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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits seit vielen Jahren gibt es Versuche, das Krankenpflegegesetz zu reformieren. Erfolgreich waren diese Initiativen nicht. Woran lag das? Zum einen an den unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Fraktionen, zum anderen daran, daß Bundestag und Bundesrat konträre Vorstellungen und unterschiedliche Ansichten darüber hatten, welcher Weg bei dieser Reform zu gehen ist.
    Dies vor allem hat sich nun geändert. Die beiden Entwürfe von Bundestag und Bundesrat zeigen ein großes Maß an Übereinstimmung, nicht mehr ein Gegeneinander bei den inhaltlichen Punkten, sondern ein Miteinander bei der Zielrichtung der Reform.

    (Gilges [SPD]: Das verbessert aber nicht die Qualität!)

    — Es gibt noch Punkte, in denen unterschiedliche Auffassungen bestehen, doch werden sich diese, so hoffe ich zuversichtlich, im Zuge der Beratungen des Bundestages überbrücken lassen. Ich bin dazu bereit. — Zum erstenmal bestehen also realistische Aussichten, daß die Reform des Krankenpflegegesetzes durchgeführt werden kann.
    Gleichzeitig hoffe ich auf eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes. Angesichts des hohen Maßes an Übereinstimmung zwischen Bundestag und Bundesrat ist nicht mit Schwierigkeiten beim zweiten Durchgang im Bundesrat zu rechnen.
    Bitte bedenken Sie auch, daß wir uns hier auf verfassungsrechtlich wohl auch für die Länder nicht einfachem Gebiet bewegen. Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit Formulierungen vorgelegt, die weit über das bisherige Krankenpflegegesetz hinausgehen. In diesem schwierigen Koordinierungsprozeß war das ein, wie ich finde, sehr wichtiges Ergebnis; denn keine Seite hat etwas davon, wenn dem Erlaß des Gesetzes ein Gang nach Karlsruhe folgt. Doch das ist, so glaube und hoffe ich, nach dem Lauf der Abstimmungen und Diskussionen nun auszuschließen.
    Eine zügige Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes ist auch notwendig, da die Krankenpflegeschulen überall in der Bundesrepublik Deutschland dringend auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes warten. Die Kurse an den Krankenpflegeschulen beginnen zu unterschiedlichen Terminen. Ein realistischer und vernünftiger Zeitpunkt, um dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen, ist der 1. Juli 1985.
    Schnelligkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes ist weiter angebracht und erforderlich wegen der beim Europäischen Gerichtshof in dieser Sache anhängigen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Wir brauchen dieses Gesetz bald, damit das deutsche Krankenpflegeexamen in Europa anerkannt wird; denn die Ausbildung hier bei uns in Deutschland ist gewiß nicht schlechter als in den europäischen Nachbarstaaten. Deshalb haben unsere Krankenpflegeschülerinnen und -schüler Anspruch auf internationale Anerkennung ihres Examens.



    Senator Fink (Berlin)

    Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, der über die Reform der Krankenpflegeausbildung hinausgeht. Ich möchte ganz ausdrücklich an die Verantwortlichen appellieren, in der jetzigen Zeit der starken Schulentlassungsjahrgänge vermehrt Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze in Phasen geburtenstarker Jahrgänge sollte nicht als etwas Negatives, als etwas Abzuwehrendes betrachtet werden, sondern als Chance. Es sollte auch über den gegenwärtig vorhandenen und über den in den nächsten Jahren abzusehenden Bedarf hinaus ausgebildet werden. Hier wollen wir nicht untertunneln, sondern eine Brücke bauen.
    Wir haben in Berlin die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen können. Die Erfahrungen haben uns auch gezeigt, daß sich die Kassen, die ja den großen Teil der Ausbildungskosten finanzieren, unseren langfristig angelegten Argumenten gegenüber sehr aufgeschlossen zeigen.

    (Zuruf des Abg. Gilges [SPD] — Gegenrufe von der CDU/CSU)

