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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages, Max Güde 3725A Erweiterung der Tagesordnung 3773 B Begrüßung von Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Korea . . 3792 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers in Israel Dr. Kohl, Bundeskanzler 3725 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 3729 D Dr. Dregger CDU/CSU 3736 B Reents GRÜNE 3740 D Schäfer (Mainz) FDP 3744 D Frau Renger SPD 3747 D Klein (München) CDU/CSU 3751 A Dr. Hirsch FDP 3753 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hirsch, Dr. Miltner, Baum, Dr. Laufs, Austermann, Biehle, Clemens, Dr. Feldmann, Dr. Hüsch, Kleinert (Hannover), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Müller (Wesseling), Reddemann, Frau Roitzsch, Sauer (Stuttgart), Sauter (Ichenhausen), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Sonderabfälle — Drucksachen 10/193, 10/474 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Frau Schmidt (Nürnberg), Reuter, Egert, Fischer (Homburg), Müntefering, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz vor Lärm — Drucksachen 10/233, 10/566 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Bodenqualität und Bodenerhaltung — Drucksachen 10/359, 10/948 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz des Bodens — Drucksachen 10/417, 10/949 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/849 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes — Drucksache 10/629 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Stillegung bestimmter Kohlekraftwerke — Drucksache 10/609 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten — Drucksache 10/786 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume — Drucksache 10/787 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Thema „Unsere Verantwortung für die Umwelt" — Drucksachen 10/383, 10/870 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 — Drucksachen 9/2359, 10/780 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bericht zur Lage der Natur — Drucksachen 10/83, 10/894 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Nukleare Entsorgung — Drucksache 10/906 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Befahren der Weser im Kernbereich Oberwasser — Drucksache 10/907 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD „Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft" — Drucksache 10/974 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl — Drucksache 10/969 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid — Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 3775A Dr. Hauff SPD 3780 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 III Dr. Laufs CDU/CSU 3785 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3787 B Baum FDP 3789 B Kiechle, Bundesminister BML 3792 B Müntefering SPD 3795 D Schmidbauer CDU/CSU 3798 A Dr. Hirsch FDP 3800 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 3801 D Weiser, Minister des Landes Baden-Württemberg 3804 D Frau Dr. Hartenstein SPD 3809 A Dr. Göhner CDU/CSU 3812 B Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 3814A Hoffie FDP 3818A Drabiniok GRÜNE 3820 B Kiehm SPD 3821 D Fellner CDU/CSU 3823 C Bredehorn FDP 3826 A Reuter SPD 3827 D Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 3829 C Duve SPD 3831 C Dr. Lippold CDU/CSU 3833 C Frau Blunck SPD 3835 C Dr. Warrikoff CDU/CSU 3837 C Frau Weyel SPD 3839 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 10/187, 10/192, 10/914 — Werner CDU/CSU 3842 C Heimann SPD 3844 A Ronneburger FDP 3845 D Schneider (Berlin) GRÜNE 3847 A Windelen, Bundesminister BMB . . . 3849 B Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Tiefflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntessinan (Labrador) — Drucksache 10/905 — 3851A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/913 — 3851 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/925 — 3851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/881 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) — Drucksache 10/911 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen — Drucksache 10/916 — 3852 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern — Drucksachen 10/486 Nr. 23, 10/923 — . 3852A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung von Regelungen im Bereich der Einkommensteuer im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft — Drucksachen 10/358 Nr. 43, 10/926 — . 3852 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Fragestunde — Drucksache 10/957 vom 3. Februar 1984 — Errichtung privater Hochschulen; Förderung der Gründung einer Privatuniversität in Ingolstadt MdlAnfr 50, 51 03.02.84 Drs 10/957 Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . 3755A, B,C,D ZusFr Seehofer CDU/CSU 3755 B,C,D Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien MdlAnfr 54 03.02.84 Drs 10/957 Hiller (Lübeck) SPD Antw StMin Möllemann AA 3756B, C ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3756 B,C ZusFr Gansel SPD 3756 C Besuch von StMin Möllemann in Saudi- Arabien Ende 1983 MdlAnfr 55 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw StMin Möllemann AA . . 3756D, 3757A,B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 3756D, 3757A ZusFr Gansel SPD 3757 A Errichtung von Goethe-Instituten in Staaten des Warschauer Paktes MdlAnfr 56 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 3757 B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3757 C Vorbereitung der Prüfung politischer Maßnahmen zur Überwindung der deutschen und der europäischen Teilung im Rahmen der EPZ-Arbeitsgruppen MdlAnfr 57 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 3757D, 3758A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 3757 D, 3758A Neue Erkenntnisse über den Verbleib des Bernsteinzimmers aus Zarskoje Selo bei Leningrad MdlAnfr 66, 67 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 3758 C, D, 3759 A, B, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3759A,B Änderung der Richtlinien für die Auswahl und Einstellung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst im BGS betr. Aushändigung des Auszugs aus dem Beschluß der Bundesregierung vom 19.9. 50 MdlAnfr 70 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 3759 C, D, 3760A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3759 D Geltung des Grundrechts auf Petitionen für Angehörige des öffentlichen Dienstes z. B. bei Massenpetitionen gegen die Raketenstationierung MdlAnfr 71 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3760 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 3760 B ZusFr Frau Simonis SPD 3760 C Schutz der Verbraucher vor überteuerten Raten-Kreditverträgen MdlAnfr 73, 74 03.02.84 Drs 10/957 Meininghaus SPD Antw PStSekr Erhard BMJ . . 3760D, 3761A, B ZusFr Meininghaus SPD 3760D, 3761 A Neuordnung der EG-Finanzen MdlAnfr 76, 77 03.02.84 Drs 10/957 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3761D, 3762 A, C, D, 3763 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . 3761D, 3762 C ZusFr Frau Zutt SPD 3762 D Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach Autoabgasstoffen und Lärmentfaltung MdlAnfr 80 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Göhner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 3763 A, B, C, D ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 3763B, C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3763 C Eignung der „Erklärung von Quieto" für eine Lösung der weltweiten Schuldenkrise MdlAnfr 81 03.02.84 Drs 10/957 I Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3763D, 3764 B,C,D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3764A,B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3764 C ZusFr Krizsan GRÜNE 3764 C Meldungen über eine Kündigung des Kohleverstromungsvertrages nach den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 V und über einen Ersatz der deutschen Steinkohle durch Importkohle; Festhalten der Bundesregierung am „Jahrhundertvertrag" MdlAnfr 83, 84 03.02.84 Drs 10/957 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3765 A, B, C, D, 3766A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3765 B,C,D ZusFr Dr. Jens SPD 3765 D Verhinderung einer Lieferung des Kampfpanzers Leo II durch ein anderes NATO-Land an Saudi-Arabien MdlAnfr 85 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3766 A, C, D, 3767 A ZusFr Klose SPD 3766B,C ZusFr Gansel SPD 3766 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3766 D ZusFr Frau Simonis SPD 3766 D Produktion des deutschen Schützenpanzers TAM in Argentinien und Export in den asiatischen Raum MdlAnfr 86 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3767 A, B, C, D, 3768A ZusFr Klose SPD 3767A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3767 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3767 C ZusFr Gansel SPD 3767 D Vereinbarungen zwischen Krauss-Maffei und einem Unternehmen in einem anderen NATO-Land über die Herstellung eines Kampfpanzers MdlAnfr 87 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3768 A, B, C, D, 3769 A ZusFr Gansel SPD 3768 B ZusFr Frau Simonis SPD 3768 C ZusFr Frau Zutt SPD 3768 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3768 D ZusFr Klose SPD 3768 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3769 A Verhinderung der Lieferung deutscher Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen über ein anderes NATO-Land an Länder in Spannungsgebieten MdlAnfr 88 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3769 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD 3769B,C ZusFr Frau Simonis SPD 3769 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3769 D Vereinbarungen des ägyptischen Verteidigungsministers mit dem Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei im November 1983 in München über die Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 89 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3770 A, B, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3770A,B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3770 C ZusFr Gansel SPD 3770 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3770 D Vereinbarkeit der Rüstungslieferungen der Fa. Krauss-Maffei an Ägypten u. a. mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 90, 91 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3771A, B, C, D, 3772 A, B ZusFr Dr. Klejdzinski .SPD 3771 A, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3771 B ZusFr Gansel SPD 3771B, 3772A ZusFr Frau Zutt SPD 3772 A ZusFr Klose SPD 3772 B Von der polnischen Regierung geforderte Bindung von Umschuldungsverhandlungen für Hermes-Kredite an die Gewährung neuer Kredite MdlAnfr 92 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3772 B,C,D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3772C, D Vom Bundeskartellamt verfügtes Verbot der Fortführung des Mineralölunternehmens Aral als Kartell MdlAnfr 93 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 3772D, 3773A,B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3773 A Nächste Sitzung 3852 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3853* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Anlage 2 Erkenntnisse der Bundesregierung über Gefährdungen durch Dioxin; Beteiligung der Bundesregierung an einem „DioxinSuchprogramm" und Verhinderung der Entstehung von Dioxin bei Verbrennungsprozessen MdlAnfr 58, 59 03.02.84 Drs 10/957 Duve SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3853* B Anlage 3 Fortgeltung der Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes über den 31. 12. 1984 hinaus MdlAnfr 60 03.02.84 Drs 10/957 Bernrath SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854*A Anlage 4 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf die Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften MdlAnfr 63 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854* B Anlage 5 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte MdlAnfr 64 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3854* D Anlage 6 Beschleunigte Durchsetzung der Bestimmungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bei den VEBA-Kraftwerken-Ruhr MdlAnfr 65 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* B Anlage 7 Anschläge anläßlich der Vorführung des Films „Die Erben", insbesondere der neofaschistischen Aktionsfront, auf ein Mannheimer Kino MdLAnfr 68, 69 03.02.84 Drs 10/957 Gilges SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* C Anlage 8 Höhe der öffentlichen Mittel für den Umweltschutz sowie steuerliche Begünstigung für umweltschützende Privatinvestitionen MdlAnfr 75 03.02.84 Drs 10/957 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3855* D Anlage 9 Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen des geplanten Airbus A 320 MdlAnfr 82 03.02.84 Drs 10/957 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856*A Anlage 10 Reduzierung der Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas in Niedersachsen und Energiepolitik der Bundesregierung MdlAnfr 94 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856* B Anlage 11 Erweiterung der Berufskrankheitenverordnung angesichts der Aufnahme des krebserregenden Arbeitsstoffes Methylvinylketon in die MAK-Werte-Liste; verstärkte ärztliche Überwachung der mit krebserregenden Arbeitsstoffen umgehenden Beschäftigten MdlAnfr 95, 96 03.02.84 Drs 10/957 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3856* D Anlage 12 Besoldung des Leiters des Ministerbüros im Bundesarbeitsministerium nach einer fünf Jahre über seinem Lebensalter liegenden Dienstaltersstufe MdlAnfr 97 03.02.84 Drs 10/957 Schmude SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 VII Anlage 13 Arbeitsmedizinische Gutachten als Grundlage für die Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr 98 03.02.84 Drs 10/957 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* C Anlage 14 Finanzielle Belastung von Arbeitnehmern durch Sozialversicherungsbeiträge für Krankengeld; Härteregelung bei langer Krankheit MdlAnfr 99, 100 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* D Anlage 15 Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit; Austausch persönlicher Daten von Patienten MdlAnfr 101, 102 03.02.84 Drs 10/957 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Vogt, BMA 3858*A Anlage 16 Förderung eines Modellversuchs zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund durch den Bundesarbeitsminister; Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen MdlAnfr 103, 104 03.02.84 Drs 10/957 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3858* D Anlage 17 Gewährleistung des Datenschutzes bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis MdlAnfr 105, 106 03.02.84 Drs 10/957 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* B Anlage 18 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstellung von Patientenkrankheits- bzw. Patientengesundheitsprofilen MdlAnfr 107, 108 03.02.84 Drs 10/957 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* D Anlage 19 Arbeitszeitverkürzungen in EG-Staaten; Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit MdlAnfr 109, 110 03.02.84 Drs 10/957 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3860* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3725 53. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3853* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 10.2. Frau Beck-Oberdorf 10.2. Brosi 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Ertl 10.2. Hartmann 10.2. Heimann 9.2 Frau Huber 10.2. Kißlinger 10.2. Dr. h. c. Lorenz 10. 2. Dr. Mertes (Gerolstein) 10.2. Nagel 10.2. Schmidt (Hamburg) 10.2. Frau Schmidt (Nürnberg) 10.2. Schreiner 10.2. Dr. Stark (Nürtingen) 10.2. Dr. Steger 10.2. Stobbe 10.2. Vahlberg 10.2. Dr. Vogel 10.2. Voigt (Frankfurt) 10.2. Frau Dr. Wex 10.2. Wieczorek (Duisburg) 10.2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/ 957 Fragen 58 und 59): Kann die Bundesregierung den Bericht des SPIEGEL, Nr. 4/84, Seite 88 ff., über die Gefährdungen durch das allgegenwärtige Dioxin (Weiträumige Kontaminationen der Umwelt, lokal begrenzte Kontaminationen der Umwelt durch Störfälle bei der Produktion und Verwendung sowie durch unsachgemäße Beseitigung) — dargestellt in zwei bislang nicht veröffentlichten Studien des Umweltbundesamtes — bestätigen, und seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor? Ist die Bundesregierung bereit, ein bundesweites „Dioxin-Suchprogramm" mitzutragen, und welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß Dioxin auch weiterhin als Nebenprodukt bei Verbrennungsprozessen entsteht? Zu Frage 58: Der Spiegelbericht bezieht sich z. T. auf Feststellungen, die das Umweltbundesamt aufgrund bereits bekannter wissenschaftlicher Veröffentlichungen zur Dioxinproblematik in einer zusammenfassenden Ausarbeitung getroffen hat. Diese Ausarbeitung wurde dem Bundesministerium des Innern im Mai 1983 als Sachstandsbericht vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen des Berichts des Umweltbundesamtes sind in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN wiedergegeben und als Bundestagsdrucksache Nr. 10/212 vom Anlagen zum Stenographischen Bericht 27. Juni 1983 veröffentlicht worden. Das Umweltbundesamt selbst hat die von ihm an Müllverbrennungsanlagen ermittelten Meßergebnisse in seinem Jahresbericht für 1982 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dioxin (2.3.7.8. Tetrachlor-dibenzo-p-dioxin) stellt eine hochgradig giftige chemische Verbindung dar. Die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch diese Verbindung kann insofern bei entsprechender Menge und Konzentration erheblich sein. Dies zeigt der Unglücksfall von Seveso und andere Fälle, die das Umweltbundesamt in seinem Bericht erwähnt. Inwieweit eine weitergehende Verteilung von Dioxin und ähnlichen Stoffen in der Umwelt vorliegt und unter bestimmten Umständen als gefährlich anzusehen ist, darüber fehlen abgesicherte Erkenntnisse. Einzelmessungen von Konzentrationen, wie z. B. bei Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen, unterliegen erheblichen Schwankungen und lassen noch keine repräsentativen Aussagen zu. Dies gilt ebenfalls für den Austritt von dioxinhaltigen Verbindungen bei alten Abfallablagerungen. Was die Müllverbrennungen angeht, kommt das Umweltbundesamt bisher zu dem Schluß, daß die gemessenen Emissionswerte nicht besorgniserregend sind. Die Bundesregierung wird den fraglichen Komplex weiter untersuchen lassen und hat hierzu bereits geeignete Vorhaben in den Forschungsplan eingestellt. Verallgemeinerungen, wie sie z. T. im Spiegelartikel getroffen werden, sind wissenschaftlich nicht belegt. Zu Frage 59: Die Bundesregierung ist bereit, zur Lösung der anstehenden Probleme beizutragen. Dabei sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. Die Überwachung von Müllverbrennungsanlagen und ihr ordnungsgemäßer Betrieb unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden. Gleiches gilt für die Erfassung und Sanierung von Altlasten (sog. ehemalige Altablagerungen von Abfällen), die möglicherweise Dioxin enthalten. Die Bundesregierung sieht ihren Beitrag darin, die Bundesländer bei der Durchführung dieser Aufgabe durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Hierfür hat sie entsprechende Forschungsmittel eingeplant. Die Bundesregierung hält es darüber hinaus für notwendig, daß ehemalige Altablagerungen von gefährlichen Abfällen der abfallrechtlichen Überwachung unterworfen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes wird bereits kommende Woche an die beteiligten Kreise verschickt. Was die Entstehung von Dioxin in Verbrennungsprozessen angeht, so sind die notwendigen technischen Mindestanforderungen an die Verbrennungs- 3854* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 prozesse in Müllverbrennungsanlagen in der TA-Luft, die seit dem 1. März 1983 verschärfte Bestimmungen enthält, vorgeschrieben. Bei Beachtung dieser Anforderungen durch die Länder beim Vollzug werden mögliche Dioxinemissionen aus der Müllverbrennung weitgehend auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Um das Risiko möglicher Emissionen weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Entwurf einer Neufassung des Teils III der TA-Luft die Anforderungen an die Verbrennung weiter verschärft. Im übrigen hält die Bundesregierung nichts von einer allgemeinen Panikmache in Sachen Dioxin. Bisher vorliegende Meßergebnisse können keineswegs für repräsentative Aussagen in Anspruch genommen werden. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 60): Beabsichtigt die Bundesregierung die sogenannte Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" (VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971, And. VO vom 20. April 1974 und 9. November 1978), deren Gültigkeit nunmehr auf die Zeit bis zum 31. Dezember 1984 begrenzt ist, zu verlängern? Für eine Verlängerung der Geltungsdauer der von Ihnen genannten Verordnung wäre eine Änderungsverordnung der Bundesregierung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte. Die entsprechende Prüfung bei den beteiligten Bundesressorts ist eingeleitet. Eine abschließende Stellungnahme ist erst nach entsprechenden Erörterungen auch mit den Ländern möglich. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 63): Warum hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bisher über die Datenschutzprobleme der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften nicht berichtet, und trifft es zu, daß in diesem Bereich bisher keine Kontrollen des Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben? Hierzu hat mir der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mitgeteilt: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überwacht nach § 19 BDSG die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur bei den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes. Die Stationierungsstreitkräfte unterliegen als Einrichtungen ausländischer Staaten keiner Überwachung durch deutsche Datenschutz-Kontrollinstanzen. Aufgrund von Anfragen aus dem Kreis der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften sowie aufgrund einer Mitteilung des Bundesministers der Finanzen muß ich annehmen, daß das Bundesdatenschutzgesetz zur Zeit in diesem Bereich nicht angewendet wird. Nach dem NATO-Truppenstatut sind die Stationierungsstreitkräfte zwar verpflichtet, die deutsche Rechtsordnung zu achten. Das allein verpflichtet sie aber noch nicht zur Anwendung des BDSG, da dieses Gesetz sich nicht an ausländische öffentliche Stellen richtet. Ein Verhalten, das dem Schutzzweck des BDSG zuwiderliefe, wäre allerdings m. E. mit der Pflicht zur Achtung der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar. Mir liegt bisher jedoch keine Bestätigung dafür vor, daß diese Rechtsauffassung von allen Beteiligten geteilt wird. Speziell für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften gelten nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/ NTS) außerdem grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ich vertrete dazu — in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — die Auffassung, daß die §§ 7 Abs. 3, 23 bis 27 BDSG zu diesen arbeitsrechtlichen Vorschriften zählen. Dies bedeutet insbesondere, daß die Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte des Betroffenen anzuwenden sind. Der Bundesminister der Finanzen, der diese Frage mit den Hauptquartieren der Stationierungsstreitkräfte sei langem erörtert hat, hat mir erst jetzt abschließend mitgeteilt, daß diese Auffassung bei den Stationierungsstreitkräften keine Zustimmung findet." Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 64): Treffen Berichte zu, wonach die Stationierungsstreitkräfte, insbesondere USAEUR, das Bundesdatenschutzgesetz nur „grundsätzlich" als Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, aber nicht bereit sind, es im Verhältnis zu den Beschäftigten deutscher Arbeitnehmer und ihren Betriebsvertretungen anzuwenden, und was wird die Bundesregierung tun, um für die gut 100 000 Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften keinen datenschutzfreien Raum entstehen zu lassen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für die gut 100 000 zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ein datenschutzfreier Raum besteht. Soweit im Zusammenhang mit der Zahlung der Löhne und Gehälter die Ämter für Verteidigungslasten mitwirken, gelten die datenschutz- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3855* rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes unmittelbar. Im übrigen haben die Hauptquartiere der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland nach eingehender Prüfung der Rechtslage erkärt, daß sie hinsichtlich ihrer zivilen Arbeitnehmer das Bundesdatenschutzgesetz als deutsches Recht gemäß Art. II NATO-Truppenstatut achten würden. Die Hauptquartiere haben es aber abgelehnt, das Bundesdatenschutzgesetz als von ihnen unmittelbar anzuwendendes deutsches Recht, insbesondere als deutsches Arbeitsrecht im Sinne von Artikel 56 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut anzusehen. Das hätte sie zu dessen vollständiger Anwendung — auch in organisatorischer Hinsicht einschließlich Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes — gezwungen. Achtung des Bundesdatenschutzgesetzes als deutsches Recht gemäß Artikel II NATO-Truppenstatut heißt, daß die Stationierungsstreitkräfte die wesentliche Schutzfunktion des Gesetzes in seinem Kerngehalt auch im Verhältnis zu jedem zivilen Arbeitnehmer zu respektieren haben. Sie dürfen deshalb Daten ihrer zivilen Arbeitnehmer nicht verarbeiten, wenn dies dem Schutzzweck des Bundesdatenschutzgesetzes zuwiderliefe, wenn also schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträchtigt würden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stationierungsstreitkräfte dem Datenschutz die gebührende Aufmerksamkeit widmen und seine Einhaltung durch ihre Dienststellen gewährleisten. Bisher sind jedenfalls der Bundesregierung keine Fälle bekanntgeworden, die Zweifel an dieser Annahme rechtfertigen würden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 65): Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesinnenministers, bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung beschleunigt die Bestimmungen der GroßfeuerungsanlagenVerordnung durchzusetzen, bei den VEBA-KraftwerkenRuhr ergeben? Insgesamt werden von den Unternehmen mit Bundesbeteiligung große Anstrengungen unternommen, um die für die Verstromung deutscher Kohle wichtigen Kapazitäten mit den nach der Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Luftreinhalteanlagen auszurüsten. Dies gilt auch für die VEBA-Kraftwerke Ruhr. Die abschließenden Entscheidungen werden im einzelnen von diesem und von den anderen Unternehmen entsprechend der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bis zum 30. Juni 1984 getroffen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 68 und 69): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, daß Mitglieder der verbotenen neofaschistischen Aktionsfront des Ex-Bundeswehrleutnants Michael Kühnen den Brandanschlag auf das Mannheimer Kino verübten, in dem der Film „Die Erben" vorgeführt wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie aus diesen Erkenntnissen ziehen? Sieht die Bundesregierung in den Ankündigungen weiterer Brandanschläge und Bombendrohungen auf Lichtspieltheater, in denen der Film „Die Erben" vorgeführt wird, eine Gefahr für das Leben der Kinobesucher? Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß der Brand aus persönlicher Rache und nicht aus einem politischen Motiv gelegt wurde; ein Zusammenhang mit der ANS/NA (Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten) besteht nicht. Hinweise auf eine Gefährdung der Kinobesucher liegen nicht vor, auch kann nicht bestätigt werden, daß Brand- oder Bombenanschläge angekündigt worden sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Frage 75): • In welcher Höhe werden öffentliche Mittel (durch Bund, Länder und Gemeinden) für Zwecke des Umweltschutzes verwendet, und sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, umweltschützende Investitionen (durch Unternehmen und privat) in größerem Umfang steuerlich zu begünstigen? Die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für Maßnahmen des Umweltschutzes (Reinhaltung von Luft, Wasser, Erde, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Forschungsvorhaben im Bereich des Umweltschutzes) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Kalenderjahr 1981 insgesamt 14,2 Milliarden DM. Auf den Bund (einschließlich ERP-Sondervermögen) entfielen hiervon 1,08 Milliarden DM, auf die Länder 1,28 Milliarden DM und die Gemeinden (einschließlich Zweckverbände, wie beispielsweise Abwasserzweckverbände) 11,88 Milliarden DM. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für Wirtschaftsgüter, die unmittelbar und zu mehr als 70 v. H. dem Umweltschutz dienen, bereits heute erhöhte Absetzungen nach § 7 d Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Zu die- 3856* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 sen Wirtschaftsgütern gehören solche zur Beseitigung von Abwasser, zur Verminderung, Verringerung oder Beseitigung von Luftverschmutzung und Lärm sowie zur Abfallbeseitigung. Darüber hinausgehende steuerliche Begünstigungen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwogen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 82): Ist dem Bundeswirtschaftsminister eine Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen für den geplanten Airbus A 320 bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Grundaussagen des Berichts? Die Bundesregierung ist von der Industrie im Rahmen der Bearbeitung des Förderantrags über die Absatzchancen der A 320 unterrichtet worden. Marktabschätzungen gehören generell zu den unternehmenspolitischen Planungen in der Industrie, zu denen die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft geben kann. Ich bitte hierfür um Verständnis. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) Drucksache 10/957 Frage 94): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß durch die zweite Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Verordnung über Feldes- und Förderabgaben vom 23. Dezember 1983 erneut die effektive Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas faktisch um 50 Millionen DM reduziert worden ist, wenn sich dies mit der Energiepolitik der Bundesregierung nicht vereinbaren läßt? Durch die niedersächsische Verordnung vom 23. Dezember 1983 ist weder der Förderabgabesatz generell gesenkt worden noch sind die eingeräumten Vergünstigungen ganz allgemein für Erdöl und Erdgas vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um vier ganz gezielte Veränderungen der Abgabelast: — Senkung des Abgabesatzes von 25% auf 20% für die kleinsten, d. h. marginalen Fördergebiete beim Erdöl — Gleichstellung der chemischen mit den thermischen Tertiärverfahren (einheitlich 10 %) beim Erdöl — Abzugsmöglichkeit von 0,4 Pf pro m3 bei schwefel- bzw. stickstoffhaltigem Gas — Anreiz für Neuaufschlüsse auf Erdöl und Erdgas für die nächsten fünf Jahre (Begrenzung der Förderabgabe auf 20%). Durch diese Vergünstigungen ergibt sich ein Einnahmeausfall von ca. 30 Millionen DM für 1984 (beim Erdöl 9 bzw. 1 Millionen DM; beim Erdgas 20 Millionen DM; bei den Neuaufschlüssen nicht zu schätzen, wegen der stark zurückgegangenen Explorationsbemühungen aber wahrscheinlich sehr gering). Dieser Betrag macht ca. 1,6% der für 1984 geschätzten 1,8 Milliarden DM Förderabgabeeinnahmen aus. Diese Maßnahmen wurden getroffen, weil — bei den kleinsten Feldern eine Verlängerung von deren „Lebensdauer" erreicht wird (und dadurch Anstieg der Einnahme), — sich die chemischen Verfahren als erheblich aufwendiger erwiesen haben als angenommen, — beim Naturgas, das in Reinigungsanlagen durchgesetzt wird, eine kostenintensive unterirdische Speicherung erforderlich ist, — aufgrund stark zurückgegangener Explorationsbemühungen der Unternehmen ein Anreiz für Neuaufschlüsse geboten ist. Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle Stärkung der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas, die im wohlverstandenen energiepolitischen Interesse liegt. Sie entspricht insbesondere auch den Kriterien der Ermächtigung im Bundesberggesetz, deren Ausübung im übrigen nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. Außerdem ist der Einnahmeausfall mit ca. 30 Millionen DM selbst kurzfristig nicht so hoch wie in der Frage unterstellt. Längerfristig werden sich die ergriffenen Maßnahmen wieder zugunsten der Einnahmeentwicklung auswirken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 95 und 96): Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Beantwortung meiner Frage 59 (Drucksache 10/600) auf dem Hintergrund der Forschungserkenntnisse von Prof. Dr. Henscheler, dem Vorsitzenden der Arbeitsstoff-Kommission, nach denen Methylvinylketon in die Bearbeitung der MAK-Wert-Liste aufgenommen wurde wegen seines höchstwahrscheinlichen Krebsrisikos? Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, daß die ärztliche Überwachung von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen umgehen, intensiviert werden muß, um ursächliche Zusammenhänge zwischen Stoffwirkungen und Krebserkrankungen bestätigen oder ausschließen zu können, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun? Zu Frage 95: Nach Auskunft der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird Methylvinylketon gegenwärtig im Zusammenhang mit der MAK-Liste nicht bearbeitet. Die Bearbeitung ist jedoch vorgesehen, weil die Struktur des Stoffes vermuten läßt, daß er krebserregend sein könnte. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3857* Die Senatskommission wird nach Bewertung aller vorliegenden und im Laufe des Bearbeitungsverfahrens ihr zugehenden Erkenntnisse über Methylvinylketon zu gegebener Zeit das Ergebnis bekanntgeben. Dies bleibt zunächst abzuwarten. Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre damalige Frage trifft nach wie vor zu. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Methylvinylketon und der Entstehung von Leberschäden besteht. Zu Frage 96: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gesundheitliche Überwachung von Beschäftigten, die den Einwirkungen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sowohl in der Arbeitsstoffverordnung als auch in der in Kürze zu erwartenden Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) ausreichend geregelt ist. Bei der gesundheitlichen Überwachung handelt es sich um Erst- und Nachuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen durch hierfür besonders ermächtigte Ärzte. Zudem ist in der genannten Unfallverhütungsvorschrift festgelegt, daß die Berufsgenossenschaften sog. Nachgehende Untersuchungen zu veranlassen haben, d. h. Untersuchungen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, in dem die Versicherten der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe ausgesetzt waren. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 97): Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angebracht und für rechtlich zulässig, dem Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Anstellungsvertrag entsprechend der Besoldungsstufe A 16 die Bezahlung nach einer Dienstaltersstufe zu gewähren, die mehr als fünf Jahre über seinem Lebensalter liegt? Die Funktion eines Referatsleiters in einem Bundesministerium entspricht bekanntlich der Besoldungsgruppe A 16 bzw. B 3 der Bundesbesoldungsordnung. Der Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gehört zu den Referatsleitern, die ein besonders hohes Maß an Verantwortung und Arbeitsbelastung zu tragen haben. Die früheren Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung während der SPD/FDP-Koalition haben als Lebenszeitbeamte ganz überwiegend eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 3 oder A 16 erhalten. Der jetzige Leiter ist als Angestellter auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Die darin getroffene Vergütungsregelung hält sich in dem dargestellten Rahmen; sie bleibt deutlich hinter der Besoldungsgruppe B 3 zurück. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/957 Frage 98): Auf welche arbeitsmedizinischen Gutachten stützt sich die Bundesregierung bei Initiativen zur Änderung des Jugendarbeitsschutzes? Arbeitsmedizinisch-wissenschaftlich fundierte Gutachten zu den hauptsächlich in Frage kommenden Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Es gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob die Grenze für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit Jugendlicher z. B. bei 8 oder bei 81/2 Stunden liegt oder ob der zulässige Arbeitsbeginn Jugendlicher auf 7 oder 6 Uhr festgesetzt werden soll. Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungsbereitschaft innerhalb eines 24-Stunden-Tages gibt es dagegen aus der Arbeitsphysiologie. Danach ist diese Bereitschaft um 6 Uhr morgens höher als z. B. in der Zeit von 12 Uhr bis etwa 17 Uhr. Dies spricht gegen die Annahme einer gesundheitlichen Gefährdung durch einen Arbeitsbeginn um 6 Uhr. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 99 und 100): Welche finanziellen Belastungen muß ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Monatsverdienst tragen, dessen Krankengeld nach dem 1. Januar 1984 sozialversicherungspflichtig geworden ist? Sieht die Bundesregierung bei langer Krankheit eines Arbeitnehmers eine Härteregelung vor, um die durch die Sozialversicherungspflicht des Krankengeldes hervorgerufenen finanziellen Einbußen zu mindern? Nach den Daten zum Jahreswirtschaftsbericht 1984 beträgt das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt eines versicherten Arbeitnehmers im Jahr 1984 2 866 DM. Das Krankengeld beträgt 80 vom Hundert des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regellohn); es darf das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Da Steuern und Sozialabgaben im allgemeinen mehr als 20 vom Hundert des Arbeitsentgelts betragen, ist das Krankengeld in aller Regel mit dem Nettolohn identisch. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 2 866 DM entsprechenden 3858* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Regellohn beträgt der Nettolohn (und damit das Krankengeld) rd. 1 993 DM. Von diesem Krankengeld sind ab 1. Januar 1984 11,55 vom Hundert als Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse einzubehalten, so daß der Arbeitnehmer rd. 1 763 DM erhält. Durch die Rechtsänderung — mit der die Bezieher von Krankengeld im wirtschaftlichen Ergebnis den Beziehern vergleichbarer Lohnersatzleistungen in etwa gleichgestellt werden — hat demnach der durchschnittliche Arbeitnehmer eine monatliche Beitragsleistung von 230 DM zu erbringen. Die Beitragsleistung kann durch die Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern wegen der Steuerfreiheit des Krankengeldes im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs offenstehen, teilweise gemindert werden. Die im Haushaltsbegleitgesetz 1984 geregelte Beitragspflicht beim Bezug von Krankengeld enthält keine Ausnahme bei langer Krankheit, weil die Betroffenen anderenfalls Nachteile bei der späteren Rente zu erwarten gehabt hätten. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der späteren Rentenberechnung als Ausfallzeit ist die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragszahlung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 101 und 102): An welchen Orten und mit welcher jeweiligen Zielsetzung führt die Bundesregierung Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit durch? In welchem Umfang und zwischen welchen Einrichtungen werden bei diesen Modellversuchen gesundheitsbezogene persönliche Daten von Patienten ausgetauscht, die bereits erhoben waren? Die Bundesregierung selbst führt keine Modellversuche durch. Träger der Modellvorhaben sind Krankenkassen, die auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahre 1980 gefördert werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Krankenkassen, die folgende Schwerpunkte untersuchen: 1. AOK Main-Kinzig: Transparenz bei der Arzneimittelversorgung und bei betriebsbezogenen Krankheitsschwerpunkten. 2. Innungskrankenkasse Göppingen: Transparenz bei Krankheitsfällen mit vergleichsweise hohen ambulanten Behandlungskosten und bei Krankenhauseinweisungen durch Beleg- oder Krankenhausärzte. 3. Betriebskrankenkasse Volkswagen Wolfsburg: Transparenz bei betriebsspezifisch überdurchschnittlich häufigen Krankheitsfällen mit hohen Behandlungskosten und bei Arzneimitteln im Feld der Herz-Kreislaufkrankheiten. 4. Betriebskrankenkasse Kienzle Villingen: Transparenz der zahnärztlichen Versorgung einschließlich Zahnersatz. Diese beiden Betriebskrankenkassen werden von ihrem Bundesverband bei der Durchführung des Modellversuchs beratend unterstützt. 5. Techniker-Krankenkasse Hamburg: Transparenz beim Überweisungsverhalten der Kassenärzte und bei Krankheitsfällen mit unspezifischen Beschwerden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert zudem auf gleicher Grundlage die Vorbereitungsphase für einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund, bei dem alle für diesen Bereich Verantwortlichen partnerschaftlich zusammenwirken. Die Modellvorhaben verwenden ausschließlich die den Krankenkassen bei dem herkömmlichen Abrechnungs- und Verwaltungsverfahren zufließenden Routinedaten. Personenbezogene Daten von Versicherten werden bei keinem dieser Modellversuche zusätzlich ausgetauscht. Das wissenschaftliche Begleitinstitut erhält Daten zum Leistungs- und Kostengeschehen nur in anonymisierter Form von einigen der beteiligten Krankenkassen, die für eigene Auswertungen nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen mitbringen. Bei dem in Dortmund anlaufenden Modellversuch wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Versichertendaten zur Arzneimittelversorgung ebenfalls nur in anonymisierter Form erhalten. Dies wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen am 31. Januar 1984 von der AOK Dortmund mitgeteilt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 103 und 104): Trifft es zu — wie die Westfälische Rundschau am 24. Januar 1984 berichtet hat —, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Modellversuch zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund fördern will, der von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und Apotheken durchgeführt werden soll und bei dem Patienten mit häufigem Verbrauch bestimmter Arzneimittel festgestellt werden sollen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Wie steht die Bundesregierung — falls sie den Dortmunder Modellversuch fördern will — zu der Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen, daß dabei per Computer eine „Normung" der Kosten pro Patient eingeführt werden soll, das eigentliche Ziel, die Gesundung eines individuellen, nicht normierbaren Menschen verlorengehe und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsgesetz dem Dortmunder Modellversuch entgegenstehe? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3859* Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund fördern. Beteiligt sind die Krankenkassen des Dortmunder Raumes, also die Allgemeine Ortskrankenkasse Dortmund, die Innungskrankenkassen Dortmund und Lünen, die Betriebskrankenkasse Hoesch-Werke und die Ersatzkrankenkassen, ferner die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und der Apothekerverein Westfalen-Lippe. Der Modellversuch wird von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker unterstützt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordung fördert zur Zeit die Vorbereitungsphase dieses partnerschaftlichen Modellversuchs; sie wird Anfang März 1984 abgeschlossen sein. Gegenstand der Vorbereitungsphase ist die Entwicklung eines fachlich, datentechnisch wie insbesondere auch datenschutzrechtlich zwischen allen Beteiligten abgestimmten Feinkonzepts für die Erfassung und die Auswertung der Daten sowie die darauf aufbauende Beratung von Versicherten und ihren Ärzten. Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist unterrichtet. Die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten richtet sich nicht gegen den Dortmunder Modellversuch. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der hessische Datenschutzbeauftragte einen Widerspruch zwischen dem Dortmunder Modellversuch und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz festgestellt hat. Die zwischen den am Dortmunder Modellversuch Beteiligten verabredete Kooperationsvereinbarung ergibt keine Ansatzpunkte für eine „Normung der Kosten pro Patient", wie sie die Frage unterstellt. Die Bundesregierung würde eine solche Normung ablehnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 105 und 106): Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung der Datenschutz gewährleistet ist, hat sie insbesondere bei der Konzipierung der Modellversuche den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. die Datenschutzbeauftragten der Länder zu Rate gezogen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis, der hinsichtlich der Modellversuche von der Gefahr einer Normung spricht, bei der „das eigentliche Ziel der Krankenbehandlung, die Hilfe zur Gesundung eines individuell geprägten und nicht normierbaren Menschen", aus den Augen verloren werde? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat 1980 Modellversuche zur praktischen Umsetzung des durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten § 223 der Reichsversicherungsordnung ausgeschrieben. Träger der Modellvorhaben sind die Krankenkassen, die zur Umsetzung dieser Vorschrift ermächtigt sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert die mit der praktischen Erprobung verbundenen Mehraufwendungen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist Voraussetzung für die Vergabe der Förderungsmittel; verantwortlich für die Beachtung insbesondere dieser Vorschriften sind die Versicherungsträger. Darüber hinaus haben aber Datenschutzfragen bereits bei den vorbereitenden Gesprächen der Krankenkassen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine wesentliche Rolle gespielt. Sie haben sich darauf konzentriert, eine nicht befugte Offenbarung gegenüber Dritten auszuschließen. Die Krankenkassen als Träger der Modellvorhaben haben ihrerseits, soweit sie hierzu eine Notwendigkeit erkennen konnten, zu den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden Kontakt aufgenommen. Die Modellversuche sind von vornherein mehrstufig angelegt worden. In der jetzt abgeschlossenen ersten Phase ging es um grundlegende Fragen ihrer Durchführung und des damit verbundenen Aufwandes. Nach außen gerichtetes Verwaltungshandeln war in keinem Falle Gegenstand dieser ersten Phase. Erst ihr Abschluß schafft die erforderlichen Voraussetzungen für Gespräche mit den Datenschutzbeauftragten. Daher hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten kurzfristig solche Gespräche vorgesehen. Ihr Ergebnis wird bei der konkreten Ausgestaltung der jetzt anlaufenden zweiten Phase berücksichtigt. Die vom hessischen Datenschutzbeauftragten genannte Gefahr einer „Normung" des Patienten hält die Bundesregierung für nicht gegeben. Bei den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellvorhaben gehören entsprechende Aktivitäten nicht zu den von den beteiligten Krankenkassen verfolgten Zielen, auch wenn dies vom hessischen Datenschutzbeauftragten so angenommen wurde. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verantwortung für die Förderung dieser Modellversuche dafür Sorge tragen, daß die allseits für erforderlich gehaltenen Bemühungen um mehr Transparenz des Leistungs- und Kostengeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Widerspruch geraten zum Datenschutz. Die jetzt anlaufende zweite Phase der Modellversuche wird auch unter diesem Gesichtspunkt noch einmal überprüft werden. Mißverständnisse im Zusammenhang mit Transparenzbemühungen müssen ausgeräumt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 107 und 108): 3860* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt die Bundesregierung die Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der Krankenversicherung? Kann die Bundesregierung es ausschließen, daß mit den Modellversuchen Krankheits- bzw. Gesundheitsprofile von Patienten erstellt werden, die Auskunft über Art und Häufigkeit von Erkrankungen, Arzneimittelverordnungen und sonstige Krankenversicherungsleistungen geben, und hält die Bundesregierung solche Profile rechtlich für zulässig? Zu Frage 107: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten einen Beitrag zur Realisierung des 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz neu in die Reichsversicherungsordnung aufgenommenen § 223. Die Krankenkasse kann danach in geeigneten Fällen im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhausträgern für den jeweiligen Bereich sowie den Vertrauensärzten die Krankheitsfälle vor allem im Hinblick auf die in Anspruch genommenen Leistungen überprüfen; die Krankenkasse kann den Versicherten und den behandelnden Arzt über die in Anspruch genommenen Leistungen und ihre Kosten unterrichten. Zu Frage 108: Die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen haben sich zum Ziel gesetzt, — für die in der Rechtsvorschrift genannten „geeigneten Fälle" wissenschaftlich und praktisch begründete Kriterien zu entwickeln, — den damit verbundenen Erfassungsaufwand abschätzen zu können, — die vorgesehene Überprüfung im Zusammenwirken mit den im Gesetz genannten Stellen zu erproben, — geeigente Unterrichtungsverfahren zu entwikkeln und zu erproben und — die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen abzusichern. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen über die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigten Daten hinaus individuelle Krankheitsprofile von Patienten erstellen oder unbefugt Dritten gegenüber Auskunft über personenbezogene Daten geben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 109 und 110): In welchen Staaten der EG wurden wöchentliche Arbeitszeitverkürzungen auf unter 40 Stunden vorgenommen, und wie wirkten sich diese in Prozenten und Zahlen auf die Arbeitslosigkeit aus? Unter welchen Gegebenheiten, z. B. voller Lohnausgleich, wurden solche Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen? Innerhalb der EG wurde in Frankreich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 40 Stunden gesenkt. Daneben gibt es in den Niederlanden, in Belgien und Italien landesweite Vereinbarungen über eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit. Im einzelnen: 1. Frankreich 1982 wurde die Arbeitszeit gesetzlich um 1 Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind schwer zu quantifizieren. Das Statistische Amt Frankreichs schätzt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit um 1 Stunde ( = 2,5 %) einen Beschäftigungseffekt von 0,5 bis 1 % gehabt hat. Durch sogenannte Solidaritätsverträge konnten einzelne Unternehmen die Arbeitszeit noch weiter absenken. Davon wurde allerdings nur in verhältnismäßig geringem Umfang Gebrauch gemacht (die meisten Solidaritätsverträge befassen sich mit dem vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer). Eine Quantifizierung der Auswirkungen dieser zusätzlichen Wochenarbeitszeitverkürzung liegt bisher nicht vor. Die Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde erfolgte praktisch bei vollem Lohnausgleich. Der gesetzliche Mindestlohn wurde nicht abgesenkt; er ist für die 39-Stundenwoche ebenso hoch wie für die 40-Stundenwoche. Ein Lohnverzicht als korrespondierendes Merkmal der Wochenarbeitszeitverkürzung gab es nicht. 2. Niederlande Ende 1982 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien auf landesweiter Ebene vereinbart, daß bis Ende 1984 eine allmähliche Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden im Durchschnitt erreicht werden soll. Die Verkürzung kann zur Zeit noch in Form von zusätzlichen Urlaubstagen gewährt werden. Bis Ende 1984 soll dies jedoch in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit übergeführt werden. Eine Übersicht über die Auswirkungen liegt noch nicht vor, da die Verkürzungsmaßnahmen erst zum Teil durchgeführt worden sind. Es gibt Schätzungen vom zentralen Planamt der Niederlande, daß von der vorgesehenen Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 5% etwa ein Viertel in neue Arbeitsplätze umgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt ohne Lohnausgleich. Die Arbeitnehmer haben bereits in den vergangenen Jahren auf mögliche Lohnerhöhungen verzichtet. Die Kosten der Arbeitszeitverkürzung sollen demnach voll von den Beschäftigten getragen werden. 3. Belgien Zur Jahreswende 1982/83 wurde eine Verkürzung der Arbeitszeit (die vielfach bereits bei 38 Stunden lag) um 5% vereinbart. Ausnahmen von Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3861* der Verkürzung sind für Kleinbetriebe vorgesehen. Unternehmen, die sich an diese Vereinbarung nicht halten, müssen einen Beitrag in einen staatlichen Fonds zahlen. Nach Schätzungen der belgischen Regierung sollen durch die Maßnahmen im Jahre 1983 zwischen 50 000 und 70 000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen worden sein. Gleichzeitig mit der Arbeitszeitverkürzung von 5% wurde vereinbart, daß zum einen die Lohnsteigerungen um 3 % niedriger ausfallen sollten als ohne Arbeitszeitverkürzung und zum anderen, daß eine Aufstockung der Beschäftigung um 3% erfolgen sollte. 4. Italien Auch in Italien soll, wie in Frankreich, die wöchentliche Arbeitszeit landesweit um i Stunde gesenkt werden. Die Absenkung soll in der 2. Hälfte des Jahres 1984 bzw. Anfang 1985 wirksam werden. Allerdings gibt es bereits heute in vielen Bereichen eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden. Einzelheiten über die geplanten Regelungen sind noch nicht bekannt. 5. Übrige Mitgliedstaaten In den übrigen Mitgliedstaaten gibt es keine landesweite Vereinbarung über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. In einzelnen Branchen bestehen allerdings Tarifverträge, die bereits eine Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden vorsehen (z. B. weitverbreitet im Vereinigten Königreich: Dort haben nur noch 27 % der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 40 oder mehr Wochenstunden). Ein Überblick über derartige Tarifverträge liegt weder dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung noch der EG-Kommission vor. Etwaige beschäftigungspolitische Auswirkungen sind nicht bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Volker Hauff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Innenminister, als ich Ihrer Rede jetzt zuhörte, da ging es mir durch den Kopf: Dieser Superumweltschützer Zimmermann, wo war der eigentlich in den letzten zehn Jahren?

