Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4085*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 24.2.
Frau Blunck 24.2.
Böhm (Melsungen) 24.2.
Brosi 24.2.
Dr. Enders 24.2.
Ertl 24.2.
Dr. Faltlhauser 24.2.
Dr. Glotz 24.2.
Dr. Götz 24.2.
Hartmann 24.2.
Heyenn 24.2.
Jäger (Wangen) * 24.2.
Dr. Kreile 24.2.
Kroll-Schlüter 24.2.
Lemmrich 24.2.
Dr. Lippold 24.2.
Löher 24.2.
Dr. h. c. Lorenz 24.2.
Louven 24.2.
Michels 24.2.
Möllemann 24.2.
Offergeld 24.2.
Reschke 24.2.
Reuschenbach 24.2.
Frau Roitzsch (Quickborn) 24.2.
Schanz 24.2.
Frau Schmedt (Lengerich) 24.2.
Schmidt (Hamburg) 24.2.
Spilker 24.2.
Frau Dr. Skarpelis-Sperk 24.2.
Dr. Stark (Nürtingen) 24.2.
Dr. Todenhöfer 24.2.
Frau Dr. Wex 24.2.
Weiskirch (Olpe) 24.2.
Wischnewski 24.2.
Dr. Wörner 24.2.
Wurbs 24.2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Bericht über die Frage, welche Verhandlungen mit ausländischen Staaten geführt worden sind, um die Gegenseitigkeit bei der Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzer in der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherzustellen — Drucksache 10/966 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Nichtaufhebbare Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksache 10/976 —
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft
6. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1982/83 — Drucksache 10/987 — zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 3):
Wie wird der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sicherstellen, daß das neue Bundesbahnkonzept, in dem nach Äußerungen des Parlamentarischen Staatsseketärs im Bundesministerium für Verkehr, Dr. Schulte, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8. Februar 1984 (Plenarprotokoll 10/52) die Entscheidungen über Streckenstillegungen und die Konzentration von Dienststellen bei der Deutschen Bundesbahn (DB) der Unternehmensleitung zugewiesen sind, nicht zu Lasten der Verkehrsbedienung sowie der Bediensteten der DB (und damit gleichzeitig der Berufschancen) in ländlichen und periphären Räumen und vor allem auch des Zonenrandgebietes durchgeführt wird, und widerspricht dieses Konzept nicht den Grundsätzen des Bundesraumordnungsgesetzes und des Bundesraumordnungsprogrammes?
Über Anpassungsmaßnahmen im Streckennetz beschließen die Organe der Deutschen Bundesbahn.
Die Entscheidung unterliegt jedoch nach § 14 des Bundesbahngesetzes der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr.
Soweit das Zonenrandgebiet betroffen ist, erarbeitet ein Interministerieller Arbeitskreis (IAK), in dem der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vertreten ist, ein Votum, das der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorgelegt wird.
Außerhalb des Zonenrandgebietes werden Anpassungsmaßnahmen im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gemäß § 4 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes abgestimmt.
Soweit die Konzentrationen von Dienststellen gemäß Bundesbahngesetz genehmigungsbedürftig sind, werden sie ebenfalls mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gemäß § 4 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes abgestimmt.
Durch diese Verfahren ist sichergestellt, daß die Belange der Raumordnung berücksichtigt werden.
Im übrigen werden von der Deutschen Bundesbahn die obersten Landesverkehrs- und Landesplanungsbehörden frühzeitig eingeschaltet. Entsprechendes gilt für andere genehmigungspflichtige Maßnahmen, bei denen die obersten Landesverkehrsbehörden nach § 44 des Bundesbahngesetzes zu beteiligen sind, sowie für alle sonstigen raumbedeutsamen Maßnahmen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 16 und 17):
4086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Unter welchen Voraussetzungen und für welche typischen Fälle ist die Befristung von Arbeitsverträgen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig, und für welche Fälle sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, abweichend von dieser Rechtsprechung eine Befristung zuzulassen?
Welche Höchstdauer der Befristung eines Arbeitsvertrages darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht überschritten werden, und hat die Bundesregierung die Absicht, abweichend von dieser Rechtsprechung die Höchstdauer der Befristung festzulegen'?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsvertrages, die den gesetzlichen Kündigungsschutz berührt, zulässig, wenn für die Befristung und ihre Dauer ein sachlicher Grund vorliegt. Da ein gesetzlicher Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht besteht, ist die Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten ohne weitere Voraussetzung zulässig. Im übrigen läßt das Bundesarbeitsgericht die Befristung von Arbeitsverträgen zu, wenn dies der Üblichkeit im Arbeitsleben und der Auffassung verantwortungsbewußter Vertragsparteien entspricht und die besonderen Umstände des Einzelfalles nicht entgegenstehen. Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht in einer Vielzahl von Einzelentscheidungen die Befristung von Arbeitsverträgen als zulässig anerkannt, z. B. zur Erledigung des Anfalls einer zeitlich begrenzten Arbeit, bei vorübergehendem Mehrbedarf an Arbeitskraft, bei Beschäftigung zur vorübergehenden Aushilfe oder Vertretung, zur Überwindung sozialer Übergangsschwierigkeiten.
Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob und ggf. in welchen Fällen von dieser Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch gesetzliche Maßnahmen abgewichen werden soll. Im Interesse der arbeitslosen Arbeitnehmer wird jedoch im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung überlegt, ob für eine Übergangszeit der Abschluß befristeter Arbeitsverträge erleichtert werden soll, um eine beschäftigungspolitische Schubwirkung zu erreichen und zusätzliche Beschäftigungschancen zu eröffnen. So könnte daran gedacht werden, die erstmalige Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einem Jahr zuzulassen, wenn ein arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer eingestellt wird. Auf diese Weise könnten Arbeitgeber zum Angebot befristeter Arbeitsverträge an Arbeitslose auch in solchen Fällen veranlaßt werden, in denen sie heute eine Stabilisierung der Auftragslage abwarten und in Überstunden ausweichen oder sonstige Maßnahmen treffen, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen. Auch würden erfahrungsgemäß befristete Arbeitsverträge häufig in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt.
Der Bundesregierung ist keine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bekannt, die allgemein festlegt, daß eine bestimmte Höchstdauer bei befristeten Arbeitsverträgen nicht überschritten werden darf. Das Bundesarbeitsgericht stellt in dieser Frage vielmehr ganz auf die Umstände des Einzelfalles ab. Die Bundesregierung kann somit bei ihren Überlegungen zur Regelung des befristeten Arbeitsvertrages nicht von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 18 und 19):
Wie bewertet die Bundesregierung die insbesondere von Gewerkschaften geäußerte Einschätzung, daß eine Ausweitung der Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, zu einer Umgehung des ohnehin sehr schwachen Kündigungsschutzes führen wird?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen auch dort ausweiten will, wo das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, wie in Kleinbetrieben mit fünf oder weniger Arbeitnehmern?
Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird überlegt, im Interesse der arbeitslosen Arbeitnehmer für eine Übergangszeit den Abschluß befristeter Arbeitsverträge zu erleichtern, um eine beschäftigungspolitische Schubwirkung zu erreichen. In der Phase der konjunkturellen Wiederbelebung könnten damit die Arbeitgeber veranlaßt werden, eine Verbesserung der Auftragslage durch befristete Arbeitsverträge direkt Arbeitslosen zugute kommen zu lassen und nicht im Warten auf eine Stabilisierung der Auftragslage zunächst in Überstunden oder sonstige Maßnahmen auszuweichen, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen.
Für den Arbeitslosen, der vielfach nur die Alternative hat, befristet eingestellt zu werden oder gar keine Beschäftigung zu finden, kann in dem erleichterten Abschluß befristeter Verträge keine Umgehung des Kündigungsschutzes liegen. Zudem werden erfahrungsgemäß zunächst befristete Arbeitsverträge häufig in unbefristete Arbeitsverhältnisse münden, für die dann der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Ich kann die von Ihnen erwähnte Einschätzung der Gewerkschaften deshalb nicht teilen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß bereits nach geltendem Recht Arbeitsverträge bis zu 6 Monaten ohne weitere sachliche Voraussetzungen abgeschlossen werden können, sofern der Arbeitgeber nicht einer bestimmten, besonders geschützten Arbeitnehmergruppe, wie z. B. schwangeren Arbeitnehmerinnen, angehört.
Die von Ihnen der Bundesregierung unterstellte Absicht zur Ausweitung der Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen kann schon deshalb nicht zutreffen, weil in Kleinbetrieben bis zu 5 Arbeitnehmern der Kündigungsschutz nach Maßgabe des Kündigungsschutzgesetzes bereits heute nicht gilt. Schon jetzt können in solchen Betrieben befristete Arbeitsverträge ohne weitere sachliche Voraussetzungen hinsichtlich der Befristung und ihrer Dauer abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4087*
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 26 und 27):
Welche arbeits- und sozialrechtlichen Benachteiligungen bestehen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bei Teilzeitbeschäftigungen gegenüber entsprechenden Vollzeitbeschäftigungen, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung diese Benachteiligungen abzubauen?
Welche praktizierten Formen der Arbeit auf Abruf sind der Bundesregierung bekannt, und in welchem Umfang werden diese Arbeitsformen praktiziert?
Zu Frage 26:
In der Fragestunde am 18. Januar 1984 habe ich eine ähnliche Frage des Kollegen Reimann unter Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Frauenarbeitslosigkeit (Bundestags-Drucksache 10/871) beantwortet.
Das geltende Arbeitsrecht benachteiligt Teilzeitarbeitnehmer grundsätzlich nicht; es gilt für sie fast ausnahmslos in gleicher Weise wie für Vollzeitarbeitnehmer. Soweit in der betrieblichen Praxis Benachteiligungen von Teilzeitarbeitnehmern gegenüber Vollzeitarbeitnehmern vorkommen, beruhen diese in der Regel nicht auf arbeitsrechtlichen Vorschriften. Eine Ausnahme bildet die Vorschrift des Lohnfortzahlungsgesetzes, wonach für Teilzeitarbeiter kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, wenn die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich 10 Stunden nicht übersteigt. Diese 1969 eingeführte Vorschrift soll nicht geändert werden, weil bei so geringer Arbeitsleistung es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, das Lohnfortzahlungsrisiko zu tragen.
Zum Schutz vor sonstigen Benachteiligungen von Teilzeitarbeitnehmern strebt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vor. Die Überlegungen über deren Inhalt sind noch nicht abgeschlossen. Erwogen wird beispielsweise, durch eine ausdrückliche Vorschrift eine Benachteiligung der Teilzeitarbeitnehmer gegenüber den Vollzeitarbeitnehmern im Arbeitsverhältnis grundsätzlich auszuschließen.
In der Rentenversicherung steigert grundsätzlich jeder Beitrag entsprechend seiner Höhe die spätere Rente, auch ein Beitrag auf Grund von Teilzeitarbeit. Dementsprechend gibt es auch grundsätzlich keine Benachteiligung von Teilzeitarbeitskräften in der Rentenversicherung.
Soweit ausnahmsweise bei späterer Anrechnung einer Zurechnungszeit eine Rentenanwartschaft durch niedrige Beiträge noch gesenkt werden kann, weist die Bundesregierung auf ihre wiederholt bekundete Absicht hin, die Anrechnung und Bewertung von beitragsgeminderten und beitragslosen Zeiten neu regeln zu wollen.
Zu Frage 27:
Neben der herkömmlichen Form der Rufbereitschaft, bei der ein Arbeitnehmer — beispielsweise ein Betriebsschlosser im Mehrschichtenbetrieb — neben einer Vollzeitbeschäftigung zusätzlich noch zur Arbeitsleistung in Notfällen erreichbar sein
muß, hat sich im Rahmen der sogenannten kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit auch eine Arbeit auf Abruf entwickelt, bei der der Arbeitnehmer keine im voraus festgelegte Arbeitszeit hat, sondern sich zu Hause bereithält, um jeweils auf Abruf des Arbeitgebers seine Arbeit aufzunehmen. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang derartige Arbeit auf Abruf praktiziert wird. Auch frühere Bundesregierungen haben darüber keine Erhebungen angestellt, obwohl die Diskussion über diese Arbeitsform schon viele Jahre dauert. Diese Arbeitsform scheint allerdings wesentlich weniger häufig zu sein als andere Formen variabler Arbeitszeit, bei denen der Arbeitnehmer sich nicht auf Abruf bereithalten muß, sondern eine erhebliche Zeitspanne vorher erfährt, wann er arbeiten soll.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 28 und 29):
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeit auf Abruf „sozialverträglicher" — wie vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1984 angekündigt — zu gestalten'?
Wie bewertet die Bundesregierung die insbesondere von Gewerkschaften geäußerte Einschätzung, dad die sogenannte Arbeit auf Abruf das Beschäftigungsrisiko einseitig auf den Arbeitnehmer verlagere?
In der Antwort auf eine ähnliche Frage des Kollegen Reimann habe ich in der Fragestunde am 18. Januar 1984 ausgeführt, daß 'die Überlegungen der Bundesregierung über Maßnahmen zum Schutze der Arbeitnehmer bei Arbeit auf Abruf noch nicht abgeschlossen sind. Erwogen wird beispielsweise, dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine gewisse Vergütung der Zeit zu geben, in der sich der Arbeitnehmer bereithalten muß, um auf Abruf des Arbeitgebers Arbeit zu leisten. Durch eine solche Regelung würde dem Arbeitnehmer auch für den Fall, daß er nicht oder nur in geringfügigem Maße innerhalb der zur Arbeitsleistung freigehaltenen Zeit tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird, ein Mindesteinkommen gesichert.
Die von der Bundesregierung erwogenen Maßnahmen zielen auf eine Gestaltung der Arbeit auf Abruf, die einen gerechten Ausgleich zwischen den Erfordernissen betrieblicher Flexibilität und dem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer schafft. Den Tarifvertragsparteien müßte jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, in Tarifverträgen abweichende Bestimmungen zu treffen und damit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Notwendigkeiten der einzelnen Wirtschaftszweige Rechnung zu tragen.
4088* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 30 und 31):
Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der angekündigten „sozialverträglicheren" Gestaltung der Arbeit auf Abruf Änderungen bei der Geringfügigkeitsgrenze, insbesondere deren Aufhebung?
Durch welche zusätzlichen Maßnahmen soll die soziale Sicherheit der „Arbeitnehmer auf Abruf" sichergestellt werden?
