Protokoll:
10037

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 10

  • date_rangeSitzungsnummer: 37

  • date_rangeDatum: 24. November 1983

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Inhalt: Wahl des Abg. Gansel als Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2595A Fragestunde — Drucksache 10/616 vom 18. November 1983 — Äußerung des Justizministers über Initiativen zur Änderung des § 218 StGB zur Entlastung der Krankenkassen von den auf sozialer Indikation beruhenden Schwangerschaftsabbrüchen MdlAnfr 1, 2 18.11.83 Drs 10/616 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Kinkel BMJ . 2595B, 2596 A, B, C, D, 2597 A, B, C, D, 2598 A, B, C, D, 2599 A, B, C, D, 2600 A, B, C, 2601 A, B, C, D, 2602 A ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU 2596A, 2598 D ZusFr Werner CDU/CSU 2596B, 2599 C ZusFr Bohl CDU/CSU 2596 C ZusFr Frau Blunck SPD 2596C, 2599 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 2596D, 2599A ZusFr Dr. de With SPD 2597A, 2599 B ZusFr Dolata CDU/CSU 2597B, 2601A ZusFr Frau Weyel SPD 2597 B, 2600 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . 2597C, 2601C ZusFr Dr. Sperling SPD 2597 D, 2600 A ZusFr Frau Potthast GRÜNE . . 2597 D, 2601 C ZusFr Catenhusen SPD 2598A, 2601 D ZusFr Hedrich CDU/CSU . . . 2598B, 2601 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 2598 B ZusFr Lambinus SPD 2599 D ZusFr Dr. Göhner CDU/CSU 2600 C ZusFr Dr. de With (zur GO) SPD . 2600D, 2601C ZusFr Frau Reetz GRÜNE 2601 B ZusFr Heyenn SPD 2602 A Verbot des Treffens von Bundesbürgern mit DDR-Bewohnern auf Rastplätzen an der Transitautobahn MdlAnfr 5 18.11.83 Drs 10/616 Dolata CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . . 2602 B, C, D ZusFr Dolata CDU/CSU 2602 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2602 D Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zur Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit ganz Deutschlands MdlAnfr 6 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Hennig BMB . 2603A,B,C,D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2603B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 2603 C ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 2603 D ZusFr Catenhusen SPD 2603 D Unterschiedliche Äußerungen von Wohnungsbauminister Dr. Schneider über den Sozialwohnungsbestand MdlAnfr 7 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 2604 A,C,D ZusFr Dr. Sperling SPD 2604 C ZusFr Grünbeck FDP 2604 D ZusFr Catenhusen SPD 2604 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Unterschiedliche Äußerungen des Wohnungsbauministers Dr. Schneider und des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jahn über den Wohnungsneubau MdlAnfr 8 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 2605 A,C ZusFr Dr. Sperling SPD 2605 B Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Namibia MdlAnfr 9, 10 18.11.83 Drs 10/616 Verheugen SPD Antw PStSekr Dr. Köhler BMZ 2605 C, D, 2606 A,B ZusFr Verheugen SPD 2605D, 2606A ZusFr Dr. Hauchler SPD 2606 B Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Vorbereitungen — insbesondere am Straßenausbau — für die Winterolympiade 1992 im Falle der Wahl Berchtesgadens als Austragungsort MdlAnfr 15 18.11.83 Drs 10/616 Krizsan GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI . . 2606 C, D, 2607 A ZusFr Krizsan GRÜNE 2606C, D ZusFr Lambinus SPD 2606 D ZusFr Grünbeck FDP 2607 A Konsequenzen aus der innenpolitischen Lage in Sri Lanka für die Behandlung der Anträge tamilischer Asylbewerber MdlAnfr 16 18.11.83 Drs 107616 Dr. Hauchler SPD Antw PStSekr Spranger BMI 2607 B, C ZusFr Dr. Hauchler SPD 2607 B Abschiebung der Türkin Menci Tokul mit ihren Kindern aus dem Landkreis Hannover MdlAnfr 19 18.11.83 Drs 10/616 Bindig SPD Antw PStSekr Spranger BMI 2607 C, D, 2608 A, B, C ZusFr Bindig SPD 2607 D, 2608 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 2608 A ZusFr Krizsan GRÜNE 2608 B ZusFr Heyenn SPD 2608 C Nationale Lösung des Problems der Käfighaltung von Legehennen angesichts des Scheiterns der deutschen Initiative in Brüssel MdlAnfr 23 18.11.83 Drs 10/616 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2608 D, 2609 A,B,C,D ZusFr Stutzer CDU/CSU 2609 A ZusFr Löffler SPD 2609 B ZusFr Oostergetelo SPD 2609 C ZusFr Catenhusen SPD 2609 C Beurteilung der Volierenhaltung hinsichtlich Hygiene und Tierschutz MdlAnfr 24 18.11.83 Drs 10/616 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML . . 2609D, 2610 A,B,C ZusFr Stutzer CDU/CSU 2610 A,B ZusFr Oostergetelo SPD 2610 B ZusFr Löffler SPD 2610 C Benachteiligung von arbeitslosen Lehrern bei der Anrechnung von Nebeneinkommen aus einer Tätigkeit an Volkshochschulen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung MdlAnfr 26 18.11.83 Drs 10/616 Grünbeck FDP Antw PStSekr Franke BMA . 2610D, 2611 A, C, D ZusFr Grünbeck FDP 2611A, C ZusFr Beckmann FDP 2611C ZusFr Heyenn SPD 2611D Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit von 1981 bis 1982 sowie Zahl der Ausnahmeanträge MdlAnfr 27, 28 18.11.83 Drs 10/616 Gilges SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . . 2612 A, C, D ZusFr Gilges SPD 2612 B,C Nächste Sitzung 2612 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2613 *A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2613 * B Anlage 3 Steuervergünstigungen und Finanzhilfen für die Unternehmensgruppe Neue Heimat im Geschäftsjahr 1982 MdlAnfr 3, 4 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 2617 * D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 III Anlage 4 Behandlung verspätet gestellter Anträge ausländischer Jugendlicher auf Aufenthaltserlaubnis in den Bundesländern MdlAnfr 17, 18 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2618* B Anlage 5 Festlegung des innerdeutschen Grenzverlaufs im Elbeabschnitt zwischen Schnakkenburg und Lauenburg MdlAnfr 20, 21 18.11.83 Drs 10/616 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2618 * D Anlage 6 Einführung eines Verbots zum Betreten der Wälder durch Änderung des Bundeswaldgesetzes MdlAnfr 22 18.11.83 Drs 10/616 Fischer (Osthofen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 2619 *A Anlage 7 Aufwendungen der Arbeitgeber für das Vorruhestandsgeld MdlAnfr 25 18.11.83 Drs 10/616 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2619 * B Anlage 8 Feststellung der Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Arbeitsplätze in US-Firmen durch Analyse ihrer genetischen Informationen; Einführung dieser Praxis in der Bundesrepublik Deutschland; Schutz der genetischen Informationen MdlAnfr 29, 30 18.11.83 Drs 10/616 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2619 * D Anlage 9 Ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit von Soldaten und deren Auswirkung auf das berufliche Fortkommen MdlAnfr 31, 32 18.11.83 Drs 10/616 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620 *A Anlage 10 Äußerungen von Bundesverteidigungsminister Dr. Wörner über die sowjetischen Abrüstungsvorschläge in Genf MdlAnfr 33 18.11.83 Drs 10/616 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620* C Anlage 11 Vereinbarkeit der Disziplinarmaßnahme gegen Hauptmann Carl Alfred Fechner mit § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 des Soldatengesetzes MdlAnfr 37 18.11.83 Drs 10/616 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2620 * D Anlage 12 Nutzung des Truppenübungsplatzes Bergen/Hohne für die Pilotenausbildung der Bundesluftwaffe MdlAnfr 39 18.11.83 Drs 10/616 Hedrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2621 * B Anlage 13 Möglichkeiten eines begrenzten Einsatzes chemischer Waffen MdlAnfr 40 18.11.83 Drs 10/616 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2621 *C Anlage 14 Aufgaben des Heilpraktiker-Berufs im pluralen Gesundheitswesen sowie künftige Ausbildungsanforderungen MdlAnfr 41, 42 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Faltlhauser CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2621 *C Anlage 15 Einsatz von Zivildienstleistenden in den sozialen Bereichen des Sports MdlAnfr 43, 44 18.11.83 Drs 10/616 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622 * B IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Anlage 16 Verbot von Videofilmen der Firma EUROVIDEO, insbesondere des Films „Menschenfresser" MdlAnfr 45 18.11.83 Drs 10/616 Linsmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622* C Anlage 17 Differenz zwischen der Zahl der statistisch gemeldeten und der über die Krankenkassen abgerechneten Abtreibungen im Jahr 1982 MdlAnfr 46, 47 18.11.83 Drs 10/616 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 2622* D Anlage 18 Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Vergabe von Bundesaufträgen an die Waggon-Union über 1985 hinaus MdlAnfr 48, 49 18.11.83 Drs 10/616 Löffler SPD SchrAntw StSekr Bayer BMV 2623* B Anlage 19 Erhaltung der Schiffbarkeit zwischen Norddeich und Norderney MdlAnfr 52, 53 18.11.83 Drs 10/616 Buckpesch SPD SchrAntw StSekr Bayer BMV 2623* C Anlage 20 Veröffentlichung der Schadstoffmengen bei den einzelnen Autotypen MdlAnfr 54, 55 18.11.83 Drs 10/616 Dr. Göhner CDU/CSU SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* A Anlage 21 Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen auf Grund des Schadstoffanstiegs bei zunehmender Geschwindigkeit MdlAnfr 56, 57 18.11.83 Drs 10/616 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* C Anlage 22 Einsparungen bei Benutzung des Durchgangsbahnhofs Mainz an Stelle des Sackbahnhofs Wiesbaden für den IC-Verkehr MdlAnfr 58, 59 18.11.83 Drs 10/616 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StSekr Bayer BMV 2624* D Anlage 23 Nichtbeteiligung von Experten für pflanzliche Zellkulturen an der „Beraterkommission für die öffentlich geförderte Großforschung auf dem Gebiet der Biotechnologie"; Vergabe von Nebengutachten an Experten; Ausschluß von Interessen-Kollisionen bei Gutachtern MdlAnfr 60, 61 18.11.83 Drs 10/616 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2625* A Anlage 24 Privatverkauf eines von Professoren des Instituts für organische Chemie der Universität Tübingen entwickelten Patents zur Herstellung von Öl aus Klärschlamm und Müll nach Österreich MdlAnfr 62, 63 18.11.83 Drs 10/616 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2625* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2595 37. Sitzung Bonn, den 24. November 1983 Beginn: 13.00 Uhr
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    *) Die Fragen 34 und 35 des Abg. Heyenn, 36 des Abg. Kirschner sowie 50 und 51 des Abg. Berschkeit sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 11. Bahr 25. 11. Dr. von Bülow 25. 11. Dr. Bugl 24. 11. Cronenberg (Arnsberg) 25. 11. Frau Fuchs (Köln) 25. 11. Dr. Haack 25. 11. Haehser 25. 11. Herterich 24. 11. Höffkes 25. 11. Graf Huyn 24. 11. Immer (Altenkirchen) 25. 11. Jung (Düsseldorf) 25. 11. Kastning 25. 11. Dr. h. c. Lorenz 25. 11. Dr. Müller * 25. 11. Offergeld 25. 11. Petersen 25. 11. Reddemann * 24. 11. Reimann 25. 11. Roth 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Frau Schmidt (Nürnberg) 25. 11. Schröder (Hannover) 25. 11. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 11. Dr. Stark (Nürtingen) 25. 11. Dr. Warnke 25. 11. Frau Dr. Wex 25. 11. Windelen 25. 11. Dr. Wittmann 25. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für den aus dem Wahlmännerausschuß ausgeschiedenen Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), der zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz berufen wurde, der Abgeordnete Dr. Bötsch als Mitglied im Wahlmännerausschuß nachgerückt. Der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach) hat am 9. November 1983 wegen seiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz seine Mitgliedschaft im Gremium nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz niedergelegt. Der Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach) hat am 9. November 1983 wegen seiner Benennung zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz auf die Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission verzichtet. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 7. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Anlagen zum Stenographischen Bericht Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte Formen von Natriumkarbonat mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Drucksache 10/92 Nr. 1 - Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07.01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 2 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 3 - Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) - Drucksache 10/92 Nr. 4 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 812/80 hinsichtlich der Einfuhren von Jutegarnen mit Ursprung in Indien in die Benelux-Länder - Drucksache 10/92 Nr. 5 - Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die ECU in dem Beschluß Nr. 5/72 über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Anwendung der Artikel 2 und 3 des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei zur Ersetzung der Rechnungseinheit durch die ECU in dem Beschluß Nr. 5/72 über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Anwendung der Artikel 2 und 3 des Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara - Drucksache 10/92 Nr. 6 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Jugoslawien - Drucksache 10/92 Nr. 7 - Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 10/92 Nr. 9 - Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1. Juli 1983 bis 30. Juni 1984) - Drucksache 10/92 Nr. 27 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Verde-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Dao-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) - Drucksache 10/92 Nr. 28 - Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2761/81 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf o-Xylol (Orthoxylol) mit Ursprung in Puerto Rico und den Vereinigten Staaten von Amerika - Drucksache 10/92 Nr. 29 - Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei - Drucksache 10/92 Nr. 30 - Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Veredelungsarbeiten an bestimmten Spinnstoffen im passiven Veredelungsverkehr der Gemeinschaft - Drucksache 10/92 Nr. 31 - 2614* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2940/81 über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Paraxylol (p-Xylol) mit Ursprung in Puerto Rico, den Vereinigten Staaten von Amerika und den amerikanischen Jungferninseln — Drucksache 10/92 Nr. 32 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Portweine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Madeira-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für Moscatel-de-Setubal-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 33 — Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß eines Protokolls zu dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft Entwurf eines Protokolls zu dem Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Tunesischen Republik im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Regelung für den Handel Griechenlands mit der Tunesischen Republik Entwurf für einen Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Festlegung der anwendbaren Regelung für den Handel Griechenlands mit der Tunesischen Republik mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/92 Nr. 34 — Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — Drucksache 10/92 Nr. 36 — Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — Drucksache 10/92 Nr. 37 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 38 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses Nr. 1/83 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz-EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz und Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren Entwurf des Beschlusses Nr. 1/83 des Gemischten Ausschusses EWG-Schweiz-EWG-Österreich — Gemeinschaftliches Versandverfahren — zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz und Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das Gemeinschaftliche Versandverfahren — Drucksache 10/92 Nr. 39 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von totgebranntem natürlichen Magnesit (gesintert) mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Nordkorea — Drucksache 10/92 Nr. 40 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — Drucksache 10/92 Nr. 41 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von kaustischgebranntem natürlichen Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China — Drucksache 10/92 Nr. 42 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983-84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Malaga-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983-84) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und VeldepenasWeine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 43 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifnummer ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1983/84) — Drucksache 10/92 Nr. 44 — Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vorübergehenden vollständigen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Nioblegierungserzeugnisse der Tarifstellen ex 81.04 H I und H II — Drucksache 10/92 Nr. 45 — Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren — Drucksache 10/92 Nr. 46 — Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Spinnfäden aus Poly (p-phenylenterephthalamid) zum Herstellen von Reifen oder von Waren, die zum Herstellen von Reifen verwendet werden, der Tarifstelle ex 51.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache 10/92 Nr. 47 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls auf 4,4-Isopropylidendiphenol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/92 Nr. 48 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des vorläufigen Antidumpingzolls für bestimmte chemische Düngemittel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/133 Nr. 1 — Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — Drucksache 10/133 Nr. 2 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Hexamethylentetramin mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Sowjetunion — Drucksache 10/168 Nr. 1 — Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung gewisser zollfreier Kontingente, die das Vereinigte Königreich für 1983 gemäß Protokoll Nr. 1 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland eröffnet hat — Drucksache 10/201 Nr. 1 — Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den StandardAustausch-Verkehr — Drucksache 10/201 Nr. 2 — Die Raffinerieindustrie der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 2 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rote Rüben der Tarifstelle ex 07.01 G IV des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 3 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2615* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3498/82 und Nr. 806/83 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Gemüsepaprika und Paprika ohne brennenden Geschmack und frische Tafeltrauben der Tarifstellen 07.01 S und ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 4 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 5 — Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls über die für 1983 geltende Regelung im Rahmen des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Zypern vom 24. November 1980 über das Verfahren für den Übergang zur zweiten Stufe des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der zwischen der Gemeinschaft und Zypern geltenden Handelsregelung — Drucksache 10/376 Nr. 6 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von totgebranntem natürlichen Magnesit (gesintert) mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Nordkorea — Drucksache 10/376 Nr. 7 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von kaustisch gebranntem natürlichen Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China — Drucksache 10/376 Nr. 8 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung in der Gemeinschaft der berichtigten Beträge für die Nachweise gemäß dem Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in" oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend den Handelsverkehr und die handelspolitische Zusammenarbeit — Drucksache 10/376 Nr. 9 — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/181/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Meßwesen — Drucksache 10/376 Nr. 10 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von 4,4"-Isopropylidendiphenol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 10/376 Nr. 11 — Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux" der Tarifstelle 38.08 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 12 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 13 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilicium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliciummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 14 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 15 — Empfehlung für einen Beschluß des Rates betreffend die Unterzeichnung und die Notifizierung der vorläufigen Anwendung des internationalen Kaffeeübereinkommens von 1983 durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 16 — Mitteilung der Kommission an den Rat Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Holzwirtschaft Vorschlag einer Entschließung des Rates über die Zielsetzung und Ausrichtung von Aktionen im Rahmen einer Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 17 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3508/80 zur Verlängerung der Handelsregelung mit Malta über den 31. Dezember 1980 hinaus — Drucksache 10/376 Nr. 18 — Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Gewährung einer Unterstützung für gemeinschaftliche Vorhaben im Bereich der Kohlenwasserstoffe (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 19 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Regelung für den Handel der Republik Griechenland mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit dieser Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/376 Nr. 20 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Auberginen der Tarifstelle ex 07.01 T des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/376 Nr. 22 — Mitteilung der Kommission an den Rat: Auf dem Wege zu einer Gemeinschaftsfinanzierung von Innovationen in Klein- und Mittelbetrieben Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Ermächtigung der Kommission, zur Finanzierung von Innovationen in der Gemeinschaft beizutragen — Drucksache 10/376 Nr. 24 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 26 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Israel (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 27 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betr. Durchführungsvorschriften zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Rumänien über den Handel mit gewerblichen Waren Torschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelungen für noch nicht auf Gemeinschaftsebene liberalisierte Waren mit Ursprung in den Staatshandelsländern Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsbestimmungen zum Handelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und China — Drucksache 10/376 Nr. 28 — 2616* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Gewebe und bestimmten Samt und Plüsch, auf Handwebstühlen hergestellt, der Tarifnummern ex 50.09, ex 55.07, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 29 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren zur Erleichterung der Erteilung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1 und der Ausstellung von Formblättern EUR 2 gemäß den Vorschriften über den präferenzbegünstigten Warenverkehr zwischen bestimmten Ländern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 10/376 Nr. 30 — Empfehlung einer Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Abschluß des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen vom 21. Oktober 1982 — Drucksache 10/376 Nr. 31 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Pflaumenbranntwein Slijivovica der Tarifstelle ex 22.09 C IV A) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Tabake der Tarifstelle ex 24.01 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 32 — Entwurf für einen Beschluß des Kooperationsrates EWG-Israel zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooparationsrates EWG-Israel zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Entwurf für einen Beschluß des Assoziationsrates EWG-Zypern-Malta zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-ZypernMalta zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur erneuten Änderung der Artikel 6 und 17 des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zum Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien — Drucksache 10/376 Nr. 34 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 35 — Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Kraftstoffrationierung im Nutzfahrzeugverkehr zwischen Mitgliedstaaten — Drucksache 10/376 Nr. 36 — Verordnung (EWG) Nr. 2193/83 des Rates vom 29. Juli 1983 über die Annahme einer Verpflichtung im Rahmen der Überprüfung von Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren von Ammoniumnitrat-Harnstoff-Düngemittellösung (AHD) mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und über