Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
53. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984
Inhalt:
Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages, Max Güde 3725A
Erweiterung der Tagesordnung 3773 B
Begrüßung von Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Korea . . 3792 B
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers in Israel
Dr. Kohl, Bundeskanzler 3725 D
Dr. Ehmke (Bonn) SPD 3729 D
Dr. Dregger CDU/CSU 3736 B
Reents GRÜNE 3740 D
Schäfer (Mainz) FDP 3744 D
Frau Renger SPD 3747 D
Klein (München) CDU/CSU 3751 A
Dr. Hirsch FDP 3753 D
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hirsch, Dr. Miltner, Baum, Dr. Laufs, Austermann, Biehle, Clemens, Dr. Feldmann, Dr. Hüsch, Kleinert (Hannover), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Müller (Wesseling), Reddemann, Frau Roitzsch, Sauer (Stuttgart), Sauter (Ichenhausen), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP
Sonderabfälle
— Drucksachen 10/193, 10/474 —
in Verbindung mit
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Frau Schmidt (Nürnberg), Reuter, Egert, Fischer (Homburg), Müntefering, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD
Schutz vor Lärm
— Drucksachen 10/233, 10/566 — in Verbindung mit
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Bodenqualität und Bodenerhaltung
— Drucksachen 10/359, 10/948 — in Verbindung mit
Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt und der Fraktion der SPD
Schutz des Bodens
— Drucksachen 10/417, 10/949 —
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes
— Drucksache 10/849 — in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
— Drucksache 10/629 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Stillegung bestimmter Kohlekraftwerke
— Drucksache 10/609 — in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten
— Drucksache 10/786 — in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume
— Drucksache 10/787 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Thema
„Unsere Verantwortung für die Umwelt"
— Drucksachen 10/383, 10/870 —
in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980
— Drucksachen 9/2359, 10/780 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD
Bericht zur Lage der Natur
— Drucksachen 10/83, 10/894 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Nukleare Entsorgung
— Drucksache 10/906 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Befahren der Weser im Kernbereich Oberwasser
— Drucksache 10/907 — in Verbindung mit
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
„Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft"
— Drucksache 10/974 — in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl
— Drucksache 10/969 — in Verbindung mit
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid
— Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 —
Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 3775A
Dr. Hauff SPD 3780 C
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 III
Dr. Laufs CDU/CSU 3785 B
Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3787 B
Baum FDP 3789 B
Kiechle, Bundesminister BML 3792 B
Müntefering SPD 3795 D
Schmidbauer CDU/CSU 3798 A
Dr. Hirsch FDP 3800 D
Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 3801 D
Weiser, Minister des Landes Baden-Württemberg 3804 D
Frau Dr. Hartenstein SPD 3809 A
Dr. Göhner CDU/CSU 3812 B
Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 3814A
Hoffie FDP 3818A
Drabiniok GRÜNE 3820 B
Kiehm SPD 3821 D
Fellner CDU/CSU 3823 C
Bredehorn FDP 3826 A
Reuter SPD 3827 D
Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 3829 C
Duve SPD 3831 C
Dr. Lippold CDU/CSU 3833 C
Frau Blunck SPD 3835 C
Dr. Warrikoff CDU/CSU 3837 C
Frau Weyel SPD 3839 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Bericht zur Lage der Nation
— Drucksachen 10/187, 10/192, 10/914 —
Werner CDU/CSU 3842 C
Heimann SPD 3844 A
Ronneburger FDP 3845 D
Schneider (Berlin) GRÜNE 3847 A
Windelen, Bundesminister BMB . . . 3849 B
Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN
Einstellung der Tiefflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntessinan (Labrador)
— Drucksache 10/905 — 3851A
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
— Drucksache 10/555 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
— Drucksache 10/913 — 3851 B
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
— Drucksache 10/572 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr
— Drucksache 10/925 — 3851 C
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 10/881 — 3851 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984)
— Drucksache 10/911 — 3851 D
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen
— Drucksache 10/916 — 3852 A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern
— Drucksachen 10/486 Nr. 23, 10/923 — . 3852A
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung von Regelungen im Bereich der Einkommensteuer im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft
— Drucksachen 10/358 Nr. 43, 10/926 — . 3852 B
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984
Fragestunde
— Drucksache 10/957 vom 3. Februar 1984 —
Errichtung privater Hochschulen; Förderung der Gründung einer Privatuniversität in Ingolstadt
MdlAnfr 50, 51 03.02.84 Drs 10/957 Seehofer CDU/CSU
Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . 3755A, B,C,D
ZusFr Seehofer CDU/CSU 3755 B,C,D
Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien
MdlAnfr 54 03.02.84 Drs 10/957 Hiller (Lübeck) SPD
Antw StMin Möllemann AA 3756B, C
ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3756 B,C
ZusFr Gansel SPD 3756 C
Besuch von StMin Möllemann in Saudi- Arabien Ende 1983
MdlAnfr 55 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD
Antw StMin Möllemann AA . . 3756D, 3757A,B
ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 3756D, 3757A
ZusFr Gansel SPD 3757 A
Errichtung von Goethe-Instituten in Staaten des Warschauer Paktes
MdlAnfr 56 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Möllemann AA . . . . 3757 B,C,D
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3757 C
Vorbereitung der Prüfung politischer Maßnahmen zur Überwindung der deutschen und der europäischen Teilung im Rahmen der EPZ-Arbeitsgruppen
MdlAnfr 57 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Möllemann AA . . 3757D, 3758A, B
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 3757 D, 3758A
Neue Erkenntnisse über den Verbleib des Bernsteinzimmers aus Zarskoje Selo bei Leningrad
MdlAnfr 66, 67 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Diederich (Berlin) SPD
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 3758 C, D,
3759 A, B, C
ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3759A,B
Änderung der Richtlinien für die Auswahl und Einstellung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst im BGS betr. Aushändigung des Auszugs aus dem Beschluß der Bundesregierung vom 19.9. 50
MdlAnfr 70 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 3759 C, D, 3760A
ZusFr Peter (Kassel) SPD 3759 D
Geltung des Grundrechts auf Petitionen für Angehörige des öffentlichen Dienstes z. B. bei Massenpetitionen gegen die Raketenstationierung
MdlAnfr 71 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3760 A, B, C
ZusFr Peter (Kassel) SPD 3760 B
ZusFr Frau Simonis SPD 3760 C
Schutz der Verbraucher vor überteuerten Raten-Kreditverträgen
MdlAnfr 73, 74 03.02.84 Drs 10/957 Meininghaus SPD
Antw PStSekr Erhard BMJ . . 3760D, 3761A, B
ZusFr Meininghaus SPD 3760D, 3761 A
Neuordnung der EG-Finanzen
MdlAnfr 76, 77 03.02.84 Drs 10/957 Becker (Nienberge) SPD
Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3761D, 3762 A, C, D,
3763 A
ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . 3761D, 3762 C
ZusFr Frau Zutt SPD 3762 D
Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach Autoabgasstoffen und Lärmentfaltung
MdlAnfr 80 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Göhner CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 3763 A, B, C, D
ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 3763B, C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3763 C
Eignung der „Erklärung von Quieto" für eine Lösung der weltweiten Schuldenkrise
