Plenarprotokoll 10/37
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
37. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Inhalt:
Wahl des Abg. Gansel als Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2595A
Fragestunde
— Drucksache 10/616 vom 18. November 1983 —
Äußerung des Justizministers über Initiativen zur Änderung des § 218 StGB zur Entlastung der Krankenkassen von den auf sozialer Indikation beruhenden Schwangerschaftsabbrüchen
MdlAnfr 1, 2 18.11.83 Drs 10/616 Müller (Wesseling) CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ . 2595B, 2596 A, B, C, D,
2597 A, B, C, D, 2598 A, B, C, D, 2599 A, B, C, D,
2600 A, B, C, 2601 A, B, C, D, 2602 A
ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 2596A, 2598 D
ZusFr Werner CDU/CSU 2596B, 2599 C
ZusFr Bohl CDU/CSU 2596 C
ZusFr Frau Blunck SPD 2596C, 2599 D
ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 2596D, 2599A
ZusFr Dr. de With SPD 2597A, 2599 B
ZusFr Dolata CDU/CSU 2597B, 2601A
ZusFr Frau Weyel SPD 2597 B, 2600 B
ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . 2597C, 2601C
ZusFr Dr. Sperling SPD 2597 D, 2600 A
ZusFr Frau Potthast GRÜNE . . 2597 D, 2601 C
ZusFr Catenhusen SPD 2598A, 2601 D
ZusFr Hedrich CDU/CSU . . . 2598B, 2601 D
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 2598 B
ZusFr Lambinus SPD 2599 D
ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 2600 C
ZusFr Dr. de With (zur GO) SPD . 2600D, 2601C
ZusFr Frau Reetz GRÜNE 2601 B
ZusFr Heyenn SPD 2602 A
Verbot des Treffens von Bundesbürgern mit DDR-Bewohnern auf Rastplätzen an der Transitautobahn
MdlAnfr 5 18.11.83 Drs 10/616 Dolata CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 2602 B, C, D
ZusFr Dolata CDU/CSU 2602 C
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2602 D
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zur Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit ganz Deutschlands
MdlAnfr 6 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 2603A,B,C,D
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2603B, C
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2603 C
ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 2603 D
ZusFr Catenhusen SPD 2603 D
Unterschiedliche Äußerungen von Wohnungsbauminister Dr. Schneider über den Sozialwohnungsbestand
MdlAnfr 7 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Sperling SPD
Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 2604 A,C,D
ZusFr Dr. Sperling SPD 2604 C
ZusFr Grünbeck FDP 2604 D
ZusFr Catenhusen SPD 2604 D
II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Unterschiedliche Äußerungen des Wohnungsbauministers Dr. Schneider und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jahn über den Wohnungsneubau
MdlAnfr 8 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Sperling SPD
Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 2605 A,C
ZusFr Dr. Sperling SPD 2605 B
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Namibia
MdlAnfr 9, 10 18.11.83 Drs 10/616 Verheugen SPD
Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 2605 C, D, 2606 A,B
ZusFr Verheugen SPD 2605D, 2606A
ZusFr Dr. Hauchler SPD 2606 B
Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Vorbereitungen — insbesondere am Straßenausbau — für die Winterolympiade 1992 im Falle der Wahl Berchtesgadens als Austragungsort
MdlAnfr 15 18.11.83 Drs 10/616 Krizsan GRÜNE
Antw PStSekr Spranger BMI . . 2606 C, D, 2607 A
ZusFr Krizsan GRÜNE 2606C, D
ZusFr Lambinus SPD 2606 D
ZusFr Grünbeck FDP 2607 A
Konsequenzen aus der innenpolitischen Lage in Sri Lanka für die Behandlung der Anträge tamilischer Asylbewerber
MdlAnfr 16 18.11.83 Drs 107616 Dr. Hauchler SPD
Antw PStSekr Spranger BMI 2607 B, C
ZusFr Dr. Hauchler SPD 2607 B
Abschiebung der Türkin Menci Tokul mit ihren Kindern aus dem Landkreis Hannover
MdlAnfr 19 18.11.83 Drs 10/616 Bindig SPD
Antw PStSekr Spranger BMI 2607 C, D, 2608 A, B, C
ZusFr Bindig SPD 2607 D, 2608 A
ZusFr Dr. Hirsch FDP 2608 A
ZusFr Krizsan GRÜNE 2608 B
ZusFr Heyenn SPD 2608 C
Nationale Lösung des Problems der Käfighaltung von Legehennen angesichts des Scheiterns der deutschen Initiative in Brüssel
MdlAnfr 23 18.11.83 Drs 10/616 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2608 D,
2609 A,B,C,D
ZusFr Stutzer CDU/CSU 2609 A
ZusFr Löffler SPD 2609 B
ZusFr Oostergetelo SPD 2609 C
ZusFr Catenhusen SPD 2609 C
Beurteilung der Volierenhaltung hinsichtlich Hygiene und Tierschutz
MdlAnfr 24 18.11.83 Drs 10/616 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2609D,
2610 A,B,C
ZusFr Stutzer CDU/CSU 2610 A,B
ZusFr Oostergetelo SPD 2610 B
ZusFr Löffler SPD 2610 C
Benachteiligung von arbeitslosen Lehrern bei der Anrechnung von Nebeneinkommen aus einer Tätigkeit an Volkshochschulen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung
MdlAnfr 26 18.11.83 Drs 10/616 Grünbeck FDP
Antw PStSekr Franke BMA . 2610D, 2611 A, C, D
ZusFr Grünbeck FDP 2611A, C
ZusFr Beckmann FDP 2611C
ZusFr Heyenn SPD 2611D
Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit von 1981 bis 1982 sowie Zahl der Ausnahmeanträge
MdlAnfr 27, 28 18.11.83 Drs 10/616 Gilges SPD
Antw PStSekr Franke BMA . . . . 2612 A, C, D
ZusFr Gilges SPD 2612 B,C
Nächste Sitzung 2612 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 2613 *A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 2613 * B
Anlage 3
Steuervergünstigungen und Finanzhilfen für die Unternehmensgruppe Neue Heimat im Geschäftsjahr 1982
MdlAnfr 3, 4 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 2617 * D
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 III
Anlage 4
Behandlung verspätet gestellter Anträge ausländischer Jugendlicher auf Aufenthaltserlaubnis in den Bundesländern
MdlAnfr 17, 18 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Schmude SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2618* B
Anlage 5
Festlegung des innerdeutschen Grenzverlaufs im Elbeabschnitt zwischen Schnakkenburg und Lauenburg
MdlAnfr 20, 21 18.11.83 Drs 10/616 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2618 * D
Anlage 6
Einführung eines Verbots zum Betreten der Wälder durch Änderung des Bundeswaldgesetzes
MdlAnfr 22 18.11.83 Drs 10/616 Fischer (Osthofen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2619 *A
Anlage 7
Aufwendungen der Arbeitgeber für das Vorruhestandsgeld
MdlAnfr 25 18.11.83 Drs 10/616 Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2619 * B
Anlage 8
Feststellung der Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Arbeitsplätze in US-Firmen durch Analyse ihrer genetischen Informationen; Einführung dieser Praxis in der Bundesrepublik Deutschland; Schutz der genetischen Informationen
MdlAnfr 29, 30 18.11.83 Drs 10/616 Catenhusen SPD
SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2619 * D
Anlage 9
Ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit von Soldaten und deren Auswirkung auf das berufliche Fortkommen
MdlAnfr 31, 32 18.11.83 Drs 10/616 Austermann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620 *A
Anlage 10
Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner über die sowjetischen Abrüstungsvorschläge in Genf
MdlAnfr 33 18.11.83 Drs 10/616 Würtz SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620* C
Anlage 11
Vereinbarkeit der Disziplinarmaßnahme gegen Hauptmann Carl Alfred Fechner mit § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 des Soldatengesetzes
MdlAnfr 37 18.11.83 Drs 10/616 Kirschner SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620 * D
Anlage 12
Nutzung des Truppenübungsplatzes Bergen/Hohne für die Pilotenausbildung der Bundesluftwaffe
MdlAnfr 39 18.11.83 Drs 10/616 Hedrich CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2621 * B
Anlage 13
Möglichkeiten eines begrenzten Einsatzes chemischer Waffen
MdlAnfr 40 18.11.83 Drs 10/616
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD
SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2621 *C
Anlage 14
Aufgaben des Heilpraktiker-Berufs im pluralen Gesundheitswesen sowie künftige Ausbildungsanforderungen
MdlAnfr 41, 42 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Faltlhauser CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2621 *C
Anlage 15
Einsatz von Zivildienstleistenden in den sozialen Bereichen des Sports
MdlAnfr 43, 44 18.11.83 Drs 10/616 Frau Steinhauer SPD
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622 * B
IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Anlage 16
Verbot von Videofilmen der Firma EUROVIDEO, insbesondere des Films „Menschenfresser"
MdlAnfr 45 18.11.83 Drs 10/616 Linsmeier CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622* C
Anlage 17
Differenz zwischen der Zahl der statistisch gemeldeten und der über die Krankenkassen abgerechneten Abtreibungen im Jahr 1982
MdlAnfr 46, 47 18.11.83 Drs 10/616 Kroll-Schlüter CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622* D
Anlage 18
Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Vergabe von Bundesaufträgen an die Waggon-Union über 1985 hinaus
MdlAnfr 48, 49 18.11.83 Drs 10/616 Löffler SPD
SchrAntw StSekr Bayer BMV 2623* B
Anlage 19
Erhaltung der Schiffbarkeit zwischen Norddeich und Norderney
MdlAnfr 52, 53 18.11.83 Drs 10/616 Buckpesch SPD
SchrAntw StSekr Bayer BMV 2623* C
Anlage 20
Veröffentlichung der Schadstoffmengen bei den einzelnen Autotypen
MdlAnfr 54, 55 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Göhner CDU/CSU
SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* A
Anlage 21
Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen auf Grund des Schadstoffanstiegs bei zunehmender Geschwindigkeit
MdlAnfr 56, 57 18.11.83 Drs 10/616 Frau Geiger CDU/CSU
SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* C
Anlage 22
Einsparungen bei Benutzung des Durchgangsbahnhofs Mainz an Stelle des Sackbahnhofs Wiesbaden für den IC-Verkehr
MdlAnfr 58, 59 18.11.83 Drs 10/616 Hinsken CDU/CSU
SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* D
Anlage 23
Nichtbeteiligung von Experten für pflanzliche Zellkulturen an der „Beraterkommission für die öffentlich geförderte Großforschung auf dem Gebiet der Biotechnologie"; Vergabe von Nebengutachten an Experten; Ausschluß von Interessen-Kollisionen bei Gutachtern
MdlAnfr 60, 61 18.11.83 Drs 10/616 Frau Dr. Hickel GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2625* A
Anlage 24
