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    Plenarprotokoll 10/14 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 815A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 849 B Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Sofortiger Stopp der Türkeihilfe — Drucksache 10/107 — und des Antrags der SPD — Türkei — Drucksache 10/149 — an den Haushaltsausschuß 850 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 10/80 — Dr. Schwenk (Stade) SPD 815 B Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 817 D Kleinert (Hannover) FDP 820 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung — Drucksache 10/81 — Bachmaier SPD 823A Dr. Klein, Parl. Staatssekretär BMJ . . 824A Frau Potthast GRÜNE 825A Eylmann CDU/CSU 826 B Beckmann FDP 827 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Wiederherstellung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der Fassung der Siebten Novelle — Drucksache 10/85 — Kuhlwein SPD 828 C Frau Rönsch CDU/CSU 830 D Dr. Jannsen GRÜNE 833 D Neuhausen FDP 836 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 838 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 841 D Rossmanith CDU/CSU 845 B Dr.-Ing. Laermann FDP 847 C Beratung des Antrags der Fraktionen ... Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit gemäß Beschluß des deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981 - Drucksache 10/154 — 849 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzübereinkommen vom 8. Oktober 1982 zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit — Drucksache 10/41 — 849 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/96 — 849 D Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen -- Drucksache 10/124 — 850A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung einer Europa-Kommission des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/161 — 850A Fragestunde — Drucksache 10/137 vom 10. Juni 1983 — Steuerentlastung für Weinbaubetriebe MdlAnfr 27 10.06.83 Drs 10/137 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . . 850C,D ZusFr Frau Weyel SPD 850 D Verschärfte Vereinheitlichung der Mehrwertsteueroption bei Vermietungsumsätzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 30, 31 10.06.83 Drs 10/137 Gattermann FDP Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 851 B, C, D, 852A,B,C,D ZusFr Gattermann FDP . . . . 851C, 852B,C ZusFr Stiegler SPD 851 D, 852 C Stationierung eines amerikanischen Hubschrauberverbands in Wiesbaden-Erbenheim; Belastung für die Bevölkerung und die zivile Luftfahrt MdlAnfr 34, 35 10.06.83 Drs 10/137 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 852D, 853 A, B, C, D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 853 A., C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 853 D Erhaltung des Stahlstandorts mittlere Oberpfalz MdlAnfr 39 10.06.83 Drs 10/137 Sieler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 854 A, B, C ZusFr Sieler SPD 854 B,C ZusFr Stiegler SPD 854 C Unterzeichnung der Frachthilfevereinbarung zwischen Bund und Ländern und Bereitstellung von Bundesmitteln im Haushalt 1984 MdlAnfr 41 10.06.83 Drs 10/137 Stiegler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 854D, 855 A, B, C ZusFr Stiegler SPD 855A,B ZusFr Brück SPD 855C ZusFr Sieler SPD 855C Entscheidung über den Standort einer Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung MdlAnfr 42 10.06.83 Drs 10/137 Brück SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 855 D, 856A ZusFr Brück SPD 856 A ZusFr Sieler SPD 856A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 856 B Novellierung des Bundeswaldgesetzes zwecks Errichtung von Sperrbezirken zum Schutz freilebender Tiere MdlAnfr 44 10.06.83 Drs 10/137 Pfuhl SPD Antw PStSekr Gallus BML 856C,D ZusFr Pfuhl SPD 856 D Bundesmittel für Tierversuche und alternative Forschungen in den letzten drei Jahren MdlAnfr 45 10.06.83 Drs 10/137 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 857 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 857 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 857 C Zahl der Überstunden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft 1981 und 1982 MdlAnfr 53 10.06.83 Drs 10/137 Collet SPD Antw PStSekr Franke BMA . . 857D, 858B, C ZusFr Collet SPD 858A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 858C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 III Zahl der abhängig Beschäftigten in den Jahren 1972, 1976 und 1982 MdlAnfr 54 10.06.83 Drs 10/137 Collet SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . 858D, 859A ZusFr Collet SPD 859A Bau militärischer Anlagen zur Stationierung amerikanischer Waffen in den Bereichen Darmstadt, Münster und Babenhausen MdlAnfr 58, 59 10.06.83 Drs 10/137 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 859 C, D, 860A,B,C,D ZusFr Klein (Dieburg) SPD . 859 C, D, 860A,B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 860C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 860 D Unterrichtung der Bundesdienststellen über die Militärschau 1983 auf dem Frankfurter Flughafen; Definition eines dichtbesiedelten Gebietes MdlAnfr 60, 61 10.06.83 Drs 10/137 Zander SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 861 A, C, D, 862 A, B,C ZusFr Zander SPD 861 A, B, 862 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 861D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 862 B ZusFr Krizsan GRÜNE 862 C Fragenkatalog für Mitglieder der Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüsse und -Kammern MdlAnfr 64 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 862 D, 863 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 862 D ZusFr Jaunich SPD 863 A ZusFr Lambinus SPD 863 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 863C ZusFr Krizsan GRÜNE 863 D Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Prominenten MdlAnfr 65 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 863D, 864 B, C, D, 865 A ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 864 B ZusFr Lambinus SPD 864 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 864C ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 864 D ZusFr Kuhlwein SPD 865A Kritik an der Dreimonatsspritze zur Schwangerschaftsverhütung; Verhinderung der Anwendung auch in der Dritten Welt MdlAnfr 67 10.06.83 Drs 10/137 Frau Luuk SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 865C,D ZusFr Frau Luuk SPD 865 D Parteipolitisch neutrale Berichterstattung in der vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegebenen Zeitschrift „Der Zivildienst" MdlAnfr 68, 69 10.06.83 Drs 10/137 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 866 A, B,C, D, 867 A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 866 B,C ZusFr Sielaff SPD 866 D ZusFr Lambinus SPD 866 D ZusFr Jaunich SPD 867 A Auffassung des Europäischen Parlaments zur Überprüfbarkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen MdlAnfr 70 10.06.83 Drs 10/137 Sielaff SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 867A,C ZusFr Sielaff SPD 867 B Dauer des zivilen Ersatzdienstes und des Wehrdienstes einschließlich der Übungen MdlAnfr 71 10.06.83 Drs 10/137 Sielaff SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 867 C, D, 868A ZusFr Sielaff SPD 867 D Nächste Sitzung 868 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 869* A Anlage 2 Arbeitsplatzvernichtung im Bundesgebiet durch Produktions- und Standortverlagerung nach Berlin MdlAnfr 28, 29 10.06.83 Drs 10/137 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Häfele BMF . . . . 869* B Anlage 3 Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich; Preissenkung durch mehr Wettbewerb IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 MdlAnfr 36, 37 10.06.83 Drs 10/137 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 869* D Anlage 4 Vorteile der DDR aus dem innerdeutschen Handel MdlAnfr 38 10.06.83 Drs 10/137 Austermann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 870* D Anlage 5 Erfahrungen mit der Durchführung der Versehrtenleibesübungen/Behindertensport nach dem Bundesversorgungsgesetz MdlAnfr 52 10.06.83 Drs 10/137 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 871*A Anlage 6 Verluste der Krankenkassen durch die Behandlung ausländischer Familien auf den Krankenschein nur eines versicherten Familienangehörigen MdlAnfr 55 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 871*C Anlage 7 Veröffentlichung einer privat fertiggestellten Arbeit über die Wlassow-Armee durch das Wehrgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr MdlAnfr 56, 57 10.06.83 Drs 10/137 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 871* D Anlage 8 Beginn der Arbeit der im Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz vorgesehenen neuen Ausschüsse MdlAnfr 66 10.06.83 Drs 10/137 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 872*A Anlage 9 Seit März 1983 neugeschaffene Zivildienstplätze MdlAnfr 72, 73 10.06.83 Drs 10/137 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 872* B Anlage 10 Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst ab 1. Januar 1984 MdlAnfr 74 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 872* D Anlage 11 Disziplinarverfahren gegen Zivildienstleistende im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen das Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz MdlAnfr 75, 76 10.06.83 Drs 10/137 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 873* A Anlage 12 Strafverfolgung von Zivildienstleistenden im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen das KriegsdienstverweigerungsNeuregelungsgesetz MdlAnfr 77, 78 10.06.83 Drs 10/137 Egert SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 873* B Anlage 13 Harmonisierung der Tankfreimengen auf 2001 Dieselöl für LKW-Transporte innerhalb der EG zugunsten der Rhein-Mündungshäfen und zuungunsten der Nordseehäfen MdlAnfr 79, 80 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Apel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* A Anlage 14 Tonnageverlust der Bundesbahn und der Häfen Hamburg und Bremen durch die Heraufsetzung der Freimenge für Dieselkraftstoff im grenzüberschreitenden Verkehr MdlAnfr 81, 82 10.06.83 Drs 10/137 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 V Anlage 15 Beteiligung der Bundesmarine an der Luftüberwachung zur Kontrolle von Ölverschmutzungen, insbesondere in der Nordsee MdlAnfr 83 10.06.83 Drs 10/137 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* D Anlage 16 Auswirkungen der Auflösung der Bahnhöfe Eckernförde, Rendsburg, Sankt Michaelisdonn und Flensburg MdlAnfr 84 10.06.83 Drs 10/137 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 875* B Anlage 17 Verbesserung der Verkehrserschließung im niedersächsischen Zonenrandgebiet MdlAnfr 85, 86 10.06.83 Drs 10/137 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 875* C Anlage 18 Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Bau der B 455 Oberursel-Kronberg MdlAnfr 87 10.06.83 Drs 10/137 Hecker GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876*A Anlage 19 Zusammenlegung der Zentralen Transportleitung mit der Zentralen Verkaufsleitung zu einer Zentrale DB MdlAnfr 88 10.06.83 Drs 10/137 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* B Anlage 20 Erhaltung des Angebots des ÖPNV in verkehrsschwachen Zeiten MdlAnfr 89 10.06.83 Drs 10/137 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* C Anlage 21 Finanzierung des Weiterbaus des RheinMain-Donau-Kanals MdlAnfr 90 10.06.83 Drs 10/137 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* D Anlage 22 Bereitstellung von Bundesmitteln für den Bundesfernstraßenbau in Niederbayern im Haushaltsjahr 1984 MdlAnfr 91 10.06.83 Drs 10/137 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877*A Anlage 23 Bereitstellung von Mitteln für den Bundesfernstraßenbau in der Oberpfalz im Haushaltsjahr 1984 MdlAnfr 92 10.06.83 Drs 10/137 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* B Anlage 24 Profit der Bundesbahn durch den Konkurs des Berliner Reiseveranstalters FlugUnion Berlin MdlAnfr 93, 94 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Hackel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* C Anlage 25 Entwicklung der Anlegequote für Sicherheitsgurte seit Einführung der Anschnallpflicht und Wegfall des Verwarnungsgeldes; Verringerung der Zahl der Verkehrstoten durch Erhöhung der Anlegequote MdlAnfr 95, 96 10.06.83 Drs 10/137 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* D Anlage 26 Beurteilung der Verhängung eines Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes durch Verkehrssicherheitsexperten MdlAnfr 97 10.06.83 Drs 10/137 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 878*B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Anlage 27 Gurtanlegequoten in der Schweiz und in Norwegen MdlAnfr 98 10.06.83 Drs 10/137 Buckpesch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 878*C Anlage 28 Eigenverantwortung beim Anlegen des Sicherheitsgurts; zivilrechtliche Nachteile für nicht angeschnallte Autofahrer bei Unfällen MdlAnfr 99, 100 10.06.83 Drs 10/137 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 879*A Anlage 29 Aufklärungskampagnen zur Anhebung der Gurtanlegequote MdlAnfr 101, 102 10.06.83 Drs 10/137 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 879* C Anlage 30 Fehlende Lehrinhalte über Breitbandkabeleinrichtungen im Rahmen der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker MdlAnfr 103, 104 10.06.83 Drs 10/137 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 879* D Anlage 31 Entwicklung quecksilberfreier Batterien MdlAnfr 109 10.06.83 Drs 10/137 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 880* B Anlage 32 Reduzierung der Mitarbeiterzahl sowie Neuorganisation des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" MdlAnfr 110, 111 10.06.83 Drs 10/137 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 880* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 815 14. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 6. Dr. von Bülow 17. 6. Dr. Engelsberger 17. 6. Ertl 16. 6. Glotz 17. 6. Haehser 17. 6. Hauck 17. 6. Heinen 16. 6. Jansen 17. 6. Lowack 17. 6. Milz 16. 6. Dr. Müller * 17. 6. Saurin 17. 6. Schmidt (Wattenscheid) 17. 6. Dr. Solms 17. 6. Spilker 17. 6. Spranger 16. 6. Tietjen 17. 6. Dr. Unland * 16. 6. Weiskirch (Olpe) 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parl. Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 28 und 29): Ermuntert nach Ansicht der Bundesregierung das Berlinförderungsgesetz Firmen der Bundesrepublik Deutschland zu einer Produktions- und Standortverlagerung nach Berlin (West), in deren Verlauf Arbeitsplätze an Standorten in der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden, ohne daß für sie in Berlin (West) annähernd gleich viele neue geschaffen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag zur Behebung einer solchen Praxis einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes vorzulegen, und wenn nein, auf welche Weise will sie künftig einer solchen aus Steuergeldern finanzierten Arbeitsplatzvernichtung entgegenwirken? Zu Frage 28: Die Berlinförderung soll den Standortnachteil Berlins ausgleichen und Investitionen in der Stadt fördern. Sie zielt darauf ab, neue Betriebe nach Berlin zu bringen und die ansässigen Betriebe zu entwickeln. Dies schließt Betriebsverlagerungen aus Westdeutschland nach Berlin nicht aus. Die Bundesregierung betreibt zusammen mit den Ländern zugunsten einer Vielzahl von wirtschaftsschwachen Regionen im Bundesgebiet eine regionale Wirtschaftsförderung durch Unterstützung von Betriebsansiedlungen und -erweiterungen. Keine regionale Wirtschaftsförderung ist ohne Rückwirkungen auf andere Regionen denkbar. Dies Anlagen zum Stenographischen Bericht hat auch Berlin durch die Wirtschaftsförderung für westdeutsche Fördergebiete zu spüren bekommen. Die Berlinförderung konnte die Entwicklung zur Verlagerung von Betrieben nach Westdeutschland in der Vergangenheit allenfalls abschwächen. Ihre zum Teil nicht genügend wirksame Gestaltung hat wohl dazu beigetragen, daß Berlin heute durch erhebliche Fehlentwicklungen in der Wirtschaftsstruktur, insbesondere in der Industrie, und eine hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Die Bundesregierung ist bemüht, Fehlentwicklungen in Berlin und in westdeutschen Fördergebieten zu verhindern. Sie hat deshalb auch auf die Änderung der umsatzsteuerlichen Herstellerpräferenzen nach dem Berlinförderungsgesetz im Dezember 1982 hingewirkt. Diese Umgestaltung wird zu Präferenzeinbußen bei jenen Unternehmen führen, die in Berlin nur wenig Wertschöpfung schaffen. Sie vermindert damit deutlich Anreize für solche Unternehmen, Betriebe nach Berlin zu verlagern, und trägt somit zu einer Steigerung der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel bei. Soweit es dennoch zu Betriebsverlagerungen nach Berlin kommt, sind sie im Einzelfall nicht immer erwünscht, aber auch nicht vermeidbar. Die Bundesregierung rechnet damit, daß es sich bei Ansiedlungen und Erweiterungen künftig vorwiegend um wertschöpfungsreiche Betriebe handeln wird. Diese werden einen günstigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage in Berlin leisten. Sie werden auch dazu beitragen, daß Berlin seine verlorene wirtschaftliche Bedeutung zurückgewinnt. Informationen darüber, ob beziehungsweise inwieweit Betriebsverlagerungen nach Berlin mit Einsparungen von Arbeitsplätzen an anderen Orten verbunden sind, liegen nicht vor, auch nicht dem Senat von Berlin. Selbst bei einem erkennbaren Arbeitsplatzabbau dürfte es im Einzelfall angesichts eines allgemeinen hohen Rationalisierungsdruckes schwer möglich sein, dafür in erster Linie die Berlinförderung verantwortlich zu machen. Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, eine erneute Änderung des Berlinförderungsgesetzes anzustreben. Sie wird aber auch in Zukunft alle Entwicklungen im Bereich der Berlinförderung sorgfältig beobachten. Soweit ungünstige Entwicklungen von beachtlichem Ausmaß auftreten, wird die Bundesregierung rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 36 und 37): 870* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Ist es richtig, daß das Preisniveau für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hoch ist? Hält die Bundesregierung die Einführung von mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt für möglich, und sieht sie hierin eine Chance, das Preisniveau für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland zu senken? Zu Frage 36: Aus Einzelinformationen verschiedenster Art hat die Bundesregierung den Eindruck gewonnen, daß Preise der in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Arzneimittel im Einzelfall über den Preisen von vergleichbaren Arzneimitteln in anderen europäischen Ländern liegen. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (SAEG) hat jetzt für über 100 vergleichbare Arzneimittel einen Preisvergleich erarbeitet, der in Kürze veröffentlicht werden soll. Danach soll das Preisniveau für Arzneimittel in den anderen EGMitgliedstaaten zwischen etwa 5 % und 60 % unter dem deutschen Niveau liegen. Dies ist erstmals ein Versuch auf EG-Ebene, zu einem aussagefähigen Preisvergleich zu kommen, der allerdings noch mit erheblichen statistischen Unsicherheiten behaftet sein dürfte. Bei der Beurteilung dieser Ergebnisse sind eine Reihe von Fakten zu berücksichtigen, deren Auswirkungen sich statistisch nicht quantifizieren lassen: — Unterschiede in den Produktionskosten insbesondere bei der Lohn- und Einkommensentwicklung; — unterschiedliche Belastungen aufgrund der Verschiedenartigkeit der sozialen Sicherungssysteme; — Unterschiede in der spezifischen Steuerbelastung für Arzneimittel; — Wechselkursschwankungen, die Preisdifferenzen vergrößern können. Vor allem ist auch die mehr oder minder starke staatliche Einflußnahme auf die Preisbildung in den Unternehmen bis hin zur staatlichen Preisreglementierung in den Mitgliedstaaten zu nennen. Preisreglementierungen können zu Importbehinderungen führen und haben die EG-Kommission veranlaßt, bei einzelnen Mitgliedstaaten wegen Vertragsverstoßes gegen Artikel 30 bis 36 EWG-Vertrag vorstellig zu werden. Die Problematik derartiger Preisregelungen liegt im wesentlichen darin, daß z. B. die Preise durch Nichtberücksichtigung bestimmter Kostenelemente künstlich niedrig gehalten werden. Derartige Regelungen können Wettbewerbsverzerrungen über die Grenzen hinweg zur Folge haben. Solche Preisregelungen können es dem inländischen Hersteller erschweren, kostengerechte Exportpreise zu erzielen, was umgekehrt zu Preiserhöhungen im Inland wegen der bei Exporten nicht gedeckten Kosten führen kann. Zu Frage 37: In der Bundesrepublik Deutschland sind die pharmazeutischen Hersteller frei in ihrer Preisgestaltung. Sie orientieren sich hinsichtlich ihrer Preisentscheidung an den jeweils für sie relevanten Marktgegebenheiten von Angebot und Nachfrage. Sie stehen untereinander im Wettbewerb insbesondere auch mit eingeführten Arzneimitteln und sog. Reimporten von Arzneimitteln inländischer Produzenten, die zunächst ins Ausland geliefert und von dort wieder eingeführt werden. Die Bundesregierung begrüßt auch den Wettbewerb über die Grenzen hinweg. Der Arzneimittelmarkt ist jedoch durch zahlreiche Besonderheiten geprägt, die nicht zuletzt auch auf dem Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung beruhen. Besonders kennzeichnend ist, daß die Nachfrage von Arzneimitteln und ihre Finanzierung auseinander fallen, wodurch nur unzureichende, preisdämpfende Impulse von der Nachfrageseite her ausgehen. Die Bundesregierung hat deshalb großen Wert auf die Verbesserung der Transparenz der angeboteten Arzneimittel gelegt und 1977 eine neutrale Sachverständigenkommission berufen, die eine nach Indikationen geordnete, pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz schaffen soll. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der Transparenzkommission mit Nachdruck und geht davon aus, daß die Transparenzlisten bei entsprechender Anwendung den Wettbewerb intensivieren und damit auch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 38): Wie beziffert die Bundesregierung die besonderen Vorteile der DDR aus dem innerdeutschen Handel, insbesondere durch Gewährung von Wettbewerbsvorteilen in der EG und Zinsersparnisse beim Swing? Die Bundesregierung hat es in der Vergangenheit immer abgelehnt, sich an der Diskussion um die Quantifizierung von Handelsvorteilen aus dem Sonderstatus des innerdeutschen Handels zu beteiligen. Sie geht davon aus, daß der innerdeutsche Handel, der kein Außenhandel ist und deshalb einen besonderen Status hat, für beide Seiten vorteilhaft ist. Dabei vermag niemand zu sagen, welchen Anteil z. B. von den eingesparten Außenzöllen und Abschöpfungen die DDR-Lieferanten oder die Abnehmer in der Bundesrepublik erhalten. Der innerdeutsche Handel wird aufgrund des Berliner Abkommens im Wege des Verrechnungsverkehrs abgewickelt. Da sich bei der Abwicklung des Handels Leistungen und Gegenleistungen kurzfristig nicht ausgleichen, ist zur Durchführung des Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 871* Verrechnungsverkehrs eine Überziehungsmöglichkeit — genannt: Swing erforderlich. Den Swing hat die DDR 1982 im Durchschnitt mit 582 Millionen VE ausgenutzt. Da dieser Überziehungskredit zinslos ist, ergeben sich daraus für die DDR Zinsvorteile. Wie hoch die Zinserparnis für die DDR ist, hängt davon ab, welchen Zinssatz unseres Geld- oder Kapitalmarktes man zugrunde legt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 52): Welche Erfahrungen sind mit der seit 1981 geltenden Neuregelung der „Durchführung der Versehrtenleibesübungen/ Behindertensport nach dem Bundesversorgungsgesetz" gemacht worden, und wie hat sich insbesondere das pauschalierte Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren für die Versehrtengemeinschaften und Behindertensportvereine über die Versorgungsämter bewährt? Die Durchführung der Versehrtenleibesübungen nach dem Bundesversorgungsgesetz regelt eine Rechtsverordnung, die am 1. Januar 1981 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung ist das Abrechnungssystem auf ein pauschales System umgestellt worden. Den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes werden vom Jahre 1981 an die Aufwendungen für die Sicherstellung der Versehrtenleibesübungen auf Grund von Verträgen mit den Ländern in Form eines jährlichen Pauschalbetrages ersetzt. Der Pauschalbetrag für das Jahr 1981 belief sich auf über 10 Millionen DM. Er verringert sich um jährlich 4 v. H. zunächst bis zum Jahre 1985. Die Verteilung der Mittel an die örtlichen Versehrtensportgemeinschaften obliegt den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes. Dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sind keine nennenswerten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Neuregelung der Durchführung der Versehrtenleibesübungen bekannt geworden. Auch der Deutsche Behindertensportverband hat dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gegenüber nichts über Schwierigkeiten bei der Durchführung verlauten lassen. Der Statistik über die Durchführung der Versehrtenleibesübungen kann eine kontinuierliche Fortführung der Versehrtenleibesübungen entnommen werden. Der Deutsche Behindertensportverband hat unter Hinweis auf gestiegene Kosten, wie z. B. bei Hallenmieten, Fahrkosten, Aufwendungen für Sportärzte und Übungsleiter um eine Anhebung des Pauschalbetrages gebeten. Dieser Antrag ist noch in Bearbeitung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 55): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Familien oft nur einen Familienangehörigen oder Bediensteten bei einer Ersatzkasse versichern, jedoch sich allesamt auf dessen Krankenscheine behandeln lassen, wodurch Beitragseinnahmen von mehreren Millionen DM jährlich den Krankenkassen vorenthalten werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Ehegatte des Versicherten und seine minderjährigen Kinder sind im Rahmen der Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, wenn sie ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind und ihr Gesamteinkommen jeweils 430,— DM im Monat nicht übersteigt. Die Satzung der Krankenkasse kann den Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auf weitere Angehörige ausdehnen. Diese seit langem bestehende Rechtslage bindet an die Unterhaltspflicht des Ernährers der Familie an, ohne daß es darauf ankommt, für wie viele unterhaltsberechtigte Angehörige Anspruch auf Familienhilfe besteht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Regelung mißbräuchlich ausgenutzt wird, auch nicht von Ausländern, die bei einer Ersatzkasse versichert sind. Auch der Verband der AngestelltenKrankenkassen hat hierzu keine Angaben machen können. Es ist Aufgabe der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Ausgabe von Krankenscheinen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienhilfe vorliegen. Falls Sie konkrete Fälle einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Familienhilfe mitteilen können, bin ich gern bereit, sie im Aufsichtswege überprüfen zu lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 56 und 57): Ist es zutreffend, daß von einem Mitarbeiter des Wehrgeschichtlichen Forschungsamts der Bundeswehr in Freiburg eine wissenschaftliche Arbeit über die Wlassow-Armee erstellt worden ist, die auf einen dienstlichen Auftrag aus dem Jahr 1967 zurückgeht, der allerdings 1973 storniert worden war? Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung Gründe dafür, diese Arbeit, die dann in privater Initiative fertiggestellt worden ist und die für die Darstellung der ganzen Geschichte des Zweiten Weltkriegs von großer Bedeutung wäre, nicht dem ursprünglichen dienstlichen Auftrag entsprechend seitens des Forschungsamts zu veröffentlichen? 1. Es trifft zu, daß der Auftrag, eine Geschichte der Wlassow-Armee zu schreiben, einem Mitarbeiter des MGFA 1967 erteilt worden ist. Der Auftrag wurde zurückgestellt, als dieser Mitarbeiter, seiner speziellen Kenntnisse wegen, zu Arbeiten für die 872* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 vom MGFA herausgegebene Geschichte des Zweiten Weltkrieges herangezogen wurde. 2. Die Geschichte der Wlassow-Armee wurde in privater Initiative weiterbearbeitet und ist inzwischen fertiggestellt. Ihr Druck wird, dem ursprünglichen dienstlichen Auftrag entsprechend, z. Z. vorbereitet. Die Arbeit wird voraussichtlich 1984 in den vom MGFA herausgegebenen „Einzelschriften zur militärischen Geschichte des Zweiten Weltkrieges" erscheinen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 66): Trifft es zu, daß die im Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz vorgesehenen neuen Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung frühestens Mitte 1984 ihre Arbeit aufnehmen können, da die Verordnung über die Benennung der Beisitzer bei den Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1984 erlassen werden kann und das Auswahlverfahren geraume Zeit in Anspruch nehmen wird? Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz sind die Beisitzer der neuen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Wahl der Jugendschöffen durch von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmende kommunale Vertretungskörperschaften zu wählen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies noch vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung des Bundesministers der Verteidigung, die das Verfahren im einzelnen regelt und erst nach dem 1. Januar 1984 erlassen werden kann, möglich. Soweit die Länder dieser Auffassung folgen und, falls erforderlich, ihre geltenden Rechtsverordnungen den Erfordernissen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes dadurch anpassen, daß sie noch in diesem Jahr rechtzeitig die kommunalen Vertretungskörperschaften für die Wahl der Beisitzer bestimmen, können die Ausschüsse und Kammern voraussichtlich schon im Januar 1984 ihre Arbeit aufnehmen. Andernfalls müßte mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden. Die Länder haben sich dazu abschließend noch nicht geäußert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD): (Drucksache 10/137 Fragen 72 und 73): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel neue geeignete Zivildienstplätze seit Verabschiedung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes von sozialen und kirchlichen Trägern beantragt worden sind? Wie sieht die Einsatzplanung für Zivildienstleistende in den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 4. Februar 1983 geforderten neuen Bereichen aus? Zu Frage 72: Von Trägern des sozialen Bereichs sind seit Ende letzten Jahres Anträge für die Anerkennung von rd. 1 500 neuen Zivildienstplätzen gestellt worden. Für die zweite Jahreshälfte wird mit einem stärkeren Zugang neuer Zivildienstplätze gerechnet. Der größte Teil der in Zukunft benötigten zusätzlichen Zivildienstplätze wird — wie dies auch vorausgeplant ist — in den Jahren 1984 und 1985 gewonnen werden. Der Anreiz für die Träger, neue Plätze zu beantragen, wird zunehmen, weil nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anteil der besetzten Plätze, der jetzt noch bei 61,5 % liegt, steigen wird. Von 1984 an wird außerdem die für die Zivildienstplätze in Aussicht genommene Zahlung eines Zuschusses in der Höhe der durchschnittlichen Kosten von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden an die Beschäftigungsstellen die Schaffung neuer Plätze stark erleichtern. Zu Frage 73: Über die in den Entschließungen des Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 1982 und des Bundesrates vom 4. Februar 1983 geforderte zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern insbesondere bei der Auswahl neuer Einsatzbereiche und der Schaffung von Zivildienstplätzen hat am 25. Mai 1983 eine erste Besprechung mit Vertretern der Länder stattgefunden. Dabei hat sich ergeben, daß sämtliche Länder bereit sind, den Bund bei der Durchführung des Zivildienstes nach Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1. Januar 1984 zu unterstützen. Zu der Entschließung der neuen Einsatzbereiche des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege sind in dieser ersten Besprechung noch keine konkreten Absprachen getroffen worden. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag entsprechend seiner Entschließung vom 17. Dezember 1982 über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 1983 unterrichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 74): Wie viele Beamte und in welchem Dienstgrad werden mit der Bearbeitung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach dem ab 1. Januar 1984 geltenden Recht vom Bundesamt für den Zivildienst beauftragt werden? Die organisatorischen Vorbereitungen zum Vollzug des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes ab 1. Januar 1984 dauern z. Z. noch an. Es kann davon ausgegangen werden, daß mit der Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Beamte des höheren und des ge- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 873* hobenen Dienstes beauftragt sein werden. Über die zahlenmäßige Zusammensetzung der Beamten läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe machen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 75 und 76): Wieviel Disziplinarverfahren sind mit welchem Ausgang vom Bundesamt für den Zivildienst gegen Zivildienstleistende in Gang gesetzt worden, die am 27. Januar 1983 gegen die Verabschiedung des neuen KriegsdienstverweigerungsNeuregelungsgesetzes ihren Protest durch Streik u. ä. kundgetan haben? Welche Strafen und gegebenenfalls in welcher Höhe sind in Zusammenhang mit der Streikaktion der Zivildienstleistenden am 27. Januar 1983 verhängt worden? Zu Frage 75: Das Bundesamt für den Zivildienst hat gegen 4 202 Zivildienstleistende wegen des Verdachts, durch Teilnahme an der gemeinschaftlichen Dienstverweigerung am 27. Januar 1983 ein Dienstvergehen begangen zu haben, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In 3 794 Fällen ist bisher eine Disziplinarmaßnahme verhängt worden. 195 Verfahren wurden wieder eingestellt. 213 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 1 094 Zivildienstleistende haben gegen die Disziplinarverfügung des Bundesamtes das Bundesdisziplinargericht angerufen. Die genannten Zahlen geben den Stand vom 31. Mai 1983 wieder. Zu Frage 76: Wegen Teilnahme an der Dienstverweigerung ist in keinem Falle eine Strafanzeige erstattet worden. Bei den 3 794 verhängten Disziplinarmaßnahmen handelt es sich um 210 Geldbußen bis 30,— DM oder Verweise 376 Geldbußen über 30,— DM bis 50,— DM 3 171 Geldbußen über 50,— DM bis 80,— DM 33 Geldbußen über 80,— DM bis 100,— DM 4 Geldbußen über 100,— DM bis 125,— DM. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 77 und 78): Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß zahlreiche Beamte und Richter mit der Verfolgung dieser einmaligen und friedlich verlaufenen Demonstration über Wochen hinweg — und dies auf Kosten der Steuerzahler — beschäftigt werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Betroffenen aus ihrer Sicht unter Berücksichtigung der Belange der von ihnen betreuten Personen gewaltfrei das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Anspruch genommen haben? Zu Frage 77: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gemeinschaftliche rechtswidrige Dienstverweigerung eines Teils der Zivildienstleistenden am 27. Januar 1983 disziplinarisch geahndet werden mußte. Nach den Aufrufen der „Selbstorganisation der Zivildienstleistenden" als der hauptsächlichen Initiatorin hatte diese Aktion das erklärte Ziel, auf den Bundesrat dahin gehend einzuwirken, daß er der Reform des Kriegsdienstverweigerungsrechts in seiner Sitzung am 4. Februar 1983 nicht zustimme. Es ist der Besonnenheit der großen Mehrheit der Zivildienstleistenden zu verdanken, daß es nicht zu der angestrebten Dienstverweigerung aller Zivildienstleistenden gekommen ist, die mit Sicherheit für die insgesamt 12 000 Beschäftigungsstellen eine schwere Störung ihrer überwiegend in der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen liegenden Arbeit zur Folge gehabt hätte. Alle Zivildienstleistenden waren rechtzeitig vorher auf die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an der Dienstverweigerung und die möglichen disziplinar- und strafrechtlichen Folgen hingewiesen worden. Zu Frage 78: Die nunmehr von Disziplinarmaßnahmen betroffenen Zivildienstleistenden wußten bei ihrer Dienstverweigerung am 27. Januar 1983, daß diese rechtswidrig war und sie sich dafür nicht auf das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit berufen konnten. Das Bundesamt für den Zivildienst hatte in einer Sonderinformation vom 12. Januar 1983 alle Beschäftigungsstellen angewiesen, die Zivildienstleistenden über die rechtliche Bewertung der geplanten Dienstverweigerung zu belehren. Außerdem sind Beamte des Bundesamtes und des Ministeriums zu den voraussichtlichen Schwerpunkten der gemeinschaftlichen Dienstverweigerung gereist und haben mit den Zivildienstleistenden sowohl über die gesetzliche Neuregelung als auch über die geplante Dienstverweigerung diskutiert. Dabei wurde kein Zweifel daran gelassen, daß gegen jeden Zivildienstleistenden, der sich an der Dienstverweigerung beteiligt, ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden wird. Außerdem hatte das Ministerium am 25. Januar 1983 sich noch einmal in einer Presseerklärung, die von vielen Tageszeitungen abgedruckt worden war, zu der juristisch unumstrittenen rechtlichen Beurteilung der Dienstverweigerung geäußert. Schließlich war den Zivildienstleistenden aus dem sogenannten „Streikaufruf" der Selbstorganisation bekannt, daß auch die Teilnehmer einer ähnlichen, ebenfalls von der Selbstorganisation veranlaßten gemeinschaftlichen Dienstverweigerung am 27. Januar 1978 sämtlich 874* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen worden sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache 10/ 137 Fragen 79 und 80): Hat die Bundesregierung vor ihrer Zustimmung zur Erhöhung der zoll- und steuerfreien Dieselmenge von 50 Liter auf 200 Liter bei der Einfahrt von Lastkraftwagen in die Bundesrepublik Deutschland von unseren EG-Partnern verbindliche Zusicherungen erhalten, die zu einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen der europäischen Seehäfen an der Nordsee führen? Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch ihren einseitigen Schritt etwa 2 500 Arbeitsplätze allein in der Hamburger und Bremer Hafenwirtschaft dadurch gefährdet werden, daß sich durch die Erhöhung der Tankfreimengen eine Verbilligung von mindestens 6 DM pro Tonne bei vergleichbaren Transporten zugunsten der Rhein-Mündungshäfen ergibt? Zu Frage 79: Die Zustimmung der Bundesregierung zur Erhöhung der zoll- und steuerfreien Dieselfreimenge von 50 Liter auf 200 Liter muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der deutschen Präsidentschaft um Erleichterungen für den EG-Binnenmarkt gesehen werden. Hier ist die Bundesrepublik Deutschland im gesamtwirtschaftlichen Interesse insbesondere der deutschen Industrie generell für Verbesserungen im innergemeinschaftlichen Personen- und Warenverkehr eingetreten. Die Anhebung der Freimenge auf 200 Liter, die von allen anderen EG-Mitgliedstaaten akzeptiert wird, führt zusammen mit der vorgesehenen Abschaffung des sogenannten Treibstoffausweisverfahrens zu einer Beschleunigung der Abfertigung und zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung beim Grenzübergang. Das deutsche Ziel, weitgehende Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr zu erreichen, wäre gefährdet worden, wenn die Bundesregierung als einziger Mitgliedstaat an der Begrenzung der Kraftstoff-Freimenge auf 50 Liter festgehalten hätte. Deshalb hat die Bundesregierung trotz Bedenken des Bundesministers für Verkehr der Anhebung der Freimenge zugestimmt. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die Anhebung der Freimenge die Möglichkeit, Treibstoff billig im Ausland zu tanken, erhöht, was sich insbesondere nachteilig auf die Abgeltung der Wegekosten auswirkt. Sie hat daher in Brüssel erneut die baldige Verabschiedung einer Gemeinschaftsregelung über die Wegekostenanlastung gefordert. Zu Frage 80: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß durch die Anhebung der Freimenge auf 200 Liter Arbeitsplätze im Umfang der Fragestellung gefährdet werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die deutschen Seehäfen weiter unterstützen. Konkrete Vorschläge der Küstenländer zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der deutschen Seehäfen werden zur Zeit vom Bundesminister für Verkehr geprüft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 81 und 82): War der Bundesregierung vor dem Beschluß des EG-Ministerrats die Freimengen für Dieselkraftstoff im grenzüberschreitenden Verkehr von 50 Liter auf 200 Liter zu erhöhen, bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn durch diese Maßnahme einen Verlust von mehr als 40 Millionen DM auf den Strecken von und zu den deutschen Seehäfen erleiden wird? Kann die Bundesregierung die Höhe des Verlustes an Tonnage für die Seehäfen Hamburg und Bremen angeben, der durch den Beschluß des EG-Ministerrats entstehen wird? Zu Frage 81: Der Bundesregierung war vor der Anhebung der zoll- und steuerfreien Dieselfreimenge von 50 Liter auf 200 Liter bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn mit gewissen Aufkommensverlusten im Seehafenverkehr rechnen müsse. Nach einem vom Bundesminister für Verkehr in Auftrag gegebenen Gutachten werden die Auswirkungen der Freimengenanhebung mit einem Transportverlust von 0,02 % — dies entspricht einer Menge von ca. 90 000 Tonnen jährlich — für die Deutsche Bundesbahn beziffert. Die Deutsche Bundesbahn selbst schätzt die Auswirkungen dieser Maßnahme auf ihre Seehafenverkehre auf 17 Millionen DM. Zu Frage 82: Die Frage der Auswirkungen der Freimengenerhöhung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr auf Umschlagverluste in den deutschen Seehäfen war 1982 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr ebenfalls untersucht worden. Die Gutachter (BVU Beratergruppe Verkehr und Umwelt) schätzten diese Auswirkungen auf etwa 0,1 % Umschlagseinbuße; das sind ca. 90 000 Tonnen. Die norddeutschen Seehäfen und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe halten diese Angaben jedoch für nicht realistisch. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 83): Trifft es zu, daß zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesverteidigungsministerium seit Mitte 1981 Verhandlungen über eine Beteiligung der Bundesmarine an der Luftüberwachung zur Kontrolle von Ölverschmutzungen im Bereich See/Küste vorwiegend auf den Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 875* Schiffahrtswegen in der Nordsee geführt werden, und wenn ja, welches Ergebnis haben die Verhandlungen bisher gehabt? Es trifft zu, daß zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung seit etwa Anfang 1982 Verhandlungen über eine Beteiligung der Bundesmarine bei der Überwachung von Ölverschmutzungen im Bereich der deutschen Küste geführt werden. Danach wird die Bundesmarine zwei stillgelegte und in Kiel-Holtenau stationierte Luftfahrzeuge des Typs Do 28 im Hinblick auf die Luftüberwachung weiterhin im Bestand halten. Die Flugzeuge sollen mit einem Sensorenpaket (Seitensichtradar, Infrarot- und Ultraviolett-Geräten) ausgerüstet werden, das eine von der optischen Sicht weitgehend unabhängige Luftüberwachung ermöglicht. Die Frage der für Betrieb und Unterhaltung entstehenden Folgekosten ist noch zu klären. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Frage einer privaten Trägerschaft unter betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch zu prüfen; hierzu liegen Angebote von einer Reihe deutscher Firmen vor, die an der Trägerschaft für den Betrieb eines Luftüberwachungssystems großes Interesse bekundet haben. Zur Überbrückung der Zwischenzeit soll das Anfang 1983 in Betrieb genommene niederländische Luftüberwachungssystem auch für die Überwachung der deutschen Küste eingesetzt werden; eine entsprechende Vereinbarung ist am 10. Juni 1983 gezeichnet worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 84): Inwieweit erfolgt durch die beabsichtigte Auflösung der Dienststellen der Deutschen Bundesbahn, Bahnhof Eckernförde, Bahnhof Rendsburg, Bahnhof St. Michaelisdonn, Bahnmeisterei Flensburg, „vor Ort" eine Minderung des Leistungsangebots, und welche personalwirtschaftlichen Auswirkungen hat diese geplante Organisationsänderung? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn, die über die von Ihnen angesprochenen Organisationsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit entscheidet, ist beabsichtigt, die Bahnhöfe Eckernförde, Rendsburg und St. Michaelisdonn sowie die Bahnmeisterei Flensburg zum 1. Januar 1984 als selbständige Dienststellen aufzulösen und sie mit anderen Dienststellen zusammenzulegen. Das Leistungsangebot in Produktion oder Verkauf wird dadurch nicht gemindert; die Abfertigungsbefugnisse werden nicht eingeschränkt. Die Deutsche Bundesbahn geht davon aus, daß nach Realisierung der Maßnahmen bei den Bahnhöfen drei Mitarbeiter und bei der Bahnmeisterei Flensburg sechs Mitarbeiter eingespart werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 85 und 86): Ist die Bundesregierung bereit, die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung des niedersächsischen Zonenrandgebiets weiter zu verbessern? Welche Planungen für eine verbesserte Verkehrserschließung im Zonenrandgebiet sind vorgesehen bzw. schon abgeschlossen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn ein, den Schienenverkehr im Zonenrandgebiet zu verdünnen bzw. Strecken stillzulegen? Zu Frage 85: Die weitere Verbesserung der regionalen Verkehrserschließung gehört zu den vorrangigen Zielen der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Dabei wird das Zonenrandförderungsgesetz, wonach im Rahmen des Ausbaues der Bundesverkehrswege die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung des Zonenrandgebietes bevorzugt zu fördern sind, beachtet. Diese Vorschrift gilt gleichermaßen für das gesamte Zonenrandgebiet. Zu Frage 86: Die Planungen für die Bundesverkehrswege sind im Bundesverkehrswegeplan '80 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen niedergelegt. Letzterer ist im Jahre 1980 mit den Stimmen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Bei der Aufstellung der genannten Pläne wurde der gesetzliche Auftrag, die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung im Zonenrandgebiet besonders zu fördern, beachtet. Nach § 1 Abs. 2 des Zonenrandförderungsgesetzes sind u. a. die Behörden des Bundes verpflichtet, der Förderung des Zonenrandgebietes „besonderen Vorrang" einzuräumen. Auch die Deutsche Bundesbahn trägt im Rahmen ihrer Wirtschaftsführungsgrundsätze den Bestimmungen dieses Gesetzes Rechnung. Dies bedeutet, daß diejenige Verkehrsverbindung zu schaffen oder zu sichern ist, die unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen am besten zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft des Zonenrandgebietes beitragen kann. Das Zonenrandförderungsgesetz enthält jedoch keine Garantie für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Verkehrsverbindung oder eines bestimmten Verkehrsmittels. Wo das Zugangebot von den Reisenden nur noch schwach genutzt wird, ist auch die Umstellung einzelner Zugleistungen auf Busbedienung mit dem Zonenrandförderungsgesetz vereinbar. Im übrigen hat sich bei Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung einer Strecke im Zonenrandgebiet das Bundeskabinett die endgültige Entscheidung vorbehalten. 876* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hecker (GRÜNE) (Drucksache 10/137 Frage 87): Welche Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden für den Planabschnitt der B 455/A 661 Oberursel-Hohemark-Kronberg (Umgehung Oberursel — sogenannter Feldbergzubringer) vorgenommen, und sind diese Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den heute vorgeschriebenen bzw. üblichen Prüfungen identisch? Die umweltrelevanten Faktoren (z. B. Vegetation, Tierwelt, Klima, Boden) wurden bei der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung untersucht. Dabei hat sich ergeben, daß dauerhafte größere ökologische Schäden voraussichtlich nicht eintreten werden. Die zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden im Rahmen des Straßenbaues durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Die Untersuchungen des Landes haben ergeben, daß auch in bezug auf das Grundwasser keine ökologischen Schäden zu erwarten sind. Soweit Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen gegeben sind, werden entsprechende Anlagen vorgesehen. Die vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungen entsprechen den heute vorgeschriebenen Prüfungen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 88): Ist der Pressebericht in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung" vom 4./5. Juni 1983 zutreffend, daß es bei der Deutschen Bundesbahn Pläne gibt, nach denen der Bestand der Zentralen Transportleitung gefährdet ist, weil die Zentrale Transportleitung und die Zentrale Verkaufsleitung zu einer „Zentrale DB" zusammengefaßt werden, wobei diese Stelle unter Umständen von Mainz an einen anderen Standort verlegt werden soll? Die Deutsche Bundesbahn prüft zur Zeit, ob die zentralen Unternehmensaufgaben in einer Zentrale zusammengefaßt werden sollen. Die Untersuchung ist erforderlich, weil durch die Bildung der Zentralen Verkaufsleitung und der Zentralen Transportleitung innerhalb der zentralen Leitungsebene vielfach keine eindeutigen Verantwortlichkeiten bestimmt werden konnten. Denn diese Stellen hatten ebenso wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn Linienkompetenzen gegenüber nachgeordneten Stellen, ohne daß diese Kompetenzen stets klar voneinander abgrenzbar waren. An dem Gesamtkonzept wird zur Zeit noch gearbeitet. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn geht davon aus, daß sich das Konzept „Zentrale" nur über verschiedene Zwischenstufen realisieren läßt und die derzeitigen Standorte der Hauptverwaltung und der Zentralstellen im Raum Frankfurt/Mainz kurzfristig nicht zu ändern sind. Sollte der Vorstand über ein entsprechendes Konzept beschließen, ist dafür erforderlich — das Anhörungsverfahren mit den beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden, — die Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn und — die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 89): Entspricht es den verkehrspolitischen Absichten der Bundesregierung, daß bei Einstellung des Personenverkehrs auf der Schiene in verkehrsschwachen Zeiten und Ersatz durch Busverkehr der Endabschnitt der Strecke nicht mehr bedient wird, wenn dadurch ein Mittelzentrum mit teilweiser Oberzentrumsfunktion zu bestimmten Zeiten vom öffentlichen Personenverkehr völlig abgeschnitten wird? Nach der Regelung im Bundesbahngesetz entscheidet die Deutsche Bundesbahn über Fragen der Fahrplangestaltung und Betriebsführung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Ein Eingreifen des Bundesministers für Verkehr zur Regelung von Einzelfragen kommt nicht in Betracht. Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze nachfragegerechte Leistungen anzubieten. Unabhängig von der jeweiligen Relation ist das Kundenverhalten dafür entscheidend, ob eine bestimmte Verbindung noch vorgehalten werden kann. Dort, wo keine entsprechende Nachfrage mehr besteht, ist es nicht vertretbar, Verkehrsleistungen am Markt vorbei zu produzieren. Dem trägt auch der einstimmige BundestagBeschluß vom 27. Juni 1979 Rechnung, in dem dem Bundesminister für Verkehr und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgegeben wurde, um eine rasche Verwirklichung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere auch im hochdefizitären Schienenpersonennahverkehr, bemüht zu sein (BT-Beschluß vom 27. Juni 1979, Plenarprotokoll 8/163). Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 90): Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung des Weiterbaus des Rhein-Main-Donau-Kanals vor, und welche Schritte wird sie gegenüber dem Haushaltsausschuß schon jetzt und im Rahmen des Haushaltsplans 1984 und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einleiten? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 877* Der Bundesminister der Finanzen wird noch in dieser Woche den Antrag des Bundesministers für Verkehr auf Aufhebung des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Dezember 1981 dem Haushaltsausschuß zuleiten, damit gemäß Beschluß des Bundeskabinetts vom 2. Februar 1983 der MainDonau-Kanal zügig weitergebaut werden kann. Zur Zeit werden der Haushaltsentwurf 1984 und die Finanzplanung vom Bundesminister der Finanzen aufgestellt. Die Verabschiedung durch das Bundeskabinett ist am 29. Juni 1983 vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, daß erst danach nähere Angaben über die vorgesehenen Finanzierungsbeträge gemacht werden können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 91): Welche Schwerpunkte im Bundesfernstraßenbau wird die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1984 und im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung für den Bereich Niederbayern setzen, und welche Mittel sind hierfür eingeplant? Die Vorschläge der Länder für den Straßenbauplan 1984 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus ist der Finanzrahmen für die Haushaltsjahre 1984 und folgende noch nicht endgültig festgelegt. Im übrigen ist eine regionale Aufteilung der Straßenbaumittel zwar bei den größeren Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen (Titel 741 25 und 741 27 des Kap. 1210 des Bundeshaushalts), nicht jedoch bei den Bundesautobahnerneuerungen und -neubaustrecken (Titel 741 16 und 741 17) und allen anderen Titeln vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 