MdlAnfr 81 03.02.84 Drs 10/957 I Dr. Lammert CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3763D, 3764 B,C,D
ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3764A,B
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3764 C
ZusFr Krizsan GRÜNE 3764 C
Meldungen über eine Kündigung des Kohleverstromungsvertrages nach den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen 1985
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 V
und über einen Ersatz der deutschen Steinkohle durch Importkohle; Festhalten der Bundesregierung am „Jahrhundertvertrag"
MdlAnfr 83, 84 03.02.84 Drs 10/957 Wolfram (Recklinghausen) SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3765 A, B, C, D,
3766A
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3765 B,C,D
ZusFr Dr. Jens SPD 3765 D
Verhinderung einer Lieferung des Kampfpanzers Leo II durch ein anderes NATO-Land an Saudi-Arabien
MdlAnfr 85 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3766 A, C, D,
3767 A
ZusFr Klose SPD 3766B,C
ZusFr Gansel SPD 3766 D
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3766 D
ZusFr Frau Simonis SPD 3766 D
Produktion des deutschen Schützenpanzers TAM in Argentinien und Export in den asiatischen Raum
MdlAnfr 86 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3767 A, B, C, D,
3768A
ZusFr Klose SPD 3767A, B
ZusFr Frau Simonis SPD 3767 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3767 C
ZusFr Gansel SPD 3767 D
Vereinbarungen zwischen Krauss-Maffei und einem Unternehmen in einem anderen NATO-Land über die Herstellung eines Kampfpanzers
MdlAnfr 87 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3768 A, B, C, D,
3769 A
ZusFr Gansel SPD 3768 B
ZusFr Frau Simonis SPD 3768 C
ZusFr Frau Zutt SPD 3768 C
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3768 D
ZusFr Klose SPD 3768 D
ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3769 A
Verhinderung der Lieferung deutscher Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen über ein anderes NATO-Land an Länder in Spannungsgebieten
MdlAnfr 88 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3769 A, B, C, D
ZusFr Gansel SPD 3769B,C
ZusFr Frau Simonis SPD 3769 C
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3769 D
Vereinbarungen des ägyptischen Verteidigungsministers mit dem Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei im November 1983 in München über die Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
MdlAnfr 89 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3770 A, B, C, D
ZusFr Frau Simonis SPD 3770A,B
ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3770 C
ZusFr Gansel SPD 3770 C
ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3770 D
Vereinbarkeit der Rüstungslieferungen der Fa. Krauss-Maffei an Ägypten u. a. mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern
MdlAnfr 90, 91 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Klejdzinski SPD
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3771A, B, C, D,
3772 A, B
ZusFr Dr. Klejdzinski .SPD 3771 A, C, D
ZusFr Frau Simonis SPD 3771 B
ZusFr Gansel SPD 3771B, 3772A
ZusFr Frau Zutt SPD 3772 A
ZusFr Klose SPD 3772 B
Von der polnischen Regierung geforderte Bindung von Umschuldungsverhandlungen für Hermes-Kredite an die Gewährung neuer Kredite
MdlAnfr 92 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3772 B,C,D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3772C, D
Vom Bundeskartellamt verfügtes Verbot der Fortführung des Mineralölunternehmens Aral als Kartell
MdlAnfr 93 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Lammert CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 3772D, 3773A,B
ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3773 A
Nächste Sitzung 3852 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3853* A
VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984
Anlage 2
Erkenntnisse der Bundesregierung über Gefährdungen durch Dioxin; Beteiligung der Bundesregierung an einem „DioxinSuchprogramm" und Verhinderung der Entstehung von Dioxin bei Verbrennungsprozessen
MdlAnfr 58, 59 03.02.84 Drs 10/957 Duve SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3853* B
Anlage 3
Fortgeltung der Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes über den 31. 12. 1984 hinaus
MdlAnfr 60 03.02.84 Drs 10/957 Bernrath SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854*A
Anlage 4
Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf die Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften
MdlAnfr 63 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854* B
Anlage 5
Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte
MdlAnfr 64 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3854* D
Anlage 6
Beschleunigte Durchsetzung der Bestimmungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bei den VEBA-Kraftwerken-Ruhr
MdlAnfr 65 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* B
Anlage 7
Anschläge anläßlich der Vorführung des Films „Die Erben", insbesondere der neofaschistischen Aktionsfront, auf ein Mannheimer Kino
MdLAnfr 68, 69 03.02.84 Drs 10/957 Gilges SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* C
Anlage 8
Höhe der öffentlichen Mittel für den Umweltschutz sowie steuerliche Begünstigung für umweltschützende Privatinvestitionen
MdlAnfr 75 03.02.84 Drs 10/957 Lowack CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3855* D
Anlage 9
Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen des geplanten Airbus A 320
MdlAnfr 82 03.02.84 Drs 10/957 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856*A
Anlage 10
Reduzierung der Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas in Niedersachsen und Energiepolitik der Bundesregierung
MdlAnfr 94 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856* B
Anlage 11
Erweiterung der Berufskrankheitenverordnung angesichts der Aufnahme des krebserregenden Arbeitsstoffes Methylvinylketon in die MAK-Werte-Liste; verstärkte ärztliche Überwachung der mit krebserregenden Arbeitsstoffen umgehenden Beschäftigten
MdlAnfr 95, 96 03.02.84 Drs 10/957 Reimann SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3856* D
Anlage 12
Besoldung des Leiters des Ministerbüros im Bundesarbeitsministerium nach einer fünf Jahre über seinem Lebensalter liegenden Dienstaltersstufe
MdlAnfr 97 03.02.84 Drs 10/957 Schmude SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 VII
Anlage 13
Arbeitsmedizinische Gutachten als Grundlage für die Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
MdlAnfr 98 03.02.84 Drs 10/957 Frau Schoppe GRÜNE
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* C
Anlage 14
Finanzielle Belastung von Arbeitnehmern durch Sozialversicherungsbeiträge für Krankengeld; Härteregelung bei langer Krankheit
MdlAnfr 99, 100 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Enders SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* D
Anlage 15
Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit; Austausch persönlicher Daten von Patienten
MdlAnfr 101, 102 03.02.84 Drs 10/957 Urbaniak SPD
SchrAntw PStSekr Vogt, BMA 3858*A
Anlage 16
Förderung eines Modellversuchs zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund durch den Bundesarbeitsminister; Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen
MdlAnfr 103, 104 03.02.84 Drs 10/957 Fiebig SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3858* D
Anlage 17
Gewährleistung des Datenschutzes bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis
MdlAnfr 105, 106 03.02.84 Drs 10/957 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* B
Anlage 18
Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstellung von Patientenkrankheits- bzw. Patientengesundheitsprofilen
MdlAnfr 107, 108 03.02.84 Drs 10/957 Frau Steinhauer SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* D
Anlage 19
Arbeitszeitverkürzungen in EG-Staaten; Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit
MdlAnfr 109, 110 03.02.84 Drs 10/957 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3860* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3725
53. Sitzung
Bonn, den 9. Februar 1984
Beginn: 9.00 Uhr
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3853*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 10.2.