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Leider nicht in der Regierung!)

    Was hat er damals für Reden gehalten, und welche Rolle hat Ihre Partei im Bundesrat beim Umweltschutz gespielt?
    Vor einem halben Jahr hatten wir die letzte Umweltdebatte, und wir haben Sie damals kritisiert, Herr Zimmermann, als einen Umweltminister der großen Worte und der schwachen Taten. Von diesem Vorwurf nehmen wir nichts zurück. Im Gegenteil, die umweltpolitischen Aussagen der Bundesregierung, wenn man sie in Beziehung zu dem setzt, was tatsächlich geschieht und entschieden wird, sind in den letzten fünf Monaten noch unverbindlicher und noch unklarer geworden.
    Am deutlichsten wird das beim Kampf gegen das Waldsterben. Jeder weiß, ohne Luftverschmutzung gäbe es kein Waldsterben. Deswegen tritt die SPD-Fraktion seit über einem Jahr für eine drastische Reduzierung der Autoabgase ein.
    Das haben wir im April 1983 gefordert.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Wer hat denn das bleifreie Benzin angekündigt?)

    Zunächst, Herr Zimmermann, als wir diese Forderung vor einem Jahr erhoben, haben Sie diese Forderung hier im Bundestag abgelehnt. Dann nahm der öffentliche Druck zu. Im Oktober haben Sie dann im Kabinett einen vielversprechenden Beschluß gefaßt. Der klingt ganz gut. Denn da wollen Sie ab Januar 1986 „mit Entschlossenheit die Schadstoffe im Kraftfahrzeugabgasbereich unter Ausschöpfung der derzeit verfügbaren wirksamen Technologie vermindern". So lautet der Beschluß. Das ist richtig. Dem können wir zustimmen.
    Wenn unsere Industrie solche Autos in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Japan anbieten kann, dann muß das auch bei uns möglich sein. Aber der Witz ist: Es blieb bei diesem Beschluß. Es folgten keine Entscheidungen,

