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    Plenarprotokoll 10/10 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 10. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 10/106 vom 03. 06. 1983 — Verstoß des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen gegen die parteipolitische Neutralität MdlAnfr 4, 5 03.06.83 Drs 10/106 Reuter SPD Antw PStSekr Rawe BMP 503B, D ZusFr Reuter SPD 503 D Höhe der Verwendungszwecke der öffentlichen Finanzhilfe zur Förderung der Umstrukturierung der Stahlindustrie MdlAnfr 6 03.06.83 Drs 10/106 Dr. Lammert CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 504 A, B, C ZusFr Dr. Lammert CDU/CSU . . . . 504B, C Einhaltung des Art. 27 des Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen durch Polen als Voraussetzung für neue Kredite MdlAnfr 7 03.06.83 Drs 10/106 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 504D, 505A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 504D, 505A Erhöhung der Gewährleistungsgebühren und der Risikozuschläge für Hermes-Kredite angesichts der hohen Verluste MdlAnfr 8 03.06.83 Drs 10/106 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 505 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 505B, C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 505 D Einschränkung der Tierversuche auf ein für die Gesundheit von Mensch und Tier unabweisbares Maß MdlAnfr 12, 13 03.06.83 Drs 10/106 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 506 A, B, C, D, 507 A, B, C, D, 508 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 506 C, D ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 507 A ZusFr Dr. Hirsch FDP 507 B ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 507 C ZusFr Eigen CDU/CSU 507 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 507 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD . 508A Kosten der Beseitigung von Agrarüberschüssen 1982 und 1983 MdlAnfr 14 03.06.83 Drs 10/106 Kirschner SPD Antw PStSekr Gallus BML 508 B, C, D, 509 A, B, C, 510A ZusFr Kirschner SPD 508 C ZusFr Eigen CDU/CSU 508 D ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 509 A ZusFr Reuter SPD 509A ZusFr Hornung CDU/CSU 509 B ZusFr Gilges SPD 509 C ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 509D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 Schäden durch Anwendung des Herbizids Paraquat MdlAnfr 18 03.06.83 Drs 10/106 Frau Dr. Vollmer GRÜNE Antw PStSekr Gallus BML 510 B, C, D, 511A,B,C ZusFr Frau Dr. Vollmer GRÜNE . . . 510C ZusFr Eigen CDU/CSU 510 D ZusFr Frau Dr. Bard GRÜNE 511A ZusFr Frau Dr. Hickel GRÜNE 511 B ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 511C Verlängerung des Bezugszeitraumes für Kurzarbeitergeld in der Textil- und Bekleidungsindustrie auf 36 Monate MdlAnfr 24, 25 03.06.83 Drs 10/106 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Vogt BMA 511 D, 512A,B,C,D, 513A,B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . 512 B,C,D ZusFr Louven CDU/CSU 513A ZusFr Lennartz SPD 513A ZusFr Reuter SPD 513 B Einsparungen beim Arbeitslosengeld durch die zunehmende Dauer der Arbeitslosigkeit MdlAnfr 26 03.06.83 Drs 10/106 Lennartz SPD Antw PStSekr Vogt BMA . . . 513 C, D, 514A ZusFr Lennartz SPD 513D, 514A Verlust von Ausbildungsplätzen auf Grund ausbildungshemmender Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes; zusätzliche Ausbildungsplätze nach Abbau dieser Vorschriften MdlAnfr 71, 72 03.06.83 Drs 10/106 Gilges SPD Antw PStSekr Vogt BMA 514 B, C, D, 515 A, B, D, 516 A, B, C, 517 B, C, D, 518A,B,C,D, 519A,C ZusFr Gilges SPD 514 B, C, 516C, 517A ZusFr Eigen CDU/CSU 514 D ZusFr Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 515A, 517 D ZusFr Keller CDU/CSU 515 B ZusFr Lennartz SPD 515C, 517C ZusFr Dr. Jannsen GRÜNE 515 D ZusFr Lambinus SPD 516A ZusFr Dr. Kübler SPD 517 C ZusFr Lutz SPD 518 B ZusFr Dr. Hauchler SPD 518C ZusFr Louven CDU/CSU 518 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 518D ZusFr Hoss GRÜNE 519A Nächste Sitzung 519C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 521*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 521* B Anlage 3 Weitergabe von Daten aus