Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf meine Vorredner eingehe, möchte ich hier — den Beifall des gesamten Hauses erwartend — rügen, daß wir, wenn wir über ein Problem, für das schließlich die Länder zuständig sind, nämlich über die Finanzsituation der Gemeinden, reden, eine leere Bundesratsbank vor uns haben.
Ich halte das für sehr befremdlich.
— Nein, nein! Nach dem, was Sie, Herr Gattermann, gesagt haben, waren wir das ganz allein. Aber auf Sie gehe ich noch besonders ein, weil das angemessen ist.
Entweder also haben wir, die SPD/FDP-Koalition, die Gemeinden zugrunde gerichtet — das hat der Herr von Schmude gesagt —, oder es stimmt das, was Sie, Herr Voss, jetzt in bezug auf das Gutachten des Sachverständigen gesagt haben, nämlich die Gemeinden seien konsolidiert. Eines kann ja nur stimmen! Entweder haben wir sie zugrunde gerichtet, oder sie sind konsolidiert.
Sie müssen sich nun einmal entscheiden oder vielleicht Ihre Beamten bitten, sich zu entscheiden und zu sagen, was denn nun richtig ist.
Die zweite Bemerkung zu Ihrer Rede, Herr Voss: Sie haben davon gesprochen, durch Ihre Politik seien insbesondere die Personalausgaben im öffentlichen Dienst — auch und besonders in den Gemeinden — gesenkt worden. Sie haben dann eine Rechnung aufgemacht, wieviel die Gemeinden dadurch gespart haben. Dabei haben Sie leider vergessen, zwei Umstände zu berücksichtigen:
Der erste Umstand — wenn Sie auf die Beamtenbesoldung abstellen — ist, daß ja die Mehrzahl der bei den Gemeinden Beschäftigten nicht Beamte, sondern Arbeiter und Angestellte sind. Das heißt, daß durch die gesetzliche Vorgabe, die Sie gemacht haben, in diesem Bereich die Personalkosten nicht wesentlich gesenkt worden sind.
Der zweite Punkt, Herr Voss, ist gravierender. Sie sagen: Weil die Personalausgaben in den Gemeinden nicht um soundso viel Prozent gestiegen sind, haben die Gemeinden gespart. Auf dieser Grundlage machen Sie eine Konsolidierungsrechnung auf. Das alles sind natürlich Luftbuchungen; das ist klar. Denn ein vernünftiger Kämmerer einer Gemeinde geht von realistischen Besoldungs- und Tariferhöhungen aus, nicht von Luftbuchungen mit 5 oder 6 %, auf deren Basis er dann, Ihrer Argumentation folgend, sagen könnte: Wieviel Geld habe ich dadurch gespart, daß diese Tariferhöhung nicht gekommen ist! Das stimmt also nicht,
und das wird Ihnen auch jeder vernünftige Kämmerer sagen.
Herr von Schmude, auf Sie einzugehen lohnt sich in einem Punkt. Sie haben — das habe ich dem Handbuch entnommen — sozusagen auf zwei Schultern zu tragen: Sie sind Kreistagsabgeordneter gewesen und haben von daher, wie ich annehme, auch eine besonders enge Beziehung zu Gemeinden und deren finanziellen Problemen. Sie sind andererseits aber auch stellvertretender Landesvorsitzender der Mittelstandsvereinigung Ihrer Partei, und nach meinem Eindruck hat die letztgenannte Funktion, die Sie ausgeübt haben, zu der Rede geführt, die Sie hier heute gehalten haben. Für die Gemeinden ist das bedauerlich.
Der Herr Waffenschmidt — —
— Immer ruhig, Herr Kansy! Auf Ihre Zwischenrufe können wir gerne verzichten. Versuchen Sie einmal, sich ein bißchen zurückzuhalten.
Herr Waffenschmidt, Sie sind in einer besonders schwierigen Situation.