Frau Beck-Oberdorf 10.2.
Brosi 10.2.
Dr. Dollinger 10.2.
Ertl 10.2.
Hartmann 10.2.
Heimann 9.2
Frau Huber 10.2.
Kißlinger 10.2.
Dr. h. c. Lorenz 10. 2.
Dr. Mertes (Gerolstein) 10.2.
Nagel 10.2.
Schmidt (Hamburg) 10.2.
Frau Schmidt (Nürnberg) 10.2.
Schreiner 10.2.
Dr. Stark (Nürtingen) 10.2.
Dr. Steger 10.2.
Stobbe 10.2.
Vahlberg 10.2.
Dr. Vogel 10.2.
Voigt (Frankfurt) 10.2.
Frau Dr. Wex 10.2.
Wieczorek (Duisburg) 10.2.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/ 957 Fragen 58 und 59):
Kann die Bundesregierung den Bericht des SPIEGEL, Nr. 4/84, Seite 88 ff., über die Gefährdungen durch das allgegenwärtige Dioxin (Weiträumige Kontaminationen der Umwelt, lokal begrenzte Kontaminationen der Umwelt durch Störfälle bei der Produktion und Verwendung sowie durch unsachgemäße Beseitigung) — dargestellt in zwei bislang nicht veröffentlichten Studien des Umweltbundesamtes — bestätigen, und seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor?
Ist die Bundesregierung bereit, ein bundesweites „Dioxin-Suchprogramm" mitzutragen, und welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß Dioxin auch weiterhin als Nebenprodukt bei Verbrennungsprozessen entsteht?
Zu Frage 58:
Der Spiegelbericht bezieht sich z. T. auf Feststellungen, die das Umweltbundesamt aufgrund bereits bekannter wissenschaftlicher Veröffentlichungen zur Dioxinproblematik in einer zusammenfassenden Ausarbeitung getroffen hat. Diese Ausarbeitung wurde dem Bundesministerium des Innern im Mai 1983 als Sachstandsbericht vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen des Berichts des Umweltbundesamtes sind in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN wiedergegeben und als Bundestagsdrucksache Nr. 10/212 vom
Anlagen zum Stenographischen Bericht
27. Juni 1983 veröffentlicht worden. Das Umweltbundesamt selbst hat die von ihm an Müllverbrennungsanlagen ermittelten Meßergebnisse in seinem Jahresbericht für 1982 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Dioxin (2.3.7.8. Tetrachlor-dibenzo-p-dioxin) stellt eine hochgradig giftige chemische Verbindung dar. Die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch diese Verbindung kann insofern bei entsprechender Menge und Konzentration erheblich sein. Dies zeigt der Unglücksfall von Seveso und andere Fälle, die das Umweltbundesamt in seinem Bericht erwähnt. Inwieweit eine weitergehende Verteilung von Dioxin und ähnlichen Stoffen in der Umwelt vorliegt und unter bestimmten Umständen als gefährlich anzusehen ist, darüber fehlen abgesicherte Erkenntnisse. Einzelmessungen von Konzentrationen, wie z. B. bei Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen, unterliegen erheblichen Schwankungen und lassen noch keine repräsentativen Aussagen zu. Dies gilt ebenfalls für den Austritt von dioxinhaltigen Verbindungen bei alten Abfallablagerungen.
Was die Müllverbrennungen angeht, kommt das Umweltbundesamt bisher zu dem Schluß, daß die gemessenen Emissionswerte nicht besorgniserregend sind. Die Bundesregierung wird den fraglichen Komplex weiter untersuchen lassen und hat hierzu bereits geeignete Vorhaben in den Forschungsplan eingestellt.
Verallgemeinerungen, wie sie z. T. im Spiegelartikel getroffen werden, sind wissenschaftlich nicht belegt.
Zu Frage 59:
Die Bundesregierung ist bereit, zur Lösung der anstehenden Probleme beizutragen. Dabei sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten.
Die Überwachung von Müllverbrennungsanlagen und ihr ordnungsgemäßer Betrieb unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden. Gleiches gilt für die Erfassung und Sanierung von Altlasten (sog. ehemalige Altablagerungen von Abfällen), die möglicherweise Dioxin enthalten.
Die Bundesregierung sieht ihren Beitrag darin, die Bundesländer bei der Durchführung dieser Aufgabe durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Hierfür hat sie entsprechende Forschungsmittel eingeplant.
Die Bundesregierung hält es darüber hinaus für notwendig, daß ehemalige Altablagerungen von gefährlichen Abfällen der abfallrechtlichen Überwachung unterworfen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes wird bereits kommende Woche an die beteiligten Kreise verschickt.