die Einstellung des Verfahrens — Drucksache 10/376 Nr. 37 — Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 38 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1983/84) — Drucksache 10/376 Nr. 39 —Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Anpassung der dem Europäischen Entwicklungsfonds zur Verfügung gestellten Beträge für die AKP-Staaten einerseits und die überseeischen Länder und Gebiete andererseits (Belize und Antigua-Barbuda) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Anpassung des Beschlusses 80/1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Belize und Antigua-Barbuda) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 435/80 des Rates über die Regelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean oder in den überseeischen Ländern und Gebieten hinsichtlich der Listen der Staaten, Länder und Gebiete (Belize und Antigua-Barbuda) Erklärung des Rates betreffend den STABEX, die Soforthilfen, die Zinsvergütungen für Belize und Antigua-Barbuda Entwurf für einen Beschluß des EWG-AKP-Ministerrats zur Änderung der Liste der am wenigsten entwickelten AKP-Staaten und der AKP-Inselstaaten (Belize und Antigua-Barbuda) — Drucksache 10/376 Nr. 41 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 42 — Entwurf eines Beschlusses des Rates für Zusammenarbeit über die Verwendung der ECU anstelle der Europäischen Rechnungseinheit im Protokoll Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Waren mit Ursprung in .. " oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooperationsrates EWG/Jugoslawien über die Verwendung der ECU anstelle der Europäischen Rechnungseinheit im Protokoll Nr. 3 über die Bestimmungen des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Entwurf eines Beschlusses des Kooperationsausschusses über die Änderung der Anmerkung 6 in Anhang I zu Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung des Beschlusses des Kooperationsrates EWG/Jugoslawien über die Änderung der Note 6 des Anhangs I des Proto- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2617* kolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — Drucksache 10/376 Nr. 43 — Vorschlag für eine Verordnung des Rates (EWG) zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bariumchlorid mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Deutschen Demokratischen Republik — Drucksache 10/376 Nr. 45 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für vollständig in Griechenland gewonnenen Wein aus frischen Weintrauben und mit Alkohol stummgemachtem Most aus frischen Weintrauben der Tarifnummer 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs (1984) — Drucksache 10/376 Nr. 46 —Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1984) — Drucksache 10/433 Nr. 2 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Errichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1984) — Drucksache 10/433 Nr. 3 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Kupfersulfat mit Ursprung in der Tschechoslowakei und der UdSSR und zur Annahme einer von einem tschechischen Ausführer angebotenen Verpflichtung — Drucksache 10/486 Nr. 1 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf bestimmte Einfuhren von Außenbordmotoren mit Ursprung in Japan und zur Beendigung des Antidumpingverfahrens in bezug auf andere Einfuhren von Außenbordmotoren mit Ursprung in Japan — Drucksache 10/486 Nr. 2 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 3 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Tarifstelle 07.01 S des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 4 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rote Rüben der Tarifstelle ex 07.01 G IV des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 5 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1983) — Drucksache 10/486 Nr. 6 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Regelung für den Handel Griechenlands mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Regelung für den Handel Griechenlands mit den AKP-Staaten mit den in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallenden Waren — Drucksache 10/486 Nr: 7 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Weine aus frischen Weintrauben der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Likörweine der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 9 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1983) — Drucksache 10/486 Nr. 10 — Empfehlung für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Textes der Tabelle II im Anhang zum Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft — Drucksache 10/486 Nr. 11 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhrregelung für Weine mit Ursprung in Algerien — Drucksache 10/486 Nr. 12 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 13 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Berichtigung der Beträge für die Bescheinigungen gemäß Protokoll Nr. 1 über die Bestimmungen des Begriffs „Ursprungswaren" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des zweiten AKP-EWG-Abkommens in der Gemeinschaft Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Anwendung berichtigter Beträge für die in Anhang II über die Bestimmung des Begriffs „Ursprungswaren" und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen des Beschlusses 80/ 1186/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorgesehenen schriftlichen Nachweise der Gemeinschaft — Drucksache 10/486 Nr. 14 — Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1984) — Drucksache 10/486 Nr. 15 — Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren textiler Glasfaser in Form von Glasseidensträngen (Rovings) mit Ursprung in der Deutschen Demokratischen Republik, Japan und der Tschechoslowakei — Drucksache 10/486 Nr. 16 — Die Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 14. November 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat, da der Rat über die Vorlage bereits Beschluß gefaßt hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die zweite Phase (Januar 1984 bis März 1986) des mehrjährigen Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der molekularbiologischen Technik — Drucksache 10/376 Nr. 93 — Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 23 Titel 671 01 — Leistungen des Bundes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz — Drucksache 10/465 — Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 14 02 Titel 525 11 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — Drucksache 10/447 — Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 3 und 4): 2618* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Kann die Bundesregierung mitteilen, wie hoch bei den Steuern, die dem Bund zustehen, die steuerlichen Vergünstigungen und Finanzhilfen (Subventionswirkung) für die Unternehmensgruppe „Neue Heimat" im Geschäftsjahr 1982 waren, in dem der Gesamtverlust des Baukonzerns über DM 700 Millionen betrug, nämlich für die gemeinnützigen Bereiche ein Verlust von DM 269 Millionen und für den Bereich „Städtebau" ein Verlust von DM 439 Millionen (siehe „Handelsblatt" vom 4. November 1983)? Um welche Steuer- und Finanzhilfen geht es dabei im einzelnen? Teilbereiche der Unternehmensgruppe Neue Heimat sind nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützige Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie sind insoweit von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer befreit. Weitere steuerliche Vergünstigungen können bei der Grundsteuer, bei der Gesellschaftsteuer und bei der Erbschaftsteuer in Betracht kommen. Von den genannten Steuern steht dem Bund nur die Gesellschaftsteuer in voller Höhe zu. Am Aufkommen der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ist er beteiligt. Im übrigen steht das Aufkommen dieser Steuern den Ländern und Gemeinden zu. Neben steuerlichen Vergünstigungen können von Wohnungsunternehmen besondere Finanzhilfen für den Bereich Wohnungswesen sowie flächendekkende Finanzhilfen (z. B. für regionale Strukturmaßnahmen) in Anspruch genommen werden. Die Höhe der steuerlichen Vergünstigungen und Finanzhilfen ist im Subventionsbericht der Bundesregierung nur für alle betroffenen Unternehmen zusammen ausgewiesen. Inwieweit die Unternehmensgruppe Neue Heimat Steuervergünstigungen oder Finanzhilfen erhalten hat, ist dem Bundesministerium der Finanzen nicht bekannt. Diese Frage könnte auch deshalb nicht beantwortet werden, weil dies dem Steuergeheimnis unterläge. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 17 und 18): Gibt es eine unterschiedliche Praxis der Länder in den Fällen, in denen Jugendliche es versäumen, rechtzeitig vor Vollendung des 16. Lebensjahres einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu stellen, und welche Folgen hat eine geringfügige Fristversäumnis? Beabsichtigt die Bundesregierung eine einheitliche Regelung für die Fälle zu treffen, in denen jugendliche Ausländer, die bereits längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland leben, den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung nach Vollendung des 16. Lebensjahres verspätet stellen? Zu Frage 17: Der Bundesregierung ist über eine unterschiedliche Praxis der Länder in den von Ihnen genannten Fällen nichts bekannt. Sofern sich ausländische Jugendliche nach den geltenden Familiennachzugsbestimmungen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, wird ihnen nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt, wenn sie es versäumt haben, diese rechtzeitig zu beantragen. Der Bundesregierung ist jedenfalls bislang kein Fall bekannt geworden, daß lediglich eine geringfügige Fristversäumnis die Versagung der Aufenthaltserlaubnis zur Folge gehabt hätte. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann allerdings grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn ein ausländischer Jugendlicher erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres, also erst, nachdem er schon aufenthaltserlaubnispflichtig geworden ist, erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Denn bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ist der Aufenthalt des Jugendlichen dann nicht mehr rechtmäßig. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis aber setzt einen mindestens fünfjährigen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt voraus. Gleiches gilt übrigens für die Aufenthaltsberechtigung. Freilich kommt es ohnehin regelmäßig nicht in Betracht, bei der erstmaligen Erteilung statt einer Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltsberechtigung zu geben. Zu Frage 18: Ihre Frage kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Das Problem verspäteter Antragstellung ist keineswegs auf ausländische Jugendliche beschränkt, die es versäumen, rechtzeitig einen Antrag auf erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Hierher gehören vielmehr auch die Fälle eines verspäteten Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Denn auch in diesen Fällen kommt es zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts. Die Bundesregierung wird deshalb die gesamte Problematik prüfen und, sofern ein Regelungsbedarf zu bejahen ist, im Rahmen des Entwurfs für ein neues Ausländergesetz eine sachgerechte gesetzliche Regelung vorschlagen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 20 und 21): Trifft es zu, daß die Vertreter der Bundesregierung in der innerdeutschen Grenzkommission nicht mit der gleichen Eindeutigkeit wie der Vertreter des Landes Niedersachsen darauf bestehen, daß im innerdeutschen Grenzabschnitt zwischen Schnackenburg und Lauenburg die Grenzlinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nur am Nordostufer der Elbe in der Verbindung einer Linie der Buhnenköpfe festgestellt werden kann, und bekennt sich demgegenüber die Bundesregierung eindeutig zu der vom Land Niedersachsen vertretenen Rechtsauffassung in dieser Frage? Hat die Bundesregierung die Regierung der DDR auf die Karten in einem jetzt wieder aufgefundenen, seinerzeit von der DDR-Regierung genehmigten und mit der UdSSR-Militäradministration abgestimmten Schulatlas aus dem Jahre 1952 hingewiesen, in dem die innerdeutsche Zonengrenze im Elbe-Abschnitt ganz klar auf dem Nordostufer der Elbe eingezeichnet ist, und kann die DDR nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf diese Karten ihren Anspruch auf die Grenzlinie im sogenannten Talweg der Elbe (StromMitte) überhaupt noch aufrechterhalten? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2619* Zu Frage 20: Nach Auffassung der Bundesregierung ist aus den vorhandenen Unterlagen und der früheren Praxis der Besatzungsmächte nicht zu entnehmen, daß diese die für den Verlauf der innerdeutschen Grenze maßgebliche Grenze zwischen der britischen und sowjetischen Besatzungszone in der Mitte der Elbe festgelegt haben. Die Bundesregierung stimmt hierin mit dem Land Niedersachen überein. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Grenzverlauf nur zusammen mit der Deutschen Demokratischen Republik festgestellt werden kann. Diese vertritt aber eine andere Auffassung. In der gemeinsamen Grenzkommission wird über diese Frage seit 1976 nicht zur Sache verhandelt. Zu Frage 21: Mit der Frage wird Bezug genommen, auf die Veröffentlichungen in der FAZ vom 22. Oktober 1983 und in der Zeitung „Die Welt" vom 15. November 1983, die auf einen Schulatlas aus dem Jahre 1952 mit Grenzeinzeichnung auf dem östlichen Ufer der Elbe hinweisen. Diese Karten stützen die Meinung der DDR in der Tat nicht. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Fischer (Osthofen) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 22): Beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes ein Verbot zum Betreten der Wälder einzuführen, und wenn ja, in welchem Umfang soll dieses Verbot gelten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Verbot zum Betreten der Wälder einzuführen. § 14 des Bundeswaldgesetzes gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. Die Bestimmung sieht als Rahmenregelung vor, daß die Länder die Einzelheiten regeln und das Betreten aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung einschränken können. Angesichts des bestehenden Instrumentariums, das eine Einschränkung des Betretungsrechts durch die Länder entsprechend den regionalen bzw. lokalen Bedürfnissen ermöglicht, sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, den im Bundeswaldgesetz verankerten Grundsatz des Waldbetretungsrechts aufzuheben oder über den bestehenden Rahmen hinaus einzuschränken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/616 Frage 25): Stimmen die vom Arbeitgeberverband herausgegebenen Berechnungen für die Aufwendungen des Arbeitgebers beim Vorruhestandsgeld, wonach bei der 75 v. H.-Regelung abzüglich des Zuschusses der Bundesanstalt für Arbeit bei einem angenommenen Durchschnittsverdienst von DM 42 140 pro Jahr, eine Nettobelastung für den Arbeitgeber von DM 25 260 pro Jahr und pro Arbeitnehmer verbleibt? Die vom Arbeitgeberverband durchgeführte Berechnung hinsichtlich der Kosten einer speziellen Ausgestaltung des Vorruhestandsgeldes sind unter den dort zugrunde gelegten Annahmen in sich schlüssig und stimmig. Die ausgewiesenen Kosten von rund 25 260,—DM pro Jahr pro Arbeitnehmer sind jedoch nicht als Belastung allein des Arbeitgebers zu bezeichnen. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil dieser Kosten bei Tarifverhandlungen zur Disposition gestellt wird; insoweit sind die angegebenen Beträge als Belastung der Tarifvertragsparteien insgesamt, und nicht allein der Arbeitgeber, anzusprechen. Die vom Arbeitgeberverband unterstellten Durchschnittsverdienste von 42 140,— DM/ Jahr erscheinen mir für eine globale Betrachtung als zu hoch, da die Regelung über ein Vorruhestandsgeld nicht nur auf Männer oder Angestellte beschränkt ist. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geht in seinen derzeitigen Berechnungen zu einem Vorruhestandsgeld von einem für die angesprochene Personengruppe durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst einschließlich Sonderzahlungen in Höhe von rund 36 740,— DM aus. Bei einem Vorruhestandsgeld von 65 v. H. des Bruttoentgelts und einer Erstattung der Bundesanstalt für Arbeit von 40 v. H. des ohne Sonderzahlungen berechneten Vorruhestandsgeldes ergibt sich hieraus eine Belastung der Tarifvertragsparteien von durchschnittlich rund 17 300,— DM je Jahr je Inanspruchnehmenden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 29 und 30): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und Gefahren, die sich aus der Praxis einiger und den Planungen zahlreicher Firmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die Eignung von Beschäftigten für bestimmte Arbeitsplätze durch Analyse der in ihren Zellen enthaltenen genetischen Informationen zu überprüfen, ergeben, und würde sie die Einführung einer solchen Praxis durch Firmen in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzlich zulässig ansehen? Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um für Arbeitnehmer, aber auch die Bevölkerung allgemein, den Schutz der in ihren Zellen enthaltenen genetischen Informationen zu sichern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den USA wenige Firmen genomanalytische Untersuchungen durchführen lassen, die es im Einzelfall ermöglichen, auf genetische Defekte und damit 2620* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 auf die Disposition zu bestimmten Krankheiten zu schließen. Eine ausreichende Bewertung ihrer Nützlichkeit ist bislang nicht erfolgt derzeit auch noch nicht möglich. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf Grund von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sehen keine Gentests vor. Sollten in der Bundesrepublik Deutschland von Firmen genomanalytische Untersuchungen erwogen werden, so müßte deren Zulässigkeit im Hinblick auf hieraus erwachsende Gefahren für eine diskriminierende Auslese geprüft werden. Die Bundesregierung wird Maßnahmen zur Durchführung genetischer Tests und zur Absicherung der genetischen Informationen treffen, sobald und soweit dies zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitsnehmers und anderer Personen erforderlich werden sollte. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 31 und 32): Wie viele Soldaten sind neben ihrem Dienst in herausgehobener Funktion (Gemeindevertreter, Bürgervorsteher, Bürgermeister) kommunalpolitisch aktiv? Inwieweit ist sichergestellt, daß das begrüßenswerte ehrenamtliche Engagement nicht zu Benachteiligungen bei Beförderung und beim Ersatz in anderer dienstlicher Verwendung führt? Zu Frage 31: Mit Stand 7. Oktober 1983 haben 1 129 Soldaten den personalbearbeitenden Stellen der Streitkräfte mitgeteilt, daß sie Mandatsträger in kommunalen Vertretungskörperschaften sind. Zu Frage 32: Die Bundesregierung begrüßt das kommunalpolitische Engagement von Soldaten ausdrücklich. Dementsprechend sind die personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehr auch darum bemüht, daß kommunale Mandatsträger keine Laufbahnnachteile erfahren. Soldaten, die kommunale Mandatsträger sind, können jedoch hinsichtlich der Gestaltung ihres persönlichen militärischen Werdegangs nicht aus der Eigenverantwortung entlassen werden. Die militärische Verwendungsplanung ist gekennzeichet durch eine Folge von Vorverwendungen und Ausbildungsschritten bis zur leistungs-, eignungs- und strukturgerechten Endverwendung der Soldaten. Dabei gehen die personalbearbeitenden Stellen davon aus, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zum Inhalt des freiwillig eingegangenen Dienstverhältnisses der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gehört. Dies wird durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts — Wehrdienstsenate — bestätigt. Wird der Verwendungsablauf eines Soldaten z. B. wegen erklärter Immobilität aus Gründen der Mandatsausübung in erheblicher Weise gestört, so kann dies u. U. Auswirkungen auf die persönliche Laufbahnsituation haben. Diese Auswirkungen sind vor allem dann schwerwiegend, wenn ein Soldat einer ungünstig strukturierten Laufbahn o. ä. angehört oder für bestimmte und für den Verwendungsaufbau unverzichtbare Zwischenverwendungen wegen des Überschreitens von Grenzaltern nicht mehr in Frage kommt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 33): Hält die Bundesregierung an der Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, am 24. Oktober 1983 vor dem Verteidigungsausschuß, der an diesem Tag öffentlich getagt hat, fest, daß „die Sowjetunion am Verhandlungstisch in Genf bisher keine konkreten Vorschläge unterbreitet hat" und alle öffentlichen Angebote des sowjetischen Parteichefs Andropow Propagandaofferten sind? In dem Protokoll der öffentlichen Informationssitzung vom 24. Oktober 1983 lautet im Gegensatz zu Ihrer Fragestellung die Aussage des Bundesministers der Verteidigung wie folgt: Im Gegensatz zu ihren öffentlichen Erklärungen hat die Sowjetunion am Genfer Verhandlungstisch keineswegs angeboten, ihre Raketen zu verschrotten. Es ist bemerkenswert zu sehen, wie sich die sowjetischen Propagandaerklärungen in der Öffentlichkeit und ihr Verhalten am Verhandlungstisch unterscheiden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 37): Wie lassen sich die verhängte Disziplinarmaßnahme gegen Hauptmann Fechner und die Tatsache, daß über den Dienstweg vom Bataillon über die Kompanien der Immendinger Kaserne eine Einladung des sogenannten Fellbacher Forums, mit dem offensichtlichen Ziel sie weiterzugeben, verteilt wurde, mit § 15 Abs. 2 Satz 2 Soldatengesetz „Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet" und mit § 15 Abs. 4 Soldatengesetz „ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen" vereinbaren? Die von Ihnen erwähnte Aufforderung des Fellbacher Forums zur Teilnahme an einer politischen Aktion aus Anlaß der Demonstration am 22. Oktober 1983 ist politisches Material, das innerhalb von Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2621* Kasernen weder im Dienst noch außer Dienst verteilt werden darf. Im Zeitraum zwischen 20. und 28. Oktober 1983 sind Aufrufe des Fellbacher Forums bei einigen Kompanien aufgetaucht. Hauptmann Fechner hat einen Aufruf an den S 2 des Btl gegeben mit der Frage, ob die Verteilung dieses Aufrufes zulässig sei. Der S 2 hat aufgrund des mitunterzeichnenden Bundeswehrverbandes und Verbands der Reservisten ohne gründlichere Prüfung des Aufrufes zunächst Hauptmann Fechner mitgeteilt, die Verteilung sei zulässig. Daraufhin hat sich Hauptmann Fechner an den Bataillonskommandeur gewandt. Der Kommandeur hat sofort die Verteilung des Aufrufs untersagt und den Aufruf einsammeln lassen. Zusätzlich noch haben Bataillonskommandeur und Brigadekommandeur umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Aufrufe an die Kompanien gelangt sind. Es ist bisher nicht festzustellen, durch wen und auf welchem Weg der Aufruf verteilt wurde. Es kann sogar zur Zeit nicht ausgeschlossen werden, daß die Aufrufe von einem Soldaten, der an den „Friedensketten" der „Friedensbewegung" teilgenommen hat, verteilt worden sind. Die bisherigen Ermittlungen blieben ohne Erfolg. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Hedrich (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 39): Beabsichtigt die Bundesregierung, daß der Truppenübungsplatz Bergen/Hohne in Zukunft von der Deutschen Luftwaffe für die Ausbildung ihrer Piloten an den neuen Kampfflugzeugen vom Typ Tornado besonders bei der Nachtflugausbildung genutzt wird? Die Nachtausbildung ist ein wichtiger Bestandteil der Einsatzausbildung auch für die Jagdbomberverbände. Unserer Luftwaffe stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Durchführung in Mitteleuropa zur Verfügung. Durch jährliche Verlegungen auch der TornadoVerbände nach Decimomannu/Sardinien und Goose Bay/Kanada plant die Luftwaffe den größten Teil dieser Ausbildung zu verlagern. Die Luftwaffe ist jedoch gezwungen, den verbleibenden Bedarf durch die Mitbenutzung von Truppenübungsplätzen abzudecken. Untersuchungen haben bisher ergeben, daß der Truppenübungsplatz Bergen der Luftwaffe für Nachtwaffeneinsätze an einem Wochentag bis 24.00 Uhr zur Verfügung gestellt werden könnte. Ein abschließendes Prüfergebnis wird Ende 1983 vorliegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/616 Frage 40): Ist es technisch möglich, den Einsatz chemischer Waffen nur gegen den Verletzer zu richten (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom 10. November 1983), und wenn ja, wie? Zu den rechtlichen Voraussetzungen eines Einsatzes chemischer Kampfstoffe habe ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. November 1983 ausführlich Stellung genommen. Die vorliegende Frage beantworte ich dahin gehend, daß C-Kampfstoffe örtlich und zeitlich begrenzt eingesetzt werden könnten, also — wie Sie fragen — ausschließlich gegen den Verletzer, der völkerrechtswidrig handelte! Die Bundesregierung ist aber nach wie vor bemüht, die weltweite völlige Vernichtung chemischer Kampfstoffe zu erreichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Faltlhauser (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 41 und 42): Welche Bedeutung und welche Aufgaben soll nach Auffassung der Bundesregierung der Beruf des Heilpraktikers im pluralen Gesundheitswesen, insbesondere nach der Stellungnahme des Bundesgesundheitsrates, haben? Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die zukünftige Ausbildung der Heilpraktiker? Zu Frage 41: In weiten Kreisen der Bevölkerung wird ein Bedarf für den Beruf des Heilpraktikers gesehen. Er schließt insbesondere durch die Anwendung von Naturheilverfahren eine in der Bevölkerung empfundene Lücke gesundheitlicher Versorgung. Zahlenmäßig läßt sich die Bedeutung dieses Berufs am Vergleich von ca. 140 000 Ärzten mit ca. 7 bis 8 000 Heilpraktikern abschätzen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um anstehende Probleme des Heilpraktikerberufs zu lösen. Die Meinungen aller Beteiligten einschließlich aller im Bundesgesundheitsrat erörterten Alternativen werden in die Überlegungen einbezogen. Erst nach Abschluß der Prüfung kann auch gesagt werden, ob sich an den derzeitigen Aufgabenfeldern des Heilpraktikerberufs etwas ändern soll. Die Bundesregierung wird bei ihrer Entscheidung auch der oben dargestellten Bedeutung des Heilpraktikerberufs Rechnung tragen. Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der Bundesregierung erhalten bleiben. Zu Frage 42: Ob für die Zukunft eine Ausbildung als Voraussetzung für den Zugang zum Beruf des Heilprakti- 2622* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 kers eingeführt werden sollte, wird ebenfalls geprüft. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat wiederholt auf die Probleme hingewiesen, die sich in diesem Zusammenhang stellen. Ausbildung und Prüfung als Voraussetzung für die Zulassung zum Heilpraktikerberuf müßten sich an der weitgehend umfassenden Berechtigung der Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde am Menschen ausrichten. Sie würden deshalb Ausbildungsregelungen bedingen, die den für die Berufsausbildung der Ärzte bestehenden Vorschriften nahekommen. Dies würde aber zwangsläufig zu einer sehr weitgehenden Änderung des Berufsbildes des Heilpraktikers führen und auch die Frage nach der Existenzberechtigung zweier vergleichbarer Heilberufe aufwerfen. Die Alternative einer Beschränkung der Tätigkeitsbefugnisse des Heilpraktikers auf bestimmte Bereiche und die Einführung entsprechender Ausbildungs- und Prüfungsregelungen wirft ebenfalls Probleme auf. Insbesondere würden sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung des dem Heilpraktiker zu belassenden Tätigkeitsbereichs und bei der Gestaltung der Ausbildung ergeben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 43 und 44): In welcher Weise will die Bundesregierung die Tätigkeit von Zivildienstleistenden in den „sozialen Bereichen des Sports" in Zukunft ermöglichen, und hat die Bundesregierung die Absicht, Änderungen an der bisherigen positiven Praxis des Bundesbeauftragten für den Zivildienst vorzunehmen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß über die derzeitigen Möglichkeiten hinaus der Einsatz von Zivildienstleistenden in den „sozialen Bereichen des Sports" weiterentwickelt werden muß, und welche zahlenmäßige Vorstellung hat die Bundesregierung gegebenenfalls dazu? Zu Frage 43: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, den im Jahre 1981 zwischen dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst und der Deutschen Sportjugend vereinbarten Einsatz von Zivildienstleistenden in bestimmten sozialen Bereichen des Sports in irgendeiner Weise einzuschränken. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Einsatz von Zivildienstleistenden in weiteren sozialen Bereichen des Sports zuzulassen, wenn die Deutsche Sportjugend weitere geeignete Einsatzfelder über die bereits anerkannten hinaus anbietet. Zur Zeit wird der Einsatz von Zivildienstleistenden im Sport zur Resozialisierung straffällig gewordener Jugendlicher in einem Modell erprobt. Wie viele Zivildienstleistende in Zukunft im Sport eingesetzt werden, hängt ausschließlich von dem Platzangebot der Vereine in den anerkannten sozialen Bereichen und der Bereitschaft von geeigneten Zivildienstpflichtigen ab, dort ihren Dienst zu leisten. Eine zahlenmäßige Begrenzung ist nicht vorgesehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Linsmeier (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Frage 45): Hat die Bundesprüfstelle von der Firma EUROVIDEO verlegte Videofilme, wie z. B. den Film „Menschenfresser", auf die Verbotsliste gesetzt? Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat in der Zeit von Februar 1982 bis Oktober 1983 insgesamt 23 Videofilme indiziert, die von der Firma Bavaria/Eurovideo, München, vertrieben wurden. Der Film „Man Eater (Menschenfresser)" wurde als erster im Februar 1982 in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen; die Indizierung mit der Folge der Vertriebs- und Werbebeschränkungen wurde im Bundesanzeiger Nr. 36 vom 23. Februar 1982 veröffentlicht. Die Firma Bavaria Atelier Gesellschaft mbH, München, hat dem Vorsitzenden der Bundesprüfstelle mitgeteilt, sie habe die Vertriebsfirma Eurovideo veranlaßt, alle indizierten Filme aus ihrem Programm zurückzunehmen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, daß nach Aussage der Bundesprüfstelle an der Bavaria folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beteiligt sind: Süddeutscher Rundfunk und Westdeutscher Rundfunk. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 46 und 47): Welche Forderungen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß nach der Bundesstatistik für das Jahr 1982 die Zahl der statistisch gemeldeten Abtreibungen mit 91 064 angegeben ist, während bei den Krankenkassen im gleichen Zeitraum etwa 200 000 Abtreibungen abgerechnet wurden? Hält die Bundesregierung die von der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Abtreibungsfälle — soweit diese dem Statistischen Bundesamt nicht gemeldet werden — für solche, die man als Dunkelziffer bezeichnen könnte? Es gibt keine verläßlichen Schätzungen über die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, die über die statistisch gemeldeten hinaus tatsächlich durchgeführt werden. Hinreichende Anhaltspunkte für die Höhe dieser sogenannten Dunkelziffer lassen sich auch nicht aus Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Krankenkassen gewinnen. Über Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2623* stationäre Schwangerschaftsabbrüche liegen bei diesen nur die Ergebnisse von Teilerhebungen vor, die einen Rückschluß auf die Gesamtzahl stationärer Eingriffe nicht zulassen. Lediglich aus der auf freiwilliger Basis beruhenden Krankheitsartenstatistik eines Teiles der Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, landwirtschaftlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft ergeben sich einige Hinweise. Für 1981 wird eine Zahl von knapp 29 000 abgerechneten Abbrüchen angegeben. Weder die Ersatzkassen noch die Innungskrankenkassen führen Erhebungen durch. Zahlen über ambulante Eingriffe liegen weder bei den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vor. Daß die Bundesstatistik die Zahl der tatsächlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nur unzureichend erfaßt, ergibt sich aus Vergleichen mit Einzelstatistiken in einigen Bundesländern oder Großstädten. Die hierbei festgestellten Differenzen lassen sich jedoch nicht für das Bundesgebiet hochrechnen. Einzelstatistiken, die sich zum Beispiel in den Stadtstaaten nicht nur auf Schwangerschaftsabbrüche erstrecken, sind im übrigen nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes einer der Gründe für die Untererfassung im Rahmen der Bundesstatistik. Viele Ärzte sähen eine Doppelmeldung als überflüssig an und erstatteten nur eine Meldung an die ihnen näher stehende Landesbehörde. Das Statistische Bundesamt hat in der Vergangenheit wiederholt in gezielten Informationskampagnen die Ärzteschaft auf die gesetzliche Meldepflicht und die Ahndung von deren Verletzung mit Geldbußen bis zu 10 000 DM hingewiesen. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen des Statistischen Bundesamtes, weil nur in der erschöpfenden Meldung durch die Ärzte ein Ansatzpunkt für die Verbesserung der Bundesstatistik und ihres Aussagewertes liegen kann. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung erörtert der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung Möglichkeiten zur Verbesserung der Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei geht es u. a. auch um eine vollständige Erfassung ambulanter und stationärer Schwangerschaftsabbrüche. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geht davon aus, daß in den nächsten Jahren eine Verbesserung der Information über die Zahl der bei den Krankenkassen abgerechneten Schwangerschaftsabbrüche erreicht wird. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 48 und 49): Wird die Bundesregierung auch über 1985 hinaus Aufträge an die Waggon-Union vergeben, wie es ein Berliner CDU-Politiker vor einigen Tagen gefordert hat? Wieviel Arbeitsplätze können wie lange dadurch bei der Waggon-Union gesichert werden? Die Bundesregierung vergibt selbst keine Aufträge aus dem Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wird nach wie vor Aufträge über neue Reisezug- und Güterwagen im Wege des Wettbewerbs und unter Berücksichtigung der Steuerpräferenz der Berliner Industrie vergeben, wenn die Verkehrsnachfrage und die finanzielle Lage der Deutschen Bundesbahn entsprechende Beschaffungen im Unternehmen erforderlich und möglich machen. Die Firma Waggon-Union GmbH gehört auch in Zukunft zu den Schienenfahrzeugherstellern, die von der Deutschen Bundesbahn bei Ausschreibungen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Zahl der Arbeitskräfte bei dieser Firma hängt von der Gesamtauftragslage des Unternehmens ab. Die Deutsche Bundesbahn ist nur Teilauftraggeber. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Buckpesch (SPD) (Drucksache 10/616 Fragen 52 und 53): Wie gedenkt die Bundesregierung den tideunabhängigen Schiffsverkehr zwischen Norddeich und Norderney auf Dauer sicherzustellen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Fachleuten, daß die bisher übliche Baggerung wegen der seit vielen Jahren beobachteten Sandeintreibung von Westen her keine dauerhafte und somit wirtschaftliche Lösung darstellt, sondern nur die Verlängerung der Leitdämme in Frage komme? Ist die Bundesregierung bereit, der Stadt Norderney die Kosten zu ersetzen, die durch eine in einer Notsituation vorgenommenen Baggerung entstanden sind, da die Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Seeschiffahrtsstraße alleinige Aufgabe des Bundes ist? Es ist keine Aufgabe des Bundes, die Zufahrt von und nach Norderney mit bestimmten Fahrzeuggrößen zu jeder beliebigen Zeit zu gewährleisten. Insbesondere kann der Bund aus wirtschaftlichen Gründen auf den von ihm bezeichneten Schiffahrtswegen nicht zu jeder Zeit einen tideunabhängigen Verkehr sicherstellen. Dies gelingt selbst bei den Zufahrten zu den großen deutschen Nordseehäfen für die zugrunde gelegten Regelschiffe nicht. Anders als im Binnenbereich sind im Seewasserstraßenbereich Naturkräfte in starkem Maße wirksam, so daß mit ständigen morphologischen und hydrologischen Veränderungen gerechnet werden muß. Daher ist die Unterhaltung der Seewasserstraßen an die wirtschaftlichen Möglichkeiten gebunden. Eine 1979 durchgeführte Baggerung vor dem Hafen Norddeich brachte nur eine Verbesserung für eine kurze Zeit. Die im Sommer 1983 von der Reederei durchgeführte Baggerung läßt hinsichtlich ihrer Wirkungsdauer noch keine endgültigen Schlüsse zu. Zur Abhilfe müßte hier die gesamtwirtschaftlich kostengünstigste Lösung gesucht werden, so unter 2624* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 Umständen auch der Einsatz von entsprechend angepaßten Schiffsgefäßen. Ob eine Verlängerung der Leitdämme technisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar wäre, kann zur Zeit nicht übersehen werden. Aus der Sicht der Bundesregierung handelt es sich in dem hier vorliegenden Fall nicht darum, den Inselverkehr überhaupt aufrechtzuerhalten, es geht vielmehr um die Qualität dieser Anbindungen, die tideunabhängige Fahrplangestaltung. Dies ist jedoch in erster Linie als eine Frage der Strukturpolitik und der Wirtschaftsförderung durch das Land Niedersachsen anzusehen. Aus diesem Grund ist leider auch eine Übernahme der Baggerkosten durch den Bund nicht möglich. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 54 und 55): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die fünf Automodelle, die nach dem Jahresbericht 1982 des Umweltbundesamts bereits die Abgasschadstoffgrenzwerte erfüllen, die 1981 vom Umweltbundesamt vorgeschlagen wurden, auch die nach dem Beschluß der Bundesregierung vom 26. Oktober 1983 vorgesehenen Grenzwerte für Neuwagen ab dem 1. Juni 1986 erfüllen, und trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium — wie in der Sendung Quintessenz im WDR 2 am 4. November 1983 berichtet — die Bekanntgabe dieser umweltfreundlichen Autos verweigert? Trifft es zu, daß die deutsche Autoindustrie — wie in der Sendung Quintessenz im WDR 2 am 4. November 1983 berichtet — ihre frühere Zusage widerrufen hat, freiwillig die Menge der Autoabgasschadstoffe bei den einzelnen Autotypen ebenso wie den Kraftstoffverbrauch zu veröffentlichen, und ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Regelungen vorzuschlagen, um die Autoindustrie zu solchen Angaben zu verpflichten? Zu Frage 54: Die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Schadstoffgrenzwerte, die in einem Memorandum 1981 der EG-Kommission unterbreitet wurden, können von Pkw mit Dieselmotoren und auch von einigen Fahrzeugen mit Ottomotor eingehalten werden; von den letztgenannten sind der Bundesregierung fünf Fahrzeugtypen bekannt. Diese Fahrzeuge und auch die Dieselfahrzeuge können aber nicht die sehr strengen amerikanischen Schadstoffgrenzwerte erfüllen, wie sie ab 1. Januar 1986 übernommen werden sollen. Im übrigen trifft es nicht zu, daß das Bundesverkehrsministerium die Bekanntgabe umweltfreundlicher Fahrzeugtypen strikt verweigert. Allerdings dürfen Angaben aus Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE's), wozu auch die Schadstoffwerte für die einzelnen Fahrzeugtypen gehören, nicht ohne Zustimmung der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnisse bekanntgegeben werden. Zu Frage 55: Nachdem das Bundeskabinett am 26. Oktober 1983 beschlossen hat, die sehr niedrigen amerikanischen Schadstoffgrenzwerte ab 1. Januar 1986 zu nehmen, werden sich zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen keine wesentlichen Unterschiede in den Schadstoffwerten ergeben. Die Bundesregierung hält es daher nicht für erforderlich, gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung der Schadstoffwerte für die Pkw-Typen vorzuschlagen. Die deutsche Automobilindustrie hat auch in diesem Jahr wie vereinbart die Kraftstoffverbrauchswerte für die einzelnen Pkw-Typen veröffentlicht. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen der Abgeordenten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 10/ 616 Fragen 56 und 57): In welchem Maß steigen die Schadstoffemissionen bei Kraftfahrzeugen im Durchschnitt an: zwischen 80 und 100 Stundenkilometern, zwischen 100 und 130 Stundenkilometern und zwischen 130 und 180 Stundenkilometern? Erwägt die Bundesregierung auf Grund dieser Erkenntnisse eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Bundesstraßen? Zu Frage 56: Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 km/h ließen sich nach dem bisher vorliegenden Zahlenmaterial nur geringe Absenkungen der Durchschnittsgeschwindigkeiten für alle Pkw erreichen. Entsprechend gering wäre der Rückgang der Stickoxidemissionen, ihnen würde eine gleichzeitige Erhöhung der Emissionen an Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen gegenüberstehen. Zu Frage 57: Eine Änderung der geltenden Geschwindigkeitsregelung wird z. Z. nicht erwogen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 58 und 59): Wie hoch wäre der jährliche Betrag, der eingespart werden könnte, wenn durch die Deutsche Bundesbahn nicht der Sackbahnhof Wiesbaden, sondern der Durchgangsbahnhof Mainz im IC-Verkehr benutzt werden würde? Wieviel Zeitgewinn hätten die IC-Züge zwischen Frankfurt/Main und Koblenz, wenn statt über Wiesbaden über Mainz gefahren würde? Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung eigenverantwortlichen Deutschen Bundesbahn ist bei Führung der IC-Linie 2 (Hannover-Köln-Wiesbaden-Frankfurt-Würzburg-München) über Mainz ein theoretischer Zeitgewinn von ca. 15 Minuten möglich. Dieser kommt allerdings auf Grund der Anschlußbindungen an die IC-Linie 4 (Bremen-München) in Würzburg und an die IC-Linie 1 (Ham- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1983 2625* burg-Köln-Stuttgart-München) in Köln nicht zum Tragen. Untersuchungen über einen Betriebskostenvergleich bei einer Führung der IC-Linie 2 über Mainz hat die Deutsche Bundesbahn nicht durchgeführt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/616 Fragen 60 und 61): Trifft die Vermutung zu, daß sich in dem Bericht der „Beraterkommission für die öffentlich geförderte Großforschung auf dem Gebiet der Biotechnologie" unter den dort auf Seite 3 genannten Kommissionsmitgliedern kein Experte auf dem Gebiet der pflanzlichen Zellkulturen befindet, und hat die Bundesregierung zu diesem Gebiet Neben- oder Untergutachten an in Frage kommende Experten vergeben, wie z. B. Professor Barz, Universität Münster; Professor Hahlbrock, Köln; Professor Reinhard, Tübingen; Professor Zenk, München? Wie kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei nichtgenannten Gutachtern Interessen-Kollisionen vorliegen? Zu Frage 60: Nach Auffassung der Bundesregierung war die Beraterkommission für die öffentlich geförderte biotechnologische Großforschung mit renommierten Fachvertretern für die verschiedenen wissenschaftlichen Basisdisziplinen der Biotechnologie ausgewogen zusammengesetzt. Die bei der GBF auf dem Gebiet der Pflanzlichen Zellkulturen bearbeiteten Forschungsthemen wurden deshalb fachkompetent sowohl unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für die Grundlagenforschung, für die anwendungsorientierte Großforschung als auch für die Industrieforschung beurteilt. Die Bundesregierung hat keine Unter- oder Nebengutachten zu diesem Thema an weitere wissenschaftliche Experten vergeben und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Zu Frage 61: Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß bei der Formulierung des Gutachtens der Kommission Interessen-Kollisionen vorgelegen haben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/616 Fragen 62 und 63): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Institut für organische Chemie der Universität Tübingen die Professoren Baier und Kutubuddin ein Patent entwickelt haben, um 01 aus Klärschlamm bzw. Müll herzustellen, und dieses Patent für eigene Rechnung an die Voest-Alpine in Österreich verkauft haben, obwohl Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland an der Verwertung dieses Patents interessiert waren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig derartige Privatgeschäfte zu verhindern? Welchen ungefähren Personal- und Sachaufwand hat diese Anfrage verursacht- Zu Frage 62: Der Bundesregierung ist bekannt, daß an der Universität Tübingen Versuche zur Herstellung von Öl aus Klärschlämmen durchgeführt wurden bzw. werden. Inwieweit diese Versuche zu einer Patentanmeldung bzw. zu einem Patentschutz geführt haben und welche Verträge ggf. zwischen den Bearbeitern in Tübingen und der österreichischen Firma VoestAlpine geschlossen worden sind, ist der Bundesregierung z. Z. nicht bekannt. Im übrigen sind diese Arbeiten bei der Universität Tübingen nicht mit Bundesmitteln, sondern im wesentlichen mit Landesmitteln durchgeführt worden. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß konkurrierende Entwicklungen zur Herstellung von 01 und Brennstoffsubstituten aus Klärschlämmen und Müll auch bei den Universitäten Hamburg und Oldenburg sowie in der Industrie durchgeführt und zum Teil vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert werden. Die Entwicklungen zur Herstellung von Öl aus Klärschlämmen sind jedoch noch nicht soweit fortgeschritten, daß entsprechende Entsorgungsanlagen den Kommunen angeboten werden können. Insbesondere ist durch technische Versuche noch zu prüfen, ob der verfahrenstechnische Aufwand der Klärschlammvortrocknung und der thermischen Konvertierung zu 01 in einem angemessenen Verhältnis zur möglichen Wertschöpfung stehen. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß die Veräußerung oder Lizenzierung von Patenten ein normales marktwirtschaftliches Geschehen darstellt. Sie weist darauf hin, daß im Rahmen des Patentrechtes staatliche Benutzungsanordnungen (§ 13 PatG) erlassen oder Zwangslizenzen (§ 24 PatG) erwirkt werden können, sofern die öffentliche Wohlfahrt oder das öffentliche Interesse dies rechtfertigen. Zu Frage 63: Der Personal- und Sachaufwand zur Beantwortung dieser Anfrage umfaßte ca. 6 Arbeitsstunden von Angestellten und Beamten hinsichtlich des geschätzten Zeitaufwandes beim Kabinettreferat des BMFT und des Zeitaufwandes infolge Mitzeichnung in den Bundesministerien für Forschung und Technologie und Justiz sowie die notwendigen Schreib-, Telefon- und Kopierkosten. Hinzu kommen die Tätigkeiten des Kanzleramtes und der Parlamentsverwaltung sowie die Erteilung der Antwort durch den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär in der Fragestunde des Deutschen Bundestages.
Gesamtes Protokol
Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003700000
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich eine amtliche Mitteilung zu verlesen, zu der ich um Ihr Votum bitte.
Für den als Stellvertreter aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ausscheidenden Abgeordneten Horn schlägt die Fraktion der SPD als Nachfolger den Abgeordneten Gansel vor. Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Gansel an Stelle des Abgeordneten Horn als Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 10/616 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Dr. Kinkel zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Müller (Wesseling) auf:
Welche Gründe haben den Bundesminister der Justiz veranlaßt, in einer Presseerklärung vom 14. November 1983 eine mögliche Gesetzesinitiative von Unionsabgeordneten als „eine Demontage des § 218 durch die Hintertür" zu bezeichnen, obwohl einzig und allein eine Änderung der Krankenversicherung vorgeschlagen wird, um Beitragszahler aus dem Gewissenskonflikt zu lösen, mit ihren Krankenkassenbeiträgen nichtmedizinisch indizierte Abtreibungen zu finanzieren?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003700100
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich darf die Frage 1 wie folgt beantworten.
Nach Presseagenturmeldungen vom 10. und 11. November 1983 hat die Führung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken eine Verschärfung des Abtreibungs-Paragraphen 218 StGB und die Beendigung der Finanzierung der nicht medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbrüche gefordert und eine Gruppe von 52 CDU/CSU-Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Abschaffung finanzieller Hilfe der Krankenversicherungen zum Schwangerschaftsabbruch auf Grund schwerer Notlagen im Bundestag eingebracht.
Gegen beide Initiativen — ich wiederhole: gegen beide — hat sich Bundesminister Engelhard in seiner Presseerklärung vom 14. November 1983 gewandt. Er hat sich dabei von der Überlegung leiten lassen, daß durch das Straf rechtsreformergänzungsgesetz vom 28. August 1975 ganz bewußt als flankierende Maßnahme zur Reform des § 218 StGB u. a. die §§ 200 f und 200 g in die Reichsversicherungsordnung eingefügt worden sind. Danach haben die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten u. a. Anspruch auf Leistungen bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt.
Auf Grund eines Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Dortmund vom 29. September 1981 ist das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befaßt, ob die §§ 200 f und 200 g der Reichsversicherungsordnung mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit den Krankenkassen auferlegt ist, Kosten auch für nicht medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche zu tragen. Über die Zulässigkeit des Vorlagebeschlusses ist noch nicht entschieden worden.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP sieht vor, daß zu dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Veränderung der Reichsversicherungsordnung im Hinblick auf § 218 StGB nicht erfolgt. Daran sollten sich alle halten. Und das hat gute Gründe, von denen ich hier nur einige nennen will.
Die Übernahme der Kosten für den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch schafft für die Schwangere, die sich zu diesem Schritt entschlossen hat, einen Anreiz, den legalen Weg zu beschreiten. In diesem Fall muß sie eine Beratungsstelle aufsuchen, wo sie über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen beraten wird. Diese Beratung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz des neugeborenen Lebens. Die Kostenübernahme führt außerdem dazu, daß die Schwangere den Eingriff durch einen Arzt und eben nicht durch einen Kurpfuscher vornehmen läßt. Dadurch werden gesundheitliche Risiken für die Frauen mit unter Umständen höheren Kostenfolgen vermieden. Gerade durch die Inanspruchnahme sogenann-



