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ID1006902000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anneliese Augustin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zur SPD-Fraktion nimmt die CDU/CSU-Fraktion mit Freude zur Kenntnis, daß nach jahrelangem Bemühen

    (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie denn das?)




    Frau Augustin
    — man konnte bei uns in der Zeitung lesen, wie lange das bei euch gedauert hat —

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    um eine grundsätzliche Neuordnung der Ausbildung in der Krankenpflege sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat nun Gesetzentwürfe vorgelegt haben, die sowohl der modernen Entwicklung in der Medizin als auch den Richtlinien des Rates 77/452 EWG über die gegenseitige Anerkennung der Prüfungen und Diplome und der sonstigen Befähigungsnachweise und den besonderen Ausbildungsbedürfnissen des Berufsstandes der Krankenpflege Rechnung tragen.
    Eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen haben vorgelegen. Es hat Anhörungen gegeben, es hat Stellungnahmen der betroffenen Berufsverbände gegeben. Es gibt eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrates, und es gibt eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung. Die Probleme sind nach allen Seiten hin ausgeleuchtet. Ich sehe nichts, was einer baldigen Verabschiedung dieses Gesetzes entgegenstehen könnte.
    Mit den vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung und des Bundesrates, die sich in den wesentlichen Zielsetzungen kaum unterscheiden, ist vor allem dem Bedürfnis Rechnung getragen worden, einmal in aller Deutlichkeit festzustellen, daß die Ausbildung zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger eine Ausbildung besonderer Art ist. Daraus ergibt sich unter anderem, daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes hier nicht einfach angewendet und übernommen werden können. Eine starre Trennung von schulischer und betrieblicher Ausbildung, wie wir sie in den gewerblichen Berufen kennen, ist wegen der Besonderheit der Aufgaben in der Krankenpflege auf diese Ausbildung nicht zu übertragen.
    Gerade die enge Verzahnung der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse mit dem Erlernen der praktischen Fähigkeiten am Krankenbett sowie dem Erlernen des seelisch einfühlsamen Umgangs mit dem kranken Menschen ist Kernstück der Ausbildung, die wir wollen. Sicherlich, Herr Senator Fink, wird auch die Ausbildung in der Ambulanz für die künftige Krankenschwester und den künftigen Krankenpfleger eine Rolle spielen.
    Es wird sicherlich über das vorher Gesagte verschiedene Auffassungen geben. Ich bin aber überzeugt, daß es in den anstehenden Beratungen möglich sein wird, trotz dieser verschiedenen Auffassungen, die zum Teil auch in den Entwürfen des Bundesrates und der Bundesregierung zum Ausdruck kommen, Formulierungen zu finden, die von allen Seiten getragen werden können. Insbesondere gilt dies für die Frage, die schulrechtliche oder arbeitsrechtliche Vorstellungen betrifft.
    Kurz gesagt: Wir sind für Gespräche offen, und wir haben nicht vor, mit Zähnen und Klauen Wort für Wort, Punkt für Punkt und bis zum letzten Komma einen der Entwürfe zu verteidigen, sondern wir wollen miteinander reden. Meine Fraktion wird
    sich um eine zügige Beratung im Ausschuß bemühen. Wir sind sicher, daß auch die anderen Fraktionen dieses Hauses die Notwendigkeit einer zügigen Beratung erkennen, damit dieses für den Berufsstand der Krankenpfleger bereits überfällige Gesetz baldmöglichst verabschiedet werden kann.
    Lassen Sie mich, bevor ich mich den Gesetzentwürfen für die Hebammen und Entbindungspfleger zuwende, von dieser Stelle aus den vielen Angehörigen der Krankenpflegeberufe einmal ganz herzlich danken für die tägliche und übrigens auch nächtliche harte Arbeit, bei der ganz im stillen grandiose Beweise tätiger christlicher Nächstenliebe erbracht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich glaube, dies durfte ich im Namen aller Fraktionen sagen.
    Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages begrüßt ebenfalls den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers, der uns in der Drucksache 10/1064 vorliegt und über den bereits die Bundesregierung sowie der Senator aus Berlin berichtet haben. Wichtige und zu begrüßende Punkte dieses Gesetzes sind die gegenseitige Anerkennung der Diplome, der Prüfungszeugnisse und der sonstigen Befähigungsnachweise gemäß den Richtlinien des Rates 80/154 EWG sowie die Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts, aber auch die Hinzuziehungspflicht von Hebammen bei Geburten. Ein weiterer Gegenstand der Beratungen im Ausschuß wird es sein, wie man es erreichen kann, daß Hebammen noch mehr als bisher in die Schwangerenvorsorge und in die Nachsorge eingebunden werden. Gerade hier — Herr Delorme, darin stimmen wir überein — haben die Erfahrungen gezeigt, daß hierin gesundheitspolitisch große Vorteile liegen können.
    Meine Fraktion wird sich auch bei diesem Gesetzentwurf für eine zügige Beratung einsetzen, damit auch dieses bereits überfällige Gesetz — das geltende Gesetz stammt zwar nicht aus dem vorigen Jahrhundert, wohl aber aus dem Jahre 1938 — endlich verabschiedet werden kann. Der Beruf der Hebammen, ohne den wohl keiner von uns das Licht der Welt erblickt hätte, hat einen Anspruch darauf, endlich ein gutes und brauchbares Gesetz zu erhalten. Ich hoffe, daß die Geburt dieses Gesetzes keine schwere, sondern eine leichte Geburt wird und daß sich die Damen und Herren dieses Hauses quer durch alle Parteien in dieser Sache als gute Hebammen und gute Entbindungspfleger erweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schoppe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltraud Schoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Hebammengesetzes werden angeblich nur die Zulassungsvoraussetzungen für den Hebammenberuf neu geregelt; denn



