Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein *** 10. 6.
Frau Dr. Adam Schwaetzer 10. 6.
Dr. Ahrens ** 10. 6.
Bahr *** 10. 6.
Biehle *** 10. 6.
Böhm (Melsungen) ** 10. 6.
Büchner (Speyer) ** 10. 6.
Dr. von Bülow 10. 6.
Dr. Dregger 10. 6.
Dr. Ehmke (Ettlingen) 10. 6.
Engelhard 10. 6.
Engelsberger 10. 6.
Francke (Hamburg) *** 10. 6.
Gansel *** 10. 6.
Glombig 10. 6.
Gobrecht 10. 6.
Dr. Götz 10. 6.
Dr. Haack 10. 6.
Frau Dr. Hamm-Brücher 10. 6.
Hauck 10. 6.
Haungs 10. 6.
Hauser (Krefeld) 10. 6.
Hedrich 10. 6.
Horn *** 10. 6.
Frau Hürland 10. 6.
Dr. Hupka *** 10. 6.
Ibrügger *** 10. 6.
Jahn (Marburg) 10. 6.
Jansen 10. 6.
Jungmann *** 10. 6.
Kolbow *** 10. 6.
Kroll-Schlüter 10. 6.
Frau Krone-Appuhn *** 10. 6.
Dr. Lenz (Bergstraße) *** 10. 6.
Lowack 10. 6.
Lutz 10. 6.
Dr. Marx *** 10. 6.
Dr. Mertens (Bottrop) 10. 6.
Dr. Meyer zu Bentrup 10. 6.
Dr. Müller 10. 6.
Petersen *** 10. 6.
Frau Reetz 10. 6.
Reschke 10. 6.
Rühe *** 10. 6.
Ruf 10. 6.
Sauer (Salzgitter) *** 10. 6.
Saurin 10. 6.
Schäfer (Mainz) *** 10. 6.
Schmidt (Hamburg) 10. 6.
Schmidt (Wattenscheid) 10. 6.
Schneider (Idar-Oberstein) 10. 6.
Dr. Schwenk (Stade) 10. 6.
Sielaff 10. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Unland * 10. 6.
Voigt (Frankfurt) * 10. 6.
Voigt (Sonthofen) 10. 6.
Dr. von Wartenberg *** 10. 6.
Weiß *** 10. 6.
Wimmer (Neuss) 10. 6.
Frau Dr. Wisniewski 10. 6.
Würtz *** 10. 6.
Wurbs 10. 6.
Zander 10. 6.
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am 20. Mai 1983 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Übernahme der „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 383 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90 b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1261-1263) für die 10. Wahlperiode beschlossen.
Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1980" (Drucksache 9/2237)
zuständig: Innenausschuß (federführend)
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Ausschuß für Forschung und Technologie
Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.:
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1983 (Drucksache 10/95)
zuständig: Haushaltsausschuß
Die in Drucksache 10/133 unter Nummer 14 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anpassung der Richtlinie 76/889/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Elektro-Haushaltsgeräte, handgeführte Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte, und der Richtlinie 76/890/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funk-Entstörung bei Leuchten mit Starter für Leuchtstofflampen
wird als Drucksache 10/134 verteilt.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) (GRÜNE) zur Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 30, 7. Sitzung, Seite 309 B):
Die Ihrer Frage zugrunde liegende Annahme, daß afghanische Staatsangehörige, die mit einer Delegation zu politischen Gesprächen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich dort aufhalten, besonderen Erfordernissen unterliegen, trifft
676* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
nicht zu. Vielmehr gelten für diesen Personenkreis wie für afghanische Staatsangehörige allgemein hinsichtlich Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet dieselben Bestimmungen wie für andere sichtvermerkspflichtige Ausländer. In dem von Ihnen angesprochenen Fall wurde auch nicht bereits die Einreise der Mitglieder der afghanischen Delegation von dem Vorliegen von Rückkehrsichtvermerken abhängig gemacht. Den Delegationsmitgliedern, die nach Frankreich zurückzureisen beabsichtigten, wurden vielmehr erst während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet von der französischen Botschaft in Bonn Sichtvermerke ausgestellt.
Ergänzend darf ich noch darauf hinweisen, daß Ausländern in keinem Fall vorgeschrieben wird, in welches Land sie weiterreisen müssen. Soweit Sie allerdings für die Einreise oder den Aufenthalt in dem Land ihres Reiseziels einen Sichtvermerk benötigen, haben Sie hierfür im eigenen Interesse Sorge zu tragen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 2):
Wie hoch ist die Zahl der Verletzungen des westdeutschen Luftraums durch Militärflugzeuge der „DDR" und der Sowjetunion in den jeweiligen Jahren seit 1969 und betrachtet die Bundesregierung dies als eine besondere Belastung des innerdeutschen Verhältnisses?
Die Zahl der festgestellten Verletzungen des westdeutschen Luftraumes beträgt:
Jahr gesamt davon UdSSR nicht
NVA identifiziert
1969 45 7 13 25
1970 34 9 16 9
1971 15 5 2 8
1972 24 12 9 3
1973 24 4 10 10
1974 19 10 4 5
1975 10 3 4 3
1976 5 2 1 2
1977 8 6 1 1
1978 6 0 1 5
1979 5 4 0 1
1980 9 1 2 6
1981 14 7 5 2
1982 11 6 4 1
1983 5 0 4 1
zusammen: 234 76 76 82
(Stand: 30. Mai 1983)
Die Bundesregierung hat jeweils auf die Gefahren hingewiesen, die von diesen Verletzungen des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland ausgehen und mit Nachdruck deutlich gemacht, daß eine Häufung derartiger Vorfälle geeignet ist, die innerdeutschen Beziehungen zu beeinträchtigen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hennig auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 3):
Kann die Bundesregierung Pläne des Landeskuratoriums „Unteilbares Deutschland" (Bayern) bestätigen, denenzufolge am 17. Juni 1983 auf dem Münchner Odeonsplatz an der Feldherrnhalle eine Kundgebung geplant ist, und sieht die Bundesregierung — falls dies zutrifft — darin nicht eine symbolträchtige Durchkreuzung einer auf Entspannung ausgerichteten Deutschland- und Ost-West-Politik?
Nach Kenntnis der Bundesregierung findet am 17. Juni 1983 keine Kundgebung des Landeskuratoriums Unteilbares Deutschland auf dem Münchner Odeonsplatz an der Feldherrnhalle statt.
Unabhängig davon begrüßt die Bundesregierung alle Gedenkveranstaltungen, die das Ziel haben, die Ereignisse des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in Erinnerung zu rufen und so auch auf diese Weise einen Beitrag zur Erhaltung der Einheit der Nation zu leisten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 10 und 11):
Trifft nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die Feststellung der Verbraucherorganisationen zu, und welche Ursachen sind gegebenenfalls dafür maßgebend, daß etwa 60 v. H. des angebotenen Schweinefrischfleisches Qualitätsmängel aufweist, wobei dies in der Regel als PSE-Fleisch bzw. „weich-wässriges-Blaßfleisch" oder DFD-Fleisch bzw. „dunkel-leimiges-Trockenfleisch" bezeichnet wird?
Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, um gemeinsam mit den Bundesländern, den Züchter- bzw. Mästerorganisationen sowie Veterinärmedizinern, Schlachtereien, Vermarktungs- und Verarbeitungsbetrieben eine für Verbraucher und Produzenten wichtige Qualitätsverbesserung zu erreichen?
1. Es trifft zu, daß Mängel in der Beschaffenheit des Schweinefleisches aufgetreten sind. Jedoch erscheint die von Ihnen genannte durchschnittliche Größenordnung von 60 % sehr stark überhöht. Im übrigen ist eine eindeutige Abgrenzung von PSE-
Fleisch sehr problematisch, weil die Qualitätsunterschiede fließend sind.
Ursache: Die Nachfrage der Verbraucher nach extrem magerem Schweinefleisch, auf die die Schwei-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 677*
nezüchter mit entsprechenden Zuchtprogrammen reagiert hatten. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen bestehen negative genetische Beziehungen zwischen Fleischanteil sowie Körperbautyp einerseits und Fleischbeschaffenheit andererseits. So haben magere Schlachtschweine mit ausgeprägten Schinkenformen (sogenannte Apfelschinken) und dünner Rückspeckdickte besonders häufig eine entsprechende Fleischbeschaffenheit.
2. Wie Ihnen bekannt ist (vgl. Ausschuß-Drucksache 9/59 des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages vom 16. März 1982), hat sich das Bundesernährungsministerium dieses Problems frühzeitig angenommen, und zwar gemeinsam mit den Verbraucherverbänden, Erzeugerverbänden und den Verbänden der fleischverarbeitenden Betriebe. Außerdem hat der AID entsprechendes Informationsmaterial erstellt und erfolgreich in einer Großstadt demonstriert; denn am Anfang muß eine Änderung der Verbrauchernachfrage stehen. Das wird von den Verbraucherverbänden auch voll anerkannt. In Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden sind weitere Veranstaltungen in Großstädten vorgesehen. Parallel dazu müssen die Züchter Kurskorrekturen in den Zuchtprogrammen vornehmen. Auch das ist anerkannt, allerdings handelt es sich hier um einen längerfristigen Prozeß.
