Protokoll:
10014

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 10

  • date_rangeSitzungsnummer: 14

  • date_rangeDatum: 16. Juni 1983

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:33 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/14 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 815A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 849 B Nachträgliche Überweisung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN — Sofortiger Stopp der Türkeihilfe — Drucksache 10/107 — und des Antrags der SPD — Türkei — Drucksache 10/149 — an den Haushaltsausschuß 850 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 10/80 — Dr. Schwenk (Stade) SPD 815 B Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 817 D Kleinert (Hannover) FDP 820 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung — Drucksache 10/81 — Bachmaier SPD 823A Dr. Klein, Parl. Staatssekretär BMJ . . 824A Frau Potthast GRÜNE 825A Eylmann CDU/CSU 826 B Beckmann FDP 827 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Wiederherstellung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der Fassung der Siebten Novelle — Drucksache 10/85 — Kuhlwein SPD 828 C Frau Rönsch CDU/CSU 830 D Dr. Jannsen GRÜNE 833 D Neuhausen FDP 836 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMBW . . 838 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 841 D Rossmanith CDU/CSU 845 B Dr.-Ing. Laermann FDP 847 C Beratung des Antrags der Fraktionen ... Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit gemäß Beschluß des deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981 - Drucksache 10/154 — 849 C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzübereinkommen vom 8. Oktober 1982 zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit — Drucksache 10/41 — 849 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/96 — 849 D Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen -- Drucksache 10/124 — 850A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung einer Europa-Kommission des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/161 — 850A Fragestunde — Drucksache 10/137 vom 10. Juni 1983 — Steuerentlastung für Weinbaubetriebe MdlAnfr 27 10.06.83 Drs 10/137 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . . 850C,D ZusFr Frau Weyel SPD 850 D Verschärfte Vereinheitlichung der Mehrwertsteueroption bei Vermietungsumsätzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr 30, 31 10.06.83 Drs 10/137 Gattermann FDP Antw PStSekr Dr. Häfele BMF . . . 851 B, C, D, 852A,B,C,D ZusFr Gattermann FDP . . . . 851C, 852B,C ZusFr Stiegler SPD 851 D, 852 C Stationierung eines amerikanischen Hubschrauberverbands in Wiesbaden-Erbenheim; Belastung für die Bevölkerung und die zivile Luftfahrt MdlAnfr 34, 35 10.06.83 Drs 10/137 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Dr. Häfele BMF 852D, 853 A, B, C, D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 853 A., C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 853 D Erhaltung des Stahlstandorts mittlere Oberpfalz MdlAnfr 39 10.06.83 Drs 10/137 Sieler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 854 A, B, C ZusFr Sieler SPD 854 B,C ZusFr Stiegler SPD 854 C Unterzeichnung der Frachthilfevereinbarung zwischen Bund und Ländern und Bereitstellung von Bundesmitteln im Haushalt 1984 MdlAnfr 41 10.06.83 Drs 10/137 Stiegler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 854D, 855 A, B, C ZusFr Stiegler SPD 855A,B ZusFr Brück SPD 855C ZusFr Sieler SPD 855C Entscheidung über den Standort einer Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung MdlAnfr 42 10.06.83 Drs 10/137 Brück SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 855 D, 856A ZusFr Brück SPD 856 A ZusFr Sieler SPD 856A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 856 B Novellierung des Bundeswaldgesetzes zwecks Errichtung von Sperrbezirken zum Schutz freilebender Tiere MdlAnfr 44 10.06.83 Drs 10/137 Pfuhl SPD Antw PStSekr Gallus BML 856C,D ZusFr Pfuhl SPD 856 D Bundesmittel für Tierversuche und alternative Forschungen in den letzten drei Jahren MdlAnfr 45 10.06.83 Drs 10/137 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 857 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 857 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 857 C Zahl der Überstunden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft 1981 und 1982 MdlAnfr 53 10.06.83 Drs 10/137 Collet SPD Antw PStSekr Franke BMA . . 857D, 858B, C ZusFr Collet SPD 858A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 858C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 III Zahl der abhängig Beschäftigten in den Jahren 1972, 1976 und 1982 MdlAnfr 54 10.06.83 Drs 10/137 Collet SPD Antw PStSekr Franke BMA . . . 858D, 859A ZusFr Collet SPD 859A Bau militärischer Anlagen zur Stationierung amerikanischer Waffen in den Bereichen Darmstadt, Münster und Babenhausen MdlAnfr 58, 59 10.06.83 Drs 10/137 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 859 C, D, 860A,B,C,D ZusFr Klein (Dieburg) SPD . 859 C, D, 860A,B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . . 860C ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . . 860 D Unterrichtung der Bundesdienststellen über die Militärschau 1983 auf dem Frankfurter Flughafen; Definition eines dichtbesiedelten Gebietes MdlAnfr 60, 61 10.06.83 Drs 10/137 Zander SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . 861 A, C, D, 862 A, B,C ZusFr Zander SPD 861 A, B, 862 A ZusFr Frau Reetz GRÜNE 861D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 862 B ZusFr Krizsan GRÜNE 862 C Fragenkatalog für Mitglieder der Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüsse und -Kammern MdlAnfr 64 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 862 D, 863 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 862 D ZusFr Jaunich SPD 863 A ZusFr Lambinus SPD 863 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 863C ZusFr Krizsan GRÜNE 863 D Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Prominenten MdlAnfr 65 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 863D, 864 B, C, D, 865 A ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 864 B ZusFr Lambinus SPD 864 B ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 864C ZusFr Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD . 864 D ZusFr Kuhlwein SPD 865A Kritik an der Dreimonatsspritze zur Schwangerschaftsverhütung; Verhinderung der Anwendung auch in der Dritten Welt MdlAnfr 67 10.06.83 Drs 10/137 Frau Luuk SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 865C,D ZusFr Frau Luuk SPD 865 D Parteipolitisch neutrale Berichterstattung in der vom Bundesamt für den Zivildienst herausgegebenen Zeitschrift „Der Zivildienst" MdlAnfr 68, 69 10.06.83 Drs 10/137 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 866 A, B,C, D, 867 A ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 866 B,C ZusFr Sielaff SPD 866 D ZusFr Lambinus SPD 866 D ZusFr Jaunich SPD 867 A Auffassung des Europäischen Parlaments zur Überprüfbarkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen MdlAnfr 70 10.06.83 Drs 10/137 Sielaff SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 867A,C ZusFr Sielaff SPD 867 B Dauer des zivilen Ersatzdienstes und des Wehrdienstes einschließlich der Übungen MdlAnfr 71 10.06.83 Drs 10/137 Sielaff SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 867 C, D, 868A ZusFr Sielaff SPD 867 D Nächste Sitzung 868 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 869* A Anlage 2 Arbeitsplatzvernichtung im Bundesgebiet durch Produktions- und Standortverlagerung nach Berlin MdlAnfr 28, 29 10.06.83 Drs 10/137 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Häfele BMF . . . . 869* B Anlage 3 Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich; Preissenkung durch mehr Wettbewerb IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 MdlAnfr 36, 37 10.06.83 Drs 10/137 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 869* D Anlage 4 Vorteile der DDR aus dem innerdeutschen Handel MdlAnfr 38 10.06.83 Drs 10/137 Austermann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 870* D Anlage 5 Erfahrungen mit der Durchführung der Versehrtenleibesübungen/Behindertensport nach dem Bundesversorgungsgesetz MdlAnfr 52 10.06.83 Drs 10/137 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 871*A Anlage 6 Verluste der Krankenkassen durch die Behandlung ausländischer Familien auf den Krankenschein nur eines versicherten Familienangehörigen MdlAnfr 55 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA . . . . 871*C Anlage 7 Veröffentlichung einer privat fertiggestellten Arbeit über die Wlassow-Armee durch das Wehrgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr MdlAnfr 56, 57 10.06.83 Drs 10/137 Berger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 871* D Anlage 8 Beginn der Arbeit der im Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz vorgesehenen neuen Ausschüsse MdlAnfr 66 10.06.83 Drs 10/137 Gilges SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . 872*A Anlage 9 Seit März 1983 neugeschaffene Zivildienstplätze MdlAnfr 72, 73 10.06.83 Drs 10/137 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 872* B Anlage 10 Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst ab 1. Januar 1984 MdlAnfr 74 10.06.83 Drs 10/137 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 872* D Anlage 11 Disziplinarverfahren gegen Zivildienstleistende im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen das Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz MdlAnfr 75, 76 10.06.83 Drs 10/137 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 873* A Anlage 12 Strafverfolgung von Zivildienstleistenden im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen das KriegsdienstverweigerungsNeuregelungsgesetz MdlAnfr 77, 78 10.06.83 Drs 10/137 Egert SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 873* B Anlage 13 Harmonisierung der Tankfreimengen auf 2001 Dieselöl für LKW-Transporte innerhalb der EG zugunsten der Rhein-Mündungshäfen und zuungunsten der Nordseehäfen MdlAnfr 79, 80 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Apel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* A Anlage 14 Tonnageverlust der Bundesbahn und der Häfen Hamburg und Bremen durch die Heraufsetzung der Freimenge für Dieselkraftstoff im grenzüberschreitenden Verkehr MdlAnfr 81, 82 10.06.83 Drs 10/137 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 V Anlage 15 Beteiligung der Bundesmarine an der Luftüberwachung zur Kontrolle von Ölverschmutzungen, insbesondere in der Nordsee MdlAnfr 83 10.06.83 Drs 10/137 Heistermann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 874* D Anlage 16 Auswirkungen der Auflösung der Bahnhöfe Eckernförde, Rendsburg, Sankt Michaelisdonn und Flensburg MdlAnfr 84 10.06.83 Drs 10/137 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 875* B Anlage 17 Verbesserung der Verkehrserschließung im niedersächsischen Zonenrandgebiet MdlAnfr 85, 86 10.06.83 Drs 10/137 Nelle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 875* C Anlage 18 Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Bau der B 455 Oberursel-Kronberg MdlAnfr 87 10.06.83 Drs 10/137 Hecker GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876*A Anlage 19 Zusammenlegung der Zentralen Transportleitung mit der Zentralen Verkaufsleitung zu einer Zentrale DB MdlAnfr 88 10.06.83 Drs 10/137 Delorme SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* B Anlage 20 Erhaltung des Angebots des ÖPNV in verkehrsschwachen Zeiten MdlAnfr 89 10.06.83 Drs 10/137 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* C Anlage 21 Finanzierung des Weiterbaus des RheinMain-Donau-Kanals MdlAnfr 90 10.06.83 Drs 10/137 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 876* D Anlage 22 Bereitstellung von Bundesmitteln für den Bundesfernstraßenbau in Niederbayern im Haushaltsjahr 1984 MdlAnfr 91 10.06.83 Drs 10/137 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877*A Anlage 23 Bereitstellung von Mitteln für den Bundesfernstraßenbau in der Oberpfalz im Haushaltsjahr 1984 MdlAnfr 92 10.06.83 Drs 10/137 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* B Anlage 24 Profit der Bundesbahn durch den Konkurs des Berliner Reiseveranstalters FlugUnion Berlin MdlAnfr 93, 94 10.06.83 Drs 10/137 Dr. Hackel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* C Anlage 25 Entwicklung der Anlegequote für Sicherheitsgurte seit Einführung der Anschnallpflicht und Wegfall des Verwarnungsgeldes; Verringerung der Zahl der Verkehrstoten durch Erhöhung der Anlegequote MdlAnfr 95, 96 10.06.83 Drs 10/137 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 877* D Anlage 26 Beurteilung der Verhängung eines Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes durch Verkehrssicherheitsexperten MdlAnfr 97 10.06.83 Drs 10/137 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 878*B VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Anlage 27 Gurtanlegequoten in der Schweiz und in Norwegen MdlAnfr 98 10.06.83 Drs 10/137 Buckpesch SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 878*C Anlage 28 Eigenverantwortung beim Anlegen des Sicherheitsgurts; zivilrechtliche Nachteile für nicht angeschnallte Autofahrer bei Unfällen MdlAnfr 99, 100 10.06.83 Drs 10/137 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 879*A Anlage 29 Aufklärungskampagnen zur Anhebung der Gurtanlegequote MdlAnfr 101, 102 10.06.83 Drs 10/137 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 879* C Anlage 30 Fehlende Lehrinhalte über Breitbandkabeleinrichtungen im Rahmen der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker MdlAnfr 103, 104 10.06.83 Drs 10/137 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 879* D Anlage 31 Entwicklung quecksilberfreier Batterien MdlAnfr 109 10.06.83 Drs 10/137 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 880* B Anlage 32 Reduzierung der Mitarbeiterzahl sowie Neuorganisation des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" MdlAnfr 110, 111 10.06.83 Drs 10/137 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 880* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 815 14. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 6. Dr. von Bülow 17. 6. Dr. Engelsberger 17. 6. Ertl 16. 6. Glotz 17. 6. Haehser 17. 6. Hauck 17. 6. Heinen 16. 6. Jansen 17. 6. Lowack 17. 6. Milz 16. 6. Dr. Müller * 17. 6. Saurin 17. 6. Schmidt (Wattenscheid) 17. 6. Dr. Solms 17. 6. Spilker 17. 6. Spranger 16. 6. Tietjen 17. 6. Dr. Unland * 16. 6. Weiskirch (Olpe) 17. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parl. Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 28 und 29): Ermuntert nach Ansicht der Bundesregierung das Berlinförderungsgesetz Firmen der Bundesrepublik Deutschland zu einer Produktions- und Standortverlagerung nach Berlin (West), in deren Verlauf Arbeitsplätze an Standorten in der Bundesrepublik Deutschland vernichtet werden, ohne daß für sie in Berlin (West) annähernd gleich viele neue geschaffen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag zur Behebung einer solchen Praxis einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes vorzulegen, und wenn nein, auf welche Weise will sie künftig einer solchen aus Steuergeldern finanzierten Arbeitsplatzvernichtung entgegenwirken? Zu Frage 28: Die Berlinförderung soll den Standortnachteil Berlins ausgleichen und Investitionen in der Stadt fördern. Sie zielt darauf ab, neue Betriebe nach Berlin zu bringen und die ansässigen Betriebe zu entwickeln. Dies schließt Betriebsverlagerungen aus Westdeutschland nach Berlin nicht aus. Die Bundesregierung betreibt zusammen mit den Ländern zugunsten einer Vielzahl von wirtschaftsschwachen Regionen im Bundesgebiet eine regionale Wirtschaftsförderung durch Unterstützung von Betriebsansiedlungen und -erweiterungen. Keine regionale Wirtschaftsförderung ist ohne Rückwirkungen auf andere Regionen denkbar. Dies Anlagen zum Stenographischen Bericht hat auch Berlin durch die Wirtschaftsförderung für westdeutsche Fördergebiete zu spüren bekommen. Die Berlinförderung konnte die Entwicklung zur Verlagerung von Betrieben nach Westdeutschland in der Vergangenheit allenfalls abschwächen. Ihre zum Teil nicht genügend wirksame Gestaltung hat wohl dazu beigetragen, daß Berlin heute durch erhebliche Fehlentwicklungen in der Wirtschaftsstruktur, insbesondere in der Industrie, und eine hohe Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Die Bundesregierung ist bemüht, Fehlentwicklungen in Berlin und in westdeutschen Fördergebieten zu verhindern. Sie hat deshalb auch auf die Änderung der umsatzsteuerlichen Herstellerpräferenzen nach dem Berlinförderungsgesetz im Dezember 1982 hingewirkt. Diese Umgestaltung wird zu Präferenzeinbußen bei jenen Unternehmen führen, die in Berlin nur wenig Wertschöpfung schaffen. Sie vermindert damit deutlich Anreize für solche Unternehmen, Betriebe nach Berlin zu verlagern, und trägt somit zu einer Steigerung der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel bei. Soweit es dennoch zu Betriebsverlagerungen nach Berlin kommt, sind sie im Einzelfall nicht immer erwünscht, aber auch nicht vermeidbar. Die Bundesregierung rechnet damit, daß es sich bei Ansiedlungen und Erweiterungen künftig vorwiegend um wertschöpfungsreiche Betriebe handeln wird. Diese werden einen günstigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage in Berlin leisten. Sie werden auch dazu beitragen, daß Berlin seine verlorene wirtschaftliche Bedeutung zurückgewinnt. Informationen darüber, ob beziehungsweise inwieweit Betriebsverlagerungen nach Berlin mit Einsparungen von Arbeitsplätzen an anderen Orten verbunden sind, liegen nicht vor, auch nicht dem Senat von Berlin. Selbst bei einem erkennbaren Arbeitsplatzabbau dürfte es im Einzelfall angesichts eines allgemeinen hohen Rationalisierungsdruckes schwer möglich sein, dafür in erster Linie die Berlinförderung verantwortlich zu machen. Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, eine erneute Änderung des Berlinförderungsgesetzes anzustreben. Sie wird aber auch in Zukunft alle Entwicklungen im Bereich der Berlinförderung sorgfältig beobachten. Soweit ungünstige Entwicklungen von beachtlichem Ausmaß auftreten, wird die Bundesregierung rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 36 und 37): 870* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Ist es richtig, daß das Preisniveau für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ hoch ist? Hält die Bundesregierung die Einführung von mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt für möglich, und sieht sie hierin eine Chance, das Preisniveau für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland zu senken? Zu Frage 36: Aus Einzelinformationen verschiedenster Art hat die Bundesregierung den Eindruck gewonnen, daß Preise der in der Bundesrepublik Deutschland angebotenen Arzneimittel im Einzelfall über den Preisen von vergleichbaren Arzneimitteln in anderen europäischen Ländern liegen. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (SAEG) hat jetzt für über 100 vergleichbare Arzneimittel einen Preisvergleich erarbeitet, der in Kürze veröffentlicht werden soll. Danach soll das Preisniveau für Arzneimittel in den anderen EGMitgliedstaaten zwischen etwa 5 % und 60 % unter dem deutschen Niveau liegen. Dies ist erstmals ein Versuch auf EG-Ebene, zu einem aussagefähigen Preisvergleich zu kommen, der allerdings noch mit erheblichen statistischen Unsicherheiten behaftet sein dürfte. Bei der Beurteilung dieser Ergebnisse sind eine Reihe von Fakten zu berücksichtigen, deren Auswirkungen sich statistisch nicht quantifizieren lassen: — Unterschiede in den Produktionskosten insbesondere bei der Lohn- und Einkommensentwicklung; — unterschiedliche Belastungen aufgrund der Verschiedenartigkeit der sozialen Sicherungssysteme; — Unterschiede in der spezifischen Steuerbelastung für Arzneimittel; — Wechselkursschwankungen, die Preisdifferenzen vergrößern können. Vor allem ist auch die mehr oder minder starke staatliche Einflußnahme auf die Preisbildung in den Unternehmen bis hin zur staatlichen Preisreglementierung in den Mitgliedstaaten zu nennen. Preisreglementierungen können zu Importbehinderungen führen und haben die EG-Kommission veranlaßt, bei einzelnen Mitgliedstaaten wegen Vertragsverstoßes gegen Artikel 30 bis 36 EWG-Vertrag vorstellig zu werden. Die Problematik derartiger Preisregelungen liegt im wesentlichen darin, daß z. B. die Preise durch Nichtberücksichtigung bestimmter Kostenelemente künstlich niedrig gehalten werden. Derartige Regelungen können Wettbewerbsverzerrungen über die Grenzen hinweg zur Folge haben. Solche Preisregelungen können es dem inländischen Hersteller erschweren, kostengerechte Exportpreise zu erzielen, was umgekehrt zu Preiserhöhungen im Inland wegen der bei Exporten nicht gedeckten Kosten führen kann. Zu Frage 37: In der Bundesrepublik Deutschland sind die pharmazeutischen Hersteller frei in ihrer Preisgestaltung. Sie orientieren sich hinsichtlich ihrer Preisentscheidung an den jeweils für sie relevanten Marktgegebenheiten von Angebot und Nachfrage. Sie stehen untereinander im Wettbewerb insbesondere auch mit eingeführten Arzneimitteln und sog. Reimporten von Arzneimitteln inländischer Produzenten, die zunächst ins Ausland geliefert und von dort wieder eingeführt werden. Die Bundesregierung begrüßt auch den Wettbewerb über die Grenzen hinweg. Der Arzneimittelmarkt ist jedoch durch zahlreiche Besonderheiten geprägt, die nicht zuletzt auch auf dem Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung beruhen. Besonders kennzeichnend ist, daß die Nachfrage von Arzneimitteln und ihre Finanzierung auseinander fallen, wodurch nur unzureichende, preisdämpfende Impulse von der Nachfrageseite her ausgehen. Die Bundesregierung hat deshalb großen Wert auf die Verbesserung der Transparenz der angeboteten Arzneimittel gelegt und 1977 eine neutrale Sachverständigenkommission berufen, die eine nach Indikationen geordnete, pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz schaffen soll. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten der Transparenzkommission mit Nachdruck und geht davon aus, daß die Transparenzlisten bei entsprechender Anwendung den Wettbewerb intensivieren und damit auch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 38): Wie beziffert die Bundesregierung die besonderen Vorteile der DDR aus dem innerdeutschen Handel, insbesondere durch Gewährung von Wettbewerbsvorteilen in der EG und Zinsersparnisse beim Swing? Die Bundesregierung hat es in der Vergangenheit immer abgelehnt, sich an der Diskussion um die Quantifizierung von Handelsvorteilen aus dem Sonderstatus des innerdeutschen Handels zu beteiligen. Sie geht davon aus, daß der innerdeutsche Handel, der kein Außenhandel ist und deshalb einen besonderen Status hat, für beide Seiten vorteilhaft ist. Dabei vermag niemand zu sagen, welchen Anteil z. B. von den eingesparten Außenzöllen und Abschöpfungen die DDR-Lieferanten oder die Abnehmer in der Bundesrepublik erhalten. Der innerdeutsche Handel wird aufgrund des Berliner Abkommens im Wege des Verrechnungsverkehrs abgewickelt. Da sich bei der Abwicklung des Handels Leistungen und Gegenleistungen kurzfristig nicht ausgleichen, ist zur Durchführung des Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 871* Verrechnungsverkehrs eine Überziehungsmöglichkeit — genannt: Swing erforderlich. Den Swing hat die DDR 1982 im Durchschnitt mit 582 Millionen VE ausgenutzt. Da dieser Überziehungskredit zinslos ist, ergeben sich daraus für die DDR Zinsvorteile. Wie hoch die Zinserparnis für die DDR ist, hängt davon ab, welchen Zinssatz unseres Geld- oder Kapitalmarktes man zugrunde legt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 52): Welche Erfahrungen sind mit der seit 1981 geltenden Neuregelung der „Durchführung der Versehrtenleibesübungen/ Behindertensport nach dem Bundesversorgungsgesetz" gemacht worden, und wie hat sich insbesondere das pauschalierte Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren für die Versehrtengemeinschaften und Behindertensportvereine über die Versorgungsämter bewährt? Die Durchführung der Versehrtenleibesübungen nach dem Bundesversorgungsgesetz regelt eine Rechtsverordnung, die am 1. Januar 1981 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung ist das Abrechnungssystem auf ein pauschales System umgestellt worden. Den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes werden vom Jahre 1981 an die Aufwendungen für die Sicherstellung der Versehrtenleibesübungen auf Grund von Verträgen mit den Ländern in Form eines jährlichen Pauschalbetrages ersetzt. Der Pauschalbetrag für das Jahr 1981 belief sich auf über 10 Millionen DM. Er verringert sich um jährlich 4 v. H. zunächst bis zum Jahre 1985. Die Verteilung der Mittel an die örtlichen Versehrtensportgemeinschaften obliegt den Landesverbänden des Deutschen Behindertensportverbandes. Dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sind keine nennenswerten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Neuregelung der Durchführung der Versehrtenleibesübungen bekannt geworden. Auch der Deutsche Behindertensportverband hat dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gegenüber nichts über Schwierigkeiten bei der Durchführung verlauten lassen. Der Statistik über die Durchführung der Versehrtenleibesübungen kann eine kontinuierliche Fortführung der Versehrtenleibesübungen entnommen werden. Der Deutsche Behindertensportverband hat unter Hinweis auf gestiegene Kosten, wie z. B. bei Hallenmieten, Fahrkosten, Aufwendungen für Sportärzte und Übungsleiter um eine Anhebung des Pauschalbetrages gebeten. Dieser Antrag ist noch in Bearbeitung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 55): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Familien oft nur einen Familienangehörigen oder Bediensteten bei einer Ersatzkasse versichern, jedoch sich allesamt auf dessen Krankenscheine behandeln lassen, wodurch Beitragseinnahmen von mehreren Millionen DM jährlich den Krankenkassen vorenthalten werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Ehegatte des Versicherten und seine minderjährigen Kinder sind im Rahmen der Familienhilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, wenn sie ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind und ihr Gesamteinkommen jeweils 430,— DM im Monat nicht übersteigt. Die Satzung der Krankenkasse kann den Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auf weitere Angehörige ausdehnen. Diese seit langem bestehende Rechtslage bindet an die Unterhaltspflicht des Ernährers der Familie an, ohne daß es darauf ankommt, für wie viele unterhaltsberechtigte Angehörige Anspruch auf Familienhilfe besteht. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Regelung mißbräuchlich ausgenutzt wird, auch nicht von Ausländern, die bei einer Ersatzkasse versichert sind. Auch der Verband der AngestelltenKrankenkassen hat hierzu keine Angaben machen können. Es ist Aufgabe der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Ausgabe von Krankenscheinen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienhilfe vorliegen. Falls Sie konkrete Fälle einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen der Familienhilfe mitteilen können, bin ich gern bereit, sie im Aufsichtswege überprüfen zu lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 56 und 57): Ist es zutreffend, daß von einem Mitarbeiter des Wehrgeschichtlichen Forschungsamts der Bundeswehr in Freiburg eine wissenschaftliche Arbeit über die Wlassow-Armee erstellt worden ist, die auf einen dienstlichen Auftrag aus dem Jahr 1967 zurückgeht, der allerdings 1973 storniert worden war? Gibt es aus der Sicht der Bundesregierung Gründe dafür, diese Arbeit, die dann in privater Initiative fertiggestellt worden ist und die für die Darstellung der ganzen Geschichte des Zweiten Weltkriegs von großer Bedeutung wäre, nicht dem ursprünglichen dienstlichen Auftrag entsprechend seitens des Forschungsamts zu veröffentlichen? 1. Es trifft zu, daß der Auftrag, eine Geschichte der Wlassow-Armee zu schreiben, einem Mitarbeiter des MGFA 1967 erteilt worden ist. Der Auftrag wurde zurückgestellt, als dieser Mitarbeiter, seiner speziellen Kenntnisse wegen, zu Arbeiten für die 872* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 vom MGFA herausgegebene Geschichte des Zweiten Weltkrieges herangezogen wurde. 2. Die Geschichte der Wlassow-Armee wurde in privater Initiative weiterbearbeitet und ist inzwischen fertiggestellt. Ihr Druck wird, dem ursprünglichen dienstlichen Auftrag entsprechend, z. Z. vorbereitet. Die Arbeit wird voraussichtlich 1984 in den vom MGFA herausgegebenen „Einzelschriften zur militärischen Geschichte des Zweiten Weltkrieges" erscheinen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 66): Trifft es zu, daß die im Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetz vorgesehenen neuen Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung frühestens Mitte 1984 ihre Arbeit aufnehmen können, da die Verordnung über die Benennung der Beisitzer bei den Ausschüssen für Kriegsdienstverweigerung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 1984 erlassen werden kann und das Auswahlverfahren geraume Zeit in Anspruch nehmen wird? Nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz sind die Beisitzer der neuen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Wahl der Jugendschöffen durch von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung zu bestimmende kommunale Vertretungskörperschaften zu wählen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies noch vor Inkrafttreten der Rechtsverordnung des Bundesministers der Verteidigung, die das Verfahren im einzelnen regelt und erst nach dem 1. Januar 1984 erlassen werden kann, möglich. Soweit die Länder dieser Auffassung folgen und, falls erforderlich, ihre geltenden Rechtsverordnungen den Erfordernissen des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes dadurch anpassen, daß sie noch in diesem Jahr rechtzeitig die kommunalen Vertretungskörperschaften für die Wahl der Beisitzer bestimmen, können die Ausschüsse und Kammern voraussichtlich schon im Januar 1984 ihre Arbeit aufnehmen. Andernfalls müßte mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden. Die Länder haben sich dazu abschließend noch nicht geäußert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD): (Drucksache 10/137 Fragen 72 und 73): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieviel neue geeignete Zivildienstplätze seit Verabschiedung des Kriegsdienstverweigerungs-Neuregelungsgesetzes von sozialen und kirchlichen Trägern beantragt worden sind? Wie sieht die Einsatzplanung für Zivildienstleistende in den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 4. Februar 1983 geforderten neuen Bereichen aus? Zu Frage 72: Von Trägern des sozialen Bereichs sind seit Ende letzten Jahres Anträge für die Anerkennung von rd. 1 500 neuen Zivildienstplätzen gestellt worden. Für die zweite Jahreshälfte wird mit einem stärkeren Zugang neuer Zivildienstplätze gerechnet. Der größte Teil der in Zukunft benötigten zusätzlichen Zivildienstplätze wird — wie dies auch vorausgeplant ist — in den Jahren 1984 und 1985 gewonnen werden. Der Anreiz für die Träger, neue Plätze zu beantragen, wird zunehmen, weil nach Inkrafttreten der Neuregelung der Anteil der besetzten Plätze, der jetzt noch bei 61,5 % liegt, steigen wird. Von 1984 an wird außerdem die für die Zivildienstplätze in Aussicht genommene Zahlung eines Zuschusses in der Höhe der durchschnittlichen Kosten von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Zivildienstleistenden an die Beschäftigungsstellen die Schaffung neuer Plätze stark erleichtern. Zu Frage 73: Über die in den Entschließungen des Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 1982 und des Bundesrates vom 4. Februar 1983 geforderte zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern insbesondere bei der Auswahl neuer Einsatzbereiche und der Schaffung von Zivildienstplätzen hat am 25. Mai 1983 eine erste Besprechung mit Vertretern der Länder stattgefunden. Dabei hat sich ergeben, daß sämtliche Länder bereit sind, den Bund bei der Durchführung des Zivildienstes nach Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1. Januar 1984 zu unterstützen. Zu der Entschließung der neuen Einsatzbereiche des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege sind in dieser ersten Besprechung noch keine konkreten Absprachen getroffen worden. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag entsprechend seiner Entschließung vom 17. Dezember 1982 über die mit den Ländern vereinbarte Zusammenarbeit bis zum 30. Juni 1983 unterrichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Gilges (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 74): Wie viele Beamte und in welchem Dienstgrad werden mit der Bearbeitung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nach dem ab 1. Januar 1984 geltenden Recht vom Bundesamt für den Zivildienst beauftragt werden? Die organisatorischen Vorbereitungen zum Vollzug des Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetzes ab 1. Januar 1984 dauern z. Z. noch an. Es kann davon ausgegangen werden, daß mit der Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Beamte des höheren und des ge- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 873* hobenen Dienstes beauftragt sein werden. Über die zahlenmäßige Zusammensetzung der Beamten läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genaue Angabe machen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 75 und 76): Wieviel Disziplinarverfahren sind mit welchem Ausgang vom Bundesamt für den Zivildienst gegen Zivildienstleistende in Gang gesetzt worden, die am 27. Januar 1983 gegen die Verabschiedung des neuen KriegsdienstverweigerungsNeuregelungsgesetzes ihren Protest durch Streik u. ä. kundgetan haben? Welche Strafen und gegebenenfalls in welcher Höhe sind in Zusammenhang mit der Streikaktion der Zivildienstleistenden am 27. Januar 1983 verhängt worden? Zu Frage 75: Das Bundesamt für den Zivildienst hat gegen 4 202 Zivildienstleistende wegen des Verdachts, durch Teilnahme an der gemeinschaftlichen Dienstverweigerung am 27. Januar 1983 ein Dienstvergehen begangen zu haben, ein Disziplinarverfahren eingeleitet. In 3 794 Fällen ist bisher eine Disziplinarmaßnahme verhängt worden. 195 Verfahren wurden wieder eingestellt. 213 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. 1 094 Zivildienstleistende haben gegen die Disziplinarverfügung des Bundesamtes das Bundesdisziplinargericht angerufen. Die genannten Zahlen geben den Stand vom 31. Mai 1983 wieder. Zu Frage 76: Wegen Teilnahme an der Dienstverweigerung ist in keinem Falle eine Strafanzeige erstattet worden. Bei den 3 794 verhängten Disziplinarmaßnahmen handelt es sich um 210 Geldbußen bis 30,— DM oder Verweise 376 Geldbußen über 30,— DM bis 50,— DM 3 171 Geldbußen über 50,— DM bis 80,— DM 33 Geldbußen über 80,— DM bis 100,— DM 4 Geldbußen über 100,— DM bis 125,— DM. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 77 und 78): Hält die Bundesregierung es für angemessen, daß zahlreiche Beamte und Richter mit der Verfolgung dieser einmaligen und friedlich verlaufenen Demonstration über Wochen hinweg — und dies auf Kosten der Steuerzahler — beschäftigt werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Betroffenen aus ihrer Sicht unter Berücksichtigung der Belange der von ihnen betreuten Personen gewaltfrei das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Anspruch genommen haben? Zu Frage 77: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die gemeinschaftliche rechtswidrige Dienstverweigerung eines Teils der Zivildienstleistenden am 27. Januar 1983 disziplinarisch geahndet werden mußte. Nach den Aufrufen der „Selbstorganisation der Zivildienstleistenden" als der hauptsächlichen Initiatorin hatte diese Aktion das erklärte Ziel, auf den Bundesrat dahin gehend einzuwirken, daß er der Reform des Kriegsdienstverweigerungsrechts in seiner Sitzung am 4. Februar 1983 nicht zustimme. Es ist der Besonnenheit der großen Mehrheit der Zivildienstleistenden zu verdanken, daß es nicht zu der angestrebten Dienstverweigerung aller Zivildienstleistenden gekommen ist, die mit Sicherheit für die insgesamt 12 000 Beschäftigungsstellen eine schwere Störung ihrer überwiegend in der Betreuung hilfsbedürftiger Menschen liegenden Arbeit zur Folge gehabt hätte. Alle Zivildienstleistenden waren rechtzeitig vorher auf die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an der Dienstverweigerung und die möglichen disziplinar- und strafrechtlichen Folgen hingewiesen worden. Zu Frage 78: Die nunmehr von Disziplinarmaßnahmen betroffenen Zivildienstleistenden wußten bei ihrer Dienstverweigerung am 27. Januar 1983, daß diese rechtswidrig war und sie sich dafür nicht auf das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit berufen konnten. Das Bundesamt für den Zivildienst hatte in einer Sonderinformation vom 12. Januar 1983 alle Beschäftigungsstellen angewiesen, die Zivildienstleistenden über die rechtliche Bewertung der geplanten Dienstverweigerung zu belehren. Außerdem sind Beamte des Bundesamtes und des Ministeriums zu den voraussichtlichen Schwerpunkten der gemeinschaftlichen Dienstverweigerung gereist und haben mit den Zivildienstleistenden sowohl über die gesetzliche Neuregelung als auch über die geplante Dienstverweigerung diskutiert. Dabei wurde kein Zweifel daran gelassen, daß gegen jeden Zivildienstleistenden, der sich an der Dienstverweigerung beteiligt, ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden wird. Außerdem hatte das Ministerium am 25. Januar 1983 sich noch einmal in einer Presseerklärung, die von vielen Tageszeitungen abgedruckt worden war, zu der juristisch unumstrittenen rechtlichen Beurteilung der Dienstverweigerung geäußert. Schließlich war den Zivildienstleistenden aus dem sogenannten „Streikaufruf" der Selbstorganisation bekannt, daß auch die Teilnehmer einer ähnlichen, ebenfalls von der Selbstorganisation veranlaßten gemeinschaftlichen Dienstverweigerung am 27. Januar 1978 sämtlich 874* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen worden sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Apel (SPD) (Drucksache 10/ 137 Fragen 79 und 80): Hat die Bundesregierung vor ihrer Zustimmung zur Erhöhung der zoll- und steuerfreien Dieselmenge von 50 Liter auf 200 Liter bei der Einfahrt von Lastkraftwagen in die Bundesrepublik Deutschland von unseren EG-Partnern verbindliche Zusicherungen erhalten, die zu einer Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen der europäischen Seehäfen an der Nordsee führen? Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch ihren einseitigen Schritt etwa 2 500 Arbeitsplätze allein in der Hamburger und Bremer Hafenwirtschaft dadurch gefährdet werden, daß sich durch die Erhöhung der Tankfreimengen eine Verbilligung von mindestens 6 DM pro Tonne bei vergleichbaren Transporten zugunsten der Rhein-Mündungshäfen ergibt? Zu Frage 79: Die Zustimmung der Bundesregierung zur Erhöhung der zoll- und steuerfreien Dieselfreimenge von 50 Liter auf 200 Liter muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der deutschen Präsidentschaft um Erleichterungen für den EG-Binnenmarkt gesehen werden. Hier ist die Bundesrepublik Deutschland im gesamtwirtschaftlichen Interesse insbesondere der deutschen Industrie generell für Verbesserungen im innergemeinschaftlichen Personen- und Warenverkehr eingetreten. Die Anhebung der Freimenge auf 200 Liter, die von allen anderen EG-Mitgliedstaaten akzeptiert wird, führt zusammen mit der vorgesehenen Abschaffung des sogenannten Treibstoffausweisverfahrens zu einer Beschleunigung der Abfertigung und zu einer spürbaren Verwaltungsvereinfachung beim Grenzübergang. Das deutsche Ziel, weitgehende Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehr zu erreichen, wäre gefährdet worden, wenn die Bundesregierung als einziger Mitgliedstaat an der Begrenzung der Kraftstoff-Freimenge auf 50 Liter festgehalten hätte. Deshalb hat die Bundesregierung trotz Bedenken des Bundesministers für Verkehr der Anhebung der Freimenge zugestimmt. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die Anhebung der Freimenge die Möglichkeit, Treibstoff billig im Ausland zu tanken, erhöht, was sich insbesondere nachteilig auf die Abgeltung der Wegekosten auswirkt. Sie hat daher in Brüssel erneut die baldige Verabschiedung einer Gemeinschaftsregelung über die Wegekostenanlastung gefordert. Zu Frage 80: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß durch die Anhebung der Freimenge auf 200 Liter Arbeitsplätze im Umfang der Fragestellung gefährdet werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten die deutschen Seehäfen weiter unterstützen. Konkrete Vorschläge der Küstenländer zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der deutschen Seehäfen werden zur Zeit vom Bundesminister für Verkehr geprüft. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 81 und 82): War der Bundesregierung vor dem Beschluß des EG-Ministerrats die Freimengen für Dieselkraftstoff im grenzüberschreitenden Verkehr von 50 Liter auf 200 Liter zu erhöhen, bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn durch diese Maßnahme einen Verlust von mehr als 40 Millionen DM auf den Strecken von und zu den deutschen Seehäfen erleiden wird? Kann die Bundesregierung die Höhe des Verlustes an Tonnage für die Seehäfen Hamburg und Bremen angeben, der durch den Beschluß des EG-Ministerrats entstehen wird? Zu Frage 81: Der Bundesregierung war vor der Anhebung der zoll- und steuerfreien Dieselfreimenge von 50 Liter auf 200 Liter bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn mit gewissen Aufkommensverlusten im Seehafenverkehr rechnen müsse. Nach einem vom Bundesminister für Verkehr in Auftrag gegebenen Gutachten werden die Auswirkungen der Freimengenanhebung mit einem Transportverlust von 0,02 % — dies entspricht einer Menge von ca. 90 000 Tonnen jährlich — für die Deutsche Bundesbahn beziffert. Die Deutsche Bundesbahn selbst schätzt die Auswirkungen dieser Maßnahme auf ihre Seehafenverkehre auf 17 Millionen DM. Zu Frage 82: Die Frage der Auswirkungen der Freimengenerhöhung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr auf Umschlagverluste in den deutschen Seehäfen war 1982 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr ebenfalls untersucht worden. Die Gutachter (BVU Beratergruppe Verkehr und Umwelt) schätzten diese Auswirkungen auf etwa 0,1 % Umschlagseinbuße; das sind ca. 90 000 Tonnen. Die norddeutschen Seehäfen und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe halten diese Angaben jedoch für nicht realistisch. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 83): Trifft es zu, daß zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesverteidigungsministerium seit Mitte 1981 Verhandlungen über eine Beteiligung der Bundesmarine an der Luftüberwachung zur Kontrolle von Ölverschmutzungen im Bereich See/Küste vorwiegend auf den Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 875* Schiffahrtswegen in der Nordsee geführt werden, und wenn ja, welches Ergebnis haben die Verhandlungen bisher gehabt? Es trifft zu, daß zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung seit etwa Anfang 1982 Verhandlungen über eine Beteiligung der Bundesmarine bei der Überwachung von Ölverschmutzungen im Bereich der deutschen Küste geführt werden. Danach wird die Bundesmarine zwei stillgelegte und in Kiel-Holtenau stationierte Luftfahrzeuge des Typs Do 28 im Hinblick auf die Luftüberwachung weiterhin im Bestand halten. Die Flugzeuge sollen mit einem Sensorenpaket (Seitensichtradar, Infrarot- und Ultraviolett-Geräten) ausgerüstet werden, das eine von der optischen Sicht weitgehend unabhängige Luftüberwachung ermöglicht. Die Frage der für Betrieb und Unterhaltung entstehenden Folgekosten ist noch zu klären. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Frage einer privaten Trägerschaft unter betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch zu prüfen; hierzu liegen Angebote von einer Reihe deutscher Firmen vor, die an der Trägerschaft für den Betrieb eines Luftüberwachungssystems großes Interesse bekundet haben. Zur Überbrückung der Zwischenzeit soll das Anfang 1983 in Betrieb genommene niederländische Luftüberwachungssystem auch für die Überwachung der deutschen Küste eingesetzt werden; eine entsprechende Vereinbarung ist am 10. Juni 1983 gezeichnet worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 84): Inwieweit erfolgt durch die beabsichtigte Auflösung der Dienststellen der Deutschen Bundesbahn, Bahnhof Eckernförde, Bahnhof Rendsburg, Bahnhof St. Michaelisdonn, Bahnmeisterei Flensburg, „vor Ort" eine Minderung des Leistungsangebots, und welche personalwirtschaftlichen Auswirkungen hat diese geplante Organisationsänderung? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn, die über die von Ihnen angesprochenen Organisationsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit entscheidet, ist beabsichtigt, die Bahnhöfe Eckernförde, Rendsburg und St. Michaelisdonn sowie die Bahnmeisterei Flensburg zum 1. Januar 1984 als selbständige Dienststellen aufzulösen und sie mit anderen Dienststellen zusammenzulegen. Das Leistungsangebot in Produktion oder Verkauf wird dadurch nicht gemindert; die Abfertigungsbefugnisse werden nicht eingeschränkt. Die Deutsche Bundesbahn geht davon aus, daß nach Realisierung der Maßnahmen bei den Bahnhöfen drei Mitarbeiter und bei der Bahnmeisterei Flensburg sechs Mitarbeiter eingespart werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Nelle (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 85 und 86): Ist die Bundesregierung bereit, die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung des niedersächsischen Zonenrandgebiets weiter zu verbessern? Welche Planungen für eine verbesserte Verkehrserschließung im Zonenrandgebiet sind vorgesehen bzw. schon abgeschlossen, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn ein, den Schienenverkehr im Zonenrandgebiet zu verdünnen bzw. Strecken stillzulegen? Zu Frage 85: Die weitere Verbesserung der regionalen Verkehrserschließung gehört zu den vorrangigen Zielen der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Dabei wird das Zonenrandförderungsgesetz, wonach im Rahmen des Ausbaues der Bundesverkehrswege die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung des Zonenrandgebietes bevorzugt zu fördern sind, beachtet. Diese Vorschrift gilt gleichermaßen für das gesamte Zonenrandgebiet. Zu Frage 86: Die Planungen für die Bundesverkehrswege sind im Bundesverkehrswegeplan '80 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen niedergelegt. Letzterer ist im Jahre 1980 mit den Stimmen aller Fraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen worden. Bei der Aufstellung der genannten Pläne wurde der gesetzliche Auftrag, die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung im Zonenrandgebiet besonders zu fördern, beachtet. Nach § 1 Abs. 2 des Zonenrandförderungsgesetzes sind u. a. die Behörden des Bundes verpflichtet, der Förderung des Zonenrandgebietes „besonderen Vorrang" einzuräumen. Auch die Deutsche Bundesbahn trägt im Rahmen ihrer Wirtschaftsführungsgrundsätze den Bestimmungen dieses Gesetzes Rechnung. Dies bedeutet, daß diejenige Verkehrsverbindung zu schaffen oder zu sichern ist, die unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen am besten zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft des Zonenrandgebietes beitragen kann. Das Zonenrandförderungsgesetz enthält jedoch keine Garantie für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Verkehrsverbindung oder eines bestimmten Verkehrsmittels. Wo das Zugangebot von den Reisenden nur noch schwach genutzt wird, ist auch die Umstellung einzelner Zugleistungen auf Busbedienung mit dem Zonenrandförderungsgesetz vereinbar. Im übrigen hat sich bei Anträgen der Deutschen Bundesbahn auf Stillegung einer Strecke im Zonenrandgebiet das Bundeskabinett die endgültige Entscheidung vorbehalten. 876* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Hecker (GRÜNE) (Drucksache 10/137 Frage 87): Welche Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden für den Planabschnitt der B 455/A 661 Oberursel-Hohemark-Kronberg (Umgehung Oberursel — sogenannter Feldbergzubringer) vorgenommen, und sind diese Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den heute vorgeschriebenen bzw. üblichen Prüfungen identisch? Die umweltrelevanten Faktoren (z. B. Vegetation, Tierwelt, Klima, Boden) wurden bei der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung untersucht. Dabei hat sich ergeben, daß dauerhafte größere ökologische Schäden voraussichtlich nicht eintreten werden. Die zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden im Rahmen des Straßenbaues durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Die Untersuchungen des Landes haben ergeben, daß auch in bezug auf das Grundwasser keine ökologischen Schäden zu erwarten sind. Soweit Anspruchsvoraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen gegeben sind, werden entsprechende Anlagen vorgesehen. Die vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungen entsprechen den heute vorgeschriebenen Prüfungen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Delorme (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 88): Ist der Pressebericht in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung" vom 4./5. Juni 1983 zutreffend, daß es bei der Deutschen Bundesbahn Pläne gibt, nach denen der Bestand der Zentralen Transportleitung gefährdet ist, weil die Zentrale Transportleitung und die Zentrale Verkaufsleitung zu einer „Zentrale DB" zusammengefaßt werden, wobei diese Stelle unter Umständen von Mainz an einen anderen Standort verlegt werden soll? Die Deutsche Bundesbahn prüft zur Zeit, ob die zentralen Unternehmensaufgaben in einer Zentrale zusammengefaßt werden sollen. Die Untersuchung ist erforderlich, weil durch die Bildung der Zentralen Verkaufsleitung und der Zentralen Transportleitung innerhalb der zentralen Leitungsebene vielfach keine eindeutigen Verantwortlichkeiten bestimmt werden konnten. Denn diese Stellen hatten ebenso wie die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn Linienkompetenzen gegenüber nachgeordneten Stellen, ohne daß diese Kompetenzen stets klar voneinander abgrenzbar waren. An dem Gesamtkonzept wird zur Zeit noch gearbeitet. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn geht davon aus, daß sich das Konzept „Zentrale" nur über verschiedene Zwischenstufen realisieren läßt und die derzeitigen Standorte der Hauptverwaltung und der Zentralstellen im Raum Frankfurt/Mainz kurzfristig nicht zu ändern sind. Sollte der Vorstand über ein entsprechendes Konzept beschließen, ist dafür erforderlich — das Anhörungsverfahren mit den beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden, — die Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn und — die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Weyel (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 89): Entspricht es den verkehrspolitischen Absichten der Bundesregierung, daß bei Einstellung des Personenverkehrs auf der Schiene in verkehrsschwachen Zeiten und Ersatz durch Busverkehr der Endabschnitt der Strecke nicht mehr bedient wird, wenn dadurch ein Mittelzentrum mit teilweiser Oberzentrumsfunktion zu bestimmten Zeiten vom öffentlichen Personenverkehr völlig abgeschnitten wird? Nach der Regelung im Bundesbahngesetz entscheidet die Deutsche Bundesbahn über Fragen der Fahrplangestaltung und Betriebsführung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Ein Eingreifen des Bundesministers für Verkehr zur Regelung von Einzelfragen kommt nicht in Betracht. Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze nachfragegerechte Leistungen anzubieten. Unabhängig von der jeweiligen Relation ist das Kundenverhalten dafür entscheidend, ob eine bestimmte Verbindung noch vorgehalten werden kann. Dort, wo keine entsprechende Nachfrage mehr besteht, ist es nicht vertretbar, Verkehrsleistungen am Markt vorbei zu produzieren. Dem trägt auch der einstimmige BundestagBeschluß vom 27. Juni 1979 Rechnung, in dem dem Bundesminister für Verkehr und dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgegeben wurde, um eine rasche Verwirklichung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere auch im hochdefizitären Schienenpersonennahverkehr, bemüht zu sein (BT-Beschluß vom 27. Juni 1979, Plenarprotokoll 8/163). Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 90): Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung des Weiterbaus des Rhein-Main-Donau-Kanals vor, und welche Schritte wird sie gegenüber dem Haushaltsausschuß schon jetzt und im Rahmen des Haushaltsplans 1984 und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einleiten? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 877* Der Bundesminister der Finanzen wird noch in dieser Woche den Antrag des Bundesministers für Verkehr auf Aufhebung des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 10. Dezember 1981 dem Haushaltsausschuß zuleiten, damit gemäß Beschluß des Bundeskabinetts vom 2. Februar 1983 der MainDonau-Kanal zügig weitergebaut werden kann. Zur Zeit werden der Haushaltsentwurf 1984 und die Finanzplanung vom Bundesminister der Finanzen aufgestellt. Die Verabschiedung durch das Bundeskabinett ist am 29. Juni 1983 vorgesehen. Ich bitte um Verständnis, daß erst danach nähere Angaben über die vorgesehenen Finanzierungsbeträge gemacht werden können. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 91): Welche Schwerpunkte im Bundesfernstraßenbau wird die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1984 und im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung für den Bereich Niederbayern setzen, und welche Mittel sind hierfür eingeplant? Die Vorschläge der Länder für den Straßenbauplan 1984 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus ist der Finanzrahmen für die Haushaltsjahre 1984 und folgende noch nicht endgültig festgelegt. Im übrigen ist eine regionale Aufteilung der Straßenbaumittel zwar bei den größeren Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen (Titel 741 25 und 741 27 des Kap. 1210 des Bundeshaushalts), nicht jedoch bei den Bundesautobahnerneuerungen und -neubaustrecken (Titel 741 16 und 741 17) und allen anderen Titeln vorgesehen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 92): Welche Mittel sieht die Bundesregierung für den Bundesfernstraßenbau in der Oberpfalz im Haushaltsjahr 1984 und in der mittelfristigen Finanzplanung vor? Die Vorschläge der Länder für den Straßenbauplan 1984 liegen noch nicht vor. Darüber hinaus ist der Finanzrahmen für die Haushaltsjahre 1984 und folgende noch nicht endgültig festgelegt. Im übrigen ist eine regionale Aufteilung der Straßenbaumittel zwar bei den größeren Baumaßnahmen im Zuge von Bundesstraßen (Titel 741 25 und 741 27 des Kap. 1210 des Bundeshaushalts), nicht jedoch bei den Bundesautobahnerneuerungen und -neubaustrecken (Titel 741 16 und 741 17) und allen anderen Titeln vorgesehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hackel (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Fragen 93 und 94): Gibt es Anzeichen für den Verdacht, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn den Konkurs des Berliner Reiseveranstalters Flug-Union Berlin bewußt in Kauf genommen hat, indem Übernahmeverhandlungen mit privaten Interessenten verhindert wurden? In welchem Umfang wird die Deutsche Bundesbahn durch ihre Beteiligungen am TUI-Reisekonzern von dem Konkurs des Reiseunternehmens kurz vor den Berliner Sommerferien profitieren? Zu Frage 93: Nein; der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat bis zuletzt versucht, den Konkurs abzuwenden. Zu Frage 94: Die Deutsche Bundesbahn wird an dem Konkurs der Flug-Union in keiner Weise profitieren, sondern eher Nachteile erleiden. Das ergibt sich nicht nur aus der von einem solchen Vorfall ausgehenden Marktstörung, sondern auch aus den Beteiligungsverhältnissen. Die Deutsche Bundesbahn ist an der TUI mittelbar über ihre Beteiligungsunternehmen DER GmbH, Berlin (Anteil 50,1 %) und abr-amtliches-bayerisches Reisebüro GmbH, München (DB- Anteil 55%) mit zusammen 23,2 % beteiligt. An der Flug-Union dagegen ist die Deutsche Bundesbahn über die Firma Bayern Expreß und P. Kühn GmbH, Berlin, mit 50 % beteiligt. Für die Deutsche Bundesbahn hätte also die Erhaltung der Flug-Union wesentliche wirtschaftliche Vorteile gebracht. Hinzu kommt, daß für die Deutsche Bundesbahn nicht abschätzbar ist, in welchem Umfang gebuchte oder potentielle Fluggäste der Flug-Union nunmehr ihren Urlaub mit der TUI abwickeln werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 95 und 96): Wie hat sich die Anlegequote für Sicherheitsgurte in der Bundesrepublik Deutschland auf Autobahnen, auf Landstraßen und im Innerortsverkehr seit der Einführung der Anschnallpflicht entwickelt, und um wieviel ist die Anlegequote seit der Ankündigung von Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger gesunken, auf ein Verwarnungsgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten endgültig zu verzichten? Mit wie vielen Verkehrstoten weniger ist nach Auffassung des Bundesverkehrsministers zu rechnen, wenn die Anlegequote um 1. v. H. ansteigt, und mit wieviel weniger Verkehrstoten wäre demnach zu rechnen, wenn sich innerorts und außerorts sämtliche Autofahrer anschnallen würden? Zu Frage 95: Seit 1. Januar 1976 — Einführung der Anlegepflicht — liegt die Anlegequote — auf Autobahnen zwischen 74 und 85%, — auf Landstraßen zwischen 54 und 73 % und — innerorts zwischen 36 und 50%. 878* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Es ist richtig, daß die Anlegequoten von Herbst 1982 auf Frühjahr 1983 bedauerlicherweise zurückgegangen sind, nämlich — auf Autobahnen von 84 auf 81%, — auf Landstraßen von 68 auf 67 % und — innerorts von 50 auf 44%. Ebensowenig, wie sich bei der seinerzeitigen Ankündigung des früheren Bundesverkehrsministers Dr. Hauff eine ursächliche Zunahme der Anlegequote nachweisen ließ, liegen auch heute keine Erkenntnisse vor, daß dieser Rückgang eine Folge der Entscheidung des Bundesministers für Verkehr ist, kein Verwarnungsgeld für das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes einzuführen. Eine parallele Entwicklung hat sich in der Schweiz gezeigt. Dort stiegen nach der Wiedereinführung der Gurtpflicht mit Sanktionen am 1. Juli 1981 die Zahlen zunächst wieder an, gingen dann aber in der Zeit von November 1981 bis Herbst 1982 deutlich zurück, und zwar — auf Autobahnen um 13 % auf 77 %, — außerorts um 7% auf 76 % und — innerorts um 8% auf 62%. Zu Frage 96: Eine Steigerung der Anlegequote um einen Prozentpunkt bedeutet etwa 36 Verkehrstote weniger. Ausgehend von einer Anlegequote (Querschnitt März 1983) von 59% käme man bei einer 100%igen Anlegequote auf 1 476 Verkehrstote weniger. Eine 100 %ige Anlegequote wurde aber auch durch Einführung eines Verwarnungsgeldes im Ausland nicht erreicht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 97): Wie wird die Frage eines Verwarnungsgelds für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten von Verkehrssicherheitsexperten, wie z. B. der Bundesanstalt für Straßenwesen oder den Verkehrssicherheitsorganisationen Deutscher Verkehrssicherheitsrat und Deutsche Verkehrswacht, beurteilt, und wurden diese Experten vor der Entscheidung des Bundesministers konsultiert? Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes bei Unfällen ist weitgehend unbestritten. Die Frage eines Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten wird aber seit langem unterschiedlich beantwortet. Der Bundesminister für Verkehr ist der Meinung, daß die Entscheidung über das Anlegen des Sicherheitsgurtes jeder Kraftfahrer in eigener Verantwortung selbst treffen sollte, ohne dazu vom Staat mit einer Bußgelddrohung angehalten zu sein. Das schließt nicht aus, durch ein allgemeines - wenn auch unbewehrtes — Gebot zum Anlegen der Sicherheitsgurte (§ 21 a Straßenverkehrs-Ordnung) dem Kraftfahrer nachdrücklich deutlich zu machen, daß nach Auffassung einer breiten Mehrheit die Schutzwirkung des Gurtes etwaige Nachteile bei weitem überwiegt. Wie komplex und umstritten das Problem auch international ist, zeigt die Tatsache, daß das britische Unterhaus in den letzten 11 Jahren 9mal über die Anlegepflicht beim Sicherheitsgurt diskutiert und abgestimmt hat. Was den Deutschen Verkehrssicherheitsrat angeht, zu dessen Mitgliedern auch die Deutsche Verkehrswacht gehört, so hat dieser die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr begrüßt, von der Einführung eines Bußgeldes zunächst abzusehen und zugleich die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer zu verstärken. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Buckpesch (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 98): Welche Ergebnisse liegen dem Bundesverkehrsminister über das Anschnallverhalten in der Schweiz und in Norwegen vor, und kann er mittailen, wie sich die Gurtanlegequoten in diesen beiden Ländern bei Bestehen und Nichtbestehen einer sanktionsbewehrten Anschnallpflicht entwickelt haben? In Norwegen wurde die Gurtanlegepflicht am 1. September 1975 ohne Sanktion eingeführt. Die Gurtanlegequoten stiegen — innerorts von etwa 25 auf 45% — außerorts von etwa 60 auf 80%. Die Einführung einer Sanktion von 200 Norw. Kronen (etwa 80 DM) am 1. Oktober 1979 steigerte die Anlegequote im Juni 1981 — innerorts auf über 70% — außerorts auf fast 90%. Ähnliche Zahlen liegen für Dänemark (1980) und Schweden (1981) vor, wobei jedoch zu bemerken ist, daß in Dänemark gleichwohl die Zahl der getöteten Pkw-Insassen zwei Jahre nach Sanktionseinführung wieder deutlich gestiegen ist. In der Schweiz wurde das Nichtangurten seit 1976 bestraft. Die Anlegequote lag bei 84 %. Auf Grund eines Bundesgerichtshofentscheides wurde die Gurttragepflicht im Herbst 1977 wieder aufgegeben. Die Anlegequote sank auf 35 %. Nach Wiedereinführung der Gurttragepflicht mit Sanktion am 1. Juli 1981 stiegen die Zahlen zunächst wieder, gingen jedoch nach einer Mitteilung der Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Zeit von November 1981 bis Herbst 1982 — auf Autobahnen um 13% auf 77% — außerorts um 7% auf 76% — innerorts um 8°A) auf 62 % zurück. In Frankreich, Spanien und in den Niederlanden ist die Zahl der getöteten Pkw-Insassen zwei Jahre nach Beginn der Sanktionierung des Nichtanlegens Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 879* von Gurten ebenfalls zum Teil beträchtlich angestiegen. Neuere Zahlen liegen zur Zeit nicht vor. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 99 und 100): Liegt nach Auffassung des Bundesverkehrsministers die Pflicht und Verantwortung zum Anlegen des Sicherheitsgurts lediglich aus eigenem Interesse in der Eigenverantwortung des Autofahrers, oder sieht der Bundesverkehrsminister bei Autofahrern, die sich nicht angeschnallt haben, auch ein Durchbrechen der Solidargemeinschaft? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ein verunglückter und während des Unfalls nicht angeschnallter Autofahrer mit zivilrechtlichen Nachteilen bei der Abwicklung der Unfallschäden durch beispielsweise verweigerte Lohnfortzahlung oder Übernahme eines Teilschadens zu rechnen hat, und welche Begründung wird hierbei gegebenenfalls angeführt? Zu Frage 99: Nach Auffassung des Bundesministers für Verkehr liegt das Anlegen des Sicherheitsgurtes in erster Linie im eigenen Interesse und in der Eigenverantwortung des Autofahrers. Dem Bundesminister für Verkehr erscheint es nicht vertretbar, die Autofahrer mit gesetzlichen Sanktionen dazu zu zwingen, sich so zu verhalten, wie es dem angenommenen Interesse der Solidargemeinschaft entspricht (die Mehrheit der Kraftfahrer lehnt das Verwarnungsgeld ab). Die Parallele zum Raucher, der, falls er erkrankt, auch die Solidargemeinschaft der Versicherten belastet, drängt sich auf. Der Bundesminister für Verkehr hält eine umfassende Aufklärung für sachgerechter. Zu Frage 100: Nach der Rechtsprechung begründet das Nichtangurten den zivilrechtlichen Vorwurf des Mitverschuldens. Es kann zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs und zum Fortfall des Anspruchs auf Lohnfortzahlung führen. Zur Begründung wird angeführt: — Der Nutzen moderner Sicherheitsgurte überwiegt derart gegenüber denkbaren Nachteilen, daß ein einsichtiger und verantwortungsbewußter Kraftfahrer nur dann verkehrsrichtig handelt, wenn er sich anschnallt (BGH, 20. März 1979, VRS 56, 416). — Der Arbeitnehmer, der als Kraftfahrer die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nicht anlegt, handelt schuldhaft im Sinne der Lohnfortzahlungsbestimmungen. Wegen dieses Verschuldens verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, soweit die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen auf das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes zurückzuführen sind (BAG, 7. Oktober 1981, NJW 1982, 1013). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 101 und 102): Welche Aufklärungskampagnen von Bundesregierung und Verkehrssicherheitsorganisationen, die aus Bundesmitteln bezuschußt werden, hat es in den letzten zehn Jahren mit dem Ziel einer Anhebung der Anlegequote gegeben, und wie hoch waren die Kosten für die jeweiligen Kampagnen? Wie gedenkt der Bundesverkehrsminister die Aufklärungsarbeit gegenüber früheren Jahren zu ändern, um einen entscheidenden Anstieg der Gurtanlegequote zu erreichen, und welche Kosten werden hierfür veranschlagt? Zu Frage 101: Die erste Aufklärungskampagne im Jahre 1974 kostete 13,3 Millionen DM; für die Wiederholungskampagne 1976/1977 wurden 2,7 Millionen DM ausgegeben. Derzeit läuft die Sicherheitsgurtaktion '83, die der Bundesminister für Verkehr mit 2,35 Millionen DM fördert. Zu Frage 102: Im Gegensatz zu den früheren Aufklärungskampagnen, die sich im wesentlichen auf ungezielte Public-Relations-Maßnahmen stützten, will die Sicherheitsgurtaktion '83, die der Bundesminister für Verkehr mit 2,35 Millionen DM fördert, die Verkehrsteilnehmer möglichst vor Ort ansprechen. 800 000 Plakate, 7,5 Millionen Gurtaufkleber, 5,5 Millionen Gurtfaltblätter, 1,6 Millionen Exemplare einer Mini-Illustrierten der Deutschen Verkehrswacht werden über 34 Mitglieder des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, über 1 200 Betriebe — vermittelt durch die Berufsgenossenschaften —, über die örtlichen Verkehrswachten und Automobilclubvertretungen, über die Bundesbehörden Post, Bahn und Bundeswehr verteilt; sie sollen die Verkehrsteilnehmer insbesondere innerorts zum Anlegen des Gurtes motivieren. Wesentlich werden daneben auch persönliche Überzeugungsgespräche sein. Die Aktion soll bis Ende des Jahres fortgeführt und kontinuierlich durch Pressedienste des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Deutschen Verkehrswacht und des Bundesministers für Verkehr begleitet werden. Die künftige Aufklärungsarbeit wird auf diesem Weg fortfahren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/137 Frage 103 und 104): 880* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Juni 1983 Trifft es zu, daß Lerninhalte über Breitbandkabeleinrichtungen im Rahmen der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker nicht vorgesehen sind, und daß deshalb die Deutsche Bundespost ihre Lehrwerkstätten mit Sachmitteln für eine Ausbildung im Breitbandkabelbereich nicht ausstattet? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Ausbildungsprofil des Fernmeldehandwerks den modernen Erfordernissen gerade auch angesichts der technischen Vorhaben der Deutschen Bundespost anzupassen? Zu Frage 103: Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost keine Lerninhalte über Breitbandkabeleinrichtungen anbietet. Sie betreibt Breitbandkabeleinrichtungen in Form von Koaxialkabelanlagen seit Jahrzehnten in ihrem Fernnetz und vermittelt in der Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Soweit darüber hinaus notwendig, werden spezielle Arbeitstechniken dem betroffenen Personal über besondere Fortbildungsmaßnahmen nahegebracht. Zu Frage 104: Die Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker wird fortlaufend den sich wandelnden Erfordernissen des Berufsbildes wie auch hinsichtlich der technologischen Entwicklung angepaßt. Dabei wird ständig geprüft, welche Ausbildungsinhalte sich in ihrer Bedeutung vermindern und welche bislang in der Fortbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in die Ausbildung zu übernehmen sind. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/137 Frage 109): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Entwicklung und den Einsatz quecksilberfreier Batterien zu forcieren? Die Bundesregierung fördert bei der Varta-Batterie AG, Kelkheim, ein Vorhaben zum Ersatz von Quecksilber, das in Zink/Braunsteinbatterien als Korrosionsschutz-Mittel Verwendung findet. Derartige Batterien enthalten rund 3 % Quecksilber; es wird angestrebt, diesen Wert auf 0,1 % zu reduzieren bzw. Quecksilber-Verbindungen bei der Batterieherstellung völlig zu vermeiden. Darüber hinaus wird ein Verfahren zur Rückgewinnung von Quecksilber aus Kleinst-Batterien bei der Firma Elwenn und Frankenbach in Frankfurt am Main (821 TDM = 50 %) gefördert. Eine entsprechende Pilotanlage ist im Herbst 1980 in Betrieb genommen worden. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung eines Projektes zur Aufbereitung von AltBatterien zu Quecksilber und anderen Werkstoffen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/137 Fragen 110 und 111): Will die Bundesregierung die Zahl der Mitarbeiter beim Projektträger „Humanisierung des Arbeitslebens", wie dessen Betriebsratsvorsitzender auf einer Pressekonferenz am 17. Mai 1983 festgestellt hat, erheblich vermindern, und wird der Bundesforschungsminister hierüber eine Entscheidung treffen? Wie gedenkt die Bundesregierung die Durchführung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" künftig zu organisieren, und welche Folgen zieht sie daraus für den Projektträger? Zu Frage 110: Bisher ist keine Entscheidung über die zukünftige Zahl der Mitarbeiter beim Projektträger „Humanisierung des Arbeitslebens" gefallen. Entsprechende Äußerungen des Betriebsratsvorsitzenden des Projektträgers beruhen auf Vermutungen. Zu Frage 111: Die bereits im Bericht der Bundesregierung zur Planung für die Weiterentwicklung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" (Drucksache 10/16) angesprochenen Überlegungen zur zukünftigen Durchführung des Programms sind noch nicht abgeschlossen. Entsprechend können derzeit keine Folgerungen für den Projektträger gezogen werden.
Gesamtes Protokol
Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001400000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um den Zusatzpunkt „Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN" — Einsetzung einer Europa-Kommission des Deutschen Bundestages — auf Drucksache 10/161 erweitert werden. Sind Sie damit einverstanden, daß ich diesen Punkt im Anschluß an den Tagesordnungspunkt 11 aufrufe? — Ich sehe keine Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade), Bachmaier, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Stiegler, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
— Drucksache 10/80 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Im Ältestenrat ist eine Aussprache von einer Runde verabredet. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Herr Kollege Schwenk.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID1001400100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute gewissermaßen ein Jahresereignis. Denn genau vor einem Jahr haben wir die Debatte schon einmal gehabt. Damals lag dieser Entwurf als Regierungsentwurf vor. Nur mit gewissen Änderungen haben wir die gleiche Besetzung: auf der Bundesratsbank — trotz angeblich starken Drängens des Bundesrates — niemand, auf der Regierungsbank der Herr Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesjustizministerium

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Zwei Parlamentarische Staatssekretäre!)

sowie der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Arbeits- und Sozialministerium. Seinerzeit ist von der CDU/CSU bedauert worden, daß die Regierung nicht stärker vertreten war. Aber ich muß sagen: Im nachhinein sieht das dann alles doch etwas ruhiger aus.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Es ist auch ein Minister da, Herr Kollege!)

— Herr Kansy, es kommt leider bis hier nicht durch. — Der einzige Unterschied liegt bloß darin, daß wir hier am frühen Morgen und nicht unter dem Drängen eines kulturellen Ereignisses tagen, für das sich außerhalb des Hauses schon Kollegen „warmliefen", so daß die Besetzung im Haus etwas geringer wurde. Aber sonst kann man sagen: Regierungen gehen und kommen, aber die Probleme sind die gleichen geblieben.
Nun sind wir von der Opposition doch ein wenig gespannt darauf, ob Sie sich innerhalb der neuen Koalition einig sind oder ob ich da den Herrn Kollegen Sauter von der CSU zitieren kann, der damals gesagt hat: Na ja, Sie haben das zwar alles vorgebracht, aber Sie sind sich in Ihrer Koalition nicht einig. Nun muß sich einmal zeigen, wieweit Sie sich in Ihrer Koalition einig sind. Herr Sauter hat uns damals vehement zur Brust genommen und gefragt: Wo geht's denn nun eigentlich weiter?
In vielen Punkten waren wir uns — wenigstens Herr Sauter und wir — auch damals einig, so z. B. darin, daß Mißbräuche zurückzudrängen sind, daß Wirtschaftsrecht — hier: das Recht des unlauteren Wettbewerbs — ein Recht ist, das fortzuentwickeln ist. Immerhin: Am 7. Juni dieses Jahres hat das UWG seinen 74. Geburtstag gefeiert; es ist wenig geändert worden. Eine wesentliche Änderung wurde 1969 vorgenommen, als Verbraucherschutz, insbesondere die Möglichkeit, Mißbräuche durch Vereine abzumahnen, eingeführt worden ist.
Seinerzeit hatte- man sich bemüht, den Verbraucher schon etwas mehr in das Recht des unlauteren Wettbewerbs einzubeziehen; denn das alte UWG, so wie es überkommen ist und wie es viele von uns auf der Universität noch gesehen und studiert haben, war vornehmlich oder ausschließlich ein Recht für Gewerbetreibende, um unter Gewerbetreibenden, unter Anbietern unlauteren Wettbewerb zu be-



Dr. Schwenk (Stade)

kämpfen, zurückzudrängen, zugunsten eines lauteren Wettbewerbs. Dabei kann lauterer Wettbewerb durchaus auch dem Verbraucher zugute kommen, da es für den Verbraucher nicht ohne Bedeutung ist, ob er auf Grund von lauteren Wettbewerbsmaßnahmen zum Erwerb veranlaßt, motiviert wird oder ob er unseriösen Anbietern völlig schutzlos ausgeliefert ist. Allerdings reicht der Wettbewerb unter Anbietern selbst zum Schutz von Verbrauchern nun auch nicht aus. Wir wissen, daß der Verbraucher, wenn sich Kartelle bilden, wenn sich Marktmacht bildet und der Konkurrenzkampf weniger wird, derjenige ist, der auf der Strecke bleibt. Deshalb ist es unser Anliegen sowohl bei der Reform von 1969 als auch jetzt gewesen, den Verbraucher stärker in die Gesetzgebung und damit in den Schutz einzubeziehen und das UWG nicht mehr als ein vornehmlich für die Wettbewerber bestehendes Gesetz so zu belassen.
Wir haben uns in den vergangenen Debatten zeitweise überaus stark an dem Mißbrauch der Möglichkeiten für Abmahnvereine festgebissen. Wir wissen alle, daß ein gutgemeintes Gesetz auch mißbräuchlich verwendet werden kann. Da kommt der erste darauf, daß man aus der Möglichkeit abzumahnen und damit Aufwand zu kassieren, auch ein Geschäft machen kann, und so sind obskurste Vereinigungen wie Pilze aus dem Boden geschossen. Insbesondere wenn es um Ausverkäufe und Schlußverkäufe geht, wo die Werbung etwas aggressiver wird und etwas schneller vom heutigen auf den nächsten Tag gemacht werden muß, geschehen Fehler, und dann fotografieren diese Leute das und machen es zur Grundlage einer Abmahnung. Oder sie lesen schlicht die Zeitung, und schon passiert es.
Klagen und Schimpfen haben wir genug gehört, an Taten hat es aus diesem Hause bislang gefehlt, weil wir nicht über die ersten Lesungen hinausgekommen sind. Nun sollte das endlich einmal weitergehen, damit der Kampf gegen derartige Mißbräuche, die von der Gesetzgebung nicht behandelt worden sind — das sagte ich soeben — und die auch die Rechtsprechung nur teilweise in den Griff bekommen hat, eine bessere Grundlage erhält, damit der seriöse Verbraucherschutz, einschließlich der Möglichkeit, abzumahnen und damit Mißbräuche schnell wieder zu beseitigen, schärfer hervortritt und nicht mit all den eigenartigen Trabanten, die sich daranhängen, in einen Topf geworfen wird. Wir haben in der letzten Lesung auch einige trauriglustige Beispiele gehört, lustig für diejenigen, die so etwas nicht für möglich halten, traurig für diejenigen, die darauf hereingefallen waren und dann gezahlt haben.
In früheren Jahren hatten wir parallel zu dem Regierungsentwurf CDU/CSU-Entwürfe. Wir haben den Regierungsentwurf übernommen. Er ist durch die Stellungnahmen des Bundesrates, durch die Gegenstellungnahmen der Bundesregierung weiter ausgefeilt worden. Wir halten ihn jetzt für nahezu verabschiedungsreif. Im Rechtsausschuß, wenn er dahin überwiesen wird, wie wir beantragt haben, werden wir uns noch einmal damit befassen können und müssen. Sicher werden noch Änderungsvorschläge kommen, aber im großen und ganzen sollte das nun endlich durchlaufen. Von der Union haben wir bislang nichts gehört. Nun warten wir, wie sie sich dazu stellen wird.
Der neue Vorsitzende des Rechtsausschusses, Herr Kollege Stark von der Union, hat bei seinem Amtsantritt mehrfach verkündet, von jetzt ab sollten dem Plenum vom Rechtsausschuß nur noch solche Gesetzentwürfe zur Annahme vorgelegt werden, die von der Sache erforderlich sind und das Recht nachweislich verbessern.

(Zustimmung des Abg. Kleinert [FDP])

Deshalb will ich noch einmal besonders hervorheben, daß von der Sache her das, was in der Vorlage enthalten ist, erforderlich ist, um aufgetretene Mißbräuche zu beseitigen, Verbraucherschutz zu verbessern, und daß das Recht damit auch verbessert wird.
Es ist durchaus legitim, wenn ich hier einmal auf Herrn Sauter eingehe und zitiere, was er vor einem Jahr gesagt hat:
Es muß dringend etwas geschehen, insbesondere auch im Interesse des Mittelstandes.
Die Sozialdemokraten sprechen von den Selbständigen, deren Interesse wir innerhalb der Arbeitsgruppe Selbständige der SPD-Fraktion aufgreifen und in unsere Politik einbringen.
Herr Sauter fuhr fort:
Eine Novellierung ist unbedingt erforderlich, da gerade dieses Rechtsgebiet immer wieder an die tatsächlichen Gegebenheiten im Wirtschaftsleben angepaßt werden muß. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, daß Wettbewerber und Verbraucher geschützt und gestärkt werden gegen Mißbrauch und Unlauterkeit.
So weit das Zitat.
Wie ich aus den weiteren Reden entnommen habe, sind wir uns durchaus nahegekommen. Wenn der damals geäußerte Wille heute auch noch tatsächlich vorhanden ist, müßte es zu entsprechenden Beschlüssen kommen.
Damals allerdings gab es Vorschläge, die teilweise in den Bereich des Wünschbaren, aber des nur schwer Machbaren gehören. Ich nenne z. B. Gedankengänge, sogenannte Lockvogel-Angebote zu verhindern. Bei der weiteren Verfolgung derartiger Überlegungen kommt man dann allerdings auf das ganz schwierige Gebiet, wirtschaftliche Kalkulation durch rechtliche Normen in faßbare Bahnen zu leiten und dabei den freien Anbieter-Wettbewerb zugunsten des Kunden nicht einzuschränken. Wir wollen solche Überlegungen dennoch aufgreifen und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob praktikable Lösungen gefunden werden können, denn wir wissen seit langem, daß vor allem die kleinen und mittleren Anbieter ganz erheblich unter den wesentlich beweglicheren Kalkulationsmöglichkeiten der Cash-und-Carry-Märkte, der Handelsketten, der Superbazare leiden und sich mit ei-



Dr. Schwenk (Stade)

ner Restkundschaft begnügen müssen, die das Überleben schwierig macht.
Auch bei dieser Debatte kann und darf nicht verschwiegen werden, daß auf der Anbieterseite zusammen mit anderen selbständigen Betrieben der Einzelhandel infolge der Sparwelle ganz erhebliche Einbußen hat hinnehmen müssen, daß die Zahl der Geschäftsaufgaben und Konkurse keineswegs zurückgegangen ist und daß die Konzentration auf wesentlich robustere Großanbieter unübersehbar weiterläuft.
Wir wollen nun — ich will noch einmal daran erinnern — nicht aus dem Auge verlieren, daß das UWG auf den Tag genau 74 Jahre alt ist, weitgehend mit Generalklauseln arbeitet und, wie ich eingangs bemerkte, vornehmlich den Wettbewerb unter den Anbietern regeln wollte. Wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auch für den Verbraucher mittelbar Vorteile schafft, indem er davor geschützt wird, schlechte Ware für gutes Geld zu erhalten, gilt das für das Verhältnis zwischen Anbieter und Abnehmer nicht durchgängig.
Wenn Werbung und Ware einander nicht entsprechen, mangelt es immer noch am gehörigen Schutz des Verbrauchers. Die Vorschriften über die unerlaubten Handlungen — Herr Kollege Erhard, auch das war Gegenstand der letzten Lesung — reichen nicht aus, selbst dann nicht, wenn man das gesamte UWG für ein Schutzgesetz erklären würde, vor allem aber dann nicht, wenn Werbung und Angebot nicht aus der gleichen Hand kommen.
Wir wollen deshalb die Stellung des Verbrauchers dadurch stärken, daß wir in erster Linie ein Rücktrittsrecht für den Abnehmer schaffen, wenn unwahre Werbeangaben zum Erwerb geführt haben. In zweiter Linie soll das Schadensersatzrecht aufgenommen werden, wenn über den reinen Warenerwerb auf Grund unrichtiger Angaben ein Schaden zu verzeichnen ist.
Umgekehrt haben von solchen Vorschriften rückwirkend auch diejenigen wieder einen Vorteil, die Werbung wahrheitsgemäß betreiben und dementsprechend unwahrer Werbung gegenüber mindestens zunächst im Nachteil sind. Dem seriösen Anbieter kann es nicht gleichgültig sein, wenn die Hürde für die unsauber arbeitende Konkurrenz höher gehängt wird.
Auch hier stoßen wir allerdings an die Grenzen der Möglichkeiten des Gesetzgebers, im Widerstreit der Interessen präzise Formulierungen zu schaffen. Es geht wiederum nicht ohne Generalklauseln wie z. B. „unwahre Werbeangabe", „wesentlich zur Abnahme bestimmt". Das bedeutet, daß die Rechtsprechung dies in der Einzelfallbestimmung und Einzelfallentscheidung ausfüllen muß. Aber wir geben damit den am Recht Tätigen eine Bestimmung an die Hand, mit der sie arbeiten können und die unmittelbaren Auswirkungen bekämpfen können.
Mit der Verschärfung und Neuschaffung einiger Strafvorschriften wollen wir ebenfalls einige notwendige Bereinigungen schaffen. Unwahre Werbung soll künftig bereits bei der einfachen Begehungsform strafbar sein. Bereits als strafwürdiges Unrecht muß gelten, wenn unwahre Werbung betrieben wird. Absicht als überschießende Innentendenz ist immer schwer zu beweisen. Es ist auch schwer einzusehen, warum dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal noch aufrechterhalten werden muß. Möglicherweise ist das einfach ein Relikt aus damaliger Gesetzgebungsarbeit, das in die heutige Landschaft nicht mehr hineinpaßt.
Bekämpfenswert ist auch das sogenannte Schneeballsystem. Jeder, der sich das genauer betrachtet, weiß, daß die Wirkung der progressiven Warenwerbung nicht unendlich sein kann. Das sollte auch jeder vernünftige Mensch wissen. Allzu viele glauben, sie seien nur Zwischenstation und nach ihnen kämen immer noch welche, die sie einspannen könnten. Aber nach dem alten Sprichwort „den letzten beißen die Hunde" gibt es zum Schluß viele, die gebissen werden oder, mit anderen Worten, die für den Verdienst der anderen in diesem progressiven Werbegeschäft draufzahlen müssen. Je geringer die Chancen am Arbeitsmarkt sind — wir wissen ja, wie es da aussieht —, um so größer ist die Versuchung, in progressive Kundenwerbung einzusteigen und doch noch ein Geschäft zu machen. Um so größer ist die Gefahr, alles bezahlen zu müssen, wenn der letzte an die Reihe kommt. Gerade deswegen sollten wir jetzt daran gehen, die progressive Kundenwerbung zu bestrafen.
Über die Notwendigkeit, Tätigkeiten und Grenzen bei der Abmahnung im Wettbewerbsrecht neu zu regeln, ist in früheren Lesungen genug geredet worden. Dazu braucht man nur die Protokolle zu lesen. Ich möchte dazu keine weiteren Ausführungen machen. Nur: Die Versuche, über freiwillige Wettbewerbsregelungen diejenigen zu erfassen, die aus kleinsten Anfängen heraus Kasse machen wollen, haben sich als aussichtlos erwiesen. Es muß nun endlich etwas geschehen.
Wir wollen sowohl die Voraussetzungen für die Klagebefugnis verschärfen als auch insbesondere die erste Abmahnung kostenfrei gestalten, so daß der Anreiz, aus dem Hinterzimmer heraus Abmahnungen loszulassen, geringer wird und wir damit von den Gewerbetreibenden nicht Sommer für Sommer, Winter für Winter mit Klagen überzogen werden.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001400200
Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID1001400300
Es gibt also genug Gründe, jetzt in die parlamentarische Behandlung einzusteigen und dem Parlament baldmöglichst einen entscheidungsreifen Vorschlag vorzulegen. — Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001400400
Das Wort hat der Herr Kollege Sauter.

Alfred Sauter (CSU):
Rede ID: ID1001400500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Erstaunen müssen wir zur Kenntnis nehmen, wie eilig es nun auf einmal die SPD-Bundestagsfraktion



Sauter (Ichenhausen)

hat, zu Beginn ihrer Oppositionszeit — einer, wie wir alle wissen, sehr langfristigen Etappe —,

(Duve [SPD]: Eine unlautere Hoffnung!)

das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu novellieren. Der SPD-Fraktion ist leider nichts besseres dazu eingefallen,

(Dr. de With [SPD]: Ihr habt das ja nicht gemacht!)

als den alten Gesetzentwurf — lediglich ergänzt um diejenigen Änderungsvorschläge des Bundesrates, denen die alte Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung seinerzeit zugestimmt hatte — erneut einzubringen.
In den zurückliegenden Jahren haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, wertvolle Zeit verstreichen lassen. Sie haben Ihre alte Regierungsvorlage seinerzeit über zwei Legislaturperioden hinweg stiefmütterlichst behandelt, und nun tun Sie so, als ob Sie mit großer verbraucherpolitischer Begeisterung auf einmal den großen Wurf bringen würden.
Daß Sie es mit der Novellierung des UWG wirklich ernst meinen, kann angesichts Ihrer Untätigkeit in den vergangenen sieben Jahren wohl kaum angenommen werden. Vielmehr scheint auch hier Schaumschlägerei zur politischen Taktik erhoben und Aktivität im Hinblick auf die ernsthafte Absicht zur Lösung der anstehenden Probleme nur vorgetäuscht zu werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie überall!)

Sie werden von mir nicht eine erneute Darlegung der Kritikpunkte erwarten, die bereits bei der ersten Lesung des alten Regierungsentwurfs deutlich geworden sind.

(Zuruf von der SPD: Nun sind Sie ja an der Regierung!)

— Unsere distanzierte Haltung zu Ihrer nunmehr erneut vorgelegten UWG-Novelle hat sich nicht dadurch geändert, daß wir zwischenzeitlich an der Regierung sind.

(Duve [SPD]: Sind Sie nicht lernfähig?)

— Herr Kollege Duve, wenn Sie früher beim Lernen ein bißchen schneller gewesen wären, sähe heute manches ein bißchen anders aus.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die fallen selber unter den unlauteren Wettbewerb!)

Es ist grundsätzlich richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Verbraucher bei irreführender und unlauterer Werbung unmittelbare Ansprüche und ein Rücktrittsrecht zu gewähren. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hinsichtlich eines gesetzwidrig erlangten Mehrerlöses muß aber praktikabel sein. Sie darf nicht die Flut bürokratischer Vorschriften und die Machtfülle der Behörden weiter anschwellen lassen.
Ob die Einfügung einer Abschöpfungsregelung in das UWG diese Voraussetzung erfüllt, ist zumindest zweifelhaft. Insbesondere die Möglichkeit einer gebündelten Abschöpfung eines gesetzwidrig erlangten Mehrerlöses durch Einräumung von Verbandskiagebefugnissen erscheint wenig zweckdienlich. Eine solche Befugnis könnte zu dem führen, was wir jetzt abschaffen wollen, nämlich zur Fortführung der Praxis der Abmahnvereine durch Schadenersatzvereine. Ich glaube, es ist nicht unsere Aufgabe, Bagatellverstöße wirtschaftlich so ausschlachten zu lassen, wie dies dann der Fall sein könnte.
Entschieden abzulehnen ist die Einführung eines bürokratischen Registrierungs- und Erlaubnisverfahrens für anspruchsberechtigte Verbände.
Unsere weiter vorherrschende Zurückhaltung hinsichtlich Ihrer Vorschläge seitens der Opposition wird maßgeblich dadurch begründet, daß Ihr Gesetzentwurf in die falsche Richtung konzipiert ist. Insbesondere wird durch den Entwurf der von uns seit jeher bejahte Verbraucherschutz nicht in seiner Qualität verbessert. Wir brauchen nicht in erster Linie mehr Gesetze, sondern wir brauchen, um den Verbrauchern helfen zu können, bessere Gesetze. Nicht die Vermehrung der Flut von Paragraphen ist dazu angetan, dem Verbraucher zu dienen, sondern der Wettbewerb auf den Märkten. Mehr Leistungswettbewerb auf den Märkten, zwischen Industrie und Handel ist der beste Verbraucherschutz.

(Dr. Schwenk [Stade] [SPD]: Im letzten Jahr haben Sie etwas ganz anderes gesagt!)