    Frau Schoppe
    insoweit steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu, jedenfalls nach Auffassung der Bundesregierung.
    Das Berufsbild der Hebamme soll den veränderten Bedingungen — nämlich der Verlagerung der Entbindung aus Privathaushalten in Kliniken — angepaßt werden. Damit legt die Regierung ein Gesetz vor, welches das Bild des Hebammenberufes auf Jahre hinaus prägen wird, und sie trägt damit einer Entwicklung Rechnung, die durch die Wirklichkeit bereits seit Jahren überholt ist. Tatsächlich läßt sich nämlich in den letzten Jahren ein deutlicher Trend zurück zur Hausgeburt feststellen.
    Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Begründung des Gesetzentwurfs auf Leitsätze der Gesundheitsminister der Länder aus dem Jahre 1970, die mit der Krankenhausentbindung eine geringere Säuglingssterblichkeit verbunden hatten.

    (Vorsitz: Vizepräsident Stücklen)

    Es weisen gerade diejenigen Länder in Europa die niedrigste Säuglingssterblichkeit auf, die Geburtshilfe, Vor- und Nachsorge eigenverantwortlich von Hebammen durchführen lassen. So gibt es z. B. in Holland, wo die Säuglingssterblichkeitsrate 8,1 von 1 000 Geburten beträgt, 35 % Hausgeburten. Demgegenüber weist die Bundesrepublik, wo heute 98,2 % der Geburten in Kreißsälen stattfinden, eine Sterblichkeitsrate von 12,6 bei 1 000 Geburten auf. Damit hat die Bundesrepublik unter den europäischen Ländern die höchste Sterblichkeitsrate. Gerade die Länder mit einer gut organisierten Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Ärzten und mit einer ausreichenden Zahl von Hebammen kommen zu einer viel niedrigeren Zahl von Todesfällen.
    Alle Erfahrungen zeigen, daß eine intensive Vorsorge die Sterblichkeitsrate reduziert. Deshalb ist es unverständlich, warum im vorliegenden Entwurf in den Katalog der den Hebammen vorbehaltenen Tätigkeiten nicht auch die Schwangerenberatung als Aufgabe der Hebammen aufgenommen wurde.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Gerade die Bundesregierung, die die Rückbesinnung auf kleine gesellschaftliche Einheiten nachdrücklich propagiert, sollte dem Wunsch von Frauen nach Geburten im Kreis ihrer Familie außerhalb steriler Kreißsäle durch Schaffung eines Gesetzes Rechnung tragen, das Frauen ermuntert, den Beruf der Hebamme auszuüben.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird allerdings das Gegenteil erreicht: Die Bundesregierung geht von der verstärkten Neigung der Hebammen aus, die feste Anstellung in einem Krankenhaus einer freiberuflichen Niederlassung vorzuziehen. Folglich verzichtet die neue Regelung des Hebammengesetzes auf die Unterscheidung zwischen angestellten und freiberuflichen Hebammen und die Niederlassungserlaubnis. Die Folge sind das unbeschränkte Niederlassungsrecht für Hebammen und damit der Beginn eines existenzvernichtenden Konkurrenzkampfes, existenzvernichtend deshalb, weil das Mindesteinkommen, das den Hebammen bisher durch den Landesgesetzgeber garantiert wurde,
    nach Verzicht auf die Niederlassungserlaubnis wegfällt.
    Die Bundesregierung hat auf diesen Sachverhalt in ihrem Gesetzentwurf bereits hingewiesen und die Landesgesetzgeber aufgefordert, entsprechende Streichungen vorzunehmen. Damit wird letztendlich die einzige Bastion vereinnahmt, die Frauen seit Jahrhunderten in einem von Männern besetzten Territorium wie dem Gesundheitswesen bewahrt hatten. Es wird der einzige freie Beruf verschwinden, der traditionell von Frauen geprägt und ausgeübt wurde, in dem sich seit kurzem allerdings auch Männer, sogenannte Entbindungshelfer, austoben können.

