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ID1006426500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Brosi 4467 A Erweiterung der Tagesordnung 4467 B Begrüßung einer Delegation des norwegischen Storting 4483 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Straßmeir, Dr. Jobst, Milz, Bohlsen, Bühler (Bruchsal), Fischer (Hamburg), Hanz (Dahlen), Haungs, Pfeffermann, Schemken, Tillmann, Hinsken, Lemmrich, Hoffie, Kohn, Dr. Weng und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Deutsche Bundesbahn — Drucksachen 10/112, 10/672 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn (Bundesbahnsanierungsgesetz) — Drucksache 10/808 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Fahrpreiserhöhungen der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 10/612 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Bundesbahnpolitik im Zonenrandgebiet — Drucksache 10/1222 — Dr. Jobst CDU/CSU 4468 A Daubertshäuser SPD 4471 A Hoffie FDP 4475 B Drabiniok GRÜNE 4479 B Dr. Dollinger, Bundesminister BMV . . 4484 A, 4500 A Haar SPD 4489 B Straßmeir CDU/CSU 4494 A Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 4497 B Kohn FDP 4500 B Kretkowski SPD 4502 D Schemken CDU/CSU 4505 A Bamberg SPD 4507 A Lemmrich CDU/CSU 4509 B Bohlsen CDU/CSU 4512 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen — Drucksache 10/1162 — Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 4532 B Egert SPD 4533 B Keller CDU/CSU 4535 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Frau Potthast GRÜNE 4536 B Cronenberg (Arnsberg) FDP 4538 A Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Fraktion der SPD Lage in Chile — Drucksachen 10/360, 10/1049 — Brück SPD 4540 A Klein (München) CDU/CSU 4542 B Frau Gottwald GRÜNE 4544 C Schäfer (Mainz) FDP 4546 D Waltemathe SPD 4548 C Möllemann, Staatsminister AA 4550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundesministers für Verkehr 1982 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Drucksachen 10/2254, 10/1002 — Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär BMB . 4553 D Stiegler SPD 4555 A Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 4556 D Drabiniok GRÜNE 4558 D Ronneburger FDP 4560 D Handlos fraktionslos 4562 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Rolle der Häfen in der gemeinsamen Verkehrspolitik — Drucksachen 9/2435, 10/1151 — Fischer (Hamburg) CDU/CSU 4563 B Hettling SPD 4564 D Kohn SPD 4566 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Verbot des Herbizidwirkstoffs Paraquat — Drucksachen 10/202, 10/1148 — Bayha CDU/CSU 4567 A Frau Weyel SPD 4568 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4570 B Paintner FDP 4572 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/1163 — 4574A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) — Drucksache 10/1143 — 4574 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen — Drucksachen 9/1816, 10/358 Nr. 85, 10/1152 — 4574 B Beratung der Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1200 — 4574 C Fragestunde — Drucksache 10/1215 vom 30. März 1984 — Tätigkeit von Pfarrern in Kriegsdienstverweigerungsausschüssen MdlAnfr 24 30.03.84 Drs 10/1215 Sielaff SPD Antw StSekr Chory BMJFG 4513C, D, 4514A, B ZusFr Sielaff SPD 4513D, 4514 A ZusFr Fiebig SPD 4514 B Warnung vor steigenden Leistungsanforderungen angesichts des Mißbrauchs von Psychopharmaka durch Kinder und Jugendliche MdlAnfr 25, 26 30.03.84 Drs 10/1215 Kuhlwein SPD Antw StSekr Chory BMJFG 4514C, D, 4515A, B, C, D, 4516A, B, C, D, 4517 A ZusFr Kuhlwein SPD . 4514D, 4515A, 4516A, B ZusFr Egert SPD 4515A, 4516 C ZusFr Fiebig SPD 4515 B ZusFr Dr. Hirsch FDP 4515C ZusFr Reimann SPD 4515 D ZusFr Sielaff SPD 4516 C ZusFr Schwenninger GRÜNE 4516 D ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 4516 D ZusFr Frau Weyel SPD 4517 A Belastung der B 54 im Abschnitt Schiesheim-Diez durch Verlegung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße MdlAnfr 33, 34 30.03.84 Drs 10/1215 Frau Weyel, SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 4517C, D, 4518A, B, C, D ZusFr Frau Weyel SPD . . 4517C, D, 4518B, C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 4518 C ZusFr Krizsan GRÜNE 4518 D Auflage und Kosten des im Rahmen der Werbeaktion „rosaroter Elefant" der Bundesbahn erschienenen Sonderdrucks der Bild-Zeitung MdlAnfr 35, 36 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Hauchler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 4519A, B, C, D ZusFr Dr. Hauchler SPD 4519A, B, C, D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4519 B Trassenführung der B 211 neu durch das Feuchtgebiet „Bornhorster Wiesen" bei Oldenburg; Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes MdlAnfr 37, 38 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Jannsen GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 4519D, 4520A, B, C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4520A, C Vorschriften des Bundespostministers für den Einbau von Sicherheitsglas in Fernsprechzellen MdlAnfr 39, 40 30.03.84 Drs 10/1215 Fiebig SPD Antw PStSekr Rawe BMP . . . . 4520D, 4521A ZusFr Fiebig SPD 4521A Vorlage des Wohnrechtsvereinfachungsgesetzes 1984 MdlAnfr 44 30.03.84 Drs 10/1215 Waltemathe SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4521 B, C, D, 4522A, B, C, D ZusFr Waltemathe SPD 4521 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4521 D ZusFr Müntefering SPD 4522 A ZusFr Sauermilch GRÜNE 4522 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 4522 B ZusFr Menzel SPD 4522 C ZusFr Meininghaus SPD 4522 C Einführung einer „vereinbarten Miete" im sozialen Wohnungsbau und Abschaffung der langfristigen Mietpreis- und Belegungsbindung MdlAnfr 45 30.03.84 Drs 10/1215 Waltemathe SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . . 4522 D, 4523B, C, D, 4524A, B, C ZusFr Waltemathe SPD 4523A, B ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 4523 C ZusFr Sauermilch GRÜNE 4523 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 4523 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 4524A ZusFr Müntefering SPD 4524 B ZusFr Link (Frankfurt) CDU/CSU . . 4524 C Einführung einer „vereinbarten Miete" mit jährlichem Anpassungsmechanismus im sozialen Wohnungsbau MdlAnfr 46, 47 30.03.84 Drs 10/1215 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 4524D, 4525A, B, C, D, 4526A, B, C, D ZusFr Müntefering SPD 4524D, 4525A, 4526C, D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4525 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 4525 B ZusFr Dr.-Ing Kansy CDU/CSU 4525 C ZusFr Waltemathe SPD 4525 D ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 4525 D ZusFr Sauermilch GRÜNE 4526 A ZusFr Menzel SPD 4526B, D ZusFr Link (Frankfurt) CDU/CSU . . 4526 B Einführung der Staffelmiete im sozialen Wohnungsbau und Erfahrungen mit dieser Miete im freien Wohnungsbau MdlAnfr 48, 49 30.03.84 Drs 10/1215 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 4527A, B, C, D, 4528A, B, C, D, 4529A, B, C ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . 4527B, 4529A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . 4527C, 4529 B ZusFr Müntefering SPD 4527 D ZusFr Waltemathe SPD 4528A, 4529 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4528 A ZusFr Dr. Daniels CDU/CSU 4528 B ZusFr Sauermilch GRÜNE 4528 C Regelung der Mieterhöhungen, insbesondere beim Wegfall von Zins-, Annuitätsund anderen Aufwendungshilfen, im Wohnungsrechtsvereinfachungsgesetz MdlAnfr 50, 51 30.03.84 Drs 10/1215 Meininghaus SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 4529C, D, 4530A, B ZusFr Meininghaus SPD 4529 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 4529 D ZusFr Müntefering SPD 4530 A Verhältnis von Aufwand und Nutzen bei Einführung einer Unternehmensmiete; Kontrolle der Mietpreisbildung durch die Mieter MdlAnfr 52, 53 30.03.84 Drs 10/1215 Lohmann (Witten) SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4530B, C, D, 4531A, B, C, D ZusFr Lohmann (Witten) SPD . . . . 4530C, D, 4531 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 4530 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 4531 C ZusFr Waltemathe SPD 4531 D Nächste Sitzung 4574 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4575* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4575* C Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bericht des Bundesministers für Verkehr 1982 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Drucksachen 9/2254, 10/1002 — . . . . 4576*A Anlage 4 Vereinbarkeit der Stellenstreichungen beim Deutschen Patentamt und der Schließung von Patentauslegestellen mit der Innovations- und Technologietransferpolitik der Bundesregierung MdlAnfr 1 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ . . . . 4576* B Anlage 5 Schußversuche an lebenden Tieren MdlAnfr 2 30.03.84 Drs 10/1215 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4577*A Anlage 6 Militärische Ausbildung britischer Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz in Nordirland MdlAnfr 7 30.03.84 Drs 10/1215 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 4577*B Anlage 7 Beteiligung der Bundesmarine an der Suche nach Giftfässern in der Nordsee MdlAnfr 8 30.03.84 Drs 10/1215 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4577*B Anlage 8 Verweigerung einer thematischen Behandlung der NATO im Schulunterricht durch einige Bundesländer MdlAnfr 17 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4577* C Anlage 9 Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Dioxin-Rückständen in Muttermilch; Nachweis von Rückständen in tierischer Milch MdlAnfr 18, 19 30.03.84 Drs 10/1215 Poß SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFG . . . . 4577* D Anlage 10 Erkenntnisse der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA über die krebserregende Wirkung von Methylbromid MdlAnfr 20 30.03.84 Drs 10/1215 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw StSekr Chory BMJFG . . . . 4578* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 V Anlage 11 Einsparungen durch die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes im Vergleich zum Verwaltungsaufwand 1983 und in den nächsten fünf Jahren MdlAnfr 21, 22 30.03.84 Drs 10/1215 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw StSekr Chory BMJFG . . . . 4579*A Anlage 12 Widerstände gegen den von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest geplanten Bau eines Leitwerks im Bereich der Nahemündung MdlAnfr 27, 28 30.03.84 Drs 10/1215 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4579* B Anlage 13 Kompetenz zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse 4 (alt) auf eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 MdlAnfr 31 30.03.84 Drs 10/1215 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4579* D Anlage 14 Verhinderung schwerer Verletzungen der Milz bei Fahrradstürzen von Kindern MdlAnfr 32 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 4580*A Anlage 15 Angebot nicht lieferbarer Telefonmodelle durch die Bundespost MdlAnfr 41 30.03.84 Drs 10/1215 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4580* C Anlage 16 Ergebnisse der Bergbau-Forschung zur Kohleentschwefelung durch ThiobacillenBakterien MdlAnfr 56 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4580* D Anlage 17 Aufwendungen für die Kernfusionsforschung MdlAnfr 57 30.03.84 Drs 10/1215 Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4581*A Anlage 18 Fortschreibung des Programms Biotechnologie MdlAnfr 58 30.03.84 Drs 10/1215 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 4581* B Anlage 19 Anteilige Reduzierung der Personalkostenerstattung durch die Bundesanstalt für Arbeit beim Ausscheiden von Teilnehmern aus einer laufenden Maßnahme des Benachteiligtenprogramms MdlAnfr 59, 60 30.03.84 Drs 10/1215 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 4581* C Anlage 20 Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Sicherung der Zukunftschancen der Jugend in Ausbildung und Beruf MdlAnfr 61 30.03.84 Drs 10/1215 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 4581* D Anlage 21 Besuch des Bundesaußenministers in Argentinien in Begleitung von 13 Sicherheitsbeamten; Reservierung von Einzelzimmern MdlAnfr 62 30.03.84 Drs 10/1215 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4582* A Anlage 22 Militärische Ausbildung britischer Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz im eigenen Land angesichts des NATO-Truppenstatuts oder anderer vertraglicher Vereinbarungen VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 MdlAnfr 63 30.03.84 Drs 10/1215 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 4582* B Anlage 23 Vorbehalt von Bundeskanzler Adenauer vom 13. 9. 1955 gegenüber dem sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin betr. die Nichtanerkennung von territorialen Besitzständen durch den Moskauer Vertrag; Selbstbestimmung der Staatsangehörigkeit nach den Regeln des Völkerrechts MdlAnfr 64, 65 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 4582* C Anlage 24 Einsatz chemischer Kampfstoffe im iranisch-irakischen Krieg durch den Irak; Vorschläge der Bundesregierung zur Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates über die Lage der deutschen Minderheit in der Sowjetunion MdlAnfr 67, 68 30.03.84 Drs 10/1215 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 4583* A Anlage 25 Reduzierung der Fechtunfälle durch Einsatz der neuen Kunststoffklinge MdlAnfr 69 30.03.84 Drs 10/1215 Eimer (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4583* C Anlage 26 Absichtliche Grenzüberflüge von DDR-Hubschraubern MdlAnfr 70 30.03.84 Drs 10/1215 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4583* C Anlage 27 Zivilverteidigung als Schulunterrichtsfach in Staaten des Warschauer Paktes MdlAnfr 73 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 4583* D Anlage 28 Verkauf bundeseigener Wohnungen in Niederbayern und der Oberpfalz; Vorkaufsrecht für die Mieter; Konsequenzen für die Beschäftigung bei den Außenstellen der Bundesvermögensämter MdlAnfr 74, 75 30.03.84 Drs 10/1215 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4584*A Anlage 29 Verkauf von bundeseigenen Wohnungen in Bayern, insbesondere in Ingolstadt, bis Juli 1984 MdlAnfr 76, 77 30.03.84 Drs 10/1215 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4584* C Anlage 30 Zinsverluste und Kreditaufnahme des Bundes durch ratenweise Auszahlung des Bundesbankgewinns MdlAnfr 78, 79 30.03.84 Drs 10/1215 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 4585* A Anlage 31 Kampfanlage zur Ausbildung britischer Soldaten für den Einsatz in Irland auf dem Truppenübungsplatz Sennelager; Vereinbarkeit einer Kampfanlage für die Ausbildung britischer Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz in Irland mit dem NATO-Truppenstatut MdlAnfr 80, 81 30.03.84 Drs 10/1215 Heistermann SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 4585* C Anlage 32 Waffenlieferungen bzw. Lieferungsvorhaben an mit Israel im Kriegszustand befindliche Länder MdlAnfr 82, 83 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4586* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 VII Anlage 33 Anträge auf Waffenexport nach Saudi-Arabien MdlAnfr 84 30.03.84 Drs 10/1215 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4586* B Anlage 34 Granitimporte aus Portugal MdlAnfr 85 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4586* C Anlage 35 Zuwendungsleitstellen für die öffentlich geförderte Betriebsberatung MdlAnfr 86, 87 30.03.84 Drs 10/1215 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4586* D Anlage 36 Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland von Mineralöl-Fertigprodukt-Importen MdlAnfr 88, 89 30.03.84 Drs 10/1215 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4587* B Anlage 37 Aufkauf von auf den innerdeutschen Handel spezialisierte Firmen in der Bundesrepublik Deutschland durch DDR-Außenhandelsorganisationen MdlAnfr 90 30.03.84 Drs 10/1215 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 4588*A Anlage 38 Vegetationsschäden an Ackerböden, entsprechend dem Waldsterben MdlAnfr 91 30.03.84 Drs 10/1215 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 4588*A Anlage 39 Umfang der Verwendung von Methylbromid zur Bodendesinfektion MdlAnfr 92 30.03.84 Drs 10/1215 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 4588* B Anlage 40 Aufkommen aus der Mitverantwortungsabgabe für Milch in den EG-Ländern; Verwendung der Mittel MdlAnfr 93, 94 30.03.84 Drs 10/1215 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 4588* C Anlage 41 EG-Haushaltsmittel für eine Umstrukturierung der Fischwirtschaft; Förderung der Aquakulturen MdlAnfr 95, 96 30.03.84 Drs 10/1215 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 4589* A Anlage 42 Erhalt bedrohter Nutztierrassen, insbesondere durch Einrichtung von Parks, entsprechend der Empfehlung der Europäischen Vereinigung für Tierproduktion (EAAP) MdlAnfr 97 30.03.84 Drs 10/1215 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 4589* C Anlage 43 Entschädigung oder Rentenanrechnung für im Zweiten Weltkrieg einberufene Bauernsöhne MdlAnfr 98 30.03.84 Drs 10/1215 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4590* A Anlage 44 Auffassung des Bundesbauministeriums über die Höhe der Rente von Erwerbstätigen ohne Kinder MdlAnfr 99 30.03.84 Drs 10/1215 Egert SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4590* C VIII Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Anlage 45 Nichterfüllung der Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter; Zahl der verhängten Geldbußen MdlAnfr 100, 101 30.03.84 Drs 10/1215 Buschfort SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4590* D Anlage 46 Ratenweise Zahlung der Eigenbeteiligung Schwerbehinderter beim Erwerb der Berechtigung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; vorzugsweise Nutzung der Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung durch Schwerbehinderte MdlAnfr 102, 103 30.03.84 Drs 10/1215 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4591*A Anlage 47 Beseitigung der Nachteile bei der Neuregelung der Freifahrtberechtigung und der Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte; rechtzeitige Aushändigung der Freifahrtberechtigungen; Zahl der ausgegebenen Wertmarken und Kraftfahrzeugsteuer-Begünstigungsbe scheide MdlAnfr 104, 105 30.03.84 Drs 10/1215 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4591* C Anlage 48 Finanzielle Unterstützung von aus deutschen Auslandsschulen zurückgekehrten arbeitslosen Junglehrern MdlAnfr 106 30.03.84 Drs 10/1215 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4592* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4467 64. Sitzung Bonn, den 5. April 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 6. 4. Dr. Ahrens * 6. 4. Bastian 6. 4. Büchner (Speyer) * 6. 4. Conradi 6. 4. Curdt 6. 4. Duve 6. 4. Dr. Ehmke (Bonn) 6. 4. Dr. Enders * 6. 4. Fellner 6. 4. Frau Fischer *** 6. 4. Franke 6. 4. Gansel 6. 4. Frau Geiger *** 6. 4. Gerstl (Passau) * 6. 4. Gobrecht *** 6. 4. Heimann 6. 4. Dr. Holtz *** 6. 4. Kittelmann * 6. 4. Dr. Kreile 6. 4. Frau Krone-Appuhn 6. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 6. 4. Dr. Müller * 6. 4. Offergeld 6. 4. Polkehn 6. 4. Porzner 6. 4. Dr. Riesenhuber 6. 4. Rohde (Hannover) 5. 4. Frau Roitzsch (Quickborn) 6. 4. Roth 6. 4. Dr. Rumpf * 6. 4. Dr. Scheer *** 6. 4. Schmidt (Hamburg) 6. 4. Schmidt (Wattenscheid) 6. 4. Schröder (Hannover) 6. 4. Schröer (Mülheim) 5. 4. Dr. Solms 5. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 6. 4. Dr. Stark (Nürtingen) 6. 4. Dr. Stercken *** 6. 4. Stobbe 6. 4. Voigt (Frankfurt) 6. 4. Weiskirch (Olpe) 6. 4. Frau Dr. Wex 5. 4. Wissmann 6. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an der 71. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung in der Türkei - Drucksache 10/998 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Einführung eines Programms gemeinschaftlicher Maßnahmen zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit - Drucksache 10/1179 - zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe - Drucksache 10/1213 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 27. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen aus anderen Sektoren als dem der Alkalichloridelektrolyse - Drucksache 10/358 Nr. 24 - Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete des Mittelmeeres - Drucksache 10/546 Nr. 17 - Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmototen mit Fremdzündung - Drucksache 10/358 Nr. 19- Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 16. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf eines Vorschlags für einen Beschluß des Rates zur Änderung des sektorellen Forschungs- und Entwicklungsprogramms auf dem Gebiet der Umwelt (Umweltschutz und Klimatologie) - Indirekte und konzertierte Aktion - 1981 bis 1985 - Drucksache 10/546 Nr. 22 - Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 79/783/EWG hinsichtlich der allgemeinen Aktionen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung - Drucksache 10/873 Nr. 26 - Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 30. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 351/79 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors - Drucksache 10/595 Nr. 11 - 4576* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) nach § 31 GO zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bericht des Bundesministers für Verkehr 1982 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Drucksachen 9/2254, 10/1002 — Die Beschlußempfehlung fordert die Bundesregierung u. a. auf, die in dem zugehörigen Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen vorgeschlagenen „Verbesserungen der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes zu prüfen". Damit wird ein Bezug zwischen Beschlußempfehlung und Bericht hergestellt, der mißinterpretiert werden kann. Ich kann die im Bericht dargelegten Vorschläge zur „Verbesserung" der Verkehrserschließung nicht in allen Punkten mittragen. Meine Kritik richtet sich vor allem gegen — den in IV Ziff. 2 enthaltenen Hinweis, bei den Bundesfernstraßen sollten alle bisher in Dringlichkeitsstufe I aufgeführten Baumaßnahmen im Zonenrandgebiet in die Baustufe I a aufgenommen werden, weil ich diese Forderung in bezug auf die B 404 nicht unterstützen kann, — und gegen die Bekräftigung der Stellungnahme des Ausschusses für die Fertigstellung des Main-Donau-Kanals. Ich werde mich deshalb der Stimme enthalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/ 1215 Frage 1): Wie vereinbart es die Bundesregierung mit ihrer Innovations- und Technologietransferpolitik, daß beim Deutschen Patentamt laufend Stellen gestrichen werden, so daß der Zeitraum bis zur Patenterteilung auf 3,2 Jahre gestiegen ist und Patentauslegestellen in den Ländern als bestehende Technologietransferstellen geschlossen werden müssen? Die Bundesregierung mißt dem Patentwesen im Rahmen ihrer auf Förderung von Innovation und Technologietransfer ausgerichteten Politik einen hohen Stellenwert bei. Eine sachgerechte Würdigung der Situation des Patentwesens und seiner institutionellen Strukturen hat als entscheidendes Datum zu berücksichtigen, daß im Jahre 1978 das Europäische Patentamt mit Sitz in München eröffnet worden ist. Seither ist erwartungsgemäß ein wesentlicher Teil der Patentanmeldungen vom Deutschen Patentamt und den übrigen nationalen Patentämtern der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation auf das Europäische Patentamt übergegangen, bei dem mit einer einzigen Patentanmeldung Patentschutz gleichzeitig für mehrere oder alle Staaten der Europäischen Patentorganisation erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund ist zur Personalsituation des Deutschen Patentamts folgendes festzustellen: Das Personal des Deutschen Patentamts insgesamt wurde seit 1973 um 13,3 % verringert. Zugleich ging die Anzahl der Patentprüfer von 662 im Jahre 1973 über 649 im Jahre 1976 und 608 im Jahre 1982 auf 591 im Jahre 1984 und damit um 10,8% zurück. Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Patentanmeldungen beim Deutschen Patentamt von 66 223 im Jahre 1973 über 47 826 im Jahre 1982 auf 47 103 im Jahre 1983 und damit um insgesamt 28,8% zurück. Diese Entwicklung entspricht einem weltweit zu beobachtenden Trend und ist darüber hinaus auf die Eröffnung des Europäischen Patentamts im Jahre 1978 zurückzuführen, bei dem seither ein wachsender Anteil der zuvor an das Deutsche Patentamt gerichteten Patentanmeldungen eingereicht wird. Die verhältnismäßig hohe durchschnittliche Erledigungsdauer von jetzt 3,3 Jahren (1979: 2,8 Jahre; 1982: 4,1 Jahre) ist wesentlich darauf zurückzuführen, daß das Deutsche Patentamt bisher 171 voll ausgebildete, leistungsfähige Prüfer an das Europäische Patentamt abgegeben und damit einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau dieses Amtes geleistet hat. Außerdem sind viele Prüfer vorzeitig in den Ruhestand getreten. Seit 1978 hat das Deutsche Patentamt bei einem Gesamtbestand von jetzt 591 Prüfern nicht weniger als 329 Prüfer neu eingestellt, ausgebildet und eingearbeitet, und zwar 1978: 32 1979: 49 1980: 84 1981: 50 1982: 55 1983: 53 Im Jahre 1984 sollen 46 Prüfer eingestellt werden, von denen einige schon einberufen sind. Ein Prüfer erreicht in der Regel erst nach ungefähr fünf Jahren seine volle Leistungsfähigkeit. Die Erledigungszeiten werden nach Einschätzung des Deutschen Patentamts mit der zunehmenden Leistung der neuen Prüfer etwa 1987/88 bei 2'/2 Jahren liegen und damit auch im internationalen Vergleich bestehen können. Die jetzt noch 12 Patentauslegestellen werden von unterschiedlichen Trägern in den Bundesländern unterhalten. Sie werden vom Deutschen Patentamt jedoch durch Lieferung von Schriften im Werte von ca. 2,5 Mio. DM unterstützt. Der Bestand der Patentauslegestellen steht in keinem Zusammenhang mit der Stellensituation im Deutschen Patentamt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4577* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 2): Muß ich die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Dr. Rühl, vom 16. Februar 1984 so verstehen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Schußversuche an lebenden Tieren vorgenommen werden? Zur Entwicklung und Untersuchung therapeutischer Möglichkeiten nach Schußfrakturen wurden aufgrund eines im April 1982 abgeschlossenen Forschungsvertrages entsprechende Versuche an sechs lebenden Schweinen durchgeführt. — Die Tiere befanden sich in jeder Phase des Versuchs in tiefer Allgemeinnarkose. Eine sorgfältige postoperative Versorgung und Pflege der Versuchstiere einschließlich der Schmerzbekämpfung nach medizinischen Gesichtspunkten war sichergestellt. — Ein alternativer Weg zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. Entwicklung der zwingend erforderlichen Verfahren, z. B. Beschuß toter Gewebe als Vorversuch, konnte die notwendigen Ergebnisse allein nicht erbringen. Die Versuche wurden auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt und sind abgeschlossen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 7): Kann die Bundesregierung die im Bericht vom 27. März 1984 der Sendung „Monitor" behauptete Tatsache bestätigen, wonach britische Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland speziell für den Einsatz in Nordirland ausgebildet werden? Die britische Rheinarmee betreibt den unter ihrem Kommando stehenden Truppenübungsplatz Senne. Dort bildet sie im Rahmen des NATO-Truppenstatuts in eigener Verantwortlichkeit britische Soldaten aus. Zu dieser Ausbildung gehört auch Nah- und Häuserkampf, wie er zur Erfüllung der Einsatzaufgaben im Rahmen der Vorneverteidigung erforderlich ist. Hierbei ausgebildete britische Soldaten können auch außerhalb des Einsatzgebietes in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 8): Ist die Bundesregierung bereit, sich mit Hilfe von entsprechend geeigneten Schiffen der Bundesmarine in der Nordsee an der Suche nach 80 Fässern hochgiftiger Chemikalien zu beteiligen, die bei einem schweren Sturm Anfang Januar dieses Jahres von einem dänischen Frachter über Bord gegangen sind? Nach dem Bonner Übereinkommen zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe liegt die Suche nach den Fässern im Zuständigkeitsbereich Dänemarks. Die Bundesregierung ist natürlich bereit, Dänemark dabei zu helfen, da die Situation in der Nordsee alle Anliegerstaaten betrifft. Es war beabsichtigt, daß unsere Marine sich mit modernem Gerät an der Suche und Lokalisierung der giftigen Stoffe beteiligt, um die Gefahr einer Umweltschädigung so gering wie möglich zu halten. Dies war bereits dem BMV, der in dieser Angelegenheit federführend ist, als Angebot mitgeteilt worden. Nach den letzten Erkenntnissen wurde die Suche aber bereits mit Erfolg abgeschlossen und ein dänisches Schiff soll mit der Bergung der restlichen Fässer beginnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen Bundesländern die Kultusministerien oder Schulverwaltungen sich weigern, die NATO als Verteidigungsbündnis im Unterricht zu behandeln, und kann die Bundesregierung mitteilen, um welche Bundesländer es sich handelt? Aus den offiziellen Verlautbarungen der Länder ist zu entnehmen, daß die NATO im Unterricht behandelt werden soll. Aus vielfältigen Zuschriften, vor allem von Eltern und Elternvertretungen, ist aber zu erkennen, daß die Wirklichkeit an manchen Schulen mit der politischen Absicht nicht immer übereinstimmt. Offensichtlich wirken sich die unterschiedlichen persönlichen Vorstellungen einzelner Lehrer bei der Unterrichtsgestaltung sehr stark aus und leider wird häufig mitgeteilt, daß sich verschiedene Kultusbehörden und Schulräte nicht genügend einsetzen, um in sachlicher, vorurteilsfreier und objektiver Form über die Notwendigkeit unserer NATO und die Bedeutung für die Sicherheitspolitik zu berichten. Es ist der Bundesregierung unverständlich, daß in dieser für uns alle wichtigen Frage bisher über die Parteigrenzen hinweg keine übereinstimmende Empfehlung für die Schule durch die Kultusminister der Länder erzielt werden konnte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 18 und 19): 4578* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Plant die Bundesregierung, im Bereich der Verursachung von Dioxin-Rückständen in der Muttermilch Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Gesundheitsschädigungen von Kindern und Müttern vorzubeugen, und welcher Art sind gegebenenfalls diese Maßnahmen? Hat die Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse über mögliche Dioxin-Rückstände in tierischer Milch vorliegen? Zu Frage 18: Die Bundesregierung wird auch in Zukunft Anstrengungen unternehmen, die Belastung der Muttermilch durch Dioxine, genauer: Polychlordibenzodioxine (PCDD) und Polychlordibenzofurane (PCDF) zu minimieren. Zunächst muß das Wissen, auf welchem Wege die Dibenzodioxine und Dibenzofurane den menschlichen Körper überwiegend erreichen, vermehrt werden. Die dazu notwendigen Arbeiten im Bereich der Dioxinanalytik werden Hochsicherheitslabore des Bundesgesundheitsamtes demnächst aufnehmen. Dibenzodioxine und Dibenzofurane können als — Nebenprodukte bei chemischen Synthesen und — bei Verbrennungsvorgängen auftreten. Bei der Synthese der Herbizide 2,4,5-T und 2,4-D sowie des Holzschutzmittels PCP (Pentachlorphenol) werden Dioxine als Verunreinigung gebildet. Der Eintrag von Dioxinen in die Umwelt als Begleitstoffe der obengenannten Chemikalien wird sich verringern; entweder, weil die Produktion stark reduziert (PCP) oder in der Bundesrepublik Deutschland ganz eingestellt wurde (2,4,5-T) oder weil inzwischen Herstellungsverfahren existieren, bei denen keine Dioxine als Nebenprodukte anfallen (2,4-D). PCP-haltige Holzschutzmittel sind auf Betreiben des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit mit Warnhinweisen versehen worden, wonach sie in Innenräumen nicht mehr verwendet werden sollen. Tatsächlich ist der Verbrauch von PCP als Holzschutzmittel in den letzten Jahren nach Aussage des Bundesgesundheitsamtes auf 1/20 zurückgegangen. Soweit die in einzelnen Untersuchungsbefunden ausgewiesenen Dioxin-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen zur Gesamtbelastung beitragen, lassen Bund und Länder gemeinsame Untersuchungen nach einem vom Umweltbundesamt aufgestellten Programm durchführen. Hierbei wird insbesondere das Ziel verfolgt, Ansätze für wirksame feuerungstechnische Maßnahmen zur Minimierung der Emissionen zu finden. Zu Frage 19: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Dioxin-Rückstände in von Tieren stammender Milch vor. Bisher war kein akuter Anlaß für eine Fahndung nach dem analytisch schwer faßbaren Stoff gegeben. Ich gehe jedoch davon aus, daß künftig dem möglichen Vorkommen von Dioxin in von Tieren stammender Milch auch im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden wird. Voraussetzung hierfür ist, daß die außerordentlich aufwendigen Nachweisverfahren durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß im Rahmen des Arbeitsprogramms des Bundesgesundheitsamtes die Entwicklung in der Praxis einsetzbarer Nachweisverfahren zur TCDD-Analytik in Muttermilch, Kuhmilch, anderen Lebensmitteln und Humansubstanz einen Schwerpunkt bildet. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Chory auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 20): Sind der Bundesregierung Untersuchungen der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA bekannt, wonach Methylbromid krebserregend wirken soll, und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Der Bundesregierung liegen Untersuchungen der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA zur Karzinogenität von Methylbromid nicht vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß der Stoff Methylbromid im Verdacht steht, krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkungen aufzuweisen. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat daher Methylbromid als Stoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential in Klasse III B eingestuft. In den Giftverordnungen der Länder sind die Voraussetzungen im Hinblick auf den Handel und die Anwendung von Methylbromid als Begasungsmittel geregelt. Diese Regelungen erstrecken sich insbesondere auf Vorsichtsmaßnahmen für das damit umgehende Personal, die Anforderungen an die Sachkenntnis der Anwender sowie die listenmäßige Einstufung von Methylbromid als hochgiftiger Stoff. Die Zulassung von methylbromidhaltigen Mitteln zur Bodenentseuchung nach dem Pflanzenschutzgesetz ist aufgrund der gesundheitlichen Beurteilung durch das Bundesgesundheitsamt von der Biologischen Bundesanstalt widerrufen worden, da nicht auszuschließen ist, daß Rückstände an unzersetztem Methylbromid durch Versickerung im Trinkwasser auftreten können. Diese Rückstände können aus toxikologischen Gründen nicht geduldet werden. Die Hersteller haben gegen diesen Widerruf Rechtsmittel eingelegt. Die Bundesregierung hat in den Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung eine Höchstmenge für Methylbromid von 0,1 mg/kg für alle pflanzlichen Lebensmittel aufgenommen. Dies ist der niedrigste Wert, der zum Schutze des Verbrauchers unter Berücksichtigung der analytischen Bestimmbarkeit des Stoffes festgesetzt werden kann. Der Bundesrat hat dieser Regelung am 16. März 1984 zugestimmt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4579* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Chory auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 21 und 22): Wie hoch sind die in 1983 durch die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes erzielten Einsparungen, und wie hoch ist demgegenüber der zusätzlich notwendig gewordene Verwaltungsaufwand zu beziffern? In welcher Höhe erwartet die Bundesregierung durch die Neuregelung des Kindergeldgesetzes in den nächsten fünf Jahren Einsparungen und Ausgaben für erhöhten Verwaltungsaufwand? Zu Frage 21: Die einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes hat 1983 eine Kindergeld-Einsparung von gut 700 Millionen DM gebracht. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der durch die Kindergeldminderung im Jahr 1983 bei der Bundesanstalt für Arbeit entstanden ist, läßt sich nicht beziffern, weil die Abrechnung der Bundesanstalt über ihre Verwaltungskosten 1983 keine entsprechende Aufschlüsselung enthält. Für die Verwaltungskosten der Kindergeldstellen des öffentlichen Dienstes liegen uns keine Zahlen vor, weil diese Verwaltungskosten den Ländern und Gemeinden nicht erstattet werden. Der Verwaltungsaufwand der Bundesanstalt für Arbeit war im Haushalt 1983 mit 100 Millionen DM veranschlagt worden. Es gibt keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß dieser Betrag nicht ausgereicht hätte. Er dürfte eher unterschritten worden sein. Denn die gesamten Verwaltungskosten 1983 der Bundesanstalt für das Kindergeld liegen nach deren Abrechnung mit knapp 345 Millionen DM um 15 Millionen DM unter dem Haushaltsansatz. Zu Frage 22: Die Kindergeldeinsparungen dürften langsam wachsen, die zusätzlichen Verwaltungskosten durch den zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den Landesfinanzbehörden zu vereinbarenden Datenabgleich ab 1985 erheblich sinken. Ich rechne damit, daß die zusätzlichen Kindergeldeinsparungen in den Jahren 1984 und 1985 je etwa 25 bis 30 Mio. DM betragen werden. Für die Folgezeit sind realistische Schätzungen zur Zeit noch nicht möglich. Dasselbe gilt für die Schätzungen des Betrages, um den sich die Verwaltungskosten durch den Datenabgleich mindern werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 27 und 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest geplante Bau eines Leitwerks im Bereich der Nahemündung von Stadtrat und Verwaltung der Stadt Bingen sowie von der Binger Bevölkerung nahezu einhellig abgelehnt wird, und daß die Stadt angekündigt hat, gegen den in Kürze zu erwartenden Planfeststellungsbeschluß verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinung der Stadt Bingen, daß der wirtschaftliche Nutzen der beabsichtigten Baumaßnahme wesentlich geringer sei als der zu befürchtende Schaden, zumal das Leitwerk nicht nur die Landschaft an einer der romantischsten Stellen des Rheins verschandele, sondern durch den Staueffekt auch die Hochwassergefahr erhöhe? Der Sachverhalt, wie er in der ersten Frage geschildert wird, ist der Bundesregierung bekannt. Nach dem Bundeswasserstraßengesetz obliegt die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange im Planfeststellungsverfahren der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest in Mainz als Planfeststellungsbehörde. Hierbei werden die fachlich zuständigen Behörden der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz beteiligt. Es ist nicht Aufgabe des Bundesministers für Verkehr, diese vom Gesetz geforderte und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion zugewiesenen Planrechtfertigung außerhalb des Planfeststellungsverfahrens vorzunehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist sichergestellt, daß alle geltend gemachten Einwendungen eingehend und ohne Zeitdruck geprüft und in die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu treffende Entscheidung unter sorgfältiger Abwägung aller Interessen einbezogen werden. Eine weitergehende Stellungnahme ist daher der Bundesregierung z. Zt. nicht möglich. Es kann dem Planfeststellungsverfahren nicht vorgegriffen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 31): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 2. Januar 1984 über die Nichtzuständigkeit der Landesbehörden betreffend die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse 4 (alt) auf eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 diese Frage zu regeln? Die Auslegung des § 70 Absatz 1 Nummer 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, mit der das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Landeskompetenz zur Genehmigung von Ausnahmen für Inhaber der Fahrerlaubnisse der Klasse 4 (alt) verneint hat, begegnet Bedenken. Eine Verlagerung der Landeskompetenz auf den Bundesminister für Verkehr ist erst dann gegeben, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Einerseits dürfen sich die Auswirkungen der Ausnahmegenehmigung nicht auf das Gebiet des Landes beschränken. Andererseits muß aber hinzukommen, daß „eine einheitliche Entscheidung erforderlich ist". Die zweite Voraussetzung liegt nicht vor, weil die Bundesländer eine ein- 4580* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 heitliche Verfahrensweise für die in Rede stehenden Ausnahmefälle abgesprochen haben. Aus diesen Erwägungen, die die Bundesregierung teilt, hat sich der Bund-Länder-Fachausschuß „Fahrerlaubniswesen" dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht anschließen können und sich dafür ausgesprochen, die bisherige Genehmigungspraxis beizubehalten. Dies trifft auch auf das Land Niedersachsen zu. Ungeachtet der Ausnahmepraxis wird der Bundesminister für Verkehr bei der beabsichtigten Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen eine am Prinzip des Besitzstandsschutzes orientierte Überleitung der Klasse 4 (alt) vorsehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kleijdzinski (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 32): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine der häufigsten Verletzungsursachen für Kinder bei Fahrradstürzen die ungeschützten Enden der Fahrradlenkstangen sind, die zu Milzrissen führen und oft die Entfernung dieses Organs nach solch einer Verletzung erforderlich machen, und wenn ja, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung z. B. durch eine Auflage, die Fahrradhersteller zur Herstellung eines kugelförmigen und mit einer Knautschzone versehenen Sicherheitsgriffs am Fahrradlenker zu verpflichten? Die Zahl der verunglückten Kinder wird im Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 1983 des Bundesministers für Verkehr über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr nach Alter, Art der Verkehrsbeteiligung und Ortslage der Unfallstelle aufgeschlüsselt. Bestimmte Organverletzungen von Kindern, die mit dem Fahrrad stürzen, werden dort jedoch nicht ausgewiesen. „Kinderfahrräder" fallen nach den Verwaltungsvorschriften zu § 24 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Teil unter den Begriff „Besondere Fortbewegungsmittel". Diese unterliegen nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung oder Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Andere Fahrräder, die von Kindern und Jugendlichen auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt werden, müssen entsprechend den Bestimmungen der StVZO ausgerüstet sein. Dies betrifft vor allem licht- und bremstechnische Einrichtungen. Ein großer Teil der heute angebotenen Fahrräder erfüllt überdies die DIN-Norm 79 100 (z. B. Festigkeits- und Gestaltungsanforderungen an einzelne Bauteile). Anforderungen an Handgriffe am Fahrradlenker sind z. Z. nicht definiert. Wegen der mitunter robusten Behandlung und Benutzung von Kinderfahrrädern ist eine häufige Überprüfung auf technisch einwandfreien Zustand seitens der Eltern unumgänglich. Ein „Sicherheitsgriff" am Fahrradlenker würde nur unter dieser Voraussetzung seine besondere Funktion erfüllen können. Gleichwohl wird die Bundesregierung bei den zuständigen Verbänden und dem Deutschen Institut für Normung nachfragen, ob und ggf. welche Erkenntnisse für mögliche Lösungen zur Verbesserung von Handgriffen an Fahrradlenkern vorliegen. Ich werde Sie von dem Ergebnis schriftlich unterrichten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 41): Warum bietet die Deutsche Bundespost ihren Kunden Telefonmodelle, wie beispielsweise das Modell „KIEL" an, wenn die Fernmeldeämter nicht in der Lage sind, das Gerät zu beschaffen und bei den Kunden anzuschließen? Beim Telefonmodell „Kiel" handelt es sich um ein Kompakttelefon mit Wähleinrichtung im Hörer, das sich bei den Kunden großer Beliebtheit erfreut. Die Deutsche Bundespost hatte deshalb mit einer großen Nachfrage gerechnet und entsprechende Stückzahlen geordert. Die zwei Herstellerfirmen dieses Geräts halten jedoch ihre Lieferverpflichtungen seit Monaten nicht ein. Da die bisherigen Bemühungen um eine Verbesserung der Lieferfähigkeit ergebnislos blieben, wurde am 21. März 1984 eine vorübergehende Vertriebseinstellung für den Telefonapparat „Kiel" angeordnet, bis die Lagervorräte eine verzögerungsfreie Bedarfsdeckung gewährleisten. Zum Zeitpunkt des Erstauftrags für das Telefonmodell „Kiel" stand kein weiteres Kompakttelefon mit vergleichbar ausgereifter Technik zur Verfügung. Inzwischen wurde von der Fernmeldeindustrie ein weiteres Kompakttelefon mit der Bezeichnung „Dallas" entwickelt und bei der Deutschen Bundespost eingeführt. Die Deutsche Bundespost weist ihre Kunden deshalb seit Dezember 1983 ausdrücklich darauf hin, daß sie nun auch das Modell „Dallas" erhalten können. Viele Kunden haben daraufhin das Alternativmodell gewählt. Aber auch eine Vielzahl weiterer Modelle aus dem umfangreichen Angebot der Deutschen Bundespost werden dem Kunden als Alternative angeboten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 56): Welche Ergebnisse bzw. Zwischenberichte liegen bisher aus dem vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten Projekt der Arbeitsgruppe der Bergbau-Forschung über die Kohleentschwefelung durch ThiobacillenBakterien vor? Aus den Zwischenberichten über das Projekt vom 31. Dezember 1982, 30. Juni 1983 und 31. Dezember Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4581* 1983 geht hervor, daß das Vorhaben zufriedenstellend im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen verläuft. Als bisheriges Ergebnis kann festgestellt werden, daß durch Selektion entsprechender Bakterienstämme und Optimierung des Verfahrens 80-90% des Pyritschwefels bei vierwöchiger Fermentation entfernt werden können. Inzwischen konnte die Fermentationsdauer vermindert und die Menge des entfernten anorganischen Schwefels weiter gesteigert werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 57): Wie hoch waren 1983 die Gesamtaufwendungen für Fusions-Forschung, aufgegliedert nach den Bereichen Universitäten, außer-universitären Forschungsaufwendungen in der Bundesrepublik Deutschland, EG-Zahlungen und internationale Beiträgen? Vor allem die Großforschungseinrichtungen IPP, KFA, KfK betreiben Kernfusionsforschung. Die Gesamtaufwendungen für 1983 in diesen Einrichtungen waren ca. 204 Millionen DM, davon 44,9 Millionen DM EG-Zahlungen und 13,7 Millionen DM für JET-Beiträge. Mit einem Aufwand von ca. 1 Million DM jährlich untersucht noch HMI spezielle Fragen zur Kernfusion, z. B. Sicherheitsbetrachtungen und Materialfragen. Die DFG hat außerdem 1983 an den deutschen Universitäten Forschungsarbeiten im Foschungsschwerpunkt „Fusionsorientierte Plasmaphysik" mit einem Aufwand von ca. 2 Millionen DM gefördert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 58): Kann die Bundesregierung die Zusicherung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Probst einhalten, daß ein neues Programm Biotechnologie „etwa im Frühjahr 1984" vorgelegt werde, angesichts der Tatsache, daß laut Beratungsübersicht 1983/1984 des Bundesministers für Forschung und Technologie der Sachverständigenkreis, der über ein langfristiges Gesamtkonzept bei der Fortschreibung des Programms Biotechnologie beraten soll, noch nicht gebildet worden ist? Meine Aussage vom 26. Oktober 1983 beruhte auf der damaligen Einschätzung, daß es zweckmäßig sei, im Frühjahr 1984 ein auf die Biotechnologie zugeschnittenes Förderungsprogramm zu veröffentlichen. Die Bundesregierung hält an ihrer Absicht fest, ihr Förderkonzept für die angewandte Biologie und Biotechnologie öffentlich bekannt zu geben, möchte aber zuvor die Ergebnisse von kürzlich erschienenen wichtigen Sachstandsdarstellungen und Programmanalysen, der Arbeit von Wissenschaftlergremien internationaler Organisationen sowie von Anhörungen, die in den letzten Wochen zu diesem Thema in der Bundesrepublik stattgefunden haben, eingehend auswerten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 59 und 60): Trifft es zu, daß bei Ausscheiden von Teilnehmern aus einer laufenden Maßnahme des sogenannten Benachteiligtenprogramms für den folgenden Bewilligungszeitraum (Bewilligungszeitraum jeweils ein Jahr) die entsprechende Personalkostenerstattung durch die Bundesanstalt für Arbeit anteilig reduziert wird? Wäre die Bundesregierung bereit, diesen finanziell wie auch in der pädagogischen Auswirkung unzumutbaren Zustand angesichts des in Zukunft bei vielen Maßnahmeträgern nicht mehr möglichen Ausgleichs durch eine neu beginnende Ausbildungsmaßnahme mit einer höheren Teilnehmerzahl als mindestens zwölf zu beheben? Zu Frage 59: Es trifft zu, daß bei laufenden Maßnahmen nach dem Programm für die Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen zu Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes nur dann die vollen Personalkosten aus dem Programm bezuschußt werden, wenn die Teilnehmerzahl der betreffenden Maßnahme wieder aufgefüllt wird. Dies kann dazu führen, daß ein Ausbilder Jugendliche aus unterschiedlichen Ausbildungsjahren auszubilden hat. Sicher stellt dies höhere Anforderungen an den Ausbilder, diese Situation kommt aber auch in Ausbildungsbetrieben vor und wird von den Trägern des Programms gut bewältigt. Zu Frage 60: Ich bitte um Verständnis dafür, daß angesichts der angespannten Finanzlage an der dargestellten Praxis festgehalten werden muß. Jede andere Lösung würde die Zahl der Jugendlichen reduzieren, denen durch das Programm eine Ausbildung ermöglicht wird. Wegen der großen Nachfrage nach Ausbildungsmaßnahmen des Programms in überbetrieblichen Einrichtungen wäre dies nicht zu verantworten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 61): Wann wird die Bundesregierung den in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 angekündigten Bericht über ihre Politik zur Sicherung der Zukunftschancen der Jugend in Ausbildung und Beruf vorlegen? 