— Herr Kollege, Sie haben mich heute dankenswerterweise einige Male zitiert. Sie könnten mich auch weiter zitieren. Ich habe im letzten Jahr zu diesem Punkt das gleiche gesagt. Sie müßten dann alles dazu durchlesen.

(Duve [SPD]: Sie sollten dann jetzt Ihr Protokoll von damals verlesen, statt eine neue Rede zu halten!)

— Ich bin doch nicht dazu da, das Protokoll vom letzten Jahr zu verlesen, Herr Duve. Sie können das nachlesen, aber ich werde es doch nicht verlesen.
Allein ein funktionsfähiger Wettbewerb nämlich, an dem Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe gleichermaßen teilhaben, ist die beste Voraussetzung dafür, daß der Kunde König bleibt. Zu diesen bewegenden Fragen aber sagen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, absolut nichts. Deshalb geht Ihr Gesetzentwurf inhaltlich an den Aufgaben unserer Zeit vorbei und reicht allenfalls dazu aus, Ihre Anwesenheit als Opposition in diesem Parlament aktenkundig zu machen.

(Dr. Schwenk [Stade] [SPD]: Hat der sich gedreht!)

Die CDU/CSU kennt die große Bedeutung, die seitens der betroffenen Unternehmen des mittelständischen Bereichs einer Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts beigemessen wird. Sie, meine Damen und Herren der heutigen Opposition, erinnern sich sicher noch an unser Bemühen, Ihnen bei der Beratung der 4. Kartellgesetznovelle eine Vorschrift abzuringen gegen Diskriminierung und Behinderung im Wettbewerb durch eine Erweiterung des § 26 GWB und die Einführung eines § 37 a GWB.



Sauter (Ichenhausen)

Seinerzeit mußte dies gegen Ihren harten Widerstand durchgesetzt werden. Heute greifen diese neuen Formulierungen Gott sei Dank schon, nicht zuletzt im Hinblick auf die Untersagungsverfahren, die zwischenzeitlich eingeleitet worden sind und bei denen als einer der ersten die Co-op AG erwischt wurde, die im Moment versucht, sich dagegen zu wehren. Wir sind natürlich der Meinung, daß, wenn wir an eine Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb herangehen, die im Zusammenhang mit dem § 37 a GWB und dem § 26 GWB gemachten Erfahrungen in unsere Beratungen einbezogen werden müssen. Davon läßt sich bei Ihrem Gesetzentwurf leider noch nichts erkennen.
Wir sind als CDU/CSU seit je entschieden für die Sicherung des Leistungswettbewerbs eingetreten. Unstrittig ist für uns, daß in vielen Märkten gegen die Prinzipien des fairen Leistungswettbewerbs verstoßen wird. Viele Wettbewerbspraktiken, die wir tagtäglich beobachten müssen, sind mit den Grundsätzen der Preiswahrheit und der Preisklarheit nicht vereinbar.

(Beifall des Abg. Dr. Pinger [CDU/CSU])

Täuschungsträchtige Fälle von Mondpreisvergleichen, aber auch unseriöse Lockvogelangebote müssen aus Gründen des Verbraucherschutzes ebenso unterbunden werden wie mißbräuchliche Preisvergleiche, die geeignet sind, den Eindruck von besonders preisgünstigen Angeboten zu erwecken. Empirische Untersuchungen haben ergeben, daß in den meisten Fällen derartige Täuschungsversuche durch entsprechende Mischkalkulation die Verdienstspanne wieder ausgeglichen wird, so daß es sich lediglich um eine scheinbare Verbilligung handelt.
In diesem Zusammenhang muß auch die oft praktizierte mengenmäßige Beschränkung des Verkaufs an Letztverbraucher gesehen werden und hiergegen vorgegangen werden.
Die Irreführung des Verbrauchers durch unseriöse Praktiken beim Aus- und Räumungsverkauf konnte durch die Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre nicht beseitigt werden. Mittlerweile haben die Mißstände im Ausverkaufswesen ein derart unerträgliches Maß erreicht, daß sie so nicht länger hingenommen werden können.
Dies sind einige Probleme des Wettbewerbsrechts, die den Beteiligten große Sorgen bereiten, für deren Lösung Sie von der SPD jedoch nichts, aber auch gar nichts anbieten und keinerlei Vorschläge unterbreiten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Wann kommen Sie denn mit Ihren Lösungen?)

— Sie werden in aller Ruhe, Herr Kollege Emmerlich, unsere Vorschläge abwarten können.

(Zuruf von der SPD: Wie lange noch?)

uns geht es nicht um Schnellschüsse, wie sie bei Ihnen inzwischen zur Tagesordnung geworden sind.

(Zuruf des Abg. Dr. Schwenk [Stade])

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie in den letzten acht Jahren sich einmal zum vernünftigen Nachdenken hingesetzt hätten, hätten Sie die Novellierung des UWG vielleicht durchgebracht. Was Sie fabriziert haben, waren jedesmal Pappkameraden, die aufgestellt wurden und dann von den eigenen Leuten abgeschossen wurden. Wir haben nicht vor, dies bei unserer Tätigkeit zum Prinzip zu erheben.
Meine sehr verehrten Kollegen von der Opposition, Sie verraten durch die erneute Einbringung Ihres wettbewerbspolitischen und verbraucherpolitischen Ladenhüters nur allzu deutlich, daß Ihnen der Praxisbezug fehlt oder aber daß Sie offensichtlich überhaupt nicht an einer Weiterentwicklung interessiert sind, die den heutigen Erfordernissen entspricht.
Sie sollten wenigstens hier zur Kenntnis nehmen, daß die speziell betroffenen Verbände der Wirtschaft, des Handels und der Industrie seit längerem bemüht sind, Wettbewerbsregeln zur Preiswerbung zu erarbeiten und zu verabschieden. Auch die Einrichtung von Schiedsgerichten sowie die Verabschiedung von Schiedsgerichtsordnungen befinden sich in der Diskussion. Diese Diskussion ist erfolgversprechend, allerdings noch nicht abgeschlossen. Die gemeinsame Erklärung zur Sicherung des Leistungswettbewerbs ist als Selbsthilfeaktion von Verbänden der gewerblichen Wirtschaft dazu bestimmt, nicht leistungsgerechte Verhaltensweisen in der Grauzone zwischen Kartell- und Wettbewerbsrecht aufzuzeigen und dazu beizutragen, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Ich glaube, wir sollten die positiven Ergebnisse einer solchen Selbsthilfeaktion der Wirtschaft, der grundsätzlich der Vorrang vor einer staatlichen Reglementierung zu geben wäre, in unsere Überlegungen einbeziehen. Ich kann mir vorstellen, daß auf manche gesetzliche Neuregelung verzichtet werden kann, allerdings nur dann, wenn Erfolge dieser Aktion möglichst schnell erkennbar werden

(Zuruf des Abg. Dr. Emmerlich [SPD])

und nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Gerade dies würde dazu dienen, die Interessen der Verbraucher mit zu schützen, u. a. beim Preis.

(Zuruf von der SPD)

Es geht ja wohl darum, daß es seriöser und lauter wird.
Ziel unserer künftigen Bemühungen muß es also sein, den lauteren Wettbewerb und die Institution Wettbewerb künftig besser zu schützen. Die heute noch weit verbreiteten Sonderangebotsstrategien mit unlauteren Preisgegenüberstellungen und in der Menge begrenzten Lockvogelangeboten sind seltsame Blüten der Mischkalkulation, durch die der Verbraucher getäuscht wird.
Zu unterstützen, meine sehr verehrten Herren Kollegen von der Opposition — es sind im Moment nur Herren da von der Opposition — —

(Zuruf der Abg. Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Darf ich Sie bitten, Herr Präsident, Sauter darauf hinzuweisen, daß es zwei Oppositionsparteien in diesem Hause gibt?!)





Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001400600
Eine Sekunde! Wollen Sie einen Zwischenruf machen, eine Zwischenfrage an den Kollegen Sauter stellen?

Alfred Sauter (CSU):
Rede ID: ID1001400700
Frau Kollegin, ich sehe das anders.

(Lachen bei der SPD)

Zu unterstützen ist weiterhin der in § 13 — —

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001400800
Herr Abgeordneter Sauter, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Beck-Oberdorf?

(Frau Beck-Oberdorf [GRÜNE]: Nein, Herr Präsident, ich möchte Sie bitten, da einzuschreiten in diesem Fall! So geht es nicht. Es kann nicht ein Kollege hier bestimmen, wieviel Oppositionsparteien es in diesem Hause gibt!)

— Verehrte Frau Kollegin, es gehört nicht zu den Usancen des Hauses, daß von dort der amtierende Präsident kritisiert wird. Das können wir im Ältestenrat machen. Außerdem sind hier nicht Parteien anwesend, sondern hier sind Fraktionen anwesend.
Ich gebe zu, hier sind zwei Koalitionsfraktionen, von denen eine aus zwei verschiedenen Parteien besteht, und wir haben hier zwei Fraktionen im Hause, die im Augenblick ungefähr gleich stark präsent sind, soweit es die Opposition betrifft.
Habe ich jetzt alle Auskünfte gegeben? Aber ich würde Sie herzlich bitten, das nicht allzuoft zu machen. Dann müßte ich von anderen Paragraphen der Geschäftsordnung Gebrauch machen.
Ich bitte den Redner fortzufahren.

Alfred Sauter (CSU):
Rede ID: ID1001400900
Zu unterstützen sind weiterhin die in § 13 Abs. 6 des Entwurfs vorgesehenen Maßnahmen gegen die Abmahnvereine. Die Beschneidung des Kostenerstattungsanspruchs bei der ersten Abmahnung ist weiterhin die geeignetste und einfachste, wenn auch radikale Lösung des Problems.

(Unruhe bei den GRÜNEN)

Nur so können die zuhauf auftretenden Mißstände bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche abgestellt werden.

(Die Abgeordneten der GRÜNEN verlassen den Saal)

— Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Frühstück.
Diese Lösung ist im übrigen auch mittelstandsfreundlich, da unter der gegenwärtigen Praxis sogenannter Abmahnvereine gerade mittelständische Betriebe besonders zu leiden haben. Es ist bekannt, daß sich gewisse unseriöse Verbände mit Vorliebe auf Bagatellverstöße der Kleinen stürzen. Begeht ein mittelständischer Betrieb, oft ahnungslos, weil er mit den Feinheiten des Wettbewerbsrechts nicht vertraut ist, einen Wettbewerbsverstoß von vielfach ganz geringem Unrechtsgehalt, flattert ihm nicht selten eine große Zahl von Abmahnbriefen aus dem gesamten Bundesgebiet ins Haus, in denen ihm jeweils 120 bis 200 DM abverlangt werden. Ich will damit nicht sagen, daß kleinere Wettbewerbsverstöße toleriert werden sollten. Richtiger als eine juristische und kostspielige Einschüchterung eines Unternehmens wäre hier wohl eine sachgerechte Aufklärung durch die Öffentlichkeitsarbeit der seriösen Verbände.

(Zuruf von der SPD)

Ich befürchte nicht, daß die Wettbewerbssitten verrohen, wenn der finanzielle Anreiz für derartige Abmahnungen genommen wird. Wer durch einen Wettbewerbsverstoß ernsthaft geschädigt wird, wird den Gang zum Anwalt nicht scheuen und auch die Gebühr für ein Abmahnschreiben aufwenden, um seinem unlauteren Konkurrenten das Handwerk zu legen.

(Zuruf von der SPD)

Für Wettbewerbsvereine gehören Abmahnungen, die in der Regel auch keine besonders hohen Aufwendungen verursachen, zum laufenden Geschäftsbetrieb. Sie erfüllen damit ihren ideellen Vereinszweck. Sofern sie ihn wirklich ernst nehmen, werden sie sich kaum von ihren Aufgaben abhalten lassen, wenn sie die Kosten für eine erste Abmahnung — und nur um diese geht es hier — selber tragen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, Sie machen weiterhin erkennbar den Eindruck, daß Sie sich auf eine lange Phase der Verantwortung in der Opposition eingerichtet haben. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, Ihr Bißchen an rechtspolitischem Pulver nicht gleich in den ersten Monaten Ihrer Oppositionstätigkeit zu verschießen und in Zukunft Ihre Gesetzesvorlagen überlegt und behutsam einzubringen.

(Zurufe von der SPD)

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001401000
Das Wort hat der Kollege Kleinert.

(Duve [SPD]: Werden Sie jetzt mal etwas bildhafter, damit man das versteht!)


Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1001401100
Herr Duve, man versucht es oft; es gelingt nicht immer. Ich danke für die Vorschußlorbeeren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die rechtspolitischen Unterhaltungen der letzten Monate waren gekennzeichnet von der Frage nach der Kontinuität. Heute morgen haben wir einen großartigen Beweis dafür, daß auf allen Seiten diese Kontinuität hochgradig gewahrt wird. Wir haben hier von der SPD wieder alte Herzenswünsche vernommen. Wir haben die teilweise Zustimmung und teilweise Ablehnung von seiten der CDU, beiderseits ohne Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Wechsel in der Regierungsverantwortung, vernommen. Wir bleiben unsererseits



Kleinert
ebenfalls in der Kontinuität, indem wir nämlich ganz besonders ernst nehmen, was heute morgen als eine kürzliche Feststellung von Herrn Stark in einer neueren Formulierung gesagt wurde: Es muß jedesmal bewiesen werden, daß eine neue gesetzliche Regelung wirklich nützlich ist, daß sie wirklich den Nutzen bringt, der den gesetzgeberischen und den mit jedem gesetzgeberischen Aufwand verbundenen verwaltungsmäßigen Aufwand rechtfertigt. Da, wo das nicht der Fall ist, muß man im Zweifel noch länger darüber nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, ein Gesetz zu machen, oder wie man es denn so gestalten kann, daß es den eben genannten Voraussetzungen entspricht.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Das aber hat bei diesem Entwurf schon immer gefehlt.
Ich möchte jetzt versuchen, eine Bemerkung außerhalb der Kontinuität zu machen, nämlich einmal zu fragen: Gibt es denn angenehmer- und abwechslungsreicherweise irgend etwas, was sich an dem hier schon so oft und im wesentlichen — wie auch heute morgen wieder — in gleicher Formation und mit den gleichen Argumenten diskutierten Problem geändert hat? Da meine ich, Sie in diesem Zusammenhang auf folgendes hinweisen zu sollen. Wir haben sozusagen in anderen Abteilungen, aber immerhin übersichtlicherweise noch im selben Ausschuß uns immer mehr zu befassen mit der Klage über die Überlastung der Gerichte und über die Unmöglichkeit, dieser Überlastung etwa durch Schaffung zusätzlicher Stellen Rechnung zu tragen; dies auch keineswegs nur aus finanziellen Gründen, sondern auch deshalb, weil die Gerichtskörper eine weitere Ausdehnung aus vielen anderen Gründen der Qualität der Rechtsprechung einfach nicht vertragen können. Diese Entwicklung ist während der Diskussion über dieses neue Gesetz immer weiter vorangeschritten.
Ich möchte versuchen, eine der Ursachen — es gibt kaum monokausale Vorgänge — dafür zu erwähnen, daß trotz ständig gestiegener Kosten und Gebühren für die Rechtsstreitigkeiten die Zahl der Rechtsstreitigkeiten nicht abgenommen hat, wie wir vor sechs oder acht Jahren anläßlich von Gebührenerhöhungen noch angenommen haben, sondern daß sie stetig zugenommen hat.
Ich behaupte, einer der Gründe dafür ist eine zunehmende Kommunikationsunfähigkeit in größer werdenden Kreisen der Bevölkerung und daraus resultierend die Bereitschaft, statt einen gütlichen Ausgleich zu suchen, einen Rechtsstreit zu beginnen und sich richtig ernsthaft auseinanderzusetzen, statt sich auf irgendeine Weise miteinander auszugleichen.
Wenn ich mit dieser Behauptung recht haben sollte — die erste Behauptung hinsichtlich der zahlenmäßigen Entwicklung wird j a wohl ohnehin nicht bestritten werden —, dann haben wir allerdings einen neuen Gesichtspunkt in dieser alten wettbewerbsrechtlichen Diskussion, nämlich den, daß es noch viel weniger als in früheren Zeiten verantwortbar ist, wegen eines zweifelhaften oder gar keines Nutzens die Gerichte zusätzlich zu belasten und in der Bevölkerung erneut auf einem neuen Feld Erwartungshaltungen zu wecken, was sie alles von Gesetzes und Rechts wegen etwa an Vorteilen zu erwarten habe, während diese Vorteile gar nicht existieren. Die Folgen sind zusätzliche Prozesse ohne irgendeinen Nutzen für die Beteiligten. Deshalb hat sich tatsächlich die Grundlage unserer Ablehnung in einer Reihe von Punkten — nicht in allen —, die Ihnen auch aus früheren Diskussionen bekannt sind, noch deutlich verschärft. Das ist das, was sich geändert hat. Das spricht aber nur um so mehr für unsere Einstellung zu diesem Gesetzentwurf.
Weil die Wiederholung die Mutter des Lernens ist — ich kann das auch auf Latein, aber Sie haben, Herr Duve, mit Ihrer Mahnung recht gehabt; nun ist er gar nicht mehr da —, sage ich Ihnen noch einmal: § 13 a Abs. 2 wird überhaupt nur verständlich durch die Bestimmung in § 13b Abs. 1, wo aus einer an sich völlig überflüssigen Bestimmung nur für einen ganz begrenzten Kreis von Institutionen etwas Nützliches wird, nämlich über die gebündelte Geltendmachung ein zusätzliches Tätigkeitsfeld für Verbraucherverbände im Rechtsbereich erschlossen werden kann, während der einzelne von der in § 13 a vorgesehenen Bestimmung angesichts der hier in Rede stehenden Werte überhaupt nichts haben könnte. Das ist allerdings ein Grund, die ganze Angelegenheit nicht nur noch skeptischer, sondern sehr ablehnend zu betrachten.
Es ist j a Mode geworden, in zweifelhaften volkswirtschaftlichen Darlegungen von unserem Übergang zu einer Dienstleistungsgesellschaft zu sprechen. Sicherlich ist es richtig, daß viel weniger mit der Hand geschaffen, weniger — um es deutlicher zu sagen — malocht werden muß. Statt dessen hat der Fortschritt es ermöglicht, daß viel mehr Bürger einer körperlich weniger anstrengenden Tätigkeit nachgehen können.
Das bedeutet aber noch nicht, daß jede verwaltende Tätigkeit für unsere Volkswirtschaft von Nutzen wäre. Das Gegenteil ist der Fall. Ich behaupte nämlich, daß für die Volkswirtschaft von Nutzen nur solche Leistungen sind — ob in der Produktion oder im Dienstleistungsbereich —, die auch gegen Entgelt nachgefragt werden, also einen zusätzlichen Nutzen für den nachfragenden Bürger schaffen. Das kann man keineswegs von allen diesen Leistungen sagen.

(Dr. Emmerlich [SPD]: Wollen Sie die Polizei abschaffen?)

— Ich will weder die Lehrer noch die Polizei abschaffen, und ich sehe Bereiche hoheitlicher Verwaltungen, an die man mit dem Maßstab nicht herangehen kann.

(Dr. Emmerlich [SPD]: Aha!)

Ich sehe aber auch, daß mit der Behauptung, hier würden Dienstleistungen erbracht, Dinge in die Welt gesetzt werden, die den Bürger zum Schluß, zum Teil auf sehr verschlungenen Wegen, Geld kosten, ihm ein Mehr an Lebensqualität vorgaukeln, aber tatsächlich — und das nicht nur im finanziel-



Kleinert
len Bereich — Einbußen an Lebensqualität bringen.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001401200
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schwenk?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1001401300
Wenn ich diesen Gedanken eben noch zu Ende führen darf, Herr Schwenk.
Genauso verhält es sich hier, wenn Sie eine scheinbare zusätzliche Dienstleistung durch diese gebündelte Geltendmachung eines überflüssigen Schadensersatzanspruches installieren.
Bitte schön.

Dr. Wolfgang Schwenk (SPD):
Rede ID: ID1001401400
Herr Kollege Kleinert, sind Sie mit mir nicht auch der Auffassung, daß eine solche gebündelte Abmahn- oder Klagebefugnis einem gebündelten unlauteren Wettbewerb, wie wir ihn kennen, dringend entgegengestellt werden muß?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID1001401500
Dieser Meinung bin ich überhaupt nicht. In diesen Debatten ist schon oft darauf hingewiesen worden, daß das vorhandene Instrumentarium des Wettbewerbsrechts und die darauf fußende Rechtsprechung jedenfalls in dieser Richtung so weit ausgebaut sind — überdies in den den Bürger, den Verbraucher allein interessierenden Fällen auch durch das bürgerliche Recht —, daß es eines zusätzlichen Instruments nicht bedarf.
Ich komme wieder zurück auf die von mir des öfteren erwähnte Sylter Konferenz, auf der die Vertreter der Verbraucherverbände in aller Offenheit über die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen beraten und dabei diesen Schadenersatz erfunden haben, und zwar gezielt — offen und ehrlich angesprochen — für ihre eigene Verbandskasse und nicht für die angeblich vertretenen Verbraucherinteressen. Diese sagenhafte Doppelbödigkeit gerade bei Leuten, die vorgeben, ausschließlich höheren Zielen dienen zu wollen, ist es, die man bei dieser Gelegenheit unter dem vorhin genannten Gesichtspunkt der Wiederholung immer wieder erwähnen muß.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Deshalb sind wir so dagegen!

Sehen wir uns nun an, was für Folgen das hat. Insofern nämlich gibt es in Ihrem Entwurf auch etwas Neues. Es ist — ungehemmt von den Verantwortungen der Regierung, ungehemmt auch von einer zugegeben häufig sehr freundlichen Rücksichtnahme auf einen Koalitionspartner — hier alles, was es an Schrecknissen verwaltungsmäßigen Aufwands gibt, zusammengestellt worden, wenn es darum geht, wie diese Verbände zugelassen werden müssen, wie sie kontrolliert werden und — interessanterweise auch dies — wie sie abrechnen. Die Kosten, die ihnen für die Rechtsverfolgung entstanden sind — und das bei diesen Einzelwerten für die hier früher schon zitierte Flasche Whisky, die nicht so war, wie man es nach der Werbung schon auf der Zunge vorschmecken konnte —, die Differenz, die da geltend gemacht wird, wird zugrunde gelegt, und davon werden die angemessenen Verwaltungskosten abgezogen. Da bleibt natürlich nichts, aber das ist möglich.
Für den Rest, der nach diesem Abzug vielleicht doch übrigbleibt, gibt es hier genaue Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften. Die Aufsichtsbehörde prüft jährlich, wie diese Pfennige durch den installierten Verband sinnvoll verwendet werden. Das ist eine Orgie an Verwaltungsaufwand und Bürokratismus, das ist das Gegenteil von vernünftig verstandener Verbraucherfreundlichkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Deshalb müssen wir zu diesem Teil des Gesetzentwurfes mit seinen dazugehörigen Bestimmungen weiterhin ein klares Nein sagen.
Ganz anders verhält es sich mit einer Anzahl von Punkten, auf die auch Herr Sauter schon hingewiesen hat, in denen wir auch mit Ihnen, Herr Schwenk, einig gehen können. Es gibt Vorstellungen, die Sie zum Teil in Ihrem Entwurf angesprochen, zum Teil — Herr Sauter hat auch darauf hingewiesen — auch noch nicht angesprochen haben, die einer Verbesserung des Wettbewerbs dienen können, die auch Mißbräuchen des bisherigen Rechts auf sehr unbürokratische Weise — wie z. B. der Verzicht auf die erste Gebühr — zu steuern geeignet wären. Deshalb muß es, so meine ich, Aufgabe der weiteren Beratung sein, zu prüfen, ob sich wegen der verbleibenden wünschbaren Regelungen der gesetzgeberische Aufwand lohnt oder ob die sorgfältig zu beobachtende Entwicklung der Rechtsprechung auch im GWB-Bereich den Verzicht auf weitere Regelungen, etwa auch in Hinblick auf Selbsthilferegelungen der beteiligten Kreise, sinnvoll erscheinen läßt.
Darüber werden wir uns zu unterhalten haben. Wir werden diesen — durchaus nicht unerheblichen — Rest an Gedanken Ihres Vorschlages unter den dargelegten Gesichtspunkten unvoreingenommen prüfen, und wir werden außerdem prüfen müssen, was etwa noch hinzuzufügen ist, um in diesem Bereich endlich einmal zu einer Beruhigung zu kommen.
Wir werden uns aber — um dies zum Schluß zu wiederholen — auch nicht scheuen, wenn die Überlegungen nur wenig Vorteil, aber einen erheblichen Aufwand bedeuten, das ehrlich zu sagen und schließlich auf jede Regelung zu verzichten. Vielleicht kommen wir auf diese Weise zu einem Abschluß der langandauernden Kontinuität in dieser Frage. — Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001401600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 10/80 an den Rechtsausschuß — federführend — und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.



Präsident Dr. Barzel
— Enthaltungen? — Die Überweisungen sind beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Bachmaier, Buschfort, Dreßler, Egert, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Glombig, Heyenn, Kirschner, Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Lutz, Peter (Kassel), Reimann, Schmidt (München), Schreiner, Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Frau Steinhauer, Stiegler, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Dr. de With und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung
— Drucksache 10/81 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag bis zu 10 Minuten Dauer für jede Fraktion vereinbart worden. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort hat der Kollege Bachmaier.

Hermann Bachmaier (SPD):
Rede ID: ID1001401700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist heute unbestritten, daß das deutsche Insolvenzwesen dringend einer grundlegenden Neugestaltung bedarf. Praktisch jeder fünfte Arbeitsplatz geht durch Firmenzusammenbruch verloren. Der Konkurs hat sich zum Jobkiller ersten Ranges entwickelt. Das Schlagwort vom „Konkurs des Konkurses" macht die Runde. Dreiviertel aller Insolvenzfälle werden nicht mehr in gesetzlich geordneten Verfahren abgewickelt, ganz zu schweigen von der Vielzahl der sogenannten stillen Insolvenzen. Die Konkursmassen sind in der Regel ausgeplündert, so daß sich die nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger, und dies sind häufig mittlere und kleinere Betriebe, mit Miniquoten von einigen wenigen Prozenten zufriedengeben müssen.
Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden der Insolvenzen nimmt unerträgliche Ausmaße an. Alleine für das Jahr 1982 wurde er auf über 20 Milliarden DM geschätzt. Ernst Jägers Ausspruch vom „Konkurs als einem Wertevernichter der schlimmsten Sorte" ist zu einem geflügelten Wort geworden.
Bei dieser wirklich schlimmen Ausgangslage ist der Gesetzgeber zu umgehendem und zügigem Handeln im Interesse der Betroffenen, deren Zahl ständig steigt, gefordert. Anläßlich der Einsetzung der Kommission für Insolvenzrecht im Februar 1978 hat Hans-Jochen Vogel als damaliger Bundesjustizminister das eigentliche Ziel der Reformbemühungen darin gesehen, das Konkursverfahren von einem Liquidationsverfahren zu einem Sanierungsverfahren fortzuentwickeln. Das Ziel hat zu sein, unnötige und wertevernichtende Liquidierungen dadurch zu vermeiden, daß ein sinnvolles Reorganisationsverfahren Produktionsstätten und Arbeitsplätze erhält.
Bei der mit Nachdruck zu betreibenden Insolvenzrechtsreform wird gesteigerte Aufmerksamkeit auch der Frage gewidmet werden müssen, wo die Ursachen dafür liegen, daß die in der Rechtsform der GmbH betriebenen Unternehmen überdurchschnittlich, d. h. mit mehr als der Hälfte an den Konkursfällen beteiligt sind. Interessant ist hierbei auch, daß inzwischen ca. dreiviertel der in den Handelsregistern eingetragenen Firmenneugründungen in der Rechtsform eben der GmbH erfolgen und daß gerade relativ junge Unternehmen, also wiederum vorwiegend GmbHs, in der Pleitenstatistik eine weit hervorgehobene Rolle spielen. Hier muß es ja wohl Zusammenhänge geben, die einer näheren, insbesondere gesellschaftsrechtlichen Beleuchtung bedürfen. Im Zuge einer Insolvenzverhinderungsstrategie wird man bei diesen Zusammenhängen wohl auch über gesellschaftsrechtliche Konsequenzen nachdenken müssen.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung greifen wir ein Problem auf, das dringend vorab einer gesetzlichen Klarstellung bedarf. Es geht um die Realisierung von Sozialplanansprüchen beim Zusammenbruch von Arbeitgeberfirmen. Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bekanntlich in einer Entscheidung am 13. Dezember 1978 beschlossen, daß Ansprüche aus einem Sozialplan auf Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes und Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bevorrechtigte Konkursforderungen mit dem Rang vor Nr. 1 des § 61 Abs. 1 der Konkursordnung sind. Mit dieser Entscheidung schien eine Reihe von Streitfragen geklärt zu sein, die bislang in Rechtsprechung und Literatur kontrovers entschieden und beurteilt worden sind.
Gegen diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liegen nunmehr zwei Verfassungsbeschwerden von Konkursverwaltern vor, in denen dem Bundesarbeitsgericht insbesondere vorgeworfen wird, den zulässigen Rahmen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten zu haben. Die gegebene Rechtsunsicherheit hat dazu geführt, daß Konkursverwalter in einer erheblichen Anzahl von Fällen unter Hinweis auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden Zahlungen an Arbeitnehmer aus abgeschlossenen Sozialplänen zurückhalten, obwohl die entsprechenden Mittel in der Konkursmasse vorhanden sind. Dieses Vorgehen der Konkursverwalter erklärt sich aus deren verständlicher Sorge, im Falle einer negativen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schadensersatzpflichtig zu werden. Eine Vielzahl von Arbeitnehmern, die durch die Insolvenz ihres bisherigen Arbeitgebers ohnehin in erhebliche Not geraten ist, wird durch dieses Verhalten noch zusätzlich belastet. Es ist daher erforderlich, die durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bereits im Jahr 1978 herbeigeführte Rechtslage im Interesse der konkursbetroffenen Arbeitnehmer raschmöglichst gesetzlich festzuschreiben,

(Beifall bei der SPD)




Bachmaier
so daß der unhaltbare gegenwärtige Zustand der Rechtsunsicherheit beseitigt wird. — Ich danke sehr.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID1001401800
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Klein vom Bundesministerium der Justiz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1001401900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anknüpfend an die einleitende Bemerkung, die Herr Kollege Schwenk heute morgen gemacht hat, möchte ich gern darauf hinweisen, daß der Herr Bundesminister der Justiz heute aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, an dieser Beratung teilzunehmen, und Sie deshalb mit meiner Wenigkeit vorliebnehmen müssen. Ich bitte um Nachsicht und Verständnis.
Der Entwurf der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei zur Änderung der Konkursordnung, den wir beraten, stimmt wörtlich mit einem Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Oktober 1981 überein.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Komisch! Komisch!)

Am 26. März des Jahres 1982 hat der Bundesrat diesen Gesetzesantrag abgelehnt. Er hat es abgelehnt, ihn beim Bundestag einzubringen.
Die damalige Bundesregierung, meine Damen und Herren, hatte — vielsagend, wie ich meine — davon abgesehen, im Bundesrat zu der Hamburger Initiative Stellung zu nehmen.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Die Ablehnung des Bundesrates war wohlbegründet. Die Gründe, die damals für diese Ablehnung geltend gemacht worden sind, treffen auch heute noch zu.
Zunächst ist ein Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung, wie sie von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, vorgeschlagen wird, nicht zu sehen. Schon bei den Erörterungen des Hamburger Antrags im Bundesrat ist geltend gemacht worden, daß wegen verfassungsrechtlicher Zweifel Zahlungen auf Sozialplanansprüche eben nicht in nennenswertem Umfang zurückgehalten worden seien. Inzwischen hat eine im Jahre 1982 im Auftrag des Bundesministers der Justiz erarbeitete Untersuchung über den Sozialplan in Konkursunternehmen gezeigt, daß sich zwar Auszahlungen auf Sozialpläne im Konkursverfahren zuweilen erheblich verzögern, diese Verzögerungen aber kaum auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, von der die Rede war, zurückzuführen sind. Nur in zwei von den 40 untersuchten Fällen hat dieser Gesichtspunkt eine Rolle gespielt.
Eine gesetzliche Festschreibung jenes von Ihnen, Herr Kollege Bachmaier, erwähnten Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1978 würde auch nicht die von Ihnen erwartete Rechtssicherheit bringen. Denn die Verfassungsbeschwerden, die gegen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die wiederum auf diesem Beschluß des Großen Senats beruhen, eingelegt worden sind, rügen eben nicht nur, wie Sie es gesagt haben, daß das Bundesarbeitsgericht hier seine richterlichen Befugnisse überschritten habe, sondern sie machen auch geltend, daß der Inhalt des Beschlusses Grundrechte verletze.
Eine Umschreibung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Gesetzesform ließe deshalb gar keine Klärung der Rechtslage erwarten. Denn dann wäre mit neuen Verfassungsbeschwerden zu rechnen, die sich nunmehr gegen das von Ihnen vorgeschlagene inhaltsgleiche Gesetz zu richten hätten.
Deswegen kann das vorgeschlagene Gesetz, selbst wenn es der Bundestag beschlösse, das Ziel, die behauptete Unsicherheit in der Abwicklung der Konkursverfahren zu beseitigen, gar nicht erreichen. Im Gegenteil, die Beseitigung von Zweifeln, die man sich von der in absehbarer Zeit zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts versprechen darf, würde nur weiter hinausgeschoben werden. Im übrigen ist es, wie ich meine, auch eine Stilfrage, ob der Gesetzgeber der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem bereits anhängigen Verfahren vorgreifen sollte.
Abgesehen von diesen Bedenken würde Ihr Entwurf für die Arbeitnehmer auch keine wesentliche Verbesserung ihrer Rechtsstellung bringen. In etwa dreiviertel aller Insolvenzfälle kann der Konkurs mangels Masse nicht eröffnet werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Westphal)

Solange diese mißliche Lage der Insolvenzpraxis nicht behoben ist, würde die isolierte Regelung über die Sozialpläne, wie Sie sie vorschlagen, weitgehend ins Leere gehen.

(Helmrich [CDU/CSU]: So ist es!)

Damit bestätigt sich, daß punktuelle Einzelmaßnahmen im Bereich des Insolvenzrechts eben nicht ausreichen, um die unbefriedigende Lage in diesem Bereich zu ändern. Nur eine umfassende Reform kann den Schutz der Gläubiger, insbesondere und gerade auch den Schutz der Arbeitnehmer, beim finanziellen Zusammenbruch eines Unternehmens gewährleisten.
An der Vorbereitung dieser Gesamtreform des Konkurs- und Vergleichsrechts arbeitet, wie Sie wissen und ja auch erwähnt haben, eine im Jahre 1978 eingesetzte Kommission für Insolvenzrecht. Die Arbeiten dieser Kommission und auch die begleitenden Vorarbeiten im Bundesministerium der Justiz, die soeben erst durch entsprechende organisatorische Maßnahmen noch beschleunigt worden sind, würden durch die Festschreibung des Beschlusses des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts erheblich erschwert. Der Gesetzentwurf, träte er in Kraft, würde eine ausgewogene Gesamtlösung nicht fördern, sondern behindern. Das kann, wie ich meine, am allerwenigsten im Interesse der Arbeitnehmer liegen.
Nur der Vollständigkeit halber sei schließlich angemerkt, daß der Gesetzentwurf auch lückenhaft



Parl. Staatssekretär Dr. Klein
ist. So führt er keine Klärung der Frage herbei, wie sich die Sozialplanansprüche zu den Ansprüchen verhalten sollen, die den Arbeitnehmern nach dem Kündigungsschutzgesetz zustehen. Auch insofern sollte der Gesamtreform des Insolvenzrechts nicht vorgegriffen werden.
Die Bundesregierung kann deshalb die Initiative der SPD-Fraktion nicht unterstützen. Auch hier gilt der heute ja schon mehrfach unter Bezugnahme auf den Vorsitzenden des Rechtsausschusses hervorgehobene Grundsatz, daß nicht Gesetz werden sollte, was nicht Gesetz werden muß. — Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001402000
Das Wort hat Frau Abgeordnete Potthast.

Gabriele Potthast (GRÜNE):
Rede ID: ID1001402100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde! Grundsätzlich begrüßen wir, die GRÜNEN im Bundestag, die sozialpolitische Richtung dieses von seiten der SPD-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung. Damit greift die SPD-Fraktion eine alte — ich betone: alte — Forderung nach Änderung der Konkursordnung auf, die nicht nur von seiten der Hamburger erhoben, sondern auch auf dem 11. Ordentlichen DGB-Bundeskongreß 1981 beschlossen wurde.
Wie aus der Begründung der SPD-Fraktion ersichtlich wird, handelt es sich hierbei lediglich um eine längst fällige Korrektur der derzeitig noch geltenden Konkursordnung, eine Korrektur, die vom Bundesarbeitsgericht bereits vorweggenommen worden ist. Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn diejenigen, die durch den Konkurs ihres Arbeitgebers in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ohne die noch bestehenden Rechtsunsicherheiten Ansprüche, die sich aus Sozialplänen ergeben, vorrangig geltend machen könnten. Daß Sie, meine Herren und Damen von der CDU/CSU, das ablehnen, ist uns klar.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Da lohnt noch nicht einmal ein Zwischenruf!)

Was mich allerdings verwundert, ist der Zeitpunkt, zu dem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diesen Entwurf einbringen. Denn aus Ihrer eigenen Begründung geht hervor, daß die Rechtsunsicherheit bezüglich der Auslegung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts durch die anhängigen Verfassungsbeschwerden seit nunmehr mindestens 1980 besteht, d. h. seit drei Jahren! Ich denke mir, daß es damals für Sie ein leichtes hätte gewesen sein müssen, diesen Entwurf in den Bundestag zu tragen; denn damals stellten Sie die Regierung.

(Helmrich [CDU/CSU]: Herr Schmude hat das abgelehnt!)

Der Zeitpunkt verblüfft also und läßt die Frage hochkommen, ob Sie es wohl wieder an der Zeit fanden, sich als Arbeitnehmerpartei profilieren zu müssen, indem Sie als Opposition längst überfällige Forderungen des DGB per Gesetzesinitiative in den
Bundestag tragen. Vermutlich wird die Gewerkschaftsführung wieder einmal, dankbar lechzend, Ihre Bemühungen aufgreifen und propagandistisch verwerten — denn zeigt Ihr wiedererwachtes Engagement für die sozialen Belange der Arbeitnehmerschaft nicht, daß Sie als verlorene Tochter wieder auf den rechten Weg sozialdemokratischer Tugend zurückgefunden haben?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD- Fraktion, Sie scheinen die Zeichen der Zeit nicht zu sehen bzw. geflissentlich zu übersehen, selbst wenn Sie sie hier immer wieder betonen. Von 1979 bis 1982 hat sich die Anzahl der Vergleiche und Konkurse fast verdoppelt. Das heißt in konkreten Zahlen, daß die Anzahl der Insolvenzen in drei Jahren von 8 319 auf 15 877 gestiegen ist. Glauben Sie wirklich, daß angesichts dieser drastischen Steigerung von Insolvenzen auf dem Hintergrund von andauernder Massenarbeitslosigkeit diese von Ihnen ins Rampenlicht getragene Rechtsunsicherheit — ich zitiere — „die vom Konkurs ihres Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer erheblich belastet"? Oder ist es nicht vielmehr so, daß diese erhebliche Belastung weniger von der Unsicherheit herrührt, an welcher Stelle die Ansprüche aus den Sozialplänen behandelt werden, denn diese wären ohnehin nur unzureichend gedeckt, wie Sie es auch bestätigt haben, sondern daß diese erhebliche Belastung eher durch die einem Konkurs in dieser Zeit zwangsläufig folgende Arbeitslosigkeit hervorgerufen wird? Das heißt, müssen wir nicht, wenn wir eine Änderung der Konkursordnung anstreben, viel, viel weiter gehen, müssen wir nicht, wenn überhaupt, an die Wurzeln der Problematik vieler Konkurs- und Vergleichsverfahren gehen, indem wir fragen, wie zukünftig verhindert werden kann, daß Unternehmen und vor allem Konzerne Betriebsstätten aus konzernstrategischen Gründen und/oder aus Gründen der Marktaufteilung zugunsten ihrer Profitsteigerung schließen?

(Cronenberg [Arnsberg] [FDP]: Wenn die Betriebe keine Verluste machten, gingen sie nicht pleite!)

— Wohlgemerkt, ich spreche hier von Betriebsschließungen und Massenentlassungen, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinesfalls notwendig waren, Herr Cronenberg. Ich meine Betriebsschließungen, wie sie z. B. bei der Ulmer Farbbildröhrenfabrik Videocolor strategisch, in diesem Fall von Thomson-Brandt, vorbereitet und ohne Rücksicht auf die Betroffenen durchgeführt wurden. Hier müssen Änderungen ansetzen: bei den Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, bei Kündigungen oder Massenentlassungen, die den Betriebsschließungen vorweggehen.

(Helmrich [CDU/CSU]: Das war die Strategie französischer Sozialisten!)

— Eine Strategie ist kein Wert oder Unwert an sich; sie muß nicht unbedingt schlecht sein. Sollten wir also nicht in erster Linie darauf hinarbeiten, daß die Konkursordnung nicht mehr wie bislang die Schließung des Betriebs zur Folge hat, sondern auf die Erhaltung des Betriebes ausgerichtet ist?



Frau Potthast
Wir befürworten also diesen Entwurf der SPD- Fraktion, betrachten ihn allerdings angesichts der wirtschaftspolitischen Situation als einen Tropfen auf den heißen Stein. Wir streben also eine Änderung der Konkursordnung an, die insbesondere die Möglichkeit vorsehen muß, daß die in Konkurs gehenden Betriebe in das Eigentum der Belegschaft übergehen können.

(Zustimmung des Abg. Schily [GRÜNE])

Statt Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu zahlen, wäre es sinnvoller, Betriebe umzustellen und als Belegschaftsbetriebe weiterzuführen.

(Beifall bei den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Dadurch werden sie auch nicht rentabel!)

Unter Wettbewerbsgesichtspunkten bedeutet heutzutage jeder Konkurs, daß immer weniger Betriebe und Unternehmen den Markt unter sich aufteilen. Wer immer die freie Marktwirtschaft betont, der sollte auch dafür sorgen, daß Betriebe auch gerade dann erhalten werden, wenn sie den Belegschaften gehören und die Belegschaften selbst über Arbeit und Produktion bestimmen können,

(Beifall bei den GRÜNEN — Dr. Pinger [CDU/CSU]: Wollen Sie Subventionen geben?)

wobei Produktionsprogramme entwickelt werden sollten, über die nach sozialen und ökologischen Kriterien entschieden wird. — Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001402200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eylmann.