Außerdem bemühe ich mich um eine Änderung der EG-Handelsklassenverordnung, die einen Beitrag zur Problemlösung liefern kann.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 15):
Ist die Bundesregierung bereit, die Größenfestlegung für Pflaumen, wie sie vom Bundesverband der Erzeugerorganisationen schon längst vorgeschlagen ist, vorzunehmen?
Die EG-Qualitätsnormen für Pflaumen wie auch die anderen EG-Qualitätsnormen für frisches Obst und Gemüse werden zur Zeit in Brüssel allgemein überarbeitet. Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen der Beratungen über diese Qualitätsnormen um eine einheitliche Festlegung der Größensortierung, da unterschiedliche Größensortierungen in den EG-Mitgliedstaaten zu Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel führen können.
Falls eine einheitliche Festlegung nicht erreicht werden kann, wird die Bundesregierung prüfen, ob und in welcher Weise eine nationale Größensortierung für deutsche Pflaumen festgelegt werden soll.
Anlage 8
Antwort
des Bundesministers Kiechle auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/ 106 Fragen 16 und 17):
Teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, daß von seiten der Landwirtschaft der Widerstand gegen die sogenannte geschlossene Deklaration beim Mischfutter wegen der beim Kauf nicht kontrollierbaren Quantität und Qualität der Bestandteile (speziell Getreideanteil) und wegen der möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch in den verwendeten Importfuttermitteln vorhandenen Substanzen (z. B. HCH in Reisnachprodukten oder Aflatoxin in Erdnuß- und Baumwollsaatenprodukten) angewachsen ist, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit — auch zwecks Abbau europäischer Getreideüberschüsse —, entgegen ihren Äußerungen auf meine entsprechende Anfrage im Januar (Drucksache 9/2409) für alle Hersteller neben der Angabe der Energiezahlen zusätzlich die Deklaration der Gemengeteile nach Höhe ihrer Anteile — ohne Angabe der Von-HundertTeile — verbindlich vorzuschreiben, wie dies im deutschen Lebensmittelrecht und im amerikanischen Futtermittelrecht vorgeschrieben und nicht „rechtlich fragwürdig" ist?
Ist die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Umstands, daß „die Erwartungen des Ernährungsausschusses des Deutschen Bundestages in bezug auf die Kennzeichnung von Futtermitteln (Drucksache 7/3581) in der Praxis nicht vollständig eingetroffen sind" (Drucksache 9/2409), bereit, diese zusätzliche Deklaration der Gemengeteile notfalls auf nationaler Ebene vorzuschreiben und sich dann um entsprechende Abstimmung auf europäischer Ebene zu bemühen?
Zu Frage 16:
Die von Ihnen geäußerte Einschätzung, „daß von Seiten der Landwirtschaft der Widerstand gegen die sogenannte Geschlossene Deklaration beim Mischfutter" wegen der beim Kauf nicht kontrollierbaren Quantität und Qualität der Bestandteile (speziell Getreideanteil) angewachsen sei, kann aus der Sicht und bisherigen Kenntnis der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Vielmehr besteht der Eindruck, daß die im Futtermittelrecht vorgeschriebene Kennzeichnung von Mischfuttermitteln von der Mehrzahl der Verbände der Mischfutterhersteller sowie von den offiziellen und zuständigen Gremien der Landwirtschaft, Beratung und Wissenschaft unterstützt und als richtig und angemessen anerkannt wird.
In den vergangenen Monaten ist auf Grund von Anfragen aus dem Deutschen Bundestag wiederholt der Eindruck erweckt worden, daß die obligatorische Gemengteildeklaration dem Landwirt die Möglichkeit einer sicheren Beurteilung der Schadstoffbelastung der Mischfuttermittel ermöglicht. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies jedoch allgemein nicht möglich.
Wie ich schon bei früherer Gelegenheit erläutert habe, (Bundestagsdrucksache 9/2388 Frage Nr. 15) ist die Bundesregierung ständig bestrebt, Regelungen über Schadstoffe in Futtermitteln nach wissenschaftlichen Erkenntnissen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. So wurden beispielsweise die Vorschriften über Höchstgehalte für den von Ihnen angesprochenen Schadstoff Aflatoxin B1 inzwischen durch die 2. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 2. Mai 1983 erheblich verschärft. Ferner wurden erstmals Höchstgehalte für Alpha- und Beta-HCH in Futtermitteln festgesetzt. Diese Verschärfungen sind im Vorgriff einer
678* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
noch ausstehenden EG-einheitlichen Regelung getroffen worden.
Zu den getreidemarktpolitischen Aspekten Ihrer Frage hatte ich mich schon am 10. Januar 1983 (Bundestagsdrucksache 9/2388 Frage 16, 17 und 18) geäußert. In Erinnerung rufen möchte ich, daß das Futtermittelrecht die sogenannte offene Deklaration der Gemengteile nicht verbietet. Allerdings wird nach meiner Kenntnis von dieser Möglichkeit nur wenig Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung wird aber prüfen, ob sich in der Frage der offenen Gemengteildeklaration neue Gesichtspunkte ergeben.
Zu Frage 17:
In der Antwort auf Ihre Frage vom 31. Januar 1983 hat die Bundesregierung — wie Sie zitieren — zum Ausdruck gebracht, „daß die Erwartungen des Ernährungsausschusses des Deutschen Bundestages in Bezug auf die Kennzeichnung von Futtermitteln (Bundestagsdrucksache 7/3591) in der Praxis nicht vollständig eingetroffen sind". In Ergänzung hierzu hat die Bundesregierung seinerzeit jedoch zum Ausdruck gebracht, daß sie der Auffassung ist, daß ihre damalige Zusicherung an den Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages, nämlich „daß der Landwirt nach Inkrafttreten des Gesetzes künftig keinesfalls schlechtere Futtermittelqualitäten befürchten müsse", sich nach bisheriger Kenntnis bestätigt hat.
Die Bundesregierung wird aber auch hier prüfen, ob sich neue Gesichtspunkte ergeben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/ 106 Frage 32):
Treffen Meldungen des Nachrichtenmagazins „Spiegel" zu, nach denen Experten der US-Armee die künftigen Feuerstellungen der Pershing II-Raketen vermessen und bereits die zugehörige elektronische Ausrüstung installieren?
Solche Meldungen treffen nicht zu.
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer bisherigen Auffassung, daß Ende des Jahres mit der Stationierung von PERSHING II begonnen wird, falls es in Genf bis dahin keine substantiellen Verhandlungsergebnisse gibt.
Hierzu müssen gewisse Vorbereitungen getroffen werden, die vorwiegend z. B. im Bereich der Infrastruktur liegen.
Dies bedeutet aber keine vorweggenommene oder vorgezogene Stationierung.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung bleibt, daß die lange erfolgte Stationierung der sowjetischen SS-20 rückgängig gemacht werden kann und so auf neue amerikanische Systeme bei uns verzichtet werden kann.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 34):
Wird die Bundesregierung aus dem Unglück bei den militärischen Flugvorführungen, dem Schaufliegen am Pfingstsonntag in Frankfurt, die Konsequenzen ziehen und militärische Schauflüge über militärischen Gebieten nicht mehr genehmigen, und trifft es zu, daß trotz Bedenken der Verantwortlichen des Frankfurter Flughafens auf ausdrückliche Intervention des Bundesverteidigungsministers Dr. Wörner die militärischen Flugvorführungen erfolgten?
Im Zusammenhang mit den Flugvorführungen am Pfingstsonntag in Frankfurt wurden gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung von keiner Stelle Sicherheitsbedenken geltend gemacht. Einwände wurden erhoben, weil Verzögerungen beim Linienverkehr befürchtet wurden.
Aufgrund einer Vereinbarung der Beteiligten erfolgte eine einvernehmliche Absprache über die Abwicklung des Luftverkehrs zwischen der zivilen und der militärischen Seite. Damit waren alle diese Bedenken ausgeräumt.
Wie schon in der Antwort an den Abgeordneten Fischer (Frankfurt) ausgeführt, sind die FlugunfallUntersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Die Flugsicherheit nimmt stets die höchste Priorität ein. Leichtfertiges Handeln wurde bisher weder bei den Veranstaltern noch den Durchführenden festgestellt.
Erst nach Vorliegen des endgültigen Untersuchungsergebnisses wird festgestellt werden können, ob und welche Konsequenzen daraus zusätzlich zu ziehen sind.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 36 und 37):
Hat unter anderem die Bundesregierung der US-Regierung nahegelegt, eine Neutronenwaffe als 155-Millimeter-Artilleriegeschoß herzustellen, wie die International Herald Tribune und die Frankfurter Rundschau vom 30. Mai 1983 gemeldet haben?
