Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorgelegten Zahlen zeigen keine nervenzerfetzenden Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf. Ich bin dem Kollegen Gerster dankbar, daß er etwas geradegerückt hat, was Herr Kühbacher dargestellt hatte: überproportionale Steigerungsraten im Bereich von Sport, Umwelt und Kultur; bescheiden, aber jedenfalls über dem Durchschnitt.
2882 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. Dezember 1983
Dr. Hirsch
Herr Kollege Gerster, zu dem Zitat von Seneca muß man übrigens sagen
— von Cicero; auch gut —: Das Zitat ist über 2 000 Jahre alt. Wenn es so lange Zeit nichts gefruchtet hat, muß man natürlich auch einmal die Qualität solcher Ratschläge überprüfen.
— Wir werden genausoviel lernen wie die Menschen in den letzten 2 000 Jahren vor uns. Das ist mein Eindruck.
Die ersten grundsätzlichen Bemerkungen möchte ich zu den Entscheidungen machen, die sich im Haushaltsbegleitgesetz auf den öffentlichen Dienst beziehen. Wir bedauern natürlich, daß selbst die zurückhaltenden Wünsche, die wir dazu im Innenausschuß geäußert haben, keine Deckung gefunden haben. Wir haben die massiven Forderungen der Opposition in diesem Bereich, die Sie hier wiederholen, deswegen abgelehnt, weil wir für sie erst recht keine Deckungsmöglichkeit gesehen haben. Man darf nichts fordern, von dem man selbst weiß, daß es nicht erfüllbar ist.
Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, auf deren Loyalität wir angewiesen sind, wissen, daß auch in diesem Haushalt die strukturellen Korrekturen zur Lösung unserer wirtschaftlichen Probleme den absoluten Vorrang haben müssen. Aber wir müssen unseren Mitarbeitern auch die Gewißheit geben, daß sie nicht einseitig belastet werden und daß sie angemessen an der Wirtschaftsentwicklung teilnehmen können. Wir haben eine Verwaltung, mit der wir im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht nur zufrieden, sondern auf die wir stolz sein können.
Das sage ich auch mit Blick auf die Justiz.
Diese Verwaltung ist dem Staat und seiner Verfassung verpflichtet. Sie weiß sich an Gesetz und Recht gebunden. Und selbst dann, wenn man mit einzelnen Entscheidungen inhaltlich und dem Verfahren nach überhaupt nicht einverstanden ist, stellt es eine unglaubliche und durch nichts zu entschuldigende Entgleisung dar, einzelne Beamte mit terroristischen Mördern gleichzusetzen.
Wir wollen und werden an den Grundsätzen des Berufsbeamtentums festhalten. Wir wollen keine Aushöhlung des Berufsbeamtentums vom Status oder der Motivation her. Wir werden eine solche Entwicklung auch nicht akzeptieren. Wir wollen auch weiterhin qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst gewinnen können.
Wir sehen mit Sorge, daß der Berufsbeamte, häufig mit großer Fröhlichkeit, zum Opfer der allgemeinen Bürokratiediskussion gemacht wird. Wir halten die schlichte Gegenüberstellung tüchtiger, leistungsstarker, innovationsfreudiger Lichtgestalten — sämtlich natürlich in der gewerblichen Wirtschaft tätig — hier und schlappe, risikoscheue privilegiengesättigte Bürokraten auf der anderen Seite für einen Unsinn, den man selbst an Stammtischen nicht akzeptieren sollte.
Wir wollen unsere Politik in Fragen des Besoldungsrechtes an folgenden Grundsätzen unverändert orientieren.
Erstens. Der öffentliche Dienst hat einen Anspruch darauf, von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht grundsätzlich und nicht langfristig abgekoppelt zu werden.
Zweitens. Die Beamten haben einen Anspruch darauf, insgesamt nicht schlechter gestellt zu werden als Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.
