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    Plenarprotokoll 9/136 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Erler in den Deut- schen Bundestag 8367 A Verzicht des Abg. von Schoeler auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . 8367 A Erweiterung der Tagesordnung 8367 B Zurücknahme eines Ordnungsrufes . . 8367 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Ewen, Dr. Linde, Antretter, Berschkeit, Börnsen, Dr. Diederich (Berlin), Fischer (Osthofen), Frau Dr. Hartenstein, Kolbow, Dr. Kübler, Frau Dr. Lepsius, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Möhring, Müller (Schweinfurt), Neumann (Stelle), Schlatter, Schreiber (Solingen), Frau Steinhauer, Stiegler, Dr. Struck, Thüsing, Tietjen, Weinhofer, Dr. Feldmann, Dr. Haussmann, Funke, Frau Noth, Gattermann, Merker, Dr. Riemer, Bredehorn, Schmidt (Kempten), Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktionen der SPD und FDP Fremdenverkehr — Drucksachen 9/1781 (neu), 9/2082 - Müntefering SPD 8367 D Engelsberger CDU/CSU 8371 A Dr. Feldmann FDP 8373 C Heyenn SPD 8375 D Dr. Olderog CDU/CSU 8377 D Merker FDP 8380 D Stiegler SPD 8381 D Dr. Jobst CDU/CSU 8383 C Dr. Linde SPD 8385 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 8387 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 8388 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Glombig, Kirschner, Egert, Ibrügger, Jaunich, Dr. Linde, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Eimer (Fürth), Hölscher, Frau Dr. Adam-Schwaetzer und der Fraktionen der SPD und FDP Behindertenpolitik nach dem Internationalen Jahr der Behinderten 1981 — Drucksachen 9/1155, 9/1635 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 9/2038 - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/2258 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/2234 — Kirschner SPD 8390 A Dolata CDU/CSU 8391 D Neuhausen FDP 8394 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8395 D II Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 Glombig SPD 8398 C Gilges SPD 8400 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Rohde, Glombig, Lutz, Dreßler, Egert, Frau Fuchs, Ginnuttis, Heyenn, Kirschner, Frau Dr. Lepsius, Peter (Kassel), Rappe (Hildesheim), Schreiner, Frau Steinhauer, Stockleben, Urbaniak, Westphal, Weinhofer, von der Wiesche und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Arbeitszeitgesetzes — Drucksache 9/2196 — Lutz SPD 8401 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 8403 D Günther CDU/CSU 8424 C Dreßler SPD 8426 D Kolb CDU/CSU 8429 A Cronenberg FDP 8430 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 8431 D Collet SPD 8433 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Fischer (Osthofen), Dr. Emmerlich, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Gnädinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Lambinus, Schmidt (München), Dr. Schöfberger, Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. Ueberschär, Dr. Schmude, Dr. de With, Dr. Linde, Börnsen und der Fraktion der SPD Nichtigkeit der Entscheidungen der als „Volksgerichtshof" und „Sondergerichte" bezeichneten Werkzeuge des nationalsozialistischen Unrechtsregimes — Drucksache 9/2244 — 8435 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes — Drucksache 9/1598 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 9/2221 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Abgabe von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft — Drucksachen 9/1349 Nr. 1, 9/2209 - Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . . 8436 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Daweke, Dr. Probst, Frau Dr. Wilms, Dr. George, Keller, Rossmanith, Frau Benedix-Engler, Frau Geiger, Nelle, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wisniewski, Austermann, Dr. Lammert, Lenzer, Frau Hürland, Gerstein, Dr. Laufs, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Waffenschmidt, Dr. Jobst, Dr. Pohlmeier, Dr. Schwörer, Schartz (Trier), Zierer, Kraus, Horstmeier, Müller (Wadern), Frau Dr. Hellwig, Kittelmann, Pohlmann, Dr. Möller, Ganz (St. Wendel), Kroll-Schlüter, Spilker, Sauter (Ichenhausen), Vogt, Müller (Wesseling), Dr. Bugl, Neuhaus, Frau Dr. Wex, Dr. Stavenhagen, Berger (Lahnstein), Dr. Olderog, Repnik, Rühe, Hinsken, Müller (Remscheid) und der Fraktion der CDU/CSU Ausbildungsplatzsituation — Drucksachen 9/1711, 9/1866 — in Verbindung mit Beratung der Berichts der Bundesregierung zum Stand der Beratungen sowie zum weiteren Verfahren der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zur Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 9/2012 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung zu den in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 1. Oktober 1981 gestellten grundsätzlichen Fragen zur Berufsausbildung — Drucksache 9/1934 Frau Benedix-Engler CDU/CSU . . . 8437A Schätz SPD 8439 B Neuhausen FDP 8441 D Rossmanith CDU/CSU 8443 C Vogelsang SPD 8445 B Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 8447 C Frau Weyel SPD 8451 D Austermann CDU/CSU 8453 D Frau von Braun-Stützer FDP 8455 C Kuhlwein SPD 8457 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 9/1900 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 9/2232 - Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 III Magin CDU/CSU 8458 D Schreiber (Solingen) SPD 8461 A Frau Noth FDP 8463 B Zierer CDU/CSU 8464 C Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau . 8466A Müller (Schweinfurt) SPD 8467 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeifer, Daweke, Lenzer, Dr. Probst, Frau Dr. Wisniewski, Frau Benedix-Engler, Frau Geiger, Nelle, Rossmanith, Austermann, Graf von Waldburg-Zeil, Frau Dr. Wilms, Boroffka, Dr. Bugl, Engelsberger, Gerstein, Dr. Stavenhagen, Lagershausen, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Rühe, Susset, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Weiß, Frau Roitzsch, Bühler (Bruchsal), Dr. Jobst, Lowack, Frau Verhülsdonk, Lattmann, Dr. Hennig, Dr.-Ing. Kansy, Clemens, Dallmeyer und der Fraktion der CDU/CSU Förderung der Drittmittelforschung im Rahmen der Grundlagenforschung — Drucksache 9/1936 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie (18. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Gerstein, Dr. George, Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Dr. Bugl, Engelsberger, Eymer (Lübeck), Dr. Hubrig, Maaß, Neuhaus, Prangenberg, Weirich, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen, Frau Hoffmann (Soltau), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim und der Fraktion der CDU/ CSU Neutrale Überprüfung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" — Drucksachen 9/833, 9/2099 - Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 8469 B Auch SPD 8470 C Dr.-Ing. Laermann FDP 8473 C Dr. Probst, Parl. Staatssekretär BMFT 8475 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes — Drucksache 9/1493 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - — Drucksache 9/2222 — Rapp (Göppingen) SPD 8476 C Spilker CDU/CSU 8477 D Dr. Feldmann FDP 8479 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 8480 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes — Drucksache 9/1829 - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 9/2229 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 9/2228 - Stutzer CDU/CSU 8481 C Peter (Kassel) SPD 8482 C Dr. Zumpfort FDP 8484 A Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 8485 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Werner, Schulze (Berlin), Lamers, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dallmeyer, Lowack, Frau Geier, Dr. Hennig, Berger (Lahnstein), Sauer (Salzgitter), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Marx, Dr. Hornhues, Dr. Hupka, Rühe, Repnik, Dr. Mertes (Gerolstein), Lintner, Gerster (Mainz), Dr. Abelein, Straßmeir, Clemens, Dr. Arnold, Würzbach und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Reiseverkehr aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 9/926, 9/1725 — Werner CDU/CSU 8486 D Frau Terborg SPD 8487 D Frau Fromm FDP 8490 A Dr. Hennig, Parl. Staatssekretär BMB . . 8491 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. November 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Somalia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 9/2192 — 8492 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Zusatzprotokollen vom 1. April 1982 zum Kooperationsabkommen vom 2. April 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sowie zum Abkommen vom 2. April 1980 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und IV Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien andererseits im Anschluß an den Beitritt der Republik Griechenland zu den Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 9/2212 — 8493 A Beratung der Sammelübersicht 49 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 9/2136 — 8493 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pieroth, Frau Fischer, Herkenrath, Höffkes, Dr. Hornhues, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Lamers, Dr. Pinger, Dr. Pohlmeier, Repnik, Schmöle, Schröder (Lüneburg) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung der personellen Hilfe im Konzept der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 9/423, 9/2220 — . . . . 8493 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und der Verordnung (EWG) Nr. 2964/79 — Drucksachen 9/2009 Nr. 7, 9/2210 — . 8493 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Preisbildung im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/2036 Nr. 16, 9/2211 — . 8493C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über ein begrenztes Vorgehen auf dem Gebiet der Verkehrsinfrastruktur — Drucksachen 9/1950 Nr. 55, 9/2214 — . 8493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Erleichterung der Fomalitäten und Kontrollen im Güterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 9/1686 Nr. 15, 9/2225 — . 8493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Anwendung der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2891/ 77 des Rates vom 19. Dezember 1977 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften Vorschlag für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. 2891/77 zur Durchführung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften — Drucksachen 9/1964 Nr. 16, 9/2208 — . 8493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 9/2102 Nr. 9, 9/2224 — . 8494A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorlage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Politik der industriellen Innovation - Leitlinien für eine Gemeinschaftsstrategie — Drucksachen 9/1156, 9/2177 — . . . . 8494 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Zweiundfünfzigsten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 9/1938, 9/2181 — . . . . 8494C Fragestunde — Drucksache 9/2226 vom 3. Dezember 1982 — Zinssenkungen des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank 1982 MdlAnfr 67, 68 03.12.82 Drs 09/2226 Müntefering SPD Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 V Antw PStSekr Dr. Voss BMF . . . . 8407 B,C,D, 8408 A, B, C ZusFr Müntefering SPD . . . . 8407C, 8408B,C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 8407 C ZusFr Dr. Jens SPD 8407 D ZusFr Schlatter SPD 8408 A Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Steuerschätzungen vom Juni und Oktober 1982 MdlAnfr 103, 104 03.12.82 Drs 09/2226 Purps SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF . 8408 C, D, 8409A,B ZusFr Purps SPD 8409A, B ZusFr Schlatter SPD 8409 B Nebentätigkeiten, insbesondere Lehrverpflichtungen, des Chefs des Bundeskanzleramtes und eines Abteilungsleiters MdlAnfr 1, 2 03.12.82 Drs 09/2226 Schäfer (Offenburg) SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 8409 C, D, 8410A,B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD 8409C, 8410A,B Anwendung des Art. 66 GG auf alle Mitglieder der Bundesregierung MdlAnfr 3 03.12.82 Drs 09/2226 Scheer SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK . . . 8410 B,C,D, 8411 A, C, D, 8412 A, B, C, D, 8413A,B ZusFr Dr. Scheer SPD 8410 C ZusFr Roth SPD 8410 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 8411A ZusFr Horn SPD 8411A ZusFr Frau Dr. Hamm-Brücher FDP . 8411 B ZusFr Jungmann SPD 8411C ZusFr Dr. Penner SPD 8411 D ZusFr Collet SPD 8411 D ZusFr Herberholz SPD 8412A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 8412 B ZusFr Kleinert FDP 8412C ZusFr Gansel SPD 8412 D ZusFr Dr. Soell SPD 8413A ZusFr Schlatter SPD 8413A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 8413 B Interessenkonflikt des Regierungsprechers Diether Stolze durch die Mitgliedschaft im ZDF-Fernsehrat und die persönliche Haftung gegenüber der Nerka-Media GmbH MdlAnfr 4, 5 03.12.82 Drs 09/2226 Paterna SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK . . . . 8413C,D, 8414 A, B, C, D ZusFr Paterna SPD 8413C,D, 8414 A, B ZusFr Dr. Hirsch FDP 8414 B ZusFr Haase (Fürth) SPD 8414C ZusFr Dr. Scheer SPD 8414 D Stil der Antwort des Bundeskanzleramts auf den Brief einer Nürnberger Schülerin an den Bundeskanzler MdlAnfr 6, 7 03.12.82 Drs 09/2226 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 8414D, 8415A, B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 8415A ZusFr Broll CDU/CSU 8415B ZusFr Catenhusen SPD 8415B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8415C Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministers im Ermittlungsverfahren gegen Friedrich MdlAnfr 84 03.12.82 Drs 09/2226 Gansel SPD Antw StMin Dr. Jenninger BK 8415D, 8416 B,C,D, 8417 A ZusFr Gansel SPD 8416A,B ZusFr Schlatter SPD 8416C ZusFr Jungmann SPD 8416D ZusFr Kleinert FDP 8416 D ZusFr Catenhusen SPD 8417A Auswirkungen des Einsatzes der „Cap Anamur" auf die Zahl der vietnamesischen Flüchtlinge MdlAnfr 8 03.12.82 Drs 09/2226 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Möllemann AA 8417 B,C ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8417C ZusFr Oostergetelo SPD 8417 C Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge durch die Staaten der EG MdlAnfr 11 03.12.82 Drs 09/2226 Thüsing SPD Antw StMin Möllemann AA . 8417D, 8418 A, B, C ZusFr Thüsing SPD 8418A,B ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8418B ZusFr Oostergetelo SPD 8418C Festnahme des in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ibrahim Fares durch israelische Behörden auf einer Urlaubsreise nach Beirut MdlAnfr 12 03.12.82 Drs 09/2226 Pauli SPD Antw StMin Möllemann AA . . 8418D, 8419A,B VI Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 ZusFr Pauli SPD 8419A ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 8419A ZusFr Herberholz SPD 8419 B Unterstützung der Genfer Verhandlungen über den NATO-Doppelbeschluß sowie Verbesserung des Informationsflusses nach außen MdlAnfr 13, 14 03.12.82 Drs 09/2226 Collet SPD Antw .StMin Möllemann AA 8419 C, D, 8420 A, B, C, D, 8421 A, B, C, D, 8422 A, B, C, D, 8423 A, B, C, D, 8424 A ZusFr Collet SPD 8419D, 8420A, 8422A, 8423 C ZusFr Jungmann SPD 8420B, 8423 A ZusFr Frau Erler SPD 8420 C ZusFr Dr. von Bülow SPD . . . . 8420D, 8422 C ZusFr Dr. Soell SPD 8420D, 8422 D ZusFr Broll CDU/CSU 8421A ZusFr Catenhusen SPD 8421 B ZusFr Schreiner SPD 8421 D ZusFr Oostergetelo SPD 8423 A ZusFr Bindig SPD 8423 B ZusFr Dr. Penner SPD 8423 D Verfolgung der Baha'i im Iran MdlAnfr 15 03.12.82 Drs 09/2226 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw StMin Möllemann AA . . . . 8424 A, B, C ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 8424 B,C Nächste Sitzung 8494 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 8495* A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordenten Wartenberg (Berlin) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundeskleingartengesetzes . 8495* B 136. Sitzung Bonn, den 9. Dezember 1982 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Daweke 10. 12. Dr. Enders * 10. 12. Funk (Gutenzell) 9. 12. Dr. von Geldern 10. 12. Dr. Götz 9. 12. Junghans 10. 12. Dr. Klejdzinski 10. 12. Lampersbach 10. 12. Löffler 10. 12. Dr. Marx 10. 12. Dr. Meyer zu Bentrup 10. 12. Mischnick 10. 12. Dr. Mitzscherling 9. 12. Dr. Müller* 10. 12. Müller (Bayreuth) 10. 12. Frau Pack * 10. 12. Rösch * 10. 12. Frau Roitzsch 10. 12. Schlaga 10. 12. Schmöle 10. 12. Freiherr von Schorlemer 9. 12. Dr. Solms 10. 12. Weiskirch 10. 12. Wissmann 10. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Wartenberg (Berlin) (SPD) gemäß § 31 Abs. 1 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundeskleingartengesetzes: Auch namens der Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten begrüßen das neue Bundeskleingartengesetz und glauben, daß auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils das Kleingartenrecht in vernünftiger Weise neu gestaltet worden ist. Wir stellen aber fest, daß dieses Bundeskleingartenrecht insbesondere für Berlin einige unübersehbare Schwächen enthält. Kleingärten haben in Berlin eine andere Bedeutung als im übrigen Bundesgebiet. Die Ausgleichs- und Erholungsfunktionen der Kleingärten sind in der eingemauerten Stadt Berlin weitaus höher zu bewerten. Ersatzland kann bei Kündigungen von Kleingärten kaum bereitgestellt werden. Deswegen sind wir aus Berliner Sicht mit den Entschädigungs- und Kündigungsregelungen, wie sie in dem Gesetz vorgesehen sind, nicht einverstanden. Wir glauben auch, daß eine angemessene Entschädigung gezahlt werden sollte, wenn der Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus besonderen Gründen gekündigt wird. Wegen der besonderen Schwierigkeit, Ersatzland bereitzustellen, hätten wir gewünscht, daß die Übergangsfrist, die nur bis zum 31. März 1987 reicht, bis zum 31. Dezember 1990 verlängert worden wäre. Wir begrüßen, daß in das Gesetz die Berliner Laubengröße von 24 Quadratmetern Eingang gefunden hat, nachdem ursprünglich eine geringere Laubengröße vorgesehen war. Insofern ist ein Berliner Forderungspunkt erfüllt worden. Die anderen Punkte sind nicht in das Gesetz eingearbeitet worden. Da das Berliner Abgeordnetenhaus in einem einstimmigen Beschluß die Forderungen des Berliner Landesverbandes der Gartenfreunde unterstützt hat, sehen wir uns als Berliner SPD-Abgeordnete nicht in der Lage, unter diesen Bedingungen der Verabschiedung des Gesetzes zuzustimmen. Wir hoffen, daß das Land Berlin über den Bundesrat noch Verbesserungen im Sinne der Berliner Gartenfreunde durchsetzen kann.
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    Rede von Theo Magin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der heutigen Schlußberatung des Bundeskleingartengesetzes können wir feststellen, daß wir die für dieses Gesetz gesteckten Ziele erreicht haben. Bei der Einbringung am 30. Septem-
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 8459
    Magin
    ber in diesem Hause hatte ich angekündigt, daß wir unabhängig von allen politischen Ereignissen dieses Gesetz, auf das alle Betroffenen seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1979 warten, noch in diesem Jahr zum Abschluß bringen wollen. Die zügige und sorgfältige Beratung im Ausschuß, die vom Bundesverband der Deutschen Gartenfreunde, die auch heute hier die Beratung mitverfolgen,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    und vom Bundesverband der Kommunalen Spitzenverbände sachkundig unterstützt wurde, hat dies möglich gemacht. Dafür danken wir allen Beteiligten, besonders dem ehemaligen und jetzigen Minister, Herrn Dr. Haack, und Herrn Dr. Schneider, dem ehemaligen und jetzigen Parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Dr. Sperling und Herrn Dr. Jahn, ihren Mitarbeitern und den beiden bereits genannten Verbänden.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Meine Damen und Herren, das Gesetz wird heute beschlossen und kann zum 1. April 1983 in Kraft treten. Bis dahin bleibt den davon Betroffenen noch genügend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.
