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ID1005800900

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    Vokabeln: 2
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. bitte.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1984 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 4126 D Begrüßung von Opfern des Unglücks auf dem Truppenübungsplatz Münsingen . . 4126 D Fragestunde — Drucksache 10/1100 vom 9. März 1984 — Verhaftung und Ausweisung der deutschen Staatsangehörigen Christiane Ensslin und Malte Vorbeck durch die italienische Polizei MdlAnfr 1 09.03.84 Drs 10/1100 Krizsan GRÜNE Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 4109 B, D ZusFr Krizsan GRÜNE 4109 C, D Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in der UN-Anti-Folter-Konvention vom 7.3. 1984 MdlAnfr 2 09.03.84 Drs 10/1100 Bindig SPD Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ 4110 A, D ZusFr Bindig SPD 4110 C, D Belastungen in der Zusammenarbeit zwischen dem französischen und dem deutschen Verkehrsminister; Erfolg der jüngsten Gespräche MdlAnfr 3, 4 09.03.84 Drs 10/1100 Roth SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . 4111 A, B, C, D, 4112 A ZusFr Roth SPD 4111 A, B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 4111D ZusFr Dr. Sperling SPD 4112A Täglicher „Horoskopdienst" der Bundespost per Telefon ab April 1984 MdlAnfr 5, 6 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. de With SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4112 B, C, D, 4113 A, B, C, D, 4114A ZusFr Dr. de With SPD . . . . 4112 C, D, 4113A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4113B ZusFr Krizsan GRÜNE 4113 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 4113D ZusFr Dr. Sperling SPD 4114A Zeitpunkt des Einsatzes direktstrahlender Satelliten MdlAnfr 7, 8 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Nöbel SPD Antw PStSekr Rawe BMP . 4114 A, B, C, D, 4115A ZusFr Dr. Nöbel SPD 4114C ZusFr Paterna SPD 4114D Übertragung von Fernsehprogrammen über Fernmeldesatelliten und direktstrahlende Rundfunksatelliten MdlAnfr 9, 10 09.03.84 Drs 10/1100 Paterna SPD Antw PStSekr Rawe BMP 4115 A, B, C, D, 4116A, B ZusFr Paterna SPD 4115 C, D, 4116A ZusFr Dr. de With SPD 4116A ZusFr Dr. Nöbel SPD 4116B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1984 Umlage der dem Vermieter entstandenen Kosten für ein Fernheizwerk auf die Mieter MdlAnfr 11, 12 09.03.84 Drs 10/1100 Zierer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau 4116C, 4117A ZusFr Zierer CDU/CSU 4116C, 4117A Einführung einer Wohngeldstufe für Millionen-Städte MdlAnfr 13 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4117 B, C, D, 4118 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 4117 B, C ZusFr Conradi SPD 4117 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4118A ZusFr Stiegler SPD 4118A Nachsubventionierung von Sozialwohnungen zur Vermeidung von Mietpreissteigerungen auf Grund des Wegfalls degressiver Zuschüsse MdlAnfr 14 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 4118 B, C, D, 4119 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 4118 C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4118D ZusFr Dr. Sperling SPD 4119A ZusFr Stiegler SPD 4119 B Bedeutung des Schulbauinstituts der Länder für Berlin MdlAnfr 15 09.03.84 Drs 10/1100 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . 4119 C, D, 4120 A, B ZusFr Kuhlwein SPD 4119 C, D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 4120 A ZusFr Kastning SPD 4120 B Aussage des Bundeskanzlers zum „Kahlschlag beim Schüler- und Studenten-BAföG" MdlAnfr 16 09.03.84 Drs 10/1100 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . . . 4120 C, D, 4121 A, B, C, D, 4122 A, B, C, D ZusFr Kuhlwein SPD 4120D, 4121 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 4121A ZusFr Peter (Kassel) SPD 4121 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 4121 C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 4121 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 4122 A ZusFr Stiegler SPD 4122 B ZusFr Neuhausen FDP 4122 B ZusFr Reimann SPD 4122 C ZusFr Paterna SPD 4122 C Überwachung des Btx-Verkehrs analog dem Telefonverkehr MdlAnfr 24 09.03.84 Drs 10/1100 Dr. Hirsch FDP Antw PStSekr Spranger BMI . 4122D, 4123 A, B, C ZusFr Dr. Hirsch FDP 4123A ZusFr Paterna SPD 4123 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 4123C Neueinstellungen bei Behörden und Betrieben des Bundes anstelle von Überstundenleistungen MdlAnfr 25, 26 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Spranger BMI 4123C, 4124 A, B, C, D, 4125 A, B, C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . 4123D, 4124A, 4125A ZusFr Urbaniak SPD 4124A, 4125C ZusFr Dr. Sperling SPD 4124 B ZusFr Stiegler SPD 4124B, 4125 B ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 4124C ZusFr Paterna SPD 4124C Überprüfung der Besteller von Schriften des BMI und des BMVg durch das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 27 09.03.84 Drs 10/1100 Conradi SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 4125 C, D, 4126 A, B, C ZusFr Conradi SPD 4125 D ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 4125D ZusFr Dr. Hirsch FDP 4126A ZusFr Dr. Sperling SPD 4126 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 4126 B ZusFr Frau Nickels GRÜNE 4126 C ZusFr Krizsan GRÜNE 4126 C Aktuelle Stunde betr. Verletzung der Neutralitätspflicht der Bundesregierung in der laufenden Tarifauseinandersetzung um Arbeitszeitverkürzung Roth SPD 4127A, 4141 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4127D, 4139 B Burgmann GRÜNE 4129 B Dr. George CDU/CSU 4130 B Reimann SPD 4131A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1984 III Dr. Dregger CDU/CSU 4131 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4132 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 4133 C Dreßler SPD 4134 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 4135 B Frau Fuchs (Köln) SPD 4137 B Kolb CDU/CSU 4138 C Hoss GRÜNE 4140A Müller (Wesseling) CDU/CSU 4140 D Präsident Dr. Barzel 4132 A Nächste Sitzung 4142 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4143* A Anlage 2 Einheitliche Verwendung der männlichen und weiblichen Berufsbezeichnung bei Ausbildungsberufen MdlAnfr 17 09.03.84 Drs 10/1100 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 4143* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1984 4109 58. Sitzung Bonn, den 14. März 1984 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 15. 3. Antretter** 15. 3. Bahr 14. 3. Baum 15. 3. Dr. Blank 15. 3. Brosi 15. 1. Dr. Dollinger 14. 3. Ehrbar 14. 3. Dr. Enders** 15. 3. Engelsberger 15. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 14. 3. Frau Fischer 15. 3. Gansel*** 15. 3. Haase (Fürth) 15. 3. Dr. Hackel** 15. 3. Hartmann 15. 3. Höpfinger 14. 3. Kittelmann** 15. 3. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15. 3. Dr.-Ing. Laermann 15. 3. Dr. h. c. Lorenz 15. 3. Matthöfer 15. 3. Metz 14. 3. Dr. Müller** 15. 3. Müller (Wadern) 15. 3. Offergeld 15. 3. Pfuhl 15. 3. Frau Reetz 15. 3. Dr. Rumpf** 15. 3. Schmidt (Hamburg) 14. 3. Schröder (Lüneburg) 15. 3. Graf Stauffenberg 15. 3. Dr. Steger 15. 3. Dr. Vogel 14. 3. Voigt (Frankfurt) 14. 3. Voigt (Sonthofen) 15. 3. Weiskirch (Olpe) 15. 3. Weiß 15. 3. Westphal 14. 3. Frau Dr. Wex 15. 3. Wischnewski 14. 