Wir erwarten zwar, daß gerade der Beamte in Notzeiten ein besonderes Verständnis auch für ihn belastende Entscheidungen aufbringt. Aber wir können ihm keine strukturellen und auf Dauer gegenüber dem tariffähigen Bereich benachteiligende Lösungen zumuten. Darum gehen wir davon aus, daß die kommenden Tarifverhandlungen im Interesse des Haushaltes mit der notwendigen Entschlossenheit und der notwendigen Solidarität von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam geführt werden.
Drittens. Der Gesetzgeber muß auch gegenüber seinen Mitarbeitern den Vertrauensschutz wahren. Insbesondere sollte kein Gesetz in Tatbestände eingreifen, auf die unsere Mitarbeiter ihre Alters- und Krankensicherungen aufgebaut haben und denen sie nicht mehr ausweichen können. Darum werden wir uns weiter darum bemühen, Neuregelungen z. B. zu § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes in ihren Wirkungen für die Betroffenen zu mildern.
Jenseits dieser haushaltsmäßigen Betrachtung besteht Anlaß zu einigen grundsätzlichen Bernerkungen. Niemals innerhalb der letzten 20 Jahre sind die Grenzen der Verfassung so offen und so unmittelbar in Frage gestellt worden wie in diesem Jahr. Es ist ohne Beispiel, daß dieses Parlament eines freien Staates unter massivem Polizeischutz tagen mußte,
um sicher sein zu können, daß seine Mitglieder dieses Parlament erreichen und hier ordnungsgemäß beraten können.
In keinem Jahr ist so wie in diesem so leichtfertig mit der anarchischen Drohung der Unregierbarkeit
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Dr. Hirsch
in militarisierenden Vokabeln von „Belagern" und „Blockieren" und mit den Begriffen des „zivilen Ungehorsams" und „Widerstandes" hantiert worden, obwohl wir in einem Staat leben, dessen rechtsstaatliche Qualität vollkommen unangetastet ist, auch wenn es in wesentlichen politischen Fragen tiefe Gegensätze gibt.
— Ich habe genau gelesen, was Herr Biedenkopf gesagt hat, und ich gehe davon aus, daß er jedes Wort von dem, was ich hier gesagt habe, unterschreiben würde.
Die Überzeugung, daß politische Gegensätze mit demokratischen Mitteln ausgetragen werden müssen, ist tiefer verwurzelt, als es manche Anhänger von Bewegungen wahrhaben wollen.
Es gilt unverändert: Niemand muß sich in unserem Staat zum Helden emporstilisieren, wenn er für etwas eintritt, was die verfassungsmäßige Demokratie nicht nur nicht verbietet, sondern ausdrücklich gewährleistet und schützt: Oppositions- und Meinungsfreiheit innerhalb und außerhalb dieses Hauses.
Man muß in einer Demokratie akzeptieren, daß die politische Mehrheit nicht schon deswegen verfassungswidrig ist, weil sie sich nicht der Überzeugung der Minderheit anschließt.
Aber es ist ebenso falsch zu glauben, daß alle legalen Beschlüsse auch legitim seien. Legitimität ist mehr; sie bezieht sich auf gemeinsame politische Grundüberzeugungen, und ohne diesen Bezug werden die Mehrheitsentscheidungen zur Unterwerfung der Minderheit und zu ihrer dauernden Ausgrenzung führen. Die Aufforderung zum Widerstand auf der einen Seite ist darum ebenso töricht wie die Versuche, die Überzeugungen derjenigen Mitbürger, die sich selbst den Namen Friedensbewegung gegeben haben, als schlechthin in verfassungsfeindlicher Absicht ferngesteuert zu diskreditieren, als „Fünfte Kolonne". Wir brauchen keine geistigen Barrikaden, die unser Volk in Gute und Böse, in Rechtgläubige und Ketzer aufteilen und die aus einer demokratischen Auseinandersetzung den Kampf feindlicher Gruppen um die Macht werden lassen.