Privatverkauf eines von Professoren des Instituts für organische Chemie der Universität Tübingen entwickelten Patents zur Herstellung von Öl aus Klärschlamm und Müll nach Österreich
MdlAnfr 62, 63 18.11.83 Drs 10/616 von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2625* B
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2595
37. Sitzung
Bonn, den 24. November 1983
Beginn: 13.00 Uhr
*) Die Fragen 34 und 35 des Abg. Heyenn, 36 des Abg. Kirschner sowie 50 und 51 des Abg. Berschkeit sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens * 25. 11.
Bahr 25. 11.
Dr. von Bülow 25. 11.
Dr. Bugl 24. 11.
Cronenberg (Arnsberg) 25. 11.
Frau Fuchs (Köln) 25. 11.
Dr. Haack 25. 11.
Haehser 25. 11.
Herterich 24. 11.
Höffkes 25. 11.
Graf Huyn 24. 11.
Immer (Altenkirchen) 25. 11.
Jung (Düsseldorf) 25. 11.
Kastning 25. 11.
Dr. h. c. Lorenz 25. 11.
Dr. Müller * 25. 11.
Offergeld 25. 11.
Petersen 25. 11.
Reddemann * 24. 11.
Reimann 25. 11.
Roth 25. 11.
Schmidt (Hamburg) 25. 11.
Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 11.
Schröder (Hannover) 25. 11.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 11.
Dr. Stark (Nürtingen) 25. 11.
Dr. Warnke 25. 11.
Frau Dr. Wex 25. 11.
Windelen 25. 11.
Dr. Wittmann 25. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für den aus dem Wahlmännerausschuß ausgeschiedenen Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), der zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz berufen wurde, der Abgeordnete Dr. Bötsch als Mitglied im Wahlmännerausschuß nachgerückt.
Der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach) hat am 9. November 1983 wegen seiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz seine Mitgliedschaft im Gremium nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz niedergelegt.
Der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach) hat am 9. November 1983 wegen seiner Benennung zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz auf die Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission verzichtet.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 7. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte Formen von Natriumkarbonat mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Drucksache 10/92 Nr. 1 -
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07.01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 2 -
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 3 -
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 4 -
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 812/80 hinsichtlich der Einfuhren von Jutegarnen mit Ursprung in Indien in die Benelux-Länder - Drucksache 10/92 Nr. 5 -
Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die ECU in dem Beschluß Nr. 5/72 über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Anwendung der Artikel 2 und 3 des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die ECU in dem Beschluß Nr. 5/72 über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Anwendung der Artikel 2 und 3 des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara - Drucksache 10/92 Nr. 6 -
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Jugoslawien - Drucksache 10/92 Nr. 7 -
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 10/92 Nr. 9 -
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1983 bis 30. Juni 1984) - Drucksache 10/92 Nr. 27 -
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Verde-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Dao-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) - Drucksache 10/92 Nr. 28 -
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2761/81 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf o-Xylol (Orthoxylol) mit Ursprung in Puerto Rico und den Vereinigten Staaten von Amerika - Drucksache 10/92 Nr. 29 -
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei - Drucksache 10/92 Nr. 30 -
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft - Drucksache 10/92 Nr. 31 -
2614* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2940/81 über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Paraxylol (p-Xylol) mit Ursprung in Puerto Rico, den Vereinigten Staaten von Amerika und den amerikanischen Jungferninseln — Drucksache 10/92 Nr. 32 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Portweine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Madeira-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 33 —
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Protokolls zu dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft
Entwurf eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Tunesischen Republik im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Regelung für den Handel Griechenlands mit der Tunesischen Republik
Entwurf für einen Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festlegung der anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit der Tunesischen Republik mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/92 Nr. 34 —
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — Drucksache 10/92 Nr. 36 —
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — Drucksache 10/92 Nr. 37 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 38 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/83 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz-EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz und Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren
Entwurf des Beschlusses Nr. 1/83 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz-EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz und Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das Gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 10/92 Nr. 39 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von totgebranntem natürlichen Magnesit (gesintert) mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Nordkorea — Drucksache 10/92 Nr. 40 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — Drucksache 10/92 Nr. 41 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von kaustischgebranntem natürlichen Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China — Drucksache 10/92 Nr. 42 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983-84)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Malaga-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983-84)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und VeldepenasWeine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 43 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifnummer ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 44 —
Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vorübergehenden vollständigen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Nioblegierungserzeugnisse der Tarifstellen ex 81.04 H I und H II — Drucksache 10/92 Nr. 45 —
Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren — Drucksache 10/92 Nr. 46 —
Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Spinnfäden aus Poly (p-phenylenterephthalamid) zum Herstellen von Reifen oder von Waren, die zum Herstellen von Reifen verwendet werden, der Tarifstelle ex 51.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache 10/92 Nr. 47 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf 4,4-Isopropylidendiphenol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/92 Nr. 48 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls für bestimmte chemische Düngemittel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/133 Nr. 1 —
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache 10/133 Nr. 2 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Hexamethylentetramin mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Sowjetunion — Drucksache 10/168 Nr. 1 —
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung gewisser zollfreier Kontingente, die das Vereinigte Königreich für 1983 gemäß Protokoll Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland eröffnet hat — Drucksache 10/201 Nr. 1 —
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den StandardAustausch-Verkehr — Drucksache 10/201 Nr. 2 —
Die Raffinerieindustrie der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 2 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rote Rüben der Tarifstelle ex 07.01 G IV des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 3 —
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2615*
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3498/82 und Nr. 806/83 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Gemüsepaprika und Paprika ohne brennenden Geschmack und frische Tafeltrauben der Tarifstellen 07.01 S und ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 4 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 5 —
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls über die für 1983 geltende Regelung im Rahmen des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Zypern vom 24. November 1980 über das Verfahren für den Übergang zur zweiten Stufe des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der zwischen der Gemeinschaft und Zypern geltenden Handelsregelung — Drucksache 10/376 Nr. 6 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von totgebranntem natürlichen Magnesit (gesintert) mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Nordkorea — Drucksache 10/376 Nr. 7 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von kaustisch gebranntem natürlichen Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China — Drucksache 10/376 Nr. 8 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung in der Gemeinschaft der berichtigten Beträge für die Nachweise gemäß dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in" oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die handelspolitische Zusammenarbeit — Drucksache 10/376 Nr. 9 —
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/181/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen — Drucksache 10/376 Nr. 10 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von 4,4"-Isopropylidendiphenol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/376 Nr. 11 —
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux" der Tarifstelle 38.08 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 12 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 13 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 14 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 15 —
