Kritik an seiner Arbeitsweise und zerbrechen sich vor ihrer Rede den Kopf, um tiefschürfende Verbesserungsvorschläge zu machen, die leider ebenso regelmäßig im Verlauf des kommenden Jahres im Getriebe verschwinden. Und natürlich loben wir uns alle gegenseitig. Das haben wir auch nötig. Denn wir haben einen undankbaren Job: viel Arbeit, wenig Ehre.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Peter [Kassel] [SPD]: Früher aufstehen!)

    Oft beschleicht mich als Mitglied des Petitionsausschusses das Gefühl, zu einer ganz besonderen Gattung von Abgeordneten zu gehören: zu den Parlamentseseln, auf denen das Volk seinen gesammelten Volkszorn mit ausdrücklicher Erlaubnis und grundgesetzlicher Garantie abladen darf und sogar soll. Ganz nach Art guter, fleißiger Esel sind die meisten Ausschußmitglieder ausdauernd, genügsam und fleißig, zum Nutzen und Frommen ihres Herrn, in unserem Fall des Parlamentarismus. Denn unser Ausschuß ist der einzige direkte Weg des eigentlichen Souveräns, des Volks, zu seinen gewählten Volksvertretern, denen er seine Macht auf vier Jahre geliehen hat.
    Entsprechend hoch sind die Erwartungen der Petenten an unseren Ausschuß, oft zu hoch. Sie erwarten, daß wir ihnen gegen Schlamperei und Behördenwillkür wirksam beistehen, Unrecht unter pfundschweren Akten ausgraben, anprangern und wiedergutmachen, daß wir schlechte Gesetze verhindern oder beseitigen und bessere einsetzen.
    Die Bürger wissen meistens nicht, daß wir dazu in aller Regel weder die persönliche Courage — was im Grundgesetz Gewissensfreiheit des Abgeordneten genannt wird — noch die nötigen Befugnisse besitzen, zumindestens nicht, wenn es um Bitten zur Gesetzgebung geht. Wenn der Petent darum bittet, können, ja müssen wir uns mit allen möglichen Feldern der Politik befassen. Wir haben die Pflicht — zur „Entgegennahme, Benachrichtigung, sachlichen Prüfung und Verbescheidung" bei einer Petition, wie es im schönsten Amtsdeutsch heißt.
    Bei Beschwerden klappt die sachliche Prüfung ganz gut, weil es sich da oft um menschlich nachvollziehbare Schlamperei, Fehler oder Ungereimtheiten im Umgang des Bürgers mit einem übermächtigen bürokratischen Apparat handelt. Regelrechte Befugnisse und Machtmittel zur Beseitigung haben wir dagegen nicht, außer unserer Fähigkeit, der Institution, gegen die sich die Beschwerde richtet, mit lästigem Herbeizitieren, hochnotpeinlichen Befragungen und öffentlicher Blamage zu drohen. Davon machen wir mit großer Energie zum Nutzen des Bürgers Gebrauch; denn hinter jeder Petition steht ja immer ein Menschenschicksal.
    Außerdem aber ist unser Ausschuß Adressat von Bitten zur Bundesgesetzgebung, ein scheinbar plebiszitäres oder, wie wir GRÜNEN sagen, basisdemokratisches Element, wo der einzelne Bürger un-
    4864 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag. den 3. Mai 1984
    Frau Nickels
    mittelbar auch seine politischen Vorstellungen einbringen kann, aber eben nur scheinbar, und das aus folgenden Gründen. Eine neutrale Prüfung von Gesetzesvorschlägen gibt es nicht; denn diejenigen, die zu prüfen haben, sind hochpolitische Menschen, unterliegen in aller Regel einem absoluten Fraktionszwang und spiegeln als Gesamtausschuß getreu die parlamentarischen Mehrheiten wider. Außerdem werden Stellungnahmen in aller Regel nur von den zuständigen Ministern eingeholt, was eine wertfreie Beurteilung auch nicht gerade erleichtert. Darum ist es auch kein Wunder, daß genau solche Petitionen als erledigt betrachtet werden, weil sie — ich zitiere — „offensichtlich nach Sach- und Rechtslage erfolglos bleiben werden", von denen die jeweilige Regierungsmehrheit gerade das eben will. Da können selbst Massenpetitionen mit Zehntausenden von Unterschriften nichts ausrichten, wie z. B. die zur konsultativen Volksbefragung oder zur Nachrüstung im letzten Jahr.
    An klugen Vorschlägen, wie man zu einer objektiven Beurteilung solcher Gesetzesinitiativen von unten kommen könnte, hat es seit den 60er Jahren nicht gefehlt. Leider würde aber wahrscheinlich auch diese Prozedur nicht allzuviel ändern. Weil man das genau weiß, hat man es vielleicht auch nicht energisch genug weiter verfolgt ... — Und zwar deshalb, weil sich die Regierung auch um die objektivsten und sachverständigsten Beschlüsse keinen Deut kümmern muß, wenn sie sich nicht kümmern will.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Da haben Sie zu Recht gestottert, bei dem Satz!)