Unsere Demokratie ist nicht gefährdet. Die Einflüsse der Extremisten sind minimal. Das muß nicht so bleiben. Demokratisches Bewußtsein ist keine Selbstverständlichkeit. Das repräsentative System wird auf Dauer nur erhalten bleiben, wenn sich die Bürger selbst in ihm repräsentiert sehen. Zur Selbstzufriedenheit besteht wahrlich kein Anlaß. Es ist sehr wohl eine berechtigte Frage, warum erst die ökologische Katastrophe des Waldsterbens mit erheblichen ökonomischen Folgen eintreten mußte, ehe Widerstände in allen Fraktionen gegen weitergehende Umweltschutzentscheidungen allmählich überwunden werden konnten. Gerhart Baum wird dazu noch näher ausführen, welche Entscheidungen wir im Bereich des Umweltschutzes anstreben und daß Umweltschutz für uns Verfassungsrang hat.
Es ist sehr wohl notwendig, daß dieses Parlament und daß die Parteien langfristiger, grundsätzlicher und rechtzeitiger die politischen Fragen behandeln müssen, die die Menschen gegen Ende unseres Jahrhunderts in zunehmendem Maße beunruhigen und beschäftigen, nämlich die Erhaltung des Friedens mit Waffen, die unsere Vernichtung bewirken können, die Versöhnung mit der Umwelt, die Beherrschung und Akzeptanz der modernen Technologien und der neuen Medien in Wirtschaft, Arbeitsleben und im privaten Bereich, die Verantwortung der Wissenschaft für die politischen Folgen ihrer Erkenntnisse und schließlich die ernsthafte Beschäftigung mit den Folgen, die sich aus dem dramatischen Auseinanderfallen des Lebensstandards in den verschiedenen Teilen dieser Welt für uns selbst ergeben. Dabei sollten wir keineswegs vergessen, unseren Mitbürgern zu sagen, daß wir es sind, die trotz unserer wirtschaftlichen Probleme im Vergleich zu anderen Ländern geradezu auf einer Insel des Wohlstands leben.
Die Bewährung in diesen Fragen ist ein besserer Schutz unserer Verfassung als die schlichte Frage, ob die Ausrüstung und die Ausbildung der Polizei ausreichen, um die äußeren Folgen sozialer und politischer Spannungen zu beherrschen. Es darf aber auch kein Zweifel daran bestehen, daß sie ausreichen müssen. Der Staat kann, darf und wird sich nicht aufgeben. Aber die Ursachen politischer Spannungen können mit der Polizei und ihren Mitteln nicht behoben werden.
Das sage ich unabhängig davon, daß wir der Polizei des Bundes und der Länder unseren Dank für ihre aufopferungsvolle Arbeit in schwieriger Lage aussprechen.
Ich möchte auf ein paar Einzelpunkte eingehen, die in den nächsten Monaten für Entscheidungen erkennbar wichtig sein können.
Erstens. Hier ist von der beabsichtigten Novellierung des Tatbestands des Landfriedensbruchs gesprochen worden. Dazu gibt es, wie jeder weiß, eine Koalitionsvereinbarung. Wir werden uns an diese Koalitionsvereinbarung halten.
Aber wir werden gemeinsam den Inhalt dieser Vereinbarung auf den Prüfstand einer öffentlichen Anhörung stellen, in der die Praktiker, die Polizei, die
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Dr. Hirsch
Organe der Rechtspflege, die Anwaltschaft, auch die Gewerkschaften, ihre Stellungnahme zur Praktikabilität dieser Vorstellungen darlegen können. Wir werden sehr sorgsam prüfen, welche Auswirkungen sich aus den neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Landgerichts Krefeld in einschlägigen Verfahren mit, wie mir scheint, neuen Rechtsgrundsätzen für diese Novellierungsabsicht ergeben.