— Doch, das sind Sie! Ich bin gespannt darauf, wie Sie sich daraus lösen werden. Als Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung müßten Sie eigentlich die Interessen der Gemeinden vertreten und in einigen Punkten dem Entschließungsantrag, auf den ich gleich komme, nicht von vornherein ablehnend gegenüberstehen. Andererseits sind Sie als Mitglied der Bundesregierung natürlich gezwungen oder verpflichtet, die gemeindefeindliche Politik, die die Bundesregierung macht, mitzutragen.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2837
Dr. Struck
Jetzt komme ich zu dem Herrn Kollegen Gattermann. Da greife ich eine Bemerkung von Ihnen auf. Es ist natürlich richtig — und ich stehe hier überhaupt nicht an, dies zu bestreiten —, daß wir Sozialdemokraten, als wir in der Verantwortung waren, ebenfalls Gesetze gemacht und Maßnahmen getroffen haben, die die Gemeinden belastet haben. Das hat ja niemand von uns bestritten. Ich sage hier noch mal ganz eindeutig: Die Abschaffung der Lohnsummensteuer, unter der besonders viele Städte in Nordrhein-Westfalen zu leiden hatten und zu leiden haben, war keine gute Maßnahme. Da bin ich im Gegensatz zu Ihnen anderer Auffassung, Herr Gattermann.
— Ja, ich weiß, Sie haben Herrn Matthöfer zitiert. Aber man muß doch auch als Politiker so ehrlich sein — meine ich jedenfalls —, eine Maßnahme, die man im nachhinein als falsch erkannt hat, als solche zu bezeichnen. Wir stehen doch nicht an, uns zu Fehlern zu bekennen.
Herr Gattermann, Sie haben darauf verwiesen, daß Ihre eigene Gemeinde, aus der Sie kommen, in einer schlechten finanziellen Situation sei. Das ist eigentlich der Punkt, an dem wir ansetzen wollen. Wir bestreiten doch niemals, daß es allgemeine Statistiken gibt, aus denen sich ergibt, daß es im Schnitt einigen Gemeinden gut und anderen schlecht geht. Aber das Entscheidende ist: Die Aussage, daß es den Gemeinden im Schnitt gut geht, hilft einem Stadtkämmerer in Duisburg oder Braunschweig oder Dortmund nicht. Denen geht es nämlich ganz bestimmt nicht gut. Denn sonst wäre eine Stadt wie Dortmund oder Braunschweig — das hat nichts mit den Mehrheitsverhältnissen dort zu tun — nicht gezwungen, Bibliotheken zu schließen, Hallenbänder dichtzumachen und Leute zu entlassen.
Denn die Finanzsituation verlangt von den Kämmerern diese einschneidenden Maßnahmen.
— Nein. Unser Punkt ist: Wir wollen die Finanzsituation der Gemeinden verbessern, damit die Gemeinden investieren können und dadurch Arbeitslosigkeit bekämpft wird. Das ist doch der entscheidende Punkt. Wir machen das doch nicht nur als Selbstzweck. Sondern: wenn es den Gemeinden besser geht, gibt es weniger Arbeitslose in der Bundesrepublik Deutschland.
Das ist doch wohl klar, Herr Gattermann.
Nun will ich etwas zu unserem Entschließungsantrag sagen. Ich bitte die Kollegen von der Regierungskoalition, in den Beratungen, auch im Finanzausschuß, bei diesem Entschließungsantrag zu berücksichtigen — das sage ich auch den Kollegen auf der Regierungsbank —, daß die SPD nicht die
Wertschöpfungssteuer einführen will. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion will, daß geprüft wird,
was es mit der Wertschöpfungssteuer auf sich hat.
Wir wollen feststellen, ob z. B. das, was der Sachverständigenrat, die kommunalen Spitzenverbände und andere Sachkundige, besonders der Wissenschaftliche Beirat beim Finanzministerium, zu diesem Thema gesagt haben, stimmt, ob die Wertschöpfungssteuer ein geeignetes Äquivalent für die bisher geltende Gewerbesteuer ist.