In der Fragestunde am 18. Januar 1984 habe ich dem Kollegen Reimann auf eine entsprechende Frage geantwortet, daß die Bundesregierung keine Änderungen bei der Geringfügigkeitsgrenze beabsichtigt. Die Regelung ist in den letzten Jahren mehrfach mit dem Ziel eingeschränkt worden, der Zunahme versicherungsfreier Beschäftigungen entgegenzuwirken. Die seit Beginn 1983 geltende Regelung ist im Sommer 1982 im Vermittlungsausschuß gefunden worden. Sie ist das Ergebnis einer sehr eingehenden Erörterung der verschiedenen Probleme der Versicherungsgrenze. Nach den zahlreichen Gesetzesänderungen sollte daher nach Auffassung der Bundesregierung jetzt die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden gesetzlichen Regelungen im Vordergrund stehen. Auch die innerhalb der Bundesregierung angestellten Erwägungen über besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften für die Arbeit auf Abruf geben keine Veranlassung, diese Frage nunmehr anders zu beurteilen.
Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen mit, daß die Überlegungen der Bundesregierung über Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeit auf Abruf noch nicht abgeschlossen sind. Erwogen wird beispielsweise, dem Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine gewisse Vergütung der Zeit zu geben, in der sich der Arbeitnehmer bereithalten muß, um auf Abruf des Arbeitgebers Arbeit zu leisten. Durch eine solche Regelung würde dem Arbeitnehmer auch für den Fall, daß er nicht oder nur in geringem Maße innerhalb der zur Arbeitsleistung freigehaltenen Zeit tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird, ein Mindesteinkommen gesichert.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 32 und 33):
Welche Modelle des sogenannten Jobsharing werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Arbeitsleben derzeit praktiziert, und wie viele Arbeitnehmer nehmen an solchen Modellen teil?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um das Jobsharing angeblich „sozialverträglicher" zu gestalten — wie vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1984 angekündigt —, und hält die Bundesregierung die von ihr geplanten Maßnahmen für geeignet, die Verlagerung des Ausfallrisikos vom Arbeitgeber auf einen der am Jobsharing beteiligten Arbeitnehmer bei Krankheit, Urlaub und Ausscheiden des anderen am Jobsharing beteiligten Arbeitnehmers auszuschließen?
Zu Frage 32:
Unter „Job-sharing" wird allgemein eine Ausgestaltung der Teilzeitarbeit verstanden, bei der auf Grund des Arbeitsvertrages zwei oder mehrere Arbeitnehmer die an einem Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit in eigener Verantwortung untereinander aufteilen. Vielfach ist hiermit die vertragliche Verpflichtung dieser Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zur gegenseitigen Vertretung verbunden. Eine solche Verpflichtung wird teils unbeschränkt vereinbart, teils beschränkt auf bestimmte Arten von Vertretungsfällen. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über die Zahl der nach dem System des Jobsharing beschäftigten Arbeitnehmer vor.
Zu Frage 33:
Die Überlegungen der Bundesregierung über Maßnahmen zum Schutze der am Jobsharing beteiligten Arbeitnehmer sind noch nicht abgeschlossen. Erwogen wird beispielsweise, die Verpflichtung der Arbeitnehmer zur gegenseitigen Vertretung zu beschränken und die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen des Ausscheidens des anderen Arbeitnehmers auszuschließen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 38 und 39):
Sind der Bundesregierung Schätzungen über das Ausmaß der ungeschützten Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse (unter 20 Stunden) bekannt, und wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Frauen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Teilzeitarbeitsplätze mit 20 oder mehr Stunden in sogenannten Kapovaz (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit)-Arbeitsplätze umgewandelt worden sind?
Zu Frage 38:
Nach den Ergebnissen der amtlichen Statistik (Mikrozensus 1982) gab es 1,62 Millionen abhängig Beschäftigte (davon 1,52 Millionen Arbeitnehmerinnen = 93,5%, darunter ca. 50 000 Beamtinnen) mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von unter 20 Stunden je Woche. Von diesen Teilzeitbeschäftigten sind diejenigen sozialversicherungspflichtig, die wöchentlich 15 Stunden und mehr arbeiten und/oder monatlich mehr als 390 DM (Geringfügigkeitsgrenze) verdienen. Dieser Personenkreis ist in der Kranken- und Rentenversicherung grundsätzlich versichert.
Die Zahl der sozialversicherungsrechtlich nicht geschützten Beschäftigten kann aufgrund dieser Daten nur grob geschätzt werden. Sie dürfte bei etwa 500 000 bis 750 000, der Anteil der Frauen bei etwa 95% liegen. Im übrigen möchte ich auf die Antwort verweisen, die ich eben der Frau Kollegin Dr. Däubler-Gmelin gegeben habe und noch auf folgendes hinweisen:
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4089*
Da der Mikrozensus auf den Selbstangaben der Befragten an einem bestimmten Stichtag beruht, müssen methodische und systematische Schwierigkeiten der Erhebung bei der Beurteilung berücksichtigt werden.
Zu Frage 39:
Erkenntnisse über die Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in Arbeitsplätze mit Rufbereitschaft (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit — „Kapovaz") liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 40 und 41):
Wie hoch ist die Zahl der Arbeitsverträge unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 390 DM, und in welchem Ausmaß hat die Anzahl derartiger Arbeitsverträge in den letzten Jahren zugenommen?
Welcher Personenkreis ist überwiegend in solchen „390-DM-Arbeitsverträgen" beschäftigt, und welche soziale Sicherung besteht für diesen Personenkreis?
Die Zahl der Arbeitsverträge unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 390 DM/Monat läßt sich mangels statistischer Unterlagen nicht genau feststellen. Im übrigen verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Antwort, die ich dazu vorhin der Kollegin Dr. Däubler-Gmelin gegeben habe.
Die genannten Beschäftigungen sind überwiegend im Dienstleistungsbereich und im gewerblichen Bereich angesiedelt. Sie werden in erster Linie von verheirateten Frauen eingenommen. Dieser Personenkreis ist wegen des geringen Umfangs der Beschäftigungen grundsätzlich in der Kranken- und Rentenversicherung versicherungsfrei. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, sind die betreffenden Personen allerdings wegen der Zusammenrechnung solcher Beschäftigungen in der Kranken- und Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Überwiegend dürfte in Fällen der Versicherungsfreiheit die soziale Absicherung für den Fall der Krankheit durch die Familienkrankenhilfe gegeben sein; die Sicherung im Alter ist für die hier besonders angesprochene Gruppe der verheirateten Frauen, die keine eigenen oder nicht ausreichende Anwartschaften haben, in der Regel durch Unterhaltsansprüche gegen den Ehegatten und nach dessen Tod durch Hinterbliebenenleistungen aus der Altersversorgung des Ehemannes gegeben.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Keller (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 42 und 43):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die bereitgestellten finanziellen Mittel für die berufliche Fortbildung — insbesondere Meisterkurse — soweit aufgebraucht sind, daß keine ausreichenden Mittel mehr für Neubewilligungen in 1984 vorhanden sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls die Mittel für nach § 44 Abs. 2 a Arbeitsförderungsgesetz geförderte Maßnahmen aufzustokken?
Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung an, daß die Aufwendungen für darlehensweise gezahltes Unterhaltsgeld, insbesondere bei Meisterkursen, teilweise auch zu Einsparungen bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe führen, wenn die durch die Teilnehmer an den Weiterbildungsmaßnahmen frei gewordenen Stellen wieder besetzt werden?
Die Änderung des § 44 Abs. 2 a Arbeitsförderungsgesetz war mit einer Einsparungserwartung in Höhe von 100 Millionen DM verbunden. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die weiterhin als Zuschuß gewährt werden, hat die Bundesanstalt für Arbeit den Haushaltsansatz für Unterhaltsgeld-Darlehen auf 156,9 Millionen DM für 1984 verringert.
Im Jahre 1983 erreichten die Ausgaben 228,7 Millionen DM. Die Entwicklung im vergangenen Jahr weist einen erheblichen Anstieg der Empfängerzahlen in der zweiten Jahreshälfte auf. Von rund 12 500 im August stieg die Empfängerzahl auf 21 873 im Dezember 1983. Dieser starke Anstieg, der nicht zuletzt auf das Bekanntwerden der beabsichtigten Gesetzesänderungen zurückzuführen sein dürfte, hat dazu beigetragen, daß von den für 1984 zur Verfügung stehenden Mitteln 138,4 Millionen DM durch Bewilligungen bereits gebunden sind und für Neubewilligungen im Jahre 1984 nur noch rund 18,5 Mio DM zur Verfügung stehen.
Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung der Bundesanstalt, geeignete Kriterien für die Ermessensentscheidung über die Gewährung von UnterhaltsgeldDarlehen im Rahmen der Anordnung Fortbildung und Umschulung festzulegen. Bis zum Inkrafttreten dieser Vorschriften hat der Präsident der Bundesanstalt mit Erlaß vom 25. Januar 1984 angeordnet, daß Neubewilligungen zunächst nur für die Antragsteller ausgesprochen werden dürfen, die bereits an einer Maßnahme teilnehmen.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiterhin genau beobachten und, falls es sich als notwendig erweist, Vorschläge vorlegen, die sowohl den arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten als auch den finanzpolitischen Möglichkeiten der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragen.
In Einzelfällen führt das durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen bedingte Ausscheiden von Arbeitnehmern zu Einstellungen von Arbeitslosen. Die dadurch eintretenden Ersparnisse an Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe kompensieren aber nicht die Ausgaben für das Unterhaltsgeld.
Der Gesetzgeber hat sich bei seiner Entscheidung, das Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a Arbeitsförderungsgesetz nur noch in eingeschränktem Umfang zu zahlen, von der Überlegung leiten lassen, daß die notwendige Konsolidierung der Finanzen der Bundesanstalt für Arbeit nicht nur den Arbeitslosen Leistungseinschränkungen auferlegen
4090* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
kann, sondern daß auch insbesondere von den Teilnehmern an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen wegen der damit verbundenen persönlichen Vorteile eine größere Eigenbeteiligung an den Kosten der Bildungsmaßnahme gefordert werden kann.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 44 und 45):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Meldung der Zeitschrift "Stern" eine größere Firma mit dem Gesamtbetriebsrat eine Vereinbarung getroffen hat, wonach Arbeitnehmer im Alter zwischen 50 und 58 Jahren für ein Jahr mit Wiedereinstellungsgarantie ausscheiden können und während dieser Zeit 85 v.H. ihres Nettoeinkommens beziehen, wobei sich dieses Einkommen aus dem Arbeitslosengeld und einem Zuschuß der Firma zusammensetzt?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Geschäftsleitung und der Arbeitnehmervertretung dieser Firma, soweit eine Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld beabsichtigt ist?
Das von Ihnen angesprochene Modell, nach dem langjährig beschäftigte ältere Arbeitnehmer für die Dauer eines Jahres mit Wiedereinstellungsgarantie aus dem Betrieb ausscheiden können, ist der Bundesregierung bekannt.
Das Modell geht davon aus, daß den vorübergehend ausgeschiedenen Arbeitnehmern während ihrer einjährigen Freisetzung Arbeitslosengeld zusteht. Einen solchen Leistungsanspruch hat jedoch nur, wer bereit ist, jede ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Eine derartige Erklärung zur Arbeitsbereitschaft können die nach dem Modell ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Grunde nur wahrheitswidrig abgeben, da sie in der Regel nicht an einer Arbeitsaufnahme interessiert sein dürften. Die Bundesregierung kann deshalb die Arbeitnehmer der in Betracht kommenden Firma nur warnen, von dem Angebot ihres Arbeitgebers Gebrauch zu machen. Im übrigen geht die Bundesregierung davon aus, daß die Firma ihr Modell wegen der geschilderten Rechtslage nicht weiterverfolgen wird.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/ 1017 Frage 46):
Sind der Bundesregierung die Zahlen derjenigen Auszubildenden bekannt, die vor Ablauf der Ausbildungsvertragsfrist durch einen erfolgreichen Abschluß ihre Ausbildung beenden, im Ausbildungsbetrieb aber nicht weiterbeschäftigt und dann — mangels anderer Berufsmöglichkeiten — arbeitslos werden?
Die Zahl der Jugendlichen, die vor Ablauf der Ausbildungszeit ihre Abschlußprüfung ablegen, wird statistisch nicht erfaßt. Es ist der Bundesregierung daher auch nicht bekannt, wie viele dieser
Jugendlichen nach Ablegung der Abschlußprüfung arbeitslos werden.
Aus einer Sondererhebung der Bundesanstalt für Arbeit über jugendliche Arbeitslose zum 30. September 1983 geht lediglich hervor, daß rund 65 000 Jugendliche nach der abgeschlossenen Ausbildung nicht vom Betrieb übernommen wurden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 47):
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Gutachten über die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Arbeitsverwaltung vom 29. April 1983, erstellt von der Arbeitsgemeinschaft Horn usw., gezogen, und welche Anregungen werden gegenwärtig noch geprüft?
Die auf Anregung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1982 in Auftrag gegebenen Gutachten über die Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Arbeitsverwaltung sind von den Gutachtern Anfang April 1983 vorgelegt worden.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages mit Bericht vom 27. September 1983 über die Ergebnisse der Gutachten unterrichtet und dabei darauf hingewiesen, daß die Gutachten eine ganze Zahl interessanter Verbesserungsvorschläge für die Arbeitsverwaltung enthalten. Er hat deshalb die Gutachten zur Prüfung und Umsetzung der Verbesserungsvorschläge an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet und durch seine Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt darauf geachtet, daß die Gutachten intensiv ausgewertet und inzwischen in einer Reihe von Punkten auch umgesetzt worden sind.
Zum Stand der Umsetzung durch die Bundesanstalt im einzelnen möchte ich auf folgende Punkte hinweisen:
Zum Gutachten der Arbeitsgemeinschaft HORN & PARTNER und ADV/ORGA, das Vorschläge zur Verbesserung der Büroorganisation und Ablauforganisation (insbesondere des Einsatzes der EDV und anderer moderner Bürotechniken) erbracht hat, hat der Vorstand der Bundesanstalt bereits am 29. Juni 1983 einen grundlegenden Umsetzungsbeschluß gefaßt und durch seinen Beschluß vom 14. Dezember 1983 über die „Grundsätze für die Weiterentwicklung der Datenverarbeitung in der Bundesanstalt für Arbeit" ergänzt. In Ausfüllung der Vorstandsbeschlüsse hat der EDV-Ausschuß der Selbstverwaltung der Bundesanstalt die Einrichtung von Organisationsreferaten (einschließlich EDV-Zuständigkeit) in den Fachabteilungen beschlossen. In der Abteilung Berufsberatung ist modellhaft ein Referat für Organisation und EDV eingerichtet worden, dessen vorrangige Aufgabe es ist, die Entwicklungsarbeiten für das System COMPAS
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4091*
(Computerunterstützte Ausbildungsstellenvermittlung) und das System ZEBID (Zentrales EDV-unterstütztes berufs- und bildungskundliches Informations- und Dokumentationssystem) in Verbindung mit dem EDV-gestützten Gesamtdokumentationssystem für alle Aufgaben der Bundesanstalt voranzutreiben.