    Ich möchte an dieser Stelle auf zwei inhaltliche Punkte der Gesetzentwürfe eingehen.
    Erstens. Ich teile nicht die Kritik, die darin liegt, daß diese Gesetzentwürfe über die Berufe in der Krankenpflege nicht das Berufsbildungsgesetz übernähmen. Das ist vermutlich auch Gegenstand Ihrer Zwischenrufe. Die Krankenpflegeausbildung — das möchte ich ganz deutlich sagen — ist eine Ausbildung eigenständiger Art. Die historisch gewachsenen Strukturen in der Krankenpflegeausbildung bieten die Gewähr, daß praktische und theoretische Elemente der Ausbildung aufeinander bezogen sind.
    Das Berufsbildungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Es ist nützlich und sinnvoll für die duale Ausbildung im Bereich der privaten Wirtschaft. Schlecht beraten wären wir allerdings, wenn wir es auf die Krankenpflegeausbildung übertrügen, die dieser Hilfskonstruktion zur Koordinierung von Praxis und schulischer Ausbildung im Grunde überhaupt nicht bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesrates berücksichtigt auch alle notwendigen sozialen Belange der Schülerinnen und Schüler. Er hat keine geringere Qualität als das Berufsbildungsgesetz, insbesondere nicht hinsichtlich der Schutzbestimmungen für die Schülerinnen und Schüler. Aber er ist ein berufsspezifisch abgestimmter Entwurf.
    Zweitens. Besonderen Wert mißt das Land Berlin § 11 des Gesetzentwurfs des Bundesrats bei. Dort heißt es u. a.:
    Die Ausbildung für Krankenschwestern und Krankenpfleger und für Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger soll sich auch auf die ambulante Krankenpflege (Hauskrankenpflege) und die Kranken- und Kinderkrankenpflege in der Psychiatrie erstrecken.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird ermächtigt, das Nähere durch Rechtsverordnungen zu regeln.
    Wir haben eine Soll- und keine Muß-Vorschrift vorgeschlagen, damit dem Kapazitätsproblem flexibel Rechnung getragen werden kann.
    Warum legen wir soviel Wert auf diese Bestimmung? Die stationäre Gesundheitsversorgung, also die Versorgung in Krankenhäusern, Heimen und dergleichen mehr, ist die teuerste Form der Gesundheitsversorgung, die es überhaupt gibt. Sie muß aber nicht immer zugleich die menschlichste sein. Mancher, der zwar krank ist, braucht nicht ins Krankenhaus, wenn er nur die notwendige fachliche Hilfe zu Hause bekommt. Dies gilt für die somatischen, aber auch für die psychischen Erkrankungen. Von daher ist es eigentlich nur historisch verständlich, daß die Ausbildung der Gesundheitsberufe, also nicht nur der Krankenpflegekräfte, mehr oder weniger ausschließlich eine Ausbildung in stationärer Gesundheitsversorgung ist.
    Ich halte dies für dringend korrekturbedürftig. Wenn junge Menschen nur im stationären Bereich ausgebildet werden, darf man sich nicht wundern, daß sie sich ihre berufliche Zukunft dann auch vor allem in der stationären Gesundheitsversorgung vorstellen.
    Vor allem ist mir aber wichtig, der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die ambulante Gesundheitsversorgung andere — und ich meine: nicht minder hohe — Anforderungen stellt. Die entsprechende Qualifikation für den einen wie für den anderen Bereich sollte daher in der Ausbildung geübt werden. Hier gibt es zwar noch Kapazitätsprobleme, aber immerhin gibt es mittlerweile in der Bundesrepublik Deutschland bereits rund 2 000 Sozialstationen, die sich in der häuslichen Krankenpflege engagieren. Ich freue mich, daß Berlin zu dieser Zahl in den letzten Monaten 50 neue Sozialstationen hinzufügen konnte.
    Die Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger dauert drei Jahre. Ich meine, dies ist keine kurze Zeit. In dieser Zeit muß es möglich sein, für stationäre und für ambulante Krankenpflege auszubilden. Anknüpfungspunkte dafür sind im Gesetz vorhanden.
    Ich halte nichts davon, die Kenntnisse für die häusliche Krankenpflege nur auf dem Wege der Fort- und Weiterbildung zu vermitteln. Nein, die Ausbildung für die häusliche Krankenpflege muß bereits in die normale Krankenpflegeausbildung integriert sein. Ich hoffe, daß wir im Verlaufe der Beratungen des Deutschen Bundestags in dieser Frage einen Fortschritt erzielen werden.
    Die Krankenpflegekräfte leisten einen eigenständigen Beitrag für die gesundheitliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie haben es verdient, daß ihre Ausbildung ihren Wünschen entsprechend nun endlich durchgreifend neu geordnet wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Entwürfe sind begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Delorme.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Delorme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei heute in erster Lesung zu beratenden Gesetzentwürfe haben den Bundestag schon lange beschäftigt.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Das stimmt!)

