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ID1002902200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/29 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 29. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 Inhalt: Glückwünsche zur 30jährigen Mitgliedschaft der Abgeordneten Frau Renger, Dr. Czaja und Dr. Dollinger im Deutschen Bundestag 1925 A Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Grundsätze — Drucksachen 10/163, 10/445 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage des Abgeordneten Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN Kriegsvölkerrechtliche Verträge — Drucksachen 10/164, 10/445 — Dr. Mertes, Staatsminister AA 1925 B Voigt (Frankfurt) SPD 1932 C Schily GRÜNE 1934 C Schäfer (Mainz) FDP 1937 D Kolbow SPD 1941 A Klein (München) CDU/CSU 1943 C Fischer (Osthofen) SPD 1948 A Ronneburger FDP 1950 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 1951 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes — Drucksache 10/470 — Dr. Barzel, Präsident 1954 B Dr. Schäuble CDU/CSU 1955 C Hoss GRÜNE 1957 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 1960 A Becker (Nienberge) SPD 1962 B Nächste Sitzung 1964 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1965* A Anlage 2 Amtliche Mitteilung 1965* C Anlage 3 Aufwendungen für die Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das Wettrüsten und die Gefahren eines Atomkriegs sowie über die „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" MdlAnfr 24 07.10.83 Drs 10/457 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . . 1965* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Oktober 1983 1925 29. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 10. Frau Dr. Bard 14. 10. Biehle 14. 10. Bindig 14. 10. Conradi 14. 10. Duve 14. 10. Engelsberger 14. 10. Ertl 14. 10. Frau Fuchs (Köln) 14. 10. Frau Geiger 14. 10. Gobrecht ** 14. 10. Dr. Hackel 14. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 14. 10. Handlos 14. 10. Herterich 14. 10. Heyenn 14. 10. Frau Dr. Hickel 14. 10. Frau Huber 14. 10. Huonker 14. 10. Ibrügger 14. 10. Jansen 14. 10. Jung (Düsseldorf) 14. 10. Dr. Klein (Göttingen) 14. 10. Klein (München) ** 14. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 14. 10. Kroll-Schlüter 14. 10. Lennartz 14. 10. Menzel 14. 10. Dr. Meyer zu Bentrup 14. 10. Milz 14. 10. Möllemann 14. 10. Dr. Müller * 14. 10. Müller (Wadern) 14. 10. Frau Dr. Neumeister 14. 10. Offergeld 14. 10. Dr. Pinger 14. 10. Poß 14. 10. Reents 14. 10. Reuschenbach 14. 10. Roth (Gießen) 14. 10. Dr. Scheer 14. 10. Schemken 14. 10. Schmidt (Hamburg) 14. 10. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 10. Schröer (Mülheim) 14. 10. Dr. Soell ** 14. 10. Spranger 14. 10. Dr. Stark (Nürtingen) 14. 10. Dr. Stercken ** 14. 10. Dr. Stoltenberg 14. 10. Stücklen 14. 10. Tietjen 14. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 70. Konferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Traupe 14. 10. Verheugen 14. 10. Voigt (Sonthofen) 14. 10. Frau Dr. Wex 14. 10. Dr. Wittmann 14. 10. Wissmann 14. 10. Dr. Zimmermann 14. 10. Zink 14. 10. Anlage 2 Amtliche Mitteilung Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat dem Bundestagspräsidenten mit Schreiben vom 27. September 1983 eine Vorlage betreffend Unterrichtung des Deutschen Bundestages über den Stand der Arbeiten zur Lösung der Zweitanmelderproblematik übermittelt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 1983 beschlossen, diese Vorlage dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zuzuleiten. Sie wird nicht als Bundestagsdrucksache gedruckt und verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/ 457 Frage 24): Wieviel Geld hat die Bundesregierung bislang ausgegeben, um im Anschluß an die UN-Resolution vom 30. Juni 1978 die deutsche Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges aufzuklären, und wieviel will die Bundesregierung demgegenüber aufwenden, um die deutsche Bevölkerung vor den „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen? Im Haushaltsplan und damit auch in den Planungen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind Mittel für eine Aufklärung der deutschen Bevölkerung über das weltweite Wettrüsten und die damit verbundenen Gefahren eines Atomkrieges nicht ausgewiesen. Die Bundesregierung erfüllt vielmehr laufend ihre Pflicht, über alle Probleme der äußeren Sicherheit zu unterrichten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: In der Planung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind ebenfalls keine Aufwendungen vorgesehen, um die deutsche Bevölkerung vor den - ich zitiere Ihre Worte - „in der Friedensbewegung lauernden Gefahren" aufzuklären und zu warnen. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, über Sicherheitspolitik zu informieren. Insgesamt wurden für sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit seit Mai 1983 rd. 1,6 Millionen DM aus dem Ansatz 1983 von den Ressorts ausgegeben.
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    Rede von Walter Kolbow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich dem Kollegen Schäfer insoweit entgegenkommen, als ich ihm quasi ohne Geschäftsauftrag versichern kann, daß der, den Sie angesprochen haben, zu den Punkten Stellung nehmen wird, für die er früher die Verantwortung getragen hat.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Auch auf dem Parteitag?)

