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    Plenarprotokoll 10/38 Deutscher Stenographischer Bericht 38. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 5. Dezember 1983 2627 A Absetzung der Punkte 15 und 16a von der Tagesordnung 2627 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Drucksache 10/615 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/662 — Haase (Kassel) CDU/CSU 2627 C Burgmann GRÜNE 2630 C Becker (Nienberge) SPD 2632 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 2634 A Handlos fraktionslos 2635 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Fischer (Osthofen), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 10/213 — Fischer (Osthofen) SPD 2637 B Bohl CDU/CSU 2639 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 2642 D Frau Reetz GRÜNE 2643 D Kleinert (Hannover) FDP 2645A Erste Beratung des von den Abgeordneten Doss, Dr.-Ing. Kansy, Hauser (Krefeld), Dr. Faltlhauser, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Kraus, Dr.-Ing. Oldenstädt, Müller (Wesseling), Sauer (Stuttgart), Dr. Czaja, Gattermann, Grünbeck, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Haussmann, Dr.-Ing. Laermann, Wurbs, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksache 10/543 (neu) — Doss CDU/CSU 2648 B Conradi SPD 2650 A Sauermilch GRÜNE 2651 C Gattermann FDP 2652 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 10/557 — Buschbom CDU/CSU 2654 B Dr. Kübler SPD 2655 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben — Drucksachen 10/358 Nr. 14, 10/613, 10/628 — Gerlach (Obernau) CDU/CSU 2656 A Frau Dr. Hartenstein SPD 2657 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 2659 A Baum FDP 2660 D Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 2662 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/267 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/624 — 2663 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau — Drucksache 10/460 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/598 — 2664 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/555 — 2664 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Feuerschutz-Steuergesetzes — Drucksache 10/556 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters — Drucksache 10/554 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen — Drucksache 10/572 — 2664 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Luftverkehrsabkommen vom 27. Dezember 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerrat der Sozialistischen Republik Birmanische Union — Drucksache 10/573 — 2665A Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/592 — 2665 B Beratung der Übersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/591 — 2665 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament betreffend eine bessere Nutzung der Ergebnisse Gemeinschaftsgeförderter FuE-Aktivitäten — Drucksachen 10/222, 10/549 — . . . . 2665 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 10/376 Nr. 75, 10/602 — . 2665 C Nächste Sitzung 2665 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2667* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2667* C Anlage 3 Unterschiedliche Einschätzung der Flugzeugsysteme Tornado und F 16 im Rüstungskontroll- und Abrüstungsbericht der Bundesregierung und im Weißbuch 1983 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 III MdlAnfr 38 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2667* D Anlage 4 Rüstungszusammenarbeit mit Indien MdlAnfr 64 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Feldmann FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* A Anlage 5 Menschenrechtsverletzungen gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas MdlAnfr 65 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hauchler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* B Anlage 6 Interpretation der Äußerung des Bundeskanzlers: „Alle Indikatoren weisen darauf • hin, daß das Leben weitergeht" MdlAnfr 66 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2668* C Anlage 7 Entnationalisierungspolitik Polens gegenüber den Deutschen MdlAnfr 67 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* A Anlage 8 Rechtswidrige Behandlung deutscher Fernfahrer in Jugoslawien MdlAnfr 68, 69 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* C Anlage 9 Ablehnung der Anträge deutscher Staatsangehöriger auf Unterricht in deutscher Sprache im Bezirk Oppeln MdlAnfr 70 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2669* D Anlage 10 Verhaftung von Bischof Abel Muzorewa auf Anordnung des Premierministers von Simbabwe, Robert Mugabe MdlAnfr 71 18.11.83 Drs 10/616 Hedrich CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* A Anlage 11 Juristische Bedeutung des Einsatzvorbehalts bei der Unterzeichnung des Genfer Giftgasprotokolls von 1925 MdlAnfr 72 18.11.83 Drs 10/616 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* B Anlage 12 Information der Bundesregierung über eine geplante militärische Intervention der USA in Nicaragua MdlAnfr 73, 74 18.11.83 Drs 10/616 Egert SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2670* C Anlage 13 Vernichtung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten amerikanischen chemischen Kampfstoffe; Abschluß eines Abkommens über die Ächtung von Atomwaffen ähnlich dem Genfer Giftgas-Protokoll MdlAnfr 75, 76 18.11.83 Drs 10/616 Sielaff SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2671*A Anlage 14 Verletzung der Menschenrechte der in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien lebenden Kurden MdlAnfr 77, 78 18.11.83 Drs 10/616 Frau Potthast GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2672*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2627 38. Sitzung Bonn, den 25. November 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 11. Dr. Ahrens* 25. 