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    Plenarprotokoll 10/39 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 39. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2693 C Fragestunde — Drucksache 10/683 vom 25. November 1983 — Nachrüstungstermine für die Pershing-II- Standorte in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Heilbronn MdlAnfr 6, 7 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 2675 B, D, 2676 A,B,C,D, 2677 A,B ZusFr Dr. Spöri SPD 2675 C, D, 2676A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . 2676A, 2677A ZusFr Heyenn SPD 2676 C ZusFr Berger CDU/CSU 2676 D ZusFr Kirschner SPD 2676D, 2677 A ZusFr Conradi SPD 2677 B Teilnahme von Soldaten in Uniform an Parteiveranstaltungen MdlAnfr 10 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 2677 C, D, 2678 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2677C, D ZusFr Duve SPD 2677 D ZusFr Heistermann SPD 2678 A Einbeziehung von Reservisten in den Erlaß über die politische Betätigung von Soldaten MdlAnfr 11 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Klejdzinski SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 2678 B, C, D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2678C, D Benachteiligung von Bundeswehrsoldaten wegen Zugehörigkeit zu den GRÜNEN und politischer Aktivitäten außerhalb des Dienstes MdlAnfr 12, 13 25.11.83 Drs 10/683 Heyenn SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 2679 A, B, C, D, 2680 A, B, C, D, 2681 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 2679A, 2680 A ZusFr Jungmann SPD 2679 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD . . . . 2679C, 2680 D ZusFr Duve SPD 2679 C ZusFr Lambinus SPD 2680 B,C ZusFr Conradi SPD 2680 C ZusFr Peter (Kassel) SPD 2681 A ZusFr Berger CDU/CSU 2681 B ZusFr Breuer CDU/CSU 2681 B ZusFr Kirschner SPD 2681 C ZusFr Heistermann SPD 2681 C Disziplinarische Belangung des Hauptmanns Carl Alfred Fechner wegen politischer Betätigung gegen die Aufstellung amerikanischer Mittelstreckenraketen MdlAnfr 14 25.11.83 Drs 10/683 Kirschner SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . 2682 A, C, D, 2683 A, B, C ZusFr Kirschner SPD 2682 B, C, D ZusFr Jungmann SPD 2682 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 ZusFr Peter (Kassel) SPD 2683 A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 2683 B ZusFr Berger CDU/CSU 2683 C Konstituierung der Prüfungsausschüsse und -kammern nach Inkrafttreten des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes MdlAnfr 19 25.11.83 Drs 10/683 Schily GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg 2683 C, D, 2684A ZusFr Schily GRÜNE 2683 D ZusFr Schanz SPD 2684 A Anträge von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern auf Gewährung von Lebensunterhalt wegen der Einberufung der Familienväter zum Wehrdienst in ihrem Heimatland; Prüfung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Land MdlAnfr 17, 18 25.11.83 Drs 10/683 Dolata CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2684 B,C,D ZusFr Dolata CDU/CSU 2684 C Schutz des ungeborenen Lebens durch sozialpolitisch flankierende Maßnahmen wie Finanzierung von Beratungsstellen und Förderung der Sexualaufklärung MdlAnfr 20, 21 25.11.83 Drs 10/683 Frau Potthast GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 2684 D, 2685 A,B,C,D ZusFr Frau Potthast GRÜNE . . . . 2685 A, B, D ZusFr Frau Nickels GRÜNE 2685 C Zahl der nach dem 1. 7. 1984 aus dem Verkehr gezogenen Medikamente; Übertragbarkeit der bei Tierversuchen gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen MdlAnfr 22, 23 25.11.83 Drs 10/683 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2686A, B, C, D, 2687A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU 2686B, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 2687 A ZusFr Frau Nickels GRÜNE 2687 B ZusFr Horacek GRÜNE 2687 B Vorwürfe des Bundesrechnungshofs über die Fehlverwendung von Mitteln des Bundesjugendplans MdlAnfr 24, 25 25.11.83 Drs 10/683 Breuer CDU/CSU Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2687 C, D ZusFr Breuer CDU/CSU 2687 D