3. Frau Dr. Wisniewski 15. 3. Wurbs 15. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1100 Frage 17): Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, mit allen an der Berufsbildung Beteiligten den Vorschlag zu erörtern, künftig in der Regel die männliche und die weibliche Berufsbezeichnung nebeneinander zu verwenden, und welche Zeitvorstellungen hat die Bundesregierung entwickelt, bis wann die einheitliche männliche und weibliche Bezeichnung der Ausbildungsberufe realisiert wird? Im Juni 1979 ist auf Anregung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vereinbart worden, in allen künftigen Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung neben der männlichen auch die weibliche Berufsbezeichnung in den Verordnungstext aufzunehmen; ausgenommen sind Berufe, bei denen rechtlich normierte Beschäftigungsverbote einer Beschäftigung von Frauen entgegenstehen. Dieses Vorgehen erfolgt in Abstimmung mit den an der Berufsausbildung Beteiligten. Als erste Ausbildungsordnung mit männlicher und weiblicher Berufsbezeichnung wurde die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin am 11. Juni 1979 erlassen. Im Zuge der Neuordnung der Ausbildungsberufe werden fortlaufend alle Verordnungen mit männlichen und weiblichen Berufsbezeichnungen versehen. Auch für bereits bestehende anerkannte Ausbildungsberufe gemäß § 25 Berufsbildungsgesetz bzw. § 25 Handwerksordnung sowie für fortgeltende Ausbildungsberufe nach § 108 Berufsbildungsgesetz sollen männliche und weibliche Berufsbezeichnungen verwendet werden. Die Einführung der männlichen und weiblichen Berufsbezeichnung für diese Berufe erfolgt durch Aufnahme beider Bezeichnungen in das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebene Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Das Verzeichnis ist erstmals 1980 mit männlichen und weiblichen Berufsbezeichnungen erschienen. Zugleich hat die Bundesregierung alle an der Berufsausbildung Beteiligten aufgefordert, in der Praxis männliche und weibliche Berufsbezeichnungen nebeneinander zu verwenden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
    Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, und welche Vorschläge hatte sie gemacht, um eine Textfassung für eine weltweite „Anti-Folter-Konvention" zu erreichen, die einen besseren Menschenrechtsschutz gewährleistet als jener Textentwurf zu einer „Anti-Folter-Konvention", dem die UNO-Menschenrechtskommission am 7. März 1984 in Genf zugestimmt hat, und der die Regelung enthält, daß rechtmäßige körperliche Strafen erlaubt bleiben, und in den Durchsetzungsmechanismen ausgeklammert sind?
    Bitte sehr.



    Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Ich bitte um Verständnis, daß es eine etwas längere Antwort wird. Der Sachverhalt erfordert das.
    Die Bundesregierung hat an den Beratungen der Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission und auch an den jährlichen Beratungen der westlichen Länder in Straßburg aktiv teilgenommen. Sie hat sich dabei jeweils für eine möglichst große Effizienz der geplanten Konvention eingesetzt und alles getan, um eine wirksame Textfassung für eine weltweite „Anti-Folter-Konvention" zu erreichen.
    Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Konvention auf Weltebene eben keine Maximalforderungen enthalten kann, sondern — ich füge hinzu: leider — von einem angemessenen Mindeststandard ausgehen muß, will sie nicht völlig ineffektiv bleiben, weil bei Maximalforderungen nur wenige Staaten eine solche Konvention ratifizieren würden. Jedenfalls würden die Staaten, an deren Adresse eine solche Konvention in erster Linie gerichtet ist, sie nicht ratifizieren.