Asylbewerberunterlagen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge an fremde Geheimdienste durch den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr 23 13.05.83 Drs 10/55 Toetemeyer SPD ErgSchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI auf ZusFr Toetemeyer SPD 521* D Anlage 4 Zahl der polnischen Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland und der Asylanträge seit der Verhängung des Kriegsrechts in Polen MdlAnfr 32 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Hupka CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI auf ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 522* B Anlage 5 Übertragung der auf dem Nuklearschiff „Otto Hahn" gewonnenen Erkenntnisse auf die Stillegung und Entsorgung ortsfester Kernkraftwerke MdlAnfr 33 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Laufs CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI auf ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 522* D Anlage 6 Förderung des mittelständischen privaten Omnibusgewerbes MdlAnfr 9 03.06.83 Drs 10/106 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi . . 523* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 III Anlage 7 Höhe des Unterhaltsgeldes bei Fortbildungsmaßnahmen; Unterrepräsentation von Frauen MdlAnfr 19, 20 03.06.83 Drs 10/106 Frau Dr. Skarpelis-Sperk SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 523* A Anlage 8 Beteiligung von Frauen an Fortbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit seit 1979 MdlAnfr 21, 22 03.06.83 Drs 10/106 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 523* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 503 10. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1983 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 10. 6. Antretter * 9. 6. Böhm (Melsungen) * 10. 6. Büchner (Speyer) * 10. 6. Dr. Ehmke (Ettlingen) 10. 6. Dr. Enders * 9. 6. Engelsberger 10. 6. Gerstl (Passau) * 9. 6. Grüner 9. 6. Haase (Fürth) * 9. 6. Dr. Hackel * 9. 6. Frau Dr. Hamm-Brücher 10. 6. Handlos * 9. 6. Hartmann * 9. 6. Hauck 10. 6. Hauser (Krefeld) 10. 6. Dr. Holtz * 9. 6. Frau Huber 9. 6. Jäger (Wangen) * 9. 6. Jansen 10. 6. Kittelmann * 9. 6. Lenzer * 9. 6. Dr. Linde * 9. 6. Lowack 10. 6. Dr. Müller * 10. 6. Reddemann * 9. 6. Frau Reetz 10. 6. Saurin 10. 6. Dr. Scheer * 9. 6. Schmidt (München) * 9. 6. Schmitz (Baesweiler) * 9. 6. von Schmude 8. 6. Schulte (Unna) * 9. 6. Schwarz * 9. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 9. 6. Dr. Stavenhagen * 9. 6. Uldall 8. 6. Dr. Unland * 9. 6. Vogt (Kaiserslautern) * 9. 6. Wimmer (Neuss) 10. 6. Wurbs 10. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 19. Mai 1983 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehen- Anlagen zum Stenographischen Bericht den Vorlagen wegen der Auflösung des 9. Deutschen Bundestages und der Konstituierung des Ausschusses für Wirtschaft am 18. Mai 1983 bis zu den angegebenen Fristen im Ausschuß nicht mehr beraten konnte: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/83 - Zollkontingent 1983 für Bananen) (Drucksache 9/2361) Aufhebbare Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (Drucksache 9/2371) Aufhebbare Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/2382) Aufhebbare Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - (Drucksache 9/2383) Aufhebbare Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 9/2397). Abgeordneter Dr. Schäuble hat mit Schreiben vom 19. März 1983 mitgeteilt, daß er auf das Amt eines Ersatzwahlmannes gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verzichtet. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 23, 7. Sitzung, Seite 300 C f) Mit der Tätigkeit der Sicherheitsdienste beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf hat sich die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in dem Asylverfahren eines türkischen Staatsangehörigen auseinandergesetzt. Das Gericht ist dabei zu dem Schluß gekommen, daß Informationen über politische Aktivitäten türkischer Staatsangehöriger insbesondere aus den Akten im Asylverfahren über nachrichtendienstliche Kanäle in Ankara bekannt werden können. Das Verwaltungsgericht hat das Bundesamt in Zirndorf verpflichtet, den Ausländer als Asylberechtigten anzuerkennen, obwohl der als Zeuge angehörte Vertreter des Bundesnachrichtendienstes - und dies war die Behauptung - erklärt hatte, daß vom Bundesnachrichtendienst „keine Angaben über den Kläger an irgendwelche Behörden, Einrichtungen oder Dienststellen des türkischen Staates übermittelt worden seien". 522* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 Es ist beabsichtigt, gegen die Nichtzulassung der Berufung Beschwerde einzulegen, sobald das Urteil vorliegt. Die Begründung des Urteils ist im einzelnen noch nicht bekannt. Hierauf bezieht sich auch meine Aussage, daß mir die Bewertung der Zeugenaussagen durch das Gericht nicht bekannt sei. Ergänzend hierzu bemerke ich, daß aufgrund von Interviews des Vorsitzenden Richters der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin zu vermuten sein dürfte, daß sich die Annahme des Gerichts über die Weitergabe von Informationen aus Asylakten im wesentlichen wohl auf einem dem Gericht vorliegenden Gedächtnisvermerk des Kurdistan-Experten der „Gesellschaft für bedrohte Völker", Alexander von Sternberg-Spohr, über ein angebliches Gespräch im Auswärtigen Amt stützt. In diesem Gedächtnisvermerk ist u. a. behauptet worden — ich zitiere wörtlich —: Das Asylbundesamt ist der zugigste Ort, den Sie sich vorstellen können, in bezug auf Geheimhaltung von Akten. Überspitzt gesagt, was das Bundesamt weiß, ist direktes Wissen auch der Behörden des Irak und der Türkei. Kopien der meisten Fälle ... gehen an das Justiz- und manchmal an das Innenministerium, und von dort oft zu unseren Diensten und zu den Diensten beispielsweise im Irak und in der Türkei. Dies ist seit Mörsch so, wahrscheinlich aber schon in der Vor-Mörsch-Zeit so gewesen. Es gibt seit Mörsch eine „Tabu-Liste", die zwischen unseren Diplomaten und denen der Türkei (bei Irak ist das noch nicht so formalisiert, aber wir haben eine Übereinkunft vom Juli 1979 zu Terroristenfragen) ausgehandelt worden ist. Sie betrifft bestimmte Personen und Gruppierungen. Sie verpflichtet zum Nachrichtenaustausch über die in der Liste genannten Personen und Gruppen. Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes ist dieses Gedächtnisprotokoll des Herrn von SternbergSpohr eine pure Erfindung. Den Gesprächspartner des AA hat er bisher nicht genannt. Diese von verschiedenen Presseorganen (u. a. Spiegel und Zeit) aufgegriffenen Sternberg-Behauptungen werden vom Auswärtigen Amt als unzutreffend und jeder Grundlage entbehrend dementiert. Anlage 4 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Frage 32, 7. Sitzung, Seite 311 D): Ihre in der Fragestunde am 18. Mai 1983 zur Frage 32 gestellte Zusatzfrage, wie viele der hier lebenden 88 442 polnischen Staatsangehörigen das Asylrecht in Anspruch genommen haben und wie viele aus den bekannten Gründen nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, beantworte ich wie folgt: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Übersichten haben von 1953 bis zum 30. April 1983 insgesamt 32 469 polnische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Asyl beantragt. Im gleichen Zeitraum wurden 6 279 Polen als Asylberechtigte anerkannt und die Asylanträge von 21 293 polnischen Staatsangehörigen abgelehnt oder sonstwie erledigt. Diejenigen Polen, deren Asylanträge abgelehnt worden oder sonstwie erledigt sind, werden aus den bekannten Gründen nicht in ihre Heimat abgeschoben. Die gleichen Vergünstigungen genießen auch die polnischen Staatsangehörigen, die illegal in die Bundesrepublik eingereist sind und keinen Asylantrag gestellt haben. Über die Größe dieses Personenkreises liegen der Bundesregierung keine exakten Angaben vor; jedoch dürften die meisten der im Bundesgebiet lebenden 88 442 Polen, die weder Asylberechtigte noch ehemalige (abgelehnte) Asylbewerber sind, hierzu gehören. Anlage 5 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Frage 33, 7. Sitzung, Seite 312 B f.): Ihre Zusatzfrage: Ist es richtig, daß das Nuklearschiff „Otto Hahn" mit Genehmigung des Amtes für Arbeitsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg mitten im Hamburger Hafen entsorgt werden konnte? beantworte ich wie