Zusammenlegung von Teilen des Deutschen Wetterdienstes mit dem Amt für Wehrgeophysik MdlAnfr 27 25.11.83 Drs 10/683 Buckpesch SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2688 B, C ZusFr Buckpesch SPD 2688 C Finanzierung einer Verlängerung der Leitdämme des Hafens Norddeich zur Erhaltung der Schiffbarkeit zwischen Norddeich und Norderney MdlAnfr 28 25.11.83 Drs 10/683 Buckpesch SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2688 D ZusFr Buckpesch SPD 2688 D Verhinderung des Schwarzhandels mit Flugtickets zum Schutz seriöser Reisebüros MdlAnfr 29 25.11.83 Drs 10/683 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 2689 A, B, C ZusFr Stiegler SPD 2689 B ZusFr Ewen SPD 2689 B ZusFr Müntefering SPD 2689 C Bekämpfung des Flugticket-Schwarzmarktes MdlAnfr 30 25.11.83 Drs 10/683 Ewen SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 2689 C, D, 2690 A,B ZusFr Ewen SPD 2689 D ZusFr Müntefering SPD 2690 A ZusFr Stiegler SPD 2690 A Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesstraßen und Autobahnen zur Verringerung der Schadstoffemissionen bis zur Einführung von bleifreiem Benzin MdlAnfr 33, 34 25.11.83 Drs 10/683 Frau Geiger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2690 B,C,D, 2691 A,B ZusFr Frau Geiger CDU/CSU 2690 B, C, 2691 A,B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 2691 B Bundeseinheitliche Anwendung des § 11 der StVZO hinsichtlich des Prüfungsorts für Führerscheinbewerber angesichts der Praxis im bayerisch-hessischen Grenzbereich MdlAnfr 36 25.11.83 Drs 10/683 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2691 C,D ZusFr Klein (Dieburg) SPD 2691 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 III Umfang der für die Durchführung der Baustufe I a/I b im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen benötigten Waldflächen MdlAnfr 37 25.11.83 Drs 10/683 Vahlberg SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 2692A, B ZusFr Vahlberg SPD 2692 B Einfluß des Benachteiligtenprogramms auf den Stellenwert der Berufsfachschulen MdlAnfr 40 25.11.83 Drs 10/683 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW . 2692C, 2693 A,C ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . 2692D, 2693A Nächste Sitzung 2693 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2695* A Anlage 2 Behandlung der nach dem 1. 7. 83 gestellten und noch am 1. 1. 84 bei den Prüfungsausschüssen und -kammern anhängigen Kriegsdienstverweigerungsanträge MdlAnfr 15 25.11.83 Drs 10/683 Schily GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2695* B Anlage 3 Feststellung von krebserregenden Aflatoxin M1 in der Milch MdlAnfr 16 25.11.83 Drs 10/683 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2695* C Anlage 4 Kenntnisstand der Ärzte in der Katastrophenmedizin MdlAnfr 26 25.11.83 Drs 10/683 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2696*A Anlage 5 Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr mit Österreich; Neuverhandlungen über das Kraftfahrzeugsteuer-Befreiungsabkommen und das Salzburg-Lofer-Abkommen MdlAnfr 31, 32 25.11.83 Drs 10/683 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 2696* B Anlage 6 Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr sowie Einführung von Grenzwerten MdlAnfr 35 25.11.83 Drs 10/683 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 2696* D Anlage 7 Einbeziehung der bisher nicht unter § 1 Abs. 2 der gemeinsamen Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung für das „Sonderprogramm Ausbildungsplätze" fallenden Bewerber, insbesondere aus der Region Ingolstadt MdlAnfr 38, 39 25.11.83 Drs 10/683 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 2697*A Anlage 8 Streichung des BAföG für Schüler der 11. Klasse bei unverschuldetem Nichterreichen des Klassenziels; Änderung des BAföG zur Vermeidung von Härtefällen MdlAnfr 42, 43 25.11.83 Drs 10/683 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . . 2697* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 2675 39. Sitzung Bonn, den 30. November 1983 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 36. Sitzung, Seite 2504 B, Zeilen 9 und 10: Der Zwischenruf des Abg. Graf Stauffenberg muß richtig lauten: „Das hat er doch nie gesagt! Das sagt Karl Barth!" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 2. 12. Antretter * 2. 12. Böhm (Melsungen) * 2. 12. Büchner (Speyer) * 2. 12. Dr. Bugl 30. 11. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Emmerlich 2. 12. Dr. Enders * 2. 12. Frau Fuchs (Köln) 2. 12. Gansel * 2. 12. Haase (Fürth) * 2. 12. Haase (Kassel) 2. 12. Dr. Hackel * 2. 12. Haehser 2. 12. Hartmann * 2. 12. Dr. Holtz * 2. 12. Dr. Hornhues * 2. 12. Immer (Altenkirchen) 2. 12. Jäger (Wangen) * 1. 12. Jansen 2. 12. Kastning 2. 12. Kittelmann * 2. 12. Lemmrich * 1. 12. Lenzer * 2. 12. Dr. h. c. Lorenz 2. 12. Dr. Müller * 2. 12. Offergeld 2. 12. Petersen 2. 12. Reddemann * 2. 12. Dr. Rumpf * 2. 12. Dr. Scheer * 2. 12. Schlaga 2. 12. Schmidt (München) * 2. 12. Schröer (Mülheim) 30. 11. Schulte (Unna) * 2. 12. Schwarz * 2. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 2. 12. Dr. Stark (Nürtingen) 2. 12. Stockleben 2. 12. Dr. Unland * 2. 12. Verheyen (Bielefeld) 30. 11. Vogt (Kaiserslautern) * 2. 12. Voigt (Sonthofen) 30. 11. Vosen 30. 11. Dr. Warrikoff 30. 11. Frau Dr. Wex 2. 12. Windelen 2. 12. Dr. Wittmann 2. 12. Dr. Wulff * 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Schily (GRÜNE) (Drucksache 10/683 Frage 15): Anlagen zum Stenographischen Bericht Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e. V.", daß die Rechtslage von Kriegsdienstverweigerungsanträgen, die nach dem 1. Juli 1983 gestellt wurden und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Januar 1984 noch bei den Prüfungsausschüssen und Prüfungskammern anhängig sind, unklar ist, da sie nicht von den Übergangsvorschriften des KriegsdienstverweigerungsNeuordnungsgesetzes erfaßt sind, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Fälle nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu behandeln? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Rechtslage auch für die nach dem 1. Juli 1983 gestellten Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen eindeutig ist. Die neuen Regelungen des Gesetzes über die Anerkennung und über die Dauer des Zivildienstes gelten bereits für die nach dem 30. Juni 1983 gestellten Anträge, über die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1984 noch nicht unanfechtbar oder rechtskräftig entschieden worden ist. Das bedeutet, daß auch die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung solche Anträge an das Bundesamt für den Zivildienst zur Entscheidung nach neuem Recht abzugeben haben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 16): Trifft es zu, daß in der Milch von Kühen, die mit von Schimmel befallenem, erdnußhaltigem Kraftfutter gefüttert werden, die vermutlich krebserregende Substanz Aflatoxin M, festgestellt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die langfristigen Gesundheitsgefahren durch die ständige Aufnahme kleiner Aflatoxinmengen, die wir mit der Nahrung aufnehmen? Es ist bekannt, daß in der Milch von Kühen, die mit schimmelpilzbefallenem Futter, wie bei erdnuß- oder baumwollsaathaltigem Kraftfutter, gefüttert werden, Aflatoxin M1 enthalten sein kann. Die Futtermittel-Verordnung legt daher den Höchstgehalt für Aflatoxine in Frischfuttermitteln für Milchtiere auf 0,01 mg/kg Futtermittel fest. Die Übertragungsrate vom Futtermittel in die Milch beträgt im allgemeinen nicht über 2 %. Enquete-Untersuchungen im norddeutschen Raum, in dem relativ hohe Mengen an Kraftfutter verabreicht werden, zeigen, daß die Rückstände an Aflatoxin M1 in Milch im Durchschnitt bei 0,03 µg/kg liegen. Diese Werte erreichen die in der Schweiz festgesetzte Höchstmenge von 0,05 µg/kg Rohmilch nicht. Sie betragen im übrigen weniger als 1 / 100 der in der Aflatoxin-Verordnung für andere Aflatoxine festgesetzten Werte. Für Aflatoxin M 1 in Milch ist bisher kein Grenzwert festgesetzt worden. Im Hinblick auf die größeren Verzehrsmengen von Milch, insbesondere bei Kindern, soll mit dem Bundesgesundheitsamt erörtert werden, ob es im Hinblick auf neuere Erkenntnisse einer Regelung zum Schutz der Gesundheit bedarf. 