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Ihr habt noch nicht einmal einen Beschluß gefaßt!)




    Dr. Hauff
    weder im Mineralölsteuerbereich noch im Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wo es darum gegangen wäre, wirklich Entscheidungen zu treffen. Es gab nur weitere öffentliche Ankündigungen, z. B. von Ihnen, Herr Zimmermann, im November letzten Jahres:
    Der Stichtag,
    — ganz großartig formuliert —
    1. 1. 1986, zur Einführung umweltfreundlicher Autos und des bleifreien Benzins ist unumstößlich.
    Das waren große Worte. Nur warten wir bis heute auf Klarheit.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Wir warten bis heute auf 1986!)

    Und ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Nennen Sie endlich die Grenzwerte, die ab dem 1. Januar 1986 gelten sollen,

    (Beifall bei der SPD)

    damit die Bürger, damit die Industrie wirklich wissen, worauf sie sich einzustellen haben. Auf diese Entscheidung, nicht auf Ihre Interviews, warten wir seit einem Jahr.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Ja, können Sie nicht lesen?)

    Ein Jahr ist verschenkt worden. Wir sagen Ihnen klipp und klar: Wir fordern verbindliche Grenzwerte — —

    (Klein [München] [CDU/CSU]: 13 Jahre sind verschenkt worden!)

    — Aber meine Herren, Sie sehen doch, daß es, wenn Sie so schreien, nicht dazu beiträgt, Ihre Souveränität zu demonstrieren, sondern eher Ihre Unsicherheit und ihre Unruhe.

    (Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sie sind doch schwach wie der Vogel!)

    Wir fordern verbindliche Grenzwerte für Autoabgase ab 1986, und zwar entsprechend dem Stand der Technik, wie das in den USA gilt — nicht in Reden, sondern in rechtlich verbindlicher Form. Die Industrie muß wissen, womit sie zu rechnen hat; denn sie braucht Zeit für die Umstellung. Kein Mensch kann ernsthaft erwarten, die Industrie könne über Nacht, sozusagen von Silvester 1985 auf Neujahr 1986, auf Befehl von Herrn Zimmermann die Produktion umstellen. Das ist keine seriöse Politik.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Jetzt haben Sie es ihm mitgeteilt! Jetzt weiß er es doch!)

    — Aber, verehrter Herr Klein, warum sagen denn die Vertreter der Automobilindustrie jetzt in diesen Tagen, es müsse „endlich Klarheit" geschaffen werden? Die FDP hat schon lange angemahnt, daß das getan werden sollte. Und seit November 1983, Herr Zimmermann, reden Sie nun plötzlich von Stufenplänen, und kein Mensch weiß, was damit eigentlich gemeint ist.

    (Glos [CDU/CSU]: Stufe um Stufe!)

    Seit einem Jahr fordern wir, daß die Einführung bleifreien Benzins steuerlich begleitet wird. Auch das haben Sie zunächst, vor einem Jahr, abgelehnt. Und vor zwei Tagen gab es die großartige Ankündigung, Sie hätten sich mit dem Finanzminister geeinigt — man ist nun ganz gespannt, worauf —, eine Expertenkommission einzusetzen, um diese Fragen zu prüfen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Wie gesagt: Über all dem steht dann das in Interviews gegebene Wort, der Stichtag 1. Januar 1986 sei unumstößlich. Daran werden wir Sie messen — an Ihren eigenen Worten.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Warten Sie es doch ab!)

    Herr Zimmermann, im Kampf gegen das Waldsterben sind Sie ebenso entschlossen und erfolgreich wie Herr Kollege Dollinger bei der Erhaltung der Bundesbahn im ländlichen Raum.

