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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. September 1983 Inhalt: Antrag der Fraktion die GRÜNEN betr. Änderung der Auslieferungspraxis der Bundesregierung und Staatenbeschwerde gegen die Türkei — Drucksache 10/357 — Burgmann GRÜNE 1243 B Dr. Schäuble CDU/CSU 1244A Porzner SPD 1244 B Burgmann GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 1245 C Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984 (Haushaltsgesetz 1984) — Drucksache 10/280 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1983 bis 1987 — Drucksache 10/281 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984) — Drucksachen 10/335, 10/347 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (Steuerentlastungsgesetz 1984) — Drucksachen 10/336, 10/345, 10/348 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) — Drucksachen 10/337, 10/349 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie (Stahlinvestitionszulagen-Änderungsgesetz) — Drucksachen 10/338, 10/346, 10/350 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion die GRÜNEN Entlassung der Bundesminister des Innern und der Justiz — Drucksache 10/333 (neu) — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. September 1983 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entlassung des Bundesministers der Justiz und des Bundesministers des Innern — Drucksache 10/342 — Roth SPD 1245C Dr. Althammer CDU/CSU 1253 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 1257A, 1307 A Börner, Ministerpräsident des Landes Hessen 1263 B Mischnick FDP 1268 D Dr. Kohl, Bundeskanzler 1273 C Dr. Vogel SPD 1282 D Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 1295 B Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 1298 B Metz CDU/CSU 1303 B Dr. Emmerlich SPD 1310 C Fischer (Frankfurt) GRÜNE 1313 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 1317 D Kleinert (Hannover) FDP 1322 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 1325 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 1328 B Kuhlwein SPD 1330 D Neuhausen FDP 1334 B Dr. Jannsen GRÜNE 1335A Namentliche Abstimmung 1326 C Nächste Sitzung 1335 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1337* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1337* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. September 1983 1243 19. Sitzung Bonn, den 8. September 1983 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode —19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. September 1983 1337* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 9. 9. Dr. Enders * 9. 9. Handlos 9. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 8. 9. Kretkowski 9. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 9. 9. Lenzer * 9. 9. Dr. Müller * 9. 9. Schmidt (Hamburg) 9. 9. Schmidt (Wattenscheid) 9. 9. Voigt (Frankfurt) 9. 9. Frau Dr. Wex 9. 9. Wilz 9. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Möglichkeiten für eine Gemeinschaftsbeihilfe zur Finanzierung einer festen Ärmelkanalverbindung (Drucksache 10/207) zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zur Höhe der Einkommen in der Landwirtschaft (Drucksache 10/208) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Raumordnungsbericht 1982 (Drucksache 10/210) zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Bericht der Bundesregierung zur Förderung der Drittmittelforschung im Rahmen der Grundlagenforschung (Drucksachen 10/225, 10/332) zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Forschung und Technologie Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1981/1982 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) (Drucksache 10/243) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 29. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 6. bis 8. Juni 1983 (Drucksache 10/246) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 1502 Tit. 642 07 des Haushaltsjahres 1983 (Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes) (Drucksache 10/316 [neu]) zuständig: Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1983 (Drucksache 10/292) zuständig: Haushaltsausschuß Fünfter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (Drucksache 9/2386) zuständig: Innenausschuß (federführend) Rechtsausschuß Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ausschuß für Forschung und Technologie Entschließung des Europäischen Parlaments zur Diskriminierung von unverheirateten Müttern gegenüber verheirateten Frauen im Bereich des Eltern- bzw. Kindesverhältnisses in bestimmten Mitgliedstaaten (Drucksache 9/2417) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu den türkischen Auslieferungsersuchen (Drucksache 9/2413) zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 9/83 — Erhöhung des Zollkontingents 1983 für Bananen) (Drucksache 10/315) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 8. Dezember 1983 vorzulegen Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 24. August 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung (Drucksache 9/2423) Die in Drucksache 10/92 unter Nummer 73 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für eine Europäische Strategie auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technik Rahmenprogramm 1984 bis 1987 ist als Drucksache 10/217 verteilt. Die in Drucksache 10/133 unter Nummer 12 aufgeführte EG-Vorlage Mitteilung der Kommission an den Rat über die Strukturen und Verfahren der Gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie ist als Drucksache 10/221 verteilt. Die in Drucksache 10/92 unter Nummer 26 aufgeführte EG-Vorlage 1338* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. September 1983 Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament betreffend eine bessere Nutzung der Ergebnisse Gemeinschaftsgeförderter F&E-Aktivitäten ist als Drucksache 10/222 verteilt. Die in Drucksache 10/168 unter Nummer 3 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag eines Beschlusses des Rates über das Rahmenprogramm der wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten der Gemeinschaft 1984-1987ist als Drucksache 10/295 verteilt. Die in Drucksache 10/133 unter Nummer 11 aufgeführte EG-Vorlage Die künftige Finanzierung der Gemeinschaft Vorschlag für einen Beschluß über die eigenen Mittel ist als Drucksache 10/329 verteilt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Fischer (Frankfurt).


