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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 53. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages, Max Güde 3725A Erweiterung der Tagesordnung 3773 B Begrüßung von Abgeordneten der Nationalversammlung der Republik Korea . . 3792 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Gespräche des Bundeskanzlers in Israel Dr. Kohl, Bundeskanzler 3725 D Dr. Ehmke (Bonn) SPD 3729 D Dr. Dregger CDU/CSU 3736 B Reents GRÜNE 3740 D Schäfer (Mainz) FDP 3744 D Frau Renger SPD 3747 D Klein (München) CDU/CSU 3751 A Dr. Hirsch FDP 3753 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hirsch, Dr. Miltner, Baum, Dr. Laufs, Austermann, Biehle, Clemens, Dr. Feldmann, Dr. Hüsch, Kleinert (Hannover), Dr. Kunz (Weiden), Magin, Müller (Wesseling), Reddemann, Frau Roitzsch, Sauer (Stuttgart), Sauter (Ichenhausen), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Sonderabfälle — Drucksachen 10/193, 10/474 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Daubertshäuser, Frau Dr. Hartenstein, Frau Schmidt (Nürnberg), Reuter, Egert, Fischer (Homburg), Müntefering, Jung (Düsseldorf), Bachmaier, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz vor Lärm — Drucksachen 10/233, 10/566 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN Bodenqualität und Bodenerhaltung — Drucksachen 10/359, 10/948 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Immer (Altenkirchen), Kiehm, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Oostergetelo, Reuter, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Frau Zutt und der Fraktion der SPD Schutz des Bodens — Drucksachen 10/417, 10/949 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/849 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes — Drucksache 10/629 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Stillegung bestimmter Kohlekraftwerke — Drucksache 10/609 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten — Drucksache 10/786 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume — Drucksache 10/787 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Erklärung der Bundesregierung zum Thema „Unsere Verantwortung für die Umwelt" — Drucksachen 10/383, 10/870 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschreibung des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 — Drucksachen 9/2359, 10/780 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Bericht zur Lage der Natur — Drucksachen 10/83, 10/894 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Nukleare Entsorgung — Drucksache 10/906 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN Befahren der Weser im Kernbereich Oberwasser — Drucksache 10/907 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD „Friede mit der Natur — Für eine umweltverträgliche Industriegesellschaft" — Drucksache 10/974 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll von 1973 über Maßnahmen auf Hoher See bei Fällen von Verschmutzung durch andere Stoffe als Öl — Drucksache 10/969 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid — Drucksachen 10/486 Nr. 22, 10/970 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 3775A Dr. Hauff SPD 3780 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 III Dr. Laufs CDU/CSU 3785 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3787 B Baum FDP 3789 B Kiechle, Bundesminister BML 3792 B Müntefering SPD 3795 D Schmidbauer CDU/CSU 3798 A Dr. Hirsch FDP 3800 D Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 3801 D Weiser, Minister des Landes Baden-Württemberg 3804 D Frau Dr. Hartenstein SPD 3809 A Dr. Göhner CDU/CSU 3812 B Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 3814A Hoffie FDP 3818A Drabiniok GRÜNE 3820 B Kiehm SPD 3821 D Fellner CDU/CSU 3823 C Bredehorn FDP 3826 A Reuter SPD 3827 D Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . . 3829 C Duve SPD 3831 C Dr. Lippold CDU/CSU 3833 C Frau Blunck SPD 3835 C Dr. Warrikoff CDU/CSU 3837 C Frau Weyel SPD 3839 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 10/187, 10/192, 10/914 — Werner CDU/CSU 3842 C Heimann SPD 3844 A Ronneburger FDP 3845 D Schneider (Berlin) GRÜNE 3847 A Windelen, Bundesminister BMB . . . 3849 B Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Tiefflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntessinan (Labrador) — Drucksache 10/905 — 3851A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/913 — 3851 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 10/925 — 3851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 10/881 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1984 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1984) — Drucksache 10/911 — 3851 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes und des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen — Drucksache 10/916 — 3852 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern — Drucksachen 10/486 Nr. 23, 10/923 — . 3852A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung von Regelungen im Bereich der Einkommensteuer im Hinblick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft — Drucksachen 10/358 Nr. 43, 10/926 — . 3852 B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Fragestunde — Drucksache 10/957 vom 3. Februar 1984 — Errichtung privater Hochschulen; Förderung der Gründung einer Privatuniversität in Ingolstadt MdlAnfr 50, 51 03.02.84 Drs 10/957 Seehofer CDU/CSU Antw PStSekr Pfeifer BMBW . . 3755A, B,C,D ZusFr Seehofer CDU/CSU 3755 B,C,D Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigungspolitik zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien MdlAnfr 54 03.02.84 Drs 10/957 Hiller (Lübeck) SPD Antw StMin Möllemann AA 3756B, C ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3756 B,C ZusFr Gansel SPD 3756 C Besuch von StMin Möllemann in Saudi- Arabien Ende 1983 MdlAnfr 55 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw StMin Möllemann AA . . 3756D, 3757A,B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . 3756D, 3757A ZusFr Gansel SPD 3757 A Errichtung von Goethe-Instituten in Staaten des Warschauer Paktes MdlAnfr 56 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . . . 3757 B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 3757 C Vorbereitung der Prüfung politischer Maßnahmen zur Überwindung der deutschen und der europäischen Teilung im Rahmen der EPZ-Arbeitsgruppen MdlAnfr 57 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 3757D, 3758A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 3757 D, 3758A Neue Erkenntnisse über den Verbleib des Bernsteinzimmers aus Zarskoje Selo bei Leningrad MdlAnfr 66, 67 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 3758 C, D, 3759 A, B, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 3759A,B Änderung der Richtlinien für die Auswahl und Einstellung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst im BGS betr. Aushändigung des Auszugs aus dem Beschluß der Bundesregierung vom 19.9. 50 MdlAnfr 70 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 3759 C, D, 3760A ZusFr Peter (Kassel) SPD 3759 D Geltung des Grundrechts auf Petitionen für Angehörige des öffentlichen Dienstes z. B. bei Massenpetitionen gegen die Raketenstationierung MdlAnfr 71 03.02.84 Drs 10/957 Peter (Kassel) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3760 A, B, C ZusFr Peter (Kassel) SPD 3760 B ZusFr Frau Simonis SPD 3760 C Schutz der Verbraucher vor überteuerten Raten-Kreditverträgen MdlAnfr 73, 74 03.02.84 Drs 10/957 Meininghaus SPD Antw PStSekr Erhard BMJ . . 3760D, 3761A, B ZusFr Meininghaus SPD 3760D, 3761 A Neuordnung der EG-Finanzen MdlAnfr 76, 77 03.02.84 Drs 10/957 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3761D, 3762 A, C, D, 3763 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . 3761D, 3762 C ZusFr Frau Zutt SPD 3762 D Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach Autoabgasstoffen und Lärmentfaltung MdlAnfr 80 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Göhner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 3763 A, B, C, D ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 3763B, C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3763 C Eignung der „Erklärung von Quieto" für eine Lösung der weltweiten Schuldenkrise MdlAnfr 81 03.02.84 Drs 10/957 I Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 3763D, 3764 B,C,D ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 3764A,B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 3764 C ZusFr Krizsan GRÜNE 3764 C Meldungen über eine Kündigung des Kohleverstromungsvertrages nach den nordrhein-westfälischen Landtagswahlen 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 V und über einen Ersatz der deutschen Steinkohle durch Importkohle; Festhalten der Bundesregierung am „Jahrhundertvertrag" MdlAnfr 83, 84 03.02.84 Drs 10/957 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3765 A, B, C, D, 3766A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3765 B,C,D ZusFr Dr. Jens SPD 3765 D Verhinderung einer Lieferung des Kampfpanzers Leo II durch ein anderes NATO-Land an Saudi-Arabien MdlAnfr 85 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3766 A, C, D, 3767 A ZusFr Klose SPD 3766B,C ZusFr Gansel SPD 3766 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3766 D ZusFr Frau Simonis SPD 3766 D Produktion des deutschen Schützenpanzers TAM in Argentinien und Export in den asiatischen Raum MdlAnfr 86 03.02.84 Drs 10/957 Klose SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3767 A, B, C, D, 3768A ZusFr Klose SPD 3767A, B ZusFr Frau Simonis SPD 3767 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3767 C ZusFr Gansel SPD 3767 D Vereinbarungen zwischen Krauss-Maffei und einem Unternehmen in einem anderen NATO-Land über die Herstellung eines Kampfpanzers MdlAnfr 87 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3768 A, B, C, D, 3769 A ZusFr Gansel SPD 3768 B ZusFr Frau Simonis SPD 3768 C ZusFr Frau Zutt SPD 3768 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3768 D ZusFr Klose SPD 3768 D ZusFr Hiller (Lübeck) SPD 3769 A Verhinderung der Lieferung deutscher Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen über ein anderes NATO-Land an Länder in Spannungsgebieten MdlAnfr 88 03.02.84 Drs 10/957 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3769 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD 3769B,C ZusFr Frau Simonis SPD 3769 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3769 D Vereinbarungen des ägyptischen Verteidigungsministers mit dem Rüstungsunternehmen Krauss-Maffei im November 1983 in München über die Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 89 03.02.84 Drs 10/957 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3770 A, B, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3770A,B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 3770 C ZusFr Gansel SPD 3770 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 3770 D Vereinbarkeit der Rüstungslieferungen der Fa. Krauss-Maffei an Ägypten u. a. mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Export von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern MdlAnfr 90, 91 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . 3771A, B, C, D, 3772 A, B ZusFr Dr. Klejdzinski .SPD 3771 A, C, D ZusFr Frau Simonis SPD 3771 B ZusFr Gansel SPD 3771B, 3772A ZusFr Frau Zutt SPD 3772 A ZusFr Klose SPD 3772 B Von der polnischen Regierung geforderte Bindung von Umschuldungsverhandlungen für Hermes-Kredite an die Gewährung neuer Kredite MdlAnfr 92 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3772 B,C,D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3772C, D Vom Bundeskartellamt verfügtes Verbot der Fortführung des Mineralölunternehmens Aral als Kartell MdlAnfr 93 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 3772D, 3773A,B ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU 3773 A Nächste Sitzung 3852 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 3853* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Anlage 2 Erkenntnisse der Bundesregierung über Gefährdungen durch Dioxin; Beteiligung der Bundesregierung an einem „DioxinSuchprogramm" und Verhinderung der Entstehung von Dioxin bei Verbrennungsprozessen MdlAnfr 58, 59 03.02.84 Drs 10/957 Duve SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3853* B Anlage 3 Fortgeltung der Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes über den 31. 12. 