Zweitens. Die Privatsphäre des Bürgers muß auch in dem berühmten Orwellschen Jahr 1984 gewahrt bleiben. Darum kommt es uns bei der Novellierung des Datenschutzgesetzes nicht nur darauf an, daß das Gesetz der schnellen technischen Entwicklung Rechnung trägt, sondern vor allem müssen der individuelle Rechtsschutz — auch im Sicherheitsbereich — und die Kontrollmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragten verbessert werden.
Der Datenschutz ist auch heute noch keine Selbstverständlichkeit. Es hat in Bund und Ländern in den letzten Jahren sowohl ermutigende Fortschritte als auch wesentliche Fehlleistungen gegeben, die sich nicht wiederholen oder fortsetzen sollten.
Die Einführung der neuen Personalausweise — Herr Kollege Ehmke, ich muß dazu sagen, aus Ihren Bemerkungen hatte ich den Eindruck, daß Ihnen nicht bekannt ist, daß dieses Gesetz verabschiedet ist — wird aber, worin wir übereinstimmen, viele Fragen auslösen. Der Bundestag hatte 1980 einmütig beschlossen — ich nehme an, mit allen Stimmen der Mitglieder dieses Hauses —, daß die Einführung dieser Ausweise besondere Datenschutzregeln im Sicherheitsbereich voraussetzt. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben das aufgegriffen und die Forderung dieses Hauses sehr eindrucksvoll präzisiert. Auch wir teilen unverändert diese gemeinsame Überzeugung und sind beunruhigt darüber, daß die notwendigen bereichsspezifischen Regeln im Sicherheitsbereich bisher keine für uns erkennbar greifbaren Formen angenommen haben. Wir erinnern darum erneut an die Vorlage des Amtshilfeberichts, der der Ausgangspunkt vieler Überlegungen in diesem Bereich sein muß.
In wenigen Tagen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz veröffentlicht werden. Wir erwarten uns von dieser Entscheidung grundsätzliche Ausführungen des Senats über den Datenschutz im Rahmen der verfassungsmäßigen Grundrechte. Aber unabhängig davon wird sich die politische Frage stellen, wie es mit der Volkszählung weitergehen soll. Wir halten sie grundsätzlich für erforderlich. Aber sie wird und kann inhaltlich beschränkt werden, und sie muß vor allem den Schutz der Anonymität auch im Verwaltungsvollzug wahren. Wir werden dazu den Gesetzentwurf, den wir Anfang dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt haben, erneut präsentieren.
Die unerwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat — das muß man rückblickend sagen — ebenso wie die Arbeit der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dem Grundgedanken des Datenschutzes geholfen, dem Grundgedanken nämlich, daß die Privatsphäre des einzelnen Vorrang vor der Verwaltungsrationalität des Staates haben und behalten muß.
Drittens. Der Schutz der Minderheiten ist unverzichtbar; das gilt in vielen Bereichen. Die klassischen Minderheiten unter uns sind die Ausländer. Ich brauche unsere Grundsätze zur Ausländerpolitik hier nicht zu wiederholen; sie sind bekannt und haben sich nicht geändert. Gerade unsere Erfahrungen in der Türkei haben uns darin bestärkt, daß die Bundesrepublik keine Maßnahmen treffen sollte, die auch in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft nicht einmal erwogen werden und tief in Entscheidungen eingreifen würden, die sich auf den engsten Kreis der Familie beziehen und die wir gegenüber unseren eigenen Landsleuten keinesfalls dem Staat überlassen würden.
Wir sind uns allerdings der Tatsache bewußt, daß es ein Defizit an Integration auch langjährig bei uns lebender ausländischer Arbeitnehmer gibt, insbesondere im Bereich Schule und Wohnen, und diese Integration ist kein einseitiger Prozeß. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Integration ausländischer Arbeitnehmer — so heißt ihre zutreffende Bezeichnung — leistet hier eine Arbeit, die im wohlverstandenen Interesse der Bundesrepublik liegt, bei der sie jede Förderung und Unterstützung verdient
und hinsichtlich der sie — wie ich sicher weiß — das volle Vertrauen der Mehrheit dieses Hauses genießt.