Zu dem Gutachten der TREUARBEIT AG, das vor allem Verbesserungsvorschläge im Bereich der Fortbildung und Umschulung enthält, hat der Vorstand der Bundesanstalt den grundlegenden Beschluß zur Umsetzung am 21. September 1983 gefaßt.
Die Umsetzungsarbeiten zu beiden Gutachten sind damit noch nicht abgeschlossen, sondern werden von der Bundesanstalt mit Nachdruck weiterverfolgt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 77):
Wird die Bundesregierung die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) für den Eigenbedarf nicht beanspruchten und der Bundesregierung für ein Sonderprogramm angebotenen Ausbildungsplätze bei der DB auch im Ausbildungsjahr 1984/85 übernehmen und finanzieren, und dabei insbesondere auch alle im Bereich von Weiden in der Oberpfalz angebotenen Ausbildungsplätze der DB beim Ausbesserungswerk und beim Bahnbetriebswerk erhalten?
Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Möglichkeit, auch 1984 — wie in den vergangenen Jahren — die bei der Deutschen Bundesbahn für den Eigenbedarf nicht benötigten Ausbildungsplätze für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz zur Verfügung zu stellen. Diese Überlegungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch im Jahre 1984 eine Regelung getroffen wird, die den Belangen der Deutschen Bundesbahn und den bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung gleichermaßen gerecht wird.
Hiervon werden auch die Ausbildungsplätze im Bereich Weiden betroffen sein.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 78 und 79):
Inwieweit liegt den in dem Angebot der Deutschen Bundesbahn unter dem Motto „Die Klasse(n)-Tour per Bahn" enthaltenen kostenlosen Zusatzleistungen eine reelle und reale Kalkulation zugrunde?
Sind diese Zusatzleistungen, z. B. die kostenlosen Bustransfers, unter kartellrechtlichem Gesichtspunkt geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Dem in der Zeit vom 1. September 1983 bis 15. Juni 1984 zur Belebung der Nachfrage bei Schülergruppenreisen laufenden Sonderangebot „Die Klasse(n)-Tour per Bahn" liegt nach Angaben der Deutschen Bundesbahn eine reelle Kalkulation zugrunde. Dies gilt auch für den nicht besonders in Rechnung gestellten, unter bestimmten Voraussetzungen von der Bahn übernommenen Bustransfer zwischen Schulort und Bahnhof und gegebenenfalls zwischen Bahnhof und Schulort.
Das Sonderangebot hat dem Bundesminister für Verkehr nicht zur Genehmigung vorgelegen. Eine Prüfung, insbesondere der nicht besonders in Rechnung gestellten Zusatzleistung „Bustransfer zum Bahnhof", unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten hat deshalb nicht stattgefunden. Der Bustransfer dient der Verbesserung des Angebotes im Rahmen einer Gesamtleistung und ist nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn somit unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig. Der Bustransfer ist bei fehlendem Bahnanschluß zur Erbringung des Schienentransportes als Hauptleistung wesensnotwendig und nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn keine Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 80 und 81):
In welcher zeitlichen Reihenfolge werden mit Unterstützung der Bundesregierung oder unter Beteiligung von Einrichtungen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften des Bundes oder der Länder zu Zwecken der Massenkommunikation Direkt-Satelliten, geeignet zum Empfang durch jeden Teilnehmer über Einzelantennen und Verteil-Satelliten, geeignet zum Empfang nur durch die Kopfstationen von Kabelanlagen, im Weltraum stationiert?
Ist beabsichtigt, die Rundfunk- und Fernsehprogramme der Verteil-Satelliten, die wegen ihrer schwachen Sendeleistung nur durch besondere Spezialantennen aufgefangen werden können, auf der Erde so umzusetzen, daß sie auch außerhalb der Kabelnetze mit normalen Einzelantennen empfangen werden können'?
Zu Frage 80:
Die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bundespost beteiligt sich an unterschiedlichen Satellitenprojekten zur Übermittlung von Ton- und Fernsehprogrammen.
Der Direktversorgung dient hiervon nur das deutsch-französische Gemeinschaftsprojekt eines Rundfunksatelliten TV-SAT. Voraussichtlicher Start des präoperationellen Satelliten ist Ende 1985.
Zur Heranführung von Programmen an Kabelanlagen werden Teilkapazitäten von folgenden Fernmeldesatelliten benutzt:
— ECS (European Communications Satellite)
Der Satellit ist seit Oktober 1983 betriebsbereit.
4092* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
— INTELSAT V Der Satellit ist Ende 1984 betriebsbereit.
— DFS Kopernikus Als Starttermin ist Mitte 1987 geplant.
Zu Frage 81:
Es ist nicht beabsichtigt, Hör- und Fernsehprogramme, die über Fernmelde-Satelliten übertragen werden, nach dem Empfang bei Erdefunkstellen über terrestrische Sender weiterzuverarbeiten.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 82 und 83):
In welchem Umfang wird die Arbeit auf Abruf bei der Deutschen Bundespost praktiziert?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit der Sozialversicherungsfreiheit solcher Tätigkeiten vom Arbeitgeber geworben werden sollte, wie von der Deutschen Bundespost in Mannheim mit einer Briefwurfaktion in der ersten Dezemberwoche geschehen?
Zu Frage 82:
Für die Anpassung an regelmäßige Schwankungen der Arbeitsmenge im Postbetriebsdienst der Deutschen Bundespost — z. B. Verkehrsspitzen zur Monatswende, regelmäßige Sondereinlieferungen von Großkunden — werden durchweg ständige Arbeitskräfte eingesetzt. Für die Anpassung an unregelmäßige und unvorhersehbare Verkehrsspitzen ist das nicht sinnvoll. Hier ist es vielmehr erforderlich, kurzfristig und kurzzeitig auf zusätzliche Arbeitskräfte für eine vorübergehende Beschäftigung zurückzugreifen.
Arbeitskräfte, die sich für solche Beschäftigungsverhältnisse auf Abruf kurzfristig zur Verfügung stellen, werden im Postbetrieb als „Abrufkräfte" bezeichnet. Sie werden bei einer Reihe von Ämtern — vorwiegend des Postdienstes — insbesondere im Brief-, Paket- und Päckchenverteildienst eingesetzt.
Zu Frage 83:
Es trifft zu, daß „Abrufkräfte" wegen ihres geringen Beschäftigungsumfangs aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sozialversicherungsfrei sind. Viele dieser als „Abrufkraft" beschäftigten Personen wünschen lediglich nur eine jeweils geringe Beschäftigung in diesem Sinne und sind auch an einer weitergehenden Bindung zur Deutschen Bundespost nicht interessiert.
Denn überwiegend handelt es sich bei „Abrufkräften" um Hausfrauen, die über den Ehemann Sozialversicherungsschutz genießen und die deshalb an einer möglichst abzugsfreien Lohnauszahlung interessiert sind. Diesem Sachverhalt entsprach der Text der in Mannheim verteilten Handzettel. Gleichwohl habe ich sichergestellt, daß die Oberpostdirektion Karlsruhe bei künftigen Werbemaßnahmen für „Abrufkräfte" nicht mit dem Hinweis auf die Sozialversicherungsfreiheit wirbt.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage der Abgeordneten Frau Reetz (GRÜNE) (Drucksache 10/1017 Frage 84):
Ist es richtig, daß im Mai und Dezember 1983 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Fernsprechanschlüsse einer repräsentativen Anzahl von Privat-, Geschäfts-, Behörden- und Unternehmensanschlüsse jeweils (für den Fernsprechteilnehmer unbemerkt) an einen automatischen Drukker (Zählvergleichseinrichtung) geschaltet und damit Daten erhoben, auf Disketten gespeichert und zur Auswertung an das Rechenzentrum des Fernmeldetechnischen Zentralamtes übermittelt wurden, und wenn ja, was ist die Rechtsgrundlage für diese Datenerhebungen, -speicherungen und -weitergaben gewesen?
Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost Fernsprechanschlüsse für den Teilnehmer unbemerkt an eine Zählvergleichseinrichtung angeschaltet hat.
Richtig ist, daß im Dezember 1983 eine Umfrage in Verbindung mit einer Verkehrsregistrierung bei etwa 500 geschäftlichen und 1 000 privaten Teilnehmern durchgeführt wurde. Bei den nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Teilnehmern wurde die Verkehrsregistrierung mit deren vorherigem Einverständnis durchgeführt.
Nach § 2 Postverwaltungsgesetz ist die Deutsche Bundespost verpflichtet, ihre Anlagen in gutem Zustand zu erhalten und technisch und betrieblich den Anforderungen des Verkehrs entsprechend weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen. Aufgrund dieser Verpflichtung und der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§§ 3, 9, 10) ist die Deutsche Bundespost zur Durchführung dieser Maßnahme ermächtigt.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Piazolo auf die Fragen des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 87 und 88):
Welche Kostenarten und in welcher Höhe werden bei Ausbildungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Gewinnung von über- oder außerbetrieblich organisierten Ausbildungsplätzen nicht durch Bundesmittel nach den Richtlinien vom 27. Oktober 1983 abgedeckt?
Sind der Bundesregierung Koordinierungsprobleme, das heißt, gegenseitige Beeinträchtigungen von Bundesprogramm und Ländersonderprogrammen bekannt?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4093*
Zu Frage 87:
Beim Sonderprogramm zur Gewinnung von über- oder außerbetrieblich organisierten Ausbildungsplätzen werden mit Ausnahme der Investitionskosten alle Ausbildungskosten abgedeckt. Nach § 5 der Richtlinien der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft sowie für Arbeit und Sozialordnung vom 27. Oktober 1983 setzt sich die Zuwendung aus folgenden Teilbeträgen pro Auszubildenden und Monat zusammen:
1. einem Betrag für die Ausbildungsvergütung bis zur Höhe des Bedarfssatzes im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe nach § 40 des Arbeitsförderungsgesetzes für einen Auszubildenden, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Haushalt der Eltern untergebracht ist, zuzüglich 5% jährlich ab dem 2. Ausbildungsjahr. Dazu kommt die Übernahme der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Bundesanstalt für Arbeit;
2. einem Betrag für sonstige ausbildungsbedingte Kosten, also für Kosten für das Ausbildungspersonal, Kosten für die Ausbildungsstätte, sonstige laufenden Ausbildungskosten und Prüfungsgebühren in Höhe von
a) 400 DM für die in der Anlage zu den Richtlinien aufgeführten überwiegend kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberufe,
b) 600 DM für die übrigen Ausbildungsberufe.
Mit diesem pauschalierten Zuwendungsverfahren sind alle ausbildungsbedingten Kosten erfaßt.
Zu Frage 88:
Der Bundesregierung sind keine Koordinationsprobleme von Bundesprogramm und Länderprogrammen bekannt. In dem Fall einer ähnlichen Programmgestaltung, wie er in Niedersachsen vorliegt, sind bereits bei der Richtliniengestaltung die Intentionen des Landes voll berücksichtigt und bei der örtlichen Durchsetzung keine Schwierigkeiten bekanntgeworden.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Piazolo auf die Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 89 und 90):
In welchem Umfang wurde das Sonderprogramm der Bundesregierung zur Gewinnung von über- oder außerbetrieblich organisierten Ausbildungsplätzen am 31. Januar 1984 in Anspruch genommen?
Gibt es denkbare Träger von Maßnahmen im Rahmen des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Gewinnung von über- oder außerbetrieblich organisierten Ausbildungsplätzen vom Herbst 1983, die wegen der erforderlichen Höhe der finanziellen Eigenbeteiligung und eines befürchteten Verstoßes gegen tarifrechtliche Bestimmungen bei Übernahme einer Trägerschaft solche Maßnahmen nicht durchführen konnten?
Zu Frage 89:
Nach dem aktuellen Stand der Durchführung des Einmaligen Sonderprogramms befinden sich rd. 3 350 Jugendliche in Maßnahmen, die nach dem Sonderprogramm gefördert werden und weitere rd. 3 350 Jugendliche in Maßnahmen, deren Bewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Mit den noch verfügbaren Restmitteln können jetzt auch Maßnahmen in den Arbeitsamtsbezirken gefördert werden, die bisher wegen der Bevorzugung ausgewählter Vorrang-Regionen nicht zum Zuge kommen konnten.
Zu Frage 90:
Der Bundesregierung sind vereinzelte Maßnahmen bekannt geworden, bei denen die potentiellen Träger Bedenken gegen die Höhe des Zuschusses zur Ausbildungsvergütung geäußert haben; der Zuschuß beträgt in Anlehnung an § 40 des Arbeitsförderungsgesetzes bis zu 395 DM zuzüglich der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialabgaben.
Die Gesamtzahl der bereits bewilligten oder im Bewilligungsverfahren befindlichen Maßnahmen macht deutlich, daß die auf sparsame Mittelverwendung ausgerichteten Förderbedingungen des Sonderprogramms kein Hinderungsgrund für den Erfolg des Programms sind.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Piazolo auf die Frage des Abgeordnerten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Frage 91):
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das ITZ (Innovationsförderungs- und Technologietransfer-Zentrum der Hochschulen des Ruhrgebietes) über den 31. März 1984 hinaus bestehen zu lassen, da gerade in der momentanen Strukturkrise des Reviers die Erfahrungen dieser Modelleinrichtung dringend benötigt werden?
Das Innovationsförderungs- und Technologietransfer-Zentrum der Hochschulen des Ruhrgebiets ist bis zum 31. März 1984 über vier Jahre als Modellversuch der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung finanziert worden. Damit ist nach Ansicht der Bundesregierung in der Dauer der Förderung und in der Sache ein Stand erreicht, der dem Land Nordrhein-Westfalen die Entscheidung darüber ermöglicht, wie es die gewonnenen Erfahrungen nutzen will, sowie ob bzw. in welcher Form die im Förderungszeitraum geleistete Arbeit gegebenfalls im Zusammenwirken mit den beteiligten Hochschulen weitergeführt werden soll.
Der Bundesregierung liegen Informationen vor, daß beabsichtigt ist, an den beteiligten Hochschulen auf Grund der Erfahrungen des Modellversuchs eigene Transferstellen zu errichten. Diese Transferstellen sollen im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Kooperation zusammenwirken.
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß mit einer solchen dezentralen Lösung die Erfahrungen
4094* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
dieses Modellversuchs für die Lösung wichtiger Strukturprobleme des Ruhrgebiets genutzt werden können.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 92):
Hat die Bundesregierung offiziell davon Kenntnis erhalten, aus welchen Gründen die amerikanische Regierung aus der UNESCO ausgetreten ist, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu diesen Gründen?