1984 hinaus MdlAnfr 60 03.02.84 Drs 10/957 Bernrath SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854*A Anlage 4 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf die Arbeitnehmer bei verbündeten Streitkräften MdlAnfr 63 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3854* B Anlage 5 Anwendung des Bundes-Datenschutzgesetzes auf Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte MdlAnfr 64 03.02.84 Drs 10/957 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3854* D Anlage 6 Beschleunigte Durchsetzung der Bestimmungen der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bei den VEBA-Kraftwerken-Ruhr MdlAnfr 65 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* B Anlage 7 Anschläge anläßlich der Vorführung des Films „Die Erben", insbesondere der neofaschistischen Aktionsfront, auf ein Mannheimer Kino MdLAnfr 68, 69 03.02.84 Drs 10/957 Gilges SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 3855* C Anlage 8 Höhe der öffentlichen Mittel für den Umweltschutz sowie steuerliche Begünstigung für umweltschützende Privatinvestitionen MdlAnfr 75 03.02.84 Drs 10/957 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 3855* D Anlage 9 Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen des geplanten Airbus A 320 MdlAnfr 82 03.02.84 Drs 10/957 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856*A Anlage 10 Reduzierung der Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas in Niedersachsen und Energiepolitik der Bundesregierung MdlAnfr 94 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 3856* B Anlage 11 Erweiterung der Berufskrankheitenverordnung angesichts der Aufnahme des krebserregenden Arbeitsstoffes Methylvinylketon in die MAK-Werte-Liste; verstärkte ärztliche Überwachung der mit krebserregenden Arbeitsstoffen umgehenden Beschäftigten MdlAnfr 95, 96 03.02.84 Drs 10/957 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3856* D Anlage 12 Besoldung des Leiters des Ministerbüros im Bundesarbeitsministerium nach einer fünf Jahre über seinem Lebensalter liegenden Dienstaltersstufe MdlAnfr 97 03.02.84 Drs 10/957 Schmude SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 VII Anlage 13 Arbeitsmedizinische Gutachten als Grundlage für die Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes MdlAnfr 98 03.02.84 Drs 10/957 Frau Schoppe GRÜNE SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* C Anlage 14 Finanzielle Belastung von Arbeitnehmern durch Sozialversicherungsbeiträge für Krankengeld; Härteregelung bei langer Krankheit MdlAnfr 99, 100 03.02.84 Drs 10/957 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3857* D Anlage 15 Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit; Austausch persönlicher Daten von Patienten MdlAnfr 101, 102 03.02.84 Drs 10/957 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Vogt, BMA 3858*A Anlage 16 Förderung eines Modellversuchs zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund durch den Bundesarbeitsminister; Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen MdlAnfr 103, 104 03.02.84 Drs 10/957 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3858* D Anlage 17 Gewährleistung des Datenschutzes bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Bedenken des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis MdlAnfr 105, 106 03.02.84 Drs 10/957 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* B Anlage 18 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung von Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstellung von Patientenkrankheits- bzw. Patientengesundheitsprofilen MdlAnfr 107, 108 03.02.84 Drs 10/957 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3859* D Anlage 19 Arbeitszeitverkürzungen in EG-Staaten; Auswirkung auf die Arbeitslosigkeit MdlAnfr 109, 110 03.02.84 Drs 10/957 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 3860* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3725 53. Sitzung Bonn, den 9. Februar 1984 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3853* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 10.2. Frau Beck-Oberdorf 10.2. Brosi 10.2. Dr. Dollinger 10.2. Ertl 10.2. Hartmann 10.2. Heimann 9.2 Frau Huber 10.2. Kißlinger 10.2. Dr. h. c. Lorenz 10. 2. Dr. Mertes (Gerolstein) 10.2. Nagel 10.2. Schmidt (Hamburg) 10.2. Frau Schmidt (Nürnberg) 10.2. Schreiner 10.2. Dr. Stark (Nürtingen) 10.2. Dr. Steger 10.2. Stobbe 10.2. Vahlberg 10.2. Dr. Vogel 10.2. Voigt (Frankfurt) 10.2. Frau Dr. Wex 10.2. Wieczorek (Duisburg) 10.2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/ 957 Fragen 58 und 59): Kann die Bundesregierung den Bericht des SPIEGEL, Nr. 4/84, Seite 88 ff., über die Gefährdungen durch das allgegenwärtige Dioxin (Weiträumige Kontaminationen der Umwelt, lokal begrenzte Kontaminationen der Umwelt durch Störfälle bei der Produktion und Verwendung sowie durch unsachgemäße Beseitigung) — dargestellt in zwei bislang nicht veröffentlichten Studien des Umweltbundesamtes — bestätigen, und seit wann liegen der Bundesregierung diese Erkenntnisse vor? Ist die Bundesregierung bereit, ein bundesweites „Dioxin-Suchprogramm" mitzutragen, und welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß Dioxin auch weiterhin als Nebenprodukt bei Verbrennungsprozessen entsteht? Zu Frage 58: Der Spiegelbericht bezieht sich z. T. auf Feststellungen, die das Umweltbundesamt aufgrund bereits bekannter wissenschaftlicher Veröffentlichungen zur Dioxinproblematik in einer zusammenfassenden Ausarbeitung getroffen hat. Diese Ausarbeitung wurde dem Bundesministerium des Innern im Mai 1983 als Sachstandsbericht vorgelegt. Die wichtigsten Aussagen des Berichts des Umweltbundesamtes sind in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN wiedergegeben und als Bundestagsdrucksache Nr. 10/212 vom Anlagen zum Stenographischen Bericht 27. Juni 1983 veröffentlicht worden. Das Umweltbundesamt selbst hat die von ihm an Müllverbrennungsanlagen ermittelten Meßergebnisse in seinem Jahresbericht für 1982 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dioxin (2.3.7.8. Tetrachlor-dibenzo-p-dioxin) stellt eine hochgradig giftige chemische Verbindung dar. Die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch diese Verbindung kann insofern bei entsprechender Menge und Konzentration erheblich sein. Dies zeigt der Unglücksfall von Seveso und andere Fälle, die das Umweltbundesamt in seinem Bericht erwähnt. Inwieweit eine weitergehende Verteilung von Dioxin und ähnlichen Stoffen in der Umwelt vorliegt und unter bestimmten Umständen als gefährlich anzusehen ist, darüber fehlen abgesicherte Erkenntnisse. Einzelmessungen von Konzentrationen, wie z. B. bei Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen, unterliegen erheblichen Schwankungen und lassen noch keine repräsentativen Aussagen zu. Dies gilt ebenfalls für den Austritt von dioxinhaltigen Verbindungen bei alten Abfallablagerungen. Was die Müllverbrennungen angeht, kommt das Umweltbundesamt bisher zu dem Schluß, daß die gemessenen Emissionswerte nicht besorgniserregend sind. Die Bundesregierung wird den fraglichen Komplex weiter untersuchen lassen und hat hierzu bereits geeignete Vorhaben in den Forschungsplan eingestellt. Verallgemeinerungen, wie sie z. T. im Spiegelartikel getroffen werden, sind wissenschaftlich nicht belegt. Zu Frage 59: Die Bundesregierung ist bereit, zur Lösung der anstehenden Probleme beizutragen. Dabei sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten. Die Überwachung von Müllverbrennungsanlagen und ihr ordnungsgemäßer Betrieb unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden. Gleiches gilt für die Erfassung und Sanierung von Altlasten (sog. ehemalige Altablagerungen von Abfällen), die möglicherweise Dioxin enthalten. Die Bundesregierung sieht ihren Beitrag darin, die Bundesländer bei der Durchführung dieser Aufgabe durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Hierfür hat sie entsprechende Forschungsmittel eingeplant. Die Bundesregierung hält es darüber hinaus für notwendig, daß ehemalige Altablagerungen von gefährlichen Abfällen der abfallrechtlichen Überwachung unterworfen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes wird bereits kommende Woche an die beteiligten Kreise verschickt. Was die Entstehung von Dioxin in Verbrennungsprozessen angeht, so sind die notwendigen technischen Mindestanforderungen an die Verbrennungs- 3854* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 prozesse in Müllverbrennungsanlagen in der TA-Luft, die seit dem 1. März 1983 verschärfte Bestimmungen enthält, vorgeschrieben. Bei Beachtung dieser Anforderungen durch die Länder beim Vollzug werden mögliche Dioxinemissionen aus der Müllverbrennung weitgehend auf ein unbedenkliches Maß reduziert. Um das Risiko möglicher Emissionen weiter zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Entwurf einer Neufassung des Teils III der TA-Luft die Anforderungen an die Verbrennung weiter verschärft. Im übrigen hält die Bundesregierung nichts von einer allgemeinen Panikmache in Sachen Dioxin. Bisher vorliegende Meßergebnisse können keineswegs für repräsentative Aussagen in Anspruch genommen werden. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 60): Beabsichtigt die Bundesregierung die sogenannte Funktionsgruppenverordnung „Rationalisierungsschutz" (VO zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971, And. VO vom 20. April 1974 und 9. November 1978), deren Gültigkeit nunmehr auf die Zeit bis zum 31. Dezember 1984 begrenzt ist, zu verlängern? Für eine Verlängerung der Geltungsdauer der von Ihnen genannten Verordnung wäre eine Änderungsverordnung der Bundesregierung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfte. Die entsprechende Prüfung bei den beteiligten Bundesressorts ist eingeleitet. Eine abschließende Stellungnahme ist erst nach entsprechenden Erörterungen auch mit den Ländern möglich. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 63): Warum hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bisher über die Datenschutzprobleme der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften nicht berichtet, und trifft es zu, daß in diesem Bereich bisher keine Kontrollen des Datenschutzbeauftragten stattgefunden haben? Hierzu hat mir der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mitgeteilt: „Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz überwacht nach § 19 BDSG die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nur bei den Behörden und sonstigen Stellen des Bundes. Die Stationierungsstreitkräfte unterliegen als Einrichtungen ausländischer Staaten keiner Überwachung durch deutsche Datenschutz-Kontrollinstanzen. Aufgrund von Anfragen aus dem Kreis der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften sowie aufgrund einer Mitteilung des Bundesministers der Finanzen muß ich annehmen, daß das Bundesdatenschutzgesetz zur Zeit in diesem Bereich nicht angewendet wird. Nach dem NATO-Truppenstatut sind die Stationierungsstreitkräfte zwar verpflichtet, die deutsche Rechtsordnung zu achten. Das allein verpflichtet sie aber noch nicht zur Anwendung des BDSG, da dieses Gesetz sich nicht an ausländische öffentliche Stellen richtet. Ein Verhalten, das dem Schutzzweck des BDSG zuwiderliefe, wäre allerdings m. E. mit der Pflicht zur Achtung der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar. Mir liegt bisher jedoch keine Bestätigung dafür vor, daß diese Rechtsauffassung von allen Beteiligten geteilt wird. Speziell für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften gelten nach Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/ NTS) außerdem grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten der Bundeswehr maßgeblichen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ich vertrete dazu — in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — die Auffassung, daß die §§ 7 Abs. 3, 23 bis 27 BDSG zu diesen arbeitsrechtlichen Vorschriften zählen. Dies bedeutet insbesondere, daß die Vorschriften über die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und über die Rechte des Betroffenen anzuwenden sind. Der Bundesminister der Finanzen, der diese Frage mit den Hauptquartieren der Stationierungsstreitkräfte sei langem erörtert hat, hat mir erst jetzt abschließend mitgeteilt, daß diese Auffassung bei den Stationierungsstreitkräften keine Zustimmung findet." Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 64): Treffen Berichte zu, wonach die Stationierungsstreitkräfte, insbesondere USAEUR, das Bundesdatenschutzgesetz nur „grundsätzlich" als Teil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkennen, aber nicht bereit sind, es im Verhältnis zu den Beschäftigten deutscher Arbeitnehmer und ihren Betriebsvertretungen anzuwenden, und was wird die Bundesregierung tun, um für die gut 100 000 Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften keinen datenschutzfreien Raum entstehen zu lassen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für die gut 100 000 zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ein datenschutzfreier Raum besteht. Soweit im Zusammenhang mit der Zahlung der Löhne und Gehälter die Ämter für Verteidigungslasten mitwirken, gelten die datenschutz- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3855* rechtlichen Bestimmungen des betreffenden Bundeslandes unmittelbar. Im übrigen haben die Hauptquartiere der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland nach eingehender Prüfung der Rechtslage erkärt, daß sie hinsichtlich ihrer zivilen Arbeitnehmer das Bundesdatenschutzgesetz als deutsches Recht gemäß Art. II NATO-Truppenstatut achten würden. Die Hauptquartiere haben es aber abgelehnt, das Bundesdatenschutzgesetz als von ihnen unmittelbar anzuwendendes deutsches Recht, insbesondere als deutsches Arbeitsrecht im Sinne von Artikel 56 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut anzusehen. Das hätte sie zu dessen vollständiger Anwendung — auch in organisatorischer Hinsicht einschließlich Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes — gezwungen. Achtung des Bundesdatenschutzgesetzes als deutsches Recht gemäß Artikel II NATO-Truppenstatut heißt, daß die Stationierungsstreitkräfte die wesentliche Schutzfunktion des Gesetzes in seinem Kerngehalt auch im Verhältnis zu jedem zivilen Arbeitnehmer zu respektieren haben. Sie dürfen deshalb Daten ihrer zivilen Arbeitnehmer nicht verarbeiten, wenn dies dem Schutzzweck des Bundesdatenschutzgesetzes zuwiderliefe, wenn also schutzwürdige Belange der Betroffenen beeinträchtigt würden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stationierungsstreitkräfte dem Datenschutz die gebührende Aufmerksamkeit widmen und seine Einhaltung durch ihre Dienststellen gewährleisten. Bisher sind jedenfalls der Bundesregierung keine Fälle bekanntgeworden, die Zweifel an dieser Annahme rechtfertigen würden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 65): Welche Ergebnisse haben die Bemühungen des Bundesinnenministers, bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung beschleunigt die Bestimmungen der GroßfeuerungsanlagenVerordnung durchzusetzen, bei den VEBA-KraftwerkenRuhr ergeben? Insgesamt werden von den Unternehmen mit Bundesbeteiligung große Anstrengungen unternommen, um die für die Verstromung deutscher Kohle wichtigen Kapazitäten mit den nach der Großfeuerungsanlagen-Verordnung erforderlichen Luftreinhalteanlagen auszurüsten. Dies gilt auch für die VEBA-Kraftwerke Ruhr. Die abschließenden Entscheidungen werden im einzelnen von diesem und von den anderen Unternehmen entsprechend der Großfeuerungsanlagen-Verordnung bis zum 30. Juni 1984 getroffen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 68 und 69): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, daß Mitglieder der verbotenen neofaschistischen Aktionsfront des Ex-Bundeswehrleutnants Michael Kühnen den Brandanschlag auf das Mannheimer Kino verübten, in dem der Film „Die Erben" vorgeführt wurde, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie aus diesen Erkenntnissen ziehen? Sieht die Bundesregierung in den Ankündigungen weiterer Brandanschläge und Bombendrohungen auf Lichtspieltheater, in denen der Film „Die Erben" vorgeführt wird, eine Gefahr für das Leben der Kinobesucher? Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß der Brand aus persönlicher Rache und nicht aus einem politischen Motiv gelegt wurde; ein Zusammenhang mit der ANS/NA (Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten) besteht nicht. Hinweise auf eine Gefährdung der Kinobesucher liegen nicht vor, auch kann nicht bestätigt werden, daß Brand- oder Bombenanschläge angekündigt worden sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Frage 75): • In welcher Höhe werden öffentliche Mittel (durch Bund, Länder und Gemeinden) für Zwecke des Umweltschutzes verwendet, und sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, umweltschützende Investitionen (durch Unternehmen und privat) in größerem Umfang steuerlich zu begünstigen? Die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte für Maßnahmen des Umweltschutzes (Reinhaltung von Luft, Wasser, Erde, Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Forschungsvorhaben im Bereich des Umweltschutzes) betrugen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Kalenderjahr 1981 insgesamt 14,2 Milliarden DM. Auf den Bund (einschließlich ERP-Sondervermögen) entfielen hiervon 1,08 Milliarden DM, auf die Länder 1,28 Milliarden DM und die Gemeinden (einschließlich Zweckverbände, wie beispielsweise Abwasserzweckverbände) 11,88 Milliarden DM. Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit können für Wirtschaftsgüter, die unmittelbar und zu mehr als 70 v. H. dem Umweltschutz dienen, bereits heute erhöhte Absetzungen nach § 7 d Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen. Zu die- 3856* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 sen Wirtschaftsgütern gehören solche zur Beseitigung von Abwasser, zur Verminderung, Verringerung oder Beseitigung von Luftverschmutzung und Lärm sowie zur Abfallbeseitigung. Darüber hinausgehende steuerliche Begünstigungen werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwogen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 82): Ist dem Bundeswirtschaftsminister eine Marktstudie der deutschen Luftfahrtindustrie über die Absatzchancen für den geplanten Airbus A 320 bekannt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Grundaussagen des Berichts? Die Bundesregierung ist von der Industrie im Rahmen der Bearbeitung des Förderantrags über die Absatzchancen der A 320 unterrichtet worden. Marktabschätzungen gehören generell zu den unternehmenspolitischen Planungen in der Industrie, zu denen die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft geben kann. Ich bitte hierfür um Verständnis. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) Drucksache 10/957 Frage 94): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß durch die zweite Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Verordnung über Feldes- und Förderabgaben vom 23. Dezember 1983 erneut die effektive Förderabgabe auf inländisches Öl und Gas faktisch um 50 Millionen DM reduziert worden ist, wenn sich dies mit der Energiepolitik der Bundesregierung nicht vereinbaren läßt? Durch die niedersächsische Verordnung vom 23. Dezember 1983 ist weder der Förderabgabesatz generell gesenkt worden noch sind die eingeräumten Vergünstigungen ganz allgemein für Erdöl und Erdgas vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um vier ganz gezielte Veränderungen der Abgabelast: — Senkung des Abgabesatzes von 25% auf 20% für die kleinsten, d. h. marginalen Fördergebiete beim Erdöl — Gleichstellung der chemischen mit den thermischen Tertiärverfahren (einheitlich 10 %) beim Erdöl — Abzugsmöglichkeit von 0,4 Pf pro m3 bei schwefel- bzw. stickstoffhaltigem Gas — Anreiz für Neuaufschlüsse auf Erdöl und Erdgas für die nächsten fünf Jahre (Begrenzung der Förderabgabe auf 20%). Durch diese Vergünstigungen ergibt sich ein Einnahmeausfall von ca. 30 Millionen DM für 1984 (beim Erdöl 9 bzw. 1 Millionen DM; beim Erdgas 20 Millionen DM; bei den Neuaufschlüssen nicht zu schätzen, wegen der stark zurückgegangenen Explorationsbemühungen aber wahrscheinlich sehr gering). Dieser Betrag macht ca. 1,6% der für 1984 geschätzten 1,8 Milliarden DM Förderabgabeeinnahmen aus. Diese Maßnahmen wurden getroffen, weil — bei den kleinsten Feldern eine Verlängerung von deren „Lebensdauer" erreicht wird (und dadurch Anstieg der Einnahme), — sich die chemischen Verfahren als erheblich aufwendiger erwiesen haben als angenommen, — beim Naturgas, das in Reinigungsanlagen durchgesetzt wird, eine kostenintensive unterirdische Speicherung erforderlich ist, — aufgrund stark zurückgegangener Explorationsbemühungen der Unternehmen ein Anreiz für Neuaufschlüsse geboten ist. Insgesamt handelt es sich also um eine sinnvolle Stärkung der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas, die im wohlverstandenen energiepolitischen Interesse liegt. Sie entspricht insbesondere auch den Kriterien der Ermächtigung im Bundesberggesetz, deren Ausübung im übrigen nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fällt. Außerdem ist der Einnahmeausfall mit ca. 30 Millionen DM selbst kurzfristig nicht so hoch wie in der Frage unterstellt. Längerfristig werden sich die ergriffenen Maßnahmen wieder zugunsten der Einnahmeentwicklung auswirken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 95 und 96): Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Beantwortung meiner Frage 59 (Drucksache 10/600) auf dem Hintergrund der Forschungserkenntnisse von Prof. Dr. Henscheler, dem Vorsitzenden der Arbeitsstoff-Kommission, nach denen Methylvinylketon in die Bearbeitung der MAK-Wert-Liste aufgenommen wurde wegen seines höchstwahrscheinlichen Krebsrisikos? Teilt die Bundesregierung die Meinung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, daß die ärztliche Überwachung von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen umgehen, intensiviert werden muß, um ursächliche Zusammenhänge zwischen Stoffwirkungen und Krebserkrankungen bestätigen oder ausschließen zu können, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun? Zu Frage 95: Nach Auskunft der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft wird Methylvinylketon gegenwärtig im Zusammenhang mit der MAK-Liste nicht bearbeitet. Die Bearbeitung ist jedoch vorgesehen, weil die Struktur des Stoffes vermuten läßt, daß er krebserregend sein könnte. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3857* Die Senatskommission wird nach Bewertung aller vorliegenden und im Laufe des Bearbeitungsverfahrens ihr zugehenden Erkenntnisse über Methylvinylketon zu gegebener Zeit das Ergebnis bekanntgeben. Dies bleibt zunächst abzuwarten. Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre damalige Frage trifft nach wie vor zu. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Methylvinylketon und der Entstehung von Leberschäden besteht. Zu Frage 96: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gesundheitliche Überwachung von Beschäftigten, die den Einwirkungen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, sowohl in der Arbeitsstoffverordnung als auch in der in Kürze zu erwartenden Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) ausreichend geregelt ist. Bei der gesundheitlichen Überwachung handelt es sich um Erst- und Nachuntersuchungen in bestimmten Zeitabständen durch hierfür besonders ermächtigte Ärzte. Zudem ist in der genannten Unfallverhütungsvorschrift festgelegt, daß die Berufsgenossenschaften sog. Nachgehende Untersuchungen zu veranlassen haben, d. h. Untersuchungen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, in dem die Versicherten der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe ausgesetzt waren. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/957 Frage 97): Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angebracht und für rechtlich zulässig, dem Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in einem Anstellungsvertrag entsprechend der Besoldungsstufe A 16 die Bezahlung nach einer Dienstaltersstufe zu gewähren, die mehr als fünf Jahre über seinem Lebensalter liegt? Die Funktion eines Referatsleiters in einem Bundesministerium entspricht bekanntlich der Besoldungsgruppe A 16 bzw. B 3 der Bundesbesoldungsordnung. Der Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gehört zu den Referatsleitern, die ein besonders hohes Maß an Verantwortung und Arbeitsbelastung zu tragen haben. Die früheren Leiter des Ministerbüros im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung während der SPD/FDP-Koalition haben als Lebenszeitbeamte ganz überwiegend eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 3 oder A 16 erhalten. Der jetzige Leiter ist als Angestellter auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt. Die darin getroffene Vergütungsregelung hält sich in dem dargestellten Rahmen; sie bleibt deutlich hinter der Besoldungsgruppe B 3 zurück. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Schoppe (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/957 Frage 98): Auf welche arbeitsmedizinischen Gutachten stützt sich die Bundesregierung bei Initiativen zur Änderung des Jugendarbeitsschutzes? Arbeitsmedizinisch-wissenschaftlich fundierte Gutachten zu den hauptsächlich in Frage kommenden Arbeitszeitvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Es gibt nach Auffassung der Bundesregierung keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob die Grenze für die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit Jugendlicher z. B. bei 8 oder bei 81/2 Stunden liegt oder ob der zulässige Arbeitsbeginn Jugendlicher auf 7 oder 6 Uhr festgesetzt werden soll. Erkenntnisse hinsichtlich der Leistungsbereitschaft innerhalb eines 24-Stunden-Tages gibt es dagegen aus der Arbeitsphysiologie. Danach ist diese Bereitschaft um 6 Uhr morgens höher als z. B. in der Zeit von 12 Uhr bis etwa 17 Uhr. Dies spricht gegen die Annahme einer gesundheitlichen Gefährdung durch einen Arbeitsbeginn um 6 Uhr. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 99 und 100): Welche finanziellen Belastungen muß ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Monatsverdienst tragen, dessen Krankengeld nach dem 1. Januar 1984 sozialversicherungspflichtig geworden ist? Sieht die Bundesregierung bei langer Krankheit eines Arbeitnehmers eine Härteregelung vor, um die durch die Sozialversicherungspflicht des Krankengeldes hervorgerufenen finanziellen Einbußen zu mindern? Nach den Daten zum Jahreswirtschaftsbericht 1984 beträgt das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt eines versicherten Arbeitnehmers im Jahr 1984 2 866 DM. Das Krankengeld beträgt 80 vom Hundert des wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regellohn); es darf das entgangene Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Da Steuern und Sozialabgaben im allgemeinen mehr als 20 vom Hundert des Arbeitsentgelts betragen, ist das Krankengeld in aller Regel mit dem Nettolohn identisch. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von 2 866 DM entsprechenden 3858* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Regellohn beträgt der Nettolohn (und damit das Krankengeld) rd. 1 993 DM. Von diesem Krankengeld sind ab 1. Januar 1984 11,55 vom Hundert als Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von der Krankenkasse einzubehalten, so daß der Arbeitnehmer rd. 1 763 DM erhält. Durch die Rechtsänderung — mit der die Bezieher von Krankengeld im wirtschaftlichen Ergebnis den Beziehern vergleichbarer Lohnersatzleistungen in etwa gleichgestellt werden — hat demnach der durchschnittliche Arbeitnehmer eine monatliche Beitragsleistung von 230 DM zu erbringen. Die Beitragsleistung kann durch die Möglichkeiten, die den Arbeitnehmern wegen der Steuerfreiheit des Krankengeldes im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs offenstehen, teilweise gemindert werden. Die im Haushaltsbegleitgesetz 1984 geregelte Beitragspflicht beim Bezug von Krankengeld enthält keine Ausnahme bei langer Krankheit, weil die Betroffenen anderenfalls Nachteile bei der späteren Rente zu erwarten gehabt hätten. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der späteren Rentenberechnung als Ausfallzeit ist die vom Gesetzgeber beschlossene Beitragszahlung. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 101 und 102): An welchen Orten und mit welcher jeweiligen Zielsetzung führt die Bundesregierung Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Aktionsprogramms Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit durch? In welchem Umfang und zwischen welchen Einrichtungen werden bei diesen Modellversuchen gesundheitsbezogene persönliche Daten von Patienten ausgetauscht, die bereits erhoben waren? Die Bundesregierung selbst führt keine Modellversuche durch. Träger der Modellvorhaben sind Krankenkassen, die auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aus dem Jahre 1980 gefördert werden. Im einzelnen handelt es sich um folgende Krankenkassen, die folgende Schwerpunkte untersuchen: 1. AOK Main-Kinzig: Transparenz bei der Arzneimittelversorgung und bei betriebsbezogenen Krankheitsschwerpunkten. 2. Innungskrankenkasse Göppingen: Transparenz bei Krankheitsfällen mit vergleichsweise hohen ambulanten Behandlungskosten und bei Krankenhauseinweisungen durch Beleg- oder Krankenhausärzte. 3. Betriebskrankenkasse Volkswagen Wolfsburg: Transparenz bei betriebsspezifisch überdurchschnittlich häufigen Krankheitsfällen mit hohen Behandlungskosten und bei Arzneimitteln im Feld der Herz-Kreislaufkrankheiten. 4. Betriebskrankenkasse Kienzle Villingen: Transparenz der zahnärztlichen Versorgung einschließlich Zahnersatz. Diese beiden Betriebskrankenkassen werden von ihrem Bundesverband bei der Durchführung des Modellversuchs beratend unterstützt. 