    — Auch dort. Sie werden sehen, wie die Sozialdemokraten in Verantwortung für dieses Land auch diese Frage beantworten werden.
    Die SPD-Bundestagsfraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren, begrüßt, daß im Bundestag nach vielen Jahren wieder eine grundsätzliche Debatte über Fragen des Völkerrechts geführt wird. Dies ist durch die Ausführungen meines Kollegen Voigt deutlich geworden. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussion, die in der Öffentlichkeit stattfindet, ist es gut, daß dieses Parlament diese Problematik erörtert. Ich muß zugestehen, Herr Kollege Schily, daß ich Ihre Rede als bedenkenswert empfunden habe, daß ich über diese Rede auch noch einmal nachdenken werde. Ich meine, daß auf Grund dessen, was mit der Großen Anfrage gewollt ist, die Diskussion in unserem Lande zu der Problematik, die entstanden ist, sicherlich fortgesetzt werden muß.
    Ich möchte — weil Sie gefragt haben — in diesem Zusammenhang erwähnen, daß es in der Zeit von 1970 bis 1983 — fast unbemerkt vom öffentlichen Interesse — Fortschritte im Völkerrecht und besonders im Kriegsvölkerrecht gegeben hat. In einer unvollständigen Aufzählung erwähne ich das kürzlich verabschiedete Gesetz über das Verbot der militärischen und sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken, das Gesetz über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer Waffen sowie ihre Vernichtung, das bereits vielfach angesprochene, zur Ratifikation anstehende Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte und das sogenannte VN-Waffenübereinkommen vom Oktober 1980, das — im Gegensatz zu der Ratifikationszusage für das Zusatzprotokoll zu den Genfer Vereinbarungen durch die Bundesregierung noch für diese Legislaturperiode — nicht mit einer Terminierung für die Ratifikation versehen ist. Und, Herr Staatsminister, es wäre gut, wenn auch hier etwas auf den Weg gebracht würde.
    Nach meinem Dafürhalten ist in den Anfragen der GRÜNEN und noch mehr in den Antworten der Bundesregierung ein wichtiger völkerrechtlicher und politischer Punkt nicht zur Geltung gekommen. Ich meine den Begriff der Aggression.
    Zunächst stelle ich fest, daß es leider keinen Begriff gibt, der das Gegenteil von Aggression ausdrückt, es sei denn, man definiert, daß es sich um die Verteidigung handelt. Gerade in der heutigen öffentlichen Diskussion wird mit den Worten „Angreifen" und „Verteidigen" ein Durcheinander erzeugt, das langsam unerträglich wird.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, mißt alles, was in diesem Zusammenhang an geltender Strategie und an Überlegungen für neue Strategien besteht oder überdacht wird, allein an der Wirksamkeit der Kriegsverhütung. Damit wird aus unserer Sicht die Debatte über geltendes Kriegsvölkerrecht zur Debatte über die Verantwortung für Kriegsverhütungsrecht. Wir wollen uns nur verteidigen, wenn wir angegriffen werden, und hoffen daher, daß die geltenden Bestimmungen der kriegsvölkerrechtlichen Grundsätze und der kriegsvölkerrechtlichen Verträge im Sinn unseres Verständnisses völkerrechtliche — völkerrechtliche! — Kriegsverhütung bewirken können.
    Ich bitte Sie, mir zuzuhören, wenn ich zur Verdeutlichung meines Standpunktes, den ich eben auszudrücken versucht habe, ein Erlebnis als Beispiel erwähne. Am Rand der 31. Pugwash-Konferenz vom Herbst 1981 in Kanada, also vor der UNODeklaration der Sowjetunion, die den Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen in sich schloß, wurde Herr Arbatow, sicher ein wichtiger sowjetischer Regierungsberater, zur tatsächlichen Position der UdSSR hinsichtlich des nuklearen Ersteinsatzes befragt. Er wies zunächst darauf hin, daß es in der Diplomatie nicht üblich sei, sich festzulegen, was man in hypothetischen Situationen machen würde. Auch, so sagte er, die Sowjetunion würde sich nicht festlegen, was sie tun würde, wenn sie auf Leben oder Tod mit übermächtigen konventionellen Kräften angegriffen werden sollte. Die UdSSR habe nicht gesagt, so Arbatow, daß sie dann Kernwaffen einsetzen würde. Sie habe aber auch nicht gesagt, daß sie keine Kernwaffen benutzen würde. Ich frage Sie, ob das nicht die Anwendung der geltenden NATO-Doktrin im umgekehrten Sinn darstellt?
    Nebenbei sei angefügt, daß zwei wichtige Punkte zur Frage des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen für die NATO und den Warschauer Pakt — darüber ist gesprochen worden — gleich gelten. Ich möchte das noch einmal festhalten. Wenn eine oder beide Seiten per Deklaration auf einen Ersteinsatz verzichten würden, so ist dies keinesfalls für die jeweils andere Seite nachprüfbar. Damit ist der Ersteinsatzverzicht der Sowjetunion so lange unglaubwür-



