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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/38 Deutscher Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. Dezember 1983 2627 A Absetzung der Punkte 15 und 16a von der Tagesordnung 2627 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/615 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/662 — Haase (Kassel) CDU/CSU 2627 C Burgmann GRÜNE 2630 C Becker (Nienberge) SPD 2632 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2634 A Handlos fraktionslos 2635 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Osthofen), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/213 — Fischer (Osthofen) SPD 2637 B Bohl CDU/CSU 2639 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 2642 D Frau Reetz GRÜNE 2643 D Kleinert (Hannover) FDP 2645A Erste Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaja, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksache 10/543 (neu) — Doss CDU/CSU 2648 B Conradi SPD 2650 A Sauermilch GRÜNE 2651 C Gattermann FDP 2652 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 10/557 — Buschbom CDU/CSU 2654 B Dr. Kübler SPD 2655 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben — Drucksachen 10/358 Nr. 14, 10/613, 10/628 — Gerlach (Obernau) CDU/CSU 2656 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2657 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 2659 A Baum FDP 2660 D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 2662 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/267 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/624 — 2663 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau — Drucksache 10/460 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/598 — 2664 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — 2664 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Feuerschutz-Steuergesetzes — Drucksache 10/556 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters — Drucksache 10/554 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union — Drucksache 10/573 — 2665A Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/592 — 2665 B Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/591 — 2665 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament betreffend eine bessere Nutzung der Ergebnisse Gemeinschaftsgeförderter FuE-Aktivitäten — Drucksachen 10/222, 10/549 — . . . . 2665 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 10/376 Nr. 75, 10/602 — . 2665 C Nächste Sitzung 2665 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2667* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2667* C Anlage 3 Unterschiedliche Einschätzung der Flugzeugsysteme Tornado und F 16 im Rüstungskontroll- und Abrüstungsbericht der Bundesregierung und im Weißbuch 1983 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 III MdlAnfr 38 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2667* D Anlage 4 Rüstungszusammenarbeit mit Indien MdlAnfr 64 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* A Anlage 5 Menschenrechtsverletzungen gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas MdlAnfr 65 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hauchler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* B Anlage 6 Interpretation der Äußerung des Bundeskanzlers: „Alle Indikatoren weisen darauf • hin, daß das Leben weitergeht" MdlAnfr 66 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* C Anlage 7 Entnationalisierungspolitik Polens gegenüber den Deutschen MdlAnfr 67 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* A Anlage 8 Rechtswidrige Behandlung deutscher Fernfahrer in Jugoslawien MdlAnfr 68, 69 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* C Anlage 9 Ablehnung der Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Unterricht in deutscher Sprache im Bezirk Oppeln MdlAnfr 70 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* D Anlage 10 Verhaftung von Bischof Abel Muzorewa auf Anordnung des Premierministers von Simbabwe, Robert Mugabe MdlAnfr 71 18.11.83 Drs 10/616 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* A Anlage 11 Juristische Bedeutung des Einsatzvorbehalts bei der Unterzeichnung des Genfer Giftgasprotokolls von 1925 MdlAnfr 72 18.11.83 Drs 10/616 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* B Anlage 12 Information der Bundesregierung über eine geplante militärische Intervention der USA in Nicaragua MdlAnfr 73, 74 18.11.83 Drs 10/616 Egert SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* C Anlage 13 Vernichtung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten amerikanischen chemischen Kampfstoffe; Abschluß eines Abkommens über die Ächtung von Atomwaffen ähnlich dem Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 75, 76 18.11.83 Drs 10/616 Sielaff SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2671*A Anlage 14 Verletzung der Menschenrechte der in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien lebenden Kurden MdlAnfr 77, 78 18.11.83 Drs 10/616 Frau Potthast GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2672*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2627 38. Sitzung Bonn, den 25. November 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 11. Dr. Ahrens* 25. 