Ist der Bundesregierung die Meldung bekannt, daß ein Sprecher des US-Verteidigungsministeriums bestätigt habe, unter anderem die Bundesrepublik Deutschland habe die Produktion neuer 155-Millimeter-Geschosse gefordert, eine Entscheidung, ob die Geschosse mit Neutronensprengköpfen ausgerüstet werden sollen, sei noch nicht gefallen?
Zu Frage 36:
Die Meldungen der International Herald Tribune und der Frankfurter Rundschau vom 30. Mai 1983 treffen nicht zu.
Zu Frage 37:
Diese Meldung ist der Bundesregierung bekannt. Der Inhalt der Meldung ist nicht zutreffend.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 679*
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 40 und 41):
Zu welchem Ergebnis haben die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Geißler, angekündigten Bemühungen geführt, daß die als „Wunderquelle" bekanntgewordene Quelle in der südpfälzischen Gemeinde Ranschbach als Heilquelle anerkannt wird und die Gemeinde sich als Heilbad bezeichnen darf?
Wann wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Geißler, das am 23. Februar 1983 in der „Bild"-Zeitung angekündigte Sofortprogramm für die sogenannte Wunderquelle von Ranschbach vorlegen?
Zu Frage 40:
Dr. Geißler hat sich als zuständiger Wahlkreisabgeordneter auf Bitten des Bürgermeisters und des Gemeinderats der Anliegen und Probleme der Gemeinde angenommen und zugesagt, sich für eine schnelle Bearbeitung und eine baldige Entscheidung einzusetzen, falls die Gemeinde die Anerkennung der Quelle als Heilquelle beantragen würde. Die Gemeinde hat einen solchen Antrag nicht gestellt. Von einer Anerkennung der Gemeinde als Heilbad war dabei keine Rede.
Zu Frage 41:
Mit Rücksicht auf die damals im Quellbereich gegebenen unzuträglichen hygienischen Zustände sowie auf die fatale Situation für die tagtäglich sich dort versammelnden alten, kranken oder gebrechlichen Menschen, hat sich Bundesminister Dr. Geißler spontan für die Behebung dieser Mängel, ggf. über ein Sofortprogramm ausgesprochen. Inzwischen wurde von der Gemeinde eine Wasserabgabestelle (gespeist von einem 10 000-Liter-Tank, in dem das Quellwasser zunächst gesammelt wird) gebaut und die sanitären Verhältnisse verbessert.
Parkplatz und Zufahrtswege sind im Ausbau.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 46 und 47):
Spielt die Frage der sogenannten Leih-Mütter, die für ein fremdes Ehepaar gegen Geld ein Kind austragen, in der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Rolle?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige „Verträge", aber auch Gen-Manipulationen und sonstige Eingriffe in das werdende Leben, mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht der Menschenwürde und dem christlichen Sittengesetz nicht vereinbar sind?
Zu Frage 46:
Nein. Soweit hier bekannt ist, spielt bisher die Frage in der Bundesrepublik Deutschland keine Rolle.
Zu Frage 47:
Es sind bisher aus der Bundesrepublik Deutschland keine Eingriffe im Sinne der Fragestellung bekannt geworden, die gegen die Achtung der Menschenwürde verstoßen. Leihmütterverträge können sittenwidrig sein. Darüber haben gegebenenfalls die Gerichte zu entscheiden. Ich will aber meine persönlichen Bedenken nicht unterdrücken, auch wenn es in der Rechtslehre bisher noch keine Aussagen über die Unvereinbarkeit von Leihmütterverträgen mit dem Grundgesetz gibt und es sich bei der Frage der Gen-Manipulationen im humanmedizinischen Bereich bisher nur um theoretische Überlegungen handelt. Ich hoffe, daß diese Fragen auch künftig in der Bundesrepublik Deutschland keine praktische Bedeutung erlangen.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 53):
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung für ein gleiches Autobahnbenutzungsrecht in den Staaten der EG und anliegenden Transitländern mit dem Ziel des Wegfalls der Autobahngebühren?
Die Bundesregierung setzt sich in der europäischen Verkehrsministerkonferenz und in der EG sowie in bilateralen Verhandlungen mit Österreich dafür ein, daß die Belastung der Kraftfahrzeuge bei der Benutzung der Infrastruktur anderer europäischer Länder in etwa ausgewogen ist. Dies sollte im Regelfall auf die Weise geschehen, daß die Fahrzeuge Kraftfahrzeugsteuern im Zulassungsstaat bezahlen und im übrigen über die Mineralölsteuer zu der Finanzierung der Wegekosten beitragen. Eine ungleiche Behandlung von In- und Ausländern bei den Gebühren für bestimmte Wege (z. B. Paßstraßen) muß in jedem Fall unterbleiben.
Sollte eine international einheitliche Regelung dieser Art in absehbarer Zeit nicht erzielt werden können, wird die Bundesregierung die Möglichkeiten für gleiche Wettbewerbsbedingungen prüfen.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 55):
Kann die Bundesregierung angeben, wann mit der Fertigstellung der Autobahnkreuzung A 30/A 31 zu rechnen ist?
Im dritten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1981 bis 1985 ist die Ost-West-Verbindung im Zuge der A 30 niederländische Grenze-Rheine-Bad Oeynhausen im Kreuzungsbereich mit der A 31 als „im Bau" befindlich, der südlich der A 30 liegende Abschnitt der A 31 Bottrop-Emden in Stufe I, der nördlich der
680* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
A 30 liegende in Stufe II ausgewiesen. Zur Zeit laufen die Bauarbeiten an der A 30 im Bereich Schüttorf mit dem Ziel der Fertigstellung im Jahre 1985/86. Hierbei werden noch keine baulichen Vorleistungen für das spätere Autobahnkreuz A 30/
A 31 erbracht.
Es ist beabsichtigt, die A 31 von Süden her etwa Anfang der 90er Jahre an die dann unter Verkehr befindliche Autobahn-Ost-West-Verbindung (A 30) mit einem Teilausbau des Autobahnkreuzes anzuschließen.
Der Vollausbau zum Autobahnkreuz wird erst bei Fertigstellung des in Stufe II des Bedarfsplans befindlichen Abschnittes der A 31 nördlich der A 30 erfolgen. Entsprechend den derzeitigen Festlegungen über die Realisierung der Stufe II wird dies erst in der 2. Hälfte der 90er Jahre möglich sein. Bis dahin werden jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Überarbeitungen des Bedarfsplans vorgenommen, die zu neuen Festlegungen in den Dringlichkeiten führen können.
Der genaue Kreuzungspunkt zwischen A 30 und A 31 im Raum nördlich von Bad Bentheim und westlich von Schüttorf liegt noch nicht fest. Die Variantenuntersuchungen zur Ermittlung der hinsichtlich der Umweltbeeinträchtigungen günstigsten Trasse sind im Gange.
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Bamberg (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 56 und 57):
Ist Bundeskanzler Dr. Kohl bei seinem Besuch in Rom der Bitte des bayerischen Ministerpräsidenten nachgekommen, sich für eine neue Eisenbahnlinie über den Brenner einzusetzen, und gibt es eine von italienischer Seite angestrebte gemeinsame Erklärung zu diesem Thema?
Bestehen von seiten der Bundesregierung konkrete Pläne, um dem steigenden Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien, der auch zu einer Überbelastung der Straßengrenzstellen in Kiefersfelden geführt hat, z. B. durch eine neue leistungsfähige Eisenbahnverbindung München—Verona gerecht zu werden, und wie gegebenenfalls die Finanzierung durchgeführt werden könnte?
Zu Frage 56:
Das Projekt einer neuen Brenner-Eisenbahnlinie ist anläßlich des Besuchs von Bundeskanzler Kohl in Italien angesprochen worden. Eine gemeinsame Absichtserklärung wurde nicht abgegeben. Wegen der internationalen Bedeutung der Brenner-Linie sollte eine Lösung im europäischen Rahmen angestrebt werden. Es wird aber vor allem darauf ankommen, daß sich Italien und Österreich als direkt Betroffene einig sind. Darüber hinaus sind noch eine Reihe von Fachfragen zu klären.
Zu Frage 57:
Für den deutschen Streckenteil der Eisenbahnverbindung München-Rosenheim-Kufstein- Insbruck-Brenner-Verona bestehen konkrete Planungen im Rahmen der Ausbaustrecke München-Rosenheim-Freilassing. Dieses Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan '80, Stufe I, enthalten und wird von der Deutschen Bundesbahn derzeit hinsichtlich seines erforderlichen Umfangs überprüft.
Für darüber hinaus gehende Verbesserungen bezüglich der in Rosenheim abzweigenden Strecke nach Kufstein und ihrer Weiterführung über den Brenner nach Verona sind die multilateralen Abstimmungen noch nicht über vorplanerische Überlegungen hinausgekommen. Derzeit überarbeiten die beteiligten Eisenbahnverwaltungen ihre Achsenstudie zur Brenner-Eisenbahnlinie. Bevor die grundsätzlichen Fragen zum Brenner-Projekt nicht geklärt sind, ist eine Entscheidung über finanzielle Regelungen verfrüht.