— Nein. Ihr Nachteil ist, Herr Gattermann, daß Sie unseren Entschließungsantrag nicht gelesen haben. Unser Entschließungsantrag sagt nämlich eindeutig: Das soll geprüft werden. Er sagt nicht: Es soll eine Wertschöpfungssteuer festgelegt werden. Denn wir sind uns auch der Risiken dieser Steuern bewußt. Natürlich nehmen wir Kritik, die an dieser Steuer auch von sachkundiger Seite kommt, durchaus ernst. Aber es soll auf jeden Fall geprüft werden. Und dann werden wir sehen, ob sie ein Äquivalent für die Gewerbesteuer sein kann. Aber solange ein angemessenes Äquivalent, das bestimmte Bedingungen erfüllen und besonders die Finanzautonomie der Gemeinden zum Inhalt haben muß, nicht da ist, bleibt für uns der Satz richtig, daß die Gewerbesteuer für die Gemeinden die Säule des Gemeindefinanzsystems bleibt. Wir wehren uns gegen jeden Eingriff in die Gewerbesteuer. Jedes andere Modell, das dazu führen würde, daß die Finanzautonomie der Gemeinden beeinträchtigt wird, etwa durch eine Ankoppelung an die Umsatzsteuer, wird unsere Ablehnung finden.
Nun hat der Bundeskanzler vor dem Deutschen Städtetag eine Garantie zum Bestand der Gewerbesteuer abgegeben.
Da habe ich ja nun meine Zweifel bei den Garantien, die der Herr Bundeskanzler abgegeben hat. Die Ausbildungsplatzgarantie: Was ist daraus geworden?
Und die Aufschwunggarantie!
Und die Garantie — das ist der letzte Punkt — für die Kollegen auf den Werften in Bremen! Wenn diese Qualität der Garantie damit verbunden ist, dann habe ich Angst um die Städte und Gemeinden in Deutschland.
2838 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983
Dr. Struck
Wir vertrauen da viel mehr dem Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Jochen Vogel. Der hat nämlich auch vor dem Deutschen Städtetag zu diesem Thema geredet. Er hat gesagt:
Wer es mit der Selbstverwaltung ernst meint, muß daran festhalten, daß den Städten sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ein Höchstmaß an eigener Verantwortung gebührt.
Städte, deren Investitionsprogramme de facto in Bonn, in den jeweiligen Landeshauptstädten oder bei den Regierungspräsidenten aufgestellt werden, sind in Wahrheit Außenstellen der Zentralbehörden, nicht aber Selbstverwaltungskörperschaften im Sinne der deutschen Städtetradition.
Diesen zitierten Ausführungen von Jochen Vogel kann man uneingeschränkt zustimmen. Ich freue mich, daß Sie das auch tun. Jochen Vogel versteht nämlich auch im Gegensatz zum Bundeskanzler etwas von diesem Thema, denn schließlich war er zwölf Jahre Oberbürgermeister von München
und zuletzt amtierender Präsident des Deutschen Städtetags.
— Ja, der Herr Bundeskanzler ist ein Generalist. Darum kann er davon ja auch nichts wissen.
— Sie müssen sich nun beruhigen. Der Bundeskanzler steht nun mal im Blickpunkt der Kritik, und wenn er Angriffsflächen bietet, muß man diese auch kennzeichnen. Es ist wenig, was ich zu diesem Thema sage. Man könnte ja noch eine ganze Menge mehr dazu sagen.
Wir werden jedenfalls über die Frage der Wertschöpfungsteuer ausführlich diskutieren müssen. Ich weiß nicht, ob Sie, Herr Kollege Daniels, auch noch darauf eingehen werden. Ich wäre jedenfalls den Kollegen im Finanzausschuß sehr dankbar, wenn wir uns nicht von vornherein festlegten auf diese Steuer oder auf dieses Modell oder auf ein anderes Modell, sondern sehr genau prüften, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Modelle haben.
