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    Plenarprotokoll 10/56 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1984 Inhalt: Gedenkworte für den verstorbenen sowjetischen Staats- und Parteichef Juri Andropow 3927 A Wahl des Abg. Dr. Klejdzinski zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . 3927 B Ausscheiden des Abg. Bastian aus der Fraktion DIE GRÜNEN 3927 B Erweiterung der Tagesordnung 3927 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/988 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/1024 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Gremium zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/1028 — Roth (Gießen) CDU/CSU 3927 D Walther SPD 3928 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 3930 D Dr. Weng FDP 3933 C Namentliche Abstimmung 3935 A Beratung des Jahresgutachtens 1983/84 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 10/669 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1984 der Bundesregierung — Drucksache 10/952 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Wissmann, Hauser (Krefeld), Kraus, Doss, Dr. Lippold, Dr. Lammert, Lattmann, Dr. Schwörer, Müller (Wadern), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Unland, Niegel, Gerstein, Pfeffermann, Lenzer, Seesing, Günther, Krey, Dr. Bugl, Dr. Hoffacker, Eigen, Dr. Möller, Dr. Müller, Kroll-Schlüter, Tillmann, Weiß, Haungs, Hinsken, Frau Krone-Appuhn, Frau Geiger, Frau Will-Feld, Frau Verhülsdonk, Wilz, Bohl, Dr. Olderog, Sauter (Ichenhausen), Berger, Dr. Götz, Dr. Hornhues, Pohlmann, Magin, Dr. II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1984 Schroeder (Freiburg), Hedrich, Uldall, Jung (Lörrach), Dr. Stavenhagen, Dr. Friedmann, Dr. Laufs, Schwarz, Sauter (Stuttgart), Dr. Kunz (Weiden), Linsmeier und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Solms, Dr. Haussmann, Gattermann, Grünbeck, Hoffie, Wurbs, Dr. Weng, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP Förderung der Bildung von Risikokapital — Drucksache 10/918 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 3937B, 4020C, 4024 B Roth SPD 3947 C Dr. Dregger CDU/CSU 3955 C Dr. Jochimsen, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3962 B, 4022 D Dr. Haussmann FDP 3983 D Burgmann GRÜNE 3986 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 3991 C Dr. Apel SPD 3997 A Handlos fraktionslos 4001 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 4004A Dr. Ehrenberg SPD 4005 D Dr. Solms FDP 4008 C Stratmann GRÜNE 4010A Wissmann CDU/CSU 4011 C Kraus CDU/CSU 4013 C Dr. Jens SPD 4015 B Gerstein CDU/CSU 4017 C Kittelmann CDU/CSU 4019A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/930 — Dr. Eyrich, Minister des Landes BadenWürttemberg 4025 A Kiehm SPD 4026 C Dr. Hirsch FDP 4027 B Hoss GRÜNE 4028 B Broll CDU/CSU 4029 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/964 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen — Drucksache 10/965 — 4031 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1983 und zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 — Drucksache 10/462 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/935 — Schwenninger GRÜNE 4031 C Kittelmann CDU/CSU 4033 B Klose SPD 4033 C Dr. Rumpf FDP 4035 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1980 — Drucksache 10/265 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/999 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/1036 — 4035 D Beratung der Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 29. März bis 31. Dezember 1983 eingegangenen Petitionen — Drucksache 10/975 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/989 — 4036 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1723/81 hinsichtlich der Möglichkeit, Beihilfen für die Verwendung von Butter zur Herstellung bestimmter Lebensmittel zu gewähren Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1411/71 hinsichtlich des Fettgehalts der Trinkmilch Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung allgemeiner Regeln für die Gewährung von Beihilfen für zu Futterzwecken bestimmte eingedickte Milch Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1269/79 hinsichtlich der Bedingungen für den Absatz von für den Direktverbrauch bestimmter Butter zu ermäßigten Preisen - Drucksachen 10/595 Nr. 8, 10/977 - Fragestunde - Drucksache 10/1017 vom 17. Februar 1984 - Kurt Ziesel, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschland-Stiftung e. V., als Begleiter Bundeskanzlers Kohl auf dessen Israel-Reise MdlAnfr 4, 5 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Dr. Timm SPD Antw StSekr Boenisch BPA 3967 B, D, 3968 B, C, D, 3969 A, B, C, D, 3970 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Timm SPD . . . 