Anlage 17
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Frage des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 59):
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Italienern für die Wahlen in Italien am 26. Juni 1983 freie Bahnfahrt gewährt wird, wie dies bei den italienischen Parlamentswahlen 1979 geschehen ist, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die dadurch gegebenenfalls entstehenden Kosten?
Die Initiative für eine Freifahrt-Regelung auf der Deutschen Bundesbahn müßte von der italienischen Regierung ausgehen. Ein entsprechender Freifahrt-Vorschlag mit Finanzierungszusage der italienischen Regierung liegt hier nicht vor.
Die Deutsche Bundesbahn einschließlich der Transitbahnen werden aber — wie bei früheren Wahlen — den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden italienischen Staatsangehörigen Fahrpreisermäßigungen gewähren. Grundlage bildet eine mit den Italienischen Staatsbahnen abgeschlossene Vereinbarung.
Die beteiligten Eisenbahnen werden ferner für den in Frage kommenden Zeitraum zahlreiche Regelzüge verstärken und einige Sonderzüge einsetzen.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 60):
Sieht die Bundesregierung durch die Errichtung von Regionalverkehrsgesellschaften und Verkehrsverbänden insofern Gefahren für die Existenz mittelständischer privater Omnibusunternehmen, als daß öffentliche Verkehrsbetriebe besonders im Bereich des Kölner Umlands beim Liniendienst und im Schulbusverkehr das private Omnibusgewerbe vom Markt verdrängen, und gibt es in diesem Zusammenhang Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, in welcher Weise am kostengünstigsten gefahren werden kann?
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 681*
Die Bundesregierung sieht in der Errichtung von Regionalverkehrsgesellschaften und Verkehrsverbünden keine Existenzgefährdung mittelständischer privater Omnibusunternehmer. Bei Verkehrsverbünden wird bereits bei Gründung die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz der Linienverkehrsunternehmer vertraglich sichergestellt.
Als Auftragsunternehmer erbringen private Omnibusunternehmer bei kommunalen Verkehrsbetrieben und Bundesverkehrsbetrieben beachtliche Leistungen. Im Bereich der Regionalverkehrsgesellschaft Köln sind es über 50 % der Kfz-Kilometerleistungen.
Im freigestellten Schülerverkehr werden die Verkehrsleistungen vom Schulträger ausgeschrieben und frei vergeben. Dies entspricht marktwirtschaftlichen Grundsätzen.
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, in welcher Weise am kostengünstigsten gefahren werden kann, stellt jedes im öffentlichen Personennahverkehr tätige Verkehrsunternehmen eigenverantwortlich an. Dies gilt auch für die handelsrechtlich organisierten Regionalverkehrsgesellschaften.
Anlage 19
Antwort
des Staatssekretärs Bayer auf die Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 62 und 63):
Trifft es zu, daß Öl auf hoher See mit chemischen Mitteln so beseitigt wird, daß Öltankerkapitänen keine Schuld für widerrechtliche Reinigung auf See nachgewiesen werden kann, daß Kapitäne und Offiziere Prämien für die Verwendung derartiger chemischer Mittel erhalten und die Reedereien eher Strafen bezahlen als ordnungsgemäß entsorgen, weil die Strafen niedriger sind als die Entsorgungsgebühren (Quelle: „Monitor" vom 24. Mai 1983)?
Ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, um national und international sicherzustellen, daß Öltanker nicht mehr auf hoher See, auch nicht in der Nordsee, „gereinigt" werden, sondern „Entsorgungsanlagen" in den Häfen, besonders in deutschen, benutzt werden?
Zu Frage 62:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß auf Hoher See 01 mit chemischen Mitteln beseitigt wird und Kapitäne und Offiziere hierfür Prämien erhalten. Ölverschmutzungen werden als Vergehen nach §§ 324 ff. Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Der Strafrahmen für die Geldstrafe ist höher als die bei der Abgabe an Auffanganlagen entstehenden Kosten. Die Bundesregierung hat keinen Einfluß darauf, wie die Gerichte im Einzelfall den vorgegebenen Strafrahmen anwenden.
Zu Frage 63:
Ja. Grundlage der Maßnahmen der Bundesregierung ist das am 2. Oktober 1983 in Kraft tretende MARPOL-Übereinkommen. Gegenüber den für die Vorhaltung von Auffanganlagen zuständigen Bundesländern wird die Bundesregierung darauf hinwirken, einen zusätzlichen Anreiz für die Benutzung der Auffanganlagen dadurch zu schaffen, daß die Benutzungskosten nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, sondern pauschal in die Hafengebühren einbezogen werden. Außerdem wird die Bundesregierung die Kontrollen in den Häfen und auf Hoher See weiter verstärken, um das unerlaubte Ablassen von Öl zu verhindern. Auf der vorgesehenen Internationalen Nordseeschutz-Konferenz wird die Bundesregierung mit allem Nachdruck für entsprechende Maßnahmen der anderen Anliegerstaaten eintreten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 70):
Wieviel Forschungsprojekte finanziert die Bundesregierung im Land Nordrhein-Westfalen ganz oder teilweise?
Mit Stand vom 31. Mai 1983 ist der Bundesminister für Forschung und Technologie 1983 im Land Nordrhein-Westfalen bei der direkten Projektförderung an 1322 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und bei der indirekt-spezifischen Projektförderung an 336 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beteiligt. Von den übrigen Bundesressorts sind bisher für 1983 264 bewilligte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit ausführenden Stellen in Nordrhein-Westfalen der Datenbank DAKOR des Bundesministeriums für Forschung und Technologie gemeldet.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 86 und 87):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß unseren Botschaften für die Öffentlichkeitsarbeit Deutschlandkarten übermittelt werden, die entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ganz Deutschland in allen seinen Teilen zeigen, und warum geschieht dies?
Warum wird von unseren Missionen im Ausland nicht unser nationaler Gedenktag 17. Juni in angemessener Form entsprechend den Gepflogenheiten anderer Missionen begangen, und warum wird entgegen dem Auftrag des Gesetzgebers der 23. Mai als Tag der Verfassung zum Anlaß von Einladungen an die ausländischen Missionen gewählt?
Zu Frage 86:
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland verwenden für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland Karten, welche die Bundesrepublik Deutschland zeigen. Ein Widerspruch zu dem von Ihnen angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt hierin nicht.
682* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
Zu Frage 87:
Die Frage nach der Gestaltung des 17. Juni an den Vertretungen im Ausland haben Sie bereits im Jahre 1981 gestellt.
In der damaligen Antwort hieß es, daß der 17. Juni als der Tag der Deutschen Einheit von den Auslandsvertretungen im allgemeinen mit internen Veranstaltungen begangen wird. Im Hinblick auf Ihre jetzt vorliegende Frage ist ergänzend festzustellen, daß es für andere Staaten einen dem 17. Juni vergleichbaren Anlaß nicht gibt.
Es widerspricht nicht dem Auftrag des Gesetzgebers, den 23. Mai als Tag der Verfassung zum Anlaß von Einladungen an die ausländischen Missionen zu wählen. Die Vertretungen im Ausland sind angewiesen, der eventuell bestehenden Meinung, es handle sich dabei um unseren Nationalfeiertag, entgegenzuwirken.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 88):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die SPD, die Jungsozialisten, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Evangelischen Studentengemeinden (ESG), die Münchner Studentengemeinde (evang.) und die deutsche amnesty international neben anderen in- und ausländischen Organisationen in einer als „geheim" eingestuften amtlichen türkischen „Liste der Organisationen und berufsständischen Vertretungen, die im Ausland gegen die Türkei gerichtete, schädliche Tätigkeiten ausüben" aufgeführt sind, und welche Folgen könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung für einzelne (führende) Mitglieder der genannten Organisationen bei einer Reise in die Türkei haben?
Der Bundesregierung ist eine türkische „Liste der Organisationen und berufsständischen Vertretungen, die im Ausland gegen die Türkei gerichtete schädliche Tätigkeiten ausüben" nicht bekannt.
Der Bundesregierung ist ebenfalls nicht bekannt, daß ein Angehöriger der in der Anfrage genannten Organisationen wegen seiner Mitgliedschaft in einer der Organisationen Nachteile bei einer Reise in die Türkei hatte.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 90 und 91):
In welchem Maß sind bei „WINTEX-CIMEX 83" zivile Stellen, beispielsweise der Kommunen, an Planübungen beteiligt worden, und welchen Zweck hatte diese Beteiligung?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung bei der Ausstattung von Großschutzräumen und Bunkern für die Unterbringung etwaiger Toter?
Zu Frage 90:
An der WINTEX-CIMEX 83 haben zivile Behörden und Dienststellen des Bundes, der Länder und der Kommunen teilgenommen, um die ihnen insbesondere im Zivilschutz und nach den Sicherstellungsgesetzen (Wirtschafts-, Ernährungs-, Verkehrs-, Wasser- und Arbeitssicherstellungsgesetz) obliegenden Aufgaben zu üben.