5. Techniker-Krankenkasse Hamburg: Transparenz beim Überweisungsverhalten der Kassenärzte und bei Krankheitsfällen mit unspezifischen Beschwerden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert zudem auf gleicher Grundlage die Vorbereitungsphase für einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund, bei dem alle für diesen Bereich Verantwortlichen partnerschaftlich zusammenwirken. Die Modellvorhaben verwenden ausschließlich die den Krankenkassen bei dem herkömmlichen Abrechnungs- und Verwaltungsverfahren zufließenden Routinedaten. Personenbezogene Daten von Versicherten werden bei keinem dieser Modellversuche zusätzlich ausgetauscht. Das wissenschaftliche Begleitinstitut erhält Daten zum Leistungs- und Kostengeschehen nur in anonymisierter Form von einigen der beteiligten Krankenkassen, die für eigene Auswertungen nicht die notwendigen technischen Voraussetzungen mitbringen. Bei dem in Dortmund anlaufenden Modellversuch wird die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Versichertendaten zur Arzneimittelversorgung ebenfalls nur in anonymisierter Form erhalten. Dies wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen am 31. Januar 1984 von der AOK Dortmund mitgeteilt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 103 und 104): Trifft es zu — wie die Westfälische Rundschau am 24. Januar 1984 berichtet hat —, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Modellversuch zur Kostenkontrolle im Gesundheitswesen in Dortmund fördern will, der von der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und Apotheken durchgeführt werden soll und bei dem Patienten mit häufigem Verbrauch bestimmter Arzneimittel festgestellt werden sollen, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Wie steht die Bundesregierung — falls sie den Dortmunder Modellversuch fördern will — zu der Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten zu ähnlichen Vorhaben in Hessen, daß dabei per Computer eine „Normung" der Kosten pro Patient eingeführt werden soll, das eigentliche Ziel, die Gesundung eines individuellen, nicht normierbaren Menschen verlorengehe und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Volkszählungsgesetz dem Dortmunder Modellversuch entgegenstehe? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3859* Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird einen Modellversuch zur Arzneimitteltransparenz und Arzneimittelberatung am Beispiel der Region Dortmund fördern. Beteiligt sind die Krankenkassen des Dortmunder Raumes, also die Allgemeine Ortskrankenkasse Dortmund, die Innungskrankenkassen Dortmund und Lünen, die Betriebskrankenkasse Hoesch-Werke und die Ersatzkrankenkassen, ferner die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und der Apothekerverein Westfalen-Lippe. Der Modellversuch wird von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker unterstützt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordung fördert zur Zeit die Vorbereitungsphase dieses partnerschaftlichen Modellversuchs; sie wird Anfang März 1984 abgeschlossen sein. Gegenstand der Vorbereitungsphase ist die Entwicklung eines fachlich, datentechnisch wie insbesondere auch datenschutzrechtlich zwischen allen Beteiligten abgestimmten Feinkonzepts für die Erfassung und die Auswertung der Daten sowie die darauf aufbauende Beratung von Versicherten und ihren Ärzten. Der zuständige Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist unterrichtet. Die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten richtet sich nicht gegen den Dortmunder Modellversuch. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der hessische Datenschutzbeauftragte einen Widerspruch zwischen dem Dortmunder Modellversuch und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz festgestellt hat. Die zwischen den am Dortmunder Modellversuch Beteiligten verabredete Kooperationsvereinbarung ergibt keine Ansatzpunkte für eine „Normung der Kosten pro Patient", wie sie die Frage unterstellt. Die Bundesregierung würde eine solche Normung ablehnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 105 und 106): Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß bei den Modellversuchen zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung der Datenschutz gewährleistet ist, hat sie insbesondere bei der Konzipierung der Modellversuche den Bundesdatenschutzbeauftragten bzw. die Datenschutzbeauftragten der Länder zu Rate gezogen? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung für ihren Verantwortungsbereich aus der Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Dr. Simitis, der hinsichtlich der Modellversuche von der Gefahr einer Normung spricht, bei der „das eigentliche Ziel der Krankenbehandlung, die Hilfe zur Gesundung eines individuell geprägten und nicht normierbaren Menschen", aus den Augen verloren werde? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat 1980 Modellversuche zur praktischen Umsetzung des durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten § 223 der Reichsversicherungsordnung ausgeschrieben. Träger der Modellvorhaben sind die Krankenkassen, die zur Umsetzung dieser Vorschrift ermächtigt sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung fördert die mit der praktischen Erprobung verbundenen Mehraufwendungen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist Voraussetzung für die Vergabe der Förderungsmittel; verantwortlich für die Beachtung insbesondere dieser Vorschriften sind die Versicherungsträger. Darüber hinaus haben aber Datenschutzfragen bereits bei den vorbereitenden Gesprächen der Krankenkassen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine wesentliche Rolle gespielt. Sie haben sich darauf konzentriert, eine nicht befugte Offenbarung gegenüber Dritten auszuschließen. Die Krankenkassen als Träger der Modellvorhaben haben ihrerseits, soweit sie hierzu eine Notwendigkeit erkennen konnten, zu den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden Kontakt aufgenommen. Die Modellversuche sind von vornherein mehrstufig angelegt worden. In der jetzt abgeschlossenen ersten Phase ging es um grundlegende Fragen ihrer Durchführung und des damit verbundenen Aufwandes. Nach außen gerichtetes Verwaltungshandeln war in keinem Falle Gegenstand dieser ersten Phase. Erst ihr Abschluß schafft die erforderlichen Voraussetzungen für Gespräche mit den Datenschutzbeauftragten. Daher hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten kurzfristig solche Gespräche vorgesehen. Ihr Ergebnis wird bei der konkreten Ausgestaltung der jetzt anlaufenden zweiten Phase berücksichtigt. Die vom hessischen Datenschutzbeauftragten genannte Gefahr einer „Normung" des Patienten hält die Bundesregierung für nicht gegeben. Bei den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellvorhaben gehören entsprechende Aktivitäten nicht zu den von den beteiligten Krankenkassen verfolgten Zielen, auch wenn dies vom hessischen Datenschutzbeauftragten so angenommen wurde. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verantwortung für die Förderung dieser Modellversuche dafür Sorge tragen, daß die allseits für erforderlich gehaltenen Bemühungen um mehr Transparenz des Leistungs- und Kostengeschehens in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Widerspruch geraten zum Datenschutz. Die jetzt anlaufende zweite Phase der Modellversuche wird auch unter diesem Gesichtspunkt noch einmal überprüft werden. Mißverständnisse im Zusammenhang mit Transparenzbemühungen müssen ausgeräumt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/957 Fragen 107 und 108): 3860* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt die Bundesregierung die Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der Krankenversicherung? Kann die Bundesregierung es ausschließen, daß mit den Modellversuchen Krankheits- bzw. Gesundheitsprofile von Patienten erstellt werden, die Auskunft über Art und Häufigkeit von Erkrankungen, Arzneimittelverordnungen und sonstige Krankenversicherungsleistungen geben, und hält die Bundesregierung solche Profile rechtlich für zulässig? Zu Frage 107: Die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderten Modellversuche zur Erhöhung der Leistungs- und Kostentransparenz in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten einen Beitrag zur Realisierung des 1977 durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz neu in die Reichsversicherungsordnung aufgenommenen § 223. Die Krankenkasse kann danach in geeigneten Fällen im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhausträgern für den jeweiligen Bereich sowie den Vertrauensärzten die Krankheitsfälle vor allem im Hinblick auf die in Anspruch genommenen Leistungen überprüfen; die Krankenkasse kann den Versicherten und den behandelnden Arzt über die in Anspruch genommenen Leistungen und ihre Kosten unterrichten. Zu Frage 108: Die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen haben sich zum Ziel gesetzt, — für die in der Rechtsvorschrift genannten „geeigneten Fälle" wissenschaftlich und praktisch begründete Kriterien zu entwickeln, — den damit verbundenen Erfassungsaufwand abschätzen zu können, — die vorgesehene Überprüfung im Zusammenwirken mit den im Gesetz genannten Stellen zu erproben, — geeigente Unterrichtungsverfahren zu entwikkeln und zu erproben und — die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen abzusichern. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die an den Modellversuchen beteiligten Krankenkassen über die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigten Daten hinaus individuelle Krankheitsprofile von Patienten erstellen oder unbefugt Dritten gegenüber Auskunft über personenbezogene Daten geben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/957 Fragen 109 und 110): In welchen Staaten der EG wurden wöchentliche Arbeitszeitverkürzungen auf unter 40 Stunden vorgenommen, und wie wirkten sich diese in Prozenten und Zahlen auf die Arbeitslosigkeit aus? Unter welchen Gegebenheiten, z. B. voller Lohnausgleich, wurden solche Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen? Innerhalb der EG wurde in Frankreich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 40 Stunden gesenkt. Daneben gibt es in den Niederlanden, in Belgien und Italien landesweite Vereinbarungen über eine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit. Im einzelnen: 1. Frankreich 1982 wurde die Arbeitszeit gesetzlich um 1 Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert. Die Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind schwer zu quantifizieren. Das Statistische Amt Frankreichs schätzt, daß die Verkürzung der Arbeitszeit um 1 Stunde ( = 2,5 %) einen Beschäftigungseffekt von 0,5 bis 1 % gehabt hat. Durch sogenannte Solidaritätsverträge konnten einzelne Unternehmen die Arbeitszeit noch weiter absenken. Davon wurde allerdings nur in verhältnismäßig geringem Umfang Gebrauch gemacht (die meisten Solidaritätsverträge befassen sich mit dem vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer). Eine Quantifizierung der Auswirkungen dieser zusätzlichen Wochenarbeitszeitverkürzung liegt bisher nicht vor. Die Arbeitszeitverkürzung um 1 Stunde erfolgte praktisch bei vollem Lohnausgleich. Der gesetzliche Mindestlohn wurde nicht abgesenkt; er ist für die 39-Stundenwoche ebenso hoch wie für die 40-Stundenwoche. Ein Lohnverzicht als korrespondierendes Merkmal der Wochenarbeitszeitverkürzung gab es nicht. 2. Niederlande Ende 1982 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien auf landesweiter Ebene vereinbart, daß bis Ende 1984 eine allmähliche Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden im Durchschnitt erreicht werden soll. Die Verkürzung kann zur Zeit noch in Form von zusätzlichen Urlaubstagen gewährt werden. Bis Ende 1984 soll dies jedoch in eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit übergeführt werden. Eine Übersicht über die Auswirkungen liegt noch nicht vor, da die Verkürzungsmaßnahmen erst zum Teil durchgeführt worden sind. Es gibt Schätzungen vom zentralen Planamt der Niederlande, daß von der vorgesehenen Verkürzung der Wochenarbeitszeit um 5% etwa ein Viertel in neue Arbeitsplätze umgesetzt wird. Die Herabsetzung erfolgt ohne Lohnausgleich. Die Arbeitnehmer haben bereits in den vergangenen Jahren auf mögliche Lohnerhöhungen verzichtet. Die Kosten der Arbeitszeitverkürzung sollen demnach voll von den Beschäftigten getragen werden. 3. Belgien Zur Jahreswende 1982/83 wurde eine Verkürzung der Arbeitszeit (die vielfach bereits bei 38 Stunden lag) um 5% vereinbart. Ausnahmen von Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1984 3861* der Verkürzung sind für Kleinbetriebe vorgesehen. Unternehmen, die sich an diese Vereinbarung nicht halten, müssen einen Beitrag in einen staatlichen Fonds zahlen. Nach Schätzungen der belgischen Regierung sollen durch die Maßnahmen im Jahre 1983 zwischen 50 000 und 70 000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen worden sein. Gleichzeitig mit der Arbeitszeitverkürzung von 5% wurde vereinbart, daß zum einen die Lohnsteigerungen um 3 % niedriger ausfallen sollten als ohne Arbeitszeitverkürzung und zum anderen, daß eine Aufstockung der Beschäftigung um 3% erfolgen sollte. 4. Italien Auch in Italien soll, wie in Frankreich, die wöchentliche Arbeitszeit landesweit um i Stunde gesenkt werden. Die Absenkung soll in der 2. Hälfte des Jahres 1984 bzw. Anfang 1985 wirksam werden. Allerdings gibt es bereits heute in vielen Bereichen eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden. Einzelheiten über die geplanten Regelungen sind noch nicht bekannt. 5. Übrige Mitgliedstaaten In den übrigen Mitgliedstaaten gibt es keine landesweite Vereinbarung über eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. In einzelnen Branchen bestehen allerdings Tarifverträge, die bereits eine Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden vorsehen (z. B. weitverbreitet im Vereinigten Königreich: Dort haben nur noch 27 % der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 40 oder mehr Wochenstunden). Ein Überblick über derartige Tarifverträge liegt weder dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung noch der EG-Kommission vor. Etwaige beschäftigungspolitische Auswirkungen sind nicht bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Ehmke, ich möchte gern für Ihre Ausführungen um mehr Aufmerksamkeit bitten. Darf ich bitten, die Zwischenrufe zurückzuschrauben.


