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    Plenarprotokoll 10/61 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 4281 A Absetzung der Punkte 16 und 24 von der Tagesordnung 4283D, 4401A Begrüßung des Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Frankreich und seiner Begleitung 4281 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand — Drucksachen 10/880, 10/985 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1175 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1197 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Zuschüsse zum tariflichen Vorruhestandsgeld (Vorruhestandsgeldgesetz) — Drucksache 10/122 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1175 — Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/1198 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen — Drucksachen 10/893, 10/965 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1176 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1199 — Heyenn SPD 4282B, 4290 D Cronenberg (Arnsberg) FDP . . 4283 B, 4294 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4283 D Stratmann GRÜNE 4288 A von der Wiesche SPD 4297 C Kolb CDU/CSU 4299 D Peter (Kassel) SPD 4304 A Hinsken CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 4306 D Namentliche Abstimmungen . . . 4308A, 4310C Zweite Beratung des von den Abgeordneten Frau Fuchs (Köln), Buschfort, Egert, Glombig, Lutz, Dreßler, Heyenn, Kirschner, Peter (Kassel), Reimann, Schreiner, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 10/121 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/1177 — Lutz SPD 4312 B Hartmann CDU/CSU 4314C Hoss GRÜNE 4317 C Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 4319 B Schreiner SPD 4320 C Vizepräsident Frau Renger 4322 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4322 D Beratung des Agrarberichts 1984 der Bundesregierung — Drucksachen 10/980, 10/981 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Einführung der offenen Deklaration (Änderung der Futtermittelverordnung) — Drucksache 10/1053 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN Ergänzungsbedürftigkeit rahmenrechtlicher Vorschriften des Bundesjagdgesetzes zum Schutz der Waldfunktionen vor Schäden durch Schalenwild — Drucksache 10/1054 — Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 4341A Susset CDU/CSU 4344 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4348 D Paintner FDP 4352 B Müller (Schweinfurt) SPD 4355 C Brunner CDU/CSU 4360 D Bredehorn FDP 4363 B Frau Dr. Bard GRÜNE 4366 B Handlos fraktionslos 4367 C Frau Weyel SPD 4368 D Eigen CDU/CSU 4371C Ertl FDP 4374 B Schartz (Trier) CDU/CSU 4376 B Oostergetelo SPD 4378 C Michels CDU/CSU 4382 A Kiechle, Bundesminister BML 4384 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die dreizehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Dreizehntes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 10/1149 — Louven CDU/CSU 4388 D Frau Steinhauer SPD 4389 D Eimer (Fürth) FDP 4391 C Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten am RheinMain- Donau- Kanal — Drucksache 10/1110 — Drabiniok GRÜNE 4392 C Dr. Jobst CDU/CSU 4394 B Bamberg SPD 4396 A Hoffie FDP 4398 A Beratung des Vierten Berichts des Auswärtigen Amtes über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes — Drucksache 10/882 — 4400A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Einkünfte aus dem Betrieb internationaler Luftverkehrsdienste — Drucksache 10/834 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/1058 — 4400 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. April 1983 zur Änderung des Vertrags vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben — Drucksache 10/1067 — 4400C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Titels III der Gewerbeordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/1125 — 4400 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Januar 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über den Bau und die Unterhaltung einer Grenzbrücke über die Sauer zwischen den Gemeinden Langsur und Mertert — Drucksache 10/1081 — 4400 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Juli 1982 zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT" — Drucksachen 10/1082, 10/1147 — . . . 4400 D Beratung der Übersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1123 — 4401A Beratung der Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1124 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1127 — 4401 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/813, 10/1046 — . . . 4401 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksachen 10/853, 10/1047 — . . . 4401 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/84 — Zollkontingent 1984 für Bananen) — Drucksachen 10/820, 10/1048 — . . . 4401 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Sechste Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 69/169/ EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr — Drucksachen 10/873 Nr. 23, 10/1043 — 4401 D Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Zivil-militärisches Flugsicherungskonzept in Sobernheim — Drucksache 10/1185 — 4401 D Fragestunde — Drucksache 10/1171 vom 23. März 1984 — Überprüfung der Arbeits- und Geschäftsabläufe im Bundeskanzleramt durch den Bundesrechnungshof MdlAnfr 1, 2 23.03.84 Drs 10/1171 Schröder (Hannover) SPD Antw StSekr Dr. Schreckenberger BK . 4325D, 4326 A, B, C, D, 4327A, B ZusFr Schröder (Hannover) SPD . . 4326 B, C, D, 4327A, 4325 D Verbesserung der Haftbedingungen und des Rechtsschutzes für den wegen Schmuggels in der Türkei verhafteten Deutschen Rudolf Rautenberg MdlAnfr 41, 42 23.03.84 Drs 10/1171 Sauermilch GRÜNE Antw StMin Möllemann AA . 4327 B, D, 4328 A, B, C ZusFr Sauermilch GRÜNE . . 4327 C, D, 4328A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4328 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4328 C Menschenrechtsverletzungen der südafrikanischen Regierung seit 1978 durch illegale Internierung von mindestens 100 Frauen und Kindern in Namibia MdlAnfr 43 23.03.84 Drs 10/1171 Toetemeyer SPD Antw StMin Möllemann AA . . 4328D, 4329A, B ZusFr Toetemeyer SPD 4329A,B Verstärkte Bemühungen um eine Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen der EPZ; Referate für Völkerrecht in den einzelnen Ministerien MdlAnfr 44, 45 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . 4329B, 4330 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 4329D, 4330 A, B, C Zahl der aus politischen Gründen in der Tschechoslowakei inhaftierten Deutschen MdlAnfr 46 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . 4330D, 4331A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4331 A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 Zusagen der Bundesregierung für eine deutsche Fernsehstunde in Jordanien MdlAnfr 47 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 4331 A, B,C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4331B, C Ablehnung der Europäischen Tierschutzkonvention durch die Parlamentarische Versammlung; Einflußnahme der Bundesregierung auf das Ministerkomitee des Europarates in dieser Frage MdlAnfr 74, 75 23.03.84 Drs 10/1171 Antretter SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 4331 D, 4332 A, B, C ZusFr Antretter SPD 4331D, 4332B, C Beurteilung des Carborain-Verfahrens zur Stärkung der Widerstandskraft von Pflanzen und Bäumen MdlAnfr 77 23.03.84 Drs 10/1171 Lattmann CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 4332C, D ZusFr Lattmann CDU/CSU 4332 D Kritik an der Förderung des Behindertensports MdlAnfr 78 23.03.84 Drs 10/1171 Amling SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4333 A, B, C ZusFr Amling SPD 4333 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4333 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 4333 C Auswirkungen der Einschränkung von Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Behindertensport MdlAnfr 79 23.03.84 Drs 10/1171 Amling SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . . 4333D, 4334A, B ZusFr Amling SPD 4333 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 4334A ZusFr Lutz SPD 4334 B Einschränkung der Berufsförderungsmaßnahmen angesichts der finanziellen Situation der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 80 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . 4334 C, D, 4335A,B ZusFr Frau Steinhauer SPD 4334C, D ZusFr Toetemeyer SPD 4335A ZusFr Keller CDU/CSU 4335A Einbeziehung flankierender Maßnahmen zur Unterstützung des Arbeitsmarktes in ein Arbeitsförderungsprogramm zur Verbesserung der Beschäftigung MdlAnfr 81 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4335 B, D, 4336 A, B, C, D, 4337 A,B,C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 4335D, 4336 A ZusFr Lutz SPD 4336 B ZusFr Kirschner SPD 4336 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4336 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 4336 D ZusFr Dr. Ehmke (Bonn) SPD 4337 A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 4337 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 4337 C Inanspruchnahme der Rückkehrhilfe für ausländische Arbeitnehmer MdlAnfr 84 23.03.84 Drs 10/1171 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA 4337 D ZusFr Kirschner SPD 4337 D Initiativen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten auf Grund von Anregungen Behinderter im Zusammenhang mit den Haushaltsbegleitgesetzen MdlAnfr 85 23.03.84 Drs 10/1171 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . . . 4338 A, B, C, D, 4339 A, B, C, 4340 A, B, C ZusFr Kirschner SPD 4338 B ZusFr Lutz SPD 4338 C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 4338 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4339 A ZusFr Egert SPD 4339 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 4339 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 4339 C ZusFr Keller CDU/CSU 4339 D ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4340 A ZusFr Hettling SPD 4340 B ZusFr Kastning SPD 4340 B Nächste Sitzung 4402 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4403*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 V Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4403* B Anlage 3 Geringster Anstieg des Wohnungsbaus seit 1949 entgegen den Ankündigungen des Bundesbauministers MdlAnfr 3 23.03.84 Drs 10/1171 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4403* D Anlage 4 Verwendung von Granit bei Baumaßnahmen des Bundesverteidigungsministeriums MdlAnfr 8 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4404* B Anlage 5 Beauftragung von Wäschereien am Standort mit der Pflege der Wäsche von Wehrpflichtigen MdlAnfr 13, 14 23.03.84 Drs 10/1171 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4404* C Anlage 6 Benachteiligung von Soldaten auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu den GRÜNEN; Überprüfung von Soldaten durch den MAD über die in der ZDv 2/30 genannten Gründe hinaus MdlAnfr 15, 16 23.03.84 Drs 10/1171 Schily GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 4405*A Anlage 7 Streichung der Subvention für Sauerkirschen MdlAnfr 72, 73 23.03.84 Drs 10/1171 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4405* C Anlage 8 Unzureichende Bemessung der Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zur individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung gem. § 44 Abs. 2 a AFG; Auswirkungen auf die Meisterfortbildung und das Ausbildungsangebot MdlAnfr 82, 83 23.03.84 Drs 10/1171 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4405* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 4281 61. Sitzung Bonn, den 29. März 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 30. 3. Brosi 30. 3. Dr. von Bülow 29. 3. Buschbom 30. 3. Curdt 30. 3. Drabiniok 29. 3. Engelsberger 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Gilges 29. 3. Dr. Götz 30. 3. Krizsan 29. 3. Lambinus 30. 3. Liedtke 29. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 29. 3. Dr. Müller* 30. 3. Müller (Düsseldorf) 29. 3. Niegel 30. 3. Offergeld 30. 3. Porzner 30. 3. Schmidt (Hamburg) 30. 3. Schmidt (München) 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 30. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 30. 3. Vahlberg 30. 3. Dr. Warnke 30. 3. Weiskirch (Olpe) 30. 3. Wischnewski 30. 3. Würtz** 30. 3. Dr. Zimmermann 30. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. März 1984 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zum Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1980 Gesetz zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1983 und zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen Gesetz zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über das Ergebnis der Verhandlungen mit den staatlichen sowjetischen Stellen über die Erfassung und Pflege Anlagen zum Stenographischen Bericht deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion (Drucksache 10/1019) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Unterrichtung durch den Bundesrat Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1981 (Jahresrechnung 1981) (Drucksache 10/1069) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu der Rolle und den Aufgaben der internationalen Finanzinstitutionen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage auf den Finanzmärkten (Drucksache 10/ 1068) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Schaffung eines europäischen Kapitalmarkts (Drucksache 10/1073) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur finanziellen Integration in der Gemeinschaft (Drucksache 10/1074 [neu]) zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Kap. 60 04 Tit. 698 01 - Zahlungen nach dem Spar-Prämiengesetz - (Drucksache 10/1083) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mit Schreiben vom 19. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Möglichkeiten für eine Gemeinschaftsbeihilfe zur Finanzierung einer festen Ärmelkanalverbindung (Drucksache 10/207) Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Binnenwasserstraßen in Europa (Drucksache 10/358 Nr. 87) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mit Schreiben vom 22. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Status Grönlands - (Drucksache 10/92 Nr. 22) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 26. März 1984 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über gemeinschaftliche Umweltaktionen (GUA) (Drucksache 10/358 Nr. 26) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen (Drucksache 10/92 Nr.71) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/ 1171 Frage 3): 4404* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 Treffen Meldungen des „Spiegel" vom 19. März 1984 zu (S. 132), wonach entgegen den Ankündigungen von Bundesbauminister Dr. Schneider im vergangenen Jahr am wenigsten Wohnungen seit 1949 gebaut worden sind? Nach dem vorläufigen Ergebnis der Wohnungsbaufertigstellungen sind im Jahre 1983 340 594 Wohnungen fertiggestellt worden. Seit 1949 mit damals 221 960 Fertigstellungen ist dies die niedrigste Fertigstellungsziffer. Dieses Ergebnis des Jahres 1983 beruht auf den ungünstigen Investitionsbedingungen der Jahre 1981 und 1982. In diesen Jahren lag die Fertigstellungsziffer mit 347 002 bzw. 365 462 nur geringfügig über dem Ergebnis des Jahres 1983. Das Ergebnis im Jahre 1983 wäre noch ungünstiger ausgefallen, wenn nicht Ende 1982 sofort die laufenden Konjunkturmaßnahmen eingeleitet worden wären. Es besteht deshalb auch — entgegen der Fragestellung — kein Widerspruch zu den Äußerungen von Bundesminister Dr. Schneider. Denn niemand konnte angesichts des allgemein bekannten Zeitbedarfs für die Bauabschnitte Planung, Genehmigung und Fertigstellung von Bauvorhaben erwarten, daß sich die Zusatzeffekte des Sofortprogramms vom Herbst 1982 bereits 1983 in den Fertigstellungen niederschlagen würden. Nach Verabschiedung des wohnungspolitischen Sofortprogramms und damit nach einer wesentlichen Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau hat Bundesminister Dr. Schneider die Erwartungen geäußert, daß die ergriffenen Maßnahmen zum Bau von zusätzlichen 70 000 bis 100 000 Wohnungen führen werden. Alle Anzeichen weisen darauf hin, daß sich diese Erwartung erfüllen wird. Bereits der hohe Bauübergang zum Jahresbeginn 1984 von 590 000 Wohnungen, die noch nicht fertiggestellt sind bzw. mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, zeigt, daß sich die starke Zunahme der Baugenehmigungen im Jahre 1983 — knapp 420 000 gegenüber rd. 335 000 im Jahre 1984 entsprechend niederschlagen wird. Insgesamt bekräftigen die aktuellen Daten die Erwartung, daß 1984 mit einem weiteren Anstieg der realen Wohnungsbauinvestitionen zu rechnen ist und auch die Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen spürbar ansteigen wird. Ich halte eine Zahl von 400 000 Fertigstellungen in 1984 für durchaus realistisch. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/1171 Frage 8): Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium eine Aufhebung des Gebots, Baumaßnahmen ausschließlich mit Beton und keinesfalls mit Granitstein durchzuführen? Planung und Durchführung von Baumaßnahmen der Bundeswehr liegen in Verantwortung der Finanzbauverwaltungen der Länder; ihnen stehen dafür vom Bundesminister der Verteidigung herausgegebene „Baufachliche Richtlinien" für Planung und Ausführung zur Verfügung. Diese Richtlinien besagen nicht, daß bei den Bauvorhaben der Bundeswehr ausschließlich Beton und keinesfalls Granitsteine für Bordsteine und Straßen zu verwenden sind. Beim Straßenbau ist grundsätzlich als Zuschlagstoff Natursteinmaterial, also auch Granit zulässig. So wird z. B. gebrochenes Naturgestein als Zuschlagstoff beim Straßenoberbau und/oder als ungebundene Schottertragschicht verwandt. Pflasterdecken aus Natursteinen scheiden im allgemeinen nicht nur wegen der höheren Kosten, sondern auch wegen der Schäden durch Drehbewegungen von Kettenfahrzeugen aus. Bei Bordsteinen sind aus wirtschaftlichen Gründen für den Regelfall Betonbordsteine vorgesehen, da Granitbordsteine bei gleicher Nutzungsdauer etwa doppelt so teuer wie Betonbordsteine sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 10/1171 Fragen 13 und 14): Trifft es zu, daß es eine Anordnung für die Standortverwaltungen gibt, aus der hervorgeht, daß für die Erledigung der Wäsche der Wehrpflichtigen der billigste Anbieter zu nehmen ist und aus diesem Grunde häufig vom Standort weit entfernte Wäschereien ausgewählt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen führt? Wäre es im Interesse einer truppenfreundlichen und wirklich gründlich durchgeführten Pflege der Wäsche der Soldaten nicht sinnvoller, anerkannte gute Wäschereien am Dienstort zu beauftragen, um den Müttern der Soldaten das regelmäßig wiederkehrende Waschen und Bügeln der gesamten Dienstbekleidung zu ersparen? Es ist richtig, daß ortsansässige Firmen mit der Reinigung der Wäsche beauftragt werden sollen, wenn das Angebot von weiter entfernten Betrieben zwar billiger ist, aber Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nicht den gestellten Anforderungen entsprechen. Es ist aber nicht zulässig, ortsansässigen Firmen mit höheren Preisen nur wegen der kürzeren Entfernung den Zuschlag zu geben. Sie haben sicher wie ich das Bild von Hunderten von Wehrpflichtigen mit ihren weißen Wäschesäkken auf den Bahnhöfen am Wochenende vor Augen. Vielen Wehrpflichtigen ist das pünktliche Einhalten des Abgabetermins und das Ausfüllen des Wäschezettels einfach zu lästig. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, daß auch mein Sohn am Wochenende von Sonthofen bis nach SchleswigHolstein seine Wäsche mit nach Hause bringt. Zur Entlastung ihrer Mütter werden die Soldaten auf die Möglichkeit der kostenlosen Reinigung ihrer Bekleidung schon vor Aufnahme des Wehrdienstes, bei Dienstantritt und fortlaufend durch Bekanntgabe der Wäscheabgabezeiten bei der Truppe hingewiesen. Die Ausstattung übrigens mit dem Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. März 1984 4405* größten Teil der Wäsche ist zahlenmäßig so reichlich bemessen, daß bei einwöchigem Wäscherhythmus dennoch genügend verfügbar ist. Gleichwohl haben sie ihre Gewohnheit kaum geändert, ihre Wäsche mit nach Hause zu nehmen und wie schon vor dem Wehrdienst üblich, ihrer Mutter anzuvertrauen. Daneben dürfte auch das — wenn auch unbegründete — Gefühl eine Rolle spielen, die Mutter mache es ordentlicher und sorgfältiger nach dem Motto „Mutter ist die Beste". Aus vielen Gesprächen mit Müttern, so auch bei der Tagung mit Müttern von Wehrpflichtigen, haben wir die Erfahrung gewonnen, daß die Mütter trotz der zusätzlichen Belastung doch gern diese Gewohnheit ihrer Söhne unterstützen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Schily (GRÜNE) (Drucksache 10/1171 Fragen 15 und 16): Entspricht es der Praxis innerhalb der Bundeswehr, daß Soldaten allein auf Grund der Zugehörigkeit zur Partei DIE GRÜNEN Benachteiligungen ausgesetzt sind (Entzug von Sicherheitsstufen, Beförderungsstopp und dergleichen), obwohl ihnen von ihren Vorgesetzten korrektes Verhalten bescheinigt wird und ihnen keine Verstöße gegen Bestimmungen des Soldatengesetzes zum Vorwurf gemacht werden, gegebenenfalls auf welcher rechtlichen Grundlage finden solche Maßnahmen statt? Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Militärische Abschirmdienst (MAD) zusätzlich zu den in den geltenden Vorschriften (ZDv 2/30) genannten Gründen eine Überprüfung des Sicherheitsstatus von Soldaten vornimmt, und auf wessen Weisungen werden solche Zusatzüberprüfungen durchgeführt? Zu Frage 15: Nein. Dies entspricht nicht der Gesetzesvorlage und deshalb auch nicht der geübten Praxis. Zu Frage 16: Außer zu den in der ZDv 2/30 genannten Gründen nimmt der Militärische Abschirmdienst nur in einem besonders geregelten Fall eine Sicherheitsüberprüfung vor. So haben die Dienststellenleiter in der Bundeswehr die Möglichkeit, für Soldaten im Grundwehrdienst, denen eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit übertragen werden soll, für deren Wahrnehmung jedoch nach den Bestimmungen der ZDv 2/30 VS-NfD eine Sicherheitsüberprüfung nicht vorgesehen ist, eine Sicherheitsanfrage an das Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) zu richten. Dieses Verfahren wurde auf Grund einer Vereinbarung zwischen den damaligen Bundesministern Baum und Dr. Apel durch BMVg mit Erlaß vom 2. Oktober 1980 in Kraft gesetzt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) (GRÜNE) (Drucksache 10/1171 Fragen 72 und 73): Trifft es zu, daß die Subvention bestimmter Sorten von Sauerkirschen (z. B. Schattenmorellen) durch die EG (bisher 0,80 DM pro Kilogramm) gestrichen werden soll, und ab wann wird dies der Fall sein? Ist sich die Bundesregierung der enormen Schwierigkeiten bewußt, die kleinen und mittleren Sauerkirschenanbauern durch die plötzliche Auflassung der Subvention entstehen, nachdem sie sowohl durch die Landwirtschaftsberatung als auch durch die relativ guten Markterlöse dazu angehalten wurden, in den letzten Jahren vermehrt Sauerkirschenkulturen anzulegen? Zu Frage 72: Die EG-Kommission hatte ursprünglich dem Rat eine Streichung der Produktionsbeihilfe für Kirschen in Sirup vorgeschlagen. Der Agrarministerrat hat sich dagegen auf seiner Sitzung am 16./17. März 1984 in Brüssel für eine Beibehaltung der Beihilfe ausgesprochen. Allerdings soll — als Ergebnis eines Kompromisses — die Beihilfe um 60 % gesenkt werden. Zu Frage 73: Die Bundesregierung ist sich der Schwierigkeiten bewußt, die sich auf Grund der Marktbedingungen aus einer sofortigen Streichung ergeben hätten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/1171 Fragen 82 und 83): Trifft es zu, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit für Maßnahmen nach § 44 Abs. 2 a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung) zur Verfügung gestellten Mittel gemessen an den gestellten Anträgen bei weitem nicht ausreichen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Situation auf die Bereitschaft zur Meisterfortbildung, und welche Auswirkungen dürften sich daraus für das Angebot an Ausbildungsplätzen ergeben? Die nach 'der Änderung des § 44 Abs. 2 a Arbeitsförderungsgesetz in diesem Jahr aufgetretenen Übergangsschwierigkeiten sind auf einen unerwartet starken Anstieg der Darlehensempfänger in der zweiten Jahreshälfte 1983 zurückzuführen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat auf diese Entwicklung reagiert und im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt am 1. März 1983 beschlossenen Mehrausgaben in Höhe von 87 Millionen DM genehmigt. Durch die Genehmigung der Mehrausgaben wird die schwierige Übergangssituation in Kürze bereinigt sein. Negative Auswirkungen auf die Bildungsbereitschaft sind daher nicht zu erwarten.
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    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber, Herr Kollege Dreßler, nun bin ich wirklich erstaunt. Nun muß ich Ihnen den Vorwurf machen, daß Sie entweder den Gesetzentwurf nicht richtig gelesen oder die Systematik der Regelung nicht begriffen haben. Und das muß mich wirklich verblüffen. Wir sagen doch nicht, Kollege Dreßler, daß in den Betrieben mit unter 20 Beschäftigten keine Vorruhestandsregelung praktiziert werden solle, wir sagen doch nur, daß die Tarifvertragsparteien vereinbaren sollten, daß die Betriebe, wenn sie den Zuschuß haben wollten, auf diese Problematik Rücksicht zu nehmen hätten. Das ist doch nicht Ausschluß der Betriebe mit unter 20 Beschäftigten, sondern das ist eine Vorgabe für die Tarifvertragsparteien, eine Regelung für den Fall zu finden, daß der Zuschuß gezahlt werden soll. Die können vereinbaren, was sie wollen; dann gibt es möglicherweise eben nur keinen Zuschuß. Und dies ist doch nicht ein Ausschluß dieser Betriebe. Das steht im Gesetzentwurf.