folgt: Es trifft zu, daß der Abbau der Reaktoranlage des Kernforschungsschiffes „Otto Hahn" mit Genehmigung der zuständigen Behörde sozusagen mitten im Hamburger Hafen erfolgte. Dies war möglich, da die Hauptstrahlenquelle in Form des Reaktorbehälters als Ganzes ausgebaut und unter Einhaltung der verkehrsrechtlichen Vorschriften auf dem Straßenweg zum Forschungszentrum Geesthacht transportiert werden konnte. Für die Abbauarbeiten in der Werft und die Transportvorgänge waren umfangreiche Sicherheits- und Sicherungsvorkehrungen getroffen worden. Die Arbeiten zur Dekontamination der im Schiff verbliebenen Anlagenteile mit einer relativ niedrigen Restradioaktivität waren aus der Sicht des Strahlenschutzes Routinetätigkei- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 523* ten, die problemlos am gleichen Ort durchgeführt werden konnten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/106 Frage 9): In welcher Weise wird das Mittelstandsförderungsprogramm der Bundesregierung dem mittelständischen privaten Omnibusgewerbe zugute kommen? Es besteht kein spezielles „Mittelstandsförderungsprogramm" der Bundesregierung. Die von der Bundesregierung beschlossenen Steuerentlastungen für den Mittelstand kommen grundsätzlich auch privaten Omnibusunternehmen zugute; inwieweit jedes einzelne Unternehmen hiervon profitiert, hängt vom Einzelfall ab. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Skarpelis-Sperk (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 19 und 20): Wie hoch ist das durchschnittliche Unterhaltsgeld bei den abschlußbezogenen berufsqualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen getrennt nach Männern und Frauen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um einer Unterrepräsentation von Frauen in berufsqualifizierenden abschlußbezogenen Maßnahmen entgegenzuwirken? Die vorhandenen statistischen Unterlagen weisen die von Ihnen angesprochenen berufsqualifizierenden abschlußbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit nicht gesondert aus. Angesichts der Belastung der Arbeitsämter würde die Erhebung der entsprechenden Daten zu einem nicht vertretbaren Arbeitsaufwand führen. Ich kann Ihre Fragen deshalb nur insoweit beantworten, als dies auf der Grundlage der vorhandenen statistischen Unterlagen möglich ist. 1. Das Unterhaltsgeld wird für Männer und Frauen nicht gesondert erfaßt. Nach dem Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit ist 1983 von folgenden durchschnittlichen Unterhaltsgeldbeträgen auszugehen: 1 215 DM monatlich für Teilnehmer an notwendigen Maßnahmen mit mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten, 1 105 DM monatlich für die übrigen Teilnehmer an notwendigen Maßnahmen, 1 000 DM monatlich als Darlehen für Teilnehmer an lediglich zweckmäßigen Maßnahmen. Zusätzlich zahlt die Bundesanstalt für Arbeit monatlich für die Empfänger von Unterhaltsgeld Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von ca. 44 % des Unterhaltsgeldes. Getrennt für Männer und Frauen wird das Entgelt erfaßt, nach dem sich das Unterhaltsgeld bemißt. Dieses Entgelt lag im April 1983 für 62,3 y. H. der Männer und 64,1 v. H. der Frauen zwischen 351 und 600 DM wöchentlich. Für 34,1 v. H. der Männer, aber nur für 12,9 v. H. der Frauen wurde das Unterhaltsgeld nach einem Entgelt von mehr als 600 DM wöchentlich bemessen. 2. Der Anteil der Frauen an Maßnahmen der beruflichen Bildung (Fortbildung, Umschulung, Einarbeitung) ist von 65 866 (= 31,4 v. H.) im Jahre 1979 über 80 264 ( = 32,5 v. H.) im Jahre 1980 auf 91 003 ( = 32,6 v. H.) im Jahre 1981 gestiegen. Er ist 1982 leicht zurückgegangen auf 84 805 ( = 31,9 v. H.). Das geltende Recht enthält bereits Regelungen, die auch die Bereitschaft von Frauen zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen fördern sollen. So ist die Voraussetzung für die Zahlung von Unterhaltsgeld, daß innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens zwei Jahre eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausgeübt worden ist, für Zeiten der Kinderbetreuung um bis zu vier Jahre verlängert. Ferner können Kosten für die Kinderbetreuung während einer Weiterbildungsmaßnahme von der Bundesanstalt