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    Plenarprotokoll 10/9 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 9. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 435A Begrüßung des Ministers für Industrie und Energie von Irland 470 C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Notprogramm gegen das Waldsterben — Drucksache 10/35 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Programm gegen Luftbelastung und Waldsterben — Drucksache 10/67 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und der Fraktion DIE GRÜNEN Sondergutachten „Waldschäden und Luftverunreinigungen" — Drucksache 10/84 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bericht zur Lage der Natur — Drucksache 10/83 — Dr. Laufs CDU/CSU 435 D Dr. Hauff SPD 437 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 441 D Späth, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg 444 D Schneider, Staatsminister des Landes Hessen 452 A Baum FDP 457 A Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE 461B Dr. Blens CDU/CSU 465 B Wolfram (Recklinghausen) SPD 467 D Kiechle, Bundesminister BML 470 D Duve SPD 472 A Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 472 C Hecker GRÜNE 474 B Dr. Rumpf FDP 474 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 476 B Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Einfuhr von Meeresschildkröten und -produkten — Drucksache 10/31 — Frau Dr. Bard GRÜNE 477 C Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 477 D Paintner FDP 479 D Frau Dr. Hartenstein SPD 480 B Herkenrath CDU/CSU 482 C Nächste Sitzung 483 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 485* A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 485* B Anlage 3 Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch tschechoslowakische Vernehmungsbeamte gegenüber deutschen Bürgern MdlAnfr 6, 7 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 487* A Anlage 4 Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumentarien beim Umweltschutz; Herausgabe von Schwefeldioxid-Emissionszertifikaten auf Grund der Großfeuerungsanlagen-Verordnung MdlAnfr 34, 35 13.05.83 Drs 10/55 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 487* B Anlage 5 Schaffung eines „ECE-Koordinationszentrums für Kohlevergasung und -verflüssigung"; Wahl eines Standorts in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 43, 44 13.05.83 Drs 10/55 Beckmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 487* D Anlage 6 Einbindung der Maxhütte in die Koalitionsvereinbarungen über die Finanzierung der strukturellen Neuordnung der deutschen Stahlindustrie MdlAnfr 45, 46 13.05.83 Drs 10/55 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 488* B Anlage 7 Verlagerung von Schadenszahlungen aus Bundesgewährleistungen in das folgende Haushaltsjahr durch Karenz- und Bearbeitungsfristen MdlAnfr 47, 48 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 488* D Anlage 8 Unklarheiten über die Auflagen und den Zeitpunkt der Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung als Investitionshemmnis beim Bau von Braun- und Steinkohlekraftwerken MdlAnfr 49, 50 13.05.83 Drs 10/55 Lennartz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 489* B Anlage 9 Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen; Westeuropäischer Vergleich MdlAnfr 51 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA 489* D Anlage 10 Aufstockung des Benachteiligtenprogramms MdlAnfr 52 13.05.83 Drs 10/55 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 490* A Anlage 11 Bereitstellung höherer Haushaltsmittel im Rahmen des Gesetzes über „Bildungshilfen für junge Arbeitslose" MdlAnfr 53 13.05.83 Drs 10/55 Kastning SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 490* B Anlage 12 Vorrangige Behandlung der an den Bundeskanzler gerichteten Ausbildungsplatzbewerbungen bei der Berufsberatung in den Arbeitsämtern MdlAnfr 54, 55 13.05.83 Drs 10/55 Buschfort SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 490* C Anlage 13 Vorrangige Behandlung der an den Bundeskanzler gerichteten Bewerbungen um Ausbildungsplätze durch die Arbeitsämter MdlAnfr 56 13.05.83 Drs 10/55 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 490* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 III Anlage 14 Bevorzugte Behandlung der Ausbildungsplatzgesuche an den Bundeskanzler durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 57, 58 13.05.83 Drs 10/55 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 491*A Anlage 15 Bevorzugung der an den Bundeskanzler gerichteten Ausbildungsplatzbewerbungen bei der Berufsberatung in den Arbeitsämtern MdlAnfr 59, 60 13.05.83 Drs 10/55 Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 491*C Anlage 16 Zusätzliche Haushaltsmittel für 1983 sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 61 13.05.83 Drs 10/55 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 491* D Anlage 17 Sonderkosten der bevorzugten Beratung der an den Bundeskanzler gerichteten Ausbildungsplatzgesuche MdlAnfr 62, 63 13.05.83 Drs 10/55 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 492* A Anlage 18 Bevorzugte Behandlung der an den Bundeskanzler gerichteten Ausbildungsplatzgesuche durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 64, 65 13.05.83 Drs 10/55 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 492* B Anlage 19 Verstoß der Bundesanstalt für Arbeit gegen die Neutralitätspflicht durch die bevorzugte Behandlung der an den Bundeskanzler gerichteten Ausbildungsplatzgesuche MdlAnfr 66 13.05.83 Drs 10/55 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 492* D Anlage 20 Datenschutz für die den Arbeitsämtern zugeleiteten, an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben mit Bitten um einen Ausbildungsplatz MdlAnfr 67, 68 13.05.83 Drs 10/55 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Franke BMA 492* D Anlage 21 Zahl und Kosten der Außenstellen der Bundesanstalt für Arbeit im Ausland; Aufgaben der in der Bundesanstalt in Nürnberg für im Ausland tätige Deutsche zuständigen Mitarbeiter MdlAnfr 69, 70 13.05.83 Drs 10/55 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Franke BMA 493*A Anlage 22 Beitreibungspraxis der Sozialversicherungsträger als Ursache von Firmenzusammenbrüchen MdlAnfr 71 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Klein BMJ 493* C Anlage 23 Kenntnis der Bundesregierung über die SS-20 MdlAnfr 72 13.05.83 Drs 10/55 Reents GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 494*A Anlage 24 Schutz des zivilen und militärischen Kommunikationssystems vor nuklearen elektromagnetischen Impulsen; Menge des chemischen Kampfstoffes Sarin, die die Wirkung einer Atomwaffe mit der Sprengkraft von 10 Kilotonnen hervorruft MdlAnfr 73, 74 13.05.83 Drs 10/55 Frau Kelly GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 494* A Anlage 25 Stationierung von Pershing ID in Geilenkirchen MdlAnfr 75 13.05.83 Drs 10/55 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 494* C IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 Anlage 26 Mißbrauch des Asthma- und Kreislaufmittels Ephedrin als Droge MdlAnfr 76, 77 13.05.83 Drs 10/55 Fiebig SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 494* D Anlage 27 Heraufsetzung der Dauer des Zivildienstes auf 20 Monate MdlAnfr 80 13.05.83 Drs 10/55 Bastian GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 495* B Anlage 28 Verringerung des Anteils der Frauen bei den Sozialhilfeempfängern MdlAnfr 81, 82 13.05.83 Drs 10/55 Frau Potthast GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 495* C Anlage 29 Schließung der Bundesbahnschule in Braunschweig MdlAnfr 83, 84 13.05.83 Drs 10/55 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 496* A Anlage 30 Schließung der Bundesbahnschule in Bebra MdlAnfr 85 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 496* C Anlage 31 Anpassung der Bestimmungen für alliierte Munitionstransporte an deutsche Vorschriften MdlAnfr 87, 88 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 497*A Anlage 32 Stand der Entwicklung von Nebenbahnfahrzeugen; Einsatz auf Bundesbahnnebenstrecken MdlAnfr 91 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 497* B Anlage 33 Bau und Fertigstellung von Autobahnen und Bundesstraßen im Jahre 1983 MdlAnfr 92 13.05.83 Drs 10/55 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 497* C Anlage 34 Berücksichtigung des Umweltschutzes beim Bau der A 661 im Bereich OberurselKronberg MdlAnfr 93, 94 13.05.83 Drs 10/55 Hecker GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 497* C Anlage 35 Förderung des Individualverkehrs angesichts der durch Straßenverkehrsunfälle im Jahr 1982 entstandenen Kosten MdlAnfr 95, 96 13.05.83 Drs 10/55 Drabiniok GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 497* D Anlage 36 Bereitstellung von Bundesmitteln für den Bau behindertengerechter Waggons MdlAnfr 97 13.05.83 Drs 10/55 Frau Nickels GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 498* B Anlage 37 Unterbindung geschlechtsdiskriminierender Praktiken bei der Einstellung von Nachwuchskräften im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart MdlAnfr 98, 99 13.05.83 Drs 10/55 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 498* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 V Anlage 38 Einhaltung der wirtschaftspolitischen Linie des Bundeskanzlers bei der Auftragsvergabe durch die Bundespost, insbesondere an mittelständische Unternehmen MdlAnfr 100, 101 13.05.83 Drs 10/55 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 499*A Anlage 39 Beeinträchtigung der Betätigungsmöglichkeiten des Elektrohandwerks auf Grund der durch die Einführung des Breitbandverteilnetzes geänderten Fernmeldeordnung MdlAnfr 102 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 499* B Anlage 40 Austritt Nordrhein-Westfalens aus der gemeinsamen Forschungsfinanzierung des Bundes und der Länder; bundesweite Forschungsaktivitäten der Fraunhofer-Gesellschaft MdlAnfr 103, 104 13.05.83 Drs 10/55 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 499* D Anlage 41 Förderung gentechnologischer Forschungsprojekte; Einbeziehung von Langzeit-Risiken MdlAnfr 105, 106 13.05.83 Drs 10/55 Frau Dr. Hickel GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT 500*A Anlage 42 Schließung des Zentrallaboratoriums für Mutagenitätsprüfung durch das DFG MdlAnfr 107, 108 13.05.83 Drs 10/55 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 500* C Anlage 43 Angebot von Prämien für Ausbildungsplätze; Differenz zwischen Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen im Vergleich zum Vorjahr MdlAnfr 109, 110 13.05.83 Drs 10/55 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 501* B Anlage 44 Verlust familiärer Bindungen durch die Forderung nach erhöhter Mobilität von Ausbildungsplatzbewerbern MdlAnfr 111 13.05.83 Drs 10/55 Toetemeyer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 501* C Anlage 45 Einhaltung der vom Bundeskanzler gegebenen Ausbildungsplatzgarantie MdlAnfr 112, 113 13.05.83 Drs 10/55 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 501* D Anlage 46 Bereitstellung von 30 000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch die Wirtschaft MdlAnfr 114 13.05.83 Drs 10/55 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 502*A Anlage 47 Aufrechterhaltung der „Ausbildungsplatzgarantie" des Bundeskanzlers angesichts des Zahlenverhältnisses von Ausbildungsplätzen und Bewerbern MdlAnfr 115 13.05.83 Drs 10/55 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 502* B Anlage 48 Ausbildungsplatzgarantie des Bundeskanzlers für ausbildungswillige und ausbildungsfähige Jugendliche MdlAnfr 116, 117 13.05.83 Drs 10/55 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 502* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 435 9. Sitzung Bonn, den 20. Mai 1983 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 20. 5. Bernrath 20. 5. Brandt 20. 5. Bredehorn 20. 5. Engelsberger 20. 5. Ganz (St. Wendel) 20. 5. Gerster (Mainz) 20. 5. Glos 20. 5. Handlos 20. 5. Dr. Haussmann 20. 5. Helmrich 20. 5. Jansen 20. 5. Kroll-Schlüter 20. 5. Lahnstein 20. 5. Lemmrich 20. 5. Dr. Lippold 20. 5. Dr. h. c. Lorenz 20. 5. Dr. Mertes (Gerolstein) 20. 5. Dr. Mertens (Bottrop) 20. 5. Dr. Müller * 20. 5. Nelle 20. 5. Dr.-Ing. Oldenstädt 20. 5. Pesch 20. 5. Regenspurger 20. 5. Reimann 20. 5. Reuschenbach 20. 5. Sander 20. 5. Schmidt (Hamburg) 20. 