    Wir beschließen heute ein Gesetz, meine Damen und Herren, das der heutigen sozialpolitischen und städtebaulichen Stellung des Kleingartenwesens in der Bundesrepublik Deutschland gerecht wird und das mit dem Grundgesetz, insbesondere mit der Gewährleistung des Eigentums, in Einklang steht. Das alte Kleingartenrecht, das mit dem heute zu beschließenden Gesetz abgelöst wird, hatte sich insbesondere in den Notzeiten nach dem Ersten Weltkrieg und in den Notjahren des Zweiten Weltkriegs und danach entwickelt, in einer Zeit also, als die Kleingärten in erster Linie der Versorgung mit Nahrungsmitteln dienten. Damals waren die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht ausreichend, die für die Ernährung bestimmter Bevölkerungskreise wichtige Grundstücksnutzung zu sichern und vor Preistreiberei zu schützen. So war auch folgerichtig das alte Kleingartenrecht geprägt durch den Ausschluß befristeter Verträge, durch die weitgehende Beschränkung der Kündigung durch den Verpächter, durch die Festsetzung des Pachtzinses auf einer, wie wir wissen, sehr niedrigen Höhe, durch die Pflicht, im Falle der Kündigung Ersatzgelände zu stellen und durch die Verpflichtung, eine Kündigung behördlich genehmigen zu lassen. Durch häufige Veränderungen waren die Rechtsvorschriften zudem unübersichtlich und für die Betroffenen kaum mehr zu durchschauen.
    Wie schon erwähnt, sah das Bundesverfassungsgericht die Beibehaltung dieses Regelungssystems, das in Kriegs- und Notzeiten zum Schutz lebenswichtiger Interessen eingeführt worden war, als für die heutige Zeit nicht mehr gerechtfertigt an. Das neue Gesetz trägt dem Bedeutungswandel des Kleingartenwesens Rechnung. Darin werden nun wieder die Rechtsregeln den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts, wie im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten, angenähert. Dies zeigen insbesondere die Regelungen über die Kündigung von Kleingarten-Pachtverträgen, über die Vertragsdauer und den zulässigen Höchstpachtzins. Die enumerative Aufzählung der Kündigungsgründe bei Kündigung durch den Verpächter wird beibehalten. Die Möglichkeiten zur Kündigung von Kleingarten-Pachtverträgen werden jedoch erweitert. Eine Kündigung wird demnach künftig möglich sein bei Eigenbedarf des Verpächters, bei einer anderen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, wenn dem Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist und eine andere Nutzung planungsrechtlich zulässig ist oder wenn die Neuordnung einer Anlage notwendig ist, um z. B. die Einzelgärten zu verkleinern oder Wege, Spielplätze und andere Gemeinschaftseinrichtungen vorzusehen und einzelne Pächter ihre Mitwirkung verweigern.
    Befristete Verträge werden zugelassen, wenn die Kleingartenanlage nicht in einem Bebauungsplan festgelegt ist.
    Die Pachtpreisbindung bleibt beibehalten. Neu ist hier nur, daß als Beurteilungsmaßstab der Bodenpachtmarkt des erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebaus herangezogen wird. Als Höchstpachtzins kann der doppelte Betrag des hier ortsüblichen Pachtzinses verlangt werden. Er kann im Rythmus von drei Jahren an die jeweilige Veränderung auf dem Bodenpachtmarkt angepaßt werden.
    Trotz dieser Liberalisierung des geltenden Rechtes bleibt das Kleingartenwesen in seiner Substanz geschützt. Dabei wird durch die Pachtzinsregelung sichergestellt, daß auch dem sozial schwächeren Teil der Bevölkerung die Anpachtung eines Kleingartens möglich bleibt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Wir betrachten es als für den Pächter zumutbar, wenn künftig für einen Kleingarten von 400 Quadratmetern statt bisher durchschnittlich 30 DM im Jahr nunmehr bis zu 120 DM, also 10 DM im Monat, verlangt werden können.
    Ein weiteres gestecktes Ziel wurde erreicht, nämlich Inhalt und Formulierung dieses Gesetzes deutlich und klar zu gestalten. So wird dieses Gesetz für alle Betroffenen durchschaubar und gibt ihnen die rechtliche Sicherheit, die Auslegungsschwierigkeiten erst gar nicht auftreten läßt. Dies galt insbesondere bei der eindeutigen Begriffsbestimmung der Kleingartenanlagen in Abgrenzung zu anderen gartenähnlichen Nutzungsarten, bei der Festlegung der Größe und der Ausstattung der Laube und bei der ausdrücklichen Darstellung, daß die bebauungsplanrechtlichen Vorschriften über die Zulässigkeit von baulichen Anlagen unberührt bleiben.
    In diesem Sinne wurden auch die Vorschläge des Bundesrates geprüft und zum Teil in Formulierungen der Bundesregierung aufgenommen.
    Ziel war auch, die Zuständigkeiten für Entscheidungen möglichst auf die Ebene zu verlagern, auf der sich Pächter und Verpächter partnerschaftlich begegnen können.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    8460 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982
    Magin
    So hielten wir es für wichtig, daß die Festlegung der Pachtobergrenze nicht durch eine Verordnung der Bundesländer, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, sondern möglichst ortsnah im partnerschaftlichen Miteinander von Pächter und Verpächter erfolgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesländer mit einer Verordnung zur näheren Pachtzinsregelung einzuschalten, war unseres Erachtens nach überflüssig. Sie hätten lediglich den ortsüblichen Pachtpreis im Obst und Gemüsebau zu ermitteln gehabt, eine Tätigkeit, die man den Vertragspartnern überlassen kann. Denn wenn die Landesregierungen, wie im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung gemacht hätten, wäre es ohnehin den Vertragsparteien überlassen geblieben, sich zu einigen. Im Bedarfsfall kann nun nach einer Regelung, die einstimmig im Ausschuß verabschiedet wurde, beim Gutachterausschuß nach § 137 Bundesbaugesetz ein Gutachten über die ortsüblichen Pachtzinsen eingeholt werden. Durch diese Regelung wurde jedenfalls die Einrichtung einer weiteren bürokratischen Institution, die, wie wir meinen, fern von der Wirklichkeit operiert hätte, vermieden.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: So ist es!)