Die Bundesregierung war sowohl vor wie nach der Ankündigung des Austritts der USA aus der UNESCO durch Briefwechsel zwischen BM Genscher und AM Shultz über die Begründung des amerikanischen Schritts unterrichtet.
In den offiziellen Erklärungen des State Department wurden nachstehende Kündigungsgründe genannt:
— Politisierung jedes besonderen Gegenstandes,
— Feindseligkeit gegenüber den Einrichtungen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung (freie Marktwirtschaft, freie Presse),
— unmäßiges Budgetwachstum.
Die Bundesregierung hat hierzu am 28. Dezember 1983 erklärt, daß sie die amerikanischen Besorgnisse zwar in einem erheblichen Maß teile, jedoch gemeinsam mit ihren europäischen Partnern der Meinung sei, daß durchaus die Chance bestehe, durch intensive Mitwirkung an der Arbeit der Organisation eine Änderung der Politik der UNESCO zu erreichen.
— Auch wir treten für den Abbau der ideologisch motivierten Politisierung ein. UNESCO ist im letzten Jahrzehnt allzu häufig als propagandistisches Forum mißbraucht worden. Es wird also darum gehen zu erreichen, daß weltpolitische Krisen künftig wieder bei den VN selbst behandelt werden.
— In den Medienfragen werden wir erreichen müssen, daß die ideologische Debatte endgültig eingestellt wird und praktische Aufgaben verstärkt wahrgenommen werden.
— Ferner müssen wir erreichen, daß Kürzungen im Verwaltungshaushalt einschließlich des Personals vorgenommen werden und solche Programme gestrichen werden, die umstritten oder aus unserer Sicht weniger wichtig sind.
Im übrigen sind wir der Auffassung, daß die UNESCO in ihren Arbeitsbereichen (Erziehung, Wissenschaft, Kultur, Medien) überwiegend wertvolle Arbeit leistet, die weitgehend auf die Bedürfnisse der Dritten Welt ausgerichtet ist.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 93 und 94):
Wie beurteilt die Bundesregierung militärische Aktionen von SWAPO, angolanischen und kubanischen Militärkräften, die von angolanischem Boden aus auf das Gebiet von Namibia gerichtet sind?
Hält die Bundesregierung diese militärischen Aktivitäten für vereinbar mit den Regeln des Völkerrechts?
Zu Frage 93:
Über militärische Aktionen angolanischer oder kubanischer Streitkräfte gegen namibisches Gebiet liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Militärische Aktionen der SWAPO, vor allem solche, die sich auf die Zerstörung von Menschenleben oder von Sachen in Namibia richten, werden von der Bundesregierung verurteilt. In ihrer Antwort vom 20. 12. 1983 auf die Große Anfrage der SPD hat die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegenüber jeder Gewaltanwendung klar dargelegt.
Zu Frage 94:
Eine von den meisten afrikanischen Staaten und darüber hinaus von der Mehrheit der VN-Generalversammlung vertretene Auffassung betrachtet den Einsatz militärischer Gewalt durch Befreiungsbewegungen zur Durchsetzung der Unabhängigkeit kolonialer Gebiete als gerechtfertigt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Konflikte können nur mit friedlichen Mitteln gelöst werden.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 97 und 98):
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Nicht-Zulassung des Senders „Freies Europa", München, zu den Olympischen Winterspielen in Sarajewo, die auf Druck der jugoslawischen Regierung erfolgt ist, mit den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte von Helsinki und in der KSZE-Schlußerklärung von Madrid, denen auch Jugoslawien beigetreten ist, in Einklang zu bringen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um den Prinzipien des freien Informationsaustausches auch in Jugoslawien Geltung zu verschaffen?
Treffen kna-Meldungen (Schwäbische Zeitung vom 8. Februar 1984) zu, wonach in Jugoslawien unweit von Sarajewo in den Haftanstalten Foca und Zenica politische Häftlinge eingekerkert gehalten werden, von denen kürzlich ein Hilferuf in den Westen drang, und in denen auch mehrere Franziskanerpatres gefangen gehalten werden, von denen ein erst 23jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt worden ist,
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4095*
weil er in einem Gedicht die Ermordung seines Vaters und seines Großvaters durch die jugoslawische Polizei geschildert hat, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls zugunsten dieser Inhaftierten zu unternehmen?
Zu Frage 97:
Die Nicht-Akkreditierung der Journalisten des Senders „Radio Free Europe/Radio Liberty" bei den Olympischen Winterspielen in Sarajevo war eine Entscheidung des dafür zuständigen Internationalen Olympischen Komitees (IOC).
Die Antwort ob diese Entscheidung mit den Erklärungen der KSZE in Helsinki und Madrid in Einklang zu bringen ist, lautet „Nein".
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Zielsetzungen der KSZE-Schlußakte, zu denen insbesondere die Erleichterung einer freieren und umfassenderen Verbreitung von Informationen in Europa über die Grenzen hinweg gehört, auch bei Veranstaltungen wie den Olympischen Winterspielen in Sarajevo berücksichtigt werden sollte.
Zu Frage 98:
Der Bundesregierung gehen gelegentlich Informationen über Fälle zu, in denen jugoslawische Staatsbürger, auch Angehörige kirchlicher Orden, zu Haftstrafen verurteilt werden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, zugunsten Inhaftierter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zu intervenieren, sind bekanntlich begrenzt. Dennoch bemüht sich die Bundesregierung, sich in ihren Kontakten mit der jugoslawischen Regierung aus humanitären Gründen auch für diese Personen zu verwenden, soweit dies je nach Lage des Einzelfalles angezeigt erscheint, um den Betroffenen zu helfen. Dies ist auch während des Staatsbesuches von Bundespräsident Carstens im September 1983 geschehen. Aus naheliegenden Gründen muß dabei äußerste Diskretion gewahrt werden.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 99):
Ist der Bundesregierung der Fall des ghanaesischen Staatsbürgers David Aboagye bekannt, der deutschen Pressemeldungen zufolge nach Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland in sein Heimatland Ghana Anfang Dezember 1983 in Accra auf offener Straße erschossen worden sein soll, und hat sie Erkenntnisse über die näheren Umstände seines Todes?
Unmittelbar nach Presseveröffentlichungen über das Schicksal des ghanaischen Staatsangehörigen David Akwasi Aboagye hat das Auswärtige Amt die Botschaft Accra mit Nachforschungen zur Klärung des Sachverhalts beauftragt.
Von dort wurde am 8. Februar 1984 fernschriftlich mitgeteilt, daß über einen Vertrauensanwalt durchgeführte Ermittlungen ergeben haben, daß
1) weder auf der Hauptstraße von Accra nach Kumasi noch auf einer der in Frage kommenden Nebenstrecken ein solcher oder ähnlicher Vorfall innerhalb der letzten drei Monate vorgekommen ist,
2) ein unnatürlicher Sterbefall des Aboagye alias Aboegye nicht registriert ist.
In den Monaten November/Dezember 1983 sind insgesamt drei Fälle vorgefallen, bei denen Militärangehörige auf Zivilisten geschossen hatten. In allen Fällen gab es ein großes Presseecho. Die Täter wurden in zwei Fällen mit Todesfolge zum Tode verurteilt, ein Urteil ist bereits vollstreckt. Bei einem der Täter handelt es sich um Flotillen-Leutnant Kojo Lee, der als Freund von JJ Rawlings gilt und trotz dieser Tatsache ebenfalls zum Tode verurteilt wurde.
Sämtliche Vorfälle mit Militärangehörigen sind stets auf Kurzschlußreaktionen der Soldaten zurückzuführen gewesen. Es ist undenkbar, daß ein politisches Opfer kurzerhand erschossen wird, ohne daß eine zu Propagandazwecken zu verwertende Gerichtsverhandlung erfolgen würde.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 100 und 101):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Schicksal des ugandischen Oppositionsabgeordneten Luke Kazinja vor, dessen Haus durchsucht, dessen Ehefrau verletzt und gefoltert und seitdem in Haft sei und dessen zwei Verwandte ebenfalls verletzt worden sein sollen durch Maßnahmen des ugandischen Militärs und der selbst seit Ende Januar 1984 verschwunden ist?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Schicksal des ugandischen Oppositionsabgeordneten Onesmos Katalikawe vor, der verhaftet und gefoltert sein und sich jetzt in Gewahrsam der ugandischen Geheimpolizei im sogenannten „Parkhotel" in Kampala befinden soll?
Zu Frage 100:
Der Parlamentsabgeordnete Kazinja, Mitglied der oppositionellen Democratic Party, ist seit dem Abend des 27. Januar verschwunden.
Wie der Oppositionsführer, der Vorsitzende der DP, in einer Pressekonferenz am 3. Februar1984 mitteilte, wurde das Haus des Abgeordneten Kazin-ja am 27. Januar 1984 von Angehörigen des Militärs durchsucht; einige im Hause des Abgeordneten befindliche Angehörige, u. a. seine Ehefrau und sein Schwiegervater, seien mit Schlägen mißhandelt worden, die eine anschließende Krankenhausbehandlung erforderlich machten.
Die Aktion erfolgte im Zusammenhang mit der Ermordung von vier Europäern am 22. Januar 1984, in die lt. Anschuldigung der ugandischen Regierung der Abgeordnete Kazinja verwickelt sein soll. Über den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Abgeordneten Kazinja ist nichts bekannt.
4096* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Zu Frage 101:
Der Abgeordnete Katalikawe, ebenfalls Mitglied der DP, wurde am 7. Februar 1984 durch Angehörige des Militärpersonals einer Kaserne nördlich von Kampala festgenommen. Ob er in ein dem ugandischen Geheimdienst unterstehendes ehemaliges Hotel namens „Parkhotel" überführt wurde, ist nicht bekannt.
Die ugandische Regierung hat zum Verbleib des Abgeordneten Katalikawe keine Stellungnahme abgegeben.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Frage 102):
Wird die Bundesregierung in Verfolgung der von Verfassungs wegen bestehenden Schutzpflicht für Deutsche und der gebotenen Einforderung menschenrechtlicher Verpflichtung des Politischen Menschenrechtspaktes die Forderung erheben, daß in der von der Volksrepublik Polen geforderten „gemischten Kommission" (Nachrichtenspiegel 14. Februar 1984, S. 2) die Fragen der Ausreisefreiheit und der Gewährleistung kultureller und nationaler Eigenart für Deutsche ebenfalls behandelt werden?
Bei der im Nachrichtenspiegel vom 14. Februar 1984 erwähnten „Gemischten Kommission" handelt es sich um die auf Grund des deutsch-polnischen Vertrages über Wirtschaftskooperation vom 1. November 1974 eingesetzte Gemischte Regierungskommission. Der Zeitpunkt ihres Zusammentretens ist noch offen.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden von der Bundesregierung selbstverständlich in ihren Kontakten mit der polnischen Regierung in dem für das Thema jeweilig adäquaten Rahmen angemessen behandelt werden. 'Ganz besonders die mit der Ausreise verbundenen Fragen werden in den laufenden Kontakten mit der polnischen Regierung mit Nachdruck verfolgt. Entsprechendes gilt für die anderen von Ihnen berührten Themen.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage der Abgeordneten Frau Zutt (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Frage 103):
Gibt es von bundesdeutschem Boden technische und/oder logistische Unterstützung für westliche Militäreinheiten (UNO-Kontingent und andere) im Nahen-Osten?
Die technische und/oder logistische Versorgung westlicher Militäreinheiten im Nahen Osten ist Angelegenheit der jeweiligen Regierung. Wenn dabei Maßnahmen vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland ausgehen oder dieses berühren, ist die ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung erforderlich. Die Bundesregierung entscheidet über etwaige Anträge ausländischer Regierungen unter
Berücksichtigung nationaler, insbesondere auch unserer Bündnisinteressen.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 104):
Hat der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Israel mit der israelischen Regierung über die Problematik einer Rüstungskooperation mit Ägypten gesprochen, und wenn nein, warum nicht?
Die Problematik einer Rüstungskooperation mit Ägypten ist bei dem Besuch des Bundeskanzlers in Israel mit der israelischen Regierung nicht angesprochen worden.
Da mit der ägyptischen Regierung keine Vereinbarungen dieser Art in Vorbereitung sind, bestand für die deutsche wie die israelische Seite keine Veranlassung, das Thema anzusprechen.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. Mertes auf die Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 105 und 106):
Wie wird die Bundesregierung auf die Stellungnahme des saudi-arabischen Regierungsvertreters vom 9. Februar 1984 zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom selben Tag reagieren, daß Saudi Arabien befürchte, daß diese Erklärung spürbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf allen Gebieten in einer Form haben werde, die den gemeinsamen Interessen nicht dienen werde?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, zu der Stellungnahme des saudi-arabischen Regierungsvertreters zu Waffenkäufen in der Bundesrepublik Deutschland vom 9. Februar 1984 zu reagieren, Saudi Arabien werde jede Bedingung zurückweisen, die ihm bei der Verfolgung seiner legitimen Rechte zur Verteidigung seiner selbst und seines Gebietes diktiert würden?
Der saudische Außenminister, Prinz Saud al-Faisal, hat in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundeskanzler am 11. Oktober 1983 in Djidda geäußert: „Die Politik Saudi-Arabiens ist eine Friedenspolitik. Saudi-Arabien ist nicht darauf bedacht, gegenüber anderen Staaten Aggression zu betreiben".
Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vor diesem Hohen Haus ausgeführt, daß es für uns Deutsche „... wichtig ist, eine realistische und ausgewogene Politik gegenüber allen Staaten der Region zu verfolgen". Damit ist selbstverständlich auch Saudi-Arabien gemeint. Es heißt dort weiter: „Ich bin überzeugt, daß keines der Waffensysteme
jemals bei einem Angriff gegen Israel zum Einsatz kommt."
Offensichtlich hat es hier Mißverständnisse gegeben, die möglicherweise auf Fehlern bei der Über-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4097*
mittlung der Rede des Bundeskanzlers beruhen. Die Bundesregierung hat den genauen Text der saudischen Seite in Übersetzung zugänglich gemacht.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 107):
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, nach denen in der näheren Umgebung von Krematorien Umweltschäden festgestellt wurden, die offenbar durch die Verbrennung von Kunststoffauskleidung der Särge verursacht werden, und sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Vermeidung solcher Schäden?
Der Bundesregierung sind keine Untersuchungen bekannt, die einen Hinweis auf mögliche Umweltschäden als Folge des Betriebs von Krematorien geben. Ein Handlungsbedarf wird daher nicht gesehen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Frage 108):
Hat in dem Asylverfahren des David Aboagye die Bundesregierung dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegenüber eine Stellungnahme dahin gehend abgegeben, daß die Ablehnung des Asylantrages und die daraus folgende Abschiebung für den Antragsteller mit einer Gefahr für Leib und Leben nicht verbunden sei?