Dem Gespräch mit dem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Poul Hartling, sehen wir mit besonderem Interesse entgegen. Wir wollen eine über diesen Besuch hinausreichende offene Zusammenarbeit im Interesse der Menschen, die ihre Heimat aus politischen Gründen verlassen mußten.
Es ist ganz unbestreitbar, daß die hohe Zahl ausländischer Asylbewerber in den letzten Jahren deswegen negative Folgen gehabt hat, weil der massenweise Mißbrauch des Asylrechts offenkundig war.
Allerdings sind diese Menschen, die wir Wirtschaftsflüchtlinge nennen, ja eigentlich Armutsflüchtlinge. Sie sind die Folge unseres eigenen Unvermögens, die weltwirtschaftlichen Zusammenhänge so zu regeln, daß alle Menschen auf dieser
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Erde Platz, Raum und Möglichkeit zum Leben in ihren eigenen Ländern haben; das ist der Punkt.
Inzwischen ist die Zahl der Asylbewerber dramatisch zurückgegangen. Ich wünschte, daß die Zahl der Staaten, die ihre Bürger politisch verfolgen, ebenso drastisch zurückgegangen wäre. Es war darum verdienstvoll, daß der Flüchtlingskommissar unsere Aufmerksamkeit auf die Sammelunterkünfte gelenkt hat, in der Asylbewerber wohnen müssen. Er hat die Kernpunkte seiner Kritik aufrechterhalten und stimmt darin mit manchen Organisationen der Wohlfahrtspflege überein, so in der verheerenden Wirkung der langfristigen Verweigerung der Arbeitserlaubnis oder der engen räumlichen Beschränkung der Aufenthaltsgestattung, um nur wenige Punkte zu nennen, die wir im Innenausschuß im einzelnen erörtert haben. Unsere Besuche in den Sammelunterkünften, die wir fortsetzen werden, waren teilweise außerordentlich unerfreulich, weil die Behandlung der Asylbewerber — bei sehr bescheidenen Ansprüchen — in der Tat häufig zu wünschen übrigließ.
Wir werden unsere Entscheidungen bei einer Novellierung des Asylrechts an der sachgerechten Lösung dieser erheblichen sozialen Probleme ausrichten. Und: Wir wollen die gesetzgeberisch noch ungelöste Kollision von Asyl- und Auslieferungsrecht in der bisherigen Form nicht verlängern. Alle drei Bereiche gehören in eine einheitliche und nach unserer Meinung auch sehr schnell zu bewirkende Novellierung des Asylrechts hinein.
Viertens. Innenpolitik ist für uns nicht in erster Linie ein Instrument der Ausübung staatlicher Macht. Es ist ein Mittel, den inneren Frieden zu fördern, dem Bürger Freiräume zu schaffen, seine Privatsphäre zu schützen, ihn durch Entbürokratisierung vor überflüssiger Gängelei zu bewahren, das vielfältige kulturelle Leben zu fördern, ohne es durch staatliche Vorgaben in genehme und unge-nehme Kunst aufzuteilen. Es ist ein Mittel, die Mitarbeit und die Mitverantwortung des Bürgers in freiwilligen Organisationen zu stärken.
Für all diese Bereiche zeigt der Haushalt positive Ansätze. Der Innenminister kann sicher sein, daß wir ihn in diesen Bereichen uneingeschränkt unterstützen werden. Die Liberalen werden sich als verläßliche Koalitionspartner erweisen, wo wir uns auf gemeinsame Ziele verständigt haben. Wir werden den Innenminister im Rahmen der Koalitionsvereinbarung unterstützen, und wir sind den Kollegen Miltner, Dr. Laufs und anderen sehr dankbar, daß sie sich so tatkräftig um die Ausfüllung dieser Vereinbarung bemühen.
Niemand aber braucht zu fürchten — auch nicht in der Opposition —, daß die eigene Handschrift der Liberalen verlorengeht. Sie wird unübersehbar bleiben.