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ID1006902600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Rede von Lieselotte Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Jahresbericht des Petitionsausschusses ist das Beschwerdebuch der Nation. Der Vorstand des Unternehmens, über das man sich beschwert — das ist hier in erster Linie die Bundesregierung —, ist gut



    Frau Berger (Berlin)

    beraten, wenn er den Inhalt des Beschwerdebuches auch in der Gesamtschau sehr aufmerksam zur Kenntnis nimmt. Ich glaube, daß die Bundesregierung dies ebenfalls so sieht. Denn seit meiner Tätigkeit — es sind fast zwölf Jahre — als Vorsitzende des Petitionsausschusses habe ich die Regierungsbank noch nie so gut besetzt gesehen wie heute. Dafür bedanke ich mich bei der Regierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Erstens. Der Petitionsausschuß ist eine wesentliche Nahtstelle zwischen Bürger und Parlament: Er hält den Kontakt zum Bürger während der gesamten Legislaturperiode, also in der langen Zeit zwischen den Wahlen. Es geht darum, ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung zwischen Bürger und Staat herbeizuführen.
    Die Aufgabe des Petitionsausschusses liegt einmal in der Verwaltungskontrolle, in der Abhilfe bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln im Einzelfall. Dabei erhält das Parlament auch Einsicht in allgemeine Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten der Exekutive beim Gesetzesvollzug; ich nenne hier Bearbeitungsstaus, mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Behörden oder organisatorische Mängel.
    Zur Verwaltungskontrolle tritt die Gesetzeskontrolle. Durch die Petitionsarbeit kann das Parlament die Auswirkungen der von ihm beschlossenen Gesetze kontrollieren, das heißt, es kann feststellen, ob der Bürger den Sinn einer Regelung erkannt hat oder ob das Gesetz unbeabsichtigte Härten oder Lücken enthält.
    Diese Aufgaben sind um so wichtiger, als es Stimmen gibt, die von einer nachlassenden Kommunikation zwischen Parlament und Bürger sprechen. Sie sind vordringlich, auch wenn sie viel Zeit und Mühe kosten, auch wenn nicht immer geholfen werden kann, auch wenn es gelegentlich Bürger gibt, die sich nur zum Zeitvertreib an uns wenden. Sie sind vordringlich, auch wenn die Übereinstimmung mit dem Bürger nicht immer gelingen will, auch wenn ein Dank meistens ausbleibt.
    Zweitens. Lassen Sie mich nunmehr einiges zu den Grundlagen unserer Arbeit sagen:
    a) Ich darf daran erinnern, daß wir vor fast einem Jahr, am 15. Juni 1983, nach gründlicher Überarbeitung die „Grundsätze über die Behandlung von Bitten und Beschwerden" neu beschlossen haben. Von den vielen Änderungen erscheint mir eine besonders wichtig: Nunmehr werden sämtliche Petitionen, auch die vom Ausschußbüro wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit negativ beantworteten, dem Ausschuß vorgelegt und vom Plenum beschlossen. Damit ist die Möglichkeit des parlamentarischen Einflusses auf alle Petitionen sichergestellt und kein Raum mehr für verfassungsrechtliche Bedenken, die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1981 entnommen werden könnten. Insgesamt glaube ich sagen zu können, daß sich die neuen Verfahrensgrundsätze bewährt haben.
