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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages, Max Güde 3725A Erweiterung der Tagesordnung 3773 B Begrüßung von Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Korea . . 3792 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers in Israel Dr. Kohl, Bundeskanzler 3725 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 3729 D Dr. Dregger CDU/CSU 3736 B Reents GRÜNE 3740 D Schäfer (Mainz) FDP 3744 D Frau Renger SPD 3747 D Klein (München) CDU/CSU 3751 A Dr. Hirsch FDP 3753 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hirsch, Dr. Miltner, Baum, Dr. Laufs, Austermann, Biehle, Clemens, Dr. Feldmann, Dr. Hüsch, Kleinert (Hannover), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Müller (Wesseling), Reddemann, Frau Roitzsch, Sauer (Stuttgart), Sauter (Ichenhausen), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Sonderabfälle — Drucksachen 10/193, 10/474 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Frau Schmidt (Nürnberg), Reuter, Egert, Fischer (Homburg), Müntefering, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz vor Lärm — Drucksachen 10/233, 10/566 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Bodenqualität und Bodenerhaltung — Drucksachen 10/359, 10/948 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz des Bodens — Drucksachen 10/417, 10/949 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/849 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes — Drucksache 10/629 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Stillegung bestimmter Kohlekraftwerke — Drucksache 10/609 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten — Drucksache 10/786 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume — Drucksache 10/787 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Thema „Unsere Verantwortung für die Umwelt" — Drucksachen 10/383, 10/870 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 — Drucksachen 9/2359, 10/780 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bericht zur Lage der Natur — Drucksachen 10/83, 10/894 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Nukleare Entsorgung — Drucksache 10/906 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Befahren der Weser im Kernbereich Oberwasser — Drucksache 10/907 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD „Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft" — Drucksache 10/974 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl — Drucksache 10/969 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid — Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 3775A Dr. Hauff SPD 3780 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 III Dr. Laufs CDU/CSU 3785 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3787 B Baum FDP 3789 B Kiechle, Bundesminister BML 3792 B Müntefering SPD 3795 D Schmidbauer CDU/CSU 3798 A Dr. Hirsch FDP 3800 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 3801 D Weiser, Minister des Landes Baden-Württemberg 3804 D Frau Dr. Hartenstein SPD 3809 A Dr. Göhner CDU/CSU 3812 B Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 3814A Hoffie FDP 3818A Drabiniok GRÜNE 3820 B Kiehm SPD 3821 D Fellner CDU/CSU 3823 C Bredehorn FDP 3826 A Reuter SPD 3827 D Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 3829 C Duve SPD 3831 C Dr. Lippold CDU/CSU 3833 C Frau Blunck SPD 3835 C Dr. Warrikoff CDU/CSU 3837 C Frau Weyel SPD 3839 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 10/187, 10/192, 10/914 — Werner CDU/CSU 3842 C Heimann SPD 3844 A Ronneburger FDP 3845 D Schneider (Berlin) GRÜNE 3847 A Windelen, Bundesminister BMB . . . 3849 B Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Tiefflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntessinan (Labrador) — Drucksache 10/905 — 3851A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/913 — 3851 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/925 — 3851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/881 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) — Drucksache 10/911 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen — Drucksache 10/916 — 3852 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern — Drucksachen 10/486 Nr. 23, 10/923 — . 3852A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung von Regelungen im Bereich der Einkommensteuer im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft — Drucksachen 10/358 Nr. 43, 10/926 — . 3852 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Fragestunde — Drucksache 10/957 vom 3. Februar 1984 — Errichtung privater Hochschulen; Förderung der Gründung einer Privatuniversität in Ingolstadt MdlAnfr 50, 51 03.02.84 Drs 10/957 Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . 3755A, B,C,D ZusFr Seehofer CDU/CSU 3755 B,C,D Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien MdlAnfr 54 03.02.84 Drs 10/957 Hiller (Lübeck) SPD Antw StMin Möllemann AA 3756B, C ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3756 B,C ZusFr Gansel SPD 3756 C Besuch von StMin Möllemann in Saudi- Arabien Ende 1983 MdlAnfr 55 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw StMin Möllemann AA . . 3756D, 3757A,B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 3756D, 3757A ZusFr Gansel SPD 3757 A Errichtung von Goethe-Instituten in Staaten des Warschauer Paktes MdlAnfr 56 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 3757 B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3757 C Vorbereitung der Prüfung politischer Maßnahmen zur Überwindung der deutschen und der europäischen Teilung im Rahmen der EPZ-Arbeitsgruppen MdlAnfr 57 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 3757D, 3758A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 3757 D, 3758A Neue Erkenntnisse über den Verbleib des Bernsteinzimmers aus Zarskoje Selo bei Leningrad MdlAnfr 66, 67 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 3758 C, D, 3759 A, B, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3759A,B Änderung der Richtlinien für die Auswahl und Einstellung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst im BGS betr. Aushändigung des Auszugs aus dem Beschluß der Bundesregierung vom 19.9. 50 MdlAnfr 70 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 3759 C, D, 3760A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3759 D Geltung des Grundrechts auf Petitionen für Angehörige des öffentlichen Dienstes z. B. bei Massenpetitionen gegen die Raketenstationierung MdlAnfr 71 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3760 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 3760 B ZusFr Frau Simonis SPD 3760 C Schutz der Verbraucher vor überteuerten Raten-Kreditverträgen MdlAnfr 73, 74 03.02.84 Drs 10/957 Meininghaus SPD Antw PStSekr Erhard BMJ . . 3760D, 3761A, B ZusFr Meininghaus SPD 3760D, 3761 A Neuordnung der EG-Finanzen MdlAnfr 76, 77 03.02.84 Drs 10/957 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3761D, 3762 A, C, D, 3763 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . 3761D, 3762 C ZusFr Frau Zutt SPD 3762 D Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach Autoabgasstoffen und Lärmentfaltung MdlAnfr 80 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Göhner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 3763 A, B, C, D ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 3763B, C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3763 C Eignung der „Erklärung von Quieto" für eine Lösung der weltweiten Schuldenkrise MdlAnfr 81 03.02.84 Drs 10/957 I Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3763D, 3764 B,C,D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3764A,B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3764 C ZusFr Krizsan GRÜNE 3764 C Meldungen über eine Kündigung des Kohleverstromungsvertrages nach den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 V und über einen Ersatz der deutschen Steinkohle durch Importkohle; Festhalten der Bundesregierung am „Jahrhundertvertrag" MdlAnfr 83, 84 03.02.84 Drs 10/957 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3765 A, B, C, D, 3766A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3765 B,C,D ZusFr Dr. Jens SPD 3765 D Verhinderung einer Lieferung des Kampfpanzers Leo II durch ein anderes NATO-Land an Saudi-Arabien MdlAnfr 85 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3766 A, C, D, 3767 A ZusFr Klose SPD 3766B,C ZusFr Gansel SPD 3766 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3766 D ZusFr Frau Simonis SPD 3766 D Produktion des deutschen Schützenpanzers TAM in Argentinien und Export in den asiatischen Raum MdlAnfr 86 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3767 A, B, C, D, 3768A ZusFr Klose SPD 3767A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3767 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3767 C ZusFr Gansel SPD 3767 D Vereinbarungen zwischen Krauss-Maffei und einem Unternehmen in einem anderen NATO-Land über die Herstellung eines Kampfpanzers MdlAnfr 87 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3768 A, B, C, D, 3769 A ZusFr Gansel SPD 3768 B ZusFr Frau Simonis SPD 3768 C ZusFr Frau Zutt SPD 3768 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3768 D ZusFr Klose SPD 3768 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3769 A Verhinderung der Lieferung deutscher Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen über ein anderes NATO-Land an Länder in Spannungsgebieten MdlAnfr 88 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3769 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD 3769B,C ZusFr Frau Simonis SPD 3769 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3769 D Vereinbarungen des ägyptischen Verteidigungsministers mit dem Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei im November 1983 in München über die Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 89 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3770 A, B, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3770A,B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3770 C ZusFr Gansel SPD 3770 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3770 D Vereinbarkeit der Rüstungslieferungen der Fa. Krauss-Maffei an Ägypten u. a. mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 90, 91 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3771A, B, C, D, 3772 A, B ZusFr Dr. Klejdzinski .SPD 3771 A, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3771 B ZusFr Gansel SPD 3771B, 3772A ZusFr Frau Zutt SPD 3772 A ZusFr Klose SPD 3772 B Von der polnischen Regierung geforderte Bindung von Umschuldungsverhandlungen für Hermes-Kredite an die Gewährung neuer Kredite MdlAnfr 92 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3772 B,C,D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3772C, D Vom Bundeskartellamt verfügtes Verbot der Fortführung des Mineralölunternehmens Aral als Kartell MdlAnfr 93 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 3772D, 3773A,B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3773 A Nächste Sitzung 3852 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3853* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Anlage 2 Erkenntnisse der Bundesregierung über Gefährdungen durch Dioxin; Beteiligung der Bundesregierung an einem „DioxinSuchprogramm" und Verhinderung der Entstehung von Dioxin bei Verbrennungsprozessen MdlAnfr 58, 59 03.02.84 Drs 10/957 Duve SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3853* B Anlage 3 Fortgeltung der Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes über den 31. 12. 1984 hinaus MdlAnfr 60 03.02.84 Drs 10/957 Bernrath SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854*A Anlage 4 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf die Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften MdlAnfr 63 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854* B Anlage 5 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte MdlAnfr 64 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3854* D Anlage 6 Beschleunigte Durchsetzung der Bestimmungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bei den VEBA-Kraftwerken-Ruhr MdlAnfr 65 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* B Anlage 7 Anschläge anläßlich der Vorführung des Films „Die Erben", insbesondere der neofaschistischen Aktionsfront, auf ein Mannheimer Kino MdLAnfr 68, 69 03.02.84 Drs 10/957 Gilges SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* C Anlage 8 Höhe der öffentlichen Mittel für den Umweltschutz sowie steuerliche Begünstigung für umweltschützende Privatinvestitionen MdlAnfr 75 03.02.84 Drs 10/957 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3855* D Anlage 9 Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen des geplanten Airbus A 320 MdlAnfr 82 03.02.84 Drs 10/957 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856*A Anlage 10 Reduzierung der Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas in Niedersachsen und Energiepolitik der Bundesregierung MdlAnfr 94 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856* B Anlage 11 Erweiterung der Berufskrankheitenverordnung angesichts der Aufnahme des krebserregenden Arbeitsstoffes Methylvinylketon in die MAK-Werte-Liste; verstärkte ärztliche Überwachung der mit krebserregenden Arbeitsstoffen umgehenden Beschäftigten MdlAnfr 95, 96 03.02.84 Drs 10/957 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3856* D Anlage 12 Besoldung des Leiters des Ministerbüros im Bundesarbeitsministerium nach einer fünf Jahre über seinem Lebensalter liegenden Dienstaltersstufe MdlAnfr 97 03.02.84 Drs 10/957 Schmude SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 VII Anlage 13 Arbeitsmedizinische Gutachten als Grundlage für die Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr 98 03.02.84 Drs 10/957 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* C Anlage 14 Finanzielle Belastung von Arbeitnehmern durch Sozialversicherungsbeiträge für Krankengeld; Härteregelung bei langer Krankheit MdlAnfr 99, 100 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* D Anlage 15 Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit; Austausch persönlicher Daten von Patienten MdlAnfr 101, 102 03.02.84 Drs 10/957 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Vogt, BMA 3858*A Anlage 16 Förderung eines Modellversuchs zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund durch den Bundesarbeitsminister; Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen MdlAnfr 103, 104 03.02.84 Drs 10/957 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3858* D Anlage 17 Gewährleistung des Datenschutzes bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis MdlAnfr 105, 106 03.02.84 Drs 10/957 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* B Anlage 18 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstellung von Patientenkrankheits- bzw. Patientengesundheitsprofilen MdlAnfr 107, 108 03.02.84 Drs 10/957 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* D Anlage 19 Arbeitszeitverkürzungen in EG-Staaten; Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit MdlAnfr 109, 110 03.02.84 Drs 10/957 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3860* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3725 53. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3853* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 10.2. Frau Beck-Oberdorf 10.2. Brosi 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Ertl 10.2. Hartmann 10.2. Heimann 9.2 Frau Huber 10.2. Kißlinger 10.2. Dr. h. c. Lorenz 10. 2. Dr. Mertes (Gerolstein) 10.2. Nagel 10.2. Schmidt (Hamburg) 10.2. Frau Schmidt (Nürnberg) 10.2. Schreiner 10.2. Dr. Stark (Nürtingen) 10.2. Dr. Steger 10.2. Stobbe 10.2. Vahlberg 10.2. Dr. Vogel 10.2. Voigt (Frankfurt) 10.2. Frau Dr. Wex 10.2. Wieczorek (Duisburg) 10.2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/ 957 Fragen 58 und 59): Kann die Bundesregierung den Bericht des SPIEGEL, Nr. 4/84, Seite 88 ff., über die Gefährdungen durch das allgegenwärtige Dioxin (Weiträumige Kontaminationen der Umwelt, lokal begrenzte Kontaminationen der Umwelt durch Störfälle bei der Produktion und Verwendung sowie durch unsachgemäße Beseitigung) — dargestellt in zwei bislang nicht veröffentlichten Studien des Umweltbundesamtes — bestätigen, und seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor? Ist die Bundesregierung bereit, ein bundesweites „Dioxin-Suchprogramm" mitzutragen, und welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß Dioxin auch weiterhin als Nebenprodukt bei Verbrennungsprozessen entsteht? Zu Frage 58: Der Spiegelbericht bezieht sich z. T. auf Feststellungen, die das Umweltbundesamt aufgrund bereits bekannter wissenschaftlicher Veröffentlichungen zur Dioxinproblematik in einer zusammenfassenden Ausarbeitung getroffen hat. Diese Ausarbeitung wurde dem Bundesministerium des Innern im Mai 1983 als Sachstandsbericht vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen des Berichts des Umweltbundesamtes sind in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN wiedergegeben und als Bundestagsdrucksache Nr. 10/212 vom Anlagen zum Stenographischen Bericht 27. Juni 1983 veröffentlicht worden. Das Umweltbundesamt selbst hat die von ihm an Müllverbrennungsanlagen ermittelten Meßergebnisse in seinem Jahresbericht für 1982 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dioxin (2.3.7.8. Tetrachlor-dibenzo-p-dioxin) stellt eine hochgradig giftige chemische Verbindung dar. Die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch diese Verbindung kann insofern bei entsprechender Menge und Konzentration erheblich sein. Dies zeigt der Unglücksfall von Seveso und andere Fälle, die das Umweltbundesamt in seinem Bericht erwähnt. Inwieweit eine weitergehende Verteilung von Dioxin und ähnlichen Stoffen in der Umwelt vorliegt und unter bestimmten Umständen als gefährlich anzusehen ist, darüber fehlen abgesicherte Erkenntnisse. Einzelmessungen von Konzentrationen, wie z. B. bei Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen, unterliegen erheblichen Schwankungen und lassen noch keine repräsentativen Aussagen zu. Dies gilt ebenfalls für den Austritt von dioxinhaltigen Verbindungen bei alten Abfallablagerungen. Was die Müllverbrennungen angeht, kommt das Umweltbundesamt bisher zu dem Schluß, daß die gemessenen Emissionswerte nicht besorgniserregend sind. Die Bundesregierung wird den fraglichen Komplex weiter untersuchen lassen und hat hierzu bereits geeignete Vorhaben in den Forschungsplan eingestellt. Verallgemeinerungen, wie sie z. T. im Spiegelartikel getroffen werden, sind wissenschaftlich nicht belegt. Zu Frage 59: Die Bundesregierung ist bereit, zur Lösung der anstehenden Probleme beizutragen. Dabei sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. Die Überwachung von Müllverbrennungsanlagen und ihr ordnungsgemäßer Betrieb unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden. Gleiches gilt für die Erfassung und Sanierung von Altlasten (sog. ehemalige Altablagerungen von Abfällen), die möglicherweise Dioxin enthalten. Die Bundesregierung sieht ihren Beitrag darin, die Bundesländer bei der Durchführung dieser Aufgabe durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Hierfür hat sie entsprechende Forschungsmittel eingeplant. Die Bundesregierung hält es darüber hinaus für notwendig, daß ehemalige Altablagerungen von gefährlichen Abfällen der abfallrechtlichen Überwachung unterworfen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes wird bereits kommende Woche an die beteiligten Kreise verschickt. Was die Entstehung von Dioxin in Verbrennungsprozessen angeht, so sind die notwendigen technischen Mindestanforderungen an die Verbrennungs- 3854* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 prozesse in Müllverbrennungsanlagen in der TA-Luft, die seit dem 1. März 1983 verschärfte Bestimmungen enthält, vorgeschrieben. Bei Beachtung dieser Anforderungen durch die Länder beim Vollzug werden mögliche Dioxinemissionen aus der Müllverbrennung weitgehend auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Um das Risiko möglicher Emissionen weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Entwurf einer Neufassung des Teils III der TA-Luft die Anforderungen an die Verbrennung weiter verschärft. Im übrigen hält die Bundesregierung nichts von einer allgemeinen Panikmache in Sachen Dioxin. Bisher vorliegende Meßergebnisse können keineswegs für repräsentative Aussagen in Anspruch genommen werden. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 60): Beabsichtigt die Bundesregierung die sogenannte Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" (VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971, And. VO vom 20. April 1974 und 9. November 1978), deren Gültigkeit nunmehr auf die Zeit bis zum 31. Dezember 1984 begrenzt ist, zu verlängern? Für eine Verlängerung der Geltungsdauer der von Ihnen genannten Verordnung wäre eine Änderungsverordnung der Bundesregierung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte. Die entsprechende Prüfung bei den beteiligten Bundesressorts ist eingeleitet. Eine abschließende Stellungnahme ist erst nach entsprechenden Erörterungen auch mit den Ländern möglich. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 63): Warum hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bisher über die Datenschutzprobleme der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften nicht berichtet, und trifft es zu, daß in diesem Bereich bisher keine Kontrollen des Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben? Hierzu hat mir der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mitgeteilt: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überwacht nach § 19 BDSG die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur bei den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes. Die Stationierungsstreitkräfte unterliegen als Einrichtungen ausländischer Staaten keiner Überwachung durch deutsche Datenschutz-Kontrollinstanzen. Aufgrund von Anfragen aus dem Kreis der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften sowie aufgrund einer Mitteilung des Bundesministers der Finanzen muß ich annehmen, daß das Bundesdatenschutzgesetz zur Zeit in diesem Bereich nicht angewendet wird. Nach dem NATO-Truppenstatut sind die Stationierungsstreitkräfte zwar verpflichtet, die deutsche Rechtsordnung zu achten. Das allein verpflichtet sie aber noch nicht zur Anwendung des BDSG, da dieses Gesetz sich nicht an ausländische öffentliche Stellen richtet. Ein Verhalten, das dem Schutzzweck des BDSG zuwiderliefe, wäre allerdings m. E. mit der Pflicht zur Achtung der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar. Mir liegt bisher jedoch keine Bestätigung dafür vor, daß diese Rechtsauffassung von allen Beteiligten geteilt wird. Speziell für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften gelten nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/ NTS) außerdem grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ich vertrete dazu — in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — die Auffassung, daß die §§ 7 Abs. 3, 23 bis 27 BDSG zu diesen arbeitsrechtlichen Vorschriften zählen. Dies bedeutet insbesondere, daß die Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte des Betroffenen anzuwenden sind. Der Bundesminister der Finanzen, der diese Frage mit den Hauptquartieren der Stationierungsstreitkräfte sei langem erörtert hat, hat mir erst jetzt abschließend mitgeteilt, daß diese Auffassung bei den Stationierungsstreitkräften keine Zustimmung findet." Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 64): Treffen Berichte zu, wonach die Stationierungsstreitkräfte, insbesondere USAEUR, das Bundesdatenschutzgesetz nur „grundsätzlich" als Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, aber nicht bereit sind, es im Verhältnis zu den Beschäftigten deutscher Arbeitnehmer und ihren Betriebsvertretungen anzuwenden, und was wird die Bundesregierung tun, um für die gut 100 000 Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften keinen datenschutzfreien Raum entstehen zu lassen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für die gut 100 000 zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ein datenschutzfreier Raum besteht. Soweit im Zusammenhang mit der Zahlung der Löhne und Gehälter die Ämter für Verteidigungslasten mitwirken, gelten die datenschutz- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3855* rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes unmittelbar. Im übrigen haben die Hauptquartiere der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland nach eingehender Prüfung der Rechtslage erkärt, daß sie hinsichtlich ihrer zivilen Arbeitnehmer das Bundesdatenschutzgesetz als deutsches Recht gemäß Art. II NATO-Truppenstatut achten würden. Die Hauptquartiere haben es aber abgelehnt, das Bundesdatenschutzgesetz als von ihnen unmittelbar anzuwendendes deutsches Recht, insbesondere als deutsches Arbeitsrecht im Sinne von Artikel 56 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut anzusehen. Das hätte sie zu dessen vollständiger Anwendung — auch in organisatorischer Hinsicht einschließlich Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes — gezwungen. Achtung des Bundesdatenschutzgesetzes als deutsches Recht gemäß Artikel II NATO-Truppenstatut heißt, daß die Stationierungsstreitkräfte die wesentliche Schutzfunktion des Gesetzes in seinem Kerngehalt auch im Verhältnis zu jedem zivilen Arbeitnehmer zu respektieren haben. Sie dürfen deshalb Daten ihrer zivilen Arbeitnehmer nicht verarbeiten, wenn dies dem Schutzzweck des Bundesdatenschutzgesetzes zuwiderliefe, wenn also schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträchtigt würden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stationierungsstreitkräfte dem Datenschutz die gebührende Aufmerksamkeit widmen und seine Einhaltung durch ihre Dienststellen gewährleisten. Bisher sind jedenfalls der Bundesregierung keine Fälle bekanntgeworden, die Zweifel an dieser Annahme rechtfertigen würden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 65): Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesinnenministers, bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung beschleunigt die Bestimmungen der GroßfeuerungsanlagenVerordnung durchzusetzen, bei den VEBA-KraftwerkenRuhr ergeben? Insgesamt werden von den Unternehmen mit Bundesbeteiligung große Anstrengungen unternommen, um die für die Verstromung deutscher Kohle wichtigen Kapazitäten mit den nach der Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Luftreinhalteanlagen auszurüsten. Dies gilt auch für die VEBA-Kraftwerke Ruhr. Die abschließenden Entscheidungen werden im einzelnen von diesem und von den anderen Unternehmen entsprechend der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bis zum 30. Juni 1984 getroffen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 68 und 69): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, daß Mitglieder der verbotenen neofaschistischen Aktionsfront des Ex-Bundeswehrleutnants Michael Kühnen den Brandanschlag auf das Mannheimer Kino verübten, in dem der Film „Die Erben" vorgeführt wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie aus diesen Erkenntnissen ziehen? Sieht die Bundesregierung in den Ankündigungen weiterer Brandanschläge und Bombendrohungen auf Lichtspieltheater, in denen der Film „Die Erben" vorgeführt wird, eine Gefahr für das Leben der Kinobesucher? Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß der Brand aus persönlicher Rache und nicht aus einem politischen Motiv gelegt wurde; ein Zusammenhang mit der ANS/NA (Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten) besteht nicht. Hinweise auf eine Gefährdung der Kinobesucher liegen nicht vor, auch kann nicht bestätigt werden, daß Brand- oder Bombenanschläge angekündigt worden sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Frage 75): • In welcher Höhe werden öffentliche Mittel (durch Bund, Länder und Gemeinden) für Zwecke des Umweltschutzes verwendet, und sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, umweltschützende Investitionen (durch Unternehmen und privat) in größerem Umfang steuerlich zu begünstigen? Die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für Maßnahmen des Umweltschutzes (Reinhaltung von Luft, Wasser, Erde, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Forschungsvorhaben im Bereich des Umweltschutzes) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Kalenderjahr 1981 insgesamt 14,2 Milliarden DM. Auf den Bund (einschließlich ERP-Sondervermögen) entfielen hiervon 1,08 Milliarden DM, auf die Länder 1,28 Milliarden DM und die Gemeinden (einschließlich Zweckverbände, wie beispielsweise Abwasserzweckverbände) 11,88 Milliarden DM. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für Wirtschaftsgüter, die unmittelbar und zu mehr als 70 v. H. dem Umweltschutz dienen, bereits heute erhöhte Absetzungen nach § 7 d Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Zu die- 3856* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 sen Wirtschaftsgütern gehören solche zur Beseitigung von Abwasser, zur Verminderung, Verringerung oder Beseitigung von Luftverschmutzung und Lärm sowie zur Abfallbeseitigung. Darüber hinausgehende steuerliche Begünstigungen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwogen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 82): Ist dem Bundeswirtschaftsminister eine Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen für den geplanten Airbus A 320 bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Grundaussagen des Berichts? Die Bundesregierung ist von der Industrie im Rahmen der Bearbeitung des Förderantrags über die Absatzchancen der A 320 unterrichtet worden. Marktabschätzungen gehören generell zu den unternehmenspolitischen Planungen in der Industrie, zu denen die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft geben kann. Ich bitte hierfür um Verständnis. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) Drucksache 10/957 Frage 94): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß durch die zweite Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Verordnung über Feldes- und Förderabgaben vom 23. Dezember 1983 erneut die effektive Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas faktisch um 50 Millionen DM reduziert worden ist, wenn sich dies mit der Energiepolitik der Bundesregierung nicht vereinbaren läßt? Durch die niedersächsische Verordnung vom 23. Dezember 1983 ist weder der Förderabgabesatz generell gesenkt worden noch sind die eingeräumten Vergünstigungen ganz allgemein für Erdöl und Erdgas vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um vier ganz gezielte Veränderungen der Abgabelast: — Senkung des Abgabesatzes von 25% auf 20% für die kleinsten, d. h. marginalen Fördergebiete beim Erdöl — Gleichstellung der chemischen mit den thermischen Tertiärverfahren (einheitlich 10 %) beim Erdöl — Abzugsmöglichkeit von 0,4 Pf pro m3 bei schwefel- bzw. stickstoffhaltigem Gas — Anreiz für Neuaufschlüsse auf Erdöl und Erdgas für die nächsten fünf Jahre (Begrenzung der Förderabgabe auf 20%). Durch diese Vergünstigungen ergibt sich ein Einnahmeausfall von ca. 30 Millionen DM für 1984 (beim Erdöl 9 bzw. 1 Millionen DM; beim Erdgas 20 Millionen DM; bei den Neuaufschlüssen nicht zu schätzen, wegen der stark zurückgegangenen Explorationsbemühungen aber wahrscheinlich sehr gering). Dieser Betrag macht ca. 1,6% der für 1984 geschätzten 1,8 Milliarden DM Förderabgabeeinnahmen aus. Diese Maßnahmen wurden getroffen, weil — bei den kleinsten Feldern eine Verlängerung von deren „Lebensdauer" erreicht wird (und dadurch Anstieg der Einnahme), — sich die chemischen Verfahren als erheblich aufwendiger erwiesen haben als angenommen, — beim Naturgas, das in Reinigungsanlagen durchgesetzt wird, eine kostenintensive unterirdische Speicherung erforderlich ist, — aufgrund stark zurückgegangener Explorationsbemühungen der Unternehmen ein Anreiz für Neuaufschlüsse geboten ist. Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle Stärkung der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas, die im wohlverstandenen energiepolitischen Interesse liegt. Sie entspricht insbesondere auch den Kriterien der Ermächtigung im Bundesberggesetz, deren Ausübung im übrigen nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. Außerdem ist der Einnahmeausfall mit ca. 30 Millionen DM selbst kurzfristig nicht so hoch wie in der Frage unterstellt. Längerfristig werden sich die ergriffenen Maßnahmen wieder zugunsten der Einnahmeentwicklung auswirken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 95 und 96): Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Beantwortung meiner Frage 59 (Drucksache 10/600) auf dem Hintergrund der Forschungserkenntnisse von Prof. Dr. Henscheler, dem Vorsitzenden der Arbeitsstoff-Kommission, nach denen Methylvinylketon in die Bearbeitung der MAK-Wert-Liste aufgenommen wurde wegen seines höchstwahrscheinlichen Krebsrisikos? Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, daß die ärztliche Überwachung von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen umgehen, intensiviert werden muß, um ursächliche Zusammenhänge zwischen Stoffwirkungen und Krebserkrankungen bestätigen oder ausschließen zu können, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun? Zu Frage 95: Nach Auskunft der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird Methylvinylketon gegenwärtig im Zusammenhang mit der MAK-Liste nicht bearbeitet. Die Bearbeitung ist jedoch vorgesehen, weil die Struktur des Stoffes vermuten läßt, daß er krebserregend sein könnte. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3857* Die Senatskommission wird nach Bewertung aller vorliegenden und im Laufe des Bearbeitungsverfahrens ihr zugehenden Erkenntnisse über Methylvinylketon zu gegebener Zeit das Ergebnis bekanntgeben. Dies bleibt zunächst abzuwarten. Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre damalige Frage trifft nach wie vor zu. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Methylvinylketon und der Entstehung von Leberschäden besteht. Zu Frage 96: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gesundheitliche Überwachung von Beschäftigten, die den Einwirkungen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sowohl in der Arbeitsstoffverordnung als auch in der in Kürze zu erwartenden Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) ausreichend geregelt ist. Bei der gesundheitlichen Überwachung handelt es sich um Erst- und Nachuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen durch hierfür besonders ermächtigte Ärzte. Zudem ist in der genannten Unfallverhütungsvorschrift festgelegt, daß die Berufsgenossenschaften sog. Nachgehende Untersuchungen zu veranlassen haben, d. h. Untersuchungen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, in dem die Versicherten der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe ausgesetzt waren. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 97): Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angebracht und für rechtlich zulässig, dem Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Anstellungsvertrag entsprechend der Besoldungsstufe A 16 die Bezahlung nach einer Dienstaltersstufe zu gewähren, die mehr als fünf Jahre über seinem Lebensalter liegt? Die Funktion eines Referatsleiters in einem Bundesministerium entspricht bekanntlich der Besoldungsgruppe A 16 bzw. B 3 der Bundesbesoldungsordnung. Der Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gehört zu den Referatsleitern, die ein besonders hohes Maß an Verantwortung und Arbeitsbelastung zu tragen haben. Die früheren Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung während der SPD/FDP-Koalition haben als Lebenszeitbeamte ganz überwiegend eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 3 oder A 16 erhalten. Der jetzige Leiter ist als Angestellter auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Die darin getroffene Vergütungsregelung hält sich in dem dargestellten Rahmen; sie bleibt deutlich hinter der Besoldungsgruppe B 3 zurück. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/957 Frage 98): Auf welche arbeitsmedizinischen Gutachten stützt sich die Bundesregierung bei Initiativen zur Änderung des Jugendarbeitsschutzes? Arbeitsmedizinisch-wissenschaftlich fundierte Gutachten zu den hauptsächlich in Frage kommenden Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Es gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob die Grenze für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit Jugendlicher z. B. bei 8 oder bei 81/2 Stunden liegt oder ob der zulässige Arbeitsbeginn Jugendlicher auf 7 oder 6 Uhr festgesetzt werden soll. Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungsbereitschaft innerhalb eines 24-Stunden-Tages gibt es dagegen aus der Arbeitsphysiologie. Danach ist diese Bereitschaft um 6 Uhr morgens höher als z. B. in der Zeit von 12 Uhr bis etwa 17 Uhr. Dies spricht gegen die Annahme einer gesundheitlichen Gefährdung durch einen Arbeitsbeginn um 6 Uhr. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 99 und 100): Welche finanziellen Belastungen muß ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Monatsverdienst tragen, dessen Krankengeld nach dem 1. Januar 1984 sozialversicherungspflichtig geworden ist? Sieht die Bundesregierung bei langer Krankheit eines Arbeitnehmers eine Härteregelung vor, um die durch die Sozialversicherungspflicht des Krankengeldes hervorgerufenen finanziellen Einbußen zu mindern? Nach den Daten zum Jahreswirtschaftsbericht 1984 beträgt das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt eines versicherten Arbeitnehmers im Jahr 1984 2 866 DM. Das Krankengeld beträgt 80 vom Hundert des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regellohn); es darf das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Da Steuern und Sozialabgaben im allgemeinen mehr als 20 vom Hundert des Arbeitsentgelts betragen, ist das Krankengeld in aller Regel mit dem Nettolohn identisch. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 2 866 DM entsprechenden 3858* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Regellohn beträgt der Nettolohn (und damit das Krankengeld) rd. 1 993 DM. Von diesem Krankengeld sind ab 1. Januar 1984 11,55 vom Hundert als Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse einzubehalten, so daß der Arbeitnehmer rd. 1 763 DM erhält. Durch die Rechtsänderung — mit der die Bezieher von Krankengeld im wirtschaftlichen Ergebnis den Beziehern vergleichbarer Lohnersatzleistungen in etwa gleichgestellt werden — hat demnach der durchschnittliche Arbeitnehmer eine monatliche Beitragsleistung von 230 DM zu erbringen. Die Beitragsleistung kann durch die Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern wegen der Steuerfreiheit des Krankengeldes im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs offenstehen, teilweise gemindert werden. Die im Haushaltsbegleitgesetz 1984 geregelte Beitragspflicht beim Bezug von Krankengeld enthält keine Ausnahme bei langer Krankheit, weil die Betroffenen anderenfalls Nachteile bei der späteren Rente zu erwarten gehabt hätten. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der späteren Rentenberechnung als Ausfallzeit ist die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragszahlung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 101 und 102): An welchen Orten und mit welcher jeweiligen Zielsetzung führt die Bundesregierung Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit durch? In welchem Umfang und zwischen welchen Einrichtungen werden bei diesen Modellversuchen gesundheitsbezogene persönliche Daten von Patienten ausgetauscht, die bereits erhoben waren? Die Bundesregierung selbst führt keine Modellversuche durch. Träger der Modellvorhaben sind Krankenkassen, die auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahre 1980 gefördert werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Krankenkassen, die folgende Schwerpunkte untersuchen: 1. AOK Main-Kinzig: Transparenz bei der Arzneimittelversorgung und bei betriebsbezogenen Krankheitsschwerpunkten. 2. Innungskrankenkasse Göppingen: Transparenz bei Krankheitsfällen mit vergleichsweise hohen ambulanten Behandlungskosten und bei Krankenhauseinweisungen durch Beleg- oder Krankenhausärzte. 3. Betriebskrankenkasse Volkswagen Wolfsburg: Transparenz bei betriebsspezifisch überdurchschnittlich häufigen Krankheitsfällen mit hohen Behandlungskosten und bei Arzneimitteln im Feld der Herz-Kreislaufkrankheiten. 4. Betriebskrankenkasse Kienzle Villingen: Transparenz der zahnärztlichen Versorgung einschließlich Zahnersatz. Diese beiden Betriebskrankenkassen werden von ihrem Bundesverband bei der Durchführung des Modellversuchs beratend unterstützt. 5. Techniker-Krankenkasse Hamburg: Transparenz beim Überweisungsverhalten der Kassenärzte und bei Krankheitsfällen mit unspezifischen Beschwerden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert zudem auf gleicher Grundlage die Vorbereitungsphase für einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund, bei dem alle für diesen Bereich Verantwortlichen partnerschaftlich zusammenwirken. Die Modellvorhaben verwenden ausschließlich die den Krankenkassen bei dem herkömmlichen Abrechnungs- und Verwaltungsverfahren zufließenden Routinedaten. Personenbezogene Daten von Versicherten werden bei keinem dieser Modellversuche zusätzlich ausgetauscht. Das wissenschaftliche Begleitinstitut erhält Daten zum Leistungs- und Kostengeschehen nur in anonymisierter Form von einigen der beteiligten Krankenkassen, die für eigene Auswertungen nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen mitbringen. Bei dem in Dortmund anlaufenden Modellversuch wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Versichertendaten zur Arzneimittelversorgung ebenfalls nur in anonymisierter Form erhalten. Dies wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen am 31. Januar 1984 von der AOK Dortmund mitgeteilt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 103 und 104): Trifft es zu — wie die Westfälische Rundschau am 24. Januar 1984 berichtet hat —, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Modellversuch zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund fördern will, der von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und Apotheken durchgeführt werden soll und bei dem Patienten mit häufigem Verbrauch bestimmter Arzneimittel festgestellt werden sollen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Wie steht die Bundesregierung — falls sie den Dortmunder Modellversuch fördern will — zu der Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen, daß dabei per Computer eine „Normung" der Kosten pro Patient eingeführt werden soll, das eigentliche Ziel, die Gesundung eines individuellen, nicht normierbaren Menschen verlorengehe und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsgesetz dem Dortmunder Modellversuch entgegenstehe? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3859* Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund fördern. Beteiligt sind die Krankenkassen des Dortmunder Raumes, also die Allgemeine Ortskrankenkasse Dortmund, die Innungskrankenkassen Dortmund und Lünen, die Betriebskrankenkasse Hoesch-Werke und die Ersatzkrankenkassen, ferner die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und der Apothekerverein Westfalen-Lippe. Der Modellversuch wird von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker unterstützt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordung fördert zur Zeit die Vorbereitungsphase dieses partnerschaftlichen Modellversuchs; sie wird Anfang März 1984 abgeschlossen sein. Gegenstand der Vorbereitungsphase ist die Entwicklung eines fachlich, datentechnisch wie insbesondere auch datenschutzrechtlich zwischen allen Beteiligten abgestimmten Feinkonzepts für die Erfassung und die Auswertung der Daten sowie die darauf aufbauende Beratung von Versicherten und ihren Ärzten. Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist unterrichtet. Die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten richtet sich nicht gegen den Dortmunder Modellversuch. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der hessische Datenschutzbeauftragte einen Widerspruch zwischen dem Dortmunder Modellversuch und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz festgestellt hat. Die zwischen den am Dortmunder Modellversuch Beteiligten verabredete Kooperationsvereinbarung ergibt keine Ansatzpunkte für eine „Normung der Kosten pro Patient", wie sie die Frage unterstellt. Die Bundesregierung würde eine solche Normung ablehnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 105 und 106): Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung der Datenschutz gewährleistet ist, hat sie insbesondere bei der Konzipierung der Modellversuche den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. die Datenschutzbeauftragten der Länder zu Rate gezogen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis, der hinsichtlich der Modellversuche von der Gefahr einer Normung spricht, bei der „das eigentliche Ziel der Krankenbehandlung, die Hilfe zur Gesundung eines individuell geprägten und nicht normierbaren Menschen", aus den Augen verloren werde? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat 1980 Modellversuche zur praktischen Umsetzung des durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten § 223 der Reichsversicherungsordnung ausgeschrieben. Träger der Modellvorhaben sind die Krankenkassen, die zur Umsetzung dieser Vorschrift ermächtigt sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert die mit der praktischen Erprobung verbundenen Mehraufwendungen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist Voraussetzung für die Vergabe der Förderungsmittel; verantwortlich für die Beachtung insbesondere dieser Vorschriften sind die Versicherungsträger. Darüber hinaus haben aber Datenschutzfragen bereits bei den vorbereitenden Gesprächen der Krankenkassen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine wesentliche Rolle gespielt. Sie haben sich darauf konzentriert, eine nicht befugte Offenbarung gegenüber Dritten auszuschließen. Die Krankenkassen als Träger der Modellvorhaben haben ihrerseits, soweit sie hierzu eine Notwendigkeit erkennen konnten, zu den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden Kontakt aufgenommen. Die Modellversuche sind von vornherein mehrstufig angelegt worden. In der jetzt abgeschlossenen ersten Phase ging es um grundlegende Fragen ihrer Durchführung und des damit verbundenen Aufwandes. Nach außen gerichtetes Verwaltungshandeln war in keinem Falle Gegenstand dieser ersten Phase. Erst ihr Abschluß schafft die erforderlichen Voraussetzungen für Gespräche mit den Datenschutzbeauftragten. Daher hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten kurzfristig solche Gespräche vorgesehen. Ihr Ergebnis wird bei der konkreten Ausgestaltung der jetzt anlaufenden zweiten Phase berücksichtigt. Die vom hessischen Datenschutzbeauftragten genannte Gefahr einer „Normung" des Patienten hält die Bundesregierung für nicht gegeben. Bei den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellvorhaben gehören entsprechende Aktivitäten nicht zu den von den beteiligten Krankenkassen verfolgten Zielen, auch wenn dies vom hessischen Datenschutzbeauftragten so angenommen wurde. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verantwortung für die Förderung dieser Modellversuche dafür Sorge tragen, daß die allseits für erforderlich gehaltenen Bemühungen um mehr Transparenz des Leistungs- und Kostengeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Widerspruch geraten zum Datenschutz. Die jetzt anlaufende zweite Phase der Modellversuche wird auch unter diesem Gesichtspunkt noch einmal überprüft werden. Mißverständnisse im Zusammenhang mit Transparenzbemühungen müssen ausgeräumt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 107 und 108): 3860* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt die Bundesregierung die Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der Krankenversicherung? Kann die Bundesregierung es ausschließen, daß mit den Modellversuchen Krankheits- bzw. Gesundheitsprofile von Patienten erstellt werden, die Auskunft über Art und Häufigkeit von Erkrankungen, Arzneimittelverordnungen und sonstige Krankenversicherungsleistungen geben, und hält die Bundesregierung solche Profile rechtlich für zulässig? Zu Frage 107: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten einen Beitrag zur Realisierung des 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz neu in die Reichsversicherungsordnung aufgenommenen § 223. Die Krankenkasse kann danach in geeigneten Fällen im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhausträgern für den jeweiligen Bereich sowie den Vertrauensärzten die Krankheitsfälle vor allem im Hinblick auf die in Anspruch genommenen Leistungen überprüfen; die Krankenkasse kann den Versicherten und den behandelnden Arzt über die in Anspruch genommenen Leistungen und ihre Kosten unterrichten. Zu Frage 108: Die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen haben sich zum Ziel gesetzt, — für die in der Rechtsvorschrift genannten „geeigneten Fälle" wissenschaftlich und praktisch begründete Kriterien zu entwickeln, — den damit verbundenen Erfassungsaufwand abschätzen zu können, — die vorgesehene Überprüfung im Zusammenwirken mit den im Gesetz genannten Stellen zu erproben, — geeigente Unterrichtungsverfahren zu entwikkeln und zu erproben und — die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen abzusichern. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen über die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigten Daten hinaus individuelle Krankheitsprofile von Patienten erstellen oder unbefugt Dritten gegenüber Auskunft über personenbezogene Daten geben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 109 und 110): In welchen Staaten der EG wurden wöchentliche Arbeitszeitverkürzungen auf unter 40 Stunden vorgenommen, und wie wirkten sich diese in Prozenten und Zahlen auf die Arbeitslosigkeit aus? Unter welchen Gegebenheiten, z. B. voller Lohnausgleich, wurden solche Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen? Innerhalb der EG wurde in Frankreich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 40 Stunden gesenkt. Daneben gibt es in den Niederlanden, in Belgien und Italien landesweite Vereinbarungen über eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit. Im einzelnen: 1. Frankreich 1982 wurde die Arbeitszeit gesetzlich um 1 Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind schwer zu quantifizieren. Das Statistische Amt Frankreichs schätzt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit um 1 Stunde ( = 2,5 %) einen Beschäftigungseffekt von 0,5 bis 1 % gehabt hat. Durch sogenannte Solidaritätsverträge konnten einzelne Unternehmen die Arbeitszeit noch weiter absenken. Davon wurde allerdings nur in verhältnismäßig geringem Umfang Gebrauch gemacht (die meisten Solidaritätsverträge befassen sich mit dem vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer). Eine Quantifizierung der Auswirkungen dieser zusätzlichen Wochenarbeitszeitverkürzung liegt bisher nicht vor. Die Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde erfolgte praktisch bei vollem Lohnausgleich. Der gesetzliche Mindestlohn wurde nicht abgesenkt; er ist für die 39-Stundenwoche ebenso hoch wie für die 40-Stundenwoche. Ein Lohnverzicht als korrespondierendes Merkmal der Wochenarbeitszeitverkürzung gab es nicht. 2. Niederlande Ende 1982 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien auf landesweiter Ebene vereinbart, daß bis Ende 1984 eine allmähliche Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden im Durchschnitt erreicht werden soll. Die Verkürzung kann zur Zeit noch in Form von zusätzlichen Urlaubstagen gewährt werden. Bis Ende 1984 soll dies jedoch in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit übergeführt werden. Eine Übersicht über die Auswirkungen liegt noch nicht vor, da die Verkürzungsmaßnahmen erst zum Teil durchgeführt worden sind. Es gibt Schätzungen vom zentralen Planamt der Niederlande, daß von der vorgesehenen Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 5% etwa ein Viertel in neue Arbeitsplätze umgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt ohne Lohnausgleich. Die Arbeitnehmer haben bereits in den vergangenen Jahren auf mögliche Lohnerhöhungen verzichtet. Die Kosten der Arbeitszeitverkürzung sollen demnach voll von den Beschäftigten getragen werden. 3. Belgien Zur Jahreswende 1982/83 wurde eine Verkürzung der Arbeitszeit (die vielfach bereits bei 38 Stunden lag) um 5% vereinbart. Ausnahmen von Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3861* der Verkürzung sind für Kleinbetriebe vorgesehen. Unternehmen, die sich an diese Vereinbarung nicht halten, müssen einen Beitrag in einen staatlichen Fonds zahlen. Nach Schätzungen der belgischen Regierung sollen durch die Maßnahmen im Jahre 1983 zwischen 50 000 und 70 000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen worden sein. Gleichzeitig mit der Arbeitszeitverkürzung von 5% wurde vereinbart, daß zum einen die Lohnsteigerungen um 3 % niedriger ausfallen sollten als ohne Arbeitszeitverkürzung und zum anderen, daß eine Aufstockung der Beschäftigung um 3% erfolgen sollte. 4. Italien Auch in Italien soll, wie in Frankreich, die wöchentliche Arbeitszeit landesweit um i Stunde gesenkt werden. Die Absenkung soll in der 2. Hälfte des Jahres 1984 bzw. Anfang 1985 wirksam werden. Allerdings gibt es bereits heute in vielen Bereichen eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden. Einzelheiten über die geplanten Regelungen sind noch nicht bekannt. 5. Übrige Mitgliedstaaten In den übrigen Mitgliedstaaten gibt es keine landesweite Vereinbarung über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. In einzelnen Branchen bestehen allerdings Tarifverträge, die bereits eine Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden vorsehen (z. B. weitverbreitet im Vereinigten Königreich: Dort haben nur noch 27 % der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 40 oder mehr Wochenstunden). Ein Überblick über derartige Tarifverträge liegt weder dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung noch der EG-Kommission vor. Etwaige beschäftigungspolitische Auswirkungen sind nicht bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die verbundene Tagesordnung um die Zusatzpunkte Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl — Drucksache 10/969 — sowie Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid — Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 — erweitert werden. Diese Zusatzpunkte sollen heute zusammen mit den Tagesordnungspunkten 4 bis 17 sowie dem Zusatzpunkt 1 aufgerufen werden.
    Ich gehe davon aus, daß mit der Aufsetzung dieser Punkte auf die Tagesordnung gleichzeitig von der Frist für den Beginn der Beratung abgewichen wird. Sie sind damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist die erforderliche Mehrheit dafür gegeben und so beschlossen.
    Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 4 bis 17 auf:
    4. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hirsch, Dr. Miltner, Baum, Dr. Laufs, Austermann, Biehle, Clemens, Dr. Feldmann, Dr. Hüsch, Kleinert (Hannover), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Müller (Wesseling), Reddemann, Frau Roitzsch, Sauer (Stuttgart), Sauter (Ichenhausen), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
    Sonderabfälle
    — Drucksachen 10/193, 10/474 —
    5. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Frau Schmidt (Nürnberg), Reuter, Egert, Fischer (Homburg), Müntefering, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD
    Schutz vor Lärm
    — Drucksachen 10/233, 10/566 —
    6. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
    Bodenqualität und Bodenerhaltung
    — Drucksachen 10/359, 10/948 —
    7. Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz des Bodens
    — Drucksachen 10/417, 10/949 —
    8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset-