Empfehlung für einen Beschluß des Rates betreffend die Unterzeichnung und die Notifizierung der vorläufigen Anwendung des internationalen Kaffeeübereinkommens von 1983 durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 16 —
Mitteilung der Kommission an den Rat Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Holzwirtschaft
Vorschlag einer Entschließung des Rates über die Zielsetzung und Ausrichtung von Aktionen im Rahmen einer Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 17 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus — Drucksache 10/376 Nr. 18 —
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Gewährung einer Unterstützung für gemeinschaftliche Vorhaben im Bereich der Kohlenwasserstoffe (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 19 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten
Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Regelung für den Handel der Republik Griechenland mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/376 Nr. 20 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Auberginen der Tarifstelle ex 07.01 T des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 22 —
Mitteilung der Kommission an den Rat: Auf dem Wege zu einer Gemeinschaftsfinanzierung von Innovationen in Klein- und Mittelbetrieben
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, zur Finanzierung von Innovationen in der Gemeinschaft beizutragen — Drucksache 10/376 Nr. 24 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 26 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 27 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betr. Durchführungsvorschriften zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Rumänien über den Handel mit gewerblichen Waren
Torschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelungen für noch nicht auf Gemeinschaftsebene liberalisierte Waren mit Ursprung in den Staatshandelsländern
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsbestimmungen zum Handelsabkommen zwischen
der Gemeinschaft und China — Drucksache 10/376 Nr. 28 —
2616* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen hergestellt, der Tarifnummern ex 50.09, ex 55.07, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 29 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren zur Erleichterung der Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 und der Ausstellung von Formblättern EUR 2 gemäß den Vorschriften über den präferenzbegünstigten Warenverkehr zwischen bestimmten Ländern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 30 —
Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen vom 21. Oktober 1982 — Drucksache 10/376 Nr. 31 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Pflaumenbranntwein Slijivovica der Tarifstelle ex 22.09 C IV A) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 32 —
Entwurf für einen Beschluß des Kooperationsrates EWG-Israel zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooparationsrates EWG-Israel zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Entwurf für einen Beschluß des Assoziationsrates EWG-Zypern-Malta zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-ZypernMalta zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien — Drucksache 10/376 Nr. 34 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 35 —
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kraftstoffrationierung im Nutzfahrzeugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksache 10/376 Nr. 36 —
Verordnung (EWG) Nr. 2193/83 des Rates vom 29. Juli 1983 über die Annahme einer Verpflichtung im Rahmen der Überprüfung von Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat-Harnstoff-Düngemittellösung (AHD) mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und über die Einstellung des Verfahrens — Drucksache 10/376 Nr. 37 —
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984)
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs
Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 38 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1983/84) — Drucksache 10/376 Nr. 39 —Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Anpassung der dem Europäischen Entwicklungsfonds zur Verfügung gestellten Beträge für die AKP-Staaten einerseits und die überseeischen Länder und Gebiete andererseits (Belize und Antigua-Barbuda)
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Anpassung des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Belize und Antigua-Barbuda)
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 435/80 des Rates über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten hinsichtlich der Listen der Staaten, Länder und Gebiete (Belize und Antigua-Barbuda)
Erklärung des Rates betreffend den STABEX, die Soforthilfen, die Zinsvergütungen für Belize und Antigua-Barbuda
Entwurf für einen Beschluß des EWG-AKP-Ministerrats zur Änderung der Liste der am wenigsten entwickelten AKP-Staaten und der AKP-Inselstaaten (Belize und Antigua-Barbuda) — Drucksache 10/376 Nr. 41 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 42 —
Entwurf eines Beschlusses des Rates für Zusammenarbeit über die Verwendung der ECU anstelle der Europäischen Rechnungseinheit im Protokoll Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Waren mit Ursprung in .. " oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooperationsrates EWG/Jugoslawien über die Verwendung der ECU anstelle der Europäischen Rechnungseinheit im Protokoll Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Entwurf eines Beschlusses des Kooperationsausschusses über die Änderung der Anmerkung 6 in Anhang I zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooperationsrates EWG/Jugoslawien über die Änderung der Note 6 des Anhangs I des Proto-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2617*
kolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — Drucksache 10/376 Nr. 43 —
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (EWG) zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bariumchlorid mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Deutschen Demokratischen Republik — Drucksache 10/376 Nr. 45 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachtem Most aus frischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 46 —Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1984) — Drucksache 10/433 Nr. 2 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1984) — Drucksache 10/433 Nr. 3 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Kupfersulfat mit Ursprung in der Tschechoslowakei und der UdSSR und zur Annahme einer von einem tschechischen Ausführer angebotenen Verpflichtung — Drucksache 10/486 Nr. 1 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte Einfuhren von Außenbordmotoren mit Ursprung in Japan und zur Beendigung des Antidumpingverfahrens in bezug auf andere Einfuhren von Außenbordmotoren mit Ursprung in Japan — Drucksache 10/486 Nr. 2 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 3 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Tarifstelle 07.01 S des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 4 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rote Rüben der Tarifstelle ex 07.01 G IV des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 5 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1983) — Drucksache 10/486 Nr. 6 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean
Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/486 Nr: 7 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Weine aus frischen Weintrauben der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Likörweine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 9 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/486 Nr. 10 —
Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Textes der Tabelle II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft — Drucksache 10/486 Nr. 11 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien — Drucksache 10/486 Nr. 12 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 13 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Berichtigung der Beträge für die Bescheinigungen gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmungen des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens in der Gemeinschaft
Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Anwendung berichtigter Beträge für die in Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/ 1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorgesehenen schriftlichen Nachweise der Gemeinschaft — Drucksache 10/486 Nr. 14 —
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 15 —
Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren textiler Glasfaser in Form von Glasseidensträngen (Rovings) mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik, Japan und der Tschechoslowakei — Drucksache 10/486 Nr. 16 —
Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 14. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat, da der Rat über die Vorlage bereits Beschluß gefaßt hat:
Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zweite Phase (Januar 1984 bis März 1986) des mehrjährigen Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der molekularbiologischen Technik — Drucksache 10/376 Nr. 93 —
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht:
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 23 Titel 671 01 — Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz — Drucksache 10/465 —
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Titel 525 11 — Aus-
und Fortbildung, Umschulung — Drucksache 10/447 —
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 3 und 4):
2618* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Kann die Bundesregierung mitteilen, wie hoch bei den Steuern, die dem Bund zustehen, die steuerlichen Vergünstigungen und Finanzhilfen (Subventionswirkung) für die Unternehmensgruppe „Neue Heimat" im Geschäftsjahr 1982 waren, in dem der Gesamtverlust des Baukonzerns über DM 700 Millionen betrug, nämlich für die gemeinnützigen Bereiche ein Verlust von DM 269 Millionen und für den Bereich „Städtebau" ein Verlust von DM 439 Millionen (siehe „Handelsblatt" vom 4. November 1983)?