5. Schwarz 20. 5. Seehofer 20. 5. Graf Stauffenberg 20. 5. Uldall 20. 5. Voigt (Sonthofen) 20. 5. Wimmer (Neuss) 20. 5. Wischnewski 20. 5. Frau Dr. Wisniewski 20. 5. Zierer 20. 5. für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/83 - Zollpräferenzen 1983 gegenüber Entwicklungsländern - EGKS) - Drucksache 10/18 - Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 22. Juni 1983 vorzulegen Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/83 - Zollkontingent für Walzdraht - 1. Halbjahr 1983) - Drucksache 10/19 - Anlagen zum Stenographischen Bericht Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 22. Juni 1983 vorzulegen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Bericht des Bundesministers für Verkehr 1982 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes - Drucksache 9/2254 - zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend) Ausschuß für Verkehr Fortschreibung des Berichtes der Bundesregierung über Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten vom 19. Dezember 1980 - Drucksache 9/2359 - zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Innenausschuß Ausschuß für Forschung und Technologie Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen beim Vollzug des § 42 des Waffengesetzes - Drucksache 9/2375 - zuständig: Innenausschuß Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung - Drucksache 9/2423 - zuständig: Ausschuß für Jugend Familie und Gesundheit (federführend) Verteidigungsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kohlekrise in der Gemeinschaft - Drucksache 9/2368 - zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Entschließung des Europäischen Parlaments zum kleinen Grenzverkehr - Drucksache 9/2369 - zuständig: Finanzausschuß (federführend) Innenausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu Sicherheitsmaßnahmen in Flugzeugen - Drucksache 9/2370 - zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Programm 1982 für die Verwirklichung der Zollunion - Drucksache 9/2392 - zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts - Drucksache 9/2414 - zuständig: Rechtsausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Problemen im Güterverkehr von und nach der Gemeinschaft beim Transit durch Österreich, die Schweiz und Jugoslawien - Drucksache 9/2415 - zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zur Freilassung von Anatolij Schtscharanskij - Drucksache 9/2416 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Informationspolitik der Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit den Direktwahlen 1984 - Drucksache 9/2418 - zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß 486* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den zweiten Teil der 28. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 29. November bis 2. Dezember 1982 in Paris — Drucksache 9/2378 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und Bericht über die 28. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung vom 14. bis 19. November 1982 in London — Drucksache 9/2384 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 24. bis 28. Januar 1983 in Straßburg — Drucksache 9/2422 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten bei der Vollendung von Zollunion, gemeinsamem Binnenmarkt und freiem Personenverkehr gemäß den einschlägigen Bestimmungen der EG-Verträge — Drucksache 9/2432 — zuständig: Finanzausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung zu den grenzübergreifenden Verkehrskonzepten in Grenzregionen, insbesondere in Regionen beiderseits der Binnengrenzen der Gemeinschaft wie der Grenzregion Rhein-Maas-Nord und der EUREGIO — Drucksache 9/2433 — zuständig: Ausschuß für Verkehr Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Vorbedingungen für eine wirksame Energiepolitik in der Gemeinschaft — Drucksache 9/2434 — zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Forschung und Technologie Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Entschließung des Europäischen Parlaments zur Rolle der Häfen in der gemeinsamen Verkehrspolitik — Drucksache 9/2435 — zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zum einheitlichen Wahlverfahren — Drucksache 9/2436 — zuständig: Innenausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Todesurteilen an Bahais in Iran — Drucksache 9/2437 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 — Drucksache 9/2335 — zuständig: Haushaltsausschuß Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1982 — Drucksache 9/2440 — zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 09 Tit. 682 01 (Zuschuß an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein) — Drucksache 9/2336 — zuständig: Haushaltsausschuß Einwilligung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 15 02 Tit. 642 07 des Haushaltsjahres 1982 (Ausgaben nach § 8 Abs. 2 Unterhaltsvorschußgesetz) — Drucksache 9/2337 — zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgaben; hier: Kap. 23 01 Tit. 836 02 (Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital der Internationalen Entwicklungsorganisation [IDA]) — Drucksache 9/2365 — zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 (Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz) — Drucksache 9/2396 — zuständig: Haushaltsausschuß Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 05 02 Tit. 686 12 (Humanitäre Hilfe im Ausland) — Drucksache 9/2427 — zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch den Bundesrat betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1980 (Jahresrechnung 1980) (Drucksache 9/1259) — Drucksache 9/2405 — zuständig: Haushaltsausschuß Nichtaufhebbare Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) — Drucksache 10/13 — zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz betreffenden Teil des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes und zu der Frage eventueller Benachteiligungen von Frauen außerhalb des Bereiches des Arbeitslebens — Drucksache 10/14 — zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Innenausschuß Rechtsausschuß Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1982 bis 31. März 1983 — Drucksache 10/21 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1983 bis 1986 — Drucksache 10/26 — zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik vorgelegten Entwurf einer Europäischen Akte — Drucksache 10/29 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verhaftung des französischen Arztes Dr. Augoyard in Afghanistan — Drucksache 10/30 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zur Herstellung und Verwendung von Arzneimitteln in der Gemeinschaft — Drucksache 10/37 — zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Entschließung des Europäischen Parlaments zur Flugüberwachungszentrale von EUROCONTROL in Maastricht — Drucksache 10/38 — zuständig: Ausschuß für Verkehr (federführend) Verteidigungsausschuß Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 487* Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 6 und 7): Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß ein deutscher Bürger bei seinem Grenzübertritt in die Tschechoslowakei am 21. März 1983 von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und daß ein zweiter Bundesbürger mit Schlägen bedroht wurde? Hat oder wird die Bundesregierung diesen Vorgang zum Anlaß nehmen, bei der tschechoslowakischen Regierung vorstellig zu werden und die Respektierung der Menschenrechte — körperliche Unversehrtheit — verlangen? Zu Frage 6: Die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus konnte bei einer Befragung bei der Wiedereinreise in die Bundesrepublik am 25. März 1983 ermitteln, daß ein Teilnehmer einer 23köpfigen Schüler- und Studentengruppe bei der Einreise in die Tschechoslowakei am 21. März 1983 von einem tschechoslowakischen Vernehmungsbeamten geschlagen worden war; der Vorfall ereignete sich im Rahmen der Vernehmung des Studenten, der versucht hatte, Bibeln in die Tschechoslowakei zu schmuggeln. Hierüber wurde die Bundesregierung durch die GPI Waidhausen am 25. März 1983 unterrichtet. Ob andere Personen, die zusammen mit dem o. g. vernommen wurden, geschlagen oder ob ihnen Schläge angedroht worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 7: Die Bundesregierung hat diesen Vorfall zum Anlaß genommen, um bei der tschechoslowakischen Regierung im Rahmen des 4. Zusammentreffens mit dem Grenzbeauftragten der CSSR am 21./22. April 1983 in München gegen das Vorgehen des tschechoslowakischen Vernehmungsbeamten zu protestieren. Die tschechoslowakische Seite hat eine Aufklärung des Vorfalles zugesagt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 34 und 35): Wie beurteilt die Bundesregierung den beim kürzlich in Stuttgart veranstalteten Symposium der Hanns-MartinSchleyer-Stiftung und des Walter-Eucken-Instituts geforderten Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumentarien im Umweltschutz, die sich nach Pressemeldungen auch nach dem Ergebnis einer vom Bundesinnenministerium begonnenen wissenschaftlichen Studie empfehlen, und hält die Bundesregierung die zügige Umsetzung entsprechender Vorschläge in die Praxis für möglich? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bei dem Stuttgarter Symposium von Professor Niesslein vorgetragene Forderung, die Verordnung über Großfeuerungsanlagen so umzugestalten, daß sogenannte S02-Emissionszertifikate ausgegeben werden, noch realisierbar ist, oder würde sich dadurch, falls die Bundesregierung eine solche Maßnahme überhaupt für sinnvoll hält, die Verabschiedung der Verordnung unvertretbar lange verzögern? Zu Frage 34: Die Bundesregierung hat bereits mit Übernahme der Regierungsverantwortung deutlich gemacht, daß der Ausbau marktwirtschaftlicher Regelungen auch im Umweltschutz zu den Schwerpunkten der zukünftigen Aufgaben gehört. Dies hat der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 nachdrücklich unterstrichen. Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten hat die Bundesregierung bereits die flexible Ausgleichsregelung in der neuen TA Luft ausgebaut. Den Weg werden wir zum Nutzen unserer natürlichen Umwelt konsequent fortsetzen. Mit der in der Frage genannten Studie ist möglicherweise das deutsch-amerikanische Forschungsprogramm „Verbesserung der Umweltqualität durch ökonomische Anreize" gemeint. Im Rahmen dieses gemeinsam vom Bundesminister des Innern, der Environmental Protextion Agency der USA und des German Marshall Fund getragenen Programms wurde am 9. und 10. Mai 1983 eine Expertentagung in Bonn durchgführt. Die Tagung hat insbesondere bestätigt, daß der Ausbau marktwirtschaftlicher Regelungen auch im Umweltschutz sinnvoll und nützlich ist. Zu Frage 35: Vor allem zum Schutz unserer Wälder steht im Vordergrund, daß die Großfeuerungsanlagen-Verordnung zügig verabschiedet wird. Im übrigen weise ich darauf hin, daß Vorschläge zur Einführung von „Verschmutzungszertifikaten" bereits seit vielen Jahren immer wieder einmal vorgetragen werden, obwohl diese Vorschläge selbst in den Wirtschaftswissenschaften heftig umstritten sind und als nicht praktikabel kritisiert werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Beckmann (FDP) (Drucksache 10/55 Fragen 43 und 44): Wie beurteilt die Bundesregierung den Plan des Kohleausschusses der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen vom 19. März 1982 zur Schaffung eines „ECE- Koordinationszentrums für Kohlevergasung und -verflüssigung", und ist sie bereit, sich für ein solches Vorhaben einzusetzen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, zur Verwirklichung eines solchen Plans der ECE einen Standort in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten? Zu Frage 43: Seit Jahren findet in den zuständigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) ein intensiver Meinungsaustausch über Ziele und Methoden der multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kohleverga- 488* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 sung und -verflüssigung statt. In diesem Zusammenhang haben sich die sozialistischen Länder im ECE-Kohleausschuß mehrfach für die Errichtung einer ECE-Koordinierungsstelle über Kohlevergasung und -verflüssigung in Kattowice (VR Polen) ausgesprochen. Obgleich die langfristige Bedeutung der Kohleveredlung von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, sind die Länder der Europäischen Gemeinschaft dagegen der einhelligen Auffassung, daß vor