    Vizepräsident Westphal
    zes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes
    — Drucksache 10/849 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    9. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
    — Drucksache 10/629 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

    Innenausschuß
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    10. Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
    Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Stillegung bestimmter Kohlekraftwerke
    — Drucksache 10/609 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    11. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
    — Drucksache 10/786 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
    — Drucksache 10/787 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    13. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Thema „Unsere Verantwortung für die Umwelt"
    — Drucksachen 10/383, 10/870 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein Dr. Ehmke (Ettlingen)

    Schmidbauer
    Baum
    14. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr

    (14. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung

    Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980
    — Drucksachen 9/2359, 10/780 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Fischer (Hamburg)

    15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
    Bericht zur Lage der Natur
    — Drucksachen 10/83, 10/894 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Blens Baum
    Duve
    16. Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
    Nukleare Entsorgung
    — Drucksache 10/906 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie
    17. Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Befahren der Weser im Kernbereich Oberwasser
    — Drucksache 10/907 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Verkehr (federführend)

    Sportausschuß
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
    Gleichzeitig rufe ich die drei Zusatzpunkte auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der SPD „Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft"
    — Drucksache 10/974 —
    Überweisungsvorschlag:
    Innenausschuß (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Verkehr
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl
    — Drucksache 10/969 —
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid
    — Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 —



    Vizepräsident Westphal
    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4 bis 17 sowie der Zusatzpunkte 1 bis 3 und eine Aussprache von sechs Stunden vorgesehen. — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
    Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.
    Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.


Rede von Dr. Friedrich Zimmermann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne dem Präsidenten vorgreifen zu wollen, aber weil ich gerade mit ihm ein Gespräch geführt habe, möchte ich das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß auf der Tribüne der kanadische Umweltminister Mr. Caccia mit Begleitung Platz genommen hat. Ich heiße ihn hier herzlich willkommen.