92): Welche Mittel sieht die Bundesregierung für den Bundesfernstraßenbau in der Oberpfalz im Haushaltsjahr 1984 und in der mittelfristigen Finanzplanung vor? Die Vorschläge der Länder für den Straßenbauplan 1984 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus ist der Finanzrahmen für die Haushaltsjahre 1984 und folgende noch nicht endgültig festgelegt. Im übrigen ist eine regionale Aufteilung der Straßenbaumittel zwar bei den größeren Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen (Titel 741 25 und 741 27 des Kap. 1210 des Bundeshaushalts), nicht jedoch bei den Bundesautobahnerneuerungen und -neubaustrecken (Titel 741 16 und 741 17) und allen anderen Titeln vorgesehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hackel (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 93 und 94): Gibt es Anzeichen für den Verdacht, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn den Konkurs des Berliner Reiseveranstalters Flug-Union Berlin bewußt in Kauf genommen hat, indem Übernahmeverhandlungen mit privaten Interessenten verhindert wurden? In welchem Umfang wird die Deutsche Bundesbahn durch ihre Beteiligungen am TUI-Reisekonzern von dem Konkurs des Reiseunternehmens kurz vor den Berliner Sommerferien profitieren? Zu Frage 93: Nein; der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat bis zuletzt versucht, den Konkurs abzuwenden. Zu Frage 94: Die Deutsche Bundesbahn wird an dem Konkurs der Flug-Union in keiner Weise profitieren, sondern eher Nachteile erleiden. Das ergibt sich nicht nur aus der von einem solchen Vorfall ausgehenden Marktstörung, sondern auch aus den Beteiligungsverhältnissen. Die Deutsche Bundesbahn ist an der TUI mittelbar über ihre Beteiligungsunternehmen DER GmbH, Berlin (Anteil 50,1 %) und abr-amtliches-bayerisches Reisebüro GmbH, München (DB- Anteil 55%) mit zusammen 23,2 % beteiligt. An der Flug-Union dagegen ist die Deutsche Bundesbahn über die Firma Bayern Expreß und P. Kühn GmbH, Berlin, mit 50 % beteiligt. Für die Deutsche Bundesbahn hätte also die Erhaltung der Flug-Union wesentliche wirtschaftliche Vorteile gebracht. Hinzu kommt, daß für die Deutsche Bundesbahn nicht abschätzbar ist, in welchem Umfang gebuchte oder potentielle Fluggäste der Flug-Union nunmehr ihren Urlaub mit der TUI abwickeln werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 95 und 96): Wie hat sich die Anlegequote für Sicherheitsgurte in der Bundesrepublik Deutschland auf Autobahnen, auf Landstraßen und im Innerortsverkehr seit der Einführung der Anschnallpflicht entwickelt, und um wieviel ist die Anlegequote seit der Ankündigung von Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger gesunken, auf ein Verwarnungsgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten endgültig zu verzichten? Mit wie vielen Verkehrstoten weniger ist nach Auffassung des Bundesverkehrsministers zu rechnen, wenn die Anlegequote um 1. v. H. ansteigt, und mit wieviel weniger Verkehrstoten wäre demnach zu rechnen, wenn sich innerorts und außerorts sämtliche Autofahrer anschnallen würden? Zu Frage 95: Seit 1. Januar 1976 — Einführung der Anlegepflicht — liegt die Anlegequote — auf Autobahnen zwischen 74 und 85%, — auf Landstraßen zwischen 54 und 73 % und — innerorts zwischen 36 und 50%. 878* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Es ist richtig, daß die Anlegequoten von Herbst 1982 auf Frühjahr 1983 bedauerlicherweise zurückgegangen sind, nämlich — auf Autobahnen von 84 auf 81%, — auf Landstraßen von 68 auf 67 % und — innerorts von 50 auf 44%. Ebensowenig, wie sich bei der seinerzeitigen Ankündigung des früheren Bundesverkehrsministers Dr. Hauff eine ursächliche Zunahme der Anlegequote nachweisen ließ, liegen auch heute keine Erkenntnisse vor, daß dieser Rückgang eine Folge der Entscheidung des Bundesministers für Verkehr ist, kein Verwarnungsgeld für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes einzuführen. Eine parallele Entwicklung hat sich in der Schweiz gezeigt. Dort stiegen nach der Wiedereinführung der Gurtpflicht mit Sanktionen am 1. Juli 1981 die Zahlen zunächst wieder an, gingen dann aber in der Zeit von November 1981 bis Herbst 1982 deutlich zurück, und zwar — auf Autobahnen um 13 % auf 77 %, — außerorts um 7% auf 76 % und — innerorts um 8% auf 62%. Zu Frage 96: Eine Steigerung der Anlegequote um einen Prozentpunkt bedeutet etwa 36 Verkehrstote weniger. Ausgehend von einer Anlegequote (Querschnitt März 1983) von 59% käme man bei einer 100%igen Anlegequote auf 1 476 Verkehrstote weniger. Eine 100 %ige Anlegequote wurde aber auch durch Einführung eines Verwarnungsgeldes im Ausland nicht erreicht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 97): Wie wird die Frage eines Verwarnungsgelds für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten von Verkehrssicherheitsexperten, wie z. B. der Bundesanstalt für Straßenwesen oder den Verkehrssicherheitsorganisationen Deutscher Verkehrssicherheitsrat und Deutsche Verkehrswacht, beurteilt, und wurden diese Experten vor der Entscheidung des Bundesministers konsultiert? Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes bei Unfällen ist weitgehend unbestritten. Die Frage eines Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten wird aber seit langem unterschiedlich beantwortet. Der Bundesminister für Verkehr ist der Meinung, daß die Entscheidung über das Anlegen des Sicherheitsgurtes jeder Kraftfahrer in eigener Verantwortung selbst treffen sollte, ohne dazu vom Staat mit einer Bußgelddrohung angehalten zu sein. Das schließt nicht aus, durch ein allgemeines - wenn auch unbewehrtes — Gebot zum Anlegen der Sicherheitsgurte (§ 21 a Straßenverkehrs-Ordnung) dem Kraftfahrer nachdrücklich deutlich zu machen, daß nach Auffassung einer breiten Mehrheit die Schutzwirkung des Gurtes etwaige Nachteile bei weitem überwiegt. Wie komplex und umstritten das Problem auch international ist, zeigt die Tatsache, daß das britische Unterhaus in den letzten 11 Jahren 9mal über die Anlegepflicht beim Sicherheitsgurt diskutiert und abgestimmt hat. Was den Deutschen Verkehrssicherheitsrat angeht, zu dessen Mitgliedern auch die Deutsche Verkehrswacht gehört, so hat dieser die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr begrüßt, von der Einführung eines Bußgeldes zunächst abzusehen und zugleich die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer zu verstärken. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Buckpesch (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 98): Welche Ergebnisse liegen dem Bundesverkehrsminister über das Anschnallverhalten in der Schweiz und in Norwegen vor, und kann er mittailen, wie sich die Gurtanlegequoten in diesen beiden Ländern bei Bestehen und Nichtbestehen einer sanktionsbewehrten Anschnallpflicht entwickelt haben? In Norwegen wurde die Gurtanlegepflicht am 1. September 1975 ohne Sanktion eingeführt. Die Gurtanlegequoten stiegen — innerorts von etwa 25 auf 45% — außerorts von etwa 60 auf 80%. Die Einführung einer Sanktion von 200 Norw. Kronen (etwa 80 DM) am 1. Oktober 1979 steigerte die Anlegequote im Juni 1981 — innerorts auf über 70% — außerorts auf fast 90%. Ähnliche Zahlen liegen für Dänemark (1980) und Schweden (1981) vor, wobei jedoch zu bemerken ist, daß in Dänemark gleichwohl die Zahl der getöteten Pkw-Insassen zwei Jahre nach Sanktionseinführung wieder deutlich gestiegen ist. In der Schweiz wurde das Nichtangurten seit 1976 bestraft. Die Anlegequote lag bei 84 %. Auf Grund eines Bundesgerichtshofentscheides wurde die Gurttragepflicht im Herbst 1977 wieder aufgegeben. Die Anlegequote sank auf 35 %. Nach Wiedereinführung der Gurttragepflicht mit Sanktion am 1. Juli 1981 stiegen die Zahlen zunächst wieder, gingen jedoch nach einer Mitteilung der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Zeit von November 1981 bis Herbst 1982 — auf Autobahnen um 13% auf 77% — außerorts um 7% auf 76% — innerorts um 8°A) auf 62 % zurück. In Frankreich, Spanien und in den Niederlanden ist die Zahl der getöteten Pkw-Insassen zwei Jahre nach Beginn der Sanktionierung des Nichtanlegens Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 879* von Gurten ebenfalls zum Teil beträchtlich angestiegen. Neuere Zahlen liegen zur Zeit nicht vor. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 99 und 100): Liegt nach Auffassung des Bundesverkehrsministers die Pflicht und Verantwortung zum Anlegen des Sicherheitsgurts lediglich aus eigenem Interesse in der Eigenverantwortung des Autofahrers, oder sieht der Bundesverkehrsminister bei Autofahrern, die sich nicht angeschnallt haben, auch ein Durchbrechen der Solidargemeinschaft? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ein verunglückter und während des Unfalls nicht angeschnallter Autofahrer mit zivilrechtlichen Nachteilen bei der Abwicklung der Unfallschäden durch beispielsweise verweigerte Lohnfortzahlung oder Übernahme eines Teilschadens zu rechnen hat, und welche Begründung wird hierbei gegebenenfalls angeführt? Zu Frage 99: Nach Auffassung des Bundesministers für Verkehr liegt das Anlegen des Sicherheitsgurtes in erster Linie im eigenen Interesse und in der Eigenverantwortung des Autofahrers. Dem Bundesminister für Verkehr erscheint es nicht vertretbar, die Autofahrer mit gesetzlichen Sanktionen dazu zu zwingen, sich so zu verhalten, wie es dem angenommenen Interesse der Solidargemeinschaft entspricht (die Mehrheit der Kraftfahrer lehnt das Verwarnungsgeld ab). Die Parallele zum Raucher, der, falls er erkrankt, auch die Solidargemeinschaft der Versicherten belastet, drängt sich auf. Der Bundesminister für Verkehr hält eine umfassende Aufklärung für sachgerechter. Zu Frage 100: Nach der Rechtsprechung begründet das Nichtangurten den zivilrechtlichen Vorwurf des Mitverschuldens. Es kann zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs und zum Fortfall des Anspruchs auf Lohnfortzahlung führen. Zur Begründung wird angeführt: — Der Nutzen moderner Sicherheitsgurte überwiegt derart gegenüber denkbaren Nachteilen, daß ein einsichtiger und verantwortungsbewußter Kraftfahrer nur dann verkehrsrichtig handelt, wenn er sich anschnallt (BGH, 20. März 1979, VRS 56, 416). — Der Arbeitnehmer, der als Kraftfahrer die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nicht anlegt, handelt schuldhaft im Sinne der Lohnfortzahlungsbestimmungen. Wegen dieses Verschuldens verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, soweit die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen auf das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes zurückzuführen sind (BAG, 7. Oktober 1981, NJW 1982, 1013). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 101 und 102): Welche Aufklärungskampagnen von Bundesregierung und Verkehrssicherheitsorganisationen, die aus Bundesmitteln bezuschußt werden, hat es in den letzten zehn Jahren mit dem Ziel einer Anhebung der Anlegequote gegeben, und wie hoch waren die Kosten für die jeweiligen Kampagnen? Wie gedenkt der Bundesverkehrsminister die Aufklärungsarbeit gegenüber früheren Jahren zu ändern, um einen entscheidenden Anstieg der Gurtanlegequote zu erreichen, und welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Zu Frage 101: Die erste Aufklärungskampagne im Jahre 1974 kostete 13,3 Millionen DM; für die Wiederholungskampagne 1976/1977 wurden 2,7 Millionen DM ausgegeben. Derzeit läuft die Sicherheitsgurtaktion '83, die der Bundesminister für Verkehr mit 2,35 Millionen DM fördert. Zu Frage 102: Im Gegensatz zu den früheren Aufklärungskampagnen, die sich im wesentlichen auf ungezielte Public-Relations-Maßnahmen stützten, will die Sicherheitsgurtaktion '83, die der Bundesminister für Verkehr mit 2,35 Millionen DM fördert, die Verkehrsteilnehmer möglichst vor Ort ansprechen. 800 000 Plakate, 7,5 Millionen Gurtaufkleber, 5,5 Millionen Gurtfaltblätter, 1,6 Millionen Exemplare einer Mini-Illustrierten der Deutschen Verkehrswacht werden über 34 Mitglieder des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, über 1 200 Betriebe — vermittelt durch die Berufsgenossenschaften —, über die örtlichen Verkehrswachten und Automobilclubvertretungen, über die Bundesbehörden Post, Bahn und Bundeswehr verteilt; sie sollen die Verkehrsteilnehmer insbesondere innerorts zum Anlegen des Gurtes motivieren. Wesentlich werden daneben auch persönliche Überzeugungsgespräche sein. Die Aktion soll bis Ende des Jahres fortgeführt und kontinuierlich durch Pressedienste des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Deutschen Verkehrswacht und des Bundesministers für Verkehr begleitet werden. Die künftige Aufklärungsarbeit wird auf diesem Weg fortfahren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 103 und 104): 880* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Trifft es zu, daß Lerninhalte über Breitbandkabeleinrichtungen im Rahmen der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker nicht vorgesehen sind, und daß deshalb die Deutsche Bundespost ihre Lehrwerkstätten mit Sachmitteln für eine Ausbildung im Breitbandkabelbereich nicht ausstattet? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Ausbildungsprofil des Fernmeldehandwerks den modernen Erfordernissen gerade auch angesichts der technischen Vorhaben der Deutschen Bundespost anzupassen? Zu Frage 103: Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost keine Lerninhalte über Breitbandkabeleinrichtungen anbietet. Sie betreibt Breitbandkabeleinrichtungen in Form von Koaxialkabelanlagen seit Jahrzehnten in ihrem Fernnetz und vermittelt in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Soweit darüber hinaus notwendig, werden spezielle Arbeitstechniken dem betroffenen Personal über besondere Fortbildungsmaßnahmen nahegebracht. Zu Frage 104: Die Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker wird fortlaufend den sich wandelnden Erfordernissen des Berufsbildes wie auch hinsichtlich der technologischen Entwicklung angepaßt. Dabei wird ständig geprüft, welche Ausbildungsinhalte sich in ihrer Bedeutung vermindern und welche bislang in der Fortbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in die Ausbildung zu übernehmen sind. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 109): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung und den Einsatz quecksilberfreier Batterien zu forcieren? Die Bundesregierung fördert bei der Varta-Batterie AG, Kelkheim, ein Vorhaben zum Ersatz von Quecksilber, das in Zink/Braunsteinbatterien als Korrosionsschutz-Mittel Verwendung findet. Derartige Batterien enthalten rund 3 % Quecksilber; es wird angestrebt, diesen Wert auf 0,1 % zu reduzieren bzw. Quecksilber-Verbindungen bei der Batterieherstellung völlig zu vermeiden. Darüber hinaus wird ein Verfahren zur Rückgewinnung von Quecksilber aus Kleinst-Batterien bei der Firma Elwenn und Frankenbach in Frankfurt am Main (821 TDM = 50 %) gefördert. Eine entsprechende Pilotanlage ist im Herbst 1980 in Betrieb genommen worden. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung eines Projektes zur Aufbereitung von AltBatterien zu Quecksilber und anderen Werkstoffen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 110 und 111): Will die Bundesregierung die Zahl der Mitarbeiter beim Projektträger „Humanisierung des Arbeitslebens", wie dessen Betriebsratsvorsitzender auf einer Pressekonferenz am 17. Mai 1983 festgestellt hat, erheblich vermindern, und wird der Bundesforschungsminister hierüber eine Entscheidung treffen? Wie gedenkt die Bundesregierung die Durchführung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" künftig zu organisieren, und welche Folgen zieht sie daraus für den Projektträger? Zu Frage 110: Bisher ist keine Entscheidung über die zukünftige Zahl der Mitarbeiter beim Projektträger „Humanisierung des Arbeitslebens" gefallen. Entsprechende Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden des Projektträgers beruhen auf Vermutungen. Zu Frage 111: Die bereits im Bericht der Bundesregierung zur Planung für die Weiterentwicklung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" (Drucksache 10/16) angesprochenen Überlegungen zur zukünftigen Durchführung des Programms sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend können derzeit keine Folgerungen für den Projektträger gezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Skarpelis-Sperk.


Rede von Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, hätten Sie es nicht für richtig gehalten, daß sich der Sohn des betreffenden Prominenten, nachdem er gemerkt hat, daß er nicht erfaßt und eingezogen wird, freiwillig gemeldet hätte?

(Beifall bei der SPD)

Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß Sohn und Vater — bei der Familie weiß ich es — in einem gesunden engen Verhältnis zueinander stehen und solche Dinge offen diskutieren. Ich darf wiederholen, daß der Vater den Anstoß gegeben hat, nachzufragen, warum der Sohn trotz Erreichens eines bestimmten Alters noch immer seine Aufforderung nicht erhalten habe.
Der Sohn ist zunächst wegen seiner Berufsausbildung zurückgestellt worden. Dadurch setzte ohnehin nicht die Automatik ein, wie bei den meisten unserer Wehrpflichtigen, in dem Alter von 19, 191/2 oder 20 Jahren eingezogen zu werden. Ich sehe hier keinen unnormalen Vorgang. Als die Ausbildung abgeschlossen war und sich die Berufsplanung anschloß, wurde hier die Familie — Frau Kollegin, ich wünschte mir, daß dies in allen Familien so der Fall wäre — aktiv und fragte: Warum wird er nicht gerufen? Hier ist die entsprechende Frage gestellt worden.

(Lambinus [SPD]: Das ist doch faul, oberfaul! — Heiterkeit bei der SPD — Weiterer Zuruf von der SPD: Es lebe Strauß!)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Lambinus, Sie gehen hier immer an die Grenze dessen, was noch erlaubt ist.

    (Zurufe von der SPD)

    Aber wenn ich all das zusammenzähle, was Sie an Grenzfällen schon pexiert haben, müßte eigentlich ein Strafstoß fällig sein.

    (Heiterkeit)

    Bitte schön, Herr Abgeordneter Kuhlwein, noch eine Zusatzfrage.