Was die Entstehung von Dioxin in Verbrennungsprozessen angeht, so sind die notwendigen technischen Mindestanforderungen an die Verbrennungs-
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prozesse in Müllverbrennungsanlagen in der TA-Luft, die seit dem 1. März 1983 verschärfte Bestimmungen enthält, vorgeschrieben. Bei Beachtung dieser Anforderungen durch die Länder beim Vollzug werden mögliche Dioxinemissionen aus der Müllverbrennung weitgehend auf ein unbedenkliches Maß reduziert.
Um das Risiko möglicher Emissionen weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Entwurf einer Neufassung des Teils III der TA-Luft die Anforderungen an die Verbrennung weiter verschärft.
Im übrigen hält die Bundesregierung nichts von einer allgemeinen Panikmache in Sachen Dioxin. Bisher vorliegende Meßergebnisse können keineswegs für repräsentative Aussagen in Anspruch genommen werden.
Anlage 3
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 60):
Beabsichtigt die Bundesregierung die sogenannte Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" (VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971, And. VO vom 20. April 1974 und 9. November 1978), deren Gültigkeit nunmehr auf die Zeit bis zum 31. Dezember 1984 begrenzt ist, zu verlängern?
Für eine Verlängerung der Geltungsdauer der von Ihnen genannten Verordnung wäre eine Änderungsverordnung der Bundesregierung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte. Die entsprechende Prüfung bei den beteiligten Bundesressorts ist eingeleitet. Eine abschließende Stellungnahme ist erst nach entsprechenden Erörterungen auch mit den Ländern möglich.
Anlage 4
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 63):
Warum hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bisher über die Datenschutzprobleme der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften nicht berichtet, und trifft es zu, daß in diesem Bereich bisher keine Kontrollen des Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben?
Hierzu hat mir der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mitgeteilt:
„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überwacht nach § 19 BDSG die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur bei den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes. Die Stationierungsstreitkräfte unterliegen als Einrichtungen ausländischer Staaten keiner Überwachung durch deutsche Datenschutz-Kontrollinstanzen.
Aufgrund von Anfragen aus dem Kreis der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften sowie aufgrund einer Mitteilung des Bundesministers der Finanzen muß ich annehmen, daß das Bundesdatenschutzgesetz zur Zeit in diesem Bereich nicht angewendet wird. Nach dem NATO-Truppenstatut sind die Stationierungsstreitkräfte zwar verpflichtet, die deutsche Rechtsordnung zu achten. Das allein verpflichtet sie aber noch nicht zur Anwendung des BDSG, da dieses Gesetz sich nicht an ausländische öffentliche Stellen richtet.
Ein Verhalten, das dem Schutzzweck des BDSG zuwiderliefe, wäre allerdings m. E. mit der Pflicht zur Achtung der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar. Mir liegt bisher jedoch keine Bestätigung dafür vor, daß diese Rechtsauffassung von allen Beteiligten geteilt wird.
Speziell für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften gelten nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/ NTS) außerdem grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Ich vertrete dazu — in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — die Auffassung, daß die §§ 7 Abs. 3, 23 bis 27 BDSG zu diesen arbeitsrechtlichen Vorschriften zählen. Dies bedeutet insbesondere, daß die Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte des Betroffenen anzuwenden sind.
Der Bundesminister der Finanzen, der diese Frage mit den Hauptquartieren der Stationierungsstreitkräfte sei langem erörtert hat, hat mir erst jetzt abschließend mitgeteilt, daß diese Auffassung bei den Stationierungsstreitkräften keine Zustimmung findet."
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 64):
Treffen Berichte zu, wonach die Stationierungsstreitkräfte, insbesondere USAEUR, das Bundesdatenschutzgesetz nur „grundsätzlich" als Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, aber nicht bereit sind, es im Verhältnis zu den Beschäftigten deutscher Arbeitnehmer und ihren Betriebsvertretungen anzuwenden, und was wird die Bundesregierung tun, um für die gut 100 000 Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften keinen datenschutzfreien Raum entstehen zu lassen?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für die gut 100 000 zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ein datenschutzfreier Raum besteht. Soweit im Zusammenhang mit der Zahlung der Löhne und Gehälter die Ämter für Verteidigungslasten mitwirken, gelten die datenschutz-
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rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes unmittelbar.
Im übrigen haben die Hauptquartiere der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland nach eingehender Prüfung der Rechtslage erkärt, daß sie hinsichtlich ihrer zivilen Arbeitnehmer das Bundesdatenschutzgesetz als deutsches Recht gemäß Art. II NATO-Truppenstatut achten würden. Die Hauptquartiere haben es aber abgelehnt, das Bundesdatenschutzgesetz als von ihnen unmittelbar anzuwendendes deutsches Recht, insbesondere als deutsches Arbeitsrecht im Sinne von Artikel 56 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut anzusehen. Das hätte sie zu dessen vollständiger Anwendung — auch in organisatorischer Hinsicht einschließlich Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes — gezwungen.
Achtung des Bundesdatenschutzgesetzes als deutsches Recht gemäß Artikel II NATO-Truppenstatut heißt, daß die Stationierungsstreitkräfte die wesentliche Schutzfunktion des Gesetzes in seinem Kerngehalt auch im Verhältnis zu jedem zivilen Arbeitnehmer zu respektieren haben. Sie dürfen deshalb Daten ihrer zivilen Arbeitnehmer nicht verarbeiten, wenn dies dem Schutzzweck des Bundesdatenschutzgesetzes zuwiderliefe, wenn also schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträchtigt würden.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stationierungsstreitkräfte dem Datenschutz die gebührende Aufmerksamkeit widmen und seine Einhaltung durch ihre Dienststellen gewährleisten. Bisher sind jedenfalls der Bundesregierung keine Fälle bekanntgeworden, die Zweifel an dieser Annahme rechtfertigen würden.
Anlage 6
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 65):
Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesinnenministers, bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung beschleunigt die Bestimmungen der GroßfeuerungsanlagenVerordnung durchzusetzen, bei den VEBA-KraftwerkenRuhr ergeben?