(Beifall)

Im September 1983 habe ich in einer Regierungserklärung unsere Verantwortung für die Umwelt deutlich gemacht. Heute steht erneut eine ganze Reihe von Umweltvorlagen zur Beratung an, Gesetzentwürfe der Bundesregierung, Große Anfragen aus dem Parlament, Antworten der Bundesregierung darauf, ein umfassender Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP. Das alles wird heute nachmittag in dieser Generaldebatte erörtert.
Als Umweltminister der Bundesregierung freue ich mich, daß es gelungen ist, den Umweltschutz zu einem Kristallisationspunkt der innenpolitischen Diskussion zu machen. Regierungen und Parlamente in Bund und Ländern, Bürger, Kommunen, Verbände der Wirtschaft stehen im Wettbewerb. Alle haben erkannt, daß Umweltfragen ihre ureigensten Interessen berühren. Täglich erhalte ich eine Fülle von Schreiben und Anregungen. Eine Vielzahl von politischen Initiativen aus allen Richtungen zeigt: Alle wollen, daß es mit dem Umweltschutz vorangeht. Der Bundesinnenminister versucht, das Seinige dazu zu tun.
Sicher kann nicht alles, was aus Engagement und oft wirklich gut gemeint vorgeschlagen wird, realisiert werden. Mancher interessante Gedanke bringt bei näherem Hinsehen doch nicht die Verbesserung, die sich seine Urheber davon versprechen. Manches geht aus ganz praktischen Gründen auch nicht so schnell, wie Umweltschützer — ich selbst eingeschlossen — sich das wünschen würden. Rauchgasentschwefelungen können nicht über Nacht eingebaut werden. Die Serienproduktion von Kraftfahrzeugen läßt sich nicht per Knopfdruck umstellen. Ich muß die Vorschläge aufnehmen, sorgfältig das Für und Wider abwägen, in die Gesamtstrategie einbauen, in die Strategie für einen vorsorgenden und fortschrittlichen Umweltschutz.
Ich muß klare Prioritäten setzen und Maßnahmen konsequent und kontinuierlich durchsetzen. Hektik und Sprunghaftigkeit schaden der Sache, bringen im Ergebnis eher weniger als mehr.
Wir verlangen der Wirtschaft einiges ab. Nur eine gesunde und leistungsfähige Wirtschaft kann die Leistungen und das Geld erbringen, das der Umweltschutz braucht. Deswegen braucht die Wirtschaft eine berechenbare Umweltpolitik. Die Ziele müssen zu erkennen sein, die Strategien müssen langfristig angelegt werden. Das schließt nicht aus, daß ab und zu unvorhergesehene Ereignisse neue Initiativen oder Zeitpläne erfordern.
Umweltschutzanforderungen müssen soweit wie möglich international gemeinsam, vor allem europaeinheitlich durchgesetzt werden. Ich denke dabei nicht nur an die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend ist: Umweltbelastungen stammen zum großen Teil aus dem Ausland. Freier Handels- und Reiseverkehr erfordert in vielen Fällen — wie beim Automobil — parallele Maßnahmen.
Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung im Umweltschutz konsequent wahr und hat seit meinem Bericht im September letzten Jahres weitere wichtige Etappen bewältigt.
Im Vordergrund unserer Maßnahmen steht die Luftreinhaltung. Vorangetrieben wurde vor allem die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses vom Juli 1983 zur Einführung des umweltfreundlichen Kraftfahrzeugs. Die schädlichen Auswirkungen der Abgase auf unsere Wälder, Gebäude, Kunstwerke und nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit sind alarmierend. Unser Ziel muß es sein, ab 1986 die Schadstoffe im Autoabgas um ca. 90 % zu senken. Wir sind uns bewußt, daß damit eine Jahrhundertentscheidung getroffen wurde, die weitreichende Folgen für Produktions- und Konsumstrukturen und für unsere europäische Zusammenarbeit hat wie keine andere umweltpolitische Maßnahme vorher. Betroffen sind Industrie, Handel, Mittelstand, jeder einzelne Bürger. All das muß auch im Zusammenhang mit unseren europäischen Nachbarn gesehen werden.
Ich ziehe auf diesem komplexen und schwierigen Gebiet folgende Zwischenbilanz.
Erstens. Wir haben entschieden, ab 1986 die in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden drastischen Grenzwerte einschließlich der dort angewandten Testverfahren zu übernehmen. Die Arbeiten an einem entsprechenden Entwurf zur Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind — parallel zu den EG-Aktivitäten — vorangetrieben worden. Wir werden sie in Kürze abschließen.
Zweitens. Die Frage des rechtzeitigen Angebots von bleifreiem Benzin und von Kraftfahrzeugen mit Katalysatoren ist mit Automobilindustrie und Mineralölwirtschaft eingehend erörtert worden. Die Verbände haben folgendes zugesagt:
Bereits vor Januar 1986 wird bleifreies Normalbenzin angeboten werden. Vor 1986 werden erste mit dem Katalysator ausgerüstete Personenkraftwagen zur Verfügung stehen, Modelle, die schon heute für den Export in die USA produziert werden. Sie werden bekanntlich mit bleifreiem Normalbenzin betrieben. Ab Januar 1986 wird auch bleifreies Superbenzin für die dann neu auf den Markt kom-



Bundesminister Dr. Zimmermann
menden umweltfreundlichen Modelle mit hochverdichteten Motoren zur Verfügung stehen.
Ich bin sicher, daß die deutsche Automobilindustrie diese Entwicklung zügig vorantreibt. Die spezifischen Qualitätsdaten für die bleifreien Kraftstoffe sind in Arbeit. Die Verbände werden sich entsprechend der DIN-Norm darüber verständigen. Verzögerungen darf es nicht geben.
Die Automobilindustrie hat zugesagt, den Verbraucher umfassend darüber zu informieren, welche der heute bereits im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge mit bleifreiem Benzin betrieben werden können. Wichtig ist, daß möglichst viele schon vor 1986 umstellen. Neben der wünschenswerten Absenkung der Bleibelastung wird die Mineralölwirtschaft so veranlaßt, das Angebot an bleifreiem Benzin rasch auszudehnen, um damit das Ziel zu erreichen, möglichst früh ein flächendeckendes Netz von Bleifrei-Tankstellen zu schaffen, auf das die Katalysatorfahrzeuge angewiesen sein werden.
Dritter Punkt der Zwischenbilanz: Noch in diesem Frühjahr muß die Bundesregierung über ein Konzept zur Schaffung finanzieller Anreize entscheiden. Solchen flankierenden Maßnahmen kommt größte Bedeutung zu; denn das Ziel muß eine breite Umstellung auf Katalysatorfahrzeuge sein, um dadurch eine rasche Entlastung der Umwelt zu erreichen. Wir brauchen steuerliche Anreize, um diesen Umsteigeeffekt zu erzielen.
In der Diskussion sind verschiedene Instrumente. Es ist ein komplexes Unterfangen, auf der einen Seite zwischen den verschiedenen Steuerarten richtig zu rechnen, den Aufwuchs, den Abwuchs und alle anderen Imponderabilien, die hier hingehören, in ein Schema zu bringen, das der Finanzminister und der öffentliche Haushalt verträgt, also möglichst aufkommensneutral, auf der anderen Seite aber auch dem Käufer einen spürbaren Anreiz für den Erwerb eines umweltfreundlichen Automobils sichtbar zu geben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Da nützen Modelle, die irgendwann einmal eine Steuerrückvergütung gewähren, gar nichts. Das wird den Verbraucher nicht interessieren.
Wir haben hier das Rezept der Vereinigten Staaten vor Augen, wo nach zehn Jahren erst rund die Hälfte der Kraftfahrzeuge umgestellt sind. Dieses Modell wird uns doch hoffentlich dazu bringen, zu sehen, daß wir den Verbraucher in dieser Übergangszeit nicht allein lassen dürfen. Das bedeutet also: Mir als Umweltpolitiker ist jeder Weg, jedes Instrument recht. Die Berechnungen sollen die Finanzexperten übernehmen. Aber die Maximen, die ich gerade nannte — Anreiz, unmittelbarer Eindruck des Käufers und mit den fortschreitenden Jahren auch eine Bestrafung derer, die weiter umweltschädliche Automobile fahren —, sind für mich eine Selbstverständlichkeit; sonst wird die Umstellung in einem vernünftigen Zeitraum nicht gelingen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang ein Wort zum DieselPkw. Seine Begünstigung kann nur in Frage kommen, wenn er ebenso umweltfreundlich ist wie ein Katalysatorfahrzeug. Dazu muß er nicht nur die scharfen Grenzwerte für gasförmige Schadstoffe einhalten, sondern er muß auch mit wirksamen Technologien — z. B. Rußfilter — zur Reduzierung der problematischen Feststoffpartikel ausgestattet sein. Es gibt also auch keinen Grund, den DieselPkw für sich als das allein umweltfreundliche Auto zu propagieren. Auch das muß man sehen.
Viertens. Zu unseren internationalen Aktivitäten: Wir haben unsere Anstrengungen, einen Konsens in Europa herbeizuführen, intensiv fortgesetzt. Die EG-Kommission wird bis Mitte April Entscheidungsvorschläge zur Einführung bleifreien Benzins und zur Absenkung der Grenzwerte vorlegen. Es ist zu erwarten, daß diese Vorschläge der von uns beschlossenen Politik grundsätzlich Rechnung tragen werden. Wir werden auf eine schnelle Verabschiedung der Kommissionsentwürfe drängen.
Ich glaube, wir dürfen sagen, daß wir Bewegung in die europäische Umweltszene gebracht haben. Als wir im Juni letzten Jahres in Brüssel unseren Vorstoß zur Einführung bleifreien Benzins unternommen haben, standen wir damit nahezu allein. Heute wird diese Zielsetzung im Grundsatz allgemein akzeptiert. Immer mehr Staaten erkennen, daß nur rigorose Maßnahmen helfen.
Ob ein europäischer Gleichschritt ab 1986, insbesondere auch in der drastischen Absenkung der Abgaswerte, erreicht werden kann, kann heute niemand voraussagen. Es gibt breite Unterstützung —auch aus Nicht-EG-Staaten —, aber nach wie vor starke Widerstände. Hier gilt es, noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Dabei ist die Bundesregierung auf die Unterstützung aller Fraktionen des Hauses angewiesen.
Alle Schwierigkeiten ändern jedoch nichts an unserer Entschlossenheit, das Ziel zum vorgegebenen Zeitpunkt zu erreichen. Die Pilotfunktion werden wir beibehalten. Wir sind davon überzeugt, daß wir damit eine Sogwirkung auf noch Unentschlossene ausüben.
Zu unserer Strategie gehört, daß wir für die Abgasproblematik eine europäische Lösung auch über die EG hinaus anstreben. Die drastische Reduzierung der Schadstoffe in Kfz-Abgasen ist eine wichtige Maßnahme zur Durchführung der ECE-Luftreinhaltekonvention. Wir haben unsere Vorstellungen in Genf auf den Tisch gelegt.
Unsere Bemühungen zeigen Erfolge. Norwegen, Schweden, die Schweiz und Österreich wollen sich dem deutschen Vorgehen anschließen. Ein Besuch von Staatssekretär Spranger dieser Tage in den Niederlanden hat gezeigt, daß wir auch dort auf Zustimmung stoßen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben auf dem Weg zum umweltfreundlichen Auto noch schwierige Etappen vor uns. Wir können sie nur der Reihe nach bewältigen. Ich baue auf Einsicht und überzeugtes Mitmachen aller Beteiligten und Betroffenen. Ich bin mir sicher: Die Auto-



