Rede von
Dr.
Rainer
Barzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 2. Sitzung der 10. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Wahl des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat mir hierzu mit Schreiben vom 29. März 1983 mitgeteilt:
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schlage ich dem Deutschen Bundestag vor, Herrn Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler zu wählen.
Nach unserer Geschäftsordnung wird der Bundeskanzler mit verdeckten Stimmkarten gewählt, das heißt, gemäß § 49 der Geschäftsordnung wird geheim gewählt.
Zur Wahl steht nach dem Grundgesetz nur der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat.
Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages — das sind mindestens 250 Stimmen — auf sich vereinigt.
Für die Wahl des Bundeskanzlers gilt dasselbe Verfahren wie bei der Wahl des Bundestagspräsidenten. Ich darf trotz des langen Tages pflichtgemäß noch einmal auf die wichtigsten Formalien hinweisen:
Bei Aufruf Ihres Namens erhalten Sie von den Schriftführern hier vorne die allein gültige weiße Stimmkarte. Sie dürfen diese Stimmkarte nur in der Wahlzelle ankreuzen und müssen, ebenfalls noch in der Wahlzelle, die Stimmkarte in den Wahlumschlag legen. Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „Ja" oder „Nein". Wer sich der Stimme enthalten will, macht keine Eintragung auf der Stimmkarte. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.
Die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste gilt als Nachweis für die Beteiligung an
der Wahl und ersetzt eine Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Ich bitte die Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die beiden Schriftführer neben mir werden im Anschluß die Namen der 520 Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.
Für die Stimmkarten der vollstimmberechtigten 498 Abgeordneten ist die gläserne Urne vorgesehen. Die 22 Berliner Abgeordneten bitte ich, ihre Stimmkarten in die besonders gekennzeichnete Wahlurne zu geben. Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurne geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen.
Ich darf die Schriftführer fragen, ob sie ihre Plätze eingenommen haben. — Dann eröffne ich die Wahl und bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist damit beendet.
Darf ich fragen: Haben alle Mitglieder des Hauses, auch die Schriftführer, ihre Stimme abgegeben? —
Ich frage noch einmal, ob alle Mitglieder Gelegenheit hatten, sich an der Wahl zu beteiligen. —
Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Für die Dauer der Auszählung unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten. Wir fahren also um 19.05 Uhr fort.