11. Bahr 25. 11. Dr. von Bülow 25. 11. Dr. Bugl 25. 11. Cronenberg (Arnsberg) 25. 11. Frau Dr. Czempiel 25. 11. Dr. Faltlhauser 25. 11. Frau Fuchs (Köln) 25. 11. Grunenberg 25. 11. Dr. Haack 25. 11. Haehser 25. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 25. 11. Dr. Hauff 25. 11. Heimann 25. 11. Höffkes 25. 11. Ibrügger 25. 11. Immer (Altenkirchen) 25. 11. Jung (Düsseldorf) 25. 11. Kastning 25. 11. Kroll-Schlüter 25. 11. Dr. Kreile 25. 11. Lemmrich 25. 11. Dr. h. c. Lorenz 25. 11. Dr. Müller * 25. 11. Neumann (Bramsche) 25. 11. Niegel 25. 11. Offergeld 25. 11. Pesch 25. 11. Petersen 25. 11. Dr. Probst 25. 11. Reimann 25. 11. Reuschenbach 25. 11. Reuter 25. 11. Roth 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 11. Schröder (Hannover) 25. 11. Dr. Solms 25. 11. Spilker 25. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 11. Dr. Warnke 25. 11. Weisskirchen (Wiesloch) 25. 11. Frau Dr. Wex 25. 11. Windelen 25. 11. Wischnewski 25. 11. Dr. Wittmann 25. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments über die Europäische Stiftung (Drucksache 10/610) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 1502 Tit. 652 11 des Haushaltsjahres 1983 (Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung) (Drucksache 10/623) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Flugüberwachungszentrale von EUROCONTROL in Maastricht (Drucksache 10/38) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbesserung des europäischen Flugsicherungssystems (Drucksachen 9/1834, 10/358 Nr. 86) Die in Drucksache 10/546 unter Nummer 10 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abgabe gemäß Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Grundregeln für die Anwendung der Abschöpfung gemäß Artikel 5 d der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 auf Milch und Milcherzeugnisse wird als Drucksache 10/630 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Klejdzsinki (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Drucksache 10/216 vom 29. Juni 1983 „Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie der Veränderung im militärischen Kräfteverhältnis 1983" einerseits unter „Intermediate Range Nuclear Forces" (INF, Seite 5) die Modernisierung der Luftstreitkräfte durch Beginn der Zuführung des Tornado und der F 16 aufgeführt wird und daß andererseits im Weißbuch 1983 (Zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. Oktober 1983, Seite 80) unter dem Aspekt der Entwicklung bei nuklearfähigen Flugzeugen der NATO jeglicher Hinweis auf Tornado fehlt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung veranlaßt, in zwei wichtigen, von ihr zu vertretenen Dokumenten zu solch einer unterschiedlichen Einschätzung zu kommen? 2668* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 Im Bericht 1983 der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis wurde ausschließlich auf Entwicklungstendenzen bei den Potentialen von NATO und Warschauer Pakt hingewiesen, die sich erst in Zukunft auswirken werden. Demgegenüber enthält das Weißbuch umfassende Daten und Fakten zum Kräfteverhältnis NATO/Warschauer Pakt. Die Tabelle auf Seite 80 (INF-Flugzeuge NATO/Warschauer Pakt) basiert auf dem NATO-Streitkräftevergleich 1982. Ein Hinweis auf den Tornado ist im Weißbuch 1983 nicht erfolgt, da in der angeführten Tabelle ausdrücklich vermerkt ist, daß nur Flugzeuge bewertet werden, die zur Zeit die von Ihnen genannten Voraussetzungen erfüllen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/616 Frage 64): Treffen Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 9. November 1983 zu, daß Indien an einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland interessiert ist, und daß diese Frage bereits mit Vertretern des Auswärtigen Amtes erörtert worden ist? Der indische Wunsch nach einer Rahmenvereinbarung über Rüstungszusammenarbeit mit der Bundesrepublik ist der Bundesregierung seit kurzem bekannt. Die Prüfung der indischen Vorstellungen dazu durch die zuständigen Ressorts ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde das Thema bei den Gesprächen anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Dr. Kohl Anfang November in New Delhi nicht vertieft. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 65): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über menschenrechtsverletzende Verfolgungen und Übergriffe gegen die tamilische Bevölkerung Sri Lankas durch staatliche Sicherheitskräfte bzw. durch andere, staatlich unterstützte oder geduldete Kräfte? Gesicherte Erkenntnisse über eine Beteiligung staatlicher Sicherheitskräfte bzw. anderer staatlich unterstützter oder geduldeter Kräfte an Ausschreitungen gegen die tamilische Minderheit in jüngster Zeit, insbesondere bei den blutigen Ausschreitungen im Juli/August 1983, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Regierung von Sri Lankas hat eine Aufklärung entsprechender Vorwürfe zugesagt. Von der Regierung Sri Lanka angeordnete Untersuchungen nach den Ausschreitungen gegen Ta-milen in Jaffna im Sommer 1981 veranlaßten die Regierung in Colombo, Entschädigungsleistungen in Höhe von 22,6 Millionen Rupien zuzusagen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 66): Auf welche Indikatoren im einzelnen stützte sich der Herr Bundeskanzler, als er vor der Bonner Presse feststellte: „Alle Indikatoren weisen darauf hin, daß das Leben weitergeht"? Sie zitieren einen Halbsatz aus der Pressekonferenz des Herrn Bundeskanzlers vom 7. November 