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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Irland 4157 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Immer (Altenkirchen) und Dr. Ahrens 4157C, D Wahl der Abg. Frau Dr. Martiny-Glotz als ordentliches Mitglied und des Abg. Duve als stellvertretendes Mitglied in Zen Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 4157 D Bericht zur Lage der Nation Dr. Kohl, Bundeskanzler 4158A Sir. Vogel SPD 4165B Dr. Waigel CDU/CSU 4172A Schneider (Berlin) GRÜNE 4178 B Hoppe FDP 4183A Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 4187 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 4192 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4195B Dr. Schmude SPD 4198 B Lintner CDU/CSU 4200 C Horacek GRÜNE 4202 A Frau Terborg SPD 4202 C Dr. Hupka CDU/CSU 4204 A Hiller (Lübeck) SPD 4205 D Büchler (Hof) SPD 4207 C Windelen, Bundesminister BMB 4210 D Fortsetzung der ersten Beratung (Ausschußüberweisung) *) des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 10/308 — 4213A Fortsetzung der ersten Beratung (Ausschußüberweisung) *) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 125 StGB — Drucksache 10/901 — 4213 B Fortsetzung der ersten Beratung (Ausschußüberweisung) *) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz Drucksache 10/902 — 4213 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 21. Juni 1983 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel — Drucksache 10/736 — 4213 C Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/997 — Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge — Drucksache 10/1004 — 4213 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 10/1015 — 4213 D Erste Beratung des von der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maklerverträge — Drucksache 10/1014 — 4213 D Erste Beratung des von der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Seefischereigesetzes — Drucksache 10/1021 — 4214A Erste Beratung des von der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über den zivilen Luftverkehr — Drucksache 10/1000 — 4214 A Erste Beratung des von der von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EG-Richtlinien Funkstörungen — Drucksache 10/1001 — 4214A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Städtebauförderungsgesetzes — Drucksache 10/1013 — 4214A Beratung der Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1023 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/1035 — 4214 B Beratung der Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/1032 — 4214 C Absetzung des Punktes 16 von der Tagesordnung 4214 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 1981 bis 1984 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Neunter Subventionsbericht) — Drucksachen 10/352, 10/1037 — 4214 D Fragestunde — Drucksache 10/1100 vom 9. März 1984 — Politische Mittel gegen grenzüberschreitende Luftverunreinigungen; Einbau einer Entschwefelungsanlage in das Kraftwerk Maaszentrale MdlAnfr 30, 31 09.03.84 Drs 10/1100 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Spranger BMI 4145 B, D, 4146 A, B, C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . 4145D, 4146A, B, C Bemühungen der DKP um eine Zusammenarbeit mit Sozialdemokraten MdlAnfr 39 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Olderog CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI 4147 A, C, D ZusFr Dr. Olderog CDU/CSU 4147 B ZusFr Lambinus SPD 4147 C ZusFr Jansen SPD 4147 D Abschaffung der Personenverkehrskontrollen an den EG-Binnengrenzen MdlAnfr 32 09.03.84 Drs 10/1100 Stiegler SPD Antw PStSekr Spranger BMI 4148A,B ZusFr Stiegler SPD 4148 B,C Zusammenlegung der START- und INF-Verhandlungen MdlAnfr 18, 19 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Scheer SPD Antw StMin Dr. Mertes AA . 4148D, 4149A, B, C, 4150 A, B ZusFr Dr. Scheer SPD 4149 A, C, D ZusFr Dr. Soell SPD 4150 A Völkerrechtliche Anerkennung von Staaten durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen; Auswirkung auf die deutsche Frage MdlAnfr 21 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 4150C,D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4150C,D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 III Behandlung von Menschenrechtsverletzungen gegenüber Deutschen durch eine deutsch-polnische Regierungskommission MdlAnfr 22 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. Mertes AA 4151 A, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4151 B, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4151 D Verlangen der Schweizer Bundesregierung auf Rückführung des sowjetischen Asylbewerbers Waschtschenko aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 23 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Soell SPD Antw StMin Dr. Mertes AA 4152 A, B, C ZusFr Dr. Soell SPD 4152 B ZusFr Dr. Sperling SPD 4152 B Verkürzung der Sperrfrist für Bauspardarlehen von 10 auf 7 Jahre MdlAnfr 47 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 4152D, 4153A ZusFr Dr. Sperling SPD 4152D, 4153A Abbau bürokratischer Hemmnisse MdlAnfr 55 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 4153 B, C, D ZusFr Dr. Sperling SPD 4153C,D Verbot der Einfuhr von Schildkrötenprodukten zu kommerziellen Zwecken; Art der nach dem 1. Januar 1984 eingeführten Produkte MdlAnfr 56, 57 09.03.84 Drs 10/1100 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 4154A, B, C, D, 4155 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . 4154 B, C, 4155A, B ZusFr Lambinus SPD 4154 C ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 4154 D Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Handhabung von Denaturierung und Verfütterung von Magermilchpulver in den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 58 09.03.84 Drs 10/1100 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 4155C, D, 4156A ZusFr Eigen CDU/CSU 4155D, 4156A Koordinierung der Forschungsvorhaben im Bereich nachwachsende Rohstoff-Energien in der EG MdlAnfr 59 09.03.84 Drs 10/1100 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 4156 B, C, D ZusFr Eigen CDU/CSU 4156C,D Benachteiligung schwerbehinderter Heimbewohner mit geringem Taschengeld durch die Neuordnung der unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter MdlAnfr 62 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Dr. Vollmer GRÜNE Antw PStSekr Franke BMA 4157 A, B, C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE 4157 B Nächste Sitzung 4215A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4217*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4217* B Anlage 3 Speicherung der Besteller von Schriften der Bundesregierung MdlAnfr 28 09.03.84 Drs 10/1100 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4217* D Anlage 4 Verweigerung politischen Asyls für den in Afghanistan gefangenen und über die Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen sowjetischen Soldaten J. I. Waschtschenko MdlAnfr 29 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Soell SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4217* D Anlage 5 Einfluß der DKP auf die Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner MdlAnfr 35 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4218* A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Anlage 6 Entsendung führender Vertreter der KPdSU und der SED zum 7. Parteitag der KPD in Nürnberg MdlAnfr 36 09.03.84 Drs 10/1100 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4218* C Anlage 7 Abschirmung von Ensemblemitgliedern eines vietnamesischen Musiktheaters in München durch „Kampftruppen der DKP" zur Verhinderung von Asylanträgen; Entsendung eines Vertreters der Konferenz der Landesschülervertretungen zum 7. Parteitag der DKP im Januar 1984 MdlAnfr 37, 38 09.03.84 Drs 10/1100 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4218* D Anlage 8 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen MdlAnfr 42, 43 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Zutt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4219* C Anlage 9 Zahlung der Bußgelder gegen die VEBA-Glas AG durch die Verantwortlichen des Unternehmens MdlAnfr 44 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4220*A Anlage 10 Schadlose Auflösung von Vermögensbildungs-Sparverträgen durch erwerbsunfähige Sparer MdlAnfr 46 09.03.84 Drs 10/1100 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4220*A Anlage 11 Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Einfuhrumsatzsteuer-Freiheit bei unerlaubtem Import von Betäubungsmitteln in ein EG-Land MdlAnfr 48 09.03.84 Drs 10/1100 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4220* C Anlage 12 Bindung einer Zuwendung von 500 Millionen DM an den Salzgitter Konzern an die Entlassung von 10 000 Mitarbeitern MdlAnfr 49 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4220* D Anlage 13 Diskriminierung von Ausländern beim Abschluß von Kfz-Versicherungen MdlAnfr 50 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Dr. Martiny-Glotz SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF 4221*A Anlage 14 Erhöhung der