11. Bahr 25. 11. Dr. von Bülow 25. 11. Dr. Bugl 25. 11. Cronenberg (Arnsberg) 25. 11. Frau Dr. Czempiel 25. 11. Dr. Faltlhauser 25. 11. Frau Fuchs (Köln) 25. 11. Grunenberg 25. 11. Dr. Haack 25. 11. Haehser 25. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 25. 11. Dr. Hauff 25. 11. Heimann 25. 11. Höffkes 25. 11. Ibrügger 25. 11. Immer (Altenkirchen) 25. 11. Jung (Düsseldorf) 25. 11. Kastning 25. 11. Kroll-Schlüter 25. 11. Dr. Kreile 25. 11. Lemmrich 25. 11. Dr. h. c. Lorenz 25. 11. Dr. Müller * 25. 11. Neumann (Bramsche) 25. 11. Niegel 25. 11. Offergeld 25. 11. Pesch 25. 11. Petersen 25. 11. Dr. Probst 25. 11. Reimann 25. 11. Reuschenbach 25. 11. Reuter 25. 11. Roth 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 11. Schröder (Hannover) 25. 11. Dr. Solms 25. 11. Spilker 25. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 11. Dr. Warnke 25. 11. Weisskirchen (Wiesloch) 25. 11. Frau Dr. Wex 25. 11. Windelen 25. 11. Wischnewski 25. 11. Dr. Wittmann 25. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Europäische Stiftung (Drucksache 10/610) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 1502 Tit. 652 11 des Haushaltsjahres 1983 (Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung) (Drucksache 10/623) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Flugüberwachungszentrale von EUROCONTROL in Maastricht (Drucksache 10/38) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbesserung des europäischen Flugsicherungssystems (Drucksachen 9/1834, 10/358 Nr. 86) Die in Drucksache 10/546 unter Nummer 10 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abschöpfung gemäß Artikel 5 d der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse wird als Drucksache 10/630 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzsinki (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Drucksache 10/216 vom 29. Juni 1983 „Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie der Veränderung im militärischen Kräfteverhältnis 1983" einerseits unter „Intermediate Range Nuclear Forces" (INF, Seite 5) die Modernisierung der Luftstreitkräfte durch Beginn der Zuführung des Tornado und der F 16 aufgeführt wird und daß andererseits im Weißbuch 1983 (Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. Oktober 1983, Seite 80) unter dem Aspekt der Entwicklung bei nuklearfähigen Flugzeugen der NATO jeglicher Hinweis auf Tornado fehlt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, in zwei wichtigen, von ihr zu vertretenen Dokumenten zu solch einer unterschiedlichen Einschätzung zu kommen? 2668* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Im Bericht 1983 der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis wurde ausschließlich auf Entwicklungstendenzen bei den Potentialen von NATO und Warschauer Pakt hingewiesen, die sich erst in Zukunft auswirken werden. Demgegenüber enthält das Weißbuch umfassende Daten und Fakten zum Kräfteverhältnis NATO/Warschauer Pakt. Die Tabelle auf Seite 80 (INF-Flugzeuge NATO/Warschauer Pakt) basiert auf dem NATO-Streitkräftevergleich 1982. Ein Hinweis auf den Tornado ist im Weißbuch 1983 nicht erfolgt, da in der angeführten Tabelle ausdrücklich vermerkt ist, daß nur Flugzeuge bewertet werden, die zur Zeit die von Ihnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/616 Frage 64): Treffen Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 9. November 1983 zu, daß Indien an einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland interessiert ist, und daß diese Frage bereits mit Vertretern des Auswärtigen Amtes erörtert worden ist? Der indische Wunsch nach einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik ist der Bundesregierung seit kurzem bekannt. Die Prüfung der indischen Vorstellungen dazu durch die zuständigen Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde das Thema bei den Gesprächen anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Dr. Kohl Anfang November in New Delhi nicht vertieft. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 65): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über menschenrechtsverletzende Verfolgungen und Übergriffe gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas durch staatliche Sicherheitskräfte bzw. durch andere, staatlich unterstützte oder geduldete Kräfte? Gesicherte Erkenntnisse über eine Beteiligung staatlicher Sicherheitskräfte bzw. anderer staatlich unterstützter oder geduldeter Kräfte an Ausschreitungen gegen die tamilische Minderheit in jüngster Zeit, insbesondere bei den blutigen Ausschreitungen im Juli/August 1983, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Regierung von Sri Lankas hat eine Aufklärung entsprechender Vorwürfe zugesagt. Von der Regierung Sri Lanka angeordnete Untersuchungen nach den