Rede von Dr. Horst Ehmke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich darf Sie daran erinnern, daß diese Wahl von uns nicht kritisiert worden ist. Ich selbst habe mich sogar ausführlich dazu geäußert, warum das möglich sein muß. Ich darf Sie daran erinnern, daß der erste leidenschaftliche Kritiker des Entnazifizierungsgebarens der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher war.
Nein, Herr Bundeskanzler, darüber bestehen bei uns keine Meinungsverschiedenheiten. Nur, Herr Bundeskanzler, verwechseln Sie leider die Frage der formellen Verstrickung in das Unrechtsregime mit dem, worum es im Fall Ziesel geht. Und das, glaube ich, hat der „Vorwärts" gestern so gut formuliert,

(Lachen bei der CDU/CSU)

daß ich mit freundlicher Genehmigung des Herrn Präsidenten das hier verlesen will:
Wie kein anderer war [Herr Ziesel] geeignet zu belegen: Der Kanzler kennt die Geschichte. Er, der Vertreter des neuen Deutschland.
Kurt Ziesel, ... ein Mann des Wortes. Schon 1934 hat er „das Emporkommen des jüdischen Untermenschentums" beklagt und das „viehische Morden und sinnlose Rasen eines entfesselten Pöbels, hinter dem der Anpeitscher, der internationale Jude, grinsend hockt".
Ein Mann, der am 3. 9. 1944 im „Völkischen Beobachter", Wiener Ausgabe, zum Attentat auf Hitler fragte: „An welchem Abgrund menschlicher Verworfenheit oder geistiger Umnachtung müssen jene Ehrgeizlinge gestanden haben, als