    Ein weiteres Ziel, das wir mit der Beratung dieses Gesetzes erreicht haben, ist die weitgehende Übereinstimmung im Ausschuß und auch mit den betroffenen Verbänden. Ich nenne hier den „Bund der deutschen Gartenfreunde" und die kommunalen Spitzenverbände. Übereinstimmung ist wichtig. Sie läßt gleichgerichtetes Handeln im Interesse aller Betroffenen und der wichtigen Aufgaben, die das Kleingartenwesen zu erfüllen hat, erwarten.
    Ein Punkt, nämlich die Frage, ob die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit künftig vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird oder der freien Entscheidung der Kleingartenvereine vorbehalten bleibt, ist bis heute strittig geblieben. Um es klar zu sagen: Wir — das darf ich für die CDU/CSU-Fraktion erklären — wünschen, daß möglichst alle Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit geöffnet werden, um möglichst viele Bürger an dem gestalteten Stück Natur teilhaben zu lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir dürfen feststellen, daß dies in der Vergangenheit in vielen Fällen bereits ohne gesetzliche Regelung erfolgt ist.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das ist die Wahrheit!)

    Dies berechtigt uns zu der Hoffnung, daß auch zukünftig Kleingartenanlagen für alle zugänglich sein werden, zumal die Verbände der Kleingärtner gerade in den vergangenen Monaten immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, daß sie die Öffnung der Anlagen als Verpflichtung betrachten.