Horst Eylmann (CDU):
Rede ID: ID1001402300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir halten das Insolvenzrecht insgesamt für reformbedürftig, und zwar auch dann, wenn man an den Begriff der Reformbedürftigkeit einen sehr strengen Maßstab anlegt. Wir befinden uns insofern auch in Übereinstimmung mit der Praxis, den Wirtschaftsverbänden, den Gewerkschaften, den Konkursrichtern, der Konkursverwaltern und auch mit der Rechtswissenschaft.
Ich habe allerdings Zweifel, ob ich hier trotz der Ausführungen des Kollegen Bachmaier noch eine Übereinstimmung mit der SPD-Fraktion feststellen kann, denn hier fällt das Tun offensichtlich doch ganz anders aus als das Reden. Wir müssen uns doch darüber im klaren sein, daß das, was Sie hier heute vorschlagen, die Gesamtreform gefährdet. Sie schlagen erstens keine Gesamtreform vor, sondern nur eine punktuelle Änderung. Sie wissen zweitens, daß diese punktuelle Änderung die Gesamtreform verzögern, ja sogar gefährden kann, weil sie sie präjudiziert. Sie tun das drittens, obwohl überhaupt keine Eile notwendig ist, denn Sie wollen ja nur durch das Bundesarbeitsgericht geschaffenes Richterrecht in die Form des Gesetzes bringen.
Vielleicht ist diese offensichtliche Diskrepanz auch die Ursache dafür, daß die früheren Justizminister Vogel und Schmude hier heute nicht anwesend sind und sich deshalb unbequemen Fragen nicht stellen können.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Warum das Insolvenzrecht im ganzen reformbedürftig ist, kann hier nicht im einzelnen ausgeführt werden. Insolvenzrecht ist Krisenrecht. Das Insolvenzrecht stand sicherlich in den letzten zehn Jahren auf dem Prüfstand. Die gestiegene Zahl der Insolvenzen beweist das.
Das geltende Recht weist eine Fülle von Schwachstellen auf. Ich will nur eine erwähnen. Nach der Zielrichtung sieht das Insolvenzrecht, beim Konkurs j a ein Generalzwangsvollstreckungsverfahren vor, das im Grundsatz eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger anstrebt. Die tatsächliche Entwicklung ist aber immer mehr dahin gelaufen, daß es für eine Fülle von Gläubigern und Gläubigergruppen Sonderrechte gibt. Da waren einmal die dinglich berechtigten Gläubiger; ich nenne nur die Stichworte Sicherungseigentum und Eigentumsvorbehalt. Die Masseschulden und Massekosten haben in großem Umfange zugenommen. Es gibt schon vier Klassen. Die „normalen" Gläubiger teilen sich auch schon in acht verschiedene Rangstufen auf. So hat die tatsächliche Entwicklung dahin geführt, daß nur einige wenige Gläubiger den Großteil der vorhandenen Masse bekommen, während der größte Teil der Gläubiger im Konkursverfahren leer ausgeht.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist allgemeine Meinung, daß eine Gesamtreform erforderlich ist. Sie wissen, daß die Kommission für Insolvenzrecht seit 1978 daran arbeitet. Der Juristentag im letzten Jahr hat wertvolle Vorschläge gemacht. Es gibt auch durchaus schon einen Trend, in welche Richtung die Sache laufen soll. Wir werden ein einheitliches Verfahrensgesetz bekommen; die Doppelgleisigkeit mit Konkursordnung und Vergleichsordnung wird aufhören.
Die Arbeit ist sicherlich sehr schwierig, denn die Neugestaltung des Insolvenzrechts wird sich ja nicht auf eine Neuordnung bloßer zivilrechtlicher Fragen beschränken. Wir sind uns wohl darin einig, daß das Insolvenzrecht in viel stärkerem Maße volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, sozialrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen muß.
Entscheidend wird sein, daß es die Neuregelung in stärkerem Maße als bisher ermöglicht, illiquide Unternehmen, die noch sanierungsfähig sind, zu erhalten, zu reorganisieren,

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

denn es ist volkswirtschaftlich schädlich, wenn auf diese Weise Betriebsstätten und natürlich auch Arbeitsplätze verlorengehen.
Das neue Insolvenzrecht ist kein Allheilmittel — die wirtschaftlichen Grundlagen müssen stimmen —, aber wir müssen immerhin ein Instrumentarium in die Hand bekommen, damit es gelingt,



Eylmann
dieses wirtschaftspathologische Problem besser in den Griff zu bekommen.
Nun zu dem hier interessierenden Punkt, zu den Sozialplanansprüchen. Die Kommission ist sich völlig darin einig, daß der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts das Problem keineswegs gelöst hat. Zwar ist weitgehend unstreitig, daß es auch in Zukunft Sozialpläne im Konkursverfahren geben wird. Strittig ist aber, ob und in welchem Umfange die Arbeitnehmerschaft eines Betriebes a) auf die Erhaltung des Unternehmens, was doch das Ziel der Reorganisationsphase sein muß, und b) auf die anderen Unternehmensgläubiger Rücksicht zu nehmen hat. Ein in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen wird sich nur dann reorganisieren lassen — das ist jedenfalls die Regel —, wenn auch ein Teil der Arbeitnehmer entlassen wird. Das wird unvermeidlich sein. Also werden wir dann einen Sozialplan haben. Wenn aber die Sozialplanansprüche so hoch sind, daß sie die Masse aufzehren, dann ist das Unternehmen nicht mehr zu erhalten, dann gehen auch die restlichen Arbeitsplätze verloren. Arbeitnehmerschutz darf schon um seiner selbst willen, wenn er sein Ziel nicht aus den Augen verlieren will, die wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens nicht zerstören.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Was die Liquidationsphase angeht: Wenn Unternehmer, insbesondere auch Gläubiger eines Unternehmers, damit rechnen müssen, daß im Konkursfall die Sozialplanansprüche die Masse aufzehren, sind notwendigerweise Schwierigkeiten bei der Kapitalbeschaffung die Folge. Der Unternehmer wird in stärkerem Maße zu Rückstellungen gezwungen. Das wiederum führt zu einer yolks- und betriebswirtschaftlich unerwünschten Bindung liquiden Kapitals.
Der große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Schwierigkeiten durchaus gesehen; denn er hat den Gesetzgeber in den Gründen aufgerufen, diese Ungerechtigkeiten möglichst bald zu beseitigen.
Wenn man das alles bedenkt, meine Damen und Herren von der einen Oppositionspartei, dann ist Ihre Gesetzesinitiative doch geradezu unverständlich. Sie wissen, daß die Gesamtreform bevorsteht. 1984 wird die Kommission ihre Leitsätze vorlegen. Der Herr Justizminister hat bereits in seinem Hause eine Arbeitsgruppe gebildet.
Sie wissen, daß punktuelle Änderungen des Gesetzes diese Reform in einem wesentlichen Punkt präjudizieren, deshalb verzögern und gefährden werden; denn vielleicht muß die Kommission ihr Konzept ändern oder zurückziehen, wenn hier ein Fixpunkt geliefert würde, über den sie nicht hinauskäme.
Sie wissen schließlich, daß eine sofortige vorgezogene gesetzliche Regelung gar nicht notwendig wäre, denn wir haben den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts. Es ist nicht richtig, daß die Konkursverwalter in großem Umfange Mittel zurückhalten; das ist hier schon von Herrn Professor Klein ausgeführt worden.
Wenn man das alles bedenkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann drängt sich der Eindruck auf: Entweder wollen Sie ganz bewußt diese Reform präjudizieren und verzögern,

(Dr. de With [SPD]: Na! Na!)

oder aber das, was Sie hier wollen, ist mehr unter der Rubrik des politischen Showbusineß einzuordnen. Es fehlt jedenfalls dem Gesetzentwurf an der notwendigen Seriosität.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001402400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Beckmann.

Klaus Beckmann (FDP):
Rede ID: ID1001402500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die FDP-Fraktion hat erhebliche Bedenken, die bevorstehende Reform des Konkursrechts in einem so wichtigen Punkt, wie es der Vorrang von Sozialplänen ist, vorwegzunehmen.
Eine wesentliche Ursache für die gegenwärtigen Störungen des Gleichgewichts im Insolvenzrecht ist doch auch ein Übermaß von Privilegien bestimmter Gläubigergruppen. Der gesetzliche Vorrang von Forderungen muß zwangsläufig die nicht kraft Gesetzes bevorrechtigten Gläubiger veranlassen, Mittel und Wege zu suchen, ihre Forderungen so zu sichern, daß sie im Konkurs nicht ausfallen. In der übergroßen Zahl der Konkursverfahren wird doch alles, was an Werten überhaupt da ist, von den bevorrechtigten aussonderungs- und absonderungsberechtigten Gläubigern in Anspruch genommen. Diejenigen, die für ihre Forderungen keine Sicherungen bekommen, gehen leer aus.
Diese Entwicklung war ein Grund dafür, die Forderung nach einer Reform des Konkursrechts zu erheben.
Ich meine nun, daß wir nicht darin fortfahren sollten, weitere Privilegierungen zu schaffen. Unser Bestreben sollte vielmehr dahin gehen, wieder zu einer weitgehenden Gleichbehandlung aller Gläubiger zurückzukehren.

(Beifall bei der FDP)

Was wir nämlich, meine Damen und Herren, einer Gläubigergruppe vorrangig aus der Konkursmasse geben, müssen wir zwangsläufig den anderen Gläubigern vorenthalten. Das sind eben gerade die Gläubiger ohne Sicherungen, meist kleine Handwerksbetriebe und kleine Lieferanten.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

Viele dieser kleineren Betriebe werden in ihrer Existenz gefährdet, wenn ihre Forderungen beim Konkurs eines Schuldners in größerem Umfang ausfallen. Sie geraten dann ebenfalls in den Sog der Pleite.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Hierdurch sind dann wieder weitere Arbeitsplätze bedroht. Für die betroffenen Arbeitnehmer greift allerdings der Schutz eines Sozialplanes meist deswegen nicht, weil ihr Unternehmen wegen seiner geringen Größe nicht zum Kreis der sozialplanbe-



Beckmann
rechtigten Unternehmen gehört. Wir würden mit dieser von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Regelung letztlich einen bestimmten Kreis von Arbeitnehmern schützen, keineswegs aber alle Arbeitnehmer. Da sind aber sehr viele vom Verlust ihrer Arbeitsplätze bedroht.
Der Entwurf der SPD-Fraktion sagt auch nichts darüber aus, wie sichergestellt werden kann, daß der Sozialplan nicht die Erhaltung der im Betrieb verbleibenden Arbeitsplätze gefährdet. Die Kommission für die Reform des Insolvenzrechts beim Justizminister hat hierzu, wie wir wissen, eine Reihe von konkreten Vorschlägen erörtert. Die Kommission hat z. B. vorgeschlagen, die Mittel, die für den Sozialplan aus der Masse bereitzustellen sind, gesetzlich festzulegen. Die Gesamtsumme des Sozialplanes soll danach einen bestimmten Prozentsatz der freien Teilungsmasse nicht übersteigen. In der Diskussion sind hier 25 oder 50 % der Teilungsmasse. Wir sollten daher die Problematik des Sozialplans im Konkurs nicht isoliert entscheiden, sondern zusammen mit den übrigen Vorschlägen des Justizministers zur Änderung des Konkursrechts beraten.
Meine Damen und Herren, wir sind uns j a wohl alle darin einig, daß das Ziel einer Änderung des Konkursrechtes sein muß, ein Verfahren zu entwikkeln, das sowohl die Erhaltung des Unternehmens und damit die Erhaltung von Arbeitsplätzen wie auch, falls erforderlich, eine schnelle und effektive Liquidation ermöglicht oder aber diese beiden Elemente — teilweise Erhaltung bei teilweiser Liquidation — zusammenfaßt. Diesem Ziel scheint uns eine Vorabregelung, wie sie der Entwurf der SPD-Fraktion vorsieht, nicht besonders förderlich zu sein.

(Beifall bei der FDP)

Dieser Entwurf festigt lediglich die Strukturen des hergebrachten Konkursverfahrens mit all seinen Mängeln. — Schönen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001402600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 10/81 zu überweisen, und zwar zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung. Wer der Überweisung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Also ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Wiederherstellung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in der Fassung der Siebten Novelle
— Drucksache 10/85 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat sind für die Aussprache zwei Runden vereinbart worden. — Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1001402700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion legt Ihnen heute einen Antrag vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung der siebten Novelle wiederherstellt und damit auch wieder die Sozialleistungen herstellt, die früher durch das Gesetz garantiert waren. Mit der Vorlage soll gleichzeitig der Einkommensbegriff so gestaltet werden, daß etwaige noch immer vorhandene Mißbrauchsmöglichkeiten, z. B. durch die Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens, weiter abgebaut werden.
Der Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen, entspricht dem, was meine Partei im Wahlkampf zugesagt hat, und er entspricht dem, was die SPD-regierten Länder zeitgleich im Bundesrat beantragt haben. Wir wollen die Chancengleichheit im Bildungswesen wiederherstellen, die Sie von der Koalition mit dem Kahlschlag vom Dezember 1982 beseitigt haben, und wir wollen von der Bundesregierung auch Klarheit haben, wie sie es in Zukunft mit der Ausbildungsförderung halten will. Dabei sollte in Erinnerung gerufen werden — es ist nützlich, das in alten Protokollen nachzulesen —, welche Grundpositionen am Anfang des Weges gestanden haben, den Sie auf der Rechten mit Ihrer Wende blockiert haben.
1968/69 bei den Beratungen des ersten Gesetzes zur Förderung der Ausbildung waren sich noch alle Fraktionen dieses Hauses einig, daß Chancengleichheit nur hergestellt werden kann, wenn alle jungen Menschen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern die reale Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten frei zu entfalten. Auch die CDU/CSU dachte damals überhaupt nicht daran, nur die fördern zu wollen, die besonders begabt und gleichzeitig auch noch besonders bedürftig sind.
Am 6. Dezember 1968 sagte die damalige Bundesfamilienministerin Aenne Brauksiepe im Deutschen Bundestag:
Wir erleben, daß wir in unserem Staat mit so vielen Begabten vor allem die Hochbegabten und die sogenannten Eierköpfe mit ihren Königskarrieren immer und überall sichtbar machen. Was aber machen diese Hochbegabten, wenn nicht unten in dieser Pyramide die breite Schicht der ganz einfach gescheiten Menschen auch mit in die Zubringerarbeit genommen wird?
Was sie gesagt hat, ist kein sehr elegantes Deutsch,
und es ist auch nur zum Teil richtig. Aber dieser



Kuhlwein
Teil ist richtig. Und dieser Teil wird gegenwärtig von den in der Republik Regierenden verdrängt.

(Beifall der Abg. Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD])

Damals wollten wir gemeinsam alle Begabungen fördern. Heute reden Sie nur noch von den Eliten.
Übereinstimmung gab es damals auch in der Frage, daß das Nebeneinander unterschiedlicher Landesregelungen mit unterschiedlichen Kriterien und unterschiedlichen Sätzen mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Die Kollegin Frau Pitz-Savelsberg von der CDU/CSU sprach am 26. Juni 1969 bei der Verabschiedung des Gesetzes in diesem Hause von der — ich zitiere wörtlich — „Einleitung einer neuen Richtung in der Bildungspolitik". Sie machte deutlich, daß damals alle Fraktionen eine bundeseinheitliche Regelung für erforderlich hielten. Wörtlich sagte sie:
Dem Bund obliegt die Sorge für die Herstellung der Chancengleichheit.
— „Chancengleichheit" haben Sie damals noch gesagt! —
Die Chancengleichheit hat nicht nur Bedeutung für den jungen Menschen selbst, dem durch dieses Gesetz die Türe zu einer Ausbildung geöffnet wird, die seiner Eignung und seiner Neigung entspricht; sie hat auch Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Zukunft eines Landes. Die Forderung, die wir in erster Linie an dieses Gesetz stellen müssen, geht dahin, daß die bisherige regionale Regelung von einer bundeseinheitlichen Regelung abgelöst werden muß. Die zweite Forderung ist, daß die bundeseinheitliche Regelung für alle Bereiche der Ausbildung in gleicher Weise gilt.
Meine Damen und Herren von der Rechtskoalition, Sie haben nach der Wende auch mit diesen Grundsätzen gebrochen. Sie haben mit Ihrem Kahlschlag in der Schülerförderung eine Regelung zerschlagen, die Kindern von Passau bis Flensburg bundeseinheitlich mehr Chancengleichheit gegeben hat. Das haben ja sogar die Koalitionsfraktionen gemerkt, als sie am 16. Dezember 1982 mit einer Entschließung des Deutschen Bundestages zum Haushaltsbegleitgesetz die Bundesregierung aufforderten, in Verhandlungen mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß — wörtlich — „Familien mit nicht ausreichendem Einkommen bundeseinheitlich die notwendige Förderung erhalten, damit ihre Kinder den ihrer Begabung entsprechenden Schulabschluß erreichen können".
Noch am 11. Januar 1983 hat sich Frau Minister Wilms positiv über die Bemühungen der Bundesregierung geäußert, eine Bund-Länder-Regelung herbeizuführen. Das hat in einigen Ländern dazu geführt, Initiativen zunächst einmal abzublocken und zu sagen: Landesregelungen stellen wir zurück, bis wir Klarheit haben, was die Bundesregierung auf diesem Feld denn nun wirklich tun will.
Einen Monat später spricht Frau Wilms in einem „Zeit"-Interview davon, die Bildungsförderung sollte in die beabsichtigte Neustrukturierung des
Familienlastenausgleichs einbezogen werden, weil sie Anfang der 70er Jahre — so hieß es bei ihr wörtlich — „sehr bewußt gegen die Familienpolitik eingeführt worden sei". Das klingt schon sehr komisch, wenn man sich erinnert, daß der Grundstein für die Schülerförderung von einer CDU-Familienministerin im Jahre 1968 in der Großen Koalition gelegt worden ist.
Die Rechtskoalition ist erst mit der Planierraupe über das Förderungsgesetz des Bundes gefahren.

(Zurufe von der CDU/CSU: Der Witz ist schon zu alt! — Wer ist das eigentlich?)

— Jeder, der sich angesprochen fühlt. — Dann haben Sie den Ländern gemeinsame Anstrengungen versprochen. Dann haben Sie auf einen künftigen Familienlastenausgleich verwiesen, der ja dann doch wohl bundeseinheitlich geregelt werden soll. Schließlich haben Sie den Ländern eigene Regelungen anheimgestellt.
Meine Damen und Herren, Sie haben nicht nur Chancengleichheit zerstört. Sie haben in den Förderungsregelungen in den Ländern auch ein mittleres Chaos angerichtet.

(Beifall bei der SPD)

Was sollen die Länder nach Ihrer Auffassung denn nun tun? Sollen sie warten, bis Frau Wilms ihnen Vorschläge für ein revidiertes Bundesgesetz macht? Sollen sie warten, bis die angekündigte Reform des Familienlastenausgleichs kommt, der doch wohl frühestens 1985, wenn überhaupt, über die Bühne dieses Hauses gehen wird? Sollen sie den Landesanteil zusammenkratzen und eigene Förderungsgesetze basteln? Dabei wird doch wohl niemand behaupten, daß man mit 35% der Mittel — das ist der Landesanteil — eine Schülerförderung aufbauen könnte, die auch nur annähernd dem entspricht, was das BAföG bisher geleistet hat.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Niemand von Ihnen wird doch wohl unterstellt haben, daß die Länder bei der gegenwärtigen Finanzlage das Förderungsvolumen von 35% dann wieder auf 100 % auffüllen könnten. Wer das geglaubt hat, der ist einer absurden Vorstellung anheimgefallen.

(Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU — Rossmanith [CDU/CSU]: Wer hat denn die Finanzlage verursacht?)

— Herr Kollege Rossmanith, Sie sind ja gerade am Sanieren, merke ich, bei den Zahlen, die jetzt für den nächsten Haushalt erarbeitet werden.
Sie haben in der Ausbildungsförderung ein Chaos angerichtet. Von Bundeseinheitlichkeit kann nicht mehr die Rede sein, von Chancengleichheit sowieso nicht. Einige Länder warten zu Recht auf Vorschläge des Bundes für eine neue bundeseinheitliche und damit auch bundesgesetzliche Regelung. Andere versuchen sich mit einem Teil der Mittel aus dem Landesanteil an eigenen Landesausbildungsförderungsgesetzen, und die Dritten fühlen sich verpflichtet, wenigstens für die bedürftigen Hochbegabten etwas zu tun, weil das so in ihren



Kuhlwein
Landesverfassungen gefordert wird. Neue Begriffe machen inzwischen die Runde. Statt „BAföG" gibt es vielleicht „LAföG" oder „NAföG" oder „MiniföG".
Der Bundeskanzler hat dann auch noch dieses ganze Chaos in seiner Regierungserklärung ausdrücklich begrüßt.

(Zustimmung bei der SPD)

Was dabei herauskommt, wenn unionsregierte Länder die Sache in die Hand nehmen, ist klar. Da gibt es nicht mehr das angebliche Gießkannenprinzip der alten BAföG-Regelung, sondern jetzt heißt es: Gefördert wird auf Grund der im einzelnen festgestellten Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft und nach Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers. — So der rheinland-pfälzische Kultusminister Gölter bei der Vorstellung eines Konzepts, das er denn auch noch „Modell" genannt hat; eine Inflationierung, die mit diesem Begriff getrieben wird, die wirklich sehr bedauerlich ist und ungeheuer erstaunt.

(Sauter [Ichenhausen] [CDU/CSU]: Das wird dann ein „GÖföG"!)

— Ja, das wird dann ein „GÖföG".

(Heiterkeit bei der SPD)

Dabei soll nach rheinland-pfälzischer Vorstellung den Schulen je nach Größe eine Zahl von Stipendien zur Verfügung gestellt werden, zwei, in einigen vielleicht auch fünf; wir werden das mit großer Spannung noch erwarten können, Herr Kollege Immer. Aber die letzte Verantwortung für die Vergabe soll in der Hand des Schulleiters liegen. Damit wird aus dem Rechtsanspruch auf BAföG eine Prämie für Wohlverhalten in der Schule gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Welche Eltern werden wohl unter solchen Bedingungen den Mut haben, ihre Kinder auf weiterführende Schulen zu schicken, weil j a die Kinder vielleicht dann am Ende doch nicht zu den zwei oder drei oder fünf Auserwählten in der Schule zählen, die so viel Wohlgefallen bei der Leitung der Schule erwecken, daß sie zu den Geförderten gehören?

(Rossmanith [CDU/CSU]: Ist Leistung Wohlgefallen?!)

— Nein, es geht auch um Wohlgefallen. Die Gesamtpersönlichkeit, heißt es, und die, Herr Kollege Rossmanith, soll vom Schulleiter in letztlicher Verantwortung festgestellt werden. Wobei man das Ganze auch noch als Reform im Sinne einer neuen Schule von unten verkauft.
Im übrigen ist in Rheinland-Pfalz dieses Modell mit ganzen 2 Millionen Mark dotiert worden. Sehr viele Hochbegabte und gleichzeitig Bedürftige scheint es in dem Land nicht zu geben.

(Heiterkeit bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Die Landesschülervertretung in Rheinland-Pfalz hat recht, wenn sie sagt, daß sich künftig nur noch reiche Eltern dumme Kinder leisten können.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Aber Rheinland-Pfalz ist ja auch nur ein Beispiel. In anderen Ländern läuft das ähnlich.
Wir erwarten heute eine deutliche Antwort von der Bundesregierung, wie es mit der Ausbildungsförderung weitergehen soll. Wir wollen die Chancengleichheit für Schüler und für Studenten aus einkommensschwachen Familien wiederherstellen. Wir wollen Bildungsschranken wieder wegreißen, die nach der Wende aufgerichtet worden sind,

(Beifall bei der SPD)

die nach der Wende deshalb aufgerichtet worden sind, weil die Bundesregierung offensichtlich nicht mehr so viele junge Menschen in den weiterführenden Schulen und in den Hochschulen sehen möchte wie bisher.
Wir stellen den Antrag heute hier zur Abstimmung, um für die Eltern, Schüler und Studenten, aber auch für die Bildungs- und Finanzpolitiker in den Ländern Klarheit zu schaffen. Eine Ausschußüberweisung, meine Damen und Herren, insbesondere von der CDU/CSU, machte nur dann einen Sinn, wenn die Bundesregierung hier von diesem Pult aus ernsthaft ankündigte, daß sie mit uns zusammen schnell an einer neuen bundesgesetzlichen Regelung arbeiten wollte.

(Zustimmung bei der SPD)

Wenn das Angebot kommt, werden wir über die Ausschußüberweisung noch reden. Kommt dieses Angebot nicht, dann werden wir heute auf der Abstimmung bestehen. Wir möchten alle bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001402800
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Rönsch.

Hannelore Rönsch (CDU):
Rede ID: ID1001402900
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Die Fraktion der CDU/CSU hat erhebliche Zweifel an der Seriosität des Antrags der SPD-Fraktion zur Wiederherstellung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Siebten Novelle — Drucksache 10/85 —; denn zu viele Fragen und Ungereimtheiten knüpfen sich an diese Initiative.
Die entscheidendste Verdrehung der Tatsachen, die Sie von der SPD-Fraktion begehen, ist, daß Sie seit Monaten in der Öffentlichkeit immer wieder vom angeblichen Kahlschlag sprechen, zuletzt hier vom Abgeordneten Kahlwein wiederholt.

(Heiterkeit — Zurufe: Kuhlwein! — Kuhlschlag!)

— Entschuldigung, Herr Kollege. Wenn ich die Ehre gehabt hätte, schon verschiedentlich mit Ihnen im Ausschuß zusammenzusitzen, hätte ich mir Ihren Namen gemerkt. Ab heute weiß ich ihn.

(Beifall der CDU/CSU — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: „Kahlwein" ist besser!)

Sie haben dabei jeweils die positiven Fakten des bestehenden BAföG verschwiegen. So machen Sie das auch jetzt wieder in dem vorliegenden Antrag, indem Sie beispielsweise Ihre Behauptungen aus



Frau Rönsch
dem letzten Wahlkampf wiederholen, daß die Öffnung des Bildungswesens zurückgenommen und die Chancengleichheit im Bildungswesen beseitigt werde, daß insbesondere der Bildungsanspruch von Mädchen und Frauen gefährdet sei, daß die Situation der Ausbildungsplätze verschärft würde, daß für Eltern unabhängig geförderter Schüler des zweiten Bildungswegs Rechtsunsicherheit bestehe usw.

(Büchner [Speyer] [SPD]: Stimmt alles! — Kuhlwein [SPD]: Die Rede kann nur das Ministerium aufgeschrieben haben!)

Das sind alles Behauptungen, für die Sie keinen einzigen Beleg beibringen können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD)

Im Gegenteil: Wir haben den Eindruck, daß Sie als Kassandra des BAföG in die Innenpolitik eingehen wollen, gleichsam, als wenn Sie durch Beschwörungsformeln alle diese von Ihnen an die Wand gemalten negativen Entwicklungen herbeireden wollten. Der mündige Bürger hat längst begriffen, daß leider schmerzhafte Eingriffe in Sozialgesetze notwendig sind

(Zuruf des Abg. Kuhlwein [SPD])

und damit auch die Ausbildungsförderung vom notwendigen Sparen des Staats nicht ausgenommen werden kann. Die Bürger haben damit wesentlich mehr Einsichtsvermögen an den Tag gelegt als Sie, die SPD-Opposition, weil die Bürger genau begriffen haben, wie sehr die SPD-Bundesregierung über ihre Verhältnisse und über die Verhältnisse der Bürger gelebt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Warum geben Sie von der SPD in der Öffentlichkeit eigentlich niemals zu, wieviel positive Leistungen das BAföG auch in Zukunft noch hat? Ich will Ihnen einige Beispiele ins Gedächtnis rufen.
Auch künftig werden die Schüler, die von der Wohnung der Eltern aus eine Ausbildungsstätte unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichen können, Leistungen nach dem BAföG erhalten, und zwar in der bisherigen Höhe. Auch Schüler des zweiten Bildungswegs, also von Abendschulen und Kollegs, erhalten weiterhin einer Ausbildungsförderung. Die Bedarfssätze des BAföG und die Elternfreibeträge bleiben für die auf Dauer in der Förderung verbleibenden Schüler unverändert.
Sie tun in der Öffentlichkeit auch so, als ob diejenigen, die künftig keine Ausbildungsförderung mehr erhalten, nach den früheren Regelungen den vollen Bedarfssatz in Höhe von 275 DM erhalten hätten. Das ist aber nicht so; denn ein erheblicher Teil dieser Schüler erhielt auch bisher lediglich den Förderungsbetrag zwischen 20 und 150 DM.
Auch beim Studenten-BAföG wird jeder bedürftige Student in Zukunft Unterstützung erhalten. Aber angesichts der finanzwirtschaftlichen Gesamtentwicklung der leeren öffentlichen Kassen und angesichts der steigenden Studentenzahlen sowie der Absicht der Bundesregierung, die Hochschulen offenzuhalten, ist es erforderlich, die studentische Ausbildungsförderung mit Beginn des Wintersemesters 1983/84 auf Volldarlehen umzustellen, damit die Studenten ah der Finanzierung ihres Studiums beteiligt werden.
Warum verbreiten Sie an den Hochschulen eigentlich ständig die Horrormeldungen und verschweigen, daß auch zukünftig die bisher vom Bund zur Verfügung gestellte Fördersumme für Studenten von 1,35 Milliarden DM weiterhin im Haushalt enthalten ist? Sie kennen doch die Zahlen! Dann verbreiten Sie sie doch auch!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Künftig kann der Student einen Darlehensbetrag bis zu 720 DM erhalten, wenn er sozial bedürftig ist. Daß jeder Student die Rückzahlungsquote seines Darlehens selbst herabdrücken kann, indem er ein besonders gutes Examen macht, indem er sein Studium vier Monate früher abschließt oder indem er, wenn er später gut verdient, sein Darlehen früher zurückzahlt — all das verschweigen Sie dem Studenten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Noch schlimmer ist, daß Sie den Studenten suggerieren wollen, sie müßten später möglicherweise am Bettelstab gehen. Dabei brauchen der Student und die Studentin, die nach Studienabschluß über kein eigenes Einkommen verfügen, ihr Darlehen auch nicht zurückzuzahlen.
Unredlich an dem Antrag der SPD-Fraktion ist aber auch, daß er keinerlei Finanzierungsvorschläge enthält. Sie wollen immer nur Wohltaten über die Bürger ausgießen und verschweigen ihnen, daß sie diese Wohltaten aus dem eigenen Geldbeutel auch selbst finanzieren müssen. Meine Damen und Herren, da vermisse ich ehrliche Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zuruf der Abg. Frau Potthast [GRÜNE])

— Ich habe akustisch leider nicht mitgekriegt, was Sie gesagt haben. Aber wenn Sie einen Finanzierungsvorschlag machen wollen, haben Sie j a nachher die Möglichkeit, ihn zu unterbreiten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Potthast [GRÜNE]: Sofortiger Rüstungsstopp!)

Wenn auch die neue Bundesregierung weiter so mißgewirtschaftet hätte, wie es die SPD getan hat, wäre der finanzielle Ruin unseres Staates die konsequente Folge gewesen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD)

Diese Last wäre voll auf die Schultern der nächsten, der jungen Generation abgeladen worden. Ich stelle deshalb an Sie die eindringliche Frage, ob Sie wirklich eine solche finanzielle Verschuldung des Staates auf die Schultern der jungen Menschen packen wollen oder ob es nicht doch besser ist, jetzt die notwendigen Korrekturen und Einsparungen auch bei den sozialen Leistungen, also auch beim BAföG vorzunehmen, damit die junge Generation auch morgen und übermorgen noch eine Chance hat.



Frau Rönsch
Natürlich sind diese Einsparungen beim BAföG schmerzlich. Auch die CDU/CSU hätte sie lieber vermieden.

(Lachen bei der SPD — Weiterer Zuruf von der SPD: Das ist ja nicht wahr!)

Aber es blieb ihr keine andere Wahl, wenn wir nicht das gesamte System der sozialen Sicherheit für unsere Bürger gefährden wollten.
Mit der Rückzahlung der erhaltenen Förderungsmittel tragen beispielsweise die geförderten Studenten zur teilweisen Refinanzierung und damit zur langfristigen Sicherung des Systems staatlicher Ausbildungsförderung bei.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Dadurch wird die Solidarität zwischen der jetzigen und der zukünftigen Studentengeneration hergestellt.

(Abg. Frau Schoppe [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Sie gestatten, daß ich fertig werde; denn ich habe gemerkt, daß die 15 Minuten nicht ausreichen.
Bis heute haben Sie an keiner Stelle unsere Argumente glaubwürdig widerlegen können, daß der bildungspolitische Generationenvertrag auch als Form der Solidarität zwischen den Arbeitnehmern und den Studierenden von großer Bedeutung ist; denn es sind weitgehend die Arbeitnehmer, welche mit ihren Steuern die Hochschulen und Studieneinrichtungen der über eine Million Studenten finanzieren. Soziale Gerechtigkeit im Bildungswesen bedeutet für uns nicht nur eine Pflicht des Staates, sondern auch die individuelle Mitverantwortung des einzelnen Studenten.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Diese politische Maxime ist damit sozialer als alle anderen Regelungen zum Ausgießen sozialstaatlicher Wohltaten, die ohnehin immer vom Arbeitnehmer bezahlt werden müssen.

(Vogelsang [SPD]: Warum haben Sie dann bisher diesem Gesetz immer zugestimmt?)

— Ich komme gleich noch dazu, wer auch von Ihnen diesem Gesetz zugestimmt hat.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Wir sind stolz darauf!)

Wir wissen doch, daß die Umstellung des BAföG für Studenten auf Volldarlehen auch innerhalb der SPD vorgesehen war;

(Zurufe von der SPD: Nein!)

denn der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt
— das werden Sie doch nicht vergessen haben —, hat doch 1982 auch die Umstellung des BAföG auf Darlehensbasis befürwortet.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Der war doch gar nicht in der SPD!)

Er hat das damals übrigens ebenfalls damit begründet, daß es den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden könne, das Studium für eine letztlich doch privilegierte Schicht zu finanzieren. Dafür hat Helmut Schmidt in seiner Rede vor der Arbeitsgemeinschaft der SPD für Arbeitnehmerfragen sehr starken Beifall erhalten.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Fragen Sie ihn doch einmal,


(Zuruf von der CDU/CSU: Es sind heute keine Arbeitnehmer hier!)

wenn Sie ihn in Ihrer Fraktion ab und zu noch sehen. Haben Sie das bereits vergessen, oder haben Sie es aus Ihren Köpfen verdrängt, weil Sie glauben, daß es nicht mehr opportun oder nicht mehr bequem ist, das in der öffentlichen Diskussion zu erwähnen?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Sie reden heute so viel von der Beseitigung von Mißbräuchen beim BAföG. Ich stelle Ihnen einmal die Frage, warum Sie diese Mißbräuche während der 13 Jahre, in denen Sie an der Regierung waren, nicht längst beseitigt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Kuhlwein [SPD]: Das haben Sie blockiert!)

Sie reden in diesem Zusammenhang auch von der Ungerechtigkeit in der Bewertung der Einkommen der Landwirte bei der BAföG-Berechnung.

(Kuhlwein [SPD]: Sie haben blockiert!)

Auch hier wäre es viel glaubwürdiger, wenn Sie während Ihrer Regierungszeit diese Probleme gelöst hätten. Nun wollen Sie alle Fragen, vor denen Sie letztendlich versagt haben,

(Zuruf von der SPD: Sie haben alles blokkiert!)

der CDU/CSU anlasten.
Sie kritisieren uns, wenn wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die positiven Entwicklungen zu neuen Schülerförderungsregelungen in einzelnen Ländern unterstützen.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD) Ihnen ist das alles zu wenig.


(Zurufe von der SPD: Chaos! — Mager!)

Dabei berücksichtigen Sie überhaupt nicht, daß Schülerförderung auch in den Ländern auf zweckmäßige und flexible Weise geregelt werden kann.
Wie wenig seriös Ihr Antrag ist, geht auch daraus hervor, daß Sie es uns nicht ermöglichen, über Ihre Vorschläge in diesem Antrag noch einmal im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zu reden und zu verhandeln.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Wollen Sie das?)

— Selbstverständlich wollen wir das,

(Kuhlwein [SPD]: Und was soll dabei herauskommen?)

aber Sie wünschen überhaupt keine Überweisung in die konkrete Ausschußarbeit. Wir von der CDU/ CSU sind bereit, mit Ihnen noch einmal im Detail über all Ihre Bedenken und über alle Einzelaspekte



Frau Rönsch
zu reden und gemeinsam nach besseren Lösungen zu suchen.

(Daweke [CDU/CSU]: So ist es!)

Zum Schluß möchte ich Ihnen noch einen anderen Aspekt vortragen, der ein grelles Licht auf Ihre wirklichen Absichten wirft. Seit Wochen sind sehr positive Entwicklungen und Regelungen insbesondere in den unionsregierten Ländern zu beobachten, die darauf abzielen, in den Ländern die Schülerförderung für sozial bedürftige begabte Schüler aufzubauen. Auch gibt es in diesem Zusammenhang mehrere Initiativen der CDU-Landtagsfraktionen, die in Opposition zu einer SPD-Landesregierung stehen. Demgegenüber wird aus den SPD-regierten Ländern fast einhellig berichtet, daß in den Landtagen der Länder mit SPD-Regierungen so gut wie keine Initiativen für eine neue Schülerförderung vorliegen.

(Kuhlwein [SPD]: Das ist ja auch eine Bundesaufgabe!)

Damit besteht doch ganz eindeutig die Gefahr, daß nach Auslaufen der Bundesregelung im nächsten Schuljahr begabte Schüler aus sozial schwachen Familien in den SPD-regierten Bundesländern nicht mehr oder kaum noch gefördert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Weshalb denn?)

Wo sind denn die Schüler-BAföG-Mittel geblieben, die in den SPD-regierten Ländern vorhanden waren?

(Zuruf von der SPD: Die Mittel, die Sie streichen!)

Sind sie bereits für die allgemeine Sanierung der SPD-Landesetats verbraucht worden?

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Wo bleibt denn hier die Solidarität mit den Schülern und den sozial schwachen Familien?

(Zuruf von der SPD: Ja, wo bleibt sie denn?)

Wollen Sie von der SPD in den Ländern, in denen Sie das Sagen haben, mit dieser Blockadepolitik tatsächlich das Risiko in Kauf nehmen, daß ein ganzer Jahrgang von Schülern zum Spielball parteipolitischer Überlegungen gemacht wird?

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sie auf, in Ihren Verantwortungsbereichen in den Ländern darauf hinzuwirken, daß in der Schülerförderung diese Verhinderungspolitik, die dort entgegen aller bildungspolitischen Vernunft betrieben wird, jetzt schnell beendet wird; denn sonst müßten wir der SPD mit sehr guter Begründung einen Schülerförderungskahlschlag vorwerfen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

— Ich verstehe Ihre Aufregung!

(Zustimmung bei der CDU/CSU) Die CDU/CSU fordert Sie auf: Treten Sie in den Ländern, in denen Sie die Verantwortung tragen, in einen Wettbewerb mit den CDU/CSU-regierten Ländern um die beste Schülerförderung, denn ein solcher Wettstreit — nicht aber fadenscheinige Polemik — nützt den Jugendlichen und ihren Eltern.


(Kuhlwein [SPD]: So ein Quatsch!)

Ich schlage Ihnen deshalb vor, daß wir sachkundig und an Fakten orientiert im Bundestagsausschuß noch einmal in aller Nüchternheit über diesen Antrag sprechen, dabei allerdings auch die positiven Aspekte in unsere Überlegungen einbeziehen, die sich durch die neuen Maßnahmen zur Schülerförderung in einigen Ländern abzeichnen.

(Kuhlwein [SPD]: Das ist doch abenteuerlich!)

Nehmen Sie beispielsweise die großzügigen Regelungen der Schülerförderung, die etwa in den unionsregierten Ländern Bayern und Niedersachsen vorgesehen sind.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Dies kann auch nicht mit einer Handbewegung vom Tisch gewischt werden, wenn man gegenüber den Schülern und den Eltern glaubwürdig bleiben will.

(Kuhlwein [SPD]: „MiniföG"! — Weitere Zurufe von der SPD)

Warum reden wir denn im Ausschuß nicht über solche positiven, für andere Länder nachahmenswerten Vorbilder? Betätigen Sie sich als konstruktive Opposition und nicht als bloße Nein-Sager, indem Sie mit uns und mit den Kollegen von der FDP gemeinsam nach guten Lösungen für die Jugendlichen suchen, Lösungen allerdings, die auch finanzpolitisch verantwortbar sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001403000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jannsen.

Dr. Gert Jannsen (GRÜNE):
Rede ID: ID1001403100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über 20 Jahren habe ich die Entwicklung im Bereich der Ausbildungsförderung verfolgen können. Die ersten Erfahrungen habe ich machen müssen, machen dürfen mit dem damaligen Honnefer Modell. Gnädig wurde Förderung gewährt, aber immerhin noch als Stipendium, wenn auch in den letzten Semestern und bei Studienzeitverlängerung als Darlehen. Bedürftig mußte man allerdings sein. Ich war damals so bedürftig, daß ich mir nur einmal im Semester oder im Jahr eine Hose leisten konnte.

(Dr:-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Nicht nur Sie!)

— Eben, nicht nur ich.

(Daweke [CDU/CSU]: Und die tragen Sie noch heute? — Heiterkeit — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)




Dr. Jannsen
— Machen Sie sich keine Sorgen über meine Kleidung heute. Die kann ich genauso wie Sie bezahlen. Ich gehe allerdings nicht zur Maßschneiderei.

(Dr:-Ing. Kansy CDU/CSU: Wir auch nicht!)

Allerdings, es war damals, wie es für viele heute noch ist, ein entwürdigendes Gefühl, als bedürftiger Bittsteller in den Kelleretagen der Honnef-Verwaltung auftauchen zu müssen.
Später, 1970 etwa, in der öffentlichen Auseinandersetzung um eine Veränderung der Ausbildungsförderung war ich wiederum beteiligt, auch hier in Bonn, allerdings nicht im Parlament, sondern ich gehörte zu den Vertretern der Gruppen, die sich intensiv und stark für eine gesetzliche Regelung der Ausbildungsförderung im Bund, für das gesamte Bundesgebiet, eingesetzt haben. Diese gesetzliche Regelung ist dann endlich 1971 in Kraft getreten. Sie war damals schon ein Kompromiß, obwohl durch diese Regelung das erstemal, soviel ich weiß, in der deutschen Geschichte ein Versuch gemacht worden ist, Ausbildung, nicht nur Schulbildung, zu einem für alle wahrnehmbaren Recht zu machen. Dies ist ein Kompromiß zwischen dem Anspruch bedarfsdeckender Ausbildungsförderung für alle und sparsamen haushaltspolitischen Maßnahmen des Bundes. Allerdings — das bitte ich immerhin zu bedenken — wurde dieser Kompromiß erkauft mit der sozialen Offenbarung der Bedürftigkeit.
Meine Damen und Herren, dann aber habe ich, haben wir, haben die Studenten und Schüler feststellen müssen, daß dieses Gesetz von 1971, das als soziales Gesetz in politischen Auseinandersetzungen durchgesetzt und verabschiedet worden ist, ausgehöhlt worden ist, zunächst bis zur Novelle des Jahres 1981, die als die Siebte Novelle hier auf der Tagesordnung steht. Heute, im Jahre 1983, liegt mit der bisher letzten Neufassung vom Juni dieses Jahres eine wirkliche Neufassung vor, in der die andere, die gewendete politische Zielsetzung deutlich wird. Der Bundeskanzler hat es gesagt: Auf Leistungseliten können und dürfen wir nicht verzichten. Die Neufassung des BAföG verfolgt dieses Ziel konsequent und ohne Skrupel vor den sozialen, politischen und ökonomischen Folgen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Verehrte Frau Kollegin, dieses Gesetz ist — wenn wir hier schon in forstwirtschaftlichen Begriffen reden wollen — kein Kahlschlag. Dieses Gesetz ist ein Ausleseverfahren

(Sehr gut! bei der SPD)

zur Herstellung und Entwicklung der vom Bundeskanzler hervorgehobenen Elite.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

„Skrupellos" habe ich gesagt, und mir scheint, daß unsere heutige Elite auch nicht allzu viele Skrupel zu kennen scheint.

(Daweke [CDU/CSU]: Sie gehören als Professor doch auch zur Leistungselite.)