Eine derartige Stellungnahme ist weder vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten abgegeben worden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 109):
Wie hoch sind die Einnahmen durch die Erstattung der Kosten für den Einsatz des Technischen Hilfswerks anläßlich der Hochwasser im April und Mai 1983, nachdem der Bundesfinanzminister seine Zustimmung auf den Erstattungsverzicht versagt hat?
Anläßlich der Hochwasser im April und Mai 1983 haben hiervon betroffene Gemeinden und Kreise die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Wege der Amtshilfe zur Schadensbekämpfung angefordert. Durch diesen Einsatz entstanden der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Kosten in Höhe von über 400 000 DM.
Da nach dem Grundgesetz allein die Länder für den friedensmäßigen Katastrophenschutz zuständig und damit kostenpflichtig sind (Art. 104 a Grundgesetz), war die Bundesanstalt verpflichtet, ihre Aufwendungen den anfordernden Stellen der Länder in Rechnung zu stellen. Aus diesem Grund sah sich- auch der Bundesminister der Finanzen nicht in der Lage, Kostenverzichtsanträgen der Gemeinden und Kreise zuzustimmen, zumal diese die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung aus Katastrophenfonds der Länder zu erhalten.
Unbeschadet dessen hat das Bundesamt für Zivilschutz im Rahmen seiner Zuständigkeit und unter Ausschöpfung der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden planmäßigen Haushaltsmittel auf Einsatzkosten in Höhe von ca. 50 000 DM verzichtet.
Von den danach noch zu erstattenden 366 766 DM Einsatzkosten sind bis zum 15. Februar 1984 6 819,11 DM bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk eingegangen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 110 und 111):
Billigt die Bundesregierung Äußerungen des Kommandeurs des Bundesgrenzschutzkommandos West, Ulrich Wegener, der Pressemeldungen vom 3. Februar 1984 zufolge den Afrikanischen Nationalkongreß (ANC) als Terroristenorganisation bezeichnet, ein Treffen von Mitgliedern des Rates der EKD mit dem ANC als „instinktlos" qualifiziert und ein gespanntes Verhältnis zwischen den Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland und der Evangelischen Kirche wegen der Zusammenarbeit der EKD mit dem ANC behauptet hat?
Hält die Bundesregierung diese Äußerungen des Bundesgrenzschutzkommandeurs West für vereinbar mit ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD zur „Politik der Bundesregierung im Südlichen Afrika", insbesondere mit dem zur Frage B. I. 8. Ausgeführten, und welche Konsequenzen wird sie aus möglichen Unvereinbarkeiten ziehen?
Zu Frage 110:
Ihre Frage bezieht sich auf ein Telefoninterview, das der Kommandeur des Grenzschutzkommandos West dem „Informationsdienst der evangelischen Allianz" gegeben hat und das in der Ausgabe des Informationsdienstes 11/84 vom 2. Februar 1984 abgedruckt ist. Vereinzelt hat die Presse darüber berichtet, so auch die Tageszeitung „Die Welt" vom 3. Februar 1984.
Der Kommandeur des Grenzschutzkommandos West hat in einer von mir angeforderten dienstlichen Erklärung angegeben, die Äußerungen gegenüber dem Informationsdienst, die in der Presse zutreffend wiedergegeben sind, unabhängig von seiner dienstlichen Tätigkeit im BGS gemacht zu haben.
4098* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Es ist grundsätzlich nicht Sache der Bundesregierung, zu privaten Äußerungen von Beamten Stellung zu nehmen.
Zu Frage 111:
Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur „Politik der Bundesregierung im Südlichen Afrika" — Bundestagsdrucksache 10/833 — niedergelegte Auffassung.
Die Bundesregierung ist ebenso der Auffassung, daß private Äußerungen von Beamten für die Auffassung der Bundesregierung nicht maßgeblich sind.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 112 und 113):
Welche Mitglieder in der Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission sind bereits länger als eine Amtsdauer in diesen Gremien, und besteht nicht durch Überschreitung einer Amtsdauer als Regelfall die Gefahr, daß sich ein etablierter Kreis bildet, der neuen Problemen gegenüber zu wenig aufgeschlossen ist?
Bleibt der Bundesminister des Innern bei seiner in einem Brief vom 30. September 1983 dargelegten Haltung, wonach die Stellungnahmen und Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission und anderer Beratungsgremien sich ausschließlich an den Bundesminister des Innern richten und als Expertenmeinung nicht auf dem Prüfstand der politischen Diskussion stehen sollten?
Zu Frage 112:
Alle 19 Mitglieder gehören der Reaktor-Sicherheitskommission länger als eine Berufungsdauer an.
Von den 16 Angehörigen der Strahlenschutzkommission sind 13 länger als eine Berufungsperiode Mitglieder der Kommission.
Die von Ihnen skizzierte Gefahr mangelnder Aufgeschlossenheit für neue Probleme sehe ich nicht. Im Gegenteil: Die fachliche Beratung für den Bundesminister des Innern setzt profunde Kenntnisse und Sensibilität für die Probleme voraus. Die Mitglieder von Reaktor-Sicherheitskommission und Strahlenschutzkommission haben in den langen Jahren des Bestehens dieser Beratungsgremien immer wieder ihren Sachverstand und ihre fachliche Kompetenz unter Beweis gestellt. Dies gilt im besonderen Maße bei der Beschäftigung mit neuen und neuartigen Fragestellungen, zu denen ReaktorSicherheitskommission und Strahlenschutzkommission den Bundesminister des Innern satzungsgemäß als unabhängige Expertengremien beraten.
Zu Frage 113:
Ja, der Bundesminister des Innern trägt für die Umsetzung von Beratungsergebnissen — die er nach eigener Prüfung vornimmt — die politische Verantwortung. Er macht alle Empfehlungen der
Reaktor-Sicherheitskommission und der Strahlenschutzkommission durch ihre Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Diskussion zugänglich.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Krizsan (GRÜNE) (Drucksache 10/1017 Fragen 114 und 115):
Wie begründet die Bundesregierung die Beteiligung mit 6 Millionen DM am Kauf des Evangeliars Heinrich des Löwen, und wie beurteilt sie die Art der Durchführung des Kaufs?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage vom 8. Dezember 1982 (Pressemitteilung Bundesminister des Innern) „Die neue TA Luft ist nicht als Instrument im Kampf gegen das Phänomen des sogenannten sauren Regens gedacht" und ihren Erklärungen, energisch gegen das Waldsterben vorgehen zu wollen?
Zu Frage 114:
Das Evangeliar Heinrichs des Löwen ist am 6. Dezember 1983 in einer gemeinsamen Aktion der Länder Niedersachsen und Bayern, des Bundes, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und mit den Mitteln vieler privater Spender erworben worden. Die Initiative lag bei Niedersachsen; die beiden beteiligten Länder tragen die Hauptlast der Finanzierung. Der Bund hat sich am Erwerb des Evangeliars mit 6 Millionen DM wegen dessen herausragender historischer und kulturhistorischer Bedeutung beteiligt. Das Evangeliar gehört nach Reichtum der Ausstattung und künstlerischer Qualität zu den kostbarsten Kunstschätzen des deutschen Mittelalters; seine Wiedergewinnung für die deutsche Öffentlichkeit war eine nationale Aufgabe ersten Ranges.
Zur Durchführung des Erwerbs hat die Bundesregierung dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages einen ausführlichen Bericht vorgelegt, den sie in der Sitzung des Ausschusses am 18. Januar 1984 mündlich ergänzt hat.
Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat auf dieser Sitzung den Bericht der Bundesregierung zur Kenntnis genommen und der Bundesbeteiligung zugestimmt.
Zu Frage 115:
Die Bundesregierung sieht zwischen den genannten Erklärungen keinen Widerspruch.
Die am 1. Februar 1983 bereits in Kraft getretene Novelle zur TA Luft behandelt primär Fragen des Immissionsschutzes, und zwar Fragen, die mit dem Schutz der Nachbarschaft in der Umgebung von Industrieanlagen zusammenhängen. Der saure Regen mit den damit zusammenhängenden Baumschäden wirkt sich aber insbesondere in industriefernen Regionen aus.
Maßnahmen gegen das Waldsterben müssen an der Quelle der Emissionen ansetzen. Dies erfolgt durch Emissionsbeschränkungen nach dem Stand der Technik in der Großfeuerungsanlagen-Verord-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4099*
nung, die am 1. Juli 1983 in Kraft getreten ist, und die derzeit in Bearbeitung befindliche Novelle zu Teil 3 der TA Luft. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung erfüllt alle in sie gesetzten Erwartungen der Bundesregierung. So wird sich nach einer Mitteilung der Elektrizitätswirtschaft der Jahresausstoß an Schwefeldioxid allein im Bereich der öffentlichen Kraftwirtschaft schon bis 1988 um eine Million Tonnen verringern. Das Umweltbundesamt schätzt die Verminderung bis 1983 auf ca. 1,6 Millionen Jahrestonnen.
Für die übrige Industrie, die mit der Großfeuerungsanlagen-Verordnung nicht erfaßt wird, sollen strenge Emissionsbeschränkungen in Teil 3 der TA Luft festgelegt werden. Der Entwurf ist bereits mit den Ländern besprochen worden. Er wird zügig weiter beraten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 116 und 117):
Wieviel Tonnen Abfälle werden jährlich aus der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Transit durch die Bundesrepublik Deutschland an die einzelnen Deponien in die DDR geliefert, und wie hoch ist der Anteil der Sonderabfälle?
Welcher Betrag mußte im abgelaufenen Kalenderjahr von der Bundesrepublik Deutschland an die DDR für die Beseitigung der Abfälle gezahlt werden?
Zu Frage 116:
Im Jahre 1983 wurden in der DDR rd. 1,4 Millionen Tonnen Abfälle aus der Bundesrepublik Deutschland beseitigt. Davon entfallen rund 950 000 Tonnen auf die Entsorgung von Berliner Abfällen.
Zur Deponie Schönberg in der Nähe von Lübeck wurden 1983 rund 450 000 Tonnen Abfälle aus der Bundesrepublik Deutschland verbracht. Davon waren ca. 100 000 Tonnen Sonderabfälle. Für die Abfälle, die aus Berlin in die DDR verbracht werden, liegt keine genaue Aufteilung nach Hausmüll und Sonderabfällen vor.
Im Transit wurden 1983 rund 50 000 Tonnen Abfälle, meist Sonderabfälle, aus dem benachbarten Ausland, im wesentlichen aus den Niederlanden, in die DDR verbracht und dort beseitigt.
Zu Frage 117:
Die Bundesrepublik Deutschland zahlt als Staat keine Beseitigungsgebühren an die DDR. Entsprechende Aufwendungen für die Beseitigung sind von den Abfallerzeugern oder Beseitigungspflichtigen zu tragen.
Geht man von den spezifischen Beseitigungskosten für die einzelnen Abfallarten aus, so ergibt eine erste Abschätzung, daß 1983 ein Gesamtbetrag von zwischen 40-43 Millionen DM an die DDR zu entrichten war.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 118 und 119):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß polnische Ehefrauen deutscher Aussiedler vom polnischen Generalkonsulat schriftlich aufgefordert worden sind, die ihnen deutscherseits ausgehändigten Ausreisepapiere (Vertriebenenausweis, Bundespersonalausweis) zurückzugeben, und muß bejahendenfalls dieses Verhalten nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen werden?
Wie vielen Polen wurde nach der Berufung auf die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft „Solidarität" und die politische Verfolgung infolge dieser Mitgliedschaft Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt, und wie viele Mitglieder konnten sich auf die eigene deutsche Staatsangehörigkeit oder auf die eines Ehegatten berufen?
Zu Frage 118:
Der Bundesregierung sind schriftliche Aufforderungen der polnischen konsularischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland an polnische Ehefrauen deutscher Aussiedler, die ihnen deutscherseits ausgehändigten Ausweispapiere wie Vertriebenenausweis oder Bundespersonalausweis zurückzugeben, nicht bekannt.
Zu Frage 119:
Unter Berufung auf die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Solidarität und politische Verfolgung wegen dieser Mitgliedschaft sind seit Verhängung des Kriegsrechts in Polen am 13. Dezember 1981 157 polnische Staatsangehörige mit insgesamt 444 Familienangehörigen nach § 22 des Ausländergesetzes in die Bundesrepublik Deutschland übernommen worden. Wie viele Personen davon Asyl erhalten haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Im gleichen Zeitraum haben 8 579 polnische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl beantragt. 1 519 Personen sind als Asylberechtigte anerkannt worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen die Asylanerkennung auf die frühere Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Solidarität und damit verbundene politische Verfolgung zurückzuführen ist.
Ferner sind in der gleichen Zeit 144 Personen, die selbst oder deren Ehegatten deutscher Nationalität sind und die sich auf politische Verfolgung wegen Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Solidarität berufen haben, mit insgesamt 489 Familienangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland übernommen worden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Frage 120):
Welche organisatorischen Änderungen plant die Bundesregierung im Bereich des Bundesverbandes für den Selbstschutz — THW —, und welche Konsequenzen werden sich daraus für die Mitarbeiter beider Einrichtungen ergeben?
4100* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Im Zusammenhang mit dem neuen Zivilschutzgesetz wird u. a. auch geprüft, ob der Bundesverband für den Selbstschutz als Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine unselbständige Bundesanstalt umgewandelt werden soll. Bei einer solchen Änderung der Rechtsform bestünde die Auswirkung auf die Bediensteten lediglich in einer Überführung aus dem mittelbaren in den unmittelbaren Bundesdienst. Ob über eine Änderung der Rechtsform hinaus auch organisatorische Konsequenzen zu ziehen sein werden, ist zu gegebener Zeit zu prüfen.
Die Leitung der unselbständigen Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist im Jahre 1960 als Abteilung in das Bundesamt für Zivilschutz mit dem Ziel eingegliedert worden, die Hilfsorganisationen mit ihren zahlreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern (z. Zt. ca. 55 000) verwaltungsmäßig zu unterstützen. Das Technische Hilfswerk hat sich insbesondere nach Erlaß des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 7. Juli 1968 zu einem gleichwertigen Partner der anderen großen Katastrophenschutzorganisation entwickelt. Die Erfahrungen zeigen, daß eine so große Organisation eine Führungsspitze erfordert, die die volle Verantwortung sowohl gegenüber der Helferschaft als auch nach außen hin trägt.
Eine Klärung der insgesamt noch offenen Fragen wid im Zusammenhang mit der Erstellung eines Referentenentwurfes zum Zivilschutzgesetz im Laufe dieses Jahres erfolgen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 121):
Wie ist der Stand der organisatorischen und thematischen Vorbereitung zu der internationalen Umweltkonferenz im Sommer 1984 in München, die von der Bundesregierung mehrfach angekündigt wurde, und welche Länder haben bislang definitiv ihre Teilnahme zugesagt?