    (Beifall bei der CDU/CSU) Wir begrüßen dankbar diese Aussage.

    Herr Waltemathe, Ihrem Einwand, wir müßten es in das Gesetz schreiben, kann ich nur entgegenhalten: Wir halten es für wertvoller, daß die Kleingartenverbände selbstverantwortlich über die Öffnung entscheiden und nicht durch eine gesetzliche Regelung dazu zwangsverpflichtet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig! Waltemathe gegen den mündigen Bürger!)

    Rechtlich ist die Öffnung der Anlage ja nicht geboten. Deshalb heißt unsere Devise, meine Damen und Herren: Kein Zwang, wo Freiwilligkeit möglich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    In Anbetracht der sozialpolitischen und städtebaulichen Bedeutung des Kleingartenwesens war es für uns selbstverständlich, diese rechtliche Materie wieder in Form eines Sonderrechts zu regeln. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch mit der besonderen Problematik in der Stadt Berlin, in der das Kleingartenwesen traditionell besonders gepflegt wird, befaßt. Im Ausschuß bestand Einvernehmen darüber, daß es trotz der besonderen Lage Berlins keine rechtlichen Sonderregelungen geben sollte, zumal die Bundesregierung bemüht war, die besondere Kleingartenproblematik Berlins zu berücksichtigen.
    Wir hoffen und wünschen, daß von diesem Gesetz positive Impulse ausgehen, daß sich private Grundstückseigentümer stärker als bisher bereit finden, Kleingartenland zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung zeigte, daß der Mangel an Kleingartenland nicht zuletzt darauf zurückzuführen war, daß befristete Verträge als auf unbestimmte Dauer geschlossen galten. Die Zulassung befristeter Verträge ändert insoweit wesentlich die geltende Rechtslage.
    Wir hoffen, daß auch unsere Städte und Gemeinden noch mehr als in der Vergangenheit Flächen für diese wichtige städtebauliche und sozialpolitische Aufgabe bereitstellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nur wenn mehr private und kommunale Grundstücke für Kleingartenanlagen zur Verfügung gestellt werden, wird es möglich sein, vielen insbesondere in unseren großen Städten wohnenden Menschen den Wunsch zu erfüllen, einen Kleingarten zu pachten.
    Auch hier darf ich nochmals eine Bemerkung zur Sondersituation in Berlin machen. Dort ist es aus den Gründen, die Sie alle kennen, besonders schwierig, Flächen für Kleingärten zur Verfügung zu stellen. Deshalb appellieren wir besonders an alle privaten Grundstücksbesitzer und auch an Bundesbahn, Bundespost und die Kirchen, soweit als möglich Grundstücke für diese Aufgabe abzutreten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, die Aufgabe ist wichtig. Sie verleiht — das dürfen wir hier zu Recht sagen; das ist keine Gefühlsduselei — unseren
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 8461
    Magin
    Städten eine menschlichere Dimension. Sie bringt mehr Grün und eine bessere Auflockerung der Bebauung. Außerdem ermöglicht sie vielen Menschen auch eine bessere Teilhabe und ein tieferes Verständnis und Verstehen für die Natur.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Die Erfahrungen hinsichtlich der Wirkungen des Kleingartenwesens haben die Annahme der Gründer Dr. Hauschild und Dr. Schreber, beide aus Leipzig stammend, bestätigt und bestätigen sie auch noch heute, nämlich daß die Betätigung in Kleingärten den Menschen mehr Möglichkeiten der personalen Entfaltung und mehr Heimatbewußtsein — und das bedeutet, wie Eduard Spranger es definiert hat, mehr „seelisches Wurzelgefühl" — gibt. Wir wissen, wie sehr Gestaltung in und mit der Natur Umgebung zur Umwelt macht, Verantwortungsbewußtsein hervorbringt und das persönliche und soziale Verhalten der Menschen in positiver Weise prägt.
    Wir hoffen in diesem Sinne, daß dieses Gesetz dazu beiträgt, die Bedeutung des Kleingartenwesens noch mehr zu erkennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Schreiber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Schreiber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man als zweiter Redner zu einer Sache spricht, die wir bis auf einen Punkt einvernehmlich geregelt haben, hat man oft nur die Chance, zu einigen Punkten noch eine besondere Meinung vorzubringen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das reicht auch!)

    Das will ich gerne versuchen.
    Wir schließen uns zunächst einmal dem Dank des Kollegen Magin an die beteiligten Damen und Herren aus den Ministerien und auch an das Ausschußsekretariat an. Wir sind durch die gute Vor- und Zuarbeit dieser beiden Institutionen in die Lage versetzt worden, diesen Gesetzentwurf zügig und gründlich zu beraten. Das war ein Versprechen, das wir hier am 30. September abgegeben haben. Ich kann heute feststellen, daß wir es unsererseits eingehalten haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich freue mich auch, daß das Kleingartengesetz auf ein so großes Interesse stößt, daß die Vertreter der Gartenfreunde heute hier zuhören. Wir sind durch ihre Äußerungen in der nichtöffentlichen Anhörung am 24. November, ebenso aber auch durch die Äußerungen der Vertreter des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in unserer Meinungsbildung hilfreich unterstützt worden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Es war eine sehr sachkundige Unterstützung!)