3967D, 3968A,B ZusFr Lutz SPD 3968 C ZusFr Urbaniak SPD 3968 D ZusFr Krizsan GRÜNE 3968D, 3970 C ZusFr Stiegler SPD 3969A, 3970 B ZusFr Dr. Sperling SPD 3969B, C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 3969B, 3970 B ZusFr Dr. Scheer SPD 3969 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . 3969D, 3970A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 3970 B Umfang der Arbeitnehmerüberlassung MdlAnfr 20, 21 17.02.84 Drs 10/1017 Kirschner SPD Antw PStSekr Vogt BMA . 3970D, 3971 A, B, C, D, 3972 A, B, C, D, 3973 A, B, C, D, 3974B, C ZusFr Kirschner SPD 3971 B, C, 3972 B ZusFr Frau Zutt SPD 3972 B ZusFr Peter (Kassel) SPD 3972C, D ZusFr Stiegler SPD 3972D, 3973C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 3973A ZusFr Urbaniak SPD 3973B, C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 3973D, 3974 A ZusFr Reimann SPD 3974 B,C Ausdehnung der bisher auf drei Monate begrenzten Höchstdauer bei der Arbeitnehmerüberlassung MdlAnfr 22, 23 17.02.84 Drs 10/1017 Peter (Kassel) SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . 3974D, 3975 BC, D, 3976 A, B, C, D, 3977 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . 3975 B, C, 3976A ZusFr Kirschner SPD 3975C, D ZusFr Lutz SPD 3976A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD 3976B, C ZusFr Dreßler SPD 3976 D ZusFr Dr. Penner SPD 3977 B ZusFr Urbaniak SPD 3977B, C Schaffung von Dauerarbeitsplätzen durch Einschränkung der Arbeitnehmerüberlassung und durch stärkere Bekämpfung der illegalen Beschäftigung MdlAnfr 24, 25 17.02.84 Drs 10/1017 von der Wiesche SPD Antw PStSekr Vogt BMA . 3977D, 3978 A, B, C, D, 3979 A, B, C, D, 3980 A, B, C, D, 3981A, B ZusFr von der Wiesche SPD . 3978 A, B, 3980B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD . . . 3978B, 3981A ZusFr Lutz SPD 3978C, 3981 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 3978 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 3978 D ZusFr Kirschner SPD 3979B, 3980 D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 3979 C ZusFr Frau Fuchs (Köln) SPD 3979 D ZusFr Keller CDU/CSU 3980 D Äußerung des Bundesarbeitsministers über die Feststellbarkeit gesundheitlicher Teilarbeitsfähigkeit; Berücksichtigung betrieblicher Umstände bei der Feststellung einer Teilarbeitsfähigkeit durch den Arzt MdlAnfr 34, 35 17.02.84 Drs 10/1017 Urbaniak SPD Antw PStSekr Vogt BMA . 3981 C, D, 3982 A, C, D ZusFr Urbaniak SPD 3981C, 3982C, D ZusFr Lutz SPD 3981D, 3982A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1984 Gesetzliche Absicherung sozialversicherungsrechtlich ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse MdlAnfr 36, 37 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . . 3982D, 3983 A,C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 3982 D, 3983 C Nächste Sitzung 4036 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 4037* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1984 3927 56. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1984 4037* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24.2. Dr. Ahrens * 23.2. Bernrath 23. 2. Frau Blunck 24.2. Böhm (Melsungen) 24.2. Brosi 24. 2. Dr. Enders 24.2. Ertl 24.2. Hartmann 24. 2. Heyenn 24. 2. Jäger (Wangen) * 24.2. Dr. h. c. Lorenz 24. 2. Menzel 23.2. Möllemann 24.2. Neumann (Bramsche) * 24. 2. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 24.2. Spilker 23.2. Dr. Stark (Nürtingen) 24.2. Dr. Todenhöfer 24.2. Frau Dr. Wex 24.2. Weiskirch (Olpe) 24.2. Wischnewski 24.2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vom Bundesrat am 28. Oktober 1983 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sieht erstens eine Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung von Beamten aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, zweitens die Verlängerung der Beurlaubung aus familiären Gründen und drittens die Neueinführung einer Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen vor. Damit möchte der Entwurf einen Beitrag zur Lösung eines Problems leisten, das alle, die in Bund und Ländern Verantwortung tragen, schwer bedrückt: die derzeit bestehende hohe Arbeitslosigkeit.