    (Dreßler [SPD]: Also, es gibt keinen Zuschuß!)

    Und noch einmal: Die von uns durchgesetzte Überlastsicherung ist doch für die Tarifvertragsparteien akzeptabel. Sie läßt den Tarifvertragsparteien die notwendige Freiheit, den Bedürfnissen ihrer Branche entsprechende Regelungen zu finden. Egal, ob sie die 5 %-Begrenzung vornehmen, ob Arbeitgeberausgleichskassen gegründet werden oder ob bestehende gemeinsame Einrichtungen benutzt werden,

    (Lutz [SPD]: Es gibt doch keinen Zuschuß!)

    in jedem Fall ist gewährleistet, daß überproportionale Belastungen für die Betriebe — und die können Sie doch nicht wollen — vermieden werden.
    Lassen Sie mich auch noch einige Bemerkungen zur volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kostenneutralität machen. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen den 35% und der Kostenneutralität. Herr Kollege Heyenn, das Potential ist 1 Million. Wie sich das insgesamt auswirken wird, kann heute noch kein Mensch sagen. Das hängt davon ab, wie die Tarifvertragsparteien in den Tarifverträgen die Vereinbarungen treffen.

    (Kolb [CDU/CSU]: So ist es!)

    Und deswegen kann natürlich auch nichts Endgültiges über den tatsächlichen Umfang der Wiederbesetzung und damit der Entlastung bei der Bundesanstalt gesagt werden.
    Aber wie ich schon einmal von dieser Stelle zum Ausdruck gebracht habe, bin ich persönlich ausnahmsweise optimistisch, daß die Schätzungen bei der Wiederbesetzung deutlich überschritten werden. Kleine, mittlere Unternehmen wollen, können und werden nicht in dem Umfang mogeln, wie einige pessimistische Beamte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung dies einkalkuliert haben.



    Cronenberg (Arnsberg)

    Die betriebswirtschaftliche Kostenneutralität hängt natürlich auch von den Tarifvertragsabschlüssen ab. Entscheiden ist, in welchem Umfang die Tarifvertragsparteien die Kosten der Vorruhestandsregelung bei der allgemeinen Lohnerhöhung berücksichtigen und verrechnen werden. Dann kann man beurteilen, ob die gewünschte Kostenneutralität erreicht wird.
    Es gibt, wie Sie sich denken können, einige wichtige Unterschiede zum Oppositionsentwurf.

    (Dreßler [SPD]: Das ist wahr!)

    Ein entscheidender Unterschied ist, daß die Opposition einen perfekten Kontrollmechanismus für die Wiederbesetzung verlangt.

    (Heyenn [SPD]: Sehr gut!) Kollge Heyenn hat das soeben noch gesagt.

