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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 9/137 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 137. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8497 A Begrüßung einer Regierungsdelegation der Republik Gabun 8509 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen — Drucksache 9/1951 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/2185 — in Verbindung mit Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen) — Drucksache 9/1952 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 9/2186 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 8498 C Dr. Scheer SPD 8503 B Möllemann, Staatsminister AA 8505 C Bahr SPD 8509 B Dr. Feldmann FDP 8514 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 8515 D Hansen fraktionslos 8520 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen — Drucksache 9/2079 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 9/2248, 9/2284 — Gnädinger SPD 8522 D Clemens CDU/CSU 8524 B Gattermann FDP 8529 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 8531 C Waltemathe SPD 8533 D Ruf CDU/CSU 8536 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 8538 D Schmidt (München) SPD 8541 D Dr. Schöfberger SPD 8544 C Namentliche Abstimmung 8548 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes — Drucksache 9/2035 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 9/2252 — 8547 B II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde — Drucksache 9/1987 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/2235 — Dolata CDU/CSU 8547 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Oktober 1970 zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte (Gesetz zur Pharmazeutischen Inspektions-Convention) — Drucksache 9/1901 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/2236 — 8548 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1982 der Bundesregierung — Drucksachen 9/1492, 9/2253 — . . . . 8550 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Dregger, Dr. Schneider, Schwarz, Hauser (Krefeld), Kroll-Schlüter, Herkenrath, Magin, Dörflinger, Deres, Dr.-Ing. Kansy, Bohl, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Möller, Dr. Schroeder (Freiburg), Braun, Dr. Bötsch, Dr. Miltner, Krey, Dr. von Geldern, Fellner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau), Dr. Laufs, Broll, Volmer, Spranger, Vogt (Düren), Müller (Wesseling), Dr. Jahn (Münster), Regenspurger, Dr. George und der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Schwarz, Sick, Braun, Dr. Möller, Herkenrath, Hauser (Krefeld), Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Wimmer (Neuss), Burger, Müller (Wesseling), Regenspurger, Dr.-Ing. Kansy, Seehofer, Deres, Dörflinger, Dr. Jahn (Münster), Dr. Hüsch, Hanz (Dahlen), Spranger, Broll, Fellner, Dr. von Geldern, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Weiß, Clemens, Dr. Köhler (Wolfsburg), Jung (Lörrach), Zierer, Magin, Bohl, Maaß, Louven, Dr. Schroeder (Freiburg), Hartmann, Dr. Faltlhauser, Sauer (Stuttgart), Kalisch, Breuer, Dr. Jobst, Dr. Warnke, Linsmeier, Dr. Schäuble, Vogt (Düren), Frau Pack, Milz, Frau Geiger, Tillmann, Dr. Kunz (Weiden), Lenzer, Frau Benedix-Engler, Müller (Wadern), Jagoda, Dr. Bugl, Dr. George und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 9/1304, 9/2117 — . . . . 8550 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht — Bericht der Sachverständigenkommission der Bundesregierung — Zusammenfassender Bericht — sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksachen 8/3120, 9/822, 9/1286 — Die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht — Bericht der Sachverständigenkommission der Bundesregierung — Drucksachen 8/3121, 9/822, 9/1286 — . 8550 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Sterk-ken, Klein (München), Pfeifer, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Schäuble, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Picard, Rühe, Dr. Probst, Dr. Hornhues, Dr. Marx, Neuhaus, Linsmeier, Frau Geiger, Dr. Laufs, Lenzer, Dr. Bugl, Würzbach, Dr. Jobst, Löher, Freiherr von Schorlemer, Pohlmann, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Dr. Hüsch, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Magin, Dr. Olderog, Sauter (Epfendorf), Sauter (Ichenhausen), Zierer, Jagoda, Bühler (Bruchsal), Boroffka, Dr. Rose, Spilker, Sick und der Fraktion der CDU/CSU Kulturelle Beziehungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Intensivierung der deutsch-amerikanischen Kulturbeziehungen — Drucksachen 9/1498, 9/1665, 9/2233 — . 8551A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 III Zolltarifs (Nr. 7/82 — Erhöhung des Zollkontingents 1982 für Bananen) — Drucksachen 9/1994, 9/2230 — . . . 8551 C Nächste Sitzung 8551 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8553* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 8553* B Anlage 3 Deutsch-französischer Einsatz von Rettungsschiffen für vietnamesische Flüchtlinge MdlAnfr 9 03.12.82 Drs 09/2226 Oostergetelo SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8554* A Anlage 4 Förderung des Interesses für Deutsch als Fremdsprache MdlAnfr 16, 17 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8554* A Anlage 5 Berücksichtigung westlicher Energievorräte bei Vereinbarungen über Erdgaslieferungen aus der Sowjetunion MdlAnfr 18 03.12.82 Drs 09/2226 Jungmann SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8554* D Anlage 6 Rumänisches Staatsratsdekret über die Einbeziehung des Auslandsvermögens deutscher Aussiedler aus Rumänien MdlAnfr 19 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8555* A Anlage 7 Nutzungsbeschränkung für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bei schadstoffangereicherten Böden MdlAnfr 37 03.12.82 Drs 09/2226 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8555"B Anlage 8 Anerkennung des Aachener Steinkohlenbergbaus als Fördersonderort der regionalen Wirtschaftsstruktur MdlAnfr 69 03.12.82 Drs 09/2226 Berschkeit SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8555* D Anlage 9 Höhe der staatsverbürgten Kredite an Rumänien und der zur Umschuldung anstehenden Summe MdlAnfr 70 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8556* A Anlage 10 Stellungnahme der Flick-Gruppe im Zusammenhang mit der Kapitalanlage bei Grace u. Co.; Konsequenzen für die vom Bundeswirtschaftsminister erteilte Steuerbegünstigung MdlAnfr 71, 72 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8556* B Anlage 11 Deutsch-französische Gespräche über die Fusion Thomson-Brandt/Grundig MdlAnfr 73, 74 03.12.82 Drs 09/2226 Haase (Fürth) SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8556* D Anlage 12 Folgen für die Industriestruktur der Bundesrepublik Deutschland nach einer Fusion Thomson-Brandt/Grundig MdlAnfr 75 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Jens SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8557* A Anlage 13 Auswirkungen der Übernahme von Grundig durch einen französischen Konzern auf die deutsche Mikroelektronikindustrie MdlAnfr 76 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8557* B IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Anlage 14 Ausgleich des Wettbewerbsnachteils deutscher Firmen angesichts der staatlichen Interventionen Frankreichs MdlAnfr 77 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Wieczorek SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8557* C Anlage 15 Beurteilung der Fusionswünsche des Thomson-Brandt-Konzerns und einer früheren Initiative des Philips-Konzerns MdlAnfr 78 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8557* D Anlage 16 Beeinflussung der Industriestruktur der Bundesrepublik Deutschland durch die französische Wirtschaftspolitik; Sicherung von Arbeitsplätzen in der elektronischen Industrie MdlAnfr 79, 81 03.12.82 Drs 09/2226 Roth SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8558x A Anlage 17 Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der elektronischen Industrie angesichts der geplanten Fusion ThomsonBrandt/Grundig MdlAnfr 80 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Wieczorek SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8558* C Anlage 18 Neuorientierung der Frachthilfe, insbesondere der Kohlenfrachthilfe für das Zonenrandgebiet MdlAnfr 82, 83 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8558* D Anlage 19 Hausverbot für Vertreter des Flick-Konzerns bis zur Aufklärung der sogenannten Flick-Affäre MdlAnfr 85 03.12.82 Drs 09/2226 Gansel SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8559* B Anlage 20 Verhinderung einer Stillegung des AgfaCamerawerks München MdlAnfr 86, 87 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Dr. Schlecht BMWi . . 8559* C Anlage 21 Abhängigkeit des Einsatzes des Flugkörpers „Maverick" vom Wetter; Gründe für die Einführung des MLRS-Raketensystems MdlAnfr 88, 89 03.12.82 Drs 09/2226 Herberholz SPD SchrAntw PStSekr Jung BMVg 8560* A Anlage 22 Deutsch-französische Rüstungskooperation MdlAnfr 90 03.12.82 Drs 09/2226 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Jung BMVg 8560* B Anlage 23 Belastung der Lebensmittel mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen MdlAnfr 91 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8560* C Anlage 24 Äußerungen des Bonner EG-Pressereferenten Dr. Sieger über den Wiedervereinigungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland als Sicherheitsrisiko für die EG MdlAnfr 93 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8561*A Anlage 25 Negative Auswirkungen der Fernsehserie „Dallas" auf Familie und Jugend MdlAnfr 94, 95 03.12.82 Drs 09/2226 Wallow SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8561* B Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 V Anlage 26 Inanspruchnahme von Sozialhilfe nach der Neufassung des BAföG MdlAnfr 96 03.12.82 Drs 09/2226 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 8561* C Anlage 27 Übernahme der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen durch die Bundesländer trotz falscher Darstellungen MdlAnfr 99 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . . 8562* A Anlage 28 Vorlage eines Biotopschutzprogramms MdlAnfr 100 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Blunck SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8562* C Anlage 29 Einführung einer Verbandsklage im Naturschutzrecht; Änderung des Natur- und des Pflanzenschutzgesetzes MdlAnfr 101, 102 03.12.82 Drs 09/2226 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8562* D Anlage 30 Betäubung von zur Sehächtung bestimmten Tiere MdlAnfr 105, 106 03.12.82 Drs 09/2226 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8563* B Anlage 31 Aufnahme eines Exportverbots für verbotene Pestizide in das Pflanzenschutzgesetz MdlAnfr 107 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8564* A Anlage 32 Anteil der Agrarpolitik am Haushalt der EG; Anpassung der Getreidepreise der EG an das niedrigere Weltmarktniveau MdlAnfr 108, 109 03.12.82 Drs 09/2226 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8564* B Anlage 33 Einfuhrverbot für Tierfelle, insbesondere für Jungrobbenfelle MdlAnfr 110 03.12.82 Drs 09/2226 Schmitt (Wiesbaden) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8564* D Anlage 34 Forderung eines generellen Verbots der Leiharbeit durch die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden MdlAnfr 111 03.12.82 Drs 09/2226 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8565* B Anlage 35 Ursachen der Erwerbsunfähigkeit von ca. 60 % der Neurentner im Jahr 1981 MdlAnfr 112 03.12.82 Drs 09/2226 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8565* B Anlage 36 Zahl und tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 113, 114 03.12.82 Drs 09/2226 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8565* D Anlage 37 Verkürzung der Dauer der Bearbeitung von Rentenanträgen durch die BfA MdlAnfr 115 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Renger SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8566* A Anlage 38 Ursachen des Rückgangs der Zahl der Heilverfahrensanträge bei den Rentenversicherungsträgern; unterschiedliche Verwaltungskosten bei den einzelnen Versicherungsträgern MdlAnfr 116, 117 03.12.82 Drs 09/2226 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8566* C Anlage 39 Zeitpunkt der Einführung einer Hausfrauenrente MdlAnfr 118, 119 03.12.82 Drs 09/2226 Wieczorek (Duisburg) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8567* B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Anlage 40 Auffassung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung über das Beauftragtenwesen sowie über die Auswirkungen des Schwerbehindertengesetzes MdlAnfr 120, 121 03.12.82 Drs 09/2226 Egert SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8567* D Anlage 41 Präsenz des am 9. November 1982 ernannten Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Otto Regenspurger, in seinen Diensträumen; Nichterwähnung der Behinderten in der Regierungserklärung MdlAnfr 122, 123 03.12.82 Drs 09/2226 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 8568* B Anlage 42 Beibehaltung des Bundesbahn-Ausbesserungswerks in Weiden und der Bundesbahnschule in Regensburg MdlAnfr 124, 125 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8568* D Anlage 43 Mittelansatz im Bundeshaushalt 1984 für die Vertiefung und Begradigung von Ems und Leda MdlAnfr 126 03.12.82 Drs 09/2226 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8569* A Anlage 44 Bundesanteil für den Ausbau der U-Bahn/ Stadtbahnsysteme in Ballungsgebieten ab 1983 MdlAnfr 127 03.12.82 Drs 09/2226 Reschke SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8569* B Anlage 45 Zulassung von Spikesreifen bei Verzicht auf Streusalz MdlAnfr 128 03.12.82 Drs 09/2226 Austermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . . 8569* C Anlage 46 Verlegung von Kupferbreitbandverteilnetzen sowie deren Bau und Vertrieb durch Privatunternehmen (Kooperationsmodell); Zugang der Bundespost zu den Glasfasernetzen privater Unternehmen; Netzhoheit der Bundespost MdlAnfr 129, 130, 133, 134, 135 und 136 03.12.82 Drs 09/2226 Kretkowski SPD, Bernrath SPD, Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8569* C Anlage 47 Kabelinvestitionen der Bundespost für 1983 und ihre Wirtschaftlichkeit; Auswirkung der Kupferverkabelung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen MdlAnfr 131, 132 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Kreutzmann SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8570* D Anlage 48 Amortisation von Kupferverteilnetzen nach Berechnungen des Bundespostministers; Kostenerstattung durch Rundfunkanstalten MdlAnfr 137, 138 03.12.82 Drs 09/2226 Wuttke SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8571* B Anlage 49 Fehlleitung von Investitionen der Kabelindustrie bei den vom Bundespostminister geplanten Kupferverteilnetzen; Ausbau eines Glasfaservermittlungsnetzes MdlAnfr 139, 140 03.12.82 Drs 09/2226 Schätz SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8571*C Anlage 50 Vorteile eines Kupferverteilnetzes für die deutsche Wirtschaft gegenüber der Glasfasertechnik; Finanzierung des Ausbaus von Vermittlungsnetzen in Lichtwellenleitertechnik MdlAnfr 141, 142 03.12.82 Drs 09/2226 Börnsen SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8572* A Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 VII Anlage 51 Internationale Rolle der Bundespost und der deutschen fernmeldetechnischen Industrie bei der Entwicklung von Glasfasersystemen und Digitalisierung von Fernmeldenetzen MdlAnfr 143, 144 03.12.82 Drs 09/2226 Matthöfer SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8572* C Anlage 52 Äußerungen des Bundespostministers über wahlweisen Empfang aller 3. Fernsehprogramme sowie Haltung gegenüber einem Satellitenfernsehen von Radio Luxemburg MdlAnfr 145, 146 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8572* D Anlage 53 Berufschancen für Fernmeldehandwerker nach ihrer 1983 beendeten Ausbildung im Bereich der OPD Frankfurt am Main MdlAnfr 147, 148 03.12.82 Drs 09/2226 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8573* B Anlage 54 Einführung der „Telebox" bei der Bundespost MdlAnfr 149 03.12.82 Drs 09/2226 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8573* C Anlage 55 Verlust von in der DDR und Polen an Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland aufgegebenen Briefen MdlAnfr 150 03.12.82 Drs 09/2226 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 8574* A Anlage 56 Höhe der für Ostfriesland und das Emsland von 1969 bis 1981 bereitgestellten Bundesmittel MdlAnfr 151 03.12.82 Drs 09/2226 Tietjen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8574*A Anlage 57 Vorlage des Raumordnungsberichts 1982; Auswirkungen der hohen Baulandpreise in Ballungsgebieten auf die Eigentumsbildung von Arbeiterfamilien mit Kindern MdlAnfr 152, 153 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8574* B Anlage 58 Bundesbeteiligungsquoten an dem Sonderprogramm für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 1983 und 1984 sowie Quoten der Bundesländer für 1983 MdlAnfr 154, 155 03.12.82 Drs 09/2226 Poß SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . 8575*A Anlage 59 Französisches Programm zur Entwicklung der informationstechnischen Industrie; Ausbau der französischen elektrotechnischen und informationstechnischen Industrie MdlAnfr 156, 158 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. von Bülow SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8575*C Anlage 60 Bereitstellung von Mitteln zur Förderung der Mikro- und Unterhaltungselektronik in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit von 1982 bis 1986 MdlAnfr 157 03.12.82 Drs 09/2226 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . . 8575*D Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8497 137. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Duve 10. 12. Eickmeyer 10. 12. Engholm 10. 12. Ertl 10. 12. Eymer (Lübeck) 10. 12. Dr. von Geldern 10. 12. Handlos 10. 12. Hauck 10. 12. Jansen 10. 12. Junghans 10. 12. • Dr. Klejdzinski 10. 12. Dr.-Ing. Laermann 10. 12. Lagershausen 10. 12. Lampersbach 10. 12. Löffler 10. 12. Dr. Marx 10. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 10. 12. Michels 10. 12. Mischnick 10. 12. Dr. Müller * 10. 12. Müller (Bayreuth) 10. 12. Frau Pack * 10. 12. Frau Roitzsch 10. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Schmöle 10. 12. Dr. Solms 10. 12. Voigt (Sonthofen) 10. 12. Weiskirch 10. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Entschließung des Europäischen Parlaments zur Krise im Stahlsektor in Europa (Drucksache 9/2202) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Entschließung des Europäischen Parlaments zu Importrestriktionen in Frankreich (Drucksache 9/2218) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zu Problemen und Aussichten der Gemeinsamen Forschungspolitik (Drucksache 9/2219) zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 12 Tit. apl. 681 04 - Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche (Drucksache 9/1784) Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Haushaltsführung 1982; hier: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 - Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung (Drucksache 9/2098) Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 15 02 Tit. 652 11 des Haushaltsjahres 1982 (Beihilfen an junge Zuwanderer für ihre Schul- und Berufsausbildung) (Drucksache 9/2115) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Bericht über die Entwicklung der mit den Verkaufserlösen und Betriebsausgaben in der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Umsatzsteuer (Vorsteuerbelastung) (Drucksache 9/ 1973) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament betr.: Entschließung zur Bekämpfung des Drogenkonsums (Drucksache 9/1718) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung betr.: Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1982 (Drucksache 9/1819) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 8. Dezember 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine dreizehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Modalitäten der Erstattung der Mehrwertsteuer an Steuerpflichtige, die nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässig sind (Drucksache 9/1964 Nr. 17) Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 1. Dezember 1982 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Empfehlungen' für Verordnungen des Rates über den Abschluß von den neuen Finanzprotokollen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Ländern des südlichen Mittelmeeres (Drucksache 9/1613 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Änderung und Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2892/77 über die Anwendung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel (Drucksache 9/1964 Nr. 15) 8554* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 9): Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz des französischen Rettungsschiffes „La Geole" unter dem Gesichtspunkt einer internationalen Aktion, und wäre ein gemeinsamer Einsatz der „La Geole" und der „Cap Anamur" nach Auffassung der Bundesregierung eine internationale Aktion? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das französische Rettungsschiff „La Geole" nicht mehr im Einsatz. Uns liegen von französischer Seite keine Informationen über etwaige Vorhaben der „La Geole" vor. Ich bitte um Verständnis, wenn ich mich nicht zur hypothetischen Frage des möglichen Einsatzes eines ausländischen privaten Schiffes äußern kann. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hamm-Brücher (FDP) (Drucksache 9/2226 Fragen 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Interesse an Deutsch als Fremdsprache — nach einem Bericht des Goethe-Instituts — weltweit rückläufig ist, und woran liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen hierfür? Gibt es Überlegungen, um das Interesse für Deutsch als Fremdsprache verstärkt zu fördern, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? Zu Frage 16: Der Bundesregierung sind Äußerungen, u. a. des Goethe-Instituts, bekannt, wonach weltweit ein sinkendes Interesse am Fremdsprachenunterricht im Sekundarschulbereich zu verzeichnen sei; dies sei ein generelles Phänomen und beschränke sich nicht auf den Deutschunterricht. Goethe-Institut und Zentralstelle für das Auslandsschulwesen tun ihr Bestes, um mit ihrer pädagogischen Verbindungsarbeit beim Deutschunterricht solchen Entwicklungen entgegenzuwirken. Insgesamt kann jedoch von einem Rückgang der Zahl der Deutschlernenden keine Rede sein. So schätzt z. B. der Fachverband „Moderne Fremdsprachen" die Zahl der Deutschlernenden in aller Welt an den verschiedenen Bildungsinstitutionen derzeit höher ein, als wir das noch vor einigen Jahren getan haben. Die Bundesregierung bereitet zur Klärung dieses Sachverhalts und der Ursachen der behaupteten Entwicklungen eine weltweite Bestandsaufnahme über die Stellung der Deutschen Sprache vor. Sie kann sich dabei auf die erste Bestandsaufnahme stützen, die unter dem Namen „Sprachatlas" von Ihnen (d. h. der Fragestellerin) im Jahre 1979 veranlaßt und der Öffentlichkeit bekanntgemacht wurde. Sobald die geplante Studie vorliegt, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag darüber und über die daraus zu ziehenden Folgerungen unterrichten. Zu Frage 17: Der Bundesregierung steht ein umfrangreiches Instrumentarium zur Förderung der Deutschen Sprache im Ausland zur Verfügung, das sich grundsätzlich bewährt hat. Als Beispiele möchte ich nennen: — Im Schulbereich: den Einsatz von Lehrern an deutschen Auslandsschulen sowie von Fachberatern für Deutsch im ausländischen Bildungswesen, ferner die Tätigkeit des Goethe-Instituts bei der Aus- und Fortbildung ausländischer Deutschlehrer und den Schüleraustausch. — Im Universitätsbereich: den Einsatz von Deutschlektoren sowie die Vergabe von Stipendien. — Im sogenannten Tertitiärbereich: die Durchführung von Sprachkursen durch das Goethe-Institut, schließlich -- im Medienbereich: den Einsatz von Sprachlehrfilmen und von Rundfunksprachkursen sowie die Bereitstellung von Buchspenden für ausländische Bildungseinrichtungen. Vor Herbeiführung der beabsichtigten Klärung des Sachverhalts hält es die Bundesregierung für verfrüht, das bestehende Instrumentarium zur Förderung der Deutschen Sprache zu erweitern. Die Bundesregierung hofft jedoch, daß sie bei ihren Bemühungen um die Förderung der Deutschen Sprache im Ausland auf der bisherigen Grundlage weiterhin die erforderliche Unterstützung durch den Deutschen Bundestag erhalten wird. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 18): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung der amerikanischen Regierung zugesichert hat, daß keine neuen Verträge über Lieferungen von Erdgas aus der Sowjetunion vereinbart werden dürfen, bevor nicht gemeinsame Studien über westliche Energievorräte abgeschlossen worden sind? Bilaterale Zusicherungen gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten bestehen nicht. Vielmehr ist die energiepolitische Situation unter den 7 westlichen Industrieländern im einzelnen erörtert worden. Dabei ist in diesem Rahmen von uns dar- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8555* auf hingewiesen worden, daß angesichts aller bestehenden längerfristigen Lieferverträge der deutschen Gaswirtschaft und der zu erwartenden Entwicklung des Energiemarktes für die nächste Zeit kein Bedarf für neue Erdgaslieferverträge mit der Sowjetunion besteht. Infolgedessen könne auch davon ausgegangen werden, daß in dem Zeitraum, in dem mit Abschluß der ins Auge gefaßten Studie über die Energieversorgung der westlichen Industrieländer zu rechnen sei, keine neuen Verträge über die Lieferung von Erdgas aus der Sowjetunion abgeschlossen würden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/ 2226 Frage 19): Wird die Bundesregierung aus Rumänien stammende deutsche Volkszugehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren ordentlichen Wohnsitz genommen haben oder auch eingebürgert worden sind, vor dem Versuch der Sozialistischen Republik Rumänien wirksam schützen, ihre in der Bundesrepublik Deutschland oder im sonstigen Ausland gelegenen Güter und Guthaben einzuziehen (vergleiche Artikel 7 des Dekrets des Staatsrats der Sozialistischen Republik Rumänien über die Behandlung von Personen, die sich im Ausland niedergelassen haben), und wird sie nachdrücklich gegen die Völkerrechtswidrigkeit dieser Drohung protestieren? Die Bundesregierung wird selbstverständlich dem betroffenen Personenkreis jeden ihr möglichen Schutz gewähren, falls sich uns ein konkreter Fall stellen sollte. Ich habe die Hoffnung, daß dies nicht akut werden wird. Ich darf darauf verweisen, daß die Bundesregierung zu dem Dekret, dessen Bestandteil dieser Artikel.ist, am 26. November 1982 Stellung genommen hat. (Plenarprotokoll 9/131). Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 37): Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, inwieweit bisher in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehende oder dauernde Nutzungsbeschränkungen für landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Grundstücke notwendig geworden sind, weil Schadstoffbelastungen der betreffenden Böden festgestellt wurden, die gesundheitschädliche Schadstoffanreicherungen in Lebens- und Futtermitteln zur Folge gehabt hätten, und ist ihr bekannt, auf welche Weise außer durch die Kontrollen nach der Klärschlammverordnung einer nachhaltigen Einbuße der Nutzungsmöglichkeiten von Böden vorgebeugt wird? Die Anordnung von Nutzungsbeschränkungen für landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Grundstücke fällt in die Zuständigkeit der Länder. Deshalb sind der Bundesregierung möglicherweise nicht alle Fälle bekannt, in denen derartige Beschränkungen angeordnet worden sind. In den bekannt gewordenen rund 10 Fällen waren Ursachen — Staubniederschlag im Umkreis von Industriebetrieben, — Aufbringung kontaminierter Klärschlämme bzw. Abwasserverrieselung, — Aufbringung kontaminierter Baggerschlämme. Im Interesse der Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit des Bodens ist es Ziel der Bundesregierung, die Belastung des Bodens mit Schadstoffen so gering wie möglich zu halten. Die Landwirtschaft als Hauptbetroffener solcher Nutzungsbeschränkungen hat daran ein vitales Interesse. Sie muß deshalb auf fortdauernde Anpassung der einschlägigen Regelungen an die neuesten Erkenntnisse und den jeweiligen Stand der Technik dringen — so wie es z. B. für die Klärschlammverordnung vorgesehen ist, deren Grenzwerte spätestens nach 5 Jahren im Lichte der bis dahin gesammelten Erkenntnisse überprüft werden sollen. Außer durch die Kontrollen nach der Klärschlammverordnung hat die Bundesregierung Vorsorgeregelungen getroffen durch das BenzinbleiGesetz, das Immissionsschutzgesetz und die darauf gestützte Verwaltungsvorschrift — Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft sowie durch das Düngemittelgesetz, das bei der Zulassung von Düngemitteltypen die Begrenzung von Nebenbestandteilen ermöglicht. In Vorbereitung befindet sich der Entwurf einer auf das Immissionsschutzgesetz gestützten Großfeuerrungsanlagen-Verordnung. Im Zusammenwirken mit den Ländern strebt die Bundesregierung außerdem Regelungen für die kontrollierte Verwertung von Baggerschlämmen an. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Berschkeit (SPD) (Drucksache 9/ 2226 Frage 69): Wäre die Bundesregierung im Rahmen der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur bereit, einem Antrag auf Aufnahme eines Fördersonderstandorts Aachener Steinkohlenbergbau, analog dem Sonderstandort Saarbergbau, zuzustimmen? Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gibt es kein Sonderprogramm für Förderstandorte des Saarbergbaus, vielmehr ist das Saarland insgesamt auch nach der Neuabgrenzung von 1981 Teil der Normalförderung aufgrund der Gemeinschaftsaufgabe. Unabhängig von der Gemeinschaftsaufgabe wird allerdings im früher erlassenen Investitionszulagengesetz das Steinkohlenbergbaugebiet Saar seit 1969 neben dem Zonenrandgebiet und den nach 8556* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 ihrer Wirtschaftskraft gemäß § 1 Abs. 2 Gemeinschaftsaufgabengesetz abgegrenzten Fördergebieten als förderungsbedürftiges Gebiet benannt. Die ausdrückliche Einbeziehung des Steinkohlenbergbaugebietes Saar in das Investitionszulagengesetz erfolgte seinerzeit auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Probleme, die dieses Gebiet über die Bergbaukrise hinaus infolge seiner Randlage und der späten Rückgliederung in das Bundesgebiet zu lösen hatte, und die bis heute fortwirken. Dies hat keine praktische Bedeutung, solange das gesamte Saarland Fördergebiet nach der Gemeinschaftsaufgabe ist. Voraussetzung für ein Sonderprogramm für den Aachener-Steinkohlenbergbau in der Gemeinschaftsaufgabe wäre im übrigen ein Antrag des Landes an den Planungsausschuß. Dieser hat in der Vergangenheit an die Durchführung von Sonderprogrammen hohe Maßstäbe angelegt. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 70): In welcher Höhe sind Rumänien staatsverbürgte Kredite gewährt worden, und wie hoch ist die jetzt zur Umschuldung anstehende Summe? Zahlen über das Obligo des Bundes aus verbürgten oder garantierten Ausfuhrgeschäften bzw. Finanzkrediten gegenüber Einzelländern werden vertraulich behandelt, weil vermieden werden muß, daß ein Land unter Hinweis auf das gegenüber anderen Ländern eingegangene Obligo für sich eine bestimmte Deckungspolitik unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung fordert. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, diese Auskünfte mündlich in Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu geben. Auch Angaben zur Höhe der in ein bilaterales Umschuldungsabkommen einzubeziehenden Forderungen unterliegen der Vertraulichkeit. Andernfalls ist zu befürchten, daß die Kreditwürdigkeit des Umschuldungslandes zusätzlich beeinträchtigt wird, woran auch das Gläubigerland kein Interesse haben kann. Die Bundesregierung ist aber auch hier bereit, die gewünschten Angaben in den zuständigen Ausschüssen oder, wenn Sie dies wünschen, in einem vertraulichen, nicht zu veröffentlichenden Schreiben zu machen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 71 und 72): Welche Hinweise ergeben sich aus der inzwischen beim Bundeswirtschaftsministerium eingegangen Stellungnahme der Firma Flick und den zugehörigen Unterlagen zur Frage der technologischen Kooperation im Zusammenhang mit der Kapitalanlage der Flick-Gruppe bei Grace & Co.? Welche Konsequenzen hat die dem Bundeswirtschaftsministerium inzwischen vorliegende Stellungnahme der Flick-Gruppe zur Frage der technologischen Kooperation im Anlagefall Grace für die vom Bundeswirtschaftsminister zur Steuerbegünstigung nach § 4 Auslandsinvestitionsgesetz erteilte Bescheinigung? Die am 30. November 1982 beim Bundeswirtschaftsministerium eingegangene Stellungnahme der Firma Flick und die dazugehörigen Unterlagen werden gegenwärtig geprüft. Inzwischen wurde die Firma Flick zur Vorlage weiterer Beweisunterlagen aufgefordert. An der Überprüfung, ob die erteilten Bescheinigungen nach § 4 AuslInvG Bestand behalten können, ist das Bundesfinanzministerium beteiligt. Ich bitte um Verständnis, daß während des laufenden Prüf- und Beweiserhebungsverfahrens über den jeweiligen Ermittlungsstand keine Erklärungen abgegeben werden können, da dies die Beweiserhebung beeinträchtigen könnte. Deshalb kann vor Prüfung der Unterlagen und ggfs. einer Erhebung weiterer Beweise keine Aussage dazu gemacht werden, ob die erteilten Bescheinigungen zurückzunehmen sind. Ich versichere, daß die Prüfung so zügig wie möglich und so gründlich wie nötig erfolgt. Sie können damit rechnen, daß nach Abschluß des Verfahrens die Entscheidungsgründe transparent gemacht werden. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 9/ 2226 Fragen 73 und 74): Hat der Bundeskanzler mit dem französischen Staatspräsidenten über die angestrebte Fusion Grundig/ThomsonBrandt gesprochen? Sind den französischen Wünschen zur Fusion Thomson-Brandt mit Grundig seitens des Bundeskanzlers unsere Wünsche zu einer partnerschaftlichen Kooperation im Bereich der Unterhaltungs- und Mikroelektronik und die Arbeitsplatzsorgen der deutschen Arbeitnehmer im Grundigkonzern entgegengehalten worden? Entgegen den in der Öffentlichkeit angestellten Spekulationen ist das Thema Thomson-Brandt bei dem Zusammentreffen von Staatspräsident Mitterrand und Bundeskanzler Kohl nicht angesprochen worden. Nach aktuellen Berichten neigt auch die französische Regierung wohl inzwischen dazu, die Angelegenheit primär als eine Sache der beteiligten Unternehmen zu betrachten. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8557* Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 75): Sieht die Bundesregierung in der geplanten Übernahme der Firma Grundig durch den französischen Staatskonzern Thomson-Brandt in erster Linie ein wettbewerbsrechtliches Problem oder steht sie in diesem Fall nach dem Aufkauf der Produktionsfirmen für Unterhaltungselektronik SABA, Nordmende, Dual und Videocolor auch als Teil einer national orientierten Industriestrategie des französischen Staates, der die Industriestruktur der Bundesrepublik Deutschland auf längere Sicht aushöhlt und schwächt? Die französische Seite hat stets bestritten, daß die Übernahme deutscher Unternehmen durch Thomson-Brandt Teil einer national ausgerichteten Industriestrategie ist. Sie geht im Gegenteil davon aus, daß derartige grenzüberschreitende Konzentrationsvorgänge der Stärkung der europäischen Unterhaltungselektronik vor allem auch gegenüber der japanischen Konkurrenz diene. Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, daß sie Auslandsinvestitionen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich positiv gegenübersteht. Solche Investitionen haben in der Vergangenheit vielfach auch zur Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft beigetragen. Andererseits können grenzüberschreitende Zusammenschlüsse dann nicht mehr hingenommen werden, wenn sie die hiesige Wettbewerbsordnung gefährden. Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, daß die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auch im Bereich der Unterhaltungselektronik langfristig nur im Rahmen eines funktionsfähigen Wettbewerbs gesichert werden kann. Ob und inwieweit diese Wettbewerbsvoraussetzungen bei der geplanten Beteiligung von Thomson-Brandt an Grundig erfüllt sind, wird in dem anstehenden Verfahren der Fusionskontrolle vom Bundeskartellamt zu prüfen und sodann möglicherweise im Ministererlaubnisverfahren Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen gesamtwirtschaftlichen Bewertung sein. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 76): Glaubt die Bundesregierung, daß die Mikroelektronikindustrie in der Bundesrepublik Deutschland im Fall einer Übernahme von Grundig durch einen französischen Staatskonzern geschwächt wird, oder sieht sie dies nicht als ein Problem für die weitere Entwicklung der deutschen Mikroelektronikindustrie an? Die Mikroelektronikindustrie wickelt fast 50 Y ihres Umsatzes mit der Unterhaltungselektronik ab, und die Firma Grundig spielt hier angesichts ihrer Marktstellung eine wichtige Rolle. Diesen Zusammenhang und die damit verbundenen Probleme sieht die Bundesregierung. Da bisher aber noch nicht einmal ein Antrag für die geplante Fusion beim Kartellamt vorliegt und wichtige Einzelheiten der Zusammenarbeit weiterhin ungeklärt sind, ist es zur Zeit nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wieczorek (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 77): Wie glaubt die Bundesregierung, den Wettbewerbsnachteil deutscher Firmen angesichts der massiven finanziellen, aber auch konzeptionellen Intervention des französischen Staates ausgleichen zu können? Die Bundesregierung vermag in der bloßen Existenz einer sog. „konzeptionellen Intervention des französischen Staates" keine Benachteiligung deutscher Firmen — sei es im Bereich der Unterhaltungselektronik oder anderswo — zu sehen. Eher wird umgekehrt ein Schuh daraus: Unser Handelsbilanzüberschuß gegenüber Frankreich ist in den ersten drei Quartalen 1982 gegenüber dem Vorjahr von 91/2 auf 141/2 Mrd. DM gestiegen. Die Franzosen beklagen die übermächtige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Dieses spricht allerdings eher für die Leistungsfähigkeit unserer Konzeption. Nach den Wettbewerbsregeln der Europäischen Gemeinschaften sind staatliche Interventionen zugunsten der heimischen Wirtschaft grundsätzlich verboten, soweit sie die Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Markt verfälschen. Einer etwaigen Diskriminierung oder Behinderung deutscher Firmen wird sich die Bundesregierung mit den Mitteln des EWG-Vertrages sowie ggf. mit dem Instrumentarium des deutschen Wettbewerbsrechts nachdrücklich widersetzen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 78): Gibt es Gesichtspunkte, die es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, die Fusionswünsche der Firma Thomson-Brandt anders zu beurteilen als vor drei Jahren einen ähnlichen Wunsch der Firma Philips? Für die Beurteilung der Fusionswünsche von Thomson-Brandt sind ebenso wie für solche der Firma Philips ausschließlich die kartellgesetzlichen Kriterien der Fusionskontrolle maßgebend. Ob und inwieweit ein Engagement von Thomson-Brandt bei Grundig aus wettbewerbsrechtlicher Sicht anders als eine ähnliche Beteiligung von Philips zu bewerten wäre, unterliegt 8558* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 allein der Entscheidung des Bundeskartellamtes, der ich nicht vorgreifen kann. Bevor Entscheidungen des Amtes in dieser Sache nicht vorliegen, kann sich auch die Frage einer vergleichenden Beurteilung im Erlaubnisverfahren beim Bundesminister für Wirtschaft nicht stellen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 79 und 81): Hält es die Bundesregierung für angemessen, daß maßgebliche Entscheidungen zur deutschen Industriestruktur von der französischen Regierung formuliert und über französische Staatskonzerne mit unmittelbaren oder mittelbaren Zahlungen ars der Staatskasse verwirklicht werden? Wie glaubt die Bundesregierung angesichts dieser Umstände die Sicherheit der Arbeitsplätze in den angesprochenen Industrien heute und in Zukunft absichern zu können? Die Bundesregierung steht der internationalen Kapitalverflechtung wie auch Investitionen ausländischer Unternehmen in der Bundesrepublik grundsätzlich positiv gegenüber. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, daß eine derartige Politik auch positive Beiträge zur Sicherung der Beschäftigung in der Bundesrepublik geleistet hat. Ich sehe in der Beteiligung von verstaatlichten Unternehmen nicht generell ein Hindernis, sofern sichergestellt ist, daß diese ohne politische Vorgaben nach marktwirtschaftlichen Kriterien operieren. Im vorliegenden Fall müßten zu gegebener Zeit die Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft, und zwar auch unter dem Blickwinkel der Beschäftigung sowie unter technologischen Aspekten, sorgfältig geprüft werden. Ich bitte aber um Verständnis, daß ich aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten einer derartigen Prüfung nicht vorgreifen kann. Sie können versichert sein, daß in die Prüfung alle Aspekte einbezogen werden, insbesondere: — Schaffung wettbewerbsfähiger europäischer Strukturen — Erhaltung der Wettbewerbsorientierung unserer Wirtschaft — Sicherung der Arbeitsplätze in dem Sinne, daß Kapazitäts- und Strukturanpassungen sich auf wettbewerblicher Grundlage und nicht auf Basis etwaiger politischer Vorgaben und finanzieller Hilfen vollziehen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wieczorek (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 80): Könnte sich die Bundesregierung, herausgefordert durch das französische Vorgehen und angesichts der Bedrohung ihrer Elektronik-, Informationstechnik- und Kommunikationsindustrie durch die USA und Japan, dazu verstehen, in Zusammenarbeit mit der deutschen Industrie und den europäischen Partnerländern an einer Industriestrukturpolitik mitzuarbeiten, die sicherstellt, daß Westeuropa künftig in der Lage sein wird, die Chance für die Sicherung und Schaffung neuer Arbeitsplätze in diesen zukunftsträchtigen Industrien auf eine mehr partnerschaftliche Basis zu stellen, als dies im Zuge von staatlich finanzierten Übernahmestrategien à la Thomson-Brandt/Grundig möglich erscheint? Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die derzeitigen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen besondere Anforderungen an die Elektronik- und Kommunikationstechnik-Industrie stellen. Entsprechend unserer Wirtschaftsordnung sind hier vor allem die Unternehmen selbst gefordert, weltweit wettbewerbsfähige Strukturen zu finden. Der Staat muß allerdings durch entsprechende Rahmenbedingungen die Anpassungs- und Umstrukturierungsprozesse erleichtern bzw. bestehende Innovationshemmnisse beseitigen. Bei einer Reihe von Entscheidungen — ich denke z. B. an den Bereich der neuen Kommunikationstechnik — lassen sich die Folgewirkungen schwer abschätzen, mögliche falsche Weichenstellungen könnten erhebliche Nachteile für unsere Volkswirtschaft mit sich bringen. Es ist dabei selbstverständlich, daß der Staat bei seiner Rahmensetzung den Bedürfnissen der Wirtschaft hinreichend Rechnung trägt. Sie weisen zu Recht aber auch auf die europäische Dimension der Probleme hin. Die Bundesregierung wirkt daher aktiv an der Klärung der Probleme in der EG mit; dies gilt z. B. auch hinsichtlich der Handelsbeziehungen mit Japan. Ich will hierbei gar nicht leugnen, daß einige unserer Partner marktwirtschaftlichen Ansätzen, die wir nach unseren Erfahrungen erfolgversprechender einschätzen, eher skeptisch gegenüberstehen. Es sollte jedoch nach meiner Auffassung bei gutem Willen aller Beteiligten möglich sein, auch auf vielleicht unterschiedlichen Wegen die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Elektronik- und Kommunikationsindustrie in Europa weiter auszubauen. Wir werden hierbei allerdings sehr sorgfältig zu beobachten haben, ob staatliche Interventionen in anderen Ländern zu für unsere Industrie nicht vertretbaren Wettbewerbsverzerrungen in Schlüsselsektoren führen. Hierauf werden wir entsprechend zu reagieren haben, wie dies auch bereits in der Vergangenheit (z. B. durch angepaßte FuE-Politik) geschehen ist. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Fragen 82 und 83): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8559* Wie sehen die Pläne der Bundesregierung zur Neuorientierung bei der „Frachthilfe" aus? Geht die Bundesregierung dabei mit der von ihr beabsichtigten „deutlichen Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs" der erweiterten Kohlenfrachthilfe auf Gebiete mit den höchsten Strompreisen von ihrer bisherigen Linie ab, das Zonenrandgebiet als eine Einheit zu sehen? Zu Frage 82: Die seit Anfang dieses Jahres aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes laufenden Verhandlungen zwischen Bund und Zonenrandländern sind noch nicht abgeschlossen. Sie konzentrieren sich im Augenblick auf die Frage der finanziellen Beteiligung der Zonenrandländer an der „Frachthilfekapitalisierung", der Beteiligung des Bundes an der „Ostbayern-Frachthilfe" in jenen Regionen, die außerhalb des Zonenrandgebietes liegen sowie auf die „Erweiterte Kohlefrachthilfe". Die Bundesregierung strebt hierzu Regelungen an, die unter Berücksichtigung der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes einen insgesamt effizienten Einsatz der knapper gewordenen Mittel ermöglichen. Zu Frage 83: Die vom Bundesrechnungshof geforderte Überprüfung der „Erweiterten Kohlefrachthilfe" hat ergeben, daß die Strompreise im nordbayerischen Grenzgebiet deutlich höher sind als in den Gebieten Niederbayerns und der südlichen Oberpfalz. Die jetzigen Fördersätze der „Erweiterten Kohlefrachthilfe" entsprechen nicht den Preisrelationen; die Subvention ist dort am höchsten, wo die Strompreise am niedrigsten sind. Aus sachlichen Gründen ist es mithin geboten, die Fördersätze an die tatsächlichen Strompreise anzupassen. Die „Erweiterte Kohlefrachthilfe" wird nur in den ostbayerischen Grenzgebieten gewährt, zum Teil sogar in Regionen, die außerhalb des Zonenrandgebietes liegen. In den übrigen Zonenrandgebieten Hessens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins gibt es diese Frachthilfe nicht. Unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Förderung des Zonenrandgebietes insgesamt würde sich somit eher die Frage der Abschaffung der erweiterten Kohlefrachthilfe in Bayern oder der Ausdehnung dieser Hilfe auf das gesamte Zonenrandgebiet stellen. Beides ist jedoch nicht beabsichtigt. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 85): Ist die Bundesregierung bereit, den Vertretern des Flick-Konzerns bis zur Aufklärung der sogenannten Flick-Affäre Hausverbote zu erteilen? Ein Hausverbot ist nur gegenüber dem Besucher einer Behörde zulässig, bei dem der begründete Verdacht besteht, daß seine Anwesenheit in der Behörde zu einer Störung des Dienstbetriebes führen kann. Diese Voraussetzung liegt bei Vertretern des Flick-Konzerns nicht vor. Die Bundesregierung ist deshalb nicht bereit, diesen bis zur Aufklärung der sogenannten Flick-Affäre Hausverbote zu erteilen. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schlecht auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 86 und 87): Welche Gespräche haben Mitglieder oder Beauftragte der Bundesregierung mit den Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG Leverkusen und der Agfa-Gevaert AG oder mit anderen namhaften Repräsentanten dieser Konzerne geführt, um die von der Agfa-Gevaert AG beschlossene Stillegung des AgfaCamerawerks München ganz oder teilweise abzuwenden, und was haben diese Gespräche ergeben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die sich aus der beschlossenen Stillegung des Agfa-Camerawerks München für die betroffenen Arbeitnehmer und für den Arbeitsmarkt der Region München ergebenden Folgen abzuwenden oder zu lindern? Zu Frage 86: Der Bundesminister für Wirtschaft hat die von der Afga-Gevaert AG beschlossene Stillegung des Agfa-Camerawerkes München im Anschluß an sein Gespräch mit dem Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jaumann, mit dem Vorstandsvorsitzenden der Bayer AG erörtert. Er hat darum gebeten, noch einmal zu überlegen, ob eine Stillegung der Kapazitäten im Camerawerk München im angekündigten Umfang wirklich unvermeidlich ist und ob es bessere Alternativen gibt. Der Aufsichtsrat der Agfa-Gevaert AG hat gleichwohl seinen am 28. Oktober 1982 gefaßten Stillegungsbeschluß am 18. November 1982 bestätigt. Offenbar lassen aus seiner Sicht die bisher entstandenen und die ggf. zu erwartenden Verluste eine Weiterführung des Camerawerks nicht zu. Wie der Parlamentarische Staatssekretär Grüner bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. November 1982 ausführte, hat die Bundesregierung weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit, auf diese Entscheidung der Unternehmensgremien weitergehenden Einfluß zu nehmen. Zu Frage 87: Die Bundesanstalt für Arbeit ist bereits auf die Stillegung des Agfa-Camerawerkes München hingewiesen worden. Sie wird ihr arbeitsmarktpolitisches Instrumentarium dafür einsetzen, negative Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer soweit wie möglich zu verhindern, zumindest aber zu mildern. Weitere Möglichkeiten hat die Bundesregierung leider nicht. Im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung liegt die Kompetenz für Fördermaßnahmen zur Überwindung regionaler und lokaler Wirtschaftsprobleme aufgrund der bundesstaatlichen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland bei den Bundesländern. 8560* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" kann dafür aber nicht in Frage kommen. München ist nicht Fördergebiet im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe; nach den bundeseinheitlichen Kriterien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gehört die Stadt zu den wirtschaftsstärksten Regionen des Bundesgebiets. So betrug z. B. die Arbeitslosenquote im November 1982 nach den neuesten Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit in München 5,2 % gegenüber 8,4% im Bundesdurchschnitt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Fragen des Abgeordneten Herberholz (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 88 und 89): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß für den Einsatz des Flugkörpers „Maverick" die jeweiligen Wetterverhältnisse ausschlaggebend sind, und hat sie eine diesbezügliche kontinuierliche Beratung der Truppe durch den zuständigen Wetterdienst sichergestellt? Ist die Bundesregierung bereit mitzuteilen, auf Grund welcher mehrseitiger Abkommen das MLRS-Raketensystem in der Bundeswehr eingeführt wurde? Zu Frage 88: Der Lenkflugkörper „MAVERICK" wird über einen Fernsehsensor durch Kontrast-Zielverfolgung gesteuert. Die hierfür erforderlichen meteorologischen Bedingungen — insbesondere Sichtverhältnisse und Zielbeleuchtung — sind bei der Einsatzplanung zu berücksichtigen. Eine Beratung der Einsatzverbände durch den Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr wird sichergestellt. Zu Frage 89: Das von Ihnen genannte Raketensystem wird gemeinsam von USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und der Bundesrepublik Deutschland entwikkelt. Grundlage hierfür ist ein Regierungsabkommen, das im Jahre 1979 unterzeichnet worden ist. Diesem Abkommen ist Italien im Juli 1982 beigetreten. Das Abkommen bezieht sich nur auf die Entwicklung. Das Raketensystem ist nicht eingeführt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 90): Bei welchen Projekten sind konkrete Schritte zur deutschfranzösischen Rüstungskooperation eingeleitet worden? Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Großbritanniens haben beschlossen, die bisher bilaterale deutsch/französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Panzerabwehr-Flugkörper-Systeme der 2. Generation (MILAN, HOT) bei der 3. Generation trilateral fortzusetzen. Seit Mitte 1982 läuft eine trilaterale Entwicklungsphase über die Verbesserung des Gefechtskopfes des Panzerabwehr-Flugkörpers MILAN. Für Anfang 1983 ist der Abschluß einer trilateralen Vereinbarung über eine Definitionsphase für Panzerabwehr-Flugkörper der 3. Generation vorgesehen. Das derzeit einzige bilateral geplante Vorhaben ist ein Schiff-Schiff-Flugkörper ANTI NAVIRE SUPERSONIQUE (ANS). Der Entwurf einer Regierungsvereinbarung über die Definitionsphase des ANS soll 1983 verhandelt werden. Weitere konkrete Schritte zur deutsch-französischen Rüstungskooperation sind bisher noch nicht eingeleitet worden. Die beiden Regierungen prüfen jedoch zur Zeit gemeinsam alle Möglichkeiten, die bisher erfolgreiche deutsch-französische Rüstungszusammenarbeit fortzusetzen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 91): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der aus der Umwelt herrührenden Belastung von Lebensmitteln mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen entgegenzuwirken, und welche Ergänzungen der bestehenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften hält sie für erforderlich? Bei der Belastung von Lebensmitteln spielen vor allem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und bestimmte Schwermetalle eine Rolle. In der Bundesrepublik bestehen bereits umfangreiche einschlägige Vorschriften, die im Bedarfsfall überarbeitet werden. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitet zur Zeit eine Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vor, um die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu verbessern. Die Bundesregierung hat eine Novelle zur technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft beschlossen. Die Neufassung legt u. a. für die beiden Schwermetalle Blei und Cadmium erstmals auch Immissionswerte fest, um die Kontaminierung des Bodens und damit auch die Kontaminierung von Futtermitteln und Lebensmitteln mit diesen Schwermetallen zu verringern. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist mit der Prüfung befaßt, ob es möglich ist, daneben auch noch Höchstwerte für Blei, Quecksilber und Cadmium in Lebensmitteln festzulegen. Entsprechende Vorarbeiten für Arsen und polychlorierte Biphenyle (PCB) sind in die Wege geleitet. Die Vorschriften über die Höchstmengen an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8561 wurden erst vor wenigen Monaten neu erlassen (Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen-Verordnung vom 24. Juni 1982). Auch sie werden, wie bei Erlaß der Verordnung angekündigt, fortlaufend dahin überprüft, ob Änderungen erforderlich sind. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 93): Welche Schritte wird die Bundesregierung gegen die im Widerspruch zu den vertraglichen Grundlagen der EG, zur Vertragstreue der EG-Staaten und den Aussagen ihrer Regierungen stehenden öffentlichen Verdächtigungen des Bonner EG-Pressereferenten, Dr. Sieger, beim Deutschen Frauenring Fulda unternehmen, wonach die europäische Einigung mit der deutschen Wiedervereinigung unvereinbar und die Bundesrepublik Deutschland durch den Wiedervereinigungsanspruch ein Sicherheitsrisiko für die EG sei, die Bundesrepublik Deutschland sich von der Präambel des Grundgesetzes freimachen müsse und der 17. Juni eine Spielwiese für Sonntagsredner sei („Fuldaer Zeitung" 15. und 20. November 1982)? Der von der Fuldaer Zeitung am 15. November zitierte Referent ist weder Beamter der EG noch Angehöriger des Bonner Büros der EG. Das Bonner Büro der EG hat in einem Fernschreiben an die Zeitung klargestellt, daß Dr. Sieger, ein freier Publizist, nicht im Namen des Büros gesprochen hat. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Wallow (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 94 und 95): Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung die in der Regierungserklärung genannten Tugenden wie: „Liebe, Vertrauen, Toleranz, Rücksichtnahme, Opferbereitschaft und Mitverantwortung" in der Familie vermitteln, angesichts von insgesamt 92 Folgen der Familienserie Dallas, die Egoismus und Käuflichkeit für ein Millionenpublikum zur zentralen Aussage macht? Wie will die Bundesregierung der in der Regierungserklärung bei jungen Mitbürgern festgestellten Sinnkrise begegnen, angesichts von 92 Folgen einer Fernsehserie Dallas, in der auch nach Auffassung des Senders Freies Berlin und des Bayerischen Rundfunks totaler Egoismus und zwischenmenschliche Niedertracht für Jugendliche eine Vorbildwirkung haben müssen'? Zu Frage 94: Die Bundesregierung wird in Ihrer Politik die Bedeutung der Familie als beständigste Form menschlichen Zusammenlebens und als Fundament unserer Gesellschaft und unseres Staates wieder verdeutlichen, den Zusammenhalt der Familien stärken und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Im übrigen glaubt die Bundesregierung nicht, daß eine nennenswerte Zahl deutscher Familien sich die Fernsehserie Dallas zum Vorbild für das eigene Familienleben nimmt. Zu Frage 95: Ausgehend von der Würde des Menschen wird die Bundesregierung die Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit zur Grundlage und zum Maßstab ihres politischen Handelns machen. Sie wird sich Diskussionen über die Sinnfrage stellen und damit auch einer neuen Wertorientierung der Politik in der Bundesrepublik Deutschland zum Durchbruch verhelfen. Die Bundesregierung glaubt nicht daran, daß die „Darstellung von totalem Egoismus und zwischenmenschlicher Niedertracht", wie sie der Fragesteller für die Fernsehserie Dallas für charakteristisch hält, eine Chance hat, gerade bei den kritischen, die Sinnfragen stellenden jungen Menschen als Vorbild angenommen zu werden. Vielmehr sind Fernsehserien wie Dallas vermutlich mitverantwortlich für den gerade bei jungen Menschen deutlich geringeren Konsum von Fernsehsendungen. Die Bundesregierung würde es jedoch begrüßen, wenn beim Ankauf von Fernsehserien nicht nur mögliche Einschaltquoten, sondern auch jugend- und familienpolitische Belange von den Rundfunkanstalten stärker berücksichtigt würden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 96): In welchem Umfang kommt nach der Neufassung des Ausbildungsförderungsgesetzes die Inanspruchnahme von Sozialhilfe neben und anstelle von BAföG in Frage? Schüler, die allgemeinbildende Schulen besuchen, bei ihren Eltern wohnen und noch nicht die 11. Klasse erreicht haben, erhalten, wenn sie selbst und ihre Eltern hilfebedürftig sind, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG. Daran ändert sich auch nichts nach den vorgesehenen Änderungen im BAföG für Schüler. Ferner können Schüler, die weiterführende allgemeinbildende Schulen besuchen, wie Berufsfachschulen ab Klasse 10 oder Fachoberschulen ab Klasse 11, die derzeit in den Förderungsbereich BAföG einbezogen sind und denen eine monatliche Ausbildungsförderung von 275,— DM gewährt wird, zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt nach den BSHG erhalten, wenn sie selbst und ihre Eltern, bei denen sie leben, hilfebedürftig sind. Diese zusätzliche Sozialhilfeleistung kann im Rahmen der Härtebestimmung des § 26 Satz 2 BSHG gewährt werden, weil die Ausbildungsförderung nach dem BAföG geringer als der für diese Schüler maßgebende Regelsatz (z. Zt. 304,— DM) ist. Für diese Schüler ist lediglich der vorgesehene Kürzungsbetrag (Ausbildungsförderung beträgt jetzt 275,— DM und soll in Zukunft 200,— DM betragen) ab 1. August 1983 von der Sozialhilfe zusätzlich zu übernehmen. Von den Schülern, die künftig keine BAföG-Leistungen mehr bekommen, wird ab 1. August 1983 ebenfalls ein Teil zusätzlich der Hilfe zum Lebens- 8562* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 unterhalt bedürfen. Die im Einzelfall notwendige Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichtigung des Familieneinkommens sehr unterschiedlich sein. Bei Studenten kann in besonderen Härtefällen Hilfe zum Lebensunterhalt auf Grund § 26 Satz 2 BSHG ebenfalls in Betracht kommen, wenn ein durch das BAföG nicht abgegoltener entsprechender Bedarf besteht. Dies kann z. B. der Fall sein bei Schwangerschaft, Krankheit oder Wegfall der BAföG-Förderung kurz vor dem Examen. Es muß der Beurteilung im Einzelfall überlassen bleiben, ob in diesen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt notwendig ist. Die vorgesehene BAföG-Änderung bringt hier keine Änderung und somit auch keine zusätzliche Belastung der Sozialhilfe. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 99): Welche Begründung liegt dafür vor, daß auch bezüglich der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen „der Bund ein Interesse hat", daß diese „von allen Bundesländern übernommen werden", obwohl die darin enthaltene falsche oder unzulängliche Darstellung inzwischen wissenschaftlich erhärtet worden ist? Ihre Frage stützt sich offenbar auf die Erläuterungen zum Haushalt des Auswärtigen Amts für 1983, wo es heißt: Der Bund hat ein Interesse daran, daß das Georg-Eckert-Institut internationale Expertengespräche über Schulbuchrevisionen führen kann und die vom Institut auf Grund dieser Gespräche erarbeiteten Empfehlungen und Hinweise für geschichtliche und geografische Darstellungen in Schulbüchern von allen Bundesländern übernommen werden. Im vorhergehenden Abschnitt heißt es erläuternd: Das Institut wird bisher von sieben Bundesländern mitgetragen. Niedersachen (Sitzland) ist um den Beitritt aller Bundesländer bemüht, um damit eine Mitwirkung und -verantwortung an der Arbeit des Instituts zu übernehmen. Dieses Zitat läßt nicht den Schluß zu, daß die Bundesregierung einzelne Schulbuchempfehlungen, die das Georg-Eckert-Institut in Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erstellt, den Bundesländern zur Übernahme empfiehlt oder nicht empfiehlt. Im Falle der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen hat die Bundesregierung, wie Sie wissen, stets den Standpunkt vertreten, daß es sich um eine Ausarbeitung unabhängiger Wissenschaftler handelt, über deren Berücksichtigung bei der Zulassung von Schulbüchern jedes Bundesland in eigener Zuständigkeit entscheidet. Daran hat sich nichts geändert. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Blunck (SPD): (Drucksache 9/2226 Frage 100): Wird die Bundesregierung das von der alten Bundesregierung mit Beschluß vom 1. September 1982 angekündigte Biotopschutzprogramm vorlegen, und welche Maßnahmen sind vorgesehen? Die Erstellung eines Biotopschutzprogramms ist eine längerfristige Aufgabe. Die im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begonnenen Arbeiten werden mit Nachdruck vorangetrieben. Durch das Biotopschutzprogramm wird eine bessere Koordination und verstärkte Wirksamkeit aller Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume (Biotope) von Pflanzen- und Tierarten angestrebt. Das Programm soll unter anderem Aussagen über Typisierung, Mindestflächengrößen und räumliche Vernetzung schützenswerter Biotoptypen im Bundesgebiet enthalten. Zu den einzelnen Biotoptypen werden jeweils Angaben über die Gefährdung sowie über notwendige Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erfolgen. Das Biotopschutzprogramm soll eine Grundlage bilden für andere Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich oder mit Bezug zum Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Zu nennen sind hier der Einsatz von Bundesmitteln zur Einrichtung und Sicherung schutzwürdiger Gebiete von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, die Gestaltung der Förderungsgrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie die nationalen Maßnahmen zur Durchsetzung internationaler Naturschutzübereinkommen bzw. entsprechender EG-Richtlinien, etwa des Übereinkommens über den Schutz von Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung oder der EG-Vogelschutzrichtlinien. Das Biotopschutzprogramm, für das auch eine Beteiligung der Länder vorgesehen ist, soll zugleich eine Empfehlung an die Länder sein, bei deren Maßnahmen und Planungen im Bereich des Biotopschutzes die Aussagen des Biotopschutzprogramms zu beachten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 101 und 102): Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8563* Wird die Bundesregierung Vorstellungen nach Einführung einer Verbandsklage und nach einer Änderung der sogenannten Landwirtschaftsklausel im Naturschutzgesetz weiterverfolgen und einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes vorlegen? Hat die Bundesregierung die Absicht, das Pflanzenschutzrecht neuen ökologischen Erkenntnissen, insbesondere hinsichtlich der Zulassungsverfahren anzupassen, und wird sie einen entsprechenden Entwurf zur Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes vorlegen? Zu Frage 101: Der in meinem Hause erarbeitete Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes" sieht die Einführung der Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes sowie eine Revision der Landwirtschaftsklauseln vor. Da über wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs keine einheitliche Meinung bestand, konnte ein Beschluß der alten Bundesregierung nicht mehr herbeigeführt werden. Auch die neue Bundesregierung wird wegen der angestrebten, vorzeitigen Auflösung des Bundestages dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht mehr vorlegen können. Im übrigen gibt es gegen die Einführung der Verbandsklage nach wie vor den entschiedenen Widerstand einer Mehrheit von Ländern. Zu Frage 102: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Pflanzenschutzgesetz zu novellieren. Ein Referentenentwurf, der jedoch noch der endgültigen Abstimmung mit den Ressorts, den Ländern und den betroffenen Wirtschaftskreisen bedarf, liegt bereits vor. Darin ist vorgesehen, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln entsprechend den ökologischen Erkenntnissen stärker zu konkretisieren, um mögliche Risiken für den Naturhaushalt weiter zu vermindern. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Fragen 105 und 106): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Rektors der Kairoer Al-Azhar-Universität, Professor Dr. M. El-Naggar, daß einer Betäubung der zu schächtenden Tiere mit Elektroschock keinerlei religiöse Hindernisse entgegenstehen, und wenn ja, wie kann sichergestellt werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland künftig nicht mehr ohne Betäubung geschächtet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. in Schleswig-Holstein Schächtungen ohne Betäubung nicht zugelassen sind, während in anderen Bundesländern weiterhin ohne Betäubung geschächtet wird, und wenn ja, wie kann sichergestellt werden, daß künftig in allen Bundesländern unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften einheitlich verfahren wird? Auf Ersuchen der Bundesregierung hat der Rektor der Al-Azhar-Universität in Kairo am 25. Februar 1982 eine Stellungnahme zur Frage der Betäubung von Tieren vor dem rituellen Schlachten abgegeben, die den zuständigen obersten Landesbehörden sowie den Tierschutzorganisationen zugänglich gemacht worden ist. Die in dieser Stellungnahme geäußerte Auffassung, nach religiösen Vorschriften sei das Verzehren des Fleisches der vor dem Schlachten durch Elektroschock betäubten Tiere gestattet, dürfte für alle Muslims verbindlich sein, die sich zu der Lehrmeinung dieses geistigen Zentrums des Islam in Kairo bekennen. Dieser Auslegung religiöser Gebote wird jedoch nicht von allen Rechtsschulen des Islam gefolgt. Die Bundesregierung sieht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, auf Grund der Aussage der Al-Azhar-Universität sicherzustellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland künftig nicht mehr ohne Betäubung geschächtet wird. Es ist außerdem zu berücksichtigen, daß der Beauftragte der Rabbinerkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland erst kürzlich auf Anfrage bestätigt hat, daß das rituelle Schlachten nicht im Zustand einer durch Elektroschock hervorgerufenen Betäubung der Tiere vorgenommen werden darf. Nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts gewährt die in Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG garantierte Glaubensfreiheit dem einzelnen einen von staatlichen Eingriffen freien Rechtsraum, in dem er sich die Lebensform zu geben vermag, die seiner Überzeugung entspricht. Der Begriff der Glaubensfreiheit umfaßt dabei auch den Bereich der in Artikel 4 Abs. 2 GG besonders gewährleisteten ungestörten Religionsausübung, der eine zentrale Bedeutung für jeden Glauben und jedes Bekenntnis zukommt. Der Staat ist auf Grund seines religiös-neutralen Charakters gehindert, von sich aus Festsetzungen über den Inhalt der Glaubens-und Bekenntnisfreiheit zu treffen oder zu bestimmen, was im Einzelfall als Ausübung von Religion und Weltanschauung anzusehen ist. Er verfügt auch nicht über religiöse Grundlagen und ist daher auf das Selbstverständnis der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verwiesen. Geht man davon aus, daß nach islamischem Recht in islamischen Ländern rituelle Schlachtungen ohne die z. B. in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich geforderte Betäubung zwingend vorgeschrieben sind, so wird sich ein Muslim, der in der Bundesrepublik Deutschland nach diesem Ritus schlachtet, darauf berufen können, selbst wenn nach islamischem Recht Muslims in christlichen Ländern auch Fleisch von Tieren genießen dürfen, die in dort üblicher Weise geschlachtet worden sind. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß in Schleswig-Holstein, wie auch in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen und im Saarland, den Angehörigen des islamischen Glaubens das Schächten ohne Betäubung nicht mehr gestattet ist. Sie prüft zur Zeit gemeinsam mit den Bundesländern, ob im Zuge der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes eine bundeseinheitliche klare Regelung herbeigeführt werden kann. Sie wird dabei auch zu berücksichtigen haben, daß das ausnahmslose Betäubungsgebot des Gesetzes über das Schlachten von Tieren aus dem Jahre 1933 vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 27.4. 