Rede von Joseph Fischer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor 43 Jahren, am 27. September 1940, starb der Philosoph und deutsche Jude Walter Benjamin an der spanisch-französischen Grenze durch die eigene Hand. Benjamin, einer der herausragendsten Denker der Frankfurter Schule, nahm Gift, da er die Auslieferung an Hitlers Gestapo und Folter, Verstümmelung und qualvollen Tod im Konzentrationslager mehr fürchtete als den Selbstmord. Nach seinem Tod durften seine Gefährten — alles politische Flüchtlinge vor der Nazi-Diktatur — in Spanien bleiben. Sie wurden nicht ausgeliefert. Man muß hinzufügen, daß es sich dabei um das faschistische Spanien ein Jahr nach dem Ende des Bürgerkrieges gehandelt hat.
Am 30. August dieses Jahres hat sich der politische Emigrant und Asylsuchende Kemal Altun aus dem sechsten Stockwerk des Berliner Verwaltungsgerichts gestürzt. Sein Tod bezeichnet den traurigen Höhepunkt einer seit Jahren — und das heißt: auch schon unter der sozialliberalen Regierung begonnenen — vollzogenen Aushöhlung und Verfälschung des Asylrechts in ein Asylverweigerungsrecht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)

Die Verfasser des Grundgesetzes der Bundesrepublik, diese in feiertäglichen Ansprachen so sehr bemühten Väter unserer freiheitlichen Grundordnung, hatten aus guten und bisweilen am eigenen Leib erfahrenen Gründen ein die Menschenwürde achtendes Asylrecht in die Verfassung hineingeschrieben. Die Not, die Angst und die Qual der politischen Flüchtlinge aus dem Deutschland der Nationalsozialisten waren ihnen noch gegenwärtig gewesen und sind einzelnen Mitgliedern dieses Hauses lebensgeschichtlich wohl noch vor Augen. Willy Brandt hätte keine Chance gehabt, jemals Bundeskanzler zu werden, wenn man ihn damals nach denselben Regularien behandelt hätte, wie sie heute leider in der Bundesrepublik für politische Flüchtlinge gelten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Man empfand damals zu Recht die Dankesschuld von Überlebenden. Sollten andere ein ähnliches Schicksal erleiden, so hat diese Republik ihnen



Fischer (Frankfurt)

Schutz und Obdach zu gewähren. Das war für die Verfassungsväter selbstverständlich.
Nunmehr, im Jahre 1983, enden auch in diesem Land Asylverfahren mit Selbstmord, enden mit Verzweiflungstaten von politischen Flüchtlingen, die den Freitod der Auslieferung an blutige Militärdiktaturen und deren Folterknechte vorziehen. Der Leidensweg Kemal Altuns durch die Gefängnisse, Gerichte und politischen Interessen der westdeutschen Demokratie, der dreizehnmonatige Leidensweg eines „Asylanten" — wie die abfällige und rohe Bezeichnung von Behörden und Stammtischen für politische Flüchtlinge hierzulande lautet, Herr Althammer — zeigt beispielhaft, wohin es mit dieser Dankesschuld, wohin dieses Land und wohin diese Demokratie gekommen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Mit euch!)