Die organisatorische und inhaltlich-thematische Vorbereitung der Multilateralen Umweltkonferenz München 1984 verläuft planmäßig.
Die förmliche Einladung des Bundesministers des Innern ist den Teilnehmerstaaten einschließlich Konferenzprogramm und Entwurf einer Tagesordnung Ende Januar dieses Jahrs auf diplomatischem Wege übergeben worden. Bereits am 17. November 1983 hat die Bundesregierung den Teilnehmerstaaten ein Memorandum übermittelt, das über Inhalt und Zielsetzung der Konferenz Auskunft gibt.
Zu den Themenschwerpunkten
— Wald-, Gewässer- und Bautenschäden durch
Luftverunreinigungen und andere Faktoren
— Verfahren, Technologien, Maßnahmen und Kosten der Schadensbekämpfung
— Nationale und internationale Konzeptionen und Strategien zur Luftreinhaltung
ist zwischenzeitlich ein nationaler Bericht (Stand: 20. Februar 1984) erarbeitet worden, der bis zu Konferenzbeginn fortgeschrieben und um Anschauungsmaterial angereichert wird. Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung zu den genannten Sachkomplexen Resolutionsvorschläge, die den Teilnehmerstaaten — zusammen mit dem nationalen Bericht — in der ersten Märzhälfte des Jahres zugeleitet werden.
Der Bericht der Bundesregierung ist als Hintergrund- und Informationsmaterial gedacht. Zentrale Konferenzdokumente werden die Resolutionsvorschläge sein. Sie bedürfen sorgfältiger bilateraler und multilateraler Abstimmungen.
Der Vorbereitung der Konferenz dient eine Vorkonferenz auf Abteilungsleiterebene, die vom 2. bis 4. Mai 1984 in München stattfinden wird.
Das Echo auf die von der Bundesregierung initiierte Konferenz gestaltet sich positiv. Eine Reihe von Staaten hat die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt und schon jetzt ihre Teilnahme in Aussicht gestellt. Nach den im diplomatischen Verkehr üblichen Gepflogenheiten und zeitlichen Erfordernissen kann im übrigen nicht erwartet werden, daß definitive Teilnahmezusagen nur wenige Wochen nach Übermittlung der förmlichen Einladung bereits vorliegen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 122 und 123):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sparkassen durch steuerliche (Körperschaftsteuerreform) und vermögenspolitische Maßnahmen (4. Vermögensbeteiligungsgesetz) und durch die Ablehnung der Einführung eines Haftungszuschlags in ihrer betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegenüber anderen Mitbewerbern benachteiligt sind und dadurch letztendlich mittel- und langfristig die kreditwirtschaftliche Versorgung der mittelständischen Unternehmen und Arbeitnehmer zu optimalen Marktbedingungen gefährdet wird?
Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, in der nun vorgelegten Novelle zum Kreditwesengesetz von der Einführung eines Haftungszuschlags auf das Eigenkapital abzusehen, wie es noch im Referentenentwurf des sozialdemokratischen Bundesfinanzministers vorgesehen war?
Durch die Körperschaftsteuerreform 1977 wurde der Körperschaftsteuersatz für die Sparkassen auf 44 Prozent und für die Kreditgenossenschaften auf 46 Prozent festgesetzt. Dadurch ist für die Sparkassen keine wettbewerbsmäßige Benachteiligung eingetreten. Vielmehr wurden Sonderregelungen zugunsten der Sparkassen — wie auch der Kreditgenossenschaften — beibehalten.
Durch das Subventionsabbaugesetz vom 26. Juni 1981 wurden diese Sonderregelungen aufgehoben. Der Körperschaftsteuersatz der Sparkassen wurde von 44 Prozent auf 50 Prozent angehoben, der der
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4101*
Kreditgenossenschaften von 46 Prozent auf 56 Prozent. Beide Institutsgruppen unterliegen seither den für vergleichbare Körperschaften geltenden allgemeinen steuerlichen Regelungen. Durch den ermäßigten Satz von 50 Prozent erhalten die Sparkassen einen Ausgleich dafür, daß sie am körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren nicht teilnehmen können. Sie werden daher nicht benachteiligt.
Durch das Vermögensbeteiligungsgesetz vom 22. Dezember 1983 wurden u. a. Aufwendungen des Arbeitgebers zur Begründung eines Geschäftsguthabens bei Genossenschaften und einer Beteiligung als stiller Gesellschafter im Sinne des § 335 des Handelsgesetzbuches in den Katalog der nach dem Vierten Vermögensbildungsgesetz geförderten Anlagen aufgenommen. Die Begründung eines Geschäftsguthabens bei Kreditgenossenschaften führt gleichzeitig zu einer entsprechenden Verstärkung des haftenden Eigenkapitals. Die Sparkassen können dasselbe Ergebnis erzielen, indem sie unmittelbar oder mittelbar Einlagen stiller Gesellschafter entgegennehmen. Es mag sein, daß dieser Weg zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals weniger praktikabel ist als die Werbung um neue Genossen oder um die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile. Dieser mögliche Nachteil der Sparkassen beruht aber auf ihrer Rechtsform, die den Sparkassen auch Vorteile bringt.
Die Bundesregierung sieht im Verzicht auf die Einführung eines Haftungszuschlags für die Sparkassen auch keine Benachteiligung dieser Institute. Die Sparkassen haben sich in den letzten Jahren im Wettbewerb gut behauptet und ihre Ertragskraft trotz erhöhter Steuerbelastung gesteigert. Die betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkassen ist nicht beeinträchtigt und daher die kreditwirtschaftliche Versorgung der mittelständischen Unternehmen und Arbeitnehmer nicht gefährdet.
Durch die Novellierung des Kreditwesengesetzes soll in erster Linie die Bedeutung des haftenden Eigenkapitals als Träger des unternehmerischen Risikos gestärkt werden. Aus diesem Grund soll die nach geltendem Recht mögliche Mehrfachbelegung des haftenden Eigenkapitals im Konzern durch die Einführung des bankaufsichtlichen Konsolidierungsverfahrens in Zukunft ausgeschlossen werden. Aus demselben Grund werden die Anforderungen an die Anerkennung von Einlagen stiller Gesellschafter als haftendes Eigenkapital verschärft. Mit diesem Ziel wäre die Einführung eines Haftungszuschlags bei den Sparkassen nicht zu vereinbaren. Dies ist auch die mehrfach geäußerte Auffassung der Deutschen Bundesbank. Die Sparkassen sind von der bankaufsichtlichen Konsolidierung, welche die betroffenen Institute vor erhebliche Anpassungsprobleme stellt, nicht berührt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 124):
Entspricht es den erklärten gesellschafts-, verteilungs-, steuer- und sozialpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung, wenn die Bezieher von Jahreseinkommen über einer halben Million DM infolge multipler Inanspruchnahme von Bauherrenmodellen und Verlustzuweisungen keinen Pfennig Einkommensteuer zu zahlen brauchen, während einkommensschwache Bürger (Arbeitslose, Rentner, Behinderte und Wohngeld- sowie Sozialhilfeempfänger) infolge der Sparmaßnahmen erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen?
Sowohl aus der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 als auch aus den Grundsatzbeschlüssen der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 1984 und zu den Begleitgesetzen vom 18. Mai 1983 ergibt sich, daß es das Ziel der Bundesregierung ist, zu einer gerechteren Besteuerung zu kommen.
Ein anderes Ziel ist die Festigung der finanziellen Fundamente unseres sozialen Netzes, hierzu müssen wir unseren Mitbürgern Opfer zumuten.
Daß die Bundesregierung die Verfolgung insbesondere auch des erstgenannten Zieles ernst nimmt, ist durch die im Steuerentlastungsgesetz 1984 getroffenen Maßnahmen belegt, die auf Initiativen der Bundesregierung zurückgehen.
Generell ist zu Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften zu sagen, daß beide Steuersparmodelle grundsätzlich nicht zu einer endgültigen Ersparnis der Einkommensteuer führen, sondern lediglich einen Stundungseffekt bewirken. Die hohen Anfangsverluste führen nämlich zu einer Verringerung der späteren Kosten.
Die negativen Einkünfte bei diesen Modellen werden zu einem großen Teil über die durch die hohe Fremdfinanzierung bedingte Zinsbelastung erreicht. Die Tilgung der Verbindlichkeiten erfolgt aus versteuertem Einkommen. Dies setzt der möglichen Verschuldung eine natürliche Grenze.
Die Presse hat bereits mehrfach über Fälle berichtet, in denen Zeichner von „Steuersparmodellen" wegen der Nichtberücksichtigung dieses Grundsatzes in erhebliche Liquditätsschwierigkeiten geraten sind. Versuche, die Liquidität durch eine Veräußerung der Objekte zu verbessern, scheiterten daran, daß sich die oft überteuert erworbenen Objekte nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste veräußern ließen.
Fallgestaltungen, wie Sie sie ansprechen, sind deshalb zwar denkbar, dürften jedoch eine Ausnahme bleiben. Im übrigen ist noch auf die Einschränkung der Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Vorauszahlungsverfahren durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 sowie auf das Auslaufen der Möglichkeit zur Umsatzsteueroption zum 31. Dezember 1984 hinzuweisen. Die Auswirkungen lassen sich noch nicht übersehen. Anbieterinformationen zufolge ist der Markt rückläufig.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 125 und 126):
4102* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Trifft es zu, daß beim Sonderverkauf von bundeseigenen VEBA-Aktien nur ein geringer Teil der angebotenen Aktien verkauft wurden, und wenn ja, wie viele?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis, und plant sie weitere derartige Aktionen?
Die Bundesregierung hat ihre Beteiligung an der VEBA von 43,75 Prozent auf 30 Prozent verringert. Veräußert wurden Aktien im Nennwert von 232 Millionen DM. Davon hat die VEBA für Belegschaftsaktien 200 000 Stück im Nennwert von 10 Millionen DM übernommen.
Die restlichen Aktien im Nennwert von 222 Millionen DM sind zu einem festen Übernahmepreis an ein Bankenkonsortium verkauft worden. Dadurch konnte die Transaktion mit Rücksicht auf den Kapitalmarkt, das Unternehmen VEBA und seine 650 000 Aktionäre kapitalmarkt- und kursschonend abgewickelt werden.
Es sind somit — wie geplant — alle Aktien veräußert worden. Die Plazierung der vom Bankenkonsortium übernommenen Aktien war nach zwei Tagen weitgehend abgeschlossen.
Das Vermögensbeteiligungsgesetz ist am 1. Januar 1984 in Kraft getreten. Dem Bankenkonsortium wurde deshalb aufgegeben, Interessenten im Rahmen dieses Gesetzes vorrangig zu bedienen. Unmittelbar haben 20 000 Anleger Aktien gezeichnet. Die von der VEBA übernommenen Aktien reichen für mindestens 33 000 Belegschaftsangehörige aus. Darüber hinaus haben Investmentfonds, deren Zertifikate bei Kleinanlegern breit gestreut sind, VEBA-Aktien erworben.
Die Auswertung der bei der Veräußerung der VEBA-Aktien gemachten Erfahrungen ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, Bundesbeteiligungen in solchen Fällen zu verringern, wo dies ohne Beeinträchtigung staatlicher Belange möglich ist. Die Durchführung einer solchen Transaktion wird sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles richten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Eylmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Fragen 127 und 128):
Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Bestimmung des haftenden Eigenkapitals bei Sparkassen (ohne Haftungszuschlag für die Gewährträgerhaftung) und Genossenschaftsbanken (50prozentiger Haftsummenzuschlag) unter dem Gesichtspunkt des in Artikel 3 Grundgesetz statuierten Gleichheitsgrundsatzes?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich die unterschiedliche Definition des haftenden Eigenkapitals in der Praxis in steigendem Maße als ein reines Marktverteilungsinstrument auswirkt, und hält sie es deshalb nicht für geboten, endlich Sparkassen und Genossenschaftsbanken gleiche Wettbewerbschancen zu eröffnen?
Das geltende Recht sieht für die Kreditgenossenschaften die Anerkennung eines Zuschlags zum haftenden Eigenkapital wegen der Haftsummenverpflichtungen der Genossen vor; es erkennt für die Sparkassen einen Haftungszuschlag wegen der Gewährträgerhaftung nicht an. Diese Entscheidung des Gesetzgebers verstößt nicht gegen den Gleichheitsgundsatz des Artikels 3 Grundgesetz. Der Haftsummenzuschlag beruht auf dem von den Mitgliedern mit ihrem Eintritt in eine Genossenschaft freiwillig anerkannten genossenschaftlichen Solidaritätsgrundsatz, während sich ein Haftungszuschlag auf die gesetzlich angeordnete Haftung des Gewährträgers einer Sparkasse stützen würde. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher eine Änderung der geltenden Eigenkapitalvorschriften nicht geboten.
Die Frage der weiteren Anerkennung des Haftsummenzuschlags als Eigenkapital muß vor allem unter wettbewerbs- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten beurteilt werden. Falls in dieser Frage politischer Handlungsbedarf gesehen wird, ist eher ein langfristig angelegter Abbau — teilweise oder ganz — des Haftsummenzuschlags zu erwägen als die Einführung eines Haftungszuschlags für die Sparkassen zu befürworten.
Für die Entwicklung der Marktanteile der einzelnen Kreditinstitute ist in erster Linie ihre Leistung im Wettbewerb maßgebend. Die Bestimmung des haftenden Eigenkapitals hat nur dann eine Bedeutung im Wettbewerb, wenn ein Kreditinstitut an die bankaufsichtlich vorgeschriebenen Grenzen für sein Kreditgeschäft stößt. Die Sparkassen haben jedoch noch erhebliche Spielräume zur Kreditgewährung, so daß auch aus diesem Grund die Einführung eines Haftungszuschlags nicht notwendig ist. Die maßgebliche Kennzahl für das zulässige Gesamtkreditvolumen der Sparkassen nach Grundsatz I hat sich vom 13,9fachen in 1981 auf das 13,0fache in 1983 verbessert. Zulässig sind Kredite bis zum 18fachen des haftenden Eigenkapitals, wobei Kredite an die öffentliche Hand nicht mitgerechnet werden. Die Sparkassen stehen in der Auslastung des Grundsatzes I ähnlich da wie die Kreditgenossenschaften (1981: 13,2fach; 1983: 12,9fach), aber erheblich besser als die Kreditbanken (1981: 15,1fach; 1983: 14,7fach).
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 129):
Wann und inwieweit wurde der Aufsichtsrat der VEBA-Glas über die Produktions- und Preisabsprachen der VEBA-Unternehmensleitung mit den vier anderen Hohlglasherstellern informiert?