    Diese wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren anhalten, wenn sich auch nach den jüngsten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der konjunkturellen Belebung der letzten Monate erste Anzeichen für eine Trendumkehr ergeben haben. Diesem drängenden Problem muß nach unserer Auffassung — darin wissen wir uns mit der Bundesregierung einig — in erster Linie mit weiteren Maßnahmen zur Intensivierung des wirtschaftlichen Wachstums begegnet werden.
    Damit allein ist jedoch die schwierige Situation am Arbeitsmarkt nicht zu bewältigen. Die dafür erforderlichen realen Wachstumsraten werden auch bei günstiger Entwicklung kaum erreicht werden. Notwendig sind deshalb zusätzliche flankierende Maßnahmen zur Entlastung des Arbeitsmarktes, insbesondere durch Modelle zur Arbeitszeitverkürzung.
    Die Regierungschefs der Länder waren sich bei ihren Beratungen während der Jahreskonferenz im Oktober 1983 in Stuttgart darüber einig, daß auch dienstrechtliche Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation beitragen können. Die von Baden-Württemberg angeregte Initiative zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ist deshalb vom Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen worden.
    Der vorliegende Gesetzentwurf orientiert sich vor allem an drei Prinzipien, nämlich an den Gesichtspunkten der Freiwilligkeit, der Kostenneutralität und der Reversibilität.
    Wir sind der Auffassung, daß vor jeder Zwangsmaßnahme die Förderung der solidarischen Bereitschaft der in Arbeit stehenden Bediensteten zu einem freiwilligen Teilverzicht auf Arbeit absolute Priorität haben muß. Damit wird — das möchte ich ganz besonders unterstreichen — eine Gegenposition zu den Vorstellungen bezogen, die das alleinige Heil in einer generellen Verkürzung der Arbeitszeit suchen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Zum zweiten zwingt uns die überaus angespannte Lage der öffentlichen Haushalte dazu, darauf zu achten, daß die vorgeschlagenen Regelungen weitestgehend der Forderung nach Kostenneutralität entsprechen. Größere Haushaltsmehrbelastungen, wie sie durch schlichte Vermehrung der Stellen im öffentlichen Dienst eintreten, wären nicht vertretbar. Sie würden die intensiven Bemühungen von Bund und Ländern zur Konsolidierung ihrer Haushalte und zur Absenkung der Personalkostenanteile zunichte machen. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzentwurf des Bundesrates auch die Einführung eines angemessenen Versorgungsabschlages vor. Nach diesem Vorschlag bleibt Beamten mit langer Dienstzeit die Möglichkeit erhalten, trotz gewisser Zeiten der Freistellung noch den Höchstruhegehaltssatz zu erreichen. Um dennoch die angestrebte Kostenneutralität zu erzielen, sollen künftig alle Formen der Freistellung — auch die bisher insoweit privilegierten Arten — in die Abschlagsregelung einbezogen werden. Wir hoffen, daß der Appell zur Solidarität trotz gewisser finanzieller Einbußen an Versorgung bei den Bediensteten Gehör finden wird. Auch im Interesse gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz sind wir geradezu gezwungen, Lösungen zu vermeiden, bei denen der freiwillige Arbeitsverzicht durch ungerechtfertigte finanzielle Vorteile erkauft wird.
    Der dritte Leitgedanke, der dem Gesetzentwurf des Bundesrates zugrunde liegt, ist das Prinzip der Reversibilität. Die heute prognostizierte Entwicklung unserer Bevölkerung bis zum Jahre 2000 zwingt dazu, nicht Lösungen auf Dauer vorzusehen. Erforderlich sind Maßnahmen, die der hoffentlich vorübergehenden Notsituation entgegenwirken, bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation aber wieder aufgehoben werden können. Deshalb sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur teilweisen oder völligen Freistellung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen an das Vorliegen einer Notsituation am Arbeitsmarkt geknüpft und bis zum Anfang der 90er Jahre befristet. Gleichzeitig wird damit den Anforderungen Rechnung getragen, die der Grundsatz der Hauptberuflichkeit und das Lebenszeitprinzip im Interesse der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums an gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiet stellt.