4582* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Die Bundesregierung beabsichtigt, den in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 angekündigten Bericht der Bundesregierung zur Sicherung der Zukunftschancen der Jugend in Ausbildung und Beruf noch vor der Sommerpause dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/1215 Frage 62): Auf Grund welcher besonderen Situation soll der Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Besuch in Argentinien von 13 (in Worten: dreizehn) Sicherheitsbeamten begleitet werden, und welche Sparmaßnahmen liegen dem Beschluß zugrunde, jedem dieser Sicherheitsbeamten ein Einzelzimmer zu reservieren? Dem Bundeskriminalamt obliegt u. a. der erforderliche unmittelbare persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes und der innere Schutz der Dienst- und Wohnsitze sowie der jeweiligen Aufenthaltsräume von Mitgliedern der Bundesregierung. Nach ausgiebiger Lagebeurteilung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden ist das Erfordernis des ständigen Personenschutzes für den Bundesminister des Auswärtigen festgestellt worden. Der Umfang der Schutzmaßnahmen wird vom Bundeskriminalamt — Sicherungsgruppe lageangepaßt durchgeführt. Für den Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in Argentinien in der Zeit vom 14. April bis 18. April 1984 ist zu berücksichtigen, daß die Beamten des Bundeskriminalamtes neben dem unmittelbaren Personenschutz sowohl die Innensicherung des Hotels als auch die Sicherung des abgestellten Luftfahrzeugs rund um die Uhr vorzunehmen haben. Unter Berücksichtigung sparsamer Haushaltsführung wird es den Sicherheitsbeamten selbstverständlich zugemutet, Doppelzimmer zu benutzen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 63): Lassen das NATO-Truppenstatut oder andere vertragliche Vereinbarungen zwischen den NATO-Staaten zu, daß in einem Gastland Truppen für den konkreten Einsatz im eigenen Land ausgebildet werden, wie es von einem Teil der britischen Truppen, die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, behauptet wird? Auf den Liegenschaften, die den verbündeten Streitkräften im Bundesgebiet überlassen sind, können diese Streitkräfte nach den stationierungsrechtlichen Vereinbarungen die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Die britischen Streitkräfte müssen ebenso wie andere NATO-Streitkräfte für alle Eventualitäten einer wirksamen Verteidigung, also auch den Kampf in dicht besiedeltem Gebiet, ausgebildet werden. Die stationierungsrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen, stehen daher grundsätzlich einer Ausbildung auch für den Einsatz in einem anderen als dem Ausbildungsgebiet nicht entgegen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 64 und 65): Gilt nach allen Ostverträgen und der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit den Ostblockstaaten die Erklärung des Bundeskanzlers Adenauer zur Deutschlandfrage vom 13. September 1955 gegenüber dem Vertreter der Siegermacht Sowjetunion, Ministerpräsident Bulganin, auf die in Artikel 4 und in der Präambel des Moskauer Vertrages Bezug genommen wird (Drucksache VI/3156, II A 8), weiterhin, wonach „keine Anerkennung der derzeitigen territorialen Besitzstände" erfolgt ist? Trifft es zu, daß ein Staat im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts über seine Staatsangehörigkeit grundsätzlich selbst zu bestimmen hat (vgl. Brief des Auswärtigen Amts vom 3. Februar 1984, 214-300.16), aber auch dabei die allgemeinen Regeln des Völkerrechts insoweit beachten muß, „daß zwischen dem Staat und seinen Angehörigen eine nähere tatsächliche Beziehung (genuin connection) besteht" (so, neben anderen, auch Verdross-Simma, Universelles Völkerrecht, 1976, S. 577), und ist demgemäß der territoriale Bezug in Artikel 116 GG völkerrechtlich von größter Bedeutung? Zu Frage 64: Die von Ihnen genannte Feststellung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer ist Bestandteil der deutschsowjetischen Vereinbarung vom 13. September 1955. Art. 4 des Moskauer Vertrages schließt diese Vereinbarung ein. Die Feststellung des Bundeskanzlers Dr. Adenauer gilt also im Verhältnis zur Sowjetunion; Wirkungen gegenüber dritten Staaten entfaltet sie nicht. Soweit Sie auf „alle Ostverträge" abstellen, gilt jeder einzelne dieser Verträge in dem bekannten, jeweils vereinbarten Maß. Für den Warschauer Vertrag insbesondere gilt die Feststellung seines Artikels I zur westlichen Staatsgrenze der Volksrepublik Polen in Verbindung mit der Unberührtheitsklausel seines Artikels IV. Zu Frage 65: Ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Der territoriale Bezug in Art. 116 des Grundgesetzes ist für die Eigenschaft eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes von Bedeutung, wie ganz allgemein ein territorialer Bezug für die völkerrechtliche Beurteilung einer Staatsangehörigkeit von Bedeutung ist. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4583* Anlage 24 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 67 und 68): Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Meldungen in der Presse zu, nach denen die irakischen Streitkräfte im Krieg mit dem Iran chemische Kampfstoffe einsetzen, die aus der UdSSR stammen, und daß diese Waffen bereits zu schweren Verletzungen und zum Tod von Menschen geführt haben, und um welche chemischen Kampfstoffe handelt es sich dabei? Hat das Ministerkomitee des Europarats die Empfehlung 972 (1983) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats betreffend die Lage der deutschen Minderheit in der Sowjetunion vom 29. September 1983 bereits beraten, und welche Beschlüsse sind dazu auf Grund welcher Vorschläge der Bundesregierung bereits gefaßt worden? Zu Frage 67: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die irakischen Streitkräfte im Krieg mit dem Iran chemische Kampfstoffe eingesetzt haben, die aus der UdSSR stammen. Über den Einsatz chemischer Kampfstoffe im Golfkrieg liegt inzwischen ein Bericht von vier Experten vor, die auf Veranlassung des Generalsekretärs der VN im Iran Untersuchungen durchgeführt haben. Sie sind einstimmig zu dem Schluß gekommen, daß der Hauptkampfstoff „S-Lost" (Senfgas) und der Nervenkampfstoff „Tabun" verwandt wurden. Ein Einsatz von Mykotoxinen wurde von den Experten nicht festgestellt. Ihrem Mandat entsprechend haben sich die Experten nicht zur Herkunft der festgestellten chemischen Kampfstoffe geäußert. Zu Frage 68: Das Komitee der Ministerbeauftragten hat sich erstmalig auf seiner 364. Sitzung (8. — 10. November 1983) mit der Empfehlung über die Lage der deutschen ethnischen Minderheit in der Sowjetunion befaßt. Es wird seine Beratungen in einer der bevorstehenden Sitzungen fortsetzen. Auf deutschen Vorschlag wurde die Empfehlung zwischenzeitlich den Regierungen der Mitgliedstaaten durch einen entsprechenden Beschluß des Komitees der Ministerbeauftragten zur Kenntnis gebracht. Des weiteren hat das Komitee der Ministerbeauftragten beschlossen, die Empfehlung den KSZE-Experten zu ihrem nächsten Meinungsaustausch vorzulegen. Im übrigen hält die Bundesregierung ihre Partner auf dem Laufenden über die Entwicklung der Lage der Deutschen in der UdSSR auf der Grundlage ihrer Kontakte zur sowjetischen Regierung und wird für die weiteren Beratungen der Ministerbeauftragten alle zweckdienlichen Informationen zur Verfügung stellen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 10/1215 Frage 69): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der sich in der letzten Vergangenheit häufenden Fechtunfälle die Möglichkeit der Unfallreduzierung durch den Einsatz der neuentwickelten Kunststoffklinge? Die Untersuchungen im Projekt „Sicherheit und Fechtsport" um eine Verbesserung der Fechtklingen und der Schutzkleidung dauern an. Die Vertreter des Deutschen Fechter-Bundes haben aufgrund der Ergebnise der bisher durchgeführten Untersuchungen in einer Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 22. Februar 1984 dargelegt, daß die bisherigen Neuentwicklungen im Klingenbereich — jedenfalls nach ihrem derzeitigen Entwicklungsstand — noch keine brauchbaren Lösungen für den Fechtsport darstellen. Der Sportausschuß des Deutschen Bundestages wird über den Fortgang laufend informiert. Anlage 26 Antwort des Pari. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 70): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über absichtliche Grenzüberflüge von Hubschraubern aus dem Bereich der DDR über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Monaten vor? In den Monaten Januar bis März dieses Jahres überflogen nach Erkenntnissen des Bundesgrenzschutzes Hubschrauber aus dem Bereich der DDR fünfmal das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Überflugstrecken betrugen zwischen 200 m und 2 000 m. Gesicherte Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen der Grenzüberflüge liegen nicht vor. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 73): Welche Konsequenzen für eigene Erwägungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß in den Staaten des Warschauer Paktes die Zivilverteidigung Gegenstand des Unterrichts an den Schulen ist? In den Staaten des Warschauer Paktes wird an den Schulen unter dem Deckmantel der zivilen Verteidigung eine paramilitärische Ausbildung betrieben. Die Bundesregierung lehnt eine derartige Aus- 4584* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 bildung und die damit verbundene politische Indoktrinierung junger Menschen ab. Die deutsche Sicherheitspolitik ist auf die Wahrung des Friedens in Freiheit gerichtet. Nach Auffassung der Bundesregierung muß die Erziehung zur Freiheit und zur Bereitschaft, diese zu verteidigen, wesentlicher Bestandteil der Friedenserziehung in den Schulen sein. Zu einer glaubwürdigen Verteidigungsbereitschaft gehören auch Maßnahmen der zivilen Verteidigung, insbesondere Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung. Die Bemühungen der Kultusministerkonferenz, gemeinsame Empfehlungen zum Thema ,,Friedenssicherung, Verteidigung und Bundeswehr im Unterricht" unter Hinweis auf die Notwendigkeit des Zivilschutzes zu erarbeiten, sind leider nicht erfolgreich gewesen, so daß es den einzelnen Ländern überlassen bleiben muß, diese Themen im Unterricht behandeln zu lassen. Über Selbstschutz als den Teil des Zivilschutzes, der Eigenhilfe und Vorsorge der einzelnen Bürger betrifft, finden an vielen Schulen Lehrgänge statt. Diese Lehrgänge führt der Bundesverband für den Selbstschutz ausschließlich auf Anforderung der Schulen durch. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 74 und 75): An welchen Orten Niederbayerns und der Oberpfalz bietet die Bundesregierung derzeit und demnächst Wohnungen aus dem Wohnungsbestand des Bundes in großem Umfange zum Verkauf an, und wird sie dabei immer den Mietern und/bzw. deren Kindern, hilfsweise den gemeinnützigen oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein Vorkaufsrecht einräumen? Welche Konsequenzen wird die Veräußerung des Wohnungsbestandes des Bundes im großen Maßstab für die Beschäftigung bei den Außenstellen der Bundesvermögensämter in Niederbayern und in der Oberpfalz haben, und berät die Bundesregierung bereits mit den Personalvertretungen über die möglicherweise auch zu erwartenden personellen Konsequenzen dieser Verkaufsaktion? Zu Frage 74: In Niederbayern werden demnächst Wohnungen in Landshut, Passau, Deggendorf und Straubing, in" der Oberpfalz in Regensburg und Amberg zum Kauf angeboten werden. Der Bund räumt zwar den Mietern bzw. deren Kindern oder bestimmten Wohnungsbaugesellschaften kein Vorkaufsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ein, strebt aber in erster Linie an, die Mieter bzw. deren Kinder als Käufer zu gewinnen. Gelingt dies nicht, wird der Bund die Kommunen ansprechen, ob sie selbst oder eine von ihnen getragene Wohnungsbaugesellschaft an einem Erwerb interessiert ist. Scheitern auch diese Bemühungen, so wird versucht, sonstige geeignete Wohnungsbaugesellschaften — insbesondere gemeinnützige — als Käufer zu finden. Zu Frage 75: Personelle Konsequenzen für die Bediensteten der Bundesvermögensämter in Niederbayern und in der Oberpfalz wird die Verkaufsaktion zumindest vorerst nicht haben. Es ist zu berücksichtigen, daß zunächst umfangreiche Mehrbelastungen anfallen. Bei dieser Sachlage stehen Einsparungen im Personalbereich derzeit nicht zur Diskussion, zumal in anderen Bereichen zusätzliche Aufgaben anfallen. Selbst langfristig wird eine verstärkte Veräußerung von Bundesmietwohnungen keine wesentlichen Veränderungen des Personalbestandes nach sich ziehen. In diesem Sinne ist der Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen bereits 1983 unterrichtet worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 76 und 77): In welchen Orten Bayerns werden bis zum 1. August 1984 wie viele bundeseigene Wohnungen zum Verkauf angeboten? Wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, daß bei einem Verkauf der bundeseigenen Wohnsiedlungen in Ingolstadt mit 310 Wohnungen sich die dortige Wohnungsmarktsituation durch die zu erwartenden Maßnahmen der neuen Eigentümer zu Lasten der einkommens- und sozialschwachen Mieter verschlechtert? Zu Frage 76: Der Verkauf der bundeseigenen Wohnungen erfordert umfangreiche Ermittlungen. So muß bei größeren Wohnanlagen geprüft werden, ob Wohnungseigentum gebildet werden kann und die Mieter zum Erwerb bereit sind. Außerdem muß der Verkehrswert ermittelt werden. Wegen dieser Vorarbeiten werden bis zum 1. August 1984 voraussichtlich nur 52 Wohnungen in Hof, 1 Wohnung in Feucht, 372 Wohnungen in Neu-Ulm und 284 Wohnungen in Kempten zum Verkauf angeboten werden. Zu Frage 77: Die Bundesregierung strebt — wie ich bereits in der Antwort auf die Frage des Kollegen Stiegler ausgeführt habe — auch bei den 308 Wohnungen in Ingolstadt in erster Linie an, die Mieter bzw. deren Kinder oder zumindest die Kommunen oder eine von Ihnen getragene Wohnungsbaugesellschaft als Käufer zu gewinnen. Soweit diese an einem Erwerb der Wohnungen nicht interessiert sind, wird bei einem Verkauf der Wohnungen an andere Erwerber durch vertragliche Vereinbarungen sichergestellt, daß die Mieter über das soziale Mietrecht hinaus während einer Schutzfrist von regelmäßig 6 Jahren weder aufwendige Modernisierungen noch Kündigungen zu befürchten haben; bei besonders schwacher Mieterstruktur kann die Schutzfrist auch länger bemessen werden. Dadurch werden die berechtigten Belange der Mieter gewahrt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4585* Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 78 und 79): Hat das Bundesministerium der Finanzen mit der Deutschen Bundesbank bei der (laut Pressemeldungen erfolgten) Abrede über eine fristgemäße (§ 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank) vollständige Abführung des Bundesbankgewinns an den Bund eine Zinserstattung vereinbart oder wie hoch ist, falls dies nicht erfolgte, der Zinsverlust des Bundes durch eine ratenweise Auszahlung des sechs bis sieben Milliarden DM hohen Teiles des Bundesbankgewinns? Mit welchen konkreten Schäden am gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht rechnet das Bundesministerium der Finanzen, wenn der Bund durch erforderliche Kreditaufnahmen den Kapitalmarkt belastet, statt seinen konkreten Kapitalbedarf aus dem Bundesbankgewinn zu befriedigen? Zu Frage 78: Im Zusammenhang mit der Übereinkunft zwischen der Deutschen Bundesbank und dem Bundesminister der Finanzen über eine ratenweise Abführung des Bundesbankgewinns sind Zinszahlungen von der Bank an den Bund aus folgenden Gründen nicht vereinbart worden: Der von der Bundesbank zunächst noch nicht abgeführte Gewinnanteil steht zwar der Bank länger als nach der bisherigen Regelung zur Verfügung. Die Bundesbank erwirtschaftet jedoch mit diesen Mitteln bis zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt ihrerseits keine Zinseinnahmen. Würde die Bundesbank die noch nicht ausgeschütteten Gewinne am Markt zinsbringend anlegen, so entstünde durch diese Anlagen der gleiche Liquiditätseffekt, der durch die Streckung der Gewinnausschüttung vermieden werden sollte. Ein Verlangen des Bundes nach Verzinsung würde daher insoweit ökonomisch nicht vertretbare Verluste bei der Bundesbank und damit auch eine Verminderung der Gewinnabführung im Folgejahr bewirken. — Aus dem gleichen Grunde werden auch die aus vorübergehenden Kassenüberschüssen entstehenden Einlagen der öffentlichen Hände auf Girokonten bei der Bundesbank unverzinslich gehalten. Die Vereinbarung mit der Bundesbank hat für die Zinszahlungen des Bundes mittelbar eine entlastende Wirkung. Durch die ratenweise Abführung werden Schwierigkeiten für die Geldpolitik und damit mögliche Zinssteigerungen vermieden, die die gesamte Bruttokreditaufnahme betreffen würden. Eine unmittelbare Zinsbelastung des Bundes ergibt sich daraus, daß entsprechend dem Betrag und der zeitlichen Verzögerung der Gewinnausschüttung die Kreditaufnahme des Bundes 1984 bei unverändertem Gesamtvolumen zeitlich vorgezogen wird. Nimmt man eine um durchschnittlich 2 Monate vorgezogene Kreditaufnahme in Höhe von rund 6 Milliarden DM bei einem Durchschnittszinssatz von 7,8 % an, so ergibt sich die Zinsbelastung von knapp 80 Millionen DM. Der Nettoeffekt aus Zinsentlastung wegen besserer Wirksamkeit der Geldpolitik und Zinsbelastung aus vorgezogener Kreditaufnahme ist nicht rechenbar. Zu Frage 79: Aus der Neuregelung über die zeitliche Staffelung der Ablieferung des Bundesbankgewinns sind keine Schäden für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu erwarten; die ratenweise Auszahlung verhindert vielmehr eine mögliche Beeinträchtigung der Geldpolitik der Bundesbank. Da die Kreditaufnahme des Bundes lediglich vorgezogen, in ihrer Höhe jedoch nicht berührt wird, tritt auch eine Veränderung der Gesamtbelastung des Kapitalmarktes durch den Bund nicht ein. Die Streckung der Gewinnausschüttung erlaubt nämlich im Vergleich zu dem bisherigen Verfahren eine gleichmäßigere zeitliche Verteilung der Kapitalmarktinanspruchnahme und wirkt somit auf Zins-und Erwartungsbildungen stabilisierend. Die getroffene Vereinbarung sichert deshalb auch von der Kapitalmarktseite her das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 80 und 81): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf dem Truppenübungsplatz Sennelager, so der Bericht des Fernsehmagazins Monitor (Sendung vom 27. März 1984) und der Lippischen Landeszeitung (Bericht vom 28. März 1984), eine Kampfanlage zur Ausbildung (offizieller Name: „NITAT", Northern Ireland Tactical Training) britischer Soldaten für den Einsatz in Irland betrieben wird? Ist diese Kampfanlage durch deutsche Dienststellen genehmigt worden, und ist sie mit dem NATO-Truppenstatut vereinbar? Wie ich schon auf die Frage des Kollegen Neumann ausgeführt habe, betreibt die britische Rheinarmee den unter ihrem Kommando stehenden Truppenübungsplatz Senne, wo sie im Rahmen des NATO-Truppenstatus in eigener Verantwortlichkeit britische Soldaten ausbildet. Dort ausgebildete Soldaten können auch außerhalb des Einsatzgebietes in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Die britischen Streitkräfte müssen ebenso wie andere NATO-Streitkräfte für alle Eventualitäten einer wirksamen Verteidigung, also auch den Kampf in dicht besiedeltem Gebiet, ausgebildet werden. Die stationierungsrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere das NATO-Truppenstatut, stehen daher grundsätzlich der Einrichtung einer Ausbildungsanlage für den Nah- und Häuserkampf nicht entgegen. Baumaßnahmen auf Liegenschaften, die den Stationierungsstreitkräften überlassen sind, werden grundsätzlich im Benehmen mit deutschen Stellen vorgenommen. 4586* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/1215 Fragen 82 und 83): Welche Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes werden zur Zeit aus der Bundesrepublik Deutschland direkt oder im Rahmen von Kooperationsverträgen unter Beteiligung deutscher Firmen an Länder geliefert, die sich mit Israel im Kriegszustand befinden? Welche Anträge liegen der Bundesregierung zur Zeit von deutschen Unternehmen vor, die Lieferungen oder Kooperationen dieser Art zum Gegenstand haben? Die Frage, mit welchen Ländern sich Israel im Kriegszustand befindet, ist völkerrechtlich schwierig zu beurteilen. Zwischen Israel und den meisten arabischen Ländern sind Waffenstillstandsabkommen geschlossen, mit anderen arabischen Ländern besteht seit Jahren ein faktischer Waffenstillstand. Für die Lieferung von Kriegswaffen in Länder des Nahen Ostens hat die Bundesregierung in der Vergangenheit — abgesehen von folgenden Ausnahmen — keine Genehmigungen erteilt: Lieferung von Schiffen in Golfstaaten und von rd. 200 Handfeuerwaffen an die Nationalgarde von Saudi-Arabien sowie eines Mannschaftstransportfahrzeugs zur Vorführung. Im Rahmen von Kooperationen liefert das jeweilige Exportland in eigener souveräner Entscheidung. Aus der Bundesrepublik Deutschland werden keine Kriegswaffen als Kooperationsprodukte direkt exportiert; es liegen auch keine entsprechenden Anträge vor. Über direkte Lieferungen von Kriegswaffen in den Nahostraum liegen der Bundesregierung zur Zeit drei Anträge deutscher Unternehmen vor. Der eine Antrag betrifft ein Schiffsvorhaben für einen Golfstaat, die beiden anderen betreffen Saudi-Arabien; hier geht es um die Vorführung eines Hubschraubers und die Ausfuhr von 25 Schuß Munition. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/1215 Frage 84): Liegen bereits Anträge auf Waffenexport nach Saudi-Arabien vor, und wenn ja, für welche Waffen? Ich gehe davon aus, daß Sie sich auf Anträge beziehen, die im Anschluß an den Ende des vergangenen Jahres erfolgten Besuch einer saudi-arabischen Delegation in der Bundesrepublik Deutschland gestellt sein könnten. Im März dieses Jahres wies die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 10/1089) darauf hin, daß Saudi-Arabien noch keine konkreten Bezugswünsche geäußert habe. Dies ist auch heute noch der Sachstand. Abgesehen von diesem Komplex liegen der Bundesregierung zwei Anträge über Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien vor: der eine Antrag betrifft die vorübergehende Ausfuhr eines Hubschraubers zum Zwecke der Vorführung, der andere die Ausfuhr von 25 Schuß Munition 40 mm. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 85): Hat der Bundeswirtschaftsminister die im Interesse der deutschen Granitindustrie erforderlichen Gespräche mit der portugiesischen Regierung zum Thema „Granitimporte" bereits geführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis? Der Bundeswirtschaftsminister hat noch keine Gespräche mit der portugiesischen Regierung über die portugiesischen Ausfuhren von Granitsteinen in die Bundesrepublik Deutschland geführt. Voraussetzung solcher Gespräche sollten gemäß Ergebnis der Besprechung mit Ihnen und der bayerischen Granitindustrie im Juni 1983 Unterlagen über Preisunterbietungen der portugiesischen Lieferungen sein. Erst im Dezember 1983 haben wir Angaben über Preisangebote eines einzelnen portugiesischen Lieferanten erhalten. Wir haben zu diesen Angaben eine Stellungnahme der Deutsch-Portugiesischen Industrie- und Handelskammer eingeholt. Die Kammer hat diese Angaben als nicht für einen Preisvergleich geeignet bezeichnet. Leider hat es sich nicht als möglich erwiesen, über die Kammer geeignete Preisangebote zu erhalten. Wir prüfen im Augenblick das weitere Vorgehen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 86 und 87): Wie viele Zuwendungsleitstellen für die öffentlich geförderte Betriebsberatung gibt es, und nach welchen Kriterien werden Zuwendungsleitstellen ausgewählt? Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Arbeit der Zuwendungsleitstellen gemacht, und beabsichtigt sie Änderungen, z. B. einen Ausbau des Systems im Verbändebereich? Zu Frage 86: In das Förderungsverfahren für Unternehmensberatungen sind derzeit zehn Leitstellen eingeschaltet, die jeweils für bestimmte Wirtschaftsbereiche zuständig sind. Bei diesen Leitstellen handelt es sich um Verbände oder sonstige Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft. Sie sind überwiegend bereits seit Beginn der Beratungsförderung tätig. Ihre Auswahl Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4587* erfolgte unter dem Gesichtspunkt, für jeden Wirtschaftsbereich eine im Beratungswesen erfahrene Institution zu bestimmen, über die die Förderung abgewickelt werden konnte. In den letzten 10 Jahren sind lediglich noch zwei branchenübergreifende Leitstellen hinzugekommen. Damit sollte insbesondere auch dem Anliegen der freien Berater Rechnung getragen werden, die sich angesichts der Verbindung einzelner Leitstellen mit verbandseigenen Beratungsdiensten für einen alternativen Antragsweg eingesetzt hatten. Zu Frage 87: Die Leitstellen haben die Aufgabe, anhand der Förderanträge sowie der dazu eingereichten Unterlagen zu prüfen, ob die Beratung den Anforderungen der Förderrichtlinien entspricht. Das Ergebnis der Prüfung wird an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft weitergeleitet, das dann die Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses trifft. Bei der Tätigkeit der Leitstellen handelt es sich also um eine gutachterliche Funktion für das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Auf diese Weise kann der auf langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen im Beratungswesen beruhende Sachverstand dieser Organisation im Vorfeld der Förderentscheidung sinnvoll genutzt werden. Die bestehenden Leitstellen decken alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft ab. Die Einrichtung zusätzlicher Leitstellen ist deshalb nicht beabsichtigt. Vielmehr sollen im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung auf längere Sicht Möglichkeiten zur Verringerung der Zahl der Leitstellen geprüft werden; dies entspricht im übrigen auch einer Anregung des Bundesrechnungshofs. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 88 und 89): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, in dem „Handelsblatt"-Artikel, vom 26. März 1984, daß die „Bundesrepublik zu sehr von Mineralöl-Fertigprodukt-Importen abhängig wird", und was gedenkt sie gegen eine solch gefährliche Tendenz zu tun? Sieht die Bundesregierung das Risiko, daß die „voll integrierten Multis am besten gerüstet sind" und die deutschen Firmen, Händler und Verbraucher eines Tages die Zeche auch für eine verfehlte Mineralölpolitik zahlen müssen und der Schaden für unsere Volkswirtschaft irreparabel wäre? Zu Frage 88: Die Bundesregierung hält aus Gründen der Versorgungssicherheit daran fest, daß die Verarbeitung von Rohöl in deutschen Raffinerien das Rückgrat unserer Versorgung bilden sollte. Zwar besteht in Zeiten reichlichen Angebots kein prinzipieller Unterschied zwischen dem Bezug von Rohöl oder von Produkten. Bei knapper werdendem Angebot dürfte es jedoch leichter sein, Rohöl zu beschaffen als die einzelnen Mineralölprodukte. Die Bundesregierung ist weder bereit noch in der Lage, den Anteil der Produkte an unseren Öleinfuhren quantitativ zu fixieren. Sie unterstützt die inländische Mineralölverarbeitung vor allem dadurch, daß sie in Brüssel auf eine Harmonisierung der Umweltvorschriften für alle europäischen Raffinerien drängt. Außerdem tritt sie bei der Europäischen Gemeinschaft und der Internationalen Energieagentur dafür ein, daß sich alle Verbraucherländer in angemessenem Umfang an den steigenden Produkteinfuhren aus Drittländern, insbesondere aus den neuen OPEC-Raffinerien beteiligen. Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen ist die Bundesregierung zuversichtlich, daß die Rohölverarbeitung im Inland auch in Zukunft ihre Position gegenüber importierten Produkten behaupten kann. Zu Frage 89: Der Ölverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland ist vor allem seit 1979 scharf zurückgegangen. Der Anteil des Öls an unserem Energiebedarf ist auf rd. 43 % gesunken. Energiepolitisch ist diese Entwicklung — darüber besteht national wie international Einvernehmen — positiv zu bewerten. Die deutsche Mineralölwirtschaft hat große Anstrengungen unternommen, um sich diesem Strukturwandel anzupassen. Der Anpassungsprozeß hat bei den internationalen und den nationalen Raffineriegesellschaften zu erheblichen Verlusten bei Verarbeitung und Vertrieb geführt. Auch in Zukunft sind weitere Anpassungsschritte notwendig. Ein Weg dabei ist die Integration aller Ölaktivitäten von der Produktion bis zum Endverbraucher in einem Unternehmen. Auch die deutschen Raffineriegesellschaften versuchen seit Jahren nicht ohne Erfolg, diesem Ziel durch eigene Förderung im In- und Ausland sowie über Kooperationen mit ausländischen Produzenten näherzukommen. Für den mittelständischen Handel haben sich durch den Rückgang im Ölverbrauch gleichfalls große Anpassungsprobleme ergeben. Trotzdem hat der Mittelstand seine Position in den letzten Jahren gehalten, beim Tankstellenabsatz und bei den Einfuhren 1983 sogar leicht verbessert. Nutznießer dieser Entwicklung bei Industrie und Handel war der Verbraucher. Ihm hat der scharfe Wettbewerb bei Benzin und leichtem Heizöl vergleichsweise günstige Preise gesichert. Insgesamt ist es gelungen, trotz des Rückgangs im Ölverbrauch eine vielfältig strukturierte Mineralölwirtschaft mit einer leistungsfähigen Raffineriewirtschaft und einer Vielzahl mittelständischer Handelsunternehmen zu erhalten. Auf dieses Ziel wird die Mineralölpolitik der Bundesregierung auch in Zukunft ausgerichtet sein. 4588* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 90): Gibt es Informationen darüber, daß DDR-Außenhandelsorganisationen über Schweizer Gesellschaften, bei denen sie anteilmäßig beteiligt sind, versuchen, auf den innerdeutschen Handel spezialisierte Firmen in der Bundesrepublik Deutschland aufzukaufen? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Allerdings gibt es Hinweise, daß sich die DDR an ausländischen Firmen beteiligt. Soweit die DDR in der Bundesrepublik Deutschland Beteiligungen an Firmen oder Firmen selbst direkt oder indirekt erwirbt, besteht nach den geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetzen eine Genehmigungspflicht. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Deutsche Bundesbank. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 91): Sind dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernsthafte Untersuchungen über Vegetationsschäden in der Bundesrepublik Deutschland an Ackerböden — entsprechend dem großräumigen Waldsterben — bekannt, und wenn nein, gibt es überhaupt Anzeichen auf Vegetationsschäden am Ackerboden? Dem BML sind großflächige, vom Ackerboden ausgehende Vegetationsschäden in der Bundesrepublik nicht bekannt. Einen Überblick und eine Bewertung der Problematik saurer Depositionen im Boden gibt die Arbeit von Professor Sauerbeck (Braunschweig) über „Auswirkungen des ,sauren Regens' auf landwirtschaftlich genutzte Böden" (Landbauforschung Völkenrode, Band 33, 1983, Heft 4, S. 201-207). Lokal können Vegetationsschäden auf Ackerböden auftreten, z. B. in unmittelbarer Nähe von Schadstoffemittenten (z. B. durch Fluorimmissionen) oder durch Bodenverdichtungen in Extremfällen (z. B. Manöverschäden, Zuckerrübenabfuhr im Spätherbst unter feuchten Bedingungen) oder über Bodenerosion auf leicht erodierenden Standorten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 92): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welchem Umfang Methylbromid in der Bundesrepublik Deutschland zur Bodendesinfektion verwendet wird, und inwieweit dadurch mit einer Bromanreicherung des Bodens zu rechnen ist? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind im Jahr 1983 zur Bodenbehandlung im Zierpflanzenbau, in Baumschulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartoffeln in Zuchtgärten weniger als 100 t Methylbromid in der Bundesrepublik Deutschland verwendet worden. Bei der Anwendung zersetzt sich Methylbromid zu anorganischem Bromid. Bei wiederholter Anwendung ist mit einer Anreicherung im Boden zu rechnen. Die Methylbromidanwendung ist aber von der zuständigen Behörde in den Ländern zu genehmigen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft hat im Herbst vorigen Jahres für das Anwendungsgebiet „Bodenbehandlung" die Zulassung von Methylbromid wegen der Gefahr der Grundwassergefährdung widerrufen. Die betroffenen Firmen haben dagegen Widerspruch eingelegt und in einem Falle bereits Klage erhoben, so daß der Widerruf noch nicht rechtskräftig ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 93 und 94): Wie hoch ist das bisherige Aufkommen aus der Mitverantwortungsabgabe für Milch in den einzelnen Ländern der EG, und für welche Aufgaben wurden diese Mittel verwendet? Wie hoch waren bei nicht rechtzeitiger Verwendung die Rückflüsse, und ist eine anderweitige Verwendung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe — etwa für den Abbau der Milchviehbestände in der EG — vorgesehen? Seit Einführung der Mitverantwortungsabgabe ab 16. September 1977 bis einschließlich 31. Dezember 1982 betrugen nach den bisher vorliegenden Zahlenangaben die Einnahmen der Gemeinschaft aus dem Aufkommen in den einzelnen Mitgliedstaaten 1.515 Milliarden ECU. Entsprechend Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 des Rates über die Verwendung der Mitverantwortungsabgabe wurden für die Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse sowie für Marktforschungsprojekte zur Absatzsteigerung innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft seit 1977 folgende Ausgaben getätigt: Beihilfen für Schulmilch 176,5 Mio ECU Verbilligung von Butter zur Speiseeisherstellung 132,6 Mio ECU Verbilligung von Butter zur Herstel- lung von Butterreinfett 24,3 Mio ECU Verkaufsförderung, Werbung, Markt- forschung für Milch und -erzeug- nisse innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft sowie zur Verbesse- rung der Milchqualität 173,7 Mio ECU Verbilligung von Magermilchpulver für Schweine- und Geflügelfutter 88,2 Mio ECU 595,3 Mio ECU Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4589* Der Restbetrag in Höhe von 917,7 Millionen ECU wurde in den EG-Haushalt für dringende Ausgaben im Milchbereich eingestellt, insbesondere zur Finanzierung von — Buttersonderabsatzmaßnahmen (Weihnachtsbutter sowie Butterverbilligung zur Backwarenherstellung), — Beihilfen für den Absatz von Magermilchpulver, — Ausfuhrerstattungen. Diese Angaben basieren auf Kommissionsmitteilungen über die in den einzelnen Kalenderjahren tatsächlich eingegangen und ausgezahlten Beträge. Sie sind nicht identisch mit den Mittelansätzen für Einnahmen und Ausgaben im EG-Haushalt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Fragen 95 und 96): Wie hoch sind die Mittel, die aus der EG-Verordnung von 1983 für die Umstrukturierung der Fischwirtschaft zur Verfügung stehen, und wie sah der Mittelabfluß in den einzelnen Mitgliedstaaten aus? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Ansiedlung und Ausdehnung von Aquakulturen bei uns zu fördern? Zu Frage 95: Für die „gemeinsame Maßnahme zur Umstrukturierung, Modernisierung und Entwicklung der Fischwirtschaft und zur Entwicklung der Aquakultur" nach der Verordnung (EWG) Nr. 2908/83 des Rates vom 4. Oktober 1983 sind Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) von insgesamt 156 Millionen ECU (ca. 393 Millionen DM) für die geplante dreijährige Dauer der Maßnahme vorgesehen. Hinzu kommt eine finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaats von mindestens 5 v. H. Die erste Entscheidung der Kommission über gestellte Anträge wird spätestens am 15. Juni 1984 ergehen. Im Rahmen dieser Verordnung sind daher noch keine Mittel abgeflossen. Zu Frage 96: Die Aussichten für die Aquakultur in der Bundesrepublik Deutschland sind insgesamt günstig einzuschätzen; allerdings sind die Möglichkeiten der Aquakultur in Küstengewässern (sog. Marikultur) aus hydrographischen und klimatischen Gründen nur begrenzt. Die besseren Chancen liegen im Süßwasserbereich; das gilt vor allem für die Intensivfischzucht unter Verwendung von Abfallwärme aus Industriewerken. Eine realistische Beurteilung darf jedoch auch hier die Risiken, z. B. Ausfälle infolge übertragbarer Fischkrankheiten, nicht übersehen und die Marktgegebenheiten nicht außer acht lassen. Die Entwicklung zu wirtschaftlich arbeitenden, hochtechnisierten Anlagen der Intensivhaltung läßt sich nur in kleinen Schritten vollziehen. Für die finanzielle Förderung der Aquakultur, wie auch der gesamten Binnenfischerei, sind nach der Aufgabenabgrenzung des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 97): Ist die Bundesregierung bereit, der Empfehlung des Abschlußberichts einer Studienkommission der Europäischen Vereinigung für Tierproduktion (EAAP) zu folgen und den Erhalt bedrohter Nutztierrassen — wie es in 17 europäischen Ländern bereits erfolgt — mit öffentlichen Mitteln zu fördern, etwa durch Einrichtung besonderer Parks, um auf diesem Wege zum Erhalt der tierischen Genreserven in Europa, die durch die moderne Nutztierzucht immer stärker gefährdet werden, beizutragen? Die Bundesregierung mißt der Erhaltung von Genreserven in der Tierhaltung große Bedeutung bei. Sie ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, hierfür öffentliche Mittel bereitzustellen. Für die Durchführung von Maßnahmen der Tierzucht im allgemeinen und die Erhaltung von aussterbenden Nutztierrassen im besonderen sind die Bundesländer zuständig. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat eine koordinierende Funktion. Die Bundesländer haben beispielsweise durch finanzielle Zuschüsse für die Anlage von Samendepots, durch Haltungsprämien und Ankaufsbeihilfen sowie durch die Haltung von Restbeständen von aussterbenden Nutzrinderrassen in staatlichen Betrieben zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung von Genreserven durchgeführt. Im Rahmen der koordinierenden Funktionen hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Grundsätze für die Erhaltung von Genreserven erarbeitet und hält über die Sitzung der Länderreferenten für Tierzucht ständigen Kontakt zu den für diese Maßnahmen zuständigen Bundesländern. Auf Bundesebene wurde bereits 1981 eine ständige Kommission einberufen, die entsprechende Empfehlungen für die Erhaltung aussterbender Nutztierrassen erarbeitet hat. Um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf diesen wichtigen Problemkreis zu lenken, wird der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anläßlich der Ausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft vom 30. Mai bis 5. Juni 1984 in Frankfurt eine Sonderschau „Seltene Rinderrassen — wichtige Genreserven" durchführen. 4590* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/1215 Frage 98): Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß den deutschen Bauernsöhnen, die während des Zweiten Weltkrieges für das Vaterland in der Wehrmacht dienen mußten, keinerlei Entschädigung oder Rentenanrechnung für diese Jahre zukam, was sicher kein Anreiz für heutige Wehrpflichtige zur Ableistung des Wehrdienstes ist, und was gedenkt sie zu tun? Soweit Sie in Ihrer Frage die Anrechnung von Zeiten des Kriegsdienstes bei der Rentenzahlung ansprechen, kann ich ein spezifisches Problem für deutsche Bauernsöhne — wie Sie es nennen — nicht erkennen. Hat der Bauernsohn den Betrieb nach Kriegsende übernommen, ist er seit 1957 nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte versicherungspflichtig. Im Hinblick darauf, daß die Altershilfe für Landwirte erst 1957 geschaffen wurde und Einheitsleistungen erbracht werden, kommt es systembedingt auf die Anrechnung von Kriegsdienst und sonstigen beitragslosen Zeiten nicht an. Die Altershilfe für Landwirte weist wegen der ihr zufließenden erheblichen Bundesmittel im übrigen ein günstiges Beitrags-Leistungsverhältnis auf. In der gesetzlichen Rentenversicherung müßten Versicherte ein Mehrfaches an Beitrag für dieselbe Rentenhöhe aufwenden, um eine Rente in Höhe des an ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer gezahlten Altersgeldes zu erhalten. Nachteilige Auswirkungen, z. B. gegenüber Arbeitnehmern, sind deshalb nicht ersichtlich. Sollte der Landwirt bereits 1957 den Hof wieder abgegeben oder schon das 50. Lebensjahr vollendet haben, sieht die Altershilfe für Landwirte Sonderregelungen vor; in diesen Fällen werden Ersatzzeiten im Sinne der Rentenversicherung, also auch Kriegsdienstzeiten, den Zeiten landwirtschaftlicher Unternehmertätigkeit gleichgestellt. Sind die von Ihnen genannten Bauernsöhne in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, so werden ihnen unter den gleichen Voraussetzungen wie den anderen Versicherten Kriegsdienstzeiten als Ersatzzeiten angerechnet. Da die Rentenversicherung keine Entschädigungsfunktion hat, setzt sie für die Anrechnung dieser beitragslosen Zeiten allerdings gewisse Zeiten der Beitragsentrichtung voraus. Es kann nicht Aufgabe der Rentenversicherung sein, alle Schäden, die der einzelne infolge von Kriegs- und Nachkriegsereignissen erlitten hat, in der Rentenversicherung auszugleichen. Soweit Sie die Frage nach einer generellen Entschädigung stellen, muß ich darauf hinweisen, daß die Tatsache der Kriegsteilnehmer für sich allein bei keiner Bevölkerungsgruppe einen besonderen Entschädigungsanspruch auslöst. Entschädigungsleistungen werden vielmehr dann erbracht, wenn der Kriegsteilnehmer ein besonderes Schicksal erleiden mußte wie z. B. Kriegsbeschädigte und ehemalige Kriegsgefangene. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/1215 Frage 99): Ist der Bundesregierung, die in einer Vorlage des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erarbeitete Auffassung bekannt, daß Erwerbstätige ohne Kinder nur noch einen Rentenanspruch erwerben sollten, der „etwa auf dem Niveau der Sozialhilfe liegen könnte", und teilt sie gegebenenfalls diese Auffassung? Der Bundesregierung ist eine Vorlage des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit dem von Ihnen angesprochenen Inhalt nicht bekannt. Die Bundesregierung hat immer wieder betont — ich verweise u. a. auf die Regierungserklärung von Bundeskanzler Kohl am 4. Mai 1983 —, daß sie am Prinzip der Beitragsbezogenheit der Renten festhält. Dies gilt auch für Versicherte ohne Kinder. Vorstellungen, wie sie mit Ihrer Frage angesprochen sind, wären mit diesem Prinzip unvereinbar. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 100 und 101): Wieviel beschäftigungspflichtige Betriebe im privaten und öffentlichen Bereich erfüllen nach dem Schwerbehindertengesetz ihre Beschäftigungsquote nicht oder nur teilweise? In wieviel Fällen wurden nach § 65 Schwerbehindertengesetz wegen Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht Geldbußen verhängt, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Arbeitsverwaltung für die geeignete Behörde zur Durchsetzung der Beschäftigungspflicht? Nach der von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Statistik aus dem Anzeigenverfahren gemäß § 10 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz für 1982 — Stichmonat Oktober — haben von den insgesamt rund 126 000 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern 37 300 Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nicht und 49 413 Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nur teilweise erfüllt. Wieviel von den 86 713 auf private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand entfallen, weist die Statistik im einzelnen nicht aus. Allerdings läßt sich feststellen, daß von rund 4 100 Arbeitgebern der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung 284 keinen Schwerbehinderten beschäftigt haben. Eine weitere Aufgliederung nach privaten Arbeitgebern und Arbeitgebern der öffentlichen Hand könnte von der Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 4591* Bundesanstalt für Arbeit nur mit einem zeitaufwendigen Verwaltungsaufwand erstellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat in einigen Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. In wieviel Fällen Geldbußen nach § 65 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz verhängt worden sind, ist nicht bekannt. Die geringe Anzahl der Ermittlungsverfahren dürfte ihren Grund darin haben, daß von Geldbußen sinnvollerweise nur in den Fällen beharrlicher Weigerung, Schwerbehinderte einzustellen, Gebrauch gemacht werden sollte, wenn für Schwerbehinderte geeignete Arbeitsplätze und geeignete schwerbehinderte Arbeitsuchende zur Verfügung stehen. Im übrigen könnte eine nur mit einer Geldbuße erzwungene Einstellung zu einer den Schwerbehinderten im Betrieb erheblich belastenden Situation führen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist nur die Arbeitsverwaltung wegen ihrer umfassenden Aufgabenstellung in der Beschäftigungspolitik die zur Durchsetzung der Beschäftigungspflicht geeignete Behörde. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 102 und 103): Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, daß viele Schwerbehinderte eine Eigenbeteiligung von 120 DM für den Erwerb einer Jahresmarke zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht auf einmal aufbringen können und dadurch gesetzlich garantierte Leistungen nicht wahrnehmen können, und wenn ja, sieht die Bundesregierung in einer Ratenzahlung durch den betroffenen Personenkreis eine Lösung dieses Problems? Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach denen Schwerbehinderte eher von der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer Gebrauch machen als von der „Freifahrt" für öffentliche Verkehrsmittel, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache? Zu Frage 102: Es ist richtig, daß es Schwerbehinderte gibt, denen es schwerfällt oder nicht möglich ist, die Eigenbeteiligung von 120 DM auf einmal aufzubringen. Wie ein erster Erfahrungsaustausch mit den Ländern ergab, spielt dieses Problem in vielen Ländern jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Soweit bekannt, werden in einigen Fällen von der Sozialhilfe Leistungen zur Überbrückung gewährt. Bereits bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs ist die Frage der jährlich einmaligen Zahlung der Eigenbeteiligung ausführlich diskutiert worden. Aufgrund des mit anderen Lösungen verbundenen hohen Verwaltungsmehraufwandes hat man sich — insbesondere auf Wunsch der Länder — für eine Jahresmarke entschieden. Die Frage der Teilzahlung im Wege der Stundung wurde kürzlich mit den Ländern erörtert. Sie waren ganz überwiegend der Auffassung, daß gegen eine Teilzahlung erhebliche rechtliche und verwaltungsmäßige Bedenken bestehen. Zu Frage 103: Die Bundesregierung kann das nicht bestätigen. Nach einem ersten Erfahrungsaustausch mit den Ländern, nehmen Schwerbehinderte in Gegenden, die vom öffentlichen Personenverkehr nicht so gut erschlossen sind, die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch. Dagegen wählen in Ballungsräumen wohnende Schwerbehinderte mehr die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Ein solches Ergebnis entspricht dem Sinn der Regelung, die dem Schwerbehinderten die Wahl des für ihn geeigneten Nachteilsausgleichs ermöglichen wollte. Genaue Ergebnisse sind erst einige Zeit nach Inkrafttreten der Vorschrift zu erwarten. Die Länder sind gebeten worden, zum 1. Juni über ihre Erfahrungen mit der Durchführung zu berichten. Erst dann werden verläßliche Zahlenangaben gemacht werden können. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 10/1215 Fragen 104 und 105): Ist die Bundesregierung bereit, kurzfristig ungerechtfertigte Nachteile, die bei der Neuregelung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte und bei der KraftfahrzeugSteuerermäßigung aufgetreten sind, zu beseitigen, insbesondere bei Pflegeheimbewohnern, Kriegsbeschädigten, die nicht unter die Besitzstandsregelung fallen und bei Beziehern kleinerer Einkommen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob rechtzeitig alle Freifahrtberechtigungen zum Stichtag den Antragstellern ausgehändigt werden konnten, und wie hoch die Zahl der entgeltlich und unentgeltlich ausgegebenen Wertmarken sowie Kraftfahrzeug-Steuer-Begünstigungsbescheide gegenüber der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte nach der alten gesetzlichen Regelung ist? Zu Frage 104: Ich halte es für problematisch, alle die von Ihnen genannten Gruppen als durch die gesetzliche Regelung ungerechtfertigt benachteiligt zu bezeichnen. Pflegeheimwohner dürften in aller Regel hilflos sein und damit die Wertmarkte unentgeltlich erhalten und für Kriegsbeschädigte, die nicht unter die persönliche Besitzstandsregelung fallen, läßt § 45 Schwerbehindertengesetz keine im Vergleich zu zivilen Behinderten unterschiedliche Regelung zu. Den Beziehern kleinerer Einkommen ist durch die unentgeltliche Abgabe der Wertmarke an typischen Gruppen einkommensschwacher Schwerbehinderter Rechnung getragen worden. Zwar können immer noch für einige Schwerbehinderte Nachteile entstehen. Solche Nachteile wären aber nur mit der Einführung einer allgemeinen Einkommensgrenze zu beheben gewesen. Die Einführung von Einkommensgrenzen ist bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs geprüft und wegen des damit verbunde- 4592* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1984 nen erheblichen Verwaltungsmehraufwandes — insbesondere von den Ländern, die das Gesetz durchzuführen haben —, abgelehnt worden. Zu Frage 105: Nach einem ersten Erfahrungsaustausch mit den Ländern sind in rund 80 bis 90 % der Fälle, in denen die Eigenbeteiligung rechtzeitig gezahlt wurde oder der Antrag auf unentgeltliche Abgabe rechtzeitig gestellt wurde, die Beiblätter mit den Wertmarken vor dem 1. April den Berechtigten zugegangen. Allerdings konnten in einigen Fällen, in denen das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr von den Versorgungsämtern festgestellt werden muß, Entscheidungen nicht mehr rechtzeitig getroffen werden, weil z. B. die angeforderten medizinischen Befundberichte oder sonstige Stellungnahmen noch nicht vorlagen. Genaue Zahlen können heute, wenige Tage nach Inkrafttreten der Vorschrift, von den meisten Ländern noch nicht genannt werden. Die Länder sind gebeten worden, zum 1. Juni über ihre Erfahrungen mit der Durchführung zu berichten. Erst dann werden verläßliche Zahlenangaben gemacht werden können. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 10/1215 Frage 106): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit arbeitslose Junglehrer, die aus Deutschen Auslandsschulen nach drei- bis fünfjähriger erfolgreicher Tätigkeit zurückkehren, wenigstens in den Genuß von Arbeitslosenhilfe oder anderer Hilfsmaßnahmen gelangen? Mit Ihrer Frage sprechen Sie das grundsätzliche Problem an, inwieweit Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt waren, Leistungen der sozialen Sicherheit im Inland erhalten können. In den Schutz der deutschen Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe sind grundsätzlich nur Arbeitnehmer einbezogen, die im Inland beschäftigt oder vorübergehend in das Ausland entsandt worden sind. Die Deutschen Auslandschulen sind private Einrichtungen ausländischen Rechts. Die von Ihnen angesprochenen Junglehrer sind deshalb bei einem ausländischen Arbeitgeber im Ausland beschäftigt. Sie unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie beschäftigt sind. Sofern in diesem Staat eine Arbeitslosenversicherung besteht, sind sie nach Maßgabe der dort geltenden Vorschriften für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert. Diese Versicherungszeiten können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe im Inland begründen, wenn der Arbeitnehmer in einem EG-Staat oder in einem Staat beschäftigt war, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über Arbeitslosenversicherung geschlossen hat. Sofern dies nicht der Fall ist, haben Junglehrer — wie andere Arbeitnehmer, die nach längerer Auslandsbeschäftigung zurückkehren — im Falle der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Ihr Lebensunterhalt wird notfalls durch die Sozialhilfe gesichert. Ich verkenne nicht, daß die Betroffenen diese Regelung als Härte empfinden. Ich sehe jedoch zur Zeit keine Möglichkeit, Auslandsbeschäftigungen stärker als nach geltendem Recht in den Schutz der deutschen Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe einzubeziehen. Eine Sonderregelung allein für Junglehrer kann aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erwogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Egert.