Ich stimme auch dem Kollegen Gattermann zu. Das, was wir uns vorgenommen haben, nämlich Fortführung der Gemeindefinanzreform, ist keine Aufgabe, die man in einigen wenigen Jahren erledigen kann. Es ist eine Aufgabe, die man in großer gemeinschaftlicher Zusammenarbeit erledigen muß. Weil die Lösung der Frage, was mit der Gemeindefinanzreform wird, sehr lange dauern wird, müssen wir Politiker in Bonn Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden ergreifen.
Ich möchte deswegen einige Erläuterungen zu unserem Gesetzentwurf geben.
Ich habe gesehen — ich habe auch die Drucksache mitgebracht —, daß Sie jetzt eine Große Anfrage zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksache 10/680 vom 25. 11. 1983 — einbringen wollen. Das ist ein bißchen spät. Das haben Sie doch nur gemacht, weil wir einen Gesetzentwurf eingebracht und einen Entschließungsantrag gestellt haben.
Aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit solchen Großen Anfragen helfen Sie den Gemeinden ganz und gar nicht;
denn die Situation der Gemeinden ist bekannt. Man muß konkret werden und handeln wollen.
Unser Gesetzentwurf hat im wesentlichen folgenden Inhalt:
Überkommene Gewerbesteuerprivilegien werden unverzüglich abgebaut. Wir wollen, daß in Zukunft diejenigen größeren und kapitalintensiven Betriebe einbezogen werden, die bis jetzt als Freiberufler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Mich wundert ja, weil ich weiß, daß auch die Kollegen von der FDP und der CDU viel mit Kreishandwerkerschaften zu tun haben, daß Sie hier — auch Herr von Schmude hat das getan — so ohne weiteres über die berechtigten Beschwerden von Handwerksmeistern hinweggehen, die gerade deshalb, weil sie über der Freibetragsgrenze liegen, Gewerbesteuer zahlen müssen, während nebenan der große Zahnarzt mit seinem Labor und seiner riesigen Praxis überhaupt keine Gewerbesteuer zahlt. Das ist doch nicht gerecht; da ist doch keine Steuergerechtigkeit in diesem Punkt.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf zu diesem Thema einige Punkte eingebaut, die nicht dazu führen, Herr von Schmude, daß es eine Arbeitsplatzvernichtungssteuer ist. Wir haben bestimmte Grenzen eingebaut. Herr Gattermann hat auch schon darauf hingewiesen. Wir sollten uns sehr ausführlich darüber unterhalten, denn wir glauben, daß man mit diesen Freistellungen, insbesondere der großen Zahnarztlabors, der Apparatemedizin, in Zukunft nicht mehr weiterkommen kann, daß damit die Grundsätze — —
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1983 2839
Dr. Struck
— Herr Kollege Gattermann, erzählen Sie mir nicht, daß ein Zahnarzt gewerbesteuerpflichtig ist.
— Aber wenn er es selbst macht? Wir wissen doch genau, Herr Kollege Gattermann, wie die tatsächliche finanzielle Situation von Zahnärzten ist. Darüber müssen wir uns unterhalten.
— Nein, ich habe von Zahnärzten geredet. — Der Realsteuercharakter der Gewerbesteuer wird nach unseren Vorstellungen zusätzlich verstärkt, indem die 1983 wirksam gewordenen Maßnahmen — Hinzurechnungskürzungen bei Dauerschuldzinsen und Dauerschulden — rückgängig gemacht werden.
Diese Beschlüsse der neuen Koalition treffen insbesondere die Gemeinden in den Krisenregionen unseres Landes, z. B. in Nordrhein-Westfalen. Diese Gemeinden erleiden die höchsten Gewerbesteuereinbußen.
Aber auch ein steuerlicher Gesichtspunkt spricht gegen die Hinzurechnungskürzungen. Sie sind wirtschaftspolitisch deshalb problematisch, weil das Eigenkapital gegenüber den Dauerschulden benachteiligt wird. Die Fremdfinanzierung wird prämiert und angereizt, und das ist wirtschaftspolitisch nun wirklich falsch.
