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ID1006901300

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  • date_rangeDatum: 3. Mai 1984

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    548. Jahre,: 1
    549. 1.: 1
    550. Kraft: 1
    551. getretenen: 1
    552. geregelt: 1
    553. neue: 1
    554. gestellt: 1
    555. wesentliche: 1
    556. EG-Richtlinien.Die: 1
    557. Richtlinie: 1
    558. Anerkennung: 1
    559. Diplome: 1
    560. Prüfungszeugnisse: 1
    561. allerdings: 1
    562. 23.: 1
    563. überfällig,: 1
    564. während: 1
    565. Koordinierungsrichtlinie: 1
    566. genannte: 1
    567. umgesetzt: 1
    568. Wegen: 1
    569. insoweit: 1
    570. noch: 1
    571. anstehenden: 1
    572. März: 1
    573. Vertragsverletzungsverfahren: 1
    574. gegen: 1
    575. eingeleitet.Abschließend: 1
    576. ich: 1
    577. Hoffnung: 1
    578. bringen,: 1
    579. angesichts: 1
    580. weitgehenden: 1
    581. Rücksicht: 1
    582. Klagen: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Dr. Lepsius in den Deutschen Bundestag 4835 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Hauck 4835A Erweiterung der Tagesordnung 4835 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4835 B Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und der begleitenden Delegation 4848 A Begrüßung des Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi . 4848 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1984 — Drucksache 10/827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1379 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1390 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz -- KOV) — Drucksache 10/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1366 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1391 — Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4836 A Heyenn SPD 4837 D Seehofer CDU/CSU 4840 D Frau Potthast GRÜNE 4843 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 4845 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1062 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz) — Drucksache 10/1063 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz) — Drucksache 10/1064 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 4848 D Fink, Senator des Landes Berlin . . . 4850 C Delorme SPD 4852 A Frau Augustin CDU/CSU 4853 D Frau Schoppe GRÜNE 4854 D Eimer (Fürth) FDP 4856 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1983 - Drucksache 10/1193 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 4857 D Vahlberg SPD 4860 A Neuhausen FDP 4861 D Frau Nickels GRÜNE 4863 B Schlottmann CDU/CSU 4864 D Wartenberg (Berlin) SPD 4866 C Haungs CDU/CSU 4868 D Hiller (Lübeck) SPD 4870 C Dr. Göhner CDU/CSU 4871 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bernrath, Schäfer (Offenburg), Dr. Wernitz, Dr. Schmude, Dr. Penner, Roth, Rapp (Göppingen), Stiegler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1034 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) — Drucksache 10/1319 — Bernrath SPD 4889 B Doss CDU/CSU 4890 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4892 A Dr. Hirsch FDP 4892 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kampf gegen staatlich sanktionierten Mord — Drucksache 10/978 — Duve SPD 4894 A Frau Geiger CDU/CSU 4896 B Horacek GRÜNE 4898 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 4900 B Möllemann, Staatsminister AA 4901 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes — Drucksache 10/1389 — Stockhausen CDU/CSU 4904 B Müller (Schweinfurt) SPD 4906 A Paintner FDP 4908 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4909 D Kiechle, Bundesminister BML 4912 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 23. Oktober 1978 unterzeichneten Fassung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen — Drucksache 10/817 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1252 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) — Drucksache 10/1262 — Rode (Wietzen) CDU/CSU 4915 B Kißlinger SPD 4917 A Bredehorn FDP 4918 D Dr. Jannsen GRÜNE 4921 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/1335 — Eigen CDU/CSU 4923 A Frau Blunck SPD 4924 D Bredehorn FDP 4925 D Sauermilch GRÜNE 4926 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1984 bis 1987 — Drucksachen 10/626, 10/1250 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 4928 D Immer (Altenkirchen) SPD 4930 D Paintner FDP 4933 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4935 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Übersiedlung von Deutschen aus der DDR und Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/1321 — Reddemann CDU/CSU 4938 A Frau Terborg SPD 4939 D Ronneburger FDP 4941 A Schneider (Berlin) GRÜNE 4942 