Staatssekretär Dr. Kinkel
ter Kurpfuscher wurde vor der Reform oft eine Leistungspflicht der Krankenkassen hervorgerufen. Nicht zuletzt würde eine Änderung der §§ 200 f und 200 g RVO, wie wir meinen, die sozial schwächeren Kreise der Bevölkerung treffen und benachteiligen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003700200
Bitte Zusatzfrage.

Alfons Müller (CDU):
Rede ID: ID1003700300
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung an der Begründung zum Entwurf eines 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts fest, daß die Meldepflicht des Arztes unentbehrlich ist, weil sie dadurch in die Lage versetzt wird, einer unrichtigen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen mit zulässigen und angemessenen Mitteln entgegenzuwirken?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Dies ist die derzeitige Sachlage. Ich möchte und kann mich im Augenblick nicht darauf festlegen, ob es immer dabei bleibt. Dies ist aber, wie gesagt, die derzeitige Sachlage.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003700400
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Alfons Müller (CDU):
Rede ID: ID1003700500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen denn nicht bekanntgeworden, daß in der Praxis die Beratung vielfach eine ganz andere Zielrichtung hat, als der Gesetzgeber das seinerzeit gedacht hat?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Das, was Sie ansprechen, Herr Abgeordneter, ist dem Bundesjustizministerium selbstverständlich bekannt. Ich werde bei der zweiten Frage, die Sie gestellt haben, auf diesen Fragenkreis noch etwas eingehen. Die Bundesregierung versucht ja auch, mit diesen Problemen fertig zu werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003700600
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Werner.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003700700
Herr Staatssekretär, ist es nicht die Verpflichtung der Bundesregierung, ausgehend von dem Spruch des Verfassungsgerichts, daß der Schutz des Lebens ein oberstes Gebot sei, dafür Sorge zu tragen, daß dieser Schutzpflicht nachgekommen werden kann, auch dort, wo es sich um soziale oder sozial-medizinische Notsituationen handelt, nachgekommen werden kann in der Form, daß entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt werden, nicht jedoch in der Form, daß durch Veranlagung von Pflichtversicherten die entsprechenden Beitragsmittel zur Tötung ungeborenen Lebens, einer Verletzung dieses obersten schutzwürdigen Gutes, vorgehalten werden?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Die Bundesregierung ist sich dieser von Ihnen angedeuteten Schutzpflicht selbstverständlich bewußt. Sie versucht ja auch, ihr gerecht zu werden. Ich habe mich im Augenblick an die derzeitige Rechts- und Sachlage zu halten und bitte dafür um Verständnis.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003700800
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Bohl.

Friedrich Bohl (CDU):
Rede ID: ID1003700900
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir noch einmal mit wenigen Worten deutlich machen, wieso eine beabsichtigte Änderung der RVO eine Demontage der Strafrechtsbestimmungen des § 218 StGB sein soll?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Ich habe in meiner Antwort versucht, auf diesen Fragenkreis einzugehen, aber ich will es gern nochmals tun. Wir im Justizministerium meinen, daß damals mit der bewußten Einfügung der §§ 200 f und 200 g in die Reichsversicherungsordnung eine flankierende Maßnahme zu § 218 StGB geschaffen worden ist und daß — mindestens im Augenblick — aus der Sicht des Justizministeriums keine Veranlassung besteht, dies zu ändern.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003701000
Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1003701100
Sieht die Bundesregierung dann, wenn das oberste Gericht hier entscheiden würde, daß eine Änderung des Krankenversicherungsbeitrages auf Grund eines Gewissenskonflikts richtig ist, nicht die Gefahr, daß dann ein Präzedenzfall dafür geschaffen wird, daß sich auch viele andere Bevölkerungsgruppen in anderer Zusammensetzung darauf berufen und dann eben auf Grund ihres Gewissenskonflikts bestimmte Beiträge und bestimmte Steuern nicht mehr bezahlen würden, und wird das mit in die Überlegungen einfließen?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, das wird natürlich gesehen, das wird auch in die Überlegungen mit einbezogen. Nur, ich würde vorschlagen, daß wir zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, von der wir ja nun wirklich nicht wissen, wie sie ausfallen wird. Wenn die Entscheidung gefallen ist, wird es sicher notwendig sein, alle diese Überlegungen mit einzubeziehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003701200
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Althammer.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID1003701300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen, als Ihr Ministerium in der Presseerklärung formulierte, daß die Abgeordneten des freigewählten Deutschen Bundestages, die diese Gesetzesinitiative eingebracht haben, damit den Frauen mit dem Staatsanwalt drohen, bekannt gewesen, daß die gleichen Initiatoren, die lediglich die Reichsversicherungsordnung ändern wollten, einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag eingebracht haben, in dem in zehn Ziffern zusätzliche Hilfsmaßnahmen für werdende Mütter gefordert werden?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, als die Presseerklärung formuliert wurde, lagen die Presseerklärungen des Zentralkomitees und die Presseerklärung über die beabsichtigte Initiative der 52 CDU/CSU-Abgeordneten vor. Ich hatte mich bis gestern persönlich darum bemüht, den CDU/ CSU-Antrag zu bekommen. Ich habe ihn gestern abend dann bekommen, so daß wir bis zu diesem Zeitpunkt nur auf der Basis der Presseerklärungen



Staatssekretär Dr. Kinkel
arbeiten konnten. Ich füge hinzu, daß sich vom Inhaltlichen her, seit ich den Anfang gestern abend gelesen habe, im Vergleich zur Presseerklärung keine Änderung ergeben hat und nichts zurückzunehmen ist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003701400
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1003701500
Herr Staatssekretär, nachdem das Pressereferat des Bundesministeriums der Justiz unter dem Datum des 14. November 1983 hierzu eine Erklärung herausgegeben hat und es dort heißt „Wir Liberale" — als Zitat von Herrn Engelhard — „sehen uns in unserer Auffassung, daß am § 218 weder unmittelbar noch mittelbar etwas geändert werden darf, durch die ganz überwiegende Mehrheit der Union unterstützt.", darf ich fragen, ob sich das Bundesministerium der Justiz neuerdings dazu hergibt, parteipolitische Erklärungen abzugeben.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Die Presseerklärung des Bundesministeriums der Justiz ist in der Tat auf einem Blatt erfolgt, das das Justizministerium üblicherweise für solche Presseerklärungen verwendet. Ich meine nicht, daß die Erwähnung der FDP bzw. der Hinweis auf die FDP eine unzulässige Vermengung dessen darstellt, was Sie mit Ihrer Frage offensichtlich rügen wollen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003701600
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dolata.

Werner Dolata (CDU):
Rede ID: ID1003701700
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung die offenbar breite Nichtbeachtung der Meldepflichten über die Schwangerschaftsabbrüche für rechtlich vertretbar oder sieht sie in den Ordnungswidrigkeiten der Nichtmeldung einen hinnehmbaren Zustand?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Das Bundesministerium der Justiz wird sich selbstverständlich immer dafür einsetzen, daß rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Ich möchte die Frage also klar beantworten: Soweit Meldepflichten nicht nachgekommen wird, sehen wir darin natürlich nicht einen hinnehmbaren Zustand und werden auch alles tun, darauf hinzuwirken, daß sich das ändert. Nur, in der Praxis, Herr Abgeordneter — darauf brauche ich nicht besonders hinzuweisen —, ist gerade in diesen Fällen die Überwachung j a nicht ganz einfach.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003701800
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Weyel.

Gudrun Weyel (SPD):
Rede ID: ID1003701900
Herr Staatssekretär, sehen Sie in der Begründung dieser Frage, daß nämlich die Krankenversicherten einen Beitrag zu einem Vorgang leisten würden, der ihnen nicht genehm sei, nicht einen Präzedenzfall, der ziemlich weitgehende Folgerungen insofern haben könnte, als beispielsweise Rüstungsgegner daraus schließen könnten, daß sie die Steuerzahlung allgemein verweigern können, da mit diesen Geldern vielleicht irgendwelche Kriegsgeräte angeschafft werden?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, Ihre Frage zielt in eine Richtung wie vorher schon eine andere Frage, die ich bereits beantwortet habe. Ich möchte mich darauf berufen und dieselbe Antwort nochmals geben, indem ich auf sie verweise.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003702000
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Pfeffermann.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID1003702100
Herr Staatssekretär, nachdem eben deutlich wurde, daß die Stellungnahme des Ministeriums zu einem Zeitpunkt erfolgte, als Ihnen der Inhalt des Antrages nur aus Pressemeldungen bekannt war, frage ich Sie: Sind Sie bereit, noch einmal eine Gesamtwürdigung des Vorganges vorzunehmen, wenn Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung stehen, damit man den Eindruck gewinnen kann, daß kommende Pressemeldungen eine endgültige Würdigung auf der Basis des Gesetzentwurfes und des zusätzlichen Antrages und nicht nur auf der Basis von anderen Pressemeldungen enthalten?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaubte eigentlich, klar und deutlich gesagt zu haben, daß auch nach Lektüre des Antrages, den ich seit gestern abend kenne — um es zu wiederholen —, keine Veranlassung besteht, von dem abzugehen, was in der Pressemitteilung erklärt worden ist,

(Zurufe von der CDU/CSU)

und zwar einfach deshalb nicht, weil die Kernaussage, die in der Presseerklärung enthalten ist, durch den Antrag bestätigt wird. Die Kernaussage lautet, daß die §§ 200f und 200g der RVO geändert werden sollen, was nicht der Koalitionsabrede entspricht.