Um welche Steuer- und Finanzhilfen geht es dabei im einzelnen?
Teilbereiche der Unternehmensgruppe Neue Heimat sind nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützige Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie sind insoweit von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer befreit. Weitere steuerliche Vergünstigungen können bei der Grundsteuer, bei der Gesellschaftsteuer und bei der Erbschaftsteuer in Betracht kommen. Von den genannten Steuern steht dem Bund nur die Gesellschaftsteuer in voller Höhe zu. Am Aufkommen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist er beteiligt. Im übrigen steht das Aufkommen dieser Steuern den Ländern und Gemeinden zu.
Neben steuerlichen Vergünstigungen können von Wohnungsunternehmen besondere Finanzhilfen für den Bereich Wohnungswesen sowie flächendekkende Finanzhilfen (z. B. für regionale Strukturmaßnahmen) in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der steuerlichen Vergünstigungen und Finanzhilfen ist im Subventionsbericht der Bundesregierung nur für alle betroffenen Unternehmen zusammen ausgewiesen. Inwieweit die Unternehmensgruppe Neue Heimat Steuervergünstigungen oder Finanzhilfen erhalten hat, ist dem Bundesministerium der Finanzen nicht bekannt. Diese Frage könnte auch deshalb nicht beantwortet werden, weil dies dem Steuergeheimnis unterläge.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 17 und 18):
Gibt es eine unterschiedliche Praxis der Länder in den Fällen, in denen Jugendliche es versäumen, rechtzeitig vor Vollendung des 16. Lebensjahres einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu stellen, und welche Folgen hat eine geringfügige Fristversäumnis?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine einheitliche Regelung für die Fälle zu treffen, in denen jugendliche Ausländer, die bereits längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nach Vollendung des 16. Lebensjahres verspätet stellen?
Zu Frage 17:
Der Bundesregierung ist über eine unterschiedliche Praxis der Länder in den von Ihnen genannten Fällen nichts bekannt. Sofern sich ausländische Jugendliche nach den geltenden Familiennachzugsbestimmungen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wird ihnen nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt, wenn sie es versäumt haben, diese rechtzeitig zu beantragen. Der Bundesregierung ist jedenfalls bislang kein Fall bekannt geworden, daß lediglich eine geringfügige Fristversäumnis die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zur Folge gehabt hätte. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann allerdings grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn ein ausländischer Jugendlicher erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres, also erst, nachdem er schon aufenthaltserlaubnispflichtig geworden ist, erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Denn bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ist der Aufenthalt des Jugendlichen dann nicht mehr rechtmäßig.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber setzt einen mindestens fünfjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt voraus. Gleiches gilt übrigens für die Aufenthaltsberechtigung. Freilich kommt es ohnehin regelmäßig nicht in Betracht, bei der erstmaligen Erteilung statt einer Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltsberechtigung zu geben.
Zu Frage 18:
Ihre Frage kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Das Problem verspäteter Antragstellung ist keineswegs auf ausländische Jugendliche beschränkt, die es versäumen, rechtzeitig einen Antrag auf erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Hierher gehören vielmehr auch die Fälle eines verspäteten Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Denn auch in diesen Fällen kommt es zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts. Die Bundesregierung wird deshalb die gesamte Problematik prüfen und, sofern ein Regelungsbedarf zu bejahen ist, im Rahmen des Entwurfs für ein neues Ausländergesetz eine sachgerechte gesetzliche Regelung vorschlagen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 20 und 21):
Trifft es zu, daß die Vertreter der Bundesregierung in der innerdeutschen Grenzkommission nicht mit der gleichen Eindeutigkeit wie der Vertreter des Landes Niedersachsen darauf bestehen, daß im innerdeutschen Grenzabschnitt zwischen Schnackenburg und Lauenburg die Grenzlinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nur am Nordostufer der Elbe in der Verbindung einer Linie der Buhnenköpfe festgestellt werden kann, und bekennt sich demgegenüber die Bundesregierung eindeutig zu der vom Land Niedersachsen vertretenen Rechtsauffassung in dieser Frage?
Hat die Bundesregierung die Regierung der DDR auf die Karten in einem jetzt wieder aufgefundenen, seinerzeit von der DDR-Regierung genehmigten und mit der UdSSR-Militäradministration abgestimmten Schulatlas aus dem Jahre 1952 hingewiesen, in dem die innerdeutsche Zonengrenze im Elbe-Abschnitt ganz klar auf dem Nordostufer der Elbe eingezeichnet ist, und kann die DDR nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf diese Karten ihren Anspruch auf die Grenzlinie im sogenannten Talweg der Elbe (StromMitte) überhaupt noch aufrechterhalten?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2619*
Zu Frage 20:
Nach Auffassung der Bundesregierung ist aus den vorhandenen Unterlagen und der früheren Praxis der Besatzungsmächte nicht zu entnehmen, daß diese die für den Verlauf der innerdeutschen Grenze maßgebliche Grenze zwischen der britischen und sowjetischen Besatzungszone in der Mitte der Elbe festgelegt haben. Die Bundesregierung stimmt hierin mit dem Land Niedersachen überein. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Grenzverlauf nur zusammen mit der Deutschen Demokratischen Republik festgestellt werden kann. Diese vertritt aber eine andere Auffassung.
In der gemeinsamen Grenzkommission wird über diese Frage seit 1976 nicht zur Sache verhandelt.
Zu Frage 21:
Mit der Frage wird Bezug genommen, auf die Veröffentlichungen in der FAZ vom 22. Oktober 1983 und in der Zeitung „Die Welt" vom 15. November 1983, die auf einen Schulatlas aus dem Jahre 1952 mit Grenzeinzeichnung auf dem östlichen Ufer der Elbe hinweisen. Diese Karten stützen die Meinung der DDR in der Tat nicht.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Osthofen) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 22):
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes ein Verbot zum Betreten der Wälder einzuführen, und wenn ja, in welchem Umfang soll dieses Verbot gelten?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Verbot zum Betreten der Wälder einzuführen.
§ 14 des Bundeswaldgesetzes gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. Die Bestimmung sieht als Rahmenregelung vor, daß die Länder die Einzelheiten regeln und das Betreten aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung einschränken können.
Angesichts des bestehenden Instrumentariums, das eine Einschränkung des Betretungsrechts durch die Länder entsprechend den regionalen bzw. lokalen Bedürfnissen ermöglicht, sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, den im Bundeswaldgesetz verankerten Grundsatz des Waldbetretungsrechts aufzuheben oder über den bestehenden Rahmen hinaus einzuschränken.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/616 Frage 25):
Stimmen die vom Arbeitgeberverband herausgegebenen Berechnungen für die Aufwendungen des Arbeitgebers beim Vorruhestandsgeld, wonach bei der 75 v. H.-Regelung abzüglich des Zuschusses der Bundesanstalt für Arbeit bei einem angenommenen Durchschnittsverdienst von DM 42 140 pro Jahr, eine Nettobelastung für den Arbeitgeber von DM 25 260 pro Jahr und pro Arbeitnehmer verbleibt?