— Das wage ich zu bezweifeln, daß der Professor

(Lachen bei der CDU/CSU)

— hören Sie doch erst einmal zu, wenn ich Ihnen etwas antworten soll — unbedingt eine andere soziale Position haben muß

(Daweke [CDU/CSU]: Wissenschaftliche Elite!)

als ein Meister, ein Handwerker, der auch seine Ausbildung gemacht, gelernt und gearbeitet hat.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Das können Sie mir abnehmen. Aber Sie brauchen nicht weiter zu fragen.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Wo liegt die Begründung?)

— Die Begründung für die besondere Bezahlung und den besonderen Sozialstatus für Professoren, den ja die Bundesregierung fordert, werde ich nicht geben, sondern den wird die Bundesregierung zu geben haben.
Ich hoffe allerdings, daß der Bundeskanzler, als er davon sprach, nicht solche Eliten gemeint hat, die so aussehen, wie es uns gestern der Minister für Jugend, Familie und Gesundheit hier mit seiner Äußerung über den Pazifismus der 30er Jahre vorgeführt hat,

(Zuruf von der CDU/CSU: Zur Sache!)

die weder qualifiziert noch besonders überdacht war.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich greife, um etwas näher auf das BAföG einzugehen, drei Bestimmungen dieses Gesetzes heraus.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wahllos!)

— Ich greife sie nicht wahllos heraus.
Erstens nenne ich die Streichung wesentlicher Leistungen im Schüler-BAföG. Es hat niemand bestritten, daß das gemacht wird. Es sollen in diesem Jahr 200 Millionen DM und im nächsten Jahr 600 Millionen DM sein. Diese Streichungen sind davon begleitet, daß die sozialen Verpflichtungen des BAföG aufgelöst werden. Den Ländern wird die Förderung mit dem Hinweis überlassen — ich zitiere aus der Regierungserklärung —:
Wer sich durch gute Leistungen auszeichnet und aus einer einkommensschwachen Familie stammt, dem muß auch künftig geholfen werden.
„Geholfen" heißt Almosen statt Recht.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Was das Stichwort „Leistungen" betrifft, so will ich hier nur auf die Problematik der Leistungsbewertung hinweisen. Die Möglichkeit und Fähigkeit, innerhalb des bundesdeutschen Schulsystems Leistungen zu erbringen, ist bereits von der sozialen Herkunft der Schüler stark beeinflußt. Die bildungspolitische Selektion, die hier angezielt wird,



Dr. Jannsen
verstärkt die soziale Teilung in Unten und Oben, in zwei Gruppen innerhalb dieser Gesellschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Ich glaube, das ist es, was angezielt wird.

Zweitens komme ich zu der Umstellung auf volles Darlehen bei den Studenten. Es ist, gelinde gesagt, eine Unverfrorenheit, junge Menschen dazu zu zwingen, bewußt und gezielt mehrere Jahre ihres Lebens auf Pump zu leben.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Weisen diese nämlich diese Zumutung zurück, so werden sie ihren Beruf faktisch nicht an einer Hochschule erlernen können; denn arbeiten, um das Studium zu finanzieren, können sie auch nicht mehr. Wo kämen denn die Arbeitsplätze plötzlich alle her!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und wieder trifft die Maßnahme diejenigen, die sowieso schon Schwierigkeiten haben, eine Ausbildung zu bezahlen.
Da wird behauptet, die Leistungen des gesamten BAföG würden nicht gekürzt, auch nicht — ich greife das noch einmal auf — für Schüler. Dazu möchte ich darauf hinweisen, daß in § 15 Abs. 2 festgelegt ist, daß für Schüler, besonders für diejenigen, die sich auf dem zweiten Bildungsweg befinden, ab 1984 etwa der Monat August gestrichen wird.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das sind immerhin 9 % der Förderung. Eine Kürzung um 9 % wagt die Bundesregierung nicht einmal dem öffentlichen Dienst anzubieten.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Die perfideste Regelung allerdings, meine Damen und Herren, ist der dritte Punkt, den ich hier ansprechen will: der Teilerlaß der Darlehensrückzahlung. § 18b belohnt geradezu den Konkurrenzkampf aller gegen alle, das Strebertum, die Anpassung an vorgegebene und geheime Normen,

(Sehr richtig! bei der SPD)

und zwar an Normen, die noch niemand kennen kann, wenn er anfängt, zu studieren, weil sie sich aus einer Gaußschen Verteilung des Notenschnitts am Jahresende seines Examens ergeben. Man möge sich einmal vorstellen, was da mit den jungen Menschen gemacht wird!

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das, was auf der Strecke bleibt, meine Damen und Herren, sind Kreativität, Phantasie und Selbständigkeit. Das werden wir nur noch dann bei Studenten finden, wenn sie § 18, nämlich die Rückzahlung des BAföG, nicht zu beachten brauchen und nicht beachten wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001403200
Herr Dr. Jannsen, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Daweke anzunehmen?

Dr. Gert Jannsen (GRÜNE):
Rede ID: ID1001403300
Ja, bitte sehr.

Klaus Daweke (CDU):
Rede ID: ID1001403400
Herr Professor Dr. Jannsen, da Sie in ihrer Eigenschaft als Professor schon vorher, bevor Sie in den Bundestag gewählt worden sind, Noten gegeben haben, möchte ich Sie fragen: Wie haben Sie denn diese Art der Benotung der Studenten bisher empfunden?

Dr. Gert Jannsen (GRÜNE):
Rede ID: ID1001403500
Ich empfand und empfinde die Benotung von Studenten immer als ein ganz starkes Problem meiner wissenschaftlichen und beruflichen Tätigkeit.

(Zuruf von der CDU/CSU: Lag das an Ihnen oder an den Studenten?)

— Das liegt an der Art und Weise der Leistungsbewertung durch Noten; über die können wir diskutieren. Aber ich glaube, das ist hier nicht der richtige Ort. Ich bin aber nie verpflichtet gewesen, darüber zu urteilen, ob ein junger Mensch gezwungen ist, Schulden zu behalten, oder ob ihm die Schulden erlassen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz bürden Sie jungen Menschen, den Studenten, .die maximal 698 DM monatlich gepumpt bekommen — die Sozialhilfe beträgt in der Regel etwa 800 DM, das Studentenwerk rechnet als Versorgungssatz für Studenten 818 DM aus —, Schulden auf, die wiederum nur diejenigen werden bezahlen können, die hinterher auch wirklich einen Beruf ergreifen dürfen. Die, die aber nichts verdienen, die arbeitslos bleiben, bleiben auf ihren Schulden sitzen.

(Rossmanith [CDU/CSU]: Die zahlen nichts zurück!)

— Die zahlen in dem Moment, in dem sie nicht arbeiten, nicht zurück.

(Rossmanith [CDU/CSU]: Lesen!)

Aber wenn sie Arbeit finden, werden sie auch zurückzahlen müssen;

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das muß doch der Handwerksmeister auch! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch normal!)

sie bleiben auf ihren Schulden sitzen.

(Abg. Daweke [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Ich möchte keine Zwischenfrage mehr annehmen. — Das sind wiederum diejenigen, die sowieso schlechter dran sind.
Die auf diese Art und Weise erzeugte sogenannte Elite ist angepaßt, ist aber auch fein heraus. Aber — das sollten wir nicht vergessen — sie ist immer noch weniger fein heraus als die Elite, die gar keine Förderung brauchte. Denn diejenigen, die keine Förderung brauchten, sind von all diesen Dingen unbetroffen. Sie können leben, wie sie wollen. Sie können, meinetwegen, auf Kosten ihrer Eltern studieren, wie es ihnen Spaß macht, und sind von dieser ganzen Auseinandersetzung nicht betroffen. Sie werden die wahren Eliten sein, die die „offenen Eliten" bilden, von denen der Bundeskanzler in seiner



Dr. Jannsen
Regierungserklärung sprach. Damit wird sich das, was ich eingangs sagte, nämlich die soziale Diskriminierung von geförderten Studenten, bis in weitere Jahre — vielleicht sogar Jahrzehnte — fortsetzen, wenn es bei dieser Situation bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Noch ein Letztes lassen Sie mich sagen: Die so oft zur Begründung angeführte Behauptung — auch heute hier wieder — der finanziellen Entlastung ergibt sich doch nur aus den Streichungen beim Schüler-BAföG in Höhe von — ich habe es vorhin bereits gesagt — 200 Millionen DM in diesem Jahr und 600 Millionen DM im Jahre 1984. Das sind weniger als drei Promille des Bundeshaushalts des nächsten Jahres. Ob dies allerdings die sozialen Folgen, die eine solche Regelung verursacht, rechtfertigt, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Die Rückzahlung der Darlehen für Studenten und damit die Einnahmen werden frühestens in fünf bis sieben Jahren anfallen und damit den Bundeshaushalt entlasten können, wenn der notwendige Aufwand an Verwaltung zur Rückforderung und Eintreibung dieser Darlehen die dann erreichbare, zurückfließende Summe nicht übersteigt. Das ist nicht geklärt; ich wage dazu keine Aussage.
Meine Damen und Herren, hier wurde bereits im Dezember des letzten Jahres eine bildungspolitische Grundsatzentscheidung getroffen, die der Selektion, der Hierarchie, der Konkurrenz Vorrang vor Solidarität, Kooperation und Gleichberechtigung gibt. Die SPD beantragt daher die Wiederherstellung eines Zustandes, den sie selber noch geschaffen hat. Das ist erstens ihr gutes Recht, zweitens aber grundsätzlich immer dann geboten, wenn der bisherige oder der vorherige Zustand besser war als der jetzige ist und der zu befürchtende zukünftige sein wird. Deswegen empfehle ich und empfehlen wir als Fraktion, den Antrag der SPD- Fraktion heute anzunehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001403600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Neuhausen.

Friedrich Neuhausen (FDP):
Rede ID: ID1001403700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in den letzten Jahren nie eine reine Freude gewesen, über BAföG zu sprechen, und das gilt zur Zeit in ganz besonderem Maße. Das gilt auch hinsichtlich der Notwendigkeit, heute über den Antrag der SPD-Fraktion auf Wiederherstellung des BAföG in der Fassung der Siebten Novelle zu beraten. Der, dem es darum geht, daß, wie es der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 betont hat, niemand wegen seiner sozialen Herkunft benachteiligt werden darf, der muß mit kritischer Aufmerksamkeit verfolgen, wie dieser Grundsatz erfüllt wird und welche Probleme sich auf dem Weg dorthin ergeben. Es ist nur natürlich, daß er die finanziellen Zwänge bedauern muß, die im Hinblick auf die Ausbildungsförderung ebenso wie auf vielen anderen Feldern der Politik gegenüber früheren großzügigeren Möglichkeiten zu Einschränkungen führen.
Wie sehr das gerade für einen Bildungspolitiker meiner Fraktion gilt, zeigt ein Blick in die programmatischen Aussagen der FDP und natürlich auch in die Debattenbeiträge in diesem Hause.

(Kuhlwein [SPD]: Papier ist geduldig!)

Daß ein Spannungsverhältnis zwischen dem Erwünschten und dem Möglichen besteht, zwischen den Zielvorstellungen und den finanziellen Rahmenbedingungen, ist keine allzu neue Erfahrung. Die Wahrnehmung des Spannungsverhältnisses gebietet einerseits die Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen, entbindet aber andererseits nicht von der Aufgabe, diese beiden Pole einander näherzubringen, und sie bedeutet auch keinen Abschied von den programmatischen Überzeugungen.
Daß die Opposition einen Antrag auf Wiederherstellung der früheren Fassung des BAföG vorlegt, ist ihr gutes Recht, aber auch die Opposition wird zugeben müssen, daß es jede Opposition leicht hat, bei kostenwirksamen Gesetzen schöne und in der Zielsetzung durchaus sympathische Anträge zu stellen, die alles Wünschenswerte enthalten und über deren Finanzierung sich die jeweilige Regierung gefälligst den Kopf zu zerbrechen hat.

(Kuhlwein [SPD]: Wünschenswert wäre viel mehr!)

Ich verkenne nicht, daß der Antrag Fragmente einer Finanzierungshilfe enthält, die aber nicht ausreichen.

(Beifall bei der FDP)

Eine frühere Opposition hat es ähnlich gemacht. Gerade im Hinblick auf BAföG gab es anläßlich von Anpassungsnovellen Anträge zur Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen. Einmal — ich sage das in aller Freundschaft — war die Rede von einem Steckrübenwinter für BAföG-Geförderte. Heute kritisiert die SPD die Umstellung der Studentenförderung auf Darlehen. Ich bin mir nicht sicher, ob die SPD vor einigen Jahren nicht genau dies beschlossen hätte, wenn sie allein, ohne die FDP, hätte entscheiden können.

(Beifall bei der FDP)

Ich sage das nicht aus polemischen Gründen, Herr Kuhlwein, ich sage das, weil es meine Überzeugung ist, daß sich in diesem Hin und Her ein Hinweis darauf verbirgt, daß in Wirklichkeit zwischen den Parteien dieses Hauses ein Konsens in diesen zentralen Fragen der Bildungspolitik möglich und im Interesse der jungen Menschen auch notwendig ist, ein Konsens, der aber leider unter einem Wust von taktischen Erwägungen, regierungstaktischen, oppositionstaktischen Erwägungen und Polemiken versteckt ist und ausgegraben werden müßte.
Die Formulierungen im Antrag der SPD — das wurde hier schon gesagt — sind dem Bemühen um einen Konsens nicht förderlich. Die Behauptung, daß die Öffnung des Bildungswesens zurückgenommen und die Chancengleichheit im Bildungswesen



Neuhausen
beseitigt werde, verengt doch diese beiden Begriffe auf eine ausschließliche Abhängigkeit von BAföG, so wie es formuliert ist. In Wirklichkeit umfassen diese Begriffe eine Fülle von sehr verschiedenen Maßnahmen und Problemfeldern, bis tief in den pädagogischen Bereich hinein, in die Stärkung des Bildungsbewußtseins, in die Bemühungen um die Überwindung von Milieu- und Sprachschwellen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Sie umfaßt methodischdidaktische, curricular-inhaitliche Fragen, selbstverständlich auch soziale Probleme, die durch finanzielle Förderung erleichtert werden müssen. Aber es wäre eine erschreckende Bilanz von zwei Jahrzehnten Bildungsdiskussion, wenn die Öffnung des Bildungswesens und Chancengleichheit ausschließlich auf die finanziellen Aspekte der Einzelförderung, so wichtig sie sind, bezogen werden müßten, wie es der Wortlaut des Antrags erscheinen läßt.

(Beifall bei der FDP — Kuhlwein [SPD]: Jetzt sind Sie wieder ein richtiger Neoliberaler!)

— Lieber Herr Kuhlwein, das ist natürlich nicht der Fall. Das glauben die Kollegen nicht, und das glauben Sie auch nicht.

(Kuhlwein [SPD]: Lesen Sie doch einmal nach, was Sie früher gesagt haben!)

— Lesen Sie noch einmal nach, was ich hier sage. — Das glauben Sie selber nämlich auch nicht. Sie wissen genau, daß das Offenhalten des Bildungswesens z. B. auch die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Schul- und Studienplätzen umfaßt. Wir versichern einander doch Tag für Tag, daß wir uns alle nachdrücklich für das Offenhalten des Bildungssystems einschließlich der Hochschulen einsetzen, nicht nur angesichts der besonderen Probleme der geburtenstarken Jahrgänge, sondern auch zur Sicherung der Freiheit der Bildungs- und Lebenswege für die jungen Menschen.
Es kann überhaupt keine Rede davon sein, daß die FDP, wie ich Ihren Ausführungen und Zurufen entnehme — ich beziehe mich jetzt auf eine Meldung im Sozialdemokratischen Pressedienst —, „auf die Tradition bildungsfeindlicher Kampagnen" eingeschwenkt sei. Der Bildungsreform der letzten 15 Jahre folge also auch mit Unterstützung der FDP eine Trendwende nach rückwärts in die neokonservative und restaurative Drei-Klassen-Gesellschaft, sagte dort Herr Dr. Vogel. Ich weiß wirklich nicht, was das soll. Ich frage mich in unserem Zusammenhang, wer denn eigentlich auch an der Regierung war, als das Auslaufen der Förderung für die Schüler in den zehnten Klassen berufsbildender Schulen beschlossen und bestätigt wurde.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, auch darin zeigt sich, daß in den Zielen mehr Konsens vorhanden ist, als es den Anschein hat. Ich sage das trotzdem und gerade deshalb. Aber dieser bildungspolitische Konsens kann natürlich nicht nach Wunschlisten erarbeitet werden, sondern er muß die wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Diese Rahmenbedingungen sind eben nicht so, daß wir alles — in diesem Falle mit Einschränkungen — gut Begründete und Wünschenswerte realisieren können, sondern nur das, was in der gegenwärtigen Situation zwingend notwendig ist und finanzierbar bleiben muß. Verhielten wir uns anders, meine Damen und Herren, so würden wir keinen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten, sondern die Voraussetzungen gefährden, die die Finanzierung des gesamten Bildungssystems auch in der Zukunft sichern sollen.
Meine Damen und Herren, es besteht im Grunde ein überparteilicher Konsens darüber, daß im Ausbildungsförderungsbereich eine wie auch immer geartete Neuordnung erfolgen muß. Dies ist in der Entschließung des Deutschen Bundestages auch deutlich gemacht worden. Wir haben diesen Entschließungsantrag nicht zu den Akten gelegt. Die darin von der Bundesregierung erbetenen Berichte werden uns beschäftigen, so wie uns die darin aufgeworfenen Fragen ständig beschäftigen. So sehr wir uns der schon mehrfach erwähnten Rahmenbedingungen bewußt sind, so wichtig ist für uns die Frage, ob sich oft geäußerte Befürchtungen, die ja wirklich berechtigt sind, zu bestätigen drohen oder ob sie sich nicht bestätigen, ob und wie sich der, glaube ich, von jedem hier im Hause geteilte Grundsatz sichern läßt, daß die Bildungs- und Berufschancen junger Menschen nicht nach der finanziellen und sozialen Situation ihrer Eltern unterschiedlich verteilt werden.

(Kuhlwein [SPD]: Das teilt eben nicht jeder!)

Ich spreche von Zielen, denn trotz aller Differenzen in Einzelfragen und in Nuancen gehe ich jetzt einmal davon aus, daß niemand eine Auslese nach sozialer Herkunft will. Auch darin stimmen wir eigentlich alle überein.

(Zurufe von der SPD)

Interesse, Eignung und Leistung und auch Begabung der jungen Menschen sollen über den Bildungsweg entscheiden. Die Begabung jedoch — jeder, der darüber nachdenkt, sieht es —, sich die richtigen Eltern ausgesucht zu haben, erscheint mir allerdings problematisch.
Meine Damen und Herren, der erste Punkt des Entschließungsantrages des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 1982 fordert die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen mit den Ländern darauf hinzuwirken, daß Familien mit nicht ausreichendem Einkommen bundeseinheitlich die notwendige Förderung erhalten, damit ihre Kinder den ihrer Begabung entsprechenden Schulabschluß erreichen können. Über die Ergebnisse dieser Verhandlungen soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten. Soweit wir das heute überblicken können, bahnen sich in einzelnen Ländern Regelungen an, die sich des Problems in unterschiedlicher Weise annehmen. Wir verhehlen nicht unsere Besorgnis, daß diese Regelungen den im Entschließungsantrag geäußerten Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Förderung nicht befriedigend entsprechen könnten. Ich will das hier nicht vertiefen und auch keine Beurteilung vorweg vor-



Neuhausen
nehmen, Besorgnisse sind aber dazu da, wiederlegt zu werden. Eine unübersichtliche Zersplitterung würde der Sache nach unserer Meinung nicht dienen.
Daher bitten wir die Bundesregierung auch heute, insbesondere den durch den Entschließungsantrag angeforderten Bericht zu diesem Punkt schnellstmöglich vorzulegen. Er bietet eine Voraussetzung dafür, uns mit dem Thema weiter zu beschäftigen, möglichst ohne öffentliche Effekthascherei, sondern im wohlverstandenen Interesse der Sache.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Kuhlwein [SPD]: Wie lange wollen wir uns damit beschäftigen?)

Es ist kein Geheimnis und bedeutet auch keine Störung des Koalitionsfriedens, wenn sich diese Beschäftigung für meine Freunde und mich vor dem Hintergrund unserer bildungspolitischen Vorstellungen bewegt. Dafür ist auch der in dem Entschließungsantrag erwähnte Wunsch nach bundeseinheitlicher Förderung wichtig.

(Zustimmung bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)

Aber auch der Zusammenhang mit dem im Entschließungsantrag ebenfalls erwähnten Familienlastenausgleich wird für uns von Belang bleiben.

(Zustimmung bei der SPD)

Die Beurteilung der Möglichkeiten bleibt heute offen. Aber Nachdenken schadet nie. Mindestens darin muß sich unsere bleibende Verantwortung für diesen Teil der Bildungspolitik ausdrücken.

(Lachen bei der SPD)

— Und wenn da nur gelacht wird, darf ich nur an die vielen Fälle erinnern, in denen wir früher gemeinsam durch Nachdenken Probleme zu lösen versucht haben. Manchmal ist es gelungen, manchmal nicht. So ist das Leben.

(Zuruf des Abg. Kuhlwein [SPD])

— Herr Kuhlwein, da nützt auch keine Aufregung etwas.
Meine Damen und Herren, mit der vom Ältestenrat vorgeschlagenen Überweisung des Antrags an die Ausschüsse sind wir einverstanden. Hier kann man diskutieren. In einer heute hier durchgeführten Abstimmung in der Sache müßten wir den Antrag aus den Gründen, die ich erwähnt habe, ablehnen. Im Interesse der Sache gebe ich der SPD-Fraktion anheim, diese Frage erneut zu überdenken.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001403800
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Pfeifer.

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001403900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier nicht noch einmal im einzelnen die Gründe darlegen, die im vergangenen Herbst die Bundesregierung veranlaßt haben, dem Parlament eine Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorzuschlagen. Ich halte es für entscheidend, daß wir diese Änderung vor der Wahl vorgenommen haben, so daß im Wahlkampf Gelegenheit bestand, dies im einzelnen zu erörtern. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, daß es sehr viel weiterführt, wenn wir diese Diskussion, die wir im Wahlkampf geführt haben, jetzt hier in extenso fortsetzen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Tatsache ist, daß die Parole „Keine Stimme den BAföG-Streichern" nicht gezogen hat. Meine Damen und Herren, ich führe das in erster Linie darauf zurück, daß das Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung, wie Sie sie jetzt wiederherstellen wollen, in den letzten Jahren eben in einem erheblichen Umfange in der Bevölkerung an Akzeptanz verloren hat.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Durch wen?)

Unsere Politik trägt dazu bei, daß die Ausbildungsförderung wieder an Akzeptanz gewinnt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Widerspruch bei der SPD)

Das zweite, was ich sagen möchte, ist: Ich habe Verständnis dafür, daß die SPD vor dem Hintergrund der Aussagen, die sie im Wahlkampf getroffen hat, jetzt einen solchen Antrag stellt, den ich im übrigen genauso qualifiziere, wie das die Frau Kollegin Rönsch getan hat.
Ich möchte Sie bitten, nochmals zu überlegen, welche Konsequenzen dieser Antrag, wenn man ihm hier folgte, auch für andere Bereiche der Bildungsfinanzierung hätte. Darauf möchte ich Sie noch einmal besonders hinweisen: Jedem von uns ist wohl bewußt, daß es angesichts der unabweisbaren Einsparungsnotwendigkeiten in den nächsten Jahren darauf ankommen wird, auch im Gesamtbereich der Bildungspolitik die Ausgaben auf das absolut Vorrangige zu konzentrieren. Für uns sind das beispielsweise Lehrlingsplätze, vor allem Lehrlingsplätze für benachteiligte Jugendliche, wofür wir die Mittel des Bundes, verglichen mit dem Haushaltsansatz 1982, in diesem Jahr fast verdoppelt haben. Für uns ist das die überbetriebliche Ausbildung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Für uns ist das die Grundlagenforschung, die sich im internationalen Vergleich behaupten können soll. Für uns ist das der Ausbau der Universitäten und der Studienkapazitäten, damit die Hochschulen offengehalten werden können und nicht eine Verschärfung des Numerus clausus mit allen negativen Folgen, auch auf das Gymnasium beispielsweise, eintreten muß.
Dazu möchte ich Sie hier auf folgendes aufmerksam machen. Die vorige Bundesregierung hat uns 1980 eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, in der jährliche Abstriche von 50 Millionen DM vorgesehen waren und damit ein Absinken der Hochschulbaumitttel auf 580 Millionen DM in diesem Jahr. Nicht ein einziger Neubau im Hochschulbereich, der nach 1981 begonnen wurde, ist von der Bundesregierung mitfinanziert worden, wie es im



Parl. Staatssekretär Pfeifer Hochschulbauförderungsgesetz vorgesehen ist. Die Folge war, daß eine ganze Reihe von Ländern im vergangenen Herbst neue absolute Numerus-clausus-Schranken verlangt hat. Wenn wir uns nicht darangemacht hätten, die Mittel für den Ausbau der Hochschulen massiv nach oben zu korrigieren und die Stabilisierung des Hochschulbaus einzuleiten, wären ab dem kommenden Wintersemester die Hochschulen Stück für Stück wieder geschlossen worden. Dies und nicht die BAföG-Umstellung hätte dann wirklich zu einer Entwicklung geführt, in der die Abiturienten verstärkt in die Ausbildungsplätze im beruflichen Bildungsbereich hineingedrängt hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Alles, meine Damen und Herren, was wir in den letzten Monaten stabilisiert haben, würde aber sofort wieder in Frage gestellt und gefährdet werden, wenn man dem vorliegenden Antrag folgte. Denn dieser Antrag hat — darauf muß ich aufmerksam machen — erhebliche finanzielle Konsequenzen. Er würde bewirken, daß die Mittel für das BAföG von insgesamt 2,4 Milliarden DM im Jahre 1984 auf ca. 4,5 Milliarden DM im Jahre 1989 ansteigen. Das sind 2,1 Milliarden DM mehr. Damit würde der vorliegende Antrag Mittel zur Finanzierung des BAföG binden, die wir dringend an anderer Stelle brauchen, wenn wir die Berufs- und die Bildungschancen der jungen Generation verbessern wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Da bitte ich doch zu überlegen, ob Sie vor diesem Hintergrund mit Ihrem Antrag die richtigen Prioritäten setzen. Ich bin der Meinung, Sie tun das nicht.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001404000
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weisskirchen zu?

Gert Weisskirchen (SPD):
Rede ID: ID1001404100
Herr Staatssekretär Pfeifer, verstehe ich, nachdem Ihre Kollegin aus der CDU-Fraktion signalisiert hat, wir könnten im Ausschuß über diesen Antrag noch einmal diskutieren, Ihre Einlassung jetzt richtig so, daß Sie nicht bereit sind, im Ausschuß darüber zu diskutieren?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001404200
Ich bitte Sie, meine Einlassung so zu verstehen, daß ich das Parlament bitten möchte, diesem Antrag, soweit er die Herstellung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der alten Fassung anstrebt, nicht zu folgen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie die Umstellung der Studentenförderung auf Darlehensbasis wieder rückgängig machen wollen.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001404300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuhlwein zuzulassen?

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1001404400
Herr Staatssekretär, darf man Ihre Antwort auf die Frage des Kollegen Weisskirchen so verstehen, daß Sie in den Ausschußberatungen unter Umständen einer Änderung des Antrags zustimmen würden, wenn in jedem Fall eine bundeseinheitliche Regelung — durch Bundesgesetz — festgelegt würde?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001404500
Herr Kollege Kuhlwein, in dem Antrag sind einige Elemente enthalten — sie beziehen sich z. B. auf die Berechnung von Einkommensgrenzen —, die diskutabel sind. Aber wenn Sie das diskutieren wollen, muß ich Ihnen zweierlei sagen.
Erstens. Warum haben Sie das nicht in den zurückliegenden Jahren, als es um die Akzeptanz des Ausbildungsförderungsgesetzes gegangen ist, schon getan? Damals hätte es wirklich noch etwas bewirkt.
Zweitens müssen Sie natürlich auch die Schwierigkeiten verstehen, die wir haben angesichts der Einwendungen mancher Länder, auch sozialdemokratisch regierter Länder, beispielsweise bei der Neuberechnung der Einkommensgrenzen für die Landwirte. Aber bitte schön, das sind Fragen, die man erörtern kann. Nicht erörtern kann man in meinen Augen die Rückkehr zum BAföG in der alten Fassung, wie es der Schwerpunkt Ihres Antrags ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun lassen Sie mich mit dem fortfahren, was ich soeben gesagt habe. Überhaupt nicht verstehen kann ich, daß Sie die Umstellung der Studentenförderung auf Darlehensbasis rückgängig machen wollen. Die Regierung und, ich meine, auch das Parlament haben die Pflicht, Ausbildungsförderung nicht nur für die jetzige studentische Generation sicherzustellen, sondern die Ausbildungsförderung auch für die nächste studentische Generation zu sichern. Vor dem Hintergrund der Finanzentwicklung, die j a in erheblichem Umfang von der vorherigen Regierung zu verantworten ist und die uns zwingt, uns jetzt auf das Wesentliche zu konzentrieren — ich habe das ausgeführt —, ist es doch richtig, wenn wir sagen, daß derjenige, der heute Ausbildungsförderung erhält, die aus Steuermitteln finanziert wird, der mit dieser Ausbildungsförderung ein Studium abschließen kann, dem nach diesem Studium der berufliche Einstieg gelungen ist und der dann als Naturwissenschaftler, als Diplom-Ingenieur, als Rechtsanwalt, als Akademiker, als Arzt oder als Zahnarzt über ein ordentliches Einkommen verfügt, die Ausbildungsförderung zurückzahlt, damit auch die nächste studentische Generation Ausbildungsförderung erhalten kann.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001404600
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001404700
Bitte schön, Frau Kollegin.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID1001404800
Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär; ich dachte, Ihr Gedanke sei



Frau Dr. Hamm-Brücher
jetzt formuliert. Ich bitte um Entschuldigung. Darf ich im Anschluß an die Frage des Herrn Kollegen Kuhlwein auf sein Anliegen in Form einer weiteren Frage zurückkommen? Ist es nicht entscheidend notwendig, Herr Staatssekretär, im zuständigen Ausschuß über das politische Grundproblem ausführlich zu reden, was geschehen muß, damit die gesamtstaatliche Verantwortung, die der Bund j a für die Gleichheit der Lebenschancen hat, durch den Abbau der BAföG-Finanzierung nicht rückläufig ist und wir nicht in die Kleinstaaterei von einst zurückfallen? Das ist doch das vorrangige Problem. Stimmen Sie da mit mir überein?

(Beifall bei der SPD)


Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001404900
Frau Kollegin Hamm-Brücher, es gibt ohnehin eine Gelegenheit, hier im Parlament und, wenn man will, auch in den Parlamentsausschüssen über diesen Punkt zu sprechen, wenn wir den Bericht, den Herr Kollege Neuhausen genannt hat, dem Parlament erstatten. Auf diesen Punkt komme ich gleich zurück.
Ich möchte noch mal sagen, daß es in meinen Augen ein Gebot der Solidarität zwischen den Generationen ist, daß wir an dieser Umstellung auf Darlehensbasis festhalten.
Darf ich auch an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen: Wenn ein Handwerksgeselle sich zum Meister weiterbildet und dafür öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, dann nimmt er sie doch als Darlehen auf. Wenn jemand als junger Mensch, der über die berufliche Bildung gegangen ist, eine selbständige Existenz gründet, dann ist es normal, daß er dafür ein Darlehen aufnimmt, das in den Konditionen wesentlich ungünstiger ist als die Darlehen, die wir hier vorgesehen haben. Und wenn das Darlehensprinzip für Nichtakademiker gilt, dann kann es doch für die Akademiker nicht so falsch sein, wie Sie es immer darstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich bitte Sie, auch an der im Herbst 1982 getroffenen Regelung des Schüler-BAföG festzuhalten. Diese Regelung konzentriert die Schülerförderung auf die mit besonders hohen Kosten belasteten Auszubildenden, also auf auswärts untergebrachte Schüler und auf Auszubildende an Abendschulen und an Kollegs. Das hat meines Erachtens schon deshalb eine gewisse Logik, weil man in der Regel davon ausgehen kann, daß eine Familie, die ihre zu Hause wohnenden Kinder bis zum Ende der 10. Klasse des Gymnasiums führen konnte, in der Lage ist, noch die 11., 12. und 13. Klasse zu finanzieren. Sie dürfen nämlich nicht übersehen, daß diese Familien, beispielsweise eine Familie mit einem Netto-Einkommen von monatlich 1 500 DM und zwei Schulkindern, von denen sich eines im 11., 12. oder 13. Schuljahr befindet, allein durch direkte und indirekte staatliche Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs, also durch Kindergeld, Ausbildungsfreibetrag, Wohngeld usw., eine Steigerung des verfügbaren Netto-Einkommens von ca. 3 500 DM im Jahr erhalten. Dabei sind eine ganze Reihe von weiteren Leistungen wie beispielsweise Lernmittelfreiheit, Zuschüsse zu den Schülerfahrkosten gar nicht berücksichtigt.
Ich bin deswegen der Meinung, daß man, wenn man überhaupt über das Thema Ausbildungsförderung in der Zukunft diskutiert — und da bin ich dankbar, daß diese Diskussion in den Ländern so geführt wird —, doch auch diese ganzen Leistungen nach dem Familienlastenausgleich mit sehen muß; ganz abgesehen davon habe ich es nie als eine gute Regelung angesehen, wenn auf der gleichen Schulbank zwei Schüler gesessen haben, von denen der eine, weil seine Eltern knapp unter der Einkommensgrenze lagen, einen Anspruch auf Förderung hatte, die auf sein eigenes Konto gegangen ist, so daß er damit oft über erhebliche Beträge verfügen konnte, die sein Klassenkamerad auf der Bank nebenan nicht zur Verfügung hatte, obwohl seine Eltern nur knapp über der Einkommensgrenze gewesen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001405000
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogelsang?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001405100
Bitte sehr, Herr Kollege Vogelsang.

Kurt Vogelsang (SPD):
Rede ID: ID1001405200
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Ausführungen zum Familienlastenausgleich so verstehen, daß die Bundesregierung diesen Familienlastenausgleich so, wie er jetzt besteht, als abgeschlossen ansieht?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001405300
Nein. Dazu ist in der Regierungserklärung deutlich etwas gesagt worden. Es ist auch so, daß in dem Beschluß, den der Bundestag im Dezember des letzten Jahres gefaßt hat — Herr Kollege Neuhausen hat darauf hingewiesen —, bewußt dieser Zusammenhang auch zum Familienlastenausgleich wiederhergestellt worden ist. Ich finde, das sind konstruktivere Ansätze für die Zukunft als der Antrag, den Sie heute vorgelegt haben.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID1001405400
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001405500
Aber darf ich vorschlagen, daß es dann die letzte ist, weil ich sonst mit der Zeit zu sehr überziehe. — Bitte schön.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1001405600
Herr Staatssekretär, ich möchte auf Ihr Zahlenbeispiel zurückkommen. Glauben Sie denn, daß eine Familie mit einem Monatseinkommen von 1 800 DM zwei Kinder zum Gymnasium schicken kann?

Anton Pfeifer (CDU):
Rede ID: ID1001405700
Ja, meine Damen und Herren, darf ich dazu noch einmal auf eine Argumentation zurückkommen: Bei einer Familie,



Parl. Staatssekretär Pfeifer
die ein zu Hause wohnendes Kind bis zur 10. Klasse des Gymnasiums geführt hat, kann man doch in der Regel davon ausgehen, daß das auch in der 11., 12. und 13. Klasse noch möglich ist.

(Zurufe von der SPD)

Ich verkenne nicht, daß es trotzdem auch in Zukunft Fälle gibt, in denen Familien mit begabten Kindern auf Ausbildungsförderung während der Schulzeit angewiesen sind. Hier sind wir aber der Meinung, daß es möglich ist — und dafür bin ich dankbar, daß die Länder das aufgegriffen haben —, daß die Länder diese Ausbildungsförderung durch ergänzende gesetzliche Regelungen sicherstellen. Ich halte es ausdrücklich auch für richtig — um das zum Ausdruck zu bringen —, wenn die Länder diese Förderung in erster Linie auf begabte Schüler, auf begabte Kinder konzentrieren.
Natürlich, Herr Kollege Neuhausen, es ist richtig: diese Regelungen sind in der Tat oft unterschiedlich. Aber diese Unterschiede beruhen in einem nicht geringen Umfang z. B. auch auf unterschiedlichen schulischen Angeboten in den einzelnen Ländern. Es gibt Länder, die dem Berufsgrundschuljahr in einer flächendeckenden Form eine besondere Bedeutung beimessen. Daß diese andere Förderungsschwerpunkte setzen als Länder, die z. B. mehr das kooperative Berufsgrundbildungsjahr in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen, ist vernünftig. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, daß man sich hier nicht auf den Standpunkt stellen sollte, es müsse unter allen Umständen hier alles gleich geregelt sein, zumal j a wesentliche Teile der Ausbildungsförderung schon immer unterschiedlich geregelt gewesen sind. Ich denke beispielsweise an den Ersatz von Fahrkosten für Schüler, ich denke an die Lernmittelfreiheit. Daß gerade vor diesem Hintergrund dann einzelne Länder unterschiedliche Förderungsinstrumentarien schaffen, das würde ich zunächst einmal nicht negativ bewerten.
Ich halte es für entscheidend, daß bundesweit das Ziel erreicht wird, das in der Entschließung des Bundestags vom Dezember 1978 formuliert ist, nämlich sicherzustellen, daß Familien mit nicht ausreichendem Einkommen die notwendige Förderung gewährleistet erhalten, damit ihre Kinder den ihrer Begabung entsprechenden Schulabschluß erreichen können.
Meine Damen und Herren, dieses Ziel ist bundesweit zu erreichen, wenn die SPD-regierten Länder endlich dem Beispiel der CDU-regierten Länder folgen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das hat Frau Kollegin Rönsch zum Ausdruck gebracht, und das kann ich nur unterstreichen.

(Zuruf von der SPD: Welchem Beispiel? — Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Kollege Neuhausen, den von Ihnen hier wieder angeführten und für den Herbst zugesagten Bericht werden wir dem Parlament erstatten. Wir werden uns Mühe geben, daß er zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Herbst dem Parlament vorliegt. Dann, Frau Kollegin Hamm-Brücher, gibt es j a die Möglichkeit, auch dieses noch einmal im einzelnen und, wie ich sagen möchte, dann auch im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zu besprechen, falls der heutige Antrag nicht dorthin überwiesen werden sollte.
Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen
— meine Damen und Herren, das sollte Ihnen in der SPD auch zu denken geben —, daß uns das Deutsche Studentenwerk in der vorletzten Woche einen Bericht über die Ausbildungsförderung in vergleichbaren europäischen Ländern vorgelegt hat. Dieser Bericht — so hat es der Präsident des Deutschen Studentenwerks zum Ausdruck gebracht —, hat zum Ergebnis, daß sich die Ausbildungsförderung in der Bundesrepublik Deutschland auch unter den veränderten Bedingungen im europäischen Maßstab durchaus sehen lassen kann.
Meine Damen und Herren, deswegen sollte man diese Ausbildungsförderung hier auch nicht so herabsetzen, wie das zum Teil in den letzten Wochen und vor allem im Wahlkampf geschehen ist. Für die Zukunftschancen unserer Jugend in den nächsten Jahren ist es von entscheidender Bedeutung, daß es genügend Lehrstellen gibt — ich habe das gesagt —, daß benachteiligte Jugendliche eine Ausbildungschance erhalten,

(Zurufe von der SPD)

daß eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zur Verfügung stehen, daß Hochschulen offengehalten werden, daß sich insgesamt die Chancen unserer Jugend nach der Ausbildung beim Übertritt in den Beruf und am Arbeitsmarkt verbessern.
Hierauf möchte sich die Bundesregierung auch in ihrem Bildungsetat konzentrieren. Meine Damen und Herren, deswegen möchte ich Sie bitten, daß Sie in der Sache diesen Antrag, der uns heute vorliegt, ablehnen. — Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1001405800
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001405900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Unsere Diskussion zu BAföG — ob im Wahlkampf, ob heute hier — ist schon erstaunlich. Leistungselite, Begabungsdefinitionen, Abbau von Mischfinanzierungen
— die Journalisten, die leider Gottes nicht sehr zahlreich vertreten sind, staunen, wie umfassend und gebildet wir diskutieren.

(Zuruf von der SPD)

— Man darf auch einmal über die Journalisten schimpfen.
Wir staunen, was die am nächsten Tag alles Schönes über uns schreiben. Der Bürger zu Hause wird heute abend am Fernsehgerät staunen, wenn er zwei Kinder in Ausbildung hat, und wird überhaupt nichts mehr verstehen.
Die junge Studentin und der junge Student staunen ebenfalls; dachten die beiden doch, wir würden



Frau Schmidt (Nürnberg)

nach unseren hehren Absichten, niedergelegt im Bericht der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat", wenigstens den Versuch unternehmen, uns ihrer Anliegen ernsthaft anzunehmen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Auch sie verstehen aus dieser Diskussion überhaupt nichts mehr. Ich will versuchen, das ein ganz klein bißchen verständlicher zu machen.
Die staats- und finanzpolitisch interessante Diskussion zum Abbau der Mischfinanzierung bedeutet in diesem konkreten Fall ein Hin- und Herschleben der Verantwortung zwischen Bund und Ländern.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Sie bedeutet garantiert ein „SchlAföG" in Schleswig-Holstein — das finde ich besonders hübsch —, ein „NAföG", ein „HeAföG" — das kommt nämlich garantiert auch in Hessen — und ein „BayAföG", weil viele Länder, meine sehr verehrten Kollegen, schon allein durch ihre Verfassung gezwungen sein werden, hier eine Ausbildungsförderungsregelung vorzulegen, auch wenn es gegen ihre Überzeugungen gehen wird.
Frau Kollegin Rönsch, Sie haben uns mangelnde Seriosität dieses Antrags vorgeworfen. Ich muß Ihnen sagen, daß in Ihrer Rede in diesem Punkt sehr wenig Seriosität enthalten war, als Sie den Ländern vorgeworfen haben, sie wollten die Mittel dazu nicht bereitstellen. Denn die vier SPD-regierten Länder haben am Freitag der letzten Woche im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der gleichlautend ist mit dem, über den wir heute abstimmen werden.

(Frau Rönsch [CDU/CSU]: Der ist wegen der Hessenwahl eingebracht worden!)

— Nicht wegen der Hessenwahl. Wir hätten uns gewünscht, daß dieser Antrag angenommen worden wäre, weil uns die Ausbildungsförderung viel zu ernst und viel zu wichtig ist.

(Beifall bei der SPD)

Das bedeutet selbstverständlich, daß Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen ihren Anteil an der Finanzierung mit eingebracht hätten.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Herr Rau wollte doch nicht!)

Genauso selbstverständlich ist, daß diese „SchlAföG", „NAföG", „HAföG" — und was es dann so alles geben wird — unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen haben werden. Selbstverständlich bedeutet es, daß es unterschiedliche Leistungen geben wird.
Ministerpräsident Albrecht irrte, als er im Bundesrat sagte, der Bundestag habe in seiner Entschließung vom letzten Dezember die Länder beauftragt, sich um dieses Problem zu kümmern. Nein, wir — das waren alle bis auf Sie, liebe Kollegen von den GRÜNEN — haben die Bundesregierung beauftragt, für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen. Das ist doch ein kleiner Unterschied, wie ich meine.