    (Beifall bei der SPD)

    Mittlerweile machen sich Ihre Freunde von der Automobilindustrie öffentlich über Sie, Herr Zimmermann, lustig, wenn sie beispielsweise sagen, Sie gingen bei diesen Maßnahmen zur Verringerung der Abgase „unwissend und dilettantisch" vor.

    (Bundesminister Dr. Zimmermann: Da hat er Sie gemeint!)

    — Da irren Sie sich.
    Das alles ist ein Trauerspiel; denn der Wald kann nicht warten, bis dieser Zickzack-ZimmermannKurs endlich beendet ist.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Deshalb möchte ich Franz Josef Strauß recht geben.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Das ist immer gut!)

    Ich habe darauf gewartet, daß heute so ein Satz gekommen wäre. Aber er kam nicht. Franz Josef Strauß hat wörtlich gesagt:
    Sollte ein einheitliches Vorgehen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft scheitern, so muß auch an eine Absprache der bereitwilligen Länder oder gar an einen nationalen Alleingang gedacht werden.
    Das ist exakt unsere Forderung vom Mai 1983, die Sie damals als Weltfremdheit gekennzeichnet hatten.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Originalton Zimmermann ist das!)

    Jetzt haben Sie es endlich begriffen. Und das ist gut so.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie uns schon nicht folgen wollen, dann folgen Sie doch wenigstens Franz Josef Strauß, und schaffen Sie endlich Klarheit.

    (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Sie wollen doch nicht einmal sich selber folgen! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Diesen Satz wird man sich merken müssen!)




    Dr. Hauff
    Das gilt auch für eine Politik der sauberen Kraftwerke. Auch dort geht es in der CDU/CSU drunter und drüber. Ich bin schon immer der Meinung gewesen, Franz Josef Strauß muß dort, wo er recht hat, auch recht bekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Z. B. in der Einschätzung der Politik von Herrn Dollinger hat der Mann vollkommen recht, daß der Dollinger versagt hat und gehen muß.

    (Beifall bei der SPD)

    Franz Josef Strauß muß hier recht bekommen. Das gilt auch für die sauberen Kraftwerke.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sollen wir einmal das Urteil von Strauß über Sie einholen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Gerne. Der „Minenhund von Helmut Schmidt" — ich kann es Ihnen gleich liefern —, das war seine Kennzeichnung, eine der schönsten in meinem politischen Leben.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Aber das tut Ihnen heute nimmer gut!)

    — Doch, das tut mir sehr gut.
    Auch was die Kraftwerke angeht, geht es ja in der CDU/CSU drunter und drüber. Herr Späth, den Sie so sehr gelobt haben, will ja nach wie vor die Großfeuerungsanlagen-Verordnung novellieren. Rheinland-Pfalz hält eine Schadstoffabgabe — Sie waren im Bundesrat nicht anwesend; dort wurde es vorgetragen — unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll. Herr Dregger, Ihr Fraktionsvorsitzender, kündigt öffentlich an — wörtliches Zitat —:
    Im Interesse unserer Wälder werden wir die Obergrenze der zulässigen Schadstoffbelastungen schrittweise weiter senken. Außerdem wollen wir die Übergangsfristen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung weiter verkürzen.
    Herr Biedenkopf mit der ihm eigenen Mischung aus akademischer Brillanz und praktischem Unverstand fordert die Einführung von Zertifikaten zur Luftverschmutzung von Kraftwerken. Wir fragen: Was gilt hier eigentlich? Wollen Sie mit Herrn Späth und Herrn Dregger die Verordnung novellieren? Wollen Sie mit Herrn Vogel aus Rheinland-Pfalz eine Abgabe einführen? Wollen Sie mit Herrn Biedenkopf zusammen Dreckzertifikate in Umlauf bringen? Oder wollen Sie, was meines Erachtens am wahrscheinlichsten ist, zusammen mit Herrn Kohl gar nichts tun und nur zuwarten?
    Daran ändern auch Entschließungsanträge, die vorliegen und gut klingen, gar nichts. Papier ist geduldig. Auf Papier kann man viel schreiben und einer Meinung sein. Papier bleibt aber Papier. Wir werden die Regierung nicht an dem messen, was sie sagt, sondern an dem, was sie tut, was sie tatsächlich entscheidet.

    (Beifall bei der SPD und bei der CDU/ CSU)

    Wir sagen, was die Kraftwerke angeht, klipp und klar: Die SPD-Bundestagsfraktion fordert zur Beschleunigung dessen, was in der Großfeuerungsanlagen-Verordnung vorgeschrieben ist, eine Abgabenlösung für Schadstoffemissionen aus Kraftwerken und aus Feuerungsanlagen. Dies ist ein unbürokratisches und für die betroffenen Unternehmen auch flexibles Instrument, um die Luft sauberer zu machen.
    Das einzig Konkrete, Herr Zimmermann, was von Ihren Ankündigungen übrigbleibt, mehr zur Luftreinhaltung zu tun, sind Appelle an die bundeseigenen Unternehmen und die Unternehmen im Besitz der Landesregierung, mehr zu tun, als der Bundesinnenminister ihnen selbst vorschreibt. Offensichtlich sind Sie selbst davon überzeugt, daß Ihre eigenen Vorschriften nicht ausreichen. Wir sagen Ihnen: Appelle reichen nicht aus, um den Wald zu retten. Appelle reichen nicht aus, um den Verbrauch von Grundwasser vor allem für industrielle Zwecke zu senken. Appelle reichen auch nicht aus, um die Abfallbeseitigung auf hoher See zu unterbinden, was dringend geschehen muß.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Was geschieht in Hamburg?)

    Appelle reichen auch nicht aus, um den Marktanteil von Mehrwegverpackungen zu steigern. Sagen Sie uns endlich und klar, was passiert, nachdem klar ist, daß die Zusagen, die die Industrie auf diesem Gebiet gegeben hat, nicht eingehalten werden. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
    Appelle reichen auch nicht aus, wenn das PCB zwar nicht mehr hergestellt wird, eine Umweltgefährdung durch Anwendung des PCB aber weiterhin besteht. Warum nutzen Sie nicht die Möglichkeit des § 17 des Chemikaliengesetzes, die weitere Verbreitung von PCB zu verhindern? Warten Sie doch nicht auf den nächsten Umweltskandal. Handeln Sie doch jetzt.

    (Freiherr von Schorlemer [CDU/CSU]: Hamburg!)

    Es gibt keinen Umweltschutz ohne staatliches Handeln.

    (Freiherr von Schorlemer ICDU/CSU]: Aber es gibt einen Umweltskandal in Hamburg!)

    Die Vorstellung, allein das freie Spiel der Kräfte sei in der Lage, für eine saubere Umwelt zu sorgen, muß in das Reich der Illusionen verwiesen werden. Staatliches Handeln ist nötig, unabhängig davon, ob zum Schutz der Umwelt Grenzwerte festgesetzt werden, ob eine Preissetzung für die Umweltbelastung, d. h. eine Umweltabgabe eingeführt wird oder ob ein gesetzlich reglementierter Markt für Umweltverschmutzungsrechte aufgebaut werden soll. In jedem Fall wird es eine Verbesserung der Umwelt nur dann geben, wenn der Staat tatsächlich handelt.
    Auf Grund dieser Verantwortung des Staates für den Schutz unserer lebendigen Natur fordert die



    Dr. Hauff
    sozialdemokratische Bundestagsfraktion die Verankerung des Umweltschutzes im Grundgesetz.

    (Baum [FDP]: Na endlich!)

    Der Staat ist auch in der Pflicht, wenn es gilt, Umweltschutz und Arbeitsplätze zu schaffen. Er ist dort in der Mitverantwortung.
    Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig einen schlimmen Gegensatz: Einerseits sind rund 2,3 Millionen Menschen arbeitslos, d. h., Produktionskapazitäten in großem Umfang liegen brach, andererseits bleiben ganz grundlegende Bedürfnisse der Menschen unbefriedigt.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Ich spreche z. B. von der Nachfrage nach einer sauberen Umwelt. So wie es nach dem Krieg in unserem Land eine große Wohnungsnot gab, so gibt es in unserem Land heute eine große Umweltnot. So wie uns damals eine große, gemeinsame Anstrengung über die Schwierigkeiten hinweggeholfen hat, so brauchen wir heute eine große, gemeinsame Anstrengung, um die Umwelt zu schützen, um den Frieden mit der Natur wiederherzustellen, um eine umweltverträgliche Industriegesellschaft zu schaffen.
    Es bedarf des aktiven staatlichen Handelns, um dieses Ziel zu verwirklichen. Die Alternative: Umweltschutz oder Arbeitsplätze, Umweltschutz oder Wachstum — sie ist unfruchtbar, sie ist töricht. Denn sie lenkt von den Chancen ab, ökonomische und ökologische Fragen miteinander zu verbinden. Mehr Umweltschutz ist eine — eine — der hilfreichen Antworten bei der Suche nach mehr Arbeitsplätzen.
    Wir brauchen auch in Zukunft Umweltauflagen: Gebote und Verbote für Konsumenten und für Produzenten. Sie müssen schrittweise auch verschärft werden, insbesondere dort, wo es um den Schutz der Gesundheit von Menschen geht. Wir brauchen auch in Zukunft Abgaben wie die Abwasserabgabe, Herr Zimmermann, die sich ja nach dem Bericht, den Sie selbst vorgelegt haben, bewährt hat. Also, lassen Sie Ihre Polemik gegen Abgaben weg! Abgaben sind überall dort sinnvoll, wo es darum geht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sich umweltfreundliches Verhalten auch tatsächlich lohnt. Nur: In Zukunft brauchen wir daneben verstärkt Finanzhilfen für Umweltschutz, d. h., wir brauchen einen langfristigen Finanzrahmen für Maßnahmen des Umweltschutzes unter der Überschrift: Arbeit und Umwelt.
    Das muß solide finanziert werden, und das kann — wie das ERP-Sondervermögen — unbürokratisch organisiert werden. Deswegen sprechen wir Sozialdemokraten von einem Sondervermögen Arbeit und Umwelt, das geschaffen werden muß. Denn genauso wie es nach dem Krieg darum ging, mehr Wohnungen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, so geht es heute darum, mehr Umweltschutz und mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das muß das Ziel sein; es zu erreichen ist auch möglich.
    Wir brauchen diese Modernisierung unserer Volkswirtschaft dringend. Wir wollen eine umweltverträgliche Industriegesellschaft, und zwar nicht im Jahre 2050, sondern in den nächsten zehn Jahren; auch wir wissen, daß ein Zeitrahmen dieser Größenordnung erforderlich ist. Wir müssen das auch deshalb schaffen, damit nicht irreführende Sehnsüchte nach einer Alternative zur Industriegesellschaft immer breitere Kreise in unserer Gesellschaft ziehen.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Der Satz gefällt mir gut!)