    b) Das verfassungs- und parlamentsrechtliche Gutachten, dessen Einholung wir gleichzeitig mit den Verfahrensgrundsätzen beschlossen hatten, liegt nunmehr vor. Der Verfasser, Professor Dr. Graf Vitzthum von der Universität Tübingen, bestätigt zunächst, daß die von uns aufgeworfenen Fragen von der Wissenschaft bisher kaum behandelt worden sind. Hier hat also die parlamentarische Praxis der Wissenschaft einen wichtigen Impuls gegeben.
    Das Gutachten unterscheidet zwischen dem Petitionsbehandlungsrecht und dem Petitionsüberweisungsrecht, und es spricht dem Bundestag das Petitionsbehandlungsrecht gegenüber sämtlichen Bundesbehörden zu, auch soweit sie der Aufsicht der Bundesregierung nicht unterliegen und auch soweit es sich um Annexverwaltungen anderer Verfassungsorgane handelt.
    Das Gutachten sagt auch aus, daß der Petitionsausschuß die Rechte und Pflichten nach Art. 17 und 45c des Grundgesetzes neben und unabhängig von der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes wahrzunehmen hat. Das Gutachten wird in Ruhe auszuwerten und ein breiter Konsens mit den angesprochenen Stellen anzustreben sein. Ich hoffe, im nächsten Jahr über das Ergebnis berichten zu können.
    c) Nicht ganz glücklich sind wir über Erfahrungen, die wir mit § 109 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemacht haben. Nach dieser Vorschrift hat der Petitionsausschuß die Stellungnahme der Fachausschüsse einzuholen, wenn diese mit dem Gegenstand der Petition befaßt sind. Bei den Haushaltsbegleitgesetzen hat dies zu Stockungen geführt. Über 100 Petitionen konnten bis zu vier Monaten nach Abschluß der Gesetzesberatungen von uns nicht abschließend behandelt werden, weil die Stellungnahmen der Fachausschüsse nicht vorlagen. Dies ist dem Ansehen des Parlaments nicht zuträglich, wie Anfragen verärgerter Bürger beweisen. Hier ist Abhilfe notwendig.
    d) Im Bericht sind die sogenannten Sammel- und Massenpetitionen erwähnt. Bei Sammelpetitionen handelt es sich um Eingaben, die von einer großen Zahl von Bürgern unterschrieben werden. Massenpetitionen sind Einzeleingaben zu demselben Anliegen in großer Zahl. Meist handelt es sich dabei um vorgedruckte Texte, die von den Petenten lediglich unterschrieben werden. Sie stellen seit den 50er Jahren einen Typus von Petitionen dar, den man als „politische Petition" bezeichnen kann und der quasi-plebiszitäre Elemente enthält. Es wäre ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand, würden die vielen Tausende von Unterzeichnern eine Eingangsbestätigung und einen Endbescheid erhalten. Unsere Verfahrensgrundsätze sehen daher vor, daß nur die Initiatoren solcher Eingaben einen Bescheid erhalten.
    Als besonderes Beispiel von Sammel- und Masseneingaben möchte ich die Petitionen zur Nachrüstung auf Grund des NATO-Doppelbeschlusses nen-



