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    Plenarprotokoll 10/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. April 1984 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der Demokratischen Partei und von Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Uganda 4785 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Initiative des Europäischen Parlaments zur Gründung der Europäischen Union — Drucksache 10/1247 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 4783 B Antretter SPD 4785A Ertl FDP 4786 C Vogt (Kaiserslautern) GRÜNE 4788 D Dr. Mertes, Staatsminister AA 4790 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Lage in Afghanistan — Drucksache 10/1277 — 4792 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche aus Bundesmitteln — Drucksache 10/490 — a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1268 — b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1294 — Feilcke CDU/CSU 4792 C Urbaniak SPD 4794 D Eimer (Fürth) FDP 4796 C Dr. Jannsen GRÜNE 4798 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 4799 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/964 — a) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/1248 — b) Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1295 — Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . 4801 B Frau Odendahl SPD 4802 D Neuhausen FDP 4804 D Dr. Jannsen GRÜNE 4807 A Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811 D Daweke CDU/CSU 4813 B Namentliche Abstimmung 4814 B Vogelsang SPD 4815 D Frau Männle CDU/CSU 4816 C Dr. Jannsen GRÜNE 4817 B Neuhausen FDP 4817 C Nächste Sitzung 4817 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4819* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4819* C Anlage 3 Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Ausreisegenehmigungen aus der DDR und der Aussiedlung Deutscher aus der Sowjetunion in die DDR MdlAnfr 3 06.04.84 Drs 10/1253 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 4819* D Anlage 4 Erfassen von Daten über Mitgliedschaft und Funktion in einer Partei, insbesondere bei den GRÜNEN, durch das BKA MdlAnfr 39, 40 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4820* A Anlage 5 Steuerliche Benachteiligung getrenntlebender oder geschiedener Unterhaltsverpflichteter bei Unterhaltszahlungen über 9 000 DM im Jahr MdlAnfr 50 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4820* B Anlage 6 Steuerausfall durch das Bauherrenmodell; Schwierigkeiten bei der Vermietung von durch Abschreibungsgesellschaften errichteten Wohnungen MdlAnfr 51, 52 06.04.84 Drs 10/1253 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4820* D Anlage 7 Genehmigung des Baus eines Ausbildungslagers für britische Soldaten auf dem Truppenübungsplatz Sennelager MdlAnfr 53 06.04.84 Drs 10/1253 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4821* B Anlage 8 Änderung der Verhaltensvorschriften für Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften MdlAnfr 54 06.04.84 Drs 10/1253 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4821* C Anlage 9 Lieferung von Chemikalien sowie chemischen Produktions- und Versuchsanlagen, die zur Herstellung chemischer Waffen dienen könnten, durch deutsche Unternehmen in den Irak MdlAnfr 55, 56 06.04.84 Drs 10/1253 Horacek GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4821* D Anlage 10 Strafmildernde Auswirkungen der vorgesehenen Änderung des Kriegswaffen-Kontrollgesetzes auf das Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Firma Rheinmetall wegen Waffenlieferungen nach Argentinien MdlAnfr 57, 58 06.04.84 Drs 10/1253 Schily GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4822* A Anlage 11 Abbau der polnischen Verschuldung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 59 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4822* C Anlage 12 Rückrufaktionen von Wirtschaftsunternehmen seit 1972 sowie Höhe der vorher entstandenen Schäden MdlAnfr 60, 61 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4823* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 III Anlage 13 Entschädigung der Waldbesitzer in Frankenwald und Fichtelgebirge angesichts des Waldsterbens durch Immissionen MdlAnfr 62 06.04.84 Drs 10/1253 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4823* B Anlage 14 Auswirkungen der Spamaßnahmen des EG-Agrarkompromisses; Preisstopp bis 1989 MdlAnfr 63, 64 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4823* C Anlage 15 Erhaltung der Schweinswale und Tümmler im Wattenmeer vor der deutschen Nordseeküste MdlAnfr 65 06.04.84 Drs 10/1253 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4824* A Anlage 16 Übungsverbot für die Luftwaffe über den Seehundbänken an der Nordseeküste MdlAnfr 66 06.04.84 Drs 10/1253 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4824* B Anlage 17 Bereitstellung von zwei Fregatten der Bundesmarine für Geleitschutzaufgaben vor der französischen und der Benelux-Küste im Rahmen der NATO; Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung um den Abbau des Leerlaufs im Dienstbetrieb MdlAnfr 67, 68 06.04.84 Drs 10/1253 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4824* C Anlage 18 Mehreinnahmen durch Nebentätigkeiten von Bediensteten des Rodenwaldt-Instituts; Auflösung der Institutsabteilung „Klinische Chemie" MdLAnfr 69, 70 06.04.84 Drs 10/1253 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4825* B Anlage 19 Abholzung von weiteren 11 Hektar Wald für die Anlage des Munitionsdepots am Bevergerner Damm in Saerbeck MdlAnfr 71 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4825* C Anlage 20 Stellungnahme des Landes Hessen in Sachen NATO-Versorgungslager in Wächtersbach/Brachttal; Verzicht auf den Ausbau des NATO-Munitionsdepots am Herzberg/Leisenwald MdlAnfr 72, 73 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4825* D Anlage 21 Bevölkerungsproteste gegen die Stationierung amerikanischer Hubschrauber im Rhein-Main-Gebiet; Reaktivierung des militärischen Geländes in Wiesbaden-Erbenheim MdlAnfr 74, 75 06.04.84 Drs 10/1253 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4826* A Anlage 22 Weitere Förderung des Modellprogramms „Psychiatrie"; Konsequenzen aus den Erfahrungen mit den neuen psychiatrischen Diensten und Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Leistungsrechts MdlAnfr 76, 77 06.04.84 Drs 10/1253 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4826* B Anlage 23 Auswirkungen des Aufdrucks von Warnhinweisen gem. Tabakverordnung auf den Packungen von Tabakerzeugnissen; gesundheitliche Folgen aus den Rauchgewohnheiten Jugendlicher IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 MdlAnfr 78, 79 06.04.84 Drs 10/1253 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4826* C Anlage 24 Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan für eine von Berlin-Schönefeld aus geplante Flugreise der Jungen Union nach Moskau MdlAnfr 80 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4827* D Anlage 25 Vorlage der Schadstoffverordnung über die Grenzwerte für Schwermetalle, PCB-Stoffe und andere Chemikalien in Lebensmitteln; Vermischung von HCH-verseuchter Milch mit unbelasteter Milch in Molkereien MdlAnfr 81, 82 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4827* D Anlage 26 Konservierung von Lebensmitteln durch Bestrahlung; Einfuhr von bestrahlten Lebensmitteln MdlAnfr 83, 84 06.04.84 Drs 10/1253 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4828* C Anlage 27 Transport gefährlicher Güter im Seeschiffsverkehr MdlAnfr 85 06.04.84 Drs 10/1253 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4829* B Anlage 28 Konzept für die Verkehrsplanung in Bonn; Finanzierung der Projekte MdlAnfr 86, 87 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Ehmke (Bonn) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4829* C Anlage 29 Finanzierungszusage des Staatssekretärs von Geldern für die Ausbaggerung des Fahrwassers von Harlesiel nach Wangerooge MdlAnfr 88, 89 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Ehrenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4830* B Anlage 30 Überprüfung der Staumauer des Edersees; Ausgleich der Fremdenverkehrsverluste der anliegenden Gemeinden MdlAnfr 90 06.04.84 Drs 10/1253 Pfuhl SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4830* C Anlage 31 Aussagen des Bundesbahnpräsidenten über die Sanierungsbedürftigkeit von Eisenbahnbrücken; Reparaturkosten MdlAnfr 91, 92 06.04.84 Drs 10/1253 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4830* D Anlage 32 Stillegung von Bundesbahn-Ausbesserungswerken MdlAnfr 93 06.04.84 Drs 10/1253 Brück SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4831* B Anlage 33 Neubewertung und Aufrechterhaltung der Bundesbahn-Ausbesserungswerke in Weiden und Fulda; Auftraggeber für neue Gutachten MdlAnfr 94, 95 06.04.84 Drs 10/1253 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 4831* B Anlage 34 Regulierung der beim Bau der Staustufe Krotzenburg/Main entstandenen Schäden an Privathäusern und Grundstücken MdlAnfr 96, 97 06.04.84 Drs 10/1253 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4831* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 V Anlage 35 Chemische Mittel zur Absenkung von aus Tankern in die Nordsee eingeleitetem Öl; Anpassung der Ermittlungsmethoden MdlAnfr 98, 99 06.04.84 Drs 10/1253 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4832* A Anlage 36 Beseitigung der Straßenschäden auf der Transitautobahn durch die DDR MdlAnfr 100 06.04.84 Drs 10/1253 Schulze (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4832* C Anlage 37 Bundesbeteiligung an der Nachsubventionierung von Sozialwohnungen in Bayern MdlAnfr 101 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4832* D Anlage 38 Investitionsbedarf sowie Bundeszuschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz bei der Stadtsanierung MdlAnfr 102, 103 06.04.84 Drs 10/1253 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4833* A Anlage 39 Äußerung des Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Günther Herion, über eine rückläufige Entwicklung im Wohnungsbau MdlAnfr 104 06.04.84 Drs 10/1253 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4833* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4783 68. Sitzung Bonn, den 13. April 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 64. Sitzung, Seite 4519 C, Zeile 17: Statt „94 000 DM" ist zu lesen „490 000 DM". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 13. 4. Bamberg 13. 4. Dr. Blank 13. 4. Brandt 13. 4. Braun 13. 4. Broll 13. 4. Catenhusen 13. 4. Cronenberg (Arnsberg) 13. 4. Dr. Enders* 13. 4. Engelsberger 13. 4. Dr. Faltlhauser 13. 4. Frau Fuchs (Verl) 13. 4. Dr. Geißler 13. 4. Dr. George 13. 4. Frau Gottwald 13. 