1983. Der vollständige Satz lautet aber: „Alle Indikatoren, die ich kennen kann, die ich übrigens auch jetzt auf meiner Reise z. T. beobachten konnte, deuten darauf hin, daß das Leben natürlich weitergeht und daß es weder einen heißen Krieg noch einen kalten Krieg geben wird, um das mal drastisch und deutlich auszudrücken, daß beispielsweise die Vorbereitungen für die Konferenz in Stockholm weiterlaufen." Der Herr Bundeskanzler hat damit schon selbst einen Indikator genannt. In der Tat ist das Vorbereitungstreffen für die Konferenz über vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa in Helsinki am 11. November 1983 in sachlicher Atmosphäre mit der Verabschiedung des prozeduralen Rahmens für die Stockholmer Hauptkonferenz beendet worden. Dieses kann planmäßig am 17. Januar 1984 eröffnet werden. Ost und West haben ein Interesse daran, den Dialog über Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle fortzuführen. Lassen Sie mich noch einige weitere Beispiele nennen: Am 9. September 1983 konnte in Madrid das zweite KSZE-Folgetreffen abgeschlossen werden, nachdem ein substantielles und ausgewogenes Abschließendes Dokument am 6. September angenommen worden ist. Es handelte sich dabei seit langem um die erste Einigung im Ost-West-Verhältnis von politischem Rang. Sie enthält ein mittelfristiges Programm der Zusammenarbeit. Schon bei seiner Verabschiedung war klar, daß das westliche Verteidigungsbündnis den Nachrüstungsteil seines Doppelbeschlusses verwirklichen würde, falls es in Genf nicht zu einem Verhandlungsergebnis kommt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2669* Am 15./16. Oktober traf Bundesaußenminister Genscher seinen sowjetischen Kollegen Gromyko in Wien. Beide Minister haben in diesen Gesprächen die Stabilität der deutsch-sowjetischen Beziehungen gewürdigt und ihre Weiterführung beschlossen. Am 28. Oktober haben wir mit der DDR in Bonn über Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung gesprochen. Konsultationen über diesen Themenbereich finden auch mit anderen Ländern des Warschauer Pakts statt, und zwar mit Polen am 24./25. November in Warschau, mit Rumänien am 2. Dezember in Bukarest und mit der Sowjetunion am 6. Dezember in Bonn. Vom 11.-16. November 1983 hat auch wie geplant die Tagung der deutsch-sowjetischen Wirtschaftskommission in Moskau stattgefunden, bei der der Bundesminister für Wirtschaft die deutsche Delegation geleitet hat. Die sowjetische Führung hat dabei ihr Interesse an der Aufrechterhaltung und Fortentwicklung langfristig angelegter, stabiler, für beide Seiten vorteilhafter Wirtschaftsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bekundet. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Volksrepublik Polen seit 1945 betriebene Entnationalisierungspolitik gegenüber den Deutschen auch weiterhin anhält, und inwieweit ist sie bereit, entsprechend ihrer Obhutspflicht und unter Berufung auf die UN-Menschenrechtspakte und die KSZE-Schlußakte tätig zu werden? Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß sie als eine ihrer wesentlichen Aufgaben betrachtet, für Menschenrechte und Grundfreiheiten der Deutschen, wo immer sie leben, einzutreten. Demgemäß setzt sich die Bundesregierung in Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht nachdrücklich für die Achtung der Rechte der Deutschen generell in den internationalen Gremien und bilateral gegenüber der polnischen Regierung ein. Sie macht dieser stets erneut deutlich, welche Bedeutung dieses Problem für die bilateralen Beziehungen hat. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf das geltende Völkerrecht, das im Menschenrechtsprinzip der KSZE-Schlußakte von Helsinki und in den VN-Menschrechtspakten — auch von der Volksrepublik Polen — feierlich bekräftigt wurde. Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen des Möglichen dieses Problem zur Sprache bringen und versuchen, eine Lösung zu finden. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 68 und 69): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Polizei in Jugoslawien von deutschen Fernfahrern rechtswidrig Bußgelder wegen einer wahrheitswidrig behaupteten Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in beachtlicher Höhe verlangt und im Falle der Zahlungsweigerung Polizeibeamte Fernfahrer schwer mißhandeln, den Paß einziehen und sie einkerkern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verhinderung solcher Vorfälle ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, und welche Verhaltensweisen kann die Bundesregierung den Fernfahrern zum Schutz vor oder bei Mißhandlungen anraten? Zu Frage 68: Dem Auswärtigen Amt ist kürzlich ein Fall bekanntgeworden, in dem von einem deutschen Fernfahrer ein Sachverhalt wie oben dargelegt geschildert wurde. Weitere Fälle dieser Art sind nicht bekanntgeworden. Zu Frage 69: Die Bundesregierung wird den ihr bekanntgewordenen Einzelfall zum Anlaß von Erörterungen mit der jugoslawischen Regierung nehmen. Fernfahrer, die in Jugoslawien Schutz vor Maßnahmen jugoslawischer Behörden suchen, sollten sich an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad oder das Generalkonsulat Zagreb wenden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 70): Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Schutzpflicht für die Grund- und Menschenrechte Deutscher auf dem Wege über die deutsche Botschaft in Warschau erkunden oder prüfen lassen, ob es zutrifft, daß Anträge deutscher Staatsangehöriger im Bezirk Oppeln auf Unterricht in der deutschen Muttersprache — trotz Finanzierung durch die Deutschen selbst — abgelehnt wurden (Die Welt vom 11. November 1983), und