    Auf dieser Grundlage sieht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates vor, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, die Teilzeitbeschäftigung für Beamte aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zu erweitern, und zwar indem auf das bis-



    Minister Dr. Eyrich (Baden-Württemberg)

    herige Erfordernis, daß für eine ausschließlich oder in der Regel im öffentlichen Dienst auszuübende Berufstätigkeit ausgebildete Bewerber vorhanden sein müssen, verzichtet wird und indem die bisherige Höchstdauer von acht Jahren auf zehn Jahre heraufgesetzt wird. Zusätzlich soll allen Beamten, die mindestens 20 Jahre vollzeitbeschäftigt gewesen sind und die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Eintritt in den Ruhestand sowie allen übrigen Beamten bis zur Dauer von sechs Jahren die Möglichkeit einer Beurlaubung eröffnet werden. Für Richter werden entsprechende Regelungen vorgeschlagen. Außerdem wird die Höchstdauer einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen von bisher sechs Jahren auf neun Jahre ausgedehnt. Auf Grund der Ausgestaltung der Bestimmungen als Ermächtigungsnorm bleibt es den Ländern überlassen, wie weit sie die neueröffneten Lösungen in Landesrecht umsetzen wollen.
    Daß der vorgeschlagene Versorgungsabschlag nunmehr alle Formen von Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung — mit Ausnahme der Beurlaubung aus dienstlichem Interesse oder bei öffentlichen Belangen — erfaßt, entspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Hinzu kommt, daß der Gesetzentwurf sein Ziel verfehlen würde, würde man die familienpolitisch bedingten Freistellungen von der Abschlagsregelung ausklammern. Um Kostenneutralität zu erreichen, müßte in diesem Fall der arbeitsmarktpolitische Bereich mit Versorgungsabschlägen in einer Höhe belegt werden, die jeden Antragsteller abschrecken würde.
    Die Bundesregierung hat zu dem Entwurf des Bundesrates im wesentlichen positiv Stellung genommen. Die Länder begrüßen diese konstruktive Haltung der Bundesregierung und ihren Vorschlag, die Bundesbeamten — und bei der sogenannten „Altersbeurlaubung" auch die Bundesrichter und Berufssoldaten — einzubeziehen. Damit wird die Einheitlichkeit des Dienstrechtes gewahrt und gleichzeitig ein breiterer Anwendungsbereich für die Entlastungsmaßnahmen erschlossen. Wir sind uns darüber im klaren, daß der Effekt der Vorschläge angesichts des Anteils des öffentlichen Dienstes an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen nur begrenzt sein kann. Aber in diesen schwierigen Zeiten ist jeder Beitrag zur Verbesserung der Chancen der jungen Generation willkommen.
    Auf dem Hintergrund dieser schwierigen Situation möchte ich an diejenigen, die sich nunmehr mit diesem Gesetzentwurf befassen müssen, appellieren, daß die gebotenen Änderungen des Bundesrechts so rasch wie möglich verabschiedet werden, damit die Länder sie unverzüglich in Landesrecht umsetzen können. Wir würden es begrüßen, wenn die neuen Regelungen schon für die Einstellungstermine im kommenden Herbst zur Verfügung stünden. Um die unverzügliche Umsetzung der bundesrechtlichen Entscheidungen im Land sicherzustellen, hat beispielsweise die Landesregierung von Baden-Württemberg bereits das Innenministerium beauftragt, die Arbeiten zur Änderung des Landesbeamtengesetzes aufzunehmen. Ich möchte sie bitten, diese Bemühungen durch eine beschleunigte Behandlung unserer Vorlage zu unterstützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kiehm.

(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Jetzt aber etwas mehr Schwung, bitte!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Kiehm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf wird ein weiterer Versuch gemacht, die Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst zu regeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und werden an der Ausgestaltung auch konstruktiv mitarbeiten, um eine optimale Wirkung zu erzielen.
    In dieser ersten Lesung will ich mich auf einige Bemerkungen beschränken, die diesen Gesetzentwurf in einen größeren Zusammenhang stellen.
