Rede von
Ursula
Krone-Appuhn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu Ihren rabiaten Äußerungen, Herr Kollege Kolbow,
möchte ich hier betonen, daß der Bundesminister der Verteidigung alles getan hat, um das Ansehen und die Sicherheit unseres Staates aufrechtzuerhalten, die Bundeswehr vor einem Skandal zu bewahren und einen Menschen zu schützen, dessen Würde und Ansehen auf dem Spiel stand und der als Vier-Sterne-General und stellvertretender Oberbefehlshaber der NATO einer der ranghöchsten Offiziere der Bundeswehr war.
Als Dr. Wörner am 14. September 1983 von sicherheitserheblichen Vorgängen um General Dr. Kießling erfuhr, hat er sofort nach einer möglichen Personenverwechslung gefragt und angeordnet, weitere Erkenntnisse zu sichern, dabei aber auf scharfe Abschottung zu achten, um negative Folge für General Dr. Kießling zu vermeiden. Außerdem hat Dr. Wörner unverzüglich dafür gesorgt, daß Dr. Kießling von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Kenntnis erhielt und Stellung dazu nehmen konnte. General Kießling gab dem Generalinspekteur sein Ehrenwort und sagte andererseits den merkwürdigen Satz, er habe einmal in einer für ihn schwierigen Situation alles zugegeben; diesen Fehler werde er nicht wieder machen. Der General hatte Bedenkzeit. Er hat die Vorschläge des Ministers akzeptiert. Minister und Generalinspekteur standen jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung. Das war fair und kameradschaftlich, Herr Kollege Kolbow.
Herr Dr. Kießling hat sich jedoch nicht an die Vereinbarungen gehalten. Im Auftrag von Staatssekretär Dr. Hiehle, den wir alle als äußerst gewissenhaft und bis ins letzte Detail informiert kennen und den Dr. Apel vom Bundesministerium der Finanzen ins Verteidigungsministerium mitgebracht hatte, wurde die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Die merkwürdigen Ersuchen um einen Sonderausweis für Berlin mit Decknamen ohne militärische Begründung erscheinen mir besonders gravierend.
— Das wurde uns ja gerade im Ausschuß vorgetragen, Herr Kollege.
Die Aufhebung des Sicherheitsbescheides, die der dafür zuständige stellvertretende Generalinspekteur für zwingend geboten hielt, hätte zu einem förmlichen Verfahren geführt. Die Bündnispartner hätten informiert werden müssen, die Öffentlichkeit hätte davon erfahren. Dr. Wörner wählte die vorzeitige Zurruhesetzung gemäß § 50 Soldatengesetz auch zum Schutz des Ansehens von General Dr. Kießling. Bedauerlicherweise hat gerade die vornehme Zurückhaltung des Ministers im Interesse des Betroffenen zu einer Nachrichtenflut und zu öffentlichen Diskussionen übelster Art geführt.
Es muß uns allen daran gelegen sein, daß die Bundeswehr und vor allen Dingen General Dr. Kießling aus den Schlagzeilen kommen
und daß wir nicht permanent mit widerwärtigen Details aus einem bestimmten Milieu überflutet werden. Das liegt im Interesse der Bundeswehr und im Interesse von General Dr. Kießling.