wenn ja, wird sie vom polnischen Vertragspartner mit Nachdruck die Einhaltung der Rechtsverpflichtungen nach Artikel 27 des Politischen Menschenrechtspaktes der UN gegenüber Deutschen einfordern? Der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau sind bisher weder im Rahmen der Gespräche mit Antragstellern für eine Familienzusammenführung noch bei Gesprächen mit Deutschen im Oppelner Bereich noch in direkter Form durch Bitten um Unterstützung in dieser Angelegenheit Fälle bekanntgeworden, daß Anträge auf Erteilung des Schulunterrichts in deutscher Spra- 2670* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 che gestellt wurden oder daß die Erteilung von deutschem Sprachunterricht verweigert wurde. Die Botschaft Warschau wird aber der Frage weiter nachgehen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhaftung des Vorsitzenden des Vereinigten Afrikanischen Nationalrates Simbabwes, Bischof Abel Muzorewa, auf Anordnung des Premierministers Robert Mugabe? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist Bischof Muzorewa am 1. November 1983 auf Grund der aus der Zeit der Regierung Smith stammenden Notstandsgesetze in Internierungshaft genommen worden. Simbabwische Parlamentarier genießen keine Immunität, sondern nur Indemnität für Äußerungen und Handlungen im Parlament. Bischof Muzorewa wurde vorgeworfen, daß er im Ausland die Regierung seines Landes kritisiert habe, subversive Beziehungen zu Südafrika unterhalte und sich für Zusammenarbeit mit Israel ausgesprochen habe. Gegen Bischof Muzorewa ist bisher weder eine Anklage erhoben noch ein Gerichtsverfahren eröffnet worden. Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Verhaftung Bischof Muzorewas um eine innere Angelegenheit Simbabwes. Mit dieser Bewertung befinden wir uns im Einklang mit unseren europäischen Partnern. Gleichwohl bedauert die Bundesregierung, daß ein Parlamentsmitglied und Führer einer Partei von der Verhaftung betroffen ist. Die Bundesregierung bedauert auch, daß durch die Inhaftierung der Anschein erzeugt worden ist, als solle politischer Druck auf Bischof Muzorewa ausgeübt werden. Die Bundesregierung erwartet, daß Premierminister Mugabe an seiner Politik der nationalen Versöhnung, die er seit Unabhängigkeit konsequent und zum Wohle Simbabwes befolgt hat, weiterhin festhalten wird. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 72): Welche unterschiedlichen juristischen Wirkungen bestehen für Staaten, die das Genfer Protokoll von 1925 mit einem Einsatzvorbehalt ratifiziert haben, und für die, die diesen Vorbehalt nicht eingelegt haben? Zahlreiche Staaten haben anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll von 1925 erklärt, daß ihre Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Verbot des Einsatzes von C-Waffen mißachten. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit im Völkerrecht bewirkt jedoch, daß auch Staaten, die einen derartigen Vorbehalt nicht eingelegt haben, rechtlich hinsichtlich eines Zweiteinsatzes chemischer Waffen gegenüber Staaten, die einen völkerrechtswidrigen Angriff mit chemischen Waffen führen, unterstützen oder mitplanen, von den Bindungen des Protokolls frei würden. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN — Bundestagsdrucksache 10/444 — bereits dargelegt. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 73 und 74): Würde die Aussage der Bundesregierung, daß sie bei vorheriger Konsultation durch die Regierung der USA einer Invasion auf Grenada nicht zugestimmt hätte, auch für eine mögliche Invasion nach oder einen bewaffneten Angriff auf Nicaragua zutreffen, und erwartet die Bundesregierung, daß unser Bündnispartner USA sie gegebenenfalls vorher konsultieren oder informieren wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador, und wie würde sich ihrer Meinung nach bei einem möglichen Einmarsch dieser Truppen nach El Salvador die damit erfolgte Internationalisierung des El-Salvador-Konfliktes auf die Befriedungsaussichten für den Krisenherd Zentralamerika auswirken? Zu Frage 73: Es handelt sich um eine hypothetische Frage. Die Bundesregierung pflegt solche hypothetischen Fragen nicht zu beantworten. Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist nicht über zunehmende Konzentration guatemaltekischer und honduranischer Militärverbände an den Grenzen zu El Salvador unterrichtet. Entsprechende Meldungen der salvadorianischen Guerilla sind von den Regierungen Guatemalas und Honduras dementiert worden. Auch in diesem Fall sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, sich zu einer hypothetischen Frage zu äußern. Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2671* Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA derzeit chemische Kampfstoffe vernichtet werden, und wird die Bundesregierung darauf drängen, daß dies auch bei den auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffen geschieht? Warum kam das Genfer Protokoll von 1925 über die Ächtung von chemischen Waffen zustande, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, ähnliche Abkommen für Atomwaffen herbeizuführen? 1. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage durch Meldungen in Presse und Fernsehen über einen in der amerikanischen Anlage zur Vernichtung überalteter chemischer Waffen in Tooele (Bundesstaat Utah) am 17./18. November 1983 veranstalteten Workshop angeregt wurde. Dieses Seminar war ein weiterer praktischer Beitrag im Rahmen der westlichen Bemühungen um konkrete Fortschritte bei den Genfer CW-Verhandlungen. An dieser Veranstaltung, die der Demonstration der Verifikationsmöglichkeiten bei der Vernichtung chemischer Waffen diente, haben Vertreter von 28 Mitgliedstaaten des Genfer Abrüstungsausschusses, darunter auch der deutsche Delegationsleiter, teilgenommen. Der Abrüstungsausschuß in Genf verhandelt über ein weltweites und verläßlich verifizierbares Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten. Kernproblem dieser Verhandlungen ist die Verifikationsfrage. Die USA haben mit ihrer Veranstaltung in Tooele einen wichtigen Beitrag gerade zu dieser Frage geleistet. 2. Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Lagerung chemischer Waffen auf unserem Territorium in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktion der „GRÜNEN" — Bundestagsdrucksache 10/444 — dargelegt. 3. Mit dem Abschluß des von uns angestrebten CW-Verbotsabkommen wäre der Weg frei für die Vernichtung aller chemischen Waffen, also auch der auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Kampfstoffe der USA. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für ein solches Übereinkommen ein und hat die Verhandlungen in Genf mit eigenen substantiellen und praktischen Beiträgen immer wieder gefördert und -wird dies auch künftig tun. Das Genfer Protokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen (biologischen) Waffen im Kriege verbietet, kam zustande, weil die Staatengemeinschaft nach den Erfahrungen mit dem Einsatz von Giftgas im 1. Weltkrieg den Einsatz dieser Waffenkategorie im Kriege endgültig verbieten wollte. Das Protokoll ist das Ergebnis einer vom Völkerbund einberufenen internationalen Konferenz. Das Deutsche Reich hat das Genfer Protokoll 1929 vorbehaltlos ratifiziert. Die Staatengemeinschaft betrachtet das Verbot der Verwendung von chemischen und biologischen Waffen im Kriege heute als Gewohnheitsrecht. Der Umfang dieses Verbots ist allerdings dadurch beschränkt, daß zahlreiche Staaten anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll erklärt haben, daß diese Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Einsatzverbot mißachten. Das Genfer Protokoll enthält allerdings nur ein Verbot des Einsatzes chemischer und biologischer Waffen im Kriege. Die Bundesregierung setzt sich daher im Genfer Abrüstungsausschuß mit Nachdruck für die Erarbeitung eines weltweiten und verläßlich verifizierbaren Abkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten ein. Sie hat mit eigenen substantiellen Beiträgen die Beratungen in diesem Gremium gefördert und wird dies weiterhin tun. Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht, gehe ich wegen der Bezugnahme auf das Genfer Protokoll von 1925 davon aus, daß Sie seitens der Bundesregierung eine Beurteilung der Möglichkeit für ein Abkommen wünschen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet. Die Bundesregierung sieht in Übereinstimmung mit ihren Verbündeten ein solches Abkommen gegenwärtig nicht als realistisch an. Ein Abkommen, das den Einsatz nuklearer Waffen verbietet, würde darauf hinauslaufen, daß einem Staat bzw. einem Bündnis das Recht genommen würde, vor einem mit überlegenen konventionellen Streitkräften geführten Angriff abzuschrekken oder im Falle eines Angriffs die Abschreckung notfalls auch mit Kernwaffen wiederherzustellen. Dadurch würde das in der Charta der VN vereinbarte Recht auf Selbstverteidigung in seinem Inhalt wesentlich eingeschränkt. Es stünde außerdem zu befürchten, daß die durch das Bündnis gewährleistete Abschreckung, die den Frieden in Europa seit dem 2. Weltkrieg gewährleistet, nach einem solchen Verbot ihre friedenswahrende Funktion nicht mehr erfüllen könnte. Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit ihren Verbündeten vielmehr dafür ein, daß die nuklearen Rüstungen durch ausgewogene und verifizierbare Rüstungskontrollabkommen auf ein möglichst niedriges Niveau gesenkt werden. Bei den sowjetisch-amerikanischen START-Verhandlungen unterstützt sie die Vorschläge der USA, die darauf gerichtet sind, durch einschneidende Reduzierungen der Arsenale beider Seiten eine Erhöhung der strategischen Stabilität zu erreichen. Bei den Genfer INF-Verhandlungen setzt sie sich zusammen mit ihren Verbündeten für einen Verzicht der SU und der USA auf die Kategorie der landgestützten weitreichenden Mittelstreckenflugkörper oder, 2672* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 wenn dieses Ziel gegenwärtig nicht erreichbar ist, für ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis möglichst nahe bei Null ein. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Potthast (GRÜNE) (Drucksache 10/616 Fragen 77 und 78): Teilt die Bundesregierung die Meinung verschiedener Menschenrechtsorganisationen, daß die Menschenrechte des kurdischen Volkes in der Türkei, im Iran, im Irak und in Syrien durch die Aufteilung der kurdischen Siedlungsgebiete an diese Staaten, durch eine Politik der Zwangsumsiedlung, durch das Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache, durch Mißhandlungen, politische Haft, Folter und Ermordung tausender Kurdinnen und Kurden kontinuierlich bis heute verletzt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende der Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, während nach den Feststellungen von Menschenrechtsorganisationen auch nach der letzten Amnestie vom 16. Juli 1982 im Irak noch Kurden (Mitglieder von kurdischen Organisationen im Irak) verhaftet, gefoltert, von Militärgerichten (z. B. in Kirkuk) abgeurteilt und hingerichtet wurden, und wie erklärt sich die Bundesregierung derartige Widersprüche zwischen deutschen amtlichen Stellungnahmen zur Kurdenfrage und dem Gutachten namhafter Menschenrechtsorganisationen — wie z. B. amnesty international —, welche in Asylverfahren oft Grundlage für die