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Werner, Dr. Althammer, Dr. Czaja, Dr. Jobst, Jäger (Wangen), Sauter (Epfendorf), Petersen, Dr. Friedmann, Dr. Kunz (Weiden), Sauer (Stuttgart), Kroll-Schlüter, Graf Huyn, Brunner, Jagoda, Dr. Todenhöfer, Milz, Dr. Schwörer, Keller, Biehle, Graf von Waldburg-Zeil, Jung (Lörrach), Hornung, Tillmann, Rossmanith, Seehofer, Bühler (Bruchsal), Ruf, Höpfinger, Schneider (Idar-Oberstein), Dr. Kronenberg, Schlottmann, Weiß, Lemmrich, Dr. Unland, Dr. Möller, Hedrich, Müller (Wesseling), Gerlach (Obernau), Dr. Müller, Magin, Dr. Marx, Dr. Bötsch und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften über sonstige Hilfen (Sonstige Hilfen — Änderungsgesetz) — Drucksache 10/941 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 4944 B Kirschner SPD 4946 D Werner CDU/CSU 4950 A Frau Dr. Bard GRÜNE 4953 C Dr. Althammer CDU/CSU 4955 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4957 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 4960 A Frau Dr. Czempiel SPD 4962 A Dr. Czaja CDU/CSU 4965 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 4967 C Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 4969 D Fragestunde — Drucksache 10/1367 vom 27. April 1984 — Einkommensminderung der milchproduzierenden Betriebe durch Quotierung der Milchmenge und andere Agrarmaßnahmen MdlAnfr 1 27.04.84 Drs 10/1367 Bredehorn FDP Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . 4873A ZusFr Bredehorn FDP 4873 C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4874 A ZusFr Eigen CDU/CSU 4874 B ZusFr Kolbow SPD 4874 C ZusFr Kirschner SPD 4874 D ZusFr Löffler SPD 4875 B Alternativen bei der Bekämpfung des Borkenkäfers MdlAnfr 2 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 4875 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 4875 D ZusFr Eigen CDU/CSU 4876 C ZusFr Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE . . 4876 C Nicht verwendete Mittel aus der Ausgleichsabgabe gem. Schwerbehindertengesetz für 1983 MdlAnfr 3 27.04.84 Drs 10/1367 Grünbeck FDP Antw PStSekr Vogt BMA 4877 A ZusFr Grünbeck FDP 4877 B ZusFr Kirschner SPD 4877 D ZusFr Frau Blunck SPD 4878 A Äußerungen des Bundesministers Dr. Blüm vor dem Europäischen Gewerkschaftsbund in Straßburg über Wochenarbeitszeitverkürzung MdlAnfr 4 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4878 A ZusFr Kirschner SPD 4878 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 ZusFr Kolbow SPD 4879 A ZusFr Lambinus SPD 4879 A ZusFr Gansel SPD 4879 B ZusFr Grünbeck FDP 4879 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4879 D ZusFr Peter (Kassel) SPD 4880 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4880 B ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4880 C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4880 C ZusFr Reimann SPD 4881A Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Betriebswerke im Zonenrandgebiet bei der Neuorganisation des betriebsmaschinentechnischen Dienstes MdlAnfr 7 27.04.84 Drs 10/1367 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4881C ZusFr Stiegler SPD 4881 C ZusFr Löffler SPD 4882 A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4882 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4882 C ZusFr Brück SPD 4882 C ZusFr Dr. Scheer SPD 4882 D ZusFr Bachmaier SPD 4882 D Vereinbarkeit des geplanten Ausbaus des Fernmeldenetzes mit der beschränkten Übernahme von bei der Bundespost Ausgebildeten in die technische Laufbahn MdlAnfr 9 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Reetz GRÜNE Antw PStSekr Rawe BMP 4883 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 4883 B ZusFr Stiegler SPD 4883 C Verlängerung der Ausbilder-Eignungs-Verordnung über 1984 hinaus MdlAnfr 14, 15 27.04.84 Drs 10/1367 Schemken CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW 4884A ZusFr Schemken CDU/CSU 4884 B Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland MdlAnfr 33 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4884 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4885A ZusFr Stiegler SPD 4885 B ZusFr Lambinus SPD 4885 C Entlassung der Aussiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsangehörigkeit MdlAnfr 34 27.04.84 Drs 10/1367 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 4885 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4886 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4886 C Bezahlung deutscher Bediensteter der unteren Besoldungsstufen in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 31, 32 27.04.84 Drs 10/1367 Löffler SPD Antw StMin Möllemann AA 4887 A ZusFr Löffler SPD 4887 B ZusFr Krizsan GRÜNE 4887 C Nettozahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die EG bei Anhebung des Mehrwertsteueranteils MdlAnfr 19 