Die NATO-Übungen der WINTEX-CIMEX-Serie sind Verfahrensübungen der Gesamtverteidigung. Sie haben den Zweck, in engem Zusammenwirken von militärischen und zivilen Stellen
— die Maßnahmen der Krisenvorsorge und die Verteidigungsvorkehrungen im militärischen und zivilen Bereich zu überprüfen und zu erproben
sowie
— das Personal für seine Aufgaben in einer Krise und im Verteidigungsfall zu schulen.
Zu Frage 91:
Die öffentlichen Schutzräume sind in ihrer Raumaufteilung flexibel ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, im Schutzraum verstorbene Personen in angemessener Weise und ohne Gefährdung anderer Schutzrauminsassen dort solange zu belassen, bis der Schutzraum wieder gefahrlos verlassen werden kann.
Anlage 24
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 92 und 93):
Hält Bundeskanzler Dr. Kohl an seiner 1975 geäußerten Auffassung fest, daß das „Nebeneinander von Beamten einerseits und Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes andererseits in der systemlosen Form, wie es sich in der Praxis darstellt, als fragwürdig" erscheint, und wird die Bundesregierung dementsprechend den „Ursachen und Abhilfemöglichkeiten" nachgehen?
Wird die Bundesregierung entsprechend dem Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Dr. Möcklinghoff (CDU), den Beamtenstatus auf „lebenswichtige" Funktionen des öffentlichen Dienstes beschränken oder nach anderen Kriterien auf einen Kernbereich der öffentlichen Aufgaben zurückführen?
Zu Frage 92:
Unabhängig davon, ob die von Ihnen zitierte Äußerung so gemacht worden ist, ist zu dem angesprochenen Problem folgendes zu sagen:
Nach Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen. Zum hoheitlichen Bereich wird nicht nur die Eingriffsverwaltung gezählt, sondern wesentlich auch die durch die Daseinsvorsorge geprägte Leistungsverwaltung. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Be-
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 683*
fugnisse darf Nichtbeamten übertragen werden, solange das vom Grundgesetz vorausgesetzte RegelAusnahme-Verhältnis nicht verletzt wird.
Die derzeitige Struktur des öffentlichen Dienstes wird diesem verfassungsrechtlichen Gebot grundsätzlich gerecht. Die Verwendung von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst hat sich prinzipiell bewährt.
Soweit in Einzelfällen die Aufgabenverteilung zwischen Beamten und Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes nicht systemgerecht erscheint, sollte dem längerfristig abgeholfen werden.
Zu Frage 93:
Die Bestimmung des Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes soll gewährleisten, daß die für unseren Rechts- und Sozialstaat wichtigen Aufgaben durch Berufsbeamte wahrgenommen werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der bisherigen Auslegung dieser Vorschrift abzugehen.
Mit der Verfassungslage wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Verwaltungszweigen, in denen ständig hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden, den Anteil der Beamten zu verringern, gleichgültig nach welchen anderen Kriterien dies geschehen würde.
Unabhängig von der vorstehend umrissenen verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Beschäftigung von Beamten kann sich die Notwendigkeit zum Einsatz von Beamten auch ergeben, um die Wahrnehmung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger öffentlicher Funktionen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber muß der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen treffen.
Anlage 25
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Struck (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 94):
Liegen der Bundesregierung oder den für die Beobachtung extremistischer Aktivitäten zuständigen Behörden des Bundes Erkenntnisse über den „Stahlhelm, Kampfbund für Europa" vor?
Im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger vom 17. Mai 1983 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Krizsan nach Erkenntnissen u. a. über Aktivitäten des „Stahlhelm — Kampfbund für Europa" ist ausgeführt worden:
Bei der Bundesführung der Organisation „Stahlhelm e. V. — Kampfbund für Europa", einem Zusammenschluß deutscher Soldaten beider Weltkriege, sind bisher extremistische Tendenzen nicht erkennbar geworden.
Lediglich der 1970 gegründete „Landesverband Rheinland-Pfalz" mit rund 50 Mitgliedern vertritt nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörden rechtsextremistisches, insbesondere
rassistisches und antisemitisches Gedankengut. Er hält regelmäßig Appelle in den Ortsgruppen ab. Ehrenvorsitzender des Landesverbandes ist ein ehemaliger NPD-Funktionär. Außerdem pflegen Funktionäre des Landesverbandes enge Kontakte zur NPD und zu neonazistischen Gruppen, wobei sie sich bemühen, diese Verbindungen nicht bekannt werden zu lassen, um — aus ihrer Sicht — nachteilige Auswirkungen für ihre Organisation zu vermeiden.
Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Bard (GRÜNE) (Drucksache 10/106 Frage 95):
Welche Markenpräparate wurden bei der Einlagerung von Psychopharmaka des Typs Diazepam zu Zwecken des Zivil- und Katastrophenschutzes bisher im Bundesinnenministerium berücksichtigt?
Im Rahmen der Bevorratung von Sanitätsmaterial für Zivilschutzzwecke nach § 14 des Zivilschutzgesetzes wurden bisher folgende Präparate des Typs Diazepam beschafft:
— Valium Roche
— Diazepam-ratiopharm
— Diazepam 10 Stada
— Diazepam-Wölm
Anlage 27
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/106 Frage 96):
Wie groß ist die Menge an Psychopharmaka bzw. schmerzstillenden Betäubungsmitteln, die regelmäßig von seiten des Bundesinnenministeriums zu Zwecken des Zivil- und Katastrophenschutzes vorrätig gehalten werden?
Von den in Rede stehenden Medikamenten werden folgende Mengen vorrätig gehalten:
a) Psychopharmaka
— 50 000 Tabletten (2 mg)
— 4 149 000 Tabletten (10 mg)
— 103 000 Tabletten (0,1 g)
— 68 000 Film-Tabletten
— 68 000 Ampullen (2,5 mg)
— 103 000 Ampullen (5 mg)
— 342 000 Ampullen (10 mg)
— 23 300 Ampullen (50 mg)
684* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
b) Betäubungsmittel
3 951 560 Ampullen (2 ml)
Darüber hinaus werden noch geringfügige Restmengen von solchen Präparaten gelagert, die künftig nicht mehr beschafft und nach Ablauf der sog. Verfalldaten ausgesondert werden.
Anlage 28
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 97):
Trifft es zu, daß gegenwärtig Alarm- und Einsatzpläne vorbereitet werden, nach denen Pershing II-Standorte breiträumig abgeriegelt werden sollen?
Es trifft nicht zu, daß gegenwärtig Alarm- und Einsatzpläne vorbereitet werden, nach denen Pershing-Il-Standorte breiträumig abgeriegelt werden sollen.
Anlage 29
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 98):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Bürger aus Heimatländern, in denen nachweislich gefoltert wird und wo sie konkret mit Verhaftung und Folterung zu rechnen hätten, schon deshalb einen Asylanspruch in der Bundesrepublik Deutschland haben, weil jedwede Folter insoweit politisch motiviert ist, als das Mittel der Folter Ausdruck eines zutiefst inhumanen politischen Systems ist?
Die Folterung ist eine Verletzung der Menschenrechte und ist, gleich von welchem politischen System sie angewandt wird, zu verurteilen.
Davon zu unterscheiden ist die asylrechtliche Bedeutung der Folter, also die Frage, ob jede im Heimatstaat erlittene oder drohende Folter als politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 des Grundgesetzes anzusehen ist und damit zwangsläufig zu einer Anerkennung der Asylberechtigung führt.
Mit dieser Rechtsfrage hat sich das Bundesverwaltungsgericht am 17. Mai 1983 in zwei Revisionsverfahren befaßt.
Die Urteile liegen der Bundesregierung noch nicht vor, deshalb ist die Begründung im einzelnen ihr noch nicht bekannt.
Nach den vorliegenden Äußerungen, wie sie auch in Pressemeldungen wiedergegeben sind, und auch nach den Erläuterungen, die von einem Sprecher des Gerichtes in der „Panorama-Sendung" vorgestern abend gegeben wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, daß Folter zwar stets als Menschenrechtsverletzung anzusehen sei; erlittene oder drohende Folter jedoch nur dann zu einem Asylanspruch führe, wenn ihr die Motivation der politischen Verfolgung zugrunde liege. Dabei seien die Umstände des Einzelfalles unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse in den Verfolgerstaaten heranzuziehen.
Diese nach der Zielrichtung differenzierende Beurteilung wird von der Bundesregierung geteilt, weil sie dem Sinngehalt von Art. 16 des Grundgesetzes entspricht.
Anlage 30
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 99 und 100):
Gibt es Bemühungen der Firma Hoffmann-La Roche, die Verbrennung der Dioxinreste aus Seveso in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen?
Ist sichergestellt, daß eine eventuelle Verbrennung in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung erfolgen kann, und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt Anlagen, die für eine derartige Verbrennung geeignet wären?
Zu Frage 99:
Nach Angaben der Firma Hoffmann-La Roche ist vorgesehen, die dioxinhaltigen Abfälle aus Seveso, die aus Italien verbracht wurden, in einer schweizer Verbrennungsanlage zu beseitigen. Ein förmlicher Antrag auf eine Verbrennung in der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht gestellt.