(Beifall bei der SPD)

So erkennt der Bundesbürger am Fernsehapparat, daß er künftig bei einem Umzug für seine Kinder nicht nur andere Schulbücher und andere Lehrpläne vorfinden wird, sondern auch eine andere Ausbildungsförderung.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Er wird sich fragen, mit welchem Recht wir von ihm laufend verlangen, er solle mehr Mobilität zeigen. Das nenne ich mangelnde Seriosität.
So müßte der Bundestag inzwischen auch staunen, was aus seinen Entschließungen von dieser Regierung so ganz rasch — indem man nur ein paar Worte ändert — gemacht wird. Frau Dr. Wilms hat in unserer letzten Ausschußsitzung davon gesprochen, die Bundesregierung habe den Auftrag, einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Ausbildungsförderung — „nach dem Kahlschlag" hat sie natürlich nicht gesagt; das ist mein Wort — nach der Streichung, der wesentlichen Reduzierung des BAföG verbessert werden könne. Aus dieser Forderung hat sie flugs einen Bericht zur Ausbildungs- und Begabtenförderung gemacht. Einen solchen Bericht wollen wir nicht. Wir wollen einen Bericht darüber, wie die Ausbildungsförderung verbessert werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Ihn will sie vorlegen, aber auf jeden Fall nach Schuljahresbeginn. Da frage ich: Wem nützt das dann noch etwas?
Wollen also kann dieser Bundestag viel, bekommen tut er etwas ganz anderes. Dazu ein paar Beispiele, damit auch alle verstehen — und wiederum vor allem Dingen die, die das zu Hause sehen und hören —, daß es sich nicht um eine akademische Diskussion handelt, sondern um Menschen; um Menschen, in deren Lebensweg wir drastisch eingegriffen haben, drastischer — der Kollege von den GRÜNEN hat das schon ausgeführt — als in allen anderen Bereichen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wenn Sie das dann nicht als Kahlschlag bezeichnen, können wir uns gerne über die Definition dessen unterhalten, was noch ein Kahlschlag ist. Ich kann Ihnen versichern: Ich habe für jedes einzelne Beispiel, das ich nenne, einen Beleg. Ich bringe nicht alle; sonst müßte ich den ganzen Tag reden, und das will ich Ihnen nicht zumuten.

(Rossmanith [CDU/CSU]: Das fällt Ihnen schwer?!)

— Das fällt mir schwer. Das stimmt, Herr Rossmanith, das gebe ich gerne zu. Jeder hat seine Fehler. Das ist aber einer der geringsten, die man haben kann.
Erstes Beispiel. Ein Berufsaufbauschüler, 23 Jahre alt, mit Hauptschulabschluß — hören Sie bitte zu; denn weil sich immer so wenige darunter



Frau Schmidt (Nürnberg)

etwas vorstellen können, ist es in meinen Augen wirklich wichtig, daß man einmal die Menschen hinter diesem BAföG sieht, die betroffen sind — und abgeschlossener Schlosserlehre, war zwei Jahre in seinem Beruf tätig. Er wurde dann arbeitslos und entschloß sich nach einem halben Jahr erfolgloser Bemühungen, wieder die Schulbank zu drücken, um mit besserer Qualifikation auch bessere Chancen zu haben. Er ist verheiratet, wohnt mit seiner Frau in einer Altbauwohnung. Seine Frau verdient als Anfangsverkäuferin 980 DM. Seine Eltern sind Rentner und wohnen in derselben Stadt wie er. Die Rente beträgt 1 300 DM im Monat.
Mit seiner Entscheidung, noch einmal in die Schule zu gehen, hat er — ich bitte, das Wort „verzichtet" jetzt nicht mißzuverstehen — auf 800 DM Arbeitslosengeld verzichtet und hat dafür 445 DM BAföG bekommen. Dieses BAföG bekommt er nun nicht mehr. Er bekommt überhaupt nichts mehr, weil er mit seinen 23 Jahren am Wohnort der Eltern in die Schule gehen kann und weil die Härteregelung wegen der „Höhe" des Einkommens der Eltern auf ihn nicht zutrifft.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das zweite Beispiel: Eine Schülerin in Klasse 12 des Gymnasiums bekam bisher 275 DM Schüler- BAföG. Sie wohnt bei ihren Eltern; Einkommen der Eltern: 1 100 DM. Damit man einmal sieht, wie die Härteregelung funktioniert bzw. nicht funktioniert: Die Schule erreicht sie mit dem Schulbus, und für den Schulweg braucht sie mit diesem Schulbus eine Stunde und zehn Minuten, wohlgemerkt: einfache Wegzeit.
Auch sie bekommt kein BAföG mehr, weil sie nämlich bei ihren Eltern wohnt und weil sie trotz des niedrigen Einkommens der Eltern nicht unter die Härteregelung fällt, und zwar mit der eigenartigen Begründung, daß sie vom Wohnort der Eltern eine geeignete Schule nicht erreichen kann. Auf gut deutsch: Der Schulweg ist zu lang. Komisch, was wir da gemacht haben!

(Zuruf von der SPD: Sie muß ausziehen!)

Wir haben es gemacht; das kann ich belegen, das kann ich Ihnen an Hand der Ausführungsbestimmungen des Landes Bayern zeigen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das dritte Beispiel: Eine junge Frau, 28 Jahre alt, wohnt ca. 30 km von Nürnberg entfernt. Sie besucht nach langjähriger Berufstätigkeit ebenfalls die Berufsaufbauschule. Bisher hat sie etwas über 500 DM Ausbildungsförderung einschließlich Mietzuschuß bekommen. Ab Herbst 1983 bekommt auch sie nichts mehr. Warum? Weil ihre Eltern in Hamburg wohnen.
Nun können Sie sicherlich mit Recht fragen: Was hat der Wohnort der Eltern, Hamburg, mit einer 28jährigen zu tun, die 30 km von Nürnberg entfernt wohnt? Aber so haben Sie hier dieses Gesetz beschlossen!

(Hört! Hört! bei der SPD)

Das haben Sie so gemacht!

(Zuruf von der CDU/CSU: Weshalb ist sie denn in Nürnberg?)

In Hamburg gibt es eine geeignete Schule. Sie wird also jetzt, mit 28 Jahren, wieder vom Wohnort ihrer Eltern abhängig.

(Zuruf von der SPD: Die geistig-moralische Wende!)

Würden die Eltern nach Kleinkleckersdorf — wobei ich nicht weiß, ob es das in der Gegend von Hamburg gibt — umziehen, würde sie vielleicht wieder Ausbildungsförderung bekommen; da sind sich die Fachleute noch nicht so ganz einig, was auch einiges über die Qualität der Änderungen, die hier vorgenommen worden sind, aussagt.
Wenn das, liebe Kollegin Rönsch, kein Kahlschlag ist, dann — ich sage es noch einmal — unterhalten wir uns über den Inhalt des Wortes „Kahlschlag". Ich sage gern auch „Streichung", wenn es Sie irgendwie beruhigt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das alles sind noch die harmlosesten Beispiele. Ich könnte Ihnen, wie gesagt, zig andere nennen. Alle diese Beispiele sind bis ins Detail belegbar, alle kann ich Ihnen zeigen, da gibt es Hunderte und Tausende. Leider haben wir Schüler und Eltern in der Größenordnung von 200 000 in diese Situation gebracht.
Es gibt keine elternunabhängige Förderung für erwachsene Schüler mehr. Der zweite Bildungsweg ist zum größten Teil abgeschafft. Das ist Kahlschlag! Alles ist vorbei, vergessen, perdu. Das kümmerliche Rest-BAföG ist nicht gerecht, und ich wage — das sage ich noch einmal — zu bezweifeln, daß das juristisch haltbar ist. Wenn ich solche Fälle bei mir in der Sprechstunde habe, werde ich den jungen Leuten raten, zu klagen, und werde notfalls die Kosten übernehmen.

(Beifall bei der SPD)

Weil ich gerade beim Stichwort „Gerechtigkeit" bin: Gerecht ist auch die Umstellung auf Volldarlehen in der Studentenförderung nicht. Wenn Sie, Herr Staatssekretär Pfeifer, und auch der Herr Ministerpräsident Albrecht das nicht verstehen, will ich Ihnen gerne helfen; denn Ihre Argumentation wird nicht etwa dadurch richtiger, daß sie immer wiederholt wird.
Erstens. Es sind überwiegend die Kinder von Lohnsteuerzahlern, die bisher unter die Förderung fielen. Das werden auch Sie nicht bestreiten.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Zweitens. Die Kinder von Nichtlohnsteuerzahlern, die wegen des hohen Einkommens ihrer Eltern kein BAföG bekommen, nehmen ebenfalls den „irre teuren Medizinstudienplatz", wie Herr Ministerpräsident Albrecht es genannt hat, in Anspruch — vielleicht sollten wir das nicht so ganz aus dem Gedächtnis verlieren —, und zwar beliebig lange



Frau Schmidt (Nürnberg)

und ohne mit Schulden ins Berufsleben starten zu müssen.

(Zuruf von der SPD: Das ist der Punkt!)

Drittens. Die bessere Einkommenssituation des künftigen Akademikers beginnt bei einem Monatseinkommen von 960 DM für den Ledigen. Da setzt die Rückzahlungspflicht ein. Vorhin ist hier so euphorisch gesagt worden, was für tolle Rückzahlungsbedingungen wir in diesem Gesetz vorfinden könnten. Hören Sie sich doch einmal an, was die Westdeutsche Rektorenkonferenz dazu sagt! Hören Sie sich doch an, daß sie das als nicht praktikabel bezeichnet, daß das Ganze zu einer Flut von Prozessen führen werde! Ich habe das in der letzten Bundestagsdebatte schon einmal ausgeführt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Dann, Herr Staatssekretär, verweisen Sie mit Recht auf die sehr gute Ausarbeitung, die eine Reihe von europäischen Ländern gemacht hat. Ich empfehle das allen zur Lektüre. Da müssen wir sagen: Bisher sahen wir nicht schlecht aus. Das bezieht sich auf den Stand 1980. Ich habe das sehr genau gelesen. Darüber können wir uns auch unterhalten. Dann müssen wir erst einmal schauen, was wir jetzt haben. Jetzt haben wir folgendes, daß wir das einzige Land in dieser Gruppe sind, das Studenten ausschließlich über Darlehen fördert. Kein anderes europäisches Land, das in dieser Untersuchung ist, macht so etwas.
Die Konsequenzen der Umstellung auf Darlehen sind deutlich. Das, was wir befürchtet haben, tritt ein. Um 58 %, den höchsten Prozentsatz, hat die Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden mit Hochschul- und Fachhochschulreife zugenommen. Der Verdrängungswettbewerb ist in vollem Gange. Wenn Sie sagen, Sie setzen andere Prioritäten, muß ich sagen, manche werden vielleicht gar nicht mehr so notwendig sein, weil Sie die Hochschulen nicht mehr in dem Umfang ausbauen müssen, weil Sie durch diese BAföG-Regelung nicht mehr so viel Studenten haben werden.
Wenn Sie sagen, daß Sie die Förderung von Behinderten als eine Priorität sehen, dann begrüßen wir das. Nur, mehr Mittel, als sie Finanzminister Lahnstein noch in unserer Regierungszeit zur Verfügung gestellt hat, haben Sie diesem Projekt auch nicht zur Verfügung gestellt.

(Beifall bei der SPD)

Dann kommt natürlich, liebe Kollegin Rönsch, wie immer der „liebe Bundeskanzler", der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt. Da sage ich Ihnen folgendes: Selbstverständlich hat er das auf der AfA-Konferenz gesagt. Nun finde ich, daß auch Bundeskanzler — damit sollten Sie ja die besten Erfahrungen haben oder auch die schlechtesten — nicht davor gefeit sind, publizistisch und plebiszitär wirkungsvolle Aussagen an geeigneter Stelle zu machen und nicht durch große Sachkenntnis in so einem Punkt zu glänzen.

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

Wir haben es bei unserem Bundeskanzler zumindest geschafft, ihm diese Sachkenntnis zu verschaffen. Wir haben es geschafft, daß er diese Meinung zurückgenommen hat. Machen Sie einmal dasselbe bei Ihrem Bundeskanzler!

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Lachen bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1001406000
Wie wollen Sie das finanzieren? Das Ganze wird mit „Erblast" garniert und mit den leeren Kassen begründet. Auch dazu ein kleines Beispiel. Nehmen wir einmal meinen „Lieblingsminister", den Herrn Generalsekretär Geißler. Bei zwei Kindern, eins davon in Ausbildung, spart er im Jahr gegenüber einem gleichviel Verdienenden ohne Kinder 1662 DM an Steuern durch Ausbildungsfreibeträge und die neu eingeführten Kinderfreibeträge. Bei einem jungen Beamten im einfachen Dienst, bei einem ungelernten Arbeiter beträgt dies null D-Mark, bei einem Facharbeiter höchstens 500 DM. Wenn wir allein für die Geißlers und natürlich auch für die Schmidts, die hier stehen, nur einen Teil dieser Steuervergünstigungen streichen würden, könnten wir BAföG beinahe finanzieren. Wenn Sie dann noch unserem Antrag folgten, Mißbräuche beim Einkommensbegriff zu beseitigen, ist die Finanzierung annähernd sichergestellt.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich meine Mißbräuche, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sie durch Werbungen, wie sie uns alle auf den Tisch geflattert sind, deutlich werden. Da haben wir solche Zettelchen bekommen, darauf steht: „Finanzieren Sie Ihr Hobby durchs Finanzamt", erster Band „Fliegen", zweiter Band „Ferienwohnungen", dritter Band „Jachten", jeder Band für 298 DM, selbstverständlich von der Steuer absetzbar. Das sage ich Ihnen und vor allen Dingen auch dem Herrn Kollegen Stücklen, dem ich das auszurichten bitte: Das sind die wahren Ausbeuter des Staates, die mitverursacht haben, daß BAföG in Mißkredit gebracht worden ist.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Das sind diejenigen, Herr Staatssekretär, die die mangelnde Akzeptanz dieses Gesetzes verursacht haben,

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

und nicht etwa angebliche Leistungsverweigerer, denen in Wirklichkeit unsere Gesellschaft die Möglichkeit, etwas zu leisten, verweigert.

(Abg. Daweke [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1001406100
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001406200
Ich kann nicht mehr. Entschuldigung, Herr Kollege. Wenn ich es noch schaffe, werde ich es Ihnen noch sagen.
Jetzt bin ich gefragt worden, warum wir denn nichts getan haben.

(Zuruf von der CDU/CSU)




Frau Schmidt (Nürnberg)

— Wollten Sie das fragen?

(Daweke [CDU/CSU]: Aber dicke!)

— Ja, wunderschön. Ich ahnte doch, daß wir noch miteinander ins Gespräch kommen.
Warum haben wir denn nichts getan? Ich sage es Ihnen ganz deutlich. Wir haben es ja versucht. Ich kann Ihnen sagen: Wir können in der Steuergesetzgebung, wie Ihnen als erfahrenem Parlamentarier wohl klar ist, allein nichts ändern. Wir haben das bedauert. Ich muß sagen, ich schäme mich manchmal, daß unsere Ansätze zeitweise nicht gerade ausreichend waren.
Dann hatten wir auch den Koalitionspartner. Der glaubte, seine Klientel unter denen suchen zu müssen, die Ferienwohnungen und Jachten und Fliegen als Hobby betreiben.

(Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie kommen auch noch dran, Herr Daweke. Keine Panik!

(Daweke [CDU/CSU]: Wo hat Herbert Wehner denn sein Haus?)

— Das wurde bei Herbert Wehner garantiert nicht über Steuervergünstigungen finanziert. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall bei der SPD)

Sie waren im Bundesrat in der Mehrheit. Da haben Sie alle unsere Ansätze, solche Schweinereien zu beseitigen — ich bezeichne das an dieser Stelle ganz deutlich als Schweinereien —, nicht zugelassen.

(Beifall bei der SPD) Deshalb haben wir nichts getan.

Meine sehr verehrten Kollegen, ich fordere Sie daher auf: Stellen Sie endlich mit uns gemeinsam Gerechtigkeit wieder her! Schaffen Sie Klarheit und Vertrauen! Erteilen Sie der Kleinstaaterei in der Bildungspolitik, in der Ausbildungsförderung eine Absage! Die Zeit drängt. Wir haben nicht sehr viel Zeit. Nachdem wir heute den Äußerungen des Herrn Staatssekretärs entnehmen konnten, daß unser Antrag in Ausschußberatungen keinerlei Chancen hätte, bin ich der Meinung: Wir sollten heute darüber abstimmen und wenigstens Farbe bekennen. — Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1001406300
Das Wort hat Herr Abgeordneter Rossmanith.

Kurt J. Rossmanith (CSU):
Rede ID: ID1001406400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schmidt, Sie nehmen es mir sicher nicht übel, daß ich über Ihre ersten Ausführungen gestaunt habe, nämlich über den Vorwurf, daß wir vor dem 6. März, dem Wahltag, die Wahrheit gesagt haben und uns jetzt zu dieser Wahrheit bekennen. Ich muß sagen: Sie scheinen ein sonderliches Verständnis von Demokratie und dem zu haben, was man dem Bürger gegenüber zu sagen hat.
Zweitens ist mir sehr negativ aufgestoßen, daß Sie das Fernsehen so ins Spiel bringen. Gott sei Dank, liebe Kollegin Schmidt, haben wir noch eine Demokratie und werden hier im Parlament die Entscheidungen für die Bürger getroffen und nicht auf dem Fernsehschirm. Bedauerlicherweise sind wir heute bereits so weit gekommen, daß wir den Begriff der Telekratie benutzen müssen.

(Kuhlwein [SPD]: Jeder CSU-Mann muß einmal in der Woche das Fernsehen besetzen!)

— Ja, Herr Kuhlwein, da haben Sie natürlich einige Erfahrungen, nehme ich an. Aber warten Sie ab! Noch sind wir und bleiben wir in der Demokratie. Auch diejenigen, die jetzt Fernsehfetischismus betreiben, werden wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeführt werden.

(Zurufe von der SPD)

Ich sage ein drittes. Auch durch Ihre ständig wiederholten Beispiele

(Zuruf von der SPD: Echte Beispiele!)

— ach, jetzt hören Sie doch bitte einmal auf! — werden Sie den Begriff des Kahlschlags nie rechtfertigen können. Was wir getan haben, ist, auf Grund der Verantwortung zu handeln, die wir im bildungspolitischen und im gesamtstaatlichen Bereich zu tragen haben. Auch hier hat Frau Minister Wilms mit Recht darauf hingewiesen — aber das hat nicht nur Frau Wilms gesagt, sondern auch ihr Vorgänger, Ihr Minister, Herr Kollege Kuhlwein —, daß keine Regierung an einer Kürzung auch in diesem Bereich vorbeigekommen wäre. Wenn wir diese Sätze so gelassen hätten, wären wir im Endeffekt auf mindestens 4,5 Milliarden DM gekommen.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Unser Minister hat die Kürzung verhindert!)

— Von wegen „Kürzung verhindert"! Er hat gesagt, daß Einschnitte gemacht werden müssen. Es ist Tatsache, daß Ihr Minister und seinerzeit auch Herr Kollege Kuhlwein als Vertreter des Ministers das gesagt haben.
Deshalb wundert es mich wirklich, wie heute die SPD-Fraktion mit einer sehr legeren Art den Antrag vorbringt. Ich möchte ihn fast als unschuldignaiv bezeichnen. Es ist abstrus, die Wiederherstellung des BAföG in der Fassung der Siebten Novelle überhaupt wieder in die Diskussion zu bringen.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Für Sie vielleicht!)

Denn wir haben uns hier vor der Wende, die wir jetzt haben durchsetzen können, kontinuierlich auf Ihren Schienen bewegt. Engholm hat gesagt — ich zitiere ihn hier wörtlich —, daß das „BAföG bei knappen öffentlichen Mitteln finanziell nicht aus dem Ruder laufen" dürfe.

(Kuhlwein [SPD]: Da ging es aber um Steigerungsraten!)

Die Kollegin Rönsch hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen, was der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt vor der Kommission der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen



Rossmanith
in der SPD unter großem Beifall gesagt hat, nämlich daß eine Darlehensregelung beim BAföG erreicht werden müsse. Dafür gab es damals großen Beifall von der Gruppe der Arbeitnehmer in Ihrer Partei.

(Kuhlwein [SPD]: Das haben wir schon einmal gehört!)

Es wundert mich doch sehr, Frau Kollegin Schmidt, daß Sie hier nicht mit einem einzigen Wort auf die Arbeitnehmer eingegangen sind. Sie haben hier weder den Lehrling und den Gesellen noch den Meister erwähnt, auch nicht den Familienvater mit zwei, drei Kindern, der das BAföG letztendlich finanzieren muß.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Recht hat er!)

Ich will aber — das sage ich mit aller Deutlichkeit
— mit diesen Hinweisen auf die frühere, an ihrem finanzpolitischen Unvermögen gescheiterte Bundesregierung nicht von der eigenen Verantwortung für die Entscheidung, die wir jetzt getroffen haben, ablenken. Aber ich möchte mich mit aller Deutlichkeit dagegen wenden, daß sich jetzt gerade jene politischen Kräfte in dieser BAföG-Diskussion so stark zu Wort melden und hier vor allem als Ankläger auftreten, die diese Situation durch ihre unverantwortliche Schuldenwirtschaft in den vergangenen 13 Jahren herbeigeführt haben.

(Widerspruch bei der SPD)

— Herr Kuhlwein, darüber brauchen wir letztlich doch nicht zu diskutieren.
Im übrigen: Ihr heutiger Antrag lenkt völlig von der Tatsache ab, daß der Bildungsetat, der Einzelplan 31, eine Steigerungsrate von 2,4 % ausweist — trotz der Kürzungen, die wir hier im BAföG-Bereich vornehmen mußten.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Wo sparen Sie denn dann?)

Das heißt: Das Finanzvolumen dieses Bildungsetats übersteigt das des Bildungsetats der damals von Ihnen getragenen Bundesregierung noch weit. Nur, die Bildungschancen einer jungen Generation zeigen sich nicht allein darin, ob ich ihr BAföG als Darlehen oder als Zuschuß gebe, sondern die Bildungschancen muß ich schon etwas weiter, globaler sehen. Mit Maßnahmen — ich führe sie Ihnen gern auf — wie Hochschulbau, studentischer Wohnraumbau, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben wir die Bildungschancen der jungen Generation verbessert.

(Kuhlwein [SPD]: Wo ist denn das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses?)

— Warten Sie doch ab! — Herr Kuhlwein, um Ihnen das hier auch einmal zu sagen: Wir haben dadurch letztendlich wieder mehr Vertrauen auch in die Bildungspolitik gebracht, als Sie in 13 Jahren kaputtmachen konnten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Weil Sie hier danach fragen: Der Ansatz für den Hochschulbau 1983 wurde gegenüber dem bisherigen Ansatz um 230 Millionen DM auf 1,23 Milliarden DM erhöht.

(Zurufe von der SPD)

— Ja, das sind die Zahlen.

(Kuhlwein [SPD]: Ich wollte wissen, wann das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kommt!)

— Das kommt schon noch in meinen Ausführungen, keine Sorge! Nicht nur vor dem 6. März sagen wir die Wahrheit; wir halten hinterher auch das, was wir versprochen haben.

(Kuhlwein [SPD]: Wann wird der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet?)

Nur: 13 Jahre lassen sich hier nicht in sechs Monaten völlig auf die Seite schieben; wir brauchen etwas länger. Es tut uns leid, aber Ihre Bemerkungen zwingen immer wieder dazu, daß wir auf diese Tatsache hinweisen müssen.
Nicht minder bemerkenswert sind für mich die Aktivitäten und Bemühungen der Bundesregierung im Bereich der beruflichen Bildung. Hier hat der Bundeskanzler in persönlichem Einsatz — es ist erstmalig, daß sich ein Bundeskanzler derart bemüht hat — dazu beigetragen, daß zu Beginn der neuen Ausbildung im September/Oktober dieses Jahres jeder junge Mensch einen Ausbildungsplatz haben wird.

(Kuhlwein [SPD]: Geben Sie jetzt auch noch eine Ausbildungsplatzgarantie? Ein riskantes Manöver!)

— Wir sprechen uns da mit Sicherheit im Oktober wieder. Ich habe gewisses Verständnis dafür, daß Sie das jetzt bringen müssen. Ich habe Verständnis dafür, daß es Sie jetzt schmerzt, daß es Ihnen, nachdem Sie im vergangenen Jahr noch den Minister und Staatssekretär stellten, nicht mehr gelingt, hier eine solche Dramaturgie im Hinblick auf die jungen Menschen zu betreiben, die vor der Ausbildung stehen. Wir lassen uns diesen Part von Ihnen nicht aus der Hand nehmen. Wir wissen, was wir den jungen Menschen gegenüber verantworten müssen, ist nicht allein das BAföG, sondern es sind die gesamten Bildungschancen, die verbessert und wieder auf den Stand gebracht werden müssen, den wir vor Ihrer damaligen, leider nicht sehr glücklichen Regierungszeit, hatten.
Herr Jannsen, jetzt möchte ich kurz auf Sie eingehen. Eine Behauptung wird durch ständige Wiederholung nicht besser. Ihr nettes Beispiel mit der Hose mag vielleicht für einen mittelmäßigen Krimi herhalten, aber es hat nicht das geringste mit dem zu tun, was uns heute hier berührt. Sie müßten dieses Gesetz einmal durchlesen, das Ihnen in den letzten Tagen zugegangen ist. Dann würden Sie sehen, daß derjenige oder diejenige, die nach ihrem Studium kein Einkommen haben, die Rückzahlung nicht leisten müssen. Ich möchte Sie also bitten, Herr Jannsen, auch hier im Bereich der Wahrheit zu bleiben.



Rossmanith
Nun will ich noch etwas zu einem Punkt sagen, den Sie, Frau Kollegin Schmidt, angesprochen haben. Die Änderungen im Ausbildungsverhalten der Abiturienten haben mit dem BAföG überhaupt nichts zu tun, sondern das liegt ausschließlich an den Berufschancen. Das ist doch ganz klar: Sie haben in den vergangenen Jahren eine Bildungspolitik betrieben, die uns heute mehr als hunderttausend arbeitslose Akademiker beschert.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Fragen Sie doch diese einmal, wie sie die heutige Situation sehen.

(Zurufe von der SPD)

Es ist doch ganz klar, daß Abiturienten hier die entsprechenden Rückschlüsse ziehen.
Zum Schüler-BAföG muß ich, in aller Freundschaft, sagen: Wer glaubt, hier die Länderregelungen kritisieren zu müssen, oder wer meint, mit dem Antrag der SPD-regierten Länder im Bundesrat etwas ändern zu können, der irrt. Im übrigen sind es die vier Länder, wobei man das in Hessen, in dem nicht einmal ein Haushalt zustande gebracht werden kann, kaum als Regierung bezeichnen darf. Dort sind derzeit eher Verwalter tätig. Das ist erbärmlich genug, aber das ist nicht das heutige Thema. Durch den Antrag im Bundesrat wird das nicht besser, nicht wahrer und nicht richtiger. Sie müssen handeln. Sagen Sie doch einmal Ihren Parteifreunden in den A-Ländern, wie sie in diesem Moment handeln sollten und daß sie die Schüler nicht in ein Loch hineinfallen lassen dürfen.

(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Bundesverantwortung!)

Wir haben diese Verantwortung getragen,

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Abgelegt habt ihr sie!)

und wir müssen langsam wieder auf diesen Stand zurückkommen. Es verwundert mich schon sehr, daß gerade aus Ihrer Ecke plötzlich so ein starker Drang für die Einheitlichkeit des Bildungswesens kommt. Ich brauche Ihnen nicht die Diskussion der letzten Tage vor Augen zu führen, was die Gesamtschule oder die Friedenserziehung an den Schulen anbelangt. Was wollen Sie denn hier, womit streben Sie die Einheitlichkeit des Bildungswesens an? Ich kann Ihnen nur das eine sagen: Daß ein Bildungsföderalismus — dazu bekennen wir uns, dazu stehen wir — konstruktiv betrieben werden muß, daß er konstruktiv gehandhabt werden kann und konstruktiv gehandhabt wird, mögen Sie daraus ersehen, daß der Freistaat Bayern bereits ganz konkrete Pläne für eine verstärkte Förderung begabter Schüler vorgelegt hat. Durch diese Pläne wird sichergestellt, daß jeder begabte und befähigte Schüler unabhängig von seiner sozialen Herkunft gefördert werden kann. Niedersachsen hat ein ähnliches Modell; alle unionsregierten Länder haben ähnliche Modelle.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann Ihnen nur empfehlen: Setzen Sie sich mit dafür ein, daß diese vorbildliche bayerische Regelung auch in den von Ihnen noch regierten Bundesländern Eingang findet. Dann bräuchten wir uns über Ihren heutigen Antrag an sich gar nicht mehr lange zu unterhalten.
Ich möchte deshalb zum Schluß nochmals mit aller Deutlichkeit sagen: Ihr Antrag, so wie Sie ihn heute vorgelegt haben, ist — ich möchte fast sagen —

(Kuhlwein [SPD]: Es ist wieder so undeutlich, was Sie sagen!)

unredlich zu nennen. Wir werden ihn ablehnen müssen. Wir bieten Ihnen an — Herr Kuhlwein, herzlichen Dank, daß Sie das hier mit angesprochen haben —, im Ausschuß über diese Problematik zu diskutieren. Dort ist der richtige Platz dafür. Wir werden uns dort darüber unterhalten, denn es geht hier tatsächlich um die jungen Menschen, es geht um die Eltern, es geht um die Bildungszukunft in unserem Land. — Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1001406500
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Laermann.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID1001406600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich möchte hier nicht im Detail in die Debatte über das BAföG und seine einzelnen Regelungen einsteigen, sondern mich auf einige wenige ergänzende und grundsätzliche Bemerkungen beschränken.
Lassen Sie mich jedoch vorweg vielleicht ein Wort an die Frau Kollegin Schmidt richten, die offensichtlich der Meinung ist, daß Ferienwohnungen, Yachten, Fliegen und so etwas nur Leuten vorbehalten bleibt, die der Klientel der FDP angehören.

(Frau Schmidt [Nürnberg] [FDP]: Sie glauben das!)

Wenn dem so wäre, dann hätten wir sicher ein hervorragendes Ergebnis bei den Wahlen. Nur möchte ich Sie fragen, ob Sie sich nicht vielleicht einmal im Kollegenkreis umhören könnten, wie es denn so aussieht mit dem Motto: links reden und rechts leben und wer vielleicht mehr Yachten hat als wir.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Frau Kollegin Schmidt, Sie haben auch einige Beispiele gebracht. Nun wissen wir, wie das mit Beispielen ist: Beispiele hinken. Wenn ich etwas Bestimmtes darstellen will, suche ich mir die passenden Beispiele heraus. Es gibt natürlich eine Fülle von Beispielen, die man dagegensetzen könnte, um Sie zu widerlegen, um Ihnen das Gegenteil vor Augen zu führen. Das bringt uns überhaupt nicht weiter.
Im Zusammenhang mit dem, was der Kollege Rossmanith gesagt hat, möchte ich fragen: Wo bleibt denn eigentlich Ihr Einsatz z. B. für Handwerker, die sich selbständig machen wollen, die die Meisterprüfung ablegen wollen? Auch die müssen das alles über Darlehen finanzieren.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




Dr.-Ing. Laermann
Ich glaube, daß sie wichtig genug für unsere Gesellschaft sind, daß wir uns auch mit ihnen beschäftigen.

(Zuruf des Abg. Kuhlwein [SPD])

— Ich komme auch noch zu Ihnen, wenn Sie wollen.
Meine Damen und Herren, das Thema ist meines Erachtens viel zu problematisch und viel zu wichtig, als daß wir es hier mit Polemik und Hickhack abhandeln könnten. Ich meine vielmehr, daß wir uns einmal den grundlegenden Aufgaben zuwenden sollten, und zwar mit Ruhe und Gelassenheit und nicht in Form eines Antrags, der nur zur Schau eingebracht worden ist. Wenn Sie es ernst meinten, dann wären Sie bereit, daß man das in den zuständigen Ausschüssen ausführlich diskutiert und berät. Wenn Sie es ernst nähmen, dann würden Sie das Angebot der Koalitionsfraktionen annehmen. Wir haben dazu auch unsere Vorstellungen und unsere Meinungen. Der Kollege Neuhausen hat j a schon darüber berichtet.
Ich möchte hier auch noch einmal ergänzend darauf hinweisen: Es ist ein liberales Anliegen, daß wir die Grauzonen in der politischen Landschaft einmal aufhellen und für klare Verhältnisse in dem Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern sorgen und zu klaren Kompetenzabgrenzungen kommen. Aber ich sage auch ebenso unmißverständlich, daß das nicht einen Rückzug des Bundes aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung bedeuten kann.

(Beifall bei der FDP)

Dies gilt insbesondere für den bildungspolitischen Bereich.
Herr Staatssekretär, es kann auch nicht hingenommen werden — da stimme ich Ihnen zu —, daß diese Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben wird. Deswegen fällt es in die Verantwortung des Bundes, entsprechend dem Gebot der Verfassung für Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik zu sorgen. Es kann dabei keine Rede davon sein, daß wir hier alles vereinheitlichen wollten. Vergleichbarkeit heißt nach meinem Verständnis keinesfalls Gleichheit oder gar Uniformität. Die Verfassung läßt im übrigen doch auch Raum für differenzierte Entwicklungen in den einzelnen Ländern. Aber der Bund — das möchte ich noch einmal nachdrücklich feststellen — muß in der Frage der Ausbildungsförderung doch zumindest gewisse Grundsätze bundeseinheitlich — gemeinsam mit den Ländern, selbstverständlich — festlegen. Meine Fraktion, die der FDP, hält das für unverzichtbar. Es kann nicht hingenommen werden, daß diese Landschaft so auseinanderdriftet, wie wir es bedauerlicherweise schon feststellen müssen. Die Entwicklungen, die jetzt schon eingeleitet bzw. eingetreten sind, gehen nach unserer Auffassung zu weit.
Selbstverständlich müssen wir — und dazu brauchen wir eine gewisse Zeit — auch die unterschiedlichen Transferleistungen in den einzelnen Ländern mit in die Überlegungen einbeziehen, Herr Staatssekretär.
Ich meine, zwei Beispiele dafür geben zu müssen, an denen wir schon erkennen, daß wir in unserem Verhalten, in unserer Argumentation gar nicht logisch sind. Wenn wir sagen, der Bund sei für die Schülerförderung nicht zuständig, stellt sich logischerweise doch die Frage, warum er sich dann für die Schüler zuständig fühlt, die nicht zu Hause wohnen. Das kann doch keine vernünftige Kompetenzabgrenzung sein. Hierüber müssen wir nachdenken, hierüber müssen wir beraten.

(Demonstrativer Beifall bei der SPD)

Ich kann das beim besten Willen nicht für eine saubere Trennung von Bundes- und Landesaufgaben ansehen. Das ist eine horizontale Aufgabenverteilung, aber keine vertikale, wie wir sie eigentlich brauchten.
Ich möchte das zweite Beispiel nennen. Da geht es um die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Es werden gute Absichten bekundet, es wird ein gutes Programm für eine Nachwuchsförderung in den vom Bund unterhaltenen Forschungseinrichtungen, Forschungsinstituten vorgelegt. Das ist alles hervorragend und sehr zu begrüßen. Aber die Hochschule nebenan trocknet aus, weil dafür das Land zuständig ist, dem diese Mittel nicht in diesem Maße zur Verfügung stehen. Und es darf doch wohl nicht sein, daß wir die Hochschulen aus ihrer originären Augabe, Nachwuchspflege und Nachwuchsförderung zu betreiben, herausholen, die Einheit von Forschung und Lehre aufbrechen und diese Lehraufgaben in einem sozusagen höheren Stadium der Ausbildung allein den Forschungseinrichtungen überlassen. Da diese möglicherweise nur für ihren eigenen Bedarf ausbilden, muß man sich doch fragen: Was wird mit dem allgemeinen Bedarf an qualifiziertem wissenschaftlichen Nachwuchs in der Wirtschaft und in der Verwaltung, in allen anderen Bereichen außerhalb dieser außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Ich möchte hier hinzufügen, daß die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses neben der sozialen Komponente vor allen Dingen auch unter dem Gesichtspunkt der Forschungsförderung zu betrachten ist. Und sie gehört mit in die logische Kette der Förderung von Schülern, Studenten, jungen Wissenschaftlern und des hockqualifizierten Nachwuchses. Was wir brauchen, was wir erarbeiten müssen, ist endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Struktur der Förderung, durchgängig von unten nach oben. Ich bin der Auffassung, daß das unverzichtbare Daseinsvorsorge ist, Zukunftssicherung im Hinblick auf die Verantwortung für die Entwicklung in unserem Land. Das ist aber auch Verantwortung und Verpflichtung, an der Lösung der globalen Probleme, auch der Probleme in der Dritten Welt, mitzuwirken. Auch aus diesem Grunde, so möchte ich einmal ausdrücklich feststellen, kann der Bund nicht aus der Verantwortung in diesen bildungspolitischen Fragen entlassen werden.

(Beifall bei der FDP)

Das Schlimmste, was wir zu befürchten haben, ist Verunsicherung, insbesondere auch in der wissenschaftlichen Landschaft. Aus dem Bereich der Wis-



Dr.-Ing. Laermann
senschaft werden schon Befürchtungen laut, daß es zu einer Regionalisierung der Forschungs- und Wissenschaftsförderung in unserem Lande kommen könnte. Ich glaube, daß wir gut daran täten, dem von vornherein zu begegnen und klarzustellen: Hier hat der Bund Verantwortung, und hier wird der Bund dieser Verantwortung auch entsprechen.
Wir sind deshalb der Auffassung, daß der mit der Entschließung vom Dezember 1982 vom Parlament angeforderte Bericht möglichst bald vorgelegt werden sollte. Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen namens meiner Fraktion sehr dankbar für Ihre Zusage, den Bericht möglichst bald nach der Sommerpause vorzulegen. Ich meine, es ist richtig und notwendig, auf der Grundlage dieses Berichts — denn welchen anderen Sinn sollte der Bericht haben — gemeinsam mit den Ländern über die notwendigen Maßnahmen und Neuregelungen zu beraten, damit wir ein ausgewogenes und schlüssiges Konzept finden, auch unter Einbeziehung des Familienlastenausgleichs. Und wenn die Beratungen nicht unter Zeitdruck stehen sollen, müssen wir eventuell auch Übergangsregelungen beraten, damit nicht in der Zwischenzeit, bis es zu einer Neuregelung kommt, alle, die in das „Interregnum" fallen, von jeder Förderung und jeder Entwicklungsmöglichkeit ausgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, wir täten gut daran, über den Antrag der SPD nicht hier und heute abschließend zu entscheiden. Es täte mir leid, hier eine Ablehnung erklären zu müssen, wo es doch möglich wäre, auf der Grundlage und auch unter Berücksichtigung der Initiative der SPD in den Ausschüssen die Beratungen über dieses wichtige Thema nach der Sommerpause noch einmal aufzunehmen. Im anderen Fall müßte meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. — Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID1001406700
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 10/85 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? —
Meine Damen und Herren, hier oben besteht keine Einigkeit über die Mehrheitsverhältnisse. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen wünscht, den bitte ich aufzustehen. — Gegenprobe! —

(Zurufe)

— Das zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde soeben interfraktionell vereinbart, Punkt 7 der Tagesordnung abzusetzen. Er soll in der nächsten Woche behandelt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Zu der vorigen Abstimmung wurde soeben noch eine Enthaltung nachgetragen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN
Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981
— Drucksache 10/154
Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Auf Drucksache 10/154 wird beantragt, den Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksachen 9/2438 und 9/2439 — zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Forschung und Technologie und zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. Wer den Überweisungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzübereinkommen vom 8. Oktober 1982 zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit
— Drucksache 10/41 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 10/127 —
Berichterstatter: Abgeordneter Egert (Erste Beratung 8. Sitzung)

Wird das Wort als Berichterstatter gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Ich rufe das Gesetz mit seinen Artikeln 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist angenommen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß)

Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/96 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.



Vizepräsident Wurbs
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 10/96 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen! — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 10/124 —
Das Wort wird offensichtlich nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses, die in der Sammelübersicht 4 enthaltenen Anträge anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen?
— Die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses ist angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN
Einsetzung einer Europa-Kommission des Deutschen Bundestages
— Drucksache 10/161 —
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem interfraktionellen Antrag auf Drucksache 10/161 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
In der gestrigen Sitzung sind der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN — Sofortiger Stopp der Türkeihilfe — auf Drucksache 10/107 und der Antrag der SPD — Türkei — auf Drucksache 10/149 zur federführenden Beratungen dem Auswärtigen Ausschuß und zur Mitberatung dem Innenausschuß, dem Verteidigungsausschuß und dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit überwiesen worden. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat gebeten, die beiden Anträge auch dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen.
Ist das Haus mit dieser Regelung einverstanden?
— Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr. Wir fahren dann mit der Fragestunde fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 12.29 Uhr bis 13.01 Uhr)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001406800
Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 10/137 —
Ich komme zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Häfele zur Verfügung.
Die Fragen 28 und 29 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Lutz, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 27 der Frau Abgeordneten Weyel auf:
Welche steuerlichen Entlastungsmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die überaus schwierige Einkommensteuersituation der Weinbaubetriebe, in erster Linie verursacht durch den stagnierenden Weinabsatz, zu verbessern?

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID1001406900
Frau Kollegin Weyel, ich darf Ihre Frage so beantworten: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in der gegenwärtigen Lage der Weinbaubetriebe keine zusätzlichen steuerlichen Maßnahmen in Betracht kommen. Das geltende Steuerrecht bietet schon Hilfen. Neben den Freibeträgen nach § 13 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und der Steuerermäßigung nach § 34 e des Einkommensteuergesetzes kann den Winzern, die durch ruhigeren Weinabsatz vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten, im Einzelfall durch Steuerstundungen nach § 222 der Abgabenordnung und andere Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung geholfen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407000
Eine Zusatzfrage? — Bitte.

Gudrun Weyel (SPD):
Rede ID: ID1001407100
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir dann insoweit zu, daß die Möglichkeiten, den Winzern zu helfen, in erster Linie bei den Finanzverwaltungen der Länder liegen?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Das muß jeweils das örtlich zuständige Finanzamt auf Antrag entscheiden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407200
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte.

Gudrun Weyel (SPD):
Rede ID: ID1001407300
Halten Sie es für angebracht, daß die in Frage kommenden Länder hier in einer Form reagieren, die die Entscheidung nicht dem einzelnen Finanzamt überläßt, sondern doch einigermaßen vergleichbare Verhältnisse innerhalb der Finanzverwaltungen schafft?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Natürlich. Die Oberfinanzdirektionen achten darauf, daß eine gleichmäßige Praxis stattfindet. Auf der anderen Seite wollen wir aber nicht überbürokratisieren. Man darf nicht immer unterstellen, daß jedes Finanzamt von vornherein etwas ganz anders entscheiden will als das andere. Aber die Oberfinanzdirektionen sind gehalten, auf eine einheitliche Praxis zu achten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407400
Danke. — Keine weiteren Zusatzfragen.



Vizepräsident Stücklen

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1001407500
Aus Versehen ist hier der Stempel angebracht: Die Fragen 32 und 33 sind vom Antragsteller zurückgezogen. Sind Sie auf die Beantwortung dieser beiden Fragen vorbereitet?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Jawohl.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407600
Dann würde ich sagen, daß wir sie hier behandeln.

(Zuruf des Abg. Becker [Nienberge] [SPD])

— Sie wollen das auch so nicht haben?

(Becker [Nienberge] [SPD]: Ich habe gestern zwei Dringliche Fragen gehabt! Deswegen dürfen diese Fragen heute nicht beantwortet werden!)