Entscheidung über politische Verfolgung von Angehörigen des kurdischen Volkes bilden? Mit der Lage der Kurden haben wir uns im Bundestag bereits mehrfach und ausführlich befaßt. Zuletzt hat die Bundesregierung am 28. Oktober 1983 dem Auswärtigen Ausschuß einen Bericht über die Lage des kurdischen Volkes erstattet. Die neuere Geschichte kennt keinen kurdischen Nationalstaat. Vielmehr lebten die Kurden zuerst unter osmanischer und persischer Herrschaft, heute vor allem in der Türkei, in Iran und in Irak, aber auch in Syrien, in der Sowjetunion und im Libanon. Die Lage der Kurden war stets wechselvoll und ist in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. Ich muß daher in meiner Antwort auf die in Ihrer Frage genannten Länder einzeln eingehen: 1. Zur Lage der Kurden in der Türkei hat der damalige Staatsminister Corterier vor dem Deutschen Bundestag in der Fragestunde vom 24. Juni 1982 ausführlich Stellung genommen. Die damalige Beschreibung der Lage der Kurden in der Türkei ist auch heute noch zutreffend. Es wäre nach Auffassung der Bundesregierung falsch, von einer Verfolgung der Kurden allein wegen ihrer bloßen Volkszugehörigkeit zu sprechen. Der private Gebrauch der kurdischen Sprache wird nicht geahndet. Die Kurden besitzen allerdings auch keine besonderen Rechte als Minderheit. Manche Kurden wünschen allerdings darüber hinaus einen eigenen kurdischen Nationalstaat und kämpfen für dieses Ziel. Die Bundesregierung kann und will aber keine separatistischen Bestrebungen unterstützen in Staaten, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhält. 2. In Irak wird den Kurden seit 1974 eine begrenzte kulturelle und administrative Autonomie gewährt. Die irakische Verfassung anerkennt eine kurdische Volksgemeinschaft. Die kurdische Sprache ist zugelassen. Ein kurdischer Legislativrat, der von den in der „Autonomen Region Kurdistan" lebenden Kurden gewählt wird, befaßt sich mit lokalen Angelegenheiten im Rahmen des Autonomie-Statuts. Da die Kurden in Irak fast 1/3 der Bevölkerung bilden und die wichtige Erdölregion um Mossul auf kurdischem Gebiet liegt, empfindet jede irakische Regierung weitergehende kurdische Autonomiebestrebungen als gefährliche Bedrohung für die Existenz des erst nach dem 2. Weltkrieg unabhängig gewordenen Staates. Neben der Gewährung einer beschränkten Autonomie hat sie daher diese Bestrebungen auch, soweit sie ihr gefährlich erschienen, von Anfang an hart bekämpft. Infolge des irakisch-iranischen Krieges haben auch die Guerilla-Aktivitäten der kurdischen oppositionellen Bewegungen zugenommen. Dies führte zu rigorosen Gegenmaßnahmen der irakischen Regierung, aber auch zu Versuchen, den inneren Frieden wiederherzustellen, wie Befreiung vom Militärdienst und begrenzte Amnestie. Die Lage der Kurden in Irak entspricht gewiß nicht unseren Idealvorstellungen eines Minderheitenstatuts. Dennoch ist in Irak die Zugehörigkeit zur kurdischen Nationalität allein heute nicht mit unmittelbaren Nachteilen oder Verfolgung verbunden. 3. In Iran ist nach den Vorstellungen von einem religiös ausgerichteten Staat kein Platz für ein nationales Eigenleben von Minderheiten. Kurdische Widerstandskämpfer, die stärkere Autonomie oder Unabhängigkeit anstreben, werden daher von der iranischen Regierung rigoros bekämpft. Auch in Iran ist jedoch die Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe allein kein Grund für eine Benachteiligung. Begrenzte autonome Rechte, allerdings unter strenger Aufsicht der Zentralregierung, werden zugestanden. Der irakisch-iranische Krieg hat die Lage der Kurden erschwert, ihnen aber auch vermeintliche Chancen eingeräumt, da beide Konfliktparteien versuchen, diese Volksgruppe für ihre Zwecke im jeweils anderen Land einzusetzen. Dies hat zu weiteren Gegensätzen unter den kurdischen Gruppen geführt und die Bildung einer überzeugenden kurdischen Bewegung verhindert. 4. In Syrien ist eine offizielle kurdische Minderheit nicht anerkannt. Kurden mit syrischer Staatsangehörigkeit haben unterschiedlos alle Rechte und Pflichten eines syrischen Staatsbürgers. Unterricht und Publikation in kurdischer Sprache sind zwar verboten; ihr privater Gebrauch ist jedoch zugelassen. Auf eine ursprünglich geplante Zwangsumsiedlung im Rahmen einer Arabisierungspolitik der nördlichen Grenzgebiete hat die syrische Regierung inzwischen verzichtet. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2673* Das Auswärtige Amt erteilt Auskünfte in Asylverfahren — jährlich ca. 1 500 — im Rahmen seiner Amtshilfe nur nach sorgfältigen Recherchen und nach bestem Wissen und Gewissen. Im Falle irakischer Kurden vertritt das Auswärtige Amt die Auffassung, daß diese nicht als solche verfolgt, sondern von Maßnahmen irakischer Behörden und Gerichte wie alle Bevölkerungsteile des Irak nur in dem Maße betroffen werden, in dem sie sich in Gegensatz zur Regierung bringen. Ob Amnestien für irakische Kurden vom Auswärtigen Amt in der Vergangenheit wiederholt als Indiz für ein Ende von Verfolgungsmaßnahmen angeführt wurden, wird zur Zeit geprüft. Sofern Sie konkrete Angaben über derartige Stellungnahmen machen können, wäre das hilfreich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans H. Gattermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Nunmehr interfraktionell; herzlichen Dank!
    Herr Kollege Conradi, ich hatte heute morgen schon befürchtet, mich einmal in nahtloser Übereinstimmung mit Ihnen zu befinden. Aber Sie haben mich dann doch nicht enttäuscht mit Ihren Ausflügen und Vergleichen mit der krisenhaften Situation von Arbed-Saarstahl und mit Ihren völlig unqualifizierten Ausfällen gegenüber dem Wirtschaftsminister.