Insgesamt werden von den Unternehmen mit Bundesbeteiligung große Anstrengungen unternommen, um die für die Verstromung deutscher Kohle wichtigen Kapazitäten mit den nach der Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Luftreinhalteanlagen auszurüsten. Dies gilt auch für die VEBA-Kraftwerke Ruhr. Die abschließenden Entscheidungen werden im einzelnen von diesem und von den anderen Unternehmen entsprechend der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bis zum 30. Juni 1984 getroffen.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 68 und 69):
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, daß Mitglieder der verbotenen neofaschistischen Aktionsfront des Ex-Bundeswehrleutnants Michael Kühnen den Brandanschlag auf das Mannheimer Kino verübten, in dem der Film „Die Erben" vorgeführt wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie aus diesen Erkenntnissen ziehen?
Sieht die Bundesregierung in den Ankündigungen weiterer Brandanschläge und Bombendrohungen auf Lichtspieltheater, in denen der Film „Die Erben" vorgeführt wird, eine Gefahr für das Leben der Kinobesucher?
Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß der Brand aus persönlicher Rache und nicht aus einem politischen Motiv gelegt wurde; ein Zusammenhang mit der ANS/NA (Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten) besteht nicht.
Hinweise auf eine Gefährdung der Kinobesucher liegen nicht vor, auch kann nicht bestätigt werden, daß Brand- oder Bombenanschläge angekündigt worden sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Frage 75): •
In welcher Höhe werden öffentliche Mittel (durch Bund, Länder und Gemeinden) für Zwecke des Umweltschutzes verwendet, und sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, umweltschützende Investitionen (durch Unternehmen und privat) in größerem Umfang steuerlich zu begünstigen?
Die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für Maßnahmen des Umweltschutzes (Reinhaltung von Luft, Wasser, Erde, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Forschungsvorhaben im Bereich des Umweltschutzes) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Kalenderjahr 1981 insgesamt 14,2 Milliarden DM. Auf den Bund (einschließlich ERP-Sondervermögen) entfielen hiervon 1,08 Milliarden DM, auf die Länder 1,28 Milliarden DM und die Gemeinden (einschließlich Zweckverbände, wie beispielsweise Abwasserzweckverbände) 11,88 Milliarden DM.
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für Wirtschaftsgüter, die unmittelbar und zu mehr als 70 v. H. dem Umweltschutz dienen, bereits heute erhöhte Absetzungen nach § 7 d Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Zu die-
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sen Wirtschaftsgütern gehören solche zur Beseitigung von Abwasser, zur Verminderung, Verringerung oder Beseitigung von Luftverschmutzung und Lärm sowie zur Abfallbeseitigung. Darüber hinausgehende steuerliche Begünstigungen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwogen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 82):
Ist dem Bundeswirtschaftsminister eine Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen für den geplanten Airbus A 320 bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Grundaussagen des Berichts?
Die Bundesregierung ist von der Industrie im Rahmen der Bearbeitung des Förderantrags über die Absatzchancen der A 320 unterrichtet worden. Marktabschätzungen gehören generell zu den unternehmenspolitischen Planungen in der Industrie, zu denen die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft geben kann. Ich bitte hierfür um Verständnis.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) Drucksache 10/957 Frage 94):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß durch die zweite Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Verordnung über Feldes- und Förderabgaben vom 23. Dezember 1983 erneut die effektive Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas faktisch um 50 Millionen DM reduziert worden ist, wenn sich dies mit der Energiepolitik der Bundesregierung nicht vereinbaren läßt?
Durch die niedersächsische Verordnung vom 23. Dezember 1983 ist weder der Förderabgabesatz generell gesenkt worden noch sind die eingeräumten Vergünstigungen ganz allgemein für Erdöl und Erdgas vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um vier ganz gezielte Veränderungen der Abgabelast:
— Senkung des Abgabesatzes von 25% auf 20% für die kleinsten, d. h. marginalen Fördergebiete beim Erdöl
— Gleichstellung der chemischen mit den thermischen Tertiärverfahren (einheitlich 10 %) beim Erdöl
— Abzugsmöglichkeit von 0,4 Pf pro m3 bei schwefel- bzw. stickstoffhaltigem Gas
— Anreiz für Neuaufschlüsse auf Erdöl und Erdgas für die nächsten fünf Jahre (Begrenzung der Förderabgabe auf 20%).
Durch diese Vergünstigungen ergibt sich ein Einnahmeausfall von ca. 30 Millionen DM für 1984 (beim Erdöl 9 bzw. 1 Millionen DM; beim Erdgas 20 Millionen DM; bei den Neuaufschlüssen nicht zu schätzen, wegen der stark zurückgegangenen Explorationsbemühungen aber wahrscheinlich sehr gering). Dieser Betrag macht ca. 1,6% der für 1984 geschätzten 1,8 Milliarden DM Förderabgabeeinnahmen aus.
Diese Maßnahmen wurden getroffen, weil
— bei den kleinsten Feldern eine Verlängerung von deren „Lebensdauer" erreicht wird (und dadurch Anstieg der Einnahme),
— sich die chemischen Verfahren als erheblich aufwendiger erwiesen haben als angenommen,
— beim Naturgas, das in Reinigungsanlagen durchgesetzt wird, eine kostenintensive unterirdische Speicherung erforderlich ist,
— aufgrund stark zurückgegangener Explorationsbemühungen der Unternehmen ein Anreiz für Neuaufschlüsse geboten ist.
Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle Stärkung der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas, die im wohlverstandenen energiepolitischen Interesse liegt. Sie entspricht insbesondere auch den Kriterien der Ermächtigung im Bundesberggesetz, deren Ausübung im übrigen nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. Außerdem ist der Einnahmeausfall mit ca. 30 Millionen DM selbst kurzfristig nicht so hoch wie in der Frage unterstellt. Längerfristig werden sich die ergriffenen Maßnahmen wieder zugunsten der Einnahmeentwicklung auswirken.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 95 und 96):
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Beantwortung meiner Frage 59 (Drucksache 10/600) auf dem Hintergrund der Forschungserkenntnisse von Prof. Dr. Henscheler, dem Vorsitzenden der Arbeitsstoff-Kommission, nach denen Methylvinylketon in die Bearbeitung der MAK-Wert-Liste aufgenommen wurde wegen seines höchstwahrscheinlichen Krebsrisikos?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, daß die ärztliche Überwachung von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen umgehen, intensiviert werden muß, um ursächliche Zusammenhänge zwischen Stoffwirkungen und Krebserkrankungen bestätigen oder ausschließen zu können, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun?
Zu Frage 95:
Nach Auskunft der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird Methylvinylketon gegenwärtig im Zusammenhang mit der MAK-Liste nicht bearbeitet. Die Bearbeitung ist jedoch vorgesehen, weil die Struktur des Stoffes vermuten läßt, daß er krebserregend sein könnte.