    Kolbow
    dig, als sie nichts oder nur wenig an ihren nuklearen Streitkräften ändert.

    (Sehr gut! und Bravo! bei der CDU/CSU)

    Dies würde genauso für die NATO zutreffen, wenn sie erklären würde, daß sie ja auf den Ersteinsatz verzichtet.
    Man mag entgegenhalten, daß es bei Nuklearwaffen vielleicht eine Unterscheidung zwischen solchen gebe, die zum Ersteinsatz geeignet sind, und solchen, die nicht zum Ersteinsatz geeignet sind. Tatsache ist jedoch — und hier wird mir, glaube ich, in diesem Hause jeder zustimmen, der sich mit der Problematik beschäftigt hat —, daß es diese Unterscheidung nicht gibt.
    Aber zurück zum Begriff der Aggression, weil ich den für sehr wichtig halte: Ich möchte mich auf das beziehen, was der Berliner Professor Ernst Fraenkel zur Entwicklung des Begriffes der Aggression in dem Buch „Internationale Beziehungen" niedergeschrieben hat. Er verweist darauf, daß es in der Zeit des 16. bis 18. Jahrhunderts nur die Unterscheidung zwischen einem gerechten oder ungerechten Krieg gegeben hat und daß es dann im Völkerrecht des 19. und 20. Jahrhunderts auf Grund des positivistischen und antinaturrechtlichen Völkerrechts diese Differenzierung nicht mehr gab und eine völlige Indifferenz entstand, nach der ein Angriffskrieg ebenso legal war wie ein Verteidigungskrieg. Die Völkerbundssatzung beinhaltete nicht die Ächtung des Krieges. Erst die UNO-Charta hat hier eine Änderung herbeigeführt. Was Sie, Herr Kollege Schily, zu Resolutionen und Beschlußfassungen der UNO gesagt haben, das sollte auch uns hier in diesem Hause Auftrag sein.