Dr. Ehmke (Bonn)

sie, wider den Geist des ganzen Volkes sündigend, die Hand gegen den Führer erhoben." Ziesel, ein Mann, den man mitnimmt, wenn man als „Enkel Adenauers" in das Land David Ben Gurions reist.
Herr Bundeskanzler, ich muß Ihnen sagen, wie es gestern Willy Brandt in der Debatte um die Affäre Wörner/Kohl gesagt hat: Wir halten es für ziemlich unerträglich, einen Bundeskanzler zu haben, der zwar ständig von der geistig-politischen Erneuerung spricht, dem dafür aber offenbar alle Maßstäbe fehlen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Frau Kollegin Renger wird auf diese geistig-politischen und geistig-moralischen Fragen des deutsch-jüdischen Verhältnisses und unseres Verhältnisses zum Staat Israel im Verlauf der Debatte noch zurückkommen.
Ich wende mich jetzt der Tatsache zu, daß das Auftreten des Bundeskanzlers in Israel zusätzlich durch das belastet worden ist, was er für deutsche Nahostpolitik hält und worin wir einen schlimmen außenpolitischen Dilettantismus sehen müssen.

(Klein [München] [CDU/CSU]: Davon verstehen Sie nun überhaupt nichts!)

Ich spreche von den Waffenlieferungen und von der „Zusammenarbeit in Fragen des Verteidigungsbereichs", die der Herr Bundeskanzler bei seinem Besuch im Oktober 1983

(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Wo ist der Kollege Schmidt [Hamburg]?)

unter Bruch mit der bisherigen deutschen Außenpolitik der Regierung Saudi-Arabiens versprochen hat.

(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Haben Sie das mit dem Abgeordneten Schmidt [Hamburg] abgesprochen?)

— Herr Waigel, Sie hören noch sehr viele unangenehme Geschichten in dieser Sache. Halten Sie doch einmal die Luft an, bis ich zu Ende bin.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dieses Versprechen des Bundeskanzlers hat seinen Besuch in Israel zusätzlich überschattet. Herr Bundeskanzler, die negative Reaktion des israelischen Regierungschefs wie die negative Reaktion des israelischen Oppositionsführers, aber auch eine so eindeutige Verurteilung eines so langjährigen Freundes der Bundesrepublik wie des ersten israelischen Botschafters in Bonn Asher Ben Nathan sind nicht mit fixen Sprüchen eines Herrn Möllemann aus der Welt zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das wird die Bundesregierung und uns alle noch lange und in einer sehr bitteren Weise beschäftigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wieso das?)

    Herr Bundeskanzler, Sie haben in keiner Ihrer zahlreichen Ansprachen in Israel die Frage deutscher Waffenlieferungen an Saudi-Arabien öffentlich angesprochen. Nur in Ihrer Abschlußpressekonferenz in Jerusalem, die übrigens auch nicht von Peinlichkeiten frei war, haben Sie es getan, um dann den Kommentar hinzuzufügen: Deutsche Politik wird in Bonn entschieden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Gott sei Dank!)

    Das ist ein lobenswerter Grundsatz, den wir allerdings statt bei dieser Gelegenheit in Israel lieber öfter einmal bei Ihren Besuchen in Washington hören würden. Ich komme darauf noch zurück.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Billiger Jakob!)

    Aber, Herr Bundeskanzler, wir stimmen in der Tat mit Ihnen darin überein:

    (Zuruf von der CDU/CSU: Oh!)

    Auch über unsere Nahostpolitik müssen wir selber entscheiden,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

    auch über israelische Politik müssen wir uns ein eigenes Urteil bilden.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es für jede Bundesregierung und für jeden Bundeskanzler schwer, deutsche Kritik an israelischer Politik vorzubringen.
    Die Regierung der sozialliberalen Koalition war daher gut beraten, unsere Nahostpolitik, beginnend mit der gemeinsamen Erklärung von Venedig 1980, in die europäische Politik gegenüber dem Nahen Osten einzubinden. Unsere Politik war von der Überzeugung geleitet, daß die Völker des Nahen Ostens nichts dringender brauchen — der furchtbare Krieg im Libanon zeigt es erneut — als den Frieden, daß sie Wohlstand nur durch Zusammenarbeit erreichen können und daß daher das Existenzrecht Israels von allen anerkannt werden muß wie umgekehrt das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser. Wir müssen unser besonderes politisches Verhältnis zu Israel wie unsere traditionelle Freundschaft zu den arabischen Völkern für eine friedliche Lösung des Konflikts im Nahen Osten in die Waagschale werfen, d. h. wir müssen auch in jener Region für einen Gewaltverzicht eintreten.
    Wir müssen daher auch mit unseren europäischen Partnern den israelischen Freunden sagen, daß wir an den Erklärungen 242 und 338 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festhalten, daß wir die völkerrechtswidrige Besetzung fremden Territoriums ebensowenig billigen können wie die israelische Siedlungspolitik in diesen Gebieten. Wir mußten den israelischen Einmarsch in den Libanon verurteilen und erst recht die dort von sich christlich nennenden Milizen angerichteten Massaker in palästinensischen Flüchtlingslagern. Das alles macht für uns deutsche Nahostpolitik auch im europäischen Rahmen unendlich schwer.
    Wir Sozialdemokraten kennen das nicht nur aus unserer Regierungsverantwortung, sondern wir kennen das auch aus vielen, langen und oft unend-



    Dr. Ehmke (Bonn)

    lich schwierigen Diskussionen mit unserer israelischen Bruderpartei. Würden Sie, Herr Bundeskanzler, wegen des Vertretens dieser Positionen in Israel getadelt werden, Sie könnten unseres Beistandes sicher sein.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So, so!)