Schwefeldioxidemissionen aus Kohlekraftwerken durch verstärkte Verfeuerung von Ballastkohle; geplanter Austausch von 1,7 Millionen Tonnen Ballastkohle aus der nationalen Steinkohlenreserve gegen Vollwertsteinkohle MdlAnfr 53, 54 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 4221* B Anlage 15 Auswirkung der Eigenbeteiligung auf die Gesamtausgaben für die Krankenhausbehandlung; Belastung der Volkswirtschaft durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen 1983 und seit 1958 MdlAnfr 60, 61 09.03.84 Drs 10/1100 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 4222* A Anlage 16 Wehrdienst- und zivile Manöveropfer seit Beginn der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 63, 64 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4222* C Anlage 17 Kritik an der Winterausrüstung der Soldaten MdlAnfr 65, 66 09.03.84 Drs 10/1100 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4222* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 V Anlage 18 Äußerungen Henry Kissingers über den Vorrang innenpolitischer Probleme bei den europäischen NATO-Partnern MdlAnfr 68 09.03.84 Drs 10/1100 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4223* B Anlage 19 Inanspruchnahme von niederländischen Einrichtungen durch die Bundeswehr im Rahmen des NATO-Verteidigungsauftrages; Maßnahmen gegen die Rauschgifteinfuhr durch in den Niederlanden tätige Bundeswehrangehörige MdlAnfr 71, 72 09.03.84 Drs 10/1100 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4223* C Anlage 20 Verlust von Akten betr. Schadensregulierungen von Manöverschäden bei der WBV VI MdlAnfr 73, 74 09.03.84 Drs 10/1100 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4224*A Anlage 21 Neuordnungspläne für Kreiswehrersatzämter, insbesondere das Solinger MdlAnfr 75, 76 09.03.84 Drs 10/1100 Wilz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4224* C Anlage 22 Zahl der von noch nicht gebildeten Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung zu bearbeitenden Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer während des Wehrdienstes gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1970 MdlAnfr 77, 78 09.03.84 Drs 10/1100 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4224* D Anlage 23 Zahl der seit Inkrafttreten des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes (1. 1. 1984) neu eingerichteten Prüfungsausschüsse und deren Verteilung auf die Bundesländer MdlAnfr 79, 80 09.03.84 Drs 10/1100 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4225* B Anlage 24 Verspätete Veröffentlichung der ab 1. Januar 1984 gültigen KDV-Verordnung im Bundesgesetzblatt und Anzahl der vom Stillstand der Rechtspflege betroffenen Antragsteller MdlAnfr 81, 82 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4225* D Anlage 25 Paritätische Berücksichtigung von Frauen und Männern in der KDV-Verordnung für die Wahl der Beisitzer; Beschleunigung der Wahl der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung MdlAnfr 83, 84 09.03.84 Drs 10/1100 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4226*A Anlage 26 Anteil der 1983 von den Prüfungsausschüssen noch bearbeiteten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung MdlAnfr 85 09.03.84 Drs 10/1100 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4226* C Anlage 27 Einstellung der Arbeit von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer im zweiten Halbjahr 1983; Auswirkungen angesichts der Verlängerung des Zivildienstes MdlAnfr 86, 87 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4226* C Anlage 28 Zustellung unbearbeiteter Anträge auf Kriegsdienstverweigerung an das Bundesamt für den Zivildienst MdlAnfr 88 09.03.84 Drs 10/1100 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4227*A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Anlage 29 Ausschluß engagierter Berufsgruppen von der Mitwirkung in den Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung MdlAnfr 89 09.03.84 Drs 10/1100 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4227* B Anlage 30 Auswirkung der Arbeitseinstellung der Prüfungsausschüsse auf die Besetzung von Zivildienststellen MdlAnfr 90 09.03.84 Drs 10/1100 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4227* C Anlage 31 Überwachung und Kontrolle ein- und ausgeführter Weine MdlAnfr 91, 92 09.03.84 Drs 10/1100 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4228*A Anlage 32 Veröffentlichung der Vorschriften über die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall MdlAnfr 95 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 4228* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4145 59. Sitzung Bonn, den 15. März 1984 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 15. 3. Antretter** 15. 3. Baum 15. 3. Dr. Blank 15. 3. Brosi 15. 3. Ehrbar 15. 3. Dr. Enders** 15. 3. Engelsberger 15. 3. Frau Fischer 15. 3. Gansel*** 15. 3. Haase (Fürth) 15. 3. Dr. Hackel** 15. 3. Hartmann 15. 3. Kittelmann** 15. 3. Dr. Köhler (Duisburg) 15. 3. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15. 3. Dr. Kreile 15. 3. Dr.-Ing. Laermann 15. 3. Dr. Langner 15. 3. Dr. h. c. Lorenz 15. 3. Matthöfer 15. 3. Dr. Müller** 15. 3. Müller (Wadern) 15. 3. Offergeld 15. 3. Dr. Olderog 15. 3. Pfuhl 15. 3. Frau Reetz 15. 3. Dr. Rumpf** 15. 3. Schröder (Hannover) 15. 3. Schröder (Lüneburg) 15. 3. Graf Stauffenberg 15. 3. Dr. Stark (Nürtingen) 15. 3. Dr. Steger 15. 3. Vahlberg 15. 3. Voigt (Sonthofen) 15. 3. Weiskirch (Olpe) 15. 3. Weiß 15. 3. Frau Dr. Wex 15. 3. Frau Dr. Wisniewski 15. 3. Wurbs 15. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. Februar 1984 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen Gesetz zu den Zusatzprotokollen vom 1. April 1982 zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften Gesetz zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 22. Februar 1984 im Hinblick auf die Anregung der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder in ihrer Konferenz am 19. Januar 1984 einstimmig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Beschlußempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zerlegungsgesetzes - Drucksachen 10/306, 10/705 - zurückzunehmen, um zur gegebenen Zeit entsprechend der weiteren Entwicklung neu zu berichten. Die in Drucksache 10/133 unter Nummer 8 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit wird als Drucksache 10/1091 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 28): Speichert die Bundesregierung oder das Bundesamt für Verfassungsschutz die Namen von Bürgern, die bei ihr Schriften und Material bestellen? Nein, Namen von Bestellern werden nur festgehalten, soweit diese selbst um Aufnahme in den Verteiler des Bundesministers des Innern gebeten haben. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Soell (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 29): Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, die dazu führten, daß der Antrag auf politisches Asyl des in Afghanistan gefangengenommenen und über die Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland geratenen sowjetischen Soldaten Jurij Iwanowitsch Waschtschenko abgelehnt worden ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit diesem Asylbegehren stattgegeben wird? Nach Auskunft des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist der Asylan- 4218* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 trag des Herrn Waschtschenko mit der Begründung abgelehnt worden, er habe bereits Schutz vor Verfolgung im Sinne von § 2 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz in der Schweiz gefunden. Nach § 2 Abs. 2 AsylVfG ist entscheidend, daß sich der Ausländer nicht nur vorübergehend im Drittstaat aufhalten kann und nicht zu befürchten ist, daß er in einen Staat abgeschoben wird, in dem ihm politische Verfolgung droht. Der Bundesregierung ist eine Einflußnahme auf die Asylentscheidung nicht gestattet. Nach § 4 Abs. 3 des Asylverfahrensgesetzes entscheiden über Asylanträge Bedienstete des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die insoweit weisungsgebunden sind. Die Entscheidungen unterliegen nur der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Herr Waschtschenko hat gegen den Ablehnungsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Nach einer Auskunft des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge kann mit einem Verhandlungstermin bis Juli 1984 gerechnet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Frage 35): Kann nach der Grußadresse, mit der die „Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) der DKP Anfang Januar dieses Jahres deren 7. Parteitag „solidarische Grüße" übermittelt, ihm „eine kämpferische Atmosphäre" gewünscht und der DKP weiterhin ihre Zusammenarbeit u. a. bei der „Mobilisierung zu den diesjährigen Ostermärschen" und „dem Nationalen Widerstand" angeboten hat, und den Erkenntnissen der Bundesregierung noch die kommunistische Beeinflussung der DFG-VK und deren enge Zusammenarbeit mit den moskautreuen Kommunisten in Zweifel gezogen werden, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Distanzierungsbeschlüsse der Friedensbewegung gegenüber verfassungsfeindlichen Organisationen wie z. B. der DKP? Die Bundesregierung hat auf die enge Zusammenarbeit der orthodoxen Kommunisten mit der DFG-VK seit Jahren hingewiesen und deren kommunistische Beeinflussung zuletzt im Verfassungsschutzbericht 1982 dargelegt. Das Grußschreiben der DFG-VK an den 7. Parteitag der DKP wie auch dessen Inhalt, der in der Frage zutreffend wiedergegeben ist, wertet die Bundesregierung als weiteren Beleg für die kommunistische Beeinflussung und damit als Bestätigung der in den Verfassungsschutzberichten seit langem getroffenen Bewertung der DFG-VK. Die im zweiten Teil der Frage unterstellten Distanzierungsbeschlüsse der „Friedensbewegung" gegenüber verfassungsfeindlichen Organisationen wie z. B. der DKP kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Zwar ist in jüngster Zeit von einzelnen Gruppierungen der „Friedensbewegung` Unmut über die einseitige prosowjetische Ausrichtung der DKP und ihres Umfeldes innerhalb der Kampagne gegen die NATO-Nachrüstung laut geworden, eine Ausgrenzung der DKP und anderer verfassungsfeindlicher Organisationen aus der „Friedensbewegung` steht jedoch nicht ernsthaft zur Diskussion. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Frage 36): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Tatsache bei, daß die KPdSU mit Grigorij Romanow, Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der KPdSU, und einem weiteren ZK-Mitglied und die SED mit Egon Krenz, Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, und weiteren ZK-Mitgliedern führende Vertreter zum 7. Parteitag der DKP vom 6. bis 8. Januar 1984 in Nürnberg entsandt hat, obwohl die DKP bei einem Wahlerfolg von 0,3 v. H. laut der FAZ vom 6. Januar 1984 eher als „Kümmerling unter den kommunistischen Parteien im Westen" auffällt? Mit der Entsendung führender Vertreter zum Parteitag der DKP haben KPdSU und SED zum Ausdruck gebracht, wie hoch sie den politischen Stellenwert dieser Partei veranschlagen. Dieser Stellenwert bemißt sich gerade bei der DKP nicht nach ihrem Stimmenanteil bei Bundes- und Landtagswahlen, sondern nach der Effektivität ihrer innenpolitischen Wühlarbeit, nach ihrem Einfluß auf die Meinungsbildung nicht extremistischer Kreise sowie für KPdSU und SED nach ihrer unbedingten Gefolgschaftstreue gegenüber diesen Parteien, als deren Agentur und politische Interessenvertretung die DKP anzusehen ist. Der DKP geht es derzeit nicht in erster Linie um Wahlerfolge, sondern darum, Probleme und Ängste der Bürger in außerparlamentarischen Kampagnen und Aktionen für ihre Zwecke d. h. für die Zwecke von SED und KPdSU nutzbar zu machen. Bei ihrem auch nach eigenem Bekunden in den vergangenen Jahren erfolgreichen Bestreben, auf diese Weise zu größerem politischen Einfluß zu gelangen, stehen der DKP ca. 50 überregional tätige von ihr beeinflußte Organisationen zur Verfügung, die sich nach außen meist unabhängig und demokratisch geben, in Wirklichkeit aber über ihre kommunistischen und prokommunistischen Funktionäre erheblich beeinflußt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Fragen 37 und 38): Trifft es zu, daß nach einer Meldung der FAZ vom 6. März 1984 „Kampftruppen der DKP" die Mitglieder eines vietnamesischen Musiktheaters im Februar dieses Jahres in München hermetisch gegenüber der Außenwelt abschirmten, um Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4219* Asylanträge von Ensemblemitgliedern zu verhindern, und wenn ja, sind der Bundesregierung Reaktionen der Länderinnenminister bekannt? Ist die Tatsache, daß die Konferenz der Landesschülervertretungen, die Mitte Dezember 1983 in Köln einen Kongreß unter dem Motto „Schülerpower gegen Raketenbauer" veranstaltete, zum 7. Parteitag der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im Januar dieses Jahrs einen Vertreter entsandte und in einem Grußschreiben „Herzliche und solidarische Grüße" übermittelte, den Beitrag der DKP zur „Demokratischen und Friedensbewegung" hervorhob und die Hoffnung „auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit" mit der DKP äußerte, ein Anzeichen für eine zunehmende erfolgreiche Beeinflussung gesellschaftlicher Gruppen durch die DKP, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Zu Frage 37: Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß sich die Mitglieder des vietnamesischen Musiktheaters am Abend des 23.2. 1984 — als die der DKP zuzurechnenden Personen vor dem Völkerkundemuseum in München festgestellt worden sind — nicht mehr dort befunden haben. Die für den Abend vorgesehene Veranstaltung war nämlich kurzfristig abgesagt worden, die Folkloregruppe war nach Rosenheim weiter gereist. Trotz der Abreise versammelten sich am Abend des 23. Februar vor dem Völkerkundemuseum ca. 80 Exilvietnamesen und etwa 20 der DKP zuzurechnende Personen. Zwischen beiden Gruppen kam es zu Wortgefechten und Handgreiflichkeiten, die von der Polizei unterbunden wurden. Das Innenministerium München teilte auf Anfrage mit, daß nach Feststellungen der örtlichen Polizei Abriegelungs- oder Behinderungsmaßnahmen der DKP-Mitglieder vor dem Völkerkundemuseum in München nicht stattgefunden haben. Die diesbezüglichen Aussagen in dem FAZ-Artikel vom 6. März 1984 „Sicherheit in München" konnte die Polizei demnach nicht bestätigen. Anhaltspunkte dafür, daß Angehörige der DKP Mitglieder der vietnamesischen Theatergruppe darin hindern wollten, Asylanträge zu stellen, sind nicht bekannt. Reaktionen der Länderinnenminister wegen des Verhaltens von DKP-Mitgliedern sind mir nicht bekannt. Zu Frage 38: In dem in der Frage zutreffend wiedergegebenen Sachverhalt sieht die Bundesregierung ein Zeichen weiterer Beeinflussung der Konferenz der Landesschülervertretungen (KdLSV) zur Zusammenarbeit mit Kommunisten, d. h. mit Kräften, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung durch ein totalitäres System ersetzen wollen. Orthodoxe, d. h. sowjetisch orientierte Kommunisten, insbesondere also die DKP und ihre Nebenorganisationen, sehen es als Erfolg ihrer „Aktionseinheits- und Bündnispolitik" an, daß es ihnen gelungen ist, zunehmend „antikommunistische Vorurteile und Vorbehalte" gegenüber einer Zusammenarbeit mit ihnen abzubauen. Wo noch Abneinung gegen eine Zusammenarbeit mit Kommunisten besteht, hat die DKP nach eigenem Bekunden in den vergangenen Jahren die Erfahrung bemacht, daß sie durch die Zwischenschaltung achtbar erscheinender Organisationen — möglichst mit prominenten Nichtkommunisten als Aushängeschild — überwunden werden kann. Zu diesem Zweck stehen der DKP ca. 50 überregional tätige und von ihr beeinflußte Organisationen zur Verfügung. Fast alle DKP-beeinflußten Organisationen arbeiten in internationalen Dachverbänden, den sog. „Frontorganisationen", die von der internationalen Abteilung des Zentralkomitees der KPdSU gesteuert werden. Der Bundesregierung ist es unverständlich, wie sich angesichts der bitteren Erfahrungen aus der Vergangenheit Organisationen, die sich als demokratisch verstehen, zu einer Zusammenarbeit mit Gruppen bereit finden können, deren erklärtes Ziel die Errichtung eines totalitären Systems ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 42 und 43): Aus welchen Gründen wird der von den Kleingartenvereinen im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung verfolgte gemeinnützige Zweck nicht allgemein als besonders förderungswürdig und damit spendenbegünstigt anerkannt? Ist die Bundesregierung bereit, den Beitrag, den die Kleingartenvereine etwa durch die Schaffung von Grünflächen, Dauerkleingärten und Kleingartenanlagen für die Landschaftspflege und die nachhaltige Verbesserung des gesamten Lebensraumes und der Lebensqualität leisten, gerade auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Zerstörung unserer Umwelt allgemein als besonders förderungswürdigen gemeinnützigen Zweck anzuerkennen? Zu Frage 42: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich zuletzt im Jahr 1980 mit der Frage befaßt, ob das Kleingartenwesen als besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck im Sinne des Spendenrechts anerkannt werden kann. Sie haben diese Frage verneint, nachdem der Deutsche Bundestag im selben Jahr einen Gesetzesvorschlag des Bundesrates, die Pflanzen- und Kleintierzucht zum gemeinnützigen Zweck zu erklären, einstimmig abgelehnt hat. Zu Frage 43: Diese Frage wird im Zusammenhang mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung des Gemeinnützigkeitsrechts wohl erneut auftauchen. Die Bundesregierung hat zu diesem Gesetzentwurf noch nicht Stellung genommen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu Ihrer Frage nicht äußern möchte. 4220* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Anlage 9 Antwort des Par. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 44): Werden die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der VEBA sicherstellen, daß die Bußgelder des Bundeskartellamtes gegen die VEBA-Glas AG von den Verantwortlichen im Unternehmen und nicht auf Umwegen aus der Unternehmenskasse gezahlt werden? Die von Ihnen angesprochenen Vorgänge fallen nicht in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats der VEBA AG. Die unternehmerische und aktienrechtliche Verantwortung liegt vielmehr beim Vorstand der VEBA-Glas AG. Dieser unterliegt der Kontrolle seines Aufsichtsrats. In diesem ist der Bund nicht vertreten. Die zuständigen Gremien von VEBA-Glas haben die Vorwurfstatbestände von Anfang an anders gewertet als das Bundeskartellamt. Ihnen obliegt auch die Entscheidung darüber, ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen ein Betroffener den Ersatz des ihm auferlegten Bußgeldes beanspruchen kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 46): Warum ist es nach dem Gesetz über Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand nicht möglich, daß ein erwerbsunfähig gewordener Sparer seinen Sparvertrag vorzeitig und ohne Nachteil auch dann auflösen kann, wenn er zum Nachweis der eingetretenen völligen Erwerbsunfähigkeit seinen Bescheid über den Erhalt einer Erwerbsunfähigkeitsrente anstelle eines Behindertenausweises vorlegt? Nach den Vorschriften des Einkommensteuer-, Prämien- und Vermögensbildungsrechts kann der Sparer vorzeitig über Sparbeiträge steuer- und prämienunschädlich sowie ohne Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage verfügen, wenn er oder sein Ehegatte nach Vertragsabschluß völlig erwerbsunfähig geworden ist. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit ist im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes zu verstehen. Danach ist eine Person als erwerbsunfähig anzusehen, deren Erwerbsfähigkeit um mehr als 90 vom Hundert gemindert ist. Die gleiche Voraussetzung liegt auch der Regelung im Einkommensteuerrecht für die Gewährung des Pauschbetrags für erwerbsunfähige Körperbehinderte zugrunde. Über den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes entscheiden mit verbindlicher Wirkung auch wegen der steuerlichen und prämienrechtlichen Vergünstigungen die Versorgungsämter. Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes deckt sich nicht mit dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Rentengesetze, wie sie als Voraussetzung für die Erwerbsunfähigkeitsrenten gegeben sein muß. Während bei der Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes auf die Ausübung jeglicher Tätigkeit schlechthin abzustellen ist, sind wegen der Voraussetzungen für Erwerbsunfähigkeitsrenten auch die individuellen Erwerbsmöglichkeiten im erlernten Beruf zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente könnten deshalb auch Personen beziehen, deren Erwerbsminderung wesentlich niedriger als 91 vom Hundert liegt. Es ist also durchaus möglich, daß ein Frührentner zwar im Sinne der Rentengesetze, nicht aber im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes „erwerbsunfähig" ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Frage 48): Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Pressemeldungen (Schwäbische Zeitung vom 8. März 1984) zu, wonach der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden habe, daß bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in ein Mitgliedsland der EG keine Einfuhrumsatzsteuer entstehe, und teilt die Bundesregierung bejahendenfalls die Besorgnis, daß durch dieses Urteil der Schmuggel mit Rauschgiften finanziell erleichtert würde, fände es in der Bundesrepublik Deutschland allgemein Anwendung? Der Europäische Gerichtshof hat durch Urteil vom 28. Februar 1984 (Rechtssache 294/82) entschieden, daß „bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Gemeinschaft, die nicht Gegenstand des von den zuständigen Stellen streng überwachten Vertriebs zur Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke sind, keine Einfuhrumsatzsteuerschuld entsteht". Das Urteil wird auch in der Bundesrepublik Deutschland allgemein angewandt werden müssen, mit der Folge, daß vom Rauschgiftschmuggler keine Einfuhrumsatzsteuer mehr erhoben wird und daß damit eine Bestrafung wegen Hinterziehung dieser Steuer ausscheidet. Hervorzuheben ist die Feststellung in den Urteilsgründen, daß die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in keiner Weise berührt werde, „Verstöße gegen ihre Betäubungsmittelvorschriften durch angemessene Sanktionen zu verfolgen, und zwar mit allen Rechtsfolgen auch finanzieller Art, die sich daraus ergeben können". Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 49): Treffen Berichte der Kieler Rundschau vom 9. März 1984 zu, daß die Bundesregierung die Zuwendungen von über 500 Millionen DM an den Salzgitter Konzern von der Auflage abhängig macht, ein Entlassungskonzept vorzulegen, bei dem 10 000 Mitarbeiter arbeitslos würden? Nein, diese Berichte treffen nicht zu! Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4221* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 50): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einer schleichenden, nicht offenen Diskriminierung von Ausländern beim Abschluß von Kraftfahrzeug-Versicherungen entgegenzuwirken, insbesondere der Tatsache, daß Ausländern bei der Kraftfahrzeug-Haftpflicht meist nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftpflicht zugestanden wird? In der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach Maßgabe des Pflichtversicherungsgesetzes als Pflichtversicherung mit Annahmezwang gestaltet. Dieser Annahmezwang in der KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung beschränkt sich jedoch nach einhelliger Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung auf Abschlüsse von Versicherungsverträgen zu den gesetzlichen Mindestversicherungssummen, die sich aus der Anlage zu § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes ergeben. Wenn die Versicherer Anträge auf Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zu höheren als den vom Gesetz vorgeschriebenen Deckungssummen ablehnen, bewegen sie sich im Rahmen der Vertragsfreiheit. Die Einhaltung des Annahmezwanges durch die Versicherungsunternehmen wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überwacht, das hierzu für alle Versicherungsunternehmen verbindliche Grundsätze aufgestellt hat. Zu dem von Ihnen gegen die Kfz-Versicherungen erhobenen Vorwurf „einer schleichenden, nicht offenen Diskriminierung von Ausländern beim Abschluß von Kraftfahrtversicherungen" vermag ich ohne genaue Angaben nicht Stellung zu nehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) (GRÜNE) (Drucksache 10/1100 Fragen 53 und 54): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um einer Erhöhung der Schwefeldioxidemissionen aus Kohlekraftwerken entgegenzuwirken, wenn in diesen Kraftwerken innerhalb der nächsten drei Jahre vermehrt Ballastkohle verfeuert wird, weil innerhalb der nächsten zehn Jahre auf Grund der Großfeuerungsanlagen-Verordnung insgesamt rund 10 000 Megawatt an Ballastkohlekraftwerken stillgelegt werden dürften und dann somit kaum noch Absatzchancen für Ballastkohle vorhanden sein werden? Weshalb unterstützt die Bundesregierung durch den geplanten Austausch von 1,7 Millionen Tonnen Ballastkohle aus der nationalen Steinkohlereserve gegen Vollwertsteinkohle diese Bestrebungen, die kurzfristig eine Erhöhung der Schwefeldioxidemission mit sich bringen, wie dies auch in einem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eingeräumt wurde? Zu Frage 53: Ballastkohle fällt auf Grund der geologischen Gegebenheiten im deutschen Steinkohlenbergbau zwangsläufig an. Sie kann nur in speziell hierfür ausgerüsteten Kraftwerken eingesetzt werden. Auf Grund der Umweltschutzanforderungen der Großfeuerungsanlagen-VO werden diese Kraftwerke innerhalb bestimmter Übergangsfristen entweder nachgerüstet oder stillgelegt und dann ggf. durch Neubauten mit moderner Umwelttechnik ersetzt werden müssen. Wieviel Leistung stillgelegt bzw. nachgerüstet werden wird, läßt sich noch nicht voll übersehen, da die Betreiber für ihre Entscheidung noch Zeit bis zum 30. Juni 1984 haben. Zugleich wird der Bergbau alle Möglichkeiten der Aufbereitungstechnik ausschöpfen müssen, um die Menge der anfallenden Ballastkohle zu vermindern und der vermutlich künftig deutlich niedrigeren Gesamtkapazität von Ballastkohlekraftwerken anzupassen. Es ist jedoch wenig wahrscheinlich, daß es deshalb in den nächsten Jahren zu einem wesentlich höheren Ballastkohleeinsatz kommt. Derzeit spricht nichts dafür, daß die Kraftwirtschaft einen zusätzlichen Bedarf an deutscher Kohle über die bereits kontrahierten Mengen des 15-Jahres-Vertrages hinaus haben wird. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen an die Feuerungstechnik kann Ballastkohle auch nicht beliebig anstelle von Vollwertkohle eingesetzt werden. Soweit im Einzelfall Ballastkohle stärker eingesetzt werden sollte, sind den Kraftwerksbetreibern auch in den nächsten Jahren schon durch die Großfeuerungsanlagen-VO Grenzen gesetzt. Zu Frage 54: Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß es durch den geplanten Ballastkohleaustausch zu einer wesentlichen Erhöhung der Schwefeldioxidemissionen kommen wird. Wie dargelegt, wird nach der Marktsituation diese Ballastkohlemenge nur schrittweise und über Jahre hin verteilt in Kraftwirtschaft oder Industrie eingesetzt werden und dann auch nur in Ausnahmefällen anstelle von Vollwertkohle, deren Schwefelgehalt niedriger liegt. Für den Austausch sprechen vor allem energiepolitische Gründe. Die Zusammensetzung der Nationalen Steinkohlereserve in Höhe von 10 Millionen t muß der Absatzstruktur und den Bedürfnissen der verschiedenen Verbrauchergruppen entsprechen. Da Ballastkohle im Krisenfall nur in den verbleibenden Ballastkohlekraftwerken eingesetzt werden könnte, erhöht der Austausch gegen Vollwertkohle die Einsatzflexibilität der Reserve. Haushaltspolitisch spielt eine Rolle, daß jetzt ein erheblich über dem Einlieferungswert liegender Verkaufspreis erzielt werden kann, während diese Kohle 1988 bei vertragsmäßiger Auflösung der Reserve nahezu unverkäuflich sein dürfte. 4222* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 60 und 61): Welchen kostendämpfenden Effekt bei den Gesamtausgaben für die Krankenhausbehandlung brachte die zum 1. Januar 1983 in Kraft getretene Regelung der 5 DM Eigenbeteiligung für die ersten 14 Tage bei Krankenhausaufenthalt? Mit welchen finanziellen Kosten und Folgekosten wurde unser Sozialsystem und die Volkswirtschaft insgesamt durch Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen 1983 belastet, und wie lauteten die entsprechenden Daten 1958? Zu Frage 60: Die Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Zuzahlung der Versicherten bei Krankenhauspflege (§ 184 Reichsversicherungsordnung) ist im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 mit 280 Millionen DM für das Jahr 1983 angenommen worden. Die tatsächlich eingetretene Größenordnung läßt sich zur Zeit noch nicht absehen, da der Bundesregierung bisher keine Angaben über die Zahl der Zuzahlungsfälle und -tage bei Krankenhauspflege vorliegen. Sie werden voraussichtlich erst im Herbst des Jahres verfügbar sein. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1984 über die Erfahrungen zu berichten, die aus der Zuzahlung der Versicherten u. a. während der Krankenhauspflege vorliegen. Die Bundesregierung wird in diesem Bericht auch darlegen, in welchem Umfang die Krankenkassen durch die Zuzahlung der Versicherten bei Krankenhauspflege entlastet worden sind. Zu Frage 61: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben im Jahre 1958 1,5 Milliarden DM für Leistungen verausgabt, die durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bedingt waren. 1982 — Daten für 1983 liegen noch nicht vor — belief sich der entsprechende Aufwand auf 9,7 Milliarden DM. Hinzu kommen Leistungen der Krankenkassen für arbeits- und arbeitsunfallbedingte Erkrankungen sowie Leistungen der Rentenversicherungsträger für arbeits- und arbeitsunfallbedingte Frühinvalidität, die sich jedoch an Hand der verfügbaren Statistiken nicht quantifizieren lassen. Letzteres gilt in noch stärkerem Maß für die Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Mangel an relevanten Gesamtdaten und erhebliche methodische Probleme insbesondere bei der Bewertung des Ausmaßes gesundheitsschädigender Einflüsse der Arbeitsbedingungen lassen eine zuverlässige Quantifizierung der volkswirtschaftlichen Kosten und Folgekosten nicht zu. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1100 Fragen 63 und 64): Wie viele Menschen sind seit Beginn der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland Opfer militärischer Tätigkeiten geworden? Bei wie vielen handelt es sich um Opfer von Manövern, und wie viele Zivilpersonen sind Betroffene? Zu Frage 63: Die Bundeswehr hat im Zeitraum von 1960 bis Ende 1983, in 23 Jahren also, leider 1 967 Soldaten in Ausübung ihres Dienstes verloren. Diese Zahl umfaßt die bedauerlicherweise große Anzahl von KfzUnfällen, Flugzeugabstürze, Manöverunfälle wie auch die im Wachdienst ermordeten Soldaten! Zu Frage 64: Bei der Auswertung von Unfällen wird eine Eingrenzung auf Manöverunfälle nicht vorgenommen. Beginnend mit dem Jahr 1968 wurde die Unfallauswertung auf Zivilpersonen erweitert. Bis einschließlich 1983 wurden durch Angehörige der Bundeswehr im Dienst oder durch Wehrmaterial im oder außer Dienst Unfälle verursacht, bei denen 510 Zivilpersonen getötet wurden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Fragen 65 und 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Artikel „Frust durch Frost" in der Zeitschrift „Heer" 2/84 geäußerte Kritik an der Winterausrüstung unserer Soldaten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es sich hier um vereinzelte Kritik handelt, oder ob die Soldaten generell mit ihrer Winterausrüstung unzufrieden sind, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, neue Kampfschuhe und Feldparkas zu erproben? Zu Frage 65: Wir nehmen jede sachliche Kritik ernst und prüfen entsprechende Hinweise. Die Bekleidung unserer Soldaten muß den an sie gestellten Forderungen entsprechen und darf aus Gewichtsgründen einen bestimmten Umfang nicht überschreiten. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß verbesserte Bekleidungsstücke nur im Rahmen des Ersatzbedarfs beschafft werden können und somit sich viele Beschwerden auf alte Bekleidungsstücke beziehen. Aus Haushaltsgründen müssen diese natürlich aufgetragen werden. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Nässe- und Kälteschutzes — wie in dem zitierten Artikel angesprochen — sind eingeleitet. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4223* Zu Frage 66: Die Bundeswehr verfügt über keine generell getrennte Winter- und Sommerausrüstung, weil eine solche Ausstattung den häufig wechselnden Witterungsbedingungen — vor allem in den Übergangszeiten — nicht angepaßt werden kann. Stattdessen werden je nach Wetterlage mehrere ganzjährig tragbare Bekleidungsstücke bei Bedarf übereinander getragen. Der Soldat ist damit in seiner Ausstattung flexibler und hat weniger Bekleidungsstücke mitzuführen. Zu den in Ihrer Frage angesprochenen Bekleidungsstücken — Kampfschuhe und Feldparka — ist festzustellen: Der Kampfschuh, der in den letzten Jahren wegen seiner Wasserdurchlässigkeit oft beanstandet wurde, ist inzwischen derart verbessert worden, daß eine weitere Steigerung des Nässeschutzes nicht mehr möglich ist, ohne dafür wesentliche Nachteile — Innenfeuchtigkeit und damit fast automatisch kalte Füße — in Kauf zu nehmen. Durch diesen höheren Nässeschutz ergibt sich gleichzeitig ein besserer Wärmeschutz, der durch zusätzliche Maßnahmen noch gesteigert werden soll. Entsprechende Truppenversuche werden derzeit durchgeführt. Der Feldparka ist aus Baumwolle hergestellt und dient hauptsächlich als Schutz gegen Kälte und Wind, erst in zweiter Linie als Schutz gegen Nässe. Er ist daher mit einer wasserabweisenden Imprägnierung versehen. Als besonderer Nässeschutz steht der sogenannte Feldponcho zur Verfügung, mit dem inzwischen die gesamte aktive Truppe ausgestattet ist. Des weiteren werden zur Zeit verschiedene neue Stoffe für die Kampfbekleidung geprüft und in Trageversuchen erprobt. Aus Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgründen kann jedoch nicht darauf verzichtet werden, daß früher beschaffte Artikel aufgetragen werden müssen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Frage 68): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um dem in der Rede Henry Kissingers am 13. Januar 1984 im Palais d'Egmont anläßlich der Konferenz des Zentrums für strategische und internationale Studien der George Town Universitat Washington geweckten Eindruck zu entgegnen, daß die Verbündeten der USA in der NATO, damit auch die Bundesrepublik Deutschland, „innenpolitischen Anliegen den Vorrang über einen ernsthaften Ausbau der Verteidigung geben"? Unabhängig von der Tatsache, daß eine stabile und gesunde innenpolitische Lage ein wesentlicher Faktor der Sicherheitspolitik gerade in Staaten mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung ist, zielen die gemeinsamen Bemühungen der Bündnispartner in den entsprechenden Gremien der Allianz stets darauf ab, alle Partnerländer zu gleichmäßigen Verteidigungsanstrengungen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu veranlassen. Die deutschen Verteidigungsleistungen sind bekannt und anerkannt. Henry Kissinger hat in seiner Rede auch nicht die Bundesrepublik Deutschland angesprochen. Unsere Verteidigungsanstrengungen sind im Bewußtsein der Öffentlichkeit diesseits und jenseits des Atlantiks fest verankert. Die Tatsache, daß der Bundeskanzler bei seiner kürzlichen USA-Reise mit Recht darauf verweisen konnte, daß die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen aus dem NATO-Doppelbeschluß ohne jeden Abstrich nachgekommen ist und weiter nachkommt, beweist eindeutig, daß Henry Kissinger uns nicht gemeint haben kann. Auch zukünftig werden wir unseren Beitrag erbringen und darüber sachlich und in der gebührenden Form berichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Fragen 71 und 72): Wie viele Einrichtungen in den Niederlanden werden von der Bundeswehr im Rahmen des Verteidigungsauftrages der NATO in Anspruch genommen? Welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen von deutscher Seite aus gegen die Einfuhr von Rauschgift durch Bedienstete der Bundeswehr, die in den Niederlanden tätig sind? Zu Frage 71: Die Bundeswehr nimmt im Rahmen ihres Verteidigungsauftrages in den Niederlanden an acht Orten Einrichtungen ständig in Anspruch. Sie werden genutzt von — einem Luftwaffenausbildungsregiment mit unterstellten Einheiten (darunter eine Feldjägerkompanie) in Budel — der Deutschen Delegation beim Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte Mitteleuropa (AF-CENT) mit integriert und national eingesetztem Personal in Hoensbroek und Brunssum — einem NATO-Hauptdepot in Den Helder Darüber hinaus bestehen in den Niederlanden — der Militärattachéstab in Den Haag — vier Reservelazarettgruppen mit unterstellten Reservelazaretten als Geräteeinheiten in Ossendrecht — der Verbindungsoffizier des I. (Deutschen) zum I. (Niederländischen) Korps in Apeldoorn — Anteile von AFCENT und der Luftwaffe in Maastricht 4224* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 Zusätzlich werden einzelne Dienstgrade gelegentlich und vorübergehend zu Ausbildungszwecken in die Niederlande entsandt. Zu Frage 72: Jeder Bundeswehrangehörige, der aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt, ist durch ein Merkblatt des Bundeswehrverwaltungsamtes darüber belehrt, daß die Einfuhr von Rauschgift verboten ist. Über die im Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) enthaltenen allgemein geltenden Vorschriften bestehen für die im Ausland stationierten Angehörigen der Bundeswehr keine zusätzlichen Vorschriften. Dem Bundesminister der Verteidigung sind bisher auch keine Fälle bekannt geworden, in denen in den Niederlanden stationierte Bundeswehrangehörige in die nach diesem Gesetz mit Strafe zu ahndenden Tatbestände verwickelt sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 10/ 1100 Fragen 73 und 74): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Wehrbereichsverwaltung VI (München) 1 135 Akten der Jahrgänge 1977 bis 1982 — Schadensregulierung von Manöverschäden betreffend — spurlos verschwunden sind, und wie hoch ist schätzungsweise die dabei zur Regulierung anstehende Summe? Sind der Bundesregierung ähnliche organisatorische und personelle Fehlleistungen auch von anderen Wehrbereichsverwaltungen bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung insgesamt dagegen zu tun? Zu Frage 73: Es ist zutreffend, daß aus den Jahren 1977-1982 (also aus bestimmten zurückliegenden Jahren) bei der Wehrbereichsverwaltung VI 1 169 Schadensakten fehlen. Nach den bisherigen Ermittlungen sind die festgestellten Aktenverluste fast ausschließlich auf das Verhalten einer zwischenzeitlich ausgeschiedenen Beamtin des gehobenen Dienstes zurückzuführen. Die geschätzte Regulierungssumme beläuft sich derzeit auf ca. 125 000 DM. Ein Regreßverfahren gegen die genannte Beamtin ist eingeleitet. Noch nicht abgeschlossen ist die Prüfung, inwieweit auch gegen Vorgesetzte wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Regreßansprüche bestehen und dienstaufsichtliche oder disziplinare Maßnahmen einzuleiten sind. Zu Frage 74: Ähnliche vorsätzliche Verhaltensweisen sind nicht bekannt. Es gab einen entfernt vergleichbaren Fall im Jahr 1971. Schädiger konnten seinerzeit wegen Beweisschwierigkeiten nicht festgestellt werden. Die Wehrbereichsverwaltungen sind wie alle Dienststellen zu eingehender Dienst- und Fachaufsicht angehalten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Wilz (CDU/CSU) (Drucksache 10/1100 Fragen 75 und 76): Gibt es für die Kreiswehrersatzämter und insbesondere für das Solinger Kreiswehrersatzamt Neuordnungspläne auf Grund eigener Überlegungen der Bundesregierung oder infolge von Empfehlungen des Bundesrechnungshofes? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß das Kreiswehrersatzamt Solingen entgegen einer bekanntgewordenen ÖTV-Verlautbarung und im Gegensatz zu Plänen der früheren Bundesregierung in jedem Falle als bewährte und bürgernahe Bundeswehrdienststelle zu erhalten ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, mit Ausnahme der 1977 entschiedenen Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter im Saarland, keine Kreiswehrersatzämter, also auch nicht das Kreiswehrersatzamt Solingen, aufzulösen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß das Kreiswehrersatzamt Solingen als bewährte und bürgernahe Bundeswehrdienststelle erhalten bleiben soll, auch wenn es sich um das kleinste Amt im Wehrbereich III handelt. Die Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter im Saarland, die auf eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes zurückgeht, kann wegen des hierfür erforderlichen Neubaues eines Dienstgebäudes in Saarbrücken erst etwa im Jahre 1991 verwirklicht werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 77 und 78): Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Soldaten sind derzeitig anhängig, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit von Prüfungsausschüssen und -kammern fällt, die noch nicht gebildet worden sind, und wie lauten die entsprechenden Zahlen für Wehrpflichtige, die schon einberufen sind, ihren Dienst aber noch nicht angetreten haben? Ist es zutreffend, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1970 (E 28, 262) ausgeführt hat, daß einem Kriegsdienstverweigerer vor Abschluß seines Anerkennungsverfahrens in Friedenszeiten die Leistung von Wehrdienst für eine kurze Übergangszeit nur zugemutet werden könne, wenn das Anerkennungsverfahren mit möglichster Beschleunigung durchgeführt wird, und wie will die Bundesregierung angesichts der teilweisen Funktionsunfähigkeit der Prüfungsausschüsse und -kammern sicherstellen, daß diesem Verfassungsgebot für Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, Rechnung getragen wird? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4225* Zu Frage 77: Es werden keine statistischen Nachweise geführt, aus denen die von Ihnen gewünschten Zahlen ermittelt werden können. Eine Auszählung bei den einzelnen Ausschüssen und Kammern wäre mit einem unverhältnismäßig großen Zeitbedarf verbunden. Hierdurch würde auch in großem Umfang Personal gebunden werden, das primär um zügige Bearbeitung der Anträge bemüht ist. Zu Frage 78: Das von Ihnen genannte Urteil aus dem Jahre 1970 betrifft nicht die Zumutbarkeit der vorübergehenden Wehrdienstleistung für Kriegsdienstverweigerer schlechthin, sondern die Zumutbarkeit des Dienstes mit der Waffe. Seinerzeit war die Möglichkeit für Kriegsdienstverweigerer, von der unmittelbaren Bedienung der Waffen befreit zu werden, vorübergehend ausgesetzt; sie ist seit 1975 den Kriegsdienstverweigerern wieder eröffnet. Mit dieser Maßgabe ist der Wehrdienst im Frieden einem kriegsdienstverweigernden Soldaten auch im Falle einer nicht sehr kurzen Verfahrensdauer zumutbar. Im übrigen ist mit einer längeren Verfahrensdauer für Soldaten in aller Regel nicht zu rechnen. Am 9. März dieses Jahres waren bereits 2/3 der Ausschüsse und Kammern wieder funktionsfähig. In rund 4 Wochen dürften sich nahezu alle Gremien konstituiert haben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 79 und 80): Trifft die Feststellung des Bundesbeauftragten für den Zivildienst (WDR 17. Februar 1984) zu, daß von den zu wählenden 119 Prüfungsausschüssen bis zu diesem Zeitpunkt ganze 15 ihre Arbeit aufgenommen haben, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Bundesländer? Was hat die Bundesregierung getan, um den Übergang auf die neue Regelung ab 1. Januar 1984 ohne Arbeitsstillstand der Prüfungsausschüsse sicherzustellen? Zu Frage 79: Bis zum 8. März 1984 hatten 74 von insgesamt 119 Ausschüssen ihre Tätigkeit aufgenommen. Am 17. Februar 1984 hatten 15 Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung bereits Sitzungen durchgeführt. Sie verteilten sich auf die Bundesländer wie folgt: Baden-Württemberg und Bayern je 3, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein je 2, sowie Hessen 1. Weitere 14 Ausschüsse hatten zu diesem Zeitpunkt zu ihrer ersten Sitzung geladen. Zu Frage 80: Die Beisitzer der früheren Prüfungsausschüsse waren 1979 für vier Jahre, beginnend ab 1. Januar 1980, gewählt worden; ihre Amtsperiode war somit — auch ohne die Neuregelung — am 31. Dezember 1983 abgelaufen. Das anschließend in Kraft getretene Kriegsdienstverweigerungsgesetz ermächtigte den Bundesminister der Verteidigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung über die Wahl der Beisitzer der neuen Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung. Diese Verordnung — die Kriegsdienstverweigerungsverordnung — konnte aus Rechtsgründen nicht vor dem 1. Januar 1984 in Kraft treten. Der Bundesminister der Verteidigung hatte im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz die Auffassung vertreten, daß die Wahl der neuen Beisitzer schon vor Inkrafttreten des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes hätte durchgeführt werden können. Die Bundesländer hatten dagegen ganz überwiegend rechtliche Bedenken geltend gemacht, so daß frühzeitige Wahlen nicht