2696* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 Allgemein ist festzustellen, daß bei ständiger Aufnahme geringer Aflatoxinmengen mit der Nahrung Spätschäden nicht gänzlich auszuschließen sind. Die Bundesregierung hat deshalb wiederholt vor dem Verzehr angeschimmelter Lebensmittel, die Aflatoxine enthalten können, gewarnt. In der Aflatoxin-Verordnung vom 30. November 1976 ist zum Schutze des Verbrauchers für eine Reihe von Lebensmitteln der Gehalt an Aflatoxinen B1, B2, G1 und G2 auf die derzeit technisch unvermeidbaren Mengen begrenzt worden. Der Gehalt an besonders toxischem Aflatoxin B1 darf 5 µg/kg, der Gesamtgehalt 10 µg/kg nicht überschreiten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/683 Frage 26): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Ärzte nur in unzureichendem Maße über Kenntnisse auf dem Gebiet der Katastrophenmedizin verfügen? Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es der Verbesserung der Ausbildung in der Katastrophenmedizin im Rahmen der ärztlichen Ausbildung. Im Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte, der derzeit mit den Beteiligten erörtert wird, sind Änderungen vorgesehen, die diesem Ziel dienen. Im Prüfungsstoffkatalog für den Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung soll klargestellt werden, daß sich die Prüfung auch auf die Grundlagen der ärztlichen Versorgung bei einem Massenanfall von Kranken oder Verletzten zu erstrecken hat. Der Unterricht im Rahmen des Medizinstudiums richtet sich an den Prüfungsstoffkatalogen der Approbationsordnung für Ärzte aus. Die Standesorganisationen der Ärzte führen seit längerem und in großem Umfang Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Katastrophenmedizin durch. Seit dem Frühjahr 1979 werden auf Initiative der Bundesregierung auf den internationalen Seminarkongressen der Bundesärztekammer entsprechende, mit Bundesmitteln geförderte Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin bemüht sich ebenfalls seit mehreren Jahren um die Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ärzteschaft. Es ist festzustellen, daß das Interesse der Ärzteschaft an derartigen Fortbildungsveranstaltungen wächst. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/683 Fragen 31 und 32): Was gedenkt die Bundesregierung für die Beseitigung der schon über zwei Jahre dauernden Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr mit Österreich zu tun? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, falls weitere Verhandlungen mit Österreich zu keinen befriedigenden Ergebnissen führen, das Kraftfahrzeugsteuer-Befreiungsabkommen mit der Republik Österreich sowie das SalzburgLofer-Abkommen vom 14. September 1955 zu kündigen, um dann durch Neuverhandlungen finanziell tragbare Lösungen im Sinne des deutschen Transportgewerbes zu erreichen? Die Bundesregierung verhandelt seit Februar 1983 mit Österreich über den Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im Güterkraftverkehr. Der österreichische Verkehrsminister Lausecker hat am 24. November 1983 im Europäischen Verkehrsministerrat (CEMT) mitgeteilt, daß für die Brenner-Maut zu Beginn 1984 eine neutrale Regelung für Österreicher und Ausländer eingeführt wird. Die Bundesregierung würde eine solche Regelung als Teillösung der im Österreich-Verkehr bestehenden Schwierigkeiten betrachten. Sie wird die Verhandlungen mit Österreich zum Abbau der verbleibenden Wettbewerbsverzerrungen zügig fortsetzen. Ja. Beide Abkommen sind kündbar. Von der Kündigungsmöglichkeit wird die Bundesregierung erforderlichenfalls Gebrauch machen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/683 Frage 35): Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, welche Schadstoffbelastungen in der Bundesrepublik Deutschland durch den Flugverkehr verursacht werden, und beabsichtigt sie, Grenzwerte für den Schadstoffausstoß, vor allem beim Start von großen Düsenflugzeugen, vorzuschlagen? Konzentration und relativer Anteil der vom Luftverkehr erzeugten Immissionen sind örtlich und für die einzelnen Schadstoffe sehr unterschiedlich. Globale Abschätzungen der Schadstoffemission in den USA haben ergeben, daß der Anteil der Luftfahrt an den Gesamtemissionen bei ca. 1 v.H. liegt. Dieser Prozentsatz dürfte annähernd auch in der Bundesrepublik Deutschland gegeben sein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Anfrage Ihres Kollegen Krizsan vom August 1983 (Nummer 56, Drucksache 10/341). Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation hat unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland vorsorglich emissionsbegrenzende Vorschriften entwickelt (Annex 16, Teil II), die der Industrie Richtlinien an die Hand geben. Einen darüber hinausgehenden Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Zeit als nicht gegeben an. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 30. November 1983 2697* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 38 und 39): Welche Perspektiven und welche Hilfen hat die Bundesregierung für die ca. 280 Ausbildungsplatzbewerber (davon über 220 Mädchen) in der Region Ingolstadt anzubieten, die bis heute ohne Ausbildungsplatz sind und für die das „Sonderprogramm Ausbildungsplätze" vorerst keine Möglichkeit zur Hilfe vorsieht? Ist damit zu rechnen, daß zu irgendeinem Zeitpunkt auch Ausbildungsplatzbewerber aus den Arbeitsamtsbezirken, die bisher nicht unter § 1 Abs. 2 der gemeinsamen Richtlinien des BMBW und BMA fallen, eine Förderung nach diesem Sonderprogramm erhalten? Die Bundesregierung hat sich bei der Festlegung der Fördermodalitäten des einmaligen Sonderprogramms zur Gewinnung über- oder außerbetrieblich organisierter Ausbildungsplätze davon leiten lassen, die knappen- Haushaltsmittel vorrangig in Regionen einzusetzen, deren Ausbildungsstellenangebot zum 30. September 1983 unter dem Bundesdurchschnitt oder deren Jugendarbeitslosigkeit um ein Drittel über dem Bundesdurchschnitt lag. Beide Indikatoren zeigen für den Arbeitsamtsbezirk Ingolstadt eine relativ günstige Gesamtsituation. Den zum Stichtag 30. September 1983 bei der Bundesanstalt gemeldeten 280 unvermittelten Ausbildungsplatzbewerbern standen 291 unbesetzte Ausbildungsplätze gegenüber; die Jugendarbeitslosigkeit weicht im Bezirk Ingolstadt nur geringfügig von dem Bundesdurchschnitt ab. Im übrigen werden die Bemühungen der Arbeitsämter, Jugendliche in betriebliche Ausbildungsverhältnisse zu vermitteln, auch nach dem 30. September 1983 fortgesetzt. Die Wirtschaft hat Unterstützung bei der Nachbesetzung von nicht besetzten oder wieder freiwerdenden Ausbildungsplätzen zugesagt. Die Anstrengungen der Wirtschaft und zusätzliche Maßnahmen der Länder werden einen großen Teil der zum 30. September 1983 noch nicht untergekommenen Ausbildungsplatzbewerber mit Ausbildungsplätzen versorgen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, über die bekannten Maßnahmen hinaus weitere Fördermaßnahmen anzubieten. Ob auch Maßnahmen in Arbeitsamtsbezirken, die nicht zu den Vorrangregionen im Sinne der Richtlinien des einmaligen Sonderprogramms gehören, gefördert werden können, kann erst entschieden werden, wenn alle Anträge der Vorrangregionen beschieden sind; die dann noch zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Maßgabe der regionalen Bedürftigkeit, aber auch unter Berücksichtigung des Vorrangs der Ausbildung von Mädchen eingesetzt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/683 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt und hält sie es für gerecht, daß Schülern der 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe keine finanzielle Unterstützung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) mehr gewährt wird, auch wenn sie ohne eigenes Verschulden das Klassenziel — z. B. durch längere Krankheit, die ärztlich bestätigt ist — nicht erreichen? Wird die Bundesregierung, um mehr Gerechtigkeit für Härtefälle nach dem BAföG-Gesetz zu schaffen, und um den Gang der Familien zum Sozialamt der Städte und Gemeinden zu vermeiden, eine Überprüfung der jetzigen Bestimmungen vornehmen und eine Neufassung vorlegen? Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 wird vom 1. August 1983 Schülern von Gymnasien, die von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte erreichen können, Ausbildungsförderung nach den sogenannten Übergangshärtebestimmungen erst ab Klasse 12 geleistet; weitere Leistungsvoraussetzung ist, daß sie sich bereits vor dem 1. August 1983 in einem förderungsfähigen Teil des Ausbildungsabschnitts befunden haben, § 68 Absatz 2 a Bundesausbildungsförderungsgesetz. Schülern, die von der Wohnung der Eltern aus die Klasse 11 eines Gymnasiums besuchen, kann ab 1. August 1983 Ausbildungsförderung nach bundesrechtlichen Bestimmungen nicht mehr geleistet werden. Die §§ 12 a, 25 b und 68 Absatz 2 a Bundesausbildungsförderungsgesetz bilden bereits eine zeitlich eng begrenzte Härteregelung, von der weitere Ausnahmen nicht vorgesehen sind. Die Bundesregierung sieht die individuelle Ausbildungsförderung der zu Hause wohnenden Schüler als Aufgabe der Länder an. Sie beabsichtigt deshalb nicht, die in § 68 Absatz 2 a Bundesausbildungsförderungsgesetz übergangsweise getroffene Härteregelung zu erweitern. Die Mehrzahl der Länder hat bereits eigene Regelungen zur Ausbildungsförderung von Schülern geschaffen, so Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Baden-Württemberg bereitet eine Regelung vor. Die anderen Länder verhalten sich noch abwartend. Die geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Regelungen tragen — wie auch die Härteregelung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz — dazu bei, daß Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz nur in geringerem Umfang in Anspruch genommen werden müssen.
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    Rede von Uwe Lambinus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage des Kollegen Heyenn möchte ich Sie fragen, ob und, wenn j a, wieviele Ermittlungsverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr, die in Uniform an den großen Demonstrationen am 22. Oktober teilgenommen haben, eingeleitet sind.
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das müßte ich zusammenstellen lassen. Die Zahl ist so unbedeutend, daß ich sie nicht im Kopf habe. Wäre sie groß, wäre sie mit Sicherheit in der Leitung des Ministeriums häufiger bewegt worden.
    Ich möchte aber jetzt bitte hier noch einmal zwei Dinge ansprechen. Das eine ist folgendes. Wir benutzen das Wort, das der Kollege prägte, Ermittlung. Das ist eine disziplinarische Würdigung des untersten militärischen Vorgesetzten, des Chefs, des Kommandeurs, der prüft und abwägt und etwas tut oder nicht tut. Ich möchte das noch einmal ansprechen, weil das etwas anders zu gewichten ist als andere Dinge, über die wir uns im Augenblick unterhalten. Bezogen auf Ihre Frage betreffend die großen Demonstrationen möchte ich hier sehr wohl mitteilen, daß wir Beobachtungen haben, daß nicht alle aktive Soldaten gewesen sind, die wir über die Bildschirme im Fernsehen an solchen Demonstrationen gesehen haben, sondern daß zuweilen, wohl präpariert und organisiert, Uniformen ausgegeben wurden, die man sich anzog, um vor der Öffentlichkeit so zu tun, als würden hier zahlenmäßig stark auch Soldaten teilnehmen.

    (Berger [CDU/CSU]: Staffage!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jungmann.

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    Rede von Horst Jungmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß in die disziplinarischen Würdigungsverfahren, wie Sie das genannt haben, auch der MAD, also der Militärische Abschirmdienst, zur Ermittlung eingeschaltet wird? Und wenn ja, halten Sie es für richtig, daß in einem disziplinaren Würdigungsverfahren schon der Militärische Abschirmdienst mitwirkt?
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie kennen wie ich die Gepflogenheiten und den dienstlichen Auftrag und wissen, daß dies nicht die Regel ist, von der Sie sprachen, und daß in Ausnahmefällen, die leider auch in der Bundeswehr wie in vielen anderen Bereichen unseres Lebens leider immer wieder einmal auftreten, bestimmte Momente, auch solche eines möglichen gefährdenden Verdachts, die Einschaltung eines solchen Dienstes erforderlich machen.