Errichtung eines solchen Zentrums die Möglichkeiten des Meinungsaustauschs im Rahmen der bestehenden Organisationen voll ausgeschöpft werden sollten. Als Grundlage für die weitere Diskussion diente die von Ihnen erwähnte Studie des Sekretariats des ECE-Kohleausschusses vom 29. Januar 1981, die mit Schreiben vom 19. März 1982 den Mitgliedstaaten zur Kenntnis zugesandt wurde. Angesichts der zwischenzeitlich eingetretenen entspannten Situation auf den Weltenergiemärkten und den nach wie vor bevorstehenden Meinungsverschiedenheiten unter den ECE-Mitgliedstaaten über die Zweckmäßigkeit der Errichtung einer solchen Koordinierungsstelle beschloß der ECE-Kohleausschuß auf seiner letzten Jahrestagung im September 1982, das Projekt als Merkposten im Programm zu behalten, es aber erst zu einem günstigeren Zeitpunkt wiederaufzugreifen. Dieser Beschluß wird von der Bundesregierung voll mitgetragen. Sie ist insbesondere der Ansicht, daß vor der Errichtung einer weiteren multilateralen Einrichtung, die zusätzliche personelle und finanzielle Aufwendungen verursacht, die Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Organisationen ausgeschöpft werden sollten. Im übrigen gibt die Bundesregierung aus industriepolitischen Erwägungen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der deutschen Industrie und ausländischen Interessenten den Vorrang vor der Errichtung eines solchen multilateralen Koordinierungszentrums. Zu Frage 44: Die Bundesrepublik Deutschland ist innerhalb der bisherigen Diskussion als Standort für ein mögliches Koordinierungszentrum nicht genannt worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 45 und 46): Ist es richtig, daß sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung gegenüber dem Freistaat Bayern zur Übernahme der halben Kosten verpflichtet hat, die aus Anlaß der strukturellen Neuordnung der deutschen Stahlindustrie im Konzept Maxhütte in Brüssel vorgelegt und enthalten sind? In welches Konzept und mit welcher Konsequenz beabsichtigt die Bundesregierung, die Maxhütte gemäß Koalitionsvereinbarung einzubinden? Zu Frage 45: In die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP ist keine entsprechende Verpflichtung aufgenommen worden. Dies wäre auch nicht möglich gewesen. Es wurde lediglich festgehalten, daß die Neuordnung der deutschen Stahlindustrie nicht nur ein sektorales, sondern auch ein regionales Problem darstellt und daß sich deshalb Bund und Länder an der Finanzierung der Neuordnung beteiligen. In bezug auf die Maxhütte wurde vereinbart, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tut, um die Maxhütte in das umfassende Konzept einzubeziehen. Zu Frage 46: Zur Koalitionsvereinbarung gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der vorhergehenden Frage. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Einflußmöglichkeiten darauf hinwirken, daß die deutschen Stahlunternehmen die unternehmensübergreifenden Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Interesse der langfristigen Sicherung der Stahlarbeitsplätze nutzen. Dabei sieht sie auch gute Chancen für die Maxhütte. Die Maxhütte hat ein Konzept vorgelegt, das — sofern es tragfähig ist und die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne Subventionen nach Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen sichert — wie alle anderen Konzepte deutscher Stahlunternehmen finanzielle Unterstützung erhalten kann. Welches Konzept die Maxhütte verfolgt, ist jedoch primär Entscheidung der verantwortlichen Gremien des Unternehmens. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 47 und 48): Wie lange sind die Karenz- und Bearbeitungsfristen, die zu einer Verlagerung von Schadenszahlungen aus außenwirtschaftlichen Gewährleistungen des Bundes in das jeweils folgende Haushaltsjahr führen, und wie hoch werden solche Verlagerungen aus 1983 nach 1984 geschätzt? Trifft es zu, daß hohe Schadenszahlungen für verbürgte Kredite an RGW- und andere Staatshandelsländer nachträglich Subventionierungscharakter für dorthin erfolgte Lieferungen und Leistungen bekommen? Zu Frage 47: Nach den sogenannten Allgemeinen Bedingungen, die das Rechtsverhältnis bei der Gewährung von Ausfuhrgarantien und -bürgschaften des Bundes zwischen der Bundesregierung und den deutschen Deckungsnehmern regeln, betragen die Karenzfristen bei Transfer- und Nichtzahlungsschäden zwischen 3 und 6 Monaten je nach Entschädigungsgrund. Nach Ablauf der jeweiligen Karenz- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 489* frist setzt eine zweimonatige Bearbeitungsfrist ein. Anschließend steht dem Bund noch eine Zahlungsfrist von einem Monat zu. Entsprechend dieser Regelung werden Entschädigungszahlungen des Bundes erst zu den sich daraus ergebenden Zeitpunkten fällig. Die Verlagerung der Zahlungen auf zu entschädigende Fälligkeiten erfolgt also nicht künstlich, sondern ist automatische Folge der geschilderten Regelung. Diese Wirkung der Karenz- und Bearbeitungsfristen wird bei der Schätzung für den Ausgabeansatz im Haushalt berücksichtigt. Dies wird auch für den Haushalt 1984 gelten, ohne daß Angaben zu der Höhe des Verlagerungseffekts schon gemacht werden können. Zu Frage 48: Durch Entschädigungszahlung gehen die ursprünglichen Forderungen der deutschen Exporteure oder Banken gegen den ausländischen Schuldner auf die Bundesregierung über, die die Durchsetzung dieser Forderungen mit Nachdruck betreibt. Sie geht auch im Falle entschädigter Kredite an RGW und andere Staatshandelsländer davon aus, daß die wegen gegenwärtiger Transferprobleme oder wegen erfolgter Umschuldungen entschädigten Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden. Die Entschädigung aufgrund übernommener Ausfuhrbürgschaften sind auch deshalb keine nachträglichen Subventionen, da es sich um die bedingungsgemäße vertragliche Leistung des Bundes handelt, für die der Exporteur die übliche Prämie bezahlt hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Lennartz (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 49 und 50): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rheinisch Westfälischen Elektrizitätswerke (RWE) Investitionen von rund 5 Milliarden DM für den Ersatz- bzw. Neubau der bereits genehmigten Kohlekraftwerke Neurath und Goldenbergwerk wegen fehlender Klarheit über Auflagen und den Zeitpunkt der Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung zurückhalten? Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen Elektrizitätsunternehmen Investitionen im Bereich des Ersatz- bzw. Neubaus von Braun- und Steinkohlekraftwerken mit der gleichen Begründung zurückhalten? Zu Frage 49: Der RWE-Vorstand hat mit Schreiben vom 11. Mai den Bundesminister des Innern und u. a. auch den Bundesminister für Wirtschaft wissen lassen, daß er auf absehbare Zeit einen Baubeschluß für 4 neue 600- MW-Braunkohlekraftwerke, die als Ersatz für alte Anlagen vorgesehen sind, nicht treffen könne. Das RWE beruft sich dabei allerdings nicht auf fehlende Klarheit über Auflagen und Zeitpunkt der Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung. Es weist vielmehr darauf hin, daß der Bundesrat eine im Regierungsentwurf der Großfeuerungsanlagen-Verordnung vorgesehene Ausnahmevorschrift gestrichen hat, auf die RWE bei der Braunkohle wegen der sehr hohen Schwankungsbreite des Schwefelgehaltes im Brennstoff angesichts des nach heutigem Stand der Technik nur zur Verfügung stehenden Trockenadditiv-Verfahrens angewiesen sei. Das Bundeskabinett wird in Kürze über die Position der Bundesregierung zu den Änderungen des Bundesrates Beschluß fassen. Aus Sicht der Wirtschaftspolitik wäre es bedauerlich, wenn Investitionen in dieser Größenordnung durch diese Änderungen in Frage gestellt würden. Zu Frage 50: Dem Bundeswirtschaftsministerium ist nicht bekannt, daß weitere jetzt konkret anstehende Investitionen bei Braun- und Steinkohlekraftwerken wegen fehlender Klarheit über Auflagen und Zeitpunkt der Verabschiedung der Großfeuerungsanlagen-Verordnung zurückgehalten werden. Generell haben sowohl der Bundesverband der Industrie wie auch die Elektrizitäts- und Fernwärmewirtschaft allerdings auf schwerwiegende Auswirkungen der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verschärfung der Vorschriften des Regierungsentwurfs für den Bau von Kohlekraftwerken hingewiesen. Dabei hat die Wirtschaft insbesondere hervorgehoben, daß wegen der progressiven Kosten einer Rauchgasentschwefelung bei kleineren Anlagen sich Probleme für den weiteren Ausbau von Heizkraftwerken auf Kohlebasis ergeben werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Frage 51): Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche Rahmenbedingungen zur Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen einzubringen, und welche der in den verschiedenen westeuropäischen Ländern gegenwärtig schon praktizierten staatlichen Förderungen oder Begünstigungen für arbeitsvertragliche Regelungen kommen nach Einschätzung der Bundesregierung auch für die Bundesrepublik Deutschland in Betracht? Der Teilzeitarbeitsmarkt ist jener Teil des Arbeitsmarktes, bei dem Angebot und Nachfrage am stärksten auseinanderklaffen. Im April 1983 standen den 251 965 Arbeitslosen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchten, 6 899 offene Stellen für Teilzeitarbeit gegenüber. Ein höheres Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen könnte das bestehende Ungleichgewicht auf diesem speziellen Teilarbeitsmarkt mildern, den Gesamtarbeitsmarkt entlasten und gleichzeitig dazu beitragen, den Wunsch eines wachsenden Teils der Arbeitnehmer nach einer besseren Abstimmung von Arbeit, Freizeit und Familie zu erfüllen. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, die Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Angebots 490* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 von Teilzeitarbeitsplätzen in der Privatwirtschaft zu verbessern. Darüber hinaus wird sie Vorkehrungen treffen, um das bereits beachtliche Niveau der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Bereich weiter anzuheben. Derzeit wird noch geprüft, ob gesetzliche Maßnahmen — und gegebenenfalls welche — erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei werden auch die gesetzlichen Regelungen in unseren westeuropäischen Nachbarländern und Erfahrungen, die diese mit öffentlichen Förderungsprogrammen gemacht haben, berücksichtigt. Das bietet sich insbesondere deshalb an, weil fast alle diese Länder ein deutlich höheres Niveau an Teilzeitbeschäftigung aufweisen als die Bundesrepublik Deutschland. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 52): Ist die Bundesregierung bereit, das Benachteiligtenprogramm aufzustocken? Die Bundesregierung hat das Benachteiligtenprogramm 1983 auf 124 Millionen DM, gegenüber 67 Millionen DM in 1982, aufgestockt. Damit können im Ausbildungsjahr 1983/84 knapp 6 500 benachteiligte Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und rund 5 000 durch ausbildungsbegleitende Hilfen, also insgesamt 11 500 Jugendliche, gefördert werden. Trotz der deutlichen Ausweitung war das Programm bereits im März dieses Jahres erheblich überzeichnet. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage weitere Mittel für das Programm zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 53): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Gesetzes über „Bildungshilfen für junge Arbeitslose" mehr Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen? Die Haushaltsmittel, die 1983 für die Durchführung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche zur Verfügung stehen, sind ausreichend. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 54 und 55): Wie ist die durchschnittliche Wartezeit der ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen für ein Beratungsgespräch innerhalb der Berufsberatung der Arbeitsämter? Gibt es einen Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, mit dem den Jugendlichen, die sich wegen eines Ausbildungsplatzes an den Bundeskanzler gewandt haben, unverzüglich ein Beratungsgespräch anzubieten ist, und wenn ja, bedeutet diese Vorzugsbehandlung nicht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz? Zu Frage 54: Bei einer erstmaligen Anmeldung zur Berufsberatung betrug die durchschnittliche Wartezeit auf einen Beratungstermin Ende März 1983 rund 4 Wochen. Zu Frage 55: Der Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit vom 22. März 1983 enthält keine Weisung, bestimmte Ausbildungsplatzgesuche bevorzugt zu behandeln. In dem Erlaß wird im Gegenteil ausdrücklich hervorgehoben, daß die zusätzlich durch die Kammern gewonnenen und an die Berufsberatung weitergegebenen Ausbildungsstellen für die Vermittlung aller beim Arbeitsamt vorgemerkten Bewerber zu nutzen sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 56): Wie sieht die Bundesregierung die Chancengleichheit aller Bewerber für Ausbildungsstellen gewährleistet, angesichts der Tatsache einer internen Verwaltungsanweisung an die Arbeitsämter, diejenigen Bewerbungen vorrangig zu bearbeiten, die auf Grund der „Ausbildungsplatzgarantie" des Bundeskanzlers direkt an ihn gerichtet wurden und vom Bundeskanzleramt an die Arbeitsämter weitergeleitet wurden? Der Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit an die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter spricht an keiner Stelle die Bevorzugung der Jugendlichen aus, die sich wegen der Suche nach einer Ausbil- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 491* dungsstelle an den Bundeskanzler gewandt haben. Die Chancengleichheit ist also nicht beeinträchtigt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 57 und 58): Hat die Bundesregierung an die Bundesanstalt für Arbeit die Anweisung gegeben, Ausbildungsplatzgesuche von Jugendlichen, die dieserhalb persönlich an den Bundeskanzler geschrieben haben, bevorzugt zu behandeln, wie dies offensichtlich aus einem Schreiben der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg an alle Arbeitsämter und Landesarbeitsämter vom 22. März 1983 zu entnehmen ist, und sieht die Bundesregierung hierin nicht möglicherweise einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip? Sieht die Bundesregierung in Form und Inhalt des Schreibens der Bundesanstalt für Arbeit vom 22. März 1983 an alle Arbeitsämter und Landesarbeitsämter, insbesondere in dem Passus 3.1., worin es heißt, „Soweit Jugendliche die Berufsberatung bisher noch nicht in Anspruch genommen haben, ist ihnen unter Bezug auf ihr an den Bundeskanzler gerichtetes Gesuch unverzüglich ein Beratungsgespräch anzubieten", einen Verstoß gegen das Freiwilligkeitsgebot der Inanspruchnahme der Leistungen des Arbeitsamts, und sieht die Bundesregierung im Bekanntwerden des Inhalts des Gesuches nicht eine Verletzung des Briefgeheimnisses und Gefahr für die freie politische Betätigung? Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat eine Weisung an die Bundesanstalt für Arbeit, bestimmte Ausbildungsplatzgesuche bevorzugt zu behandeln, nicht gegeben. Auch der Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit vom 22. März 1983 enthält keine derartige Weisung. Insoweit nehmen ich auf die Antwort auf die entsprechende Frage des Kollegen Buschfort Bezug. Ich darf ferner darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt die Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung als Selbstverwaltungsaufgaben durchführt, das Arbeitsförderungsgesetz also fachliche Weisungen der Bundesregierung in diesen Aufgabenbereichen nicht vorsieht. Zu Frage 58: Aus den Ausbildungsplatzgesuchen der Jugendlichen ergibt sich ein dringender Vermittlungswunsch, häufig auch ein damit verbundener besonderer Beratungsbedarf. Bei dieser Sachlage muß von der Einwilligung der Petenten ausgegangen werden, die Eingaben zweckgebunden zuständigkeitshalber dorthin weiterzuleiten, wo im Einzelfall die gewünschte Hilfe am wirksamsten geleistet werden kann. Daher kann in dieser Weiterleitung der Ausbildungsplatzgesuche auch keine Verletzung von Grundrechten der Petenten und keine Gefahr für die freie politische Betätigung gesehen werden. Eine Beeinträchtigung des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Berufsberatung ist deshalb ausgeschlossen, weil nach dem genannten Erlaß der Bundesanstalt den Jugendlichen, die die Berufsberatung bisher nicht in Anspruch genommen haben, ausdrücklich ein Beratungsgespräch lediglich angeboten werden soll und es ihnen somit selbstverständlich freigestellt ist, ob sie dieses Angebot annehmen wollen. Die Arbeitsämter sind nach § 29 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes allerdings nach wie vor verpflichtet, bei der Ausbildungsstellenvermittlung die Eignung der Bewerber und der Ausbildungsstellen zu beachten. Eine Ausbildungsstellenvermittlung bedingt daher unter anderem eine Eignungsabklärung mit dem Bewerber, die in der Regel im Rahmen der Berufsberatung vorgenommen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Dreßler (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 59 und 60): Hat die Bundesanstalt für Arbeit durch kurzfristige Stellenumbesetzungen das Personal in der Berufsberatung der Arbeitsämter aufstocken können, um in die Lage gesetzt zu sein, die Beratung der Jugendlichen, die sich wegen eines Ausbildungsplatzes an den Bundeskanzler gewandt hatten, zu bewerkstelligen, ohne die anderen Jugendlichen zu benachteiligen? Wird die Bundesanstalt für Arbeit dem Herrn Bundeskanzler über die bevorzugte Beratung jener Jugendlichen, die sich an ihn wegen eines Ausbildungsplatzes gewandt hatten über den Erfolg der Bemühungen berichten, und in welchen Zeitabständen wird dies gegebenenfalls geschehen? Zur Bearbeitung der von Ihnen genannten Ausbildungsstellengesuche — Mitte Mai waren 3 169 bei der Bundesanstalt für Arbeit eingegangen — bedurfte es keiner Stellenumbesetzungen; nach Mitteilung der Bundesanstalt dürfte die wohl weitaus überwiegende Zahl der Jugendlichen den Arbeitsämtern bereits bekannt gewesen sein. Eine Berichterstattung der Arbeitsämter an die Bundesanstalt ist nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt nicht vorgesehen; sie erschiene im Hinblick auf die Gleichbehandlung dieser Jugendlichen mit allen anderen Ratsuchenden und Bewerbern auch nicht zweckmäßig. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 61): Welche zusätzlichen Mittel hat die Bundesregierung im Haushalt 1983 gegenüber dem Haushalt 1982 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt, und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei? Die Bundesregierung hat im Haushalt 1983 175 Millionen DM mehr als 1982 für die Durchführung des Gesetzes über die Gewährung von Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche zur Verfügung gestellt, insgesamt also 205 Millionen nach 30 Millionen DM im Vorjahr. Mit diesen Mitteln kann die Teilnahme von arbeitslosen Jugendlichen 492* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 an Bildungsmaßnahmen finanziert werden. Zum Beispiel können Jugendliche den Hauptschulabschluß nachträglich erwerben. Für die berufliche und soziale Eingliederung ausländischer Jugendlicher stehen im Haushalt des Bundesarbeitsministeriums 1983 20 Millionen DM mehr als im Jahre 1982 zur Verfügung, insgesamt also 76 Millionen DM nach rund 56 Millionen DM im Vorjahr. Diese Mittel kommen im großen Umfange auch arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten ausländischen Jugendlichen zugute. Für die Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen nach Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft stehen 1983 57 Millionen DM mehr zur Verfügung als 1982, insgesamt also 124 Millionen DM nach 67 Millionen DM im Vorjahr. Mit diesen Mitteln kann die überbetriebliche Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen in einem anerkannten Ausbildungsberuf gefördert werden, außerdem können ausbildungsbegleitende Hilfen für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche gewährt werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 62 und 63): Wie hoch beziffert die Bundesanstalt für Arbeit die Sonderkosten der bevorzugten Beratungsaktion jener Jugendlichen, die sich wegen eines Ausbildungsplatzes an den Bundeskanzler gewandt hatten, und wird sie gegebenenfalls Sonderaktionen von Ministerpräsidenten, Landräten, Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Bundestagsabgeordneten in gleicher Weise flankieren? Befürchtet die Bundesregierung Nachteile für jene Jugendlichen, die sich nur an das Arbeitsamt und nicht an den Bundeskanzler wegen eines Ausbildungsplatzes gewandt haben, und wird sie solche gegebenenfalls durch Dienstaufsicht abstellen? Zu Frage 62: Es entstehen keine Sonderkosten. Auf alle Ausbildungsstellengesuche wird — unabhängig davon, anläßlich welcher Aktion oder Maßnahme sie geäußert werden — das Verfahren angewendet, nach dem üblicherweise seitens der Berufsberatung Ratsuchende und Bewerber behandelt werden. Zu Frage 63: Nein. Da niemand bevorzugt wird, kann auch niemand benachteiligt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 64 und 65): Ist das Rundschreiben des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, das den Arbeitsämtern die bevorzugte Beratung jener Jugendlichen zur Pflicht macht, die sich wegen eines Ausbildungsplatzes an den Bundeskanzler gewandt hatten, mit der Selbstverwaltung abgestimmt oder zumindest erörtert worden? Wieviel Jugendliche sind schon in den Genuß der bevorzugten Beratung, die sich aus dem Rundschreiben IIa3 —6404/6310/6326/6702 ergibt, gekommen, und wie hoch ist der Prozentsatz jener, die so bereits in einen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten? Zu Frage 64: Der Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit enthält keine bevorzugte Behandlung bestimmter Ausbildungsplatzgesuche. Einer Abstimmung oder Erörterung mit der Selbstverwaltung bedurfte es nicht, weil nichts geregelt wurde, was nicht dem üblichen Verfahren entsprach. Gleichwohl ist der zuständige Ausschuß des Verwaltungsrates über die Herausgabe des Runderlasses informiert worden. Der Runderlaß war auch Gegenstand der Beratungen im Vorstand. Zu Frage 65: Da keine bevorzugte Behandlung stattfindet, gibt es auch keine gesonderten statistischen Erfassungen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 66): Ist der Runderlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit mit der Anweisung an die Arbeitsämter, Jugendlichen, die sich an den Bundeskanzler gewandt haben, im Gegensatz zu allen anderen Jugendlichen unmittelbar zu beraten, nicht ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit? Da der Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 22. März 1983 weder jemanden bevorzugt noch benachteiligt, ist kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht erkennbar. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen der Abgeordneten Frau Schmidt (Nürnberg) (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 67 und 68): Trifft es zu, daß die persönlich an den Bundeskanzler gerichteten Briefe Jugendlicher und ihrer Eltern mit Bitten um einen Ausbildungsplatz im Wortlaut an Regierungsstellen der Länder, Industrie- und Handelskammern, Arbeitsämter weitergeleitet wurden? Trifft es weiterhin zu, daß diese Briefe sehr persönliche Bekenntnisse enthielten, z. B. auch politischer Art, und wie verträgt sich die Weiterleitung mit dem Persönlichkeitsschutz der Jugendlichen und ihrer Eltern, falls das Einverständnis zur Weiterleitung nicht eingeholt wurde? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 493* Die an den Bundeskanzler gerichteten Briefe wurden dorthin weitergeleitet, wo im Sinne der Jugendlichen Hilfe erwartet werden kann. In der Regel enthalten die Briefe keine sehr persönlichen Bekenntnisse. Im Vordergrund der Ausbildungsplatzgesuche der Jugendlichen steht vielmehr ein dringender Vermittlungswunsch. Bei dieser Sachlage muß von der Einwilligung der Petenten ausgegangen werden, die Eingaben zweckgebunden zuständigkeitshalber dorthin weiterzuleiten, wo im Einzelfall die gewünschte Hilfe am wirksamsten geleistet werden kann. Daher kann in dieser Weiterleitung auch keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten gesehen werden. Ich mache im übrigen darauf aufmerksam, daß Ausbildungsstellengesuche, die im Rahmen von sonstigen Aktionen, z. B. über Coupons und Vordrucke, dem Bundeskanzler zugesandt wurden, nicht an die Bundesanstalt für Arbeit und Dritte weitergeleitet wurden. Die Einsender dieser Ausbildungsstellengesuche werden, da ihre Zuschriften keine ausreichenden Angaben enthalten, gebeten, sich direkt mit den örtlichen Stellen in Verbindung zu setzen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Franke auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 69 und 70): In wieviel Ländern gibt es Außenstellen der Bundesanstalt für Arbeit und wieviel Kosten sind seit 1980 dadurch angefallen? Treffen Pressemeldungen zu, daß in der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg 300 Mitarbeiter für im Ausland arbeitende Deutsche zuständig sind, und welche Aufgaben werden von diesen Mitarbeitern erfüllt? Zu Frage 69: Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit wird eine Außenstelle nur noch in Italien unterhalten. Hierfür sind vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1982 durchschnittlich je Jahr Personal- und Sachkosten in Höhe von 588 925 DM entstanden. Im laufenden Jahr werden die Kosten voraussichtlich etwa 564 912 DM betragen. Zu Frage 70: Pressemeldungen, daß in der Bundesanstalt für Arbeit 300 Mitarbeiter für im Ausland arbeitende Deutsche zuständig sind, treffen nicht zu. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Bundesanstalt lediglich für die Arbeitsvermittlung von Arbeitnehmern von und nach dem Ausland zuständig ist. Weitergehende Aufgaben für im Ausland arbeitende Deutsche können sich allenfalls während einer vorübergehenden Auslandsbeschäftigung durch die Kindergeldzahlung ergeben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Klein auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Frage 71): Kann die Bundesregierung mitteilen, wie hoch der Prozentsatz der Firmenzusammenbrüche ist, die dadurch ausgelöst werden, daß öffentliche Sozialkassen ihre Forderungen weit schneller geltend machen als private Gläubiger, obwohl die öffentlichen Sozialkassen zu den bevorrechtigten Gläubigern im Sinne des Konkursrechtes gehören, und wenn ja, zieht die Bundesregierung in Erwägung, daraus Folgerungen für eine Änderung des Konkursrechts zu ziehen? Der Bundesregierung liegt über die Anzahl der bundesweit von Sozialversicherungsträgern gestellten Konkursanträgen statistisches Material nicht vor. Nur vereinzelt, soweit bekannt für zwei Amtsgerichtsbezirke, sind Erhebungen angestellt worden. Schon aus diesen Erhebungen wird deutlich, daß die Träger der Sozialversicherung seit einigen Jahren in vermehrtem Umfang Konkursanträge stellen. Nach einer Untersuchung für den Amtsgerichtsbezirk Essen wurde der Eröffnungsantrag in 135 von 226 Verfahren, in denen 1981 der Antrag von einem Gläubiger — und nicht vom Schuldner — gestellt wurde, von Sozialversicherungsträgern gestellt. Die vermehrte Stellung von Konkursanträgen durch Sozialversicherungsträger könnte im Zusammenhang mit dem Gesetz über Konkursausfallgeld vom 17. Juli 1974 zu sehen sein: Sozialversicherungsträgern werden nach diesem Gesetz im Rahmen der Konkursausfallversicherung die ihnen geschuldeten Beitragsrückstände auf Antrag von der Bundesanstalt für Arbeit ausgezahlt. Aus der Zunahme der Konkursanträge kann aber nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß — wie in Veröffentlichungen angenommen worden ist — vermehrt Anträge gestellt werden, die sonst vermeidbare Firmenzusammenbrüche zur Folge haben. Die Untersuchung für den Amtsgerichtsbezirk Essen hat zum Beispiel ergeben, daß sich ein prozentual hoher Anteil an den von Sozialversicherungsträgern gestellten Konkursanträgen gegen Firmen richtete, die ihren Betrieb bereits eingestellt hatten. Auch der gegen eine noch arbeitende Firma gerichtete Konkursantrag braucht nicht zur Zerschlagung des Unternehmens zu führen. Ist dieses sanierungsfähig, besteht die Möglichkeit, die Eröffnung des Konkursverfahrens durch das gerichtliche Vergleichsverfahren abzuwenden. Gleichwohl wird die Kommission für Insolvenzrecht, die mit der Vorbereitung einer umfassenden Neugestaltung dieses Rechtsgebiets befaßt ist, die Handhabung des Konkursantragsrechts durch Träger der Sozialversicherung kritischer Prüfung unterziehen. Sie wird dabei allerdings zu berücksichtigen haben, daß Konkursanträge vielfach zu spät gestellt werden, um das betroffene Unternehmen noch sanieren zu können. In diesem Zusammenhang ist der im Schrifttum erhobene Vorwurf zu beachten, öffentlich-rechtliche Gläubiger sähen trotz ihrer Kenntnis von der finanziellen Situation des Schuldners davon ab, rechtzeitig Konkursan- 494* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 trag zu stellen, so daß die Wirtschaft geschädigt werde, weil ihr die Kreditunfähigkeit des Schuldners verborgen bleibe. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Reents (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Frage 72): Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Planung, Entwicklung und Erprobung der sowjetischen Mittelstrekkenraketen mit der Typ-Bezeichnung SS 20, und worauf stützte sich die jeweilige Kenntnis? Der Bundesregierung ist aufgrund der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit im westlichen Verteidigungsbündnis seit Mitte der 70er Jahre bekannt, daß die Sowjetunion Flugkörper vom Typ SS-20 entwickelt und erprobt hat. Die sowjetischen Planungen entziehen sich unserer Kenntnis. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Kelly (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Fragen 73 und 74): Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, daß das zivile und militärische Kommunikationssystem im Krieg gegen die Wirkungen von nuklearen elektromagnetischen Impulsen geschützt werden kann, und in welcher Weise hält die Bundesregierung solchen Schutz für realisierbar? Welche Menge der chemischen Kampfstoffe Sarin bzw. VX entspricht bei den durchschnittlichen Wetterverhältnissen der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Vergiftungswirkung gegen die Zivilbevölkerung einer Atomwaffe der Sprengkraft von 10 Kilotonnen bei typischer Luftexplosion (entsprechend etwa der Hiroschima-Bombe)? Zu Frage 73: Das mögliche Ausmaß von Schäden an Kommunikationssystemen kann nicht exakt vorhergesagt werden, da für die sehr unterschiedlich strukturierten Geräte oder Bauteile keine Einzeluntersuchungsergebnisse vorliegen. Ein umfassender Schutz ist technisch realisierbar und mit erheblichen Kosten verbunden. Die Bundesregierung ist sich der Problematik zwischen dem notwendigen Schutz komplexer technischer Systeme und noch nicht kalkulierbarer Kosten bewußt. Sie beteiligt sich darum auch an Schutzmaßnahmen innerhalb der NATO an ausgewählten Einzelsystemen. Zu Frage 74: Es gibt keine allgemein bekannten Werte, die für einen Vergleich zwischen A- und C-Waffen herangezogen werden können. Es ist die erklärte Politik der Bundesregierung, gemeinsam mit den Partnern im Nordatlantischen Bündnis alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die unseren Frieden in Freiheit erhalten. Damit verbindet sich das Bemühen aller NATO-Partner, den Einsatz von Waffen überhaupt zu verhindern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Frage 75): Kommen 1985 oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt Pershing ID zum FKG II nach Geilenkirchen, und ist die Bundesregierung darüber informiert, daß ein Umbau in die Pershing II möglich ist? Die in der Frage angegebene Rakete vom Typ Pershing ID ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei der Beantwortung wird aber davon ausgegangen, daß die Rakete des Typs Pershing IB gemeint ist. Die Bundesregierung hält an ihrem Beschluß fest — so wie alle vorangegangenen Regierungen —, Fragen zu Stand- oder Lagerorten von Waffen weder zu bestätigen noch zu dementieren. Daher erübrigt sich die Beantwortung des ersten Teils Ihrer Frage. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist festzustellen, daß über die Nachfolge der Pershing IA nicht entschieden ist, da eine Entscheidung darüber derzeit nicht erforderlich ist. Im übrigen haben die NATO-Staaten mit ihrem Doppelbeschluß vom Dezember 1979 die Anzahl der Systeme des Typs Pershing II von vornherein verbindlich auf das unbedingt notwendige geringste — der sowjetischen Bedrohung durch bereits vorhandene SS-20-Raketen — entsprechende Niveau begrenzt, so daß sich die Frage nach einer Umrüstung nicht stellt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 76 und 77): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Asthma- und Kreislaufmittel Ephedrin der Firma Knoll (Preis DM 2,88) rezeptfrei in Apotheken gekauft werden kann und von drogenabhängigen Menschen in Verbindung mit Alkohol als Droge mißbraucht wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Medikamentenabusus von Ephedrin zu unterbinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Ephedrin enthaltende Arzneimittel von Jugendlichen mißbräuchlich verwendet werden. Ich verweise hierzu auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius vom Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 495* 10. April 1981, Herrn Jaunich vom 23. Oktober 1981 und Herrn Schreiber vom 13. Mai 1982. Die in der Antwort an Herrn Schreiber genannte Umfrage zum Mißbrauch Ephedrin enthaltender Arzneimittel wird zur Zeit vom Bundesgesundheitsamt ausgewertet. Das Bundesgesundheitsamt wird Ende dieses Monats in einer Sitzung im Rahmen des Stufenplanes zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken mit den beteiligten Behörden von Bund und Ländern sowie den Arzneimittelkommissionen der Heilberufe und Vertretern der Bundesverbände der Pharmazeutischen Industrie diese Thematik beraten. Es ist ferner vorgesehen, danach auch den Sachverständigenausschuß für Verschreibungspflicht erneut hierzu zu hören. Bevor ich Maßnahmen ergreife, möchte ich das Ergebnis der Beratungen dieser Gremien abwarten. Ich möchte von hier aus den Appell an die Apothekerschaft aus dem Jahre 1981 erneuern und die Apotheker bitten, bei der Abgabe nicht vom Arzt verschriebener Arzneimittel besonders dann Zurückhaltung zu üben, wenn angenommen werden kann, daß das Arzneimittel mißbräuchlich gebraucht werden soll. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Bastian (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Frage 80): Auf Grund welcher Überlegungen hat die Bundesregierung es für richtig gehalten, im Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vom 16. Dezember 1982 die Dauer des Zivildienstes auf 20 Monate heraufzusetzen, obwohl die durchschnittliche Dauer der vom Wehrpflichtigen im Anschluß an den 15monatigen Grundwehrdienst geleisteten Wehrübungen nur sieben Tage und damit nur rund 1/20 der dem Zivildienstleistenden zugemuteten Mehrbelastung beträgt, wie der Bundesverteidigungsminister in seiner Antwort vom 6. Mai 1983 auf meine Anfrage vom 25. April 1983 bestätigt hat? Das auf einer Gesetzesinitiative der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP beruhende Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes berücksichtigt mit der Verlängerung der Dauer des Zivildienstes das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978. In seiner Begründung zu dieser Entscheidung, mit der das Reformgesetz der früheren Koalition aus dem Jahre 1977 als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist, setzt das Gericht eindeutige Maßstäbe für eine zukünftige verfassungskonforme Regelung. Danach ist eine ersatzlose Abschaffung des förmlichen Prüfungsverfahrens nur zulässig, wenn der Zivildienst gleichzeitig so ausgestaltet wird, daß er als Probe auf die Gewissensentscheidung angesehen werden kann. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts kommt dafür nicht zuletzt eine Verlängerung des Zivildienstes auf bis zu 24 Monate in Frage, so daß er der Dauer des Wehrdienstes einschließlich der in § 6 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Wehrübungen voll entspreche. Da das Bundesverfassungsgericht die in dem Reformgesetz der früheren Koalition vorgesehene Verlängerung auf 18 Monate für nicht ausreichend angesehen hat, mußte bei einer erneuten Reform des Kriegsdienstverweigerungsrechts eine Zivildienstdauer von 20 Monaten als untere Grenze erscheinen. In einem gemeinsamen Gutachten des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums von Anfang April des Jahres 1982 haben diese für Verfassungsfragen in der Bundesregierung zuständigen Ministerien für die damalige Bundesregierung ebenfalls diese Auffassung vertreten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Potthast (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Fragen 81 und 82): Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß 70 v. H. der Sozialhilfeempfänger Frauen sind? Was gedenkt die Bundesregierung an Sofortmaßnahmen zu tun, um diesen eklatanten Mißstand zu beseitigen? Zu Frage 81: Nach den Ergebnissen der jetzt veröffentlichten Jahresstatistik der Sozialhilfe für 1981 betrug der Anteil der weiblichen Sozialhilfeempfänger über 18 Jahre, also der Frauen, an der Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt über 18 Jahre 64,7 %, an der Zahl der Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen über 18 Jahre 64,1 %. Die Entwicklung ist rückläufig, denn in den Jahren 1970 und 1975 betrug der Anteil der Frauen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt 75,7 bzw. 70,1 % und bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen 66,2 bzw. 67,8 %. Dieser Anteil der Frauen in der Sozialhilfe ist neben ihrer höheren Lebenserwartung im Vergleich zu der von Männern vor allem auf unregelmäßige oder ausbleibende Unterhaltszahlungen nach Ehescheidungen oder Trennung zurückzuführen. Weitere Ursachen sind z. B. niedrigere Rentenansprüche von Witwen oder Frauen — die zum Teil auf Grund von Benachteiligungen im Erwerbsleben — früher nur wenig verdient oder ihre Erwerbstätigkeit, etwa für Jahre in der Kinderbetreuung, längere Zeit unterbrochen haben. Zu Frage 82: Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, für Frauen nachteilige Ursachen zu beseitigen. Dabei sind die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Finanzlage zu berücksichtigen, die konsolidiert werden muß. Die Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt müssen — dies allerdings so schnell wie möglich — abgebaut werden. Hier sind in erster Linie die Tarifpartner gefordert. Die Bundesregierung wird durch neue arbeitsrechtliche Bestimmungen dazu beitragen, die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern; sie 496* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 strebt eine rechtliche Regelung an, die Benachteiligungen der Teilzeitarbeit ausschließt. Die Hinterbliebenenversorgung in der Rentenversicherung wird entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1975 im Sinne der Gleichberechtigung von Mann und Frau neu geordnet werden. Erziehungsjahre in der Rentenversicherung wird die Bundesregierung einführen, sobald die Finanzlage dies zuläßt. Mit Wirkung ab 1. Januar 1983 sind bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung die bisher unterschiedlichen Tabellenwerte für die ersten fünf Berufsjahre von Männern und Frauen auf einen einheitlichen Satz angeglichen worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 83 und 84): Unterstützt die Bundesregierung Pläne des Bundesbahnvorstands, die Bundesbahnschule in Braunschweig zu schließen? Sprechen wirtschaftliche Gründe nicht für den Erhalt einer Bundesbahnschule in Braunschweig im Vergleich zu übrigen Einrichtungen im Bundesgebiet, und ist eine eventuelle Schließung nicht auch im Gegensatz zum Zonenrandförderungsgesetz zu sehen? Die Pläne des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, die Bundesbahnschule Braunschweig zusammen mit fünf anderen Bundesbahnschulen bis zum 30. Juni 1983 zu schließen, entsprechen dem vom Deutschen Bundestag am 17. September 1982 einstimmig angenommenen Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, der von der Deutschen Bundesbahn erwartet, künftig auch im Ausbildungswesen rechtzeitig Folgerungen aus betrieblichen und personellen Entwicklungen zu ziehen. Grundlage dafür ist die schwache Auslastung der Schulkapazität der Deutschen Bundesbahn: zur Zeit noch 73%, in den Jahren 1984-1987 von nur noch 33 % auf 41 % steigend. Zunächst sind sechs von zehn Bundesbahnschulen mit allgemeinen Aufgaben betroffen, eine weitere Konzentration der verbleibenden vier Bundesbahnschulen mit allgemeinen und fünf Bundesbahnschulen mit besonderen — meist technischen — Spezialaufgaben wird voraussichtlich zum 1. Januar 1984 erfolgen müssen. Der Entscheidung des Vorstandes lag eine Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde, nach der wirtschaftliche Gründe im Vergleich zu den übrigen Bildungseinrichtungen der Deutschen Bundesbahn den Ausschlag gegen den Erhalt der Bundesbahnschule Braunschweig und weiterer fünf Schulen mit allgemeinen Aufgaben gegeben haben; unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte wäre ein gleiches oder annähernd vergleichbares Ergebnis für die Wirtschaftsführung der Deutschen Bundesbahn nach Auffassung des Vorstandes gegenüber den vorgesehenen Maßnahmen nicht zu erzielen. Im Rahmen dieser Analyse ist die Lage von Braunschweig im Zonenrandgebiet angemessen berücksichtigt worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 85): Steht die Bundesregierung noch zu der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schulte in der Fragestunde vom 24. November 1982, wonach die Bundesregierung auf die Anliegen des Zonenrandgebietes besonders achten wird, und wie verträgt sich diese Aussage mit der geplanten Schließung der Bundesbahnschule in Bebra und dem weiteren Verlust von vier Arbeitsplätzen durch die Verlegung von acht Elektrolokomotiven von Bebra weg? In meiner Antwort vom 24. November 1982 auf Ihre Fragen zur Bundesbahnschule Bebra habe ich auf die sich abzeichnende Entwicklung im Ausbildungswesen der Deutschen Bundesbahn hingewiesen und zu der damals noch nicht abgeschlossenen Untersuchung der Deutschen Bundesbahn erklärt, daß bei der Entscheidung des Vorstandes auch die Interessen der Raumordnung berücksichtigt werden, soweit sich dies mit den Unternehmenszielen vereinbaren läßt. Das Ergebnis der genannten Untersuchung liegt jetzt vor. Der Vorstand ist dabei auch unter Beachtung der Ziele des Zonenrandförderungsgesetzes zu der Auffassung gelangt, daß ein gleiches oder annähernd vergleichbares Ergebnis für die Wirtschaftsführung der Deutschen Bundesbahn bei Aufrechterhaltung der Bundesbahnschule Bebra nicht zu erzielen wäre. Er stützt dies auf das Ergebnis einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse, nach der Bebra von 10 Bundesbahnschulen mit allgemeiner Aufgabenstellung auf dem drittletzten Platz liegt, so daß diese Schule — bei Zugrundelegung der Personal- und Ausbildungsbedarfsentwicklung der nächsten Jahre — neben fünf anderen zum 30. Juni 1983 geschlossen werden muß. Im übrigen darf ich auf meine Antwort zu den Fragen des Kollegen Kühbacher wegen der Bundesbahnschule Braunschweig verweisen. Hinsichtlich der Verlegung von E-Lokomotiven bemerke ich: Die Deutsche Bundesbahn wird zum Sommerfahrplanwechsel 1983 insgesamt 62 ältere Elektrolokomotiven, die in der Unterhaltung und Betriebsführung besonders aufwendig sind, ersatzlos außer Dienst stellen. Zur Sicherstellung der Zugförderung in den betroffenen Räumen müssen deshalb elektrische Triebfahrzeuge von anderen Stellen umbeheimatet werden. Daran ist das Bahnbetriebswerk Bebra mit acht E-Lokomotiven der Baureihe 140 beteiligt. Die Verkehrsbedienung im Zonenrandgebiet wird hiervon in keiner Weise berührt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 497* Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, daß alliierte Munitionstransporte nicht den Bestimmungen der Gefahrgutverordnung Straße unterliegen, und wenn ja, inwieweit unterscheidet sich diese Vorschrift von den Festlegungen im NATO-Truppenstatut und deren Zusatzabkommen? Hält die Bundesregierung es nicht für bedenklich, daß Gefahrgut in alliierten Fahrzeugen nach weniger strengen Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland transportiert werden darf und damit die Bevölkerung einem höheren Risiko ausgesetzt wird als nach deutschem Recht, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese latente Gefährdung der Bevölkerung zu veranlassen? Deutsche Verkehrsvorschriften gelten auch für ausländische Streitkräfte (Artikel 57 Absatz 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut). Für das Verhalten im Straßenverkehr sind Abweichungen von den deutschen Vorschriften nur im Falle dringender militärischer Erfordernisse und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gestattet (Artikel 57 Absatz 4 a Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut). Nach § 15 Gefahrgutverordnung Straße wenden die Truppen der nichtdeutschen NATO-Staaten bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in truppeneigenen Fahrzeugen ihre Vorschriften an, soweit diese gleichwertige oder höhere Anforderungen als die Gefahrgutverordnung Straße stellen. Andernfalls gelten die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 91): Kann die Bundesregierung Auskunft geben über Planung beziehungsweise Stand der Entwicklung leistungsfähiger und fahrgastfreundlicher Nebenbahnfahrzeuge für einen kostensparenden und gleichwohl benutzungsfördernden Einsatz auf Bundesbahnnebenstrecken sowie über die Sicherung der Finanzierung des Einsatzes solcher Fahrzeuge? Die Deutsche Bundesbahn, die in Fragen der Betriebsführung und Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung entscheidet, hat um die Jahreswende 1981/82 acht Prototypen neuer Dieselleichttriebwagen der Baureihe 627/628 beschafft. Diese Fahrzeuge wurden in Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelt und werden derzeit im Raum Kempten betrieblich erprobt. Über den weiteren Einsatz dieser Fahrzeuge und die Vergabe von Serienfahrzeugen hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn noch nicht entschieden. Auftragsvergaben erfolgen grundsätzlich auf der Basis genehmigter Wirtschaftspläne. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 92): Wie viele Autobahn-Kilometer und wie viele Kilometer Bundesstraße werden im Jahre 1983 fertiggestellt oder befinden sich im Baustadium? Im Jahre 1983 werden voraussichtlich 144 km Bundesautobahnen fertiggestellt und rund 550 km in Bau sein. Im Jahre 1983 werden voraussichtlich rund 166 km Bundesstraßen fertiggestellt und rund 820 km in Bau sein. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hecker (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Fragen 93 und 94): Hält die Bundesregierung es für vertretbar auf der Basis der völlig veralteten Planung des sogenannten Feldbergzubringers im Bereich Oberursel/Ts.-Hohemark-Kronberg (B 455 neu oder A 661), die ökologische Belange nicht oder ungenügend berücksichtigt, dieses Projekt weiterzuverfolgen? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung des Bedarfs und der Umweltverträglichkeit vorzunehmen mit dem Ziel, größeren ökologischen Schaden von dem betreffenden Gebiet und seiner Umgebung abzuwenden? Die Umgehung Oberursel im Zuge der B 455 — auch „Feldbergzubringer" genannt — bleibt auch weiterhin wegen ihrer großen Entlastungswirkung für die Ortsdurchfahrt Oberursel ein Projekt von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung. Die Bundesregierung hält es für vertretbar, dieses Projekt weiterzuverfolgen, zumal die ökologischen Belange im Rahmen der laufenden Planungen und bisherigen Verfahren ausreichend untersucht worden sind. Eine erneute Überprüfung des Bedarfs der Ortsumgehung Oberursel ist nicht notwendig. Es handelt sich hier um den letzten Abschnitt des in großen Teilen bereits fertiggestellten „Feldbergzubringers" als Lückenschluß im Zuge der B 455. Größere ökologische Schäden bzw. die im Zuge des Projekts zu erwartenden unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft sollen soweit wie möglich vermieden bzw. durch angemessene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Drabiniok (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Fragen 95 und 96): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche volkswirtschaftlichen Kosten (einschließlich Gesundheitswesen) dadurch entstanden sind, daß sich im Jahr 1982 im Bun- 498* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 desgebiet 348 652 Unfälle ereigneten, bei denen 11 594 Menschen starben, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Ist es nach ethischen, moralischen und christlichen Vorstellungen der Bundesregierung zu verantworten, trotz dieser Zahlen den Individualverkehr (sprich Auto) zu fördern und öffentliche Verkehrsmittel und die Deutsche Bundesbahn noch weiter einzuschränken? Zu Frage 95: Angaben über die Unfallkosten für 1982 liegen noch nicht vor. Für das Jahr 1981 beliefen sich die Unfallkosten nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen auf 36,8 Mrd. DM. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen des Straßenverkehrs wird erheblich höher geschätzt. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und damit zur Minderung von Unfällen und Folgekosten zielstrebig fortsetzen. Zu Frage 96: In der verkehrspolitischen Diskussion um den öffentlichen Personennahverkehr und die Deutsche Bundesbahn geht es der Bundesregierung im Kern nicht um ein Weniger an öffentlichem Verkehr, sondern um die wirtschaftlichere Ausgestaltung dieses Verkehrsbereiches. Bei rund 6,9 Mrd. DM Kostenunterdeckung allein des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahre 1981 kann eine Finanzierung auf Dauer nur sichergestellt werden, wenn sich die Wirtschaftlichkeit spürbar erhöhen läßt. Die Bundesregierung kennt die Vorteile des öffentlichen Verkehrs: Umweltfreundlichkeit, Energiesparsamkeit und Verkehrssicherheit. Sie weiß, daß der öffentliche Personennahverkehr und der Schienenfernverkehr dort, wo sie attraktiv sind, auch zunehmend in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung wird sich daher auch weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Förderung von Investitionen in diese Verkehrsbereiche beteiligen. Unsere Gesellschaft braucht die Bahn und den öffentlichen Personennahverkehr; sie braucht aber auch den individuellen Kraftverkehr. Deshalb wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicherstellen, daß der Bürger über ein ausgewogenes Gesamtverkehrssystem verfügen kann. Eine Förderung des Individualverkehrs auf Kosten des öffentlichen Verkehrs hat darin keinen Platz. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Nickels (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Frage 97): Ist die Bundesregierung bereit, die für eine behindertengerechte Gestaltung des Wagenangebotes der Deutschen Bundesbahn notwendigen Mittel aus dem Bundeshaushalt so kurzfristig zur Verfügung zu stellen, daß die erheblichen Kostenvorteile einer behindertengerechten Waggongestaltung noch in der laufenden Bauserie genutzt werden können? Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr werden derzeit von der Deutschen Eisenbahn Consulting im Rahmen einer Pilotstudie die Voraussetzungen für eine Teilnahme Schwerbehinderter im Schienenpersonenfernverkehr der Deutschen Bundesbahn untersucht. Von der Untersuchung, die 1984 vorliegen und auch die Erfahrungen ausländischer Eisenbahnverwaltungen berücksichtigen wird, werden Aussagen über die besonderen Anforderungen, die an Spezialreisezugwagen und bauliche Anlagen aus der Sicht von Rollstuhlfahrern zu stellen sind, sowie über den Gesamtinvestitionsaufwand erwartet. Die Bemühungen, für die möglichst gleichzeitige Entwicklung und den Bau eines ersten Prototypfahrzeugs einen Kostenträger zu finden, dauern an. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost z. B. im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart männliche und weibliche Bewerber im Verhältnis 2 : 1 als Nachwuchskräfte einstellt und damit in eklatanter Weise gegen § 611 a BGB verstößt? Wie beurteilt die Bundesregierung ein der Einstellung vorangehendes Testverfahren, bei dem männliche Bewerber ab 260 Punkte und weibliche Bewerber erst ab einer Punktzahl von 390 für geeignet angesehen werden, und wird die Bundesregierung diese eindeutig geschlechtsdiskriminierenden Praktiken in ihrem Einflußbereich unverzüglich unterbinden? Zu Frage 98: Im Bereich der Deutschen Bundespost werden Bewerber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach Eignung und Befähigung, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, eingestellt. Eine Quotierung oder ein Proporz für männliche und weibliche Bewerber finden nicht statt. Das gilt auch für den Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart. Zu Frage 99: Bei der Deutschen Bundespost gibt es keine Testverfahren, bei denen männliche Bewerber ab 260 Punkten, weibliche ab 390 für eine Einstellung als geeignet angesehen werden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 499* Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 100 und 101): Wird die Deutsche Bundespost bei Auftragsvergaben an die Wirtschaft, insbesondere an mittelständische Betriebe, die wirtschaftspolitische Linie des Bundeskanzlers mehr als bisher unter Beweis stellen? Welche Aufgabenbereiche der Deutschen Bundespost eignen sich im Rahmen einer Auftragsvergabe nicht zur mindestens teilweisen Mitwirkung mittelständischer Betriebe? Zu Frage 100: Die Deutsche Bundespost hat ihr Investitionsvolumen für 1983 gegenüber 1982 um 1,6 Mrd. DM auf 14,9 Mrd. DM aufgestockt. An mittelständische Unternehmen der Industrie, des Handels und des Handwerks hat die Deutsche Bundespost 1982 Aufträge in Höhe von rund 4,3 Mrd. DM vergeben. Durch die Aufstockung der Mittel für den übertragungs- und funktechnischen Ausbau des Breitbandverteilnetzes für 1983 um rund 680 Millionen DM gegenüber 1982 wird die Auftragssumme mit Sicherheit steigen und besonders den mittelständischen Betrieben zugute kommen. Die Deutsche Bundespost unterstützt damit in besonderem Maße die wirtschaftspolitische Zielsetzung der Bundesregierung. Zu Frage 101: Im Bereich der Deutschen Bundespost gibt es grundsätzlich keine Einkaufsbereiche, in denen mittelständische Unternehmen nicht berücksichtigt werden können. Soweit sich mittelständische Betriebe nicht unmittelbar um Aufträge über Lieferungen und Leistungen bewerben, können sie (z. B. bei Großanlagen) als Zulieferer, Aufbauunternehmen oder in Arbeitsgemeinschaften beteiligt werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Frage 102): Teilt die Bundesregierung die in der Presse verbreitete Auffassung — z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10. Mai 1983 — wonach die beabsichtigte Änderung der Fernmeldeordnung im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Breitbandverteilnetzes die Betätigungsmöglichkeiten des Elektrohandwerks beeinträchtigen soll? Die aus Veröffentlichungen einiger Zeitungen erkennbare Sorge, die Post plane eine Ausweitung ihres Betätigungsfeldes beim Ausbau des öffentlichen Breitbandverteilnetzes, entbehrt jeder Grundlage. Die zitierten Passagen aus dem bisher nicht veröffentlichten Entwurf der 23. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung wurden aus dem Zusammenhang gerissen und führten daher zu Fehlinterpretationen. Ebenso beeinträchtigt der Verordnungsentwurf in keiner Weise die Betätigungsmöglichkeiten des Elektrohandwerks. Wie aus dem Verordnungsentwurf eindeutig hervorgeht, beschränkt sich die Deutsche Bundespost bei privaten Endeinrichtungen, z. B. Fernseh- und Hörfunkgeräte, sowie bei privaten Zusatzeinrichtungen auf die Festlegung der fernmeldetechnischen und fernmeldebetrieblichen Bedingungen für die Anschließung an das öffentliche Breitbandverteilnetz. Dies ist bereits seit Jahren so üblich und steht in keinem Zusammenhang mit der Änderung der Fernmeldeordnung. An einem Vertrieb solcher Geräte beteiligt sich die Post überhaupt nicht. Auch die Innenverkabelung wird nach wie vor ausschließlich vom Handwerk ausgeführt. Die Sorgen des Elektrohandwerks sind also unbegründet. Im Gegenteil: Durch die Ausweitung der Investitionen der Deutschen Bundespost im Breitbandbereich auf fast das Dreifache gegenüber dem Vorjahr profitiert in gleichem Maße auch das Elektrohandwerk, weil sich auch das Arbeitsvolumen für die Innenverkabelung damit erhöht. Da in der Öffentlichkeit dennoch Mißverständnisse über Formulierungen des Entwurfs der 23. Änderungsverordnung entstanden sind, werden einige Teile dieses Entwurfs noch einmal überarbeitet. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 103 und 104): Sind der Bundesregierung die Gründe der Androhung des Landes NRW bekannt, notfalls aus der gemeinsamen Forschungsfinanzierung des Bundes und der Länder auszusteigen, und wie wird sie auf diese Androhung reagieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts ihrer hohen Beteiligung an der Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft, daß künftig ein regionales Gleichgewicht der Forschungsaktivitäten erreicht wird? Zu Frage 103: Der Bundesregierung liegt eine „Androhung" des Landes Nordrhein-Westfalen, notfalls aus der gemeinsamen Forschungsfinanzierung des Bundes und der Länder auszuscheiden, nicht vor. Zu Frage 104: Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Fraunhofer-Gesellschaft, Institute in den sie fördernden Ländern regional ausgewogen zu errichten, soweit die sachlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 500* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hickel (GRÜNE) (Drucksache 10/55 Fragen 105 und 106): Welche gentechnologischen Forschungsprojekte werden von der Bundesregierung zur Zeit gefördert? Welche Langzeitrisiken bezieht die Bundesregierung in ihre Überlegungen bei der Förderung dieser Forschungsprojekte ein? Zu Frage 105: - Die Bundesregierung fördert folgende Maßnahmen und Projekte auf dem Gebiet der Gentechnologie: 1. zwei gentechnologische Schwerpunktprojekte in Köln und Heidelberg auf den Gebieten der Pflanzenmolekulargenetik, der biologischen Stickstofffixierung, der Immunologie und der Naturstoffbiosynthese; 2. ein Forschungsstipendienprogramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Ausbildung von deutschen Nachwuchswissenschaftlern in qualifizierten Instituten im Ausland sowie durch Forschungstätigkeit ausländischer Wissenschaftler in Deutschland; 3. zwölf weitere Einzel- und Verbundforschungsvorhaben in öffentlichen Einrichtungen, Großforschungseinrichtungen und in der Industrie. Im Mittelpunkt steht dabei die Fortentwicklung der Methodik der in-vitro Neukombination von Nukleinsäuren und die Anwendung der mit ihrer Hilfe gewonnenen Forschungsergebnisse in der Landwirtschaft und Pflanzenzüchtung, in der Medizin, im Umweltschutz und für industrielle Biosynthesen von Naturstoffen. Wichtige Themen sind dabei u. a. die biologische Stickstoffixierung, Herstellung von Hormonen, Antikörpern, Umwandlung und Abbau von Schadstoffen durch Mikroorganismen sowie Herstellung von Impfstoffen. Ein Überblick über Einzelheiten der geförderten Projekte ist den Veröffentlichungen des BMFT zu entnehmen. Zu Frage 106: Bei der Durchführung bestimmter gentechnologischer Experimente können Gesundheitsrisiken und möglicherweise auch ökologische Risiken nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wirft die in Zukunft denkbare Anwendung gentechnologischer Methoden am Menschen, z. B. für Zwecke der Gentherapie, ethische Fragen auf, die einer grundlegenden Erörterung bedürfen. Die Bundesregierung hat zum Schutz vor Gefahren durch neukombinierte Nukleinsäuren Richtlinien erlassen, die eine Melde- und Registrierpflicht für die Experimente vorsehen, denen ein hypothetisches Gefahrenpotential zukommt. Die Experimente werden darüber hinaus von der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) überprüft. Die Bundesregierung bereitet nach Abschluß ausführlicher Beratungen in der ZKBS für Herbst 1983 eine Anhörung zu ethischen Fragen vor, die eine zukünftige Anwendung gentechnologischer Experimente am Menschen aufwerfen kann. Sie hat in diesem Zusammenhang bereits im März 1983 die mit diesen Fragen befaßten Stellen, namentlich wissenschaftliche Gesellschaften, Kirchen, die Bundesärztekammer und Organisationen der Forschungsförderung, um die Ausarbeitung von Stellungnahmen hierfür gebeten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/55 Fragen 107 und 108): Wie beurteilt die Bundesregierung, daß die insbesondere aus Mitteln des Bundes geförderte Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) beabsichtigt, das Zentrallaboratorium für Mutagenitätsprüfung (ZLM) in Freiburg zum Jahresende zu schließen, obwohl sich die von der DFG bestellten Gutachter wie auch unabhängig davon die biologische Fakultät der Universität Freiburg und darüber hinaus auch zahlreiche Gelehrte und Sachkundige für die Erhaltung dieser Forschungsgemeinschaft ausgesprochen haben? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Zentrallaboratorium für Mutagenitätsprüfung mit Rücksicht darauf weiterzuführen, daß eine Schließung die im Zentrallaboratorium angesammelten Kenntnisse und Erfahrungen zerstört und dies nicht damit vereinbar ist, daß Mutagenitätsprüfung eine der wichtigsten Voraussetzungen der Krebsprävention ist? Zu Frage 107: Die Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), das Zentrallaboratorium für Mutagenitätsprüfung in Freiburg (ZLM) nur noch bis Ende dieses Jahres zu finanzieren, erfolgte in dem hierfür zuständigen Hauptausschuß der DFG in kollegialer Willensbildung unter den in diesem Gremium vertretenen Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen und den Vertretern des Bundes und der Länder. Die Bundesregierung trägt diese Entscheidung ebenso mit wie die Regierung des Landes BadenWürttemberg. Bei dieser Entscheidung war u. a. zu berücksichtigen, — daß die DFG derartige Hilfseinrichtungen der Forschung nicht auf Dauer finanzieren kann. Sie hat das Zentrallaboratorium seit 1968 mit über 25 Millionen DM gefördert; — daß auch der wissenschaftliche Beirat des Zentrallaboratoriums und die Fachgutachter der Deutschen Forschungsgemeinschaft sich für eine letztmalige Förderung 1983-1985 ausgesprochen hatten; — daß die jahrelangen Bemühungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, einen anderen Träger zu finden, erfolglos geblieben waren und — daß es angesichts der großen Anforderungen an die Deutsche Forschungsgemeinschaft, sich in der modernen Biologie stärker zu engagieren, nicht vertretbar erscheint, die knappen Mittel für eine längere Auslaufphase einer ohnehin zur Schließung vorgesehenen Einrichtung zu binden und damit anderen Vorhaben zu entziehen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß allein in Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 501* Freiburg zwei neue Sonderforschungsbereiche in der Biologie gegründet werden. Zu Frage 108: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit und auch nicht die Notwendigkeit, das Zentrallaboratorium weiterzuführen. Mutagenität ist ein Forschungsgebiet, das nicht zuletzt dank der Initiativen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Zentrallaboratoriums in Freiburg heute an vielen Stellen gepflegt wird. Auch die Neuentwicklung von Testmethoden und die Prüfung ausgewählter Substanzen wird heute an einer größeren Zahl von Instituten betrieben, darunter dem Bundesgesundheitsamt, der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung in Neuherberg, in Fraunhofer-Instituten und mehreren Hochschulinstituten. Die im Zentrallaboratorium gewonnenen Erkenntnisse sind publiziert worden und stehen zur Verfügung. Im übrigen hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft ihre Entscheidung auch unter dem Aspekt getroffen, daß einzelne Gruppen und Mitarbeiter ihre Erfahrungen in andere Institute und neue Sonderforschungsbereiche vorwiegend in Freiburg, aber auch an anderen Orten, einbringen können. Dies gilt gerade auch für die im engeren Zusammenhang mit der Krebsforschung stehenden Arbeiten. Die rasche Realisierung einer solchen Lösung hängt auch davon ab, ob die bisherige Leiterin und die Mitarbeitervertretung des Zentrallaboratoriums bereit sind, an entsprechenden Bemühungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Universität Freiburg mitzuwirken. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 109 und 110): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, daß Eltern in Zeitungsanzeigen für eine Lehrstelle Prämien anbieten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache? Wie hoch ist die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage bei den Ausbildungsstellen im Vergleich zum Vorjahr? Zu Frage 109: Der Bundesregierung sind solche Zeitungsmeldungen bekannt. Sie lehnt solche Praktiken ab und weist darauf hin, daß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Berufsbildungsgesetzes eine Vereinbarung über die Verpflichtung des Auszubildenden, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen, nichtig ist; außerdem dürfen Ausbildungsverträge, die gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen, nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Zu Frage 110: Nach dem von der Bundesanstalt für Arbeit erstellten Bericht sind in der Zeit vom 1. Oktober 1982 bis zum 31. März 1983 den Arbeitsämtern von den Betrieben insgesamt 353 264 Berufsausbildungsstellen gemeldet worden; im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies ein Minus von 9,3 %. Diesem Angebot an Ausbildungsstellen standen 451 311 Bewerber gegenüber, was einer Zunahme von 18,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Zahlen sind im Hinblick auf die im Herbst zu erwartende Ausbildungsplatzsituation wenig aussagekräftig. Man muß davor warnen, aus diesen Zahlen Schlußfolgerungen zu ziehen, die die eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen nur verunsichern können und auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe alles andere als positive Auswirkungen haben. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Toetemeyer (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 111): Bedeutet die Forderung nach erhöhter Mobilität 15- bis 17jähriger Ausbildungsplatzbewerber nicht einen unzumutbaren und gefährlichen Verlust familiärer Bindungen? Grundsätzlich ist anzustreben, daß 15- bis 17jährige während ihrer Berufsausbildung in ihrem Elternhaus wohnen können. Eine auswärtige Unterbringung sollte allerdings dann in Betracht gezogen werden, wenn sich der Ausbildungswunsch nicht anders realisieren läßt. Die Tatsache, ob ein Jugendlicher zu Hause wohnen kann oder nicht, ist zwar für die familiären Bindungen von Bedeutung, aber sicherlich nicht allein entscheidend. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Weiskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 112 und 113): Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die vom Bundeskanzler gegebene Ausbildungsplatzgarantie einhalten? Ist die Bundesregierung bereit, vor allem für die Regionen, in denen kein quantitativ ausreichendes und genügend differenziertes Angebot an Ausbildungsplätzen vorhanden ist, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen? Zu Frage 112: In dem Gespräch, das die Bundesregierung am 27. April 1983 mit führenden Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften über Fragen der aktuellen Ausbildungsplatzsituation geführt hat, bekräftigte die Wirtschaft erneut ihre Zusage, für 1983 eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Die Bundesregierung geht daher nach wie vor davon aus, daß das Ziel, allen Bewerbern einen Aus- 502* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Mai 1983 bildungsplatz anbieten zu können, in diesem Jahr erreicht werden kann. Die Bundesregierung unterstützt die von den Kammern und anderen örtlichen Organisationen vielfältig gestalteten Initiativen zur Vergrößerung des Ausbildungsplatzangebotes, in dem sie sich u. a. in verschiedenen Kammer- und Arbeitsamtsbezirken an Ausbildungsmarktkonferenzen beteiligt. Die Bundesregierung versucht außerdem, durch eine Reihe gezielter Maßnahmen die quantitative und qualitative Situation der beruflichen Bildung im dualen System zu verbessern. So sind u. a. das Benachteiligtenprogramm sowie das Programm zum Ausbau der überbetrieblichen Ausbildungsstätten in den letzten Jahren ausgebaut worden. Zu Frage 113: Die Frage, ob für Regionen, in denen die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwierig ist, noch weitergehende gezielte Hilfen möglich sind, wird von der Bundesregierung zur Zeit geprüft. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 114): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß das generelle Angebot der Spitzenverbände der Wirtschaft, über den Bedarf hinaus 30 000 zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, von den einzelnen Betrieben realisiert wird? Ein solches Angebot der Spitzenverbände der Wirtschaft ist jetzt nicht erstmalig abgegeben worden. Die Spitzenverbände haben bereits 1976 zugesagt, weitere 100 000 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen; diese Zusage ist eingehalten worden. Die Bundesregierung hat keine Zweifel, daß die Spitzenverbände in ihren jeweiligen Bereichen auch diesmal mit Erfolg auf die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen hinwirken. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Weinhofer (SPD) (Drucksache 10/55 Frage 115): Hält der Bundeskanzler seine Garantieerklärung für ausbildungsplatzsuchende Jugendliche auch angesichts des Zahlenverhältnisses von 353 000 gemeldeten Ausbildungsstellen gegenüber 451 000 Bewerbern aufrecht, und welche Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen, um ein Deckungsverhältnis beider Größen zu erreichen? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung am 4. Mai 1983 folgendes zum Ausdruck gebracht: „In diesem Jahr werden alle Jugendlichen, die ausbildungswillig und ausbildungsfähig sind, eine Lehrstelle erhalten können. Allerdings wird nicht jeder seinen Wunschberuf erlernen und nicht jeder dort in die Lehre gehen können, wo er möchte, wo er wohnt. Ein hochentwickeltes Industrieland wie die Bundesrepublik Deutschland muß es möglich machen, diese schwierige Aufgabe zu lösen." An dieser Auffassung hält die Bundesregierung weiterhin fest. Im übrigen darf ich Bezug nehmen auf meine Ausführungen zu den Fragen der Kollegen Weisskirchen und Frau Fuchs. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/55 Fragen 116 und 117): Was bedeutet konkret die Zusage von Bundeskanzler Kohl, daß im Herbst dieses Jahres alle Jugendlichen einen Ausbildungsplatz erhalten sollen, und wie ist die später hinzugefügte Einschränkung zu verstehen, diese Garantie solle für alle Jugendlichen gelten, die „ausbildungswillig und ausbildungsfähig sind" (Regierungserklärung vom 4. Mai 1983)? In welchem Umfang hält die Bundesregierung es für zumutbar, von ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen mehr Mobilität zu verlangen, und wieweit würde die Bundesregierung dabei äußerstenfalls gehen? Zu Frage 116: Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat am 3. Februar 1983 vor der Bundespressekonferenz in Bonn u. a. folgendes erklärt: „Die Wirtschaft wird 1983 eine für alle Jugendlichen, die ausbildungsbereit und ausbildungsfähig sind, ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen anbieten." Konkret bedeutet dies, daß grundsätzlich alle als ausbildungsplatzsuchend registrierten Jugendlichen ein Angebot erhalten sollten. Dabei wird von den Bewerbern allerdings erwartet, daß sie im Hinblick auf ihre Berufswünsche flexibel sind und ggf. auch eine Ausbildungschance außerhalb des Heimatortes wahrnehmen. Außerdem wird davon ausgegangen, daß sie bei ihrer Berufswahl auch die Feststellung der Arbeitsämter in bezug auf ihre Eignung berücksichtigen. Ein Vergleich der oben zitierten Erklärung mit der entsprechenden Passage in der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 zeigt, daß beide Erklärungen in ihrer Aussage identisch sind. Zu Frage 117: Die Forderung nach größerer Mobilität richtet sich vor allem an die Älteren unter den Bewerbern, deren Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Es ist z. B. nicht einzusehen, weshalb von einem volljährigen Ausbildungsplatzsuchenden nicht die gleiche Bereitschaft zu einem Wohnortwechsel verlangt werden kann wie etwa von einem Studienplatzbewerber. Auch bei jüngeren Bewerbern wird allerdings eine auswärtige Unterbringung während der Berufsausbildung nicht immer zu vermeiden sein. Im übrigen weise ich darauf hin, daß nach dem Arbeitsförderungsgesetz finanzielle Mobilitätshilfen gewährt werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke Ihnen.

    (Dr. Rumpf [FDP]: Es war ein schöner Schluß!)



Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Dies festzustellen ist nicht Sache des Präsidenten. Ich habe dafür zu sorgen, daß alle gleiche Rechte und Pflichten haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bitte Sie sehr herzlich, zum Schluß kommen zu dürfen.

    (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

    Der Brief, meine Damen und Herren, des Indianerhäuptlings Seattle aus dem Jahre 1855 wird zur Zeit häufig zitiert. Mag es für moderne Ohren allzu pathetisch oder auch sentimental klingen, wenn er sagt: „Wir sind ein Teil der Erde, und die Erde ist ein Teil von uns." — Und er hat doch Recht! —„Wenn wir also die Erde und ihre Geschöpfe vernichten, vernichten wir uns selbst." Es ist so viel von der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen die Rede. Die schlimmste Mißachtung dieser Verantwortung wäre, wenn wir ihnen eine ausgeplünderte, unbewohnbare Welt hinterließen. Lassen Sie uns dafür Sorge tragen, daß das nicht so wird. Noch haben wir die Chance dazu!
    Meine Fraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag zu und unterstützt eine rasche Beratung des Antrags.
    Mit sehr herzlichem Dank für die Nachsicht des Herrn Präsidenten danke ich auch Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)