Informelle Voranfragen der Firma Hoffmann-La Roche bei Betreibern von Abfallbeseitigungsanlagen wurden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen abschlägig beschieden.
Zu Frage 100:
Die Genehmigung der Einfuhr und nachfolgenden Beseitigung von Abfällen fällt nach § 13 Abfallbeseitigungsgesetz in die Zuständigkeit der Länder. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Behörde des Landes zu beantragen, in dem die Abfälle erstmals behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Diese Regelung hätte auch bei der Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen aus Seveso Anwendung gefunden.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehrere Anlagen, die über die technische Ausstattung für die Verbrennung von dioxinhaltigen Abfällen verfügen.
Anlage 31
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 101):
Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesinnenminister vor, wenn er in einem Interview der Illustrierten „Bunte" vom 1. Juni 1983 behauptet, daß bei den zu erwartenden Demonstrationen gegen eine mögliche Raketenstationierung
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 685*
die Vorbereitungen dazu „maßgeblich von kommunistisch beeinflußten Gruppen" getroffen würden, die im Interesse Moskaus handelten und dafür Geld aus der DDR bekämen?
Die „Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) vertritt innerhalb der „Friedensbewegung" bedingungslos die Ziele der SED und der KPdSU. So sieht die DKP seit Jahren ihre wichtigste Aufgabe darin, eine Abkehr vom NATO-Doppelbeschluß zu erreichen.
Ihr ist es zunehmend gelungen, initiierend und organisierend Einfluß auf die „Friedensbewegung" auszuüben und ihr Konzept des „Minimalkonsenses" durchzusetzen, d. h. die einseitig antiwestliche Stoßrichtung der Kampagne zu wahren.
Die DKP und ihre Vorfeldorganisationen planen schon seit langem, im Herbst 1983 ihre Kampagne gegen die NATO-Nachrüstung zu verstärken und andere Gruppen der „Friedensbewegung" für ihre Konzeption zu gewinnen.
Auf die Vorbereitung und Durchführung der „3. Aktionskonferenz der Friedensbewegung" am 16. und 17. April 1983, die sich mit der „Herbstoffensive" der „Friedensbewegung" befaßte, nahmen die DKP und ihr organisiertes Umfeld erheblichen Einfluß.
Das DKP-Präsidium begrüßte den Beschluß dieser Aktionskonferenz, vom 15. bis 22. Oktober 1983 eine bundesweite Aktionswoche durchzuführen. Es kündigte an, die Anhänger der DKP würden aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der für diese Woche geplanten vielfältigen Aktivitäten mitwirken.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, daß die DKP und ihre Vorfeldorganisationen einen erheblichen Anteil auch an den weiteren Vorbereitungen und an der Durchführung der Herbstkampagne haben werden. Denn das DKP-Spektrum ist die stärkste geschlossene Gruppierung in der „Friedensbewegung" und verfügt über einen leistungsfähigen Apparat, klare Zielvorstellungen und Erfahrungen im Kampagnenmanagement.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann die DKP ihre zahlreichen Aktivitäten, in deren Mittelpunkt gegenwärtig der „Friedenskampf" steht, nur entfalten, weil sie mit Millionenbeträgen aus der DDR finanziert wird. Diese Unterstützung dürfte im Jahre 1982 nach Angaben des Verfassungsschutzberichtes mehr als 60 Millionen DM betragen haben.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 102 und 103):
Hat die Bundesregierung die von ihr vor Beginn der Ostermärsche 1983 vertretene Auffassung, daß die DKP, ihre Nebenorganisationen und die von ihr beeinflußten Organisationen auch in diesem Jahr initiierende, organisierende und steuernde Kräfte der Ostermärsche sind, durch den tatsächlichen Ablauf der Ostermärsche bestätigt gesehen, und wenn j a, welche Tatsachen haben diese Auffassung bestätigt?
Trifft es zu, daß es bei den Ostermärschen 1983 stärker als im vergangenen Jahr zu Aktionseinheiten von Kommunisten mit Nichtextremisten gekommen ist, und wenn ja, wie äußerte sich dies?
Zu Frage 102:
Ja! Die örtlichen Demonstrationsschwerpunkte fielen im wesentlichen zusammen mit den in der Vorbereitungsphase geplanten 12 „Schwerpunktkundgebungen", für die ausnahmslos Kontaktanschriften genannt worden waren, die einen eindeutigen Bezug zur DKP oder ihren Vorfeldorganisationen, insbesondere zur kommunistisch beeinflußten „Deutschen Friedens-Union" (DFU) aufweisen. Nach Schätzung der Sicherheitsbehörden waren mindestens ein Viertel der Teilnehmer Mitglieder oder Anhänger linksextremistischer bzw. linksextremistisch beeinflußter Organisationen. Der DKP-Vorsitzende Herbert Mies demonstrierte sowohl beim „Ostermarsch Ruhr" als auch beim „Ostermarsch Rheinland"; bei größeren zentralen Kundgebungen traten mindestens 17 führende Funktionäre der DKP und ihrer Vorfeldorganisationen als Redner auf. Der DKP und ihrem Umfeld gelang es, ihre Position des „Minimalkonsenses" durchzusetzen, d. h. die Hauptstoßrichtung der Kampagne zu wahren: Kampf gegen NATO-Nachrüstung. Gunnar Matthiessen, Mitglied des „Büros" des DKP-beeinflußten „Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) sagte, dies sei die „durchgängige Forderung der Ostermärsche" gewesen. Sehr ermutigend sei die „einmütige Zurückweisung der Spaltungsversuche und der antikommunistischen Attacken des Staatssekretärs Spranger". Zu den „Ostermärschen" 1982 und 1983 erklärte der DFU Bundesvorstand in seinem Rechenschaftsbereich: „DFV-Mitglieder arbeiten in den regionalen Ostermarschausschüssen mit, leiteten Kundgebungen des Ostermarsches und traten als Redner auf".
Zu Frage 103: Ja!
Nach Abschluß der „Osteraktionen" äußerte der DKP-Vorsitzende Herbert Mies, die „Ostermärsche" hätten bewiesen, „welche Kraft die Friedensbewegung entwickeln kann, wenn Kommunisten und Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Grüne, Christen und Liberale an einem Strang ziehen". Diese — wie es hieß — „neue Qualität" des Zusammenwirkens von Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschaftern, durch das — so ein Mitglied des „Büros" des kommunistisch beeinflußten „Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) — die „politische Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland" verändert worden sei, wurde von kommunistischen Presseorganen besonders hervorgehoben. So nannte das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" die Reden von Werner Stürmann, Bundesvorsitzender der orthodox-kommunistischen „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ) und Mitglied des DKP-Präsidiums, Klaus Westermann, DGB-Bundesjugendsekretär,
686* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
Werner Kindsmüller, Bundesvorsitzender der Sozialistischen Jugend Deutschlands — die Falken", Rudolf Hartung, Bundesvorsitzender der „Jusos" und Martin Budich, Bundesvorsitzender der „Jungdemokraten" am Ostersonntag in Bochum die „erste gemeinsame Kundgebung der fortschrittlichen Jugendorganisationen in der BRD".
Das Zentralorgan der DKP veröffentlichte am 5. April 1983 ein Großfoto „Oskar Lafontaine, SPD-Vorstandsmitglied und Oberbürgermeister von Saarbrücken, links, und Vera Achenbach, Mitglied des Sekretariats des Parteivorstandes der DKP, beim Auftakt des Ostermarsches Ruhr".
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 104 und 105):
Ist es richtig, daß gerade im Zusammenhang mit Aktivitäten der „Friedensbewegung" die DKP ihren sonst gepflegten Schein-Legalismus mehr und mehr aufgibt und sich an rechtswidrigen Blockaden und ähnlichen Aktionen beteiligt oder sie sonst unterstützt, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung hierfür?
Gibt es Anzeichen dafür, daß sich der Versuch der Vereinnahmung der Friedensbewegung durch die DKP und die von ihr beeinflußten Organisationen noch verstärken wird, und falls ja, welche?
Zu Frage 104:
Ja! Orthodoxe Kommunisten beteiligten sich an Blockadeaktionen anläßlich der Ostermärsche 1983; so wurde z. B. die Blockade einer militärischen Einrichtung in Kellinghusen von der DKP maßgeblich vorbereitet und durchgeführt. Ein Sprecher des DKP-beeinflußten „Hamburger Forums" erklärte hierzu, die Blockaden seien ein erster Schritt, der über rein symbolische Proteste hinausweise. Die Blockade in Kellinghusen diene als „Vorbereitung weiterer und weitergehender Widerstandsformen". Aus der DKP selbst bestätigte deren Parteivorstands-Mitglied Peter Schütt die aktive Beteiligung der DKP an der Blockade in der Deutschen Volkszeitung. In einem Interview betonte der Funktionär des „Büros" des kommunistisch beeinflußten „Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit", Gunnar Matthiessen, die „Ostermärsche" hätten gezeigt, daß alle Aktionsformen — „seien es Blockaden, seien es Demonstrationen, seien es Unterschriftsammlungen" letztlich eine „Einheit" bildeten.