Rede von Jürgen Egert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundestag behandelt heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen. Eigentlich würde es meinen Freund und Kollegen Eugen Glombig gebühren, hier an meiner Stelle den Debattenbeitrag für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zu leisten. Er ist als Bundesbeauftragter für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen nicht müde geworden, auf diese Verbesserung des Wahlrechts zu drängen. Er geleitet in diesem Moment einen ehemaligen Kollegen dieses Hauses, den Kollegen Meinike, auf seinem letzten Weg. So ist mir der Part zugefallen, zu prüfen, ob das, was er an Wünschen zur Veränderung des Wahlrechts hatte, mit diesem Gesetzentwurf eingelöst wird.
In der Vergangenheit, zuletzt bei den Sozialwahlen 1980, hat es kritische Diskussionen über die Durchführung der Sozialversicherungswahlen gegeben, zum einen über den Tatbestand, daß sich nur ein geringer Teil der Versicherten seines Wahlrechts bewußt war und gewählt hat, zum anderen deshalb, weil Versichertengemeinschaften den klassischen sozialpolitischen Organisationen, den Gewerkschaften, den Rang abgelaufen haben, zum Teil dadurch begünstigt, daß sie unter irreführenden Namen geworben haben.

(Lutz [SPD]: Sehr wahr!)