27.04.84 Drs 10/1367 Kirschner SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 4887 D ZusFr Kirschner SPD 4888 A ZusFr Löffler SPD 4888 B ZusFr Oostergetelo SPD 4888 C ZusFr Stiegler SPD 4888 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 4888 D Nächste Sitzung 4970 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4971*A Anlage 2 Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan MdlAnfr 5 27.04.84 Drs 10/1367 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4971* B Anlage 3 Vermeidung von Parallelforschung durch Verbesserung des Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft; Hinweis bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten MdlAnfr 12, 13 27.04.84 Drs 10/1367 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4971* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 V Anlage 4 Regelung der Rechte und der Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 16 27.04.84 Drs 10/1367 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4972* B Anlage 5 Entfernung der Zoll-Douane-Schilder vor der Europa-Wahl MdlAnfr 20 27.04.84 Drs 10/1367 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4972* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 4835 69. Sitzung Bonn, den 3. Mai 1984 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 68. Sitzung: Auf Seite 4814 B ist der Name „Frau Dr. Lepsius" und auf Seite 4815 C ist der Name „Dr. Voigt (Northeim)" zu streichen. 67. Sitzung, Seite 4641 C, Zeile 9: Zwischen den Worten „sind mehr" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 4. 5. Bahr 3. 5. Boroffka 4. 5. Büchner (Speyer) * 4. 5. Burgmann 4. 5. Buschfort 4. 5. Carstensen (Nordstrand) 4. 5. Catenhusen 4. 5. Dr. Enders 4. 5. Gallus 4. 5. Hartmann 4. 5. Frau Huber 4. 5. Klose 4. 5. Frau Krone-Appuhn 4. 5. Lemmrich * 3. 5. Dr. Mikat 4. 5. Dr. Müller * 4. 5. Müller (Remscheid) 4. 5. Offergeld 4. 5. Pauli 4. 5. Polkehn 4. 5. Porzner 4. 5. Sander 4. 5. Sauer (Salzgitter) ** 4. 5. Schröder (Hannover) 4. 5. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 5. Dr. Stark (Nürtingen) 4. 5. Frau Steinhauer 4. 5. Voigt (Frankfurt) 3. 5. Voigt (Sonthofen) 4. 5. Graf von Waldburg-Zeil 4. 5. Wissmann 4. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/1367 Frage 5): Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die durch das Insektenbekämpfungsmittel Lindan verursacht werden, insbesondere über seine Fähigkeit, sich bioakkumulativ anzureichern (Beispiel Muttermilch)? Lindan ist nach den Kriterien des Pflanzenschutzgesetzes geprüft und zugelassen. Es gibt umfangreiche Untersuchungen, die die Beurteilung der gesundheitlichen und umweltbezogenen Aspekte gestatten. Schädliche Auswirkungen sind bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung weder bekanntgeworden noch nach dem gegenwärtigen Wissensstand zu erwarten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie etliche Untersuchungsergebnisse zeigen, erfolgt in Böden unter hiesigen Bedingungen im ersten Jahr nach der Anwendung von Lindan ein starker Abbau und später eine weitere Verminderung dieses Stoffes. Nach einigen Jahren werden nur noch geringe Rückstände an Lindan nachgewiesen. Das Abbauverhalten ist abhängig von den Bodeneigenschaften. Eine Grundwassergefährdung durch Lindan ist kaum zu befürchten, da die Versickerung im Boden gering ist. Im Wasser erfolgt in der Regel kein Abbau, sondern eine Verflüchtigung. Die Kenntnisse über die gesundheitliche Bewertung von Lindan sind in zahlreichen Publikationen zusammengetragen. Ausführliche neuere Zusammenfassungen und Bewertungen finden sich in dem Forschungsbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft „Hexachlorcyclohexan als Schadstoff in Lebensmitteln", Verlag Chemie 1983 und in der Mitteilung IX der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln (Hexachlorcyclohexan-Kontamination, Ursachen, Situation und Bewertung). In diesen Berichten wird u. a. auf die rasche Ausscheidung gerade von Lindan ausdrücklich hingewiesen. Da keine Neigung zu einer ausgeprägten Akkumulation besteht, ist die Brauchbarkeit und Vertretbarkeit von Lindan als Insektenbekämpfungsmittel gewährleistet. Auch auf internationaler Ebene besteht Übereinstimmung in dieser Bewertung. Hinsichtlich der Rückstände von Lindan in Muttermilch wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage über „Schadstoffe in der Muttermilch" der Fraktionen der SPD und FDP vom 15. Juli 1982 (BT-Drucks. 