Rede:
ID1003805900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Meine: 1
    2. Damen: 1
    3. und: 1
    4. Herren,: 1
    5. das: 1
    6. Wort: 1
    7. hat: 1
    8. der: 1
    9. Abgeordnete: 1
    10. Dr.: 1
    11. Ehmke: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/38 Deutscher Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. Dezember 1983 2627 A Absetzung der Punkte 15 und 16a von der Tagesordnung 2627 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/615 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/662 — Haase (Kassel) CDU/CSU 2627 C Burgmann GRÜNE 2630 C Becker (Nienberge) SPD 2632 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2634 A Handlos fraktionslos 2635 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Osthofen), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/213 — Fischer (Osthofen) SPD 2637 B Bohl CDU/CSU 2639 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 2642 D Frau Reetz GRÜNE 2643 D Kleinert (Hannover) FDP 2645A Erste Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaja, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksache 10/543 (neu) — Doss CDU/CSU 2648 B Conradi SPD 2650 A Sauermilch GRÜNE 2651 C Gattermann FDP 2652 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 10/557 — Buschbom CDU/CSU 2654 B Dr. Kübler SPD 2655 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben — Drucksachen 10/358 Nr. 14, 10/613, 10/628 — Gerlach (Obernau) CDU/CSU 2656 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2657 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 2659 A Baum FDP 2660 D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 2662 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/267 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/624 — 2663 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau — Drucksache 10/460 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/598 — 2664 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — 2664 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Feuerschutz-Steuergesetzes — Drucksache 10/556 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters — Drucksache 10/554 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union — Drucksache 10/573 — 2665A Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/592 — 2665 B Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/591 — 2665 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament betreffend eine bessere Nutzung der Ergebnisse Gemeinschaftsgeförderter FuE-Aktivitäten — Drucksachen 10/222, 10/549 — . . . . 2665 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 10/376 Nr. 75, 10/602 — . 2665 C Nächste Sitzung 2665 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2667* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2667* C Anlage 3 Unterschiedliche Einschätzung der Flugzeugsysteme Tornado und F 16 im Rüstungskontroll- und Abrüstungsbericht der Bundesregierung und im Weißbuch 1983 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 III MdlAnfr 38 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2667* D Anlage 4 Rüstungszusammenarbeit mit Indien MdlAnfr 64 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* A Anlage 5 Menschenrechtsverletzungen gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas MdlAnfr 65 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hauchler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* B Anlage 6 Interpretation der Äußerung des Bundeskanzlers: „Alle Indikatoren weisen darauf • hin, daß das Leben weitergeht" MdlAnfr 66 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* C Anlage 7 Entnationalisierungspolitik Polens gegenüber den Deutschen MdlAnfr 67 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* A Anlage 8 Rechtswidrige Behandlung deutscher Fernfahrer in Jugoslawien MdlAnfr 68, 69 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* C Anlage 9 Ablehnung der Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Unterricht in deutscher Sprache im Bezirk Oppeln MdlAnfr 70 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* D Anlage 10 Verhaftung von Bischof Abel Muzorewa auf Anordnung des Premierministers von Simbabwe, Robert Mugabe MdlAnfr 71 18.11.83 Drs 10/616 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* A Anlage 11 Juristische Bedeutung des Einsatzvorbehalts bei der Unterzeichnung des Genfer Giftgasprotokolls von 1925 MdlAnfr 72 18.11.83 Drs 10/616 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* B Anlage 12 Information der Bundesregierung über eine geplante militärische Intervention der USA in Nicaragua MdlAnfr 73, 74 18.11.83 Drs 10/616 Egert SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* C Anlage 13 Vernichtung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten amerikanischen chemischen Kampfstoffe; Abschluß eines Abkommens über die Ächtung von Atomwaffen ähnlich dem Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 75, 76 18.11.83 Drs 10/616 Sielaff SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2671*A Anlage 14 Verletzung der Menschenrechte der in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien lebenden Kurden MdlAnfr 77, 78 18.11.83 Drs 10/616 Frau Potthast GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2672*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2627 38. Sitzung Bonn, den 25. November 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 11. Dr. Ahrens* 25. 11. Bahr 25. 11. Dr. von Bülow 25. 11. Dr. Bugl 25. 11. Cronenberg (Arnsberg) 25. 11. Frau Dr. Czempiel 25. 11. Dr. Faltlhauser 25. 11. Frau Fuchs (Köln) 25. 11. Grunenberg 25. 11. Dr. Haack 25. 11. Haehser 25. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 25. 11. Dr. Hauff 25. 11. Heimann 25. 11. Höffkes 25. 11. Ibrügger 25. 11. Immer (Altenkirchen) 25. 11. Jung (Düsseldorf) 25. 11. Kastning 25. 11. Kroll-Schlüter 25. 11. Dr. Kreile 25. 11. Lemmrich 25. 11. Dr. h. c. Lorenz 25. 11. Dr. Müller * 25. 11. Neumann (Bramsche) 25. 11. Niegel 25. 11. Offergeld 25. 11. Pesch 25. 11. Petersen 25. 11. Dr. Probst 25. 11. Reimann 25. 11. Reuschenbach 25. 11. Reuter 25. 11. Roth 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 11. Schröder (Hannover) 25. 11. Dr. Solms 25. 11. Spilker 25. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 11. Dr. Warnke 25. 11. Weisskirchen (Wiesloch) 25. 11. Frau Dr. Wex 25. 11. Windelen 25. 11. Wischnewski 25. 11. Dr. Wittmann 25. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Europäische Stiftung (Drucksache 10/610) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 1502 Tit. 652 11 des Haushaltsjahres 1983 (Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung) (Drucksache 10/623) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Flugüberwachungszentrale von EUROCONTROL in Maastricht (Drucksache 10/38) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbesserung des europäischen Flugsicherungssystems (Drucksachen 9/1834, 10/358 Nr. 86) Die in Drucksache 10/546 unter Nummer 10 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abschöpfung gemäß Artikel 5 d der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse wird als Drucksache 10/630 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzsinki (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Drucksache 10/216 vom 29. Juni 1983 „Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie der Veränderung im militärischen Kräfteverhältnis 1983" einerseits unter „Intermediate Range Nuclear Forces" (INF, Seite 5) die Modernisierung der Luftstreitkräfte durch Beginn der Zuführung des Tornado und der F 16 aufgeführt wird und daß andererseits im Weißbuch 1983 (Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. Oktober 1983, Seite 80) unter dem Aspekt der Entwicklung bei nuklearfähigen Flugzeugen der NATO jeglicher Hinweis auf Tornado fehlt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, in zwei wichtigen, von ihr zu vertretenen Dokumenten zu solch einer unterschiedlichen Einschätzung zu kommen? 2668* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Im Bericht 1983 der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis wurde ausschließlich auf Entwicklungstendenzen bei den Potentialen von NATO und Warschauer Pakt hingewiesen, die sich erst in Zukunft auswirken werden. Demgegenüber enthält das Weißbuch umfassende Daten und Fakten zum Kräfteverhältnis NATO/Warschauer Pakt. Die Tabelle auf Seite 80 (INF-Flugzeuge NATO/Warschauer Pakt) basiert auf dem NATO-Streitkräftevergleich 1982. Ein Hinweis auf den Tornado ist im Weißbuch 1983 nicht erfolgt, da in der angeführten Tabelle ausdrücklich vermerkt ist, daß nur Flugzeuge bewertet werden, die zur Zeit die von Ihnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/616 Frage 64): Treffen Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 9. November 1983 zu, daß Indien an einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland interessiert ist, und daß diese Frage bereits mit Vertretern des Auswärtigen Amtes erörtert worden ist? Der indische Wunsch nach einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik ist der Bundesregierung seit kurzem bekannt. Die Prüfung der indischen Vorstellungen dazu durch die zuständigen Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde das Thema bei den Gesprächen anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Dr. Kohl Anfang November in New Delhi nicht vertieft. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 65): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über menschenrechtsverletzende Verfolgungen und Übergriffe gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas durch staatliche Sicherheitskräfte bzw. durch andere, staatlich unterstützte oder geduldete Kräfte? Gesicherte Erkenntnisse über eine Beteiligung staatlicher Sicherheitskräfte bzw. anderer staatlich unterstützter oder geduldeter Kräfte an Ausschreitungen gegen die tamilische Minderheit in jüngster Zeit, insbesondere bei den blutigen Ausschreitungen im Juli/August 1983, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Regierung von Sri Lankas hat eine Aufklärung entsprechender Vorwürfe zugesagt. Von der Regierung Sri Lanka angeordnete Untersuchungen nach den Ausschreitungen gegen Ta-milen in Jaffna im Sommer 1981 veranlaßten die Regierung in Colombo, Entschädigungsleistungen in Höhe von 22,6 Millionen Rupien zuzusagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 66): Auf welche Indikatoren im einzelnen stützte sich der Herr Bundeskanzler, als er vor der Bonner Presse feststellte: „Alle Indikatoren weisen darauf hin, daß das Leben weitergeht"? Sie zitieren einen Halbsatz aus der Pressekonferenz des Herrn Bundeskanzlers vom 7. November 1983. Der vollständige Satz lautet aber: „Alle Indikatoren, die ich kennen kann, die ich übrigens auch jetzt auf meiner Reise z. T. beobachten konnte, deuten darauf hin, daß das Leben natürlich weitergeht und daß es weder einen heißen Krieg noch einen kalten Krieg geben wird, um das mal drastisch und deutlich auszudrücken, daß beispielsweise die Vorbereitungen für die Konferenz in Stockholm weiterlaufen." Der Herr Bundeskanzler hat damit schon selbst einen Indikator genannt. In der Tat ist das Vorbereitungstreffen für die Konferenz über vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa in Helsinki am 11. November 1983 in sachlicher Atmosphäre mit der Verabschiedung des prozeduralen Rahmens für die Stockholmer Hauptkonferenz beendet worden. Dieses kann planmäßig am 17. Januar 1984 eröffnet werden. Ost und West haben ein Interesse daran, den Dialog über Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle fortzuführen. Lassen Sie mich noch einige weitere Beispiele nennen: Am 9. September 1983 konnte in Madrid das zweite KSZE-Folgetreffen abgeschlossen werden, nachdem ein substantielles und ausgewogenes Abschließendes Dokument am 6. September angenommen worden ist. Es handelte sich dabei seit langem um die erste Einigung im Ost-West-Verhältnis von politischem Rang. Sie enthält ein mittelfristiges Programm der Zusammenarbeit. Schon bei seiner Verabschiedung war klar, daß das westliche Verteidigungsbündnis den Nachrüstungsteil seines Doppelbeschlusses verwirklichen würde, falls es in Genf nicht zu einem Verhandlungsergebnis kommt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2669* Am 15./16. Oktober traf Bundesaußenminister Genscher seinen sowjetischen Kollegen Gromyko in Wien. Beide Minister haben in diesen Gesprächen die Stabilität der deutsch-sowjetischen Beziehungen gewürdigt und ihre Weiterführung beschlossen. Am 28. Oktober haben wir mit der DDR in Bonn über Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung gesprochen. Konsultationen über diesen Themenbereich finden auch mit anderen Ländern des Warschauer Pakts statt, und zwar mit Polen am 24./25. November in Warschau, mit Rumänien am 2. Dezember in Bukarest und mit der Sowjetunion am 6. Dezember in Bonn. Vom 11.-16. November 1983 hat auch wie geplant die Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission in Moskau stattgefunden, bei der der Bundesminister für Wirtschaft die deutsche Delegation geleitet hat. Die sowjetische Führung hat dabei ihr Interesse an der Aufrechterhaltung und Fortentwicklung langfristig angelegter, stabiler, für beide Seiten vorteilhafter Wirtschaftsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bekundet. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Volksrepublik Polen seit 1945 betriebene Entnationalisierungspolitik gegenüber den Deutschen auch weiterhin anhält, und inwieweit ist sie bereit, entsprechend ihrer Obhutspflicht und unter Berufung auf die UN-Menschenrechtspakte und die KSZE-Schlußakte tätig zu werden? Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß sie als eine ihrer wesentlichen Aufgaben betrachtet, für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Deutschen, wo immer sie leben, einzutreten. Demgemäß setzt sich die Bundesregierung in Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht nachdrücklich für die Achtung der Rechte der Deutschen generell in den internationalen Gremien und bilateral gegenüber der polnischen Regierung ein. Sie macht dieser stets erneut deutlich, welche Bedeutung dieses Problem für die bilateralen Beziehungen hat. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf das geltende Völkerrecht, das im Menschenrechtsprinzip der KSZE-Schlußakte von Helsinki und in den VN-Menschrechtspakten — auch von der Volksrepublik Polen — feierlich bekräftigt wurde. Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen des Möglichen dieses Problem zur Sprache bringen und versuchen, eine Lösung zu finden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Polizei in Jugoslawien von deutschen Fernfahrern rechtswidrig Bußgelder wegen einer wahrheitswidrig behaupteten Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in beachtlicher Höhe verlangt und im Falle der Zahlungsweigerung Polizeibeamte Fernfahrer schwer mißhandeln, den Paß einziehen und sie einkerkern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verhinderung solcher Vorfälle ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, und welche Verhaltensweisen kann die Bundesregierung den Fernfahrern zum Schutz vor oder bei Mißhandlungen anraten? Zu Frage 68: Dem Auswärtigen Amt ist kürzlich ein Fall bekanntgeworden, in dem von einem deutschen Fernfahrer ein Sachverhalt wie oben dargelegt geschildert wurde. Weitere Fälle dieser Art sind nicht bekanntgeworden. Zu Frage 69: Die Bundesregierung wird den ihr bekanntgewordenen Einzelfall zum Anlaß von Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung nehmen. Fernfahrer, die in Jugoslawien Schutz vor Maßnahmen jugoslawischer Behörden suchen, sollten sich an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad oder das Generalkonsulat Zagreb wenden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 70): Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Schutzpflicht für die Grund- und Menschenrechte Deutscher auf dem Wege über die deutsche Botschaft in Warschau erkunden oder prüfen lassen, ob es zutrifft, daß Anträge deutscher Staatsangehöriger im Bezirk Oppeln auf Unterricht in der deutschen Muttersprache — trotz Finanzierung durch die Deutschen selbst — abgelehnt wurden (Die Welt vom 11. November 1983), und wenn ja, wird sie vom polnischen Vertragspartner mit Nachdruck die Einhaltung der Rechtsverpflichtungen nach Artikel 27 des Politischen Menschenrechtspaktes der UN gegenüber Deutschen einfordern? Der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau sind bisher weder im Rahmen der Gespräche mit Antragstellern für eine Familienzusammenführung noch bei Gesprächen mit Deutschen im Oppelner Bereich noch in direkter Form durch Bitten um Unterstützung in dieser Angelegenheit Fälle bekanntgeworden, daß Anträge auf Erteilung des Schulunterrichts in deutscher Spra- 2670* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 che gestellt wurden oder daß die Erteilung von deutschem Sprachunterricht verweigert wurde. Die Botschaft Warschau wird aber der Frage weiter nachgehen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhaftung des Vorsitzenden des Vereinigten Afrikanischen Nationalrates Simbabwes, Bischof Abel Muzorewa, auf Anordnung des Premierministers Robert Mugabe? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist Bischof Muzorewa am 1. November 1983 auf Grund der aus der Zeit der Regierung Smith stammenden Notstandsgesetze in Internierungshaft genommen worden. Simbabwische Parlamentarier genießen keine Immunität, sondern nur Indemnität für Äußerungen und Handlungen im Parlament. Bischof Muzorewa wurde vorgeworfen, daß er im Ausland die Regierung seines Landes kritisiert habe, subversive Beziehungen zu Südafrika unterhalte und sich für Zusammenarbeit mit Israel ausgesprochen habe. Gegen Bischof Muzorewa ist bisher weder eine Anklage erhoben noch ein Gerichtsverfahren eröffnet worden. Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Verhaftung Bischof Muzorewas um eine innere Angelegenheit Simbabwes. Mit dieser Bewertung befinden wir uns im Einklang mit unseren europäischen Partnern. Gleichwohl bedauert die Bundesregierung, daß ein Parlamentsmitglied und Führer einer Partei von der Verhaftung betroffen ist. Die Bundesregierung bedauert auch, daß durch die Inhaftierung der Anschein erzeugt worden ist, als solle politischer Druck auf Bischof Muzorewa ausgeübt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß Premierminister Mugabe an seiner Politik der nationalen Versöhnung, die er seit Unabhängigkeit konsequent und zum Wohle Simbabwes befolgt hat, weiterhin festhalten wird. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 72): Welche unterschiedlichen juristischen Wirkungen bestehen für Staaten, die das Genfer Protokoll von 1925 mit einem Einsatzvorbehalt ratifiziert haben, und für die, die diesen Vorbehalt nicht eingelegt haben? Zahlreiche Staaten haben anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll von 1925 erklärt, daß ihre Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Verbot des Einsatzes von C-Waffen mißachten. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit im Völkerrecht bewirkt jedoch, daß auch Staaten, die einen derartigen Vorbehalt nicht eingelegt haben, rechtlich hinsichtlich eines Zweiteinsatzes chemischer Waffen gegenüber Staaten, die einen völkerrechtswidrigen Angriff mit chemischen Waffen führen, unterstützen oder mitplanen, von den Bindungen des Protokolls frei würden. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN — Bundestagsdrucksache 10/444 — bereits dargelegt. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 73 und 74): Würde die Aussage der Bundesregierung, daß sie bei vorheriger Konsultation durch die Regierung der USA einer Invasion auf Grenada nicht zugestimmt hätte, auch für eine mögliche Invasion nach oder einen bewaffneten Angriff auf Nicaragua zutreffen, und erwartet die Bundesregierung, daß unser Bündnispartner USA sie gegebenenfalls vorher konsultieren oder informieren wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador, und wie würde sich ihrer Meinung nach bei einem möglichen Einmarsch dieser Truppen nach El Salvador die damit erfolgte Internationalisierung des El-Salvador-Konfliktes auf die Befriedungsaussichten für den Krisenherd Zentralamerika auswirken? Zu Frage 73: Es handelt sich um eine hypothetische Frage. Die Bundesregierung pflegt solche hypothetischen Fragen nicht zu beantworten. Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist nicht über zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador unterrichtet. Entsprechende Meldungen der salvadorianischen Guerilla sind von den Regierungen Guatemalas und Honduras dementiert worden. Auch in diesem Fall sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, sich zu einer hypothetischen Frage zu äußern. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2671* Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA derzeit chemische Kampfstoffe vernichtet werden, und wird die Bundesregierung darauf drängen, daß dies auch bei den auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffen geschieht? Warum kam das Genfer Protokoll von 1925 über die Ächtung von chemischen Waffen zustande, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ähnliche Abkommen für Atomwaffen herbeizuführen? 1. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage durch Meldungen in Presse und Fernsehen über einen in der amerikanischen Anlage zur Vernichtung überalteter chemischer Waffen in Tooele (Bundesstaat Utah) am 17./18. November 1983 veranstalteten Workshop angeregt wurde. Dieses Seminar war ein weiterer praktischer Beitrag im Rahmen der westlichen Bemühungen um konkrete Fortschritte bei den Genfer CW-Verhandlungen. An dieser Veranstaltung, die der Demonstration der Verifikationsmöglichkeiten bei der Vernichtung chemischer Waffen diente, haben Vertreter von 28 Mitgliedstaaten des Genfer Abrüstungsausschusses, darunter auch der deutsche Delegationsleiter, teilgenommen. Der Abrüstungsausschuß in Genf verhandelt über ein weltweites und verläßlich verifizierbares Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten. Kernproblem dieser Verhandlungen ist die Verifikationsfrage. Die USA haben mit ihrer Veranstaltung in Tooele einen wichtigen Beitrag gerade zu dieser Frage geleistet. 2. Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Lagerung chemischer Waffen auf unserem Territorium in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion der „GRÜNEN" — Bundestagsdrucksache 10/444 — dargelegt. 3. Mit dem Abschluß des von uns angestrebten CW-Verbotsabkommen wäre der Weg frei für die Vernichtung aller chemischen Waffen, also auch der auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffe der USA. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für ein solches Übereinkommen ein und hat die Verhandlungen in Genf mit eigenen substantiellen und praktischen Beiträgen immer wieder gefördert und -wird dies auch künftig tun. Das Genfer Protokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen (biologischen) Waffen im Kriege verbietet, kam zustande, weil die Staatengemeinschaft nach den Erfahrungen mit dem Einsatz von Giftgas im 1. Weltkrieg den Einsatz dieser Waffenkategorie im Kriege endgültig verbieten wollte. Das Protokoll ist das Ergebnis einer vom Völkerbund einberufenen internationalen Konferenz. Das Deutsche Reich hat das Genfer Protokoll 1929 vorbehaltlos ratifiziert. Die Staatengemeinschaft betrachtet das Verbot der Verwendung von chemischen und biologischen Waffen im Kriege heute als Gewohnheitsrecht. Der Umfang dieses Verbots ist allerdings dadurch beschränkt, daß zahlreiche Staaten anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll erklärt haben, daß diese Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Einsatzverbot mißachten. Das Genfer Protokoll enthält allerdings nur ein Verbot des Einsatzes chemischer und biologischer Waffen im Kriege. Die Bundesregierung setzt sich daher im Genfer Abrüstungsausschuß mit Nachdruck für die Erarbeitung eines weltweiten und verläßlich verifizierbaren Abkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten ein. Sie hat mit eigenen substantiellen Beiträgen die Beratungen in diesem Gremium gefördert und wird dies weiterhin tun. Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, gehe ich wegen der Bezugnahme auf das Genfer Protokoll von 1925 davon aus, daß Sie seitens der Bundesregierung eine Beurteilung der Möglichkeit für ein Abkommen wünschen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet. Die Bundesregierung sieht in Übereinstimmung mit ihren Verbündeten ein solches Abkommen gegenwärtig nicht als realistisch an. Ein Abkommen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet, würde darauf hinauslaufen, daß einem Staat bzw. einem Bündnis das Recht genommen würde, vor einem mit überlegenen konventionellen Streitkräften geführten Angriff abzuschrekken oder im Falle eines Angriffs die Abschreckung notfalls auch mit Kernwaffen wiederherzustellen. Dadurch würde das in der Charta der VN vereinbarte Recht auf Selbstverteidigung in seinem Inhalt wesentlich eingeschränkt. Es stünde außerdem zu befürchten, daß die durch das Bündnis gewährleistete Abschreckung, die den Frieden in Europa seit dem 2. Weltkrieg gewährleistet, nach einem solchen Verbot ihre friedenswahrende Funktion nicht mehr erfüllen könnte. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren Verbündeten vielmehr dafür ein, daß die nuklearen Rüstungen durch ausgewogene und verifizierbare Rüstungskontrollabkommen auf ein möglichst niedriges Niveau gesenkt werden. Bei den sowjetisch-amerikanischen START-Verhandlungen unterstützt sie die Vorschläge der USA, die darauf gerichtet sind, durch einschneidende Reduzierungen der Arsenale beider Seiten eine Erhöhung der strategischen Stabilität zu erreichen. Bei den Genfer INF-Verhandlungen setzt sie sich zusammen mit ihren Verbündeten für einen Verzicht der SU und der USA auf die Kategorie der landgestützten weitreichenden Mittelstreckenflugkörper oder, 2672* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 wenn dieses Ziel gegenwärtig nicht erreichbar ist, für ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis möglichst nahe bei Null ein. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Potthast (GRÜNE) (Drucksache 10/616 Fragen 77 und 78): Teilt die Bundesregierung die Meinung verschiedener Menschenrechtsorganisationen, daß die Menschenrechte des kurdischen Volkes in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien durch die Aufteilung der kurdischen Siedlungsgebiete an diese Staaten, durch eine Politik der Zwangsumsiedlung, durch das Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache, durch Mißhandlungen, politische Haft, Folter und Ermordung tausender Kurdinnen und Kurden kontinuierlich bis heute verletzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende der Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, während nach den Feststellungen von Menschenrechtsorganisationen auch nach der letzten Amnestie vom 16. Juli 1982 im Irak noch Kurden (Mitglieder von kurdischen Organisationen im Irak) verhaftet, gefoltert, von Militärgerichten (z. B. in Kirkuk) abgeurteilt und hingerichtet wurden, und wie erklärt sich die Bundesregierung derartige Widersprüche zwischen deutschen amtlichen Stellungnahmen zur Kurdenfrage und dem Gutachten namhafter Menschenrechtsorganisationen — wie z. B. amnesty international —, welche in Asylverfahren oft Grundlage für die Entscheidung über politische Verfolgung von Angehörigen des kurdischen Volkes bilden? Mit der Lage der Kurden haben wir uns im Bundestag bereits mehrfach und ausführlich befaßt. Zuletzt hat die Bundesregierung am 28. Oktober 1983 dem Auswärtigen Ausschuß einen Bericht über die Lage des kurdischen Volkes erstattet. Die neuere Geschichte kennt keinen kurdischen Nationalstaat. Vielmehr lebten die Kurden zuerst unter osmanischer und persischer Herrschaft, heute vor allem in der Türkei, in Iran und in Irak, aber auch in Syrien, in der Sowjetunion und im Libanon. Die Lage der Kurden war stets wechselvoll und ist in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Ich muß daher in meiner Antwort auf die in Ihrer Frage genannten Länder einzeln eingehen: 1. Zur Lage der Kurden in der Türkei hat der damalige Staatsminister Corterier vor dem Deutschen Bundestag in der Fragestunde vom 24. Juni 1982 ausführlich Stellung genommen. Die damalige Beschreibung der Lage der Kurden in der Türkei ist auch heute noch zutreffend. Es wäre nach Auffassung der Bundesregierung falsch, von einer Verfolgung der Kurden allein wegen ihrer bloßen Volkszugehörigkeit zu sprechen. Der private Gebrauch der kurdischen Sprache wird nicht geahndet. Die Kurden besitzen allerdings auch keine besonderen Rechte als Minderheit. Manche Kurden wünschen allerdings darüber hinaus einen eigenen kurdischen Nationalstaat und kämpfen für dieses Ziel. Die Bundesregierung kann und will aber keine separatistischen Bestrebungen unterstützen in Staaten, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhält. 2. In Irak wird den Kurden seit 1974 eine begrenzte kulturelle und administrative Autonomie gewährt. Die irakische Verfassung anerkennt eine kurdische Volksgemeinschaft. Die kurdische Sprache ist zugelassen. Ein kurdischer Legislativrat, der von den in der „Autonomen Region Kurdistan" lebenden Kurden gewählt wird, befaßt sich mit lokalen Angelegenheiten im Rahmen des Autonomie-Statuts. Da die Kurden in Irak fast 1/3 der Bevölkerung bilden und die wichtige Erdölregion um Mossul auf kurdischem Gebiet liegt, empfindet jede irakische Regierung weitergehende kurdische Autonomiebestrebungen als gefährliche Bedrohung für die Existenz des erst nach dem 2. Weltkrieg unabhängig gewordenen Staates. Neben der Gewährung einer beschränkten Autonomie hat sie daher diese Bestrebungen auch, soweit sie ihr gefährlich erschienen, von Anfang an hart bekämpft. Infolge des irakisch-iranischen Krieges haben auch die Guerilla-Aktivitäten der kurdischen oppositionellen Bewegungen zugenommen. Dies führte zu rigorosen Gegenmaßnahmen der irakischen Regierung, aber auch zu Versuchen, den inneren Frieden wiederherzustellen, wie Befreiung vom Militärdienst und begrenzte Amnestie. Die Lage der Kurden in Irak entspricht gewiß nicht unseren Idealvorstellungen eines Minderheitenstatuts. Dennoch ist in Irak die Zugehörigkeit zur kurdischen Nationalität allein heute nicht mit unmittelbaren Nachteilen oder Verfolgung verbunden. 3. In Iran ist nach den Vorstellungen von einem religiös ausgerichteten Staat kein Platz für ein nationales Eigenleben von Minderheiten. Kurdische Widerstandskämpfer, die stärkere Autonomie oder Unabhängigkeit anstreben, werden daher von der iranischen Regierung rigoros bekämpft. Auch in Iran ist jedoch die Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe allein kein Grund für eine Benachteiligung. Begrenzte autonome Rechte, allerdings unter strenger Aufsicht der Zentralregierung, werden zugestanden. Der irakisch-iranische Krieg hat die Lage der Kurden erschwert, ihnen aber auch vermeintliche Chancen eingeräumt, da beide Konfliktparteien versuchen, diese Volksgruppe für ihre Zwecke im jeweils anderen Land einzusetzen. Dies hat zu weiteren Gegensätzen unter den kurdischen Gruppen geführt und die Bildung einer überzeugenden kurdischen Bewegung verhindert. 4. In Syrien ist eine offizielle kurdische Minderheit nicht anerkannt. Kurden mit syrischer Staatsangehörigkeit haben unterschiedlos alle Rechte und Pflichten eines syrischen Staatsbürgers. Unterricht und Publikation in kurdischer Sprache sind zwar verboten; ihr privater Gebrauch ist jedoch zugelassen. Auf eine ursprünglich geplante Zwangsumsiedlung im Rahmen einer Arabisierungspolitik der nördlichen Grenzgebiete hat die syrische Regierung inzwischen verzichtet. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2673* Das Auswärtige Amt erteilt Auskünfte in Asylverfahren — jährlich ca. 1 500 — im Rahmen seiner Amtshilfe nur nach sorgfältigen Recherchen und nach bestem Wissen und Gewissen. Im Falle irakischer Kurden vertritt das Auswärtige Amt die Auffassung, daß diese nicht als solche verfolgt, sondern von Maßnahmen irakischer Behörden und Gerichte wie alle Bevölkerungsteile des Irak nur in dem Maße betroffen werden, in dem sie sich in Gegensatz zur Regierung bringen. Ob Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende von Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, wird zur Zeit geprüft. Sofern Sie konkrete Angaben über derartige Stellungnahmen machen können, wäre das hilfreich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern manchmal auch von Kollegen des Parlaments hört man die erstaunte Frage: Umweltverträglichkeitsprüfung — was ist denn das? Dies zeigt, daß dieser Begriff offenbar noch nicht in das allgemeine Bewußtsein gedrungen ist. Vielleicht liegt es an dem technokratisch klingenden Wortungetüm, vielleicht aber auch daran — das ist wahrscheinlicher —, daß die Sache selbst noch zu keinem festen Bestandteil unserer bundesdeutschen Wirklichkeit und erst recht nicht zu einem festen Bestandteil unserer europäischen Wirklichkeit geworden ist.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wenn wir heute beklagen, daß in unserem Land jährlich ein Gebiet von der Größe des Bodensees zubetoniert wird, wenn wir beklagen, daß über 50 % der Tierarten und ein Drittel aller Blütenpflanzen vom Aussterben bedroht sind, wenn wir es schlimm finden, daß 40 % aller Bundesbürger unter dem Lärm leiden, und wenn wir entsetzt vor dem Waldsterben stehen, dann ist es nicht übertrieben zu sagen: Dies alles hätte nicht so kommen müssen, wenn wir die ökologischen Folgen unseres Tuns rechtzeitig bedacht und wenn wir ein wirksames Instrument der Prüfung nicht nur rechtzeitig in der Hand gehabt, sondern es tatsächlich auch angewandt hätten.