stattfinden konnten. Der Bundesminister der Verteidigung, in dessen Geschäftsbereich die Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung eingerichtet sind, war bei dieser Sachlage darauf angewiesen, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenorganisationen auf die Eilbedürftigkeit der Beisitzerwahlen wiederholt hinzuweisen. Seit der Zustimmung des Bundesrates zum Entwurf der Kriegsdienstverweigerungsverordnung am 25. November 1983 stehen auch die Wehrersatzbehörden auf allen Ebenen — mit den Innenministern und Innensenatoren der Länder, den kreisfreien Städten und den Kreisen — in ständiger Verbindung, um auf eine Beschleunigung des Wahlverfahrens hinzuwirken und die Ergebnisse bald-möglich in Erfahrung zu bringen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 81 und 82): Wie viele Kriegsdienstverweigerungs-Antragsteller sind vom „Stillstand der Rechtspflege" betroffen, und was geschieht mit ihnen bis zum Abschluß des Prüfungsverfahrens? Warum wurde die Kriegsdienstverweigerungsverordnung erst am 2. Januar 1984 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und räumt die Bundesregierung ein, daß die kommunalen Vertretungskörperschaften deshalb nicht in der Lage waren, die notwendigen Wahlen für die Beisitzer in den Ausschüssen rechtzeitig durchzuführen? Zu Frage 81: Betroffen sind nur die Wehrpflichtigen, die bis zur Arbeitsaufnahme des zuständigen Ausschusses ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen, nachdem sie bereits zum Wehrdienst einberufen waren oder eine Vorbenachrichtigung über die bevorstehende Einberufung erhalten haben. Bis zum 8. März 1984 hatten 74 von insgesamt 119 Ausschüssen ihre Tätigkeit aufgenommen. Kriegsdienstverweigernde Soldaten können bis zur Entscheidung durch den Ausschuß auf Antrag 4226* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 von der unmittelbaren Bedienung der Waffen befreit werden. Zu Frage 82: Die Kriegsdienstverweigerungsverordnung wurde am 2. Januar 1984 ausgefertigt und am 6. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Eine frühere Veröffentlichung war nicht möglich, da das die Grundlagen enthaltende Kriegsdienstverweigerungsgesetz erst am 1. Januar 1984 in Kraft getreten ist. Der Auffassung des Bundesministers der Verteidigung, daß die Wahlen der Beisitzer für die Ausschüsse bereits im Jahre 1983 hätten durchgeführt werden können, sind die Bundesländer nicht gefolgt, so daß die kommunalen Vertretungskörperschaften nicht in der Lage waren, die Beisitzer noch vor Inkrafttreten des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes zu wählen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 83 und 84): Warum sieht die Kriegsdienstverweigerungsverordnung für die Wahl der Beisitzer die paritätische Berücksichtigung von Frauen und Männern vor, obwohl der Bundesminister der Verteidigung dieser Frage — die auch die Wahl bei den kommunalen Vertretungskörperschaften verzögert — eine geringere Bedeutung zumißt? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Wahl der Prüfungsausschüsse im Wege einer Eilentscheidung durch die Kommunen zu beschleunigen, und was hat sie gegebenenfalls getan, um auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen? Zu Frage 83: Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz sind bei der Wahl der Beisitzer die Grundsätze für die Wahl der Jugendschöffen zu berücksichtigen. Dazu gehört die Regelung des Jugendgerichtsgesetzes, wonach ebenso viele Frauen wie Männer vorgeschlagen und gewählt werden sollen. Da die Kriegsdienstverweigerungsverordnung aus praktischen Erwägungen für Frauen und Männer keine getrennten Beisitzerlisten vorsieht, hat die Parität hier geringere Bedeutung als im Jugendschöffenrecht, obwohl die Bundesregierung eine paritätische Besetzung begrüßen würde. Zu Frage 84: Der Bundesminister der Verteidigung hat die Innenminister und die Innensenatoren der Länder sowie die kommunalen Spitzenorganisationen wiederholt auf die Eilbedürftigkeit der Beisitzerwahlen hingewiesen. Die Prüfung, ob die in den Kreis- und Gemeindeordnungen der Länder vorgesehenen Dringlichkeitsentscheidungen durch besondere Organe möglich sind, hat zu einem negativen Ergebnis geführt. Aus diesem Grunde haben die Länder dahingehende Dringlichkeitsentscheidungen bisher nicht veranlaßt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 85): Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Kriegsdienstverweigerungs-Anträge aus dem zweiten Halbjahr 1983, die von den Prüfungsausschüssen noch in 1983 bearbeitet worden sind? Erhebungen über den prozentualen Anteil der KDV-Anträge aus dem zweiten Halbjahr 1983, die von den Prüfungsausschüssen noch im Jahr 1983 bearbeitet worden sind, wurden nicht durchgeführt. Dies hätte nur mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand geschehen können und hätte erhebliche Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge selbst bedeutet. Bekannt ist aber die Anzahl der eingegangenen Anträge im zweiten Halbjahr 1983 von nämlich 15 160 Antragstellern und die Zahl der in diesem Zeitraum bearbeiteten Anträge mit — deutlich über dem Neueingang liegenden — 21 090 Entscheidungen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 10/1100 Fragen 86 und 87): Ist es, entgegen der Zusage des Bundesverteidigungsministers, alle Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüsse bis zum Abbau des Staus arbeitsfähig zu erhalten, im zweiten Halbjahr 1983 zur Einstellung der Arbeit von Prüfungsausschüssen u. a. wegen Nichtverlängerung von Zeitverträgen der Ausschußvorsitzenden gekommen? War der Bundesregierung bewußt, daß dadurch nur noch wenige Antragsteller in den „Genuß" des 16monatigen Zivildienstes kommen? Zu Frage 86: Im 2. Halbjahr 1983 wurde der Personalbestand der gefragten Personengruppe um insgesamt acht Vorsitzende, dies sind lediglich 3,5% der Gesamtzahl, vermindert. Von diesen acht wurde aus Leistungs- bzw. Belastungsgründen von uns gegenüber zwei Vorsitzenden auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet. Drei Vorsitzende sind in diesem Zeitraum aus Altersgründen ausgeschieden. Weitere drei Vorsitzende sind in ein anderes Ressort gewechselt. Die Dienstposten dieser acht Vorsitzenden konnten leider nicht nachbesetzt werden, weil aufgrund der vom Parlament geforderten Einsparungsauflagen im Personalhaushalt in der allgemeinen Bundeswehrverwaltung ein erhebliches Fehl besteht. Zu Frage 87: Die Ursache, daß nicht noch mehr Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor dem 1. Januar 1984 bearbeitet werden konnten, ist nicht der nur sehr geringfügig verminderte Personalbestand an Vorsitzenden, sondern die Vorrangigkeit Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 4227* der Bearbeitung der Anträge von Soldaten, Einberufenen und solchen Wehrpflichtigen, deren Einberufung vorangekündigt war. Die übrigen Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, sofern nicht ein dringendes Interesse der Antragsteller an einer bevorzugten Einberufung besteht, wie z. B. bei Arbeitslosen. Von den Anträgen, die ab 1. Juli 1983 gestellt worden sind, war zudem ein Teil nicht bearbeitungsreif, da das Musterungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 88): Ist es zutreffend, daß die Akten mit unbearbeiteten Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung immer noch nicht alle dem Bundesamt für Zivildienst zugestellt wurden, und wenn ja, worauf ist das zurückzuführen? Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, über die das Bundesamt für den Zivildienst zu entscheiden hat, können nicht in allen Fällen sofort an dieses Amt weitergeleitet werden. Ist der Antragsteller noch nicht gemustert, muß nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz zunächst die Musterung abgewartet werden. Erst wenn der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden oder ein Rechtsmittelverfahren gegen den Musterungsbescheid rechtskräftig abgeschlossen ist, kann der Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst abgegeben werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 89): War der Bundesregierung bei ihrer „Formulierungshilfe" für den Kriegsdienstverweigerungs-Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bewußt, daß durch die Anlehnung an die Wahl der Jugendschöffen, bestimmte Berufsgruppen, die in der Vergangenheit besonders engagiert die Interessen von Kriegsdienstverweigerern vertreten haben — wie beispielsweise Pfarrer — zukünftig von der Mitwirkung in den Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüssen ausgeschlossen würden? Es trifft zu, daß nunmehr für die Berufung der beiden ehrenamtlichen Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung die Vorschriften über die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Amt eines Schöffen gelten, nach denen u. a. Geistliche nicht berufen werden sollen. Dadurch wird jedoch die herkömmliche Unterstützung der Antragsteller vor den Ausschüssen und Kammern durch Vertreter der Kirchen in keiner Weise berührt. Vielmehr sind die Pfarrer wie im früheren Recht weiterhin ausdrücklich zur unentgeltlichen