    (Zuruf von der CDU/CSU): Donnerwetter!)

    Die geplante Neuordnung der Gebührensätze trägt ein übriges dazu bei, freiberufliche Hebammen zu Sozialhilfeempfängerinnen zu machen. Für eine Geburt bis zu 18 Stunden soll die Hebamme nur noch 165 DM erhalten.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Hungerlohn!)

    Das wäre ein Stundenlohn von knapp 9,20 DM. Denn daß eine Geburt 18 Stunden dauern kann, ist ja wohl kein Ausnahmefall. Von diesem Betrag muß sie Kosten für Berufskleidung, Auto, Sozialleistungen, Unfallversicherung und Berufshaftpflicht bestreiten sowie Steuern zahlen. Diese Gebührenordnung ist eine Zumutung und kann nur als Diskriminierung von Frauen, d. h. von Hebammen und Schwangeren, bezeichnet werden. Auch Geburt und Geburtshilfe gehören ja zur Familienpolitik.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Allerdings kann die Familienpolitik unter der derzeitigen Regierung nur als Desaster bezeichnet werden.

    (Beifall bei den Grünen)

    Nun zur Hinzuziehungspflicht. Wenn die Bundesregierung der Auffassung des Bundesrats zustimmt, daß Art. 74 Nr. 7 GG weit auszulegen sei, sie allerdings bezweifelt, ob die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung ausreiche, sollte sie ihre Zweifel in klare Worte fassen und die Hinzuziehungspflicht ablehnen. Die Formulierung, die sie vorschlägt, daß der Arzt verpflichtet sei, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme hinzugezogen wird, regelt die Sorge des Arztes, aber nicht seine Pflicht zur Hinzuziehung.
    Ganz abgesehen davon ist doch zu fragen, ob es für eine Gebärende nicht hilfreicher und beruhigender ist, wenn eine Hebamme während des gesamten Geburtsvorgangs anwesend ist, oder ob es der Frau nützlich ist, wenn der Arzt nur während der Austreibungsphase mal am Bett erscheint.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Eigentlich sollte jede Frau einen Anspruch auf Hinzuziehung einer Hebamme haben. Aber wie immer werden die betroffenen Frauen nicht gefragt.
    Im Mittelalter wurden Hebammen, die auch Kenntnisse in Empfängnisverhütung hatten und



    Frau Schoppe
    anwendeten, als Hexen verbrannt. Diese rüden Maßnahmen von Ausgrenzung haben wir inzwischen abgelegt. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf und der geplanten Neuordnung der Gebührensätze allerdings werden die Hebammen vertrieben. Gesichert werden die Pfründe der Gynäkologenschwemme.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Nun ein paar Sätze zum Krankenpflegegesetz. Im vorgelegten Gesetzentwurf ist in § 24 bzw. § 23 eine sogenannte Kirchenregelung vorgesehen. Das heißt, die im Gesetz vorgesehenen Ausbildungsvertragsteile sollen für die Mitglieder geistlicher Gemeinschaften oder Diakonissen oder Diakonieschwestern nicht gelten. Nun ist der Autonomiebereich, soweit er für die Religionsausübung der Kirchen vonnöten ist, in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 2 Weimarer Verfassung geregelt. Die Arbeitswelt allerdings kann nicht unter die Regelung dieser Artikel fallen. Hierfür können den Kirchen keine Sonderregelungen eingeräumt werden. Deshalb sind die erwähnten §§ 24 bzw. 23 zu streichen.
    In den vorgelegten Gesetzentwürfen ist ausdrücklich die Anwendung des Ausbildungsgesetzes ausgeklammert, wie j a auch schon von der SPD bemerkt wurde. Es gibt einen Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. Januar 1983, nach dem das Berufsbildungsgesetz auf arbeitsrechtlich betrieblich ausgestaltete Ausbildung grundsätzlich anzuwenden ist. Insofern ist zu fragen, ob die Ausgrenzung des Berufsbildungsgesetzes überhaupt verfassungskonform ist.
    Die Novellierungsvorschläge werden dem gesetzten Ziel, die Ausbildungsgänge für die Berufe in der Krankenpflege und auch der Geburtshilfe den europäischen Normen anzugleichen, nicht gerecht. Die Novellierung schränkt den Einfluß der Gewerkschaften ein, sie stärkt Arbeitgeberpositionen, sie beschneidet die Rechte der Schwächsten in der Hierarchie. Entgegen vorgetragener Meinung werden Arbeitsvorschriften und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vernachlässigt.
    Die Entwürfe bleiben weit hinter den Erwartungen zurück und bedürfen einer weiteren Überarbeitung.

    (Beifall bei den GRÜNEN)