Der Bund ist im Aufsichtsrat der VEBA-Glas AG nicht vertreten. Nach Auskunft der VEBA AG wurde der Aufsichtsrat der VEBA-Glas im November 1980 über die Untersuchungen des Kartellamtes und die gegen eine Reihe von Hohlglasherstellern,
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 4103*
darunter VEBA-Glas, erhobenen Vorwürfe unterrichtet. Im Zusammenhang mit dem im Februar 1982 ergangenen Bußgeldbescheid wurde der Aufsichtsrat abermals, und zwar umgehend schriftlich sowie in seiner folgenden Sitzung mündlich informiert.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 130 und 131):
Hält die Bundesregierung Klagen aus dem Gaststättengewerbe und seinen Verbänden für berechtigt, daß als „Schwarzgastronomie" bezeichnete Tatbestände und Veranstaltungen in einem die Existenz vieler gewerbsmäßig geführten Betriebe gefährdenden Ausmaß zunehmen?
Hält die Bundesregierung insoweit das Gaststättengesetz und die einschlägigen Rechtsverordnungen für ausreichend, oder plant sie Änderungen?
Zu Frage 130:
Das Problem der sogenannten „Schwarzgastronomie" war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Insbesondere in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage zum Fremdenverkehr vom 5. November 1982 (BT-Drucksache 9/2082 Nr. 5.4) und in Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Abgeordneten Würtz vom 24. Januar 1984 hat die Bundesregierung hierzu Stellung genommen. Als „Schwarzgastronomie" im eigentlichen Sinn sind nur gastgewerbliche Tätigkeiten anzusehen, die ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz oder ohne die Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erfolgen. Zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsressorts der Länder ist dieses Problem mehrfach erörtert worden mit dem Ziel, durch intensivere Kontrollen der örtlichen Behörden die „Schwarzgastronomie" einzudämmen und die vorübergehenden Gestattungen aus besonderem Anlaß einzuschränken. Dies hat in der Praxis auch schon Wirkungen gezeigt. Die vom Gastgewerbe und seinen Verbänden beklagte unerlaubte Vereins- und Veranstaltungsgastronomie dürfte deshalb künftig eher zurückgehen, als in existenzgefährdendem Maße zunehmen. Die Bundesregierung vermag diese Befürchtungen aus dem Gaststättenbereich insoweit nicht zu teilen. Ihre Auffassung wird durch die Umsatz- und Beschäftigungsstatistik bestätigt. Danach stieg im Zeitraum Januar-November 1983 der Umsatz im Gastgewerbe nominal um 1,7 %, die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 1,2 %.
Zu Frage 131:
Die Bundesregierung hält die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten nach dem Gaststättengesetz für eine Verhinderung der sogenannten „Schwarzgastronomie" grundsätzlich für ausreichend. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist hier entscheidend ein wirksamer Vollzug. Darüber hinaus wird z. Zt. gemeinsam mit dem DEHOGA geprüft, ob die von den Gastwirten vielfach kritisierte Regelung der vorübergehenden Gestattung aus besonderem Anlaß in § 12 Gaststättengesetz präziser formuliert werden kann, um die Durchsetzung dieser Vorschrift zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls überlegt, ob auf § 23 Abs. 2 Gaststättengesetz, der die nichtgewerbsmäßige Gastronomie in Vereinsräumen betrifft, verzichtet werden soll. Wegen des beschränkten Anwendungsbereiches dieser Vorschrift würde aber auch eine Streichung keine größeren Auswirkungen zugunsten der Gastwirte haben.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 132 und 133):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß in einer Region mit über 15 Prozent Arbeitslosigkeit mehrere hundert Arbeitsplätze bei der auch im Hochofenbau erfahrenen „DSD Dillinger Stahlbau GmbH" auf Grund mangelhafter Auftragsauflage deshalb akut gefährdet sind, weil angesichts des stockenden Restrukturierungsprogrammes der saarländischen Stahlindustrie der in diesem Programm u. a. vorgesehene neue Hochofen mit einem Auftragsvolumen von ca. 500 Millionen DM bislang nicht in Auftrag gegeben werden konnte?
Gedenkt die Bundesregierung, auch angesichts der äußerst prekären regionalen Arbeitsmarktsituation unverzüglich die politischen Voraussetzungen für eine zügige Abwicklung des Restrukturierungsprogrammes dahin gehend zu schaffen, daß die an der Restrukturierung maßgeblich beteiligte „Dillinger Hütte" endlich politische Garantien dafür erhält, daß der Restrukturierungs-Partner Arbed Saarstahl seinen finanziellen Programmanteil auch zuverlässig tragen und damit die entscheidende Investitionsbremse auch für den Bau eines neuen Hochofens beseitigt wird?
Zu Frage 132:
Angesichts der in der Region herrschenden hohen Arbeitslosigkeit und möglicher Gefährdung weiterer Arbeitsplätze ist die Bundesregierung an einer planmäßigen Realisierung des von Ihnen angesprochenen Hochofenprojekts interessiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung halten die beiden Unternehmen unverändert an dem Gemeinschaftsvorhaben fest.
Zu Frage 133:
Die Bundesregierung und die saarländische Regierung haben es unter Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel Arbed Saarstahl ermöglicht, sich als gleichberechtigter Partner am ROGESA-Projekt zu beteiligen. Zwei Drittel der zugesagten Hilfen sind bereits ausgezahlt worden. Das restliche Drittel ist verbindlich zugesagt.
Über die Möglichkeit einer Vorsorge für den Eventualfall, daß Saarstahl an dem ROGESA-Konzept nicht mehr mitwirken kann, finden zur Zeit Gespräche zwischen Bundes- und Landesregierung sowie den beteiligten Unternehmen statt.
4104* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 134 und 135):
Welche in- oder ausländischen Stellen haben sich um die Erteilung der Exporterlaubnis für kugelsichere Schutzwesten nach Syrien (Plenarprotokoll 10/49) bemüht, und welche in- oder ausländischen Stellen haben nach Erteilung der Erlaubnis den Export zu verhindern versucht?
Wird die Bundesregierung dem Druck der Vereinigten Staaten von Amerika nachgeben oder ihn zurückweisen, der sich gegen den Export von Dieselmotoren nach Rumänien (Plenarprotokoll 10/49) richtet?
Zu Frage 134:
Um die Erteilung einer Exportgenehmigung für die Lieferung von Schutzwesten nach Syrien hat sich eine deutsche Herstellerfirma bemüht. Die entsprechende Ausfuhrgenehmigung wurde dem Unternehmen durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft erteilt.
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1984 hatte ich bereits ausgeführt, daß die amerikanischen Behörden die Re-Exportlizenz für das aus den USA bezogene Vormaterial suspendiert haben und die Bundesregierung gebeten wurde, die Frage der Ausfuhr der Schutzwesten zu überprüfen. Die Bundesregierung überprüft diese Angelegenheit. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 135:
Wie ich bereits in der Fragestunde am 25. Januar 1984 ausgeführt habe, werden zivile Motoren, die nicht für den Antrieb von Panzern und anderen militärischen Fahrzeugen besonders konstruiert oder in wesentlichen Merkmalen für militärische Anwendung abgeändert sind, nicht von Position 0006 (1) der Ausfuhrliste erfaßt. Auch an anderer Stelle der Ausfuhrliste ist eine Erfassung ziviler Motoren nicht vorgesehen. Der Export ziviler Dieselmotoren nach Rumänien unterliegt daher keinerlei Beschränkungen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 136 und 137):
Welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung „zur Veränderung der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten" dem Rat der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagen, und welche Begründung lag dem Vorschlag zugrunde?
Warum wurde das Gebiet der bayerischen Stahlindustrie (Standorte Maxhütte Sulzbach-Rosenberg und Haidhof) nicht in die Verordnung (EWG) Nr. 216/84 des Rates vom 18. Januar 1984 aufgenommen, und hat die bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung gestellt?
1. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat Mitte Januar auf Vorschlag der EG-Kommission neben anderern Fördermaßnahmen aus der quotenfreien Abteilung des Europäischen Regionalfonds auch die von Ihnen angesprochene Verordnung für Stahlregionen verabschiedet. Gegen den Widerstand der Bundesregierung hat die EG-Kommission hierbei ihren Vorschlag aufrechterhalten, die Aufnahme der verschiedenen Stahlregionen in zwei zeitlich getrennte Phasen aufzuspalten. Für die 1. Phase hatte die Kommission zunächst keine deutsche Stahlregion mit der Begründung vorgesehen, daß die Umstrukturierungskonzepte der deutschen Stahlindustrie noch nicht vorlägen. In der letzten Ratssitzung Ende Dezember 1983 hat die Kommission dann jedoch diese Bedingung für das Gebiet Saarland-Westpfalz als erfüllt angesehen und die sofortige Einbeziehung dieser Region in die Verordnung vorgeschlagen.
Die Bundesregierung hat ihrerseits ihre Forderung nach möglichst gleichzeitiger Berücksichtigung aller in Betracht kommender deutscher Stahlregionen aufrechterhalten; sie hat dem Vorschlag der EG-Kommission erst zugestimmt, nachdem durch die Verordnung selbst die kurzfristige Einbeziehung weiterer deutscher Stahlregionen noch im Frühjahr 1984 bei Erfüllung bestimmter konkreter Kriterien sichergestellt war. Nur durch diesen Kompromiß war die Verabschiedung der Verordnungen überhaupt möglich.
2. Wie bereits ausgeführt, hat sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den betreffenden Bundesländern für die gleichzeitige Aufnahme der deutschen Stahlregionen auf der Basis diskriminierungsfreier Kriterien eingesetzt. Nach der Ende Januar 1984 erfolgten Vorlage sämtlicher Umstrukturierungskonzepte der deutschen Stahlindustrie sind nunmehr die sachlichen Voraussetzungen für die Entscheidung der EG-Kommission über die Einbeziehung weiterer deutscher Stahlregionen aufgrund der vorgesehenen Kriterien der 2. Phase gegeben. Nach Abstimmung mit den Bundesländern wird die Bundesregierung in diesen Tagen die EG-Kommission um eine kurzfristige Prüfung und Entscheidung bitten und hierbei auch entsprechend der Bitte der bayerischen Landesregierung die „Mittlere Oberpfalz" berücksichtigen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/1017 Fragen 138 und 139):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vertragsabschluß vom 1. September 1983 zwischen der Atomic Energy Organization of Iran (AEOI) und der Kraftwerk Union AG (KWU), wonach die im Jahre 1979 unterbrochenen Bauarbeiten am Atomkraftwerk Bushir (2 x 1 300 Megawatt) fortgesetzt werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts des Energiereichtums des Iran (Erdöl, Sonnenenergie) die geplanten Atomkraftwerke neben der Stromerzeugung wohl in erster Linie der Plutoniumerzeugung zur Herstellung von Atomwaffen dienen sollen?
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Zu Frage 138:
Die Bundesregierung ist von KWU dahingehend unterrichtet worden, daß die Fortsetzung der Bauarbeiten nicht Inhalt des Vertrages ist. Vereinbart ist vielmehr eine ingenieurtechnische Bestandsaufnahme zur Klärung der technischen Machbarkeit, der Kosten und des Zeitrahmens einer Fertigstellung.
Durch diese Untersuchung wird nach Mitteilung der KWU die Frage einer eventuellen Wiederaufnahme der Bauarbeiten nicht präjudiziert.
Zu Frage 139:
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Iran ist Partei des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen und hat damit in völkerrechtlicher Form auf die Herstellung von Kernsprengsätzen verzichtet. Darüber hinaus hat Iran mit der Internationalen Atomenergie Organisation ein umfassendes Kontrollabkommen abgeschlossen.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Frage 140):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Kartell der Hohlglashersteller aus dem Jahre 1979 unter wettbewerbsrechtlichen und -politischen Gesichtspunkten, nachdem die Bußgeldbescheide jetzt rechtskräftig geworden sind?
Die Bundesregierung sieht in dem mittlerweile bestandskräftig gewordenen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes gegen Vertreter der am Kartell beteiligten Hohlglashersteller sowie gegen diese Unternehmen selbst eine konsequente Anwendung des geltenden Kartellrechts.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Frage 141):
Wie beurteilt die Bundesregierung in politischer und rechtlicher Hinsicht die Suspendierung der Re-Exportlizenz durch die amerikanische Regierung für die Rohstoffe von 33 000 kugelsicheren Körperwesten, die in der Bundesrepublik Deutschland von einem inländischen Privatunternehmen hergestellt und mit Genehmigung der Bundesregierung nach Syrien ausgeführt werden sollen?
Die amerikanischen Behörden haben im Zusammenhang mit der Suspendierung ihrer zuvor erteilten Re-Exportlizenz die Bundesregierung gebeten, die Frage der Ausfuhr von Schutzwesten nach Syrien zu überprüfen. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Bei Nichterfüllung des gültigen Liefervertrages droht der deutschen Herstellerfirma wirtschaftlicher Schaden. Den amerikanischen Stellen sind die
Folgen eines rückwirkenden Eingriffs in einen bestehenden Vertrag deutlich gemacht worden. Eine abschließende Beurteilung durch die amerikanische Seite liegt noch nicht vor.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatsserkretär Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 142):
Entspricht es den erklärten verteilungspolitischen und sonstigen Zielen der Bundesregierung, daß im Jahr 1983 entgegen der Jahresprojektion 1983 die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen um 11,9 v. H. und die Bruttoeinkommen aus Arbeitnehmertätigkeit bei einem gleichzeitigen Preisanstieg von 3 v. H. nur um 1,5 v. H. gestiegen sind (vergleiche Jahreswirtschaftsbericht, Drucksache 10/952, S. 34)?
Hinter der Größe „Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen", die in der Volkseinkommensberechnung als Recht ermittelt wird, verbirgt sich eine Fülle recht heterogener Einkunftsarten. Sie umfaßt nicht nur die Einkommen der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit — dazu gehört z. B. auch die Deutsche Bundesbank — sowie Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit, sondern z. B. auch die Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalten zufließenden Vermögenseinkommen. Die Entwicklung der unterschiedlichen Bestandteile, aber auch innerhalb der einzelnen Einkunftsarten, weist i. d. R. eine große Streuung auf. Statistische Ergebnisse über die Entwicklung dieser einzelnen Einkunftsarten liegen zum jetzigen Zeitpunkt für 1983 noch nicht vor.