    Ich will nicht näher darauf eingehen. Lassen Sie mich nur soviel sagen: Sie vergleichen hier nicht nur Äpfel mit Birnen — das stimmt schon gar nicht mehr —; Sie vergleichen Rotkohl mit Kiwis.

    (Beifall bei der FDP — Conradi [SPD]: Reden Sie nicht soviel von Birnen! — Zuruf des Abg. Fischer [Frankfurt] [GRÜNE])

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schon an die Adresse des Bundesrats gerichtet folgendes sagen. Vor mir haben drei Architekten gesprochen, mögen sie nun freischaffend tätig oder beamtet sein. Durch meine Person und durch meine Fraktion, in der nach dem Ausscheiden des Kollegen Jung nun kein Architekt mehr sitzt, will ich manifestieren und dokumentieren, daß es hier nicht um ein Anliegen einer bestimmten Berufsgruppe geht, sondern um ein Anliegen, das auch nicht nur für die freien Berufe, sondern für alle Teile unseres Volkes von Bedeutung ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Es ist bereits dargestellt worden, warum dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Ich will es in einem Satz zusammenfassen: Mit diesem Gesetz wollen wir die verfassungsgemäße Ermächtigungsgrundlage für eine bereits jahrelang gültige HOAI in allen ihren Teilen herstellen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wollen wir natürlich auch ein Versprechen gegenüber den Architekten und Ingenieuren einlösen, das wir vielfach gegeben haben: diese Ermächtigungsgrundlage zu reparieren, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 20. Oktober 1981 gemeint hat, eine Regelung, die das Unterschreiten von Mindestsätzen nur in Ausnahmefällen zulasse, sei durch die Ermächtigungsnorm des Gesetzes von 1971 nicht gedeckt.
    Herr Kollege Conradi, Sie haben von dem Wettbewerb gesprochen und von den ordoliberalen Vorstellungen der Manchester-Liberalen zu diesem Punkt.

    (Zuruf von der SPD: Gralshüter!)

    Ich kann Sie beruhigen. Wir kennen Wettbewerb
    als Preiswettbewerb. Wir kennen Wettbewerb als
    Qualitätswettbewerb, und wir kennen Mischformen
    dieses Wettbewerbs. In den Wirtschaftsbereichen, in denen staatliche Gebührenordnungen vorgegeben sind wie eben bei den Architekten und Ingenieuren, stellt sich die Wettbewerbsfrage vom ordnungspolitischen Denkansatz her anders als allgemein.
    Dort, wo der Staat — und sei es auch in Form von Mindest- und Höchstpreisen — die Preise reglementiert; kann dieser Preis nicht das alles und allein entscheidende Wettbewerbskriterium sein. Wir Freie Demokraten sind deshalb immer der Ansicht gewesen, daß in Berufen mit Gebührenordnungen das Schwergewicht des Wettbewerbs auf der Qualität und nicht auf dem Preis liegt.
    Die FDP-Bundestagsfraktion beobachtet seit längerer Zeit mit Sorge, wie die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zur HOAI im Bundesrat blockiert ist,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    hier eine fast schon unzumutbare Hängepartie seit Jahren besteht.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Seit 1980 liegt das da! — Zuruf des Abg. Conradi [SPD])

    — Natürlich. — Uns ist natürlich klar, daß hinter dieser Hängepartie und auch hinter einem immerhin denkbaren Veto des Bundesrates zu dem vorliegenden Gesetzentwurf handfeste wirtschaftliche, fiskalische Überlegungen der Länder stehen. Aber fiskalische Interessen dürfen nicht so weit gehen, daß für einen Berufsstand existentielle Sachprobleme, die zugleich für die Qualität unseres Bauens und Planens von durchgreifender Bedeutung sind, ungelöst bleiben, zumal dann, wenn es sich im Ergebnis um relativ geringfügige Beträge handelt.
    Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, daß auch die Fraktion der GRÜNEN diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Das unterstreicht das Gewicht dessen, was ich mit meinem Schlußsatz sagen will.
    Die Bundesregierung hat mit der Vorlage der Novelle zur HOAI im Verhältnis zu den Architekten und Ingenieuren ihre Pflicht getan. Der Deutsche Bundestag wird mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes in einem anderen Punkt gegenüber den Architekten und Ingenieuren seine Pflicht tun. Der Rest — und damit die volle Verantwortung für das, was aus dem Architektenstand in diesem Lande wird —

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Und Ingenieurstand!)

    liegt damit beim Bundesrat, liegt damit bei den Ländern. Diese Aufgabenstellung ist deshalb so besonders wichtig und auch vom Bundesrat sehr ernst zu nehmen, weil gerade im Bereich der Architekten und Ingenieure — ich denke an den Tiefbau und das Ingenieurwesen — der Staat ja sozusagen nicht nur ein Auftraggeber unter vielen ist, sondern er hat dort fast eine Monopolstellung. Außerdem befinden wir uns in einer Beschäftigungssituation, in der eine Vielzahl junger Menschen mangels Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst und anderswo in die freien Berufe hineindrängt.