Die vom Arbeitgeberverband durchgeführte Berechnung hinsichtlich der Kosten einer speziellen Ausgestaltung des Vorruhestandsgeldes sind unter den dort zugrunde gelegten Annahmen in sich schlüssig und stimmig.
Die ausgewiesenen Kosten von rund 25 260,—DM pro Jahr pro Arbeitnehmer sind jedoch nicht als Belastung allein des Arbeitgebers zu bezeichnen. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil dieser Kosten bei Tarifverhandlungen zur Disposition gestellt wird; insoweit sind die angegebenen Beträge als Belastung der Tarifvertragsparteien insgesamt, und nicht allein der Arbeitgeber, anzusprechen. Die vom Arbeitgeberverband unterstellten Durchschnittsverdienste von 42 140,— DM/ Jahr erscheinen mir für eine globale Betrachtung als zu hoch, da die Regelung über ein Vorruhestandsgeld nicht nur auf Männer oder Angestellte beschränkt ist.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geht in seinen derzeitigen Berechnungen zu einem Vorruhestandsgeld von einem für die angesprochene Personengruppe durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst einschließlich Sonderzahlungen in Höhe von rund 36 740,— DM aus.
Bei einem Vorruhestandsgeld von 65 v. H. des Bruttoentgelts und einer Erstattung der Bundesanstalt für Arbeit von 40 v. H. des ohne Sonderzahlungen berechneten Vorruhestandsgeldes ergibt sich hieraus eine Belastung der Tarifvertragsparteien von durchschnittlich rund 17 300,— DM je Jahr je Inanspruchnehmenden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 29 und 30):
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Gefahren, die sich aus der Praxis einiger und den Planungen zahlreicher Firmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Eignung von Beschäftigten für bestimmte Arbeitsplätze durch Analyse der in ihren Zellen enthaltenen genetischen Informationen zu überprüfen, ergeben, und würde sie die Einführung einer solchen Praxis durch Firmen in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzlich zulässig ansehen?
Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um für Arbeitnehmer, aber auch die Bevölkerung allgemein, den Schutz der in ihren Zellen enthaltenen genetischen Informationen zu sichern?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den USA wenige Firmen genomanalytische Untersuchungen durchführen lassen, die es im Einzelfall ermöglichen, auf genetische Defekte und damit
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auf die Disposition zu bestimmten Krankheiten zu schließen.
Eine ausreichende Bewertung ihrer Nützlichkeit ist bislang nicht erfolgt derzeit auch noch nicht möglich.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
auf Grund von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sehen keine Gentests vor.
Sollten in der Bundesrepublik Deutschland von Firmen genomanalytische Untersuchungen erwogen werden, so müßte deren Zulässigkeit im Hinblick auf hieraus erwachsende Gefahren für eine diskriminierende Auslese geprüft werden.
Die Bundesregierung wird Maßnahmen zur Durchführung genetischer Tests und zur Absicherung der genetischen Informationen treffen, sobald und soweit dies zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitsnehmers und anderer Personen erforderlich werden sollte.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 31 und 32):
Wie viele Soldaten sind neben ihrem Dienst in herausgehobener Funktion (Gemeindevertreter, Bürgervorsteher, Bürgermeister) kommunalpolitisch aktiv?
Inwieweit ist sichergestellt, daß das begrüßenswerte ehrenamtliche Engagement nicht zu Benachteiligungen bei Beförderung und beim Ersatz in anderer dienstlicher Verwendung führt?
Zu Frage 31:
Mit Stand 7. Oktober 1983 haben 1 129 Soldaten den personalbearbeitenden Stellen der Streitkräfte mitgeteilt, daß sie Mandatsträger in kommunalen Vertretungskörperschaften sind.
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung begrüßt das kommunalpolitische Engagement von Soldaten ausdrücklich. Dementsprechend sind die personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehr auch darum bemüht, daß kommunale Mandatsträger keine Laufbahnnachteile erfahren.
Soldaten, die kommunale Mandatsträger sind, können jedoch hinsichtlich der Gestaltung ihres persönlichen militärischen Werdegangs nicht aus der Eigenverantwortung entlassen werden.
Die militärische Verwendungsplanung ist gekennzeichet durch eine Folge von Vorverwendungen und Ausbildungsschritten bis zur leistungs-, eignungs- und strukturgerechten Endverwendung der Soldaten. Dabei gehen die personalbearbeitenden Stellen davon aus, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zum Inhalt des freiwillig eingegangenen Dienstverhältnisses der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gehört. Dies wird durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts — Wehrdienstsenate — bestätigt.
Wird der Verwendungsablauf eines Soldaten z. B. wegen erklärter Immobilität aus Gründen der Mandatsausübung in erheblicher Weise gestört, so kann dies u. U. Auswirkungen auf die persönliche Laufbahnsituation haben. Diese Auswirkungen sind vor allem dann schwerwiegend, wenn ein Soldat einer ungünstig strukturierten Laufbahn o. ä. angehört oder für bestimmte und für den Verwendungsaufbau unverzichtbare Zwischenverwendungen wegen des Überschreitens von Grenzaltern nicht mehr in Frage kommt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 33):
Hält die Bundesregierung an der Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, am 24. Oktober 1983 vor dem Verteidigungsausschuß, der an diesem Tag öffentlich getagt hat, fest, daß „die Sowjetunion am Verhandlungstisch in Genf bisher keine konkreten Vorschläge unterbreitet hat" und alle öffentlichen Angebote des sowjetischen Parteichefs Andropow Propagandaofferten sind?
In dem Protokoll der öffentlichen Informationssitzung vom 24. Oktober 1983 lautet im Gegensatz zu Ihrer Fragestellung die Aussage des Bundesministers der Verteidigung wie folgt:
Im Gegensatz zu ihren öffentlichen Erklärungen hat die Sowjetunion am Genfer Verhandlungstisch keineswegs angeboten, ihre Raketen zu verschrotten. Es ist bemerkenswert zu sehen, wie sich die sowjetischen Propagandaerklärungen in der Öffentlichkeit und ihr Verhalten am Verhandlungstisch unterscheiden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 37):
Wie lassen sich die verhängte Disziplinarmaßnahme gegen Hauptmann Fechner und die Tatsache, daß über den Dienstweg vom Bataillon über die Kompanien der Immendinger Kaserne eine Einladung des sogenannten Fellbacher Forums, mit dem offensichtlichen Ziel sie weiterzugeben, verteilt wurde, mit § 15 Abs. 2 Satz 2 Soldatengesetz „Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet" und mit § 15 Abs. 4 Soldatengesetz „ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen" vereinbaren?
Die von Ihnen erwähnte Aufforderung des Fellbacher Forums zur Teilnahme an einer politischen Aktion aus Anlaß der Demonstration am 22. Oktober 1983 ist politisches Material, das innerhalb von
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Kasernen weder im Dienst noch außer Dienst verteilt werden darf.
Im Zeitraum zwischen 20. und 28. Oktober 1983 sind Aufrufe des Fellbacher Forums bei einigen Kompanien aufgetaucht. Hauptmann Fechner hat einen Aufruf an den S 2 des Btl gegeben mit der Frage, ob die Verteilung dieses Aufrufes zulässig sei. Der S 2 hat aufgrund des mitunterzeichnenden Bundeswehrverbandes und Verbands der Reservisten ohne gründlichere Prüfung des Aufrufes zunächst Hauptmann Fechner mitgeteilt, die Verteilung sei zulässig. Daraufhin hat sich Hauptmann Fechner an den Bataillonskommandeur gewandt. Der Kommandeur hat sofort die Verteilung des Aufrufs untersagt und den Aufruf einsammeln lassen.
