Rede von
Norbert
Eimer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz so lustig wie bei dem Herrn Vorredner wird es jetzt wohl nicht werden. Leider fehlt mir auch die Zeit,
um auf die von ihm angesprochenen Punkte einzugehen.
Ich will mich zunächst einmal auf den Haushalt beschränken.
95% der Haushaltsmittel im Einzelplan 15 machen das Kindergeld aus. Wir können feststellen, daß in diesem Bereich keine Kürzungen vorgenommen worden sind.
Ich glaube, das ist ein guter Erfolg. Der Haushaltsansatz geht nur deswegen zurück, weil wir auch einen Rückgang an Kinderzahlen zu vermerken haben. Ich wiederhole: Der Haushaltsansatz geht nicht wegen Kürzungen zurück.
Auch hinsichtlich der anderen Ansätze können wir mit Zufriedenheit feststellen, daß Familien mit Kindern von Kürzungen weitgehend ausgenommen worden sind.
Die Änderungen im Bundessozialhilfegesetz verändern nicht die Ansätze dieses Haushalts, aber entlasten die Haushalte der Kommunen. Wir alle wissen, daß das notwendig ist.
Die ursprünglichen Vorschläge, die uns unterbreitet wurden, haben wir in einer öffentlichen Anhörung der Kritik der Betroffenen und der Kritik von Experten unterzogen. Diese Anhörung zeigte uns, daß ein Teil dieser Maßnahmen unzweckmäßig, bürokratisch und sozialpolitisch nicht wünschenswert war. Wir sind dieser Meinung der Experten nachgekommen und haben deshalb einem Teil der vorgeschlagenen Änderungen nicht zugestimmt.
So haben wir dafür Sorge getragen, daß die im Bereich der beruflichen Rehabilitation ursprünglich vorgesehenen Selbstbeteiligungen an den Verpflegungskosten entfallen. Wir haben auch sichergestellt, daß erhebliche Absenkungen bei all den Rehabilitanden unterblieben, die sich schon länger in der Ausbildung befinden. Damit wird dem Vertrauensschutz bei diesem Personenkreis Rechnung getragen.
Weiterhin haben wir erreicht, daß die ursprünglich vorgesehene Einschränkung des Rückgriffs auf die Sozialhilfe in § 26 BSHG gestrichen wurde. Ich glaube, dies sind nicht nur minimale Verbesserungen; wir brauchen hier nur die Betroffenen zu fragen.
Auch bei den vorgeschlagenen Änderungen des § 93 Abs. 2 BSHG haben wir erreicht, daß private Träger weiterhin an der Versorgung teilnehmen können.
Als Erfolg unserer Bemühungen können wir auch verbuchen, daß die ursprünglich vorgesehene Haftung der dritten Generation für die Sozialhilfe abgeschafft wurde. Wir sind zwar der Meinung, daß eine Hilfe zwischen den Generationen notwendig ist, aber wir glauben nicht, daß es zweckmäßig ist, daß der Staat dies im BSHG vorschreibt.
Sicher werden einige Maßnahmen als schmerzlich empfunden. Sicher ist auch, daß die Sozialpolitiker und die Familienpolitiker der Koalition genauso gern verteilen wie die der SPD, jedenfalls lieber als kürzen. Aber wir wissen auch, daß man nur das verteilen kann, was man hat. Wohltaten auf Pump können wir nicht verantworten. Keiner ist bisher wohlhabend geworden oder geblieben, der mehr ausgibt, als er einnimmt. Auch und gerade als Sozialpolitiker bin ich auf das angewiesen, was Wirtschaft und Arbeitnehmer durch ihrer Hände Arbeit verdienen.
Wenn unser soziales Netz nicht nur zum Anschauen da sein soll, sondern belastbar sein soll, muß es fest verankert sein. Die Verankerung des sozialen Netzes ist aber die Wirtschaft. Wenn die Verankerung morsch wird, dann nutzt das schönste soziale Netz nichts. Dementsprechend haben wir uns verhalten.
Herr Kollege Hauck, ich bin wie Sie der Meinung, daß wir das Bundessozialhilfegesetz verändern müssen. Ich bin wie Sie und wie die Experten der Meinung, daß das nicht im Hauruckverfahren passieren kann. Ich glaube, hier haben wir in der vor uns liegenden Legislaturperiode noch viel Arbeit zu
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1983 3237
Eimer
leisten. Wir werden diese Arbeit auch in Angriff nehmen müssen.
Heute geht es aber um den Einzelplan 15 des Haushalts. Hier müssen wir abstimmen, und diesem Plan werden wir Freien Demokraten zustimmen.