Ausschreitungen gegen Ta-milen in Jaffna im Sommer 1981 veranlaßten die Regierung in Colombo, Entschädigungsleistungen in Höhe von 22,6 Millionen Rupien zuzusagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 66): Auf welche Indikatoren im einzelnen stützte sich der Herr Bundeskanzler, als er vor der Bonner Presse feststellte: „Alle Indikatoren weisen darauf hin, daß das Leben weitergeht"? Sie zitieren einen Halbsatz aus der Pressekonferenz des Herrn Bundeskanzlers vom 7. November 1983. Der vollständige Satz lautet aber: „Alle Indikatoren, die ich kennen kann, die ich übrigens auch jetzt auf meiner Reise z. T. beobachten konnte, deuten darauf hin, daß das Leben natürlich weitergeht und daß es weder einen heißen Krieg noch einen kalten Krieg geben wird, um das mal drastisch und deutlich auszudrücken, daß beispielsweise die Vorbereitungen für die Konferenz in Stockholm weiterlaufen." Der Herr Bundeskanzler hat damit schon selbst einen Indikator genannt. In der Tat ist das Vorbereitungstreffen für die Konferenz über vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa in Helsinki am 11. November 1983 in sachlicher Atmosphäre mit der Verabschiedung des prozeduralen Rahmens für die Stockholmer Hauptkonferenz beendet worden. Dieses kann planmäßig am 17. Januar 1984 eröffnet werden. Ost und West haben ein Interesse daran, den Dialog über Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle fortzuführen. Lassen Sie mich noch einige weitere Beispiele nennen: Am 9. September 1983 konnte in Madrid das zweite KSZE-Folgetreffen abgeschlossen werden, nachdem ein substantielles und ausgewogenes Abschließendes Dokument am 6. September angenommen worden ist. Es handelte sich dabei seit langem um die erste Einigung im Ost-West-Verhältnis von politischem Rang. Sie enthält ein mittelfristiges Programm der Zusammenarbeit. Schon bei seiner Verabschiedung war klar, daß das westliche Verteidigungsbündnis den Nachrüstungsteil seines Doppelbeschlusses verwirklichen würde, falls es in Genf nicht zu einem Verhandlungsergebnis kommt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2669* Am 15./16. Oktober traf Bundesaußenminister Genscher seinen sowjetischen Kollegen Gromyko in Wien. Beide Minister haben in diesen Gesprächen die Stabilität der deutsch-sowjetischen Beziehungen gewürdigt und ihre Weiterführung beschlossen. Am 28. Oktober haben wir mit der DDR in Bonn über Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung gesprochen. Konsultationen über diesen Themenbereich finden auch mit anderen Ländern des Warschauer Pakts statt, und zwar mit Polen am 24./25. November in Warschau, mit Rumänien am 2. Dezember in Bukarest und mit der Sowjetunion am 6. Dezember in Bonn. Vom 11.-16. November 1983 hat auch wie geplant die Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission in Moskau stattgefunden, bei der der Bundesminister für Wirtschaft die deutsche Delegation geleitet hat. Die sowjetische Führung hat dabei ihr Interesse an der Aufrechterhaltung und Fortentwicklung langfristig angelegter, stabiler, für beide Seiten vorteilhafter Wirtschaftsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bekundet. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Volksrepublik Polen seit 1945 betriebene Entnationalisierungspolitik gegenüber den Deutschen auch weiterhin anhält, und inwieweit ist sie bereit, entsprechend ihrer Obhutspflicht und unter Berufung auf die UN-Menschenrechtspakte und die KSZE-Schlußakte tätig zu werden? Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß sie als eine ihrer wesentlichen Aufgaben betrachtet, für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Deutschen, wo immer sie leben, einzutreten. Demgemäß setzt sich die Bundesregierung in Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht nachdrücklich für die Achtung der Rechte der Deutschen generell in den internationalen Gremien und bilateral gegenüber der polnischen Regierung ein. Sie macht dieser stets erneut deutlich, welche Bedeutung dieses Problem für die bilateralen Beziehungen hat. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf das geltende Völkerrecht, das im Menschenrechtsprinzip der KSZE-Schlußakte von Helsinki und in den VN-Menschrechtspakten — auch von der Volksrepublik Polen — feierlich bekräftigt wurde. Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen des Möglichen dieses Problem zur Sprache bringen und versuchen, eine Lösung zu finden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Polizei in Jugoslawien von deutschen Fernfahrern rechtswidrig Bußgelder wegen einer wahrheitswidrig behaupteten Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in beachtlicher Höhe verlangt und im Falle der Zahlungsweigerung Polizeibeamte Fernfahrer schwer mißhandeln, den Paß einziehen und sie einkerkern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verhinderung solcher Vorfälle ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, und welche Verhaltensweisen kann die Bundesregierung den Fernfahrern zum Schutz vor oder bei Mißhandlungen anraten? Zu Frage 68: Dem Auswärtigen Amt ist kürzlich ein Fall bekanntgeworden, in dem von einem deutschen Fernfahrer ein Sachverhalt wie oben dargelegt geschildert wurde. Weitere Fälle dieser Art sind nicht bekanntgeworden. Zu Frage 69: Die Bundesregierung wird den ihr bekanntgewordenen Einzelfall zum Anlaß von Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung nehmen. Fernfahrer, die in Jugoslawien Schutz vor Maßnahmen jugoslawischer Behörden suchen, sollten sich an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad oder das Generalkonsulat Zagreb wenden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 70): Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Schutzpflicht für die Grund- und Menschenrechte Deutscher auf dem Wege über die deutsche Botschaft in Warschau erkunden oder prüfen lassen, ob es zutrifft, daß Anträge deutscher Staatsangehöriger im Bezirk Oppeln auf Unterricht in der deutschen Muttersprache — trotz Finanzierung durch die Deutschen selbst — abgelehnt wurden (Die Welt vom 11. November 1983), und wenn ja, wird sie vom polnischen Vertragspartner mit Nachdruck die Einhaltung der Rechtsverpflichtungen nach Artikel 27 des Politischen Menschenrechtspaktes der UN gegenüber Deutschen einfordern? Der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau sind bisher weder im Rahmen der Gespräche mit Antragstellern für eine Familienzusammenführung noch bei Gesprächen mit Deutschen im Oppelner Bereich noch in direkter Form durch Bitten um Unterstützung in dieser Angelegenheit Fälle bekanntgeworden, daß Anträge auf Erteilung des Schulunterrichts in deutscher Spra- 2670* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 che gestellt wurden oder daß die Erteilung von deutschem Sprachunterricht verweigert wurde. Die Botschaft Warschau wird aber der Frage weiter nachgehen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhaftung des Vorsitzenden des Vereinigten Afrikanischen Nationalrates Simbabwes, Bischof Abel Muzorewa, auf Anordnung des Premierministers Robert Mugabe? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist Bischof Muzorewa am 1. November 1983 auf Grund der aus der Zeit der Regierung Smith stammenden Notstandsgesetze in Internierungshaft genommen worden. Simbabwische Parlamentarier genießen keine Immunität, sondern nur Indemnität für Äußerungen und Handlungen im Parlament. Bischof Muzorewa wurde vorgeworfen, daß er im Ausland die Regierung seines Landes kritisiert habe, subversive Beziehungen zu Südafrika unterhalte und sich für Zusammenarbeit mit Israel ausgesprochen habe. Gegen Bischof Muzorewa ist bisher weder eine Anklage erhoben noch ein Gerichtsverfahren eröffnet worden. Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Verhaftung Bischof Muzorewas um eine innere Angelegenheit Simbabwes. Mit dieser Bewertung befinden wir uns im Einklang mit unseren europäischen Partnern. Gleichwohl bedauert die Bundesregierung, daß ein Parlamentsmitglied und Führer einer Partei von der Verhaftung betroffen ist. Die Bundesregierung bedauert auch, daß durch die Inhaftierung der Anschein erzeugt worden ist, als solle politischer Druck auf Bischof Muzorewa ausgeübt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß Premierminister Mugabe an seiner Politik der nationalen Versöhnung, die er seit Unabhängigkeit konsequent und zum Wohle Simbabwes befolgt hat, weiterhin festhalten wird. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 72): Welche unterschiedlichen juristischen Wirkungen bestehen für Staaten, die das Genfer Protokoll von 1925 mit einem Einsatzvorbehalt ratifiziert haben, und für die, die diesen Vorbehalt nicht eingelegt haben? Zahlreiche Staaten haben anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll von 1925 erklärt, daß ihre Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Verbot des Einsatzes von C-Waffen mißachten. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit im Völkerrecht bewirkt jedoch, daß auch Staaten, die einen derartigen Vorbehalt nicht eingelegt haben, rechtlich hinsichtlich eines Zweiteinsatzes chemischer Waffen gegenüber Staaten, die einen völkerrechtswidrigen Angriff mit chemischen Waffen führen, unterstützen oder mitplanen, von den Bindungen des Protokolls frei würden. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN — Bundestagsdrucksache 10/444 — bereits dargelegt. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 73 und 74): Würde die Aussage der Bundesregierung, daß sie bei vorheriger Konsultation durch die Regierung der USA einer Invasion auf Grenada nicht zugestimmt hätte, auch für eine mögliche Invasion nach oder einen bewaffneten Angriff auf Nicaragua zutreffen, und erwartet die Bundesregierung, daß unser Bündnispartner USA sie gegebenenfalls vorher konsultieren oder informieren wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador, und wie würde sich ihrer Meinung nach bei einem möglichen Einmarsch dieser Truppen nach El Salvador die damit erfolgte Internationalisierung des El-Salvador-Konfliktes auf die Befriedungsaussichten für den Krisenherd Zentralamerika auswirken? Zu Frage 73: Es handelt sich um eine hypothetische Frage. Die Bundesregierung pflegt solche hypothetischen Fragen nicht zu beantworten. Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist nicht über zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador unterrichtet. Entsprechende Meldungen der salvadorianischen Guerilla sind von den Regierungen Guatemalas und Honduras dementiert worden. Auch in diesem Fall sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, sich zu einer hypothetischen Frage zu äußern. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2671* Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA derzeit chemische Kampfstoffe vernichtet werden, und wird die Bundesregierung darauf drängen, daß dies auch bei den auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffen geschieht? Warum kam das Genfer Protokoll von 1925 über die Ächtung von chemischen Waffen zustande, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ähnliche Abkommen für Atomwaffen herbeizuführen? 1. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage durch Meldungen in Presse und Fernsehen über einen in der amerikanischen Anlage zur Vernichtung überalteter chemischer Waffen in Tooele (Bundesstaat Utah) am 17./18. November 1983 veranstalteten Workshop angeregt wurde. Dieses Seminar war ein weiterer praktischer Beitrag im Rahmen der westlichen Bemühungen um konkrete Fortschritte bei den Genfer CW-Verhandlungen. An dieser Veranstaltung, die der Demonstration der Verifikationsmöglichkeiten bei der Vernichtung chemischer Waffen diente, haben Vertreter von 28 Mitgliedstaaten des Genfer Abrüstungsausschusses, darunter auch der deutsche Delegationsleiter, teilgenommen. Der Abrüstungsausschuß in Genf verhandelt über ein weltweites und verläßlich verifizierbares Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten. Kernproblem dieser Verhandlungen ist die Verifikationsfrage. Die USA haben mit ihrer Veranstaltung in Tooele einen wichtigen Beitrag gerade zu dieser Frage geleistet. 2. Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Lagerung chemischer Waffen auf unserem Territorium in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion der „GRÜNEN" — Bundestagsdrucksache 10/444 — dargelegt. 3. Mit dem Abschluß des von uns angestrebten CW-Verbotsabkommen wäre der Weg frei für die Vernichtung aller chemischen Waffen, also auch der auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffe der USA. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für ein solches Übereinkommen ein und hat die Verhandlungen in Genf mit eigenen substantiellen und praktischen Beiträgen immer wieder gefördert und -wird dies auch künftig tun. Das Genfer Protokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen (biologischen) Waffen im Kriege verbietet, kam zustande, weil die Staatengemeinschaft nach den Erfahrungen mit dem Einsatz von Giftgas im 1. Weltkrieg den Einsatz dieser Waffenkategorie im Kriege endgültig verbieten wollte. Das Protokoll ist das Ergebnis einer vom Völkerbund einberufenen internationalen Konferenz. Das Deutsche Reich hat das Genfer Protokoll 1929 vorbehaltlos ratifiziert. Die Staatengemeinschaft betrachtet das Verbot der Verwendung von chemischen und biologischen Waffen im Kriege heute als Gewohnheitsrecht. Der Umfang dieses Verbots ist allerdings dadurch beschränkt, daß zahlreiche Staaten anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll erklärt haben, daß diese Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Einsatzverbot mißachten. Das Genfer Protokoll enthält allerdings nur ein Verbot des Einsatzes chemischer und biologischer Waffen im Kriege. Die Bundesregierung setzt sich daher im Genfer Abrüstungsausschuß mit Nachdruck für die Erarbeitung eines weltweiten und verläßlich verifizierbaren Abkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten ein. Sie hat mit eigenen substantiellen Beiträgen die Beratungen in diesem Gremium gefördert und wird dies weiterhin tun. Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, gehe ich wegen der Bezugnahme auf das Genfer Protokoll von 1925 davon aus, daß Sie seitens der Bundesregierung eine Beurteilung der Möglichkeit für ein Abkommen wünschen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet. Die Bundesregierung sieht in Übereinstimmung mit ihren Verbündeten ein solches Abkommen gegenwärtig nicht als realistisch an. Ein Abkommen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet, würde darauf hinauslaufen, daß einem Staat bzw. einem Bündnis das Recht genommen würde, vor einem mit überlegenen konventionellen Streitkräften geführten Angriff abzuschrekken oder im Falle eines Angriffs die Abschreckung notfalls auch mit Kernwaffen wiederherzustellen. Dadurch würde das in der Charta der VN vereinbarte Recht auf Selbstverteidigung in seinem Inhalt wesentlich eingeschränkt. Es stünde außerdem zu befürchten, daß die durch das Bündnis gewährleistete Abschreckung, die den Frieden in Europa seit dem 2. Weltkrieg gewährleistet, nach einem solchen Verbot ihre friedenswahrende Funktion nicht mehr erfüllen könnte. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren Verbündeten vielmehr dafür ein, daß die nuklearen Rüstungen durch ausgewogene und verifizierbare Rüstungskontrollabkommen auf ein möglichst niedriges Niveau gesenkt werden. Bei den sowjetisch-amerikanischen START-Verhandlungen unterstützt sie die Vorschläge der USA, die darauf gerichtet sind, durch einschneidende Reduzierungen der Arsenale beider Seiten eine Erhöhung der strategischen Stabilität zu erreichen. Bei den Genfer INF-Verhandlungen setzt sie sich zusammen mit ihren Verbündeten für einen Verzicht der SU und der USA auf die Kategorie der landgestützten weitreichenden Mittelstreckenflugkörper oder, 2672* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 wenn dieses Ziel gegenwärtig nicht erreichbar ist, für ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis möglichst nahe bei Null ein. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Potthast (GRÜNE) (Drucksache 10/616 Fragen 77 und 78): Teilt die Bundesregierung die Meinung verschiedener Menschenrechtsorganisationen, daß die Menschenrechte des kurdischen Volkes in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien durch die Aufteilung der kurdischen Siedlungsgebiete an diese Staaten, durch eine Politik der Zwangsumsiedlung, durch das Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache, durch Mißhandlungen, politische Haft, Folter und Ermordung tausender Kurdinnen und Kurden kontinuierlich bis heute verletzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende der Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, während nach den Feststellungen von Menschenrechtsorganisationen auch nach der letzten Amnestie vom 16. Juli 1982 im Irak noch Kurden (Mitglieder von kurdischen Organisationen im Irak) verhaftet, gefoltert, von Militärgerichten (z. B. in Kirkuk) abgeurteilt und hingerichtet wurden, und wie erklärt sich die Bundesregierung derartige Widersprüche zwischen deutschen amtlichen Stellungnahmen zur Kurdenfrage und dem Gutachten namhafter Menschenrechtsorganisationen — wie z. B. amnesty international —, welche in Asylverfahren oft Grundlage für die Entscheidung über politische Verfolgung von Angehörigen des kurdischen Volkes bilden? Mit der Lage der Kurden haben wir uns im Bundestag bereits mehrfach und ausführlich befaßt. Zuletzt hat die Bundesregierung am 28. Oktober 1983 dem Auswärtigen Ausschuß einen Bericht über die Lage des kurdischen Volkes erstattet. Die neuere Geschichte kennt keinen kurdischen Nationalstaat. Vielmehr lebten die Kurden zuerst unter osmanischer und persischer Herrschaft, heute vor allem in der Türkei, in Iran und in Irak, aber auch in Syrien, in der Sowjetunion und im Libanon. Die Lage der Kurden war stets wechselvoll und ist in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Ich muß daher in meiner Antwort auf die in Ihrer Frage genannten Länder einzeln eingehen: 1. Zur Lage der Kurden in der Türkei hat der damalige Staatsminister Corterier vor dem Deutschen Bundestag in der Fragestunde vom 24. Juni 1982 ausführlich Stellung genommen. Die damalige Beschreibung der Lage der Kurden in der Türkei ist auch heute noch zutreffend. Es wäre nach Auffassung der Bundesregierung falsch, von einer Verfolgung der Kurden allein wegen ihrer bloßen Volkszugehörigkeit zu sprechen. Der private Gebrauch der kurdischen Sprache wird nicht geahndet. Die Kurden besitzen allerdings auch keine besonderen Rechte als Minderheit. Manche Kurden wünschen allerdings darüber hinaus einen eigenen kurdischen Nationalstaat und kämpfen für dieses Ziel. Die Bundesregierung kann und will aber keine separatistischen Bestrebungen unterstützen in Staaten, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhält. 2. In Irak wird den Kurden seit 1974 eine begrenzte kulturelle und administrative Autonomie gewährt. Die irakische Verfassung anerkennt eine kurdische Volksgemeinschaft. Die kurdische Sprache ist zugelassen. Ein kurdischer Legislativrat, der von den in der „Autonomen Region Kurdistan" lebenden Kurden gewählt wird, befaßt sich mit lokalen Angelegenheiten im Rahmen des Autonomie-Statuts. Da die Kurden in Irak fast 1/3 der Bevölkerung bilden und die wichtige Erdölregion um Mossul auf kurdischem Gebiet liegt, empfindet jede irakische Regierung weitergehende kurdische Autonomiebestrebungen als gefährliche Bedrohung für die Existenz des erst nach dem 2. Weltkrieg unabhängig gewordenen Staates. Neben der Gewährung einer beschränkten Autonomie hat sie daher diese Bestrebungen auch, soweit sie ihr gefährlich erschienen, von Anfang an hart bekämpft. Infolge des irakisch-iranischen Krieges haben auch die Guerilla-Aktivitäten der kurdischen oppositionellen Bewegungen zugenommen. Dies führte zu rigorosen Gegenmaßnahmen der irakischen Regierung, aber auch zu Versuchen, den inneren Frieden wiederherzustellen, wie Befreiung vom Militärdienst und begrenzte Amnestie. Die Lage der Kurden in Irak entspricht gewiß nicht unseren Idealvorstellungen eines Minderheitenstatuts. Dennoch ist in Irak die Zugehörigkeit zur kurdischen Nationalität allein heute nicht mit unmittelbaren Nachteilen oder Verfolgung verbunden. 