Zusätzlich noch haben Bataillonskommandeur und Brigadekommandeur umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Aufrufe an die Kompanien gelangt sind. Es ist bisher nicht festzustellen, durch wen und auf welchem Weg der Aufruf verteilt wurde.
Es kann sogar zur Zeit nicht ausgeschlossen werden, daß die Aufrufe von einem Soldaten, der an den „Friedensketten" der „Friedensbewegung" teilgenommen hat, verteilt worden sind. Die bisherigen Ermittlungen blieben ohne Erfolg.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 39):
Beabsichtigt die Bundesregierung, daß der Truppenübungsplatz Bergen/Hohne in Zukunft von der Deutschen Luftwaffe für die Ausbildung ihrer Piloten an den neuen Kampfflugzeugen vom Typ Tornado besonders bei der Nachtflugausbildung genutzt wird?
Die Nachtausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Einsatzausbildung auch für die Jagdbomberverbände.
Unserer Luftwaffe stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Durchführung in Mitteleuropa zur Verfügung.
Durch jährliche Verlegungen auch der TornadoVerbände nach Decimomannu/Sardinien und Goose Bay/Kanada plant die Luftwaffe den größten Teil dieser Ausbildung zu verlagern.
Die Luftwaffe ist jedoch gezwungen, den verbleibenden Bedarf durch die Mitbenutzung von Truppenübungsplätzen abzudecken.
Untersuchungen haben bisher ergeben, daß der Truppenübungsplatz Bergen der Luftwaffe für Nachtwaffeneinsätze an einem Wochentag bis 24.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden könnte. Ein abschließendes Prüfergebnis wird Ende 1983 vorliegen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 40):
Ist es technisch möglich, den Einsatz chemischer Waffen nur gegen den Verletzer zu richten (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom 10. November 1983), und wenn ja, wie?
Zu den rechtlichen Voraussetzungen eines Einsatzes chemischer Kampfstoffe habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. November 1983 ausführlich Stellung genommen.
Die vorliegende Frage beantworte ich dahin gehend, daß C-Kampfstoffe örtlich und zeitlich begrenzt eingesetzt werden könnten, also — wie Sie fragen — ausschließlich gegen den Verletzer, der völkerrechtswidrig handelte!
Die Bundesregierung ist aber nach wie vor bemüht, die weltweite völlige Vernichtung chemischer Kampfstoffe zu erreichen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 41 und 42):
Welche Bedeutung und welche Aufgaben soll nach Auffassung der Bundesregierung der Beruf des Heilpraktikers im pluralen Gesundheitswesen, insbesondere nach der Stellungnahme des Bundesgesundheitsrates, haben?
Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die zukünftige Ausbildung der Heilpraktiker?
Zu Frage 41:
In weiten Kreisen der Bevölkerung wird ein Bedarf für den Beruf des Heilpraktikers gesehen. Er schließt insbesondere durch die Anwendung von Naturheilverfahren eine in der Bevölkerung empfundene Lücke gesundheitlicher Versorgung. Zahlenmäßig läßt sich die Bedeutung dieses Berufs am Vergleich von ca. 140 000 Ärzten mit ca. 7 bis 8 000 Heilpraktikern abschätzen.
Die Bundesregierung wird prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um anstehende Probleme des Heilpraktikerberufs zu lösen. Die Meinungen aller Beteiligten einschließlich aller im Bundesgesundheitsrat erörterten Alternativen werden in die Überlegungen einbezogen. Erst nach Abschluß der Prüfung kann auch gesagt werden, ob sich an den derzeitigen Aufgabenfeldern des Heilpraktikerberufs etwas ändern soll. Die Bundesregierung wird bei ihrer Entscheidung auch der oben dargestellten Bedeutung des Heilpraktikerberufs Rechnung tragen. Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der Bundesregierung erhalten bleiben.
Zu Frage 42:
Ob für die Zukunft eine Ausbildung als Voraussetzung für den Zugang zum Beruf des Heilprakti-
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kers eingeführt werden sollte, wird ebenfalls geprüft.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat wiederholt auf die Probleme hingewiesen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.
Ausbildung und Prüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Heilpraktikerberuf müßten sich an der weitgehend umfassenden Berechtigung der Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ausrichten. Sie würden deshalb Ausbildungsregelungen bedingen, die den für die Berufsausbildung der Ärzte bestehenden Vorschriften nahekommen. Dies würde aber zwangsläufig zu einer sehr weitgehenden Änderung des Berufsbildes des Heilpraktikers führen und auch die Frage nach der Existenzberechtigung zweier vergleichbarer Heilberufe aufwerfen.
Die Alternative einer Beschränkung der Tätigkeitsbefugnisse des Heilpraktikers auf bestimmte Bereiche und die Einführung entsprechender Ausbildungs- und Prüfungsregelungen wirft ebenfalls Probleme auf. Insbesondere würden sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des dem Heilpraktiker zu belassenden Tätigkeitsbereichs und bei der Gestaltung der Ausbildung ergeben.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 43 und 44):
In welcher Weise will die Bundesregierung die Tätigkeit von Zivildienstleistenden in den „sozialen Bereichen des Sports" in Zukunft ermöglichen, und hat die Bundesregierung die Absicht, Änderungen an der bisherigen positiven Praxis des Bundesbeauftragten für den Zivildienst vorzunehmen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß über die derzeitigen Möglichkeiten hinaus der Einsatz von Zivildienstleistenden in den „sozialen Bereichen des Sports" weiterentwickelt werden muß, und welche zahlenmäßige Vorstellung hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu?
Zu Frage 43:
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, den im Jahre 1981 zwischen dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst und der Deutschen Sportjugend vereinbarten Einsatz von Zivildienstleistenden in bestimmten sozialen Bereichen des Sports in irgendeiner Weise einzuschränken.
Zu Frage 44:
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Einsatz von Zivildienstleistenden in weiteren sozialen Bereichen des Sports zuzulassen, wenn die Deutsche Sportjugend weitere geeignete Einsatzfelder über die bereits anerkannten hinaus anbietet. Zur Zeit wird der Einsatz von Zivildienstleistenden im Sport zur Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher in einem Modell erprobt.
Wie viele Zivildienstleistende in Zukunft im Sport eingesetzt werden, hängt ausschließlich von dem Platzangebot der Vereine in den anerkannten sozialen Bereichen und der Bereitschaft von geeigneten Zivildienstpflichtigen ab, dort ihren Dienst zu leisten. Eine zahlenmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 45):
Hat die Bundesprüfstelle von der Firma EUROVIDEO verlegte Videofilme, wie z. B. den Film „Menschenfresser", auf die Verbotsliste gesetzt?
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat in der Zeit von Februar 1982 bis Oktober 1983 insgesamt 23 Videofilme indiziert, die von der Firma Bavaria/Eurovideo, München, vertrieben wurden. Der Film „Man Eater (Menschenfresser)" wurde als erster im Februar 1982 in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen; die Indizierung mit der Folge der Vertriebs- und Werbebeschränkungen wurde im Bundesanzeiger Nr. 36 vom 23. Februar 1982 veröffentlicht.
Die Firma Bavaria Atelier Gesellschaft mbH, München, hat dem Vorsitzenden der Bundesprüfstelle mitgeteilt, sie habe die Vertriebsfirma Eurovideo veranlaßt, alle indizierten Filme aus ihrem Programm zurückzunehmen.
Ergänzend teile ich Ihnen mit, daß nach Aussage der Bundesprüfstelle an der Bavaria folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beteiligt sind: Süddeutscher Rundfunk und Westdeutscher Rundfunk.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 46 und 47):
Welche Forderungen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß nach der Bundesstatistik für das Jahr 1982 die Zahl der statistisch gemeldeten Abtreibungen mit 91 064 angegeben ist, während bei den Krankenkassen im gleichen Zeitraum etwa 200 000 Abtreibungen abgerechnet wurden?