9/1860) hingewiesen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Fragen 12 und 13): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft zu intensivieren, um Kosten durch parallel laufende Forschungsvorhaben zu vermeiden und das sogenannte spin-off der Forschungseinrichtungen besser zu nutzen? Wird die Bundesregierung bei Existenzgründungen auf Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen hinweisen, etwa im Rahmen von Förderungs- und Beratungsprogrammen, um vor allem im Aufbau befindlichen Unternehmen kostenintensive Eigenentwicklungen zu ersparen? Zu Frage 12: Staatlich finanzierte Forschungseinrichtungen legen ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) bezogen auf die unterschiedlichen Inventions- und Innovationsphasen ins Vorfeld industrieller Tätigkeit. Demgegenüber ist die FuE-Tätigkeit der Wirtschaft in aller Regel produkt- und marktorientiert mit einem relativ geringen Anteil 4972* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Mai 1984 an Grundlagenforschung. Die Bundesregierung wirkt gegenüber den von ihr geförderten Forschungseinrichtungen darauf hin, daß auch in Zukunft diese Rollen- und Aufgabenteilung gewahrt bleibt. Dadurch wird bereits vom Grundsatz her sichergestellt, daß Doppelarbeit auf ein Minimum reduziert wird. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall sinnvolle Parallelentwicklungen im Wettbewerb durchgeführt werden müssen, z. B. um mehrere Wege zum gleichen Ziel zu erproben. Die wirtschaftliche Nutzung der in den Forschungseinrichtungen entstandenen, verwertbaren FuE-Ergebnisse (nicht nur des sogenannten „spinoff") soll durch aktive Technologie-Transfer-Maßnahmen dieser Einrichtungen sichergestellt werden. Über die verschiedenen Ausgestaltungen der Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen und Wirtschaft hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und FDP geäußert (BT-Drucksache 10/710; Antwort zu Frage 10 und 11). Bezogen speziell auf die Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit der Wirtschaft hat die Bundesregierung ihr Konzept im Bericht zur zukünftigen Entwicklung der Großforschungseinrichtungen dargelegt (BT-Drucksache 10/1377; siehe dort unter Abschnitt 3.2 von Teil A). Zu Frage 13: Die Bundesregierung hat keine Informationen über die Vielzahl der ständig in der Bundesrepublik Deutschland neuentstehenden Unternehmen, ihre speziellen Zielsetzungen und eventuellen Kooperationsbedürfnisse. Sie kann die Unternehmen nicht in der vorgeschlagenen Weise informieren, nicht zuletzt auch deshalb, weil das heute bestehende Netzwerk von Technologieberatungsstellen — seien es private Einrichtungen oder von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen getragene Stellen — allen interessierten Unternehmensgründern ein gutes Informationsangebot über geeignete Kooperationsmöglichkeiten offeriert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1367 Frage 16): Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung für, was spricht gegen eine Regelung der Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts? Rechte und Zusammensetzung der sogenannten Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts sind seit 1963 unverändert festgelegt und zwar im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht und in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts. Die Dreier-Ausschüsse finden ihre verfassungsrechtliche Legitimation in Artikel 94 Abs. 2 GG, der 1969 im Zusammenhang mit der Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz eingefügt wurde. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, die Verfassungsbeschwerde vorzuprüfen. Sie können die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch einstimmigen Beschluß ablehnen, wenn sie formwidrig, unzulässig, verspätet oder offensichtlich unbegründet ist. Damit wird die Filterfunktion der Dreier-Ausschüsse deutlich. Sie sollen diejenigen Verfassungsbeschwerden aussondern, die z. B. die förmlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, keine verfassungsrechtlichen Fragen aufwerfen oder nur solche, über die die Senate bereits negativ entschieden haben. Die Dreier-Ausschüsse tragen damit auf der anderen Seite dazu bei, daß die Konzentration der Senate auf die aussichtsreichen und verfassungsrechtlich relevanten Verfassungsbeschwerden gewährleistet bleibt und die Bearbeitung der „senatsreifen" Verfahren in angemessener Zeit und zugleich mit gebotener Sorgfalt ermöglicht wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/1367 Frage 20): Treffen Gerüchte zu, daß die Zoll-Douane-Schilder entgegen den Ankündigungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele im Deutschen Bundestag vor einigen Monaten noch vor der Europa-Wahl von der Bundesregierung ersatzlos abgemacht werden, und wenn ja, wann? Die Gerüchte, daß die „Zoll/Douane"-Schilder noch vor der Europa-Wahl ersatzlos entfernt werden, treffen nicht zu. Die „Zoll/Douane"-Schilder sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung, die die Kraftfahrer darauf hinweisen, daß sie sich darauf einzustellen haben, wegen