Ich will diese Debatte im Bundestag nutzen, um in unser, aber auch ins Bewußtsein der interessierten Öffentlichkeit zu rufen, was häufig übersehen wird, daß die rund 1 500 Krankenkassen, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften keineswegs Bestandteil der staatlichen Bürokratie sind. Sie werden von Selbstverwaltungsorganen geleitet und haben im Rahmen der Gesetze unterschiedlich große Handlungsspielräume. Diese Organe, Vertreterversammlungen und Vorstände sind überwiegend paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. der Versicherten zusammengesetzt. Sie sind alle sechs Jahre neu zu wählen. Lediglich bei den Ersatzkassen gibt es keine Arbeitgebervertretung.
Das Wahlergebnis im Jahr 1980 hat einmal mehr deutlich gemacht, daß die Versichertengemeinschaften, die mit den gewerkschaftlichen Organisationen, mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Deutschen Angestelltengewerkschaft konkurriert haben, diese Wahlen u. a. deshalb erfolgreich abschließen konnten, weil sie sich in aller Regel des Namens der jeweiligen Versicherung bedient haben.

(Lutz [SPD]: So ist es!)

Sie heißen etwa Interessengemeinschaft von Mitgliedern und Rentnern in der Barmer Ersatzkasse, Deutsche Angestellten-Krankenkasse Mitgliedergemeinschaft oder Kaufmännische Krankenkasse Halle Mitgliedergemeinschaft. Diese Namen sollen den Wahlberechtigten suggerieren, es handele sich um Vertreter und Organisationen, die sich um ihre Kasse besonders verdient machen. Dieser Trick hat insbesondere bei den Ersatzkassen dazu geführt, daß die gewerkschaftliche Interessenvertretung in den Vorständen und in den Vertreterversammlungen der Kassen zurückgedrängt worden ist.
Nun gibt es den öffentlich da und dort erhobenen Vorwurf, dieser Gesetzentwurf würde die Interessengemeinschaften benachteiligen. Das Gegenteil ist wahr. Tatsächlich waren die Gewerkschaften durch die irreführende Werbung der Versichertengemeinschaften benachteiligt. Wenn jetzt das Gesetz vorschreibt, daß jede Organisation, die Kandidaten zu Sozialwahlen präsentieren möchte und keine Gewerkschaft ist, sozialpolitische Aktivitäten sowie ein Programm vorweisen und über eine von der Größe der jeweiligen Versicherung abhängige Mitgliederzahl verfügen muß, so ist dies nur recht und billig. Der Gesetzentwurf konkretisiert die Anforderungen, die an das Vorschlagsrecht von selbständigen Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung zu stellen sind. Dabei berücksichtigt er die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die sozial- oder