    Aber Israel kennt unsere Position ja auch seit langem. Und glücklicherweise, Herr Bundeskanzler, sind j a auch in Israel selbst die Kräfte im schnellen Wachsen begriffen, die verstanden haben, daß Frieden nicht allein mit Waffen erworben werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber, Herr Bundeskanzler, in Wirklichkeit ist doch die Politik des letzten halben Jahres — und ich sage: Ihre Politik, Herr Bundeskanzler; denn der Herr Außenminister scheint sich ja aus der Nahostpolitik abgemeldet zu haben — eher durch ein Abweichen von der gemeinsamen europäischen Linie und eine Annäherung an die amerikanische Linie bestimmt. Die amerikanische Position betont das bilaterale Verhältnis, ja, man sagt sogar: das „strategische Bündnis" zwischen den Vereinigten Staaten und Israel und die militärische Position Israels im östlichen Mittelmeer. Die amerikanische Politik nimmt dafür Kritik und Mißtrauen der gemäßigten arabischen Staaten in Kauf. Gerade weil aber in den arabischen Ländern — und nicht nur im Jahr einer amerikanischen Wahl — der Eindruck besteht, die Vereinigten Staaten wollten oder könnten gar nicht wirklich auf Israel einwirken, ist hier eine selbständige politische Linie Europas von um so größerer Bedeutung.
    Dabei verkenne ich nicht die Leistung, die das Camp-David-Abkommen unter Unterstützung des großen ägyptischen Staatsmanns Sadat für eine entscheidende Verbesserung des israelisch-ägyptischen Verhältnisses gebracht hat. Aber darüber hinaus hat dieser Ansatz nicht tragen können. Die tragischen Ereignisse im Libanon in diesen Tagen zeigen, daß eine amerikanische Politik der einseitigen Lösung der Nahostprobleme zum Scheitern verurteilt ist.
    Präsident Reagan hat daher in seiner Rede vom 16. Januar 1984 vor Beginn der Stockholmer Konferenz der Sowjetunion in wenig verklausulierter Form die Wiederaufnahme von Gesprächen über eine gemeinsam getragene Lösung der Nahostprobleme angeboten, was nicht die Rückkehr zur Genfer Nahostkonferenz bedeuten müßte. Herr Bundeskanzler, Sie waren eine Woche später in Israel, und Sie hätten in dieser Rede von Präsident Reagan einen hervorragenden Ansatzpunkt gehabt, die europäische Linie mit um so größerem Nachdruck zu vertreten. Diese Fragen haben aber nicht im Mittelpunkt Ihres Israelbesuchs gestanden.

    (Zuruf der Abg. Frau Hürland [CDU/ CSU])

    Dabei hatte der Europäische Rat zu Beginn der deutschen Präsidentschaft mit seiner Erklärung vom 22. März 1983 die Ziele der europäischen Nahostpolitik noch einmal klar unterstrichen. Die Bundesregierung hat dann aber keinerlei Initiativen ergriffen. Im Schlußbericht des Außenministers vom 29. Juni 1983 gibt es nur einen erneuten Hinweis auf die Venedig-Erklärung von 1980. In Ihrem Abschlußbericht, Herr Bundeskanzler, am Ende der deutschen Präsidentschaft, kam der Nahe Osten mit keinem Wort mehr vor.
    Aber nicht nur das. Die Bundesregierung hat z. B. darauf gedrängt, daß die Regierungen Westeuropas an der Genfer UNO-Konferenz zur Palästinafrage im August 1983 gar nicht oder nur als Beobachter teilnahmen. Die Europäische Regionalkonferenz, die die UNO-Konferenz vorbereiten sollte, hat die Bundesregierung boykottiert. Aber, Herr Bundeskanzler und Herr Bundesaußenminister, zum Dialog und zur Aussöhnung gehören doch beide Seiten.
    Während die Bundesregierung also in dieser für den Frieden im Nahen Osten entscheidenden Frage eher eine Absetzbewegung von der europäischen Linie eingeleitet zu haben scheint, haben Sie, Herr Bundeskanzler, unser Verhältnis zu Israel, ja, unsere ganze Nahostpolitik mit Ihren Versprechungen an Saudi-Arabien im militärischen Bereich unheilvoll belastet. Was unter der vagen Formel „Zusammenarbeit in Fragen des Verteidigungsbereichs" zu verstehen ist, haben Sie bis heute konkret nicht erklären können. Sie kennen die israelischen Besorgnisse über das, was dahinterstecken könnte.

    (Dr. Stercken [CDU/CSU]: Seit vielen Jahren kennen wir die!)

    An Ihrer Zusage, Saudi-Arabien deutsche Rüstungsgüter zu verkaufen, einem Land, das sich mit Israel nicht nur in einem Krieg, sondern in einem „heiligen islamischen Krieg" befindet, ist nicht zu deuteln. Aus Kreisen der Bundesregierung — jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Waigel; wenn Sie einen Augenblick die Zeitung weglegen —

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Das fällt bei Ihren Reden schwer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    ist insbesondere durch den Sprecher der Bundesregierung sowohl nach der Rückkehr des Bundeskanzlers aus Saudi-Arabien als auch noch in Israel selbst mit Andeutungen hantiert worden, Sie, Herr Bundeskanzler, seien ja in der Frage der Waffenlieferungen an Saudi-Arabien durch die Vorgängerregierung gebunden gewesen.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Wie hieß der denn? — Zuruf des Abg. Seiters [CDU/ CSU])

    Herr Bundeskanzler, diese Behauptung ist unwahr. Sie selbst haben in unserer Diskussion im Auswärtigen Ausschuß nach Ihrer Rückkehr aus Saudi-Arabien bestätigt, daß der Regierung Saudi-Arabiens am 10. Juni 1982 durch den deutschen Botschafter in Saudi-Arabien offiziell mitgeteilt worden ist, daß ihren Lieferungswünschen nicht entsprochen werden kann. Es ist bemängelt worden, daß die Absage nur auf Botschafterebene erfolgt ist. Aber, Herr Bundeskanzler, insoweit halten Sie sich



    Dr. Ehmke (Bonn)

    bitte an den Bundesaußenminister, der ja jetzt Ihr Bundesaußenminister ist.
    Nein, Herr Bundeskanzler, Sie waren in dieser Frage durch die sozialliberale Regierung nicht gebunden, Sie waren vielmehr durch eine lange Diskussion, die schließlich zur Absage geführt hat, in allen Einzelheiten gewarnt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Fragen Sie mal Herrn Schmidt!)

    Natürlich haben wir den saudi-arabischen Wunsch ernst genommen. Wir nehmen Wünsche von Freunden ernst.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Wessen Freund sind Sie denn?)

    Wir schulden Saudi-Arabien in vieler Hinsicht Dank, z. B. für die Hilfe auf dem Kreditgebiet.

    (Zuruf des Abg. Dr. Waigel [CDU/CSU])

    Meine Damen und Herren, es ist ja auch ganz eindeutig, daß Saudi-Arabien, ganz abgesehen vom arabisch-israelischen Konflikt, vor erheblichen Sicherheitsproblemen steht. Das gilt für die Golfregion wie gegenüber dem Jemen. Daher war es richtig, diesen Wunsch zu prüfen, der ja nicht unbegründet ist.
    Wir sind aber nach eingehender Diskussion in der Bundestagsfraktion — darüber gibt es übrigens einen öffentlich zugänglichen Bericht — zu der Überzeugung gekommen, daß die Lieferung der gewünschten Waffen an Saudi-Arabien im Endergebnis unsere Nahostpolitik lähmen müßte und daher weder in unserem noch im saudi-arabischen Interesse liegen könne, vom israelischen Interesse gar nicht zu sprechen.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht nach der Saudireise gesagt?)

    Herr Außenminister, bei der Vertretung dieser Linie in meiner Fraktion hat es mir damals sehr geholfen, Sie in unbeirrter Weise in dieser Frage an meiner Seite zu wissen. Es hat mich auch gefreut, daß wir schließlich auch den Kanzleramtsminister, unseren Freund Hans-Jürgen Wischnewski, einen engen und aufrichtigen Freund der arabischen Völker, für unsere Überzeugung haben gewinnen können. Diese Überzeugung beruhte und beruht auf folgenden Gründen:
    Einmal ist es sehr fraglich, ob eine Politik der militärischen Zusammenarbeit im Sinne einer pro-westlichen Stabilisierung den vielschichtigen Interessen- und Konfliktlagen des Nahen Ostens überhaupt gerecht würde.
    Zweitens scheint es uns sicher zu sein, daß eine Aufgabe der bisher relativ restriktiven Waffenexportpolitik der Bundesrepublik gerade in der Region des Nahen Ostens nur zu Schwierigkeiten und Peinlichkeiten führen kann.
    Waffenlieferungen an Saudi-Arabien, zumal so weitgefaßte Versprechungen, wie Sie, Herr Bundeskanzler, sie in Riad unterschrieben haben, werden außerdem unvermeidlich weitere Wünsche nach sich ziehen, z. B. den Wunsch nach Ausbildung an diesen und nach Ausbildern für diese Waffen. Das aber müßte die Bundesrepublik in zusätzliche Schwierigkeiten führen.
    Es würden aber auch andere Staaten der Region Wünsche nach deutschen Waffen anmelden. So werden heute schon öffentlich Ägypten, Jordanien und der Sudan genannt, und die Bundesregierung hat es in ihrer Antwort vom 14. Dezember 1983 auf Bundestagsdrucksache 10/815 auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN zu Waffenlieferungen in den Nahen Osten auch nicht ausgeschlossen, daß auch an diese Länder Waffen geliefert werden.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Schrecklich!)