Hält die Bundesregierung die von der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Abtreibungsfälle — soweit diese dem Statistischen Bundesamt nicht gemeldet werden — für solche, die man als Dunkelziffer bezeichnen könnte?
Es gibt keine verläßlichen Schätzungen über die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, die über die statistisch gemeldeten hinaus tatsächlich durchgeführt werden. Hinreichende Anhaltspunkte für die Höhe dieser sogenannten Dunkelziffer lassen sich auch nicht aus Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Krankenkassen gewinnen. Über
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2623*
stationäre Schwangerschaftsabbrüche liegen bei diesen nur die Ergebnisse von Teilerhebungen vor, die einen Rückschluß auf die Gesamtzahl stationärer Eingriffe nicht zulassen. Lediglich aus der auf freiwilliger Basis beruhenden Krankheitsartenstatistik eines Teiles der Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft ergeben sich einige Hinweise. Für 1981 wird eine Zahl von knapp 29 000 abgerechneten Abbrüchen angegeben. Weder die Ersatzkassen noch die Innungskrankenkassen führen Erhebungen durch. Zahlen über ambulante Eingriffe liegen weder bei den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor.
Daß die Bundesstatistik die Zahl der tatsächlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nur unzureichend erfaßt, ergibt sich aus Vergleichen mit Einzelstatistiken in einigen Bundesländern oder Großstädten. Die hierbei festgestellten Differenzen lassen sich jedoch nicht für das Bundesgebiet hochrechnen. Einzelstatistiken, die sich zum Beispiel in den Stadtstaaten nicht nur auf Schwangerschaftsabbrüche erstrecken, sind im übrigen nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes einer der Gründe für die Untererfassung im Rahmen der Bundesstatistik. Viele Ärzte sähen eine Doppelmeldung als überflüssig an und erstatteten nur eine Meldung an die ihnen näher stehende Landesbehörde.
Das Statistische Bundesamt hat in der Vergangenheit wiederholt in gezielten Informationskampagnen die Ärzteschaft auf die gesetzliche Meldepflicht und die Ahndung von deren Verletzung mit Geldbußen bis zu 10 000 DM hingewiesen. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen des Statistischen Bundesamtes, weil nur in der erschöpfenden Meldung durch die Ärzte ein Ansatzpunkt für die Verbesserung der Bundesstatistik und ihres Aussagewertes liegen kann.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erörtert der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung Möglichkeiten zur Verbesserung der Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei geht es u. a. auch um eine vollständige Erfassung ambulanter und stationärer Schwangerschaftsabbrüche. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geht davon aus, daß in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Information über die Zahl der bei den Krankenkassen abgerechneten Schwangerschaftsabbrüche erreicht wird.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 48 und 49):
Wird die Bundesregierung auch über 1985 hinaus Aufträge an die Waggon-Union vergeben, wie es ein Berliner CDU-Politiker vor einigen Tagen gefordert hat?
Wieviel Arbeitsplätze können wie lange dadurch bei der Waggon-Union gesichert werden?
Die Bundesregierung vergibt selbst keine Aufträge aus dem Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wird nach wie vor Aufträge über neue Reisezug- und Güterwagen im Wege des Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Steuerpräferenz der Berliner Industrie vergeben, wenn die Verkehrsnachfrage und die finanzielle Lage der Deutschen Bundesbahn entsprechende Beschaffungen im Unternehmen erforderlich und möglich machen. Die Firma Waggon-Union GmbH gehört auch in Zukunft zu den Schienenfahrzeugherstellern, die von der Deutschen Bundesbahn bei Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl der Arbeitskräfte bei dieser Firma hängt von der Gesamtauftragslage des Unternehmens ab. Die Deutsche Bundesbahn ist nur Teilauftraggeber.
Anlage 19
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Buckpesch (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 52 und 53):
Wie gedenkt die Bundesregierung den tideunabhängigen Schiffsverkehr zwischen Norddeich und Norderney auf Dauer sicherzustellen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachleuten, daß die bisher übliche Baggerung wegen der seit vielen Jahren beobachteten Sandeintreibung von Westen her keine dauerhafte und somit wirtschaftliche Lösung darstellt, sondern nur die Verlängerung der Leitdämme in Frage komme?
Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Norderney die Kosten zu ersetzen, die durch eine in einer Notsituation vorgenommenen Baggerung entstanden sind, da die Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Seeschiffahrtsstraße alleinige Aufgabe des Bundes ist?
Es ist keine Aufgabe des Bundes, die Zufahrt von und nach Norderney mit bestimmten Fahrzeuggrößen zu jeder beliebigen Zeit zu gewährleisten. Insbesondere kann der Bund aus wirtschaftlichen Gründen auf den von ihm bezeichneten Schiffahrtswegen nicht zu jeder Zeit einen tideunabhängigen Verkehr sicherstellen. Dies gelingt selbst bei den Zufahrten zu den großen deutschen Nordseehäfen für die zugrunde gelegten Regelschiffe nicht. Anders als im Binnenbereich sind im Seewasserstraßenbereich Naturkräfte in starkem Maße wirksam, so daß mit ständigen morphologischen und hydrologischen Veränderungen gerechnet werden muß. Daher ist die Unterhaltung der Seewasserstraßen an die wirtschaftlichen Möglichkeiten gebunden. Eine 1979 durchgeführte Baggerung vor dem Hafen Norddeich brachte nur eine Verbesserung für eine kurze Zeit. Die im Sommer 1983 von der Reederei durchgeführte Baggerung läßt hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer noch keine endgültigen Schlüsse zu. Zur Abhilfe müßte hier die gesamtwirtschaftlich kostengünstigste Lösung gesucht werden, so unter
2624* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983
Umständen auch der Einsatz von entsprechend angepaßten Schiffsgefäßen. Ob eine Verlängerung der Leitdämme technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar wäre, kann zur Zeit nicht übersehen werden.
Aus der Sicht der Bundesregierung handelt es sich in dem hier vorliegenden Fall nicht darum, den Inselverkehr überhaupt aufrechtzuerhalten, es geht vielmehr um die Qualität dieser Anbindungen, die tideunabhängige Fahrplangestaltung. Dies ist jedoch in erster Linie als eine Frage der Strukturpolitik und der Wirtschaftsförderung durch das Land Niedersachsen anzusehen. Aus diesem Grund ist leider auch eine Übernahme der Baggerkosten durch den Bund nicht möglich.
Anlage 20
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 54 und 55):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die fünf Automodelle, die nach dem Jahresbericht 1982 des Umweltbundesamts bereits die Abgasschadstoffgrenzwerte erfüllen, die 1981 vom Umweltbundesamt vorgeschlagen wurden, auch die nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 26. Oktober 1983 vorgesehenen Grenzwerte für Neuwagen ab dem 1. Juni 1986 erfüllen, und trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium — wie in der Sendung Quintessenz im WDR 2 am 4. November 1983 berichtet — die Bekanntgabe dieser umweltfreundlichen Autos verweigert?
Trifft es zu, daß die deutsche Autoindustrie — wie in der Sendung Quintessenz im WDR 2 am 4. November 1983 berichtet — ihre frühere Zusage widerrufen hat, freiwillig die Menge der Autoabgasschadstoffe bei den einzelnen Autotypen ebenso wie den Kraftstoffverbrauch zu veröffentlichen, und ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Regelungen vorzuschlagen, um die Autoindustrie zu solchen Angaben zu verpflichten?
Zu Frage 54:
Die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Schadstoffgrenzwerte, die in einem Memorandum 1981 der EG-Kommission unterbreitet wurden, können von Pkw mit Dieselmotoren und auch von einigen Fahrzeugen mit Ottomotor eingehalten werden; von den letztgenannten sind der Bundesregierung fünf Fahrzeugtypen bekannt. Diese Fahrzeuge und auch die Dieselfahrzeuge können aber nicht die sehr strengen amerikanischen Schadstoffgrenzwerte erfüllen, wie sie ab 1. Januar 1986 übernommen werden sollen.
