Berichtigung
138. Sitzung, Seite 8673 C, Zeile 15: Der Zuruf des Abgeordneten Bindig (SPD) lautet richtig: „Entwicklungshilfe darf man nicht populistisch betreiben!".
134. Sitzung, Seite 8304 A, Zeile 3: Statt „Cronenberg" ist „Grunenberg" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen 20. 1.
Bahner 20. 1.
Clemens 20. 1.
Cronenberg 20. 1.
Engholm 20. 1.
Eymer (Lübeck) 20. 1.
Dr. Feldmann 20. 1.
von der Heydt
Freiherr von Massenbach 20. 1.
Dr. Kreile 20. 1.
Kroll-Schlüter 20. 1.
Müller (Bayreuth) 20. 1.
Dr. Pohlmeier 20. 1.
Rainer 20. 1.
Rayer 20. 1.
Frau Roitzsch 20. 1.
Schmidt (Würgendorf) 20. 1.
Schmöle 20. 1.
Dr. Schwenk (Stade) 20. 1.
Dr. Schwörer 20. 1.
Seehofer 20. 1.
Dr. Wendig 20. 1.
Wimmer (Neuss) 20. 1.
Frau Dr. Wisniewski 20. 1.
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen
Der Abgeordnete Dr. Hoffacker hat am 21. Dezember 1982 als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Lampersbach die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 22. Dezember 1982 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 Postverwaltungsgesetz den Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1983 übersandt. Der Voranschlag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 1982 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1983 (Haushaltsgesetz 1983)
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1982)
Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1982 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1982 - BBVAnpG 82)
Gesetz zur Kürzung des Amtsgehalts der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1983)
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Drittes Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Gesetz zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz - StVUnfStatG) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 6. April 1974 über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen
Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zaire über den Luftverkehr.
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. Juli 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sri Lanka über den Luftverkehr
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Drittes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt:
1. Zum Dritten Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes:
Die Verkehrsminister und -senatoren der Länder haben am 16. November 1981 aufgrund der Ergebnisse der im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durchgeführten Werkverkehrsuntersuchung einstimmig folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Herausnahme von Fahrzeugen bis 4 t Nutzlast aus der Kontingentierung,
- Aufhebung der Kontingentierung für die Vor- und Nachläufe im innerdeutschen kombinierten Verkehr und Öffnung des Huckepackverkehrs für alle Nachfragenden,
- Aufhebung des Fernverkehrstarifs für Fahrzeuge bis 4 t Nutzlast und Zulassung von Tarifvergünstigungen bei Beförderung im kombinierten Verkehr,
- Aufhebung des Lizenzierungsverfahrens.
Der Bundesrat stellt fest, daß der Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages diese gezielten kapazitäts- und tarifpolitischen Maßnahmen nicht enthält.
In Anbetracht der besonderen Situation sieht der Bundesrat trotzdem davon ab, diese Vorschläge weiter zu verfolgen, damit die Neuregelung des Möbel- und Umzugsverkehrs noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Er bittet jedoch die Bundesregierung, diese Vorschläge sowie den weiteren Vorschlag einer Angleichung der Regelungen für den Abschluß von Sondervereinbarungen (§ 22 a GüKG) an die entsprechenden Bestimmungen der EVO und Artikel 5 der Margentarifverordnung 1174/68 des Rates der EG alsbald aufzugreifen.
2. Zum Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zu § 74
Der Bundesrat ist der Auffassung, daß beim Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht die Pflege auswärtiger Beziehungen im Sinne des Artikels 32 Abs. 1 GG, sondern die Rechtspflege im Vordergrund steht und daß damit die Verwaltungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Unter Berücksichtigung der wegen seiner humanitären Aspekte als eilbedürftig angesehenen Verabschiedung des Gesetzes hat er jedoch von der Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Änderung des § 74 abgesehen, da andernfalls die Gefahr bestünde, daß das Gesetz der Diskontinuität anheimfällt.
Der Bundesrat geht dabei gestützt auf die Erklärung der Vertreter der Bundesregierung im Rechtsausschuß des Bundesrates von der Erwartung aus, daß die in § 74 Abs. 2 vorgesehene Zuständigkeitsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen alsbald und in ihrem Kernbereich entsprechend der derzeit geltenden Zuständigkeitsvereinbarung vom 20. Februar 1952 und ihren Ergänzungen neu abgeschlossen wird.
8994* Deutscher Bundestag — 9.Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1983
Anlage 3
Ergänzende Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 24, 135. Sitzung, Seite 8363 B, Anlage 2):
1. Seit dem Regierungswechsel am 4. Oktober 1982 wurden 12 Staatssekretäre und 30 Ministerialdirektoren in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Diese Zahl erfaßt den Zeitraum bis zum 28. November 1982, da im Hinblick auf eine ähnliche Frage des Herrn Kollegen Wallow dieser Stichtag einer Erhebung bei den obersten Bundesbehörden bereits zugrunde gelegt war.
2. Von den in Ihrer Frage genannten Beamten sind 10 Staatssekretäre und 14 Ministerialdirektoren nach dem Regierungswechsel am 22. Oktober 1969 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
In diesem Zusammenhang muß festgestellt werden, daß die größte Regierungspartei nach dem Regierungswechsel 1969 bereits seit 1966 in starkem Maße in der Bundesregierung vertreten war.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. Jenninger auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Collet (SPD) zur Frage des Abgeordneten Scheer (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 3, 136. Sitzung, Seite 8411 D):
Ihre Frage ist mit Nein zu beantworten. Herr Dr. Geißler übt das Amt des Generalsekretärs der CDU als Ehrenamt aus und erhält dafür kein Entgelt. Es fehlt an einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, das Grundlage einer Versicherungspflicht, und an einem Entgelt, das Grundlage für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen sein könnte.