    Meine Damen und Herren, wir haben bei diesem Gesetzentwurf alle Punkte einvernehmlich beschlossen, abgesehen von einem Punkt, zu dem ich gleich auch noch einige Worte sage.
    Wir regeln durch diesen Gesetzentwurf, wie er uns heute vorliegt, nur diejenigen Rechtsbereiche, die unbedingt bundesseitig geregelt werden müssen. Alles andere, was schon bisher in bewährter Weise vor Ort geregelt werden konnte, soll nach unserer Vorstellung auch weiterhin vor Ort geregelt werden können.
    Der Ordnung halber will ich noch einige Punkte aufzeigen.
    Wir haben nun festgelegt, daß ein Kleingarten 400 qm und eine Laube einschließlich eines überdachten Freisitzes 24 qm groß sein soll. Wir haben uns hier auf die Laubengröße Berlins geeinigt, auch um eine Sondervorschrift für Berlin zu vermeiden.
    Ich will in diesem Zusammenhang ausdrücklich sagen, daß die 24 qm für uns eine Obergrenze sind, die nicht auf jeden Fall erreicht werden muß. Durch die Landesbauordnungen und die Bebauungspläne in den Gemeinden können selbstverständlich kleinere Laubengrößen vorgeschrieben werden. Das kann unter Umständen auch deswegen erwünscht sein, um eine Entwicklung zu Ferienhaus- und Wochenendsiedlungen zu unterbinden. Ebenso ist für die Übernahme eines Kleingartens eine große Laube eher hinderlich, da die Entschädigung höher ausfällt. In dem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß keine Laube abgerissen oder verkleinert werden muß, wenn sie nach altem Recht größer ist, als es die neue Obergrenze von 24 qm vorschreibt.

    (Beifall bei der SPD)

    Der Pachtzins darf höchstens der doppelte Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau sein, und zwar bezogen auf die Gesamtfläche der Kleinanlage. Wir haben uns im Ausschuß einvernehmlich auf die ortsnahe Pachtpreisregelung geeinigt, indem auch wir zugestimmt haben, daß die örtlichen Gutachterausschüsse über die ortsübliche Pacht anzuhören sind.
    Durch die neue Pachtzinsregelung wird lediglich eine Höchstgrenze festgelegt. Selbstverständlich können die Vertragsparteien niedrigere Pachtzinsen vereinbaren. Insoweit können also die Leistungen der Kleingärtner und ihrer Vereine für gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere für die Pflege der Flächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, berücksichtigt werden. Wir halten einen Abschlag für diese Leistungen durchaus für angemessen.
    Bei den Vorschriften über die ordentliche Kündigung haben wir den Kündigungstermin allgemein auf den 30. November eines Jahres festgelegt, um ein vollständiges Abernten zu gestatten. Die Kündigungsfristen sind jedoch unterschiedlich gestaltet worden. Im Falle der Flächenkündigung erschien es uns zweckmäßig, die Dauer einer ganzen Vegetationsperiode vorzusehen. Kündigungstermin ist dann also Anfang Februar. Im Fall der Einzelkündigung ist es sinnvoll, auch während der Vegetationsperiode eine Kündigung zuzulassen.
    8462 Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982
    Schreiber (Solingen)

    In diesem Zusammenhang muß ich auch erwähnen, daß wir die speziellen Berliner Probleme nicht haben lösen können. Auch wir bedauern das auch sehr. Aber, Herr Kollege Magin, ich darf vielleicht anmerken, daß der Appell an die Kirchen und an die Privatleute, ihren guten Willen zu zeigen und jetzt verstärkt Pachtland auszuweisen, nicht ausreicht. Ich glaube vielmehr, daß in erster Linie der Berliner Senat angesprochen werden muß, damit er die bebauungsrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, daß Kleingartengelände ausgewiesen werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Für uns Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, daß durch das neue Gesetz die bauplanerische Sicherstellung von Kleingartengelände erreicht werden kann. Die Überleitungsvorschriften ermöglichen, daß unter Einhaltung der im Gesetz genannten Fristen grundsätzlich alle Kleingartenflächen durch die Gemeinden als Dauerkleingärten abgesichert werden können.

    (Müntefering [SPD]: Das ist sehr wichtig!)

    Die Kleingartenvereine und ihre Organisationen und darüber hinaus natürlich gerade die Gemeindeparlamentarier haben nunmehr, sofern sie das noch nicht wahrgenommen haben, die Aufgabe — wir fordern sie heute ausdrücklich dazu auf —, dafür Sorge zu tragen, daß in ausreichendem Maß Kleingartengelände durch Bebauuungspläne in den Gemeinden ausgewiesen und auch abgesichert wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Bisher schon haben die Gemeinden beträchtliche Leistungen für die Kleingartenanlagen und für Kleingärtner erbracht. Viele Anlagen haben eine günstige Lage, und für den Boden könnte durch eine andere Verwendung ein guter Preis erzielt werden. Die neue Pachtpreisvorschrift orientiert sich jedoch nicht am Markt, sondern bindet den Pachtpreis an das nach der Statistik preiswerteste Pachtland. Die Gemeinden haben auf Grund des Bundesbaugesetzes eine besondere Verpflichtung, Kleingartengelände auszuweisen. Wir haben den Eindruck, daß sie diese Verpflichtung auch ernst nehmen.
    Wenn also die Gemeinden auch weiterhin große finanzielle Leistungen erbringen sollen, so erwächst daraus umgekehrt für die Kleingärtner eine soziale Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit. Wir meinen deswegen, daß die Kleingartenanlagen tagsüber der Allgemeinheit zugänglich sein sollten, es sei denn, die örtlichen Verhältnisse ließen es nicht zu. Wir gehen hier einig mit dem Deutschen Städtetag, der noch vor wenigen Tagen in einem Schnellbrief ausgeführt hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Gerade wer will, daß die Kommunen über ihre bisherigen großen Anstrengungen hinaus weiter Kleingartenflächen ausweisen, um den bestehenden Bedarf in den dicht besiedelten Gebieten zu befriedigen, muß im Gesetz verankern, daß als Gegenleistung für diese Aufwendungen die Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen für die Tageszeit im Gesetz geregelt wird.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Das ist nicht schlüssig! — Waltemathe [SPD]: Die CDU/CSU hat im Städtetag die Mehrheit!)