Im übrigen trifft es nicht zu, daß das Bundesverkehrsministerium die Bekanntgabe umweltfreundlicher Fahrzeugtypen strikt verweigert. Allerdings dürfen Angaben aus Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE's), wozu auch die Schadstoffwerte für die einzelnen Fahrzeugtypen gehören, nicht ohne Zustimmung der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnisse bekanntgegeben werden.
Zu Frage 55:
Nachdem das Bundeskabinett am 26. Oktober 1983 beschlossen hat, die sehr niedrigen amerikanischen Schadstoffgrenzwerte ab 1. Januar 1986 zu nehmen, werden sich zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen keine wesentlichen Unterschiede in den Schadstoffwerten ergeben. Die Bundesregierung hält es daher nicht für erforderlich, gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung der Schadstoffwerte für die Pkw-Typen vorzuschlagen.
Die deutsche Automobilindustrie hat auch in diesem Jahr wie vereinbart die Kraftstoffverbrauchswerte für die einzelnen Pkw-Typen veröffentlicht.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen der Abgeordenten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 616 Fragen 56 und 57):
In welchem Maß steigen die Schadstoffemissionen bei Kraftfahrzeugen im Durchschnitt an: zwischen 80 und 100 Stundenkilometern, zwischen 100 und 130 Stundenkilometern und zwischen 130 und 180 Stundenkilometern?
Erwägt die Bundesregierung auf Grund dieser Erkenntnisse eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen?
Zu Frage 56:
Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 km/h ließen sich nach dem bisher vorliegenden Zahlenmaterial nur geringe Absenkungen der Durchschnittsgeschwindigkeiten für alle Pkw erreichen. Entsprechend gering wäre der Rückgang der Stickoxidemissionen, ihnen würde eine gleichzeitige Erhöhung der Emissionen an Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen gegenüberstehen.
Zu Frage 57:
Eine Änderung der geltenden Geschwindigkeitsregelung wird z. Z. nicht erwogen.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 58 und 59):
Wie hoch wäre der jährliche Betrag, der eingespart werden könnte, wenn durch die Deutsche Bundesbahn nicht der Sackbahnhof Wiesbaden, sondern der Durchgangsbahnhof Mainz im IC-Verkehr benutzt werden würde?
Wieviel Zeitgewinn hätten die IC-Züge zwischen Frankfurt/Main und Koblenz, wenn statt über Wiesbaden über Mainz gefahren würde?
Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung eigenverantwortlichen Deutschen Bundesbahn ist bei Führung der IC-Linie 2 (Hannover-Köln-Wiesbaden-Frankfurt-Würzburg-München) über Mainz ein theoretischer Zeitgewinn von ca. 15 Minuten möglich. Dieser kommt allerdings auf Grund der Anschlußbindungen an die IC-Linie 4 (Bremen-München) in Würzburg und an die IC-Linie 1 (Ham-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2625*
burg-Köln-Stuttgart-München) in Köln nicht zum Tragen.
Untersuchungen über einen Betriebskostenvergleich bei einer Führung der IC-Linie 2 über Mainz hat die Deutsche Bundesbahn nicht durchgeführt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/616 Fragen 60 und 61):
Trifft die Vermutung zu, daß sich in dem Bericht der „Beraterkommission für die öffentlich geförderte Großforschung auf dem Gebiet der Biotechnologie" unter den dort auf Seite 3 genannten Kommissionsmitgliedern kein Experte auf dem Gebiet der pflanzlichen Zellkulturen befindet, und hat die Bundesregierung zu diesem Gebiet Neben- oder Untergutachten an in Frage kommende Experten vergeben, wie z. B. Professor Barz, Universität Münster; Professor Hahlbrock, Köln; Professor Reinhard, Tübingen; Professor Zenk, München?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei nichtgenannten Gutachtern Interessen-Kollisionen vorliegen?
Zu Frage 60:
Nach Auffassung der Bundesregierung war die Beraterkommission für die öffentlich geförderte biotechnologische Großforschung mit renommierten Fachvertretern für die verschiedenen wissenschaftlichen Basisdisziplinen der Biotechnologie ausgewogen zusammengesetzt. Die bei der GBF auf dem Gebiet der Pflanzlichen Zellkulturen bearbeiteten Forschungsthemen wurden deshalb fachkompetent sowohl unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für die Grundlagenforschung, für die anwendungsorientierte Großforschung als auch für die Industrieforschung beurteilt. Die Bundesregierung hat keine Unter- oder Nebengutachten zu diesem Thema an weitere wissenschaftliche Experten vergeben und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.
Zu Frage 61:
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß bei der Formulierung des Gutachtens der Kommission Interessen-Kollisionen vorgelegen haben.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 62 und 63):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Institut für organische Chemie der Universität Tübingen die Professoren Baier und Kutubuddin ein Patent entwickelt haben, um 01 aus Klärschlamm bzw. Müll herzustellen, und dieses Patent für eigene Rechnung an die Voest-Alpine in Österreich verkauft haben, obwohl Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland an der Verwertung dieses Patents interessiert waren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig derartige Privatgeschäfte zu verhindern?
Welchen ungefähren Personal- und Sachaufwand hat diese Anfrage verursacht-
Zu Frage 62:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß an der Universität Tübingen Versuche zur Herstellung von Öl aus Klärschlämmen durchgeführt wurden bzw. werden.
Inwieweit diese Versuche zu einer Patentanmeldung bzw. zu einem Patentschutz geführt haben und welche Verträge ggf. zwischen den Bearbeitern in Tübingen und der österreichischen Firma VoestAlpine geschlossen worden sind, ist der Bundesregierung z. Z. nicht bekannt. Im übrigen sind diese Arbeiten bei der Universität Tübingen nicht mit Bundesmitteln, sondern im wesentlichen mit Landesmitteln durchgeführt worden.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß konkurrierende Entwicklungen zur Herstellung von 01 und Brennstoffsubstituten aus Klärschlämmen und Müll auch bei den Universitäten Hamburg und Oldenburg sowie in der Industrie durchgeführt und zum Teil vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert werden.
Die Entwicklungen zur Herstellung von Öl aus Klärschlämmen sind jedoch noch nicht soweit fortgeschritten, daß entsprechende Entsorgungsanlagen den Kommunen angeboten werden können. Insbesondere ist durch technische Versuche noch zu prüfen, ob der verfahrenstechnische Aufwand der Klärschlammvortrocknung und der thermischen Konvertierung zu 01 in einem angemessenen Verhältnis zur möglichen Wertschöpfung stehen.
Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß die Veräußerung oder Lizenzierung von Patenten ein normales marktwirtschaftliches Geschehen darstellt.
Sie weist darauf hin, daß im Rahmen des Patentrechtes staatliche Benutzungsanordnungen (§ 13 PatG) erlassen oder Zwangslizenzen (§ 24 PatG) erwirkt werden können, sofern die öffentliche Wohlfahrt oder das öffentliche Interesse dies rechtfertigen.
Zu Frage 63:
Der Personal- und Sachaufwand zur Beantwortung dieser Anfrage umfaßte ca. 6 Arbeitsstunden von Angestellten und Beamten hinsichtlich des geschätzten Zeitaufwandes beim Kabinettreferat des BMFT und des Zeitaufwandes infolge Mitzeichnung in den Bundesministerien für Forschung und Technologie und Justiz sowie die notwendigen Schreib-, Telefon- und Kopierkosten.
Hinzu kommen die Tätigkeiten des Kanzleramtes und der Parlamentsverwaltung sowie die Erteilung der Antwort durch den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär in der Fragestunde des Deutschen Bundestages.