    Frau Berger (Berlin)

    nen. Gegen Ende 1983 waren es rund 45 000 Petitionen mit etwa 86 000 Unterschriften.

    (Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

    Eine Schulklasse schickte dazu übrigens Postkarten mit Friedengedichten.
    Obwohl die Nachrüstungsfrage im Mittelpunkt der politischen Diskussion stand, befaßte sich damals mit diesem Thema kein Fachausschuß, von dem eine Stellungnahme nach § 109 der Geschäftsordnung hätte eingeholt werden müssen. Der Petitionsausschuß hat aus wohlerwogenen Gründen davon abgesehen, in seinen Reihen eine Sachdebatte darüber zu führen und das Plenum auf diesem Wege zu einem Sachvotum zu veranlassen. Eingaben zur Nachrüstung wurden daher den Bundestagsfraktionen als Beitrag zu deren Meinungsbildung zur Kenntnisnahme überwiesen.
    Drittens. Ich komme nun zu einigen Aspekten, die bei der Arbeit im Berichtsjahr eine besondere Rolle gespielt haben.
    a) 1983 hat der Ausschuß — wie schon in früheren Jahren — von seinen Befugnissen nur sparsam Gebrauch gemacht. Zwar wurden in zahlreichen Fällen Regierungsvertreter vor den Ausschuß geladen, und auch die Anforderungen von Akten hat sich wieder als hilfreich erwiesen; wir bedauern aber, daß vor allem aus Zeitgründen Ortstermine nicht häufiger abgehalten werden konnten. Die Erfahrung zeigt nämlich, daß es das Vertrauen der Bürger in das Parlament stärkt, wenn ihre Beschwerden von sachkundigen Abgeordneten an Ort und Stelle erörtert werden.
    b) Ein Wort schließlich zum Selbstverständnis des Petitionsausschusses. Niemend wird bestreiten können und wollen, daß der Petitionsausschuß, besetzt mit Politiker, gegliedert nach Fraktionen, auch ein politischer Ausschuß ist. Die unterschiedlichen politischen Standpunkte werden bei Bitten zur Gesetzgebung immer wieder deutlich. Mit scheint aber, daß in der jüngsten Vergangenheit auch bei Einzelfallpetitionen das Maß der parteipolitischen Erwägungen ein wenig in Unordnung geraten ist.
    Beschwert sich ein Petent über eine Verwaltungsmaßnahme und ergibt die Prüfung, daß die Maßnahme nach geltendem Recht nicht zu beanstanden ist, so kann die Petition keinen Erfolg haben. Dies muß auch dann gelten, wenn eine Fraktion im Gesetzgebungsverfahren gegen die im Einzelfall angewandte Vorschrift gestimmt hat. Es kann nicht der Sinn des Petitionsverfahrens sein, die politischen Diskussionen der Fachausschüsse und des Plenums im Petitionsausschuß weiterzuführen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    Dies bekommt der Arbeit des Ausschusses nicht

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) und raubt ihm die knapp bemessene Zeit.


    (Zurufe von der SPD)

    c) Ich nutze die Gelegenheit dieser Debatte, um Ihnen allen zum Bewußtsein zu bringen, daß der Petitionsausschuß, wenn ich es richtig sehe, als einziger Ausschuß laufend und praktisch mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeitet. Diese Arbeit vollzieht sich in zwei Richtungen:
    Kommen wir auf Grund einer Petition zu dem Ergebnis, daß in Europa oder in einzelnen europäischen Ländern für den Petenten etwas getan werden sollte, so überweisen wir die Petitionen dem Europäischen Parlament zur Kenntnis.
    Umgekehrt überweist uns das Europäische Parlament eine Petition, wenn die Möglichkeit der Abhilfe im Entscheidungsbereich der Bundesrepublik liegt.
    Immer wieder stoßen die Parlamente dabei auf Zustände oder Regelungen, die dem Gedanken der europäischen Einigung hinderlich sind. Hierfür eindrucksvolle Beispiele anzuführen ist mir heute aus Zeitgründen leider nicht möglich.
    Viertens. Schließlich einige Bemerkungen zum Umfang unserer Arbeit. Unsere Statistik weist alljährlich die Zahl der eingegangenen und der vom Bundestag abschließend behandelten Petitionen aus. Diese Zahl ist aber nicht mit der Zahl der behandelten Anliegen identisch. Nicht selten enthält eine Petition mehrere Anliegen, z. B. der Art, daß sowohl die Einzelentscheidung der Behörde angegriffen wird als auch das Gesetz, nach dem diese Entscheidung getroffen wurde. Wir erfassen diese Zahl der Anliegen nicht gesondert, wie es etwa der Wehrbeauftragte tut. Um auf die wirkliche Zahl der geprüften Anliegen zu kommen, können wir der Zahl der Petitionen getrost noch einmal die Hälfte hinzurechnen. Damit wären wir dann im Bereich von weit über 10 000 Anliegen, und auch darin schlagen sich die Massen- und Sammeleingaben noch nicht nieder. Auch ein Blick auf die Zahlen des laufenden Jahres läßt keine ruhigen Zeiten erwarten. Die Eingänge in den ersten drei Monaten 1984 liegen um 25 % über denen des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes.
    Fünftens. Abschließend möchte ich allen Mitgliedern des Ausschusses danken, die mit ihrer doppelten Belastung im Petitionsausschuß und in den Fachausschüssen ein gerüttelt Maß zusätzlicher Arbeit übernommen haben.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Sie müssen das ganze Jahr über, auch in den Parlamentsferien — es sei denn, sie sind in Afrika oder noch weiter weg —, Akten wälzen. Im vergangenen Jahr gab es etwa 600 Berichterstattungen, d. h. 600 Akten sind in den Sommerferien verschickt worden.
    Ebenso danke ich den Mitarbeitern des Ausschußbüros, für die es ebenfalls keine Pause in den Parlamentsferien gibt. Sie hatten den Entwurf des Jahresberichts übrigens auch diesmal schon im Januar vorgelegt.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern in den Ministerien und nachgeordneten Behörden, die der