    Selbstverständlich sollten mit dieser Kontrolle die Mitarbeiter der Arbeitsämter belastet werden. Glaubt denn jemand, daß es zur Zeit dort freie Kapazitäten gibt? Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Beschäftigten der Arbeitsämter ist zur Zeit bedauerlicherweise wirklich nicht erforderlich.
    Worauf es ankommt, ist, daß die für die Gewährung des Zuschusses erforderliche Wiederbesetzung möglichst unbürokratisch und praxisnah gehandhabt werden kann.
    Die parallel erfolgte Einschränkung der sogenannten 59er Regelung ist in meinen Augen nicht nur notwendig, sondern sinnvoll. Es ist ja eine alte Forderung der FDP, daß dieses Großunternehmensprivileg abgebaut wird. Wir sind dankbar, daß wir nun hierzu gekommen sind.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Mit dem richtigen Partner!)

    Zusammenfassend darf ich also feststellen: Wir haben eine Regelung getroffen, die dem einzelnen Arbeitnehmer die Freiheit läßt, zu entscheiden, wann er aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Er allein, niemand anders, kann und soll nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden, wie er sich verhält. Wir wehren uns auch ganz entschieden gegen alle Bestrebungen, Arbeitnehmer schon ab Mitte 50 als altes Eisen zu deklarieren, sie aus dem Arbeitsleben herauszudrängen. Wenn Arbeit ein Stück Selbstverwirklichung ist — und wir sind dieser Meinung —, wenn es ein Recht auf Arbeit gibt — und wir sind dieser Meinung —, dann endet dieses Recht nicht mit 58.
    Mein Appell an alle: Nutzen Sie diese sinnvolle Möglichkeit, den sich anbahnenden Konflikt zu vermeiden. Niemand verliert sein Gesicht, wenn er eine beschäftigungspolitisch sinnvolle Regelung mit einem sozialpolitischen Anliegen verbindet, und dies alles, ohne unsere Wirtschaft wegen zu hoher Kosten zu überfordern.
    Herr Kollege Heyenn, das Vorruhestandsgeld ist nicht tot. Eigentlich müßte, auch gemessen an den eigenen Ansprüchen, die SPD-Fraktion bei objektiver Bewertung und bei allem Verständnis für die Kritik im Detail diesem Gesetzentwurf zustimmen.
    Wenn Sie das aber schon nicht tun, dann bitte ich den Kollegen Egon Lutz ebenso wie den Kollegen Hinsken, im Interesse der Beschäftigten und der Beschäftigungslosen dem Beginnen der Regierung und der Koalition mindestens Erfolg zu wünschen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Lutz [SPD]: Bitte abgelehnt!)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete von der Wiesche.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen von der Wiesche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Beitrag auf zwei Dinge eingehen: auf die Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf, die die Koalitionsfraktionen CDU/ CSU und FDP im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossen haben, und auf die besondere Problematik der sogenannten 59er Regelung, die durch das ergänzend zum Vorruhestandsgeldgesetz vorgelegte Begleitgesetz empfindlich eingeschränkt werden soll.
    In den Veränderungen, die die Ausschußmehrheit gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen hat, kann die sozialdemokratische Bundestagsfraktion keine Verbesserung sehen. Nach unserer Auffassung handelt es sich eher um zusätzliche Verschlechterungen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Das ist nicht unsere parteipolitisch gefärbte Einstellung, sondern die Einschätzung der Gewerkschaften, die doch nach dem Willen der Bundesregierung und des Bundesarbeitsministers das Gesetz annehmen und mit ihm praktische tarifpolitische Arbeit leisten sollen.
    Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ernst Breit, hat in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Ministerpräsidenten der Länder klargemacht:
    Wir stellen mit Enttäuschung fest, daß der Gesetzentwurf über die Vorruhestandsregelung auch nach den jüngsten Koalitionsabsprachen völlig unzureichend ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Nach seiner Meinung sind sowohl die finanziellen Regelungen als auch die beschäftigungspolitische Wirksamkeit dieses Gesetzentwurfes problematisch und genügen keinesfalls den Erfordernissen.

    (Kirschner [SPD]: Sehr richtig!)

    Der 1. Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten, Günter Döding, der eigentliche geistige Vater des Vorruhestandsgeldgesetzes, hat in einem Beitrag in der Presse unter der Überschrift „Ein Schritt vor, zwei zurück" die Koalitionsbeschlüsse als ein Bonner Trauerspiel bezeichnet,

    (Beifall bei der SPD)

    das an die Echternacher Springprozession erinnere.
    Er schreibt: „Was nützt der Regierung ein Gesetz,



    von der Wiesche
    wenn es mangels Attraktivität im nachhinein niemand in Anspruch nimmt?"

    (Dreßler [SPD]: So ist es, leider wahr! — Zurufe von der CDU/CSU)

    Die gewichtigste Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf ist die Herabsetzung der Altersgrenze für das Vorruhestandsgeld vom 59. auf das 58. Lebensjahr.

    (Günther [CDU/CSU]: Das ist eine gute Sache!)

    Isoliert gesehen begrüßen wir natürlich diese Veränderung, aber im Gesamtzusammenhang ist diese Korrektur völlig wertlos. Denn ihr Preis besteht in einer generellen Verschlechterung des Gesetzes,

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Warum?)

    nämlich in einer weiteren Verringerung des ohnehin schon viel zu niedrigen staatlichen Zuschusses von 40 % auf 35 %.