(Pfeffermann [CDU/CSU]: Was hat das mit dem Staatsanwalt zu tun?)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003702200
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1003702300
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich als Beitragszahler der Krankenversicherung es für unerträglich halten würde, nach einer Änderung die Kosten einer verpfuschten Abtreibung über die Krankenkasse zu übernehmen, und daß mir die umgekehrte Regelung da lieber ist, weil ich nur zwischen Übeln zu wählen habe?

(Zustimmung bei der SPD)

Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann und muß selbstverständlich alles, was hier von Abgeordneten des Hohen Hauses gesagt wird, zur Kenntnis nehmen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003702400
Weitere Zusatzfrage, der Frau Abgeordneten Potthast.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1003702500
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß das ungeborene Leben am besten dadurch geschützt wird, daß Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung für Mutter und Kind getroffen werden, d. h. sozialpolitisch flankierende Maßnah-



Frau Potthast
men getroffen werden, die sicherstellen, daß eine Mutter finanziell ausreichend gesichert ist, und sehen Sie nicht auch die Kürzungen im Haushaltsbegleitgesetz 1984, z. B. des Mutterschaftsgeldes, in einem krassen Widerspruch zu einem derartigen Verfahren?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, Sie stellen hier Fragen, die mich als Staatssekretär des Justizministeriums nicht betreffen. Ich bitte deshalb um Verständnis, daß ich darauf ad hoc und von hier aus keine Antwort geben kann und will.

(Frau Potthast [GRÜNE]: Das verstehe ich nicht!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003702600
Weitere Zusatzfrage, des Abgeordneten Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1003702700
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Frauen, die sich aus Gewissensgründen oder aus Gewissensnot zu einer Abtreibung entschieden haben, eigentlich auf Dauer nur vor der Gefahr einer Diskriminierung aus sozialen Gründen geschützt werden könen, wenn ihnen ein Rechtsanspruch auf Finanzierung dieser Abtreibung erhalten bleibt und dieser Anspruch nicht durch, ich möchte es mal kraß sagen, Almosen aus einem Hilfefonds ersetzt wird?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaube die Frage, die Sie gestellt haben, durch das, was ich vorher gesagt habe, bereits inzidenter beantwortet zu haben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003702800
Zusatzfrage des Abgeordneten Hedrich.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1003702900
Herr Staatssekretär, darf ich aus der Formulierung der Presseerklärung — „all diejenigen, die notleidenden schwangeren Frauen mit dem Staatsanwalt drohten" usw. — entnehmen, daß Sie, die Bundesregierung oder das Justizministerium, der Auffassung sind, daß dies möglicherweise die Intention derjenigen ist, die das Gesetz initiiert haben?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Das dürfen Sie, Herr Abgeordneter, bitte nicht entnehmen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703000
Weitere Zusatzfrage, des Abgeordneten Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1003703100
Herr Staatssekretär, Sie haben der Frau Kollegin Potthast vorhin erklärt, daß Sie die Einzelheiten, die sie gefragt hat, hier nicht beantworten können. Würden Sie denn bereit sein, die Überlegungen, die Frau Potthast hier geäußert hat, im Rahmen der Beratungen der Bundesregierung mit in die weiteren Überlegungen zur Gesundheitspolitik einbeziehen zu wollen?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Soweit das Justizministerium überhaupt verantwortlich sein kann für Fragen der Gesundheitspolitik und einschlägige Fragen in dieser Richtung, werden wir selbstverständlich alles, was zur Debatte steht und was überhaupt einbezogen werden kann, in unsere Überlegungen einbeziehen. Das ist keine Frage.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Müller (Wesseling) auf:
Meint der Bundesminister der Justiz in seiner veröffentlichten Erklärung wirklich, es werde der Rechtsfriede gestört, wenn man sich nicht damit abfinden will, daß bei uns rund 200 000 Abtreibungen jährlich von den öffentlichen Krankenkassen finanziert werden, oder hält der Bundesminister der Justiz die Hinnahme der Tötung von 200 000 werdenden Kindern für ein Zeichen von Rechtsfrieden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Die in der Frage enthaltene Unterstellung, der Bundesjustizminister halte die Tötung von 200 000 werdenden Kindern für ein Zeichen von Rechtsfrieden, muß ich zurückweisen. Das hat der Bundesjustizminister nicht erklärt, und er wollte es nicht erklären. Er ist allerdings nach wie vor der Auffassung, daß das ständige Gerede über den § 218 StGB der Rechtssicherheit und letztlich dem Rechtsfrieden abträglich ist.

(Beifall bei der SPD)

Anstatt die Frauen in dieser Weise zu verunsichern, sollte mit ähnlicher Intensität darüber nachgedacht werden, wie schwangeren Frauen besser geholfen werden kann.

(Erneuter Beifall bei der SPD)

Die Bundesregierung hat durch die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zum Programm „Schutz des ungeborenen Lebens" einen wichtigen Schritt in diese Richtung getan.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703300
Zusatzfrage? — Bitte sehr.

Alfons Müller (CDU):
Rede ID: ID1003703400
Herr Staatssekretär, bleiben Sie bei Ihrer Antwort, wenn aus dem Bereich der Bundesregierung bestätigt wird, daß unter Verletzung der Meldepflichten beispielsweise in der Stadt Wiesbaden im Jahr 1982 nur 582 Schwangerschaftsabbrüche an das Statistische Bundesamt gemeldet wurden, während dort im gleichen Zeitraum 4 201 Fälle allein über die RVO-Krankenkassen abgerechnet wurden?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bin im Augenblick über die Einzelheiten dieser Statistikangaben — ich habe mir vor der Fragestunde auch einige Statistiken durchgelesen — überfragt. Deshalb würde ich das gern erst einmal nachprüfen und dann erst meine Antwort geben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703500
Weitere Zusatzfrage.

Alfons Müller (CDU):
Rede ID: ID1003703600
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, daß doch durch eine bessere Information sichergestellt werden könnte, daß die Krankenkassen ärztliche Leistungen nur dann vergüten dürfen, wenn der Arzt nachweist, daß er den Schwangerschaftsabbruch an das Statistische Bundesamt gemeldet hat?



Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe vorher schon eingeräumt, daß in dem System, mit dem wir es zu tun haben, Fehler möglich sind und Schwierigkeiten bestehen. Die Bundesregierung bemüht sich um die notwendigen Informationen. Sie bemüht sich, diese notwendigen Informationen auch umzusetzen. Ich kann Ihnen aber im Augenblick keine konkrete Zusage in dieser Richtung machen. Aber wir werden uns darum bemühen, das sage ich ausdrücklich zu.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703700
Zusatzfrage des Abgeordneten Althammer.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID1003703800
Herr Staatssekretär, würden Sie es für eine Verletzung des Rechtsfriedens halten, wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestages sich zu einer Gesetzesinitiative veranlaßt sehen, weil sie z. B. in Erfahrung gebracht haben, daß unter der Überschrift „Sonstige schwere Notlage" auch Abtreibungen genehmigt worden sind, bei denen die werdende Mutter geltend gemacht hat, daß der Zeitpunkt der Geburt leider mit einem geplanten Umzug in eine andere Wohnung in Zusammenhang steht, und wenn Sie wissen, daß dieser Sachverhalt z. B. bei der Sonderkommission der CDU/ CSU zur Verbesserung des Familienlastenausgleichs von Beamten eines Landesministeriums vorgetragen worden ist?

(Catenhusen [SPD]: So können nur Männer darüber reden!)

Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie sprechen zweifellos gravierende Fragen an. Aber bitte erlauben Sie mir, daß ich aus der Presseerklärung zitiere, was Herr Engelhard, der Bundesjustizminister, zu der Frage des Rechtsfriedens — weil darauf jetzt mehrfach rekurriert wurde — tatsächlich gesagt hat. In der Erklärung heißt es: „Es sei daher bedauerlich, daß durch das ständige Gerede über den § 218 der Rechtsfriede, der nach langjährigen Diskussionen in diesem Bereich nun endlich eingetreten sei, fortwährend gestört werde; hierdurch würden die Frauen nur verunsichert." — Diese Aussage allerdings würde ich trotz der geschilderten gravierenden Einzelvorgänge grundsätzlich aufrechterhalten, insbesondere im Hinblick darauf — und das darf ich noch einmal wiederholen —, daß eindeutig und klar vereinbart worden ist, daß man all diese Probleme dann aufgreifen wird und aufgreifen will, wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Grundsatzurteil, das hoffentlich in Kürze kommt, endgültig zu diesem Fragenkreis geäußert hat.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003703900
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten de With.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1003704000
Herr Staatssekretär, bleibt die Bundesregierung bei dem Satz des Bundesministeriums der Justiz, der da lautet: „Wer beim § 218 die sogenannte Wende fordere, werde sich an der FDP die Zähne ausbeißen", oder aber hofft und fürchtet sie insgeheim, daß die Geschichte hierbei so verlaufen werde, wie das beim Landfriedensbruchparagraphen der Fall war?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe hier nicht für die FDP zu sprechen, ich habe für den Bundesjustizminister zu sprechen. Der hat diese Presseerklärung zu verantworten, und zu dieser Presseerklärung steht er.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003704100
Weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Werner.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003704200
Herr Staatssekretär, sind Sie denn in der Tat der Auffassung, daß durch die gesetzlichen Regelungen in den vergangenen Jahren der Rechtsfriede gerade in diesem Bereich hergestellt worden ist, und glauben Sie nicht vielmehr, wie ich auch, daß man keineswegs dann von einer Störung des Rechtsfriedens sprechen kann, wenn Dinge, die auch bei Gerichten einer Prüfung als würdig und wert erkannt werden, in der öffentlichen Diskussion nicht nur durch Abgeordnete, sondern auch durch Organisationen und Verbände vertreten werden?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Was in der Presseerklärung unter Rechtsfriede, Herr Abgeordneter, zu verstehen ist, habe ich vorher zu erläutern versucht. Da allerdings muß ich sagen, daß der Justizminister Engelhard — und für ihn spreche ich hier —, dabei bleibt, daß so lange, bis tatsächlich ernsthaft und fundiert über eine Änderung der derzeitigen Rechts- und Gesetzeslage gesprochen und diskutiert werden kann, der Rechtsfriede — so definiert, wie ich es vorher versucht habe zu tun — möglichst nicht durch Gerede und Aktionen gestört wird.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003704300
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1003704400
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß durch die Novellierung des § 218 der Rechtsfriede in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich mehr gestärkt wurde als durch eventuelle Änderungen, weil dann die Problematik der Dunkelziffer erneut auf uns zukommt?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, auch diese Frage habe ich, glaube ich, vorher schon beantwortet.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003704500
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Blunck.

Lieselott Blunck (SPD):
Rede ID: ID1003704600
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen daß mein Rechtsfriede durch die Äußerung von Herrn Dr. Althammer erheblich gestört worden ist und daß ich mich durch seine Äußerung in einem fast nicht zu sagenden Maße diskriminiert fühle. Dies sage ich als Mitglied einer allgemeinen Ortskrankenkasse, und dies sage ich ebenso als Mutter einer Tochter.

(Werner [CDU/CSU]: Diese Frage ist doch nicht zulässig!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003704700
Die Beantwortung der Frage steht in Ihrem Ermessen.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich würde Ihre Frage auch so beantworten, wie ich es vorher getan habe.




Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003704800
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1003704900
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß wir vor einer wahren Flut von Gesetzesinitiativen stehen würden, wenn wir dem soeben vorgetragenen Althammer-Prinzip folgen würden, wonach immer die ganze Regelung geändert werden muß, wenn ein Mißbrauch in einem Einzelfall vorliegt?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe auch darauf vorhin schon zu antworten versucht. Ich bin der Meinung, daß es in dem zugrunde liegenden Problemkreis Zustände und Einzelereignisse gibt — vielleicht nicht nur Einzelereignisse —, die bedauerlich sind. Wir werden diese Einzelereignisse in die anzustellenden Überlegungen einbeziehen.
Ich brauche, glaube ich, nicht darauf einzugehen, daß man das Gesetz natürlich nicht wegen jedes Einzelfalles oder mehrerer Einzelfälle wieder ändern kann. Ich möchte mich dazu abschließend nicht äußern, sondern erneut auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Überlegungen abstellen, die im Bundesjustizministerium in allen möglichen Richtungen durchaus auch schon vor dem Erlaß des Urteils angestellt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705000
Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Weyel.

Gudrun Weyel (SPD):
Rede ID: ID1003705100
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, Kollegen wie Herrn Dr. Althammer darüber zu informieren, daß eine große Anzahl von Abbrüchen aus sozialer Notlage vorgenommen werden, wo sich die betroffenen Frauen in wirklich ganz schlimmen Verhältnissen befinden,

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Althammer [CDU/CSU]: Das ist mir bekannt!)

so daß die vorgeschlagene Regelung, die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten zu beteiligen, möglicherweise eine Verschiebung auf die öffentliche Hand zur Folge haben könnte, was ja sicher die Gewissen der Steuerzahler dann wiederum belastet, und wären Sie bereit, noch einmal zu bestätigen, daß die Intention bei der Änderung des § 218 nicht die Vernichtung werdenden Lebens war, sondern die Erhaltung, indem man den sich in schwieriger Lage befindlichen betroffenen Müttern die Möglichkeit eines legalen Weges der Beratung eröffnet?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705200
Frau Abgeordnete, ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Fragen kurz und knapp zu formulieren sind. Sie haben mehrere Fragen in eine Frage gekleidet.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, den letzten Teil der Frage kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten. Selbstverständlich war die Intention so, wie Sie sie geschildert haben. In der Praxis entwickelt es sich manchmal etwas anders; das will ich gern einräumen.
Im übrigen wird der Herr Abgeordnete Althammer — er hat es ja angedeutet — a) selber hervorragend informiert sein und b) sich auch selber informieren können. Ich glaube, ich brauche da nichts hinzuzufügen.

(Dr. de With [SPD]: Herr Präsident, ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705300
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Göhner.

Dr. Reinhard Göhner (CDU):
Rede ID: ID1003705400
Herr Staatssekretär, nachdem Sie hier festgestellt haben, es sei nicht Ihre Aufgabe, hier die Stellungnahme für eine Partei, die FDP, abzugeben, möchte ich Sie fragen, ob Sie der Beurteilung zustimmen, daß es auch nicht die Aufgabe des Bundesministers der Justiz sein kann, in einer Presseerklärung seines Hauses eine Erklärung abzugeben, wer sich wann an der FDP die Zähne ausbeißen werde, und könnten Sie mir erklären, wie der Bundesminister in dieser Presseerklärung im Zusammenhang mit der Kommentierung des Gesetzesentwurfes von 52 Kollegen meiner Fraktion den Zusammenhang zu all denjenigen herstellen kann, die notleidenden Schwangeren mit dem Staatsanwalt drohen wollten?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, was den ersten Teil Ihrer Frage anbelangt, so ist sicherlich nicht richtig, wenn Sie sagen, daß es nicht Aufgabe des Justizministers sein könne, eine solche Presseerklärung abzugeben. Wir leben in einer Parteiendemokratie, und der Justizminister gehört der FDP an. Er muß erklären können und dürfen, was er politisch für richtig hält. Meine Aufgabe als beamteter Staatssekretär ist es nicht und kann es nicht sein, hier Parteierklärungen zu vertreten. Ich habe zu vertreten, was der Bundesjustizminister, allerdings in seiner Eigenschaft als FDP-Mitglied, als Justizminister erklärt hat.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anlangt, so möchte ich auf meine frühere Antwort verweisen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705500
Ich erteile dem Abgeordneten de With zu einem Geschäftsordnungsantrag nach § 29 der Geschäftsordnung das Wort.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1003705600
Ich stelle den Antrag, Herr Präsident, daß Sie Herrn Staatssekretär Kinkel darauf verweisen, daß nach § 105 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und nach Anlage 4 hierzu auf Fragen die Bundesregierung zu antworten hat und nicht ein Staatssekretär im Namen eines Ministers, was der Herr Staatssekretär zweimal wortwörtlich — im Protokoll ist es nachzulesen
— getan hat, u. a. auf meine Frage.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705700
Ich werde diesen Sachverhalt überprüfen.

(Dr. de With [SPD]: Das ist so!)

— Ich darf doch wohl Einsicht in das Protokoll nehmen.

(Dr. de With [SPD]: Aber gern!)

Wir fahren in der Fragestunde fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dolata.




Werner Dolata (CDU):
Rede ID: ID1003705800
Herr Staatssekretär, wie kommen Sie dazu, mit Ihren ständigen Formulierungen über das „Gerede" und die „Störungen des Rechtsfriedens" die Überlegungen, die Diskussionen, die Initiativen, zu Verbesserungen innerhalb der Gesamtproblematik zu kommen, zu diffamieren?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Präsident, wenn Sie erlauben, sage ich zu dem Antrag von Herrn Abgeordneten de With, obwohl er mich nicht direkt angesprochen hat, zwei Sätze.

(Bindig [SPD]: Sie sollen für die Bundesregierung antworten!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003705900
Bitte sehr.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Ich möchte mich korrigieren. Darf ich das?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706000
Herr Dr. de With, sind Sie damit einverstanden?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID1003706100
Selbstverständlich. Vizepräsident Wurbs: Bitte schön.
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Ich möchte mich insofern korrigieren, als ich selbstverständlich für die Bundesregierung gesprochen haben möchte und nicht für den Bundesjustizminister. Werten Sie das als einen Lapsus linguae.

(Lambinus [SPD]: „Möchte" oder „habe", Herr Staatssekretär?)

— Sie haben verstanden, wie ich es meine.