Auf der „3. Aktionskonferenz der Friedensbewegung" am 16./17. April 1983 in Köln traten in der Diskussion über die Bedeutung „direkter gewaltfreier Aktionen" orthodoxe Kommunisten für eine Verbindung von Demonstrationen und „direkten gewaltfreien Aktionen" ein und nannten als Beispiel die Blockade in Kellinghusen während der „Ostermärsche".
Zu Frage 105: Ja!
So veröffentlichte die DKP am 30. Mai 1983 eine Erklärung ihres Präsidiums unter der Überschrift „den Raketenfanatikern in den Arm fallen!", in der u. a. gefordert wird „mit verstärkter Kraft in der Friedensbewegung aktiv zu werden" und „den Widerstand" zu verstärken. In der Erklärung heißt es, die Anhänger der DKP würden „aktiv an der Vorbereitung und Durchführung" der für die bundesweite Aktionswoche vom 15. bis 22. Oktober 1983 geplanten örtlichen Aktivitäten mitwirken und sich „mit aller Kraft" dafür einsetzen, daß die vorgesehenen „Volksversammlungen für den Frieden" am 22. Oktober in Bonn und in zwei weiteren Orten zu „machtvollen Bekundungen" gegen die Raketenstationierung werden.
Ähnliche Erklärungen liegen auch aus dem Bereich der DKP-Nebenorganisationen vor. So heißt es in einem Brief der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend" (SDAJ) vom Mai 1983 an alle Jugendverbände: „Die Friedensbewegung ist durch Aktionen, Unterschriftensammlungen, Demonstrationen wie zuletzt den Ostermärschen zur einflußreichsten demokratischen Bewegung in unserem Land geworden ... Die Aktionen müssen verstärkt fortgesetzt werden." Als Aufgabe des kommunistischen „Festivals der Jugend", Pfingsten 1983 in Dortmund, hatten führende Funktionäre der SDAJ und der Kommunistischen „Jungen Pioniere" genannt, Jugendliche als „neue Mitkämpfer der Friedensbewegung" zu gewinnen und die „Kinderbewegung" in den „Kampf gegen die Raketenstationierung" einzubeziehen.
Anlage 34
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 110):
Trifft eine Aussage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu, wonach die beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingerichteten Sicherheitsdienststellen mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeiten, ihm insbesondere Daten und Angaben von türkischen Asylbewerbern mitteilen, und wie würde die Bundesregierung einen solchen Sachverhalt nach § 99 StGB bewerten?
Nach den von der Bundesregierung getroffenen Feststellungen trifft diese Aussage nicht zu.
Unter Bezugnahme auf die Fragestunde im Deutschen Bundestag am Mittwoch, dem 18. Mai 1983, darf ich nochmals ausdrücklich betonen, daß sichergestellt ist, daß personenbezogene Angaben, die den Sicherheitsbehörden aus dem Asylverfahren zur Kenntnis gelangen, weder direkt noch indirekt an Behörden, Sicherheitsdienststellen oder sonstige Stellen des Staates weitergegeben werden, in dem der asylsuchende Ausländer nach seiner Behauptung eine politische Verfolgung befürchtet.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 687*
Anlage 35
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/106 Frage 111):
Treffen Meldungen zu, daß Bundesinnenminister Dr. Zimmermann dem neuen Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium, Manfred Schreiber, bisheriger Polizeipräsident in München, die Wahrnehmung so weitgehender Nebentätigkeiten genehmigt hat, daß er dazu drei Tage in der Woche in der bayerischen Landeshauptstadt München bleiben kann und seinen Dienst als Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium nur zwei Tage in der Woche versieht, und auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Genehmigung?
Solche Meldungen treffen natürlich nicht zu.
Richtig ist vielmehr, daß Ministerialdirektor Dr. Schreiber mit Genehmigung des Bundesministers des Innern während des Semesters an der Universität München montags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Vorlesung über „Kriminologie und Kriminalpolitik" hält und damit eine seit 6 Jahren wahrgenommene Lehrtätigkeit fortführt.
Grundlage der Genehmigung der Nebentätigkeit ist § 65 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 5 der Bundesnebentätigkeitsverordnung.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 112 und 113):
Trifft es zu, daß sich auf der „3. Aktionskonferenz der Friedensbewegung" am 16./17. April 1983 in Köln die Aktionsplanung des sogenannten gewaltfreien Widerstands, die Blockaden, Umzingelungen, Besetzungen und ähnliche gesetzeswidrige Aktionen vorsieht, durchsetzen konnte, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung darüber unterrichtet, wie sich dies äußerte?
Trifft es zu, daß selbst von Kräften des nicht-Moskauorientierten Linksextremismus, insbesondere der undogmatischen Neuen Linken, der orthodox-kommunistische Einfluß auf die „Friedensbewegung" und die — von ihnen so bezeichnete — „Mehrheit des DKP/SPD-nahen Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" kritisiert wird, und ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Form und aus welchen Gründen dies geschieht?
Zu Frage 112: Ja!
In der Arbeitsgruppe „Widerstandsaktionen vor den Standorten" bestand offensichtlich Übereinstimmung darüber, daß die „Grenzlinie" bei den Aktionen „auf keinen Fall der Legalismus der Herrschenden" sein dürfe. Dementsprechend wurden Aktionen beschlossen, die u. a. die Besetzung von Kreiswehrersatzämtern und Konsulaten, die „Belagerung" von Behörden, illegale Arbeitsniederlegungen, Umzingelungen, Blockaden und ähnliche Aktionen vorsehen.
Für die Ausgestaltung einer sog. „Aktionswoche" vom 15. bis 22. Oktober 1983 wurden folgende zielgruppenorientierte Veranstaltungen ins Auge gefaßt:
— 15. Oktober: Dezentrale Auftaktaktionen („Friedensmärsche", Kundgebungen usw.);
— 16. Oktober: „Widerstandstag der Kirche" (Beginn von Hungerstreiks, „Friedensgottesdienste");
— 17. Oktober: „Widerstandstag der Frauen" (u. a. Besetzung von Kreiswehrersatzämtern und Konsulaten);
— 18. Oktober: „Widerstandstag der Ministerien, Parlamente und Parteien" (eine „Belagerung" der entsprechenden Behörden soll durchgeführt werden);
— 19. Oktober: „Widerstandstag der Arbeitnehmer" (Arbeitsniederlegungen);
— 20. Oktober: „Widerstandstag der Schulen und Universitäten" (Vorschlag eines bundesweiten Hochschulstreiks);
— 21. Oktober: „Tag des Antimilitarismus" (Aktionen vor und in Kreiswehrersatzämtern und militärischen Einrichtungen);
— 22. Oktober: „Volksversammlung für den Frieden" (in Bonn und je einem Ort Nord- und Süddeutschlands).
Zu Frage 113: Ja!
Gruppen der extremistischen „Neuen Linken", die sich selbst am sog. „Friedenskampf" beteiligen, wenden sich seit langem gegen Versuche der DKP und ihrer Neben- und beeinflußten Organisationen, die „Friedensbewegung" möglichst nur auf die Unterstützung der orthodox-kommunistischen Positionen festzulegen. Dabei kritisieren sie insbesondere die Bemühungen orthodoxer Kommunisten, auf Vorbereitungstreffen zu örtlichen, regionalen oder bundesweiten Aktionen andere Gruppen zu majorisieren. Diese Kritik, die in der Besorgnis gründet, die eigenen, gleichfalls extremistischen Positionen im „Friedenskampf" nicht genügend einbringen zu können, führte zu Koordinierungsbemühungen der Gruppen, die sich innerhalb der Friedensbewegung als „unabhängig" oder „autonom" verstehen.
Gegen eine Majorisierung u. a. durch die DKP wenden sich insbesondere auch die im Projekt „Bundeskongreß Autonomer Friedensinitiativen" (BAF) zusammengeschlossenen Gruppen. Dazu zählen neben den „gewaltfreien Aktionsgruppen" und weiteren Kräften der undogmatischen „Neuen Linken" auch K-Gruppen und von diesen beeinflußte örtliche Friedensinitiativen.
688* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 114 und 115):
Trifft es zu, daß die „3. Aktionskonferenz der Friedensbewegung" am 16./17. April 1983 in Köln maßgeblich von Linksextremisten, insbesondere von orthodoxen Kommunisten, beeinflußt wurde, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung darüber unterrichtet, wie sich dies äußerte?
Ist es zutreffend, daß die orthodox-kommunistischen Kräfte, die die Aufrüstung, den Wehrkundeunterricht an Schulen und andere der Militarisierung der Gesellschaft dienende Maßnahmen in den Ostblockstaaten nicht kritisieren sondern meistens befürworten, auf der „3. Aktionskonferenz der Friedensbewegung" mit der von ihnen verfolgten Politik des „Minimalkonsenses", wonach nur solche Forderungen erhoben werden dürfen, die für die DKP bzw. für die hinter ihr stehende SED und die KPdSU akzeptabel sind, Erfolg hatten?