Bundesminister Dr. Zimmermann
fahrer — und wer von uns ist keiner? —, die Automobilverbände — wir haben in Deutschland den größten Automobilverband in Europa —, Industrie und Handel, die Medien, Regierungen und Verwaltungen im In- und Ausland erkennen, wenn auch nicht in derselben Geschwindigkeit, aber doch nach und nach, die Notwendigkeiten unserer Zeit.
Nicht immer schnellere, immer aufwendigere, technisch-konstruktiv immer extrem moderne Autos sind die Zukunft. Gefragt ist das optimale, umweltfreundliche, technisch hochstehende und saubere Automobil. Ihm gehört die Zukunft, bei uns und in Europa.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das kann aber nicht bedeuten, den amerikanischen Weg zu gehen, wo man heute feststellen muß, daß die amerikanische Automobilindustrie die letzten 15 Jahre verschlafen hat und mit ihren Modellen nur mehr nostalgische Vorstellungen und Wünsche erfüllen kann. Das kann nicht der Weg der deutschen Automobilindustrie sein.
Die Großfeuerungsanlagen-Verordnung, meine Damen und Herren — damit komme ich zum zweiten großen Komplex —, erfüllt die in sie gesetzten Erwartungen. Entgegen mancher Skepsis hat sich die Industrie nach anfänglichem Ächzen und Stöhnen inzwischen auf die neue Verordnung eingestellt. Bereits heute, d. h. ein halbes Jahr vor der festgelegten Frist, haben die meisten Betreiber mitgeteilt, wie sie die Verordnung erfüllen wollen. Das Ergebnis ist: Rund 80 % aller Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke der öffentlichen Versorgung werden mit Anlagen zur Rauchgasentschwefelung nachgerüstet.

(Frau Dr. Hartenstein [SPD]: Wann?)

20 % werden stillgelegt. Schon bis 1988 erwartet die Elektrizitätswirtschaft allein aus ihren Anlagen der öffentlichen Stromversorgung eine Schwefeldioxidverminderung von 1 Million t. Nach neuesten Erhebungen des Bundesumweltamts werden insgesamt durch die Verordnung die jährlichen Schwefeldioxidemissionen von 3,2 auf 1,6 Millionen t halbiert. Das ist eine gewaltige Kraftanstrengung, die ihre positiven Auswirkungen auf die Umwelt haben wird.
Wäre das der Maßstab für Europa, so stünde es sicher bald besser mit unserem Wald.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Zu einer Änderung der Verordnung, die mitten im Vollzug und erst ein halbes Jahr alt ist,

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Harte Kritik an Baden-Württemberg!)

besteht also nach derzeitigem Sachstand keine Veranlassung. Im Gegenteil: Eine erneute Diskussion, über Fristen und Emissionsgrenzen würde die zügig angelaufenen Umrüstungspläne unterbrechen und letztlich nur zu unvertretbaren Verzögerungen führen.
Jetzt, sehr verehrter Herr Zwischenrufer Schäfer, sage ich Ihnen: Zwischen Baden-Württemberg, seinen Absichten und Möglichkeiten, und denen von
Nordrhein-Westfalen, wie sie dieser Tage klassischerweise Ihr Parteifreund Minister Farthmann ausgedrückt hat, nämlich volle Zufriedenheit mit der Großfeuerungsanlagen-Verordnung und ihrer Exekution, besteht ein großer Gegensatz. Sie mögen selber schauen, wie Sie aus diesem Gegensatz herauskommen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Sie können ja hinterher dazu Stellung nehmen.

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Armer Späth!)

Auch die Verminderung der Stickstoffoxidemissionen können wir mit der GroßfeuerungsanlagenVerordnung durchsetzen.

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Unbedacht!)

— Nein, nein, Späth ist immer Spitze, auch in diesen Fragen, selbstverständlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Bundesumweltminister, der natürlich die ganze Republik im Auge haben muß, kann nicht die Speerspitze sein, die der baden-württembergische Ministerpräsident mit Recht darstellt und sein will. Warum nicht?

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ich dachte, Strauß ist Speerspitze!)

— Der Strauß kommt gleich dahinter.

(Heiterkeit — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Hört! Hört!)

Ich weiß zwar nicht, ob ihm das genügt, aber ich habe einmal diese unvorsichtige Feststellung getroffen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Duve [SPD]: Sehr mutig! Sie sind ein mutiger Mann!)

— Ich bedanke mich, daß ich jetzt auch von der SPD für einen mutigen Mann gehalten werde. Das dient mir wirklich.

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Sie!)

— Ja, ich freue mich darüber.

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ich bin gespannt, wie Sie von München wieder zurückkommen!)

— Da habe ich jetzt wieder weniger Sorge, weil ich das nächste Wochenende in Sarajevo und nicht in München verbringe.

(Duve [SPD]: Im Abfahrtslauf waren Sie schon immer sehr gut!)

— Im Abfahrtslauf konnte ich nicht mitmachen; der ist heute um 11 Uhr wegen schlechtem Wetter verschoben worden. Ich bitte um Nachsicht.
Meine Damen und Herren, zur Umweltpolitik zurück. Die in der Verordnung enthaltenen Emissionsgrenzwerte sind Mindestwerte. Der Stand der Verminderungstechnik ist im Fluß. Deswegen haben wir eine Dynamisierungsklausel hineingeschrieben, die den Betreiber verpflichtet, den Stand der Forschung, den Stand der Feuerungs- und son-



Bundesminister Dr. Zimmermann
stigen Vermeidungstechnik auszuschöpfen. Ich habe mich erst in der vorigen Woche bei den Anlagenherstellern im einzelnen über die heutigen und zukünftigen Möglichkeiten unterrichtet. Wir verfügen in Deutschland über umfangreiche eigene Erfahrungen in der Feuerungstechnik. In der Entwicklung sind Verfahren zur simultanen Abscheidung von Schwefeldioxiden und Stickstoffoxiden, die hervorragende Ergebnisse erwarten lassen. Durch Modellvorhaben sollen außerdem in Japan bereits praktizierte Vermeidungstechniken den sehr andersartigen deutschen Betriebsbedingungen angepaßt werden. Nach Abschluß dieser Entwicklungsphase wird ein erhebliches Potential für die weitere Absenkung der Stickoxide zur Verfügung stehen. Dies müssen die Anlagenbetreiber auf Grund der Dynamisierungsklausel der Verordnung ausschöpfen. Gemeinsam mit den Umweltministern der Länder werde ich auf eine einheitliche Praxis bei der Anwendung des neuesten Standes der Technik hinwirken.
Als weiteres Vorhaben unserer Luftreinhaltepolitik habe ich in der Regierungserklärung vom September 1983 die Novellierung der Emissionsvorschriften der TA Luft, Teil III, und eine Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen genannt. Entwürfe für beide Vorhaben liegen fristgerecht vor. Nachdem die Großfeuerungsanlagen bereits vorab geregelt sind, wird die Novelle der TA Luft praktisch die gesamte übrige Industrie einschließlich der kleineren Feuerungsanlagen unter 50 MW erfassen. Die geltenden Emissionswerte für zahlreiche Schadstoffe werden erheblich verschärft. Für eine Reihe von Stoffen werden erstmals Emissionsbeschränkungen eingeführt. Der Entwurf der Novelle TA Luft ist in diesen Tagen bereits mit den Vertretern der Länder beraten worden, und ihre Erfahrungen aus der Genehmigungs- und Überwachungspraxis werden einbezogen. Noch im Frühjahr wird der Entwurf den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet.
Einen weiteren Handlungsbedarf sehe ich in der Verbesserung der Eingriffsmöglichkeit bei Altanlagen, von denen ein Großteil der Luftverunreinigung ausgeht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz bestimmt in § 17 Abs. 2, daß nachträgliche Anordnungen für Altanlagen nicht getroffen werden dürfen, wenn sie wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Ich halte es für erforderlich, daß diese Vorschrift durch eine Regelung ersetzt wird, die den Bestandsschutz von Altanlagen auf das verfassungsmäßig gebotene Maß, d. h. auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zurückführt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Nachrüstung schneller und wirksamer durchgeführt werden kann.
Wirksame Luftreinhaltung erfordert internationale Zusammenarbeit, und das gilt nicht nur für das Auto.
Wir hoffen, daß die Richtlinie über die Bekämpfung der Luftverunreinigungen durch Industrieanlagen im Ministerrat in der ersten Jahreshälfte durchgeht. Damit würde das Prinzip der Imissionsbegrenzung an der Quelle nach dem Stand der Technik, der bei uns seit langem gilt, gemeinschaftsweit verankert.
Besondere Bedeutung hat die multilaterale Umweltkonferenz, zu der die Bundesregierung die Signatarstaaten der Genfer Luftreinhaltekonvention und zwischenstaatliche Organisationen geladen hat. Sie findet auf Ministerebene in München vom 24. bis 27. Juni statt.
Themenschwerpunkte sind Probleme der Luftverunreinigung und daraus resultierend die Schäden an Wäldern, Gewässern und Bauten. Unser Ziel ist es, den Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Luftreinhaltung zu intensivieren. Wir wollen das Problembewußtsein in Ost und West schärfen und ein politisches Klima schaffen, das Fortschritte bei der internationalen Zusammenarbeit im Umweltschutz erwarten läßt.
Immerhin basiert diese Münchner Konferenz, die es in dieser Zusammensetzung zwischen West und Ost noch niemals im Umweltschutz gegeben hat, auf einem Briefwechsel zwischen den Herren Andropow und Kohl. Wir werden in Zusammenarbeit mit der Staatsregierung des Freistaates Bayern alles tun, um diese Konferenz in jeder Beziehung zu einem internationalen Erfolg zu machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Umweltpolitik ist der Gewässerschutz. Das Ziel ist, die Gewässerbelastung durch schwer abbaubare und sonstige kritische Stoffe soweit wie möglich zu vermindern und damit insbesondere unsere Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen. Diesem Ziel dienen die Verwaltungsvorschriften über die Mindestanforderung an das Einleiten von Abwässern nach § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes. Die Arbeiten an diesen Vorschriften wurden im Jahre 1984 zu einem ersten Abschluß gebracht. Wir werden dann für alle relevanten Industriebereiche bundeseinheitlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die von allen Abwassereinleitern einzuhalten sind, festgelegt haben.
Wir streben darüber hinaus eine Erweiterung des § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes an, um für kritische Stoffe generell Maßnahmen fordern zu können, die über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Für diese Stoffe muß der neue Stand der Technik zum Maßstab erhoben werden. Bei diesen Arbeiten werden die Erfahrungen der Länder besonders wertvoll sein.
Das Problem der kritischen Schadstoffe können wir nur in den Griff bekommen, wenn die Einwirkungsmöglichkeiten auf die sogenannten Indirekteinleiter verbessert werden. Bislang bieten die gesetzlichen Vorschriften keine Handhabe, auf solche Industriebetriebe, die ihre Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten und die kommunalen Kläranlagen damit vielfach überfordern, unmittelbar Einfluß zu nehmen.
Zu diesen wichtigen Vorhaben wie auch zur Novellierung des Abwasserabgabengesetzes habe ich