    Frau Berger (Berlin)

    Petitionsausschuß leider mit Arbeit überziehen muß.
    Ganz besonders aber danke ich unseren Mitbürgern für das Vertrauen, das sie uns auch im vergangenen Jahr entgegengebracht haben. So manches Schreiben bestätigt uns, daß die Hilfe dankbar aufgenommen wurde. Unsere Mitbürger sollen wissen, daß es im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine Instanz gibt, die als ihr Anwalt für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eintritt.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, nachdem die Frau Vorsitzende den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeitern gedankt hat, der Frau Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Namen des Hauses für ihre besondere Arbeit zu danken.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Vahlberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Vahlberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder ist der Jahresbericht des Petitionsausschusses Anlaß, das Petitionsrecht als Recht des Bürgers, sich mit Bitten und Beschwerden an die Parlamente, an die Volksvertretungen zu wenden, in seiner Bedeutung für die parlamentarische Demokratie zu würdigen. Alle Parteien sind sich in dieser Würdigung einig. Soweit es unterschiedliche Auffassungen gibt, erstrecken sie sich auf die Frage nach der Reichweite des Petitionsrechts, auf die Frage nach der Arbeitsweise des Ausschusses und der Art der Behandlung der einzelnen Eingaben. Daß es darüber eine Diskussion gibt, ist, meine ich, wichtig; denn nichts ist so gut, daß es nicht verbessert werden könnte. Frau Berger, Sie haben auf das Rechtsgutachten hingewiesen, das uns nun vorliegt. Wir sollten es sorgfältig diskutieren und Schlußfolgerungen aus diesem Gutachten ziehen.
    Lassen Sie mich drei, wie ich meine, kritische Punkte ansprechen: erstens die Behandlung oder Nichtbehandlung von Petitionen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden. Um das einmal beispielhaft an einer Petition deutlich zu machen, die ich selber zu bearbeiten hatte: Der Gemeinderat von St. Peter-Ording an der Nordseeküste verlangt von uns, wir sollten dafür sorgen, daß die Nordsee sauber werde. Unterzeichnet ist diese Petition von allen Fraktionsvorstehern. Weil dieser Gemeinderat nicht Inhaber materieller Grundrechte ist, hätte diese Petition bei formaler Behandlung nicht bearbeitet werden können. Gott sei Dank ist sie nicht so formal behandelt worden. Ich finde es nicht in Ordnung, daß etwa ein solcher Gemeinderat, der in großer existentieller Sorge um die Umwelt — in dem Fall die Nordsee — ist, dieses nicht gegenüber dem Petitionsausschuß deutlich machen darf, den Petitionsausschuß also nicht anrufen können soll. Hier sollte trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts das Petitionsrecht vom Gesetzgeber ausgeweitet werden.
    Der nächste Punkt läßt sich ebenfalls an dieser Petition aus St. Peter-Ording verdeutlichen. Wir
    sollten in den Fällen, in denen es um allgemeinpolitische Regelungen geht, wir aber als Ausschuß an unsere Grenzen stoßen, weil wir als Petitionsausschuß nicht mehr Rechte als das Parlament insgesamt haben, mit der Qualifizierung einer Petition als „nach Sach- und Rechtslage als erledigt zu betrachten" vorsichtiger umgehen. Die Bürger beispielsweise von St. Peter-Ording müssen doch glauben, daß wir von allen guten Geistern verlassen sind, wenn wir angesichts etwa einer Million t verklappter Dünnsäure in die Nordsee pro Jahr oder angesichts von 1 000 t Arsen, die in die Nordsee verbracht werden, als Petitionsausschuß zu der Auffassung kommen: Das Problem Nordsee gibt es im Prinzip nicht; „nach Sach- und Rechtslage als erledigt zu betrachten". Und dies nur, weil die Bundesregierung uns das in ihren Stellungnahmen vorgibt, weil die Bundesrepublik im Vergleich etwa zu anderen europäischen Nordseeanrainerstaaten ein Weltmeister im Verfassen von Papieren, Gesetzen und Verordnungen zur Nordsee ist.
    Der dritte Punkt betrifft die Zunahme der Massenpetitionen und ihre Behandlung. Sie, Frau Berger, sind bereits darauf eingegangen. Ich möchte zunächst für meine Fraktion folgendes feststellen. Erstens: Wir begrüßen es, daß sich immer mehr Bürger zusammenfinden und zusammenschließen, um gemeinsam ein allgemeines Problem gegenüber dem Parlament deutlich vorzutragen.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweitens: Darin drückt sich nach unserer Auffassung ein Vertrauen in die Regelungskompetenz und die Regelungswilligkeit dieses Parlaments aus. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen.
    Wenn wir allerdings als Petitionsausschuß jeweils Stellungnahmen der angesprochenen Bundesministerien wortgleich an die Petenten weiterreichen und lediglich mit dem Zusatz versehen, daß uns — ich sage das einmal flapsig — dazu auch nicht mehr einfällt, dann setzen wir dieses Vertrauen der Bürger, wir ich meine, aufs Spiel.
    Das ist jetzt nicht eine Kritik am Ausschußsekretariat, an den Mitarbeitern des Ausschusses, bei denen ich mich im Namen meiner Kollegen ausdrücklich für die geleistete Arbeit und für die Hilfestellung, die sie uns geben, bedanken möchte,