— Es geschieht also völlig zu Recht, daß diese Fragen heute nicht behandelt werden. Das ist in Ordnung. Sie sind also nicht zurückgezogen; sie werden heute auf Grund der einschlägigen Vorschrift der Geschäftsordnung nur nicht behandelt.
Nun rufe ich die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Gattermann auf:
Mit welcher Begründung fordern einige Länderfinanzverwaltungen, wie z. B. Nordrhein-Westfalen, als Voraussetzung für die Anerkennung der Mehrwertsteueroption bei Vermietungsumsätzen bei den Vermietungsgesellschaften die Erfüllung bestimmter Kriterien wie z. B. Mindestgewinnmargen und Mindestkapitalausstattung, und trifft es zu, daß diese Praxis nunmehr verschärfend vereinheitlicht werden soll?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gattermann, ich darf so antworten: Für die umsatzsteuerliche Anerkennung von Zwischenmietverhältnissen im Einzelfall ist es nach allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen u. a. erforderlich, daß nicht nur der Eigentümer einen wirtschaftlich vernünftigen Grund für die Zwischenvermietung hat; vielmehr muß auch der Zwischenmieter ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der An- und Weitervermietung der Wohnungen haben. Da der Zwischenmieter mit seiner Tätigkeit das unternehmerische Risiko, z. B. das Mietausfallrisiko, und die unternehmerischen Gewinnchancen vom Eigentümer übernimmt, muß sein wirtschaftliches Ergebnis zwangsläufig höher sein als das eines bloßen Hausverwalters. Als Anhaltspunkt hierfür wird von einigen Länderfinanzverwaltungen von einer Rohgewinnmarge des Zwischenmieters in Höhe von 10 % der Endmiete ausgegangen. Auf einen bestimmten Gewinn des Zwischenmieters kommt es dagegen nicht an.
Es trifft zu, daß nunmehr eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden soll. Nach dieser Regelung soll von der Prüfung, ob angemessene Gewinnchancen des Zwischenmieters vorliegen, abgesehen werden können, wenn seine Rohgewinnmarge mindestens 10 % der Endmiete beträgt. Hieraus wird ersichtlich, daß mit der bundeseinheitlichen Regelung insoweit keine Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis in den Ländern beabsichtigt ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407700
Eine Zusatzfrage, bitte.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID1001407800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß beispielsweise die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen früher von wesentlich geringeren Gewinnmargen ausgegangen ist und erst seit einigen Monaten dazu übergegangen ist, diese höheren Gewinnmargen zugrunde zu legen, so daß die Vereinheitlichung in der Tat eine verschärfende Vereinheitlichung ist?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Man muß zwischen der Gewinnmarge, die in der Höhe nicht beurteilt werden kann — das soll j a gerade das Ergebnis dieser einheitlichen Lösung sein —, und der Rohgewinnmarge unterscheiden. Wir wollen j a mit dieser einheitlichen Regelung — übrigens mit Zustimmung aller Länder; das wird sich auch aus der Antwort auf die zweite Frage, die Sie gestellt haben, ergeben — eine ungleiche Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland verhindern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001407900
Eine weitere Zusatzfrage.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID1001408000
Herr Staatssekretär, die Gewinnmarge von 10 % ist natürlich für den Vermietungsmarkt ein ungewöhnlich interessantes Datum. Darf ich, nachdem die Bundesregierung in anderem Zusammenhang in einem Bericht festgestellt hat, daß der Kostendeckungsgrad für Neubauwohnungen bei 50 % liegt, aus dieser Praxis der Finanzverwaltung schlußfolgern, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß im Vermietungsgeschäft durchschnittlich ein Rohgewinn von 10 % erwirtschaftet werden muß, und was gedenkt denn die Bundesregierung zu tun, um in allen sonstigen Marktbereichen wenigstens in die Nähe oder auch nur in die Hoffnung von vergleichbaren Gewinnmargen zu kommen?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird einzelnen Branchen nicht vorschreiben, wie hoch die Gewinne sein sollen, sondern sie überläßt es den unternehmerischen Entscheidungen, möglichst vernünftige Gewinne zu erzielen, wobei dabei natürlich auch die Kosten eine Rolle spielen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001408100
Herr Abgeordneter Stiegler.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1001408200
Herr Staatssekretär, dient die hier beanstandete Regelung nicht vor allem dazu, um beim Bauherrenmodell Mißbräuche möglichst zu unterbinden, und wird die Bundesregierung deswegen gegenüber dieser Kritik standhaft bleiben?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Natürlich. Wir verfolgen eine doppelte Absicht. Zum einen wünschen wir bundesweit eine einheitliche Handhabung, und zum anderen wünschen wir, daß Mißbräuche möglichst verhindert werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001408300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Gattermann auf:
Für wie sinnvoll hält gegebenenfalls die Bundesregierung die verschärfende Vereinheitlichung zum jetzigen Zeitpunkt in Anbetracht der Tatsache, daß die seit 15 Jahren bestehende Mehrwertsteueroption bei Vermietungsumsätzen oh-



Vizepräsident Stücklen
nehin zum 31. Dezember 1984 ausläuft, und ist die Bundesregierung aus baukonjunkturellen und Rechtssicherheitsgründen bereit sicherzustellen, daß die Option nicht durch die Vereinheitlichung faktisch schon früher als vorgesehen abgeschafft wird?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Herr Gattermann, Ihre zweite Frage darf ich so beantworten: Die Finanzgerichte haben in zahlreichen Entscheidungen in der Einschaltung gewerblicher Zwischenmieter einen Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gesehen und den Abzug der auf der Errichtung des Wohngebäudes ruhenden Umsatzsteuern versagt. Gegen diese Entscheidungen ist in der Regel Revision eingelegt worden. Der Bundesfinanzhof hat über diese Revisionen, obwohl ihre Einlegung zum Teil schon zehn Jahre zurückliegt, bisher in keinem Fall entschieden. Hierdurch ist eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden. Von den betroffenen Wirtschaftskreisen und von den Finanzministern der Länder, insbesondere Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist daher der dringende Wunsch geäußert worden, die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung von Zwischenmietverhältnissen bei Bauherrenmodellen in einem Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen bundeseinheitlich zu regeln. Dem entsprechenden Entwurf eines Rundschreibens haben die Finanzminister der Länder kürzlich einhellig zugestimmt. In dem Rundschreiben wird dargelegt, bei welchen Gestaltungsformen in der Einschaltung von Zwischenmietern ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Das Rundschreiben enthält jedoch eine Übergangsregelung. Hiernach ist das Rundschreiben in den Fällen, in denen es zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis führen könnte, nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige dem Bauherrenmodell vor dem 1. Juli 1983 beigetreten ist. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Verwaltungsanweisung voraussichtlich im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.
Durch die bundeseinheitliche Regelung sollen lediglich Mißbrauchsfälle unterbunden werden. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Umsatzsteueroption bei der Vermietung von Wohnungen nicht tatsächlich bereits vor dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Zeitpunkt, nämlich dem 1. Januar 1985, abgeschafft wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001408400
Eine Zusatzfrage, bitte.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID1001408500
Hält es die Bundesregierung für sehr sinnvoll, daß für die Restzeit von knapp anderthalb Jahren nun noch eine bundeseinheitliche Regelung praktiziert wird, nachdem man seit 15 Jahren ohne eine solche bundeseinheitliche Regelung zurechtgekommen ist?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Es war der Wunsch der Länder, der natürlich auch schon einige Zeit zurückreicht. Es vergeht natürlich immer einige Zeit, bis etwas verwirklicht wird. Wenn wir in anderthalb Jahren gewisse Mißbräuche verhindern, ist ein gewisser Zweck damit erreicht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001408600
Eine weitere Zuatzfrage.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID1001408700
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, daß diese Regelung, so sie eine Verschärfung beinhaltet, nur für die Zukunft gelten soll, und haben dabei das Kriterium genannt, daß es nicht für Fälle gilt, in denen die Projekte bereits vor dem 1. Juli 1983 gezeichnet worden sind. Halten Sie diese Regelung für ausreichend? Ich kann mir schließlich Projekte vorstellen, die fertig geplant, fertig in den Vertrieb gegeben worden sind, zu Ende kalkuliert sind, zu 50 % oder 60 % gezeichnet sind, während die restlichen 40 % noch nicht gezeichnet sind. Führt dies nicht zu totalen Unverträglichkeiten bei der gesamten Abwicklung des Projekts? Müßte die zukünftige Regelung nicht nur für Projekte gelten, die erst nach dem 1. Juli 1983 aufgelegt werden?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Jede Neuregelung kann gewisse Übergangsschwierigkeiten mit sich bringen. Aber vielleicht trägt auch die heutige Fragestunde dazu bei, daß diejenigen, die davon betroffen sind, noch rechtzeitig vor dem 1. Juli Vorkehrungen treffen und sich entsprechend auf die Neuregelung einstellen können.

(Gattermann [FDP]: Dies war der Sinn meiner Frage! Danke!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001408800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stiegler.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1001408900
Herr Staatssekretär, Sie sagten, es lägen seit zehn Jahren Revisionen unbehandelt beim Bundesfinanzhof. Liegt diese Verzögerung beim Gericht oder liegt es an dem Verhalten der Parteien, und — falls sie am Gericht liegt — was wird die Bundesregierung tun, um diese an Rechtsverweigerung grenzende, j a schon Rechtsverweigerung zu nennende Verzögerung aufzubrechen?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Wir machen ja leider seit Jahren die betrübliche Erfahrung, daß die Rechtsprechung wegen der zunehmenden Flut von Klagen gerade auf dem Felde der Finanzgerichtsbarkeit einfach nicht mehr Schritt hält. Die Bundesregierung ist im Augenblick dabei — gerade in diesen Tagen ist ja auch eine Novelle eingebracht worden — zu überlegen, wie wir diese viel zu langen Zeiträume durch geeignete Maßnahmen abkürzen können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 34 des Herrn Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) auf:
Trifft es zu, daß nach amerikanischen Plänen die Militäranlage in Wiesbaden-Erbenheim wieder als Flugplatz genutzt werden soll. und die Absicht besteht, dort einen großen Hubschrauberverband mit 135 Helikoptern und 26 Starrflüglern zu stationieren?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schmitt, ich darf Ihnen folgende Antwort geben: Trotz der Stationierung von US-Heereseinheiten in Wiesbaden-Erbenheim wurde die betreffende Liegenschaft als Flugplatz nicht aufgegeben. Freilich war der Flugbetrieb in den letzten Jahren stark eingeschränkt.



Parl. Staatssekretär Dr. Häfele
Im ersten Vierteljahr 1983 sind nach Auskunft der amerikanischen Streitkräfte dort 15 Mehrzweckhubschrauber stationiert worden, die leiser sind als Hubschrauber älterer Bauart. Andere Luftfahrzeuge sind dort gegenwärtig nicht stationiert. Die Streitkräfte beabsichtigen, die Liegenschaft wieder stärker als Flugplatz zu nutzen. Die Planungen im einzelnen kann ich bedauerlicherweise nicht offenlegen. Hierfür bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409100
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001409200
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die hessische Landesregierung Bedenken gegenüber diesen amerikanischen Planungen erhoben hat und daß es innerhalb der Bevölkerung von Wiesbaden erhebliche Bedenken wegen der Lärmbelästigung auf Grund der neuen Hubschrauberstationierung gibt?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Es ist verständlich, daß solche Bedenken geäußert werden. Die amerikanischen Stationierungskräfte haben diese Bedenken zur Kenntnis genommen. Sie müssen trotzdem ihr Vorhaben durchführen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409300
Eine weitere Zusatzfrage.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001409400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß bestimmte verteidigungspolitische Konzeptionen der Amerikaner in dicht besiedelten Wohnbereichen Widerstände in der Bevölkerung gegenüber Verteidigungsmaßnahmen wecken und daß es sehr schwer sein wird, der Bevölkerung deutlich zu machen, warum unbedingt in Erbenheim eine solche große Zahl von Fluggeräten stationiert werden muß?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Diese Schwierigkeit besteht natürlich häufig bei der Stationierung von Flugzeugen oder bei anderen militärischen Einrichtungen. Aber wir müssen einfach versuchen, die Bevölkerung von der Notwendigkeit zu überzeugen. Ohne die Prüfung der Notwendigkeit ist das nicht erfolgt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) auf:
Hält die Bundesregierung die aus dieser Stationierung entstehenden Belastungen der Bevölkerung des dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiets für zumutbar, und hat die Bundesregierung inzwischen überprüft, welche Auswirkungen sich aus dieser Hubschrauber-Stationierung für den zivilen Luftverkehr im Rhein-Main-Gebiet ergeben?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Die Antwort darf ich so vortragen: Die Verteidigungszwecken dienenden Einrichtungen und Anlagen können in einem dicht besiedelten Gebiet wie der Bundesrepublik Deutschland leider auch zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen. Die Bundesregierung bemüht sich in solchen Fällen jedoch stets um Lösungen, die sowohl den Belangen der Landesverteidigung als auch den Interessen der betroffenen Anwohner Rechnung tragen.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung fliegen Hubschrauber meist in Höhenbereichen, die deutlich unter denen der Düsenverkehrsflugzeuge und anderer Luftraumbenutzer liegen. Das entspricht auch der Erfahrung, die wir alle haben.
Die Frage, welche Auswirkungen eine künftige verstärkte Nutzung der Liegenschaft als Flugplatz auf den zivilen Luftverkehr im Rhein-Main-Gebiet haben wird, wird gegenwärtig von der Bundesregierung noch geprüft.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409600
Eine weitere Zusatzfrage.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001409700
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß bei der Abwägung militärischer Belange mit Fragen des Umweltschutzes und der Ruhebedürftigkeit der Bevölkerung auch eine Berücksichtigung der zuletzt genannten Belange für die Bundesregierung dringend erforderlich wäre, und sollte die Bundesregierung nicht deshalb gegen die geplante Zahl zu stationierender Hubschrauber Einspruch einlegen?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Natürlich, alles muß abgewogen werden, auch die Gesichtspunkte, die Sie hier genannt haben.

(Dr. Apel [SPD]: Klasse! Das sind ja Antworten!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001409800
Noch eine Zusatzfrage.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001409900
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß erhebliche Beeinträchtigungen des zivilen Luftverkehrs, d. h. der Flugbewegungen auf dem Rhein-Main-Flughafen, durch Hubschrauberflüge und Hubschrauberführung mittels entsprechender elektronischer Einrichtungen gegeben sein werden und dies ein weiterer Grund ist, warum die Bundesregierung gegen eine Hubschrauberstationierung in solchem Umfang Einspruch einlegen sollte?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Genau diese wichtige Frage wird deshalb von der Bundesregierung zur Zeit überprüft.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001410000
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Czempiel.

Dr. Christa Czempiel (SPD):
Rede ID: ID1001410100
Herr Staatssekretär, wann hat die Bundesregierung von den zuständigen amerikanischen Stellen die Informationen über den Umfang der Stationierung von neuen Hubschraubern erhalten, und hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, die Bevölkerung darüber rechtzeitig zu informieren?
Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen das an Hand der Unterlagen, die ich jetzt bei mir habe, nicht genau sagen. Aber das ist rechtzeitig vor der Stationierung erfolgt, schon im letzten Jahr.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001410200
Keine weiteren Zusatzfragen. —
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Die Fragen 36 und 37 des Herrn Abgeordneten Müller (Wesseling) und die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Austermann sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Sieler auf:
Was hat die Bundesregierung bisher getan und was wird sie in den nächsten Monaten unternehmen, um den Stahlstandort „mittlere Oberpfalz" zu erhalten?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID1001410300
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 14. Juni beschlossen, das bereits bestehende Hilfsprogramm für die Stahlindustrie zu erweitern. Die Investitionszulage „Stahl" soll von 10 % auf 20 % erhöht werden. Zusätzlich sollen die Stahlunternehmen Hilfen erhalten können, die sich nach der Höhe ihrer Umstrukturierungsaufwendungen bemessen. Als Bemessungsgrundlage sollen Teilwertabschreibungen und bestimmte Teile der Aufwendungen im Sozialbereich gewählt werden. Der Fördersatz soll bis zu 50 % betragen. Insgesamt ist dafür ein Gesamtrahmen der öffentlichen Hilfen von 3 Milliarden DM vorgesehen, wobei die Hilfen für die Arbed Saarstahl in diesem Betrag nicht enthalten sind. Die Bundesregierung setzt voraus, daß sich die Länder zu 50 % an diesen Hilfen beteiligen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß damit den Unternehmen erhebliche Anreize und Unterstützung geboten werden, um sich auf die veränderte Marktentwicklung einzustellen und so wettbewerbsfähige, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Maxhütte kann wie jedes andere deutsche Stahlunternehmen an diesen öffentlichen Hilfen partizipieren, sofern das von ihr vorgelegte Konzept tragfähig erscheint. Die Prüfung des Antrags der Maxhütte ist noch nicht abgeschlossen. Auch hinsichtlich der regionalen Auswirkungen steht die Bundesregierung in engem Kontakt mit dem Land Bayern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001410400
Eine Zusatzfrage, bitte.

Wolfgang Sieler (SPD):
Rede ID: ID1001410500
Herr Staatssekretär, hält denn die Bundesregierung das Konzept der Maxhütte zur Strukturanpassung für tragfähig und akzeptabel, und ist sie bereit, das auch in Brüssel entsprechend zu unterstützen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aber die Bundesregierung hat das Konzept nach Brüssel weitergeleitet, so daß sichergestellt ist, daß dieses Konzept eingehend auf seine Tragfähigkeit geprüft werden kann. Nach meinem derzeitigen Informationsstand besteht durchaus Aussicht, daß es als tragfähig anerkannt werden wird. Aber ich möchte der endgültigen Entscheidung hier nicht vorgreifen, die ja auch nicht etwa von der Bundesregierung getroffen wird, sondern von der Kommission.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001410600
Eine weitere Zusatzfrage.

Wolfgang Sieler (SPD):
Rede ID: ID1001410700
Herr Staatssekretär, ergibt sich aus der Tatsache, daß die Maxhütte im Koalitionspapier besonders genannt wird, auch eine besondere Verpflichtung für die Bundesregierung? Wenn ja, wie schaut diese Verpflichtung aus?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Daraus ergibt sich keine besondere Verpflichtung, die über das hinausgehen würde, was die Bundesregierung gegenüber allen anderen regionalen Standorten auch erklärt hat, nämlich bei der Lösung unserer schwerwiegenden Stahlprobleme nicht nur die sektoralen, sondern auch die regionalen Auswirkungen in ihr Konzept einzubeziehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001410800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stiegler.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1001410900
Herr Staatssekretär, Sie wissen, wie groß die Sorgen der Arbeitnehmer bei der Maxhütte sind, gerade in diesem Raum, der besonders gebeutelt ist. Wie sieht denn nun konkret die Einbindung der Maxhütte in das Stahlkonzept aus? Wir lesen nur, was in Koalitionsvereinbarungen steht, und hören gelegentlich fromme Worte. Aber wie schaut es denn nun konkret aus?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Konkret sieht es so aus, daß es Aufgabe der Maxhütte und der Unternehmensorgane, die dort zuständig sind, ist, ein Konzept vorzulegen. Dieses Konzept ist vorgelegt worden, es ist auch allgemein bekannt und zugänglich. Es geht jetzt darum, ob dieses Konzept von der Kommission als tragfähig angesehen wird und damit in die von mir geschilderten Möglichkeiten der Zuschußgewährung aus den Mitteln des Bundes und des Landes einbezogen werden kann. Die Verantwortung für die Lösung der Strukturprobleme in der Stahlindustrie bleibt bei den dazu berufenen Unternehmensorganen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Gerstl (Passau) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird so, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, verfahren.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Stiegler auf:
Bis wann wird die Frachthilfevereinbarung zwischen Bund und Ländern unterzeichnet, und welche Mittel wird die Bundesregierung dem Bundestag zur Frachthilfefinanzierung im Haushaltsjahr 1984 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorschlagen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Verhandlungen zwischen dem Bund und den vier Zonenrandländern über den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung zur Frachthilfe sind vor kurzem abgeschlossen worden; die förmliche Unterzeichnung ist eingeleitet. Die Bundesregierung geht daher davon aus,



Parl. Staatssekretär Grüner
daß die Vereinbarung wie geplant zum 1. Juli 1983 in Kraft tritt.
Über den Haushaltsentwurf für das Jahr 1984 und über die mittelfristige Finanzplanung wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause beschließen. Die Mittel für die Frachthilfe werden hierbei nach dem voraussehbaren Bedarf im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten bestimmt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411100
Eine Zusatzfrage, bitte.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1001411200
Herr Staatssekretär, wie sieht die Behandlung der erweiterten Kohlefrachthilfe in diesem Konzept aus? Treffen meine Informationen zu, daß die erweiterte Kohlefrachthilfe auslaufen soll, oder besteht die Bereitschaft, insbesondere mit Rücksicht auf steigende Stromkosten — etwa wenn wir den Waldpfennig und anderes einführen — die erweiterte Kohlefrachthilfe auch über 1984 hinaus zu zahlen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist richtig, daß die erweiterte Kohlefrachthilfe einer besonderen Behandlung bedarf, die auch mit den Ländern besprochen worden ist. Ich möchte darauf hinweisen, daß die erweiterte Kohlefrachthilfe eine Subventionierung der Strompreise darstellt und daß in den Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofes auch festgestellt worden ist, daß für eine solche Subventionierung des Strompreises in der bisherigen Form kein Anlaß und keine Rechtfertigung mehr besteht, so daß ein Abbau vorgesehen ist, wenn auch in Stufen. Auch darüber ist mit den beteiligten Ländern Einigkeit erzielt worden. Ab 1. Juli 1983 werden die Fördersätze von zur Zeit durchschnittlich rund 0,6 Pfennig pro Kilowattstunde auf den einheitlichen Satz von 0,4 Pfennig pro Kilowattstunde und ab 1. Januar 1984 auf 0,3 Pfennig je Kilowattstunde gesenkt. Bereits ab 1. Januar 1982 waren die Fördersätze der erweiterten Kohlefrachthilfe von vorher 1,1 Pfennig auf den durchschnittlichen Satz von 0,6 Pfennig herabgesetzt worden. Die weitere Regelung für die erweiterte Kohlefrachthilfe wird ab 1. Januar 1985 gesondert getroffen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411300
Eine weitere Zusatzfrage.

Ludwig Stiegler (SPD):
Rede ID: ID1001411400
Herr Staatssekretär, darf ich Sie also so verstehen, daß in der Vereinbarung nicht der generelle Auslauf der erweiterten Kohlefrachthilfe vorgesehen wird, sondern daß eine Übergangsregelung mit der Option getroffen worden ist, eine Anschlußregelung zu treffen.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist richtig, allerdings mit der Einschränkung, daß die Bundesregierung den Standpunkt vertritt, daß es nach den derzeitigen Informationen keine Grundlage mehr dafür gibt, eine Subvention des Strompreises in diesen Bereichen über den 1. Januar 1985 hinaus vorzusehen. Aber darüber muß selbstverständlich mit den Ländern verhandelt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1001411600
Herr Staatssekretär, da Sie sagen, daß es keine Grundlage für eine Subvention des Strompreises mehr gibt, frage ich: Sieht die Bundesregierung in der Kohlefrachthilfe nicht auch ein Instrument zur Diversifizierung der Standorte von Kohlekraftwerken?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege. Dieses Instrument ist geschaffen worden, um ein unterschiedliches Strompreisniveau auszugleichen. Die Nachprüfung hat ergeben, daß die früheren Strompreisunterschiede nicht mehr vorhanden sind, so daß es auch zu Wettbewerbsverzerrungen etwa mit Zonenrandländern kommt, die höhere Strompreise haben als der Bereich, in dem die erweiterte Kohlefrachthilfe als Stromsubvention wirkt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sieler.

Wolfgang Sieler (SPD):
Rede ID: ID1001411800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die Mittel für die Frachthilfe künftig ganz allgemein aufzustocken, zumindest aber in der jetzigen Form und Höhe beizubehalten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe auf die haushaltspolitischen Entscheidungen hingewiesen, die noch vor der Sommerpause getroffen werden. Ich möchte und kann deshalb hinsichtlich der Höhe noch keine Aussage machen. Es bleibt aber bei dem Instrument der Frachthilfe.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001411900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Brück auf:
Wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr eine Entscheidung über den Standort einer Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung treffen, wie dies vom saarländischen Ministerpräsidenten behauptet wurde?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Brück, zutreffend ist, daß weitere Beratungen des Bundeskabinetts über die großtechnische Kohleverflüssigung vorbereitet werden. Unternehmen und Bergbauländer erwarten, daß die Bundesregierung zu Beginn der Legislaturperiode ihre Haltung in dieser Frage festlegt.
Zur Vorbereitung der Kabinettsberatungen haben Wirtschaftsministerium und Forschungsministerium zunächst die beteiligten Unternehmen, nämlich Ruhrkohle und VEBA sowie Saarberg, und die beiden Bergbauländer um Darstellung ihrer Position gebeten. Diese Stellungnahmen sind seit Anfang Juni eingegangen und werden derzeit ausgewertet. In einem zweiten Schritt sollen die Stellungnahmen mit den Beteiligten mündlich erörtert werden.
Der weitere zeitliche Fahrplan bis zu den Kabinettsberatungen hängt entscheidend vom Verlauf und Ergebnis dieser Gespräche ab. Erst recht gilt das natürlich für den Inhalt einer etwaigen Entscheidung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001412000
Eine Zusatzfrage, bitte.




Wolfgang Sieler (SPD):
Rede ID: ID1001412100
Herr Staatssekretär, dann treffen also die Behauptungen des saarländischen Ministerpräsidenten vor der Landespressekonferenz nicht zu, voraussichtlich noch in diesem Jahr, vielleicht noch vor der Sommerpause erwarte er in Bonn eine Standortentscheidung über dieses Großprojekt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Aussage des Ministerpräsidenten trifft nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen durchaus zu. Wenn mit der nötigen zügigen Behandlung der Dinge und den Stellungnahmen gerechnet werden kann, sehe ich nämlich durchaus die Möglichkeit, daß die Entscheidung noch in diesem Jahr getroffen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001412200
Eine weitere Zusatzfrage.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID1001412300
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung über den Standort einer Anlage oder — wie das bisher beabsichtigt war — über die Standorte von zwei Anlagen entscheiden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auch hier kann ich einer Entscheidung nicht vorgreifen, solange nicht die Stellungnahmen der Bergbauländer vorliegen. Allerdings möchte ich deutlich machen, daß es angesichts des enormen Subventionsbedarfs, der mit der Errichtung einer solchen Anlage zu Lasten des Steuerzahlers verbunden ist, nach meinem derzeitigen Informationsstand kaum möglich erscheint, etwa zwei Anlagen zu fördern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001412400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Hans-Werner Müller (CDU):
Rede ID: ID1001412500
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie denn die Entwicklung bei der Kohleverflüssigung im Ausland?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es ist sehr schwer für mich, das in allgemeiner Form zu sagen. Ich will mich darauf beschränken, daß der Rückgang der Energiepreise die Bemühungen um die Kohleverflüssigung überall in der Welt zurückgeworfen hat — jedenfalls dort, wo der Einsatzstoff Kohle ein so hohes Preisniveau hat, wie das etwa in den europäischen Bergbauländern der Fall ist. Das gilt aber auch für die Vereinigten Staaten von Amerika. Wichtig ist, daß in der Bundesrepublik Deutschland diese Initiativen wegen ihrer technologischen und industriepolitischen Bedeutung fortgesetzt werden. Das rechtfertigt einen hohen Subventionseinsatz, weil wir auf diese Technologie vorbereitet sein müssen und weil wir j a alle wissen, daß das derzeitige Energiepreisniveau angesichts der politischen Risiken, die wir j a alle kennen, keine verläßliche Grundlage für unsere Zukunftsplanungen darstellt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001412600
Keine weiteren Zusatzfragen. Dann ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Fragen 48 und 49 des Herrn Abgeordneten Immer (Altenkirchen) sowie Frage 50 des Herrn Abgeordneten Kirschner sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Kirschner wird vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe Frage 43 des Herrn Abgeordneten Schartz (Trier) auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird wie in der Geschäftsordnung vorgesehen verfahren.
Ich rufe Frage 44 des Herrn Abgeordneten Pfuhl auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß gemäß einer EmnidUmfrage die Mehrheit der Deutschen bereit ist, zum Schutz von freilebenden Tieren beim Waldspaziergang Sperrbezirke in Kauf zu nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen und im Interesse der freilebenden Wildtiere eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes zwecks Einrichtung von Sperrbezirken anzustreben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID1001412700
Herr Kollege Pfuhl, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Mehrheit der in der Emnid-Umfrage befragten Personen eine entsprechende Bereitschaft bekundet hat.
§ 14 des Bundeswaldgesetzes gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. Die Bestimmung sieht als Rahmenregelung vor, daß die Länder die Einzelheiten regeln und das Betreten aus wichtigem Grund, insbesondere der Wald- oder Wildbewirtschaftung, einschränken können. Einen Überblick über die insoweit ergangenen Landesvorschriften enthält die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Ausführung des Bundeswaldgesetzes durch die Länder, Bundestagsdrucksache 9/1319 vom 3. Februar 1982, Abschnitt IV.
Angesichts des be stehenden Instrumentariums, das eine Einschränkung des Betretungsrechts durch die Länder entsprechend ihrer regionalen bzw. lokalen Bedürfnisse ermöglicht, sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, eine Novellierung des § 14 des Bundeswaldgesetzes zwecks Einrichtung von Sperrbezirken anzustreben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001412800
Zusatzfrage, bitte.

Albert Pfuhl (SPD):
Rede ID: ID1001412900
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß diese erneute Befragung die Absicht des Bestellers kundtut, daß er für sich im Hinblick auf die Bejagungsmöglichkeiten hier verbesserte Verhältnisse schaffen will?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Interessen am Wald sind vielfältiger Natur. Wir erinnern uns noch alle der großen Diskussion um das Betretungsrecht, als der Wald geöffnet worden ist. Eines darf natürlich nicht passieren, selbst wenn das Gesetz geändert würde: daß hier alles wieder rückgängig gemacht wird.

(Pfuhl [SPD]: Ich danke Ihnen!)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich Frage 45 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
Wie hoch sind die Bundesmittel, die in den letzten drei Jahren für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Tierversuchen (einschließlich Bauten und Gehälter) zur Verfügung gestellt wurden, und in welcher Größenordnung hat sich der Bund in dem gleichen Zeitraum an der Entwicklung alternativer Forschungs- und Testmethoden beteiligt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, es ist leider nicht möglich, die Frage nach der Höhe der Bundesmittel, die in den letzten drei Jahren für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Tierversuchen — einschließlich Bauten und Gehälter — zur Verfügung gestellt wurden, zu beantworten. Die Tierversuche sind in den Bereichen der einzelnen Ressorts integraler Bestandteil vieler einzelner Forschungsvorhaben der unterschiedlichsten Fachrichtungen. Bei der Veranschlagung des Haushalts wird unter haushaltstechnischen Gesichtspunkten lediglich titelspezifisch nach den Hauptausgabegruppen Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen unterschieden. Eine Veranschlagung der Mittel nach dem Funktionenplan faßt sämtliche Ausgaben für die Forschung, z. B. auf dem Gebiet der Ernährung, der Land- und Forstwirtschaft zusammen.
Die Beteiligung des Bundes an der Entwicklung alternativer Forschungs- und Testmethoden auf Grund gezielter Forschungsanträge könnte ermittelt werden. Dementsprechende Anfragen sind an die Ressorts gestellt worden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden sie Ihnen schriftlich übermittelt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413100
Zusatzfrage bitte.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1001413200
Herr Staatssekretär, kann ich dann auch davon ausgehen, daß Sie mir mitteilen, wie groß der Betrag ist, den die Bundeswehr für Tierversuche ausgegeben hat und welcher Betrag von der Bundeswehr für die Entwicklung alternativer Forschungs- und Testmethoden zur Verfügung gestellt wird?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es sind ja nun schon mehrmals Fragen in dieser Richtung gestellt worden. Sie wissen selbst: 1982 haben Sie eine ähnliche Frage hier gestellt, auch sonst in der Öffentlichkeit. Wir können nicht über das hinausgehen, was ich hier gesagt habe. Es ist uns nicht möglich, die Dinge im einzelnen herauszubekommen und dann zusammenzustellen. Das schaffen wir nicht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413300
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID1001413400
Herr Staatssekretär, ist nach den mit dem Bundesfinanzminister geführten Vorgesprächen im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 1984 geplant, den Mittelansatz für die Förderung alternativer Forschungs- und Testmethoden zu reduzieren? Wenn j a, gilt das auch für die Förderung von Forschungseinrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt werden?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Beratungen für den kommenden Haushalt laufen noch zwischen den einzelnen Ressorts. Ich bitte Sie, diese Frage an den Bundesfinanzminister zu stellen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413500
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001413600
Herr Staatssekretär, eine kurze Vorbemerkung. Wir fragen hier die Bundesregierung, und es ist Ihre Sache, das aufzuteilen.
Aber jetzt meine Frage. Beabsichtigen Sie, bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes, bei der ich davon ausgehe, daß sie bald ansteht, die Festschreibung von alternativen Forschungen einzubringen? Beabsichtigen Sie auch, den Anteil der alternativen Forschungsmittel im Verhältnis zu den herkömmlichen Forschungsmitteln in diesem Gesetz festzuschreiben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, das neue Tierschutzgesetz wird, so hoffe ich, im Spätherbst eingebracht werden können, nachdem, wie Sie wissen, drei Entwürfe vorliegen, aus denen wir einen Entwurf zu machen versuchen. Ich kann im Augenblick nicht die Details nennen, die in dem neuen Gesetzentwurf stehen — er ist noch nicht ganz fertig —, was von den vorliegenden Entwürfen übernommen wird und was nicht. Darüber hinaus hat das Parlament die Möglichkeit, alles in den Ausschüssen zu diskutieren und durch Mehrheit selbst Vorschläge in das Gesetz hineinzubringen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413700
Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen zu den Fragen 46 und 47 des Herrn Abgeordneten Eigen. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Es wird wie in der Geschäftsordnung vorgesehen verfahren.
Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Franke zur Verfügung.
Die Fragen 52 der Abgeordneten Frau Steinhauer und 55 des Abgeordneten Dr. Friedmann sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Collet auf:
Wieviel Überstunden wurden in den Jahren 1981 und 1982 geleistet, und zwar einerseits in der privaten Wirtschaft und andererseits im öffentlichen Dienst?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1001413800
Herr Kollege Collet, der Bundesregierung liegen aus der amtlichen Arbeitszeitstatistik nur Angaben über die Überstunden der männlichen und weiblichen Arbeiter in der Industrie vor. Danach haben die männlichen Arbeiter 1981 im Durchschnitt 2,1 Überstunden je Woche und 1982 1,8 Überstunden je Woche geleistet. Das sind 5 % im Jahr 1981 und 4,4 % im Jahr 1982 der



Parl. Staatssekretär Franke
durchschnittlichen bezahlten Wochenarbeitszeit. Bei den Arbeiterinnen gingen die Überstunden von 0,4 Stunden im Jahr 1981 auf 0,3 Stunden im Jahr 1982 zurück. Für männliche und weibliche Arbeiter insgesamt belief sich die Zahl der Überstunden auf 1,7 in 1981 und 1,5 in 1982. Das entspricht einem Anteil an der durchschnittlich bezahlten Wochenarbeitszeit von 4,1 % in 1981 und 3,7 % in 1982.
Für einen Vergleich der Zahl der Überstunden in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst liegen zur Zeit keine Angaben vor. Im Rahmen des Mikrozensus 1981 wurde im Auftrag des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften nach der Leistung von Überstunden gefragt. Doch stößt die Auswertung dieser einmaligen Erhebung in bezug auf die gestellte Frage auf verschiedene methodische Schwierigkeiten, so daß das Statistische Bundesamt so kurzfristig keine Antwort geben konnte. Das Statistische Bundesamt ist von mir um bestmögliche Auswertung in bezug auf die Fragestellung gebeten worden. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich es Ihnen natürlich unverzüglich mitteilen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001413900
Zusatzfrage, bitte.

Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID1001414000
Herr Staatssekretär, nachdem ich vor zwei Jahren nach den Überstunden von 1980 gefragt habe und dort auch die Erfahrung machen mußte, daß im öffentlichen Dienst keine Angaben möglich sind, lautet meine Frage: Halten Sie es nicht für notwendig, daß gerade der öffentliche Dienst, um Vorbild sein zu können, in Zukunft solche Zahlenangaben auch erhebt?
Franke, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe natürlich Ihre Anfragen vom September 1981 und auch die des Kollegen Kirschner vom Dezember 1981 gelesen. Ich glaube, daß wir alle begierig sein sollten, diese Zahlen zu erhalten. Ich bin da mit Ihnen einer Meinung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001414100
Zusatzfrage, bitte.

Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID1001414200
Da die von Ihnen für die private Wirtschaft angegebenen Prozentsätze, Herr Staatssekretär, Schlüsse auf das hohe Maß an Überstunden nicht zulassen, weil sich die Zahlen auf alle Betriebe, auch auf solche, die Kurzarbeit machen, erstrecken, frage ich: Wäre es nicht möglich, auch Zahlen über massierte Überstunden in bestimmten Branchen zu bekommen?
Franke, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, die Erhebung ist sehr schwierig, weil sie wahrscheinlich mit sehr viel Arbeitsaufwand für die einzelnen Betriebe und für die einzelnen Branchen verbunden wäre. Ich könnte mir vorstellen, wenn das einfach gewesen wäre — ich beziehe mich auf Ihre vielen Anregungen, die Sie schon in der Vergangenheit gemacht haben —, hätten wir sie schon. Aber ich werde Ihre Frage und jetzt meine Antwort zum Anlaß nehmen, dem noch einmal weiter nachzugehen.
Ich bin, ich wiederhole es, auch begierig zu erfahren,

(Collet [SPD]: Um Prozentsätze zu errechnen, muß man doch Zahlen haben!)

wie es sich in den einzelnen Bereichen entwickelt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001414300
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker (Nienberge).

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID1001414400
Herr Staatssekretär, Sie wissen, daß die SPD-Bundestagsfraktion einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vorgelegt hat. Sind Sie bereit, die Erfahrungen, die Sie jetzt gesammelt haben, bei den Überlegungen zu diesem Gesetz zu berücksichtigen?
Franke, Parl. Staatssekretär: Ich meine, daß Ihre Frage über den vorliegenden Text hier hinausgeht. Aber dennoch, glaube ich, sollte man meine eigene oder auch unsere Neugier hier zum Anlaß nehmen, das zu verfeinern. Ich habe eine andere Statistik. Die geht nicht ganz, glaube ich, auf die Wünsche ein. Ich werde sie Ihnen, wenn Sie mögen, zur Verfügung stellen.

(Becker [Nienberge] [SPD]: Vielen Dank!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001414500
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Collet auf:
Wie viele abhängig Beschäftigte gab es in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1972, am 30. Juni 1976 und im Jahr 1982?
Franke, Parl. Staatssekretär: Die Zahl der abhängig Beschäftigten lag nach den Angaben aus der amtlichen Statistik im Jahresdurchschnitt 1972 bei 22,6 Millionen und im Jahresdurchschnitt 1982 bei 22,5 Millionen. Für den Stichtag 30. Juni 1976 gibt es keine vergleichbare Zahl der abhängig Beschäftigten aus der amtlichen Statistik. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum 30. Juni 1976 nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit kann wegen unterschiedlicher Abgrenzung nicht direkt herangezogen werden. Es muß daher auf die Ergebnisse der amtlichen Statistik im zweiten bzw. dritten Quartal 1976 — Quartalsdurchschnitte — zurückgegriffen werden, wobei ein arithmetisches Mittel aus beiden Quartalswerten einer Stichtagszahl zum 30. Juni 1976 am nächsten kommt. Nach dieser Methode ergeben sich, bezogen auf den 30. Juni 1976, 22,0 Millionen abhängig Beschäftigte.

(Collet [SPD]: Und im Jahre 1982?)

— Im Jahre 1982 22,455 Millionen abhängig Beschäftigte, Erwerbspersonen 27,501 Millionen, Arbeitslose 1,833 Millionen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige im Jahre 1982 3,213 Millionen. Interessant ist der Vergleich der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen für das Jahr 1972 mit 4,111 Millionen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001414600
Zusatzfrage, bitte.




Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID1001414700
Wie erklären Sie sich, Herr Staatssekretär, die — ich sage es vorsichtig — fast identischen Zahlen von 1976 und 1982 bei einer so stark gestiegenen Arbeitslosenzahl?
Franke, Parl. Staatssekretär: Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, wie ich mir die Zunahme der Erwerbstätigen — —

(Collet [SPD]: Die Zunahme der abhängig Beschäftigten! Die Zahl der abhängig Beschäftigten ist fast gleichgeblieben, obwohl die Arbeitslosenzahl enorm gestiegen ist!)

— Hier müssen Sie die Differenz hinzuzählen. Deswegen meinte ich eben sagen zu müssen, daß 1972 4,111 Millionen Selbständige und mithelfende Familienangehörige da waren und im Jahre 1982 nur noch 3,2 Millionen, also 900 000 weniger. Das ist also ein Erwerbstätigenpotential, aus dem heraus sich diese Differenz bzw. Zahl erklärt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001414800
Noch eine Zusatzfrage.

Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID1001414900
Kann es dann nicht sein, daß die Investitionsprogramme dazu geführt haben, daß mehr Menschen beschäftigt wurden?
Franke, Parl. Staatssekretär: Wenn Sie jetzt die Zahlen miteinander vergleichen, werden Sie feststellen, daß die Zahlen — das ist der Inhalt Ihrer letzten Frage gewesen — von 1976 und 1982 identisch sind, Herr Kollege Collet.
Hierbei müßten wir noch in eine längere Diskussion über vorzeitige Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit eintreten. Die Zahlen habe ich hier nicht berücksichtigt. Aber die letzten Zahlen über den vorzeitigen Zugang durch Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit lassen den Schluß zu, daß ein Teil nach dahin — jetzt gebrauche ich eine Bemerkung — ausgewichen sind. Daß heißt, bei dem Zugang in der Rentenstatistik sind heute bei über 50 % Kriterien der Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit maßgeblich.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415000
Herr Abgeordneter, ich glaube, Sie müssen sich diese statistischen Zahlen schriftlich geben lassen. So, wie ich den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär kenne, ist er dazu gerne bereit.

(Collet [SPD]: Gut, dann bekomme ich die versprochenen Zahlen!)

Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Würzbach zur Verfügung.
Die Fragen 56 und 57 des Abgeordneten Berger sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 58 des Herrn Abgeordneten Klein (Dieburg) auf:
Treffen Zeitungsberichte zu (siehe Frankfurter Rundschau vom 4. Juni 1983, Lokalteil S. II), nach denen die amerikanischen Stationierungsstreitkräfte beabsichtigen, in der Zeitspanne von 1982 bis 1989 in den Bereichen Darmstadt, Münster und Babenhausen 458 Millionen DM für den Neubau von militärischen Anlagen, hauptsächlich in Babenhausen, auszugeben?

Peter Kurt Würzbach (CDU):
Rede ID: ID1001415100
Herr Kollege Klein, die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika planen in den Bereichen Darmstadt, Münster und Babenhausen eine Reihe von Baumaßnahmen. Dies trifft zu. Es handelt sich dabei im wesentlichen um Maßnahmen für die Unterbringung des Systems Patriot, so in Babenhausen und Münster-Dieburg, um Erweiterung des Depots Münster-Dieburg, um Zubauten in Kasernen und Modernisierung der Wohnsiedlungen in Darmstadt sowie um den Bau von Unterkünften und eine Heizzentrale sowie Instandsetzung in Babenhausen. Die zuständige Finanzbauverwaltung hat die Gesamtkosten für die bis 1986 durchzuführenden Baumaßnahmen auf rund 210 Millionen DM beziffert; davon entfallen auf Vorhaben in Babenhausen etwa 107 Millionen DM. Über die nach 1986 vorgesehenen Maßnahmen wird das Bundesministerium der Verteidigung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Programmabstimmung genauer unterrichtet werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415200
Zusatzfrage.