    (Dr. Friedmann [CDU/CSU]: Was gibt es für die 35-Stunden-Woche?)

    In dieser Kombination ist die Herabsetzung der Altersgrenze nicht mehr als eine kosmetische Verbesserung des Gesetzes. Die Arbeitsmarktwirkung wird dadurch jedenfalls nicht verbessert.

    (Beifall bei der SPD)

    Die Ausdehnung des potentiell berechtigten Personenkreises wird durch die Verschlechterung gesetzlicher Konditionen ausgeglichen, die das Gesetz für die Tarifvertragsparteien noch unattraktiver machen, so daß noch weniger Arbeitnehmer von der im Gesetz vorgesehenen Regelung Gebrauch machen werden. Es ist ohnehin zu befürchten, daß dieses Gesetz nicht angenommen wird; lesen Sie dazu den Kommentar von Günter Döding, der sich für eine Vorruhestandsregelung am energischsten eingesetzt hat. Er sagt:
    Endlich hat sich die Einsicht im Kabinett eingestellt, daß aus arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Erwägungen heraus die Absenkung des Eintrittsalters vom vorgesehenen unzureichenden 59. Lebensjahr auf 58. erforderlich ist. Mit diesem richtigen und von uns geforderten Schritt werden ca. 280 000 zusätzlich Anspruchsberechtigte von der Vorruhestandsregelung erfaßt und die Chancen für Jugendliche und Arbeitslose am Arbeitsmarkt im gleichen Umfang verbessert.

    (Lutz [SPD]: Sehr wahr!)

    Aber gleichzeitig brachte der Finanzminister die Vorruhestandsregelung über diesen Schritt ins Stolpern und die Bundesregierung, was ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik betrifft, erneut in Mißkredit. Mit der gleichzeitigen Absenkung des Bundeszuschusses von bisher 40 % auf 35% rollte er einen Brocken auf den Verhandlungstisch der Tarifvertragsparteien, an dem sich
    diese, beim Versuch, ihn zu heben, einen Bruch holen werden.

    (Beifall bei der SPD) So Günter Döding.

    Eine weitere gravierende Änderung betrifft die sogenannte Kleinbetriebsklausel. Sie hat einen anderen Namen bekommen und soll nun „Überforderungsklausel" heißen. An die Stelle einer starren Grenze bei einer Beschäftigtenzahl von 20 Arbeitnehmern ist nun eine Grenzziehung bei 5 % Inanspruchnahme des Gesetzes getreten. Aber, meine Damen und Herren, der Kardinalfehler der „Kleinbetriebsklausel" ist damit nicht behoben, nämlich der Versuch des Gesetzgebers, indirekt in die Tarifautonomie einzugreifen.

    (Lutz [SPD]: Das ist der Punkt!)

    Die Tarifparteien sollen gezwungen werden, bestimmte und vom Gesetzgeber erwünschte Regelungen zu treffen bzw. Ausnahmen von tarifvertraglichen Regelungen zuzulassen. In unseren Augen ist dies Ausdruck einer direkt gegen die Gewerkschaften gerichteten Politik. Es geht dabei nicht um die Kleinbetriebe oder um die Vorruhestandsregelung, sondern um den Versuch, die Gewerkschaften in ihrer Arbeit zu schwächen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die sogenannte Kleinbetriebsklausel auch in der geänderten Fassung ab. Wir tun das nicht, weil uns die Interessen und die besonderen Probleme der kleineren und mittleren Betriebe gleichgültig wären, sondern weil wir meinen, daß bei einem vernünftig konstruierten Gesetz eine solche Klausel entbehrlich ist und daß den berechtigten Interessen der Kleinbetriebe auch auf andere Weise Rechnung getragen werden kann.
    Dies müßte auf zweierlei Weise geschehen: Erstens müßte der staatliche Zuschuß zum Vorruhestandsgeld eine ausreichende Höhe haben, und zweitens müßte der staatliche Zuschuß auf diejenigen Fälle beschränkt sein, in denen ein Tarifvertrag über ein Vorruhestandsgeld vorliegt. Dann könnte man nämlich besondere Schutzvorkehrungen gegen eine Überforderung von Klein- und Mittelbetrieben den Tarifparteien überlassen, ohne die Tarifautonomie auszuhöhlen.

    (Kolb [CDU/CSU]: Vae victis!)

    Die dritte Gruppe von Änderungen, die die Koalitionsfraktionen vorgenommen haben, betrifft die hier schon mehrfach zitierte Wiederbesetzungspflicht für Arbeitsplätze. Schon im ursprünglichen Gesetzentwurf stand die Wiederbesetzungspflicht nur auf dem Papier, weil es keinerlei Vorschrift über eine wirkungsvolle Kontrolle gab. In der Ausschußfassung ist die Wiederbesetzungspflicht auch noch weiter aufgeweicht worden.
    Das zeigen drei ganz gravierende Punkte. Erstens ist die ursprüngliche Formulierung, nach der der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt die Wiederbesetzung darzulegen hat, gestrichen worden. Angeblich ist dies zwar nur eine redaktionelle Ände-