    (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Abgeordneten der FDP)

    Das Konzept der UVP, so der Fachjargon, beruht auf einer sehr einleuchtenden Überlegung. Um schwere oder sogar nicht wiedergutzumachende Umweltbelastungen zu vermeiden, soll vor einer Entscheidung gründlich untersucht werden, welche Auswirkungen die jeweils geplante Maßnahme auf Natur und Umwelt hat, z. B. der Bau eines Flughafens,

    (Beifall des Abg. Horacek [GRÜNE])

    einer Autobahn, eines Kraftwerks oder einer chemischen Fabrik oder die Kanalisierung eines Flusses oder ein Eindeichungsvorhaben an der Nordseeküste. Dies soll nicht nur untersucht werden, sondern die Ergebnisse müssen dann auch berücksichtigt werden; gegebenenfalls muß man zu einer anderen Entscheidung kommen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Daher müssen bei jeder sinnvollen Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig Alternativlösungen angeboten werden. Auch die Null-Alternative darf kein Tabu sein.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Das heißt, daß bei entsprechenden Ergebnissen ein bestimmtes Projekt eben nicht gebaut werden darf. Punktum! Beim Rhein-Main-Donau-Kanal wäre diese Alternative mit Sicherheit die vernünftigste.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU)

    — Ich weiß, hier ist ein Dissens, der nicht auszuräumen ist.
    In den Ländern der OECD werden die durch Umweltschäden verursachten Kosten auf 3 bis 5 % des Bruttosozialprodukts geschätzt. Das macht für die Bundesrepublik einen Betrag von 60 bis 70 Milliarden DM jährlich aus. Wohlgemerkt, das sind Umweltschadensfolgekosten.



    Frau Dr. Hartenstein
    Aber es geht nicht allein um die finanzielle Größenordnung. Es geht auch um die Gesundheitsschäden, die schwer zu quantifizieren sind.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es geht um die Sozialkosten, es geht um die Verminderung der Lebensqualität für uns alle und um die Gefahr der Zerstörung ganzer Ökosysteme.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Preis, den wir für unterlassenen Umweltschutz zahlen, ist zu hoch, zumal dann, wenn die Schäden irreparabel geworden sind.
    Ihrer Grundidee nach ist die UVP also ein klassisches Vorsorgeinstrument und als solches geradezu unentbehrlich.

    (Sauermilch [GRÜNE]: Leider noch nicht klassisch!)

    Dieses Instrument steht exakt an der Nahtstelle zwischen Ökonomie und Ökologie. Es darf nicht nur als technische Expertise verstanden werden, sondern muß Teil der wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsprozesse werden.

    (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und des Abg. Baum [FDP])

    Wenn neuerdings aus bestimmten Ecken lautstark nach einer ökonomieverträglichen Umweltpolitik gerufen wird, z. B. in der jüngsten Schrift des Deutschen Industrie- und Handelstages, dann möchte ich dem die umgekehrte Forderung entgegensetzen, nämlich die nach einer ökologieverträglichen Wirtschaftspolitik.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, im Grunde müßten das doch zwei Seiten einer und derselben Sache sein. Ich kann nur hoffen, daß auch der DIHT die Zeichen der Zeit erkennt und sich der einfachen Einsicht nicht verschließt, daß wirtschaftliche Tätigkeit in der Zukunft nur gesichert ist, wenn wir die Grundpfeiler des Naturhaushalts nicht vollends ins Wanken bringen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die Notwendigkeit, insbesondere Großvorhaben auf den ökologischen Prüfstand zu nehmen, ist schon lange erkannt. Seit 1975 gibt es Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Vorhaben des Bundes. Allerdings sind diese Grundsätze nur in geringem Maße wirksam geworden, nicht zuletzt deshalb, weil sich die meisten Bundesländer nicht entschließen konnten, sie zu übernehmen.
    Seit nunmehr drei Jahren liegt der Entwurf einer EG-Richtlinie auf dem Tisch — ein Unternehmen, das ursprünglich mit großen Hoffnungen begrüßt wurde. Völlig zu Recht! Denn der Kommissionsvorschlag war nicht nur seiner Intention, sondern auch seiner Ausgestaltung nach eine hervorragende Sache. Leider ist aus dem pausbäckigen Kind in der Zwischenzeit ein ziemlich mageres Gerippe geworden, weil die Mehrzahl der EG-Länder dem Sprößling, statt ihn fürsorglich zu füttern und zu pflegen, aus egoistischen nationalen Interessen die nötige
    Nahrung verweigert haben. Trotzdem stimme ich Herrn Gerlach zu: Das Knochengerüst ist stabil geblieben. Es ist trag- und weiter entwicklungsfähig.
    Die Richtlinie bietet zwei entscheidende Vorteile:
    Erstens. Sie bietet die Möglichkeit eines integrieten Ansatzes, d. h. sämtliche Umweltauswirkungen eines Projektes müssen in einer Gesamtschau zusammengefaßt werden.
    Zweitens. Alle umweltrelevanten Vorhaben sollen nach EG-einheitlichen Kriterien geprüft werden, so daß das Argument der Wettbewerbsverzerrung entfällt.
    Es kommt aber noch ein Drittes hinzu. Ein — hoffentlich verbindlicher — Anhang listet diejenigen Projekte auf, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend durchgeführt werden muß.
    Der Ausschuß hat auf unseren Vorschlag hin klargestellt, daß in den Anhang 1 auch Kernenergieanlagen, auch Wiederaufarbeitungsanlagen und sämtliche Anlagen der chemischen Industrie gehören. Er hat weiter klargestellt, daß bei grenzüberschreitenden Vorhaben der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten alle Angaben umfassen muß, die es dem betroffenen Nachbarland erlauben, die zu erwartenden Umweltfolgen tatsächlich zu erkennen.
    Schließlich wollen wir gesichert wissen, daß die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht eingeschränkt, sondern ausgebaut wird.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die Praxis zeigt übrigens — Hessen hat das an Modellprojekten demonstriert —, daß ein offenes demokratisches Verfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung sogar eine verfahrensverkürzende Wirkung haben kann. Unbegründet sind die Besorgnisse der Industrie und in einem gewissen Rahmen auch Ihre Besorgnis, Herr Kollege Gerlach, daß die WP notwendigerweise ein bürokratischer Hemmschuh werden müßte. Im Gegenteil, sie ist kein Blockadeinstrument, sondern, recht verstanden, ein Förderinstrument.
    Meine Damen und Herren, die Verabschiedung der Umweltverträglichkeitsrichtlinie stand während der deutschen Präsidentschaft im EG-Ministerrat auf der Tagesordnung obenan. Die Verabschiedung ist überfällig. Aber die wohltönenden Absichtserklärungen gingen nicht in Erfüllung, und das gilt auch für die so dringend erforderliche EG-Grundsatzrichtlinie zur Luftreinhaltung. Beide sind nicht eingelöste Versprechungen dieser Bundesregierung geblieben.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Ich appelliere daher an Sie, in den noch verbleibenden Wochen unter griechischer Präsidentschaft alles zu tun, um die Richtlinie endlich in Kraft zu setzen. Sie darf nicht auf den Sankt-NimmerleinsTag verschoben werden.