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Die Senatskommission wird nach Bewertung aller vorliegenden und im Laufe des Bearbeitungsverfahrens ihr zugehenden Erkenntnisse über Methylvinylketon zu gegebener Zeit das Ergebnis bekanntgeben. Dies bleibt zunächst abzuwarten. Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre damalige Frage trifft nach wie vor zu. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Methylvinylketon und der Entstehung von Leberschäden besteht.
Zu Frage 96:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gesundheitliche Überwachung von Beschäftigten, die den Einwirkungen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sowohl in der Arbeitsstoffverordnung als auch in der in Kürze zu erwartenden Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) ausreichend geregelt ist. Bei der gesundheitlichen Überwachung handelt es sich um Erst- und Nachuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen durch hierfür besonders ermächtigte Ärzte. Zudem ist in der genannten Unfallverhütungsvorschrift festgelegt, daß die Berufsgenossenschaften sog. Nachgehende Untersuchungen zu veranlassen haben, d. h. Untersuchungen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, in dem die Versicherten der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe ausgesetzt waren. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 97):
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angebracht und für rechtlich zulässig, dem Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Anstellungsvertrag entsprechend der Besoldungsstufe A 16 die Bezahlung nach einer Dienstaltersstufe zu gewähren, die mehr als fünf Jahre über seinem Lebensalter liegt?
Die Funktion eines Referatsleiters in einem Bundesministerium entspricht bekanntlich der Besoldungsgruppe A 16 bzw. B 3 der Bundesbesoldungsordnung. Der Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gehört zu den Referatsleitern, die ein besonders hohes Maß an Verantwortung und Arbeitsbelastung zu tragen haben. Die früheren Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung während der SPD/FDP-Koalition haben als Lebenszeitbeamte ganz überwiegend eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 3 oder A 16 erhalten. Der jetzige Leiter ist als Angestellter auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Die darin getroffene Vergütungsregelung hält sich in dem dargestellten Rahmen; sie bleibt deutlich hinter der Besoldungsgruppe B 3 zurück.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/957 Frage 98):
Auf welche arbeitsmedizinischen Gutachten stützt sich die Bundesregierung bei Initiativen zur Änderung des Jugendarbeitsschutzes?
Arbeitsmedizinisch-wissenschaftlich fundierte
Gutachten zu den hauptsächlich in Frage kommenden Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Es gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob die Grenze für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit Jugendlicher z. B. bei 8 oder bei 81/2 Stunden liegt oder ob der zulässige Arbeitsbeginn Jugendlicher auf 7 oder 6 Uhr festgesetzt werden soll. Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungsbereitschaft innerhalb eines 24-Stunden-Tages gibt es dagegen aus der Arbeitsphysiologie. Danach ist diese Bereitschaft um 6 Uhr morgens höher als z. B. in der Zeit von 12 Uhr bis etwa 17 Uhr. Dies spricht gegen die Annahme einer gesundheitlichen Gefährdung durch einen Arbeitsbeginn um 6 Uhr.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 99 und 100):
Welche finanziellen Belastungen muß ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Monatsverdienst tragen, dessen Krankengeld nach dem 1. Januar 1984 sozialversicherungspflichtig geworden ist?
Sieht die Bundesregierung bei langer Krankheit eines Arbeitnehmers eine Härteregelung vor, um die durch die Sozialversicherungspflicht des Krankengeldes hervorgerufenen finanziellen Einbußen zu mindern?
Nach den Daten zum Jahreswirtschaftsbericht 1984 beträgt das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt eines versicherten Arbeitnehmers im Jahr 1984 2 866 DM. Das Krankengeld beträgt 80 vom Hundert des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regellohn); es darf das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Da Steuern und Sozialabgaben im allgemeinen mehr als 20 vom Hundert des Arbeitsentgelts betragen, ist das Krankengeld in aller Regel mit dem Nettolohn identisch.
Bei einem verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 2 866 DM entsprechenden
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Regellohn beträgt der Nettolohn (und damit das Krankengeld) rd. 1 993 DM. Von diesem Krankengeld sind ab 1. Januar 1984 11,55 vom Hundert als Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse einzubehalten, so daß der Arbeitnehmer rd. 1 763 DM erhält. Durch die Rechtsänderung — mit der die Bezieher von Krankengeld im wirtschaftlichen Ergebnis den Beziehern vergleichbarer Lohnersatzleistungen in etwa gleichgestellt werden — hat demnach der durchschnittliche Arbeitnehmer eine monatliche Beitragsleistung von 230 DM zu erbringen.
Die Beitragsleistung kann durch die Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern wegen der Steuerfreiheit des Krankengeldes im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs offenstehen, teilweise gemindert werden.
Die im Haushaltsbegleitgesetz 1984 geregelte Beitragspflicht beim Bezug von Krankengeld enthält keine Ausnahme bei langer Krankheit, weil die Betroffenen anderenfalls Nachteile bei der späteren Rente zu erwarten gehabt hätten. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der späteren Rentenberechnung als Ausfallzeit ist die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragszahlung.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 101 und 102):
An welchen Orten und mit welcher jeweiligen Zielsetzung führt die Bundesregierung Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit durch?
In welchem Umfang und zwischen welchen Einrichtungen werden bei diesen Modellversuchen gesundheitsbezogene persönliche Daten von Patienten ausgetauscht, die bereits erhoben waren?
Die Bundesregierung selbst führt keine Modellversuche durch. Träger der Modellvorhaben sind Krankenkassen, die auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahre 1980 gefördert werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Krankenkassen, die folgende Schwerpunkte untersuchen:
1. AOK Main-Kinzig: Transparenz bei der Arzneimittelversorgung und bei betriebsbezogenen Krankheitsschwerpunkten.
2. Innungskrankenkasse Göppingen: Transparenz bei Krankheitsfällen mit vergleichsweise hohen ambulanten Behandlungskosten und bei Krankenhauseinweisungen durch Beleg- oder Krankenhausärzte.
3. Betriebskrankenkasse Volkswagen Wolfsburg: Transparenz bei betriebsspezifisch überdurchschnittlich häufigen Krankheitsfällen mit hohen
Behandlungskosten und bei Arzneimitteln im Feld der Herz-Kreislaufkrankheiten.