Wie in der Anlage des Jahreswirtschaftsberichts 1984 dargelegt, blieb 1983 nach den ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes der Anstieg der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit mit 1,5 % an der Untergrenze der im Jahreswirtschaftsbericht 1983 genannten Spanne von 11/2 bis 21/2 % das gesamte Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit ging mit einer Zunahme von 11,9 % deutlich über die vor Jahresfrist erwartete Marge von 5 bis 6 % hinaus. Der im Vergleich zur Vorausschätzung eingetretene höhere nominale Sozialproduktsanstieg ( + 41/2 % statt + 31/2 %) schlug sich damit ausschließlich bei dieser Einkommenskategorie nieder. Gleichzeitig war die Realeinkommensentwicklung der Arbeitnehmer günstiger als erwartet, da die Verbraucherpreise nur um 3 % und nicht, wie unterstellt, um 4 % zunahmen.
Die verteilungspolitischen und sonstigen gesamtwirtschaftlichen Vorstellungen der Bundesregierung lassen sich nicht an den Ergebnissen eines Jahres messen, sie müssen vielmehr in einem mehrjährigen Zusammenhang gesehen werden. Die überproportionale Zunahme der Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen war notwendig, um den Einbruch in den Jahren 1980 und 1981 wieder wettzumachen. Betrachtet man die letzten vier Jahre, so zeigen die Unternehmens- und
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Vermögenseinkommen einen Anstieg von 16,3 %, die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit von 17,8 %. Die Verbesserung der Ertragsverhältnisse der Unternehmen schafft nach Auffassung der Bundesregierung mit gewisser zeitlicher Verzögerung die Voraussetzungen für mehr Investitionen, ein höheres Wirtschaftswachstum, günstigere Beschäftigungsbedingungen und damit für einen allmählichen Abbau der Arbeitslosigkeit, wie die Entwicklung seit dem 2. Halbjahr 1983 bereits zeigt. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Chancen für künftig wieder stärker wachsende Verteilungsspielräume auch zugunsten der Arbeitnehmer.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/1017 Frage 143):
Trifft es zu, daß es eine Studie bei der Bundesregierung über den Schuldenabbau der DDR gibt (FAZ 14. Februar 1984), und wenn ja, wie haben sich das Schuldenkonto in Verrechnungseinheiten sowie die Bundesbürgschaft für die DDR verringert, und ergeben sich aus der Studie die Folgen der vermehrten Lieferungen für unsere und die Volkswirtschaft der DDR?
Es gibt keine Studie der Bundesregierung über den Schuldenabbau der DDR gegenüber den internationalen Gläubigern. Die Entwicklung der Devisenverschuldung der DDR wird allerdings laufend an Hand der veröffentlichten Daten der Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) beobachtet.
Die von der Devisenverschuldung unabhängige innerdeutsche Verschuldung der DDR in Verrechnungseinheiten (VE) — der innerdeutsche Handel wird im Wege des Clearing abgewickelt — betrug Ende 1983 netto etwa 4,0 bis 4,1 Mrd. VE. Ende 1982 lag die Verschuldung bei ca. 3,8 Mrd. VE.
Zur Förderung von langfristigen Investitionsgüterlieferungen in die DDR steht ein Plafond von 3,75 Mrd. DM zur Verfügung. Die Ausnutzung hat sich im Laufe des Jahres 1983 verringert, so daß anstehende Liefergeschäfte ohne Begrenzung garantiert werden können.
Die genauen Zahlen sind vertraulich. Die Bundesregierung ist bereit, sie im zuständigen Bundestagsausschuß darzulegen oder den einzelnen Abgeordneten persönlich mitzuteilen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 144 und 145):
Wie ist der Stand der Vorbereitungen zur ersten großen Industrieausstellung der deutschen Wirtschaft in Japan 1984, und ist gewährleistet, daß die Ausstellung so vorbereitet wird, daß sie eine erstklassige auch auf japanische Verhältnisse angepaßte Visitenkarte der deutschen Wirtschaft ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der öffentlichen Kritik am offiziellen Stand der Bundesrepublik Deutschland auf der internationalen Touristenfachmesse 1984 in Madrid, der in Qualität und Präsentation von allen Entwicklungsländern weit übertroffen worden sein soll, und wie wird sie dafür Sorge tragen. daß in Zukunft die Bundesrepublik Deutschland bei internationalen und anderen ausländischen Touristenfachmessen entsprechend ihrer Bedeutung und des Stellenwertes des Fremdenverkehrs für die Bundesrepublik Deutschland vertreten wird, um Schaden vom deutschen Fremdenverkehr abzuwenden?
Zu Frage 144:
Die Vorbereitungen für die am 23. April 1984 beginnende Deutsche Leistungsschau in Japan laufen planmäßig und termingerecht. Dies gilt sowohl für die im Rahmen dieses Ausstellungsprojektes erforderlichen Baumaßnahmen als auch für die übrigen organisatorisch-technischen und akquisitorischen Vorbereitungen. Der größte Teil der von unserer Industrie in Tokio gezeigten Exponate wird in diesen Tagen auf den Weg gebracht. Eine zuvor durchgeführte Ausstellerumfrage hat bestätigt, daß die deutsche Wirtschaft die außergewöhnliche Chance der Leistungsschau nutzen und mit einer ausgewählten Produktpalette ihre Fähigkeit zu technischen Spitzenleistungen dokumentiert wird. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind auch den offiziellen Stellen in Japan mitgeteilt worden, um deren Bereitschaft zur Akquisition ausgewählter Fachbesucher zu unterstützen.
Die anspruchsvolle Präsentation unserer Industrie im Rahmen der Leistungsschau wird durch ein von der größten japanischen Werbeagentur (Dentsu) entwickeltes Werbekonzept vorbereitet, das eine stetige Intensivierung der werblichen Maßnahmen bis zum Ausstellungsbeginn vorsieht.
Mehrere Gruppen japanischer Journalisten bereisen parallel dazu die Bundesrepublik und haben Gelegenheit, sich in den beteiligten Bundesressorts, bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft und insbesondere vor Ort bei den bedeutenden Ausstellerfirmen über die Ziele des Ausstellungsvorhabens und den Stand der Vorbereitungen zu informieren. Das bisherige Echo auf diese Besuche in der japanischen Presse war außerordentlich stark und positiv. Es ist davon auszugehen, daß auch die nächsten Journalistenbesuche im Vorfeld der Deutschen Leistungsschau ähnlich große Beachtung in den japanischen Medien finden werden.
Permanente Kontakte zu offiziellen japanischen Stellen, zur Deutschen Botschaft in Tokio und zur Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan ergänzen die hiesigen Vorbereitungsarbeiten.
Auf dem Hintergrund dieser Maßnahmen gehen Bundesregierung und deutsche Industrie davon aus, daß mit der deutschen Leistungsschau in Japan 1984 eine herausragende und auf die Verhältnisse des Gastlandes abgestimmte Präsentation gelingen wird. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß sich dieses Projekt für unsere Wirt-
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schaftsinteressen in der gesamten fernöstlichen Region als ein besonderer Erfolg erweisen wird.
Zu Frage 145:
Die Bundesregierung teilt die — offenbar nur von einem Journalisten verbreitete — Kritik an der Präsentation der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. nicht.
Die Zielgruppe der angesprochenen Masse waren in erster Linie Fachleute aus der Tourismusbranche. Die Öffentlichkeit hatte nur zeitweise Zutritt. Ausstattung und Repräsentanz waren auf diesen Zweck ausgerichtet. Wegen des Bekanntheitsgrades der Bundesrepublik als Reiseland ist ein Vergleich mit dem Auftreten relativ „neuer" Anbieter nicht angebracht.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Madrid äußerte sich positiv über die funktionale und angemessene Ausstattung des Ausstellungsstandes.
Die DZT wird auch künftig im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel in bewährter Form für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) werben, wobei der Aufwand auch am jeweiligen Interesse deutscher Anbieter gemessen werden muß.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 146 und 147):
Welche Genehmigung hat die Bundesregierung für die Beteiligung der Unternehmen Daimler-Benz und Thyssen-Henschel an der Produktion von Panzerfahrzeugen an Ägypten erteilt, und wie werden diese Genehmigungen begründet?
Warum hat die Bundesregierung vor der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Klejdzinski und Gansel in der Fragestunde vom 9. Februar 1984 (Plenarprotokoll 10/53), die sich auf eine Zusammenarbeit zwischen der Firma Krauss-Maffai und der ägyptischen Regierung zur Produktion eines Kampfpanzers bezogen, bei der Firma Krauss-Maffai keine Stellungnahme erbeten?
Zu Frage 146:
Die Bundesregierung hat für die zum Bau eines Mannschaftstransportfahrzeuges in Ägypten zugelieferten Teile keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt, da es sich ausschließlich um genehmigungsfreie Waren gehandelt hat.
Zu Frage 147:
Wie die Firma selbst lt. Presseberichten bestätigt hat, ist es bisher zu keinen konkreten Plänen oder Vereinbarungen mit ägyptischen Stellen gekommen. Daß das Unternehmen Kontakte hat und Gespräche zur Vorbereitung von Geschäftsanbahnungen führt, ist üblich und unterliegt nicht einer Vorabkontrolle durch die Bundesregierung.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 148 und 149):
Wie erklärt die Bundesregierung, daß in der Fragestunde vom 25. Januar 1984 (Plenarprotokoll 10/49) der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sprung als Grund für die Genehmigung des Exports von 33 000 kugelsicheren Körperwesten nach Syrien angegeben hat, ihre Verwendung für Polizeistreitkräfte sei denkbar, während nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden des Exportunternehmens der Liefervertrag mit dem syrischen Verteidigungsministerium geschlossen worden ist?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß nach Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sprung in der Fragestunde vom 25. Januar 1984 (Plenarprotokoll 10/49) die Bundesregierung die bereits erteilte Genehmigung des Exports von 33 000 kugelsicheren Körperwesten für ein deutsches Unternehmen nach Syrien überprüft, während nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens vom 6. Februar 1984 das Unternehmen von der Überprüfung der gültigen Exportgenehmigung durch die Bundesregierung noch nicht informiert worden ist?
Zu Frage 148:
Der Umstand, daß nach Angaben der deutschen Herstellerfirma das syrische Verteidigungsministerium als Vertragspartner auftritt, schließt nicht aus, daß Schutzwesten auch von „Polizeistreitkräften" verwendet werden. Lt. einer Mitteilung des Unternehmens auf dpa-Anfrage sind die Schutzwesten „für Polizisten und Soldaten" bestimmt.
Zu Frage 149:
Wie ich schon bei meinen vorhergehenden Antworten zu diesem Thema gesagt habe, ist die von den amerikanischen Behörden erbetene Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Die deutsche Ausfuhrgenehmigung ist bisher nicht widerrufen worden. Die weiteren Schritte hängen u. a. von der abschließenden Meinungsbildung der amerikanischen Stellen ab, insbesondere hinsichtlich der Folgen eines etwaigen Eingriffs in einen bestehenden Liefervertrag.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/1017 Frage 150):
Welche Endverbleibsregelungen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beteiligung der Unternehmen Daimler-Benz und Thyssen-Henschel an der Produktion eines Panzerfahrzeuges in Ägypten getroffen?
Da es sich, wie ich bereits auf die Frage des Abgeordneten Gansel ausgeführt habe, bei dieser Beteiligung nicht um genehmigungspflichtige Ausfuhren
4108* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 57. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
gehandelt hat, entfällt auch die Frage einer evtl. Endverbleibsregelung.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/ 1017 Fragen 151 und 152):
Wann wird die Bundesregierung gemäß § 7 Kriegswaffenkontrollgesetz den Unternehmen gegenüber die Genehmigung zur Produktion von Kriegswaffen widerrufen, bei denen auf Grund von Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Grund zu der Annahme besteht, daß sie die vom Gesetz verlangte „erforderliche Zuverlässigkeit" nicht besitzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz „erforderliche Zuverlässigkeit" der Verantwortlichen der Firma Rheinmetall, wenn gegen die Verantwortlichen wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind?
Zu Frage 151:
Die Bundesregierung wird gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Nr. 3 Kriegswaffenkontrollgesetz eine erteilte Genehmigung zur Produktion von Kriegswaffen widerrufen, sobald aufgrund festgestellter Tatsachen Grund zu der Annahmne besteht, daß eine der in § 6 Abs. 2 Nr. 2 Kriegswaffenkontrollgesetz genannten Personen die für die Herstellung der Kriegswaffen erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt und der Widerrufsgrund nicht in einer zu bestimmenden Frist beseitigt wird.
Zu Frage 152:
Die Genehmigungsbehörde prüft alle für die Beurteilung der Zuverlässigkeit maßgeblichen Gesichtspunkte. Dabei bezieht sie auch Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren ein.
Aus den zur Zeit von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten einschlägigen Ermittlungsverfahren liegen der Genehmigungsbehörde bisher keine Erkenntnisse vor, die im Rahmen der personen-
und handlungsbezogenen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Grund zu der Annahme bieten, daß die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/1017 Fragen 153 und 154):
Wie erklärt die Bundesregierung die Äußerung des Sprechers der Firma Krauss-Maffei vom 13. Februar 1984, Krauss-Maffei prüfe zur Zeit die technischen Möglichkeiten, auf Wunsch Kairos einen Kampfpanzer für Ägypten zu entwickeln oder an dessen Entwicklung mitzuarbeiten und die Bundesregierung sei über diese Pläne informiert, nachdem Staatssekretär Dr. Sprung in der Fragestunde am 9. Februar 1984 (Plenarprotokoll 10/53) mitgeteilt hat, der Bundesregierung sei über derartige Pläne nichts bekannt?
Wie steht die Bundesregierung zu diesem Vorhaben im Zusammenhang mit ihrer Waffenexport- und Nahostpolitik?
Zu Frage 153:
In der Fragestunde am 9. Februar 1984 hatten Sie gefragt, wie die Bundesregierung die Meldungen des „Wehrdienst" vom 9. und 23. Januar 1984, daß das Unternehmen Krauss-Maffei beabsichtigt, zusammen mit einem Rüstungsunternehmen aus einem NATO-Land, an die ägyptische Regierung Prototypen, Bausätze, Konstruktionsunterlagen und Fertigungsunterlagen für die Produktion einer Version des Kampfpanzers Leo 2 zu liefern, beurteilt. Darauf habe ich Ihnen geantwortet, daß der Bundesregierung keine Pläne der Fa. Krauss-Maffei bekannt seien, zusammen mit einem anderen NATO-Land Leo-2-Fertigungsunterlagen oder Teile nach Ägypten zu liefern.
Die Firma selbst hat laut Presseberichten bestätigt, daß es bisher zu keinen konkreten Plänen oder Vereinbarungen mit ägyptischen Stellen gekommen ist. Daß das Unternehmen Kontakte hat und Gespräche zur Vorbereitung von Geschäftsanbahnungen führt, ist üblich und unterliegt nicht einer Vorabkontrolle durch die Bundesregierung.
Zu Frage 154:
Angesichts dieser Sachlage sieht die Bundesregierung gegenwärtig keine Veranlassung zu weiteren Stellungnahmen.