    Es geht um eine dauerhafte beschäftigungs- und strukturpolitische Weichenstellung, in der Tat um eine Weichenstellung. Es geht um einen stetigen Finanzrahmen für langfristig angelegte umweltpolitische Aufgaben.
    Die Nachfrage nach hochwertigen Umwelttechnologien wird weltweit zunehmen. Unsere Industrie darf diesen Zug nicht verpassen. Das heißt: Wir müssen auch hier einen Spitzenplatz auf dem Weltmarkt einnehmen.
    Dieses Sondervermögen darf jedoch nicht zu einer Aufhebung des Verursacherprinzips führen. Verursacher- und Vorsorgeprinzip, meine Damen und Herren, sind und bleiben das Kernstück der Umweltpolitik. Aber es darf auch nicht zu einer Umfinanzierung von Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand führen. Deswegen sollen solche Maßnahmen finanziert werden, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen. Dazu gehören zusätzliche Umweltschutzaufwendungen der öffentlichen Hand; dazu gehört das große, ungelöste Problem der Sanierung von Altlasten, bei denen Verursacher nicht mehr belangt werden können; dazu gehören private Aufwendungen zur Verbesserung der Umwelt, Aufwendungen, die über die rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen; dazu gehören dann auch Pilotprojekte und Maßnahmen zur Markteinführung von Umweltschutzgütern.
    Ein solches Sondervermögen könnte finanzielle Hilfen und Anreize in Form von Zinssubventionen oder verlorenen Zuschüssen geben, so wie wir die Aufbauphase nach dem Krieg auch mitfinanziert haben. Die Befürchtung, es könnte zu zusätzlichen Staatsbürokratien kommen, ist unbegründet. Auch die ERP-Kredite, d. h. die Kredite, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Grundstein für den großen Aufschwung gelegt haben, sind seit 30 Jahren fester Bestandteil öffentlicher Strukturpolitik; sie werden unbürokratisch abgewickelt und haben sich bewährt.
    Wir wissen, daß eine solche Maßnahme Opfer verlangt. Diese Opfer werden nicht einige wenige betreffen, sondern es werden Opfer sein, die wir miteinander und die breite Schichten zu tragen haben, wenn es wirklich erfolgreich sein soll und wenn es solide finanziert werden soll. Nur: Wir meinen, die Bürger sind längst auch dazu bereit, solche Opfer zu erbringen, wenn sie wirklich sicher sein können, daß die ihnen abverlangten Belastungen nicht im allgemeinen Steuertopf verschwinden, sondern ausschließlich zur Verbesserung der Umwelt



    Dr. Hauff
    eingesetzt werden können. Deswegen fordern wir ein Sondervermögen Arbeit und Umwelt.
    Die Schwerpunkte für das umwelt- und strukturpolitische Engagement des Sondervermögens Arbeit und Umwelt sind klar: Maßnahmen der Luftreinhaltung, d. h. zügigere Umrüstung von Altanlagen, Weiterentwicklung neuer Technologien, Investitionen für sauberere Gewässer, für Trinkwasserversorgung, für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft, für Energieeinsparung und Lärmschutz sind Bereiche, in denen wir meines Erachtens keine Anstrengung scheuen dürfen, um unseren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen.
    Meine Damen und Herren, in stiller Regelmäßigkeit erscheint Ende Januar der Jahreswirtschaftsbericht. Das ist gut so.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Richtig, Herr Klein. Die dort aufgeführten wirtschaftlichen Begriffe sind ja nicht nur wirtschaftspolitische Meßgrößen, sondern sie prägen unser Denken, und sie bestimmen in sehr weitem Umfang unser politisches Verhalten. Die Verpflichtung der Bundesregierung, jährlich dem Bundestag und dem Bundesrat einen Wirtschaftsbericht vorzulegen, war — Herr Klein, Sie sollten sich daran erinnern, wo das entstanden ist — die Folge der wirtschaftlichen Krise Mitte der 60er Jahre. Damals hat man die Konsequenz daraus gezogen.
    Die wirtschaftliche Entwicklung wird immer noch weit gründlicher dokumentiert als die Entwicklung der Umwelt. Dies ist nach unserer Auffassung ein Defizit der Politik. Die Umweltkrise hat es bisher nicht vermocht, die Bundesregierung zu einem freiwilligen, zu einem umfassenden Bericht über die Lage der Natur zu veranlassen.
    Die SPD-Bundestagsfraktion fordert einen Bericht zur Lage der Natur, der auch in regelmäßigen Abständen dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir haben den Antrag eingebracht. Er wurde beraten. Die Koalitionsfraktionen schlagen statt dessen vor, mehrere einzelne Prüfberichte zu ausgesuchten konkreten Themen zu verlangen.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht so! Sie müssen einmal lesen!)

    Damit zeigt die Koalition, daß sie überhaupt nicht begriffen hat, worum es geht. Umweltprobleme können nicht mehr als punktuelle Einzelerscheinungen ohne inneren Zusammenhang und ohne Zusammenhang der einzelnen Politikbereiche begriffen werden.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Herr Hauff, warum habt ihr das nicht gemacht?)

    Nach der Logik dieser Arbeitsteilung, die Sie jetzt vorschlagen, schreibt dann der Landwirtschaftsminister seinen Bodenbericht, der Wirtschaftsminister seinen Luftbericht, der Verkehrsminister schreibt
    einen Lärmbericht und der Innenminister schreibt einen Wasserbericht,

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Wo war denn euer Umweltbericht?)

    als ob nicht die Luftverschmutzung etwas mit der Belastung des Bodens zu tun hätte und die Belastung des Bodens nicht etwas zu tun hätte mit dem Problem, daß unser Grundwasser gefährdet ist. Dies kann doch einfach nicht mehr bestritten werden.
    Es fehlt an einer integrierten Umweltpolitik.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Lesen Sie doch einmal unseren Antrag!)

    Es fehlt an der Einsicht, daß die Umwelt in allen Politikbereichen stärkere Beachtung finden muß. Dies läßt sich nicht auf ein Ressort begrenzen.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Warum habt ihr das alles in den 13 Jahren nicht gemacht?)

    Die Koalitionsfraktionen haben unseren Antrag im Ausschuß abgelehnt.

    (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

    Wir bleiben bei unserer Forderung. Daß die CDU/ CSU einen solchen Bericht unbequem finden wird und daß sie ihn ablehnen wird, haben wir erwartet.

    (Schwarz [CDU/CSU]: Überhaupt nicht! Wir wollen Ihre Sünden kennenlernen! — Klein [München] [CDU/CSU]: Wo war er denn in eurer Zeit?)

    Herr Baum, an die FDP richte ich die Frage: Welches Maß an Selbstverleugnung ist eigentlich noch notwendig? Vor genau einem Jahr, im Februar 1983, haben Sie, Herr Baum, auf einer Pressekonferenz nichts Geringeres und nichts anderes gefordert als einen jährlichen Bericht zur Lage der Natur. Ihrer Meinung nach sollte dieser Bericht ähnlich wie der Jahreswirtschaftsbericht im Anschluß an das Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen dem Bundestag vorgelegt und auch dort diskutiert werden. Wir halten diesen Vorschlag für vernünftig und richtig. Nur: Wenn man ihn öffentlich macht, warum sorgt man dann nicht auch für Mehrheiten, wenn es darum geht, abzustimmen? Wir haben im Ausschuß unseren Bericht zur Debatte gestellt. Er ist leider abgelehnt worden. Es stellt sich dann die Frage nach der Glaubwürdigkeit dessen, was man öffentlich ankündigt.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Wir gehen ja noch viel weiter als Sie!)

    Ich könnte mir vorstellen, daß ein solcher Bericht mithelfen könnte, praktische Konsequenzen aus jener Einsicht zu ziehen, die ein früherer Bundespräsident schon vor längerer Zeit — vor über zehn Jahren — so formuliert hat:
    Die bloße Steigerung wirtschaftlicher Wachstumsraten und des persönlichen Wohlstands ist kein erstrebenswertes Ziel, wenn sie zu Lasten der körperlichen und seelischen Gesundheit erkauft werden. Produzenten wie Verbraucher



    Dr. Hauff
    werden gewohnte Verhaltensweisen überdenken und ändern müssen.
    Diese Feststellung mündet dann in die Frage ein, was wir heute unter Wohlstand verstehen. Für uns Sozialdemokraten ist Wohlstand, wenn wir auch in unseren Flüssen wieder baden können. Für uns ist Wohlstand, wenn wir beim Wandern wieder aus dem Bach trinken können,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    wenn Wälder, Seen und Meere gesund sind und ihre lebenswichtigen Funktionen wieder wahrnehmen können. Für uns ist es Wohlstand, wenn man Leber wieder essen kann, ohne Angst haben zu müssen, mit Cadmium verseucht zu werden, d. h. wenn unsere Lebensmittel nicht mit Chemikalien so verseucht sind, daß die Gesundheit geschädigt wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Für uns ist es Wohlstand, wenn wir in einem Land mit so sauberer Luft leben, daß Kinder ohne Gefahr für ihre Gesundheit aufwachsen können.