Egert
berufspolitische Zwecksetzung einer selbständigen Arbeitnehmervereinigung nicht schon deshalb anzunehmen ist, weil sich dieser Zweck aus der Satzung ergibt.
Nach dem Sinn des Gesetzes sollen vielmehr nun solche Vereinigungen vorschlagsberechtigt sein, die auch von ihrer Organisationsstruktur her in der Lage sind, die in der Satzung festgelegte Zwecksetzung ernsthaft und nachdrücklich wahrzunehmen und die auf ihren Vorschlag hin gewählten Organmitglieder bei ihrer Tätigkeit in den Selbstverwaltungsgremien wirksam zu unterstützen. Dies können auch Mitgliedervereinigungen sein, die sich auf eine Versicherung beschränken. Allerdings müssen diese über die Vorlage von Wahlvorschlägen hinaus berufs- und sozialpolitisch tätig sein, insbesondere durch regelmäßige Information ihrer Mitglieder, durch nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und durch Einsatz im politischen Bereich. Bloße Wahlvereine — wir haben hier ein Beispiel vom Staatssekretär geschildert bekommen —, also Vereine, deren Zweck sich in der Aufstellung von Vorschlagslisten erschöpft, besitzen dagegen nicht die vom Gesetz als Voraussetzung für das Vorschlagsrecht geforderte sozial- oder berufspolitische Zwecksetzung.