4. Betriebskrankenkasse Kienzle Villingen: Transparenz der zahnärztlichen Versorgung einschließlich Zahnersatz.
Diese beiden Betriebskrankenkassen werden von ihrem Bundesverband bei der Durchführung des Modellversuchs beratend unterstützt.
5. Techniker-Krankenkasse Hamburg: Transparenz beim Überweisungsverhalten der Kassenärzte und bei Krankheitsfällen mit unspezifischen Beschwerden.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert zudem auf gleicher Grundlage die Vorbereitungsphase für einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund, bei dem alle für diesen Bereich Verantwortlichen partnerschaftlich zusammenwirken.
Die Modellvorhaben verwenden ausschließlich die den Krankenkassen bei dem herkömmlichen Abrechnungs- und Verwaltungsverfahren zufließenden Routinedaten. Personenbezogene Daten von Versicherten werden bei keinem dieser Modellversuche zusätzlich ausgetauscht.
Das wissenschaftliche Begleitinstitut erhält Daten zum Leistungs- und Kostengeschehen nur in anonymisierter Form von einigen der beteiligten Krankenkassen, die für eigene Auswertungen nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen mitbringen.
Bei dem in Dortmund anlaufenden Modellversuch wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Versichertendaten zur Arzneimittelversorgung ebenfalls nur in anonymisierter Form erhalten. Dies wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen am 31. Januar 1984 von der AOK Dortmund mitgeteilt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 103 und 104):
Trifft es zu — wie die Westfälische Rundschau am 24. Januar 1984 berichtet hat —, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Modellversuch zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund fördern will, der von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und Apotheken durchgeführt werden soll und bei dem Patienten mit häufigem Verbrauch bestimmter Arzneimittel festgestellt werden sollen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
Wie steht die Bundesregierung — falls sie den Dortmunder Modellversuch fördern will — zu der Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen, daß dabei per Computer eine „Normung" der Kosten pro Patient eingeführt werden soll, das eigentliche Ziel, die Gesundung eines individuellen, nicht normierbaren Menschen verlorengehe und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsgesetz dem Dortmunder Modellversuch entgegenstehe?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3859*
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund fördern. Beteiligt sind die Krankenkassen des Dortmunder Raumes, also die Allgemeine Ortskrankenkasse Dortmund, die Innungskrankenkassen Dortmund und Lünen, die Betriebskrankenkasse Hoesch-Werke und die Ersatzkrankenkassen, ferner die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und der Apothekerverein Westfalen-Lippe. Der Modellversuch wird von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker unterstützt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordung fördert zur Zeit die Vorbereitungsphase dieses partnerschaftlichen Modellversuchs; sie wird Anfang März 1984 abgeschlossen sein. Gegenstand der Vorbereitungsphase ist die Entwicklung eines fachlich, datentechnisch wie insbesondere auch datenschutzrechtlich zwischen allen Beteiligten abgestimmten Feinkonzepts für die Erfassung und die Auswertung der Daten sowie die darauf aufbauende Beratung von Versicherten und ihren Ärzten. Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist unterrichtet.
Die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten richtet sich nicht gegen den Dortmunder Modellversuch. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der hessische Datenschutzbeauftragte einen Widerspruch zwischen dem Dortmunder Modellversuch und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz festgestellt hat.
Die zwischen den am Dortmunder Modellversuch Beteiligten verabredete Kooperationsvereinbarung ergibt keine Ansatzpunkte für eine „Normung der Kosten pro Patient", wie sie die Frage unterstellt. Die Bundesregierung würde eine solche Normung ablehnen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 105 und 106):
Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung der Datenschutz gewährleistet ist, hat sie insbesondere bei der Konzipierung der Modellversuche den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. die Datenschutzbeauftragten der Länder zu Rate gezogen?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis, der hinsichtlich der Modellversuche von der Gefahr einer Normung spricht, bei der „das eigentliche Ziel der Krankenbehandlung, die Hilfe zur Gesundung eines individuell geprägten und nicht normierbaren Menschen", aus den Augen verloren werde?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat 1980 Modellversuche zur praktischen Umsetzung des durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten § 223 der Reichsversicherungsordnung ausgeschrieben. Träger der Modellvorhaben sind die Krankenkassen, die zur Umsetzung dieser Vorschrift ermächtigt sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert die mit der praktischen Erprobung verbundenen Mehraufwendungen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist Voraussetzung für die Vergabe der Förderungsmittel; verantwortlich für die Beachtung insbesondere dieser Vorschriften sind die Versicherungsträger.
Darüber hinaus haben aber Datenschutzfragen bereits bei den vorbereitenden Gesprächen der Krankenkassen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine wesentliche Rolle gespielt. Sie haben sich darauf konzentriert, eine nicht befugte Offenbarung gegenüber Dritten auszuschließen. Die Krankenkassen als Träger der Modellvorhaben haben ihrerseits, soweit sie hierzu eine Notwendigkeit erkennen konnten, zu den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden Kontakt aufgenommen.
Die Modellversuche sind von vornherein mehrstufig angelegt worden. In der jetzt abgeschlossenen ersten Phase ging es um grundlegende Fragen ihrer Durchführung und des damit verbundenen Aufwandes. Nach außen gerichtetes Verwaltungshandeln war in keinem Falle Gegenstand dieser ersten Phase. Erst ihr Abschluß schafft die erforderlichen Voraussetzungen für Gespräche mit den Datenschutzbeauftragten. Daher hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten kurzfristig solche Gespräche vorgesehen. Ihr Ergebnis wird bei der konkreten Ausgestaltung der jetzt anlaufenden zweiten Phase berücksichtigt.
Die vom hessischen Datenschutzbeauftragten genannte Gefahr einer „Normung" des Patienten hält die Bundesregierung für nicht gegeben. Bei den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellvorhaben gehören entsprechende Aktivitäten nicht zu den von den beteiligten Krankenkassen verfolgten Zielen, auch wenn dies vom hessischen Datenschutzbeauftragten so angenommen wurde.
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verantwortung für die Förderung dieser Modellversuche dafür Sorge tragen, daß die allseits für erforderlich gehaltenen Bemühungen um mehr Transparenz des Leistungs- und Kostengeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Widerspruch geraten zum Datenschutz. Die jetzt anlaufende zweite Phase der Modellversuche wird auch unter diesem Gesichtspunkt noch einmal überprüft werden. Mißverständnisse im Zusammenhang mit Transparenzbemühungen müssen ausgeräumt werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 107 und 108):
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Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt die Bundesregierung die Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der Krankenversicherung?