Wer hier und heute Parteiengezänk befürchtet, der sei beruhigt. Hier wird vielmehr von der Scham und Schande zu sprechen sein, die man in Deutschland zu empfinden hat, wenn gewählte Regierungen und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Gerichte
— Kammergerichte! — mehr oder weniger offen mit blutigen Militärdiktaturen paktieren

(Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört!)

und ihnen politische Oppositionelle willfährig ans Messer liefern.

(Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Das geht zu weit!)

— Auch über die Willfährigkeit wird noch einiges zu sagen sein.
Kemal Altun kam 1981 nach dem Militärputsch in der Türkei nach West-Berlin und stellte dort im September einen Asylantrag. Auf Grund der sogenannten „verfestigten Zusammenarbeit" zwischen deutschen und türkischen Geheim- und Polizeidiensten kam es zu der bei Asylanträgen üblichen Regelanfrage des Bundeskriminalamtes in Ankara. Prompt überreichten die türkischen Militärs einen Haftbefehl nebst Auslieferungsantrag wegen Verdachts der Anstiftung zum Mord an dem früheren türkischen Zoll- und Monopolminister Gün Sazak. Dieser Haftbefehl war zwei Jahre nach der Tat und erst nach der Anfrage des Bundeskriminalamtes erlassen worden. Kemal Altun kam daraufhin in West-Berlin in Auslieferungshaft.
Da Kemal Altun auf Grund des ersten Auslieferungsantrages wegen Anstiftung zum Mord in der Türkei die Todesstrafe gedroht hätte und damit eine Auslieferung nur mit zusätzlichen Garantien möglich gewesen wäre, übergaben die türkischen Militärs den deutschen Behörden einen zweiten Auslieferungsantrag. Nunmehr hatten sich aber Inhalt, Daten und Aktenzeichen geändert. Man sprach fortan von Strafvereitelung, da Altun Waffen und am Attentat Beteiligte versteckt haben sollte, was Kemal Altun ebenso wie den ersten Vorwurf jedoch bestritten hat.
Daraufhin erklärte der IV. Senat des Kammergerichts Berlin im Auslieferungsverfahren am 16. Dezember 1982 die Auslieferung durch Beschluß für rechtens, ohne Altun überhaupt einmal persönlich gehört zu haben oder gar ein später hinzukommendes Urteil eines türkischen Gerichts gegen einige Angeklagte im Mordfall Gün Sazak im weiteren Verlauf zu berücksichtigen, in welchem Aussagen, die Altun bislang belastet hatten, als Schutzbehauptungen der anderen Angeklagten eingestuft wurden. Zudem wurde in diesem Urteil der Fall Sazak als — ich zitiere wörtlich — „gewaltsamer Versuch, die Verfassung der Republik Türkei im gesamten zu verändern oder zu beseitigen" dargestellt. Dies ist das klassische politische Delikt. Auch deshalb hätte Kemal Altun niemals ausgeliefert werden dürfen.
Ganz anders handelte jedoch die Bundesregierung. Sie bewilligte die Auslieferung mit Verbalnoten vom 21. Februar 1983. Ganze zwei Tage später entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem ähnlich gelagerten Fall eines politischen Emigranten aus der Türkei, daß
nach den jüngsten Erfahrungen die allgemeine Zusicherung der Spezialität nach Artikel 14 des Europäischen Auslieferungsabkommens allein nicht (genügt), um derzeit im Auslieferungsverkehr mit der Türkei die Gefahr politischer Verfolgung hinreichend auszuschließen. Es bedarf daher zusätzlich einer Prüfung der Umstände des Einzelfalles.
Eine solche Prüfung hat im Fall Kemal Altun weder durch das Kammergericht, gegen dessen Entscheidung wegen des Berlin-Status die Rechtsmittel zum Bundesverfassungsgericht nicht möglich sind, noch durch die Bundesregierung stattgefunden.
In dem entlarvenden Brief des Justizministers vom 21. Juli 1983, von dem noch zu sprechen sein wird, werden im wesentlichen türkische Polizei- und Standgerichtsakten zitiert.
Lassen Sie mich noch einiges aus der Begründung der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in einem ähnlichen Falle verlesen; denn dadurch wird das ganze Ausmaß jener kaltschnäuzigen Umgehung von Verfassung und Verfassungsgericht ersichtlich werden. Man wird jenen Verfassungsbruch erkennen, dessen sich die Bundesminister der Justiz und des Innern schuldig gemacht haben. Das war, wie gesagt, etwa zwei Tage nach der Entscheidung der Bundesregierung:
Es ist in der Vergangenheit anscheinend vorgekommen, daß türkische Behörden mit manipulierten strafrechtlichen Vorwürfen versucht haben, im Wege des Auslieferungsverfahrens politischer Gegner habhaft zu werden ... Auch ein manipuliertes Strafurteil kann aber ein Instrument politischer Verfolgung sein ... Sollten sich irreführende Manipulationen bei den Tatvorwürfen feststellen lassen, so könnte der Schutz des Spezialitätsgrundsatzes kaum als ausreichend angesehen werden. Er würde jedenfalls bei der Auslieferung zur Vollstreckung eines politisch manipulierten Urteils versagen. In diesem Falle bestünde die politische Verfolgung gerade darin, den Verfolgten die unberechtigte Freiheitsstrafe verbüßen zu lassen,