3. In Iran ist nach den Vorstellungen von einem religiös ausgerichteten Staat kein Platz für ein nationales Eigenleben von Minderheiten. Kurdische Widerstandskämpfer, die stärkere Autonomie oder Unabhängigkeit anstreben, werden daher von der iranischen Regierung rigoros bekämpft. Auch in Iran ist jedoch die Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe allein kein Grund für eine Benachteiligung. Begrenzte autonome Rechte, allerdings unter strenger Aufsicht der Zentralregierung, werden zugestanden. Der irakisch-iranische Krieg hat die Lage der Kurden erschwert, ihnen aber auch vermeintliche Chancen eingeräumt, da beide Konfliktparteien versuchen, diese Volksgruppe für ihre Zwecke im jeweils anderen Land einzusetzen. Dies hat zu weiteren Gegensätzen unter den kurdischen Gruppen geführt und die Bildung einer überzeugenden kurdischen Bewegung verhindert. 4. In Syrien ist eine offizielle kurdische Minderheit nicht anerkannt. Kurden mit syrischer Staatsangehörigkeit haben unterschiedlos alle Rechte und Pflichten eines syrischen Staatsbürgers. Unterricht und Publikation in kurdischer Sprache sind zwar verboten; ihr privater Gebrauch ist jedoch zugelassen. Auf eine ursprünglich geplante Zwangsumsiedlung im Rahmen einer Arabisierungspolitik der nördlichen Grenzgebiete hat die syrische Regierung inzwischen verzichtet. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2673* Das Auswärtige Amt erteilt Auskünfte in Asylverfahren — jährlich ca. 1 500 — im Rahmen seiner Amtshilfe nur nach sorgfältigen Recherchen und nach bestem Wissen und Gewissen. Im Falle irakischer Kurden vertritt das Auswärtige Amt die Auffassung, daß diese nicht als solche verfolgt, sondern von Maßnahmen irakischer Behörden und Gerichte wie alle Bevölkerungsteile des Irak nur in dem Maße betroffen werden, in dem sie sich in Gegensatz zur Regierung bringen. Ob Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende von Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, wird zur Zeit geprüft. Sofern Sie konkrete Angaben über derartige Stellungnahmen machen können, wäre das hilfreich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Aussprache wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 10/557 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen ist die Beschlußempfehlung angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
    2656 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983
    Vizepräsident Frau Renger
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben
    — Drucksachen 10/358 Nr. 14, 10/613, 10/628 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein Gerlach (Obernau)

    Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat eine Aussprache von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Besteht darüber Einverständnis? — Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
    Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerlach.


Rede von Paul Gerlach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige Bemerkungen darüber machen, was diese Richtlinie des Rates der Euopäischen Gemeinschaften über die Umweltverträglichkeit eigentlich will. Ziel der Richtlinie ist es, bei öffentlichen und privaten Vorhaben, von denen in nicht unerheblichem Maße Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung einzuführen. Das dramatische Ansteigen der Waldschäden in den letzten Jahren, vor allem aber seine länderübergreifende Problematik, zeigt uns, wie notwendig Regelungen auf diesem Gebiet geworden sind.
Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bringt — leider, muß ich sagen — keine materiellen Normen für eine Begrenzung bestimmter Umweltbelastungen. Sie ist gleichwohl ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt, da sie eine Prüfung sämtlicher umweltbezogener Aspekte eines Vorhabens vorschreibt. Angesichts der Probleme, denen wir uns heute gegenübersehen, kommt es nicht nur darauf an, Schäden zu bekämpfen, sondern von vornherein Eingriffe und Einwirkungen auf unsere Umwelt durch neue Vorhaben zu prüfen und, wenn irgendwie möglich, weitgehend zu vermeiden. Eine solche Prüfung versetzt uns auf die Dauer in die Lage, drohende Schäden rechtzeitiger und umfassender als bisher zu erkennen. Mit einer solchen Strategie kommen wir weg vom bloßen Feuerlöschen und hin zur gezielten Vorsorge.
Wir alle wissen, wie teuer die Bekämpfung bereits eingetretener Schäden und Probleme ist, egal, um welchen Bereich es sich handelt. Nutzen wir also, meine ich, die Möglichkeit, in einem Stadium, in dem die Planungen noch nicht verfestigt sind, korrigierend einzugreifen. Ich glaube, daß wir damit dem Staat und den Bürgern erhebliche Folgekosten ersparen können.