    (Zustimmung bei der SPD und den GRÜNEN)




    Frau Dr. Hartenstein
    Meine Damen und Herren, das Gut „Umwelt" ist nicht vermehrbar. Spätestens seit dem Waldsterben wissen wir, daß die Natur sich bitter rächt, wenn wir ihre Geduld überstrapazieren. Wir müssen endlich lernen, sorgsam mit ihr umzugehen. Wir müssen endlich lernen, uns mit ihr zu vertragen, sonst zerstören wir die Grundlagen für unser eigenes Leben.
    Wir stimmen der Beschlußvorlage zu. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ehmke (Ettlingen).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde! Die Fraktion der GRÜNEN wird der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zur Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls zustimmen.
    Wenn wir die sich verschärfenden Umweltprobleme — als Beispiele nenne ich nur das Waldsterben, die Bodenverseuchung und die umweltbedingten Krankheiten — lösen wollen, benötigen wir eine neue Orientierung in der Umwelt- und Wirtschaftspolitik. Die von der modernen Technik und von Großprojekten ausgehenden ökologischen und auch soziologischen Folgeschäden können durch Umwelttechnik zwar in manchen Fällen gemildert, nicht aber langfristig ausgeglichen werden. Allein schon aus ökonomischen Gründen erscheint eine neue Umweltpolitik unverzichtbar.
    Die eben genannten Umweltschäden verschärfen sich trotz steigender Umweltaufwendungen der öffentlichen und der privaten Hände. Die Investitionen für Luftreinhaltemaßnahmen, die angeblich die Wirtschaft an den Rand der Belastbarkeit führen, reichen noch nicht aus, um das Waldsterben zu verhindern. Die Kosten für die Schadensregulierung werden in Zukunft extrem ansteigen, wenn wir nicht von vornherein eine sozial und ökologisch angepaßte Technik und Wirtschaft anstreben.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Schon jetzt betragen die jährlichen Schäden durch Luftbelastung nach ersten Schätzungen mindestens 5 Milliarden DM. Nach anderen Schätzungen — z. B. der OECD —, die eben schon genannt wurden, betragen sie sogar noch wesentlich mehr. Dagegen wird uns die jetzige Großfeuerungsanlagen-Verordnung, die allerdings nach Meinung vieler Fachleute — das wurde bei der jüngsten Anhörung im Innenausschuß deutlich — völlig unzureichend ist, in zehn Jahren den Betrag von etwa 10 Milliarden DM kosten. Es ist deshalb schon aus ökonomischer, aber auch aus anderer Sicht sinnvoller und vor allem auch billiger, den durch technische Projekte verursachten Schäden vorzubeugen, statt einen teuren technischen Reparaturbetrieb einzurichten, der die Probleme ohnehin nicht auf Dauer lösen kann.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, Umweltvorsorge ist besser als Umweltreparatur. In diesen . Rahmen paßt auch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente einer neuen Umweltpolitik. Weil wir nicht in der Lage sind, alle ökologischen und soziologischen Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft, von neuen Produkten oder auch von neuen Technologien von vornherein zu erkennen, müssen wir einerseits solche Vorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit überprüfen und sollten wir andererseits anstreben, Großprojekte und Großtechnologien mit ihren oft erst nach vielen Jahren erkennbaren Folgeschäden zu vermeiden, wo es geht.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Die UVP wird unisono von allen Umwelt- und Naturschutzverbänden gefordert. Schon seit zehn Jahren gibt es eine Diskussion darüber. Bereits 1975, wie meine Vorrednerin schon erwähnte, hat die Bundesregierung Grundsätze für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen des Bundes verabschiedet, die allerdings sehr unverbindlich und summarisch gehalten waren und oft von den Bundesbehörden selbst blockiert wurden.

    (Baum [FDP]: Sehr richtig!)

    Die Unwirksamkeit der Prüfungsgrundsätze kann man mit einer ganzen Reihe von umweltzerstörenden Großprojekten belegen. Wenn man diese Grundsätze von 1975 ernstgenommen hätte, dann dürfte es jetzt keine Baumaßnahmen etwa an der Startbahn West in Frankfurt, am Endlager in Gorleben oder am Rhein-Main-Donau-Kanal geben!

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Dabei sind die Erfahrungen mit einer wirkungsvollen UVP durchweg positiv, etwa in den Vereinigten Staaten, wo seit 1976 mehr als 10 000 Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt wurden. Man stellte dort fest, daß die Kosten einer UVP mit durchschnittlich nur 0,5 % der Gesamtkosten eines Vorhabens äußerst gering sind. Außerdem wurden die Entscheidungsverfahren nur unwesentlich verlängert. Der Nutzen der UVP liegt klar auf der Hand: Ökologisch gefährliche Vorhaben werden schneller und klarer erkannt und entweder unterlassen oder rechtzeitig durch korrigierende Maßnahmen oder Alternativlösungen ökologisch entschärft.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Hoffentlich!)