Heinrich Klein (SPD):
Rede ID: ID1001415300
Herr Staatssekretär, ist es nicht notwendig, daß nun die Bevölkerung, die verständlicherweise über das, was sich nun abzeichnet, sehr beunruhigt ist, einmal von kompetenten Stellen über das informiert wird, was konkret geplant ist und halten Sie es für gut, daß beispielsweise Bürgermeister der genannten Gemeinden schon im Frühjahr unterrichtet worden sind, sie diese Informationen an ihre Bürger aber nicht weitergaben?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, einmal möchte ich feststellen, daß häufig eine so oft geschilderte, ich sage einmal: angebliche Beunruhigung der Bevölkerung übertrieben wird. Die Mehrheit der Bevölkerung in unmittelbarer Nachbarschaft der Liegenschaften ist das Gegenteil: sehr ruhig, zumal die Mehrheit auch weiß, daß die Bereiche des Verteidigungsministeriums, der Finanz- und Bauverwaltungen jeweils in weitem zeitlichem Abstand nach vorne entgegen Ihrer Annahme und Aussage eben doch informiert sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415400
Weitere Zusatzfrage.

Heinrich Klein (SPD):
Rede ID: ID1001415500
Gestatten Sie die Bemerkung, Herr Staatssekretär, daß Sie aus Schleswig-Holstein kommen und ich in Hessen zu Hause bin und ich über die Unruhe der Bevölkerung vielleicht etwas mehr weiß als Sie.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Aufgabe eines Staatssekretärs im Bundesministerium der Verteidigung sollten Sie nicht so eng sehen, daß Sie meinen, daß man seine Erfahrungen nur aus dem Wahlkreis oder aus der Region schöpft, aus der man kommt.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 59 des Herrn Abgeordneten Klein (Dieburg) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Bevölkerung konkret und detailliert über die Baumaßnahmen und die dort zu stationierenden neuen Waffen (die Rede ist von Patriot-Raketen und dem MLRS-System) zu informieren?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Nach dem NATO- Truppenstatut sind die Streitkräfte der Vereinigten Staaten für Bauvorhaben in den ihnen überlassenen Liegenschaften zuständig. Die Baumaßnahmen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika werden von den Finanzbauverwaltungen der Länder im Auftragsbauverfahren abgewickelt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415700
Zusatzfrage, bitte.

Heinrich Klein (SPD):
Rede ID: ID1001415800
Herr Staatssekretär, gestatten Sie, daß man noch einmal hinterfragt, wer sich zuständig fühlt für die Information, die etwas anderes ist als die reine Abwicklung von Baumaßnahmen. Hier erleben wir sehr oft, daß die eine Stelle auf die andere verweist, die Bevölkerung dadurch aber nicht klüger wird.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will gerne einräumen und Ihnen sagen, daß das die Erfahrung jetzt nach wenigen Monaten im Amte ist, daß viele Fragen aus dem Bereich der Kollegen wie auch aus kommunalen Bereichen kommen, wo dann oft sehr kompliziert erst abgetastet werden muß: Sind wir zuständig, ist es der Bundesfinanzminister, gerade wo es um Fragen des Lärmschutzes und ähnliches geht? Ich sehe meinen Vorgänger, den Kollegen Penner, dort hinten lächelnd zustimmen. Ich schildere dies, um Ihnen zu sagen, daß wir hier zwischen den beiden hauptbetroffenen Ressorts zu einer noch etwas nahtloseren Abstimmung und Eingrenzung der Zuständigkeiten kommen müssen, auch in unserem Interesse. Ich sage „auch", weil ich weiß, daß der Ansprechpartner hier auch einen etwas kürzeren Weg und klare Auskünfte haben muß.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001415900
Noch eine Zusatzfrage.

Heinrich Klein (SPD):
Rede ID: ID1001416000
Kann ich daraus schlußfolgern, wenn diese Abgrenzungsbemühungen zwischen Ihrem Ressort und dem der Finanzen abgeschlossen sind, daß man dann bereit ist, die Öffentlichkeit zu informieren, rechtzeitig und nicht erst dann, wenn Unruhe eingetreten ist?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in dem Rahmen, bis zu der Grenze, wo nach unserer Auffassung Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen nicht überschritten werden, j a. Auf diese Grenze mache ich in diesem Zusammenhang aber sehr deutlich aufmerksam, um nicht irgendwelche falschen Erwartungen oder gar Hoffnungen hier mit angesprochen haben zu wollen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001416100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt.

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001416200
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß die Zurückhaltung bei der Information der zuständigen Kommunalpolitiker und der Bevölkerung mit dazu beiträgt, daß die Unruhe und Unsicherheit in der betroffenen Bevölkerung wächst? Wäre es nicht angebracht, daß ähnlich wie in den Vereinigten Staaten die betroffene Bevölkerung rückhaltlos und umfassend über alle geplanten Maßnahmen orientiert wird?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir können nicht die Dinge aus verschiedenen anderen Ländern, auch aus befreundeten und dem Land unseres wichtigsten Bündnispartners auf unsere ganz andere räumliche Struktur und die Gegebenheiten direkt übertragen. Ich räume gern ein, daß wir großes Verständnis dafür haben, daß alle Kommunalpolitiker, und ich gehe einmal weiter: alle Bürger, gern wissen möchten: „Was tut sich da?", gerade deshalb, weil es einige Gruppen gibt, die bei dem geringsten kleinsten Um- und Anbau einer Kantine, einer Instandsetzungshalle oder sonst etwas übertriebene, vielleicht bewußt auf Emotion oder Angst schielende Behauptungen anderer Art aufstellen.
Ich bitte Sie, das Problem aber auch einmal von der anderen Seite her zu sehen. Da es Politik aller Bundesregierungen war, der unseren ist und bleiben wird, bestimmte geheimzuhaltende Einrichtungen nicht bekanntzugeben, würden Sie, wenn wir Ihrer Intention uneingeschränkt folgten, im Reißverschlußverfahren abfragen können: Kaserne, Liegenschaft, Bauvorhaben — eines nach dem anderen. Und dann würde das Ergebnis unten genau herausfallen. Unsere Politik ist jedoch, das nicht mitzuteilen. Hier ist ein Widerspruch, der in einem vernünftigen, vertretbaren Mittelmaß zu lösen ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001416300
Herr Schmitt, Sie können keine weitere Zusatzfrage stellen.
Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001416400

(SPD): Herr Staatssekretär, können Sie mir einmal erklären, vor wem eigentlich was geheimgehalten werden muß? Sind Sie nicht mit mir der Ansicht, daß diejenigen, vor denen Sie hier an und für sich etwas geheimhalten wollen, vor unserem, potentiellen Gegner, diese Information längst haben, wie es auch umgekehrt der Fall ist?

Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, in dem gleichen Moment, wo der potentielle Gegner, die Sowjetunion, eigene Anlagen, eigene Standorte, eigene Depots und ähnliches bekanntgibt, werden wir dies mit nahtloser Folge sofort auch bei uns tun. Da das nicht der Fall ist, werden wir wie bisher — das ist ja keine neue Erfindung von uns — aus all den hier schon häufig vorgetragenen Gründen bei diesem Verhalten bleiben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001416500
Keine weitere Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 60 des Abgeordneten Zander auf:



Vizepräsident Stücklen
Welche Dienststellen des Bundes sind vor der Schauflugveranstaltung am Pfingstsonntag 1983 auf dem Frankfurter Flughafen informiert bzw. konsultiert worden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Zander, vor der Flugvorführung sind die folgenden Dienststellen des Bundes informiert oder konsultiert worden: der Bundesminister für Verkehr, der Bundesminister der Verteidigung, die Bundesanstalt für Flugsicherung. Sie haben nur nach Einrichtungen des Bundes gefragt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001416600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Zander.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID1001416700
Herr Staatssekretär, ich hatte nach deutschen Dienststellen gefragt. Das beschränkt sich nicht auf den Bund. Aber ich möchte gern wissen: Was haben die Bundesdienststellen, von denen Sie eben sagten, sie seien konsultiert worden, in diesen Gesprächen unternommen, um den Schutz der unbeteiligten Zivilbevölkerung bei solchen gefährlichen Schauflugveranstaltungen sicherzustellen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, damit hier kein Mißverständnis zwischen uns herrscht, darf ich noch einmal sagen, daß Ihre mir vorliegende Frage heißt: „Welche Dienststellen des Bundes ... ''. Diese Formulierung liegt mir vor. Deshalb habe ich mich in der Antwort darauf beschränkt.
Aber bevor ich zu dem zweiten Teil komme, darf ich hinzufügen: Außerdem sind der hessische Minister für Wirtschaft und Technik, die Flughafengesellschaft Frankfurt am Main, die Deutsche Lufthansa, der Flugplankoordinator, das Hauptquartier der Amerikaner sowie der Veranstalter selber in diesem Prozeß gewesen. Ich füge das gern hinzu.
Nun fragen Sie: Was ist getan worden? Herr Kollege, hier gab es eine Reihe von Fragen, die zunächst zurückgezogen wurden. Wir können uns aber sehr gern über die bedauerlichen Ergebnisse und Beeinträchtigungen, den Tod und die Verletzung von Menschen unterhalten. Darauf habe ich Ihre Frage heute hier nicht beziehen können.
Die beteiligten Dienststellen, die ich Ihnen hier jetzt noch in Ergänzung aufgezählt habe, sind mehrfach in einer Reihe von Einzelbesprechungen zusammengetreten, um nicht nur das Einhalten aller Sicherheitsbestimmungen noch einmal zu ordnen, sondern um zusätzlich — wegen der Besonderheit und der erwarteten Hunderttausenden von Zuschauern — möglichst alle Risiken auszuschließen. So wurde festgelegt, jedwede Kunstflugvorführung zu unterlassen. So spielte in den Gesprächen sehr viel der Gedanke eine Rolle, jede mögliche Beeinträchtigung des zivilen Luftverkehrs um Frankfurt durch die militärischen Vorführungen zu unterbinden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001416800
Bitte schön, Herr Abgeordneter Zander, zu einer Zusatzfrage.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID1001416900
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung, wenn solche Fälle künftig noch einmal auftreten, bereit, darauf hinzuwirken, daß solche riskanten Veranstaltungen mit Düsenkampfflugzeugen jedenfalls nicht mehr über einem dicht besiedelten Raum stattfinden, wie er um Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet zweifellos gegeben ist?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie sind jetzt bei Ihrer zweiten Frage.

(Zander [SPD]: Die zweite Frage ist eine reine Definitionsfrage!)

— Ich will hier überhaupt nicht ausweichen. Mit dieser Angelegenheit wird sich nicht nur das Verteidigungsministerium, nicht nur unsere Luftwaffe, die Luftwaffe der jeweiligen Alliierten bei uns zu beschäftigen haben, sondern damit werden sich auch — dessen bin ich sicher — die anderen beteiligten Ressorts sehr gründlich auseinanderzusetzen haben.
Ich nehme einmal — mit Ihrem Einverständnis
— einen Teil meiner Antwort auf Ihre zweite Frage vorweg, weil sich das organisch nun so ergibt: Wir sind der Auffassung, daß dieser traurige Anlaß um Frankfurt noch einmal Grund für uns sein sollte, zu prüfen, welche Flughäfen in welchen Gebieten wir — trotz aller gründlichen Vorbereitung, trotz aller eingehaltenen Sicherheitsbestimmungen —, menschliches Versagen nicht ausschließen könnend, von solchen Veranstaltungen ausschließen sollten; diese Untersuchungen haben wir eingeleitet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417000
Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Reetz.

Christa Reetz (GRÜNE):
Rede ID: ID1001417100
Haben Sie die Erfahrungen, die Sie in den Besprechungen gewonnen haben, auch in die Flugvorführungen der kanadischen Luftwaffe am vergangenen Wochenende in Söllingen bei Baden-Baden einfließen lassen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Meine Antwort ist ein deutliches Ja.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Zander auf:
Welche Gebiete der Bundesrepublik Deutschland können nach Ansicht der Bundesregierung als dichtbesiedelt bezeichnet werden, wenn das Gebiet um Frankfurt, über dem die Schauflugveranstaltung vom 22. Mai 1983 abgehalten wurde, nach Auskunft der Bundesregierung (siehe Antwort auf meine Frage vom 25. Mai 1983) nicht dazu zählt?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Zander, die Bundesregierung hat auf Ihre Frage vom 25. Mai mitgeteilt, daß auch bei künftigen Flugvorführungen dichtbesiedelte Gebiete grundsätzlich nicht überflogen werden. Die eigentliche Flugvorführung in Frankfurt fand über dem Gebiet des Flughafens statt. Dazu war es erforderlich, An- und Abflüge wie auch im Linienverkehr ziviler Maschinen, durchzuführen. Die Bundesregierung ist nach dem bedauerlichen Unfall besonders bemüht, Flugvorführungen über vergleichbaren Gebieten — ich



Parl. Staatssekretär Würzbach
habe dies soeben vorweggenommen — nicht mehr stattfinden zu lassen.

(Zander [SPD]: Herr Staatssekretär, indem ich Ihnen dafür danke — —)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417300
Herr Abgeordneter Zander, wenn ich mich recht erinnere, haben Sie einmal auf dieser Bank als Parlamentarischer Staatssekretär gesessen und kennen also die Spielregeln hier.

(Zander [SPD]: Von der Seite, Herr Präsident, von dieser Seite her muß ich es noch üben!)

Bitte sehr.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID1001417400
Herr Staatssekretär, hat bei den Überlegungen, die Sie jetzt mitgeteilt haben und die sich etwas von der Haltung der Bundesregierung in der Antwort auf meine Frage vom 25. Mai unterscheiden, auch eine Rolle gespielt, daß der Unfall ja gerade darauf zurückzuführen ist, daß von der vorgesehenen Route, die möglicherweise nicht über dichtbesiedeltes Gebiet führte, durch einen Unfall, durch eine falsche Steuerung oder aus Gründen, die wir alle nicht kennen, abgewichen wurde, und ist nicht der Gesamtraum, über dem eine solche Veranstaltung stattfindet, für die Beurteilung der Frage entscheidend, ob es sich um dichtbesiedeltes Gebiet handelt oder nicht?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß wir mit Überlegungen begonnen haben — zunächst im eigenen Bereich, wir werden aber auch an die verbündeten Armeen herantreten —, um bestimmte Räume — auch solche, in denen der Flughafen etwas außerhalb liegt, die aber durch An- und Abflüge doch tangiert werden — für Ähnliches grundsätzlich auszuschließen. Das, was niemand von uns — weder im militärischen noch im zivilen Luftverkehr noch sonstwo —, so meine ich, ausschließen kann, ist, daß menschliches Versagen im Umgang mit Technik immer wieder auftreten wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt (Wiesbaden).

Rudi Schmitt (SPD):
Rede ID: ID1001417600
Herr Staatssekretär, kann ich Ihren Darlegungen entnehmen, daß Sie Ihre Auffassung — entgegen der ersten Presseverlautbarung, in der Sie Schauflüge als absolut notwendige Öffentlichkeitsarbeit der Streitkräfte bezeichnet und als Maßnahmen dargestellt haben, die von breiten Schichten der Bevölkerung gewünscht würden — jetzt korrigieren, und hat dazu auch der mit großer Mehrheit gefaßte Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt beigetragen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die eingangs von Ihnen formulierte Folgerung können Sie aus meinen Antworten nicht schließen. Es sind viele hunderttausend, die zu einem solchen Flugtag kommen und dies sehen wollen. Die andere Aussage, auf die Sie zurückgreifen, nämlich daß die Bundesluftwaffe wie die anderen Luftwaffen auch in Zukunft ihre Einsatzfähigkeit vor der Öffentlichkeit zeigen würden, wird durch die Anordnung einer Prüfung relativiert — mit all den Vorkehrungen, die man treffen kann —, um möglichst zu vermeiden, daß es zu solchen tragischen Unfällen kommt. Aus meinen Ausführungen ist nicht zu folgern, wir würden bestimmte Regionen von solchen Vorführungen künftig ausschließen. Dies ist nicht etwas, was Sie daraus in der Form, wie Sie es meinten tun zu sollen, schließen können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417700
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krizsan.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1001417800
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir bitte den Sinn solcher Schauveranstaltungen erklären angesichts der Tatsache, daß beinahe in jedem Gebiet der Bundesrepublik tieffliegende Düsenkampfflugzeuge gehört und gesehen werden können?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn in Frankfurt 400 000 Menschen kommen und sich eine solche Vorführung ansehen, also an einem Ort, wo es eine Massierung an Luftbewegungen wie nirgendwo sonst über der Bundesrepublik gibt, dann ist dies der deutlichste Beweis dafür, daß die Hypothesen, die in Ihrer Frage anklangen, nicht zutreffen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001417900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, die Fragen 62 und 63 des Herrn Abgeordneten Catenhusen sind vom Antragsteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 64 der Frau Abgeordneten Dr. Czempiel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß für Mitglieder von Kriegsdienstverweigerungs-Ausschüssen und -Kammern Fragenkataloge im Umlauf sind, die geeignet sind, an der Unbefangenheit der Mitglieder zu zweifeln, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kataloge?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, von Fragenkatalogen, die bei Prüfungsausschüssen und -kammern im Umlauf sein sollen, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Vor einigen Monaten jedoch ist einem Mitglied der Bundesregierung von einem Kollegen aus dem Hause eine mehrseitige Zusammenstellung von Fragen zugeleitet worden, deren Verfasser jedoch anonym ist. Die Bundesregierung hat daher weder Anhalt noch Veranlassung, diesem Vorgang nachzugehen. Im übrigen sind die Prüfungsgremien bei der Art der Fragestellung an keinerlei Weisung gebunden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418000
Zusatzfrage? Frau Dr. Czempiel (SPD): Ja.
Ich selbst war über Jahre Mitglied einer solchen Prüfungskommission und habe immer wieder feststellen können, daß besonders junge Leute, die gut auftreten konnten und gut in der Sprache waren, eine gewisse Bevorzugung erfahren haben. Ist die Bundesregierung bereit zu versuchen, auch denjenigen, die nicht so gewandt sind, eine Hilfeleistung zu geben?



Würzbach, Parl. Staatssekretär: Die Erfahrung, die Sie eben schilderten, spricht nicht für das Gremium, von dem Sie berichteten. Denn dies sollte nicht den Ausschlag geben.

(Schmitt [Wiesbaden] [SPD]: Das ist aber die Praxis!)

Im Gegenteil. Da diese Praxis neben den anderen Elementen, die nicht richtig handhabbar waren, hier und da immer wieder beobachtet wurde, hat die Bundesregierung j a noch in der letzten Periode eine Neufassung des Gesetzes eingeleitet, die zum 1. Januar 1984 in Kraft tritt, so daß Verhandlungen nur noch stattfinden, wie Sie wissen, wenn es sich um Soldaten oder Reservisten handelt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1001418200
Herr Staatssekretär, auf welche Art und Weise hat sich denn die Bundesregierung einen Überblick verschafft, daß Fragenkataloge der hier angesprochenen Art nicht Gegenstand der Prüfungen sind?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben einen Überblick insofern, als es keine Dienststelle in irgendeinem Ressort gibt, die über die Wehrbereichsverwaltungen an die Kreiswehrersatzämter — oder auf welchem Weg auch immer — solche Fragebögen verteilt, geschweige denn irgend jemandem vorher einen solchen Fragebogen entworfen, autorisiert und mitgegeben hat.
Ich will Ihrer Frage meine Einschätzung hinzufügen. Mein Eindruck beim Lesen dieses Fragebogens ist vielmehr, daß dies eine Art Übungs- und Einstudierleitfaden für junge Männer sein könnte, die vor einem solchen Gremium erscheinen, um sich in einer bestimmten Denkungs-, Reaktions- und Antwortart auf zu erwartende Fragen einstellen zu können. So liest sich dieses mir übergebene anonyme Papier.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418300
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1001418400
Herr Staatssekretär, wie Sie vielleicht wissen, komme ich aus Unterfranken. In Würzburg ist die Ablehnungsquote fast doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Darf ich Sie deshalb fragen, ob die Bundesregierung für die verbleibenden Prüfungsfälle nach dem jetzigen Verfahren beabsichtigt, diejenigen, die als Beisitzer in die Prüfungsausschüsse berufen werden, zunächst einmal in irgendeiner Form darüber aufzuklären, a) was ihre Rechte gegenüber dem Vorsitzenden des Ausschusses sind, und b) welche Fragen gegenüber Wehrpflichtigen oder Verweigerern unzulässig sind?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Alle Beisitzer, Herr Kollege, sind ordnungsgemäß, gründlich und verständlich in ihre Aufgabe und in ihre Rechte eingewiesen. Fragen, die gegen Gesetze verstoßen, sind nicht zulässig. Dazu bedarf es keiner neuen, zusätzlichen Einweisung oder Schulung.
Die Statistik, die Sie soeben in Ihrer Frage erwähnt haben — Sie wiesen auf den Umstand hin, daß die Zahlen in bestimmten Regionen möglicherweise von denen in anderen abweichen —, ist j a von einigen Kollegen aus der Mitte des Parlaments angefordert worden. Daran arbeiten wir zur Zeit noch. Wir werden sie anschließend den Kollegen zuleiten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418500
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001418600
Herr. Staatssekretär, Sie haben vorhin auf die Zusatzfrage meiner Kollegin Czempiel geantwortet, es komme „hie und da" vor, daß Kriegsdienstverweigerer mit geringen Bildungsabschlüssen benachteiligt werden. Wie begründen Sie denn dieses „hie und da", und gibt es Zahlen darüber, wie viele Kriegsdienstverweigerer mit niedrigen, mittleren und höheren Schulabschlüssen anerkannt bzw. abgelehnt worden sind?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich habe nicht gesagt, daß ein niedriger Bildungsabschluß eine Benachteiligung im Ergebnis darstellt. Ich habe gesagt, daß manche ihre Schwierigkeiten bei der Gewichtung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit haben und daß dies immer wieder zu Unzufriedenheiten geführt hat. Es gibt solche Statistiken; ich erinnere mich, daß dies auch häufig hier eine Rolle spielte. Ich habe sie nicht abrufbereit im Kopf. Ich habe jedoch im Kopf, daß die Anzahl der antragstellenden Abiturienten im Vergleich zu anderen Bildungsgruppen weit überdurchschnittlich hoch ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krizsan.

Julius H. Krizsan (GRÜNE):
Rede ID: ID1001418800
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß ein Jugendlicher nach Hauptschulabschluß und Berufsausbildung vor einem Prüfungsausschuß die gleichen Chancen hat wie ein Gymnasiast nach dem Abitur?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Dies soll so sein.

(Lachen bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001418900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 65 der Frau Abgeordneten Dr. Czempiel auf:
Welche Funktion hat die sogenannte Prominentensperre in Zusammenhang mit der Einberufung von Wehrpflichtigen, und ist ausgeschlossen, daß darunter fallende Wehrpflichtige nicht oder verspätet zur Bundeswehr eingezogen werden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Dr. Czempiel, eine sogenannte „Prominentensperre", wie Sie es formuliert haben, besteht bei den Wehrersatzbehörden nicht. Es gibt sie nicht. Söhne von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind wehrpflichtig wie jeder andere. So dient heute beispielsweise der Sohn unsers Bundeskanzlers Helmut Kohl, der des Ministerpräsidenten Strauß,

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)




Pari. Staatssekretär Würzbach
der des Bundesministers Geißler und viele andere.

(Zurufe von der SPD)

— Sie kennen die Frage vielleicht nicht; es kommt ja noch, wonach Sie rufen. — In der Wehrpflichtsache von Herrn Strauß junior hatte die Meldebehörde der Stadt München, die für die Erfassung der Wehrpflichtigen zuständig ist, bei der Umstellung ihres Einwohnerdatensystems auf ein anderes Computerverfahren die für die sicherheitsgefährdeten Personen bestehende Auskunftssperre versehentlich als Vollsperre programmiert.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Seine — Straußens — Daten wurden daher dem für die Musterung zuständigen Kreiswehrersatzamt erst übermittelt, nachdem sich der Fehler herausgestellt hatte. Der Sohn des bayerischen Ministerpräsidenten ist inzwischen als Wehrpflichtiger bei der Truppe.
Aus der Antwort des früheren Staatssekretärs von Bülow in der Drucksache 8/4502 auf Frage des Kollegen Schöfberger ergab sich übrigens, daß der Fehler entdeckt wurde, nachdem sich der bayerische Ministerpräsident bei der zuständigen Wehrbereichsverwaltung nach der Wehrpflichtangelegenheit seines Sohnes erkundigt hatte. Ich selbst habe — ebenfalls auf eine Frage des Kollegen Schöfberger — am 9. November 1982 hierzu noch weitere Aussagen gemacht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001419000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Christa Czempiel (SPD):
Rede ID: ID1001419100
Herr Staatssekretär, sind außer diesem Versehen, was jetzt bei Herrn Strauß vorgekommen ist, noch weitere derartige Sperren, die nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wurden, bekanntgeworden?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Mir sind keine solchen weiteren Fehler bekannt. Sie wissen, daß das Entdecken des Fehlers inzwischen schon einige Zeit zurückliegt, und Sie können ganz sicher sein, daß alle zuständigen Stellen dadurch entsprechend sensibilisiert worden sind und dies ausschalten.

(Lachen bei den GRÜNEN)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001419200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1001419300
Herr Staatssekretär, wenn ich richtig informiert bin, gibt es die sogenannte Wehrerfassung; wenigstens gab es das zu meiner Zeit. Wir mußten uns damals auf Grund eines öffentlichen Anschlages bei unseren zuständigen Gemeindeverwaltungen zur Wehrerfassung melden. Wer sich nicht meldete, wurde bestraft. Ich frage Sie nun: Gelten die Vorschriften für die Wehrerfassung noch, oder sind die aufgehoben, und, wenn sie nicht aufgehoben sind: Was geschieht mit jenen Prominenten, die sich der Wehrerfassung entziehen?
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es entzieht sich kein Sohn eines Prominenten der Wehrpflicht. Darüber haben wir eben, glaube ich, klar und auch mit einigen Beispielen, auch bei offener Beleuchtung der eingetretenen Panne, geredet.
Vorschrift ist, daß in einem bestimmten Alter nach Erfassung über die Einwohnerdateien der Städte der zur Wehrpflicht Heranstehende vom Kreiswehrersatzamt eine Aufforderung bekommt, sich zu melden. Und diese ist, weil es bei dem Namen XY wegen des Sicherheitsgrades des Vaters klick machte, in verschiedenen Einzelfällen nicht herausgegangen. — Das Verfahren ist anders, als Sie es hier geschildert hatten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001419400
Weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schmidt (Nürnberg).

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001419500
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer ersten Antwort den Begriff Vollsperre verwendet. Ich hätte gern gewußt, was das ist, auf wen das zutrifft, was das für die Wehrpflichtigen bedeutet und ob darunter auch SPD- und GRÜNEN-Politiker fallen.
Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Begriff Vollsperre heißt, daß beim Computer eine bestimmte Eingabe getätigt wird, so daß, wenn Sie die Wehrpflichtigen eines bestimmten Jahrgangs oder eines durch andere Merkmale bestimmten Kreises abrufen wollen, derart Gekennzeichnete nicht mit herauskommen. Grund dafür kann sein, daß jemand anerkannt ist als Kriegsdienstverweigerer, daß er auf Grund körperlicher Ungeeignetheit, bei der Musterung festgestellt, ausgemustert wurde. — Dies ist fälschlicherweise erfolgt. Und nichts anderes bedeutet dieser Begriff.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001419600
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Skarpelis-Sperk.

Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD):
Rede ID: ID1001419700
Herr Staatssekretär, hätten Sie es nicht für richtig gehalten, daß sich der Sohn des betreffenden Prominenten, nachdem er gemerkt hat, daß er nicht erfaßt und eingezogen wird, freiwillig gemeldet hätte?

(Beifall bei der SPD)

Würzbach, Parl. Staatssekretär: Ich gehe davon aus, daß Sohn und Vater — bei der Familie weiß ich es — in einem gesunden engen Verhältnis zueinander stehen und solche Dinge offen diskutieren. Ich darf wiederholen, daß der Vater den Anstoß gegeben hat, nachzufragen, warum der Sohn trotz Erreichens eines bestimmten Alters noch immer seine Aufforderung nicht erhalten habe.
Der Sohn ist zunächst wegen seiner Berufsausbildung zurückgestellt worden. Dadurch setzte ohnehin nicht die Automatik ein, wie bei den meisten unserer Wehrpflichtigen, in dem Alter von 19, 191/2 oder 20 Jahren eingezogen zu werden. Ich sehe hier keinen unnormalen Vorgang. Als die Ausbildung abgeschlossen war und sich die Berufsplanung anschloß, wurde hier die Familie — Frau Kollegin, ich wünschte mir, daß dies in allen Familien so der Fall wäre — aktiv und fragte: Warum wird er nicht gerufen? Hier ist die entsprechende Frage gestellt worden.

(Lambinus [SPD]: Das ist doch faul, oberfaul! — Heiterkeit bei der SPD — Weiterer Zuruf von der SPD: Es lebe Strauß!)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001419800
Herr Lambinus, Sie gehen hier immer an die Grenze dessen, was noch erlaubt ist.

(Zurufe von der SPD)

Aber wenn ich all das zusammenzähle, was Sie an Grenzfällen schon pexiert haben, müßte eigentlich ein Strafstoß fällig sein.

(Heiterkeit)

Bitte schön, Herr Abgeordneter Kuhlwein, noch eine Zusatzfrage.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID1001419900
Herr Staatssekretär, wie war es denn möglich, daß der Sohn dieses Prominenten wegen Berufsausbildung zurückgestellt werden konnte, wenn er zu dem Zeitpunkt noch gar nicht erfaßt und gemustert war?

(Beifall bei der SPD)

Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, der Sohn Strauß, über den wir reden, geboren am 5. Mai 1961, ist am 25. September 1980 gemustert worden. Dann ist er für seine Berufsausbildung bis März 1983 vom Wehrdienst zurückgestellt worden. Seit 5. April leistet er seinen Grundwehrdienst.
Lassen Sie mich hier hinzufügen, daß bei jedem, der einen Antrag stellt, zurückgestellt zu werden, oder, sofort, wenn es sein soll auch unterhalb der 18-Jahres-Grenze, einberufen zu werden, z. B. weil er im Augenblick arbeitslos ist oder eine andere Anschluß- oder Ausbildungsplanung besteht, die Wehrersatzbehörden angewiesen sind, so beweglich wie irgend möglich, im Interesse des Wehrpflichtigen zu entscheiden. Ich füge dies hinzu, um dem Eindruck entgegenzutreten, den einige möglicherweise hier erwecken wollen, als sei hier, abgesehen von der Panne, die mit dem Computer in München passiert ist und die keiner aus der Welt schaffen kann, eine bevorzugte Behandlung des Sohnes eines Prominenten, in der Öffentlichkeit Tätigen, erfolgt. Dies ist nicht der Fall.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420000
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 66, Herr Staatssekretär, des Abgeordneten Gilges soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Damit sind wir am Schluß dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Parlamentarischer Staatssekretär Karwatzki zur Verfügung.
Die Frage 74 des Abgeordneten Gilges soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 67 der Frau Abgeordneten Luuk auf:
Teilt die Bundesregierung die wiederholt in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik an der Dreimonatsspritze, wonach es sich bei den im Handel erhältlichen Präparaten um „Verhütungsmittel zweiter Wahl" mit „schwerwiegenden Nebenwirkungen" handele, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit dieses Verhütungsmittel weder Frauen in der Bundesrepublik Deutschland noch Frauen in der Dritten Welt zugemutet wird?
Frau Staatssekretär.

Irmgard Karwatzki (CDU):
Rede ID: ID1001420100
Frau Kollegin Luuk, wie ich auf eine ähnlich lautende Frage des Abgeordneten Hans Verheyen am 8. Juni 1983 schriftlich mitgeteilt habe, hat das Bundesgesundheitsamt am 23. und 24. März 1983 im Rahmen des Stufenplans zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken eine Sondersitzung mit in- und ausländischen Experten zur Nutzen-Risiko-Bewertung von Depot- Kontrazeptiva abgehalten. In der Sitzung wurden auch Sachverständige der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Gesellschaft für geplante Elternschaft gehört.
Die Anhörung zeigte, daß nach dem gegenwärtigen Wissensstand die Risikoerhöhung bei Anwendung dieser Arzneimittel nicht größer sein dürfte als bei Anwendung der gängigen oralen Kontrazeptiva. Für Sofortmaßnahmen bestand daher keine Veranlassung.
Das Bundesgesundheitsamt ist in eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Analyse eingetreten, um unter Berücksichtigung des Anhörungsergebnisses und aller zur Verfügung stehenden Daten über Nutzen und Risiko einschließlich der Frage einer möglicherweise krebserregenden Wirkung die für den Schutz der Verbraucher notwendigen Maßnahmen zu treffen. Mit einer Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes ist noch in diesem Monat zu rechnen.
Das Bundesgesundheitsamt wird seine Entscheidung auch den Dienststellen der Weltgesundheitsorganisation, den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und anderen Staaten zugänglich machen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420200
Zusatzfrage, bitte.

Dagmar Luuk (SPD):
Rede ID: ID1001420300
Frau Staatssekretär, ich hätte doch ganz gern gewußt, ob Sie meine Auffassung teilen, daß die entwicklungspolitischen Gruppen in der Bundesrepublik, die sich dieser Frage angenommen haben, berechtigt sind, dies zu tun, weil es sich bei dem betroffenen Personenkreis um Frauen handelt, die praktisch keinen Zugang zu gesundheitlicher Betreuung und auch zur Information haben und somit das gesundheitliche Risiko, das sie eingehen, weniger abschätzen können, als es Frauen hierzulande möglich ist. Ist das Engagement dieser Gruppen nicht berechtigt, die sich dafür einsetzen, daß wir unser besonderes Augenmerk darauf richten, wo diese Medikamente dann verteilt werden? Muß nicht die Frage, wohin diese Medikamente gehen, besonders berücksichtigt werden?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Das Engagement dieser Gruppen ist berechtigt. Sie müssen aber bitte Verständnis dafür haben, daß ich eine Antwort auf Ihre Frage hier nur insoweit geben kann, als eben Untersuchungsergebnisse auch des Bundesgesundheitsamtes vorliegen.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 68 der Frau Abgeordneten Schmidt (Nürnberg) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der neugestalteten Zeitschrift „Der Zivildienst" (Herausgeber: Bundesamt für Zivildienst) die DDR mehrfach in Anführungszeichen gesetzt wird bzw. verschwiegen wird, daß die SPD gegen das neue Kriegsdienstverweigerungsrecht gestimmt hat und das Land Bremen dagegen klagt?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Schmidt, sind Sie damit einverstanden, daß ich die Fragen 68 und 69 gemeinsam beantworte? — Danke schön.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420500
Die Fragestellerin ist einverstanden. Ich rufe also auch noch die Frage 69 der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) auf:
Wird diese Art der Berichterstattung als parteipolitisch neutral angesehen, und wird die Bundesregierung versuchen, Einfluß zu nehmen, um eine korrekte Berichterstattung zu gewährleisten?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: In der Zeitschrift „Der Zivildienst" wird die DDR in allen Ausgaben durchweg nicht in Anführungszeichen gesetzt. Die einzige Ausnahme ist eine kurze Meldung in einer bestimmten Ausgabe. Allerdings kommt in demselben Heft mehrfach die DDR auch ohne Anführungszeichen vor. Im Heft 1/2-1983 heißt es zur Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsrechts ausdrücklich:
„Die Opposition hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen abgelehnt." Eine Klage des Landes Bremen gegen das neue Kriegsdienstverweigerungsrecht liegt bisher nicht vor.
Die Berichterstattung war insofern korrekt. Vizepräsident Stücklen: Zusatzfrage. Bitte.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001420600
Frau Staatssekretärin, trifft es zu, daß der Artikel, den Sie hier auch angesprochen haben, von der Leitung des Hauses stammt? Und kann ich, falls das der Fall ist, davon ausgehen, daß zumindest die Regierung, wenn auch nicht die Redaktion dieser Zeitschrift, DDR künftig wieder in Anführungszeichen zu setzen gedenkt?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Letzteres gedenkt die Regierung nicht zu tun. Der Artikel war ein Interview, in dem Herr Dr. Geißler seine Position bezogen hat.

(Toetemeyer [SPD]: Wieder mal der Geißler!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420700
Eine weitere Zusatzfrage?

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001420800
Dazu nur eine Anmerkung. Ist der Bundesregierung und auch Herrn Geißler bekannt, daß inzwischen auch Springer-Zeitungen von dieser etwas eigenartigen Schreibweise abkommen?

(Zuruf des Abg. Lambinus [SPD])

Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Ob der Bundesregierung dies bekannt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob die Springer-Presse es so oder so handhabt, darauf haben wir, meine ich, keinen Einfluß.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001420900
Noch eine Zusatzfrage.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001421000
Da die Berichterstattung und die Tendenz dieser Zeitschrift sich seit dem Regierungswechsel insgesamt sehr verändert haben und z. B. über die Friedensbewegung überhaupt nicht mehr berichtet worden ist, die Redaktion aber die gleiche geblieben ist, frage ich: Worauf führt die Bundesregierung diesen abrupten Wechsel in der Meinung der Redaktion zurück?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, vielleicht liegt es daran, daß über das neue Gesetzgebungsverfahren mehr berichtet wurde.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001421100
Ihre letzte Zusatzfrage.

Renate Schmidt (SPD):
Rede ID: ID1001421200
Da die Kritik bei den Zivildienstleistenden gegen den Inhalt dieser Zeitschrift sehr zunimmt, frage ich: Wie können sich Zivildienstleistende denn gegen die Zusendung dieser Zeitschrift wehren?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Indem sie sie abbestellen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001421300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sielaff.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1001421400
Frau Staatssekretärin, Sie sagten soeben, daß das Kriegsdienstverweigerungsgesetz so im Vordergrund stand. Meine Frage: Kann man denn damit rechnen, daß eine der nächsten Ausgaben sich intensiver mit der Friedensbewegung und auch mit dem, was im Rahmen der Friedensbewegung z. B. auf dem Evangelischen Kirchentag passiert ist, beschäftigen wird?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sielaff, ich bin gern bereit, Ihren Wunsch weiterzugeben.

(Sielaff [SPD]: Danke schön!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001421500
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lambinus.

Uwe Lambinus (SPD):
Rede ID: ID1001421600
Darf ich fragen, ob es zutrifft, daß die Redaktion dieser Zeitschrift Zivildienstleistenden mitgeteilt hat, daß ein Abbestellen dieser Zeitschrift nicht möglich ist?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Wie ich mich gerade sachkundig gemacht habe, heißt es, daß es große Schwierigkeiten macht.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN — Dr. Jannsen [GRÜNE]: Aber es gibt Mülleimer!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001421700
Bevor wir zum Schluß der Fragestunde kommen, muß ich mitteilen, daß die



Vizepräsident Stücklen
Frage 105 des Abgeordneten Dr. Lammert zurückgezogen worden ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jaunich.

Horst Jaunich (SPD):
Rede ID: ID1001421800
Frau Staatssekretärin, besteht die Absicht der Bundesregierung, den Zivildienstleistenden die Zeitschrift zur Pflichtlektüre zu machen?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Das sicherlich nicht. Man kann sie ja ohnedies dahin legen, wo man meint, daß sie gut aufgehoben ist.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN — Jaunich [SPD]: Welch ein Umgang mit Steuermitteln!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001421900
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir schaffen noch ein paar Fragen.
Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Sielaff auf:
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Drucksache 9/2421) zu, daß kein Gericht oder Ausschuß in der Lage ist, das Gewissen des einzelnen zu prüfen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sielaff, die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Europäischen Parlaments zu. Bereits die geltende Regelung der Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern geht davon aus, daß eine unmittelbare Überprüfung des Gewissens nicht möglich ist. In dem Verfahren vor den Prüfungsausschüssen und den Prüfungskammern geht es vielmehr darum, daß die zuständigen staatlichen Stellen aus dem Gesamteindruck von der Persönlichkeit des Antragstellers die Überzeugung gewinnen, daß eine nach dem Grundgesetz anzuerkennende Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen worden ist. Dieses Verfahren soll auch nach dem neuen Recht in Übereinstimmung mit sämtlichen früheren Reformversuchen der Regierungskoalition von SPD und FDP für Soldaten, Gediente sowie bereits einberufene Wehrpflichtige beibehalten werden.
Wegen der grundsätzlichen Problematik eines jeden mündlichen Prüfungsverfahrens wird die mündliche Verhandlung für die ungedienten Wehrpflichtigen in Zukunft wegfallen. Die Anerkennung wird dann allein auf der Grundlage der eigenen Angaben des Antragstellers vom Bundesamt für den Zivildienst ausgesprochen. Dafür ist nur noch erforderlich, daß der Antragsteller eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes darlegt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001422000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1001422100
Frau Staatssekretärin, wie soll dann der zu Prüfende seinen Gewissenskonflikt glaubhaft machen?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Dieses braucht er nicht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001422200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich Frage 71 des Herrn Abgeordneten Sielaff auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß, wenn die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Nummer 5 davon spricht, daß der zivile Ersatzdienst nicht länger dauern soll als der normale Wehrdienst einschließlich danach erfolgten Übungen, es sich dabei nicht um den gesetzlich möglichen Zeitrahmen solcher späteren Übungen handelt, sondern um die tatsächliche durchschnittliche Inanspruchnahme, und wird sie die Entschließung in diesem Sinn beachten?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sielaff, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die vom 1. Januar 1984 an geltende Zivildienstdauer mit Ziffer 5 der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen übereinstimmt.
Nach dem Wehrpflichtgesetz kann die Dauer des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen zusammen bis zu 24 Monate betragen. Mit einer Dauer von neuen Monaten wird der zeitliche Rahmen für die von dem Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres zu leistenden Wehrübungen gesetzt. In dem Zeitpunkt, in dem der einzelne anerkannte Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst herangezogen wird, läßt sich noch nicht übersehen, in welchem Umfange Wehrpflichtige seines Jahrgangs bis zur Vollendung ihres 45. Lebensjahres tatsächlich zu Wehrübungen herangezogen werden.
Wenn der Zivildienst vom 1. Januar 1984 an um ein Drittel länger ist als der Grundwehrdienst und damit 20 Monate dauert, so ist der Gesetzgeber weit unter der für den Wehrdienst vorgesehenen Höchstdauer von 24 Monaten geblieben. Angesichts der schwächer werdenden Geburtsjahrgänge erscheint es keineswegs unwahrscheinlich, daß ein junger Mann, der in den nächsten Jahren wehrpflichtig wird, als Soldat bis zur Vollendung seines 45. Lebensjahres einschließlich der Wehrübungen ebenfalls zu einem Dienst von insgesamt 20 Monaten herangezogen werden wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001422300
Zusatzfrage, bitte.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1001422400
Frau Staatssekretärin, gibt es keinerlei Zahlen darüber, wie viele Tage an Wehrübungen der dienstleistende Wehrpflichtige durchschnittlich, verteilt auf alle Wehrpflichtigen in der Bundeswehr, zu leisten hat?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Sielaff, vielleicht wäre es günstiger gewesen, wenn Sie diese Frage an den Kollegen vom Verteidigungsministerium gerichtet hätten. Ich kann Ihnen das jetzt nicht sagen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001422500
Letzte Zusatzfrage.

Horst Sielaff (SPD):
Rede ID: ID1001422600
Frau Staatssekretärin, wäre es möglich, mir die Beantwortung dieser Frage schriftlich zuzuleiten?



Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Ja, ich gebe mir Mühe bei dem Kollegen und gebe Ihnen dann die Antwort.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID1001422700
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 17. Juni 1983, 10 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.