    Bereits die sozialdemokratisch geführten Bundesregierungen haben in dieser Hinsicht Reformversuche unternommen, um die Krankenpflegeausbildung und die Hebammenausbildung zeitgerecht zu gestalten.
    Wir haben vorhin in der Begründung der beiden Entwürfe gehört, woran die damaligen Bemühungen gescheitert sind: zunächst an der vielfältigen Interessenlage der beteiligten Gruppen, am Widerstand der damaligen Opposition und wegen der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat.
    Hier die Schuld zuzuweisen, wie das Frau Karwatzki getan hat, halte ich für nicht sehr fair; denn man kann nicht auf der einen Seite Regelungen verhindern und nachher auf der anderen Seite die Verzögerung der Gegenseite vorwerfen.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber nun haben wir Entwürfe, und gerade für das Krankenpflegegesetz, das eine lange Vorgeschichte hat, haben wir gleich zwei komplette Gesetzentwürfe, einen von der Bundesregierung und einen vom Bundesrat. Das ist sehr ungewöhnlich, und das ist nicht gerade ein Beispiel für eine gute Koordination und ein freundschaftliches Verhältnis der Unionspolitiker in Bund und Ländern.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das würden Sie gern herauslesen!)

    Während es üblicherweise so ist, daß der Bundesrat zu den Entwürfen der Regierung seine Stellungnahme abgibt und seine Änderungsvorschläge vorlegt, hat die Bundesratsmehrheit dem Papier aus dem Hause Geißler einen kompletten eigenen Entwurf gegenübergestellt, der, wie wir wissen, die Handschrift von Herrn Senator Fink trägt.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist produktive Vielfalt!)

    — Das ist produktive Vielfalt und, wie gesagt, das „Musterbeispiel" einer „zielstrebigen" Koordination.

    (Lachen und Beifall bei der SPD)

    Sei es, wie es sei, beide Entwürfe sind nicht so beschaffen, daß sie uns begeistern können. Sie sind mit vielen Mängeln und mit vielen Schwachstellen behaftet.
    Von dem ursprünglichen Anspruch, die Krankenpflegeausbildung umfassend zu reformieren, sie den geänderten gesellschaftlichen Strukturen anzupassen, ist nicht allzuviel übrig geblieben. Man hat Konfliktpunkte sorgsam ausgespart,

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Nicht hochgespielt, würde ich sagen)

    und man hat auch die wichtige und verpflichtende
    Aufgabe, die Gesetze dem europäischen Recht anzupassen und die Rechtsnormen, die von der europäischen Ebene her vorgegeben sind, in innerdeutsches Recht umzuwandeln, nur sehr zögerlich und unvollkommen durchgeführt.
    Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang sicher davon ausgehen, daß sich auch die Kollegen der FDP nicht besonders über diese Entwürfe freuen; denn sie wollten ja seinerzeit ein einheitliches Gesetz für alle Medizinalfachberufe schaffen.

    (Jaunich [SPD]: Sehr wahr!)

    Von diesem liberalen Ansatz ist weiß Gott nicht viel übriggeblieben.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Was kümmern Sie sich um die Sorgen der anderen? Bringen Sie doch mal Ihre Vorschläge!)

    — Unsere Vorschläge waren auf dem Tisch, sie sind an Ihrem Widerstand gescheitert.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Sie sind nicht mehrheitsfähig gewesen!)

    Wir werden auch weiterhin für die besseren Lösungen kämpfen und dafür eintreten.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das waren keine besseren Lösungen! Sie waren unbrauchbar!)

    Lassen Sie mich auf den Punkt eingehen, der damals strittig war, nämlich auf die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes auch auf die Krankenpflegeausbildung. Wir wissen, daß man die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes nicht schematisch übernehmen kann. Wir wissen, daß die Besonderheit der Krankenpflegeausbildung hier eine differenzierte Anwendung erfordert; aber wir wehren uns dagegen, daß in den beiden Gesetzentwürfen ausdrücklich festgelegt ist, daß die Anwendung der Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes ausgeschlossen ist.

    (Zustimmung der Abg. Frau Schoppe [GRÜNE])

    Wir befinden uns in der besonderen Situation, daß sich dieses Gesetz in einer bildungspolitischen Grauzone befindet,

    (Beifall bei der SPD)

    und wir haben die Befürchtung, daß das, was hier praktiziert wird, auch für andere Berufsbilder Schule machen könnte und daß damit eine schleichende Aushöhlung des Berufsbildungsgesetzes erfolgt.

    (Sehr richtig! bei der SPD) Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. (Beifall bei der SPD)

    Wir werden in den Ausschußberatungen sehr deutlich machen, daß wir die Schutzbestimmungen, die im Berufsbildungsgesetz in vorbildlicher Weise vorgegeben sind, in wesentlichen Teilen auch für die Krankenpflegeschüler übernehmen möchten.
    Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung ist es nicht die Aufgabe auf Einzelheiten einzuge-