Zum dritten und wesentlichen Punkt unseres Gesetzentwurfs: Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird ab 1985 von 15 auf 16 % erhöht. Meine Damen und Herren, zur Begründung möchte ich Ihnen einige Sätze aus einer Bundestagsdrucksache vorlesen:
Das Ziel einer deutlichen Belebung der kommunalen Investitionstätigkeit zur Abstützung der Konjunktur, der Beschäftigung und des Wachstums kann nur durch eine dauerhaft bessere finanzielle Grundausstattung der Gemeinden erreicht werden.
Diese Aufgabe kann nicht alleine von den Ländern mit Hilfe ihrer Finanzausgleichsgesetze geleistet werden, zumal diese Gesetze jährlich neu beschlossen werden ...
Der Bund trägt aber als Träger der Steuergesetzgebung eine ganz entscheidende Mitverantwortung. Insbesondere hat der Bund mit seiner Verantwortung für die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik die Aufgabe, die Gemeinden so auszustatten, daß sie zu einem konjunkturgerechten Verhalten in der Lage sind ...
Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, den Gemeindeanteil an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer von 14 v. H. auf 15 v. H. zu erhöhen.
Die Mitverantwortung des Bundes für die Gemeindefinanzen ist aktualisiert durch die Gesetzgebung dieses Jahres. Hierdurch haben die Gemeinden Steuereinnahmen verloren, oder ihnen wurden durch Steuergesetzgebung zusätzliche Aufgaben auferlegt, wie z. B. durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Ich habe aus der Drucksache 8/923 vom 21. September 1977 zitiert, einem Gesetzentwurf der CDU/ CSU.
Wir haben diesen Gesetzentwurf damals abgelehnt.
— Ja, ja, ich werde Ihnen aber auch sagen, weshalb wir ihn abgelehnt haben. Es bestand nämlich zu dem damaligen Zeitpunkt, 1977/78, überhaupt keine Notwendigkeit zur Erhöhung des Gemeindeanteils.
— Sie können das ja nicht wissen, weil Sie damals noch nicht hier waren.
1978 stiegen die kommunalen Sachinvestitionen um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr, 1979 um 15,3 % und 1980 um 14,6 %. Das heißt, daß zu dem damaligen Zeitpunkt die Gemeinden noch Geld hatten, das sie investieren konnten — im Gegensatz zu heute.
Ihr Gesetzentwurf ist damals also zu Recht abgelehnt worden. Nun kommen wir zur Gegenwart. Nach Ihren Eingriffen in das Steueraufkommen der Gemeinden von 1983 und 1984 gelten Ihre damaligen Worte heute jedoch in besonderem Maße.
Die Beschlüsse dieser Koalition sind die Ursachen für die Finanznot der Kommunen, beginnend Ende 1982. Deshalb muß diese Koalition auch hier in Bonn die Konsequenzen ziehen und den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ab 1985 um 1 % erhöhen.
Unser Gesetzentwurf wird nicht nur Freude bei den Gemeinden hervorrufen, sondern er wird uns auch Arger einbringen. Aber Politik besteht nicht nur darin, allen Leuten etwas Freundliches zu sagen. Bei denen, die betroffen sind, wird dieser Gesetzentwurf allemal Ärger hervorrufen. Aber wir müssen aus der Unverbindlichkeit der Debatte über die Finanzsituation der Gemeinden heraus; wir wollen Klarheit über die Vorstellungen der Regierungskoalition haben. Wir wollen wissen, ob Sie ernsthaft den Gemeinden helfen wollen; denn wer den Gemeinden hilft, bekämpft Arbeitslosigkeit. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion jeden-
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Dr. Struck
falls will das. Wir halten unser Wort, das wir den kommunalen Spitzenverbänden gegeben haben: Es muß endlich gehandelt werden.