    Nach der genannten Zielsetzung sollen die Wirkungen vor allen Dingen im Lehrerbereich liegen. Wir sind der Meinung, daß aber auch für den Bund nicht nur die rechtlichen, sondern auch die tatsächlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um Teilzeitarbeit und Beurlaubung für die Bundesbediensteten effektiv zu machen. Auf den Hinweis in der Stellungnahme der Bundesregierung auf die zu wahrende Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes darf man aber nicht so reagieren, daß unkritisch an gewohnten Abläufen festgehalten wird und damit die Verwirklichungsmöglichkeiten für Teilzeitarbeit eingeschränkt werden. Wir erwarten, daß die Regierung in ihren Verwaltungen und Betrieben gerade wegen des Angebotscharakters dieses Gesetzes flexible Arbeitsformen anbietet.
    Wir hoffen auch darauf, daß die aufgeschlossene Haltung, die wir der zeitlichen Befristung der Regelung entgegenbringen, zu vernünftigen Staffelungsvorschlägen führt. Wir sind auch durchaus bereit, über die ergänzenden Vorschläge der Regierung zu diskutieren.
    Wir sehen allerdings das Problem, daß die Teilzeitbeschäftigung wieder in eine Vollzeitbeschäftigung überführt werden muß. Wir sehen natürlich auch die Konsequenzen, die sich daraus für eine Stellenplanpolitik ergeben. Wir müssen aber von der Regierung erwarten, daß sie ihre Position darlegt und erklärt, wie sie die vorgeschlagene Regelung mit den — wie sie es nennt — elementaren Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums in Einklang bringen will, die auf Hauptberuflichkeit, Vollalimentation und Lebenszeitprinzip abstellt.
    Es ist die Frage, ob der Kompromiß, der hier zwischen dem Grundsatz und einer praktikablen Regelung gefunden ist, für die Bundesregierung nun auch ein erster Schritt ist, um die Elastizität in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen.
    Ein Drittes. Das in diesem Gesetz angesprochene Verbot entgeltlicher Nebentätigkeit sehen wir in diesem Falle im Zusammenhang mit dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf zu einer generellen Einschränkung der Nebentätigkeit. Wir hoffen auf die



    Kiehm
    Bereitschaft der Koalition, an unserem Entwurf konstruktiv mitzuarbeiten.
    Viertens. Teilzeitarbeit und Beurlaubung werden als unmittelbare Wirkung eine Reduzierung des Personalaufwandes zur Folge haben. Diese fiskalische Wirkung darf aber nicht vorrangiges Ziel des Gesetzes sein. Gerade im Hinblick auf die große Zahl der Arbeitsuchenden im Lehrerbereich müssen die nach diesem Gesetz freiwerdenden Mittel eingesetzt werden, um zusätzlich Lehrer zu beschäftigen. Wir beabsichtigen auch, das in einer Entschließung dem Hause vorzulegen. Wir hoffen, daß die Koalitionsfraktionen in dieser Frage mit uns übereinstimmen.
    Die Arbeitsmarktlage — so heißt es — erfordere besondere Maßnahmen für die Regelung, die in dem Gesetzentwurf angesprochen ist. Wenn wir nun aber einmal davon ausgehen, daß der mißratene Versuch einer Vorruhestandsregelung in der Tat keine Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bringt, bleibt die Frage an die Regierung, ob sie beabsichtigt, in Ergänzung der vorliegenden gesetzlichen Lösung weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wir erwarten in diesem Zusammenhang einen Bericht des Bundesinnenministers etwa zu den Fragen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Antragsaltersgrenze für Beamte des Bundes mit der Altersgrenze für Beamte der Länder beim 62. Lebensjahr zu harmonisieren. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, darüber hinaus die allgemeine Antragsaltersgrenze für Beamte abzusenken? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Mehrarbeit und Schichtdienst im öffentlichen Dienst einzuschränken? Beabsichtigt die Bundesregierung, besondere Altersgrenzen für Schichtdienstleistende einzuführen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung der 35-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst? Wird, meine Herren von der Koalition, die Bundesregierung den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ein Verhandlungsangebot über eine Vorruhestandsregelung unterbreiten, oder bleibt sie bei ihrem Nein?
    Wir werden mit den Forderungen nach einem arbeitsmarktpolitischen Beitrag die Arbeitslosigkeit in wesentlichen Fragen sicherlich nicht bekämpfen können. Wir sind aber der Meinung, daß der Staat zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entsprechend seiner Verantwortung auch die Möglichkeiten energisch einsetzen sollte, die ihm als Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

    (Beifall bei der SPD)