    Gattermann
    Gerade in einer solchen Situation aus einer Monopolstellung heraus einen ruinösen Wettbewerb zu betreiben, um damit marginale Konsolidierungserfolge zu erzielen, ist eine total verfehlte Politik.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

    Deshalb unser Appell an den Bundesrat: Lassen Sie
    endlich die Novelle zur HOAI durch, und lassen Sie
    endlich — demnächst — auch dieses Gesetz durch!
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Schwenk [Stade] [SPD])



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird gewünscht, daß er zur Mitberatung auch an den Wirtschafts- und den Rechtsausschuß überwiesen wird. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen
— Drucksache 10/557 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Buschbom
Dr. Kübler
Hier wünschen die Berichterstatter das Wort. Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Buschbom.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Buschbom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Drucksache berichtet der Wahlprüfungsausschuß über die gegen die Gültigkeit der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüche und empfiehlt Ihnen, entsprechend seinem Vorschlag zu entscheiden.
    Diese Entscheidung hat unsere Verfassung, das Grundgesetz, in ihrem Art. 41 dem Bundestag zugewiesen. Wir haben also heute eine Aufgabe zu erfüllen, die sowohl unsere Verfassung als auch 43 Einspruchsführer von den Mitgliedern dieses Hauses erwarten.
    Diese den Mitgliedern dieses Hauses obliegende Aufgabe ist im übrigen keine „Erfindung" des Grundgesetzes, sondern entspricht langer parlamentarischer Tradition. Schon nach der Paulskirchen-Verfassung und auch der Bismarckschen Reichsverfassung war die Wahlprüfung alleinige Angelegenheit des Parlaments. Die Regelung der Weimarer Reichsverfassung, nach der die Wahlprüfung einem Wahlprüfungsgericht, bestehend aus drei Mitgliedern des Reichstages und zwei Mitgliedern des Reichsverwaltungsgerichts, oblag, hat das
    Grundgesetz nicht aufgenommen, dafür aber in Ausfüllung rechtsstaatlicher Prinzipien gegen die Entscheidung des Bundestages die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht eingeführt.
    Meine Damen und Herren, der Bundestag hat 47 Wahleinsprüche erhalten. Das waren 10 weniger, als in der 9. Wahlperiode eingegangen waren. Von diesen 47 Wahleinsprüchen sind 4 von ihren Einspruchsführern zurückgenommen worden. Es ist also über 43 Wahleinsprüche zu entscheiden. Als Berichterstatter erlaube ich mir, gemäß § 12 des Wahlprüfungsgesetzes zu den Anlagen 1 bis 20 der vorliegenden Drucksache kurz zu sprechen.
    Zum Verfahren des Wahlprüfungsausschusses: Dieser Bundestag ist am 6. März 1983 gewählt worden. Seit dem sind bis heute mehr als acht Monate vergangen. Es könnte scheinen, als sei diese Zeit für das Finden einer Entscheidung über Einsprüche gegen die Gültigkeit dieser Wahl unangemessen lang. Bedenkt man jedoch, daß in diesen acht Monaten zum einen auch die Sommerpause enthalten ist, zum anderen die Wichtigkeit der zu findenden Entscheidung sorgfältige Vorbereitungen und Ermittlungen voraussetzt, so dürfte die Zeit, die dem Wahlprüfungsausschuß für seine parlamentarische Arbeit bis zur Entscheidung und diesen Vorschlag tatsächlich zur Verfügung gestanden hat, als angemessen, demokratischen Erwartungen entsprechend und den Einspruchsführern zumutbar anzusehen sein.
    Ein Wort des Dankes gilt den Mitarbeitern des Ausschusses, die jederzeit umsichtig und hilfreich zur Verfügung standen.
    Nun zum Inhalt der Wahleinsprüche: Von den 20 Wahleinsprüchen, von denen ich berichte, ließen 6 Fälle Fehler oder mangelhaftes Eigenverhalten, insbesondere fehlende Eigeninitiative, erkennen, das dann zur Wahlenthaltung geführt hat.
    In 5 Fällen sind echte Wahlfehler von Wahlbehörden festzustellen, die sich jedoch auf die Mandatsverteilung nicht ausgewirkt und das Wahlergebnis nicht beeinflußt haben. Diesen Fehlern liegt die allseits bekannte Unzulänglichkeit der menschlichen Natur zugrunde, die mir bei einer Summe von insgesamt 39 279 529 Einzelwahlakten durchaus vertretbar erscheint. In zwei Fällen haben die Einspruchsführer den Zustand technischer Wahlmittel — grundlos — beanstandet. Zwei Fälle betrafen Gebrechliche. In zwei weiteren Fällen waren die Einsprüche auf eine unrichtige Rechtsansicht oder die behauptete Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes gestützt, die nur das Bundesverfassungsgericht zu prüfen hätte. In einem Fall hat sich der Einspruchsführer gegen die statistische Kennzeichnung von Wahlscheinen gewandt. Zwei Einspruchsführer schließlich haben ihre Einsprüche überhaupt nicht begründet.
    In den 20 Fällen, über die ich hier berichte, hat der Ausschuß einen Wahleinspruch für unzulässig, einen Wahleinspruch für unbegründet und die übrigen 18 Wahleinsprüche für offensichtlich unbegründet gehalten, so daß es nach § 6 des Wahlprüfungs-
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1983 2655
    Buschbom
    gesetzes einer mündlichen Behandlung und der Anhörung von Zeugen vor dem Ausschuß nicht bedurfte und das Hohe Haus heute, wie ich meine, seine Entscheidung treffen kann. Ich bitte daher, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses zu beschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)