4. Grünbeck 13. 4. Haar 13. 4. Dr. Häfele 13. 4. Handlos 13. 4. Dr. Haussmann 13. 4. Heyenn 13. 4. Dr. Holtz* 13. 4. Dr. Hornhues 13. 4. Ibrügger 13. 4. Kittelmann* 13. 4. Klein (München) 13. 4. Frau Krone-Appuhn 13. 4. Kroll-Schlüter 13. 4. Frau Dr. Lepsius 13. 4. Lohmann (Witten) 13. 4. Frau Luuk 13. 4. Magin 13. 4. Möllemann 13. 4. Dr. Müller** 13. 4. Offergeld 13. 4. Oostergetelo 13. 4. Dr. Penner 13. 4. Pohlmann 13. 4. Polkehn 13. 4. Porzner 13. 4. Reents 13. 4. Reuschenbach 13. 4. Dr. Riesenhuber 13. 4. Rohde (Hannover) 13. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 13. 4. Dr. Rumpf* 13. 4. Schäfer (Mainz) 13. 4. Schmidt (Hamburg) 13. 4. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 13. 4. Dr. Sperling 13. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 13. 4. Dr. Stark (Nürtingen) 13. 4. Dr. Steger 13. 4. Stobbe 13. 4. Dr. Struck 13. 4. Uldall 13. 4. Dr. Unland* 13. 4. Frau Verhülsdonk 13. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Voigt (Northeim) 13. 4. Voigt (Sonthofen) 13. 4. Frau Dr. Vollmer 13.4. Vosen 13. 4. Dr. Warnke 13. 4. Weiskirch (Olpe) 13. 4. Weisskirchen (Wiesloch) 13. 4. Dr. Wernitz 13. 4. Frau Will-Feld 13. 4. Würtz 13. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 5. April 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Zapfwellen und ihre Schutzvorrichtungen an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (Drucksache 10/201 Nr. 3, 10/433) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 5. April 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht: Entwurf eines Aktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz (1982-1986) (Drucksache 10/358 Nr. 18) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. April 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 724/75 über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Drucksache 10/931) Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 28. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Empfehlung des Rates an die nationalen Eisenbahnunternehmen über die technischen Betriebsbedigungen und interne Hindernisse an den Grenzübergangsstellen im grenzüberschreitenden Güterverkehr (Drucksache 10/595 Nr. 12) Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an die nationalen Eisenbahnunternehmen der Mitgliedstaaten über die Verstärkung der Zusammenarbeit bei der kaufmännischen Geschäftsführung im grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Schiene (Drucksache 10/376 Nr. 78) Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Tarifierung der Eisenbahnstrecke im grenzüberschreitenden Container- und Huckepackverkehr (Drucksache 10/376 Nr. 80) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 3): 4820* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Erhöhung von Ausreisegenehmigungen aus der DDR mit der Aussiedlung von Deutschen aus der Sowjetunion in die DDR zusammenhängt, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse darüber vor, daß die Erhöhung von Ausreisegenehmigungen aus der DDR mit der Aussiedlung von Deutschen aus der Sowjetunion in die DDR zusammenhängt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (GRÜNE) (Drucksache 10/1253 Fragen 39 und 40): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob — wie beim Landeskriminalamt München — auch beim Bundeskriminalamt die Tatsache gespeichert ist, daß jemand Vorsitzender eines Kreisverbandes der GRÜNEN ist? Wenn dies so ist, kann die Bundesregierung Gründe nennen, die es rechtfertigen, daß die Tatsache der Mitgliedschaft oder Funktionsinhabe in einer demokratischen Partei bei den Polizeibehörden gespeichert wird? Die Bundesregierung hat auch nach entsprechenden Überprüfungen keine Anhaltspunkte dafür, daß in beim Bundeskriminalamt geführten Dateien die Tatsache gespeichert ist, daß jemand Vorsitzender eines Kreisverbandes der GRÜNEN ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 50): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Steuerpflicht getrenntlebender und geschiedener Unterhaltsverpflichteter sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ansteigt, sobald ihre Unterhaltsverpflichtung pro Jahr 9 000 DM übersteigt und sie damit trotz vergleichbarer Unterhaltspflicht eines in Ehegemeinschaft Lebenden höher ist und Ungleichbehandlung signalisiert, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Ihre Frage bezieht sich auf einen Vergleich zwischen der steuerlichen Entlastungswirkung des sogenannten Realsplitting und des für in intakter Ehe lebende Ehegatten anwendbaren Splitting-Verfahrens. Der Gesetzgeber hat das sogenannte Realsplitting, das heißt Abzug der Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten bis zu 9 000 DM als Sonderausgaben beim zahlenden und entsprechende Versteuerung beim empfangenden Ehegatten, ab 1979 eingeführt, um die steuerliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen besser als nach dem früheren Recht zu berücksichtigen. Bis einschließlich 1978 waren derartige Unterhaltsleistungen nur als außergewöhnliche Belastungen bis zu 3 000 DM unter Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers abziehbar. Das für zusammenlebende Ehegatten anwendbare Splitting-Verfahren berücksichtigt, daß die Ehegatten eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der jeder Ehegatte an den Einkünften und den Lasten wirtschaftlich zur Hälfte teilhat. Dabei wird zunächst der Steuerbetrag ermittelt, der sich aus der für Alleinstehende geltenden Einkommensteuertabelle für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens der Ehegatten ergibt, und sodann verdoppelt. Die rechtlichen Grundlagen lassen einen Vergleich zwischen Realsplitting und Splitting-Verfahren — den Sie in Ihrer Frage unterstellen — nicht zu. Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen festgestellt hat, führen nur zusammenlebende Ehegatten eine Lebensgemeinschaft, die die Anwendung des Splitting-Verfahrens rechtfertigt. Für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten bietet das Splitting-Verfahren keine Grundlage. Es besteht — mangels rechtlicher Vergleichbarkeit — keine Ungleichbehandlung zwischen zusammenlebenden Ehegatten einerseits und dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder Geschiedenen andererseits. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 51 und 52): Liegt der Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung vom 29. April 1982 nunmehr „gutes tragfähiges Material über die Wirkungen des Bauherrenmodells" vor (Sitzungsprotokoll 9/97) bzw. welche Erkenntnisse bezüglich des jährlichen Steuerausfalls hat die Überprüfung des Zahlenmaterials des „Kapitalanlage-Informationszentrums GmbH" in Oberursel ergeben? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß vor allem Abschreibungsgesellschaften im Wege des Bauherrenmodells auf Kosten des Steuerzahlers und z. T. der Bauherren in großem Umfang Wohnraum erstellen ließen, der sich nunmehr wegen der überhöhten Quadratmeterpreise als kaum vermietbar erweist (vgl. Spiegel Nr. 49/83, S. 71 ff.)? Zu Frage 51: Eine Prüfung durch das Statistische Bundesamt und die Vertreter der Statistischen Landesämter hat ergeben, daß hinreichend vollständiges Material über die Wirkungen des Bauherrenmodells im Rahmen der Baustatistik nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Vom Bundesminister der Finanzen wurde veranlaßt, daß im Rahmen der Einkommen-/Körperschaftsteuerstatistik 1983 Steuerpflichtige mit Anteilen aus Bauherren- und Erwerbergemeinschaften in den Datenkatalog für die statistische Auswertung übernommen werden. Eine genaue Trennung zwischen den an sogenannten Bauherrenmodellen beteiligten Steuerpflichtigen und anderen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4821* Gemeinschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist nicht möglich und kann deshalb nur geschätzt werden. Da mit Ergebnissen dieser Erhebung erst nach mehreren Jahren zu rechnen ist, ist eine Beurteilung der Qualität des Zahlenmaterials des „Kapitalanlage-Informationszentrums GmbH" in Oberursel zur Zeit nicht möglich. Zu Frage 52: Die Behauptung, daß die erstellten Wohnungen wegen überhöhter Quadratmeterpreise kaum vermietbar seien, kann die Bundesregierung nicht aus eigener Kenntnis bestätigen, weil eindeutiges Zahlenmaterial hierzu nicht vorliegt. Die Bundesregierung sähe aber auch keinen Anlaß, in derartigen Fällen einzugreifen. Sie begrüßt jedoch Veröffentlichungen über diesen Bereich, weil sie dazu beitragen können, das Bewußtsein für die Wirtschaftlichkeit von Geldanlagen zu schärfen. Im übrigen nimmt die Bundesregierung an, daß die Anziehungskraft der Beteiligungen an Bauherrenmodellen auch aus steuerlicher Sicht im Hinblick auf die bisher beschlossenen gesetzgeberischen Maßnahmen abnimmt, insbesondere weil zum 31. Dezember 1984 die Möglichkeit wegfällt, durch Umsatzsteuer-Option die mit der Erstellung des Bauobjekts verbundenen Vorsteuern abziehen zu können. Weiterhin wirkt sich die aufgrund der Politik der Bundesregierung stark gesunkene Inflationsrate nachteilig auf die Anziehungskraft dieser Modelle aus, denn hierdurch wird die Spekulation auf eine schnell erreichbare nominale Wertsteigerung verhindert. Ob über die verwirklichten Maßnahmen hinaus weitere gesetzgeberische Maßnahmen möglich sind, wird derzeit bei der Vorbereitung des dem Bundestag zum 1. Juli 1984 vorzulegenden Berichts geprüft. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 53): Wann haben deutsche Stellen die Baumaßnahmen für dieses Ausbildungslager auf dem Truppenübungsplatz Sennelager genehmigt, und wurden diese mit der politischen Gemeinde Schlangen abgestimmt? Nach Studium bisher zugänglicher Akten wurden die erforderlichen Schritte 1972 eingeleitet und dann in den 70er Jahren gebaut. Inwieweit hier im Zuge der Errichtung des Übungsdorfes seinerzeit von der Oberfinanzdirektion Münster — Landesbauabteilung — der Regierungspräsident Detmold als bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zuständig eingeschaltet und von diesem die Gemeinde Schlangen angehört wurde, wird üblicherweise bei diesen delegierten Maßnahmen nicht mitgeteilt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 54): Billigt die Bundesregierung vom US-Verteidigungsministerium herausgegebene Verhaltensvorschriften für Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften, in denen es heißt, „es wird von jedem deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften erwartet, daß er ... seine Loyalität zu seinem Arbeitgeber, den US-Streitkräften, über die Loyalität zu Einzelpersonen, Parteien oder Regierung (i) stellt" oder wird sie gegenüber der amerikanischen Regierung darauf drängen, daß diese Verhaltensvorschriften (DALO-TAR-PM/AR 600-50) abgeändert werden? Für die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften gilt nach meinen Informationen keine Verhaltensvorschrift mit dem von Ihnen zitierten Inhalt. Ich habe hingegen Kenntnis von einem Rundschreiben, das ein US-Hauptquartier am 23. März 1983 als Anweisung an die Zivilbeschäftigten der „Troup Support Agency" herausgegeben hat, worin zur Frage der Loyalität gesagt wird, daß von jedem Mitarbeiter Loyalität gegenüber den höchsten moralischen Prinzipien der Armee der Vereinigten Staaten sowie des Gastlandes erwartet wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Horacek (GRÜNE) (Drucksache 10/1253 Fragen 55 und 56): Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Produktionsoder andere Vertriebsfirmen, die chemische Produktionsoder Versuchsanlagen an den Irak liefern, die entweder direkt oder nach technischen Veränderungen chemischen Waffen dienen könnten? Wie viele und welche Firmen in der Bundesrepublik Deutschland gibt es, die Chemikalien, chemische Produktions- bzw. Versuchsanlagen an den Irak geliefert haben oder liefern? Zu Frage 55: Die Bundesrepublik Deutschland hat auf die Herstellung und den Erwerb chemischer Waffen seit langem verzichtet. Sie hat sich entsprechenden internationalen Kontrollen unterworfen. Auch die Ausfuhr von Anlagen zur Herstellung von Giftkampfstoffen ist nach dem AWG genehmigungspflichtig. Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Anlagen in den Irak sind nicht erteilt worden. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß sonstige — ausfuhrgenehmigungsfreie — chemische Anlagen, die nach Irak geliefert worden sind, entgegen ihren Konstruktions- 4822* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 merkmalen und ihrer Vertragsbestimmung — etwa durch technische Veränderungen — zur Herstellung chemischer Waffen verwendet worden sind oder verwendet werden sollen. Zu Frage 56: Hierzu kann ich Ihnen keine Angaben machen, da einer Weitergabe derartiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gesetzliche Bestimmungen zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (§§ 203 StGB, 30 VwVerfG) entgegenstehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Schily (GRÜNE) (Drucksache 10/ 1253 Fragen 57 und 58): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die von ihr im Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Bundesratsdrucksache 547/83) beantragte Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (Herabsetzung der Mindeststrafe von einem Jahr auf sechs Monate) Auswirkungen hat auf das beim Landgericht Düsseldorf anhängige Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Firma Rheinmetall, welche angeklagt sind, unter falschen Angaben Waffen u. a. nach Argentinien geliefert und damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben? Wenn ja, billigt die Bundesregierung diese möglicherweise strafmildernden Auswirkungen, die eine Teilamnestie bedeuten könnten? Zu Frage 57: Die Herabsetzung der Mindeststrafe für Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wird nach Auffassung der Bundesregierung praktisch keine Auswirkungen auf schwebende Strafverfahren haben. Denn geändert wird nur der untere, nicht der obere Strafrahmen. Die Gerichte können also nach wie vor innerhalb der jetzt bestehenden oberen Grenzen von fünf bzw. zehn Jahren (das letztere im besonders schweren Fall) eine für schuldangemessen erkannte Strafe verhängen. Sie wären darüber hinaus auch jetzt nicht gehindert, Strafen unter einem Jahr zu verhängen, wenn sie einen minder schweren Fall annehmen. Einzige unmittelbare Auswirkung der Herabsetzung der Mindeststrafe auf anhängige Verfahren wäre demnach, daß im Falle der Verurteilung nicht wegen eines Verbrechens, sondern wegen eines Vergehens zu verurteilen wäre (§ 2 Abs. 3 StGB). Allerdings eröffnet die mit der Herabsetzung der Mindeststrafe auf sechs Monate verbundene Einstufung der Grundtatbestände als Vergehen den Strafverfolgungsbehörden wieder, wie nach dem Rechtszustand vor 1978, die Möglichkeit, in Bagatellfällen Verfahren nach § 153 StPO einzustellen. Die Wiedereröffnung dieser Möglichkeit ist gerade das Ziel der angestrebten Gesetzesänderung. Dafür sprechen folgende Sachgründe: 1. Die Anhebung der Mindeststrafe für Verstöße gegen das KWKG im Jahre 1978 sollte der wirksameren Terroristenbekämpfung dienen. Sie hat sich jedoch für diesen Täterkreis als bedeutungslos erwiesen. Sie verhindert aber nach der Gesetzeslage in Bagatellfällen eine sachgerechte Erledigung durch Einstellung des Verfahrens nach § 153 bzw. 153 a StPO (Einstellung gegen Erfüllung von Auflagen). Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn ein Hersteller im Rahmen genehmigter Herstellung ungenehmigt zu einem räumlich getrennten Betrieb befördert. Ungenehmigte Exporte von Kriegswaffen sind dagegen keine Bagatellfälle, und es gibt auch keinen Anlaß für die Annahme, daß die Strafverfolgungsbehörden sie als solche werten würden. 2. Die Herabsetzung der Mindeststrafe im KWKG hängt aufs engste zusammen mit der Herabsetzung der Mindeststrafe für die entsprechenden Verstöße im Waffengesetz, die seinerzeit gleichzeitig in einem Artikelgesetz auf ein Jahr festgesetzt worden waren. Daraus erklärt sich auch der Standort der Änderung der KWKG-Regelungen. Auch diese Parallelität entzieht der Spekulation, es handele sich um eine lex Rheinmetall, den Boden. Zu Frage 58: Aus der Antwort auf die erste Frage ergibt sich, daß die Herabsetzung der Mindeststrafe keine Teilamnestie darstellt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 59): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen Abbau der hohen polnischen Verschuldung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch Entwicklung der polnischen Außenwirtschaft und Produktivität, ist insbesondere die Produktion in Polen dem Wettbewerb ausgesetzt und das Preisgefüge am Weltmarkt orientiert? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die polnische Regierung bemüht, die Auslandsverschuldung durch die Entwicklung der polnischen Außenwirtschaft und durch eine verbesserte Produktivität der polnischen Industrie abzubauen. Diese Anstrengungen haben nach polnischen Angaben im Jahr 1983 zu einem Handelsbilanzüberschuß von über 1 Milliarde Dollar geführt. Die Planung der polnischen Regierung sieht vor, auch 1984 und in den folgenden Jahren einen Handelsbilanzüberschuß mindestens in dieser Größenordnung zu erzielen. Der Umfang des polnischen Handelsbilanzüberschusses wird jedoch durch die Notwendigkeit begrenzt, dringend benötigte Zulieferungen von Industriegütern, insbesondere Ersatzteilen, für die polnische Exportindustrie aus dem Westen zu beziehen. Zur Wiederbelebung der Wirtschaft und insbesondere der Exportindustrie hat die polnische Regierung von 3 Jahren eine Wirtschaftsreform beschlossen. Elemente dieser Reform sind eine gewisse Verlagerung von zentralen Befugnissen auf untere Verwaltungsebenen und auf Unternehmen sowie die Erleichterung von Privatinitiativen. Insoweit enthält die Wirtschaftsreform begrüßenswerte Ansät- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4823* ze. Über die Wirksamkeit der eingeleiteten Wirtschaftsreform insgesamt liegen der Bundesregierung im übrigen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Wirtschaftsreform hat die polnische Regierung z. T. beträchtliche Preisanhebungen im Inland vorgenommen. Die polnische Exportwirtschaft ist im Hinblick auf die dringend benötigten Erlöse bemüht, sich am internationalen Preisgefüge zu orientieren. Sie stößt dabei derzeit auf verschärfte Wettbewerbsbedingungen im Welthandel. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 60 und 61): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Rückrufaktionen es von Wirtschaftsunternehmen seit 1972 in den einzelnen Jahren gab? Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen Schäden, die den Rückrufaktionen vorausgingen? Zu Frage 60: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Rückrufaktionen von Wirtschaftsunternehmen es seit 1972 gegeben hat; eine amtliche Statistik über Rückrufaktionen wird nicht geführt. Auch beim Bundesverband der Deutschen Industrie oder bei den Spitzenverbänden der einzelnen Industriezweige, wie z. B. beim Verband der Deutschen Automobilindustrie werden Informationen über Rückrufaktionen nicht systematisch erfaßt. Zu Frage 61: Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 62): Ist die Bundesregierung bereit, eine Entschädigung der Waldbesitzer im Frankenwald und Fichtelgebirge sicherzustellen, nachdem durch Immissionen aus anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zwischenzeitlich ca. 72 v. H. des Kiefern-, ca. 80 v. H. des Fichten- und ca. 97 v. H. des Tannenbestandes beschädigt und teilweise im Absterben begriffen sind? Zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Waldbesitzer gegen die Betreiber emittierender Anlagen lassen sich bekanntlich nur sehr schwierig durchsetzen. Dies gilt vor allem für die neuartigen Waldschäden, für welche weiträumig verfrachtete Luftschadstoffe verantwortlich gemacht werden. Trotz vorliegender Indizien für eine Beteiligung von Luftschadstoffen läßt sich der notwendige Nachweis nicht führen. Öffentlich-rechtliche Ansprüche, also auch solche gegen den Bund, kommen nicht in Betracht. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Vorsorgepolitik die jeweils notwendigen und durchführbaren Maßnahmen der Luftreinhaltung ergriffen und wird diese Politik konsequent fortführen. Hinzufügen möchte ich noch, daß dieses Problem der Ersatzleistung an die Grenze einer Regelbarkeit im Rahmen des Haftungsrechts stößt. Die Bundesregierung ist in diese Rechtslage eingebunden. Der Bund hat erstmals im Jahre 1984 für waldbauliche Maßnahmen (Vor- und Unterbau, Düngung, Wiederaufforstung) zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen DM bereitgestellt. Für die Maßnahmen stehen somit 1984 zusammen mit den Länderanteilen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" rund 33 Millionen DM zu Verfügung. Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung die weitere Schadensentwicklung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und bei einer Verschärfung der Entwicklung eine erneute Prüfung veranlassen wird. Dies gilt auch für Gebiete wie den Frankenwald und das Fichtelgebirge, wo die Schäden besonders ausgeprägt sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 63 und 64): Warum wirken sich die Sparmaßnahmen der am letzten Wochenende im März in Brüssel beschlossenen EG-Agrarregelungen noch nicht im nächsten Jahr aus, sondern werden frühestens in zwei Jahren sichtbar? Ist bei dem EG-Agrarkompromiß und den daraus abgeleiteten Mehrkosten unterstellt, daß bis 1989 keine weiteren Preisänderungen vorgenommen werden? Zu Frage 63: Es trifft nicht zu, daß die im Agrarpreiskompromiß getroffenen Regelungen haushaltsmäßig frühestens in zwei Jahren sichtbar werden. Die jeweiligen Maßnahmen treten jedoch im wesentlichen mit dem Beginn der Wirtschaftsjahre für die einzelnen Marktordnungsprodukte in Kraft, so daß die Sparmaßnahmen in ihrer Gesamtheit erst im Laufe dieses Jahres wirken können. Die Garantiemengenregelung für den Milchmarkt — und damit der wichtigste Bereich der Agrarbeschlüsse — ist bereits zum 1. April 1984 in Kraft getreten. Die Begrenzung der Preisstützung und damit auch des Anstiegs der Agrarausgaben wirkt daher bereits. Zu Frage 64: Nein, die Agrarpreise wurden wie in jedem Jahr nur für das nächste Wirtschaftsjahr festgelegt. 