    (Beifall bei der SPD)

    sondern diese Kritik richtet sich an uns und an die Art, wie wir den einen oder anderen Petenten verbescheiden.
    Massenpetitionen zeigen uns vielleicht noch mehr als Einzelpetitionen, was die Bürger insgesamt oder Teile der Bevölkerung bewegt. Insofern kann der Petitionsausschuß ein Fieberthermometer in der Volksseele sein. Wenn wir sensibel genug sind und die Kraft haben, das, was von außen an uns herangetragen wird, auch umzusetzen — etwa bei Fragen des Datenschutzes, bei Fragen des Umweltschutzes, bei Fragen der Massentierhaltung, bei, um ein hochaktuelles Thema anzusprechen, zu dem 50 000 Eingaben vorliegen, den Problemen der Tierversuche —, dann bekommen wir zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit, wenn ein Problem in der



    Vahlberg
    Öffentlichkeit hochkommt. Wenn sich ein Einstellungs- und Wertewandel vollzieht, wenn sich, wie in diesem Fall, ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Tier entwickelt. Dann müssen wir als Gesetzgeber, wie ich meine, dem Rechnung tragen und reagieren. Wir müssen in diesem Fall z. B. Tierversuche für kosmetische Zwecke und für die Erprobung von Waffen und Kampfstoffen verbieten. Wir sollten die Doppel- und Dreifachversuche verhindern, indem wir Datenbanken schaffen und ein Informationsaustausch zwischen den Instituten und der Wirtschaft möglich wird. Die Wirtschaft ist bei ihren Versuchen insgesamt stärker zu kontrollieren. Wir sollten das Genehmigungsverfahren für Tierversuche verschärfen. Wir sollten die Massentierhaltung nach kreatürlichen und nicht mehr nur nach ökonomischen Gesichtspunkten organisieren.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, hier sind Sie moralisch und ethisch gefordert mit einer Wende in der Einstellung zur Kreatur. Wir Sozialdemokraten jedenfalls werden dafür streiten, daß Tiere nicht mehr nur als Sachen verstanden werden und, soweit sie verletzt oder willkürlich getötet werden, dies als Sachbeschädigung eingestuft wird. Wir setzen uns vielmehr dafür ein, daß es ein neues Verhältnis zwischen Mensch und Tier gibt und dies in den Gesetzen seinen Niederschlag findet.