    Diese arabischen Länder müßten sich auch zurückgesetzt fühlen, wenn sie anders als Saudi-Arabien behandelt würden. Umgekehrt: Liefern wir auch diesen arabischen Ländern Waffen, wird die israelische Besorgnis, die jetzt schon bei der Möglichkeit von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien groß genug ist, noch unendlich wachsen. Dieses Dilemma ist auch nicht durch wirtschaftliche Kompensationen an Israel zu beseitigen. Schon in bezug auf das Verhältnis von Israel zur EG im Lichte des EG-Beitritts von Portugal und Spanien dürfte der Herr Bundeskanzler in Jerusalem den Mund eher zu voll genommen haben.
    Eine Kompensation durch Waffenlieferungen an Israel kann erst recht nicht in Frage kommen; denn das würde uns — dies ist der entscheidende politische Grund für unsere Haltung — aus der Rolle eines beiden Seiten freundschaftlich verbundenen Helfers für eine friedliche Lösung der schwierigen Fragen zu einem indirekten militärischen Teilnehmer auf beiden Seiten des Krieges machen. Wir dürfen aber nicht einmal auf einer Seite des Nahostkonflikts indirekt militärischer Teilnehmer werden.
    Nein, wenn wir überhaupt noch im europäischen Rahmen eine friedenstiftende Rolle — und sei sie noch so klein — im Nahen Osten spielen wollen, dann dürfen wir in keiner Form militärisch involviert werden. Wir müssen vielmehr mit unseren europäischen Partnern diplomatisch-politisch und im Rahmen der Mittelmeerpolitik der EG wirtschaftlich zu einer Friedenslösung im Nahen Osten beitragen.
    Herr Bundeskanzler, diese ganze Diskussion war Ihnen bekannt, als Sie sich im Alleingang, bei Schweigen des Außenministers, zu einem Bruch mit der deutschen Nahostpolitik und mit der deutschen Waffenexportpolitik entschlossen. Sie hielten und halten Waffenlieferungen an Saudi-Arabien offenbar für eine lang gebotene Rückkehr zu dem Grundsatz „business as usual". In der Tat sind die Geschäftsinteressen der deutschen Rüstungslobby die einzigen, denen mit Ihrer außenpolitischen Kursänderung gedient werden würde. Das macht uns doppelt nachdenklich.
    Vor dem Regierungswechsel von 1982, verehrte Kollegen von der Union, las man es übrigens auch bei Ihnen völlig anders. Als Bundeskanzler Helmut



    Dr. Ehmke (Bonn)

    Schmidt mit den Saudis im Frühjahr 1981 die Fragen deutscher Waffenlieferungen erörterte, erklärte das für solche Sachen zuständige CDU-Mitglied Herr Geißler am 3. Mai 1981 in einem Interview mit „Bild am Sonntag" folgendes — ich darf mit freundlicher Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Das ist eine moralische Ohrfeige für die Sozialdemokratische Partei. Willy Brandt kniete als erster sozialdemokratischer Bundeskanzler im Warschauer Judenghetto nieder. Der zweite SPD-Kanzler will vor den arabischen Feinden Israels und ihrem 01 in die Knie gehen.

    (Dr. Hauff [SPD]: Hört! Hört!) Und noch einmal Originalton Geißler:

    Die CDU ist und bleibt die Partei der deutschisraelischen Verständigung.

    (Demonstrativer Beifall bei der CDU/CSU)

    — Ich hoffe, Ihr Beifall nach dem jetzt folgenden Zitat wird noch größer sein, Herr Kollege Dregger.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Wir klatschen nur, wo wir wollen! Wo sind wir den eigentlich?)

    Weiter Originalton Geißler vom 3. Mai 1981:
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Konrad Adenauer als Begründer dieser Politik an einen Staat Waffen liefern würde, der wie Saudi-Arabien Israel den heiligen Krieg erklärt hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Wo bleibt der Beifall? — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sie wollten mit dem doch nichts mehr zu tun haben! Sie haben doch immer den Raum verlassen, wenn er sprach! Jetzt ist er wieder Ihr Kronzeuge!)

    — Ich verstehe ja, daß Sie das stört. Ich verstehe auch, daß Herr Geißler auch in dieser Frage wieder die Kurve gekratzt hat, weil für ihn moralische Argumente nur taktische Instrumente zur Diffamierung des Gegners sind.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Pfui-Rufe bei der CDU/ CSU — Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Gerade Ehmke muß das sagen!)

    Helmut Schmidt gegenüber war das, was Bundeskanzler Kohl jetzt gemacht hat, ein „Niederknien vor den arabischen Feinden und dem arabischen Öl", und jetzt ist es eine große moralische Leistung von Herrn Kohl. Schämen Sie sich doch für dieses Theater!

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Dr. Dregger [CDU/CSU]: Pfui! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das wandernde moralische Instrument Horst Ehmke!)

    Besonnenere Mitglieder des Bundeskabinetts haben sich in dieser Sache damals ebenfalls, aber sehr sachlich, in kritischer Art geäußert, darunter der von uns geschätzte Bundesminister der Finanzen. Aber auch diese Kabinettsmitglieder sind seit dem Schwenk von Herrn Kohl verstummt, obwohl Sie,
    Herr Bundeskanzler, die Frage der Waffenlieferungen an Riad vorher weder mit den europäischen Partnern noch mit Washington abgestimmt haben.
    Verstummt ist auch mein damaliger Kampfgefährte Hans-Dietrich Genscher. Nach Saudi-Arabien hat er Herrn Möllemann mitgeschickt, der dann in Riad auch an der gemeinsamen Erklärung mit ihren weiten Formulierungen mitgewirkt hat, die nach meinem Erkenntnisstand im Auswärtigen Amt nicht vorbereitet worden war. Nach Israel hat er Ihren Parteifreund, Herr Bundeskanzler, unseren geschätzten Kollegen Mertes, mitgeschickt. Er selber ist auf Tauchstation gegangen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)

    Es gibt Leute — Herr Kollege Genscher, ich weiß, Sie hören das nicht gerne, wir haben schon darüber gesprochen —, die mir versichern, Sie hätten als Außenminister der sozialliberalen Koalition zur Frage von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien gesagt: „Nur über meine Leiche." — Ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich war nicht dabei. Vielleicht haben Sie auch nur von Ihrer politischen Leiche gesprochen.

    (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP)

    Aber, meine Damen und Herren, was ist das für eine Wahrnehmung deutscher Interessen und was ist das für eine deutsche Bundesregierung, in der sich der Bundeskanzler in außenpolitischem Dilettantismus ergeht und der Bundesaußenminister sich verschweigt?

    (Beifall bei der SPD — Clemens [CDU/ CSU]: Schlammschlacht!)

    Herr Bundeskanzler, Sie haben unsere Warnungen vor und nach Ihrem Besuch in Riad in den Wind geschlagen.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Gott sei Dank!)

    Sie haben sich geirrt. Und wenn Sie glauben, Sie wären das Thema mit den Auftritten in Israel losgeworden, denen Sie „Unbefangenheit" testieren, so irren Sie sich erneut. Dafür hat Ihr dilettantischer Alleingang alle Chancen, auch noch in einer Farce zu enden. Ihre Zusage an Riad haben Sie vorher nicht mit den Vereinigten Staaten abgestimmt.

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Woher wissen Sie das denn?)

    Aber jetzt, nachdem der israelische Ministerpräsident in einer Sitzung seines Kabinetts angekündigt hat, er werde sich wegen Ihrer Zusage an die Saudis in Washington beschweren — ein ungewöhnlicher Vorgang, der klarmacht, welches Verhältnis zwischen Washington und Bonn offenbar in Israel unterstellt wird —,

    (Klein [München] [CDU/CSU]: Sie können offenbar noch nicht einmal lesen!)

    sprechen nun plötzlich auch Sie von Abstimmung mit den Amerikanern. Die Welt darf jetzt mit einigem Amusement darauf warten, ob Sie auch in Washington den Grundsatz hochhalten werden, daß deutsche Politik in Bonn gemacht wird, oder ob der



    Dr. Ehmke (Bonn)

    Musterschüler Präsident Reagans in dieser Frage nachsitzen muß.

    (Heiterkeit bei der SPD und den GRÜNEN — Klein [München] [CDU/CSU]: Billiger Jakob!)

    Nach der israelischen Presse werden Sie auch aus der amerikanischen Presse noch sehr viel Unfreundliches zu hören bekommen. Sie sind auch sicher noch genauer als ich darüber orientiert, Herr Bundeskanzler, daß im amerikanischen Kongreß ein offener Brief von Kongreßmitgliedern an Sie in dieser Sache in Umlauf ist. Ich nehme an, daß die Ziesel-Meldung die Zahl der Unterschriften stark anschwellen lassen wird.