der Grenzkontrollen anzuhalten. Das Hinweiszeichen ist unverzichtbar. Es werden jedoch Überlegungen angestellt, ob es sinnvoll ist, für das Hinweiszeichen eine andere Aufschrift zu wählen. Fraglich ist dabei, ob diese Maßnahme eine Werbewirksamkeit für Europa haben kann, da die EG-Bürger in erster Linie an Kontrollerleichterungen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft, weniger aber an der Aufschrift von Verkehrszeichen interessiert sind. Außerdem wäre eine Änderung der Aufschrift nur sinnvoll, wenn die benachbarten EG-Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Da die Änderung der Aufschrift eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich machen würde, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte, ist sie vor der Europa-Wahl nicht mehr möglich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die allgemeine Aussprache.
    Bevor wir zur Abstimmung kommen, habe ich die große Freude, auf der Ehrentribüne des Deutschen Bundestages begrüßen zu können: den Präsidenten der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Somalia und die Mitglieder seiner Delegation, die aus Berlin zu uns nach Bonn gekommen sind. Ich heiße Sie herzlich im Deutschen Bundestag willkommen.

    (Beifall)

    Herr Präsident, meine Kollegin und meine Kollegen, wir danken für diesen Besuch, für die nützlichen Gespräche, und wir sind bereit, unsere gute Zusammenarbeit auszubauen und zu vertiefen.
    Ich habe außerdem die Freude, auf der Diplomatentribüne den Präsidenten der Liberalen Internationalen, Senator Dr. Malagodi, zu begrüßen. Herzlich willkommen in Bonn! Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen.

    (Beifall)

    Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Einzelberatung und Abstimmung, zunächst über Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe die Art. 1 bis 4 — Einleitung und Überschrift — in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
    Wir treten in die dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung über Tagesordnungspunkt 2. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit angenommen.
    Im übrigen hat der Deutsche Bundestag die Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 10/560 zur Kenntnis genommen.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3. Ich rufe die Art. 1 bis 3 — Einleitung und Überschrift — in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
    Wir treten in die dritte Beratung
    ein und kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem
    Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte
    ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? —
    Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit angenommen.
    Meine Damen und Herren, es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 10/1366 unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit angenommen.
    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 und 5 auf:
    4. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz — KrPflG —)

    — Drucksache 10/1062 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz — KrPflG —)

    — Drucksache 10/1063 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    5. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz — HebG —)

    — Drucksache 10/1064 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Im Ältestenrat ist für diese Tagesordnungspunkte eine gemeinsame Beratung mit einer Runde vereinbart. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Zur Begründung hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Karwatzki, das Wort erbeten. Ich erteile ihr das Wort.


Rede von Irmgard Karwatzki
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwürfen eines Krankenpflegegesetzes und eines Hebammengesetzes, die heute zur ersten Beratung anstehen, ist eine wechselvolle und langjährige Vorgeschichte vorangegangen. Der Versuch früherer Bundesregierungen, diese wichtigen Regelungen für Gesundheitsberufe entsprechend dem Berufsbildungsgesetz zu gestalten, mußte scheitern,



Parl. Staatssekretär Frau Karwatzki
weil dabei die Eigenart der Gesundheitsberufe im allgemeinen und die der Krankenpflege und der Hebammentätigkeit im besonderen nicht berücksichtigt wurden.
Man kann nicht einfach Berufe, deren vornehmste Aufgabe der Dienst am Menschen ist, die nach wie vor in fast allen Fällen von engagierten Mitmenschen wahrgenommen werden, die sich dazu aus ihrer religiösen Grundeinstellung verpflichtet fühlen, mit den Berufen der gewerblichen Wirtschaft gleichstellen wollen. Ich möchte festhalten, daß es gerade die entschiedene Haltung der CDU/ CSU-Fraktion in der Opposition und der CDU und CSU in den Ländern in der Regierungsverantwortung war, die diese Entwicklung verhindert hat.
