Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Ich bitte darum, daß wir uns auch am zweiten Sitzungstag an die Geschäftsordnung halten, die wir gestern beschlossen haben. Wir beraten hier einen Antrag oder Anträge — ich weiß es nicht —, der oder die nicht vorliegen und die wir inhaltlich nicht kennen.
Es ist für uns, für mich nicht möglich, Anträgen zuzustimmen oder sie abzulehnen, wenn sie hier nicht vorliegen, nicht für jeden sichtbar auf dem Tisch liegen.
Meine Fraktion nimmt die Bundestagsarbeit so ernst, daß sie Anträge in aller Form in Fraktionssitzungen zu beraten wünscht, weil die Zustimmung oder die Ablehnung oder die Enthaltung sachlich, inhaltlich begründet sein müssen. Es genügt nicht, wenn man vorher darüber etwas in Zeitungen hat lesen können oder wenn etwas gesprächsweise erwähnt worden ist.
— Ich habe wie Sie — das sage ich jetzt für mich — warten müssen, bis ich einen Raum bekommen habe. Auch ich habe die Geschäftsführerarbeit schon zu einem Zeitpunkt übernommen, als mein Vorgänger den Raum, den ich bekommen sollte, noch nicht räumen konnte, so daß ich das Büro mit ihm gemeinsam benutzen mußte. Ich habe mich dadurch nicht benachteiligt gefühlt. Man konnte doch
die Abgeordneten, die bis Montag Mitglieder des Bundestages waren, nicht aus ihren Zimmern hinausschmeißen.
Jemand, der neu gewählt ist — ich bin zufällig einer,
hat vor der Sitzungsperiode keinen Anspruch auf einen Raum. Die objektiven Schwierigkeiten, die es dann mit den ganzen Umzügen gibt, kennen Sie sowieso.
Ich will zu dem zurückkommen, was den Antrag betrifft. Meine verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie reden von „Transparenz" und geben weder uns noch der Öffentlichkeit die Möglichkeit, überhaupt zu sehen, was Sie wollen. Das wäre auf einem Blatt Papier rechtzeitig zu schreiben gewesen.
Deswegen meine Bitte und mein Antrag, über den erwähnten Antrag heute nicht zu entscheiden. Ich sage aber: Er ist damit nicht vom Tisch
— er ist damit politisch nicht vom Tisch —, denn Sie haben die Möglichkeit, das in einer der nächsten Sitzungen des Bundestages — Sie können selbst auswählen, in welcher Sitzung — wiederum auf die Tagesordnung zu setzen. Wir sind uns darüber einig, daß natürlich, auch wenn die Liste der Ausschüsse beschlossen ist, in späteren Sitzungen eine Ergänzung oder Änderung möglich ist. — Recht vielen Dank.