    Delorme
    hen. Ich wollte nur noch auf einen Punkt hinweisen. In den Gesetzentwürfen ist vorgesehen, daß die Berufsbezeichnungen geschützt sind, daß sich nur derjenige, der die Voraussetzungen erfüllt, als Krankenschwester oder Krankenpfleger, als Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger bezeichnen darf. Das ist gut und richtig. Wir vermissen aber — und das ist sicher unbefriedigend — einen Schutz der Tätigkeitsausübung. Wir wissen, daß das gesetzestechnisch sehr schwierig zu verankern sein wird. Wir sollten aber gemeinsam den Versuch machen, diese Frage, die ja gesundheitspolitisch so wichtig ist, besser in den Griff zu bekommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, wir behandeln auch das neue Hebammengesetz. Wir wissen, daß das Hebammengesetz aus dem Jahre 1938 dringend verbesserungsbedürftig ist. Ihnen ist bekannt, daß die sozialliberale Bundesregierung im Vorgriff auf eine gesetzliche Neuregelung bereits 1981 zwei wichtige Dinge auf dem Verordnungswege neu geregelt hat; die Ausdehnung der Ausbildungspflicht auf drei Jahre und den Zugang von Männern zum Hebammenberuf. Dies wird in die neuen Entwürfe übernommen, und das ist gut so.
    Nun gibt es noch einen sehr schwierigen Punkt, der schon angesprochen wurde: Es wurde heftig die Frage diskutiert, ob im neuen Hebammengesetz — wie es im alten Gesetz der Fall war — für jede Geburt die Hinzuziehung einer Hebamme vorgeschrieben werden soll. Die Bundesregierung vertritt oder vertrat — ich habe hier heute eine differenzierte Haltung feststellen können — die Auffassung, daß die Hinzuziehung der Hebamme zur Geburt gesundheitspolitisch besonders wichtig ist; sie meint jedoch, sie könne dies nicht regeln, weil sie hierzu keine Kompetenz habe. In seiner Stellungnahme erklärt der Bundesrat dagegen in erfreulicher Deutlichkeit:

    (Zuruf von der SPD: Ein einmaliger Vorgang!)

    Diese Auffassung wird nicht geteilt. § 3 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 ist gemäß Artikel 125 Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 7 GG Bundesrecht geworden.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Die Bundesregierung hat hier eingelenkt und eine Kompromißformel vorgeschlagen. Wir werden uns auf der Linie des Bundesrates bewegen und fordern, daß die Hinzuziehungspflicht wieder in das Gesetz aufgenommen wird,

    (Beifall bei der SPD)

    und zwar in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierung, die da lautet:
    Der Arzt ist verpflichtet, bei der Entbindung eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger hinzuzuziehen.
    Im übrigen ist es wirklich ein einmaliger Vorgang,
    daß die Bundesregierung dem Bund weniger Korn-
    petenz zutraut als der Bundesrat ihr zuzugestehen bereit ist.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Haben Sie Sorgen!)

    Meine Damen und Herren, das Hebammengesetz, das sicher eine Reihe von Regelungen zu treffen hat, sollte auch eine qualitative Verbesserung der Berufsausbildung bringen. In der Begründung ist nachzulesen, daß die Gesundheitsministerkonferenz im Oktober 1970 in ihren Leitsätzen gefordert hat, daß „sich die Neuordnung an den Erfordernissen einer optimalen Geburtshilfe zu orientieren hat. Diese dient dem Ziel der weiteren Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit sowie der Verringerung pränataler Schädigungen".
    Der Gesetzentwurf wird dieser Forderung nicht gerecht, denn bei der Beschreibung der Tätigkeit von Hebammen werden weite Tätigkeitsbereiche ausgespart. Es wäre notwendig, auch die Schwangerenberatung und die Beratung nach der Geburt als verpflichtende Aufgabe für Hebammen und Entbindungspfleger zu verankern. Das kann keine Frage der Finanzen sein, Frau Kollegin, sondern das ist ein gesundheitspolitisches Erfordernis,

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    denn wir müssen feststellen, daß die Bundesrepublik Deutschland leider das geburtenschwächste Land in der EG umd im ganzen industriellen Staatenverbund ist,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Weshalb denn? — Aber nicht wegen der Hebammen! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Weil es 200 000 Abtreibungen gibt!)

    das aber gleichzeitig die Sterblichkeitsrate von Säuglingen in der Bundesrepublik mit an der Spitze aller vergleichbaren Länder liegt. Es kann keine finanzielle Frage sein, die Hebammenausbildung und -tätigkeit so sachgerecht zu erweitern und zu gestalten, daß die Säuglingssterblichkeitsrate entscheidend nach unten korrigiert wird.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Das ist eine Forderung, der man sich nicht verschließen kann. Wir werden Gelegenheit haben, im Ausschuß darüber zu diskutieren.
    Abschließend darf ich sagen, daß die Sozialdemokraten daran interessiert sind, daß die Beratungen zügig geführt werden. Wir werden dabei sachlich mitarbeiten. Die SPD wird der Überweisung an die Ausschüsse zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)