Die ideologische Verhärtung der heutigen Opposition hat damit entscheidend dazu beigetragen, daß die längst überfällige Regelung für die beiden Berufe so lange hinausgezögert worden ist.
Ich wünsche mir, daß auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, anerkennen können, daß wir uns bemüht haben, einen Entwurf vorzulegen, der von Ideologie frei und auf die sachlichen Erfordernisse der karitativen Gesundheitsberufe zugeschnitten ist. Es ist zu bedauern, daß infolge der Haltung der heutigen Opposition die dringend fällige Neuordnung dieser beiden wichtigen Gesundheitsberufe so lange hinausgeschoben worden ist. Wären nicht die Krankenpflegeschulen von sich aus schon dazu übergegangen, die Ausbildungen an die Entwicklung in unseren Nachbarstaaten anzupassen, dann wäre die Krankenpflegeausbildung in unserem Lande weit hinter jene Anforderungen zurückgefallen, die seit dem Jahre 1967 entsprechend dem Europäischen Übereinkommen zur Krankenpflegeausbildung Maßstab in Europa sind. Hier ist ein Wort des besonderen Dankes an alle Träger von Krankenpflegeschulen angebracht, die nicht erst den Gesetzgeber abgewartet haben, sondern in der Verantwortung um das Wohl der Patienten, aber auch im Interesse der Krankenpflegeschüler gehandelt haben.
Seit über einem Jahrzehnt wird von allen Beteiligten eine umfassende Neuregelung der Berufe in der Krankenpflege für notwendig gehalten. So hatte der Deutsche Bundestag bereits im Jahre 1972 die Bundesregierung ersucht, eine grundsätzliche Neuordnung der Ausbildung in der Krankenpflege vorzubereiten. Auch die Konferenz der Ländergesundheitsminister hatte sich verschiedentlich in diesem Sinne geäußert. Seitdem sind zahlreiche Regelungsvorschläge erörtert worden. Dem Deutschen Bundestag haben sowohl in der 8. als auch in der 9. Legislaturperiode Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Krankenpflegeausbildung vorgelegen. Das parlamentarische „Aus" war für beide Entwürfe aus den eingangs erwähnten Gründen vorprogrammiert.
Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf eines Krankenpflegegesetzes ist das Ergebnis einer erneuten umfassenden Abstimmung mit den Beteiligten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß mit diesem Gesetz die grundsätzlichen Probleme, nämlich die Qualitätsverbesserung der Ausbildung, die Verbesserung des Rechtsstatus der Krankenpflegeschüler, die Fortführung des bewährten eigenständigen Ausbildungssystems und finanziell gesicherte und in das Krankenhaus integrierte Krankenpflegeschulen auf der Grundlage einer breiten Übereinstimmung mit den Beteiligten gelöst werden. Zugleich wird damit die seit Juli 1979 überfällige und neuerdings von der Kommission der EG beim Europäischen Gerichtshof eingeklagte Umsetzung der EG-Richtlinien für die Krankenpflege und die ebenso dringende Anpassung an das Europäische Krankenpflegeübereinkommen aus dem Jahre 1967 vollzogen. Da der Gesetzentwurf des Bundesrates, den der Herr Senator Fink nachher begründen wird, im wesentlichen auf den gleichen Grundlagen beruht wie der Entwurf der Bundesregierung, besteht auch hier im grundsätzlichen weitgehend Übereinstimmung.
Die Bundesregierung hofft, daß die bereits im Juni des vergangenen Jahres dem Bundesrat zugeleitete und von diesem vorerst zurückgestellte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in der Krankenpflege bald wieder aufgegriffen wird und möglichst gleichzeitig mit dem Gesetz zur Verabschiedung kommt.