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich noch ein Beispiel anführen, das zeigt, welche Wirkung eine sensibilisierte und mobilisierte Öffentlichkeit auf unsere Arbeit haben kann und wie wir uns generell darauf einstellen sollten. Ich spreche vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Volkszählung und davon, daß die Bürger immer empfindlicher reagieren, wenn sie das Gefühl haben, in ihrer Intimsphäre bedroht und in ihrer Menschenwürde getroffen zu sein. Der Fall Volkszählung sollte uns dazu veranlassen, ein anderes Gesetz, das von uns im Dezember 1982 verabschiedet wurde, zu überdenken und wieder zu kassieren. Ich meine das Personalausweisgesetz mit seiner Einführung des computerlesbaren Ausweises. Was immer wir auch zur Sicherung gegen den Mißbrauch dieses Ausweises vorgesehen haben und möglicherweise noch vorsehen werden, wenn wir noch einmal darüber beraten sollten, die zumindest technischen Möglichkeiten von Massen- und Dauerkontrollen sind mit diesem Ausweis gegeben und werden — da bin ich absolut sicher — in großen Teilen der Bevölkerung das Gefühl verstärken, in einem Überwachungsstaat zu leben, und dies wird, wenn das so laufen sollte, zu einem Vertrauensverlust gegenüber unserem Staat führen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Haben Sie das nicht mit beschlossen?)

    — Ich weiß, das haben wir mit beschlossen. Das ist, soweit ich informiert bin, hier im Hause einstimmig verabschiedet worden.

    (Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Richtig informiert!)

    Das entbindet uns aber nicht von der Pflicht, wenn wir neue Erkenntnisse gewinnen, diese auch umzusetzen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will jetzt nicht im einzelnen auf dieses Gesetz und auf die Bedenken eingehen, die ich insgesamt habe. Ich meine nur, wir werden, wenn wir dieses Gesetz durchziehen, es realisieren, bei den Bürgern auf starken Widerstand stoßen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Es steht ja nicht mehr zur Debatte!)

    Frau Mustermann wehrt sich inzwischen.
    Lassen Sie mich zum Schluß einige Wünsche äußern. Ich gehe davon aus — Frau Berger, Sie haben das bereits angesprochen —, daß wir das Rechtsgutachten sorgfältig diskutieren, Schlußfolgerungen daraus ziehen werden. Ich wünsche mir, daß über die Landesparlamente, über den Bundestag hinaus auch die Gemeinden dazu kommen, Petitionsausschüsse zu installieren. Dies ist durchaus möglich; es gibt dazu ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Ich glaube, viele Bürger hätten ein Interesse daran, daß ihre Belange, soweit sie die Kommunen betreffen, an Ort und Stelle behandelt, nicht an die zuständigen Ämter und Behörden auf kommunaler Ebene weitergereicht, sondern von den gewählten Politikern behandelt werden. Das ist eine wichtige Forderung, die wir insgesamt an die Städte und Gemeinden richten sollten.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich wünsche mir, daß sich mehr Bürger nicht mehr als Nummer behandeln lassen, sondern sich rühren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Ich wünsche mir sensible Ämter und empfindsame Behörden, die erkennen, daß sie für die Bürger da sind und nicht umgekehrt. Ich habe die Hoffnung, daß wir als Ausschuß in unseren Entscheidungen in der Zukunft immer richtig liegen.
    Recht herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)