    — Es ist schwierig. Und es ist auch ärgerlich für uns, und zwar deshalb, weil die Regierung sehr oft sogar bei Beschlüssen, die wir alle zusammen der Regierung zur Berücksichtigung empfehlen, den Sachen nicht nachgeht, weil sie es nicht will.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Göhner [CDU/CSU]: Nennen Sie einmal einen Fall!)

    Aber was soll dann dieser gesamte Petitionsapparat und dieser Aufwand? Wozu dient er?, fragt sich mancher. Ist er nicht bloß ein gut inszeniertes Theaterstück von der direkten Beteiligung der Bürger am parlamentarischen Machtapparat? Im Grunde ist genau das unser Glanz und unser Elend. Rechtsgelehrte drücken das etwas gewählter aus. So spricht Dr. Wolfgang Graf Vitzthum in einem Rechtsgutachten, das die Frau Vorsitzende eben schon erwähnte, davon, daß das Petitionsrecht „zugleich Durchbrechung und Anerkennung des Gewaltenteilungsprinzips des Grundgesetzes ist", also nicht Fisch und nicht Fleisch, sozusagen ein parlamentarischer Zwitter. Nach Graf Vitzthum ist dieses ganze Schauspiel aber doch von großem Wert, in erster Linie komme dem Petitionsrecht — ich zitiere — eine Repräsentations- und Integrationsfunktion zu. Sein eigentlicher Urgrund sei „die besondere Nähe der Volksvertretung zum Volk". Seine Repräsentationsfunktion sei angesprochen und seine Legitimierungs- und Integrationsleistung, wie das schon im konstitutionell monarchistischen Regierungssystem gefordert gewesen sei. In normales
    Deutsch übersetzt bedeutet das, daß der Petitionsausschuß erstens der Regierung zeigt, wo der Volkszorn dringend besänftigt werden muß, und zweitens vor allem eine Art Kummerkastentante des Parlamentarismus darstellt, die den enttäuschten Souverän, das Volk, anhört, tröstet und ihm das Gefühl seiner Bedeutsamkeit für diesen seinen Staat vermittelt.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Aber liebe Frau Nickels, Sie wissen es doch besser!)

    Nur, ob das auf Dauer ausreicht, wenn sich immer mehr Bürger durch unsere Art, Parlamentarismus zu betreiben, zunehmend abgestoßen fühlen, ist die Frage. Der Bürger will nämlich nicht getröstet werden, der Bürger will mitgestalten.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Tatsächlich ist die Entwicklung des Petitionsrechts im Verlauf der Jahrhunderte ein ausgezeichneter Gradmesser für die zunehmende Demokratisierung, für den Freiheits- und Mitgestaltungswillen der Bürger gewesen. Im Zuge der Restauration — nach 1850 — in Deutschland ging man gegen die damaligen Sturmpetitionen staatlicherseits energisch vor, Massenpetitionen, mit denen das Volk direkten Einfluß auf die Politik nehmen wollte. Dahinter stand nach Graf Vitzthum die nur aufgeschobene Souveränitätsfrage, die Frage, wer die Politik originär gestalten soll; der Bürger oder sein Vertreter.
    Ich glaube, diese Frage steht auch heute wieder — oder sollte man sagen: immer noch? — unausgesprochen hinter dem Petitionsrecht.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Wir werden dieser Frage in der Debatte, die wir hier um den Parlamentarismus führen, die Herr Präsident Barzel angeregt hat,

    (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Frau HammBrücher!)

    große Bedeutung zumessen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)