    (Beifall des Abg. Schily [GRÜNE])

    Das, was unter der Beschreibung der Ziele und Grundsätze niedergeschrieben ist, das, was im Kapitel über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten gefordert wird, ist nach meinem Dafürhalten ein wesentlicher Fortschritt des Völkerrechts. Aber in einer Debatte über die UNO-Charta, die wohl das erste und wichtigste Dokument des Völkerrechts ist, sozusagen das Grundgesetz aller Nationen, darf der Hinweis auf Art. 51 dieser UNO-Charta nicht fehlen. Diese — und das ist, meine ich, sehr wichtig — völkerrechtliche Bestimmung gibt den Staaten das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff, also eine Aggression, vorliegt und alle sonstigen Bemühungen der Vereinten Nationen im Sinne der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten fehlgeschlagen sind.

    (Schily [GRÜNE]: Der Einsatz von Atomwaffen ist keine Verteidigung!)

    Daraus ergibt sich die zentrale Bedeutung des Begriffes der Aggression, den ich verdeutlichen wollte und der eben nicht mit den Begriffen Angriff und Verteidigung verwechselt werden darf, die einzig und ausschließlich im taktischen und operationellen Bereich der Führung von Streitkräften ihren Platz haben.
    Ich glaube, daß es im Sinne der Verbesserung der Diskussion bei uns wichtig wäre, wenn wir alle zusammen die Gelegenheit nähmen, einmal das zu studieren, was die UNO in ihrer Resolution vom 14. Dezember 1974 als Definition des Begriffs Aggression festgelegt hat. Wenn dazu noch käme, meine Damen und Herren, daß die entsprechenden Kapitel der UNO-Charta zur Kenntnis genommen werden würden und in der Diskussion entsprechend allseits gewürdigt werden könnten, dann hätte ich persönlich keinerlei Sorgen, daß unsere sicherheitspolitische Debatte in ein Stadium geraten könnte, wo gerade grundlegende Dinge, wie das von mir so bezeichnete Grundgesetz der Nationen, nicht beachtet werden würden.
    Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, einige Ausführungen zu Fragen der atomaren Strategie im Zusammenhang mit der Völkerrechtsproblematik sowie ganz kurz zu dem sehr wichtigen Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Rot-KreuzAbkommen von 1949. Ich halte dies für einen interessanten Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfragen, die wir heute beraten. Ich stelle zunächst die Frage, ob dieses Zusatzprotokoll von 1977 auch den Bereich der Kernwaffen einschließt oder nicht. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes hat von Anfang an die Position vertreten, daß diese — Sie haben den Präsidenten erwähnt — nur für konventionelle Waffen gelten würde. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Großbritannien haben dies erklärt. Die Völkerrechtler, Herr Professor Ipsen, oder auch, um die andere Seite zu zitieren, der Ostberliner Völkerrechtler Professor Graefrath, sind dagegen anderer Meinung — wie sicherlich nicht nur wenige Parlamentarier in diesem Hause.
    Ich möchte nicht verschweigen, daß ich keinen Angriff — ob mit konventionellen oder mit nuklearen Waffen — gegen die Zivilbevölkerung, auch nicht in Form von Repressalien, für vertretbar halte.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dies ist im übrigen auch die Meinung, die im Wort der Deutschen Bischofskonferenz vom 18. April 1983 vertreten wird. Dort heißt es — man kann sich keines besseren Zitates als eines Zitats der Vertreter des Glaubens bedienen —:
    Es kann kein Zweifel bestehen: Der Einsatz von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zur Zerstörung von Bevölkerungszentren oder anderen, vorwiegend zivilen Zielen ist durch nichts zu rechtfertigen. Der Vernichtungskrieg ist niemals ein Ausweg, er ist niemals erlaubt.


Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schily? — Herr Kollege Schily.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, hängt es mit der Streitfrage — die Sie ja richtig gekennzeichnet haben —, ob dieses Abkommen Anwendung auf atomare Waffen findet, zusammen, daß die frühere sozialliberale Regierung das Ratifizierungsverfahren für das Abkommen nicht in die Wege geleitet hat?