    In Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, gehen Sie zutreffend davon aus, daß sich um einige Bestimmungen der Konvention Klammern befinden. Es sind dies die Bestimmungen der Art. 19 Abs. 3 und 4 und 20 des Entwurfs, die einen Teil der Durchsetzungsmechanismen festlegen. Die Klammern um diese Vorschriften bedeuten aber nicht, daß diese Vorschriften gestrichen werden oder in sonstiger Weise nicht Bestandteil der Konvention sind. Sie bringen vielmehr zum Ausdruck, daß die geklammerten Vorschriften keinen allgemeinen Konsens gefunden haben. Die Diskussionen innerhalb der Menschenrechtskommission in Genf am 28. und 29. Februar 1984 haben gezeigt, daß die überwiegende Mehrheit der Staaten den geklammerten Vorschriften zustimmt. Lediglich der Ostblock und einige Länder der Dritten Welt haben sich bisher noch nicht in der Lage gesehen, diesen Vorschriften ihre Zustimmung zu geben. Deshalb die Klammerung.
    Besonders hinzuweisen ist darauf, daß es sich bei den geklammerten Vorschriften nicht etwa um die Durchsetzungsmechanismen schlechthin handelt, sondern nur um einen — wenn auch wesentlichen — kleinen Teil der in der Konvention insgesamt enthaltenen Durchsetzungsmechanismen. Als Beispiele für die übrigen möchte ich erwähnen die Pflicht zur Pönalisierung von Folterhandlungen in Art. 4, die Begründung der universellen Strafgerichtsbarkeit in den Art. 5, 6 und 7, die Errichtung eines internationalen Ausschusses in Art. 17, die fakultative Staatenbeschwerde in Art. 21 und die fakultative Individualbeschwerde in Art. 22.
    Was nun Ihre Frage nach den körperlichen Strafen angeht, so definiert Art. 1 des Konventionsentwurfs den Begriff der Folter. Danach ist Folter die vorsätzliche Auferlegung schwerer physischer oder seelischer Leiden durch einen Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder auf dessen Veranlassung bzw. dessen Genehmigung oder Duldung, um von dem Betreffenden oder einer dritten Person Informationen zu erhalten, sie einzuschüchtern, zu erpressen oder zu diskriminieren.
    Richtig ist, daß von der Definition Schmerzen oder Leiden, die sich aus rechtmäßigen Sanktionen ergeben, ihnen eigen sind oder damit zusammenhängen, nicht umfaßt sind. Ob deshalb körperliche Strafen, wie sie zum Teil in bestimmten Ländern dem Gesetz entsprechen, unter den Begriff der Folter fallen, ist zumindest zweifelhaft. Man wird abzuwarten haben, ob der nach der Konvention zu gründende Ausschuß derartige Strafen als rechtmäßige Sanktionen ansehen wird oder nicht.
    In jedem Fall — und das scheint mir wichtig zu sein — ist nach Art. 16 des Entwurfs jeder Vertragsstaat verpflichtet, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, die nicht die Intensität von Folterhandlungen erreichen, zu verhindern, wenn derartige Handlungen von Staatsbediensteten oder Beauftragten des Staates vorgenommen werden.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Bindig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, da auch mir die Schwierigkeiten, zu einer allgemein anerkannten Regelung zu kommen, bekannt sind, ist der Schwerpunkt meiner Frage darauf gerichtet — und ich möchte ihn präzisiert wiederholen —, ob denn die Bundesregierung bei der von Ihnen geschilderten Lage jetzt besondere Initiativen entfalten wird, um bei anderen Staaten dafür zu werben, daß es gelingt, letztlich eine Regelung durchzusetzen, die die Anwendung von rechtmäßigen körperlichen Strafen möglichst nicht erlaubt, und zu erreichen, daß diese in der Anti-Folter-Konvention niedergelegt wird?
    Dr. Kinkel, Staatssekretär: Die Bundesregierung wird sich zweifellos in dieser Richtung bemühen. Das kommt auch in der Erklärung des Leiters unserer Delegation zu diesem Tagesordnungspunkt zum Ausdruck, die ich Ihnen gern zuleite. Ich möchte Ihnen ersparen, daß ich sie jetzt vorlese. Jedenfalls kommen diese Bemühungen bereits in dieser Erklärung klar und deutlich zum Ausdruck.