(Lachen bei der SPD)

Herr Abgeordneter, Sie sprechen von Diffamierung, die durch diese Presseerklärung erfolgt sein soll. Das weise ich zurück. Ich meine, daß das keine Diffamierung war, sondern daß diese Presseäußerung eine angemessene Reaktion und auch eine durchaus zulässige Reaktion auf die von mir vorher geschilderten Presseerklärungen des Zentralkomitees und der 52 CDU/CSU-Abgeordneten war.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706200
Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Reetz.

Christa Reetz (GRÜNE):
Rede ID: ID1003706300
Herr Staatssekretär, ich habe mit Freuden registriert, daß Sie den Rechtsfrieden durch die angegebene Zahl der Abtreibungen nicht gestört sehen. Ich frage aber: Wie stehen Sie zu der Äußerung des Bundesjustizministers in seiner Unterrichtung an alle Abgeordneten vor der Debatte über die Raketenstationierung, in der er geschrieben hat, von der Stationierung seien alle Bürger betroffen, in bezug auf Störungen des Rechtsfriedens?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706400
Die Frage steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage.

(Frau Reetz [GRÜNE]: Wieso? Störung des Rechtsfriedens! — Heiterkeit)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706500
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Potthast. Bitte schön.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1003706600
Mich interessiert, inwieweit die Bundesregierung meine Meinung teilt, daß eine Frau, die gegen ihren Willen gezwungen werden soll, eine ungewollte Schwangerschaft fortzusetzen, d. h. zu einer Gebärmaschine funktionalisiert wird, erheblich in ihrer Menschenwürde und ihren Menschenrechten verletzt wird.

(Werner [CDU/CSU]: Hat das Kind bei Ihnen keine Würde?)

Dr. Kinkel, Staatssekretär: Frau Abgeordnete, ich möchte auf diese Frage in diesem Zusammenhang für die Bundesregierung nicht antworten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706700
Zusatzfrage des Abgeordneten Pfeffermann.

Gerhard O. Pfeffermann (CDU):
Rede ID: ID1003706800
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, im Zusammenhang mit der eben gestellten Frage deutlich zu machen, daß selbst die Antwort des Justizministers nicht im Zusammenhang mit der Änderung des Strafgesetzbuches stand, sondern ausschließlich auf die Änderung der Reichsversicherungsordnung hinwies und sich von daher die Fragestellung so gar nicht ergeben kann?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich möchte mich gern auf meine letzte Antwort beschränken.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003706900
Herr Abgeordneter Hedrich, wollten Sie noch eine Frage stellen? — Bitte sehr.

Klaus-Jürgen Hedrich (CDU):
Rede ID: ID1003707000
Herr Staatssekretär, wenn Sie selbst zum Ausdruck bringen, daß es Überlegungen in Ihrem Hause gibt, und wenn Sie dann feststellen, daß es Überlegungen unter Kollegen dieses Parlaments gegeben hat, die zu einer Gesetzesinitiative geführt haben, meinen Sie nicht, daß im Vergleich dieser beiden Formulierungen die Bezeichnung der Überlegungen der Kollegen als „Gerede" nicht ganz angemessen ist?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe bei dem, was ich vorhin sagte und sagen wollte, nicht gemeint, daß es Überlegungen im Justizministerium im Hinblick auf Änderungen des § 218 StGB oder Änderungen des § 200 f und des § 200 g RVO gibt. Ich habe andere, allgemeine Überlegungen zu den Themenkreisen gemeint, die hier breit angeschnitten wurden, nämlich zu den Problemen, die sich in der praktischen Durchführung dieser Gesetzeslage ergeben. Schwierigkeiten habe ich überhaupt nicht geleugnet, sondern darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003707100
Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1003707200
Da Sie die interministerielle Arbeitsgruppe angesprochen haben: Aus welchen Häusern setzt sich diese interministerielle Arbeitsgruppe zusammen, und welche Aufgabe übernimmt dabei das Justizministerium? Haben Sie dort etwa die Federführung?



Dr. Kinkel, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bin im Augenblick überfragt, wer alles in der interministeriellen Arbeitsgruppe ist. Es sind sicher die von der Sache betroffenen Ressorts. Ich weiß es im Augenblick nicht präzise. Deshalb möchte ich auch keine falsche Antwort geben. Ich kann es Ihnen selbstverständlich schriftlich mitteilen. Das werde ich sofort tun.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003707300
Zusatzfrage des Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID1003707400
Herr Staatssekretär, welche Rolle spielt das Justizministerium in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe, wenn es doch nicht, wie hier gesagt wurde, um eine Änderung des § 218 StGB, sondern um eine Änderung der Reichsversicherungsordnung geht?
Dr. Kinkel, Staatssekretär: Das Justizministerium ist in dieser interministeriellen Arbeitsgruppe zweifellos wegen einer Fülle von Bezügen vertreten. Ich glaube, es gibt keinen Zweifel daran, daß die BMJ-Beteiligung nicht in irgendeiner Form anfechtbar ist. Ich habe selbstverständlich nicht die Protokolle oder die Ergebnisse dieser interministeriellen Arbeitsgruppe alle im Kopf oder dabei. Aber ich bin gern bereit, Ihnen schriftlich mitzuteilen, womit man sich im Augenblick beschäftigt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003707500
Meine Damen und Herren, keine Zusatzfragen. Ich danke, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Der Fragesteller der Fragen 3 und 4, der Abgeordnete Dr. Meyer zu Bentrup, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hennig zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Dolata auf:
Trifft die in der Fernsehsendung „ARD-Ratgeber" am 5. November 1983 vermittelte Information zu, wonach ein Treffen zwischen Westdeutschen und Einwohnern der DDR auf Rastplätzen der Transitautobahn lediglich zum Zwecke eines persönlichen Wiedersehens und Gesprächs nicht gestattet ist, auch dann nicht, wenn keine Geschenke ausgetauscht werden, und befindet sich diese Auskunft des Mitarbeiters einer DDR-Behörde in Übereinstimmung mit dem Transit-Abkommen?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID1003707600
Herr Kollege Dolata, das Transitabkommen vom 17. Dezember 1971 verbietet nicht, daß sich Transitreisende mit Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, auf Rastplätzen der Transitautobahnen zum Zwecke des persönlichen Wiedersehens und der Gespräche treffen.
Gleichwohl beanstanden die DDR-Behörden derartige Begegnungen. Sie vertreten die Auffassung, Transitreisen seien schnellstmöglich durchzuführen und dürften grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Nach dem Transitabkommen verboten ist allerdings die Verbreitung oder Aufnahme von Gegenständen während der Benutzung der Transitwege. Werden derartige Feststellungen getroffen, muß mit strengen Sanktionen seitens der DDR-Behörden gerechnet werden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß Personen aus der DDR nach Treffen mit Transitreisenden jeweils scharf kontrolliert und eingehend befragt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003707700
Bitte, Zusatzfrage.

Werner Dolata (CDU):
Rede ID: ID1003707800
Herr Staatssekretär, wodurch haben Sie sichergestellt, daß die Möglichkeiten, die das Transitabkommen auf den Strecken zwischen Westdeutschland und Berlin für unsere Mitbürger bietet, die sich an die Vorschriften des Transitabkommens halten, nicht durch einseitige subalterne Reglementierung von Mitarbeitern der anderen Seite unterlaufen oder ausgehöhlt werden?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dolata, ich darf den entscheidenden Satz wiederholen: Das Transitabkommen verbietet es nicht, daß sich Transitreisende mit Mitbürgern aus der DDR dort treffen. Dies ist nicht verboten. Wenn wir Informationen haben, daß das Transitabkommen in dieser extensiven Weise angewendet wird, haben wir die Möglichkeit, solche Fälle in der Transitkommission anzusprechen, und tun dies auch, wenn wir konkrete Hinweise haben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003707900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1003708000
Herr Staatssekretär, haben Sie irgendwelche Zahlen darüber, wie oft das schon angesprochen worden ist, nachdem Ihnen authentische Informationen zugänglich gemacht worden sind?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hupka, ich kann aus der Erinnerung sagen — ich kann es ziemlich genau sagen, weil ich mir seit einer geraumen Zeit alle Eingänge für die Transitkommission selber vorlegen lasse —, daß die Zahl dieser Fälle nicht sehr hoch ist. Ich kann Ihnen eine genaue Zahl im Augenblick nicht nennen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003708100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Inwieweit kommt die Bundesregierung in ihrem „Informationsangebot zur deutschen Frage" dem im Grundgesetz verankerten Wahrungsgebot der nationalen und staatlichen Einheit und dem im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 wiederholten Auftrag, „den Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten", nach?
Bitte, Herr Staatssekretär.



Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Hupka, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat die Aufgabe — so steht es im jährlichen Haushaltsgesetz —, der Einheit der Nation zu dienen, den Zusammenhalt des deutschen Volkes zu stärken, die Beziehungen der beiden deutschen Staaten zu fördern und die deutschlandpolitische Verantwortung der Bundesregierung wahrzunehmen.
Ein Ziel der deutschlandpolitischen Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums ist es, bei den Bürgern, insbesondere bei der Jugend, das Bewußtsein für die Probleme im geteilten Deutschland und für die Einheit der Nation wachzuhalten. Dies geschieht mit den vielfältigen Mitteln und Formen der deutschlandpolitischen Bildungs- und Informationsarbeit. Dazu gehören u. a. Publikationen, optisch-akustische Medien wie Film, Bild- und Tonkassetten, deutschlandpolitische Seminarveranstaltungen, die Vermittlung sachkundiger Referenten und die Förderung von Informationsfahrten an die innerdeutsche Grenze, nach Berlin und in die DDR.
Die vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebene Broschüre „Informationsangebot zur deutschen Frage" ist eine erste Orientierungshilfe für alle, die sich einen knappen Überblick über die Formen und Mittel deutschlandpolitischer Informations- und Bildungsarbeit verschaffen wollen. Die kurzgefaßte und übersichtliche Darstellung der Formen und Informationsmittel ermöglicht eine rasche Aktualisierung der Broschüre, sobald neue Informationsmittel vorliegen, die zur Zeit entwickelt werden. Als Hilfsmittel für die deutschlandpolitische Bildungs- und Informationsarbeit dient die Broschüre der Erfüllung des Auftrages der Präambel des Grundgesetzes.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003708200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1003708300
Herr Staatssekretär, inwieweit wird in diese Informationspflicht auch eine Aufklärung über Ostpreußen, Pommern und Schlesien einbezogen?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Hupka, die vorhandenen Informationsmittel bieten fast ausschließlich Titel, die sich mit allgemeinen deutschlandpolitischen Fragen, den Beziehungen zwischen beiden Staaten in Deutschland und der Entwicklung in der DDR befassen. Ergänzende Informationsmittel, wie Sie sie hier beschrieben haben, die sich beispielsweise auch mit der rechtlichen Situation Deutschlands in den Grenzen von 1937, mit der Vertreibung aus Ostdeutschland und Osteuropa und der Leistung der Vertriebenen beim Aufbau der Bundesrepublik Deutschland befassen, sind zum Teil bereits erschienen — ich erinnere hier an die Broschüre „Auskünfte zur Deutschlandpolitik von A bis Z" und angekaufte Verlagswerke — oder noch in der Entwicklung; es handelt sich dabei um Broschüren des Ministeriums, um Seminarmaterialien des Gesamtdeutschen Instituts und um angekaufte Verlagswerke.
Außerdem findet der angeschnittene Fragenkreis in der vom Ministerium geförderten Bildungsarbeit in Seminaren und Tagungen zunehmend Berücksichtigung. Sobald entsprechende neue Informationsmittel vorliegen, werden sie ebenso wie die dazu von anderen Ressorts angebotenen Publikationen in dieser Broschüre „Informationsangebot zur deutschen Frage" vorgestellt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003708400
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID1003708500
Herr Staatssekretär, können Sie mir darin zustimmen, daß hier ein sehr großer Nachholbedarf schon deswegen besteht, weil unter vorangegangenen Regierungen lediglich immer die Beziehungen zwischen uns und der DDR in diese Informationsarbeit einbezogen worden sind, aber nicht der Auftrag für ganz Deutschland in allen seinen Teilen?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen bestätigen, daß ein großer Bedarf vorhanden ist, der sich zum Teil auf diesen Grund, zum Teil aber andere Gründe bezieht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003708600
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID1003708700
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß Sie alle diese Fragen, die Kollege Dr. Hupka in der ersten Zusatzfrage angeschnitten hat, ebenfalls unter das Informationsangebot zur deutschen Frage rechnen und dabei auch die tragenden Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975 berücksichtigt werden?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Czaja, selbstverständlich bezieht sich die deutsche Frage auf Deutschland in allen seinen Teilen. Wir müssen dabei allerdings beachten, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zu diesem Kapitel nicht die alleinige Zuständigkeit hat.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003708800
Zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hickel.

Dr. Erika Hickel (GRÜNE):
Rede ID: ID1003708900
Herr Staatssekretär, darf ich Sie mal fragen, ob Sie überhaupt etwas von der Existenz des Staates Polen wissen?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Ich kann diese Frage uneingeschränkt bejahen, Frau Kollegin.

(Heiterkeit)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003709000
Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1003709100
Kann ich davon ausgehen, daß die Bezeichung Ihres Ministeriums, nämlich „Ministerium für innerdeutsche Beziehungen", auch nach Ihren Antworten auf die Fragen von Herrn Hupka und Herrn Czaja sich auf das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten konzentriert?
Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär: Sie hat sich in der Vergangenheit sehr stark konzentriert. Wir können in dem Maße darüber hinausgehend tätig werden, wie das mit den in anderen Bereichen dafür zuständigen Ministerien, wie beispielsweise mit



Parl. Staatssekretär Dr. Hennig
dem Auswärtigen Amt, wie beispielsweise mit dem Innenministerium, koordiniert ist. Insoweit meine ich, daß wir insgesamt die Verpflichtung haben, auch diese Frage dort einzubeziehen.

(Catenhusen [SPD]: Aber eine Umbenennung ist nicht beabsichtigt?)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003709200
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jahn zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Sperling auf:
Teilt die Bundesregierung die von Wohnungsbauminister Dr. Schneider am 22. Oktober 1983 in München geäußerte Auffassung, daß der vorhandene Sozialwohnungsbestand als Versorgungsreserve erhalten werden soll, oder teilt die Bundesregierung die von Wohnungsbauminister Dr. Schneider am 25. Oktober 1983 in München geäußerte Auffassung, daß auch im Sozialwohnungsbestand das Kostenmietenprinzip aufgelockert werden soll zugunsten einer stärkeren Marktorientierung der sozialen Mieten?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003709300
Herr Kollege Sperling, Bundesminister Dr. Schneider hat am 22. Oktober 1983 beim Bundeskongreß der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU in München ausgeführt — ich darf zitieren —:
Eine soziale Wohnungsmarktwirtschaft, wie wir sie anstreben, bedarf zugleich wirksamer sozialer Sicherungsmechanismen. Dazu gehört die Erhaltung des vorhandenen kostengünstigen Sozialwohnungsbestandes als Versorgungsreserve.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Am 25. Oktober 1983 hat Bundesminister Dr. Schneider auf dem wohnungspolitischen Kongreß der Stadt München ausgeführt — ich darf ebenfalls zitieren —:
Ich halte es für notwendig, noch für einen längeren Zeitraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf an den Bindungen festzuhalten und hierbei schon im Hinblick auf die Verzahnung mit der Fehlbelegungsabgabe an der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises durch § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes festzuhalten. Allerdings bleibt die Frage, ob es nicht auch im Sozialwohnungsbestand sinnvoll wäre, deutlicher als bisher Knappheitsverhältnisse und Wohnwertrelation in der Mietenstruktur zum Ausdruck kommen zu lassen.
Zur Erreichung dieses Ziels hat Bundesminister Dr. Schneider verschiedene Einzelmaßnahmen zur Diskussion gestellt. Sie wurden als Schritte weg vom starren Kostenmietprinzip und als Weg zu einer stärkeren Marktorientierung der Sozialmieten bezeichnet.
Herr Kollege Sperling, auch diese Auffassung teilt die Bundesregierung in vollem Umfang.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003709400
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1003709500
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung beide Auffassungen teilt, will sie dann lieber die eine Auffassung im Lichte der anderen interpretiert sehen oder die andere im Lichte der einen?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sperling, ich betone noch einmal, daß beide Aussagen nicht im Widerspruch miteinander stehen.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1003709600
Herr Staatssekretär, wenn Sie dieser Auffassung sind, sollte dann das am 22. Oktober so klar geäußerte Prinzip „Erhaltung des Sozialwohnungsbestandes" nicht deutlich auch das Leitprinzip für alle Differenzierungen sein?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sperling, der gesamte soziale Wohnungsbau ist, was den Bestand angeht, wie Sie selbst genau wissen, in vielen Bereichen unsozial geworden. Hier gilt es, mehr soziale Treffsicherheit einzuführen. Was den sozialen Wohnungsbau für die Zukunft angeht, hat Minister Dr. Schneider ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er das Volumen beibehalten möchte, daß es aber notwendig sei, im Interesse auch der Nachfrage etwas mehr vom ersten auf den zweiten Förderungsweg überzugehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003709700
Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1003709800
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß es richtig ist, eine Sozialwohnung an den Mieter zu veräußern, wenn der inzwischen aus der Einkommensgrenze herausgewachsen ist und freiwillig diese Wohnung erwerben will, und damit dem Bauträger finanzielle Mittel zuzuführen, die er im Sozialwohnungsbau reinvestieren kann?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Grünbeck, die Bundesregierung ist mit dem Ziel angetreten, mehr Mieter müßten Eigentümer werden. Dies geht auf zweierlei Weise, einmal über den Neubau, zum anderen aber auch über den Erwerb aus dem Bestand. Die Bundesregierung befürwortet deshalb auch die Privatisierung aus dem Bestand, zwar nicht zugunsten von Spekulanten, wohl aber — wie Sie richtig sagen — zugunsten von Mietern, die diese Wohnung als ihre eigene Wohnung erwerben möchten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003709900
Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1003710000
Welche Maßnahmen bereitet die Bundesregierung denn vor, um die besonderen Vorkaufsrechte des Mieters für bisher von ihm als Mieter genutzte Wohnungen weiter zu festigen?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Catenhusen, die Bundesregierung bereitet keine weiteren Maßnahmen in bezug auf Vorkaufsrechte vor.