Zu Frage 114: Ja!
Eingeladen hatten 6 Organisationen aus dem Trägerkreis der beiden Bonner Großdemonstrationen der sog. Friedensbewegung vom 10. Oktober 1981 und 10. Juni 1982, darunter die DKP-beeinflußte „Deutsche Friedensgesellschaft — Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFG-VK) und die „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS). Die VDS waren auf dem Podium durch Jochen Dietrich, Mitglied des Sekretariats des Bundesvorstandes des orthodox-kommunistischen „Marxistischen Studentenbundes Spartakus" (MSB) vertreten, die DFG-VK durch ihren Bundesvorsitzenden Klaus Mann-hardt, Mitglied des sowjetisch gesteuerten "Weltfriedensrates" (WFR) und des „Büros" des DKP-beeinflußten „Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ).
Im wesentlichen wurde die Konferenz geleitet von Andreas Zumach, Referent der „Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste e. V." (ASF), und — besonders in kritischen Situationen, z. B. bei der Diskussion um den Aufruftext — von Klaus Mannhardt.
Von den Rednern in den 13 Arbeitsgruppen und im Plenum waren weit mehr als die Hälfte linksextremistischen oder linksextremistisch-beeinflußten Organisationen zuzurechnen; dabei hatten die DKP-orientierten Kräfte ein erhebliches Übergewicht.
Zu Frage 115: Ja!
Der Text eines Aufrufs zu der auf der Konferenz beschlossenen bundesweiten „Aktionswoche" im Oktober 1983 liegt auf der Linie des „Minimalkonsenses" der DKP; d. h. Hauptstoßrichtung bleibt der Kampf gegen die NATO-Nachrüstung, wobei — in Übereinstimmung mit den sowjetischen Forderungen — jede „Zwischenlösung" abgelehnt wird. Forderungen nach einer „Ausgrenzung" der DKP aus der „Friedensbewegung" wurden auf der Kölner Konferenz nicht laut. Deshalb konnte Mechthild Jansen, Mitglied des „Büros" des kommunistischbeeinflußten Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFAZ), feststellen, die Teilnehmer hätten sich „auf das Wesentliche" konzentriert, „ohne daß es zu ähnlichen Ausgrenzungsversuchen wie im Vorjahr anläßlich der kontroversen Polen-Diskussion gekommen wäre".
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 116):
Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Vorschläge, Beteiligungen an sogenannten Finanzierungsgesellschaften für Risikokapital, die etwa nach dem Vorbild des amerikanischen „venture-capital" arbeiten und vom Bundesministerium für Forschung und Technologie lizensiert werden sollen, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag jährlich als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig zu gestalten und gleichzeitig Gewinnausschüttungen dieser Fonds einkommensteuerfrei zu stellen, um im Gegensatz zu herkömmlichen Abschreibungsgesellschaften einen tatsächlichen Erfolgsanreiz auszuüben?
Bereits seit längerer Zeit werden eine Reihe von Möglichkeiten diskutiert, wie die Bereitstellung von Risikokapital insbesondere für junge, innovative Unternehmen erleichtert werden kann. Auch der Sachverständigenrat hat in Textziffer 327 seines Jahresgutachtens 1982/83 eine Öffnung des Sonderausgabenabzugs zur Diskussion gestellt.
Die Bundesregierung mißt der ausreichenden Bereitstellung von Risikokapital insbesondere für junge Unternehmen eine hohe Bedeutung zu. Sie hat z. B. mit Wirkung vom 1. Januar 1983 die Förderbedingungen des Eigenkapitalhilfeprogramms wesentlich verbessert.
Mit ihren Grundsatzbeschlüssen vom 18. Mai 1983 hat sie ferner Maßnahmen vorgeschlagen, die die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen anregen und die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft fördern. Dazu gehören neben der Entlastung bei der Vermögensteuer und der Verkürzung von Abschreibungsfristen insbesondere erweiterte Sonderabschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe sowie für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Ferner ist beabsichtigt, bei der Förderung der Vermögensbildung die Anlage in Produktivkapital in besonderem Maße zu begünstigen.
Weitere, darüber hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen. Eine Förderung von Beteiligungen an sogenannten Finanzierungsgesellschaften für Risikokapital im Rahmen des § 10 EStG würde im übrigen der Zielsetzung des steuerlichen Abzugs von Vorsorgeaufwendungen in besonders sicheren Anlageformen zuwiderlaufen.
Ergänzend möchte ich nochmals auf Ausführungen des Sachverständigenrates, und zwar in Textziffer 346, hinweisen, in der er unter anderem betont, daß es in diesem Zusammenhang nicht um die Schaffung neuer Subventionstatbestände im Einkommensteuerrecht gehen sollte.
Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode – 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1983 689*
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 117 und 118):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Häfele, daß Bauherrenmodelle „ein echter Grund für öffentliches Ärgernis" sind?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Häfele kritisierten Auswüchse beim Bauherrenmodell einzuschränken, und ist die Bundesregierung bereit, den dazu von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf zu übernehmen?
Ich habe vor dem Deutschen Steuerberaterkongreß 1983 am 2. Mai 1983 im Zusammenhang mit Ausführungen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft darauf hingewiesen, daß es nicht so einfach sei, weitere Einschränkungen bei Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrenmodellen vorzunehmen. Nach der Niederschrift meiner freien Rede habe ich dann gesagt:
Denn, meine Damen und Herren, es ist ganz klar, es gibt keinen Zweifel, daß diese Bauherrenmodelle da und dort ein echter Grund für öffentliches Ärgernis sind.
Ich werfe niemand vor, wenn er vom Recht Gebrauch macht. Es ist nicht unanständig, in einem Rechtsstaat ein vorhandenes Gesetz möglichst zu seinen Gunsten zu nutzen. Aber ich bitte trotzdem zu verstehen, daß wir erwägen müssen, wenn unser Volk vor schweren Jahren steht, selbst wenn es wirtschaftlich gut geht, und wenn wir eine gemeinschaftliche Anstrengung unseres ganzen Volkes brauchen, ob nicht doch gewisse Auswüchse, diese Ärgernis erregenden Auswüchse hier eingeschränkt werden können, daß es anderen etwas leichter fällt, mitzuziehen.
Ich habe dies hier zitiert, damit nicht verkürzte Pressewiedergaben zu Mißverständnissen führen.
Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb vorzuschlagen, den Sofortabzug des Darlehensabgelds und der anderen Geldbeschaffungskosten auszuschließen und diese Kosten nur verteilt über mehrere Jahre zum Abzug zuzulassen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen nötig sind. In diese Prüfung werden unter anderem die Vorschläge von Nordrhein-Westfalen einbezogen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Häfele auf die Fragen des Abgeordneten Schulhoff (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Fragen 119 und 120):
Welche zusätzlichen Einnahmen werden ab 1984 dadurch erzielt, daß die Abzugsfähigkeit der Geldbeschaffungskosten im Bauherrenmodell auf fünf Jahre gestreckt werden soll, und welche Mindereinnahmen entstehen dem Bund durch eine dadurch erzielte verminderte Bautätigkeit?
Welche zusätzlichen Einnahmen werden ab 1984 dadurch erzielt, daß die Abzugsfähigkeit der Geldbeschaffungskosten für eigengenutzte Eigenheime auf fünf Jahre gestreckt werden soll, und welche Mindereinnahmen entstehen dem Bund durch eine dadurch bewirkte verminderte Bautätigkeit?
Zu Frage 119:
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Sofortabzug des Darlehensabgelds bei Bauherrenmodellen auf 5 Jahre zu verteilen. Es könnten dabei Steuermehreinnahmen von 100 bis 150 Millionen Mark im Erstjahr eintreten. In den folgenden Jahren würde dieser Betrag abnehmen bis auf 0.
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß die geplante Maßnahme zu einer verminderten Bautätigkeit führen würde. Die Bundesregierung erwartet vielmehr von den erst Ende 1982 im Haushaltsbegleitgesetz 1983 verabschiedeten Maßnahmen zur Förderung der Bautätigkeit eine belebende Anstoßwirkung auf dem Bausektor. Ich nenne zum Beispiel den erweiterten Schuldzinsenabzug für selbstgenutzte Eigenheime sowie die Zinsverbilligung für die Bausparzwischenfinanzierung.
Zu Frage 120:
Die Bundesregierung prüft, ob die Eigentümer selbstgenutzter Häuser von der vorgesehenen Änderung bei den Bauherrenmodellen ausgenommen werden können. Würden sie nicht ausgenommen, wäre mit Steuermehreinnahmen von mehreren 100 Millionen Mark im Erstjahr zu rechnen. In den folgenden Jahren würde dieser Betrag abnehmen bis auf 0.
Auch hier würde die Bundesregierung mit einer verminderten Bautätigkeit nicht rechnen. Auf die günstigen Wirkungen des Wohnungsbauprogramms der Bundesregierung, wie ich sie bei meiner Antwort auf Ihre Frage Nr. 119 erwähnt habe, darf ich mich beziehen.