Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 2. Sitzung der 10. Wahlperiode des Deutschen Bundestages.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Wahl des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat mir hierzu mit Schreiben vom 29. März 1983 mitgeteilt:
Gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland schlage ich dem Deutschen Bundestag vor, Herrn Dr. Helmut Kohl zum Bundeskanzler zu wählen.
Nach unserer Geschäftsordnung wird der Bundeskanzler mit verdeckten Stimmkarten gewählt, das heißt, gemäß § 49 der Geschäftsordnung wird geheim gewählt.
Zur Wahl steht nach dem Grundgesetz nur der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat.
Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages — das sind mindestens 250 Stimmen — auf sich vereinigt.
Für die Wahl des Bundeskanzlers gilt dasselbe Verfahren wie bei der Wahl des Bundestagspräsidenten. Ich darf trotz des langen Tages pflichtgemäß noch einmal auf die wichtigsten Formalien hinweisen:
Bei Aufruf Ihres Namens erhalten Sie von den Schriftführern hier vorne die allein gültige weiße Stimmkarte. Sie dürfen diese Stimmkarte nur in der Wahlzelle ankreuzen und müssen, ebenfalls noch in der Wahlzelle, die Stimmkarte in den Wahlumschlag legen. Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „Ja" oder „Nein". Wer sich der Stimme enthalten will, macht keine Eintragung auf der Stimmkarte. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.
Die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste gilt als Nachweis für die Beteiligung an
der Wahl und ersetzt eine Eintragung in die Anwesenheitsliste.
Ich bitte die Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die beiden Schriftführer neben mir werden im Anschluß die Namen der 520 Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.
Für die Stimmkarten der vollstimmberechtigten 498 Abgeordneten ist die gläserne Urne vorgesehen. Die 22 Berliner Abgeordneten bitte ich, ihre Stimmkarten in die besonders gekennzeichnete Wahlurne zu geben. Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurne geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen.
Ich darf die Schriftführer fragen, ob sie ihre Plätze eingenommen haben. — Dann eröffne ich die Wahl und bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist damit beendet.
Darf ich fragen: Haben alle Mitglieder des Hauses, auch die Schriftführer, ihre Stimme abgegeben? —
Ich frage noch einmal, ob alle Mitglieder Gelegenheit hatten, sich an der Wahl zu beteiligen. —
Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Für die Dauer der Auszählung unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten. Wir fahren also um 19.05 Uhr fort.
Die Sitzung ist wieder eröffnet.Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Bundeskanzler bekannt. Nötig ist ein Quorum von 250 Stimmen. Von den stimmberechtigten Abgeordneten wurden insgesamt 486 Stimmen abgegeben. Von
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26 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 2. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 29. März 1983
Präsident Dr. BarzelI diesen abgegebenen Stimmen waren 486 Stimmengültig. Mit Ja haben 271 Abgeordnete gestimmt.
Mit Nein haben 214 Abgeordnete gestimmt. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Keine Stimme war ungültig.Die Berliner Abgeordneten — ich muß dazu gleich noch eine Bemerkung machen — haben wie folgt gestimmt: Abgegebene Stimmen 21; Mit Ja stimmten 11, mit Nein stimmten 10 Abgeordnete.Die Bemerkung, die ich machen muß: Ich fühle mich verpflichtet, mitzuteilen, daß einer von den neuen Abgeordneten aus Berlin seine Stimme versehentlich in diese und nicht in jene Urne geworfen hat. Ich stelle aber fest, daß dies das Ergebnis und die politische Entscheidung des Hauses nicht beeinflußt, weil es für die Mehrheitsbildung nicht relevant ist.Gemäß Art. 63 Abs. 2 des Grundgesetzes ist als Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages — das sind 250 Stimmen — auf sich vereinigt. Ich stelle fest, daß der Abgeordnete Dr. Helmut Kohl mit den erforderlichen Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden ist.Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Dr. Kohl: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.
Herr Bundeskanzler, ich spreche Ihnen die Glückwünsche des ganzen Deutschen Bundestages aus.
Ich werde das Ergebnis der Wahl unverzüglich dem Herrn Bundespräsidenten mitteilen.
Ich unterbreche die Sitzung bis 20 Uhr oder längstens bis 20.05 Uhr. Wir fahren dann in der Tagesordnung fort mit der Eidesleistung des Herrn Bundeskanzlers.
Ich unterbreche die Sitzung.
Meine Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich rufe Punkt 2 unserer Tagesordnung auf:
Eidesleistung des Bundeskanzlers
Zuvor unterrichte ich Sie davon, daß der Herr Bundespräsident mir soeben mit Schreiben vom heutigen Tage folgendes mitgeteilt hat:
Ich habe heute Herrn Dr. Helmut Kohl gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Bundeskanzler ernannt.
Nach Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes leistet der Bundeskanzler bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen.
Herr Bundeskanzler, ich überreiche Ihnen das Grundgesetz und bitte Sie, den Eid zu sprechen.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Herr Bundeskanzler, Sie haben den in der Verfassung vorgesehenen Eid geleistet. Ich spreche Ihnen die Wünsche des Deutschen Bundestages aus. Wir wünschen Ihnen Segen, Glück und Erfolg.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Sitzung des Deutschen Bundestages beendet. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf morgen, Mittwoch, den 30. März, 11 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.