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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/31 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1995A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 1995 B Abwicklung der Tagesordnung 1995 B Begrüßung einer Delegation der Nationalversammlung der Republik Korea . . . 2011 B Aktuelle Stunde betr. die militärische Intervention in der Republik Grenada durch die Vereinigten Staaten von Amerika und einige karibische Staaten Frau Gottwald GRÜNE 1995 B Klein (München) CDU/CSU 1996 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 1997 B Genscher, Bundesminister AA 1998A Wischnewski SPD 1999 D Dr. Stercken CDU/CSU 2000 B Ronneburger FDP 2001 B Dr. Holtz SPD 2002 B Dr. Abelein CDU/CSU 2003 A Herterich SPD 2003 D Lamers CDU/CSU 2005 A Fischer (Frankfurt) GRÜNE 2006 A Dr. Müller CDU/CSU 2006 C Vizepräsident Frau Renger 2006 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof — Drucksache 10/61 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/471 — 2007 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren — Drucksache 10/182 — Tillmann CDU/CSU 2008 A Ibrügger SPD 2009 B Hoffie FDP 2011 D Drabiniok GRÜNE 2013 B Dr. Dollinger, Bundesminister BMV . . 2014 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Kraftfahrzeugemissionen — Drucksache 10/469 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Notmaßnahmen gegen das Waldsterben durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Kraftfahrzeugen — Drucksache 10/536 — Antretter SPD 2016A Hanz (Dahlen) CDU/CSU 2018 B Baum FDP 2020 B Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 2022 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 2024 D Lennartz SPD 2027 A Hoffie FDP 2030 A Schmidbauer CDU/CSU 2031 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen — Drucksache 10/197 — Grunenberg SPD 2033 A Kittelmann CDU/CSU 2036 A Beckmann FDP 2038 D Schwenninger GRÜNE 2040 A Möllemann, Staatsminister AA 2041 C Dr. Hüsch CDU/CSU 2043 C Ewen SPD 2045A Dr. von Geldern CDU/CSU 2046A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Ergänzung des Auftrags des 1. Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/520 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ergänzung des Auftrags des 1. Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/521 — Dr. Struck SPD 2065A Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 2067 C Hoss GRÜNE 2071 B Baum FDP 2073 A Schröder (Hannover) SPD 2075A Dr. Hüsch CDU/CSU 2076 A Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen — Drucksache 10/327 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 2076 D Schäfer (Offenburg) SPD 2079 B Dr. Laufs CDU/CSU 2082 A Frau Dr. Hickel GRÜNE 2084 B Dr. Hirsch FDP 2087 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zweiten Protokoll vom 17. Februar 1983 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 10/461 — 2089 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen von 1983 und zur Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1976 — Drucksache 10/462 — 2089 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau — Drucksache 10/460 — 2089 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über Fortschritte auf dem Wege zu einer gemeinsamen Verkehrspolitik — Binnenverkehr — — Drucksachen 10/358 Nr. 93, 10/473 — . 2089 C Fragestunde — Drucksache 10/507 vom 21. Oktober 1983 — Schäden durch die Luftverunreinigung über das Baumsterben hinaus MdlAnfr 70 21.10.83 Drs 10/507 Frau Blunck SPD Antw PStSekr Spranger BMI . . 2047C, 2048A, B ZusFr Frau Blunck SPD 2048A,B Konsequenzen aus der Waldschadenserhebung 1983 und Maßnahmen gegen die Luftverunreinigung MdlAnfr 65 21.10.83 Drs 10/507 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Spranger BMI . 2048 C, D, 2049A, B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 III ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 2048 C, D ZusFr Frau Blunck SPD 2049 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2049 B Industriespionage, insbesondere zugunsten der Rüstung im Ostblock, durch Ostagenten MdlAnfr 72 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI . 2049 C, D, 2050A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 2049D, 2050A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 2050 A ZusFr Gansel SPD 2050 A ZusFr Frau Simonis SPD 2050 A Aufschlüsselung der in der sogenannten Bürgerinformation „Kommunistische Einflußnahme auf die Protestbewegung — Ein Beitrag zum Triumph des Sozialismus im Weltmaßstab" aufgeführten „beeinflußten Organisationen" MdlAnfr 73, 74 21.10.83 Drs 10/507 Paterna SPD Antw PStSekr Spranger BMI 2050 C, D, 2051 A, B, C, D, 2052A,B,C,D, 2053A,B,C,D, 2054A,B,C,D, 2055A,B ZusFr Paterna SPD 2050D, 2053C,D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 2051 A ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 2051 A ZusFr Frau Simonis SPD 2051 B ZusFr Jungmann SPD 2051C, 2054 B ZusFr Catenhusen SPD 2051D, 2054A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD 2052A, 2054 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 2052A, 2055 D ZusFr Oostergetelo SPD 2052 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 2052 B ZusFr Broll CDU/CSU 2052 C ZusFr Gansel SPD 2052 D ZusFr Dr. Hirsch FDP 2052D, 2054 C ZusFr Frau Zutt SPD 2053A, 2054 C ZusFr Krizsan GRÜNE 2054 A ZusFr Frau Blunck SPD 2055 B Ermordung des ugandischen Abgeordneten Sambatia im Oktober 1983 MdlAnfr 6 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA . . 2055C, D, 2056 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . . 2055D, 2056A Vorführung des Films „Die weiße Rose" durch das Goethe-Institut im Ausland MdlAnfr 7 21.10.83 Drs 10/507 Frau Simonis SPD Antw StMin Möllemann AA . 2056 B, C, 2057A, B ZusFr Frau Simonis SPD 2056 C ZusFr Gansel SPD 2057 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 2057 B Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland, auf die ausschließlich friedliche Nutzung der in EG-Staaten gelieferten spaltbaren Stoffe, insbesondere des Plutoniums für den französischen Brüter Super-Phénix, hinzuwirken MdlAnfr 8 21.10.83 Drs 10/507 Catenhusen SPD Antw StMin Möllemann AA . . . 2057D, 2058A ZusFr Catenhusen SPD 2058 A Verhalten der Bundesregierung gegenüber der Türkei angesichts der dortigen Folterungen, insbesondere von Kindern, und der Äußerungen türkischer Behörden über Einrichtungen und Aktionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 9, 10 21.10.83 Drs 10/507 Immer (Altenkirchen) SPD Antw StMin Möllemann AA . . . . 2058 B, C, D, 2059 A,B,C,D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . 2058 C, 2059 B ZusFr Schreiner SPD 2058 D ZusFr Frau Blunck SPD 2059 A ZusFr Jungmann SPD 2059 C ZusFr Dr. Penner SPD 2059 D Interpretation der Formulierung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung im Kommuniqué über den Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien; Gespräche mit anderen Nahost-Staaten, insbesondere mit Israel MdlAnfr 14, 15 21.10.83 Drs 10/507 Gansel SPD Antw StMin Möllemann AA . . . 2060 A, B, C, D, 2061 A, B, C, D, 2062 A, B, C, D, 2063 A, B, C, D, 2064 A ZusFr Gansel SPD . . . . 2060B, 2062 D, 2063 C ZusFr Jungmann SPD 2060C, 2063 C ZusFr Frau Simonis SPD 2060 D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 2061A ZusFr Dr. Feldmann FDP . . . . 2061 B, 2064A ZusFr Paterna SPD 2061B, 2063 B ZusFr Brück SPD 2061 C ZusFr Kuhlwein SPD 2061 D ZusFr Krizsan GRÜNE 2062 A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 2062A, 2063 D ZusFr Schlaga SPD 2062 C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Lieferung deutscher Rüstungsgüter an Saudi-Arabien MdlAnfr 16 21.10.83 Drs 10/507 Jungmann SPD Antw StMin Möllemann AA . . . . 2064 B, C, D ZusFr Jungmann SPD 2064C, D Nächste Sitzung 2089 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 2091* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 2091* B Anlage 3 Einbringung einer Resolution bei den Vereinten Nationen gegen die Verschlechterung der Menschenrechtssituation in El Salvador angesichts der jüngsten Ermordung von Gewerkschaftsführern MdlAnfr 11, 12 21.10.83 Drs 10/507 Egert SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2092* B Anlage 4 Entsendung eines Botschafters nach El Salvador MdlAnfr 13 21.10.83 Drs 10/507 Waltemathe SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2092* B Anlage 5 Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Saudi-Arabien MdlAnfr 17, 18 21.10.83 Drs 10/507 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2093* A Anlage 6 Darstellung der Ostverträge und Hinweise auf den Deutschland-Vertrag in den deutsch-amerikanischen Schulbuchempfehlungen MdlAnfr 19 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2093* C Anlage 7 Wahrung der Rechte und des Schutzes aller deutscher Staatsangehörigen durch die Bundesrepublik Deutschland in dem Abkommen der Europäischen Gemeinschaft mit Jugoslawien MdlAnfr 20 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2093* D Anlage 8 Zustimmung der UdSSR zur Freilassung von Rudolf Hess und Verwendung der freiwerdenden Mittel zugunsten von Härtefällen unter den NS-Opfern MdlAnfr 21 21.10.83 Drs 10/507 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 2094* A Anlage 9 Ursachen des Waldsterbens und Durchsetzung kurzfristig wirkender Maßnahmen zur Rettung der Wälder MdlAnfr 41 21.10.83 Drs 10/507 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 2094* B Anlage 10 Wochen ohne Kabinettsitzungen seit der Wahl des Bundeskanzlers am 29. März 1983 MdlAnfr 42 21.10.83 Drs 10/507 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 2095* A Anlage 11 Besuch des Stands des rechtsextremistischen Druffel-Verlags auf der Frankfurter Buchmesse durch Bundeskanzler Kohl MdlAnfr 43, 44 21.10.83 Drs 10/507 Fischer (Osthofen) SPD SchrAntw StMin Dr. Jenninger BK . . . 2095* B Anlage 12 Gefährdung der Ausbildungsqualität und der Einsatzbereitschaft des THW wegen fehlender Mittel MdlAnfr 49, 50 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 2095* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 V Anlage 13 Gefahren für das Grund- und Oberflächenwasser der Örtze durch Lagerung von Giftkampfstoffen unter dem Truppenübungsplatz Munster MdlAnfr 53, 54 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Struck SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 2096* C Anlage 14 Bildung einer Untersuchungskommission zur Überprüfung der Unterbringungssituation von Asylbewerbern MdlAnfr 55, 56 21.10.83 Drs 10/507 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2096* D Anlage 15 Angaben über Verwaltungsaufwand, Personalbedarf und bei Privaten entstehende Kosten durch Gesetze bei Vorlage der Entwürfe; Berichterstattung über Abweichungen nach zwei Jahren MdlAnfr 57, 58 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2097* C Anlage 16 Instrumente zur Bekämpfung des Waldsterbens; Einführung eines ,,Waldpfennigs" MdlAnfr 59, 60 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2098*A Anlage 17 Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Prüfung neuer Steuerungsinstrumente zur Luftreinhaltung; Auswirkungen neuer Steuerungsinstrumente zur Bekämpfung des Waldsterbens MdlAnfr 61, 62 21.10.83 Drs 10/507 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2098* C Anlage 18 Gemeinsame Initiativen mit der DDR und der CSSR zur Luftreinhaltung; Maßnahmen gegen das Waldsterben nach der Waldschadenserhebung 1983 MdlAnfr 63, 64 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2099* A Anlage 19 Festlegung der Grenzwerte für Kraftfahrzeug- und Kraftwerkemissionen nach der Waldschadenserhebung 1983; Vorlage eines Schadstoffabgabengesetzes MdlAnfr 68 21.10.83 Drs 10/507 Vosen SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . . 2099* C Anlage 20 Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Aufhebung des Branntweinmonopols MdlAnfr 75 21.10.83 Drs 10/507 Marschewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2100*A Anlage 21 Androhung fristloser Entlassung bei Teilnahme am Gewerkschaftstag der IG Metall durch die bundeseigenen Vereinigten Aluminiumwerke AG MdlAnfr 76, 77 21.10.83 Drs 10/507 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2100* B Anlage 22 Arbeitsplatzverluste im Zonenrandgebiet durch Verlagerung von Betrieben, insbesondere der B.A.T.-Zigarettenfabrik, nach Berlin MdlAnfr 78 21.10.83 Drs 10/507 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2100* C Anlage 23 Kosten für die Isolierungshaft von Rudolf Hess MdlAnfr 79 21.10.83 Drs 10/507 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 2101*A Anlage 24 Einfuhrbeschränkungen innerhalb der EG für Erzeugnisse aus Entwicklungsländern MdlAnfr 80 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2101*A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Anlage 25 Ersatz der Beihilfe des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft für die Bilgenentölung auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen MdlAnfr 81 21.10.83 Drs 10/507 Müller (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2101* B Anlage 26 Erwerb von Anteilen der Rheinmetall Berlin AG zur Beeinflussung der Rheinmetall GmbH durch Saudi-Arabien MdlAnfr 82 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2101*C Anlage 27 Verwendung von Sicherheitsverschlüssen bei Getränkedosen wegen der Gefahr der Verletzung durch weggeworfene Abreißverschlüsse MdlAnfr 83, 84 21.10.83 Drs 10/507 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2101* C Anlage 28 Ursachen der Unternehmenszusammenbrüche im ersten Halbjahr 1983 MdlAnfr 85 21.10.83 Drs 10/507 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2102*A Anlage 29 Unterschreitung des Sicherheitsstandards beim Export deutscher Kernkraftwerke, insbesondere in die Türkei MdlAnfr 86 21.10.83 Drs 10/507 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2102* B Anlage 30 Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern für Verteidigungs- und Angriffszwecke MdlAnfr 87 21.10.83 Drs 10/507 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2103* A Anlage 31 Vereinbarkeit der Lieferung von Panzerfahrzeugen an Saudi-Arabien mit den politischen Grundsätzen der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern MdlAnfr 88 21.10.83 Drs 10/507 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2103* B Anlage 32 Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an der deutschen Rüstungsindustrie durch Saudi-Arabien in die angekündigte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung MdlAnfr 89 21.10.83 Drs 10/507 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2103* C Anlage 33 Handwerkliche Ausbildung von epilepsiekranken Auszubildenden MdlAnfr 90 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2103* C Anlage 34 Zukunft der Stahlindustrie Japans, Europas und der USA nach Auffassung New Yorker Börsenkreise MdlAnfr 91, 92 21.10.83 Drs 10/507 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2104*A Anlage 35 Kapazität im Kraftwerksausbau, Strombedarf und Deckung des Energiebedarfs durch Kohle, Gas und Kernenergie in den nächsten zehn Jahren MdlAnfr 93, 94 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2104* B Anlage 36 Bau von Raffinerien für Rohöl in OPEC-oder Schwellenländern in den letzten Jahren; technische Weiterentwicklung der Vergasung und Verflüssigung von Steinkohle in diesen Ländern MdlAnfr 95, 96 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2104* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 VII Anlage 37 Ausweitung der industriellen Verwendung von Agraralkohol MdlAnfr 97, 98 21.10.83 Drs 10/507 