Parl. Staatssekretär Dr. Jahn
Die Bundesregierung hat eine Absichtserklärung abgegeben, daß sie überall dort, wo aus Beständen privatisiert wird, dies begrüßt. Ich erinnere nur an den Tatbestand, der sich zur Zeit in der Bundesrepublik abspielt, daß auch die Neue Heimat aus ihren Beständen privatisiert. Sicherlich ist das Motiv der Neuen Heimat nicht die Eigentumspolitik, sondern die Neue Heimat betreibt dieses Geschäft, um ihre Schulden abzutragen. Ich betone noch einmal für die Bundesregierung: Wir unterstützen alle Initiativen, die darauf hinausgehen, daß aus dem Bestand zugunsten von Mietern privatisiert wird, die in den Wohnungen sind, und nicht zugunsten von Spekulanten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710100
Keine weitere Zusatzfrage zur Frage 7.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Sperling auf:
Teilt die Bundesregierung die am 25. Oktober 1983 von Wohnungsbauminister Dr. Schneider in München geäußerte Auffassung, daß der Wohnungsneubau künftig grundsätzlich den Marktkräften überlassen werden soll, oder die vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Jahn am 4. November 1983 in Hamburg vertretene Auffassung, daß die Mittel für den Neubau von Sozialwohnungen nicht gekürzt werden sollten?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sperling, in der Veranstaltung vom 25. Oktober 1983 hat Bundesminister Dr. Schneider folgendes ausgeführt — ich darf zitieren —:
Das Konzept der sozialen Wohnungsmarktwirtschaft, auf dessen schrittweise Verwirklichung ich ziele, will den Wohnungsneubau grundsätzlich den Marktkräften überlassen, von einem kleineren Kernprogramm des sozialen Wohnungsbaus abgesehen.
In Übereinstimmung damit habe ich am 4. November 1983 in Hamburg gesagt, man sollte nicht dem Irrtum verfallen, Bundesminister Schneider wolle hier Mittel für das Normalprogramm im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus kürzen. Dieses Normalprogramm ist in den vergangenen Jahren bereits zu einem Kernprogramm zusammengeschrumpft.
Diese korrekte Wiedergabe der Äußerungen von Bundesminister Dr. Schneider und meiner eigenen Äußerungen belegt, daß die in Ihren Fragen unterstellten Widersprüche nicht bestehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710200
Zusatzfrage.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID1003710300
Herr Staatssekretär, wenn ich diesen Beleg auch nicht sehen kann: Darf ich Sie bitten, daß den tüchtigen Mitarbeitern in dem Ministerium, die die Reden des Ministers und des Parlamentarischen Staatssekretärs schreiben oder vorbereiten, das Protokoll der Fragestunde vom 13. Oktober jedes Mal zur Pflichtlektüre gemacht wird, damit ein jeder weiß, welche Äußerungen er wem gescheiterweise in den Mund legt, so daß auch der Verdacht, die Herren könnten sich widersprechen, gar nicht erst aufkommen kann?
Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Ich freue mich, daß Sie von den tüchtigen Mitarbeitern des Hauses sprechen.

(Dr. Sperling [SPD]: Ich kenne sie!)

Ich entnehme der gestrigen Presseerklärung von Ihnen das Gegenteil. Ich freue mich, daß Sie hier lernfähig geworden sind, Herr Kollege Sperling.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710400
Keine weiteren Zusatzfragen. Danke, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Köhler zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Verheugen auf:
Bleibt die Bundesregierung auch nach der Reise einer von ihr entsandten Delegation zur Evaluierung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Namibia bei ihrer bisherigen Haltung, keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Namibia vor der Unabhängigkeit des Landes zu betreiben?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003710500
Herr Kollege Verheugen, ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Ziel der erwähnten Reise war es, Ansatzpunkte für eine Förderung von Trägern außerhalb des staatlichen Bereichs zu finden. Dies befindet sich in Entsprechung zu der Initiative von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages vom September 1982.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710600
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

Günter Verheugen (SPD):
Rede ID: ID1003710700
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob bei dieser Reise mögliche Partner für außerstaatliche Zusammenarbeit gefunden worden sind?
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, diese Frage berührt auch schon die Antwort zur Frage 10. Deswegen bitte ich um Genehmigung, die Frage 10 gleich mit zu beantworten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710800
Sind Sie damit einverstanden, Herr Abgeordneter? — Jawohl. Dann rufe ich die Frage 10 des Abgeordneten Verheugen auf:
In welcher Weise stellen ins Auge gefaßte Projektformen und Projektträger sicher, daß entsprechend dem Namibiaplan der Vereinten Nationen alle relevanten politischen Kräfte des Landes angemessen am Unabhängigkeitsprozeß Namibias und der politischen Willensbildung beteiligt sein müssen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Verschiedene Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen nichtstaatlicher Träger in Namibia werden derzeit geprüft. — Insofern ist Ihre Zusatzfrage damit weitgehend beantwortet. Die auf Grund der erwähnten Reise zur Zeit erörterten Projektideen betreffen den Bereich der Ausbildung. Wesentliches Ziel ist eine Hilfe zur Vorbereitung nichtweißer Fachkräfte



Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
auf den nach der Unabhängigkeit zu leistenden wirtschaftlichen Aufbau. Sowohl örtliche namibische Parteien als auch die SWAPO wurden konsultiert. Voraussetzung eines jeden Projekts in Namibia ist parteipolitische Neutralität etwaiger namibischer Trägerorganisationen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003710900
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Günter Verheugen (SPD):
Rede ID: ID1003711000
Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage, mir zu sagen, welche deutschen nichtstaatlichen Organisationen nach Ihrer Meinung geeignet sind, in Namibia Entwicklungshilfe zu leisten?
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Herr Verheugen, als Träger für ein Berufsbildungsprojekt in Namibia ist zur Zeit die Otto-Benecke-Stiftung im Gespräch.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003711100
Eine weitere Zusatzfrage.

Günter Verheugen (SPD):
Rede ID: ID1003711200
Herr Staatssekretär, in welcher Weise, wenn überhaupt, fördert die Bundesregierung die Absicht nichtstaatlicher Organisationen in Namibia?
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Verzeihung, Herr Präsident, mir ist der Sinn der Frage nicht ganz klar. Bezieht sich die Frage auf bereits im Gange befindliche Maßnahmen?

Günter Verheugen (SPD):
Rede ID: ID1003711300
Ja, auf im Gange befindliche Maßnahmen.
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Dann muß ich einen kleinen Moment um Geduld bitten. — Herr Verheugen, gegenwärtig wird mit einer Auftragssumme von 375 000 DM bereits ein Vorhaben der Deutschen Welthungerhilfe zur Förderung der ländlichen Viehhaltung gefördert.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003711400
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Ingomar Hauchler (SPD):
Rede ID: ID1003711500
Herr Staatssekretär, uns ist bekannt, daß die Bundesregierung am 30. November den Außenminister der Republik Südafrika empfängt. Meine Frage ist: Wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit an diesen Gesprächen teilnehmen, und inwieweit wird die Bundesregierung in diesen Gesprächen dem Außenminister der Republik Südafrika konkrete Maßnahmen ankündigen und darlegen, inwiefern die Bundesregierung die Resolution 435 der Vereinten Nationen mit ihren Maßnahmen durchzusetzen gedenkt?
Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hauchler, bisher liegt kein Wunsch des südafrikanischen Außenministers für ein Gespräch mit der Leitung des BMZ vor. Die weitere Frage betrifft die Kompetenz des Auswärtigen Amtes.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003711600
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Der Fragesteller der Fragen 11 und 12, Abgeordneter Dr. Soell, hat seine Fragen zurückgezogen.
Wir kommen zu den Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Reuschenbach. Ist der Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe dann die Frage 15 des Abgeordneten Krizsan auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich finanziell an den Vorbereitungen der Winterolympiade 1992 zu beteiligen, falls das IOK sich für den Austragungsort Berchtesgaden entscheidet, und ist in diesem Zusammenhang ein weiterer Straßenausbau vorgesehen?
Bitte sehr.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID1003711700
Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, welche Kosten im Zusammenhang mit Olympischen Spielen in Berchtesgaden entstehen würden und wie diese finanziert werden sollen. Sie ist deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, Aussagen darüber zu machen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie sich daran beteiligen würde. Dies gilt auch hinsichtlich des Straßenbaus.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003711800
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1003711900
Herr Staatssekretär, das verwundert mich ein bißchen. Deshalb möchte ich noch einmal nachfragen: Falls bei der Bundesregierung entsprechende Anträge gestellt würden, wären Sie dann bereit, sie zu genehmigen und zu unterstützen?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich kann nur wiederholen, was ich in meiner Antwort schon gesagt habe. Es ist nicht bekannt, welche Kosten und ob überhaupt ungedeckte Kosten anfallen. Wenn entsprechende Darlegungen unterblieben sind, braucht sich die Bundesregierung jetzt auch noch keine Gedanken zu machen, ob sie hier irgendwelche Finanzierungshilfen leisten sollte.
Vizepräsdient Wurbs: Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Krizsan.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1003712000
Herr Staatssekretär, welche Meinung vertritt denn die Bundesregierung generell zu diesem Beschluß, die Winterolympiade 1992 nach Berchtesgaden zu holen?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, hier den Beschluß des Nationalen Olympischen Komitees, das diesen Beschluß in eigener Verantwortung getroffen hat, in irgendeiner Weise zu kommentieren.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712100
Zusatzfrage des Abgeordneten Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1003712200
Herr Staatssekretär, kann das NOK und kann Berchtesgaden davon ausgehen, daß für den Fall der Vergabe der Winterspiele 1992 nach Berchtesgaden die Bundesregierung sich an



Lambinus
der eventuell notwendigen Finanzierung ebenso beteiligen wird, wie das in München 1974 der Fall war?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Lambinus, ich glaube, es ist nicht der Zeitpunkt zu irgendwelchen Spekulationen. Sie haben zu Recht gesagt, daß ja das Internationale Olympische Komitee erst noch über die Vergabe zu entscheiden hat. Diese Entscheidung wird im Jahre 1986 zu treffen sein. Bis dann ist möglicherweise auch geklärt, ob und in welcher Höhe eventueller Kostenbedarf besteht. Erst dann besteht Entscheidungsbedarf für die Bundesregierung.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712300
Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1003712400
Herr Staatssekretär, würden Sie unabhängig von den Finanzproblemen meine persönliche Auffassung teilen, daß die Olympischen Spiele in der Bundesrepublik Deutschland als einem Spannungsfeld in Europa eine großartige Möglichkeit wären, die Jugend der Welt zusammenzuführen und unserem gemeinsamen Heimatland Bayern als Werbung für den Fremdenverkehr eine dienliche Aufgabe zu erfüllen?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Spranger, Parl. Staatssekretär: Dieser Meinung möchte ich nicht widersprechen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712500
Zeitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Dr. Hauchler auf:
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der innenpolitischen Lage in Sri Lanka für die Behandlung der Anträge tamilischer Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland ziehen oder welche Konsequenzen hat sie gezogen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Spranger, Parl. Staatssekretär: Das für die Entscheidung über Asylanträge zuständige Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat Ende Juli 1983 die Entscheidung über die Asylanträge von Tamilen aus Sri Lanka vorerst ausgesetzt, um die weitere Entwicklung abzuwarten. Es hat inzwischen eine Reihe von Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen angefordert, die jedoch noch nicht vollständig vorliegen.
Dieses Verfahren der vorübergehenden Aussetzung von Entscheidungen entspricht der üblichen Praxis des Bundesamts, wenn sich die Verhältnisse in Herkunftsländern von Asylbewerbern ändern.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712600
Zusatzfrage. Bitte.

Prof. Dr. Ingomar Hauchler (SPD):
Rede ID: ID1003712700
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung die Aussetzung von Abschiebungen so lange fortsetzen, erstens bis unzweideutig geklärt ist, daß das oberste Gericht in Sri Lanka wieder arbeitet — die Richter sind j a von den Am-tern zurückgetreten —, zweitens bis sichergestellt ist, daß die Streitkräfte keine Übergriffe mehr auf die Bevölkerung machen, drittens bis die Presselage in Sri Lanka so ist, daß Sie und wir eindeutige Informationen darüber haben, daß keine Übergriffe gegen abgeschobene Asylbewerber mehr vorkommen können?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich sagte bereits, daß sich die Bundesregierung zur Zeit die Informationen beschafft, auch über Entwicklungen, die sie hier angedeutet oder vorgetragen haben. Nach Eingang der entsprechenden Stellungnahme wird die Bundesregierung entscheiden können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712800
Keine weitere Zusatzfrage.
Der Fragesteller der Fragen 17 und 18, der Abgeordnete Dr. Schmude, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Bindig auf:
Sind der Bundesregierung die Umstände bekannt, unter denen die Türkin Menci Tokul und ihre sechs Kinder aus dem Landkreis Hannover am 12. November 1983 in die Türkei abgeschoben wurden, und wurde dabei nach Meinung der Bundesregierung in allen Phasen des Verfahrens nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gehandelt?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bindig, zu dem in der Frage angesprochenen Fall liegen der Bundesregierung keine über die Presseveröffentlichungen hinausgehenden Informationen vor.
Die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung, eine Wertung der Rechtmäßigkeit des Verhaltens von Behörden der Länder in deren durch das Grundgesetz zugewiesenen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich vorzunehmen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003712900
Zusatzfrage. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID1003713000
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht doch, daß in wichtigen Fragen auch die Bundesregierung ein Interesse daran hätte, sich Informationen zu beschaffen, wie Sie z. B. mir zugänglich sind, wonach bei einem Abschiebungsverfahren Mitglieder der polizeilichen Einsatzgruppe, ohne von der Haustür Gebrauch zu machen, bei funktionierender Haustürklingel durch das Kellerfenster steigen, zunächst in mehrere fremde Wohnungen eindringen, dann in die Wohnung der Betroffenen eindringen und ohne Vorlage einer polizeilichen Legitimation oder einer sonstigen behördlichen Ordnungsverfügung die Betroffenen auffordern, zu packen, um diese mit dem Flugzeug in die Türkei abzuschieben?

(Dr. Göhner [CDU/CSU]: Ländersache!)

Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich darf nochmals betonen, daß es sich hier ausschließlich um eine Angelegenheit der Länderbehörden handelt und es nicht das Recht und erst recht nicht die Pflicht der Bundesregierung wäre, solche eindeutigen Kompetenzzuweisungen zu mißachten.

(Beifall des Abg. Dr. Göhner)





Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003713100
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID1003713200
Herr Staatssekretär, ziehen Sie denn zur Beurteilung eventuell notwendig werdender Überarbeitung bundesgesetzlicher Regelungen nicht auch Einzelfälle mit in Ihre Betrachtung ein und informieren Sie sich nicht auch deshalb über solche Fälle direkt, unmittelbar, so auch über diesen Fall, in dem die Behörden z. B. vier Kinder dieser betroffenen türkischen Familie ohne eine behördliche Ordnungsverfügung und ohne daß diese Familie die Möglichkeit hatte, ein Gericht anzurufen, weil dieses Dienstschluß hatte, ergriffen, zum Flughafen transportierten und ins Ausland verschleppt haben?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Es ist zutreffend, daß natürlich auch Einzelfälle an die Bundesregierung herangetragen werden und von ihr dann im Rahmen der Gesetze auch geprüft werden. Aber in diesem konkreten Fall bestand keine Veranlassung und war die Rechtslage derart eindeutig, daß hier die Zuständigkeit der Länder gegeben war und die Bundesregierung nicht das Recht hatte, hier in den Entscheidungsprozeß der Länder einzugreifen.

(Bindig [SPD]: Augen zu — CSU!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003713300
Das ist hier nicht zulässig. — Zusatzfrage des Abgeordneten Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID1003713400
Herr Staatssekretär, da es sich ja möglicherweise um die Verletzung eines Grundrechts handelt, weil der Ehemann dieser Türkin um Asyl nachgesucht hatte, also ein Grundrecht nach Art. 16 Abs. 3 des Grundgesetzes geltend macht: Meinen Sie nicht, daß in einem solchen Fall sehr wohl eine Verpflichtung der Bundesregierung besteht, sich dazu eine Meinung zu bilden?

(Beifall des Abg. Lambinus [SPD])

Spranger, Parl. Staatssekretär: Man kann hierüber unterschiedlicher Meinung sein. Die Bundesregierung war jedenfalls der Auffassung, in diesem Fall keine Pflicht zum Handeln zu haben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003713500
Zusatzfrage des Abgeordneten Krizsan.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1003713600
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es — ungeachtet der Kompetenzen, der Zuständigkeiten — Aufgabe auch der Bundesregierung ist, für das Ansehen der Bundesrepublik einzutreten und zu verhindern, daß solche Fälle über die Presse im Ausland bekannt werden?
Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Krizsan, nicht nur daß die Länder hier zu Recht Einwendungen erheben würden, wenn der Bund seine Kompetenzen überdehnen würde, es würde auch der Rechtslage widersprechen, wenn die Bundesregierung für sich Handlungsspielraum beanspruchen würde, der nach der Verfassungslage nicht besteht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003713700
Zusatzfrage des Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID1003713800
Herr Staatssekretär, sind Sie auf Grund der Tatsache, daß die Reiselust auch von inkompetenten Mitgliedern der Bundesregierung zugenommen hat, bereit, in die Türkei zu fliegen und sich persönlich nach der Entwicklung zu erkundigen?

(Dr. Göhner [CDU/CSU]: Zimmermann war gerade da!)

Spranger, Parl. Staatssekretär: Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit der Ausgangsfrage.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003713900
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Der Fragesteller der Fragen 20 und 21, der Abgeordnete Jäger (Wangen), hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. — Danke, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf.
Der Fragesteller der Frage 22, der Abgeordnete Fischer (Osthofen), hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Stutzer auf:
Wie will die Bundesregierung auf nationaler Ebene bei der Käfighaltung von Legehennen Korrekturen und Anpassungen mit dem Ziel vornehmen, ethische Bedenken gegen diese Haltungsform zu beseitigen, nachdem die deutsche Initiative in Brüssel für eine gemeinsame Lösung des Problems der Legehennenhaltung in Käfigen gescheitert ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID1003714000
Herr Kollege Stutzer, die EG-Kommission hatte am 6. August 1981 dem Rat auf Grund seiner Entschließung vom 22. Juli 1980 einen RichtlinienVorschlag zur Festsetzung von Mindestanforderungen zum Schutz der Legehennen in Käfigbatteriehaltung vorgelegt. Im Rat konnte jedoch keine Einigung insbesondere darüber erzielt werden, welche frei verfügbare Mindestfläche jeder Henne zu gewähren ist und innerhalb welcher Übergangsfristen die Umstellung der bestehenden Haltungen vorzusehen ist. Da die Kommission parallel Untersuchungen über die verschiedenen Legehennenhaltungsformen anstellt, beschloß der Rat anläßlich seiner Sitzung am 13./14. Juni dieses Jahres, die Ergebnisse dieser Untersuchungen abzuwarten. Er hat die Kommission aufgefordert, ihren Bericht bis zum 1. Januar 1985 vorzulegen. Der Rat will die Frage der Legehennenhaltung nach Vorliegen dieses Berichts abschließend beraten.
Die Bemühungen um eine EG-weite gemeinsame Lösung des Problems der Legehennenhaltung in Käfigen sind demnach noch nicht gescheitert. Die Bundesregierung sondiert zur Zeit, ob es möglich ist, eine begrenzte, über den nationalen Rahmen hinausgehende Regelung zu treffen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003714100
Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Abgeordneter.




Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1003714200
Herr Staatssekretär, wie viele Legehennen werden in dem größten Ihnen bekannten Eiererzeugungsbetrieb gehalten, und sind Sie mit mir der Meinung, daß Käfighaltungen in dieser Größenordnung aber auch gar nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, im Gegenteil: daß diese Betriebe mit ihrer Produktion auf dem bäuerlichen Agrarmarkt zu Wettbewerbsverzerrungen führen?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, nach dem Ergebnis der Auswertung der allgemeinen Viehzählung vom 3. Dezember 1982 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zehn Betriebe, die mehr als 200 000 Legehennen halten. Ich kenne diese Betriebe nicht aber aus eigener Anschauung. Es handelt sich dabei um gewerbliche Betriebe, die auf bäuerliche Erzeuger einen Wettbewerbsdruck ausüben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben sie also nicht nachgezählt?!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003714300
Eine zweite Zusatzfrage.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1003714400
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß es auch bei einer ordnungsgemäßen Bodenhaltung nicht zu einem erhöhten Auftreten von Krankheiten, die zwangsläufig zu einem Einsatz von Medikamenten führen würden, kommen muß, wobei ich auf den auch Ihrem Haus bekannten Bodenhaltungsbetrieb des Landwirts Heinz Finsterbusch in Hagen bei Bad Bramstedt verweisen möchte?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, die mir vorliegenden Erfahrungen mit der Bodenhaltung besagen, daß das Risiko, daß es zu einem erhöhten Auftreten von Krankheiten und damit zu einem zwangsläufig erhöhten Medikamenteneinsatz kommt, bei der Bodenhaltung doch wesentlich größer ist. Zweifellos gibt es Hühnerhalter, die auch bei Bodenhaltung mit geringem Medikamenteneinsatz auskommen. In der Regel ist jedoch bei Bodenhaltung mit einem deutlich höheren Krankheits- und Infektionsdruck zu rechnen. Viele Legehennenhalter haben damit erhebliche Schwierigkeiten.
Das hat dazu geführt, daß aus hygienischer Sicht die Käfighaltung eindeutig zu bevorzugen ist. Dem stehen jedoch die Ihnen bekannten ethologischen Probleme, Probleme des Tierverhaltens, entgegen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003714500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID1003714600
Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, daß die entsprechenden wissenschaftlichen Kapazitäten in Deutschland die Frage nach der artgerechten Haltung der Legehennen seit über zehn Jahren nicht beantworten können, frage ich Sie: Wie lange, glauben Sie, wird die Antwort ausstehen, wenn nun die gesamte europäische Forschungskapazität auf diesem Gebiet zusammengefaßt wird?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Löffler, ich glaube, daß wir durchaus schon brauchbare wissenschaftliche Ergebnisse haben und daß es richtig ist, daß wir dieser Frage weiterhin mit wissenschaftlicher Begleitung nachgehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003714700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Oostergetelo, bitte.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID1003714800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im Nachbarland Holland mittlerweile in der zweiten Kammer schon ein Gesetz mit dem Ziel eingebracht worden ist, die Käfighaltung zu verbieten?

(Zuruf von der CDU/CSU: Und ist Ihnen bekannt, daß es abgelehnt wird?)

Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Mir ist nicht bekannt, daß dort ein solcher Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Ich kann auch nichts über die Aussichten und die Absichten sagen, die mit einem solchen Gesetzentwurf verfolgt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003714900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.

Wolf-Michael Catenhusen (SPD):
Rede ID: ID1003715000
Ist es richtig, Herr Staatssekretär, daß es in der Forschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig einen Forschungsauftrag zur Humanisierung des Arbeitslebens von Legehennen gibt?

(Heiterkeit)

Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, ob die Frage ernstgemeint ist.

(Catenhusen [SPD]: Doch, doch!)

— Ich glaube nicht, daß der Forschungsauftrag so formuliert ist. Daß es Forschungsaufträge gibt, ist klar.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003715100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Stutzer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Volierenhaltung, und entsprechen Berichte den Tatsachen, daß diese Haltungsform unhygienisch und auch nicht tierschutzgerecht ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, die Bundesregierung fördert zur Zeit im Rahmen eines Modellvorhabens drei Betriebe, die die Volierenhaltung von Legehennen unter Praxisbedingungen erproben. Äußerungen, daß die Gefahr z. B. von Verwurmungen nicht ausgeschlossen werden könne und größer sei als bei anderen Systemen, sind der Bundesregierung bekannt. Es ist jedoch verfrüht, ein abschließendes Urteil zu fällen. Da keines der bekannten Haltungssysteme als uneingeschränkt tierschutzgerecht bezeichnet werden kann, gilt es, Vor- und Nachteile in allen Bereichen der Haltungssysteme abzuwägen. Sollte sich ein erhöhtes Hygienerisiko herausstellen, wird dies den möglichen Vorteilen der Befriedigung auch solcher Verhaltensweisen, die in anderen Systemen beeinträchtigt sind, gegenüberzustellen sein.




Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003715200
Zusatzfrage? — Bitte.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1003715300
Herr Staatssekretär, ich habe Verständnis, daß Sie noch nicht zu einem abschließenden Urteil gekommen sind. Ich frage Sie aber dennoch: Welche Erfahrungen sind in der Schweiz gemacht worden, die, wenn ich richtig unterrichtet bin, als erstes Land die moderne Form der Volierenhaltung eingeführt hat? Und welche Berichte haben Sie aus dem Versuchsbetrieb in Eddelak erhalten, die wohl zunächst als Zwischenberichte zu werten sind?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, ich kann so kurzfristig nicht von hier über die ersten Erfahrungen berichten, die in der Schweiz in der Volierenhaltung als verbesserter Form der Bodenhaltung gemacht worden sind. Ich würde Ihnen aber gern anbieten, darüber weitere Informationen einzuholen.
In dem von Ihnen genannten Betrieb wurde im Rahmen der vom Bundesernährungsministerium geförderten Modellvorhaben eine Volierenhaltung eingerichtet. Die bisher vorliegenden ersten Erfahrungen zeigen, daß die von der Bodenhaltung bekannten Schwierigkeiten auch bei der Volierenhaltung durchaus auftreten können. Nachdem die Hennen erst etwa sieben Monate eingestallt sind, wäre es aber auch verfrüht, endgültige Auskünfte darüber zu geben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003715400
Zusatzfrage? — Bitte.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1003715500
Herr Staatssekretär, nehmen in den Versuchsbetrieben die Hennen die vorgesehenen Legenester an? Und können Sie Berichte bestätigen, nach denen die Hennen die meiste Zeit auf den Stangen verbringen und wenig Zeit zum notwendigen Scharren haben?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, sowohl die Schweizer als auch die deutschen Erfahrungen zeigen, daß es bei Volierenhaltung schwierig ist, die Junghennen an die Annahme der Legenester zu gewöhnen. In den vom Bundesernährungsministerium geförderten Modellvorhaben haben die Legehennen Gelegenheit zum Scharren. Falls die von Ihnen erwähnten Berichte zutreffen, wonach die Hennen mehr Zeit auf den Stangen verbringen und nur wenig scharren, kann hieraus noch kein Urteil über das Wohlbefinden der Tiere gefällt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003715600
Zusatzfrage des Abgeordneten Oostergetelo.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID1003715700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei dem Bemühen, eine artgerechte Haltung zu ermöglichen, das auch auf EG-Ebene voranzutreiben? Und ist die Bundesregierung bereit, z. B. bei Käfighaltung wenigstens die Räumlichkeiten für die einzelnen Tiere zu vergrößern und hier in Europa voranzugehen und nicht immer mit ökonomischen Sachzwängen zu argumentieren, daß dann die Eier in anderen Ländern erzeugt würden? Ist die Bundesregierung bereit, dieses Risiko auf sich zu nehmen?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Oostergetelo, in meiner Antwort auf die erste Frage des Kollegen Stutzer habe ich die Bemühungen innerhalb der EG, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, geschildert. Diese Bemühungen werden sehr stark gerade auch von der Bundesregierung gefördert und vorangetrieben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003715800
Zusatzfrage des Abgeordneten Löffler. — Meine Damen und Herren, ich glaube, mit dieser Frage dürfte das Problem wohl hinreichend behandelt sein.
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID1003715900
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die artgerechte Haltung von Legehennen weniger eine Frage der Wissenschaft ist als eine Frage der Rentabilität und damit des Profites der Halter?
Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär: Ich teile diese Auffasusng nicht, Herr Kollege Löffler. Ich bin schon der Meinung, daß wir auch auf Grund wissenschaftlicher Ergebnisse uns bemühen sollten, Verhältnisse zu schaffen, die aus Tierschutzgründen erträglich sind.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003716000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Franke zur Verfügung.
Der Fragesteller der Frage 25, der Abgeordnete Grünbeck, hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 — des Abgeordneten Grünbeck — auf:
Sind Informationen zutreffend, nach denen arbeitslose Lehrer, wenn sie an Volkshochschulen tätig sind, das dort erzielte Einkommen in voller Höhe auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung angerechnet bekommen, wogegen beschäftigte Lehrer einen Freibetrag von DM 2 400 auf Nebeneinkommen aus Tätigkeit an Volkshochschulen erhalten?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1003716100
Herr Kollege Grünbeck, Einkommen, das ein arbeitsloser Lehrer aus einer Nebentätigkeit an einer Volkshochschule erzielt, wird auf das Arbeitslosengeld lediglich zur Hälfte angerechnet, soweit es nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten 15 DM wöchentlich, das sind 65 DM monatlich, übersteigt. Als Werbungskosten werden alle Aufwendungen berücksichtigt, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung des Einkommens aus der Nebentätigkeit dienen. Arbeitslosengeld und Nebenverdienst dürfen allerdings zusammen 80 vom Hundert des letzten pauschalierten Nettoarbeitsentgeits nicht überschreiten.
Diese Regelung ist auf die Besonderheiten der Arbeitslosenversicherung zugeschnitten. Dies schafft einerseits einen Anreiz für den Arbeitslo-



Parl. Staatssekretär Franke
sen, eine Nebentätigkeit auszuüben und damit die Verbindung zum Arbeitsleben zu erhalten, berücksichtigt aber andererseits, daß ein Arbeitsloser, der eine Nebentätigkeit ausübt, nur teilarbeitslos ist und deshalb keine volle Lohnersatzleistung beanspruchen kann.
Der von Ihnen genannte Freibetrag hat lediglich im Steuerrecht Bedeutung. Danach sind Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Erzieher steuerfrei. Als Aufwandsentschädigung sind Einnahmen aus der Nebentätigkeit als Erzieher bis zur Höhe von insgesamt 2 400 DM im Jahr anzusehen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003716200
Zusatzfrage des Abgeordneten Grünbeck.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1003716300
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß auch steuerrechtliche Regelungen soziale Gerechtigkeit als Ziel haben müßten, und müßte man dann nicht systemgerecht dem arbeitslosen Lehrer den gleichen Freibetrag zugestehen wie dem Lehrer, der Einnahmen aus Nebentätigkeit im Rahmen der Volkshochschulbildung zu verzeichnen hat?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Grünbeck, diese Sachverhalte sind nicht miteinander vergleichbar. Denn im Falle der Arbeitslosigkeit wird j a eine Sozialleistung gewährt, und im Falle des Steuerfreibetrags ist eigenes Einkommen vorhanden. Hinzu kommt, daß auch dem Lehrer, der in dem Kalenderjahr, in dem er arbeitslos geworden ist, nebenberufliche Tätigkeiten als Erzieher ausgeübt hat, die gesamte Aufwandsentschädigung zusteht.
Ich darf nur zur Illustration einmal einen Auszug des § 3 des Einkommensteuergesetzes zitieren:
Steuerfrei sind ...
— ich sage das stichwortartig —
Leistungen aus einer Krankenversicherung ...
Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen ...
Geldleistungen nach § 1240 der Reichsversicherungsordnung .. .
das Mutterschaftsgeld .. . Dann heißt es weiter:
... das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld, die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld sowie die übrigen Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden ...
Dann gibt es noch einen langen Katalog von steuerfreien Einnahmen. Ich möchte das hiermit erst einmal bewenden lassen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003716400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Beckmann.

Klaus Beckmann (FDP):
Rede ID: ID1003716500
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die beschäftigten Lehrer angesichts der hohen Zahl arbeitsloser Lehrer auf ihre Nebentätigkeit an Volkshochschulen ganz verzichten und die Volkshochschulen statt ihrer arbeitslose Lehrer einstellen sollten?
Franke, Parl. Staatssekretär: Uneingeschränktes Ja.

(Beckmann [FDP]: Ich bedanke mich!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003716600
Eine Bemerkung, Herr Abgeordneter Grünbeck. Ich bitte mir doch zu verstehen zu geben, wenn Sie eine zweite Zusatzfrage stellen wollen. Wenn Sie zum Beantworter hinschauen, kann ich das nicht erkennen. Sonst hätte ich Sie selbstverständlich vorher drangenommen, um die zweite Frage zu stellen. Bitte schön, zweite Zusatzfrage.

Josef Grünbeck (FDP):
Rede ID: ID1003716700
Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß dann, wenn der arbeitslose Lehrer Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte durch die Tätigkeit seiner Ehefrau, hat, im Fall der Zusammenveranlagung ihm der gleiche Steuerfreibetrag zusteht wie einem beschäftigten Lehrer?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Grünbeck, ich muß Sie um Verständnis bitten, daß ich die steuertechnischen Fragen mangels eigener Kompetenz hier nicht für die Bundesregierung beantworten kann. Aber ich bin gerne bereit, Ihnen diese Ihre letzte Frage in Kürze schriftlich zu beantworten. Das sind steuertechnische Fragen, die in die Zuständigkeit des Finanzministeriums gehören. Ich bekenne freimütig, daß das so kompliziert ist, daß ich darauf im Augenblick nicht konkret antworten kann.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003716800
Zusatzfrage des Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID1003716900
Herr Staatssekretär, nachdem Sie sich kritisch zu der Tatsache geäußert haben, daß zahlreiche Lehrer in der Bundesrepublik, von denen man j a gelegentlich hört, daß sie über ihre Pflichtstundenzahl klagen, nach Ableistung ihrer Pflichtstunden nebenberuflich in Volkshochschulen unterrichten, frage ich Sie: Sind Sie auch bereit zu sagen, was die Bundesregierung gegen diesen Mißstand zu unternehmen gedenkt?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Heyenn, das ist eine schwer zu beantwortende Frage. Das ist die Frage — ich darf an viele Diskussionen erinnern, die wir in dem zuständigen Ausschuß geführt haben — nach Überstunden, nach Verteilung von Arbeit. Ich darf auch an die Diskussionen erinnern, die wir gerade heute noch anläßlich eines Anhörungsverfahrens im zuständigen Fachausschuß über Vorruhestandsregelungen geführt haben. Ich glaube, daß wir diesen Gesamtkomplex bei der Debatte im zuständigen Fachausschuß ansprechen sollten, und ich erkläre hier ein-



Parl. Staatssekretär Franke
deutig für die Bundesregierung, daß sie natürlich für alle Anregungen offen ist. Sie wird im Zusammenhang mit der Regelung, über die ich gerade gesprochen habe, prüfen, ob diese Anregungen realisierbar sind, um Ihrem Petitum nachkommen zu können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003717000
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Ich rufe Frage 27 des Abgeordneten Gilges auf:
Wie viele Fälle aus den Jahren 1981 und 1982 sind der Bundesregierung bekannt, die gegen das Verbot der Kinderarbeit (§ 5 JArbSchG) verstoßen?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gilges, sind Sie damit einverstanden, daß ich Frage 27 und Frage 28 gemeinsam beantworte?

(Gilges [SPD]: Ja!)

— Danke schön.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003717100
Dann rufe ich auch Frage 28 des Herrn Abgeordneten Gilges auf:
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen nach § 6 JArbSchG Ausnahmen von Aufsichtsbehörden erteilt bzw. abgelehnt wurden?
Franke, Parl. Staatssekretär: In den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht der Länder werden für das Jahr 1980 822 Beanstandungen gegen das Verbot der Kinderarbeit im Jugendarbeitsschutzgesetz angegeben.
In den Jahresberichten für das Jahr 1981 wird nur die Gesamtzahl der Beanstandungen gegen alle Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes mitgeteilt; sie liegt bei rund 29 000. Die Gesamtzahl wird jedoch nicht nach einzelnen Beschäftigungsverboten und -beschränkungen aufgeschlüsselt, so daß ich eine Zahl der von den Aufsichtsbehörden der Länder festgestellten Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit für das Jahr 1981 nicht nennen kann.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht vom 30. April 1979 über die Neuregelung des Verbots der Beschäftigung von Kindern in den §§ 5 und 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes — siehe hierzu die Bundestagsdrucksache 8/2794 — die Zahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes genannt. Danach wurden für die Jahre 1977 und 1978 insgesamt 2 280 Genehmigungen erteilt; abgelehnt wurden 158 Anträge. Neuere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003717200
Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? — Bitte sehr.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1003717300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franke, die Organisation Terre des Hommes berichtet in einer Broschüre darüber, daß es in der
Bundesrepublik mindestens 300 000 Kinder gibt, die abhängig arbeiten; das Ehepaar von der Haar kommt zu den gleichen Ergebnissen. Wie erklären Sie sich eigentlich die Diskrepanz zwischen diesen in Broschüren und Büchern öffentlich verbreiteten Zahlen und den von Ihnen dargestellten Zahlen?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung sind solche Veröffentlichungen bekannt. Sie stammen aus dem Jahre 1980. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat bereits im Jahre 1980 die Aufsichtsbehörden der Länder, die die Einhaltung des Verbots der Kinderarbeit überprüfen, um Stellungnahme zu der Zahl von 300 000 Fällen verbotener Kinderarbeit im Jahr gebeten. Die Länder haben mitgeteilt, es gäbe keine Anhaltspunkte für die Zahl.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erkärt, daß wirklich gesichertes Material über die Zahl der Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit nicht vorhanden ist.

Konrad Gilges (SPD):
Rede ID: ID1003717400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franke, sind Ihnen Fälle bekannt, daß Versprechungen bezüglich Lehrstellen gemacht werden und daß Kinder in diesem Zusammenhang zu Hilfsarbeiten herangezogen werden? Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit in § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Können Sie einige dieser Fälle nennen?
Franke, Parl. Staatssekretär: Diese Fälle sind mir nicht bekannt. Wenn Ihnen solche Fälle bekannt sein sollten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie mir zugänglich machten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1003717500
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde angelangt. Die nicht aufgerufenen Fragen werden, soweit sie nicht zurückgezogen worden sind*), schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 25. November 1983, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.