Kann die Bundesregierung es ausschließen, daß mit den Modellversuchen Krankheits- bzw. Gesundheitsprofile von Patienten erstellt werden, die Auskunft über Art und Häufigkeit von Erkrankungen, Arzneimittelverordnungen und sonstige Krankenversicherungsleistungen geben, und hält die Bundesregierung solche Profile rechtlich für zulässig?
Zu Frage 107:
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten einen Beitrag zur Realisierung des 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz neu in die Reichsversicherungsordnung aufgenommenen § 223.
Die Krankenkasse kann danach in geeigneten Fällen im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhausträgern für den jeweiligen Bereich sowie den Vertrauensärzten die Krankheitsfälle vor allem im Hinblick auf die in Anspruch genommenen Leistungen überprüfen; die Krankenkasse kann den Versicherten und den behandelnden Arzt über die in Anspruch genommenen Leistungen und ihre Kosten unterrichten.
Zu Frage 108:
Die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen haben sich zum Ziel gesetzt,
— für die in der Rechtsvorschrift genannten „geeigneten Fälle" wissenschaftlich und praktisch begründete Kriterien zu entwickeln,
— den damit verbundenen Erfassungsaufwand abschätzen zu können,
— die vorgesehene Überprüfung im Zusammenwirken mit den im Gesetz genannten Stellen zu erproben,
— geeigente Unterrichtungsverfahren zu entwikkeln und zu erproben und
— die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen abzusichern.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen über die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigten Daten hinaus individuelle Krankheitsprofile von Patienten erstellen oder unbefugt Dritten gegenüber Auskunft über personenbezogene Daten geben.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 109 und 110):
In welchen Staaten der EG wurden wöchentliche Arbeitszeitverkürzungen auf unter 40 Stunden vorgenommen, und wie wirkten sich diese in Prozenten und Zahlen auf die Arbeitslosigkeit aus?
Unter welchen Gegebenheiten, z. B. voller Lohnausgleich,
wurden solche Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen?
Innerhalb der EG wurde in Frankreich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 40 Stunden gesenkt. Daneben gibt es in den Niederlanden, in Belgien und Italien landesweite Vereinbarungen über eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Im einzelnen:
1. Frankreich
1982 wurde die Arbeitszeit gesetzlich um 1 Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert.
Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind schwer zu quantifizieren. Das Statistische Amt Frankreichs schätzt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit um 1 Stunde ( = 2,5 %) einen Beschäftigungseffekt von 0,5 bis 1 % gehabt hat.
Durch sogenannte Solidaritätsverträge konnten einzelne Unternehmen die Arbeitszeit noch weiter absenken. Davon wurde allerdings nur in verhältnismäßig geringem Umfang Gebrauch gemacht (die meisten Solidaritätsverträge befassen sich mit dem vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer). Eine Quantifizierung der Auswirkungen dieser zusätzlichen Wochenarbeitszeitverkürzung liegt bisher nicht vor.
Die Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde erfolgte praktisch bei vollem Lohnausgleich. Der gesetzliche Mindestlohn wurde nicht abgesenkt; er ist für die 39-Stundenwoche ebenso hoch wie für die 40-Stundenwoche. Ein Lohnverzicht als korrespondierendes Merkmal der Wochenarbeitszeitverkürzung gab es nicht.
2. Niederlande
Ende 1982 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien auf landesweiter Ebene vereinbart, daß bis Ende 1984 eine allmähliche Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden im Durchschnitt erreicht werden soll. Die Verkürzung kann zur Zeit noch in Form von zusätzlichen Urlaubstagen gewährt werden. Bis Ende 1984 soll dies jedoch in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit übergeführt werden.
Eine Übersicht über die Auswirkungen liegt noch nicht vor, da die Verkürzungsmaßnahmen erst zum Teil durchgeführt worden sind. Es gibt Schätzungen vom zentralen Planamt der Niederlande, daß von der vorgesehenen Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 5% etwa ein Viertel in neue Arbeitsplätze umgesetzt wird.
Die Herabsetzung erfolgt ohne Lohnausgleich. Die Arbeitnehmer haben bereits in den vergangenen Jahren auf mögliche Lohnerhöhungen verzichtet. Die Kosten der Arbeitszeitverkürzung sollen demnach voll von den Beschäftigten getragen werden.
3. Belgien
Zur Jahreswende 1982/83 wurde eine Verkürzung der Arbeitszeit (die vielfach bereits bei 38
Stunden lag) um 5% vereinbart. Ausnahmen von
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3861*
der Verkürzung sind für Kleinbetriebe vorgesehen. Unternehmen, die sich an diese Vereinbarung nicht halten, müssen einen Beitrag in einen staatlichen Fonds zahlen.
Nach Schätzungen der belgischen Regierung sollen durch die Maßnahmen im Jahre 1983 zwischen 50 000 und 70 000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen worden sein.
Gleichzeitig mit der Arbeitszeitverkürzung von 5% wurde vereinbart, daß zum einen die Lohnsteigerungen um 3 % niedriger ausfallen sollten als ohne Arbeitszeitverkürzung und zum anderen, daß eine Aufstockung der Beschäftigung um 3% erfolgen sollte.
4. Italien
Auch in Italien soll, wie in Frankreich, die wöchentliche Arbeitszeit landesweit um i Stunde gesenkt werden. Die Absenkung soll in der 2. Hälfte des Jahres 1984 bzw. Anfang 1985 wirksam werden. Allerdings gibt es bereits heute in vielen Bereichen eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden. Einzelheiten über die geplanten Regelungen sind noch nicht bekannt.
5. Übrige Mitgliedstaaten
In den übrigen Mitgliedstaaten gibt es keine landesweite Vereinbarung über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. In einzelnen Branchen bestehen allerdings Tarifverträge, die bereits eine Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden vorsehen (z. B. weitverbreitet im Vereinigten Königreich: Dort haben nur noch 27 % der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 40 oder mehr Wochenstunden). Ein Überblick über derartige Tarifverträge liegt weder dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung noch der EG-Kommission vor. Etwaige beschäftigungspolitische Auswirkungen sind nicht bekannt.