Ich sage das auch, weil ich heute morgen im „General-Anzeiger" eine Kritik der Wirtschaftsminister der Länder unter der Überschrift „Wirtschaftsminister kritisieren Umweltminister" gelesen habe, die auch diese Richtlinie als dirigistischen Eingriff sehen wollen. Ich möchte dem widersprechen. Mit der
Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft machen wir nämlich auch einen Schritt zu einer dringend notwendigen Harmonisierung der diesbezüglichen Vorschriften in allen Mitgliedsländern. Gerade wir in der Bundesrepublik haben ein vitales Interesse an einer derartigen Harmonisierung. Mit der Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in allen Mitgliedstaaten sind wir in der Lage, Auseinanderentwicklungen in den einzelnen Ländern zu verhindern und damit weitere Wettbewerbsverzerrungen zu unseren Lasten zu vermeiden.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt daher den vorliegenden Richtlinienentwurf und die bisher bei den Verhandlungen innerhalb der EG erzielten Ergebnisse als einen ersten Schritt zur Einführung einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit Bedauern ist festzustellen, daß der derzeit vorliegende Entwurf gegenüber dem ursprünglichen Text eine Reihe von ganz erheblichen Abschwächungen enthält. Wir hätten es weitaus lieber gesehen, wenn man diese Verwässerungen der mit dem Richtlinienentwurf verfolgten Absicht hätte vermeiden können. Wir sind zuversichtlich, daß bei der demnächst auf EG-Ebene stattfindenden Fortsetzung der Verhandlungen eine Verbesserung gegebenenfalls da und dort noch möglich ist. Wir sind im allgemeinen jedenfalls der Meinung, daß es besser ist, der Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung zuzustimmen und eine baldige Verabschiedung anzustreben. Immerhin enthält auch der jetzige Entwurf nach diesen Abschwächungen noch eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem derzeitigen Zustand.
Gerade weil uns die jetzige Fassung des Richtlinienentwurfs nicht vollauf zufriedenstellt, sind wir aber der Meinung, daß die Richtlinie eine sogenannte Evolutionsklausel enthalten muß, mit der wir sicherstellen wollen, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung auch in Zukunft weiter in den Überlegungen bleibt und verbessert werden kann, wenn erste Erfahrungen vorliegen.
Angesichts der Situation bei den Verhandlungen um die Richtlinie bleibt uns heute nur die Möglichkeit, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung zuzustimmen und Vorkehrungen für eine künftige Fortentwicklung der Umweltverträglichkeitsprüfung zu treffen.
Bei den Beratungen im federführenden Ausschuß haben wir unsere besondere Aufmerksamkeit der Frage der Umsetzung der EG-Richtlinie in nationales Recht gewidmet. Wir sind der Meinung, daß eine Umsetzung nicht zu neuen Verfahren führen darf. Angesichts der Tatsache, daß wir in der Bundesrepublik nicht zuwenig, sondern zuviel Bürokratie haben, können wir unseren Bürgern keine weitere Aufblähung der Bürokratie durch die Einführung von neuen Verfahrensabläufen zumuten. Auch die Situation der öffentlichen Hände erlaubt uns das nicht.



Gerlach (Obernau)

Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muß deshalb nach unserer Meinung auf ein Instrumentarium zurückgegriffen werden, das bereits vorhanden ist. Dabei bietet sich das Raumordnungsverfahren geradezu wie geschaffen an. Allerdings ist festzustellen, daß wir heute in den Bundesländern im Bereich der Raumordnung und Landesplanung noch recht unterschiedliche Regelungen antreffen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes könnte hier für die Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeit Abhilfe schaffen. Daß das Raumordnungsverfahren für die Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeit geeignet ist, zeigt beispielhaft das bayerische Landesplanungsgesetz, bei dem die Umweltverträglichkeit schon bisher Prüfungsgegenstand des Raumordnungsverfahrens ist. In mehreren Gutachten wird darauf hingewiesen, daß diese Umsetzung in das Raumordnungsverfahren möglich ist. Ausgangspunkt der bayerischen Regelung war die Überlegung, daß zahlreiche Umweltprobleme raumbezogen sind und nur durch raumordnerische Maßnahmen befriedigend gelöst werden können. Durch die Einbeziehung der Ziele der Umweltpolitik in die Programme und Pläne der Landesplanung sowie durch ihre Beachtung bei der raumordnerischen Abstimmung von Planung und Maßnahmen wollte man Fehlentwicklungen beseitigen. Das ist gelungen.
Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Dank aussprechen, meine Damen und Herren, an das Bundesinnenministerium, an alle dortigen Mitarbeiter, die in recht zügiger und intensiver Weise bisher mitgewirkt haben, diese Richtlinie nicht total verwässern zu lassen. Die Pressionen von außen waren j a ziemlich stark.
Wir setzen alle Hoffnung darauf, daß die EG-Verhandlungen Anfang Dezember erfolgreich verlaufen. Wir bitten die Bundesregierung, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, damit die Richtlinie weitgehend im Sinne der vorliegenden Beschlußempfehlung verabschiedet werden kann. Sie können sich, meine Damen und Herren, die Sie dort zu verhandeln haben, bei Ihren Bemühungen auf die, wenn ich es richtig sehe — so lief es ebenfalls im federführenden Ausschuß —, einstimmige Empfehlung dieses Hohen Hauses berufen.
Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hartenstein.