Fischer (Frankfurt)

wobei selbst ordnungsgemäße Haftverhältnisse nichts am Tatbestand der politischen Verfolgung ändern könnten.
Soweit also diese Begründung des Verfassungsgerichts. Diese Urteilsbegründung wäre es wert, hier als Ganzes verlesen zu werden. Allein, es fehlt die Zeit dazu. Sie wollen sie offensichtlich auch nicht zur Kenntnis nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich im weiteren auf „amnesty international", dessen Appelle an die Bundesregierung im Falle Altun ungehört verhallt sind, spricht von der Folter unter dem Regime der Generäle in der Türkei, weist darauf hin, daß die Bundesregierung über keine völlig sicheren Informationen über die Menschenrechtslage in der Türkei verfügt, und bezieht sich auf verschiedene Entschließungen des Europaparlaments aus den Jahren 1981 bis 1983 über die Folter in der Türkei und einen notwendigen Verzicht auf die Auslieferung politisch Verfolgter. Schließlich wird auch noch die in Straßburg anhängige Staatenklage von Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen und Schweden bezüglich der Menschenrechtsverletzungen der türkischen Regierung herangezogen.
Es war also alles bekannt. Jeder, der wissen will, weiß auch, was in der Türkei der Generäle seit September 1980 geschieht:

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

21000 politische Gefangene in den Kerkern; ein Gedicht schon wird mit mehrjähriger Haft bestraft; der Gebrauch der kurdischen Sprache ist verboten; Gefangene sterben unter der Folter, werden hingerichtet oder sind wie der politische Flüchtling und asylsuchende Levent Begen einfach verschollen.
Levent Begen wurde noch unter der Regierung Schmidt am 30. Juni 1980 mit der Lufthansa in die Türkei ausgeflogen, wurde dort entgegen allen Zusicherungen gefoltert und zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt und gilt seitdem als verschollen. Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich in der oben angeführten Entscheidung ausdrücklich auf diesen Fall.
Der Justizminister war jedoch noch am 21. Juli 1983 der Ansicht, daß — ich zitiere — „kein begründeter Anlaß für die Befürchtung besteht, Kemal Altun könnte nach seiner Auslieferung einer unmenschlichen Behandlung unterworfen werden". Man wußte also — und die Regierung und vor allem der Justizminister mußten wissen —, was die politisch Verfolgten in der Türkei erwartet. Spätestens seit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Ibrahim Sen im Februar 1983 hätte Kemal Altun als freier Mann die Auslieferungshaft verlassen müssen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