Bundesminister Dr. Zimmermann
die Beratungen mit den Bundesressorts und den Ländern begonnen.
Zur Unterstützung unserer vorsorgenden Gewässerschutzpolitik fördern wir die Entwicklung und Erprobung neuer, umweltfreundlicher Produktionstechniken, bei denen vor allem kritische Schadstoffe soweit wie möglich vom Gewässer ferngehalten werden. Im Bundeshaushalt 1984 sind uns erfreulicherweise durch das Parlament erstmals Mittel für solche Modellvorhaben zur Verfügung gestellt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bedanke mich dafür. Es ist in unser aller Interesse, daß wir das tun können.
Gut vorangekommen sind wir auch mit den Vorbereitungen für die internationale Nordseeschutzkonferenz für Herbst dieses Jahres in Bremen. Wir brauchen einen internationalen Konsens über die Grundsätze zur Umweltpolitik für die Nordsee, um konkrete Umweltschutzmaßnahmen durchführen zu können. Wir müssen den bestehenden internationalen Gremien neue Impulse geben. Im übrigen darf ich hier einmal darauf hinweisen, daß in einem Jahr — das hat es auch noch nie gegeben —, 1984, zwei internationale Konferenzen über solche Themenkomplexe in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich in München und Bremen, stattfinden.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Abfallwirtschaft wird uns in Zukunft eher noch stärker beschäftigen als in der Vergangenheit. Der Entwurf einer dritten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz steht heute zur ersten Lesung an. Verbesserte Kontrolle der grenzüberschreitenden Beseitigung von Sonderabfällen ist das Ziel. Dem Sonderabfall-Tourismus muß ein Riegel vorgeschoben werden. Wir setzen alles daran, auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu einer strengen Kontrolle zu kommen.
Zur weitergehenden Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes werde ich in Kürze einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, der besonders auf die Vermeidung und Verwertung von Abfällen abzielt und diesen Aufgaben auch rechtlich den Vorrang vor der bloßen Beseitigung einräumt. Die Beratungen über diese vierte Novelle werden nicht einfach werden. Das hat uns veranlaßt, die aktuelle Problematik der Sonderabfälle getrennt — in einer Vorschaltnovelle — zu behandeln.
Ein Wort zur sogenannten Altlastenproblematik. Fälle wie in Hamburg und in anderen Bundesländern zeigen, daß wir es lokal und regional mit ernsten Problemen zu tun haben. Die Zuständigkeit für die Sanierung von Altlasten liegt bei den Ländern. Auf diese Zuständigkeit muß ich hinweisen, auch wenn diese Erkenntnis für den einen oder den anderen vor Ort schmerzlich ist, weil er mit dieser Last fertig werden muß. Der Bund ist bereit, die Bemühungen der Länder im Rahmen von Forschung und Entwicklung zu unterstützen und darüber hinaus in der vierten Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz auch die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, daß alte Beseitigungsanlagen, die eine Gefährdung für die Umwelt bedeuten, in die Überwachung nach dem Abfallrecht einbezogen werden.
Ein Wort zu dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN, die Wiederaufarbeitung in Großbritannien nicht als Entsorgungsnachweis für Kernkraftwerke anzuerkennen: Sie gehen davon aus, daß es sich um die bereits in Betrieb befindliche Wiederaufarbeitungsanlage handelt, bei der im Zuge von Reinigungsarbeiten radioaktive Freisetzungen erfolgten. Die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus der Bundesrepublik Deutschland ist bisher nicht in Großbritannien erfolgt, weil die dafür vorgesehene Anlage noch nicht fertiggestellt war. Bei dem Vorfall, über den wir umfassend informiert worden sind, sind im übrigen Freisetzungen erfolgt, die weit unter den zulässigen Grenzwerten liegen, so daß auch von daher kein Anlaß besteht — —

(Zurufe von den GRÜNEN — Schäfer [Offenburg] [SPD]: In England!)

— Ja, in Großbritannien.

(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das müssen Sie vermerken!)

Insoweit besteht kein Anlaß, die Wiederaufarbeitungstechnologie als solche in Zweifel zu ziehen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Ich betone deshalb hier nochmals mit Nachdruck, daß die Bundesregierung am Projekt einer deutschen Wiederaufarbeitungsanlage festhält, wie sie überhaupt das auf dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern aus dem Jahre 1979 beruhende integrierte Entsorgungskonzept in vollem Umfange durchführen wird.

(Zuruf des Abg. Duve [SPD])

Daran werden weder die von Herrn Börner geäußerten Zweifel an den Entsorgungsmöglichkeiten für Biblis C etwas ändern noch das in der Presse in den letzten Tagen herausgestrichene Geschäft mit der Volksrepublik China über die Verbringung abgebrannter Brennelemente in die Wüste Gobi. Solche Vorstellungen gehören tatsächlich in die Wüste Gobi, und ich erteile ihnen eine klare politische Absage.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein bedeutendes umweltpolitisches Handlungsfeld ist der Bodenschutz. In unserem dichtbesiedelten Land mit hoher Industrialisierung, intensiver Landwirtschaft und hoher Verkehrsdichte ist der Boden extremer Beanspruchung und starken Gefährdungen ausgesetzt. Notwendig sind daher vorsorgende Schutzmaßnahmen für den Boden. Die Leitziele sind konsequente Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und die Einschränkung des Verbrauchs von Böden durch Überbauung, Zerschneidung von Freiräumen durch Gebäude und Verkehr.

(Duve [SPD]: Hört! Hört!)

Die Bundesregierung beabsichtigt, in allernächster
Zeit eine Bodenschutzkonzeption vorzulegen. Auf
dieser Grundlage werden wir die notwendigen



Bundesminister Dr. Zimmermann
Schutzmaßnahmen nach Inhalt, Prioritäten, Zeit-und Kostenrahmen konkret benennen.
Wir bekennen uns in all unseren Entscheidungen zur Marktwirtschaft. Wir wollen mehr Marktwirtschaft auch im Umweltschutz. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 4. Mai 1983 gesagt: Das Ziel ist, daß sich umweltfeindliches Verhalten nicht lohnen darf; umweltfreundliches Verhalten muß sich auch wirtschaftlich auszahlen. Was das bedeutet, habe ich am Beispiel der steuerlichen Flankierung bei der Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge bereits aufgezeigt.
Ganz sicher entspricht dagegen ein Waldpfenniggesetz, wie es als Entwurf auf dem Tisch liegt, nicht der Zielsetzung der Bundesregierung. Ein solches Gesetz würde das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen und weder für den Wald noch für die Luftreinhaltung etwas bringen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Niemand kann an einer Weggabelung in zwei verschiedene Richtungen gehen. Man kann nicht gleichzeitig dem Bürger Umweltschutzinvestitionen abverlangen und ihn gleichzeitig noch mit einer Abgabe belasten. Aber die SPD folgt auch hier wieder ihrer alten Ideologie, die lautet: Der Staat muß vom Bürger zuerst kassieren und das Geld dann verteilen. Wir wollen die Kette der Mißerfolge der SPD nicht verlängern. Wir wollen einen durchgreifenden und wirksamen Umweltschutz und erreichen dieses Ziel über hohe Auflagen und scharfe Bestimmungen. Die Kosten dafür sind beträchtlich, sie werden Jahr für Jahr Milliardensummen verschlingen, und die Kosten machen vor keinem Bürger halt. Der Bürger weiß das. Wir haben trotzdem eine hohe und wachsende Akzeptanz für diese unsere Bemühungen.
Die Bundesregierung wird ihre umweltpolitischen Vorhaben konsequent und beharrlich vorantreiben. Wir werden weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, den Menschen vor Schäden an seiner Gesundheit zu bewahren und unsere natürliche Umwelt in ihrer Funktionsfähigkeit, aber auch in ihrer Vielfalt und Schönheit zu erhalten. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß sie einen beschwerlichen Weg geht. Allzuviel ist in der Vergangenheit gesündigt worden. Allzu leichtfertig ist mit der Natur umgesprungen worden, von der man meinte, sie sei unerschöpflich. Aber wir haben eine Verpflichtung gegenüber der jetzigen und der nächsten Generation und gegenüber allen künftigen Generationen, diese unsere eigene Welt in Ordnung zu halten.
Die Bundesregierung hat bewiesen — das glaube ich sagen zu können —, daß sie ernst macht mit dem Umweltschutz. Wir kommen voran, wenn auch nicht immer in dem Tempo, das wir uns selbst wünschen. Wir werden jedoch in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und in der Welt um so erfolgreicher sein, je stärker die Rückendeckung hier in diesem Hause ist. Deshalb sollten wir auch in einer kritischen Auseinandersetzung das gemeinsame Ziel im Auge behalten.
Ich danke Ihnen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bevor ich das Wort weitergebe, Herr Minister, wir begrüßen gern unsere Hausgäste. Wir tun das noch lieber, wenn diejenigen, die Gäste mitbringen, uns vorher davon unterrichten.
    Das Wort hat nun der Abgeordnete Dr. Hauff.