1960 8564* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 als nationalsozialistische Gewaltmaßnahme angesehen wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 107): Ist die Bundesregierung bereit, in die Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes ein Exportverbot für die Pestizide aufzunehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten oder nicht zugelassen sind, und Ausnahmen nur zuzulassen, wenn dies die Importländer ausdrücklich wünschen? Die Bundesregierung hält ein generelles Ausfuhrverbot für Pflanzenschutzmittel, die hier nicht benötigt werden und deshalb nicht zugelassen sind oder deren Anwendung unter den Gegebenheiten der Bundesrepublik verboten ist, auch aus entwicklungspolitischen Gründen sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht für angemessen, um den notwendigen Schutz der Entwicklungsländer unter Berücksichtigung ihrer besonderen Gegebenheiten zu erreichen. Sie behält sich jedoch im vorliegenden Referentenentwurf des neuen Pflanzenschutzgesetzes die Möglichkeit vor, durch Rechtsverordnung die Ausfuhr bestimmter Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Unabhängig hiervon sollen zukünftig die Einfuhrländer besser über die Risiken dieser Mittel informiert werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im internationalen Bereich (FAO, UNEP, OECD) für die Erarbeitung eines CODE OF CONDUCT ein, der den berechtigten Schutzinteressen der Entwicklungsländer Rechnung tragen und nicht nur Pflanzenschutzmittel, sondern Chemikalien allgemein umfassen soll. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Fragen 108 und 109): Ist die Bundesregierung — Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — bereit, den Mitgliedern des Sachverständigenrates der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung detailliert auseinanderzusetzen, daß die EG-Agrarpolitik nicht 66 v. H. des Brüsseler Haushalts der Europäischen Gemeinschaft verschlingt, sondern wesentlich weniger, da man berücksichtigen muß, daß große Summen für Entwicklungshilfe-Projekte und Hilfsprogramme — Lome, Polen usw. — ausgegeben werden, die nicht der EG-Agrarpolitik angelastet werden können? Was gedenkt die Bundesregierung gegen die gefährliche These des Dr. Eckart Guth, Mitglied des Kabinetts von Vizepräsident Wilhelm Haferkamp in der EG-Kommission, zu unternehmen, der ausführte, daß kein Weg daran vorbeigehe, die Getreidepreise der Europäischen Gemeinschaft an das niedrigere Weltmarktniveau heranzuführen? Zu Frage 108: Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sieht keine Veranlassung, an den Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wegen der von Ihnen aufgeworfenen Frage heranzutreten. Der Grund dafür liegt in der schwierigen Zuordnung von EG-Ausgaben zu einzelnen Wirtschaftsbereichen. Hier gibt es zwischen den Mitgliedstaaten und auch den Gemeinschaftsorganen unterschiedliche Auffassungen, so daß eine andere als die im EG-Haushaltsplan vorgenommene Abgrenzung keine allgemein gültige Aussage bieten kann. Zu Frage 109: Die EG-Kommission selbst hat in den „Leitlinien für die Europäische Landwirtschaft" vom 26. Oktober 1981 Maßnahmen im Getreidesektor gefordert, um den Abstand zwischen den Getreidepreisen der Gemeinschaft und den von ihren Hauptkonkurrenten auf dem Weltmarkt praktizierten Preisen zu verringern. Sie erhoffte sich davon eine Senkung der Exporterstattungen und eine Verbesserung der Wettbewerbskraft des EG-Getreides gegenüber den Getreidesubstituten, was sich in einer Entlastung des Gemeinschaftshaushalts niedergeschlagen würde. Die EG-Kommission führt im „Leitlinienpapier" ebenfalls aus, daß bei allen Änderungen die Grundprinzipien der Gemeinsamen Agrarpolitik zu wahren sind und es der Gemeinschaft ermöglicht werden muß, ihren Verpflichtungen nach Artikel 39 des EWG-Vertrages nachzukommen, d. h. der landwirtschaftlichen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Der Europäische Rat hat sich in London ebenfalls mit dieser Frage befaßt und als Ziel formuliert, nur eine schrittweise Annäherung des Getreidepreises der Gemeinschaft an die anderer wichtiger Erzeugerländer vorzusehen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, pragmatisch vorzugehen und bei der Preisfestsetzung außer der Kostenersparnis für den EAGFL auch der Einkommenssicherung für die getreideerzeugenden Landwirte Rechnung zu tragen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Schmitt (Wiesbaden) (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 110): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Einfuhrstopp von Robbenjungtier-Fellen ein, und ist die Bundesregierung bereit, weiteren Importverboten für Tierfelle zur Rettung bedrohter Tierarten zuzustimmen? Die Bundesregierung verurteilt grundsätzlich alle Methoden, die einem Tier bei der Tötung unnötiges Leiden zufügen. Sie mißt den Fragen des Umwelt-, Arten- und Naturschutzes hohe Bedeutung bei, so auch einem verstärkten Schutz der Robbenbestände im Nordatlantik. Sie hat deshalb als einzige Regierung eines EG- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8565* Mitgliedstaates beim Sekretariat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens den Antrag gestellt, alle Hundsrobben, zu denen auch Mützen- und Sattelrobben gehören, einer Ausfuhrgenehmigung zu unterstellen. Damit hat die Bundesregierung das Notwendige getan, um unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes zu einem verbesserten Schutz für die Robben zu kommen. Dies entsprach im übrigen auch einer der Forderungen des Europäischen Parlaments. Der Verordnungsvorschlag der EG-KOM für ein Einfuhrverbot von Robbenjungtierfellen ist jedoch noch nicht entscheidungsreif, da die rechtlichen Aspekte des Verordnungsvorschlages noch näher zu prüfen und die sachlichen Fragen und Handelsgesichtspunkte mit den betroffenen Drittstaaten noch nicht ausreichend abgeklärt sind. Auf dem Gebiet des Artenschutzes wird die Bundesregierung ihre bisherige Politik fortsetzen und in jedem Einzelfall prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten notwendig sind. Die Bundesregierung wird wie bisher die Möglichkeiten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens nutzen, das im Falle einer akuten Bedrohung einer Art auch ein Verbot des internationalen Handels mit Exemplaren der Art und Waren daraus zuläßt. Ein Verbot des internationalen Handels kann nur im Rahmen dieses Übereinkommens vereinbart werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 111): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom 12. ordentlichen Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden erhobene Forderung nach einem „generellen Verbot der Leiharbeit", und welche konkreten Schritte wird sie in diesem Sinn eventuell unternehmen? Die Bundesregierung wird keine Schritte unternehmen, um die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung allgemein zu verbieten. Mit Urteil vom 4. April 1967 hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin bestehende allgemeine gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wegen Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit aufgehoben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bindet alle Verfassungsorgane des Bundes derart, daß grundsätzlich ein Gesetz desselben Inhaltes nicht noch einmal erlassen werden kann. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Schreiner (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 112): Welches sind im wesentlichen die Ursachen für die Krankheiten, die dazu führten, daß im Jahr 1981 ca. 60 v. H. der Neurentner ihre Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten'? Die Rentenzugangsstatistik informiert darüber, welche Krankheiten zur Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und damit zur Rentengewährung aus gesundheitlichen Gründen geführt haben. Sie enthält jedoch keine Angaben darüber, welche Ursachen für die Entstehung dieser Krankheiten maßgeblich waren. Auch die Geschäftsstatistik der Versicherungsträger — vom Unfallversicherungsbereich abgesehen — ist kein taugliches Instrument, um die hier angesprochenen ursächlichen Zusammenhänge zu erhellen. Antworten hierzu sind nur auf Grund von Sonderuntersuchungen möglich. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Untersuchung über Ursachen der Frühinvalidität hinweisen, die in diesem Jahr in Baden-Württemberg vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung, den Landesversicherungsanstalten Baden und Württemberg sowie dem Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften durchgeführt wird. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen im Herbst 1983 vorliegen. Weiter weise ich auf die vor kurzem vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen vorgelegte Studie zum Thema Krankheit und arbeitsbedingte Belastung hin, in der insbesondere ursächliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsbelastung untersucht werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 113 und 114): Wie viele Lehrkräfte sind bei Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und Sonderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft beschäftigt? Nach welchen tariflichen Bedingungen sind diese Lehrkräfte beschäftigt? Eine Statistik über die Zahl der bei den Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen beschäftigten Lehrkräfte wird von der Bundesanstalt für Arbeit nicht erstellt. Im Rahmen der individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung prüft die Bundesanstalt auch, ob die Lehrkräfte ausreichend qualifiziert sind und die Zahl der Teilnehmer mit der Zahl der Lehrkräfte in einem angemessenen Verhältnis steht. Die Zahl der eingesetzten Lehrkräfte richtet sich nach Inhalt, Ziel und Ausgestaltung der Maßnahme. Im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft für die Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen wird bei Ausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen der Einsatz von einer Lehr- 8566* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 kraft für 24 Auszubildende und in den eine betriebliche Ausbildung begleitenden Maßnahmen der Einsatz von einer Lehrkraft für 48 Auszubildende gefördert. Die Lehrkräfte der Bildungsträger werden nach den verschiedensten Arbeitsentgeltregelungen bezahlt, die ihre rechtliche Grundlage nur zum Teil in Tarifverträgen haben. Erhebungen über die tariflichen Arbeitsentgelte werden von der Bundesanstalt für Arbeit nicht durchgeführt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 115): Stimmt der Pressebericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 1982, nach dem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Einzelfällen bis zu fünf Monate braucht, um Rentenanträge zu bescheiden und weitere Wochen, um die Renten erstmals auszuzahlen, und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Bemühungen zur Senkung der Bearbeitungsdauer entscheidende Impulse zu geben? In der Fragestunde am 2. Dezember 1982 habe ich dem Kollegen Klein (Dieburg) auf Frage mitgeteilt, daß bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine gewisse Verzögerung in der Bescheiderteilung eingetreten ist, die jedoch noch in diesem Monat ausgeglichen werden wird. Dies lag im wesentlichen daran, daß bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte durch die von der früheren Koalition beschlossenen erheblichen Änderungen im Bereich der Rentenversicherung umfangreiche Programmierungsarbeiten notwendig waren. Hinzu kam, daß die Arbeit zeitlich zusammentraf mit der Umstellung auf ein neues, modernes Betriebssystem. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß rund 37 v.H. der Rentenzugänge (in 1981) Erwerbsunfähigkeitsrenten waren, bei denen die ärztliche Begutachtungsdauer die ausschlaggebende Rolle spielt. Wie auch Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es bei einzelnen ärztlichen Fachrichtungen Engpässe oder es sind stationäre Untersuchungen oder Zusatzgutachten notwendig. Ein nicht unerheblicher Teil der Anträge auf Erwerbsunfähigkeitsrente resultiert zudem aus Rehabilitationsanträgen. Dadurch ist notwendigerweise bei Betrachtung der Gesamtverfahrensdauer eine längere Laufzeit gegeben. Im übrigen spielt u. a. in der Praxis eine bisweilen unzureichende Mitwirkung des Versicherten eine erhebliche Rolle. Zu Ihrem weiteren Anliegen, das die Rentenauszahlung betrifft, ist zu sagen, daß nach Feststellungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in der Regel zwischen erstmaliger Zustellung des Rentenbescheides und Verfügungsmöglichkeit über die Rente lediglich 10 Tage vergehen. In Einzelfällen kann allerdings durch die Nachprüfung der Rentenberechnung vor Absendung des Rentenbescheids eine zusätzliche Verzögerung entstehen. Die Bundesregierung ist auch weiterhin um eine Beschleunigung des Rentenverfahrens bemüht. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß in bestimmten Fällen Vorschußzahlungen erbracht werden können, bei Altersruhegeldern schon 3 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles mit einer entsprechenden Verdienstbescheinigung das Rentenverfahren in Gang gesetzt werden kann. Ferner darf ich hinweisen auf die Vorschriften über Vermeidung von Doppelgutachten im zuletzt verkündeten Teil des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuchs, die Übersendung von Versicherungsverläufen an ältere Versicherte von Amts wegen, ansonsten auf Antrag, den Ausbau der Auskunfts- und Beratungsstellen u. a. mit Datensichtgeräten, die Verbesserung der ärztlichen Situation auf Grund der vielzitierten Ärzteschwemme. All dies wird zu einer weiteren Verbesserung der Rentenbearbeitungsdauer führen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 116 und 117): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der Rückgang der Heilverfahrensanträge bei den Rentenversicherungsträgern unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, daß behandelnde Ärzte den Versicherten empfehlen, keinen Antrag auf Gewährung eines Heilverfahrens zu stellen, sondern verstärkt ersatzweise eine ambulante Behandlung anraten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solchen etwaigen Tendenzen aus gesundheitspolitischen Gründen entgegenzutreten? Kann die Bundesregierung eine Erklärung für die erheblich unterschiedlichen Verwaltungskostenanteile am Haushaltsvolumen und der Zahl der auf den einzelnen Beschäftigten entfallenden laufenden Renten bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern, trotz vergleichbarer Strukturen, geben? Zu Frage 116: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, ob der Rückgang der Kuranträge bei den Rentenversicherungsträgern u. a. darauf zurückzuführen ist, daß die behandelnden Ärzte den Versicherten empfehlen, keinen Kurantrag zu stellen und statt dessen verstärkt zur ambulanten Behandlung raten. Sie hält es allerdings nicht für ausgeschlossen, daß der Umfang der Einschränkungen der Leistungsvoraussetzungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation (insbesondere Abschaffung der sog. Erhaltungskuren, 3 statt 2 Jahre Abstand zur nächsten Kur, keine Kuren nach dem 59. Lebensjahr), die von der früheren Koalition mit dem 2. Haushaltsstrukturgesetz beschlossen worden sind, von den Ärzten überbewertet wurde, zumindest aber eine gewisse Verunsicherung hierüber ausgelöst haben. Inzwischen haben die Rentenversicherungsträger in verschiedener Art und Weise nicht nur Ärzte, sondern auch Versicherte auf die nach geltendem Recht weiter vorhandenen Rehabilitationsmöglichkeiten hingewiesen. Auch die Bundesregierung hat in den letzten Monaten mehrfach erklärt, daß der Grundsatz „Rehabilita- Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8567* tion geht vor Rente" weiterhin gültig und es erforderlich ist, daß der wirklich rehabilitationsbedürftige Versicherte auch bei ungünstiger Arbeitsmarktlage die Kur durchführt. Bereits im Frühjahr 1982 haben die Spitzenverbände der Kranken- und Rentenversicherungsträger sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Möglichkeiten erörtert, diesem Ziele näher zu kommen. Zu Frage 117: Der Anteil der Verwaltungskosten am Haushaltsvolumen der einzelnen Rentenversicherungsträger pendelte 1981 zwischen einem unteren Wert von ca. 1,4 % und einem oberen Wert von etwa 2,9 %, wenn man die Versicherungsträger Seekasse und Bundesbahn-Versicherungsanstalt wegen der dort bestehenden Besonderheiten unberücksichtigt läßt. Weil in erheblichem Umfang verwaltungskostenneutrale Ausgaben in das Haushaltsvolumen einfließen, erscheint jedoch eine Meßzahl, in der die Verwaltungskosten zum Haushaltsvolumen ins Verhältnis gesetzt werden, nur bedingt geeignet, einen Überblick über die Effizienz der Verwaltung der einzelnen Rentenversicherungsträger zu erhalten. Hierzu gehören die Zahlungen im Liquiditätsausgleich und im Gemeinlastverfahren ebenso wie die unterschiedliche Höhe der Durchschnittsrenten; sie beeinflussen die beschriebenen Meßziffern nachhaltig, ohne daß eine Be- oder Entlastung der Verwaltungskosten mit ihnen verbunden wäre. Geeigneter zur Beurteilung der Verwaltungseffizienz erscheinen Meßzahlen, in denen die Zahl der laufenden Renten oder die Zahl der jährlich bearbeiteten Rentenanträge zum Verwaltungspersonal des Versicherungsträgers ins Verhältnis gesetzt wird. Allerdings ermöglichen auch diese Leistungsmaßstäbe nur eine bedingte Vergleichbarkeit. Die Zahlung der laufenden Renten sowie die jährlichen Rentenanpassungen werden durchweg von der Bundespost wahrgenommen und belasten insofern die Versicherungsträger zwar kostenmäßig, nicht aber personell. Wählt man die Antragserledigungen als Leistungsmaßstab, bleiben Besonderheiten der Versicherungsträger unberücksichtigt wie z. B. die Wahrnehmung der verwaltungsmäßig aufwendigen Aufgaben einer Verbindungsstelle für Auslandsrentenzahlungen oder der Stand der Vervollständigung der Versicherungskonten. Für ein abgewogenes Urteil darüber, ob ein Rentenversicherungsträger kostengünstig arbeitet oder nicht, sind derartige pauschale Indikatoren nicht geeignet. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Wieczorek (Duisburg) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 118 und 119): Ist die Antwort der Bundesregierung vom 26. November 1982 über die von Bundeskanzler Kohl angekündigte „Hausfrauenrente" auf dem Hintergrund der derzeit absehbaren finanzwirtschaftlichen Entwicklung so zu verstehen, daß das Versprechen des Kanzlers in der kommenden Legislaturperiode nicht eingelöst werden kann? Ist aus den Antworten der Bundesregierung vom 26. November 1982, daß sich noch nicht sagen ließe, wann eine „Hausfrauenrente" zu finanzieren sei, zu schließen, daß man solche gewichtigen finanzwirtschaftlichen Maßnahmen heute nicht mit Anspruch auf Seriosität für einen absehbaren Zeitraum ankündigen kann? 1. Die Bundesregierung hat in der Antwort vom 26. November 1982 auf Ihre Fragen sowie auf die Fragen des Kollegen Walther ausgeführt, daß sich vor Abschluß erforderlicher umfangreicher Prüfungen nicht sagen läßt, wann es möglich sein wird, die eigenständige soziale Sicherung der Frau zu verbessern und Kindererziehungsjahre in der Rentenversicherung einzuführen. Die Prüfung des Gesamtkomplexes steht in engem Zusammenhang mit der Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung, die auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1975 erforderlich geworden ist. Sie erfolgen unter sozial- und familienpolitischen, aber auch unter finanziellen und ökonomischen Gesichtspunkten. Niemand kann erwarten, daß die jetzige Bundesregierung in der kurzen Zeit nach der Übernahme der Regierungsverantwortung bereits ein ausgereiftes Konzept und einen konkreten Zeitplan vorlegt. Die frühere Bundesregierung hat in 7 1/2 Jahren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine konkreten Lösungsvorschläge hierzu gemacht. 2. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 Perspektiven zur Verbesserung der Situation der Familien aufgezeigt und hierbei auch die Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau und der Einführung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung genannt. Derartige Perspektiven aufzuzeigen, gehört zu den legitimen und notwendigen Aufgaben der Bundesregierung. Der Bundeskanzler hat aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau erst verwirklicht werden können, sobald dies finanziell möglich ist. Dieser Vorbehalt macht deutlich, daß die Bundesregierung sich ihrer Verantwortung um die Aufrechterhaltung der Finanzkraft unseres Systems der sozialen Sicherung bewußt ist. Im übrigen darf in diesem Zusammenhang einmal darauf hingewiesen werden, daß der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 zwar die Einführung eines Kindererziehungsjahres in der Rentenversicherung angekündigt hat, hierzu in seiner Amtszeit aber keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 120 und 121): 8568* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Welche einschlägigen Verdienste im sozialen Bereich hat der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung vor Antritt seiner Tätigkeit aufzuweisen, die die Bundesregierung bewogen haben, ihn trotz seiner kritischen Haltung zum Beauftragtenunwesen vorheriger Regierungen zu berufen? Teilt die Bundesregierung die nach einem Zitat der „Frankfurter Rundschau" vom 30. November 1982 vom Behindertenbeauftragten geäußerte Auffassung zu den Wirkungen der Schwerbehindertengesetzgebung, wonach die ehemalige Bundesregierung eine „Inflation" der Anerkennung von Behinderten bewirkt habe? Zu Frage 120: Für die Berufung des Kollegen Otto Regenspurger zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten waren vor allem folgende Gründe maßgebend: Otto Regenspurger hat durch langjährige Arbeit unter Beweis gestellt, daß er — sich in Bedarfssituationen anderer Menschen hineinversetzen kann, ohne den Blick für das Realisierbare zu verlieren, — über ausgezeichnete Fähigkeiten auf dem Gebiet der Verbands- und Organisationswesen verfügt, — diese seine Fähigkeiten in der Personalvertretung auf betrieblicher, in der Kommunalvertretung auf örtlicher und als Obmann der CDU/ CSU-Fraktion _im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages auf Bundesebene unter Beweis gestellt hat. Zu Frage 121: Die Äußerungen des Behindertenbeauftragten sind in dem zitierten Artikel nur verkürzt und daher mißverständlich wiedergegeben worden. Der Bundesregierung ist die in der Öffentlichkeit teilweise geäußerte Kritik am Schwerbehindertenbegriff, an den Kriterien für die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit und am Anerkennungsverfahren durch die Versorgungsämter bekannt. Sie setzt sich mit dieser Kritik sorgfältig auseinander und wird sie in ihre Überlegungen bei der beabsichtigten Novellierung des Schwerbehindertengesetzes mit einbeziehen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 122 und 123): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, an welchen Tagen der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Abgeordneter Regenspurger, seit seiner Ernennung am 9. November bis zum 3. Dezember 1982 in seinen Diensträumen anwesend war, und entspricht dies dem „sparsamen, wirtschaftlichen Verwaltungshandeln", das der Parlamentarische Staatssekretär Vogt in seiner Antwort vom 19. November 1982 auf die Anfrage des Kollegen Egert von ihm erwartet hat? Kann die Bundesregierung erklären, warum die Behinderten mit keinem Wort in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 13. Oktober 1982 vorkamen? Zu Frage 122: Die Ihnen zugetragenen Beobachtungen über die Anwesenheitszeiten des Behindertenbeauftragten in den Büroräumen beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung können zutreffen, soweit sie auf die üblichen Arbeitsstunden zu beziehen sind. Es ist jedoch völlig bedeutungslos, von welchem Raum aus die Belange der Behinderten wahrgenommen werden. Dies wird Ihnen der Vorgänger in diesem Amt, der Kollege Buschfort, auf Wunsch sicherlich gerne bestätigen. Tatsache ist, daß der Kollege Regenspurger neben der engagierten Bearbeitung der an ihn gerichteten Eingaben trotz der reichlich kurzen Zeitspanne seit Amtsübernahme z. B. inzwischen unmittelbare Kontakte zu zahlreichen Organisationen und gesellschaftlichen Gruppen aufgenommen hat. Zu Frage 123: Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 zwar nicht das Wort „Behindertenpolitik" verwendet, aber an mehreren Stellen seiner Ausführungen auch die Politik der Bundesregierung für die Behinderten ausdrücklich angesprochen. So hat er ausgeführt, daß durch die Politik der Erneuerung dieser Bundesregierung auch die finanziellen Fundamente unseres sozialen Netzes — und damit selbstverständlich auch die wichtigste Grundlage für die Eingliederung der Behinderten — gefestigt werden sollen. An anderer Stelle seiner Ausführungen hat der Bundeskanzler darauf hingewiesen, daß es Ziel unserer Sozialpolitik ist, die sozialen Leistungen von Staat und Gesellschaft auf die wirklich Hilfsbedürftigen zu konzentrieren. Hierzu gehören zweifelsfrei diejenigen, die die Hilfe der Gemeinschaft auf Grund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung brauchen. Ferner hat der Bundeskanzler in der Regierungserklärung festgestellt, daß die Bundesregierung dafür eintritt, daß der Schwache und Notleidende einen Anspruch auf solidarische Hilfe aller hat. Sie können deshalb davon ausgehen, daß diese Bundesregierung der Behindertenpolitik eine große Bedeutung beimessen wird, insbesondere der Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben und in die Gesellschaft insgesamt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Fragen 124 und 125): Stimmt die Bundesregierung zu, daß die Deutsche Bundesbahn bei Rationalisierungsmaßnahmen soweit als möglich auch die besonderen Verhältnisse einer betroffenen Region berücksichtigen sollte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer notwendigen Stillegung von Ausbesserungswerken oder von Bundesbahnschulen der ostbayerische Raum im Hinblick auf die dort bestehenden großen wirtschaftlichen Probleme und die hohe Arbeitslosigkeit verschont werden muß, und daß deshalb das Ausbesserungswerk in Weiden und die Bundesbahnschule in Regensburg bestehen bleiben sollten? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8569* Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn zwingen die Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Situation und das dadurch bedingte stark rückläufige Ausbildungs- und Arbeitsaufkommen dazu, die Bundesbahnschulen und die Ausbesserungswerke dem Bedarf anzupassen. Es laufen deshalb bei der Deutschen Bundesbahn z. Z. Untersuchungen darüber, in welchem Umfang die Anpassung erfolgen muß. Dabei ist für die künftige Gestaltung des Werkstättenwesens auch ein externer Gutachter eingeschaltet. Die schwierigen und umfangreichen Untersuchungen dürften für die Bundesbahnschulen Anfang 1983 und für die Ausbesserungswerke im Frühjahr 1983 abgeschlossen sein. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wird bei seinen Entscheidungen auch die wirtschaftlichen Probleme und die Arbeitslosigkeit in den betroffenen Regionen einbeziehen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 126): Ist es zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister am :30. November 1982 entschieden hat, daß in den Bundeshaushalt 1984 Mittel für die Vertiefung und Begradigung von Ems und Leda bereitgestellt werden sollen, um mit der Baumaßnahme beginnen zu können, und welcher Mittelansatz ist für 1984 vorgesehen'? Der Bundesminister für Verkehr hat den Auftrag für die Durchführung der Planfeststellung erteilt. Das Verfahren wird voraussichtlich 1983 abgeschlossen werden können. Der Bundesminister für Verkehr wird im Haushaltsjahr 1984 die ersten Mittel für den Bau der Vertiefung bereitstellen. Insoweit bestätige ich, was ich bereits in Anwesenheit von Ihnen und Ihrem Kollegen Seiters bei meinem Besuch am 1. Dezember 1982 in Papenburg erklärt habe. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Reschke (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 127): Will die Bundesregierung ab 1983 den Bundesanteil am Ausbau der U-Bahn/Stadtbahnsysteme in den Ballungsgebieten vom bisherigen prozentualen Anteil des Bundes und in der Gesamtsumme senken'? Grundlage für die Förderung von U-Bahn- und Stadtbahn-Systemen sowie sonstiger Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Austermann (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 128): Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in vielen Gemeinden während der Winterperiode auf Einsatz von Streusalz verzichtet wird, die neuartigen Spikes für öffentliche Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr) wieder zuzulassen? Die Spikes, die der Bundesregierung bekannt sind, lassen keine andere Beurteilung der bisherigen Sachlage zu. Es ist daher auch nicht beabsichtigt, Spikes-Reifen für öffentliche Fahrzeuge (Polizei und Feuerwehr) zuzulassen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen der Abgeordneten Kretkowski (SPD), Bernrath (SPD) und Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 129, 130, 133, 134, 135 und 136): 129. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Verlegung von Kupferbreitbandverteilnetzen von den bisher geltenden, klar definierten Bedarfskriterien (schlechter Empfang, Antennenverbot, Kabelverlegung auf Antrag von Gemeinden unter deren finanzieller Beteiligung) abzugehen, nach denen die alte Bundesregierung seit acht Jahren vorgegangen ist'? 130. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung auf der Grundlage ihres vorgesehenen Kooperationsmodells entscheiden, welche Kabelverteilnetze von der Deutschen Bundespost selbst und welche von privaten Firmen gebaut und betrieben werden? 133. Soll auch nach Auffassung der neuen Bundesregierung in dem Kooperationsmodell sichergestellt werden, daß die Deutsche Bundespost bei der Einführung breitbandig integrierter Glasfasernetze, auch während der Laufzeit der Verträge nach dem Kooperationsabkommen, Zugang zu solchen Gebieten hat, die privaten Unternehmern zur Errichtung von Breitbandverteilnetzen überlassen worden waren? 134. Wie schätzt die Bundesregierung den Zeitwert der von privaten Unternehmern betriebenen reinen Verteilnetze in Kupferkoaxialtechnik ein, wenn nach Ablauf der für die privaten Unternehmen vertraglich festgesetzten Nutzungsdauer in diesem Gebiet von der Deutschen Bundespost ein dienstintegriertes Vermittlungsnetz, in dem auch Rundfunk verteilt wird, eingerichtet wird? 135. Wird die Bundesregierung in privaten Kabelnetzen Dienstleistungen zulassen, die auch in bestehenden öffentlichen Netzen zu erbringen sind, und welche Folgen hätte dies gegebenenfalls für die Netzhoheit und die Entwicklung der Einnahmen bei der Deutschen Bundespost? 136. Wird durch die Zulassung von privaten Netzbetreibern die aus gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen erforderliche Netzhoheit der Deutschen Bundespost (DBP) un- 8570* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 terlaufen, so daß der Infrastrukturauftrag der DBP, bundesweit für alle Bürger gleiche Dienstleistungen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, gefährdet wird? Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist die Deutsche Bundespost (DBP) verpflichtet, Fernmeldeanlagen zu errichten und zu betreiben, wenn ein begründeter Bedarf vorliegt. Dies gilt auch für Kabelfernsehnetze. Wenn — wie geschehen — seitens einiger Länder die rechtlichen Grundlagen für eine neue Medienordnung geschaffen werden, die einen zusätzlichen Bedarf an neuen Formen der Rundfunkverteilung erzeugen, und wenn Städte und Gemeinden Anträge auf Versorgung ihrer Bürger damit an die DBP richten, so hat sie diesen Wünschen nachzukommen. Dabei sind eine Reihe von Randbedingungen zu beachten, zu denen inbesondere die Wirtschaftlichkeit der erforderlichen Maßnahmen aber auch die einer zügigen und gleichmäßigen Versorgung gehören. Dort, wo sie nicht tätig werden kann oder will, sieht der § 2 des FAG vor, daß die Deutsche Bundespost das Recht Fernmeldeanlagen zu errichten und zu betreiben auch auf andere übertragen kann. Nachdem sich abzeichnet, daß die Ressourcen der DBP nicht ausreichen, überall zügig die sich abzeichnende Nachfrage nach Kabelfernsehversorgung im Rahmen einer flächendeckenden Verkabelung mit Einspeisung nicht nur der ortsüblich sondern der ortsmöglich empfangbaren Programme zu befriedigen, plant die DBP mit Privaten und Städten und Gemeinden auf der Grundlage des FAG Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Dem Postverwaltungsrat ist am 22. Oktober 1982 erläutert worden, daß die Grundlage solcher Vereinbarung folgende fünf Grundsätze sein sollen. 1. Die Netzträgerschaft soll bei der Deutschen Bundespost bleiben. 2. Die auch von der KtK geforderte Zusammenschaltung des öffentlichen Netzes mit den privaten Netzteilen muß sichergestellt bleiben. 3. Deutsches BK-Material soll eingesetzt werden, soweit nicht in seinen technischen Parametern gleichwertiges ausländisches Material kostengünstiger ist. 4. Die Technologie muß stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dafür wird die DBP die Weiterentwicklung des BK-Materials fördern und den Transfer von ausländischem Know-how und Technologien in die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich unterstützen. 5. Eine Übernahme der privaten Netzteile durch die DBP nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen Nutzungszeit muß ermöglicht werden. Der Postverwaltungsrat will sich in seiner nächsten Sitzung im März 1983 mit den Einzelheiten des Kooperationsmodells befassen. Bis dahin wird die DBP mit einer Reihe möglicher Kooperationspartner über die Ausgestaltung des Modells verhandeln. Daraus folgt, daß die in den Fragen verschiedener Abgeordneter gewünschten Detailauskünfte heute nicht gegeben werden können. Für die in Kupferkoaxialtechnik gebauten Inselnetze der DBP, in die bisher nur die ortsüblich empfangbaren Programme eingespeist werden, waren von dem seinerzeitigen Bundespostminister Matthöfer für 1983 410 Millionen DM vorgesehen worden. Insgesamt sind inzwischen etwa 21 Millionen Teilnehmer an Gemeinschaftsantennenanlagen, davon 3,2 Millionen Teilnehmer an Großgemeinschaftsantennenanlagen mit über 100 Teilnehmern angeschlossen. Der Anteil der an Anlagen der Deutschen Bundespost angeschlossenen Teilnehmer beträgt nur rund 1,3%. Diese Zahlen kennzeichnen die Entwicklung und den Stand der bisherigen Rundfunkverkabelung, in der die Deutsche Bundespost bisher eine relativ unbedeutende Rolle spielte. Unter der neuen Bundesregierung wurde der Haushaltsansatz für Kabelfernsehnetze der DBP um 590 Millionen DM auf 1 Milliarde DM für 1983 angehoben. Dabei wird davon ausgegangen, daß es Überschneidungen zwischen der Kupferkoaxialtechnik und der Glasfasertechnik nicht geben wird. Denn in den Restversorgungslücken unter 800 Einwohnern und den mittleren und kleinen Städten wird es, selbst wenn die Glasfasertechnik im Ortsnetz Mitte der 80er Jahre einsatzbereit zur Verfügung stehen sollte, aus wirtschaftlichen Gründen auf lange Sicht keinen Einsatz von Glasfasern geben. In den Großstädten wird das zukünftige Glasfasernetz, das ein vermitteltes Telekommunikationsnetz ist, und in dem die Rundfunkversorgung nur zusätzlich ermöglicht wird, auf lange Sicht keinesfalls etwa alle privaten Haushalte versorgen können. Es werden vielmehr zunächst nur diejenigen angeschlossen, die tatsächlich einen Bedarf für die in den Glasfasernetzen ermöglichten zusätzlichen neuen Telekommunikationsdienste, wie Bildfernsprechen, schnelle Datenübertragung, Schnellfax und dergleichen haben. Hinsichtlich des Fernnetzes hat der Bundespostminister für die Industrie erstmalig die Voraussetzung dafür geschaffen, Glasfasern jetzt gesichert zu planen, indem er die Abnahme von jährlich rund 100 000 Faserkilometern für die nächsten 10 Jahre ab 1985 angekündigt hat. Mithin erweist sich die ganze Aufregung um die Frage Kupferkoaxialtechnik oder Glasfasertechnik als eine durchsichtige rhetorische Scheindiskussion, die keiner sachlichen Überprüfung standhält. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 131 und 132): Wie ist der Stand der Planungen für die 1983 vom Bundespostminister angekündigten zusätzlichen Kabelinvestitionen in Höhe von 590 Millionen DM, und welche Kriterien für die Wirtschaftlichkeit legt die Bundesregierung bei von der Deutschen Bundespost zu errichtenden Kabelnetzen an? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8571 Welche konkreten Berechnungen liegen der Aussage des Bundespostministers Dr. Schwarz-Schilling zugrunde, daß durch Investitionen in Höhe von einer Milliarde DM in die Kupferverkabelung 20 000 bis 25 000 Arbeitsplätze geschaffen werden, und in welchen Branchen wird mit diesen Arbeitsplätzen gerechnet? 1. Die Planungen für die Errichtung und Erweiterung von Breitbandnetzen im Rahmen der ursprünglich vorgesehenen 410 Millionen DM liegen vor. Durch den vorhandenen Planungsüberhang und durch die Summe kleinerer örtlicher Ausbauten ist ein weiterer Betrag planungsmäßig abgedeckt. Für die zusätzlichen Investitionen sind die nachgeordneten Dienststellen aufgefordert, Zug um Zug Detailplanungen aufzustellen. Die Beachtung der Wirtschaftlichkeit beim Ausbau der Netze ist nach wie vor unverzichtbare Zielsetzung der Deutschen Bundespost. Als wichtigstes Indiz für die Wirtschaftlichkeit wird eine hohe Anschlußdichte angesehen. 2. Die Aussagen des Bundespostministers fußen auf den im Sommer 1982 veröffentlichten Untersuchungen, Berechnungen und Ausarbeitungen des Heinrich-Hertz-Institutes für Nachrichtentechnik, Berlin, und des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, ebenfalls Berlin. Diese Arbeiten standen im übrigen allen Fraktionen im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Neue Informations- und Kommunikationstechniken" zur Verfügung. Die bedeutendsten Wirkungen der Investitionen der Deutschen Bundespost sind naturgemäß und primär im Bereich der Elektrotechnik, der Nachrichtenübermittlung und des Bauhauptgewerbes festzustellen. Die sekundären und tertiären Impulsfolgen und Betätigungsmöglichkeiten sind erkennbar, aber hinsichtlich des Umfanges noch nicht genügend ermittelt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Wuttke (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 137 und 138): Von welcher Kostenkalkulation geht die Bundesregierung aus, wenn die Feststellung des Bundespostministers richtig sein soll, daß sich Kupferverteilnetze in mittleren und kleineren Städten in etwa 15 Jahren amortisieren? Welche vertraglichen Regelungen für die Kostenerstattung durch die Rundfunkanstalten sind von der Bundesregierung vorgesehen, wenn, wie Bundespostminister Dr. Schwarz-Schilling angekündigt hat, in über 1000 Gemeinden unter 800 Einwohnern der Fernsehempfang durch Verkabelung ermöglicht bzw. verbessert werden soll? 1. Die im Bereich der Deutschen Bundespost angewandten Abschreibungszeiten für mit vergleichbaren Geräten und Anlagen ausgerüsteten Breitbandverteilnetzen ergeben in ihrer Kombination eine Amortisationszeit von 15 Jahren. Dabei wird unterstellt, daß die Nutzungserwartung für koaxiale Breitbandverteilnetze durch entsprechende Akquisition mittelfristig erreicht werden kann. 2. Über eine vertragliche Regelung für die Kostenerstattung beim Ausbau der sogenannten Fernsehrestversorgung durch die Rundfunkanstalten wird z. Z. verhandelt. Grundgedanke ist, daß die Bundespost bestimmte Beträge, die von den Rundfunkanstalten für die Versorgung auch der Restlükken unter 800 unversorgten Einwohnern aufzubringen wären, vorfinanziert, die ihr später jedoch von den Rundfunkanstalten erstattet werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Schätz (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 139 und 140): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach übereinstimmender Meinung von Wissenschaft, Informations- und Kommunikationsindustrie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Sektor entscheidend davon abhängt, ob in den zukunftsbezogenen Technologien wie Mikroelektronik und Lichtwellenleitertechnik Spitzenleistungen erbracht werden, und daß dies nur möglich ist, wenn die Deutsche Bundespost den Ausbau dienstintegrierter breitbandiger Vermittlungsnetze in der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig vorantreiben wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von Bundesminister Dr. Schwarz-Schilling geplante Einrichtung von Kupferbreitbandverteilnetzen zu einer völligen Fehlleitung von Investitions- und Produktionsentscheidungen der Kabelindustrie führen wird, und daß statt dessen die Nachfragepolitik der Deutschen Bundespost gezielt auf die Glasfasertechnologie und den damit verbundenen raschen Aufbau eines integrierten breitbandigen Glasfasernetzes ausgerichtet werden soll? 1. Die Meinung von Wissenschaft, Informations-und Kommunikationsindustrie zur Frage der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit im Bereich von Spitzentechnologien ist der Bundesregierung bekannt. Ein dienstintegriertes, breitbandiges, vermittelndes Fernmeldenetz wird von ihr langfristig als optimales Konzept für die Fortentwicklung der bestehenden Netze angesehen. Deshalb wird die Bundesregierung entsprechend der Zielsetzung des gemeinsam von dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen getragenen Programms Technische Kommunikation die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der optischen Nachrichtenübertragung auch weiterhin nachhaltig fördern. 2.- Die Bundesregierung teilt die in der Frage ausgeführte Auffassung nicht. Die geplante Einrichtung von Kupferverteilnetzen gründet auf einer ausgereiften Technologie in Form der Koax-Technik und greift überwiegend auf bestehende Ressourcen in Industrie und Handwerk zurück. Sie trägt damit nicht nur zur Deckung der bestehenden Nachfrage bei, sondern hilft, die aufgebaute und existierende Kapazität auszulasten und bis zur Einführung einer betriebssicheren und wirtschaftli- 8572* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 chen Glasfasertechnik sinnvoll zu überbrücken und Arbeitsplätze kurz- und mittelfristig zu sichern. Darüber hinaus hat auch die Deutsche Bundespost ihre Absicht immer wieder zum Ausdruck gebracht, so bald wie möglich mit dem Aufbau eines integrierten breitbandigen Glasfasernetzes zu beginnen. Die in hohem Maße zukunftsorientierten Projekte, die unter dem Namen BIGFON und BIG-FERN bekannt sind, bieten der deutschen Fernmeldeindustrie ein weitgestecktes Feld, die zugehörigen Technologien zu entwickeln. Wie bekannt, wird die Deutsche Bundespost bereits ab 1985 optische Nachrichtenübertragungssysterne im Fernnetz allgemein einsetzen, sofern die Wirtschaft eine betriebssichere wirtschaftlichere Technik anbieten kann. Mit der Bekanntgabe der beabsichtigten Einbaumenge hat die Deutsche Bundespost unter Inkaufnahme erheblicher Risiken einen wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit bei der Entwicklung der Glasfasertechnik geleistet. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Börnsen (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 141 und 142): Welchen konkreten Beitrag kann ein Breitbandverteilnetz in Kupferkoaxialtechnik im Vergleich zu einem Vermittlungsnetz in Glasfasertechnik nach Auffassung der Bundesregierung zur Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten? Wie soll die Deutsche Bundespost nach Auffassung der Bundesregierung bei einem forcierten Ausbau der Verteil-netze in der Kupferkoaxialtechnik zusätzlich die notwendigen Mittel für den volkswirtschaftlich vordringlichen Ausbau von Vermittlungsnetzen in der Lichtwellenleitertechnik auf-b ringen? 1. Durch die Investitionen in 1983 mit einer ausgereiften und modernen Technik koaxialer Breitbandverteilnetze und den Erhalt der Arbeitsplätze der einschlägigen Wirtschaft werden die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Endgeräte, der Digitalisierung des Telefonnetzes, der schmalbandigen Rückkanäle geschaffen, d. h.: Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Dies ist eine Voraussetzung für den späteren sinnvollen Einsatz der Glasfasertechnik. 2. Die Überlegungen und Konzepte der Deutschen Bundespost zum Aufbau eines Integrierten Breitbandigen Fernmeldenetzes (IBFN) mit dem wesentlichen Bestandteil eines Breitbandigen Integrierten Glasfaser-Fernmeldeortsnetzes (BIGFON) beruhten von Anfang an auf der Annahme, daß ein solches Netz bereits in den 80er Jahren für jeden einzelnen Dienst der Individualkommunikation zu einer wirtschaftlichen Alternative gegenüber den Netzen in herkömmlicher Technik entwickelt werden kann. Die Möglichkeit zur integrierten Übertragung von Verteildiensten in einem solchen Netz eröffnet eine zusätzliche Nutzung, die ein solches Netz noch attraktiver macht, die aber nicht notwendige Voraussetzung für dessen wirtschaftlich sinnvolle Einführung ist. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Matthöfer (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 143 und 144): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Deutsche Bundespost und die fernmeldetechnische Industrie in der Bundesrepublik Deutschland international eine führende Rolle bei der Entwicklung von Glasfasersystemen und der Digitalisierung von Fernmeldenetzen einnehmen? Welche konkreten Maßnahmen sind über die von der alten Bundesregierung bereits eingeleiteten hinaus von der neuen Bundesregierung vorgesehen, um die Entwicklungsarbeiten für die Glasfasersysteme und die Digitalisierung der Fernmeldenetze voranzutreiben, damit die Fernmeldeindustrie zu erhöhten Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen in diesen Bereichen ermuntert wird und einen möglichst großen Heimatmarkt als notwendige Grundlage für ihre Exportbemühungen erhält? 1. Was die technische Entwicklung angeht, so dürfte dies weitgehend zutreffen. Diese Rolle wurde der Deutschen Bundespost nur ermöglicht durch die Leistungsfähigkeit der deutschen fernmeldetechnischen Industrie. Was die Marktentwicklung für die Anwendung entsprechender Dienste angeht, trifft dies noch nicht zu. 2. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bekanntgabe der Bereitschaft zur allgemeinen Einführung optischer Nachrichtenübertragungssysteme im Fernnetz der Deutschen Bundespost ab 1985 und die Bekanntgabe konkreter Einbaumengen in der Größenordnung von durchschnittlich 100 000 Faser-km pro Jahr bis 1995 die Entwicklung von Glasfasersystemen einschließlich der zugehörigen digitalen Übertragungstechnik in entscheidendem Maße vorantreiben wird. Der deutschen Fernmeldeindustrie wurde damit nicht nur die notwendige Planungssicherheit vermittelt, sondern gleichzeitig ein Einstieg in den Heimatmarkt eröffnet. Die Bundesregierung beabsichtigt weiterhin, innerhalb der nächsten 6 Monate eine konkrete Strategie für die Einführung der Glasfaser in die Ortsnetze der Deutschen Bundespost als Vorleistung für die Bereitstellung neuer breitbandiger Dienste der Individualkommunikation zu erarbeiten und vorzustellen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 145 und 146): Welche medienpolitischen Entscheidungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gefallen, die den Bundespostminister zu der Ankündigung veranlassen, „die Bürger (würden) über Kopfstationen mit einem Schlag alle dritten Programme — und noch einiges mehr — wahlweise empfangen können"? Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8573* Welche „veränderte Haltung" im Hinblick auf das von Radio Luxemburg vorgesehene Satellitenfernsehen mit deutscher Verlegerbeteiligung hat Bundeskanzler Dr. Kohl entsprechend der Ankündigung des Bundespostministers Dr. Schwarz-Schilling dem luxemburgischen Ministerpräsidenten erläutert (vergleiche „Rheinische Post" vom 20. Oktober 1982), und welche Kabinettbeschlüsse und Verhandlungsergebnisse mit den Bundesländern liegen dieser veränderten Haltung zugrunde? 1. Für die Art und den Umfang der über die am Ort empfangbaren Programme hinausgehenden zusätzlich einspeisbaren Programme sind die Bundesländer zuständig. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer sind deshalb zu dieser Frage um ihre Stellungnahme gebeten worden. Erst wenn die Stellungnahmen vorliegen, können die Möglichkeiten der jeweiligen technischen Realisierung näher betrachtet werden. 2. Bestandteil der „veränderten Haltung" ist unter anderem die grundsätzliche Bereitschaft, soweit als möglich technische Verteilkapazität in Breitbandverteilnetzen auch für die Satellitenkanäle europäischer Nachbarn bereitzustellen. Eine grundsätzliche Erörterung aller hiermit zusammenhängender Fragen dürfte in Gesprächen möglich sein, die in Kürze zwischen dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner, dem luxemburgischen Postminister und dem Bundespostminister vereinbart sind. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 147 und 148): Wie viele künftige Fernmeldehandwerker, die im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main im Sommer 1983 ihre Ausbildung beenden, können anschließend als Fernmeldehandwerker übernommen werden, erhalten ein Angebot für eine Tätigkeit im Postdienst oder haben keine Chance, nach ihrer Ausbildung bei der deutschen Bundespost zu arbeiten? Wie stellt sich in der Oberpostdirektion Frankfurt am Main die Situation zwischen den im Sommer 1983 neu ausgebildeten Fernmeldehandwerkern und dem Bedarf im einzelnen dar? 1. Im Bezirk der Oberpostdirektion Frankfurt am Main stehen 1983 ca. 450 Auszubildende im Fernmeldehandwerk (Azb FHandw) zur Prüfung heran, und zwar ca. 50 Lehrzeitverkürzer im Februar 1983 und der Rest im August 1983, von denen voraussichtlich einige wegen Nichtbestehens die Prüfung Ende 1983 wiederholen müssen. Nach dem derzeitigen Stand der Personalbedarfs-und -bestandsplanung für den fernmeldetechnischen Bereich im Jahr 1983 ist damit zu rechnen, daß im Februar 1983 alle 50 Azb FHandw, soweit sie ihre Prüfung bestehen, ausbildungsgerecht als Fernmeldehandwerker (FHandw) übernommen werden können. Ob und wie viele weitere ausbildungsgerechte Einsatzmöglichkeiten für die im Sommer 1983 zur Prüfung heranstehenden Azb FHandw vorhanden sein werden, kann erst nach der Ermittlung genauerer Prognosedaten im Februar 1983 entschieden werden. Bei fehlenden ausbildungsgerechten Beschäftigungsmöglichkeiten wird den Kräften nach Möglichkeit ein ausbildungsfremder Arbeitsplatz im Fernmelde- oder Postdienst angeboten; eine Aussage über das Volumen ist ebenfalls erst nach der Prognose im Februar 1983 möglich. Eine Garantie für die Übernahme aller Azb FHandw des Prüfungsjahrgangs 1983 kann zur Zeit keinesfalls gegeben werden. Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Bereich der Deutschen Bundespost wird jedoch angestrebt. 2. Nach heutigen Erkenntnissen wird im Sommer 1983 der Personalbedarf abgedeckt sein. Genauere Bedarfsprognosen, die (auch unter besonderer Berücksichtigung der Aktivitäten im Bereich „Breitbandkabelanlagen") eventuell Korrekturen bringen können, werden im Februar 1983 vorliegen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 149): Wann gedenkt der Bundespostminister die ,,Telebox" — also das elektronische Postfach, das von seinem Inhaber mittels Terminal über ein Leitungsnetz auf Abruf entleert werden kann — in der Bundesrepublik Deutschland anzubieten? Unter dem Arbeitstitel „Navis" (Nachrichtenverbindungen mit integrierter Speicherung) werden Untersuchungen im Vorfeld von zu erwartenden internationalen Standards durchgeführt mit dem Ziel, Dienstleistungen, die man mit dem Begriff „mailbox" oder „elektronisches Postfach" bezeichnen könnte, auch im Bereich der Deutschen Bundespost über die öffentlichen Fernmeldenetze anzubieten. Ein erster Versuch ist hier für Datenteilnehmer im Fernsprech-, Datex-L- und Datex-P-Netz vorgesehen, die über entsprechende Datenendgeräte verfügen. Parallel dazu werden Sende- und Empfangshilfen mit ähnlichen Leistungsmerkmalen für die Textdienste Telex und Teletex untersucht, für die ein möglicher Einführungszeitraum ab 1984 geplant ist. Teilnehmer an den Bildschirmtextfeldversuchen Berlin und Düsseldorf können bereits seit Herbst 1981 an einem „Mitteilungsdienst" teilnehmen, der ebenfalls einem „elektronischen Postfach" vergleichbar ist. Dieser Mitteilungsdienst soll Bestandteil des Bildschirmtextdienstes werden, der im Herbst 1983 bundesweit eingeführt werden soll. Unter der Bezeichnung „Telebox" befindet sich bei der Deutschen Bundespost z. Z. keine Dienstleistung in der Planung. 8574* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 9/2226 Frage 150): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in letzter Zeit vermehrt in Polen und in der DDR aufgegebene Briefe den Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland nicht erreichen, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Der Deutschen Bundespost sind Beschwerden, Anfragen oder sonstige Hinweise, die auf vermehrte Verluste von Briefen aus Polen oder der DDR schließen lassen können, nicht zugegangen. Die Bundesregierung kann daher eine derartige Entwicklung nicht bestätigen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten Tietjen (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 151): In welcher Höhe sind in den Jahren 1969 bis 1981 insgesamt Finanzmittel des Bundes (Städtebauförderungsgesetz, Sonderprogramme) für Ostfriesland und das Emsland zur Verfügung gestellt worden? Für Ostfriesland (Landkreis Leer, Aurich, Wittmund, Friesland sowie die kreisfreie Stadt Emden) und das Emsland (Landkreis Emsland) wurden zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz im Rahmen der Bundesprogramme 1971 bis 1981 Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 36,978 Millionen DM bereitgestellt. Hinzu kommen 28,749 Millionen DM Bundesmittel aus den städtebaulichen Sonderprogrammen 1974 und 1975 sowie dem Programm für Zukunftsinvestitionen 1977 bis 1980. Insgesamt wurden also 65,727 Millionen DM Bundesmittel bereitgestellt, davon für Ostfriesland 46,121 Millionen DM und für das Emsland 19,606 Millionen DM. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 152 und 153): Wird die Bundesregierung den Raumordnungsbericht 1982 verspätet vorlegen, weil sie davon ausgeht, daß durch ihre Amtsübernahme sich die räumliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland kurzfristig ändern wird, oder sieht die Bundesregierung in der Darstellung der räumlichen Entwicklung des Bundesgebiets soviel parteipolitisches Konfliktpotential, daß sie den vorgefundenen Entwurf der alten Bundesregierung nicht übernehmen konnte? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Ausweisung von Bauland zu Preisen von mehr als 200 DM pro qm in Verdichtungsgebieten einer durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmerfamilie mit Kindern die Eigentumsbildung noch ermöglicht, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 152: Die Bundesregierung hat nach § 11 Raumordnungsgesetz dem Bundestag alle 4 Jahre einen Bericht zu erstatten. Dieser Bericht soll nicht nur eine Bestandsaufnahme und Darstellung der räumlichen Entwicklungstendenzen des Bundesgebiets enthalten. Er soll auch Auskunft geben über die Ziele der Raumordnung und geplante Maßnahmen. Die Bundesregierung hält gerade das zuletzt genannte, vom Gesetzgeber mit dem Bericht verbundene Anliegen für richtig. Dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ist daher mit Schreiben vom 24. November 1982 mitgeteilt worden, daß der Raumordnungsbericht 1982 in Folge des Regierungswechsels erst Ende Juni 1983 vorgelegt werden kann. Die Fristverlängerung gibt der Bundesregierung die Möglichkeit, ihre Zielsetzungen für die Raumordnungspolitik der 80er Jahre umfassend darzulegen. Zu Frage 153: Die in den vergangenen Jahren festzustellende deutliche Erhöhung des Anteils der Bodenpreise an den Gestehungskosten eines Einfamilienhauses wirkt sich für die Eigentumsbildung ungünstig aus. In Übereinstimmung mit dem deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ist die Bundesregierung daher der Auffassung, daß mehr und preiswerteres Bauland auf den Markt gebracht werden muß. Erforderlich ist dazu vor allem, daß die Gemeinden durch Mobilisierung und Neuausweisung das auf dem Markt verfügbare Angebot an Bauland ausweiten und durch eine aktive Baulandpolitik sich die Möglichkeit verschaffen, Grundstücke zu einem tragbaren Preis an solche Personenkreise zu veräußern, die unter den normalen Marktbedingungen nicht zu einem Grunderwerb in der Lage wären. Der Bundesregierung sind zahlreiche Beispiele von Gemeinden bekannt, die auf diese Weise den Grunderwerb für weite Kreise der Bevölkerung ermöglichen. Auch eine flächen- und kostensparende Bauweise und die Vergabe von Grundstücken in Erbpacht können die Kosten für einen Grunderwerb deutlich senken. Zur Erprobung der Ersparnismöglichkeiten fördert die Bundesregierung Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben. So werden z. B. in Essen-Vogelheim auf ca. 200 Quadratmeter großen Grundstücken Reiheneigenheime für weniger als 190 000 DM einschließlich Keller und Grundstück errichtet. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem Baulandmarkt; hierauf habe ich in der Antwort auf Fragen des Kollegen Conradi schon am 26. November hingewiesen. Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8575 Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Poß (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 154 und 155): Wie hoch sind die — in die finanzwirtschaftlichen Jahresdurchschnittswerte aller Wohnungsbauausgaben 1983 und 1984 für die Bundesbeteiligungsquoten (vergleiche Plenarprotokoll der 131. Sitzung, Seite 8175) eingegangenen — Beteiligungsquoten des Bundes für die drei Programmteile des Sonderprogramms zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und der Baunachfrage in diesen Jahren, über das noch mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen ist? Wie hoch wird die Beteiligungsquote für dieses Sonderprogramm bei den einzelnen Bundesländern für 1983 sein? Außer dem gesetzlich zu regelnden zusätzlichen Schuldzinsenabzug zur Verbesserung der steuerlichen Förderung des Eigenheimbaues umfaßt das Sonderprogramm zur Belebung des sozialen Wohnungsbaus und der Baunachfrage — das Programm zur Bausparzwischenfinanzierung — und die zusätzlichen Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau. Für das Programm zur Bausparzwischenfinanzierung wird zwischen Bund und Ländern eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung mit einer Beteiligungsquote des Bundes in Höhe von 90 % abgeschlossen. Die zusätzlichen Bundesfinanzhilfen zur Förderung des Mietwohnungs- und Eigenheimbaues im sozialen Wohnungsbau stocken die Fördermittel für die laufenden Jahresprogramme 1983 und 1984 auf. Die für den sozialen Wohnungsbau abzuschließende Verwaltungsvereinbarung sieht daher keine gesonderte Beteiligungsquote des Bundes für das Sonderprogramm vor, sondern nur für den gesamten sozialen Wohnungsbau unter Einschluß des Sonderprogramms. Die Beteiligungsquoten des Bundes im ersten und im zweiten Förderungsweg betragen maximal je 90% und in beiden Förderungswegen zusammen maximal 60 %. Diese nicht unerhebliche Spannbreite der Beteiligungsquoten des Bundes an den einzelnen Förderwegen einerseits und am gesamten sozialen Wohnungsbau andererseits soll den Ländern eine den jeweiligen Förderbedürfnissen entsprechende Ausgestaltung ihrer Programmstrukturen ermöglichen. Wie hoch der Anteil der Bundesmittel im ersten und zweiten Förderungsweg insgesamt und in den einzelnen Ländern sein wird, läßt sich noch nicht sagen, da die Länder ihre Förderungsprogramme für 1983 und die dafür bereitgestellten Landesmittel noch nicht mitgeteilt haben. Die Beteiligungsquote des Bundes wird jedoch auf jeden Fall wesentlich höher sein als in den vergangenen Jahren. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Dr. von Bülow (SPD) (Drucksache 9/2226 Fragen 156 und 158): Kennt die Bundesregierung das Programm der französischen Regierung zur Entwicklung der französischen informationstechnischen Industrie (filiere electronique)? Trifft es zu, daß es das erklärte Ziel der französischen Regierung ist, durch massive staatliche Förderung und eine national orientierte gezielte Industriestrukturpolitik zur führenden Industrienation in Europa auf dem Gebiet der Elektronik und Informationstechnik zu werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage 156: Der Bundesregierung ist das genannte Programm bekannt. Die französische Regierung hat der Elektronik-Industrie im Rahmen ihrer Industrieförderung die höchste Priorität gegeben. Für den gesamten Bereich der Informationstechnik und Elektronik soll der derzeitige Produktionswert in Frankreich von 100 Milliarden FF innerhalb von fünf Jahren inflationsbereinigt auf 170 Milliarden FF ansteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen von 1982 bis 1986 55 Milliarden FF öffentliche Mittel aufgewendet werden. Damit sollen nach Angaben der französischen Regierung 80 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Zu Frage 158: Es gibt Äußerungen der französischen Regierung, wonach es das Ziel des 5-Jahresprogrammes zur Förderung der Elektronik-Industrie ist, die Wirtschaft Frankreichs hinter den USA und Japan als Elektronikproduzent auf den dritten Platz in der Welt zu führen, der gegenwärtig von der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland eingenommen wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland dieser Herausforderung gewachsen ist. Die Bundesregierung selbst leistet im Rahmen der Förderung durch das BMFT einen erheblichen Beitrag zur weiteren Stärkung der Wettbewerbskraft der deutschen Wirtschaft und hat darüber hinaus im Rahmen des in der Debatte des Deutschen Bundestages vom 24. November 1982 durch den Bundesminister für Forschung und Technologie vorgetragenen 6-Punkte-Konzepts ihre Absicht bekräftigt, in Zukunft auf einer marktwirtschaftlichen Basis ihre Möglichkeiten zur Förderung der deutschen Elektronik-Industrie voll auszuschöpfen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 9/2226 Frage 157): Welche öffentlichen Mittel stellt die französische Regierung privaten und staatlichen Unternehmen im Zeitraum der Jahre 1982 bis 1986 zur Verfügung für Förderung im Bereich der Mikro- und der Unterhaltungselektronik, und wieviel Förderungsmittel hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum für dieses Gebiet veranschlagt? Nach dem Programm der französischen Regierung zur Förderung der Elektronik und Informa- 8576* Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 tionstechnik sollen innerhalb von fünf Jahren ca. 10 Milliarden FF in den Bereich der elektronischen Bauelemente einschließlich der Mikroelektronik fließen. In der mittelfristigen Finanzplanung sind als Fördermittel in der Bundesrepublik Deutschland bei heutigem Wechselkurs ca. 3 Milliarden FF vorgesehen. In die Unterhaltungselektronik sollen in Frankreich nach Presseberichten ca. 7 Milliarden FF fließen. Die Unterhaltungselektronik wird in der -Bundesrepublik Deutschland aus öffentlichen Mitteln so gut wie nicht gefördert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hansen.


Rede von Karl-Heinz Hansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Gewiß muß man begrüßen, daß die Bundesregierung zehn Jahre nach der Unterzeichnung des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen das Ratifikationsverfahren einleitet. Es besteht aber gar kein Grund, dies als eine abrüstungspolitische Großtat zu feiern.
Der Art. IX des dem Bundestag vorgelegten Übereinkommens verpflichtet die Bundesregierung, „in
redlicher Absicht" auf eine baldige Übereinkunft über ein wirksames Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von chemischen Waffen hinzuwirken. Wie will die Bundesregierung diesen Artikel, dem sie verbal „besondere abrüstungspolitische Bedeutung" zumißt, eigentlich „redlich" und glaubwürdig politisch verwirklichen, wenn ihre Praxis bezüglich hier schon lagernder chemischer Waffen ganz anders aussieht?
Der Punkt Glaubwürdigkeit macht auch eine Bemerkung zu dem notwendig, was der Kollege Scheer hier heute im Namen der SPD-Fraktion vorgetragen hat. Es ist schon atemberaubend, mit welcher Geschwindigkeit die SPD angesichts bevorstehender Wahlkämpfe die Kurve kriegt. Die Rede, die Herr Kollege Scheer hier gehalten hat, ist eine Rede gegen die vorige Bundesregierung, jedenfalls in dem Punkt der sogenannten Modernisierung chemischer Waffen. Die vorige Bundesregierung hat es mit der SPD-Fraktion zusammen anderthalb Jahre lang abgelehnt, die Stichworte „binäre Waffen" und „Herstellung in den USA" überhaupt nur in den Mund zu nehmen, und hat es immer abgelehnt, darüber überhaupt in Verhandlungen einzutreten.

(Dr. Ehmke [SPD]: Da hast Du gerade gefehlt!)

Das gilt auch für den Kollegen Bahr. Teile seiner Rede hätten jedenfalls sehr viel früher gehalten werden müssen. Es hört sich heute so an, als habe er nachträglich den Krefelder Appell unterschrieben, wenn da die Stichwörter „atomwaffenfreie Zone" und „mögliches Moratorium" auftauchen. Diese Rede wäre vor einem Jahr, vor dem 10. Oktober vorigen Jahres notwendig gewesen, als der Bundeskanzler die Friedensbewegung noch als eine Kriegserklärung gegen die damalige Bundesregierung betrachtete.
Auf diese Weise werden Sie Glaubwürdigkeit nicht herstellen. Ihr Versuch, über eine Generalamnesie auch eine Generalamnestie für das Verhalten der vorigen Regierung zu erreichen, wird fehlschlagen.
Tatsache ist, daß die Bundesrepublik außer den USA das einzige Land ist, in dem chemische Nervenkampfstoffe in großer Menge und auf dichtem Raum gelagert werden. Alle anderen NATO-Staaten haben es abgelehnt, die Lagerung amerikanischer Nervenkampfstoffe auf ihrem Boden auch nur zu erwägen. Der Einsatz dieser Waffen auf dem und vom Boden der Bundesrepublik ist militärisch eingeplant. Denn was sonst bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach auf eine entsprechende Frage am 2. Dezember 1982:
Solange die Verhandlungen über ein vollständiges überprüfbares C-Waffenverbot nicht zum Erfolg geführt haben, muß das Bündnis in der Lage sein, zur glaubwürdgen Abschreckungsfähigkeit über geeignete Mittel zu verfügen.
Schon die Lagerung chemischer Waffen bedeutet ständige Gefährdung für Leben und Gesundheit der Bevölkerung durch jederzeit mögliche Unfälle, Sabotageakte und unsachgemäße Behandlung. Für
Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Dezember 1982 8521
Hansen
diese Risiken trägt die Bundesregierung die volle Verantwortung. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgern das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt so ausgeführt und den besonderen Rang dieses Grundrechts hervorgehoben.
Das gilt auch für die großen Gefahren, die von der Lagerung chemischer Waffen ausgehen. Mit der Einwilligung zur Lagerung und zum möglichen Einsatz von chemischen Waffen auf dem und vom Boden der Bundesrepublik verstößt die Bundesregierung gegen die Pflicht, Leben und Gesundheit aller Bürger zu schützen. Sie handelt verfassungswidrig.
Aus dieser Verantwortung wird die Bundesregierung auch nicht durch die Tatsache entlassen, daß die Verfügungsgewalt über die Lagerung und den möglichen Einsatz von chemischen Waffen bei den Vereinigten Staaten liegt. Ganz im Gegenteil! Seit 1969 verweigert die Bundesregierung — das gilt für alle Bundesregierungen, auch die vorige — jede Auskunft über Art, Menge und Orte der Lagerung amerikanischer Nervenkampfstoffe mit dem Hinweis auf die angeblich notwendige strenge militärische Geheimhaltung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Kurt Würzbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Diese entspricht früheren Vereinbarungen aller vorausgegangenen Regierungen und wurde zuletzt ausdrücklich durch den damaligen Bundeskanzler Brandt und den damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Nixon, bestätigt.
    Diese fortgesetzte Verschleierungspolitik der Bundesregierung läßt für mich nur einen Schluß zu: Entweder ist die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor besetztes Territorium — dann können die Besatzungsmächte jede Art von Waffen an beliebigen Orten stationieren —, oder aber der Bundesrepublik ist durch den am 5. Mai 1955 in Kraft getretenen Deutschland-Vertrag ihre Souveränität förmlich übertragen worden. Souveränität bedeutet oberste Gewalt im Innern und völlige Unabhängigkeit nach außen. Wenn wir von der Souveränität der Bundesrepublik ausgehen, läßt sich diese Geheimhaltungsdiplomatie nur so deuten, daß die Bundesregierung entweder von den USA über die Lagerung chemischer Waffen konsultiert wurde und zugestimmt hat oder sogar in förmlichen geheimen Verträgen die Modalitäten der chemischen Bewaffnung der hier stationierten USA-Streitkräfte mit den USA ausgehandelt hat, diese Tatsache aber vor der deutschen Öffentlichkeit um jeden Preis verbergen will — „um das Volk nicht zu beunruhigen", wie der damalige Staatssekretär Penner der SPD-Fraktion erklärt hat. Wenn dieser Tatbestand zutrifft, ist
    allerdings dieser Bundestag zum Handeln herausgefordert; denn unbestritten unterliegen alle völkerrechtlichen Übereinkommen und Verträge dem Gesetzesvorbehalt durch die Legislative, nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Sollte die Regierung derartige Übereinkommen mit den USA ohne Mitwirkung des Parlaments eingegangen sein, so wäre das Verfassungsbruch.
    Der Verdacht einer politischen Komplizenschaft der Bundesregierung mit der Hochrüstungspolitik der USA wird auch zusätzlich durch die Verbreitung einer neuen Bedrohungslüge genährt — das haben wir heute morgen auch wieder gehört —, die gemeinsam von westlichen Nachrichtendiensten und entspannungsfeindlichen Abgeordneten der Rechten in die Welt gesetzt worden sind. Wegen der angeblich gigantischen Überlegenheit der UdSSR an chemischen Waffen müsse auch die NATO chemisch nachrüsten, und diese für das „potentielle Schlachtfeld Europa", so der USA-Senator Mark Hatfield im deutschen Fernsehen, bestimmte Nachrüstung mit chemischen Waffen ist bereits in vollem Gange. Im Mai 1981 wurde im US-Senat grünes Licht für die Produktion neuer binärer chemischer Kampfstoffe gegeben. Einen Monat später rief derselbe Senator Hatfield besonders die Deutschen auf — wörtlich —, „diese Gelegenheit wahrzunehmen und die amerikanische Regierungspolitik mitzubestimmen". Bis heute weigert sich diese Regierung, haben sich die alte Regierung und alle verantwortlichen Politiker in der Bundesrepublik geweigert, auch nur den Versuch einer Einflußnahme auf diese für alle Bürger einschneidende Entscheidung der US-Regierung zu nehmen. Damit verstoßen sie gegen die Pflicht, Leben und Gesundheit der hier wohnenden Menschen zu schützen; aber offensichtlich paßt dieses Verhalten in die absurde Strategie, erst auch an dieser Stelle aufzurüsten, um dann abzurüsten.

    (Abg. Voigt [Frankfurt] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)