4824* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 In den folgenden Jahren wird der Rat prüfen, ob und in welchem Umfang Preisanhebungen möglich sein werden. Dabei wird eine erhebliche Rolle spielen, ob es gelungen ist, die Markt- und Absatzsituation auf Grund der jetzt getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Garantien, insbesondere bei Milch, zu verbessern. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 65): Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Schweinswale und Tümmler es 1960 gab und heute im Wattenmeer vor der deutschen Nordseeküste gibt, und wie will die Bundesregierung verhindern, daß diese Tiere im Wattenmeer aussterben? Nach den Erkenntnissen der Bundesforschungsanstalt für Fischerei sind Schweinswale und Tümmler im Wattenmeer vor der deutschen Nordseeküste nicht heimisch. Nur sporadisch treten Einzelgänger auf. Diese Situation bestand auch im Jahre 1960. Eine nähere Zahlenangabe ist nicht möglich. Die Frage, wie die Bundesregierung das Aussterben dieser Tiere im Wattenmeer verhindern will, stellt sich daher nicht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 66): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Luftwaffe — zum Teil im Tiefflug — an der Nordseeküste über den Seehundbänken übt, was dazu führen würde, daß als Folge des hierdurch gestörten Geburtsvorganges nicht nur viele Muttertiere, sondern vor allem auch die Jungtiere verenden, wenn ja, wird sie die Luftwaffe anweisen, künftig diese Schutzgebiete bei ihren Übungen auszusparen? Der Seebereich vor der Nordseeküste darf von den Luftstreitkräften für Ausbildungsflüge genutzt werden. Überflugbeschränkungen oder -verbote für „Seehundbänke" bestehen nicht. Zu den von Ihnen erwähnten Verhaltensstörungen der Seehunde liegen dem Bundesminister der Verteidigung keine Angaben vor. Mit wissenschaftlicher Begleitung jedoch werden seit einigen Jahren Caribous in Labrador beobachtet, die dort im Tiefstflug von unserer Luftwaffe während der Ausbildung überflogen werden. Nach der vorliegenden kanadischen Umweltstudie sind keine ökologischen negativen Auswirkungen festzustellen, so hat sich z. B. eine beobachtete Caribou-Herde in den letzten Jahren von ca. 100 auf ca. 700 Tiere vermehrt. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, daß Überflugverbote/ Beschränkungen im Seebereich in dem hier gewünschten Umfang notwendigerweise zu Verdichtungen des Flugverkehrs über Land führen. Damit wäre zwangsläufig eine höhere Fluglärmbelastung für die Bevölkerung verbunden. Dies würde jedoch den derzeit ergriffenen/eingeleiteten Maßnahmen zur Minderung der Fluglärmbelastung der Bevölkerung zuwider laufen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/ 1253 Fragen 67 und 68): Gibt es im Rahmen der NATO die Forderung an die Bundesmarine, für Geleitschutzaufgaben vor der französischen und Beneluxküste mindestens zwei Fregatten aus dem Bestand der deutschen Marinestreitkräfte zur Verfügung zu stellen? Welche konkreten Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesministers der Verteidigung erbracht, den Leerlauf im täglichen Dienstbetrieb (das „Gammeln") abzuschaffen? Zu Frage 67: Die von Ihnen genannte Forderung gibt es nicht. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß im Spannungs- und Verteidigungsfall der militärische Schutz von Verstärkungs- und Versorgungstransporten nach Europa im Rahmen der NATO rechtzeitig vorbereitet wird. Lageabhängig wird sich die Marine in der Nordsee und in den angrenzenden Gewässern an durch die NATO koordinierten Operationen beteiligen. Zu Frage 68: Bei Truppenbesuchen werden auch Sie festgestellt haben, daß das von Ihnen angesprochene Thema längst nicht mehr im Vordergrund steht, ja, daß es ganz erheblich abgenommen hat. Berichte der Inspekteure und des Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung bestätigen diesen Eindruck. Auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat es in seinem kürzlich vorgelegten Bericht nicht mehr als vorrangiges Problem bewertet. Hierzu haben die von dieser Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen entscheidend beigetragen, von denen ich beispielhaft folgende nennen möchte: — Sensibilisierung der Vorgesetzten auf das Thema „Dienstgestaltung und Dienstaufsicht". — Besondere Tagung mit Wehrpflichtigen und deren direkten Vorgesetzten zu diesem Thema. — Verbesserung des Führungsverhaltens durch den Unteroffizierergänzungslehrgang sowie Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4825* durch praxisbezogene Ausbildung für die Erstverwendung von Vorgesetzten. — Einheitsweise Auffüllung bei Kampf- und Kampfunterstützungstruppen. — Verlagern von Entscheidungsbefugnissen möglichst weit nach unten, d. h. Praktizieren der Auftragstaktik. — Spürbare Verbesserungen der Führerdichte in den Einheiten durch Abbau des UnteroffizierFehls. — Kürzung des Lehrgangswesens der Streitkräfte. Ich will der Zeit willen die beispielhafte Anführung hier schließen. — Es sind weitere ähnliche Maßnahmen eingeleitet bzw. geplant. Besonders wichtige und vorsorgende Maßnahmen sehe ich aber in der Notwendigkeit, — das Ansehen und die Anerkennung der Streitkräfte, vor allem auch des wehrpflichtigen Soldaten zu stärken, — die Wehrgerechtigkeit zu verbessern und — die Informationen über diese Fragen in Schule, Uni, Kirche, Medien, Gewerkschaften u. a. zu verbessern. Hier sehe ich insbesondere uns Politiker und alle staatstragenden Parteien und Kräfte in der Pflicht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 69 und 70): Wie viele Bedienstete des Ernst-Rodenwaldt-Institutes in Koblenz üben in welchem Umfang Nebentätigkeiten aus, bzw. wie groß sind die hieraus entstehenden Einnahmen für den Bund? Welche Gründe sind dafür maßgebend gewesen, daß die Abteilung „Klinische Chemie" des Ernst-Rodenwaldt-Institutes in Koblenz nahezu aufgelöst wurde, und auf wessen Anregung geht dies zurück? Zu Frage 69: Ein Sanitätsoffizier hat die Genehmigung zur Ausübung privatärztlicher Nebentätigkeit in Diensträumen. Zu Frage 70: Die Aufgaben der Abteilung Klinische Chemie werden künftig in der Abteilung Laboratoriumsmedizin des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz wahrgenommen. Hier bestehen nun besonders gute personelle, materielle und infrastrukturelle Voraussetzungen für die Aufgabenwahrnehmung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Anlage des Munitionsdepots am Bevergerner Damm in Saerbeck noch weitere elf Hektar Wald abgeholzt werden sollen, nachdem bereits sieben Hektar ohne die betreffenden Gemeinden zu beteiligen, gerodet worden sind, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, um die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten? Über die Inanspruchnahme des Geländes hat bis 1970 ein Anhörungsverfahren stattgefunden. Hier wurden auch mit den betreffenden Gemeinden die forstlichen Erfordernisse erörtert. Der Umfang der notwendigen Rodungen ist schon damals festgelegt worden. Ihre Aussage „ohne Beteiligung" ist also nicht zutreffend. Es müssen noch die von Ihnen erfragten ha Wald geschlagen werden. Durch Aufforstungsmaßnahmen aber wird sichergestellt, daß nicht nur der ursprüngliche Bewuchs soweit wie möglich wieder hergestellt wird, sondern es ist vorgesehen, insgesamt ca. 35 ha der Depotfläche aufzuforsten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 72 und 73): Welche Stellungnahme hat das Land Hessen nach dem Anhörungsverfahren in Sachen NATO-Versorgungslager in Wächtersbach/Brachttal (Hessen) abgegeben, und ist die Bundesregierung bereit, diesem Votum der Landesregierung zu folgen? Kann die Bundesregierung verbindlich zusichern, daß der einst geplante Ausbau eines NATO-Munitionsdepots am Herzberg/Leisenwald nicht mehr erfolgen wird? Zu Frage 72: Die Hessische Landesregierung hat sich hierzu noch nicht abschließend geäußert. Sie hat im Hinblick auf bestehende Bedenken gegen den zuletzt erörterten Standort Leisenwald gebeten, weitere Alternativen zu untersuchen. Die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden hat daraufhin die Hessische Landesregierung um konkrete Vorschläge gebeten. Diese liegen bisher noch nicht vor. 4826* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 Zu Frage 73: Seit 1979 sind mehrere Standorte, darunter auch das von Ihnen genannte Gelände geprüft worden. Eine Entscheidung kann erst getroffen werden, nachdem die Stellungnahme der Hessischen Landesregierung vorliegt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 74 und 75): Ist die Bundesregierung bereit, die Proteste und Bedenken aus Mainz, Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis gegen die Hubschrauberstationierung bei ihrer Stellungnahme gegenüber den US-Streitkräften zu berücksichtigen? Hat die Bundesregierung der Reaktivierung des militärischen Geländes in Wiesbaden-Erbenheim inzwischen zugestimmt, oder beabsichtigt sie eine solche Zustimmung? Zu Frage 74: Die mit der Stationierung von Hubschraubern auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim für die Region verbundenen möglichen Probleme waren und werden mit den amerikanischen Streitkräften eingehend erörtert. Es wurde inzwischen eine Überprüfung eingeleitet, ob auch auf andere Flugplätze ausgewichen werden kann. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 75: Der Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim ist den Streitkräften der Vereinigten Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge überlassen worden. Bis 1976 waren auf dem Flugplatz Transportflugzeuge stationiert; anschließend war dort eine Panzereinheit untergebracht. Obwohl der Flugbetrieb in den vergangenen Jahren stark eingeschränkt war, wurde die Funktion der Liegenschaft als Flugplatz zu keiner Zeit aufgegeben. Die jetzt wieder vorgesehene ursprüngliche Nutzung durch Luftfahrzeuge stellt eine vertragsgemäße Nutzung des Flugplatzes dar und daher muß keine nochmalige Zustimmung der Bundesregierung eingeholt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 76 und 77): Ist die Bundesregierung bereit, das 1981 eingeleitete Modellprogramm „Psychiatrie" der Bundesregierung 1985 und 1986 aus Bundesmitteln weiter zu fördern? Welche gesetzlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vielfältigen Erfahrungen der seit Vorlage der Psychiatrie-Enquete entstandenen neuartigen psychiatrischen Dienste u. a. mit Hilfe des Modellverbundes ambulante psychiatrische und psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung, und sind in Kürze gesetzliche Vorlagen zu erwarten zur Änderung des Leistungsrechts? Zu Frage 76: Das Modellprogramm Psychiatrie ist bis Ende 1985 befristet. Von der Bundesregierung ist vorgesehen, auch im Jahre 1985 solche Modelleinrichtungen aus Bundesmitteln weiter zu fördern, die bis dahin noch keine oder keine ausreichende Anschlußfinanzierung gefunden haben. Eine Verlängerung des Modellprogramms Psychiatrie ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Zu Frage 77: Bund und Länder haben nach einer Besprechung am 20. März 1984 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit gebildet, die prüfen soll, ob und ggf. welche gesetzlichen Regelungen für neue Einrichtungen in der Psychiatrie auf dem Hintergrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse eingeleitet werden können. Die Arbeitsgruppe wird demnächst ihre Beratungen aufnehmen. Ihren Ergebnissen möchte ich nicht vorgreifen, zumal auch der Kosten- und Finanzierungsausschuß für das Modellprogramm noch keine Empfehlungen verabschiedet hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 78 und 79): Hat die Bundesregierung einen Überblick, ob und in welcher Weise die seit der Ersten Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung vom 11. Oktober 1982 geltende Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf den Packungen und in der Werbung für gewisse Tabakerzeugnisse sich ausgewirkt hat auf den mengenmäßigen Verbrauch dieser Erzeugnisse, auf die Verbrauchergewohnheiten und auf die Herstellung und das Angebot der betreffenden Tabakwaren? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß Jugendliche in immer jüngeren Jahren rauchen — andere Altersgruppen den Tabakkonsum eher einschränken —, und welche Folgen für die Gesundheit beziehungsweise welche Folgerungen für die Gesundheitspolitik würden sich daraus gegebenenfalls ergeben? Zu Frage 78: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Aufklärungsmaßnahmen veranlaßt, um die Bevölkerung auf die mit dem Genuß von Tabakerzeugnissen verbundenen Gefahren hinzuweisen. Sie hat bereits im Jahre 1980 zur Verwendung eines Warnhinweises in der Werbung und auf Zigarettenpackungen eine Vereinbarung der Zigarettenindustrie initiiert, wonach seit November 1980 in Werbeanzeigen für Zigaretten, seit Februar 1981 auf Werbeplakaten und seit Oktober 1981 auf den Packungen ein Warnhinweis angebracht wird. Mit der am 26. Oktober 1982 erlassenen Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung ist die Anbringung des Warnhinweises hinsichtlich aller zum Rauchen bestimmten Tabakerzeugnisse auf den zur Abgabe an Verbraucher bestimmten Packungen vorgeschrieben worden. Bei Zigaretten muß in Verbindung mit dem Warnhinweis der Niko- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4827* tin- und Kondensat-(Teer-) Gehalt angegeben werden. Hinzu kommen Einzelkampagnen mit dem Ziel der Aufklärung. Das Gesundheitsbewußtsein der Bevölkerung und auch das Konsumverhalten zeigen in gewisser Weise positive Tendenzen. So haben Verbraucherumfragen gezeigt, daß die überwiegende Mehrzahl der Raucher über das gesundheitliche Risiko ihres Konsums informiert ist. Bei den älteren Erwachsenen, aber auch bei jungen Menschen unter 25 Jahren, ist eine Tendenz zu beobachten, das Rauchen aufzugeben. Dieser Einstellungswandel hatte zur Folge, daß nach Angaben der Zigarettenindustrie über die gesamte Breite des Angebots an Zigaretten der gewogene durchschnittliche Nikotin- und Kondensatgehalt gesenkt wurde. Der deutsche Zigarettenmarkt gilt hiernach im internationalen Vergleich als der leichteste der Welt. Der Anteil der Filterzigaretten am Zigarettenkonsum liegt nach Auskunft des Zigarettenverbandes gegenwärtig bei 90 %. Der Trend zur leichten Zigarette dürfte auch auf die Vergleichsmöglichkeiten zurückzuführen sein, die sich aus den vorgeschriebenen Angaben der Nikotin- und Teerwerte ergeben. Im Hinblick auf die Vielfalt der Aufklärungsmaßnahmen läßt sich indessen nicht ermitteln, welchen Anteil der auf Grund der Tabakverordnung vorgeschriebene und auf Grund der Vereinbarungen der Zigarettenindustrie in der Werbung für Zigaretten verwendete Warnhinweis an diesen Entwicklungen hat. Auch der Einfluß des Warnhinweises auf den mengenmäßigen Verbrauch von Tabakerzeugnissen läßt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln. Die versteuerten Mengen an Tabakerzeugnissen in den Jahren 1982 und 1983 sind — nach einem Anstieg im Jahre 1981 — unter der Menge von 1980 geblieben. Daraus kann auf einen gewissen Rückgang des Gesamtkonsums an Tabakerzeugnissen geschlossen werden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß zum 1. Juni 1982 eine Erhöhung der Tabaksteuer erfolgt ist. Zu Frage 79: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, daß Jugendliche angeblich in immer jüngeren Jahren rauchten. Im Gegenteil liegen ihr aus zwei neueren Untersuchungen empirische Angaben über einen Rückgang des Rauchens bei jungen Leuten im Verlauf des letzten Jahrzehnts vor: Es handelt sich um die Studien „Konsum und Mißbrauch von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten und Tabakwaren durch junge Menschen", Bonn 1983, und „Trendanalyse zur Entwicklung der Drogenaffinität in der Bundesrepublik Deutschland", Köln 1983. Die erste Studie wurde im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit von Infratest Gesundheitsforschung, die zweite im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom Institut für Jugendforschung erarbeitet. Die für die Jahre 1973, 1976, 1979 und 1982 ermittelte Trendanalyse weist aus, daß in der befragten Zufallstichprobe der 12- bis 25jährigen Jugendlichen der Anteil der Nichtraucher seit 1973 beständig auf fast das Doppelte angestiegen ist (von 14 auf 26 %). Positiv ist auch der leichte Anstieg der Zahl derer zu werten, die das Rauchen aufgegeben haben, sowie die Abnahme der Gelegenheitsraucher. Innerhalb der Gruppe der Raucher jedoch — das muß einschränkend festgestellt werden — erhöhte sich seit 1976 der Anteil der Intensivraucher (von 39 % auf 48 %). Insgesamt rauchen 39 % aller jungen Leute in der Bundesrepublik zwischen 12 und 24 Jahren, und zwar 41 % der männlichen und 36 % der weiblichen Befragten. Bei den 12- bis 14jährigen rauchen 47 derer, die überhaupt rauchen — das sind 9 % -, nicht täglich; bei den 15- bis 17jährigen 20 %. Der Anteil der exzessiven Raucher — solcher, die vor ihrem 15. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen haben und zum Zeitpunkt der Befragung mehr als 20 Zigaretten pro Tag rauchen — beträgt 5 %. Ungeachtet der geschilderten positiven Entwicklung im Rauchverhalten der jungen Leute betrachtet die Bundesregierung die absoluten Zahlen des Tabakkonsums in unserer Jugend als zu hoch. Sie wird auf das Verhalten der Bevölkerung weiterhin durch beharrliche gesundheitliche Aufklärung einwirken. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 80): Trifft es zu, daß eine Reisegruppe aus 80 Mitgliedern der „Jungen Union" aus Münster und Hamburg Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan für eine Rußlandreise beantragt hat, und würden Zuschüsse auch gewährt, wenn es zutrifft, daß diese Gruppe das Flugzeug nach Moskau in Berlin-Schönefeld besteigen wird? Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegen derzeit keine Anträge der „Jungen Union" aus Münster und Hamburg auf Förderung einer Reise in die Sowjetunion aus Bundesjugendplanmitteln vor. Bei Flugreisen in die Sowjetunion über Berlin-Schönefeld werden keine Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan gewährt. Dies ist dem Bundesverband der Jungen Union und den anderen zentralen Trägern der Jugendarbeit bekannt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 81 und 82): Wann wird die Bundesregierung die lange vorbereitete Schadstoffverordnung vorlegen, die Grenzwerte für Schwermetalle, PCB und andere Chemikalien in Lebensmitteln fest- 4828* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 legt, und wie können die Verbraucher in der Zwischenzeit vor schadstoffbelasteten Lebensmitteln und schadstoffbelasteter Milch geschützt werden? Welche Regelungen, Verordnungen oder Gesetze verbieten es den Molkereien, mit Schadstoffen wie HCH über der erlaubten Höchstmenge belastete Milch zu vermischen, wie Parlamentarischer Staatssekretär Frau Karwatzki in der Fragestunde am 28. März 1984 aussagte, und wie beurteilt es die Bundesregierung, wenn dessenungeachtet HCH-verseuchte Milch mit unbelasteter Milch in den Molkereien vermischt wird (vgl. „Schaumburger Nachrichten" vom 26. März 1984)? Zu Frage 81: Der Belastung von Lebensmitteln, insbesondere tierischer Herkunft, mit PCB's wird vorrangig Aufmerksamkeit gewidmet. Die notwendigen Vorarbeiten für den Erlaß einer rechtsverbindlichen Höchstmengenregelung sind so weit fortgeschritten, daß in Kürze mit der Vorlage eines ersten Referentenentwurfes gerechnet werden kann. Für eine weitergehende, allgemeine Regelung über Rückstände von Schwermetallen in oder auf Lebensmitteln liegt auch heute noch nicht das notwendige gesicherte Datenmaterial vor. Wegen der Einzelheiten verweise ich hierzu auf meine Antwort vom 3. Februar 1983 auf die Anfrage des Herrn Kollegen Müller (Schweinfurt) — Bundestags-Drucksache 9/2404. Ähnliche Probleme dürften auch in anderen Ländern bestehen. Eine Umfrage über die Botschaften hat ergeben, daß — soweit ersichtlich — in keinem anderen Industriestaat umfassende rechtsverbindliche Höchstmengenregelungen für Schwermetalle in oder auf Lebensmitteln bestehen. Eine Verbesserung der Datensituation wird von der Durchführung von sogenannten Monitoring-Programmen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung erwartet. Ein erstes Gespräch über die Einführung derartiger Programme mit den Ländern hat stattgefunden. Hierbei handelt es sich allerdings um ein langfristig angelegtes Vorhaben. In einer Reihe von Einzelregelungen sind für verschiedene Schadstoffe in bestimmten Lebensmitteln rechtsverbindliche Höchstmengenfestsetzungen getroffen worden. Hier sind insbesondere die Trinkwasser-Verordnung, die Quecksilberverordnung Fische sowie die Weinverordnung zu nennen. Im übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen der §§ 8 und 17 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, wonach Lebensmittel, die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen, oder Lebensmittel, die nicht zum Verzehr geeignet sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Hinsichtlich der Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber geben die Richtwerte '79 des Bundesgesundheitsamtes den für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Länderbehörden zur Ausfüllung der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften einen Maßstab für die Beurteilung entsprechender Schwermetallgehalte in Lebensmitteln an die Hand. Zu Frage 82: Eine Vermischung mit dem Ziel einer Herabsetzung erheblich überhöhter Rückstandsmengen ist nach den allgemeinen Grundsätzen des Lebensmittelrechts (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 LMBG) verboten. In diesem Sinne ist das von mir in der Fragestunde vom 28. März 1984 erwähnte Verbot zu verstehen. In der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung sind die zulässigen Höchstmengen an HCH allgemein im Jahre 1982 und an ß-HCH durch die am 16. März 1984 durch den Bundesrat beschlossene Änderung dieser Verordnung für Milch und Milcherzeugnisse erheblich herabgesetzt worden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird stichprobenartig überprüft. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß bei der Gewinnung von Milch vom Melkvorgang an bis hin zur molkereimäßigen Bearbeitung eine Vermischung technisch unvermeidbar ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 83 und 84): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Zeitschrift „Fleischwirtschaft", 63. Jahrgang, November 1983, Heft 1, veröffentlichten positiven Stellungnahme des Professors Kampelmann vom Reichsinstitut für die Volksgesundheit der Niederlande, zum Problem der Lebensmittelbestrahlung als einer neuen Technologie zur Haltbarmachung und zur hygienischen Sicherung von Lebensmitteln? Wird die Bundesregierung und gegebenenfalls aus welchen Gründen die Einfuhr von „bestrahlten" Lebensmitteln gestatten und auch solche Verfahren im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zulassen oder welche Bedenken stehen dem entgegen? Zu Frage 83: Der Bundesregierung ist der Artikel in der Zeitschrift „Fleischwirtschaft" bekannt. Sie stützt aber ihre Überlegungen zu Fragen der Lebensmittelbestrahlung weiterhin auf das Votum des Bundesgesundheitsrates vom 12. Oktober 1983, bei dessen Vorbereitung in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesgesundheitsrates Herr Prof. Kampelmacher als wissenschaftlicher Sachverständiger angehört worden ist. Das Votum ist im Bundesgesundheitsblatt vom Januar 1984 veröffentlicht. Zu Frage 84: Wie kürzlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN betreffend „Radioaktive Bestrahlung von Gewürzen, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen" erneut ausgeführt worden ist, strebt die Bundesregierung keine Änderung des gesetzlichen Verbots, Lebensmittel mit ionisierenden Strahlen zu behandeln, an. Ebensowenig werden Rechtsverordnungen vorbereitet, durch die eine Bestrahlung von Lebensmitteln allgemein oder von bestimmten Lebensmitteln zugelassen werden soll. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4829* Dies gilt auch für die Einfuhr von bestrahlten Lebensmitteln. Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit liegen lediglich Anträge mehrerer Firmen vor, ihnen die Bestrahlung von Gewürzen im Einzelfall durch Ausnahmegenehmigungen nach § 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu gestatten. Die Anträge werden gegenwärtig geprüft, nachdem der Bundesgesundheitsrat in seinem Votum vom 12. Oktober 1983 keine Bedenken gegen eine Zulassung der Behandlung von Gewürzen mit ionisierenden Strahlen geäußert hat. Die Prüfung der Anträge erfolgt, da bei Gewürzen, die häufig stark mit Mikroorganismen belastet sind, eine Keimverminderung zum Teil erforderlich und die Verwendung von Ethylenoxid zur Keimreduzierung von Lebensmitteln nicht mehr zulässig ist. Falls Anträge gestellt werden, die Behandlung von weiteren bestimmten Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen zu gestatten, wird die Bundesregierung entsprechend dem Votum des Bundesgesundheitsrates verfahren und in jedem Einzelfall prüfen, ob die Notwendigkeit einer solchen Behandlung — besonders aus gesundheitlicher Sicht — erwiesen und die Bestrahlung unter diesem Gesichtspunkt dem bisher angewendeten Verfahren überlegen ist. Eine allgemeine Zulassung der Bestrahlung von Lebensmitteln kommt, wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 16. Mai 1983 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN ausgeführt worden ist, nicht in Betracht. Für sie besteht keine Notwendigkeit, da die gegenwärtig angewendeten Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln, wie die Erfahrung zeigt, im allgemeinen ausreichen. Die Bundesregierung wird hierin durch das Votum des Bundesgesundheitsrates bestätigt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 85): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und die Notwendigkeit, international darauf hinzuwirken, daß gefährliche Güter (z. B. Giftfässer) im Schiffsverkehr in mit Signaleinrichtungen versehenen Containern an Oberdeck transportiert werden, um dadurch ein leichteres Auffinden der Fracht bei einem eventuellen Verlust in stürmischer See zu ermöglichen? In allen — während der letzten Jahre bekanntgewordenen — Fällen, bei denen Chemikalienfässer verlorengingen, ist es den zuständigen Stellen der Landes- bzw. Kommunalverwaltungen in enger Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie sowie mit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes gelungen, die Fässer zu bergen und ohne Schaden für die Umwelt zu beseitigen. Im April 1983 haben die Nordseeanliegerstaaten auf der Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee von 1969 (sog. Bonn-Abkommen) beschlossen, die in den einzelnen Staaten eingerichteten zentralen Meldeköpfe auch dann einzuschalten, wenn Fässer mit Chemikalien über Bord gegangen sind. Im Rahmen der internationalen Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter mit Seeschiffen werden bereits heute besondere Forderungen für die Stauung und Sicherung der Ladung auf Seeschiffen erhoben. Für deutsche Schiffe bestehen darüber hinaus Regelungen, die allgemein eine sichere Stauung und Beförderung der Ladung an Deck und in den Laderäumen vorschreiben, um während der Fahrt eine Gefährdung von Schiff und Besatzung auszuschließen. Die von der Internationalen Seeschiffahrts-Organisation (IMO) eingeleiteten Arbeiten bezüglich international verbindlicher Vorschriften für das Stauen und Sichern der Ladung auf Seeschiffen werden von deutscher Seite unterstützt. Im Rahmen dieser Erörterungen wird die Delegation der Bundesrepublik Deutschland auch Ihren Vorschlag neben anderen zur Diskussion stellen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 86 und 87): Welche Netzkonzeption legt die Bundesregierung der Verkehrsplanung für die Bundeshauptstadt Bonn zu Grunde, und welche Prioritäten setzt sie für den Ausbau der einzelnen Netzelemente? In welcher Höhe veranschlagt die Bundesregierung die erforderlichen Finanzmittel für die Projekte Ennerttunnel, Venusbergtunnel, Reutertunnel, Godesberger Tunnel, und welche finanzielle Beteiligung der Stadt Bonn für die einzelnen Projekte hält sie für erforderlich? Zu Frage 86: 1. Für die Verkehrsplanung in Bonn ist in erster Linie die Stadt Bonn zuständig. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bonn haben sich 1975 vertraglich zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet und den „Gemeinsamen Ausschuß Bundeshauptstadt Bonn" gebildet. 2. Der Gemeinsame Ausschuß hat in den Jahren 1976/1977 Empfehlungen zur Verkehrsplanung für den Raum Bonn verabschiedet, die im Straßenbereich vorsahen: — Eine zweistreifige Nord-Süd-Entlastungsstraße mit Reutertunnel, bahnparalleler Straße und Tunnel Bad Godesberg; — eine im wesentlichen zweistreifige Ost-West-Verbindung zwischen den Autobahnen A 565 und A 3 mit Venusbergtunnel und Ennerttunnel. 4830* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 Über die Finanzierung der Nord-Süd-Verbindung haben Bund und Stadt 1977 eine Vereinbarung geschlossen. Die Ost-West-Verbindung ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Stufe I) berücksichtigt. 3. Aufgrund neuer Erkenntnisse hat der Gemeinsame Ausschuß eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung der linksrheinischen Planungen in Bonn eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hat Alternativen untersucht und deren Kosten ermittelt. Auf der Grundlage der Ergebnisse hat der Gemeinsame Ausschuß festgestellt, daß anstelle zweistreifiger Tunnel nur vierstreifige Tunnel vertretbar sind und linksrheinisch anstelle zweier neuer Verbindungen nur eine Verbindung, jeweils mit Godesberger Tunnel, notwendig ist. Der Gemeinsame Ausschuß hat die Vertragspartner Bund und Stadt gebeten, unter Einbeziehung des Vertrages von 1977 abgestimmte Lösungen einschließlich deren Finanzierung zu erarbeiten. Die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern sind noch nicht abgeschlossen. Der Bund hat es der Stadt überlassen, sich zwischen den verkehrlich nahezu gleichwertigen Lösungen zu entscheiden. Erst wenn über das Gesamtkonzept entschieden ist, können Prioritäten für den Ausbau der einzelnen Netzelemente gesetzt werden. Zu Frage 87: Für die Realisierung des Projekts Ennerttunnel (B 56 n zwischen A 59 und A 3) werden nach heutigem Planungsstand bis zu 160 Millionen DM erforderlich sein. Die Kosten für das Projekt Alternative Venusbergtunnel/Godesberger Tunnel werden auf 884 Millionen DM, für das Projekt Alternative Reutertunnel/Godesberger Tunnel auf 839 Millionen DM geschätzt. Davon entfallen allein auf den Venusbergtunnel 362 Millionen DM, den Reutertunnel 366 Millionen DM und auf den Godesberger Tunnel jeweils 285 Millionen DM. Die Bundesregierung hält eine angemessene Beteiligung der Stadt Bonn an den in ihrer Baulast liegenden Maßnahmen für erforderlich. Über die Höhe der Beteiligung können vor Abschluß der Vertragsverhandlungen mit der Stadt Bonn keine Angaben gemacht werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehrenberg (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 88 und 89): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die nach einer Meldung der Nord-West-Zeitung vom 16. August 1983 von Staatssekretär Dr. von Geldern zugesagten 120 000 DM zur Ausbaggerung des Fahrwassers von Harlesiel nach Wangerooge inzwischen bereitgestellt sind? Wieweit ist die bei derselben Besuchsreise von Staatssekretär Dr. von Geldern in Aussicht gestellte Klärung der umstrittenen Kompetenzfragen beim Harle-Fahrwasser fortgeschritten? Zu Frage 88: Im Frühjahr 1983 entstanden Untiefen im Fahrwasser von Harlesiel nach Wangerooge infolge Sandeintrieb, die sich jedoch im Laufe des Jahres 1983 wieder abgebaut haben. Nach derzeitigem Stand ist daher eine Baggerung im Fahrwasser Harlesiel-Wangerooge und somit auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln nicht mehr erforderlich. Zu Frage 89: Die Abgrenzung des Wittmunder Außentiefs von der Carolinensieler Balje, die beide von der Schiffahrt von Harlesiel nach Wangerooge benutzt werden, wird z. Zt. von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nordwest und der Bezirksregierung Oldenburg erörtert. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pfuhl (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 90): Ist der Bundesregierung bekannt, daß beabsichtigt ist, an der Staumauer des Edersees Prüfungsarbeiten durchzuführen, und wie gedenkt sie die durch das Ablassen des Wassers für die anliegenden Gemeinden entstehenden Schäden im Fremdenverkehr aufzufangen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Staumauer des Eder-Stausees einer statischen Überprüfung unterzogen wird. Nach erstem Ergebnis der nach neuen Normen durchgeführten Berechnungen wird die höchste Füllhöhe der Talsperre vorsorglich so zurückgenommen, daß eine Höhenlage von 2,80 m unter dem Stauziel bei Vollstau möglichst nicht überschritten wird. Eine solche Füllhöhe entspricht einer Höhe, die sich normalerweise im Sommer einstellt. Ferner wird untersucht, ob zur bisherigen Stauraumbewirtschaftung zurückgekehrt werden kann. In der Region ist offenbar der falsche Eindruck entstanden, die Talsperre würde völlig entleert; er wurde möglicherweise verstärkt durch den gegenwärtig niedrigen Wasserstand in der Talsperre infolge geringen Niederschlags. Den Sicherheitsaspekten für den Bestand der Talsperre kommt zweifelsohne besondere Bedeutung zu. Die Zurücknahme des Höchststaus um 2,80 m läßt nach Auffassung der Bundesregierung allerdings keine nennenswerten Nachteile für den Fremdenverkehr erwarten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 91 und 92): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4831* Treffen Aussagen des Präsidenten der Deutschen Bundesbahn zu, wonach ca. 11 000 Bahnbrücken in der Bundesrepublik Deutschland sanierungsbedürftig sind? Welches Finanzvolumen müßte zur Sanierung dieser Brükken gegebenenfalls bereitgestellt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Unterstützung der wieder erlahmenden Baukonjunktur derartige Vorhaben in Angriff zu nehmen? Zu Frage 91: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn haben etwa 11 000 Eisenbahnbrücken bereits eine Nutzungszeit von 80 bis 150 Jahren erreicht; bei etwa 1 700 dieser Brücken muß, um deren Betriebssicherheit aufrechterhalten zu können, von einer relativ kurzfristigen Schadensbehebung ausgegangen werden. Zu Frage 92: Die Planungen der Deutschen Bundesbahn sehen zur Aufrechterhaltung leistungsfähiger Fachwege für die Erhaltung der Eisenbahnbrücken ein steigendes Finanzvolumen von 351 Millionen DM im Jahr 1984 auf 430 Millionen DM im Jahr 1988 vor. Der Bundesminister für Verkehr wird diese Anstrengungen der Deutschen Bundesbahn unterstützen, die sich im Hinblick auf das hohe Investitionsvolumen auch positiv auf die Baukonjunktur auswirken werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Brück (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 93): Wie ist zur Zeit der Stand der Überlegungen zur Stillegung von Ausbesserungswerken der Deutschen Bundesbahn, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Bei den Ausbesserungswerken für die Güterwageninstandhaltung besteht weiterhin ein deutlicher Überhang an Werkstättenkapazität und Mitarbeitern. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat deshalb den zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden am 12. Juli 1983 im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach dem Bundesbahngesetz mitgeteilt, daß es nach Abwägung aller Gesichtspunkte die Stillegung der Ausbesserungswerke Hamburg-Harburg, Fulda, Weiden und Saarbrücken-Burbach beabsichtigt. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn ist als zuständiges Beschlußorgan mit der Stillegung der genannten Werke noch nicht befaßt worden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 94 und 95): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, nach denen die Bundesbahnausbesserungswerke Weiden und Fulda aus der Stillegungsrangliste herausgenommen oder neu bewertet wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls von wem neue Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von Bundesbahnausbesserungswerken in Auftrag gegeben worden sind? Entscheidungen über eine Stillegung oder den weiteren Fortbestand der Ausbesserungswerke Fulda und Weiden haben Vorstand und Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn bisher nicht getroffen. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist im Hinblick auf die Bestimmungen des Zonenrandförderungsgesetzes und angesichts der Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 3. Dezember 1982 beauftragt worden, untersuchen zu lassen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der wirtschaftliche Gesamterfolg für die Deutsche Bundesbahn bei Beibehaltung der im Zonenrandgebiet liegenden Ausbesserungswerke Fulda und Weiden gewährleistet werden kann. Dem Bundesminister für Verkehr ist nicht bekannt, ob über die Untersuchungen der Fa. Kienbaum GmbH und der Universität Regensburg hinaus weitere Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von Ausbesserungswerken der Deutschen Bundesbahn in Auftrag gegeben worden sind. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 96 und 97): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schäden an Privathäusern und Grundstücken finanziell immer noch nicht ausgeglichen sind, die beim Bau der Staustufe Krotzenburg/ Main, entstanden sind, die mit einem Kostenaufwand von 82 Millionen DM errichtet wurde? Wird die Bundesregierung auf die beim Bau beteiligten Firmen einwirken mit dem Ziel, daß die Versicherungen dieser Unternehmen alsbald die noch offenen Fragen klären und die Anlieger, die Schäden an Häusern und Einfriedungen hatten, finanziell entschädigen? Die Main-Staustufe Krotzenburg wurde mit einem Kostenaufwand von rund 90 Millionen DM nach über 4jähriger Bauzeit im Dezember vergangenen Jahres in Betrieb genommen. — Nach den Bauverträgen haften die bauausführenden Firmen für Schäden, welche bei der Baudurchführung entstehen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß mehrere Schadenersatzansprüche infolge des Baues der Staustufe Krotzenburg zur Zeit noch von den bauausführenden Firmen und ihren Versicherungen dem Grunde und der Höhe nach geprüft werden. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes als Bauherr steht mit den Baufirmen wegen angemessener und zügiger Abwicklung der Schadenersatzforderungen in Verbindung. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ist angewiesen worden, erneut nachdrücklich 4832* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 auf eine beschleunigte Abwicklung der offenen Schadenersatzfragen hinzuwirken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Öltanker Spezialchemikalien mit sich führen, die dazu dienen, ausgelaufenes oder eingeleitetes Öl sofort auf den Meeresboden sinken zu lassen, so daß dieses von Flugzeugen oder anderen Überwachungsvorrichtungen nicht mehr festgestellt werden kann? Was gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die zur Verhinderung von unzulässigen Öleinleitungen geplante Luftüberwachung der Nordsee zu tun, um Meeresverschmutzungen, die mit diesen Spezialchemikalien verheimlicht werden sollen, doch noch aufspüren und entsprechend ahnden zu können? Zu Frage 98: Es ist bekannt, daß Öltankschiffe frei im Handel erhältliche Reinigungschemikalien regelmäßig an Bord mitführen, die entweder eine schnellere Verteilung von 01 im Wasser (Dispersion) oder eine Verklumpung des Öls (Koagulation) bewirken können. Diese Chemikalien werden ihrer eigentlichen Bestimmung nach zur Tankreinigung, etwa als Kaltreiniger, verwendet. Der Zusatz derartiger Chemikalien zur Verschleierung verbotswidrigen Ablassens von Öl ins Meer ist nach dem am 2. Oktober 1983 in Kraft getretenen Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78) verboten und wird als Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit geahndet. Durch die Beimischung dispergierender oder koagulierender Chemikalien können nur kleinere Einleitungen (ca. 100 1) verschleiert werden, da dann, abhängig von Wellengang, Wassertemperatur und Wasserdichte in ca. einer halben Stunde kein Ölfilm mehr erkennbar ist. Die Einleitung darüber hinausgehender Mengen kann trotz des Zusatzes der genannten Chemikalien auch noch nach einiger Zeit festgestellt werden. Zu Frage 99: Aus der Antwort zu Frage 98 folgt, daß Öleinleitungen im allgemeinen durch die Luftüberwachung trotz des Zusatzes von Chemikalien festgestellt werden können. Das Deutsche Hydrographische Institut ist aufgrund modernster Analysemethoden in der Lage, den Zusatz derartiger Chemikalien nachzuweisen und dadurch für die Ahndung unerlaubter Einleitungen und chemischer Beimengungen zu sorgen. Zur Probeentnahme stehen neben den Schiffen des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizeien der Länder die mit speziellen Probeentnahmegeräten ausgerüsteten Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes und die Lotsenversetzhubschrauber bereit. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1253 Frage 100): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die DDR trotz wiederholter parlamentarischer und öffentlicher Kritik an dem schlechten Fahrbahnzustand auf der SüdAutobahn — speziell vor Hof — bisher nichts unternommen hat, um diesen Mangel abzustellen, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls die DDR nachdrücklich daran zu erinnern, daß die DDR bei einer jährlichen Zahlung, einer Transitpauschale von 525 Millionen DM, eine Straßenunterhaltspflicht für die Transitstrecken hat? Die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der gemeinsamen Transitkommission hat den Unterhaltungszustand der Transitautobahn Berlin—Hof, insbesondere auf der unmittelbar vor dem Grenzübergang gelegenen Teilstrecke HirschbergTriptis, wiederholt angesprochen. Sie hat die Regierung der DDR mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Strecke nicht mehr verkehrsgerecht und es demzufolge dringend notwendig sei, alsbald die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ein sicherer und zügiger Verlauf des Transitverkehrs gewährleistet werde. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung der DDR nach dem Transitabkommen von 1971 erinnert, wonach ein schneller und ungehinderter Transitverkehr und die Instandhaltung der entsprechenden Wege zu gewährleisten ist. Auch hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß sie ihren Verpflichtungen aus dem Abkommen sorgfältig nachkomme und finanzielle Leistungen von beträchtlicher Höhe erbringe. Die Bundesregierung könne daher erwarten, daß die Regierung der DDR ihren entsprechenden Verpflichtungen in gleicher Weise nachkomme. Die DDR hat inzwischen gewisse Ausbesserungsarbeiten an dieser Autobahn begonnen. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam, ob diese Ausbesserungsarbeiten ausreichen, um die Strecke wieder in einen verkehrsgerechten Zustand zu versetzen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/1253 Frage 101): Wird sich der Bund an den bereits laufenden Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München über die Nachsubventionierung von Sozialwohnungen beteiligen und dabei entsprechend dem Vorschlag des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München (Schreiben vom 15. März 1984 an Bundesminister Dr. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. April 1984 4833* Schneider) seine Beteiligung an der Nachsubventionierung im Wege erhöhter Mittelzuweisungen an den Freistaat Bayern einbringen? Der Bund wird sich an den Verhandlungen über die Nachsubventionierung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt München nicht beteiligen. Die finanzverfassungsrechtlichen Gegebenheiten schließen eine Beteiligung des Bundes an Nachsubventionierungsmaßnahmen der Länder aus. Ich habe Ihnen das bereits auf eine ganz ähnliche Frage von Ihnen in der Fragestunde am 14. März dieses Jahres mitgeteilt. Die Bundesregierung ist jedoch überzeugt, daß die bayerische Staatsregierung bei ihren Überlegungen zur Nachsubventionierung die Bedürfnisse in München angemessen berücksichtigen wird. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/1253 Fragen 102 und 103): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für Zwecke der Stadtsanierung in den Städten und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren ein? Ist die Bundesregierung bereit, in den kommenden Jahren weiterhin Mittel für die Städtebauförderung im bisherigen Umfange zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 102: Die Bundesregierung schätzt den Investitionsbedarf im Bereich der Stadtsanierung in den Städten und Gemeinden außerordentlich hoch ein; der Bedarf wird in den nächsten Jahren im Rahmen der bestandsorientierten Stadterneuerung noch zunehmen. Das bestätigen auch die jährlichen Anmeldungen der Länder zum Bundesprogramm der Städtebauförderung. Danach übersteigt der tatsächliche Bedarf der Gemeinden an Bundesfinanzhilfen allein für die laufenden Sanierungsmaßnahmen sowie für die dringendsten Neuaufnahmen die zur Verfügung stehenden Bundesmittel bei weitem. Auch nach einer Bedarfserhebung im Auftrag des Deutschen Städtetages ist die Stadterneuerung nach Selbsteinschätzung der Gemeinden die Zukunftsaufgabe mit dem höchsten Bedarfszuwachs. Eine aktuelle Bedarfserhebung wird gerade im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin, durchgeführt. Zu Frage 103: Die Bundesregierung hat die Verpflichtungsrahmen des Bundesprogramms der Städtebauförderung für 1983 und 1984 um je 60 Millionen DM auf 280 Millionen DM erhöht und diesen bisher höchsten Stand im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung verstetigt. Dabei wurden neben dem hohen Investitionsbedarf die beschäftigungspolitische Bedeutung der Städtebauförderung, ihre hohen gebietsbezogenen Anstoß- und Ausstrahlungseffekte sowie ihre breite regionale Streuung berücksichtigt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/ 1253 Frage 104): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Günther Herion, daß im Wohnungsbau, bei dem schon 1983 die Nachfrage wieder abflaute, ein neuerliches Tief in Sicht sei (dpa 5. April 1984)? Das Sofortprogramm der Bundesregierung zur Wiederbelebung des Wohnungsbaus hat zusammen mit günstigeren Kapitalmarktbedingungen im vergangenen Jahr eine kräftige Belebung der Wohnungsbaunachfrage ausgelöst. Insgesamt wurden 1983 rd. 420 000 Wohnungen neu zum Bau genehmigt; gegenüber 1982 beträgt die Steigerungsrate rd. 25 %. Die durch die wohnungspolitischen Sofortmaßnahmen ausgelösten Anstoßwirkungen werden aufgrund der unterschiedlichen Auslauffristen der Einzelmaßnahmen bis in das Jahr 1985 hineinreichen. Diese wohnungspolitischen Sofortmaßnahmen waren aus konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Gründen vor allem darauf gerichtet, kurzfristig wirksame Nachfrage im Wohnungsbau zu wecken. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Anschluß an das Sonderprogramm zu langfristig überschaubaren, verläßlichen Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu gelangen. Wesentlicher Träger der Entwicklung im Wohnungsbau wird künftig zunehmend der Eigenheimbau sein; die Konzeption für seine steuerliche Förderung wird sie demnächst bekanntgeben. Darüber hinaus werden Bauinvestitionen im Wohnungsbestand weiterhin an Bedeutung gewinnen. Insgesamt ist für die künftige Entwicklung der gesamten Baukonjunktur von Bedeutung, inwieweit über eine Verbesserung der öffentlichen Finanzen die öffentlichen Bauinvestitionen wieder an Kraft gewinnen und inwieweit durch eine Verbesserung der Unternehmenserträge die Investitionen im Wirtschaftsbau weiter gestärkt werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das sind junge Leute, die einen Beruf haben, den sie auch jahrelang ausgeübt haben und nun versuchen, sich weiter zu qualifizieren, junge Frauen vor allen Dingen — von denen war gestern hier auch sehr viel die Rede —, die verwitwet oder geschieden sind und Kinder haben und die versuchen, wieder eine berufliche Basis zu finden. Diese haben längst einen eigenen Hausstand, wohnen vielleicht Hunderte von Kilometern von ihren Eltern entfernt; die Eltern sind häufig bereits Rentner und haben ihren jetzt erwachsenen Kindern vor Jahren auch die erste Berufsausbildung bezahlt. Diesen Menschen mutet das jetzige Bundesausbildungsförderungsgesetz — ich glaube, weil wir schludrig gearbeitet haben — wieder zu, zu ihren Eltern zu ziehen, und den Eltern mutet es zu, die gesamte zweite Ausbildung zu bezahlen, aber nur dann — da wird es dann widersinnig —, wenn diese Eltern in einer Stadt wohnen, in der zufälligerweise eine Schule ist, die diese jungen Leute besuchen könnten. Wenn dieselben Eltern auf dem Land wohnen, dann ist alles wieder in Ordnung und sie bekommen BAföG, obwohl der Ausbildungsort mehrere Hundert Kilometer entfernt ist.
    Der Bundesrat und vor allen Dingen die unionsgeführten Länder haben gesagt: Dies ist nicht zumutbar; Bund, fördere das weiter! — Wir fordern Sie mit unserem Antrag nur auf, dieser Gesetzesinterpretation des Bundesrates auch zu folgen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Geißler [CDU/ CSU]: Die Länder haben Entlastung bekommen!)

    Nun zum Dritten. Wir wollen, daß für den Monat August auch die Schüler wieder gefördert werden. Studenten erhalten selbstverständlich BAföG für 12 Monate im Jahr, Schüler nur für 11 Monate. Das mag für die Schüler hingenommen werden, die unter Einbeziehung des Einkommens der Eltern gefördert werden. Das ist nicht hinzunehmen für diejenigen, die unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern, weil sie vielleicht gar keine mehr haben, gefördert werden.
    Ich darf Sie auf einen Brief der Caritas aus Nordrhein-Westfalen an Frau Bundesminister Wilms verweisen, in dem davon gesprochen wird, daß einige Bildungseinrichtungen für Spätaussiedler wegen dieses 12. Monats, weil sie nicht in der Lage sind, auch noch kostenlos Unterhalt zu gewähren, sehr gefährdet sind.
    Meine verehrten Kollegen, ich glaube, wir schaden dem Ansehen des Parlaments insgesamt, wenn erkannte Fehler nicht beseitigt werden.

    (Beifall bei der SPD)




    Frau Schmidt (Nürnberg)

    Dieses Parlament war bisher auch fähig, Fehler, die es gemacht hat, zu korrigieren. Ich erinnere nur an das Taschengeld für Altenheimbewohner. Was wir gemeinsam angerichtet hatten, haben wir dann auch wieder gemeinsam in Ordnung gebracht.
    Der Bundeskanzler hat Hoffnungen geweckt, daß das auch hier getan wird. Jetzt werden diese jungen Leute auf den Familienlastenausgleich vertröstet. Ich frage Sie: Was macht der wehrpflichtige junge Mann, der im Jahre 1983 Wehrdienst geleistet hat, damit, daß 1986/87 oder 1988, wenn seine Ausbildung längst abgebrochen ist, im Familienlastenausgleich etwas korrigiert wird?
    Die jungen Leute im Jugendprotest bemängeln vor allen Dingen, daß das Reden und Handeln von Politikern nicht übereinstimmt. Zeigen wir doch endlich, daß wir dazu fähig sind, daß es nicht bei Redereien in der „Bild"-Zeitung bleibt, sondern daß wir endlich auch danach handeln.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Bundeskanzler — er ist immer noch nicht da — müßte dabei eigentlich den Anfang machen. Er müßte zeigen, daß er den Worten auch Taten folgen läßt.
    Wir beantragen für diesen Antrag, der nur wieder vernünftiges Recht herstellen soll, namentliche Abstimmung. Stimmen Sie unseren Anträgen zu,

    (Feilcke [CDU/CSU]: Bestimmt nicht!)

    wenn Sie nicht wollen, daß Kanzler Kohl Kahlschlagkanzler gegen Wehrgerechtigkeit, gegen Frauen mit Kindern und gegen den zweiten Bildungsweg genannt werden wird.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist abenteuerlich! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort zur Aussprache hat der Abgeordnete Daweke. — Danach kommen wir zur Abstimmung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Daweke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schmidt hat über die Ungerechtigkeiten des existierenden BAföG geredet. Ich zeige Ihnen die rote Karte, denn unsolide und ungerecht gegenüber der jungen Generation war eine Politik, die dieser Generation so viel Schulden hinterlassen hat, daß sie Jahre brauchen wird, um das abzutragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Frau Schmidt, wo sind Sie denn eigentlich gewesen? Sie sind doch 1980 in den Bundestag gekommen. Haben Sie denn alles vergessen, was Voraussetzung dieser Politik war? Es tut uns auch weh, wenn wir in soziale Besitzstände einschneiden müssen. Wo sind Sie denn in den letzten 13 Jahren gewesen, als Sie das Geld mit dem Füllhorn hinausgeschmissen haben, und als Sie dafür gesorgt haben, daß die nächste Generation Jahr für Jahr das Zigfache von dem, was Sie hier jetzt verteilen wollen, alleine an Banken, an Scheichs — ich weiß nicht, an wen sonst noch — bezahlen muß, um die Schulden abzutragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)