    von der Wiesche
    rung, da sich eine Darlegungspflicht bereits aus der allgemeineren Vorschrift des Sozialgesetzbuchs ergibt. Aber diese Änderung zeigt doch, meine Damen und Herren, in welchem Geist und in welcher Absicht die Koalitionsfraktionen den Gesetzestext geändert haben, nämlich in dem Bemühen, alles, was zu einer konkreten und einklagbaren Wiederbesetzungspflicht führen und was eine Rechtsauslegung in dieser Richtung fördern könnte, aus dem Gesetzentwurf herauszustreichen.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweitens. Die Frist für die sogenannte Nachwiederbesetzung ist von zwei auf drei Monate verlängert worden. Dabei geht es um den Fall, daß ein Arbeitnehmer, der anstelle eines Vorruheständlers eingestellt worden ist, seinerseits ausgeschieden ist und ersetzt werden muß. Das einzige Motiv für diese Änderung ist in der Absicht zu sehen, die Wiederbesetzungspflicht weiter aufzuweichen; denn es kann doch nicht im Ernst die Rede davon sein, daß es bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation mit über 2,5 Millionen Arbeitslosen unmöglich ist, binnen zweier Monate einen Arbeitsplatz neu zu besetzen.

    (Lutz [SPD]: Sehr wahr!)

    Drittens ist die Klausel, derzufolge die Beschäftigung von Auszubildenden als Wiederbesetzung zählt, für den Bereich der Kleinbetriebe derart ausgeweitet worden, daß massive Mitnahmeeffekte vorprogrammiert sind.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Aber die bringen es doch!)

    Es soll nicht mehr darauf ankommen, daß zusätzliche Auszubildende eingestellt werden, sondern es sollen auch diejenigen Ausbildungsverträge als Wiederbesetzung gewertet werden, die ohnehin abgeschlossen worden wären.

    (Kolb [CDU/CSU]: Wir wußten, warum wir das tun!)

    Damit ist für den gesamten Bereich der Kleinbetriebe praktisch auf eine Wiederbesetzungspflicht verzichtet worden.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Aber die bringen doch die Plätze für die Lehrlinge!)

    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion kann dieser weiteren Aufweichung der Wiederbesetzungspflicht natürlich nicht zustimmen.

    (Beifall bei der SPD)

    In der jetzt vorliegenden Ausschußfassung entspricht das Gesetz noch weniger als der ursprüngliche Regierungsentwurf den elementaren Anforderungen, die an ein arbeitsmarktpolitisch wirkungsvolles Ruhestandsgeld zu stellen sind. Ohne eine klare Wiederbesetzungspflicht und ohne wirkungsvolle Kontrolle muß jedes Vorruhestandsgeldgesetz also in dieser Form ein Torso bleiben. Es kann nicht mehr sein als ein Gesetz über staatliche Zuschüsse zum betrieblichen Personalabbau.
    Den ergänzenden Gesetzentwurf zur Einschränkung der Möglichkeit, nach einjähriger Arbeitslosigkeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersrente zu beziehen, halten wir für überflüssig, ja wir halten ihn für schädlich. Wir glauben, daß mit dem Gesetz praktisch eine Regelung demontiert wird, die in der Vergangenheit eine beträchtliche arbeitsmarktentlastende Wirkung gehabt hat. Wir halten es für unvertretbar, daß sich der Staat aus der finanziellen Mitbeteiligung an Sozialplänen der herkömmlichen Art zurückzieht und den Tarifparteien zumutet, letztlich zu Lasten des Lohnanstiegs der Arbeitnehmer die Kosten hierfür selbst zu übernehmen.
    Im Grunde ist es ein ganz falscher Denkansatz, die sogenannte 59er Regelung und das Vorruhestandsgeld als konkurrierend zu betrachten. Es handelt sich um zwei grundverschiedene Dinge. Die 59er Regelung und die darauf aufbauenden herkömmlichen Sozialpläne sollen denjenigen Unternehmern helfen, die auf Grund der Wirtschaftslage ihren Beschäftigungsstand nicht halten können. Der Sinn ist, den unvermeidbaren Personalabbau sozial zu flankieren. Die Vorruhestandsregelung soll hingegen bei unveränderter Beschäftigungszahl den Arbeitsplatzaustausch zwischen den älteren und jüngeren Arbeitnehmern ermöglichen. Das ist ein ganz anderer Fall als der, der bei der 59er Regelung im Vordergrund steht.
    Wir sind der Meinung, daß ein vernünftig konstruiertes und finanziell ausreichend ausgestattetes Vorruhestandsgeldgesetz durchaus neben der 59er Regelung nach geltendem Recht bestehen könnte. Voraussetzung dafür wären allerdings ein angemessenes Versorgungsniveau, ein attraktiver Bundeszuschuß und eine konsequente Wiederbesetzungspflicht. Dazu gehört auch ein Tarifvertragsvorbehalt, der dazu führt, daß die Vorruhestandsregelung über Tariffonds abgewickelt wird, so daß das Vorruhestandsrisiko von den Arbeitgebern eines gesamten Tarifbereiches gemeinschaftlich getragen wird. Das alles sind Bedingungen, die das vorliegende Gesetz der Bundesregierung nicht erfüllt.
    Die praktische Demontage der Rente mit 60 für Arbeitslose zeigt weiterhin in aller Deutlichkeit, daß die Bundesregierung diejenigen Gewerkschaften, die für die 35-Stunden-Woche eintreten, erpressen will. Auch die Gewerkschaften, die den Weg des Vorruhestandsgeldes beschreiten wollen, werden vor den Kopf gestoßen. Man mutet ihnen zu, in Tarifverträgen die Lücke zu schließen, die durch den Sozialabbau der Bundesregierung überhaupt erst aufgerissen wird.
    Sie können nicht erwarten, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion das mitmacht.

    (Beifall bei der SPD)