    — So ist es.
    Der Vollständigkeit halber will ich noch erwähnen, daß durch dieses neue Gesetz auch die Eigentümerrechte eingeschränkt werden. Das trifft zu für den Pachtpreis, für die begrenzten Kündigungsmöglichkeiten und für die Vorschrift, unbegrenzte Verträge über Dauerkleingärten abzuschließen. In der Gewährung der Gegenleistung durch die Begünstigten, d. h. also hier allgemeine Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen, wird das Risiko einer möglichen Verfassungswidrigkeit vermieden. Darüber hinaus stelle ich fest, daß sich unsere Haltung mit der des Bundesrates, der CDU/CSU-Kollegen im Landwirtschaftsausschuß und mit der Haltung der FDP deckt, die von der sozialliberalen Koalition bis zur ersten Ausschußberatung beibehalten wurde.
    Die generelle Öffnung der Kleingartenanlagen ist überdies eine Forderung der Kleingärtner selbst. Die Kleingärtner wollen wie bisher ihren Beitrag für das öffentliche Grün, für die Naherholung der Stadtbevölkerung und zur Geselligkeit leisten. Durch eine Öffnung soll weiterhin vermieden werden, daß sich die Kleingartensiedlungen zu Ferienhaus- und Wochenendkolonien umwandeln, die unter Umständen den Charakter eines exklusiven Klubs erlangen könnten. Vor allen Dingen wollen sie keinen „Kleingartenfriedhof", und sie wollen auch keine „Inzucht".
    Wir Sozialdemokraten wollen also nur das festschreiben, was heute bereits überwiegend auf freiwilliger Basis üblich ist. Wir befürchten zusammen mit dem Deutschen Städtetag, daß die Streichung der Öffnungsklausel von einzelnen interessierten Kleingärtnern als Aufforderung empfunden werden könnte, von der weitgehend bestehenden Bereitschaft zur Öffnung der Anlagen abzurücken.
    Meine Damen und Herren, unsere gegenüber dem Regierungsentwurf geänderte Formulierung gestattet die großzügige Ausnahme von der Regel, über die wie bisher unmittelbar vor Ort entschieden werden sollte. Für uns Sozialdemokraten ist das Gesetz erst vollständig, in seinem Gesamtzusammenhang ausbalanciert, wenn für den Regelfall die Öffnung der Kleingartenanlage festgeschrieben wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Da es sich hierbei doch wohl kaum um eine Prestigeangelegenheit handeln kann, sondern vielmehr um eine Sachforderung, die dem Interesse aller entspricht, hoffen wir, daß sich CDU/CSU und FDP unseren Vorschlägen nicht verschließen.
    Herr Kollege Magin, wir haben soeben über einen Brief gesprochen, der aus Ludwigshafen gekommen ist. Wir haben den Eindruck, daß ein prominenter Bürger aus Ludwigshafen eventuell eine Vorgabe in bezug auf die Freiwilligkeit der Öffnung
    Deutscher Bundestag — 9. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Dezember 1982 8463
    Schreiber (Solingen)

    gemacht haben könnte. Wir stellen also mit Befriedigung fest, daß das nicht von den örtlichen Kleingärtnern gekommen sein kann.

    (Zuruf von der SPD: Auch nicht aus Rheinland-Pfalz!)

    Zum Schluß darf ich noch zwei Punkte ansprechen.
    Ich möchte anregen, daß Länder und Gemeinden Schiedsstellen auf freiwilliger Basis einrichten. Es kann sicher ein Großteil der Streitigkeiten, die sich immer ergeben, geklärt werden, bevor die ordentlichen Gerichte bemüht werden müssen.
    Wir haben uns außerdem mit der Frage der Gemeindekleingartenausschüsse nach schleswig-holsteinischem Recht befaßt. Wir sehen keine Notwendigkeit, bewährte Institutionen abzuschaffen oder in ihrer Zuständigkeit zu beschränken.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zum Abschluß folgendes für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion feststellen:
    Erstens. Kleingärten und Kleingartenanlagen haben eine große gesellschaftspolitische Bedeutung. In ihnen findet eine sinnvolle, Freude bereitende Freizeitbetätigung statt. Kleingärtner sorgen für eine gesunde Umwelt und dienen damit der Allgemeinheit.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweitens. Die Kleingärtner erhalten oft Sondernutzungsrechte an wertvollen gemeindlichen Flächen, die nicht zum Nulltarif zu erhalten sind. Die Pachten müssen aber andererseits auch niedrig bleiben, damit der Durchschnittsverdiener, also der kleine Mann, einen Kleingarten halten kann.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Es darf für ihn und seine Familie finanziell nicht unmöglich sein, sich einen Teil seiner Lebensqualität — das heißt für ihn: Freizeit, Naherholung, Nahrungsmittelversorgung — selbst zu gestalten.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Drittens. Wir danken den über 650 000 Kleingärtnern, ihren Vereinen und Organisationen für das, was sie bislang auch für die Allgemeinheit geleistet haben, wir danken aber auch den Gemeindevertretern, die auf ihre Weise das Kleingartenwesen fördern.
    Wir Sozialdemokraten werden auch künftig beide Seiten stützen und fördern. — Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der SPD)