(Lutz [SPD]: Dem ist so!)

Insgesamt wird mit der gesetzlichen Regelung ein Wettbewerbsausgleich zwischen den Gewerkschaften und den sonstigen Arbeitnehmervereinigungen erreicht. Die Chancengleichheit, bezogen auf die vor uns liegenden Sozialwahlen im Jahre 1986, wird wieder hergestellt. Wir Sozialdemokraten unterstützen auch die Vorschriften, die sicherstellen, daß die Bediensteten der Versicherungsträger keinen unangemessenen Einfluß auf die Selbstverwaltungsorgane bekommen.

(Beifall bei der SPD)

Wer es mit der Selbstverwaltung ernst meint, kann nicht wollen, daß die, deren Arbeit kontrolliert werden soll, sich selbst kontrollieren.

(Beifall bei der SPD) Wir Sozialdemokraten begrüßen dies.

Wir bedauern, daß im Gesetzentwurf auch eine Regelung getroffen werden muß, die dem bei der letzten Sozialversicherungswahl beobachteten Tatbestand Rechnung trägt, daß der Anteil der Direktwähler gegenüber dem der Briefwähler in ein mehr als deutliches Mißverhältnis gekommen ist. Ausgenommen im Falle der Wahl der Versicherungsältesten in der Bundesknappschaft werden wir künftig nur noch die Briefwahl kennen. Wir sehen ein, daß wir uns dieser Entwicklung nicht in den Weg stellen können. Wir bedauern sie, weil der Gedanke der Selbstverwaltung, der mit der direkten Wahl ein Stück Verbindung des Versicherten zu seiner Versicherung herstellen sollte, verlorengeht, aber wir sind nicht konservativ genug, uns dieser wohl unausweichlichen Entwicklung in den Weg zu stellen.
Wir haben mit Interesse festgestellt, daß im Sozialversicherungsrecht ein Petitum, das wir im Rahmen der Haushaltsoperation 1984 hinsichtlich der Novellierung der Handwerksordnung nicht durchzusetzen vermochten, aufgegriffen worden ist, das sicherstellt, daß Arbeitslose, die nach dem Stichtag für die Wählbarkeit ihre Gruppenzugehörigkeit wegen Arbeitslosigkeit verlieren, ihre Wählbarkeit bis zum Ende der Amtsperiode behalten. Dies ist eine aus unserer Sicht angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage richtige Entscheidung, die die Selbstverwaltung stärkt. Aber wir hätten es begrüßt, wenn wir uns im Rahmen der ohnehin bescheiden ausgestatteten Mitbestimmung im Handwerksbereich gemeinsam mit den Regierungsfraktionen auf eine vergleichbare Regelung hätten verständigen können, die die Selbstverwaltung gestärkt hätte.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird bei den Beratungen im Ausschuß sehr sorgfältig nochmals den Bericht des Bundesbeauftragten für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen hinsichtlich der dort enthaltenen Anregungen zur Verbesserung des Wahlrechts und des Wahlverfahrens prüfen und in weiteren Gesetzgebungsverfahren gegebenenfalls weitere Ergänzungs- und Änderungsanträge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen. Bereits jetzt können wir jedoch signalisieren, daß wir die Grundabsicht dieses Gesetzentwurfs unterstützen, zumal sie den Forderungen des Kollegen Glombig, die er für unsere Fraktion aufgestellt hat, weitestgehend entspricht.

(Lutz [SPD]: Eine konstruktive Lösung!)

Nach langer Zeit ist der Bundesarbeitsminister in der merkwürdigen Situation, daß wir einen von ihm vorgelegten Gesetzesentwurf vorbehaltlos unterstützen. Er hat unsere soziale Geduld gerade in den vergangenen Monaten mehr als strapaziert. Zuletzt ist dies bei den Debatten um das Arbeitszeitgesetz, das die Sozialdemokraten vorgelegt haben, bei der unzureichenden Vorruhestandsregelung, die aus dem Arbeitsministerium gekommen ist, bei den in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Überlegungen, das gewachsene Arbeitsvertragsrecht durcheinanderzuwirbeln, bei den Bemühungen, den Arbeitsschutz auf neue, kaum noch erkennbare Füße zu stellen, deutlich geworden. Diesen Absichten müssen und werden sich Sozialdemokraten zusammen mit den Gewerkschaften entgegenstemmen.

(Lutz [SPD]: Energisch!)

Hinsichtlich der gesetzgeberischen Vorbereitung der Sozialversicherungswahlen 1986 hat er unsere politische Unterstützung. Weil wir keine blinde Neinsager-Opposition sind, wissen wir wohl zu unterscheiden zwischen unterstützenswerten Initiativen und abzulehnenden Maßnahmen. Wir werden uns an einer zügigen Beratung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beteiligen. Wir haben allerdings den Ratschlag, daß der Bundesarbeitsminister diese Unterstützung nicht so mißverstehen sollte, daß wir uns mit sozialpolitischen Brosamen begnügen werden. Frei nach Brecht würde ich sagen: Dies ist der Pfennig — wo bleibt die Mark?

(Beifall bei der SPD — Lutz [SPD]: So ist es! Wo bleibt sie?)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Keller.