All die Appelle und Petitionen von Menschenrechtsorganisationen, vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, von Gewerkschaften und zahlreichen Persönlichkeiten und Politikern verhallten ungehört. Der Justizminister wollte nichts hören, wollte nichts zur Kenntnis nehmen, denn sein Bestreben war offensichtlich ein anderes: Entgegen dem Art. 16 Abs. 2 des Grundgesetzes, welcher jedermann das Recht auf Asyl gewährt, und entgegen dessen konkreter Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf das Regime in der Türkei, sollte die gute Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mit den Generälen erhalten bleiben. Die Verfassung sollte umgangen werden, und sie wurde auch umgangen; ja, ein entscheidender Menschenrechtsartikel wurde dabei außer Kraft gesetzt.
Man nennt dies, Herr Engelhard, gemeinhin Verfassungsbruch, Verfassungsbruch auf kaltem Wege, begangen von einem liberalen Justizminister und unterstützt von einem entschlossenen Helfer, auf den wir hier auch noch zu sprechen kommen. Wir halten diesen Justizminister für untragbar!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Gefragt nach seiner Reaktion auf den Selbstmord Altuns, antwortete Herr Engelhard in einem Interview:
Ich bin tief getroffen. Der Tod ist besonders tragisch, weil wir alles Menschenmögliche unternommen haben.
Hören wir dagegen den Justizminister in seinem Brief vom 21. Juli 1983, einen Monat vorher:
Ferner ist aus der bekannten Einstellung der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ... nicht zu erwarten, daß das Verfahren mit der am 25. August 1983 zu erwartenden Entscheidung ... beendet werden könnte. Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Kammer die Klage des Bundesbeauftragten abweist. Dieser hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache bereits angekündigt, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Eine Entscheidung, den rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahrens abzuwarten, würde aber praktisch zur Unmöglichkeit der Auslieferung führen. (Es) besteht (dann) keine Sicherheit mehr, die Auslieferung auch vollziehen zu können.

(Hört! Hört! bei der SPD) Gefordert wird dann schnelles Handeln.


(Hoffmann [Saarbrücken] [SPD]: Er hat das Menschenmögliche getan!)

Ins reine gesprochen heißt dies doch, Herr Engelhard: Wir müssen uns mit der Auslieferung beeilen, bevor Altun sein Recht bekommt und als politischer Flüchtling anerkannt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die „Süddeutsche Zeitung" überkam angesichts dieses Briefes das kalte Grauen. Es ist das kalte Grauen, welches die unbarmherzige Logik von Schreibtischtätern hinterläßt.

(Beifall bei den GRÜNEN)




Fischer (Frankfurt)

Es wurde also alles Menschenmögliche unternommen, Herr Justizminister? Wir meinen: alles Menschenmögliche, um Altun an seine Henker auszuliefern oder in den Freitod zu treiben; das hätten Sie der Ehrlichkeit wegen noch hinzufügen müssen.
Sprechen wir nun von jenem entschlossenen Helfer des Justizministers im Kabinett. Sprechen wir von Innenminister Zimmermann, der sich die Vertreibung der in der Bundesrepublik lebenden Türken — gerade auch der unpolitischen — zu einer Herzensangelegenheit gemacht hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Unverschämtheit! — Unglaublich! — Was glauben Sie denn? — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Urböse, was Sie sagen! — Pfui-Rufe und weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ihm war der Justizminister noch zu zögerlich. Verfassung, Menschenrechte und Menschlichkeit kommen in seinen Erwägungen nicht mehr vor.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Noch am Tage seiner Rückkehr aus der Türkei — er konnte keine 24 Stunden warten — verfaßte er einen Brief an den Justizminister, in welchem er persönlich darüber Klage führt — ich zitiere wörtlich —:
... entgegen der Ankündigung von Staatssekretär Dr. Kinkel ... das Kabinett mit dem Fall Altun zu befassen, mit dem Ziel, der Auslieferung zuzustimmen, eine Beratung im Kabinett am 20. Juli
— Herr Zimmermann, am 20. Juli, an dem sich das Attentat auf Hitler zum 39. Male jährte! —
nicht stattgefunden (hat).

(Zurufe von der CDU/CSU)

Der Innenminister fährt in seinem Schreiben fort
— ich zitiere —:

(Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU: Aufhören!)

Im Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

— Daß Sie das nicht hören und nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist mir klar. Sie werden es sich trotzdem anhören müssen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einen Augenblick! Meine Damen und Herren, es ist ein sehr schwieriges Thema. Damit hier jeder seine Ausführungen machen kann, bitte ich, dem Redner die Möglichkeit zu geben, weiterzusprechen.

    (Schily [GRÜNE]: Wie war das heute morgen mit dem Niederschreien, Herr Bundeskanzler? Wer schreit hier wen nieder?)