    (Beifall bei der SDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Das, meine Damen und Herren, ist der Wohlstand, den wir meinen. Und wir wollen den Wohlstand für uns und für unsere Kinder mehren, damit sie sich in unserer Welt wohlfühlen. In dieser Verantwortung stehen wir.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Laufs.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Fülle der heutigen Beratungsgegenstände betrachtet, erkennt schon daran, wie außerordentlich umfangreich und vielfältig die Aufgabe ist, unsere natürlichen Lebensgrundlagen vor unvertretbarer Belastung und Zerstörung zu schützen. Wir stehen vor mannigfachen Umweltgefahren und den unterschiedlichsten Risiken, denen wir mit einer Politik der Vorsorge auch dort begegnen müssen, wo noch keine schlüssigen Beweise für Wirkungszusammenhänge vorliegen.
    Wir in der Union sind optimistisch. Wir sehen zuversichtlich in die Zukunft. Wir sind überzeugt, daß wir die Probleme meistern können, wenn wir unsere wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Kräfte anspannen und richtig einsetzen. Wir verkennen dabei nicht, daß sich manche technische Entwicklung, die wir als fortschrittlich und vorteilhaft ansehen, später als verfehlt oder ausgesprochen schädlich entpuppen kann. Ich erinnere an die Erfahrungen mit PCB als Ersatz für gefährliche Kühl- und Hydrauliköle oder mit der Verwendung natürlicher Mineralfasern, dem Asbest.
    Manche bittere Erkenntnis kann noch auf uns zukommen. Aber dies ist kein Anlaß zu Verzweiflung und hysterischer Angst. In der Geschichte unseres Industriezeitalters überwiegen bei weitem die Beispiele einer erfolgreichen Überwindung von Gefahren. Wir in der Union sind uns des Weges sicher. Wir werden Mensch und Umwelt vor den nachteiligen Auswirkungen verschiedenster Technik immer wirksamer schützen können.
    Seit Bundeskanzler Kohl regiert, sind wichtige Schritte getan worden. Das vergangene Jahr war das Jahr bahnbrechender Entschlüsse zur Luftreinhaltung. Die saubere Luft ist und bleibt in diesem Jahrzehnt Umweltziel Nummer eins. Die Bundesregierung hat dié europäische Schrittmacherrolle der Bundesrepublik bei der Entschwefelung und Entstickung der Rauchgase aus Großfeuerungsanlagen, bei der Entgiftung der Autoabgase und bei der Bekämpfung anderer gefährlicher Emissionen ausgebaut. Entscheidungen hierzu sind gefallen, und ihre Umsetzung hat begonnen. Die betroffene Kraftwirtschaft hat ihre Planungen zur Entschwefelung so weit abgeschlossen, daß bereits Ende vergangenen Jahres absehbar war, welche Anlagen stillgelegt oder fristgerecht nachgerüstet werden. Darüber hinaus wird deutlich, daß die Nachrüstung der Altanlagen in rascher Folge vorgenommen werden wird. Es steht heute fest, daß die Betreiber von Kohlekraftwerken der allgemeinen öffentlichen Stromversorgung, die allein rund 45% der bisherigen Schwefeldioxidemissionen verursachen, ihren Schwefelausstoß bis spätestens 1988 um rund zwei Drittel reduziert haben werden. Die ersten Anlagen werden voraussichtlich Ende 1985 oder Anfang 1986 umgebaut sein. Ende der 80er bis Anfang der 90er Jahre wird die SO2-Emission der Elektrizitätswirtschaft auf ein Viertel der heutigen Menge verringert sein.
    Diese Zahlen sind eindrucksvoll. Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung greift. Das sind keine schwachen Taten, Herr Kollege Hauff; fragen Sie doch Ihren Parteifreund Farthmann, der dies öffentlich in aller Deutlichkeit bezeugt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Duve [SPD]: Das war doch auch in der Schublade!)

    — Das nicht, Herr Kollege Duve; Sie müssen sich ja erst in die Umweltpolitik einarbeiten. Sie brauchen noch ein bißchen Zeit.

    (Zuruf des Abg. Duve [SPD])

    Wir begleiten die Arbeit der Unternehmer, der Ingenieure und Techniker und aller Mitarbeiter, die dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen helfen, mit unserem anerkennenden Dank. Das muß auch einmal gesagt sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch die Verminderung von Stickoxidemissionen ist auf gutem Wege. Wir lassen keinen Zweifel daran aufkommen: Die Entstickung ist beschlossene Sache. Im Hinblick darauf, daß die technische Entwicklung derzeit sehr rasch voranschreitet — meine Freunde in Baden-Württemberg tragen hierzu in hervorragender Weise bei —, enthält die Großfeuerungsanlagen-Verordnung eine Dynamisierungsklausel, die den jeweils neuesten Stand der Minderungstechnik auszuschöpfen vorschreibt. Diese Regelung versetzt die Genehmigungsbehörden in die Lage, den technischen Fortschritt voll zu



    Dr. Laufs
    nutzen. Wir werden mit den heute geltenden Rechtsgrundlagen die Grenze von 200 mg und niedrigere Werte erreichen können. Es besteht deshalb gegenwärtig kein weiterer Regelungsbedarf. Es muß nur gehandelt werden. Wir und die Betroffenen tun dies.
    Meine Damen und Herren, unsere Luftreinhaltepolitik bedeutet große Anstrengungen für die betroffene Industrie und hohe Kosten für die gesamte Volkswirtschaft. Die Politik muß die Wirtschaft beim Vollzug der Maßnahmen unterstützend begleiten. Handlungsbedarf besteht einmal bei der Entsorgung der zurückgehaltenen Schadstoffe. Bei der Abgasreinigung fallen große Mengen zum Teil umweltschädlicher Sonderabfälle an, für die neue Möglichkeiten der Verwertung und Beseitigung erschlossen werden müssen.
    Es geht aber auch um unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wir gehen mit unseren Umweltauflagen an die Grenze des volkswirtschaftlich Vertretbaren. Die Kosten für die Luftreinhaltung steigen mit dem Reinigungsgrad steil an. Es macht keinen Sinn, von unserer Wirtschaft zu verlangen, mit progressiv wachsenden Aufwendungen die Rückhaltung der Emissionen immer weiter und bis auf hundert Prozent zu treiben, während schon heute die Hälfte der schädlichen Niederschläge über die Grenzen vom Ausland zu uns kommen und dort so gut wie nichts geschieht. Ohne Erfolge in ganz Europa muß unsere Umweltpolitik teures Stückwerk bleiben.
    Dies gilt insbesondere auch für die Einführung bleifreien Benzins und moderner Abgasentgiftung bei Kraftfahrzeugen. Am Datum für die Einführung der vorgesehenen nationalen Maßnahmen, dem 1. Januar 1986, wird nicht gerüttelt. Stufenpläne sind für uns kein Thema. Die zur Vorbereitung notwendigen Entscheidungen sind getroffen, auch wenn der Herr Kollege Hauff dies hartnäckig nicht zur Kenntnis nehmen will.
    Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie bald Vorschläge für eine differenzierende steuerliche Behandlung abgasentgifteter und herkömmlicher Autos vorlegt, damit weder beim Erwerb noch beim Betrieb umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge zusätzliche Kosten entstehen. Keine Steuer darf bei der Ausgestaltung tabu sein. Die Kraftfahrzeugsteuer wie die Mineralölsteuer und andere Steuerarten müssen in die Überlegungen einbezogen werden. Wir wünschen auch, daß die Bundesregierung die Frage verstärkter Abgaskontrollen entschlossen aufgreift. Der jährliche Test muß bald zur Regel werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, das Konzept gegen die Luftverschmutzung hat Vorrang. Aber auch neu erkannte Gefahren für Boden und Gewässer, die aus der Anreicherung nicht oder nur schwer abbaubarer Stoffe erwachsen, müssen intensiver bekämpft werden. Es ist vorauszusehen, daß wir ebenso einschneidende Maßnahmen gegen Schadstoffeinleiter in diesen Bereichen ergreifen müssen, wie sie derzeit gegen Emittenten von Luftverunreinigungen durchgesetzt werden. Unser Antrag zur Umweltvorsorge und die Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen zu Problemabfällen, gefährlichen Stoffen wie PCB, zum Bodenschutz usw. lassen Umfang und Lösungsansätze sichtbar werden.
    Viel bleibt zu tun, viel ist noch aufzuklären. Nach der Polemik des Kollegen Hauff muß man einfach hinzufügen: Vieles ist von früheren Regierungen liegengelassen worden,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wie gerade die Anträge und Großen Anfragen der Opposition beweisen, besonders der heute eingebrachte — im übrigen ziemlich dünne und dürftige — SPD-Antrag. Wer hat denn in den 70er Jahren regiert, muß man fragen, Herr Kollege Hauff.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat er längst vergessen!)

    Die Umweltpolitik der Opposition — man muß das leider sagen — trägt wenig zur Problemlösung bei. Zugegeben: Sie sattelt verbal noch etwas drauf, redet sich ein, der Zug führe noch schneller, wenn sie am Steuer wäre, sie klagt vor allem an. Aber an neuen Ideen und kreativer Kraft ist bei der Opposition wenig zu erkennen.
    Herr Kollege Hauff, zu Ihrer Polemik muß ich einfach sagen: Während wir uns im Innenausschuß und bei Anhörungen zum Umweltschutz mit der Sache befassen — Sie sind dabei so gut wie nie anwesend —,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Oho!)

    reisen Sie durchs Land und reden von großartigen Notprogrammen und Entschädigungsfonds z. B. für Waldbauern, die auch in SPD-regierten Ländern nur belächelt werden. Das ist doch keine sachbezogene Umweltpolitik. Das ist allenfalls umweltpolitische Billigware.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Unseren Antrag haben Sie offensichtlich auch nicht gelesen; sonst hätten Sie sich über die Frage eines umfassenden Umweltberichts nicht so schrecklich aufregen können. Wir wollen nämlich sogar noch mehr als Sie, d. h. einen noch umfassenderen Bericht, als Sie vorgeschlagen haben.
    Die wöchentliche Verkündigung neuer Notprogramme und die Erfindung immer weiterer Pfennige und Abgaben ist eher ermüdend als originell. Wir wundern uns, daß die Opposition einfach nicht begreifen will: Dort, wo staatliche Auflagen an die Grenzen des technisch und wirtschaftlich Machbaren gehen, ist kein Spielraum mehr für unternehmerische Entscheidungen zur Optimierung des Mitteleinsatzes und zur Beschleunigung der Vorhaben. Waldpfennige und Schwefelabgaben können deshalb nur zur Abschöpfung und Umverteilung von Kapital führen, das dringend für diese Investitionen und zur Innovation gebraucht wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dem Umweltschutz dienen sie nicht, sondern schaden ihm nur.

    (Richtig! bei der CDU/CSU)




    Dr. Laufs
    CDU und CSU beschränken sich bei ihrem Kampf um die Erhaltung einer gesunden Umwelt nicht auf den Erlaß notwendiger neuer Vorschriften. Auch privater Einsatz muß frei gestaltend zur Verringerung der Umweltbelastung, zur Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen beitragen. CDU und CSU wollen wirtschaftlich wirkende Anreize schaffen, die privates Engagement im Dienst verstärkten Umweltschutzes mobilisieren und fördern. Die neuen Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft enthalten interessante Ansätze dazu. Die geplante steuerliche Differenzierung bei Kraftfahrzeugen soll weitere Hilfe bieten.
    Wir rufen auch die naturbegeisterten jungen Leute auf,

    (Duve [SPD]: Die Sie früher verteufelt haben, wenn sie demonstriert haben!)

    ihr Herz und ihren Kopf nicht an jene zu vergeuden, die sie zur Flucht in romantische Sackgassen und in eine Scheinwelt versponnener Bilder und Träume verleiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Duve [SPD])

    Wer sich in der wirklichen Welt eine ebenso lebenswerte wie liebenswerte Heimat erhalten und die Umwelt tatsächlich verbessern will, ist bei dieser Koalition gut aufgehoben.
    Wir fordern Sie alle auf, sich uns auf dem Weg zur verstärkten und wirksameren Umweltvorsorge anzuschließen.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)