Meine Damen und Herren, wir wissen nur zu gut, daß gesetzliche Vorschriften nicht mehr sind als ein Rahmen, der durch diejenigen auszufüllen ist, die mit diesen Vorschriften umgehen müssen. Dies gilt ganz besonders für die Berufe in der Krankenpflege. Die Hilfe für die kranken Mitmenschen wird entscheidend von der Menschlichkeit, ja, von der Humanität derjenigen bestimmt, die ihnen in schweren Stunden — und oft sind es Monate und manchmal Jahre — durch ihre Zuwendung zur Seite stehen. So etwas kann man nicht durch Rechtsvorschriften vermitteln, sondern es wird entscheidend durch den Geist und die Haltung bestimmt, die den jungen Menschen vermittelt wird, die sich für eine Ausbildung in der Krankenpflege entschieden haben. Unsere Krankenpflegeschulen haben es trotz mancher Widrigkeiten verstanden, diesen Geist der Caritas zu bewahren. Wir wollen mit diesem Gesetz alles dazu tun, ihnen dabei zu helfen, daß dies auch in Zukunft geschehen kann.
Zum Entwurf eines Hebammengesetzes ist im wesentlichen das gleiche zu sagen wie zum Krankenpflegegesetzentwurf der Regierung. Auch die Notwendigkeit einer Neuordnung des Hebammen-rechts und die Novellierung des aus dem Jahre 1938 stammenden Hebammengesetzes ist unbestritten. Der Gesetzentwurf enthält wegen der gleichartigen Ausbildungsstruktur dem Krankenpflegegesetz rechtssystematisch nachgestaltete Vorschriften, sowohl für die Zulassung zu diesem Beruf als auch über den Rechtsstatus der Schüler.
Mit der Zulassung von Männern zu diesem Beruf, die auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Regelung geschaffen, wie sie sich in einigen anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlande und Großbritannien bereits bewährt hat.



Parl. Staatssekretär Frau Karwatzki
Aus gesundheitspolitischen Erfordernissen wird die vorbehaltene Tätigkeit gegenüber dem alten Reichsgesetz nunmehr auf die Überwachung des Wochenbettverlaufs erweitert.
Meine Damen und Herren, zu der Pflicht des Arztes, im Falle der Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen, hat die Bundesregierung — wie auch in der Begründung zum Ausdruck kommt — den Standpunkt vertreten, daß sie der Hinzuziehungspflicht nach wie vor eine erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung beimißt und ihr positiv gegenübersteht. Auch und insbesondere die bisherige Haltung der Länder zu der Frage, ob dem Bund eine Kompetenz zur Regelung derartiger Pflichten zustehe, hatte die Bundesregierung daran gehindert, eine entsprechende Vorschrift bereits in den Regierungsentwurf aufzunehmen. Nachdem jedoch der Bundesrat hierzu eine klare Entscheidung getroffen hat, nimmt sie seine Empfehlung gern auf, spricht sich also für eine entsprechende Vorschrift im Bundesgesetz aus.
Zu erwähnen ist, daß der Gesetzentwurf nicht mehr zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einer Tätigkeit als angestellte Hebamme unterscheidet. Demzufolge verzichtet er auf die Niederlassungserlaubnis als Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit. Künftig steht daher eine Niederlassung als freiberuflich tätige Hebamme jeder Hebamme mit einer Berufserlaubnis offen.
Die Anhebung der Vorbildung sowie die Verlängerung der Ausbildung der Hebammen und Entbindungspfleger von zwei auf drei Jahre, die bereits in der am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen geregelt ist und mit diesem Gesetz auf eine neue Grundlage gestellt wird, berücksichtigt wesentliche Anforderungen der EG-Richtlinien.
Die Umsetzung der Richtlinie über die Anerkennung der Diplome und Prüfungszeugnisse durch dieses Gesetz in deutsches Recht ist allerdings seit dem 23. Januar 1983 überfällig, während die Koordinierungsrichtlinie im wesentlichen bereits durch die genannte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen in deutsches Recht umgesetzt ist. Wegen der insoweit noch anstehenden Umsetzung hat die Kommission der EG im März dieses Jahres das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Abschließend möchte ich die Hoffnung zum Ausdruck bringen, daß angesichts der weitgehenden Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern beide Gesetzentwürfe nicht nur mit Rücksicht auf die Klagen der EG-Kommission, sondern auch im Interesse der jungen Menschen, die jetzt einen dieser Berufe ergreifen möchten und sich dafür ausbilden lassen wollen, zügig beraten und möglichst bald von den parlamentarischen Körperschaften verabschiedet werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rainer Barzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort zur Begründung des Entwurfs des Bundesrates hat Senator Fink, Berlin.