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2105*C Anlage 38 Senkung des Grenzausgleichs für Eier, Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch MdlAnfr 99, 100 21.10.83 Drs 10/507 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2106*A Anlage 39 Auswirkungen des Waldsterbens auf die Forstwirtschaft sowie gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung MdlAnfr 101 21.10.83 Drs 10/507 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 2106*C Anlage 40 Renteneinbuße der Saison-Arbeiter, insbesondere in der Bau- und Forstwirtschaft, durch die geplante Neuregelung der Ausfallzeiten bei Arbeitslosigkeit MdlAnfr 102, 103 21.10.83 Drs 10/507 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2106* D Anlage 41 Gesetzliche Absicherung der Teilzeitbeschäftigung MdlAnfr 104 21.10.83 Drs 10/507 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2107* B Anlage 42 Rückgang der Kuren bei Beamten, Angestellten und Arbeitern MdlAnfr 105, 106 21.10.83 Drs 10/507 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2107* D Anlage 43 Neufassung des § 520 Abs. 1 RVO zur Vermeidung von Überzahlungen beim Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von pflichtversicherten Arbeitnehmern MdlAnfr 107 21.10.83 Drs 10/507 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2108*A Anlage 44 Steigerung des Bruttolohns und der Anzahl der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung im 1. Halbjahr 1983; Zahl der von der Senkung des Arbeitslosengeldes betroffenen Kinderlosen und Alleinstehenden MdlAnfr 108, 109 21.10.83 Drs 10/507 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 2108* B Anlage 45 Lärmbelästigung durch tieffliegende Militärflugzeuge MdlAnfr 111, 112 21.10.83 Drs 10/507 Berschkeit SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2108*C Anlage 46 Gründe für die kurzfristige Absage des „NATO-Smoke-Experiments" mit Gasgranaten auf dem Truppenübungsplatz Heuberg durch das Bundesministerium der Verteidigung am 4. August 1983 MdlAnfr 113, 114 21.10.83 Drs 10/507 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2109*A Anlage 47 Absage des NATO-Smoke-Experiments mit Rauchgasgranaten in Baden-Württemberg MdlAnfr 115, 116 21.10.83 Drs 10/507 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2109* C Anlage 48 Durchführung des NATO-Smoke-Experiments in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 117, 118 21.10.83 Drs 10/507 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2110*B VIII Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Anlage 49 Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen und Gedankengut durch Oberstleutnant a. D. Werner Zimmermann MdlAnfr 119, 120 21.10.83 Drs 10/507 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2110* C Anlage 50 Kapazitäten deutscher Hersteller der Panzertypen MARDER, GEPARD und LEO II MdlAnfr 121 21.10.83 Drs 10/507 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2111*A Anlage 51 Umbenennung der Eberhard-Finckh-Kaserne in Großengstingen MdlAnfr 122 21.10.83 Drs 10/507 Frau Dr. Vollmer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2111* B Anlage 52 Nichtbeachtung deutscher Immissionsschutzgesetze durch die US-Armee bei der Befeuerung von Kohlekraftwerken MdlAnfr 123, 124 21.10.83 Drs 10/507 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2111* C Anlage 53 Genaue Angabe der in Essensportionen enthaltenen Zutaten auf Speisezetteln der Bundeswehrkantinen MdlAnfr 125 21.10.83 Drs 10/507 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 2112*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 1995 31. Sitzung Bonn, den 27. Oktober 1983 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 28. 10. Bastian 28. 10. Böhm (Melsungen) ** 27. 10. Frau Beck-Oberdorf 28. 10. Dr. Enders * 28. 10. Haar 28. 10. Haase (Fürth) 28. 10. Haase (Kassel) 27. 10. Hedrich 28. 10. Horacek 28. 10. Frau Kelly 28. 10. Dr. Klejdzinski 27. 10. Klose 28. 10. Kolbow 27. 10. Lenzer ** 28. 10. Matthöfer 28. 10. Reents 28. 10. Schily 28. 10. Schmidt (München) ** 28. 10. Schmidt (Wattenscheid) 27. 10. Frau Schoppe 28. 10. Dr. Solms 28. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 28. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 28. 10. Stücklen 28. 10. Dr. Waffenschmidt 28. 10. Dr. Warnke 28. 10. Frau Dr. Wex 28. 10. Dr. Wittmann 28. 10. Wolfram (Recklinghausen) 28. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 26. Oktober 1983 die Stellungnahme des Bundesrates und die von der Bundesregierung beschlossene Gegenäußerung zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984 (Haushaltsgesetz 1984) übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 10/534 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 26. Oktober 1983 die Stellungnahme des Bundesrates und die von der Bundesregierung beschlossene Gegenäußerung zum Finanzplan des Bundes 1983 bis 1987 übersandt. Sein Schreiben wird als Drucksache 10/535 verteilt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union in der Zeit vom 1. April 1983 bis 30. September 1983 (Drucksache 10/453) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 13. Oktober 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Entwurf eines einheitlichen Wahlverfahrens für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Drucksache 10/358 Nr. 11) Entschließung des Europäischen Parlaments zur Informationspolitik der Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit den Direktwahlen 1984 (Drucksache 9/2418) Entschließung des Europäischen Parlaments zum einheitlichen Wahlverfahren (Drucksache 9/2436) Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festsetzung des Zeitraums für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 1984 (Drucksache 10/109) Die in Vorlage 10/376 unter Nummer 99 aufgeführte EG-Vorlage Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaft: Fernmeldewesen wird als Drucksache 10/500 verteilt. Die in Vorlage 10/376 unter Nummer 70 aufgeführte EG-Vorlage Gemeinsame Agrarpolitik: Vorschläge der Kommission wird als Drucksache 10/501 verteilt. Die in Vorlage 10/92 unter Nummer 35 aufgeführte EG-Vorlage Die neue Regelung für Kokskohle und Koks zur Versorgung der Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft wird als Drucksache 10/510 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 1 aufgeführte EG-Vorlage Energiestrategie der Gemeinschaft: Fortschritt und Leitlinien für künftige Maßnahmen wird als Drucksache 10/511 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 23 aufgeführte EG-Vorlage Vorschläge für eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe wird als Drucksache 10/512 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 25 aufgeführte EG-Vorlage Energie und Energieforschung in der Gemeinschaft: Ein Fünf-Jahres-Programm und seine Finanzierung wird als Drucksache 10/513 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 44 aufgeführte EG-Vorlage Bericht und Vorschläge über die Mittel zur Stärkung der Effizienz der Strukturfonds der Gemeinschaft wird als Drucksache 10/514 verteilt. Die in Drucksache 10/376 unter Nummer 40 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrie, die feste Brennstoffe erzeugen wird als Drucksache 10/515 verteilt. Die in Drucksache 10/358 unter Nummer 54 aufgeführte EG-Vorlage 2092* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Zweite Tranche spezifischer Gemeinschaftsmaßnahmen zur regionalen Entwicklung nach Artikel 13 der Verordnung über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (nichtquotengebundene Abteilung) — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2615/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter französischer und italienischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung bestimmter griechischer Gebiete im Zusammenhang mit der Erweiterung der Gemeinschaft — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2616/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2618/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung in einigen Gebieten der Gemeinschaft durch eine stärkere Nutzung neuer Technologien im Bereich der Stromgewinnung aus Wasserkraft und den Ausbau alternativer Energiequellen — Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten wird als Drucksache 10/516 verteilt. Die in Drucksache 10/433 unter Nummer 1 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung der integrierten Mittelmeerprogramme wird als Drucksache 10/524 verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 11 und 12): Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 26. September 1983 sechs salvadorianische Gewerkschafter von einer Todesschwadron namens „Geheimes antikommunistisches Heer" entführt worden sind, und daß die Leichen von fünf von ihnen am 7. Oktober auf einer Straße in der Nähe von San Salvador aufgefunden wurden, und wie bewertet die Bundesregierung das Wiedererscheinen von Todesschwadronen in El Salvador zu einem Zeitpunkt, da von der Regierung Wahlen in Aussicht gestellt worden sind? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf Grund der erneuten Verschlechterung der Menschenrechtssituation in El Salvador, die durch die jüngste Entführung und Ermordung von fünf Gewerkschaftsführern gekennzeichnet ist, im Rahmen der zur Zeit stattfindenden Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution dazu einzubringen? Zu Frage 11: Der Bundesregierung ist bekannt, daß am 7. Oktober 1983 in der Nähe der Hauptstadt San Salvador die Leichen der folgenden Personen aufgefunden wurden: der Generalsekretär der Gewerkschaft „Federación de El Salvador", Santiago Hernandez Jiménez, Herr Victor Manuel Quintanilla Ramas, Herr José Antonio Garcia und Frau Dr. Dora Monuz Castillo. Eine rechtsextreme Organisation namens „Brigade Maximiliano Hernandez Martinez" zeichnete für diese Morde verantwortlich. Die Bundesregierung verurteilt diese verabscheuungswürdige Tat auf das schärfste. Sie lehnt die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele entschieden ab. Die Regierung El Salvadors bemüht sich um eine Verbesserung der Situation. Präsident Magana hat im Dezember 1982 eine Menschenrechtskommission aus Vertretern von Kirche, Polizei, Gewerkschaften und unabhängigen Anwälten gegründet. Die Todesschwadronen haben es sich offenbar zum Ziel gesetzt, jegliche Normalisierung und die Rückkehr zur Demokratie, wie sie sich in der Ausarbeitung einer Verfassung und in den für 1984 in Aussicht genommenen Präsidentschaftswahlen ankündigt, zu verhindern. Die Bundesregierung fühlt sich in dieser Situation verpflichtet, den demokratischen Kräften El Salvadors jede mögliche Unterstützung zu gewähren, damit die Extremisten von rechts und links bei ihrem Kampf gegen die Demokratisierung erfolglos bleiben. Zu Frage 12: Die Bundesregierung erwartet, daß sich die gegenwärtig tagende Generalversammlung der Vereinten Nationen wie in den vergangenen Jahren im Rahmen der Erörterung menschenrechtlicher Probleme mit der Lage in El Salvador befassen und eine Resolution verabschieden wird. Die Bundesregierung wird sich für einen Text einsetzen, der die Verantwortung aller Beteiligten für die Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck bringt. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 13): Erwägt die Bundesregierung, ihre Absicht, wieder einen deutschen Botschafter nach El Salvador zu entsenden, auf Grund des durch das Wiederauftauchen von Todesschwadronen entstandenen erhöhten Sicherheitsrisikos noch einmal zu überprüfen, nachdem der frühere Botschafter wegen des zu hohen Sicherheitsrisikos zurückberufen worden war? Wie Sie wissen, wird die Bundesregierung wieder einen Botschafter nach El Salvador entsenden. Die Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2093* Sicherheitslage ist vorher, wie es der Fürsorgepflicht des Dienstherrn entspricht, geprüft worden. Diese Prüfung verlief positiv. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Hiller (Lübeck) (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 17 und 18): Wie vertragen sich die Berichte über Zusagen des Bundeskanzlers über Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien mit der Aussage der Regierungserklärung vom 5. Mai 1983, „Wir wollen immer danach handeln: Frieden schaffen mit immer weniger Waffen"? Welche vitalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland sprechen für eine ausnahmsweise Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Saudi-Arabien gemäß den „politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern"? Zu Frage 17: Bisher ist über die Lieferung von Waffen nach Saudi-Arabien noch nicht entschieden worden. Es ist vereinbart, daß „eine saudiarabische Expertengruppe die Bundesrepublik Deutschland besucht, um bei den Gesprächen erörterte Möglichkeiten der Lieferung deutscher Rüstungsgüter, die für die Verteidigung bestimmt sind, zu prüfen, soweit sie den saudi-arabischen Bedürfnissen entsprechen". Erst wenn die saudische Seite den Wunsch äußern sollte, im Rahmen der Lieferung von Rüstungsgütern auch Waffen zu beziehen, deren Ausfuhr nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz genehmigt werden muß, wird die Möglichkeit von Lieferungen geprüft werden. Die Genehmigung der Ausfuhr von Waffen würde nicht im Widerspruch zu der von der Bundesregierung auch für Europa verfolgten Politik stehen, ein Gleichgewicht auf möglichst niedrigem Niveau der Rüstung zu schaffen. Die Bundesregierung hofft auf eine entsprechende Regelung auch für den Nahen Osten. Solange eine solche Regelung nicht gefunden worden ist, muß jedes Land die Möglichkeit haben, sich angemessen zu verteidigen. Diese Möglichkeit nimmt die Bundesregierung auch für die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch. Zu Frage 18: Bei der Beantwortung dieser Frage wird jedoch zu berücksichtigen sein, daß Saudi-Arabien nicht nur der wichtigste Öllieferant der westlichen Welt ist. Das Land ist auch ein wichtiges stabilisierendes Element und ein Ordnungsfaktor in einem Gebiet, an dessen Stabilität die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie ihre Partner im Atlantischen Bündnis ein vitales außen- und sicherheitspolitisches Interesse haben. Die saudische Nahostpolitik zielt auf die Beilegung des Nahost-Konflikts auf friedlichem Weg ab. Saudi-Arabien hat es erreicht, daß seine maßvollen Vorschläge im Fez-Plan von allen übrigen arabischen Staaten und der PLO übernommen wurden. Darüber hinaus ist Saudi-Arabien ein wichtiger Kreditgeber, der gerade wieder bewiesen hat, daß er bereit ist, in einer schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Situation Beiträge zur Stabilität des Weltwährungssystems zu leisten. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 19): Wie erklärt und beurteilt die Bundesregierung, daß auch in der dritten Auflage der deutsch-amerikanischen Schulbuchempfehlungen die Ostverträge in ihrer Konsequenz für Deutschland falsch dargestellt werden und die neu aufgenommenen Hinweise auf den Deutschlandvertrag und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 ausgerechnet im englischsprachigen Text fehlen? Zu den von Ihnen angesprochenen „Empfehlungen zur Darstellung der Geschichte nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika" hat die Bundesregierung wiederholt festgestellt, daß es sich um wissenschaftliche Arbeiten handelt, die gemeinsam von deutschen und amerikanischen Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Auswahl der Themen, Arbeitsform und Zusammensetzung der jeweiligen Wissenschaftlergruppe erfolgte ohne amtliche Einflußnahme und in eigener Verantwortung der Wissenschaftler. Die rechtliche Bedeutung der Ostverträge mag in den Empfehlungen etwas knapp behandelt worden sein. Von einer — wie Sie glauben — falschen Darstellung ihrer Konsequenz für Deutschland kann jedoch nicht gesprochen werden. Zur Verdeutlichung ist in der 3. Auflage bekanntlich das Nachwort des Herausgebers hinzugefügt worden. Nach Mitteilung des Georg Eckert-Instituts ist die amerikanische Seite gebeten worden, bei der von ihr vorgenommenen Veröffentlichung des Empfehlungstextes in den USA ein gleichartiges Nachwort aufzunehmen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 20): Auf welche Weise sind die Rechte aller deutschen Staatsangehörigen und die Wahrung der Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland zu ihren Gunsten in dem Abkommen der Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft mit Jugoslawien gesichert? Die Rechte der deutschen Staatsangehörigen sind in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Jugoslawien dadurch gewährleistet, daß in Art. 44 des Kooperationsabkommens ausdrücklich eine Gleichbehand- 2094* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 lung der — wie es dort heißt — „Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten" der EG mit jugoslawischen Staatsangehörigen stipuliert wird. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 21): Sieht die Bundesregierung eine Chance, die Regierung der UdSSR unter dem Gesichtspunkt sinnvoller Mittelverwendung zugunsten von Härtefällen unter den Opfern der NS-Verfolgung dazu zu bewegen, der Freilassung von Rudolf Hess durch Schließung des Alliierten Militärgefängnisses zuzustimmen, so daß während seiner weiteren Lebenszeit die freiwerdenden Mittel (1983 voraussichtlich etwa 1,2 Millionen DM) für Härtefälle unter den NS-Verfolgten zur Verfügung gestellt werden können? Die Sowjetunion widersetzt sich der Haftentlassung von Rudolf Hess mit der Begründung, eine Freilassung von Rudolf Hess würde auf einem falschen Verständnis von Menschlichkeit beruhen. Viele Völker, die unter dem Hitlerregime gelitten hätten, würden einen solchen Schritt nicht verstehen. Hess selbst habe bisher keine Reue gezeigt. Auch könne seine Freilassung nazistischen Kräften als Ermutigung dienen. Angesichts dieser Begründung hält es die Bundesregierung für höchst unwahrscheinlich, daß die Regierung der UdSSR mit dem Argument einer sinnvollen Mittelverwendung für Härtefälle unter den NS-Verfolgten dazu bewegt werden könnte, ihre starre Haltung zu revidieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 41): Welche Erkenntnisse hat die Konferenz der Europäischen Gemeinschaft in Karlsruhe über die Ursachen des Waldsterbens für die Bundesregierung gebracht, und welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen der EG kurzfristig wirkende Maßnahmen zur Rettung der Wälder durchzusetzen? Es ist umstritten, daß die Waldschäden unter den Ländern der EG in der Bundesrepublik Deutschland bislang das größte Ausmaß angenommen haben. Die Bundesregierung hat deshalb im Laufe dieses Jahres eine Reihe von Maßnahmen auf nationaler Ebene eingeleitet, um die Ursachen der Schäden durch Forschungen näher zu ergründen und durch eine Senkung der Emissionen von Luftschadstoffen die Belastungen zu verringern. Es ist aber auch wiederholt deutlich gemacht worden, daß nationale Maßnahmen allein — und seien sie noch so weitgehend — nicht imstande sein werden, die fortschreitende Schädigung unserer Wälder zu stoppen. Denn z. B. ca. 50% des in der Bundesrepublik Deutschland niedergehenden Schwefeldioxids stammt von außerhalb. Ein durchgreifender Erfolg beim Abbau der Belastung durch Luftverunreinigungen kann deshalb nur erreicht werden, wenn in allen Staaten West- und Osteuropas die Emissionen eingeschränkt werden. Die Bundesregierung unterstützt daher entschieden alle Anstrengungen, die im internationalen Bereich zur Verminderung der Luftverschmutzung gemacht werden. In der EG sind an diesbezüglichen Regelungen, die z. Z. durch die Kommission vorbereitet werden, hervorzuheben: a) Richtlinie zur Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen b) Richtlinie über Großfeuerungsanlagen c) EG-einheitliche Herabsetzung der Grenzwerte für Kfz-Abgase d) Richtlinie zur Festlegung von Grenzwerten für Stickoxide. Darüber hinaus hat die Kommission den Vorschlag einer Verordnung über den Schutz der Wälder gegen saure Niederschläge (und gegen Brände) vorgelegt, in der als konkrete Maßnahmen vorgesehen sind: — Aufbau eines Netzes von Überwachungsstationen — Einrichtung von interdisziplinär besetzten Wissenschaftlerteams zur Auswertung der gewonnenen Daten — Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeiten — Aufbau von Pilotvorhaben zur Demonstration der Sanierungs- und Vorbeugungskonzepte. Das von der EG veranstaltete Karlsruher Symposium hatte von Anfang an die doppelte Zielsetzung: — erstens zu helfen, diejenigen Forschungsbereiche zu identifizieren, die gemeinschaftlich bearbeitet werden sollten. Hier ist die Forschung im Rahmen des EG-Programms zum Umweltschutz angelaufen; die entsprechenden Fragestellungen werden in dieses z. Z. in Aktualisierung befindliche Programm konkret eingehen. — zweitens einen Informationsaustausch zwischen den Wissenschaftlern und den Verantwortlichen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zu ermöglichen; auf dieser Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Probleme und Schäden soll es in der EG zu gemeinsamen Regelungen gegen die Luftvereinigungen kommen. Das Symposium mit seiner hohen Informations- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2095* dichte hat hier erbracht, daß offensichtlich auch Großbritannien als einer der größten Emittenten in der Gemeinschaft den Problemen der Luftverschmutzung das ihnen zukommende Gewicht beimessen wird. Das Symposium hat gezeigt, daß der bislang im Laufe des Jahres erreichte nationale Kenntnisstand durch die in anderen Ländern vorliegenden Erkenntnisse untermauert wird und die nationalen Maßnahmen und Forschungen an den richtigen Punkten ansetzen. Das Symposium hat ferner nachdrücklich bestätigt, wie wichtig EG-einheitliche Regelungen sind. Sie sollten unverzüglich in Kraft gesetzt werden. Es ist zu hoffen, daß dies in der EG bald gelingt, die Bundesregierung wird dazu ihren Beitrag leisten. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 42): In wieviel Wochen hat seit der Wahl des Bundeskanzlers am 29. März 1983 keine Kabinettsitzung stattgefunden? In den 31 Wochen seit der Wahl von Bundeskanzler Dr. Kohl am 29.3. 1983 haben 21 Kabinettsitzungen bzw. Ministerbesprechungen in der Kabinettsrunde stattgefunden. Darüber hinaus wurden fast in jeder Woche eine oder mehrere Ministerbesprechungen in kleinem oder größeren Kreis beim Bundeskanzler zur Vorbereitung der Kabinettsitzungen und der Entscheidungen der Bundesregierung durchgeführt. In 10 Wochen haben keine Sitzungen der Bundesregierung stattgefunden. Diese Relation hält sich im übrigen — entgegen anderslautender Behauptungen — durchaus im bisher üblichen Rahmen, auch bei früheren Bundesregierungen. Außerdem lassen sich Arbeit und Qualität einer Regierung nicht an der Zahl der Sitzungen messen, sondern daran, daß die Bundesregierung unter Leitung des Bundeskanzlers die notwendigen Entscheidungen erörtert und trifft. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Fragen des Abgeordneten Fischer (Osthofen) (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 43 und 44): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Dr. Kohl bei einem Besuch der Frankfurter Buchmesse auch den Stand des im Verfassungsschutzbericht 1982 erwähnten rechtsextremistischen Druffel-Verlags besucht hat, und wenn ja welche Gründe haben den Bundeskanzler dazu bewogen? Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des Bundeskanzlers im Lichte der Tatsache, daß Bundespräsident Carstens als Schirmherr des von der Kurt A. Körber-Stiftung ausgeschriebenen Schülerwettbewerbs „Deutsche Geschichte — Alltag im Nationalsozialismus" darum bemüht ist, vor allem der Jugend die Wahrheit über den Nationalsozialismus nahezubringen, wenn andererseits der Bundeskanzler durch seinen Besuch einen Verlag aufwertet, dessen erklärtes Ziel es ausweislich des Verfassungsschutzberichts 1982 ist, „gegen Umerziehung und Gehirnwäsche mit geistig-literarischen Waffen zu kämpfen"? Zu Frage 43: Nein. Es trifft nicht zu, daß der Bundeskanzler bei seinem diesjährigen Besuch der Frankfurter Buchmesse den Stand des im Verfassungsschutzbericht 1982 erwähnten und als rechtsextremistisch eingestuften Druffel-Verlags besucht hat. Der Bundeskanzler ist bei seinem Gang über die Buchmesse — in der Absicht, sich einen Gesamtüberblick über die Verlagsproduktion zu verschaffen — an vielen Ständen entlanggekommen, an denen Verlage der unterschiedlichsten Art, darunter auch links- und rechtsradikale ausgestellt haben. Während seines Rundgangs hat der Bundeskanzler verschiedentlich spontan innegehalten, um sich darüber zu informieren, was konkret angeboten wird. Er ist dabei häufig von ihm nicht bekannten Messebesuchern, Autoren und Verlegern angesprochen worden. Zu Frage 44: Es ist ein besonderes Anliegen des Bundeskanzlers, zur Förderung des Geschichtsbewußtseins — vor allem in der jungen Generation — beizutragen. Dem dient auch seine wiederholte Mahnung, aus der Geschichte zu lernen. Das setzt die Erinnerung an die Entstehung und die Verbrechen der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft voraus, fordert zugleich aber auch die Wachsamkeit gegenüber neonazistischen Tendenzen. Die Kenntnisnahme von rechtsradikalen Publikationen wertet deren Autoren und Verlage so wenig auf, wie die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt solcher Schriften. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 49 und 50): Zu welchem Zeitpunkt mußten in den verschiedenen Bundesländern die Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes ihren Ausbildungs- und Übungsbetrieb wegen mangelnder Finanzen einstellen? Was waren die Ursachen dafür, daß die Haushaltsmittel nicht ausgereicht haben, einen ganzjährigen Betrieb durchzuführen und welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung für die Qualität der Ausbildung und der Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerkes, wenn bereits — wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen — der Betrieb bereits Anfang Oktober eingestellt werden mußte? Zu Frage 49: Aufgrund fehlender Selbstbewirtschaftungsmittel hat der Landesbeauftragte der Bundesanstalt 2096* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Technisches Hilfswerk die Einstellung des Ausbildungsbetriebs in den Ortsverbänden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zum 1. Oktober verfügt. In Baden-Württemberg mußten zum Stichtag 11. Oktober 15 der 86 Ortsverbände des Landesverbandes die Ausbildung einstellen. Unterbrechungen von Ausbildungsmaßnahmen in den übrigen Landesverbänden sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden. Inzwischen hat das Bundesamt für Zivilschutz nach interner Mittelumschichtung die Selbstbewirtschaftungsmittel um 300 000,— DM verstärkt. Mit diesem Betrag kann bei sparsamer Wirtschaftsführung der Ausbildungsbetrieb im Technischen Hilfswerk mit Ausnahme des nordrhein-westfälischen Landesverbandes voraussichtlich bis zum Jahresende aufrecht erhalten bzw. wieder aufgenommen werden. Um auch die Fortführung der Ausbildung in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, hat der Bundesminister des Innern die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe beim Bundesminister der Finanzen beantragt. Zu Frage 50: Die vorzeitige Erschöpfung der Haushaltsmittel in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist im wesentlichen auf zwei besondere Umstände zurückzuführen: 1. Für Einsätze anläßlich der Hochwasser im April/Mai d. J. sind den Ortsverbänden in Nordrhein-Westfalen rd. 161 000,— DM, in Baden-Württemberg rd. 120 000,— DM an Kosten entstanden, die aus den Selbstbewirtschaftungsmitteln verauslagt wurden. 2. In beiden Landesverbänden wurden die Selbstbewirtschaftungsmittel in diesem Haushaltsjahr zusätzlich erheblich belastet durch die Notwendigkeit, Zahlungsverpflichtungen aus dem Vorjahr in Höhe von rd. 0,4 Millionen DM bzw. 0,2 Millionen DM abzudecken. Hierbei handelte es sich vornehmlich um Mehraufwandsentschädigungen, die an Führungskräfte und Funktionsträger der Ortsverbände zu zahlen sind. Die regional begrenzte Einstellung des Ausbildungsbetriebs gefährdet nicht die Einsatzbereitschaft des Technischen Hilfswerks insgesamt. Die betroffenen Ortsverbände sind angewiesen, zur Gewährleistung ihrer Einsatzbereitschaft entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Auf keinen Fall wird ein etwaiger Einsatz des Technischen Hilfswerks wegen fehlender Mittel scheitern, sofern THW-Einheiten bei größeren Katastrophen angefordert werden. Wie in der Vergangenheit kann in diesem Fall mit der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gerechnet werden. Ferner bitte ich zu bedenken, daß das Technische Hilfswerk über einen hohen Anteil an voll ausgebildeten Helfern verfügt, die sich auf mindestens zehn Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet haben. Aus diesem Grund und wegen der nur vorübergehenden Unterbrechung des Ausbildungsbetriebs erwartet die Bundesregierung keine gravierenden Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung im Technischen Hilfswerk. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 53 und 54): Welche Giftkampfstoffe aus den vergangenen beiden Weltkriegen lagern heute noch auf und/oder unter dem Boden des Truppenübungsplatzes Munster, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob gegebenenfalls Einschwemmungen dieser Giftkampfstoffe in das Oberflächenwasser der Örtze möglich sind? Welche Maßnahmen haben Bundesbehörden zur Beseitigung eventueller Gefahren für Grundwasser oder Oberflächenwasser der Örtze ergriffen? Zu Frage 53: Auf dem Truppenübungsplatz Munster ist seit 1981/82 eine Kampfmittelbeseitigungsanlage im Benehmen mit dem Land Niedersachsen in Betrieb. Zu dieser Anlage gehört eine Zwischenlagerstätte. Dort lagern oberirdisch in abgedeckten Betonsilos noch Blutkampfstoffe (Blausäure und Arsen), Lungenkampfstoffe (Phosgen), Nervenkampfstoffe (Tabun) und Hauptkampfstoffe (Lost) aus dem Zweiten Weltkrieg. Bei der Art der Lagerung ist eine Einschwemmung verunreinigten Wassers in die Örtze nicht zu erwarten. Welche Giftkampfstoffe noch möglicherweise unter dem Boden des Truppenübungsplatzes liegen, ist nicht bekannt. Es sind alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um die Gefahr einer Einschwemmung verunreinigten Wassers in die Örtze auszuschließen. Zu Frage 54: Vom Wasserwirtschaftsamt Celle wird in Zusammenarbeit mit Dienststellen der Bundeswehr über zahlreiche Grundwasser-Kontroll-Brunnen im Abstand von drei Monaten die Beschaffenheit des Grundwassers auf Schadstoffe untersucht. Die bisherigen Proben haben keine Verunreinigung durch Giftkampfstoffe angezeigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 55 und 56): In welcher Weise wird die Bundesregierung die im Zusammenhang mit dem abgesagten Besuch des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) massiv geäußerte Kritik an einem internen Bericht des UNHCR im Licht neuerer Recherchen und Reportagen (vgl. etwa Zeitmagazin vom 13. Oktober 1983) revidieren? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2097* Plant die Bundesregierung, ihrerseits durch eine unabhängige Untersuchungskommission die in dem umstrittenen Bericht und in Zeitungsmeldungen dargestellte Unterbringungssituation der Asylbewerber überprüfen zu lassen? Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, ihre Äußerungen zu dem Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars der VN vom 1. Juli 1983 über die Lage der Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland zu revidieren. Zunächst etwas zum Verfahren: Die Kritik der Bundesregierung hat sich einmal darauf bezogen, daß der Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist, bevor er den zuständigen deutschen Stellen notifiziert wurde. Der Hohe Flüchtlingskommissar hat die Indiskretion selbst bedauert. Ferner hat die Bundesregierung Aussagen des Berichts kritisiert. Diese Kritik bezog sich auf falsche Feststellungen zum deutschen Asylwesen. Weder werden in der Bundesrepublik Deutschland Asylbewerber z. B. „zwangsweise interniert" oder zur Einnahme von Mahlzeiten — unter Strafandrohung — gezwungen noch ist durch eine Erlaßregelung des Bundeslandes Baden-Württemberg angeordnet, Neuankömmlinge zu entmutigen. Auch ist die Rechtsweggarantie in Asylangelegenheiten entgegen den Verlautbarungen im Bericht gewahrt. Die Bundesregierung hat von ihrer Kritik daher nichts zurückzunehmen, mit der sie sich in erster Linie gegen unsachliche Vorwürfe gegen vier Bundesländer verwahrt hat. Das heißt nun nicht, daß sich die Bundesregierung Kritik und Beanstandung durch den UNHCR verbeten hätte oder verbitten würde, nur sachlich und fair sollen und müssen sie sein, auch und gerade im Interesse der Asylanten. Es ist übrigens von deutscher Seite nie behauptet worden, daß Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber nicht verbesserungsfähig seien. Ich bin sicher, daß die insoweit zuständigen Bundesländer sachlicher Kritik gegenüber aufgeschlossen sind. Zu Frage 56: Die Unterbringung der Asylbewerber fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kann schon aus diesem Grunde nicht veranlassen, daß eine unabhängige Kommission die Unterkunftssituation überprüft. Die Qualität der Unterkünfte ist — da vorhandene Gebäude genutzt werden müssen — ohne Zweifel unterschiedlich. Neben vorbildlichen Einrichtungen gibt es weniger gute, sicherlich auch solche mit Mängeln, die zu beheben sich die Bundesländer im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch bemühen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bundesländer erhebliche Mittel aufwenden, um die Unterkunftssituation weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang darf ich mitteilen, daß eine hochrangige Delegation des Hohen Flüchtlingskommissars der VN in der Zeit vom 31. Oktober bis 4. November 1983 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in sechs Bundesländern besuchen wird. Der aufgrund dieser Bereisung zu erwartende Bericht wird weiteren Aufschluß gerade über die Unterkunftssituation geben. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 57 und 58): Ist die Bundesregierung entsprechend der Forderung in der von Dr. Kohl und Dr. Zimmermann unterzeichneten Entschließung der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/1206) bereit, künftig bei der Vorlage von Gesetzentwürfen Angaben über den entstehenden Verwaltungsaufwand und den Personalbedarf sowie die bei Privaten entstehenden Kosten zu machen? Ist die Bundesregierung entsprechend der Forderung in der von Dr. Kohl und Dr. Zimmermann unterzeichneten Entschließung der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/1206) bereit, grundsätzlich zwei Jahre nach Inkrafttreten eines jeden Gesetzes über die Abweichungen von den Vorausschätzungen zu berichten? Zu Frage 57: Die Bundesregierung mißt im Einklang mit der Forderung der Entschließung der CDU/CSU-Fraktion (Bundestags-Drucksache 8/1206) der Verbesserung der Vorausschätzung der Durchführungskosten von Gesetzen große Bedeutung bei. Noch im Oktober dieses Jahres wird eine beim Bundesminister des Innern eingerichtete interministerielle Arbeitsgruppe ihre Arbeit mit dem Auftrag aufnehmen, ein operationales Berechnungsverfahren für die Vorausschätzung von Gesetzen zu entwickeln. Die Bundesregierung ist auch bemüht, ein System zu finden, wie sich die Kosten der Privaten ermitteln lassen. Allerdings gestaltet sich dieses Verfahren nicht ganz einfach, wenn man überhöhten Verwaltungsaufwand vermeiden will. Zu Frage 58: Die in dieser Frage angesprochene Kontrolle der Vorausschätzung ist gut, sie hängt aber sehr stark davon ab, inwieweit es gelingt, ein praktikables Kostenermittlungsverfahren zu entwickeln. Hinzu kommt, daß eine Kontrolle und Überprüfung der Vorausschätzung die Erfassung und Zurechnung der entstehenden Kosten zu den einzelnen Gesetzen bei den Betroffenen erfordert. Durch die Aufzeichnung der entstehenden Kosten an der Basis und den dafür erforderlichen erheblichen Erhebungsaufwand werden voraussichtlich sowohl verwaltungsextern bei den Betroffenen als auch bei den mit der Durchführung von Gesetzen beauftragten Verwaltungen wiederum zusätzliche Kosten entstehen, so daß die Frage der Kontrolle der Vorausschätzung nach zweijährigem Inkrafttreten der einzelnen Gesetze noch einer eingehenden Prüfung bedarf. Das schließt jedoch nicht 2098* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 aus, daß eine solche Kontrolle in Einzelfällen durch gezielte Erhebungen durchgeführt wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 59 und 60): Welche neuen umweltpolitischen Steuerungs- und Anreizinstrumente prüft die Bundesregierung gegenwärtig auf ihre Tauglichkeit zur Bekämpfung des Waldsterbens? Ist unter den zu prüfenden Instrumenten auch ein „Wald. pfennig", und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 59: Im Auftrag des Bundeskabinetts prüfen die zuständigen Ressorts, ob und inwieweit bestehende Regelungen zur Luftreinhaltung (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, Großfeuerungsanlagen-Verordnung) durch zusätzliche, marktwirtschaftlich orientierte Instrumente ergänzt werden können. Im Mittelpunkt der Beratungen, in die auch die Auffassungen von Experten der Bundesländer eingehen, stehen neben „Zertifikatsmodellen" vor allem Kompensationslösungen und Abgabenregelungen. Zu Frage 60: In die umfassende Prüfung der mit dem Einsatz ökonomischer Instrumente verbundenen Fragen werden alle sachgerechten Lösungsmöglichkeiten und -vorschläge einbezogen. Dabei stellen die erzielbaren luft- und umweltentlastenden Effekte und der voraussichtliche Zeitbedarf bis zum Eintritt dieser Wirkungen die zentralen Bewertungskriterien dar. Unter der von Ihnen verwendeten Bezeichnung „Waldpfennig" wird gegenwärtig eine Reihe von Vorschlägen diskutiert, die sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Sofern darunter die allgemeine Einführung einer von allen Bürgern aufzubringenden Sonderabgabe zu verstehen ist, wird dies nur auf dem Umweg über die Verwendung des Abgabenaufkommens zur Problemlösung beitragen. Von der Erhebung eines derartigen „Waldpfennigs" geht jedenfalls kein unmittelbar verursacherorientierter wirtschaftlicher Anreiz zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen aus. Die durch die zweckgebundene Verwendung der Einnahmen aus einer solchen Abgabe hervorgerufene Staatsfinanzierung von Umweltschutzinvestitionen kann im übrigen die gerade im Umweltschutz erforderliche Privatinitiative schwächen und das Eigeninteresse der Verursacher an einer ökologisch wirksamen und kostengünstigen Emissionsvermeidung lähmen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 61 und 62): Wann wird die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Prüfung neuer Steuerungsinstrumente in der Luftreinhaltepolitik ihre Ergebnisse vorlegen? Für welchen Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit positiven Auswirkungen neuer Steuerungsinstrumente bei der Bekämpfung des Waldsterbens? Zu Frage 61: Zur Prüfung der mit dem Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Luftreinhaltepolitik zusammenhängenden Fragen hat der Bundesminister des Innern zwei Arbeitsgruppen eingerichtet: — In Abstimmung mit den Ländern wurde im Rahmen eines vier Arbeitsgruppen umfassenden Konzepts der Bund/Länder-Arbeitskreis „Ökonomische Instrumente im Immissionsschutz" gebildet, — Zur Beantwortung des Kabinettauftrages vom 14. Juni 1983 berief der Bundesminister des Innern ferner eine Arbeitsgruppe ein, der die Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen Bundesressorts angehören. Beide Arbeitsgruppen prüfen in enger Zusammenarbeit sehr sorgfältig die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für den Ausbau bzw. die Einführung ergänzender umweltpolitischer Instrumente, zu denen neben Zertifikatsmodellen und Abgabenregelungen auch neuere Steuerungsmechanismen zählen. In diesen Beratungen werden die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen instrumentellen Varianten gegeneinander abgewogen, wobei das exakte Lenkungsvermögen verschiedener Lösungsansätze mangels ausreichender Erfahrungen nur abgeschätzt werden kann. Schon aus diesem Grunde muß der Entscheidung über den möglichen Einsatz ergänzender Maßnahmen eine äußerst eingehende Analyse aller denkbaren Auswirkungen und instrumentellen Alternativen vorausgehen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die zusätzlichen Maßnahmen nahtlos in das bereits bestehende ordnungsrechtliche Instrumentarium eingefügt werden und mit diesen bereits bewährten Regelungen harmonisch zusammenwirken. Die Beratungen werden mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt. Zu Frage 62: Da die Beratungen über den Einsatz ergänzender umweltpolitischer Maßnahmen gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind, kann ein Zeitpunkt, zu dem mit positiven Effekten dieses Instrumenteneinsatzes zu rechnen ist, jetzt noch nicht angegeben werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Wirkungsverläufe unterschiedlicher Lenkungsinstrumente einen teilweise erheblich voneinander abweichenden Zeitbedarf haben. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2099* Die Bundesregierung wird jedoch weiter alles ihr Mögliche unternehmen, um schnell Beratungsergebnisse dieser Fachkommission zu haben und geeignete Vorschläge dann auch in die Tat umzusetzen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 63 und 64): Welche gemeinsamen Initiativen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung plant die Bundesregierung mit der DDR und der CSSR? Welche kurzfristig wirkenden Maßnahmen gegen das Waldsterben wird die Bundesregierung nach der Waldschadenserhebung 1983 im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der landeseigenen Betriebe durchsetzen? Zu Frage 63: Im Rahmen der intensiven Bemühungen der Bundesregierung um eine Verminderung grenzüberschreitender Luftverunreinigungen wurden bereits Gespräche mit der Deutschen Demokratischen Republik und der Tschechoslowakei geführt. Dabei konnte sich unsere Delegation davon überzeugen, daß in der DDR ein Trockenreinigungsverfahren zur Entschwefelung von Feuerungsanlagen bis zur Anwendungsreife entwickelt worden ist, das dem bei uns entwickelten Trockenadditiv-Verfahren sehr ähnlich ist. Es ist zu erwarten, daß die DDR diese Entschwefelungseinrichtungen im praktischen Betrieb einsetzen wird. Die Frage grenzüberschreitender Luftverschmutzung wird mit der CSSR von den Grenzschutzbeauftragten besprochen. Bei der letzten Sitzung hat die CSSR mitgeteilt, daß sie konkrete Entschwefelungsmaßnahmen in Feuerungsanlagen einführen will. Die Bundesregierung wird weiterhin bei den beiden Staaten auf eine Vertiefung der Diskussion hinwirken. Darüber hinaus haben Vertreter von 30 Vertragsstaaten der ECE-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen im Juni 1983 eine gemeinsame Entscheidung verabschiedet, nach der die gesamten jährlichen Emissionen von Schwefelverbindungen oder ihre grenzüberschreitenden Ströme bis 1993/1995 wirksam reduziert und zu diesem Zweck initiierte oder getroffene nationale Maßnahmen an das ECE-Sekretariat berichten werden. Neben der Bundesrepublik Deutschland haben auch die DDR und die CSSR diese Entscheidung mitgetragen. Zu Frage 64: Die Bundesregierung wird die aus der Waldschadenserhebung '83 zu ziehenden Konsequenzen in ihrer Kabinettsitzung am 8. November 1983 beraten. Dabei wird sie auch erörtern, ob und ggf. welche Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung als Ergänzung ihres Aktionsprogramms „Rettet den Wald" geeignet sein können. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Unternehmen im Besitz öffentlicher Hand besondere Verantwortung bei der Verringerung der Umweltbelastungen tragen. Das gilt nicht zuletzt in der Luftreinhaltung. Minister Zimmermann ist aus dieser Überzeugung heraus bereits im Sommer dieses Jahres an die Umweltminister der Länder mit der Bitte vor allem um möglichst schnelle Umrüstung der besonders belastenden Altanlagen herangetreten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Frage des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 68): Wird die Bundesregierung nach der Waldschadenserhebung 1983 nunmehr unverzüglich die neuen Grenzwerte für die Kfz-Emissionen festlegen, und was hat sie bisher unternommen, die Grenzwerte EG-weit durchzusetzen? 1. Die Bundesregierung hat in Konkretisierung ihrer früheren Kabinettsentscheidungen am 26. Oktober 1983 beschlossen, die derzeit in den USA geltenden Grenzwerte einschließlich der dort angewendeten Testverfahren zum 1.1.1986 einzuführen. 2. In ihrer vom Kabinett ebenfalls gebilligten Mitteilung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften fordert die Bundesregierung die Kommission auf, — bis zum 15. April 1984 entsprechend dem Beschluß des Umweltministerrats vom 16. Juni 1983 einen Entscheidungsvorschlag zur EG-weiten Einführung unverbleiten Benzins ab 1. Januar 1986 dem Ministerrat vorzulegen; — ebenfalls bis zum 15. April 1984 den Vorschlag zur Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffe im Abgas ab 1986 vorzulegen und in diesen Vorschlag die derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Grenzwerte einschließlich der dort angewandten Testverfahren zu übernehmen. Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom 21. Juli und 26. Oktober 1983 bewußt eine Pilotfunktion übernommen, um diese Politik im Interesse der Bürger in Europa gemeinsam mit ihren EG-Partnern voranzubringen. Gemeinsamer Markt, grenzüberschreitender Autoverkehr sowie die weiträumige Verbreitung der Luftschadstoffe machen dies erforderlich. Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der Kommission der EG, unseren EG-Partnern und auch anderen Nachbarstaaten für ihr Vorhaben geworben und auch Unterstützung gefunden. 2100* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Bereits im Mai 1983 hat sie den EG-Umweltministerrat ein „Memorandum zur Verringerung von Schadstoffen in Kraftfahrzeugabgasen und zum Bleigehalt des Benzins" vorgelegt, mit dem sie die EG-weite Einführung unverbleiten Benzins als Voraussetzung für die Einführung der Katalysator-Technologie gefordert hat. Die Bundesregierung wird auch weiterhin alles daran setzen, damit diese Politik sich über die Bundesrepublik Deutschland hinaus auch in Europa durchsetzt. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß weitere Staaten sich anschließen werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 75): Ist es zutreffend, daß das Bundesfinanzministerium plant, das Branntwein-Monopol nach Ablauf von fünf Jahren aufzulösen, was zur Folge haben würde, daß gerade mittelständische Familienbetriebe mit teilweise jahrhundertelanger Tradition in ihrer Existenz bedroht sind, wie es etwa vor ca. 20 Jahren mit kleinen Mühlenbetrieben der Fall war? Die Erzeugung von Agraralkohol wird aus dem Bundeshaushalt gestützt, weil die deutsche Brennereiwirtschaft wegen der Eigenart ihrer Struktur und der teuren Rohstoffe, die sie verarbeitet, nicht wettbewerbsfähig ist. Die Stützung für Kartoffelalkohol aus landwirtschaftlichen Brennereien beträgt beispielsweise erheblich über 200 DM je Hektoliter. Insgesamt sind von 1976 bis Ende 1982: 1,782 Milliarden DM an das Branntwein-Monopol zum Verlustausgleich gezahlt worden. Im Hinblick auf diese hohe Subvention ist zu prüfen, ob das Monopol unter Berücksichtigung der Belange der Brennereiwirtschaft allmählich in einen freien Markt übergeleitet werden kann. Darüber werden Ressortgespräche geführt. Bisher gibt es keine Festlegungen innerhalb der Bundesregierung. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 76 und 77): Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit die Haltung des Vorstands der bundeseigenen Vereinigten Aluminiumwerke, einem Beschäftigten dieses Unternehmens die fristlose Entlassung anzudrohen, wenn er als Delegierter am 14. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall teilnimmt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf den Vorstand des bundeseigenen Unternehmens dahin gehend einzuwirken, daß sich solche Vorgänge nicht wiederholen? Die Bundesregierung respektiert selbstverständlich das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit. Die Möglichkeit, an einem Gewerkschaftstag teilzunehmen, ist ein unverzichtbarer Ausfluß dieses Rechtes. Die Bundesregierung würde es nicht hinnehmen, wenn ein Unternehmen des Bundes seinen Betriebsangehörigen die Teilnahme an Gewerkschaftstagen untersagen würde. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß auch bei der Teilnahme an einem Gewerkschaftstag die betriebliche Ordnung beachtet werden muß. In der Wahrung dieser Ordnung kann kein Verstoß gegen elementare Gewerkschaftsrechte oder ein Angriff gegen die IG Metall gesehen werden. Bei dem angesprochenen Fall ging es allein darum, daß der betreffende Beschäftigte den erforderlichen Sonderurlaub erst am letzten Arbeitstag vor Beginn des Kongresses, nachmittags bei der Werksleitung beantragt hatte. Daraufhin hatte die Werksleitung erklärt, daß sie im Interesse der betrieblichen Ordnung eine so späte Mitteilung nicht akzeptieren könne und für den Fall des Fernbleibens arbeitsrechtliche Konsequenzen erwägen müsse. Eine fristlose Kündigung ist weder erwähnt noch ins Auge gefaßt worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 78): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B. A. T. (Firma Battberg) erwägt, ihr Werk mit über 800 Beschäftigten (mit ca. 3 000 betroffenen Familienangehörigen) aus dem Zonenrandgebiet Bayreuth nach Berlin zu verlagern, und sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls gesetzgeberische Möglichkeiten, unter grundsätzlicher Beibehaltung der besonderen Berlin-Präferenz gegenüber der Zonenrandförderung zu verhindern, daß bestehende Betriebe im Zonenrandgebiet wegen der besonderen steuerlichen Vorteile nach Berlin verlegt werden und damit unwiederbringlich hohe Arbeitsplatzverluste in einem sonst höchstrangigen Fördergebiet entstehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Firma BAT in absehbarer Zeit Betriebsverlagerungen nach Berlin plant. Die Bundesregierung sieht derzeit auch keinen Anlaß für eine erneute Änderung des Berlinförderungsgesetzes. Sie wird jedoch wie bisher die Auswirkungen der Berlinförderung sorgfältig beobachten und bei ungünstigen Entwicklungen von beachtlichem Ausmaß erforderlichenfalls notwendige Schritte einleiten. Zur Frage der Förderung von Betriebsverlagerungen hat Kollege Dr. Häfele bereits am 12. Oktober 1983 bei Beantwortung der Frage des Kollegen Stahl darauf hingewiesen, daß dies kein spezifisches Problem der Berlinförderung ist. Die Förderung von Betriebsverlagerungen ist vielmehr fester Bestandteil der gesamten regionalen Wirtschaftsförderung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Betriebsverlagerungen nach Berlin können deshalb grundsätzlich nicht anders behandelt werden als die Verlagerung von Betrieben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2101* Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Klein (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 79): Mit welchen Kosten hat die rechtlich sinnlose und moralisch nicht vertretbare Isolierungshaft von Rudolf Hess als des einzigen Gefangenen im Alliierten Militärgefängnis Berlin-Spandau in den Jahren 1970 bis 1982 den Bundeshaushalt und den Berliner Haushalt, das heißt den deutschen Steuerzahler, belastet? Die Kosten für das Alliierte Militärgefängnis in Berlin-Spandau betrugen für die Jahre 1970 bis 1982 insgesamt 17 705 169,— DM. Davon entfielen auf den Bund 7 638 266,— DM und auf das Land Berlin 10 066 903,— DM. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 80): Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß einzelne Staaten, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören, die Einfuhr von Erzeugnissen aus Entwicklungsländern mengenmäßig beschränkt haben, obwohl solche Erzeugnisse nicht in den jeweiligen Ländern selbst produziert werden? Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, die ihr erlauben würden, die Frage genau und vollständig zu beantworten. Da die mengenmäßigen Beschränkungen der EG-Mitgliedstaaten in die ausschließliche handelspolitische Kompetenz der Gemeinschaft fallen, hat die Bundesregierung die EG-Kommission um entsprechende Auskunft gebeten. Sobald die Antwort vorliegt, wird die Bundesregierung die Frage abschließend beantworten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müller (Düsseldorf) (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 81): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um die vom Bundesminister für Wirtschaft erklärte Einstellung der Beihilfeleistungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft für die Bilgenentölung auf dem Rhein, seinen Nebenflüssen und den westdeutschen Kanälen auszugleichen? Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit darüber, daß sich die Bilgenentölung auf den Binnenwasserstraßen durch spezielle Entölerboote umweltpolitisch bewährt hat und fortgesetzt werden muß. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Finanzierung dieser Einrichtung jedoch in Zukunft auf der Grundlage des Verursacherprinzips erfolgen muß. Dies bedeutet, daß die ungedeckten Kosten der Bilgenentölung künftig von der Binnenschiffahrt selbst getragen werden müssen. Die Durchsetzung des Verursacherprinzips kann wegen rechtlicher und technischer Schwierigkeiten kurzfristig nicht verwirklicht werden. Deswegen muß für die Übergangszeit vom 1. Januar 1985 bis zur Verwirklichung des Verursacherprinzips ein geeigneter Finanzierungsmodus gefunden werden. Möglichkeiten hierfür werden zur Zeit von Bund und Ländern geprüft. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/507 Frage 82): Ist der Bundesregierung etwas darüber bekannt, daß Interessenten aus Saudi-Arabien beabsichtigen, in erheblichem Umfang — gegebenenfalls einer Sperrminorität — Anteile der Rheinmetall Berlin AG erwerben zu wollen, um damit Einfluß auf den größten deutschen Waffenhersteller, die Rheinmetall GmbH, nehmen zu können? Ich nehme an, daß Ihre Frage auf entsprechende Zeitungsmeldungen von Anfang September zurückgeht. Ich kann hierzu feststellen, daß der Bundesregierung nichts über Hintergrund und Wahrheitsgehalt dieser Gerüchte bekannt ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 83 und 84): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch scharfkantige Abreißverschlüsse von Getränkedosen, die achtlos weggeworfen werden, in Freibädern und Spielparks häufig Unfälle (vor allem Fußverletzungen) verursacht werden? Hält es die Bundesregierung für notwendig, durch Gesetz oder Verordnung den Gebrauch von Abreißverschlüssen zu untersagen, und statt dessen die nicht ablösbaren Sicherheitsverschlüsse, wie sie beispielsweise in den USA schon seit längerer Zeit verwendet werden, vorzuschreiben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch scharfkantige Abreißverschlüs se von Getränkedosen, die achtlos weggeworfen werden, Verletzungen hervorgerufen werden können. Auch der Industrie ist dieser Sachverhalt bekannt. Die Hersteller von Getränkedosen arbeiten deshalb forciert an technischen Lösungen, die sowohl eine erhebliche Verbesserung aller bisher entwickelten Sicherheitsverschlüsse als auch einen beachtlichen Fortschritt in umweltpolitischer Hinsicht versprechen. Vor diesem Hintergrund hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, den Gebrauch bestimmter Abreißverschlüsse zu untersagen bzw. vorzuschreiben. Die Bemühungen der Hersteller sind bereits weit gediehen, so daß administrative Eingriffe zum jetzigen Zeitpunkt die Suche nach Optimallösungen unterbrechen und möglicherweise auf technisch unergiebige Seitenpfade abdrängen könnten. Im übrigen werden auch die von Ihnen erwähnten amerikanischen Sicherheits-Verschlußsysteme den 2102* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 gestellten Anforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht, da bei ihnen zum Beispiel Verletzungsgefahren anderer Art auftreten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 85): Welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung für den neuen Rekordstand von Unternehmenszusammenbrüchen im ersten Halbjahr 1983 verantwortlich? Die Bundesregierung kam zu der Frage nach den Ursachen der hohen Zahl von Insolvenzen. Ich verweise auf die Beantwortung zu den Anfragen der Abgeordneten Menzel (Drucks. 9/327), Dr. von Wartenberg (Drucks. 9/1949), Dr. Kübler (Plenarprotokoll 9/116), Poß (Plenarprotokoll 9/128), Keller (Drucks. 10/237) und Dr. Martiny-Glotz (Drucks. 10/237). Bei Unternehmenszusammenbrüchen spielen unternehmensinterne wie unternehmensexterne Faktoren eine Rolle. Zu den unternehmensexternen Faktoren zählen neben der konjunkturellen Entwicklung vor allem die gravierenden strukturellen Veränderungen und Anpassungserfordernisse, denen unsere Wirtschaft ausgesetzt ist. Allein wegen dieser strukturellen Anpassungserfordernisse ist selbst bei einer konjunkturellen Erholung, wie sie seit der Jahreswende 1982/83 zu beobachten ist, kaum mit einem raschen Abbau der hohen Zahl der Insolvenzen zu rechnen. Hierfür sind die im ersten Halbjahr 1983 weiter — wenn auch verlangsamt — gestiegenen Insolvenzzahlen ebenso ein Indiz wie die Tatsache, daß die Insolvenzen im Juli 1983 im Vorjahresvergleich erstmals seit 1980 zurückgegangen sind. Wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigen Rückgang der Insolvenzen bleibt die Überleitung der konjunkturellen Erholung in einen dauerhaften wirtschaftlichen Wachstumsprozeß. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 86): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Angebote deutscher Firmen für den bevorstehenden Export eines Kernkraftwerkes in die Türkei hinsichtlich des Sicherheitsstandards der angebotenen Anlagen, und würde die Bundesregierung eine Unterschreitung der in der Bundesrepublik Deutschland erreichten Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke, die aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert werden, für hinnehmbar oder mit den Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes für vereinbar halten? Bei dem türkischen 1 000 MW Kernkraftwerksprojekt bewirbt sich gegenwärtig nur noch ein ein- ziges deutsches Unternehmen. Es ist inzwischen gegen starke internationale Konkurrenz neben nur noch zwei anderen Gruppierungen in die Endauswahl gelangt. Es bietet als Konsortialführer insbesondere den kerntechnischen Anlageteil an, auf den knapp die Hälfte des gesamten Auftragswertes entfallen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn das Unternehmen mit seinem Angebot Erfolg hätte, weil durch den Auftrag etwa 2 000 hochqualifizierte Arbeitsplätze für die Dauer von sechs Jahren in der Bundesrepublik Deutschland gesichert oder neu geschaffen würden. Darüber hinaus ist eine maßgebliche deutsche Beteiligung an dem türkischen Kernkraftwerksprojekt auch deshalb wünschenswert, weil sie hilft, den bei uns erreichten hohen Stand der Kerntechnologie zu halten und fortzuentwikkeln und damit unsere führende Position bei dieser Spitzentechnologie zu festigen. Die Bundesregierung hat daher die Bemühungen um den türkischen Auftrag unter Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums nachdrücklich unterstützt. Die technischen Spezifikationen der angebotenen Lieferungen und Leistungen sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Sie geht jedoch davon aus, daß sich das Angebot an dem in der Bundesrepublik Deutschland erreichten Sicherheitsstandard orientiert. Es ist zudem international auch üblich, daß nur solche Angebote berücksichtigt werden, die grundsätzlich den Sicherheitsstandard des jeweiligen Heimatlandes des Anbieters entsprechen. Abweichungen werden nur insoweit vom Kunden gewünscht oder akzeptiert, als sie durch die besonderen Bedingungen des gewählten Standortes geboten oder gerechtfertigt erscheinen. Im Falle der Türkei hat auch der Anbieter auf Anfrage erklärt, daß die seinem Angebot zugrunde liegende Kernkraftwerkskonzeption — abgesehen von einigen standortbedingten, vom Kunden gewünschten bzw. akzeptierten Ausnahmen — den in der Bundesrepublik Deutschland angewendeten technischen Sicherheitsstandards entspricht. Soweit mit einer eventuellen Projektdurchführung Ausfuhren von Komponenten verbunden sind, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz einer Genehmigung bedürfen, wären in erster Linie die Regelungen des § 7 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 zu berücksichtigen. Danach kann die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, wenn die Exporte zu einer Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder zur Störung unserer auswärtigen Beziehungen führen können. Solche Versagungsgründe sind jedoch nicht erkennbar. Einer deutschen Projektbeteiligung stehen insbesondere auch keine NV-politischen Gesichtspunkte entgegen, da die Türkei den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 ratifiziert und mit der IAEO ein umfassendes Kontrollabkommen abgeschlossen hat. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2103* Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 87): Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern, die für die Verteidigung bestimmt sind, und anderen, die für eine friedensstörende Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden können? Die Unterscheidung zwischen Waffen, die für die Verteidigung oder einen Angriffskrieg bestimmt sind, kann nur am konkreten Einzelfall getroffen werden. Dabei kommt es entscheidend auf die jeweils gegebenen Verhältnisse hinsichtlich des Empfängerlandes an, zum Beispiel welche Staatsideologie und Militärstrategie das betreffende Land verfolgt oder wie die zu liefernden Waffen in die dort vorhandene Waffenstruktur eingepaßt werden sollen. Von dieser umfassenden Beurteilung gehen auch die rüstungsexportpolitischen Grundsätze vom 28. April 1982 aus; danach sollen die zu liefernden Waffen nur zur Verteidigung des Empfängerlandes oder der betreffenden Region bestimmt sein (Nr. 13 Abs. 2 der Grundsätze). Dementsprechend wird es nach dem Wortlaut des Kommuniqués Aufgabe der vereinbarten Gespräche mit der saudiarabischen Expertengruppe sein, die Möglichkeiten der Lieferung deutscher Rüstungsgüter auch unter dem Aspekt zu prüfen, inwieweit sie im konkreten Einzelfall Saudi-Arabien „für die Verteidigung bestimmt sind". Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 88): Wie verträgt sich die Ankündigung der Bundesregierung, Panzerfahrzeuge nach Saudi-Arabien zu liefern, mit der Bestimmung der „politischen Grundsätze der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern", daß der Export in Länder außerhalb der NATO „insbesondere nicht zum Ausbau zusätzlicher exportspezifischer Kapazitäten führen darf"? Die rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung sehen vor, daß der Export von Kriegswaffen in Länder außerhalb des Atlantischen Verteidigungsbündnisses insbesondere nicht zum Aufbau zusätzlicher, exportspezifischer Kapazitäten führen darf. Dies bedeutet, daß durch derartige Exporte nicht Kapazitäten aufgebaut werden sollen, die längerfristig über den aktuellen und den zu erwartenden Bedarf von Bundeswehr, NATO-Partnern und NATO-gleichgestellten Ländern hinausgehen. Die Bundesregierung wird diesen Gesichtspunkt wie bisher bei ihren Entscheidungen über etwaige Lieferungen in Drittländer berücksichtigen; dies gilt auch im Falle Saudi-Arabien. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/ 507 Frage 89): Bezieht sich die Ankündigung des Bundeskanzlers, mit Saudi-Arabien in Fragen des Verteidigungsbereichs zusammenzuarbeiten, auch auf den Erwerb von Anteilen an Unternehmen der Rüstungsindustrie durch Saudi-Arabien? Beim kürzlichen Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien verständigten sich beide Seiten darüber, auch Fragen des Verteidigungsbereichs in die Zusammenarbeit einzubeziehen. Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen der Rüstungsindustrie durch Saudi-Arabien stand dabei nicht zur Diskussion. Im übrigen ist der Kapitalverkehr in der Bundesrepublik Deutschland frei; auch für ausländische Beteiligungen an deutschen Unternehmen gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 10/507 Frage 90): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Vorschriften für die handwerkliche Ausbildung so zu gestalten, daß epilepsiekranke Auszubildende nicht durch einzelne Ausbildungsschritte, die für die spätere Berufstätigkeit nachgeordnete Bedeutung haben, von der gesamten Ausbildung ausgeschlossen werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine möglichst qualifizierte Berufsausbildung wichtige Voraussetzung der Eingliederung behinderter Jugendlicher in das Arbeits- und Berufsleben ist. Vorrangiges Ziel ist es, behinderten Jugendlichen einen berufsqualifizierenden Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln. Die Anforderungen der Ausbildungsordnungen, die auf gesunde, durchschnittlich befähigte Jugendliche zugeschnitten sind, können von behinderten Jugendlichen oft nicht in gleichem Umfang wie von gesunden bewältigt werden. Das Gesetz — für den Bereich des Handwerks § 42b der Handwerksordnung, für den Bereich von Industrie und Handel § 48 des Berufsbildungsgesetzes — läßt deshalb Ausnahme für die Ausbildung Behinderter zu. Danach dürfen Behinderte auch abweichend von der Ausbildungsordnung ausgebildet werden, soweit es Art und Schwere ihrer Behinderung erfordern. Es ist also möglich, bei epilepsiekranken Jugendlichen von einzelnen Ausbildungsschritten abzusehen, die für die Berufstätigkeit von nachgeordneter Bedeutung sind. 2104* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 91 und 92): Teilt die Bundesregierung die Auffassung New Yorker Börsenkreise (Wirtschaftswoche, 19. August 1983, S. 6), wonach die Stahlindustrie Japans, Europas und der USA ab 1984 bis zum Ende des Jahrhunderts einer gesicherten Zukunft entgegensehen könne? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus für die künftige deutsche Stahlpolitik? Zu Frage 91: Die weitere, mittelfristige Entwicklung der Stahlindustrie in den Industrieländern wird sehr zurückhaltend beurteilt. Das ergab auch die Tagung des Weltverbandes der Stahlindustrie (IISI) in der vergangenen Woche in Wien. Sicher hat die Stahlindustrie in den genannten Ländern eine Zukunft, jedoch wird ihr Wachstum und ihr Anteil an der Weltstahlproduktion unterdurchschnittlich sein, da neue Hersteller in Schwellenländern auf den Markt drängen. Das geringe, mittelfristig zu erwartende Wachstum des weltweiten Stahlverbrauchs wird nicht ausreichen, die vorhandenen Kapazitäten zu beschäftigen. Damit bleibt der Druck, die Kapazitäten an die Marktverhältnisse anzupassen, erhalten. Zu Frage 92: Die Bundesregierung sieht aufgrund der zu erwartenden Entwicklung in der Stahlindustrie ihre bisherige Politik bestätigt. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweiges durch Anpassung der Kapazitäten wiederherzustellen und diese Bemühungen durch Investitions- und Strukturverbesserungshilfen finanziell fördern. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 93 und 94): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbaukapazität im geplanten und im Bau befindlichen Kraftwerksausbau, und wird der Strommehrbedarf in den nächsten zehn Jahren nicht wesentlich unter den Ausbaukapazitäten liegen? Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis der Energieträger Kohle, Gas und Kernenergie in diesem Zusammenhang? Zu Frage 93: In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von rd. 12 600 MW und Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 7 000 MW im Bau. Der Ausbau der Kernenergie dient dem Abbau des heute noch bestehenden Defizits an kostengünstigen Grundlastanlagen. Dies wird mit Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Anlagen bis zum Ende die- ses Jahrzehnts mit gewissen regionalen Unterschieden erreicht sein. Der Bau der Kohlekraftwerke ist zum einen als Ersatz für veraltete und als Folge der Großfeuerungsanlagen-Verordnung stillzulegende Anlagen erforderlich. Außerdem werden über den Ersatzbedarf hinausgehende Kohlekraftwerke zur Erfüllung der nach dem 15-Jahresvertrag bis 1990 noch steigenden Einsatzverpflichtungen an deutsche Steinkohle benötigt. Was die längerfristige Entwicklung des Stromverbrauchs betrifft, so gehen wir von einem im Vergleich zum realen Bruttosozialprodukt in etwa parallelen Verlauf aus. Die Fortsetzung des wirtschaftlichen Erholungsprozesses spiegelt sich derzeit auch im steigenden Stromverbrauch der letzten Monate wider. Die Inbetriebnahme der gegenwärtig im Bau befindlichen Kraftwerke ist somit zur Dekkung des erwarteten Stromverbrauchszuwachses, zur Bewahrung eines im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus, zur Sicherung des Vorrangs der deutschen Steinkohle im Kraftwerksbereich und aus Umweltschutzgründen erforderlich. Der Zeitpunkt der konkreten Bauentscheidung für darüber hinausgehende Kraftwerksprojekte wird von den EVU im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Landesregierung in Abhängigkeit von der weiteren Strombedarfsentwicklung bestimmt. Zu Frage 94: Die Deckung des in den kommenden Jahren erwarteten Strombedarfszuwachses wird somit ausschließlich durch Kernenergie und Steinkohle erfolgen. Der Einsatz der Kernenergie erfolgt im Sinne eines im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus in der Grundlast. Der prioritäre Einsatz der Steinkohle in der Mittellast gewährleistet den bei der Verstromung bestehenden Kohlevorrang. Die Verfeuerung von Erdgas in Kraftwerken hat sich in den letzten drei Jahren halbiert. Es ist nicht zu erwarten, daß sich dieser Trend in den kommenden Jahren wieder umkehrt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 95 und 96): Welche Raffineriekapazitäten für Rohöl sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren weltweit in OPEC- oder Schwellenländern entstanden, und welche sind zur Zeit im Bau? Welche Industrie- oder Schwellenländer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit an Vergasungs- oder Verflüssigungsprojekten für Steinkohle, und wie weit sind derartige Projekte bisher gediehen? Zu Frage 95: Nach Untersuchungen der EG hat sich die Raffineriekapazität der OPEC-Staten im Zeitraum 1979 bis 1983 von rund 260 Millionen t auf etwa 300 Millionen t erhöht. Mehrere OPEC-Staaten — insbe- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2105* sondere des arabischen Raumes — verfolgen weitere Ausbaupläne, die nach jüngsten Schätzungen der EG Ende der 80er Jahre zu OPEC-Kapazitäten in einer Größenordnung von 380-390 Millionen jato führen könnten. In den sogenannten Schwellenländern haben die Raffineriekapazitäten sich in diesem Zeitraum von rund 317 Millionen t auf rund 324 Millionen t erhöht. Die Ausbaupläne — soweit sie uns bekannt geworden sind — sehen bis Ende der 80er Jahre eine Steigerung auf rund 370 Millionen t vor. Im Gegensatz zum OPEC-Bereich, der steigende Mengen für Exportzwecke zur Verfügung stellen wird, dürften die Raffineriekapazitäten in den Schwellenländern in erster Linie zur Deckung des eigenen Bedarfs bestimmt sein. Alle uns vorliegenden Prognosen sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, die sich vor allem aus der z. Z. angespannten Finanzsituation der meisten dieser Länder und der hohen Raffinerieüberkapazitäten in den wesentlichen Verbraucherregionen ergeben. Dies könnte zu einer Reduzierung der z. Z. diskutierten Ausbaupläne einiger Förderländer führen. Zu Frage 96: Kohleveredlungsprojekte spielten in den Jahren billigen Öls weltweit keine nennenswerte Rolle. Inzwischen, insbesondere seit 1973 haben sich in USA und — teilweise darauf aufbauend — in Westeuropa die Bemühungen um die Entwicklung neuer und die Verbesserung bestehender Verfahren verstärkt. Neben Großanlagen auf Basis konventioneller Technologien sind zahlreiche Pilot- und Demonstrationsanlagen errichtet bzw. in Angriff genommen worden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird gegenwärtig — neben der Bundesrepublik Deutschland — im wesentlichen in folgenden Industrie- und Schwellenländern an größeren Projekten zur Vergasung und Verflüssigung von Steinkohle und Braunkohle gearbeitet: Australien, Brasilien, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Schweden, Südafrika, Türkei und USA. Daneben gibt es Vorarbeiten für entsprechende Anlagen auch in Staatshandels-und den übrigen Entwicklungsländern, insbesondere UdSSR, Polen, VR China, Indien und Panama. Der aktuelle Stand und die Realisierungsaussichten dieser Projekte sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von bereits begonnenen Vorhaben, wie der Anlage in Great Plains (USA) zur Erzeugung von Methanol aus Steinkohle, mit deren Fertigstellung 1984 gerechnet wird, bis zu Projekten wie etwa der Verflüssigung von sibirischer Kohle im Gebiet von Kansk-Atschinsk mit Realisierungsaussichten allenfalls Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre. Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland stehen mit der ganz überwiegenden Zahl der von mir genannten Länder in Kontakt. Da unsere Industrie auf diesem Gebiet eine internationale Spitzenstellung einnimmt, sieht die Bundesregierung sehr gute Aussichten für eine Beteiligung an verschiedenen dieser Projekte. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 97 und 98): Inwieweit haben Ankündigungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, daß man bestrebt sei, die industrielle Verwendung von Agraralkohol auszuweiten, inzwischen zu Erfolgen geführt? Plant die Bundesregierung in obiger Sache selbst tätig zu werden, und welche Maßnahmen hat sie bejahendenfalls ins Auge gefaßt? Ausgehend von den Marktungleichgewichten bei Agrarprodukten und dem weltweiten Preisanstieg bei fossilen Energieträgern ist es seit geraumer Zeit eines meiner Ziele, überschüssige Produktionskapazitäten aus dem Agrarbereich für den Bedarf des industriellgewerblichen Sektors zu erschließen. Das Hauptproblem besteht darin, daß eine breitere Markteinführung nachwachsender Rohstoffe wegen fehlender Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Energieträgern z. Z. generell nicht möglich ist. Die für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Preisentwicklungen für Agrarerzeugnisse einerseits und für fossile Energieträger andererseits lassen es aber für durchaus möglich erscheinen, daß die Wettbewerbsfähigkeit der nachwachsenden Rohstoffe Anfang der 90er Jahre erreicht wird. Diese Sachlage ließ es geboten erscheinen, durch Forschung und Pilotprojekte eine Vorsorgestrategie zu betreiben mit dem Ziel, durch Weiterentwicklung und Optimierung sämtlicher technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit nachwachsender Rohstoffe möglichst frühzeitig zu erreichen. Diese Grundaussagen gelten auch für die Herstellung von Agraralkohol und seine industriell-gewerblichen Verwendungsmöglichkeiten. Dabei dürften sich zunächst Chancen in Konkurrenz zum heutigen Synthesealkohol ergeben, später aber auch bei verbesserter Wettbewerbsfähigkeit im Kraftstoffmarkt. Die zahlreichen, dem Agraralkohol gewidmeten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten meines Hauses machen deutlich, daß dem Agraralkohol im Vergleich zu anderen nachwachsenden Rohstoffen eine relative Vorzüglichkeit zuerkannt wird. Im Rahmen dieses Schwerpunktes seien hier folgende Aktivitäten genannt: — Zahlreiche auf Bioäthanol ausgerichtete Forschungsprojekte der zum BML gehörenden Bundesforschungsanstalten; — Das Pilotprojekt bei der Zuckerfabrik Franken GmbH zur Erzeugung von Äthanol aus Rest-und Abfallstoffen der Zuckerfabrikation, in engem Energieverbund mit der Zuckerfabrik; — Das Pilotprojekt in Ahausen-Eversen zur Herstellung von Bioäthanol im ganzjährigen Betrieb auf der Grundlage eigens zur Äthanolherstellung nach einer besonderen Fruchtfolge produzierter Agrarerzeugnisse; 2106* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 — In Durchführung begriffene bzw. eingeleitete Versuche über die Verwendung in Äthanol im Kraftstoffsektor. Angesichts der heute noch nicht gegebenen Wettbewerbsfähigkeit von Bioäthanol im Kraftstoffsektor muß davor gewarnt werden, kurzfristig durchschlagende, marktrelevante Erfolge zu erwarten. Ich hebe dies hervor, weil diese Erwartung aus der Fragestellung hervorklingt. Abschließend möchte ich noch auf 2 Informationsquellen hinweisen, nämlich 1. auf die Anfrage des Herrn Paintner MdB vom 22. August 1983 über Agraralkohol als Kraftstoffkomponente und die durch Herrn Dr. von Geldern gegebene schriftliche Antwort vom 29. August 1983; 2. auf die in Kürze in der BML-Schriftenreihe erscheinende „Gesamtkonzeption Nachwachsender Rohstoffe", in der die Auffassung des BML zu dem Themenkomplex umfassend dargestellt ist. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Fragen 99 und 100): Welche Haltung wird die Bundesregierung gegenüber den Vorstellungen der EG-Kommission einnehmen, um den Grenzausgleich insbesondere bei den Veredelungsprodukten Schweinefleisch, Rindfleisch, Geflügelfleisch und Eier erheblich zu senken? Wie wird sich die Bundesregierung in Brüssel auf die EG-Kommissionsvorschläge einstellen, die Freimarge für Verarbeitungsprodukte generell auf maximal 2 Prozentpunkte zu erweitern, und welche Auswirkung erwartet die Bundesregierung von der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagenen Maßnahme? Die Vorschläge der EG-Kommission zur Änderung der Berechnungsweise der Währungsausgleichsbeträge sind Bestandteil der Verhandlungen über den Abbau des Währungsausgleichs und ergänzen insofern die Abbauautomatik-Vorschläge der Kommission. Die Verminderung des deutschen Währungsausgleichs durch Verkürzung der Berechnungsbasis würde zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition der deutschen Landwirtschaft führen. Dies wird vor allem für solche Warenbereiche gelten, bei denen die Wirkung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen kumuliert. Die Bundesregierung kann die Gesamtheit der Kommissionsvorschläge zum Währungsausgleich in dieser Form nicht akzeptieren. Da der Währungsausgleich ein bedeutender Bestandteil der Globalverhandlungen zur Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik ist, wird sich die endgültige Haltung der Bundesregierung aus der Gesamtverhandlungslage ergeben. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 101): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Waldsterbens auf die Forstwirtschaft und über die gesundheitlichen Schäden für die Bevölkerung vor? Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuartigen Waldschäden auf die Forstwirtschaft lassen sich derzeit noch keine verläßlichen quantifizierbaren Angaben machen. Der Waldschaden ist bislang nur in seinem äußeren Erscheinungsbild erfaßt. Ungeklärt sind vor allem, wie stark und wie schnell Holzzuwachs und Holzwert vermindert werden und wie stark und auf welchen Zeitraum bezogen sich die Produktionskosten erhöhen. Die Bundesregierung hat mehrere Forschungsvorhaben vergeben, die sich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen befassen. Hierbei wird nicht nur aktuellen Schäden sondern auch solchen, die langfristig angelegt sind, nachgegangen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat in seiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Kirschner vom 9. September 1983 (Drucksache 10/395) nach den Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit folgendes ausgeführt: „Ein Bezug zwischen Waldschäden und Schädigungen der menschlichen Gesundheit könnte sich nur indirekt durch Störungen der Erholungsfunktion und der ökologischen Funktion des Waldes insbesondere für Wasserhaushalt und Klima ergeben. Der wissenschaftliche Nachweis solcher Zusammenhänge steht noch aus." Diese Antwort kann hier nur wiederholt werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 102 und 103): Welche Auswirkungen wird die von der Bundesregierung geplante Bewertung der Ausfallzeiten nach dem Verhältnis zu den tatsächlich möglichen Beitragszeiten auf die Alterssicherung der Saisonarbeiter insbesondere in der Bau- und Forstwirtschaft haben, die in der Regel jährlich aus Gründen ihres Wirtschaftszweiges nicht mehr als acht Monate beitragspflichtig beschäftigt sind? Welche Renteneinbußen erleidet ein während seines normalen Arbeitslebens in der Bau- oder Forstwirtschaft beschäftigter Arbeitnehmer dadurch, daß im Vergleich zu früherem Recht für die Zeit der Arbeitslosigkeit nicht mehr volle Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2107* Zu Frage 102: Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Absicht bekundet, die Anrechnung und Bewertung der Ersatz-, Ausfall- und Zurechnungszeiten mit dem Ziel größerer Beitragsgerechtigkeit neu zu regeln. Über die Einzelausgestaltung der beabsichtigten Neuregelung hat eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht stattgefunden. Gleichwohl kann ich zu Ihrer Frage schon so viel sagen, daß sich Zeiten, in denen ein Versicherter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine oder nur geminderte Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, auf die Bewertung der beitragslosen Zeiten grundsätzlich nicht nachteilig auswirken sollen. Zu diesen Zeiten sollen auch die Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen. Sofern also die von Ihnen angesprochenen Arbeitnehmer in der Bau- und Forstwirtschaft keine Lücken in ihrer Versicherungsbiographie haben, brauchen sie aus der beabsichtigten Neuregelung der Anrechnung und Bewertung der beitragslosen und beitragsgeminderten Zeiten, also auch für die saisonbedingten Zeiten der Arbeitslosigkeit, Nachteile nicht zu befürchten. Zu Frage 103: Die Arbeitnehmer in der Bau- und Forstwirtschaft erleiden in der Rentenversicherung normalerweise keine Nachteile dadurch, daß die Bundesanstalt für Arbeit seit dem 1. Januar 1983 die Beiträge zur Rentenversicherung für ihre Leistungsempfänger auf der Grundlage der Lohnersatzleistung zahlt und nicht mehr, wie in der Zeit von 1978 bis 1982, auf der Grundlage des Bruttoarbeitsentgelts, das der Berechnung der Lohnersatzleistung zugrunde liegt. Dies wird dadurch erreicht, daß die Zeiten des Bezugs einer Leistung der Bundesanstalt für Arbeit in der Rentenversicherung als Ausfallzeiten angerechnet und bewertet werden. Die Anrechnungsvoraussetzungen für die Ausfallzeiten werden von den von Ihnen angesprochenen Arbeitnehmern regelmäßig erfüllt. Die Bewertung dieser Zeiten erfolgt mit dem Durchschnitt aus allen vorangegangenen Zeiten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 104): Wie weit ist die Prüfung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung gediehen, ob die Notwendigkeit besteht, die Teilzeitbeschäftigung arbeits- und sozialrechtlich so gesetzlich abzusichern, daß sie die gleiche Qualität erhält wie Vollzeitarbeit? Die Überprüfung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeitarbeit durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat folgendes ergeben: — Grundsätzlich ist Teilzeitarbeit — soweit sie nicht nur geringfügig oder gelegentlich ausgeübt wird — voll in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. — Auf die Teilzeitarbeit finden grundsätzlich auch die für Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Probleme im Bereich der Sozialversicherung können allerdings entstehen, wenn Teilzeitarbeit in flexiblen Formen ausgeübt wird. Teilen sich z. B. zwei Teilzeitkräfte einen Arbeitsplatz im monatlichen Arbeitsrhythmus, kann es zu Nachteilen bei der Anrechnung von Versicherungszeiten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes kommen. Zudem beobachtet die Bundesregierung in der betrieblichen Praxis, insbesondere bei der Teilzeitarbeit auf Abruf, Entwicklungen, die sich mit ihren teilzeitpolitischen Zielen nicht vereinbaren lassen. Unsere Prüfung, inwieweit gesetzliche Anpassungen der sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften diesen Problemen Rechnung tragen können, ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, daß durch die Änderung gesetzlicher Vorschriften allein ungerechtfertigte Benachteiligungen der Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitarbeit nicht völlig zu verhindern sind. Wichtige Rahmenbedingungen für die Aufwertung der Teilzeitarbeit betreffen Bereiche, die in der Verantwortung der Tarifvertragsparteien liegen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 105 und 106): Wie groß sind die Unterschiede im Rückgang der durchgeführten Kuren für die Arbeitnehmergruppen Arbeiter, Angestellte und Beamte? Worauf führt die Bundesregierung diese Unterschiede zurück? Die Kuren der in der Arbeiterrentenversicherung versicherten Personen sind im Jahre 1982 um rund 42 000 ( = 9,21 v. H.) gegenüber dem Jahr 1981 zurückgegangen. Der Rückgang der Kuren in der Angestelltenversicherung betrug in demselben Zeitraum rund 16 500 ( = 4,93 v. H.). Über den Kurrückgang im Jahre 1983 stehen noch keine Daten zur Verfügung. Beamte sind seit dem 1. Juli 1977 von den Kuren der Rentenversicherungsträger ausgeschlossen. Soweit sie zu Privatkuren vom Dienstherrn eine Beihilfe erhalten haben, liegen Daten über den Umfang bzw. den Rückgang dieser Kuren nicht vor. Die Ursachen über den unterschiedlichen Rückgang der Kuren von Arbeitern und Angestellten sind nicht bekannt. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, daß die schon längere Zeit andauernde ungünstige Arbeitsmarktlage Arbeiter in stärkerem 2108* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Maße veranlaßt, auf die Durchführung von Kuren zu verzichten als Angestellte, insbesondere wenn diese — wie im öffentlichen Dienst — über sichere Arbeitsplätze verfügen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/507 Frage 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach § 520 Abs. 1 RVO den pflichtversicherten Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil auf der Basis von 50 v. H. des Beitragssatzes der zuständigen gesetzlichen Krankenkassen (zumeist Ortskrankenkassen) gezahlt wird, unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Beitrag ist, und ist die Bundesregierung bereit, § 520 Abs. 1 RVO so zu fassen, daß in Zukunft nur 50 v. H. der tatsächlichen Beitragssätze als Arbeitgeberanteil gezahlt werden, damit Überzahlungen vermieden werden? Nach geltendem Recht hat der Arbeitgeber den pflichtversicherten Mitgliedern der Ersatzkassen den Beitragsanteil auszuzahlen, den er an die sogenannte Pflichtkasse abzuführen hätte. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vorgeschlagen, den Arbeitgeberanteil auf die Hälfte des tatsächlich aufzuwendenden Krankenversicherungsbeitrages zu begrenzen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlages des Bundesrates zugesagt. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 108 und 109): Hält die Bundesregierung nach wie vor an den von ihr vorgelegten Eckdaten zur wirtschaftlichen Entwicklung fest, die die Grundlage bilden zur mittelfristigen Finanzplanung der gesetzlichen Rentenversicherung, oder treffen die im „Spiegel" (Nr. 42, 17. Oktober 1983) gemachten Feststellungen zu, wonach statt der eingesetzten Bruttolohnsteigerung von 3,4 v. H. diese im 1. Halbjahr 1983 lediglich um 3,2 v. H. gestiegen ist und die Anzahl der Beitragszahler geringer ist als eingeplant? Welche Anzahl betroffener Arbeitsloser (ohne Kinder oder Alleinstehender), die Arbeitslosengeld beziehen bzw. Arbeitslosenhilfe erhalten und für die nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Leistungssätze zukünftig von 68 auf 63 v. H. bzw. von 58 auf 56 v. H. gesenkt werden sollen, legt die Bundesregierung ihren Annahmen zugrunde, wenn dies zu Haushaltsentlastungen für 1984 von 940 Millionen bzw. 115 Millionen DM führen soll? Zu Frage 108: Die im Spiegel-Artikel vom 17. Oktober 1983 genannten Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes für das 1. Halbjahr 1983 sowie die genannten Eckwerte der Bundesregierung sind richtig wiedergegeben. Gleichwohl kann ein Vergleich zwischen der Ist-Entwicklung des 1. Halbjahres 1983 und den auf das gesamte Jahr 1983 bezogenen relevanten Eckwerten der Bundesregierung noch nicht gezogen werden. In die unterjährigen Schätzungen der Rentenversicherungsträger wird die jeweilige Ist-Entwicklung ohnehin unmittelbar einbezogen. Das Spektrum der möglichen künftigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung ist im Rahmen der Modellrechnungen des Rentenanpassungsberichts 1983 aufgezeigt, den die Bundesregierung am 26. Oktober 1983 verabschiedet hat. Im übrigen wird die Bundesregierung — entsprechend der auch in den vergangenen Jahren geübten Praxis — im November 1983 unter Beteiligung des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Bundesbank die Daten und die Einschätzung für 1984 aufgrund der bis dahin bekannten Entwicklung überprüfen. Zu Frage 109: Die Bundesregierung schätzt die Zahl derjenigen, die von der im Entwuf des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vorgesehenen Änderung der Leistungssätze für Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhife (§§ 111, 136 Arbeitsförderungsgesetz) betroffen sein werden, auf 1,016 Millionen Personen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 111 und 112): Sind der Bundesregierung Klagen von Bürgern über in der letzten Zeit sich häufende Belästigungen durch tieffliegende Militärflugzeuge bekannt? Hat die Bundesregierung der Bundeswehr oder den alliierten Streitkräften in irgendeiner Form zu erkennen gegeben, daß sie Tiefflüge über bewohnte Gebiete anders beurteilt als die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt? Zu Frage 111: Es sind' Eingaben von Bürgern über die Fluglärmbelastung eingegangen, in denen unter anderem auch von einer Zunahme des Tiefflugverkehrs ausgegangen wird. Voraussetzung für die Durchführung von Tiefflügen mit Strahlflugzeugen sind die von der Bundesregierung aus Sicherheitsgründen geforderten Sichtflugwetterbedingungen. Diese Wetterbedingungen sind vorwiegend in den Sommermonaten gegeben, so daß sich in dieser Zeit das Tiefflugaufkommen gegenüber anderen Monaten des Jahres erhöht. Vor allem bei einer durchgehend langen Schönwetterperiode wie in diesem Jahr kann bei den Bürgern der Eindruck einer Zunahme der Anzahl der Tiefflüge entstehen. Überprüfungen haben aber ergeben, daß das Tiefflugaufkommen gegenüber den Sommermonaten vergangener Jahre nur unmerklich angestiegen ist, nämlich lediglich um etwa 1,3 v. H. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2109* Die von den Streitkräften pro Jahr insgesamt durchzuführende Anzahl von Tiefflügen wurde nicht erhöht. Zu Frage 112: Das Problem der Belastung der Bürger durch tieffliegende militärische Luftfahrzeuge ist durch alle bisherigen Bundesregierungen gleich bewertet worden. Die jetzige Bundesregierung mißt diesem Problem jedoch eine ganz besondere Bedeutung zu. Deswegen werden derzeit mit Nachdruck weiterreichende Maßnahmen, insbesondere mit dem Ziel, Spitzenbelastungen des Fluglärms abzubauen, untersucht. Die Streitkräfte — Bundeswehr und die Alliierten — sind darüber unterrichtet. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Grenzen für Möglichkeiten zur Verringerung der Belastung in der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und damit in der Erhaltung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland liegen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 113 und 114): Welche Gründe waren für die kurzfristige Absage des „NATO-Smoke-Experiments" auf dem Truppenübungsplatz Heuberg durch die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung am 4. August 1983 ausschlaggebend, und warum erfolgte die Absage so kurzfristig unmittelbar vor Beginn der Durchführung? Welche Gründe sind vom Bundesminister der Verteidigung den beteiligten NATO-Nationen für die Absage des Experiments genannt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung die durch die Absage des Experiments innerhalb der beteiligten NATO-Länder eingetretene Verstimmung und einen dadurch eventuell aufgetretenen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der deutschen Verteidigungsanstrengungen? Zu Frage 113: Die Bundeswehr achtet strikt darauf, die vom militärischen Dienstbetrieb ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Deshalb war für das geplante Experiment eine Vielzahl von Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Hierüber ist die Landesregierung von Baden-Württemberg auf dem Wege über die zuständige Landeswasserbehörde unterrichtet worden. Wegen der nicht vorhersehbaren anhaltenden Trockenheit im Juni und Juli 1983 traten seitens des hierfür zuständigen Ministeriums des Landes Baden-Württemberg Befürchtungen hinsichtlich einer Trinkwassergefährdung in der Umgebung des Truppenübungsplatzes auf, die dem Bundesminister der Verteidigung kurz vor Beginn der Durchführung bekannt gemacht wurden. Nach Abwägung der möglichen Folgen, (die die Durchführung des Experiments haben würde), entschloß sich die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung für die Absage. Zu Frage 114: Den beteiligten NATO-Nationen ist über die NATO-Rüstungsgruppe Ausschuß Meteorologie, am 4. August 1983 die entsprechende Absage übermittelt worden. In der Sitzung dieses NATO-Gremiums ist darüber hinaus seitens des deutschen Vertreters festgestellt worden, daß eine derart trockene Witterung, wie sie der Sommer 1983 vor allem dem Süden der Bundesrepublik Deutschland gebracht hat, zur Folge gehabt hätte, daß die Zielsetzung des NATO Smoke Experiments in wichtigen Teilen verfehlt worden wäre, da Trockenheit, Wolken- und Windarmut für einen mitteleuropäischen Sommer untypisch sind und sogar als extremer Sonderfall angesehen werden müssen und eine Trinkwassergefährdung nicht mit Sicherheit auszuschließen gewesen wäre. Hierfür zeigten alle beteiligten NATO-Länder Verständnis. Zweifel an der Ernsthaftigkeit der deutschen Verteidigungsanstrengungen sind selbstverständlich weder erhoben worden, noch zu unterstellen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 115 und 116): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Aussage von Beteiligten die Vertreter der Landesregierung von Baden-Württemberg gegen die Durchführung des NATOSmoke-Experiments vor allem politische Bedenken äußerten, wie z. B. die Stimmungslage in der Bevölkerung im Zusammenhang mit den Friedensdemonstrationen in Großengstingen und anderen Aktionen im „heißen Herbst", Auswirkungen auf das Stimmverhalten der Bürger bei einer bevorstehenden Wahl und politische Konsequenzen für den Fall, daß sich Medien und Öffentlichkeit der Sache annähmen? Ist daraus die Schlußfolgerung zulässig, daß es in Wirklichkeit gar nicht um Umweltschutzargumente, sondern um politische Begründungen ging, und ist es nicht so, daß die Absage des Experiments durch die politische Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung vorrangig aus den gleichen politischen Gründen erfolgte? Zu Frage 115: Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat Bedenken gegen die Durchführung des NATO Smoke Experimentes auf dem Heuberg erhoben und gebeten, zum Schutz des Wassereinzugsgebietes wegen der in diesem Jahr außergewöhnlichen Trockenheit und der daraus resultierenden besonderen Trinkwassergefährdung von der Durchführung des Experiments Abstand zu nehmen. Sie hat die umfangreichen Vorbeuge- und Schutzmaßnahmen der Bundeswehr gegen jedwede Gefährdung des Trinkwassers als nicht risikoarm genug eingeschätzt. Hätte die Bundeswehr trotzdem auf dem für sie und der NATO gleichermaßen wichtigen Experiment bestanden und wäre — wie die Landesregierung von Baden-Württemberg befürchtet — das Trinkwasser in der Umgebung des im Untergrund karstigen Heubergs beeinträchtigt worden, hätte dies zumindest zu einer Belastung der Bevölkerung 2110* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 geführt. Das wollte die Landesregierung von Baden-Württemberg vermeiden. Der Bundesminister der Verteidigung hat sich diesen Argumenten selbstverständlich nicht verschlossen. Die Absage des Experiments zur Zeit dieser extremen Trockenheit war daher eine umweltpolitische Entscheidung. Da jedoch die Hauptaufgabe der Bundeswehr, die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, durch den Umweltschutz nicht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit behindert werden darf, ist beabsichtigt, dieses Experiment an einem anderen Ort und unter geeigneteren Rahmenbedingungen erneut anzusetzen. Unverändert wird wiederum alles getan werden, um dabei die vom militärischen Dienstbetrieb ausgehenden möglichen, jedoch geringen Umweltstörungen auf das unvermeidliche Maß abzubauen. Zu Frage 116: Wenn die Bundeswehr wie im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Milliarde DM ausgibt, die für Umweltschutzaufgaben eingesetzt werden, so ist das nicht nur ein Argument, sondern handfeste Politik, die die Entscheidungen prägt. In diesem Sinne ist auch die Absage des NATO Smoke Experiments Heuberg zu verstehen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 117 und 118): Erkennt die Bundesregierung in der Absage des NATOSmoke-Versuches einen krassen Widerspruch zwischen ihrem permanenten Anspruch („Verteidigungsanstrengungen der Bundesrepublik Deutschland müssen glaubhaft sein") und der Wirklichkeit ihres Handelns? Ist die Bundesregierung bereit, die Ernsthaftigkeit ihrer Aussage unter Beweis zu stellen und das NATO-SmokeExperiment in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, und wenn ja, wann? Zu Frage 117: Der Bundesminister der Verteidigung hat mit seiner Absage des NATO Smoke Experiments auf die Durchführung zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt verzichtet. Die Bundesregierung vermag in diesem Handeln, nämlich das Experiment aus den genannten Gründen auf einen anderen Zeitpunkt und einen anderen Ort ggf. zu verschieben, keinen Widerspruch zu dem Bemühen zu erkennen, die Verteidigungsanstrengungen der Bundesrepublik Deutschland aufrecht zu erhalten und glaubhaft zu gestalten. Zu Frage 118: Wie bereits dargelegt ist es keine Frage, ob das NATO Smoke Experiment durchgeführt werden soll. Über Ort und Zeitpunkt werden jedoch die zuständigen NATO-Gremien zu entscheiden haben. Der Bundesminister der Verteidigung ist dabei bestrebt, das Experiment, sollte es auf deutschem Boden stattfinden, statt auf dem Truppenübungsplatz Heuberg auf einem anderen Platz einzuplanen, dessen Grundvoraussetzungen eine bessere Eignung insbesondere in hydrogeologischer und klimatischer Sicht aufweist. Für die Durchführung dieses Experiments kommt jedoch nicht nur die Bundesrepublik Deutschland in Frage, dies hat die Bundesregierung den NATO-Partnern bereits zur Kenntnis gegeben. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 119 und 120): Hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den langjährigen Chef des Musikkorps der 1. Gebirgsjäger-Division der Bundeswehr, Oberstleutnant a. D. Werner Zimmermann, dafür disziplinarrechtlich zu belangen, daß unter seiner Leitung für die „Deutsche National-Zeitung" eine Langspielplatte hergestellt wurde, die sowohl alle drei Strophen des „Deutschlandliedes" als auch das SS-Lied „Wenn alle untreu werden" enthält? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Falle ergreifen, wenn sie die Meinung teilt, daß es sich hier um eine unzulässige und gesetzeswidrige Verbreitung von nationalsozialistischen Symbolen und Gedankengut handelt? Zu Frage 119: Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, gegen den Oberstleutnant a. D. Werner Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Oberstleutnant a. D. Zimmermann ist 68 Jahre alt. Seine Wiederverwendbarkeit als Vorgesetzter im Truppendienst — eine der Voraussetzungen für das disziplinargerichtliche Verfahren gegen ausgeschiedene Offiziere und Unteroffiziere — ist nicht gegeben. Zu Frage 120: Die Verwendung des Deutschlandliedes in der vollständigen Fassung mit drei Strophen kann nicht beanstandet werden. Die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 geführte Diskussion um die Einführung einer Nationalhymne wurde im Frühjahr 1952 durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss und Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer abgeschlossen. Danach ist das Deutschlandlied Nationalhymne; bei staatlichen Anlässen soll jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden. Ob das Lied „Wenn alle untreu werden" in unzulässiger und gesetzeswidriger Weise nationalsozialistische Symbole und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet, hängt davon ab, ob das Lied einen für nationalsozialistische Organisationen kennzeichnenden Symbolcharakter aufweist. Diesen Symbolcharakter hat die Rechtsprechung z. B. beim „Horst-Wessel Lied" bejaht. Denn auch Lieder können grundsätzlich den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 2111* sationen erfüllen (§ 86 a StGB). Der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des in den Freiheitskriegen 1814 komponierten Liedes, die Person des Texters, Max von Schenkendorf, und die Melodie, die dem Freiheitslied der Geusen aus den Niederlanden 1568 entspricht, lassen jedenfalls keinen unmittelbaren typisch nationalsozialistischen Bezug erkennen. Ob es besonders geschmackvoll ist, ein Lied, das von der Waffen-SS als „Treuelied" mißbraucht wurde, und damit heute Irritationen auslösen kann, zusammen mit dem Deutschlandlied auf einer Schallplatte zu veröffentlichen, hat die Bundesregierung nicht zu beurteilen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 121): Was ist der Bundesregierung über die Auslastung der Kapazitäten deutscher Rüstungsunternehmen bekannt, die Panzerfahrzeuge vom Typ MARDER, GEPARD und LEO II herstellen? Die Fahrzeuge Schützenpanzer Marder und FlakPanzer Gepard wurden bereits 1974 bzw. 1980 endausgeliefert. Die Fertigung und Lieferung des Kampfpanzers Leopard 2 erfolgt bis Anfang 1987. In der Zeit des Aufbaus der Bundeswehr wurden hohe Panzerfertigungs- und Montagekapazitäten bei den Firmen benötigt. Zwischenzeitlich ist die materielle Ausstattung der Bundeswehr mit Panzern so weit fortgeschritten, daß das anfänglich erforderliche Produktionsvolumen nicht mehr voll benötigt wird. Die Firmen haben ihre maschinellen und personellen Kapazitäten in den zurückliegenden Jahren durch kontinuierlichen Abbau dem derzeitigen Bedarf angepaßt. Bedingt durch die Serien Leopard 2 und Transportpanzer Fuchs ist derzeit eine gleichmäßige Fertigung auf niedrigerem Auslastungsgrad für die nächsten Jahre sichergestellt. Ferner tragen die Lieferungen des Leopard 2 in die Niederlande zur Auslastung bei. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer (GRÜNE) (Drucksache 10/507 Frage 122): Was berechtigt die Bundesregierung, weiterhin eine Kaserne in Großengstingen nach dem Namen des am 20. Juli 1944 in Plötzensee hingerichteten Oberst i. G. Eberhard Finckh zu benennen, obwohl dessen Kinder, die einzigen Angehörigen, den Bundesverteidigungsminister aufgefordert haben, den Namen Eberhard-Finckh-Kaserne zu löschen? Seit der mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Frau Annemarie Finckh und ihrer Kinder vorgenommenen Benennung der Großengstinger Kaserne hat sich weder an der Bewertung der Persönlichkeit des ehemaligen Oberst i. G. Eberhard Finckh, noch an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates, am Auftrag und am Sinnverständnis der Bundeswehr etwas verändert. Oberst i. G. Finckh ist als am Widerstand des 20. Juli 1944 beteiligter Offizier eine geschichtliche Persönlichkeit unserer Nation. Daher liegen weder rechtliche noch tatsächliche Gründe vor, die es gebieten, den Namen des Oberst i. G. Finckh aus der Kasernenbenennung „Eberhard-Finckh-Kaserne" zu löschen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 10/507 Fragen 123 und 124): Ist es richtig, daß die zur Zeit in vielen US-Truppenunterkünften geplanten oder schon in Bau befindlichen Kohleheizkraftwerke nur mit amerikanischer, sehr schwefelhaltiger Kohle befeuert werden sollen, und sich das Bundesverteidigungsministerium des Einspruchrechts gegen die Nichtbeachtungen bundesdeutscher Immissionsschutzgesetze dadurch begeben hat, daß es die Heizkraftwerke zu Verteidigungsanlagen erklärt und damit die bundesdeutschen Baubehörden ausgeschaltet hat? Ist die Bundesregierung im Interesse eines aktiven Umweltschutzes bereit, die genannten Planungen beziehungsweise Bauten unverzüglich zu stoppen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sofort eine Genehmigungspflicht durch bundesdeutsche Baubehörden für die obengenannten Kraftwerke sowie die Einhaltung bundesdeutscher Immissionsschutzgesetze durch die US-Armee zur Bedingung zu machen? Zu Frage 123: Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister der Verteidigung sich eines Einspruchsrechts gegen die Nichtbeachtung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dadurch begeben habe, daß er die Heizzentralen zu Verteidigungsanlagen erklärt hat. Es trifft zu, daß die Streitkräfte der Vereinigten Staaten derzeit eine Reihe ihrer Heizzentralen in der Bundesrepublik Deutschland modernisieren oder erneuern lassen. Entsprechend einem Kongreß-Beschluß sind sie gehalten, ihre Kesselanlagen mit amerikanischer Kohle zu befeuern. Aufgrund von Brennstoffanalysen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und Brennstoffuntersuchungen des Technischen Überwachungsamtes Kassel sowie namhafter deutscher Kesselhersteller ist der Schwefelgehalt der amerikanischen Kohle im Vergleich zur deutschen Kohle geringer. Er liegt unter 1% und damit in dem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zulässigen Rahmen. Zu Frage 124: Die Frage der Stillegungen von Planungen und Bauten stellt sich nicht, da die verbündeten Streitkräfte die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. 2112* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Oktober 1983 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekreärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 10/507 Frage 125): Konnte die Bundesregierung angesichts der bestehenden Regelungen zum Unterschreiben von Speisezetteln bei der Bundeswehr wirklich sicher gehen, daß die beim Besuch von Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Kampftruppenschule 2 in Munster am 30. August 1983 vom Küchenmeister der Standorttruppenküche auf Grund des ausliegenden Speisezettels — der die Unterschriften von einem Oberstleutnant und S 4 Stabsoffizier, einem Stabsarzt als Truppenarzt, einem Oberamtsrat als Bearbeiter von Truppenversorgungsaufgaben, einem Hauptmann als Sprecher des Küchenausschusses und einem Brigadegeneral als Kommandeur der Kampftruppenschule 2 trug — angefertigten Speiseportionen tatsächlich die auf dem Speisezettel (auszugsweise) angegebenen 15 g Sellerie bei der Königinsuppe, 15 g Schinkensülzwurst beim Kalten Büffet, 20 g Zwiebeln beim Thunfischsalat, 10 g Ananas beim Eiersalat und 5 g Vanillezucker beim „Apfel im Schlafrock" enthalten haben? Wie Sie selbst als Teilnehmer an dieser Truppenverpflegung bei der Informationsreise von Bundestagsabgeordneten festgestellt haben, hängt die Qualität der Verpflegung nicht von der Anzahl der Unterschriften auf dem Speiseplan ab. Wichtig ist die sorgfältige Zubereitung, die Qualität und Zusammensetzung der Zutaten. Die Größe der Essensportionen bestimmt jeder Soldat selbst, so wie Sie es — bei den ebenfalls nach Ihrem Urteil wohlschmeckenden Mahlzeiten — auch getan haben. Im übrigen habe ich Anweisung gegeben, den — seit vielen Jahren üblich gewordenen — bürokratischen Aufwand (siehe die Anzahl der Unterschriften) überprüfen zu lassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.


Rede von Horst Jungmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatsminister, trifft es zu, daß in diesem Zusammenhang davon gesprochen worden ist, daß, wenn überhaupt nur die Lieferung von Defensivwaffen in Betracht kommt? Kann die Bundesregierung hier vor dem Deutschen Bundestag einmal den Unterschied definieren, warum der Leopard II eine Offensivwaffe sein soll, der Marder, der Gepard und der Leopard I vielleicht eine Defensivwaffe?
Möllemann, Staatsminister: Herr Kollege, in dem Kommuniqué ist der Begriff „Defensivwaffe" nicht enthalten, sondern dort ist die Rede von der Lieferung von Verteidigungsgütern, die zur Verteidigung des Landes Saudi-Arabien bestimmt sind. Damit ist eine Art Zweckbindung gemeint. Den Mitgliedern der Bundesregierung ist bekannt, daß man sowohl ein Messer als auch ein automatisches Gewehr sowohl zur Verteidigung als auch zum Angriff benutzen kann. Entscheidend ist die politische Konzeption eines Landes. Wenn jemand behaupten wollte, der Leopard II sei eo ipso eine Angriffswaffe, so müßte er damit j a sagen, daß die Bundesregierung Angriffsabsichten hätte. Davon kann keine Rede sein.

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    Rede von Heinz Westphal


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Jungmann.