    Die Fraktion der GRÜNEN nimmt deshalb den Schritt der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich positiv auf, wenngleich derzeit noch offen ist, ob die Richtlinie bald verabschiedet wird, vielleicht sogar in den nächsten Tagen in Brüssel. Wir bedauern es, daß es die Bundesregierung während ihrer EG-Präsidentschaft nicht erreicht hat, eine akzeptable EG-Richtlinie zur UVP einzuführen. Deshalb begrüßen wir die Aufforderung an die Bundesregierung, bis zum Oktober 1984 ein eigenständiges UVP-Konzept vorzulegen, falls auf EG-Ebene keine Verabschiedung erfolgt.
    2660 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983
    Dr. Ehmke (Ettlingen)

    Aus anderen Gründen ist uns die Zustimmung allerdings sehr schwergefallen. Bestimmte Mängel des vorliegenden Konzeptes stellen die Effizienz der geplanten EG-Richtlinie in Frage. Ein Teil dieser Mängel ist in der Beschlußempfehlung unter Ziffer 2 enthalten:
    Erstens wird es kein eigenes Umweltgutachten geben, sondern die UVP soll in die bestehenden Genehmigungsverfahren eingebaut werden. Dies erschwert die Bearbeitung durch fachkundiges Personal wie z. B. Landschaftsplaner oder Ökologen. Es besteht die Gefahr, daß die Fachbehörden, z. B. ein Autobahnamt, die Ökologie nebenher miterledigen und somit keine sachgerechte und neutrale UVP durchgeführt wird.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Zweitens fehlen einige wichtige Vorhaben in der Liste der auf jeden Fall zu untersuchenden Projekte, wozu die Beschlußempfehlung auch Vorschläge macht. Ich möchte das hier jetzt nicht wiederholen.
    Drittens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit unklar, insbesondere die Frage, wer den betroffenen Personenkreis wie definiert. Gerade bei den hier in Betracht kommenden Großvorhaben spielt eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung der Bürger eine ganz besondere Rolle, da solche Projekte oft nicht nur gravierende Umweltauswirkungen, sondern auch ökonomisch-soziologische Veränderungen hervorrufen.
    Daneben gibt es weitere Mängel. So ist im Entwurf nicht festgelegt, wann das Ergebnis der UVP zur Ablehnung eines Vorhabens führen muß. Sogenannte Ausschlußkriterien fehlen. Dies liegt nach wie vor allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Deshalb wäre zu prüfen, ob solche Entscheidungen nicht von den vorhandenen überregionalen Umweltbehörden getroffen werden können, also dem Umweltbundesamt für die Bundesebene oder den Landesanstalten für Umweltschutz für die Ländervorhaben oder auf Länderebene.
    Grundsätzlich muß eine UVP nicht nur das Wie, sondern auch das Ob einer Maßnahme zweifelsfrei klären.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Weiterhin ist nicht festgelegt, was zu geschehen hat, wenn sich ein Mitgliedstaat nicht an die Richtlinie hält. Im Text heißt es lapidar: Er unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten davon.
    Im übrigen dürfen mit Drittländern Verträge über Vorhaben geschlossen werden, obwohl diese keine UVP durchführen. Ich denke hierbei vor allem an die grenzüberschreitenden Sondermülltransporte etwa im Fall Schönberg/DDR. In der Bundesrepublik wäre eine solche Sondermülldeponie aus Umweltverträglichkeitsgründen wohl völlig unmöglich. Dennoch ist die Bundesrepublik der größte Anlieferer. Derartige Verträge dürften nur geschlossen werden, wenn die betreffenden Nicht-EG-Staaten eine der UVP vergleichbare Prüfung durchführen und der EG vorlegen.
    Weitere Mängel betreffen den Anhang III, der noch zu detaillieren wäre, die Zulassung von Ausnahmen, die ungeklärte Frage der Beteiligung von Verbänden oder Stellen mit geeignetem Sachverstand oder auch die offene Frage, ob und durch wen eine UVP einklagbar ist. Ich kann dies aus Zeitgründen nicht weiter behandeln und möchte nur noch auf einen Aspekt hinweisen.
    Zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen bestimmter Vorhaben wird eine große Zahl ökologischer Unterlagen und Daten benötigt, Klimadaten, Bodenkarten, Luftverschmutzungsmessungen usw. Um die ökologischen Bewertungen überall mit gleicher Genauigkeit und mit hohem Grad der Übereinstimmung durchführen zu können, sollten die ökologischen Daten möglichst neutral und sachgerecht erhoben werden. Deshalb sollten solche Erhebungen in der Regel nicht vom Projektträger, sondern von der Umweltverwaltung oder den von ihr beauftragten Fachkräften durchgeführt werden. Insgesamt gesehen besteht ohnehin in der Bundesrepublik ein ganz erheblicher Nachholbedarf bei flächenhaften ökologischen Untersuchungen und Karten.
    Die Verbesserung der ökologischen Datenbasis ist eine der wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben. Wenn diese Daten in Form einer Umweltdatenbank oder anderswie dauernd vorrätig sind und nicht erst im Einzelfall mühsam erhoben werden müssen, könnten einerseits Umweltverträglichkeitsprüfungen und andererseits regelmäßige Umweltqualitätsberichte oder Berichte zur Lage der Natur auf Bundes- und Länderebene sehr viel schneller und kostengünstiger erstellt werden. In diesem Bereich ist auch der Einsatz von Computern und von Systemanalysen eine durchaus sinnvolle Sache, wie vielversprechende Versuche der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz gezeigt haben. Allerdings muß die Offenheit nach außen gewährleistet sein, um die Untersuchungen nicht zum Selbstzweck werden zu lassen.
    Meine Damen und Herren, die vorhin aufgezählten Mängel der EG-Richtlinie sollten bei der nächsten Fortschreibung beseitigt werden. Wichtiger ist jetzt, daß überhaupt erst einmel eine UVP verbindlich festgelegt wird. Ein weiteres Zuwarten wäre nicht vertretbar. Wir verbinden mit unserer Zustimmung allerdings die Erwartung, daß, wie in der Beschlußempfehlung erwähnt, notfalls im nationalen Alleingang auf der Basis der EG-Richtlinie oder sogar einer verbesserten Fassung ein UVP-Verfahren für die Bundesrepublik bis Ende 1984 rechtsverbindlich in Kraft tritt.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)