Vertretung des Antragstellers — d. h. als Beistände — zugelassen. Während der Beistand dem Antragsteller hilft, seine Gewissensgründe gegenüber dem Staat überzeugend geltend zu machen, hat sich ein ehrenamtlicher Beisitzer in den Ausschüssen und Kammern für den Staat ein möglichst objektives, interessenfreies Urteil über das Vorliegen eines Gewissensgrundes im Sinne von Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes zu bilden. Bei dieser Verschiedenartigkeit der beiden Ämter konnte es nicht befriedigen, daß in der Vergangenheit manche Pfarrer, von Termin zu Termin wechselnd, einmal als ehrenamtlicher Beisitzer Mitglied des Ausschusses oder der Kammer waren und ein anderes Mal diesem Ausschuß oder dieser Kammer als Beistand eines Antragstellers gegenüberstanden. Die Bundesregierung begrüßt es daher, daß dies nach dem neuen Recht nicht mehr möglich ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 90): Wie wirkt sich die zum Erliegen gekommene Tätigkeit der Prüfungsausschüsse auf die Besetzung von Zivildienststellen aus? Die durch die Neuberufung der ehrenamtlichen Beisitzer zu Beginn dieses Jahres eingetretene Unterbrechung der Tätigkeit der Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung führt in keinem Monat zu einem Rückgang der Zahl der im Dienst befindlichen Zivildienstleistenden. Die Arbeit der Beschäftigungsstellen im Zivildienst wird daher nicht beeinträchtigt. Das ist darauf zurückzuführen, daß der Eingang an Akten von anerkannten Kriegsdienstverweigerern bei der für die Einberufung zuständigen Abteilung des Bundesamtes für den Zivildienst in diesem Jahr in keinem Monat unter dem Aktenzugang in den entsprechenden Monaten der letzten Jahre gelegen hat oder liegen wird. So war im Monat Januar 1984 der Aktenzugang von den Kreiswehrersatzämtern mit 2 347 ebenso hoch wie im Januar 1983 mit 2 340. Im Februar 1984 kamen zu den 1 055 Akten anerkannter Kriegsdienstverweigerer, die dem Bundesamt für den Zivildienst von den Kreiswehrersatzämtern zugingen, bereits 1 787 von dem Bundesamt für den Zivildienst nach dem neuen Recht selbst ausgesprochene Anerkennungen hinzu. Mit insgesamt 2 842 anerkannten Kriegsdienstverweigerern wurde damit die Vorjahreszahl von 2 481 nicht unerheblich übertroffen. Im März 1984 wird sowohl mit einem Anstieg der Zugänge von den Kreiswehrersatzämtern, bei denen inzwischen ein Teil der neu gebildeten Ausschüsse seine Tätigkeit aufgenommen hat, als auch mit einer weiter steigenden Zahl eigener Anerkennungen durch das Bundesamt für den Zivildienst gerechnet. Die Vorjahreszahl der Akten- 4228* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. März 1984 eingänge von 3 481 wird daher mindestens erreicht werden. Von April 1984 an werden die Einberufungen sehr wahrscheinlich ständig erheblich über denen der Vergleichsmonate früherer Jahre liegen. Die Bundesregierung rechnet damit, daß sich dadurch die Zahl der im Dienst befindlichen Zivildienstleistenden bis Ende des Jahres auf annähernd 50 000 erhöhen wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/1100 Fragen 91 und 92): Kann die Bundesregierung detailliert darlegen, welche Schritte sie unternommen hat und mit welchem Erfolg, um den Wünschen und Forderungen der Entschließung des Deutschen Bundestages, die er anläßlich der Beschlußfassung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes am 23. Juni 1982 gefaßt hat, im einzelnen nachzukommen? Hat die Bundesregierung hinsichtlich Überwachung und Kontrolle sowohl der eingeführten Weine aus der EG und Drittstaaten als auch der ausgeführten Weine neue Erkenntnisse gewonnen, die Einfluß auf die Gesetz- und Verordnungsgebung haben könnten? Zu Frage 91: Die Zahl der für Weineinfuhren zuständigen Zolldienststellen ist seit der Entschließung des Bundestages vom 23. Juni 1982 um 26 % von 307 auf 228 verringert worden. Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder für die Weinüberwachung sind diese mit Schreiben vom 5. November 1982 auf die Entschließung des Bundestages aufmerksam gemacht worden. Dabei sind sie insbesondere angeregt worden, die Überwachungsbehörden oder die amtlichen Untersuchungsstellen zu veranlassen, unter Berücksichtigung ihrer Kontrollbedürfnisse die Zollstellen um verstärkte Entnahme und Vorstellung von Proben zu ersuchen. Dies ist nach den vorliegenden Informationen auch geschehen. Das nach Gemeinschaftsrecht vorgeschriebene Begleitdokumentenverfahren wird inzwischen von allen Bundesländern durchgeführt. Gegenwärtig wird in Brüssel eine Änderung der Begleitdokumenten-Verordnung beraten mit dem Ziele, ihre Regelungen praktikabler und noch wirksamer zu gestalten. Dabei hat die deutsche Delegation die in der Praxis des Vollzugs gesammelten Erfahrungen verwertet. Nach den eingeholten Auskünften sind der Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz 10 neue Stellen zugewiesen worden, davon vier Weinkontrolleure und vier Laboranten. In den übrigen Ländern ist keine Personalverstärkung erfolgt, jedoch wird zum Teil die Weinkontrolle durch Zuweisung von Lebensmittelkontrolleuren unterstützt. Im Rahmen der vorbereiteten Arbeiten für eine Verordnung zur Sicherung einer gleichmäßigen Überwachung haben sich die Bundesländer in schriftlichen Stellungnahmen überwiegend gegen eine Verordnung nach § 58 Abs. 4 des Weingesetzes ausgesprochen, weil sie ein umfassendes Regelungsbedürfnis verneinen. Auch in einer Besprechung mit den Bundesländern im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit am 14. Dezember 1983 konnte eine mehrheitsfähige Lösung noch nicht gefunden werden. Der Vorschlag des Landes Rheinland-Pfalz, der die Herauslösung der Weinkontrolle aus der Lebensmittelüberwachung der Länder und die Schaffung eines bundesweiten „Deutschen Weinüberwachungs-Dienstes" als Selbstverwaltungskörperschaft vorsieht, stößt ebenfalls auf Ablehnung. Er soll auf Antrag des Landes Baden-Württemberg Anfang Mai dieses Jahres in der Sitzung des Ausschusses Lebensmittelhygiene und Lebensmittelüberwachung der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (ALU) nochmals diskutiert werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin um eine positive Lösung im Sinne der Entschließung des Bundestages bemühen. Zu Frage 92: Nein. Nach übereinstimmender Auffassung der Bundesregierung und der Bundesländer reichen die geltenden Rechtsvorschriften bei Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten für eine wirksame Überwachung aus. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1100 Frage 95): Plant die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Zivilschutzgesetzes einen Erlaß von Vorschriften für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall, und ist sie bereit, die vorliegenden Entwürfe der Öffentlichkeit bekanntzumachen? Für die Bewältigung von Katastrophen im Frieden sind nach unserer Verfassungsordnung die Länder zuständig. Die Bundesregierung prüft, ob und gegebenenfalls wie der Bereich der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall in den Entwurf eines neuen Zivilschutzgesetzes einbezogen werden kann. Über den Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung und den künftigen Regelungsinhalt können noch keine Angaben gemacht werden. Da die Regelungen auf Maßnahmen der Katastrophenhilfe durch Einrichtungen des Gesundheitswesens, die im Verantwortungsbereich der Länder liegen, aufbauen muß, bedarf es eines umfangreichen Abstimmungsverfahrens. Entsprechend der Geschäftsordnung der Bundesministerien wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über einen Gesetzentwurf unterrichtet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Dr. Sabine Bard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Kann ich diesen Antworten entnehmen, daß kein Gramm Schildpatt und kein Gramm Fleisch in diesem Jahr hereingekommen sind?

(Eigen [CDU/CSU]: Schildkrötenfleisch!)

— Ja, Schildkrötenfleisch. Von was reden wir sonst?
Wären Sie, wenn sich herausstellte, daß es anders wäre, bereit, diesen Art. 15 aus der EG-Verordnung dazu zu benutzen, das auch noch zu unterbinden?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Rechtslage, wie ich sie gerade geschildert habe, ist eindeutig. Wenn Sie meine Antwort auf die nächste Frage des Kollegen Stutzer abwarten, werden Sie auch genaue Angaben über die Einfuhren bekommen.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dann machen wir diese Überleitung. Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
    Welche Schildkrötenprodukte wurden nach dem 1. Januar 1984 in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, und welche Konsequenzen sind aus dieser Einfuhr gezogen worden?
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.
    Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Nach dem 1. Januar 1984 wurden lediglich aus den Niederlanden 20,25 kg Schildkrötenfleisch, und zwar in Form von Suppe, in die Bundesrepublik Deutschland verbracht. Da diese Lieferung illegal war, wurden die zuständigen Landesbehörden gebeten, die Ware zu beschlagnahmen.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)