für Arbeit bis zu einem Betrag von 60 DM monatlich übernommen werden. Wichtiger als weitere gesetzliche Maßnahmen ist es, daß die Bundesanstalt für Arbeit sich bemüht, die Bildungsbereitschaft der Frauen stärker zu aktivieren, und dafür Sorge trägt, daß adressatengerechte Maßnahmen angeboten werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/106 Fragen 21 und 22): Wie hat sich die Beteiligung von Frauen an berufsqualifizierenden abschlußbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit zwischen 1979 und 1982 im Verhältnis zur Beteiligung der Männer entwickelt (absolut und in Prozentzahlen), und wie hat sich dabei das Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz ausgewirkt? Auf welche Berufe sind die abschlußbezogenen berufsqualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen schwerpunktmäßig gerichtet, und wie hoch ist bei den einzelnen Berufen der jeweilige Anteil von Frauen bei Neueintritten in diese Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit? Die vorhandenen statistischen Unterlagen weisen die angesprochenen berufsqualifizierenden abschlußbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit nicht gesondert aus. Ich kann deshalb Ihre Fragen nur insoweit beantworten, als dies auf der Grundlage der vorhandenen statistischen Unterlagen möglich ist. 1. Der Anteil der Frauen an den Maßnahmen der beruflichen Bildung (Fortbildung, Umschulung, Einarbeitung) ist von 65 866 ( = 31,4 v. H.) im Jahre 1979 über 80 264 ( = 32,5 v. H.) im Jahre 1980 auf 91 003 524* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Juni 1983 (= 32,6 v. H.) im Jahre 1981 gestiegen und im Jahre 1982 auf 84 805 ( = 31,9 v. H.) leicht zurückgegangen. 2. Erfahrungsgemäß enden berufliche Umschulungen regelmäßig mit einem berufsqualifizierenden Abschluß, während viele Fortbildungsmaßnahmen und praktisch alle Fälle der Einarbeitung nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führen. Deshalb ist eine Antwort nur für den Bereich der beruflichen Umschulung möglich: 1982 traten 15 855 Frauen (37,7 v. H.) mit Förderung der Bundesanstalt für Arbeit eine berufliche Umschulung ein. Der Anteil von Frauen lag besonders hoch bei Umschulungen zum Stenographen/Maschinenschreiber (98,8 v. H.), in sozialpflegerische Berufe (79,3 v. H.), für Bürofachkräfte (72,1 v. H.) und in Gesundheitsberufe (69,0 v. H.). In nahezu alle anderen Berufe wurden aber auch Frauen umgeschult. So betrug der Frauenanteil bei Umschulungen zum Elektriker 12,5 v. H. und bei technischen Sonderfachkräften 31,4 v. H.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Dr. Bard zu einer Zusatzfrage.


Rede von Dr. Sabine Bard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß Sie sagten, die Abbaubedingungen des Mittels im Boden müßten jetzt noch untersucht werden? Welche Aussagen hat die Bundesregierung über die Zeit, die dieses Mittel im Boden verbringt, gemacht, wie ist es z. B. mit der biologischen Halbwertszeit usw.? Ist es nicht das mindeste, daß man solche Mittel auf dem Markt nicht zuläßt, wenn diese Dinge nicht bekannt sind?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Also, Frau Kollegin, ich habe hier soeben bei der Beantwortung einer vorhergehenden Frage erklärt, daß die Menschen leider noch nicht so gescheit sind, daß sie alles wissen. Wir bemühen uns, das Mögliche zu erforschen, und dann werden die Mittel nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugelassen. Wenn sich nachher neue Erkenntnisse ergeben — das ist hier ja der Fall —, muß das Mittel neu bewertet werden. Es gibt gewisse Vermutungen — das muß ich hier zugeben —, daß eine gewisse Anreicherung im Boden stattfindet. Sobald sich die Vermutungen erhärtet haben, wird die BBA im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsamt die Mittel auch nicht mehr zulassen. Aber nach unserer Rechtsprechung ist es so, daß jeder, der ein Mittel zugelassen bekommen hat, auch das Recht hat, Widerspruch einzulegen, wenn es verboten wird. Deshalb müssen hier handfeste Beweise auf den Tisch; darum geht es bei der Neubewertung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Danke schön. — Noch eine Zusatzfrage von Frau Dr. Hickel.